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    Deutscher Bundestag 178. Sitzung Bonn, Donnerstag, den 16. März 1972 Inhalt: Wahl des Abg. Pensky zum stellvertretenden Mitglied des Gemeinsamen Ausschusses 10317 A Amtliche Mitteilungen 10317 A Entwurf eines Gesetzes über Gesellschaften mit beschränkter Haftung in Verbindung mit Einführungsgesetz zum Gesetz über Gesellschaften mit beschränkter Haftung (Drucksache VI/3088) — Erste Beratung — Jahn, Bundesminister 10317 B Alber (CDU/CSU) 10319 C Metzger (SPD) . . . . . . . 10321 D Kleinert (FDP) . . . . . . . 10322 D Entwurf eines Gesetzes zur Änderung der Strafprozeßordnung (Bundesrat) (Drucksache VI/3248) Jahn, Bundesminister 10325 A Dr. Stark (Nürtingen) (CDU/CSU) . 10329 A, 10334 D Metzger (SPD) . . . . . . . . 10330 A Frau Dr. Diemer-Nicolaus (FDP) . . 10332 B Mündlicher Bericht des Ausschusses nach Art. 77 GG (Vermittlungsausschuß) zu dem Gesetz zur Änderung der Bezeichnungen der Richter und ehrenamtlichen Richter und der Präsidialverfassung der Gerichte (Drucksache VI/3246) Dr. Arndt (Hamburg) (SPD) . . . . 10326 A, 10327 C Dr. Lenz (Bergstraße) (CDU/CSU) . 10327 A Frau Dr. Diemer-Nicolaus (FDP) . . 10328 C Entwurf eines Gesetzes zur Änderung der Justizbeitreibungsordnung (Drucksache VI/2855) ; Schriftlicher Bericht des Rechtsausschusses (Drucksache VI/3242) — Zweite und dritte Beratung . . . . 10336 A Entwurf eines Gesetzes zum Zusatzprotokoll für die Übergangsphase der Assoziation zwischen der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft und der Türkei Finanzprotokoll Internen Abkommen über das Finanzprotokoll Abkommen über die EGKS-Erzeugnisse vom 23. November 1970 (Drucksache VI/2978); Bericht des Haushaltsausschusses gem. § 96 GO (Drucksache VI/3210), Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Wirtschaft (Drucksache VI/3114) — Zweite Beratung und Schlußabstimmung — 10336 B II Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 178. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 16. März 1972 Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Verwaltungszustellungsgesetzes (Drucksache VI/1418); Schriftlicher Bericht des Innenausschusses (Drucksache VI/3195) — Zweite und dritte Beratung — . . . . 10336 C Entwurf eines Gesetzes zum Schutz des Olympischen Friedens (CDU/CSU, SPD, FDP) (Drucksache VI/3202) — Erste Beratung —Dr. Riedl (München) (CDU/CSU) . . 10337 A Schirmer (SPD) . . . . . . . . 10338 A Entwurf eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 11. August 1971 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Schweizerischen Eidgenossenschaft zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen (Drucksache VI/3233) — Erste Beratung — Offergeld, Parlamentarischer Staatssekretär . . . . . . . 10338 D Frau Huber (SPD) 10339 D Frau Funcke (FDP) . . . . . . 10341 A Dr. Kreile (CDU/CSU) 10341 C Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Arzneimittelgesetzes (Drucksache VI/3218) — Erste Beratung — Westphal, Parlamentarischer Staatssekretär . . . . . . . . 10343 A Dr. Hammans (CDU/CSU) . . . 10344 D Bay (SPD) 10345 B Peters (Poppenbüll) (FDP) . . . 10346 A Entwurf eines Gesetzes zur Änderung mietpreisrechtlicher Vorschriften in der kreisfreien Stadt München und im Landkreis München sowie in der Freien und Hansestadt Hamburg (Abg. Geisenhofer, Dr. Riedl [München], Dr. Wittmann [München], Dr. Probst, Frau Geisendörfer, Orgaß u. Gen.) (Drucksache VI/3208) — Erste Beratung — 10346 D Entwurf eines Gesetzes zu den drei Verträgen von 1971 mit dem Königreich Dänemark, dem Königreich der Niederlande und dem Vereinigten Königreich Großbritannien und Nordirland über die Abgrenzung des Festlandsockels unter der Nordsee (Drucksache VI/3225) — Erste Beratung — 10346 D Entwurf eines Gesetzes über den Beruf des Diätassistenten (Drucksache VI/3226) — Erste Beratung — 10347 A Entwurf eines Gesetzes zu dem Protokoll vom 3. Juni 1971 betr. die Auslegung des Übereinkommens vom 29. Februar 1968 über die gegenseitige Anerkennung von Gesellschaften und juristischen Personen durch den Gerichtshof (Drucksache VI/3234) — Erste Beratung — . . . . . 10347 A Entwurf eines Gesetzes zu dem Übereinkommen vom 6. Oktober 1971 zur Errichtung des Internationalen Instituts für Führungsaufgaben in der Technik (Drucksache VI/3236) — Erste Beratung — . . 10347 A Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Saatgutverkehrsgesetzes (Drucksache VI/3245) — Erste Beratung — . . . . . 10347 A Entwurf eines Gesetzes zu dem Übereinkommen vom 2. Juli 1964 über die Ausarbeitung eines Europäischen Arzneibuches (Drucksache VI/3247) — Erste Beratung — 10347 A Sammelübersicht 36 des Petitionsausschusses über Anträge zu Petitionen (Drucksache VI/3240) 10347 C Fragestunde (Drucksachen VI/3243, VI/3259) Fragen der Abg. Werner (CDU/CSU), Dr. Schneider (Nürnberg) (CDU/CSU) und Dr. Gruhl (CDU/CSU) : Berufung von Professor Machens zum Präsidenten der Bundesanstalt für Bodenforschung Hermsdorf, Parlamentarischer Staatssekretär . 10347 D, 10348 A, B, C, D, 10349 A, B, C, 10350 A, B, D, 10351 A, B, C, D, 10352 A, B, C, 10353 A, B, C, D, 10354 A, B, C, D, 10355 A, B, C, D, 10356 A, C, D, 10357 A, B Werner (CDU/CSU) . 10348 A, B, 10353 B, 10355 A Dr. Huys (CDU/CSU) 10348 C Pohlmann (CDU/CSU) 10348 C Seiters (CDU/CSU) . . . 10348 D, 10354 A Dr. Hellige (CDU/CSU) 10349 A Breidbach (CDU/CSU) . . 10349 B, 10353 B, 10356 B Dr. Jobst (CDU/CSU) 10349 C Dr. von Nordenskjöld (CDU/CSU) 10350 A, 10354 D Dr. Gruhl (CDU/CSU) . . 10350 B, 10351 D, 10352 A Dr. Schneider (Nürnberg) (CDU/CSU) 10351 A, B, C, 10357 A Dr. Kempfler (CDU/CSU) 10352 B Dr. Evers (CDU/CSU) . . 10352 C, 10355 A Haase (Kassel) (CDU/CSU) . . . . 10352 C Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 178. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 16. März 1972 III Dr. von Bismarck (CDU/CSU) . . 10352 D, 10353 A, 10356 D von Thadden (CDU/CSU) 10353 C Wohlrabe (CDU/CSU) 10353 D Niegel (CDU/CSU) . . 10354 A, B, 10357 A Engelsberger (CDU/CSU) . . . . 10354 C Dr. Sprung (CDU/CSU) 10354 D Dr Fuchs (CDU/CSU) 10355 B Dr. Probst (CDU/CSU) 10355 B Freiherr von Fircks (CDU/CSU) 10355 C, D Lemmrich (CDU/CSU) 10355 D Schedl (CDU/CSU) 10356 A Vogt (CDU/CSU) 10356 D Fragen des Abg. Dr. Kempfler (CDU/CSU) : Ortsendeschilder Haar, Parlamentarischer Staatssekretär . . . 10357 C, D, 10358 A Dr. Kempfler (CDU/CSU) . . . . 10357 C, D Frage des Abg. Dr. Apel (SPD) : Betriebserlaubnis für Kraftfahrzeuge nach Verkehrsunfällen Haar, Parlamentarischer Staatssekretär . . . . . 10358 A, B, C Dr. Apel (SPD) . . . . . . . 10358 B, C Frage des Abg. Dr. Apel (SPD) : Verwendung eines für ein Fahrzeug mit automatischer Gangschaltung erworbenen Führerscheins zum Fahren von Fahrzeugen mit traditioneller Gangschaltung Haar, Parlamentarischer Staatssekretär . . . . 10358 D, 10359 A Dr. Apel (SPD) . . . . 10358 D, 10359 A Frage des Abg. Müller (Mülheim) (SPD) : Betrauung von Sportverbänden mit der Ausbildung und Prüfung von Sportbootführern Haar, Parlamentarischer Staatssekretär 10359 A, B Müller (Mülheim) (SPD) 10359 B Frage des Abg. Dr. Riedl (München) (CDU/CSU): Landung der am 3. März 1972 für die Fahrt von Moskau nach Frankfurt vorgesehenen Maschine der Aeroflot in Berlin-Schönefeld Haar, Parlamentarischer Staatssekretär 10359 C, D Dr. Riedl (München) (CDU/CSU) . 10359 D Frage des Abg. Dr. Klepsch (CDU/CSU) : Sperrung der Autobahnbrücke über den Rhein bei Bendorf (Koblenz) an zehn Samstagen und Sonntagen für den Lkw-Verkehr Haar, Parlamentarischer Staatssekretär 10360 A, B, C Dr. Klepsch (CDU/CSU) . . . 10360 A, B Niegel (CDU/CSU) . . . . . . 10360 B Frage des Abg. Niegel (CDU/CSU) : Folgerungen aus Gemeindezusammenschlüssen für die Postleitzahl und die Postzustellung Haar, Parlamentarischer Staatssekretär . . . . . . . 10360 C Nächste Sitzung 10360 D Anlagen Anlage 1 Liste der beurlaubten Abgeordneten . . 10361 A Anlage 2 Schriftliche Antwort auf die Mündliche Frage des Abg. Reddemann (CDU/CSU) betr. Gefahr der Verhaftung bei Reisen nach Ost-Berlin und in die DDR . . . . 10361 C Anlage 3 Schriftliche Antwort auf die Mündlichen Fragen des Abg. Zebisch (SPD) betr. Förderung von Sportstätten und Sportvereinen im Zonenrandgebiet 10362 A Anlage 4 Schriftliche Antwort auf die Mündliche Frage des Abg. Dr. Jahn (Braunschweig) (CDU/CSU) betr. Verwendung von fliegendem Personal für die Aufgaben der Inspektion des Luftfahrtbundesamtes . . 10362 C Anlage 5 Schriftliche Antwort auf die Mündliche Frage des Abg. Dr. Sperling (SPD) betr. Verwendung sogenannter „Total-Mobility-Reifen . . . . . . . . . . . . 10362 D Anlage 6 Schriftliche Antwort auf die Mündliche Frage des Abg. Strohmayr (SPD) betr. Verwendung von Briefmarken als Werbeträger 10362 D Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 178. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 16. März 1972 10317 178. Sitzung Bonn, den 16. März 1972 Stenographischer Bericht Beginn: 9.00 Uhr
  • folderAnlagen
    Anlage 1 Liste der beurlaubten Abgeordneten Abgeordnete(r) beurlaubt bis einschließlich Dr. Achenbach * 18. 3. Adams * 18. 3. Dr. Ahrens ** 18. 3. Dr. Aigner * 18. 3. von Alten-Nordheim 17. 3. Dr. Arndt (Berlin) * 17. 3. Dr. Artzinger * 18. 3. Behrendt * 18. 3. Dr. Dr. h. c. Birrenbach 15. 3. Borm * 18. 3. Dr. Burgbacher * 18. 3. Dasch 18. 3. Dr. Dittrich * 18. 3. Faller * . 17. 3. Fellermaier * 18. 3. Flämig * 17. 3. Dr. Furler * 17. 3. Gerlach (Emsland) * 47. 3. Freiherr von und zu Guttenberg 18. 3. Frau Dr. Henze 15. 4. Hösl ** 17. 3. Dr. Jahn (Braunschweig) * 18. 3. Jung ** 17. 3. Kahn-Ackermann ** 18. 3. Dr. h. c. Kiesinger 18. 3. Frau Klee ** 18. 3. Klinker * 18. 3. Dr. Koch * 18. 3. Kriedemann * 18. 3. Lange * 18. 3. Lautenschlager * 18. 3. Lenze (Attendorn) ** 17. 3. Liedtke 17. 3. Dr. Dr. h. c. Löhr * 18. 3. Lücker (München) * 18. 3. Meister * 17. 3. Memmel * 18. 3. Dr. h. c. Dr.-Ing. E. h. Möller 17. 3. Müller (Aachen-Land) * 18. 3. Dr. Müller (München) ** 18. 3. Müller (Remscheid) 17. 3. Frau Dr. Orth * 18. 3. Dr. Reischl * 18.3. Richarts * 18. 3. Riedel (Frankfurt) * 18. 3. Dr. Rinderspacher 18. 3. Roser 16. 3. Dr. Schmid (Frankfurt) 16. 3. Dr. h. c. Schmücker ** 17. 3. Schwabe * 18.3. Dr. Schwörer * 18. 3. Seefeld * 17. 3. Seibert 17. 3. Springorum * 18. 3. Dr. Starke (Franken) * 18. 3. Werner * 18. 3. Wolf 18. 3. Wolfram * 17. 3. Anlagen zum Stenographischen Bericht Baron von Wrangel 16. 3. Wuwer 17. 3. Zander 17. 3. * Für die Teilnahme an Ausschußsitzungen des Europäischen Parlaments ** Für die Teilnahme an Ausschußsitzungen der Beratenden Versammlung des Europarates Anlage 2 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Herold vom 15. März 1972 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Reddemann (CDU/CSU) (Drucksache V1/3243 Frage A 2) : Wird die Bundesregierung rechtzeitig vor der Osterreisewelle den Personenkreis warnen, der auch nach dem alliierten Berlin-Abkommen und den deutschen Zusatzvereinbarungen auf den Wegen von und nach Berlin der Gefahr der Verhaftung und der Aburteilung unterliegt? Zunächst muß ich darauf hinweisen, daß es sich bei den für die Oster- und Pfingsttage vorgesehenen Reiseerleichterungen im Berlin-Verkehr um eine einseitige Maßnahme der DDR handelt. Es werden alle für den Personenverkehr relevanten Regelungen des Transitabkommens zwischen der Bundesregierung und der Regierung der DDR zur Anwendung kommen. Unter dieser Voraussetzung gilt folgendes: Die DDR kann nach dem Abkommen keine Kategorien von Reisenden festlegen, die von der Benutzung der Transitwege ausgeschlossen werden können oder der Gefahr einer Verhaftung und Aburteilung ausgesetzt sind. Personenkreise - also z. B. DDR-Flüchtlinge schlechthin -, die gewarnt werden müßten, weil für sie Gefährdungen bestehen, gibt es aufgrund der Transitvereinbarung nicht. Nach der sog. Mißbrauchsregelung (Art. 16) des Transitabkommens hat nur derjenige Reisende, der „während der jeweiligen Benutzung der Transitwege" in den im Abkommen im einzelnen aufgeführten Fällen gegen Vorschriften der DDR verstößt, die im einzelnen festgelegten Maßnahmen - also gegebenenfalls auch Verhaftung - zu gewärtigen. Ein „Mißbrauchsfall" liegt vor, wenn ein Reisender Materialien verbreitet oder aufnimmt, Personen aufnimmt, die Transitwege ohne zwingenden Grund oder Erlaubnis verläßt, Straftaten begeht oder durch Verletzung von Straßenverkehrsvorschriften Ordnungswidrigkeiten begeht. Eine Ausnahme von der Bedingung, daß die Verstöße während des jeweiligen Transits auf den Transitwegen geschehen sein müssen, liegt nur im Falle von Straftaten nach dem Recht der DDR vor, die nach dem Inkrafttreten des Abkommens während einer früheren Durchreise begangen worden sind. Weiterhin sind von der „Mißbrauchsregelung" diejenigen betroffen, die an einer „Mißbrauchshandlung" eines Transitreisenden, die dieser während der Durchreise 10362 Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 178. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 16. März 1972 vorgenommen hat, als Mittäter, Anstifter oder Gehilfe im strafrechtlichen Sinne beteiligt sind. Darüber hinaus ist in ganz bestimmten gravierenden und klar umrissenen Fällen, nämlich dann, wenn in der Vergangenheit nach dem Recht der DDR eine Straftat gegen die körperliche Unversehrtheit des Menschen oder eine schwere Straftat gegen Eigentum und Vermögen begangen worden ist, eine Zurückweisung — nicht aber eine Festnahme — des Reisenden möglich. Die Bundesregierung wird die Reisenden rechtzeitig — d. h. zu Beginn der nächsten Woche — durch ein Merkblatt über den Inhalt dieser Regelung und Vorbehalte unterrichten und in geeigneter Weise auf das hinweisen, was bei der Reise zu beachten ist, um eine ungehinderte Durchfahrt durch die DDR zu gewährleisten. Anlage 3 Schriftliche Antwort des Bundesministers Genscher vom 16. März 1972 auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Zebisch (SPD) (Drucksache VI/3243 Fragen A 27 und 28) : Wieviel Sportstätten im Zonenrandgebiet hat die Bundesregierung mit welchem Mittelaufwand gefördert? Sieht die Bundesregierung eine Möglichkeit, die Sportvereine im Zonenrandgebiet beim Bau von Sportstätten flächenmäßg intensiver zu unterstützen? Von 1962 bis 1971 hat die Bundesregierung Sportstätten im Zonenrandgebiet mit einem Mittelaufwand von DM 67,5 Millionen mitfinanziert. Tn der Gesamtsumme ist ein Betrag von DM 7,0 Millionen enthalten, der auf Grund der verstärkten Förderung des Zonenrandgebietes im Rahmen des Zonenrandförderungsgesetzes vom 5. August 1971 bereitgestellt worden ist. Die in den Jahren von 1962 bis 1970 im Zonenrandgebiet mit Bundesmitteln finanzierten Sportanlagen sind nicht nach Projekten innerhalb und außerhalb des Zonenrandgebiets getrennt worden, so daß die Zahl nicht genannt werden kann. Eine Trennung erfolgt erst seit dem Jahre 1971. Die Umstellung der Statistik steht im Zusammenhang mit der Verabschiedung des Zonenrandförderungsgesetzes. Im Jahre 1971 wurden 98 Projekte im Zonenrandgebiet mit Bundesmitteln unterstützt. Es gibt keine direkte Förderung von Sportvereinen beim Bau von Sportstätten durch die Bundesregierung. Die Förderung erfolgt durch anteilmäßige Zuweisung der Mittel an die Bundesländer, die ihrerseits dem Bund Antragsteller zur Förderung vorschlagen. Es kann deshalb die Frage lediglich dahingehend verstanden werden, ob die Bundesregierung beabsichtige, künftig für die Förderung des Baues von Sportstätten im Zonenrandgebiet mehr Mittel als bisher einzusetzen. Seit 1971 wird der Sportstättenbau im Zonenrandgebiet durch die im Rahmen des Zonenrandförderungsgesetzes zur Verfügung stehenden Bundesmittel verstärkt gefördert. 1972 sind zusätzlich 7,0 Millionen DM vorgesehen. Ob dadurch der Nachholbedarf im Zonenrandgebiet abgedeckt werden kann, bleibt abzuwarten. Eine weitere Erhöhung der Bundesmittel für den Sportstättenbau im Zonenrandgebiet ist nur sinnvoll, wenn die Länder ebenfalls ihre Mittel verstärken, da der Bund lediglich die Finanzierungsspitze übernimmt. Anlage 4 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatsskretärs Haar vom 16. März 1972 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Jahn (Braunschweig) (CDU/CSU) (Drucksache VI/3243 Frage A 80) : Ist die Bundesregierung bereit, für die Aufgaben der Inspektion des Luftfahrtbundesamts Planstellen bereitzustellen, die, abgestützt durch ein System von Sonderzulagen, es ermöglichen, daß für diese Aufgaben fliegendes Personal (Luftkapitäne) gewonnen werd m kann, ohne das dieser schwierigste Aufgabenbereich des Luftfahrtbundesamts nicht fachgerecht arbeiten kann? Gerade in diese Richtung gehen unsere Überlegungen. Zur Zeit werden verschiedene Lösungsmöglichkeiten untersucht, die nach Auffassung der Bundesregierung in naher Zukunft sicherstellen werden, daß qualifiziertes Personal in ausreichendem Umfang für diese Aufgaben gewonnen werden kann. Abschließendes kann heute noch nicht geklärt werden. Anlage 5 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Haar vom 16. März 1972 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Sperling (SPD) (Drucksache VI/3243 Frage A 86) : Ist die Bundesregierung bereit, die Straßenverkehrs-Ordnung dahin gehend zu novellieren, daß in einem absehbaren Zeitraum die Verwendung sogenannter „Total-Mobility-Reifen" zwingend vorgeschrieben wird, um damit die Unfallursachen durch Reifenschäden erheblich zu reduzieren, und was gedenkt die Bundesregierung zu tun, uni die Entwicklung soldier Reifen zur Serienreife zu fördern? Die Bundesregierung erwägt nicht, das Straßenverkehrsrecht dahingehend abzuändern, daß die Verwendung sogenannter „Total-Mobility-Reifen" zwingend vorgeschrieben wird. Derartige Reifen, deren Laufeigenschaften auch in drucklosem Zustand denen herkömmlicher Reifen mit normalem Betriebsdruck ähnlich sein sollen, befinden sich noch in der industriellen Entwicklung. An eine staatliche Förderung dieser Entwicklung ist nicht gedacht. Anlage 6 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Haar vom 16. März 1972 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Strohmayr (SPD) (Drucksache VI/3243 Frage 88) : Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 178. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 16. März 1972 10363 Ist die Bundesregierung bereit, die von einer amerikanischen Werbeagentur der U. S. Postal Service gegebene Anregung zu prüfen, zur Defizitminderung Briefmarken als Werbeträger zu nutzen, wobei hier an typische Exportprodukte (wie Automobile VW, Mercedes) oder Agrarprodukte (Wein) zu denken wäre? Die Bundesregierung hat die Anregung, Postwertzeichen für die kommerzielle Werbung .einzusetzen, geprüft. Sie sieht sich jedoch aus einer Reihe von Gründen nicht in ,der Lage, der Anregung zu folgen. Insbesondere möchte ich auf folgendes hinweisen: Eine beliebige Vermehrung der Zahl der jährlichen Neuausgaben von Postwertzeichen ist aus betrieblichen Gründen nicht möglich. Schon jetzt ist mit etwa 35 Markenausgaben pro Jahr eine für den Postbetrieb und die Philatelie gerade noch tragbare Höchstgrenze erreicht. Die Zahl der an einer Werbung auf Postwertzeichen Interessierten übersteigt mit Sicherheit bei weitem den Umfang der jährlichen Briefmarkenausgaben. Eine Regulierung der Nachfrage über den Preis wäre nicht realisierbar, weil dann nur besonders finanzstarke Werbungstreibende zum Zuge kämen. Andererseits kann es nicht Aufgabe der Deutschen Bundespost sein, zu entscheiden, welchen Antragsteller der Vorzug einzuräumen wäre, auf Marken für sich zu werben. Im übrigen würde die Umstrukturierung der Briefmarke zum Werbeträger die Möglichkeit beschränken oder sogar ausschließen, künftig wichtige Ereignisse aus Politik, Kultur, Wissenschaft und Sport auf Sonderpostwertzeichen zu würdigen.
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Dr. Anton Stark


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU/CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Frau Kollegin, das mag sein; aber selbst der Justizminister hat in seiner Stellungnahme gesagt, daß hier so viel Unklarheiten herrschen, daß es dringend notwendig ist, das zu ändern, weil manche unserer Richter es offenbar anders auslegen.

    (Zustimmung bei der CDU/CSU.)

    Die Frage der Haftrechtsverbesserung ist dringlich. Es ist doch nicht so, daß sie erst seit anderthalb Jahren im Raume steht, sondern wir unterhalten uns darüber doch mindestens seit dem Jahre 1968. Alle Justizminister seit 1966 haben der SPD angehört. Wenn Herr Metzger hier Parteibeschlüsse der SPD aus dem Jahre 1969 zitiert, muß ich ihn darauf hinweisen, daß inzwischen zweieinhalb Jahre vergangen sind, in denen etwas hätte auf den Tisch gelegt werden können.

    (Abg. Dr. Hauser [Sasbach] : Deklamationen!)

    Einer Ihrer von mir hochgeschätzten Kollegen, der jetzt beim höchsten Gericht Deutschlands tätig ist, hat immerhin einen Versuch gemacht.

    (V o r sitz : Präsident von Hassel.)

    Es führt kein Weg an der Erkenntnis vorbei: Wir haben uns damals durch einen falsch verstandenen, ideologischen Freiheitsbegriff und durch eine ungleichmäßige Abwägung der Interessen, nämlich des Anspruchs des anständigen Bürgers auf Sicherheit und Freiheitsrechte und des Anspruchs des Verbrechers, menschlich behandelt zu werden, verunsichern lassen. Ich höre hier immer ein bißchen heraus — das muß ich einmal sagen —: Man muß den Verbrecher in seinen Freiheits- und Persönlichkeitsrechten schützen und möglichst „zart" anfassen. Es geht aber auch darum, den Bürger in seinen Freiheitsrechten und seinem Sicherheitsgefühl zu schützen.

    (Beifall bei der CDU/CSU. — Zurufe von der SPD.)

    Nur darum, meine Damen und Herren, geht es uns.
    Wir wollen hier keine Ausschußdebatte führen. Wir sind auf die Entwürfe nicht so festgelegt, daß wir uns nicht darüber unterhalten könnten, was nun richtig oder was nicht richtig ist. Unser Begehren ist nur, daß jetzt gehandelt wird und daß man die Probleme nicht noch einmal ein paar Jahre vor sich herschiebt und daß aus einem meines Erachtens falschen Verständnis des Rechtsstaates, einem falschen Persönlichkeits- und Freiheitsverständnis heraus eine Sache nicht getan wird, die jetzt und hier getan werden muß. Im Augenblick ist der Bevölkerung nicht mehr damit geholfen, daß man darüber klagt und davon spricht, sondern wir müssen die gesetzlichen Voraussetzungen für eine bessere Verbrechensbekämpfung schaffen. Die Haftrechtsverbesserung ist nur ein Teil davon; andere Voraussetzungen



    Dr. Stark (Nürtingen)

    wurden angeschnitten. Tun wir doch das miteinander! Dann braucht es zu keinem parteipolitischen Streit darüber zu kommen.

    (Beifall bei der CDU/CSU.)



Rede von Kai-Uwe von Hassel
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)
Meine Damen und Herren, weitere Wortmeldungen liegen nicht vor.
Es ist Überweisung an den Rechtsausschuß — federführend — und an den Innenausschuß — mitberatend — beantragt worden. Ich höre keinen Widerspruch; dann ist so beschlossen.
Ich rufe Punkt 6 der Tagesordnung auf:
Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung der Justizbeitreibungsordnung
— Drucksache VI/2855
Schriftlicher Bericht des Rechtsausschusses (5. Ausschuß)

— Drucksache VI/3242 —
Berichterstatter: Abgeordneter Dr. Weber

(Köln)

Abgeordneter Hussing

(Erste Beratung 154. Sitzung)

Ich danke den Berichterstattern. Wünschen sie zur Ergänzung das Wort? — Das ist nicht der Fall.
Ich eröffne die Aussprache in zweiter Lesung. Wird das Wort begehrt? — Das ist nicht der Fall. Ich schließe die zweite Beratung. Wir kommen zur Einzelabstimmung in der zweiten Beratung.
Ich rufe Art. 1, 2, 3 und 4 — mit der im Ausschußantrag vorgesehenen Änderung — sowie Einleitung und Überschrift auf. Wer dem zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. — Gegenprobe! — Enthaltungen? — Einstimmig so beschlossen.
Ich eröffne die
dritte Beratung.
Das Wort wird nicht begehrt. Wir kommen zur Schlußabstimmung über dieses Gesetz. Wer zustimmt, den bitte ich, sich zu erheben. — Ich bitte um die Gegenprobe. — Enthaltungen? — Einstimmig beschlossen.
Ich rufe den Punkt 8 auf:
Zweite Beratung und Schlußabstimmung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zum
Zusatzprotokoll für die Übergangsphase der Assoziation zwischen der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft und der Türkei Finanzprotokoll
Internen Abkommen über das Finanzprotokoll Abkommen über die EGKS-Erzeugnisse vom 23. November 1970
- Drucksache VI/2978 —
a) Bericht des Haushaltsausschusses (7. Ausschuß) gemäß § 96 der Geschäftsordnung
Drucksache VI/3210 — Berichterstatter: Abgeordneter Röhner
b) Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Wirtschaft (8. Ausschuß)

— Drucksache VI/3114 —
Berichterstatter:
Abgeordneter Dr. Schachtschabel (Erste Beratung 162. Sitzung)

Ich danke den Berichterstattern. Wird von Ihnen noch das Wort begehrt? — Das ist nicht der Fall.
Ich eröffne die Aussprache zur zweiten Beratung. Wird das Wort gewünscht? — Das ist nicht der Fall.
Wir kommen zur Schlußabstimmung. Wer diesem Gesetzentwurf zustimmt, den bitte ich, sich zu ,erheben. Ich bitte um die Gegenprobe. — Enthaltungen? — Einstimmig so beschlossen.
Ich rufe Punkt 9 der Tagesordnung auf:
Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Verwaltungszustellungsgesetzes
— Drucksache VI/ 1418 —
Schriftlicher Bericht des Innenausschusses (4. Ausschuß)

— Drucksache VI/3195 —
Berichterstatter:
Abgeordneter Dr. Schneider (Nürnberg) (Erste Beratung 84. Sitzung)
Ich danke dem Berichterstatter. Wünscht er noch das Wort? — Das ist nicht der Fall.
Ich eröffne die Aussprache zur zweiten Beratung.
— Das Wort wird nicht gewünscht. Ich schließe die Aussprache zur zweiten Beratung.
Wer dem Gesetz in zweiter Beratung zustimmt, und zwar den Artikeln 1, — 2, — 3, — Einleitung und Überschrift, den bitte ich um das Handzeichen.
— Gegenprobe! — Enthaltungen? — In zweiter Beratung einstimmig angenommen.
Ich eröffne die
dritte Beratung.
Das wird wird nicht begehrt. Ich schließe die Aussprache zur dritten Lesung.
Wir kommen zur Schlußabstimmung. Wer dem Gesetz zustimmt, den bitte ich, sich zu erheben. — Gegenprobe! — Enthaltungen? — Einstimmig angenommen.
Wir haben dann noch über den Ausschußantrag Ziffer 2 — den finden Sie auf Seite 3 — abzustimmen. Wer dem Ausschußantrag Ziffer 2 zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. — Gegenprobe! — Es ist so beschlossen.
Ich rufe Punkt 10 der Tagesordnung auf:
Erste Beratung des von den Fraktionen der CDU/CSU, SPD, FDP eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zum Schutz des Olympischen Friedens
— Drucksache VI/3202 —
Ich eröffne die Aussprache. Das Wort zur Abgabe einer Erklärung für die Fraktion der CDU/CSU hat der Abgeordnete Dr. Riedl (München).




  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Dr. Erich Riedl


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU/CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CSU)

    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Am 26. August dieses Jahres werden die Spiele der XX. Olympiade München 1972 eröffnet. Die Vorbereitungen zu diesen Spielen laufen auf Hochtouren. Ich glaube, man kann heute schon prophezeien, daß alles bestens gerichtet sein wird.
    Zu einem Großereignis wie den Olympischen Spielen gehören nicht nur die finanzielle, die bauliche und die sportliche Vorbereitung. Dazu gehören auch eine ganze Reihe von Maßnahmen, die von den staatlichen und kommunalen Behörden zur Aufrechterhaltung von Ordnung und Sicherheit rund um die Wettkampfstätten ergriffen werden müssen. Diese an sich schon selbstverständliche Vorsorge wird dadurch besonders unterstrichen, daß das Internationale Olympische Komitee Olympische Spiele nur an die Städte vergibt, die sich von vornherein — ohne Ausnahme — bereit erklären, einen reibungslosen Verlauf der Wettkämpfe sicherzustellen.
    Die zuständigen Stellen unseres Landes haben uns mitgeteilt, daß es Anhaltspunkte gibt, daß durch Demonstrationen und andere Aktionen die Olympischen Spiele gestört werden sollen. Die weltweite Publizität der Olympiade spielt dabei natürlich eine, nicht unbedeutende Rolle. Der Anreiz auf Störenfriede, von dieser Publizität — zugunsten welcher Motive auch immer — zu profitieren, ist sicherlich mancherseits vorhanden. Solchen Absichten müssen wir aber als demokratischer Staat im Interesse des Gesamtansehens der Bundesrepublik Deutschland — die ganze Welt wird ja in den Tagen von München auf diese Bundesrepublik schauen mit allen Mitteln entgegenwirken.
    Zum Bereich der vorbeugenden Sicherheitsmaßnahmen — und ich kann es mir im Rahmen dieser Erklärung ersparen, darauf hinzuweisen, welchen umfangreichen Katalog der Sicherheitsbeauftragte des Organisationskomitees für die Olympischen Spiele bereits bewältigt hat gehört es unter anderem, daß für die Zeit der Olympischen Spiele, das sind also gut zwei Wochen, öffentliche Versammlungen und Aufzüge im olympischen Bereich generell verboten werden können. Hier hat unser geltendes Versammlungsrecht leider eine Lücke. Dieses Versammlungsrecht sieht nämlich ein generelles Verbot von öffentlichen Versammlungen und Aufzügen nicht vor, sondern lediglich ein polizeiliches Verbot für den Einzelfall, so daß wir vom Bundesgesetzgeber her veranlaßt sind, diese Lücke zu schließen. Ich möchte betonen, daß für alle anderen Sicherheitsmaßnahmen die gesetzlichen Vorschriften ausreichen.
    Durch ein von uns ins Auge gefaßtes generelles Verbot von öffentlichen Versammlungen und Aufzügen in einer bestimmten, noch genau festzulegenden Zone um das olympische Gelände, können auf einfache und wirksame Weise Störaktionen von den Wettkämpfen schlechthin und von vornherein ferngehalten werden. Durch eine solche Regelung würde vor -allen Dingen auch ausgeschlossen werden können, daß auf olympischem Gelände echte und vorgetäuschte Spontanveranstaltungen durchgeführt
    werden, die bei dem geltenden Recht unseren Polizeibeamten bekanntlich manche Kopfschmerzen bereiten.
    Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion hat sich deshalb im Grundsatz immer für ein Gesetz zum Schutz des Olympischen Friedens ausgesprochen. Wenn wir erst heute im Deutschen Bundestag und mir scheint, erst relativ spät, aber doch noch nicht zu spät — zu dieser interfraktionellen Initiative kommen, dann liegt das daran, daß die Bundesregierung bislang von sich aus noch nicht initiativ geworden ist. Die Fraktion der CDU 'CSU hat dem Herrn Bundesinnenminister bereits mit Schreiben vom 6. Mai 1971 mitgeteilt, daß sie nicht nur grundsätzlich mit einer gesetzlichen Regelung zum Schutz des Olympischen Friedens einverstanden sei, sondern daß sie es auch für angebracht halte, daß die Bundesregierung einen entsprechenden Gesetzentwurf vorlegt. Dies ist aber, wie ich schon sagte, bis heute unterblieben.
    Im Interesse des übergeordneten Zieles, einen reibungslosen Verlauf der Olympischen Spiele zu garantieren, und um den interfraktionellen Antrag noch rechtzeitig in Gang zu bringen, hat meine Fraktion auch über einige Mängel dieses interfraktionellen Gesetzentwurfs hinweggesehen, von denen wir hoffen, daß sie in den Ausschußberatungen noch beseitigt werden. Ich darf diese Mängel kurz nennen:
    Erstens. Die CDU/CSU-Fraktion glaubt, daß sowohl aus praktischen als auch aus zeitlichen Gründen die diesem Gesetz nachfolgenden Regelungen der Länder nicht durch Landesgesetz, sondern durch Verordnungen erfolgen müssen. Es kann nämlich nicht der Fall ausgeschlossen werden, daß, aus welchen Gründen auch immer, die eine oder andere Veranstaltung auf einem anderen Platz als vorgesehen durchgeführt werden muß. Dem kann nach unserer Auffassung nur durch eine sofortige Änderung der Schutzbereiche Rechnung getragen werden, was wiederum nur durch eine Rechtsverordnung so rasch und wirksam geht.
    Zweitens. Der Umfang der Bannkreise sollte nach den örtlichen Gegebenheiten mit der Möglichkeit der Anlehnung an vorgegebene und möglichst eindeutige Grenzen festgestellt werden. Es muß auch sichergestellt sein, daß das Gesetz nicht nur im Stadt- und Landkreis München, sondern auch in Augsburg, in Kiel sowie an weiteren Orten in Bayern und Baden-Württemberg, an denen Vor- und Zwischenrunden in einzelnen Sportarten stattfinden, Gültigkeit hat.
    Drittens. Der Entwurf enthält keine Straf- und Ordnungswidrigkeitsbestimmungen. Die Aufnahme von Strafandrohungen oder Bußgeldandrohungen hält die CDU/CSU-Bundestagsfraktion jedoch für unabdingbar. Eine bundesgesetzliche und damit bundeseinheitliche Ahndung der Verstöße gegen den Olympischen Frieden ist auch notwendig, weil davon die zwecks Durchsetzung des Gesetzes zur Verfolgung von Verstößen erforderlichen strafprozessualen oder polizeirechtlichen Maßnahmen abhängen.



    Dr. Riedl (München)

    Da — damit bin ich am Schluß — alle drei Fraktionen dieses Hauses in der Zielsetzung des Gesetzentwurfes übereinstimmen, bin ich sicher, daß wir bei den Ausschußberatungen zu diesen strittigen Punkten zu einer Einigung kommen.

    (Beifall bei der CDU/CSU.)