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ID0617803300

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  • tocInhaltsverzeichnis
    Deutscher Bundestag 178. Sitzung Bonn, Donnerstag, den 16. März 1972 Inhalt: Wahl des Abg. Pensky zum stellvertretenden Mitglied des Gemeinsamen Ausschusses 10317 A Amtliche Mitteilungen 10317 A Entwurf eines Gesetzes über Gesellschaften mit beschränkter Haftung in Verbindung mit Einführungsgesetz zum Gesetz über Gesellschaften mit beschränkter Haftung (Drucksache VI/3088) — Erste Beratung — Jahn, Bundesminister 10317 B Alber (CDU/CSU) 10319 C Metzger (SPD) . . . . . . . 10321 D Kleinert (FDP) . . . . . . . 10322 D Entwurf eines Gesetzes zur Änderung der Strafprozeßordnung (Bundesrat) (Drucksache VI/3248) Jahn, Bundesminister 10325 A Dr. Stark (Nürtingen) (CDU/CSU) . 10329 A, 10334 D Metzger (SPD) . . . . . . . . 10330 A Frau Dr. Diemer-Nicolaus (FDP) . . 10332 B Mündlicher Bericht des Ausschusses nach Art. 77 GG (Vermittlungsausschuß) zu dem Gesetz zur Änderung der Bezeichnungen der Richter und ehrenamtlichen Richter und der Präsidialverfassung der Gerichte (Drucksache VI/3246) Dr. Arndt (Hamburg) (SPD) . . . . 10326 A, 10327 C Dr. Lenz (Bergstraße) (CDU/CSU) . 10327 A Frau Dr. Diemer-Nicolaus (FDP) . . 10328 C Entwurf eines Gesetzes zur Änderung der Justizbeitreibungsordnung (Drucksache VI/2855) ; Schriftlicher Bericht des Rechtsausschusses (Drucksache VI/3242) — Zweite und dritte Beratung . . . . 10336 A Entwurf eines Gesetzes zum Zusatzprotokoll für die Übergangsphase der Assoziation zwischen der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft und der Türkei Finanzprotokoll Internen Abkommen über das Finanzprotokoll Abkommen über die EGKS-Erzeugnisse vom 23. November 1970 (Drucksache VI/2978); Bericht des Haushaltsausschusses gem. § 96 GO (Drucksache VI/3210), Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Wirtschaft (Drucksache VI/3114) — Zweite Beratung und Schlußabstimmung — 10336 B II Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 178. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 16. März 1972 Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Verwaltungszustellungsgesetzes (Drucksache VI/1418); Schriftlicher Bericht des Innenausschusses (Drucksache VI/3195) — Zweite und dritte Beratung — . . . . 10336 C Entwurf eines Gesetzes zum Schutz des Olympischen Friedens (CDU/CSU, SPD, FDP) (Drucksache VI/3202) — Erste Beratung —Dr. Riedl (München) (CDU/CSU) . . 10337 A Schirmer (SPD) . . . . . . . . 10338 A Entwurf eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 11. August 1971 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Schweizerischen Eidgenossenschaft zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen (Drucksache VI/3233) — Erste Beratung — Offergeld, Parlamentarischer Staatssekretär . . . . . . . 10338 D Frau Huber (SPD) 10339 D Frau Funcke (FDP) . . . . . . 10341 A Dr. Kreile (CDU/CSU) 10341 C Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Arzneimittelgesetzes (Drucksache VI/3218) — Erste Beratung — Westphal, Parlamentarischer Staatssekretär . . . . . . . . 10343 A Dr. Hammans (CDU/CSU) . . . 10344 D Bay (SPD) 10345 B Peters (Poppenbüll) (FDP) . . . 10346 A Entwurf eines Gesetzes zur Änderung mietpreisrechtlicher Vorschriften in der kreisfreien Stadt München und im Landkreis München sowie in der Freien und Hansestadt Hamburg (Abg. Geisenhofer, Dr. Riedl [München], Dr. Wittmann [München], Dr. Probst, Frau Geisendörfer, Orgaß u. Gen.) (Drucksache VI/3208) — Erste Beratung — 10346 D Entwurf eines Gesetzes zu den drei Verträgen von 1971 mit dem Königreich Dänemark, dem Königreich der Niederlande und dem Vereinigten Königreich Großbritannien und Nordirland über die Abgrenzung des Festlandsockels unter der Nordsee (Drucksache VI/3225) — Erste Beratung — 10346 D Entwurf eines Gesetzes über den Beruf des Diätassistenten (Drucksache VI/3226) — Erste Beratung — 10347 A Entwurf eines Gesetzes zu dem Protokoll vom 3. Juni 1971 betr. die Auslegung des Übereinkommens vom 29. Februar 1968 über die gegenseitige Anerkennung von Gesellschaften und juristischen Personen durch den Gerichtshof (Drucksache VI/3234) — Erste Beratung — . . . . . 10347 A Entwurf eines Gesetzes zu dem Übereinkommen vom 6. Oktober 1971 zur Errichtung des Internationalen Instituts für Führungsaufgaben in der Technik (Drucksache VI/3236) — Erste Beratung — . . 10347 A Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Saatgutverkehrsgesetzes (Drucksache VI/3245) — Erste Beratung — . . . . . 10347 A Entwurf eines Gesetzes zu dem Übereinkommen vom 2. Juli 1964 über die Ausarbeitung eines Europäischen Arzneibuches (Drucksache VI/3247) — Erste Beratung — 10347 A Sammelübersicht 36 des Petitionsausschusses über Anträge zu Petitionen (Drucksache VI/3240) 10347 C Fragestunde (Drucksachen VI/3243, VI/3259) Fragen der Abg. Werner (CDU/CSU), Dr. Schneider (Nürnberg) (CDU/CSU) und Dr. Gruhl (CDU/CSU) : Berufung von Professor Machens zum Präsidenten der Bundesanstalt für Bodenforschung Hermsdorf, Parlamentarischer Staatssekretär . 10347 D, 10348 A, B, C, D, 10349 A, B, C, 10350 A, B, D, 10351 A, B, C, D, 10352 A, B, C, 10353 A, B, C, D, 10354 A, B, C, D, 10355 A, B, C, D, 10356 A, C, D, 10357 A, B Werner (CDU/CSU) . 10348 A, B, 10353 B, 10355 A Dr. Huys (CDU/CSU) 10348 C Pohlmann (CDU/CSU) 10348 C Seiters (CDU/CSU) . . . 10348 D, 10354 A Dr. Hellige (CDU/CSU) 10349 A Breidbach (CDU/CSU) . . 10349 B, 10353 B, 10356 B Dr. Jobst (CDU/CSU) 10349 C Dr. von Nordenskjöld (CDU/CSU) 10350 A, 10354 D Dr. Gruhl (CDU/CSU) . . 10350 B, 10351 D, 10352 A Dr. Schneider (Nürnberg) (CDU/CSU) 10351 A, B, C, 10357 A Dr. Kempfler (CDU/CSU) 10352 B Dr. Evers (CDU/CSU) . . 10352 C, 10355 A Haase (Kassel) (CDU/CSU) . . . . 10352 C Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 178. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 16. März 1972 III Dr. von Bismarck (CDU/CSU) . . 10352 D, 10353 A, 10356 D von Thadden (CDU/CSU) 10353 C Wohlrabe (CDU/CSU) 10353 D Niegel (CDU/CSU) . . 10354 A, B, 10357 A Engelsberger (CDU/CSU) . . . . 10354 C Dr. Sprung (CDU/CSU) 10354 D Dr Fuchs (CDU/CSU) 10355 B Dr. Probst (CDU/CSU) 10355 B Freiherr von Fircks (CDU/CSU) 10355 C, D Lemmrich (CDU/CSU) 10355 D Schedl (CDU/CSU) 10356 A Vogt (CDU/CSU) 10356 D Fragen des Abg. Dr. Kempfler (CDU/CSU) : Ortsendeschilder Haar, Parlamentarischer Staatssekretär . . . 10357 C, D, 10358 A Dr. Kempfler (CDU/CSU) . . . . 10357 C, D Frage des Abg. Dr. Apel (SPD) : Betriebserlaubnis für Kraftfahrzeuge nach Verkehrsunfällen Haar, Parlamentarischer Staatssekretär . . . . . 10358 A, B, C Dr. Apel (SPD) . . . . . . . 10358 B, C Frage des Abg. Dr. Apel (SPD) : Verwendung eines für ein Fahrzeug mit automatischer Gangschaltung erworbenen Führerscheins zum Fahren von Fahrzeugen mit traditioneller Gangschaltung Haar, Parlamentarischer Staatssekretär . . . . 10358 D, 10359 A Dr. Apel (SPD) . . . . 10358 D, 10359 A Frage des Abg. Müller (Mülheim) (SPD) : Betrauung von Sportverbänden mit der Ausbildung und Prüfung von Sportbootführern Haar, Parlamentarischer Staatssekretär 10359 A, B Müller (Mülheim) (SPD) 10359 B Frage des Abg. Dr. Riedl (München) (CDU/CSU): Landung der am 3. März 1972 für die Fahrt von Moskau nach Frankfurt vorgesehenen Maschine der Aeroflot in Berlin-Schönefeld Haar, Parlamentarischer Staatssekretär 10359 C, D Dr. Riedl (München) (CDU/CSU) . 10359 D Frage des Abg. Dr. Klepsch (CDU/CSU) : Sperrung der Autobahnbrücke über den Rhein bei Bendorf (Koblenz) an zehn Samstagen und Sonntagen für den Lkw-Verkehr Haar, Parlamentarischer Staatssekretär 10360 A, B, C Dr. Klepsch (CDU/CSU) . . . 10360 A, B Niegel (CDU/CSU) . . . . . . 10360 B Frage des Abg. Niegel (CDU/CSU) : Folgerungen aus Gemeindezusammenschlüssen für die Postleitzahl und die Postzustellung Haar, Parlamentarischer Staatssekretär . . . . . . . 10360 C Nächste Sitzung 10360 D Anlagen Anlage 1 Liste der beurlaubten Abgeordneten . . 10361 A Anlage 2 Schriftliche Antwort auf die Mündliche Frage des Abg. Reddemann (CDU/CSU) betr. Gefahr der Verhaftung bei Reisen nach Ost-Berlin und in die DDR . . . . 10361 C Anlage 3 Schriftliche Antwort auf die Mündlichen Fragen des Abg. Zebisch (SPD) betr. Förderung von Sportstätten und Sportvereinen im Zonenrandgebiet 10362 A Anlage 4 Schriftliche Antwort auf die Mündliche Frage des Abg. Dr. Jahn (Braunschweig) (CDU/CSU) betr. Verwendung von fliegendem Personal für die Aufgaben der Inspektion des Luftfahrtbundesamtes . . 10362 C Anlage 5 Schriftliche Antwort auf die Mündliche Frage des Abg. Dr. Sperling (SPD) betr. Verwendung sogenannter „Total-Mobility-Reifen . . . . . . . . . . . . 10362 D Anlage 6 Schriftliche Antwort auf die Mündliche Frage des Abg. Strohmayr (SPD) betr. Verwendung von Briefmarken als Werbeträger 10362 D Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 178. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 16. März 1972 10317 178. Sitzung Bonn, den 16. März 1972 Stenographischer Bericht Beginn: 9.00 Uhr
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    Anlage 1 Liste der beurlaubten Abgeordneten Abgeordnete(r) beurlaubt bis einschließlich Dr. Achenbach * 18. 3. Adams * 18. 3. Dr. Ahrens ** 18. 3. Dr. Aigner * 18. 3. von Alten-Nordheim 17. 3. Dr. Arndt (Berlin) * 17. 3. Dr. Artzinger * 18. 3. Behrendt * 18. 3. Dr. Dr. h. c. Birrenbach 15. 3. Borm * 18. 3. Dr. Burgbacher * 18. 3. Dasch 18. 3. Dr. Dittrich * 18. 3. Faller * . 17. 3. Fellermaier * 18. 3. Flämig * 17. 3. Dr. Furler * 17. 3. Gerlach (Emsland) * 47. 3. Freiherr von und zu Guttenberg 18. 3. Frau Dr. Henze 15. 4. Hösl ** 17. 3. Dr. Jahn (Braunschweig) * 18. 3. Jung ** 17. 3. Kahn-Ackermann ** 18. 3. Dr. h. c. Kiesinger 18. 3. Frau Klee ** 18. 3. Klinker * 18. 3. Dr. Koch * 18. 3. Kriedemann * 18. 3. Lange * 18. 3. Lautenschlager * 18. 3. Lenze (Attendorn) ** 17. 3. Liedtke 17. 3. Dr. Dr. h. c. Löhr * 18. 3. Lücker (München) * 18. 3. Meister * 17. 3. Memmel * 18. 3. Dr. h. c. Dr.-Ing. E. h. Möller 17. 3. Müller (Aachen-Land) * 18. 3. Dr. Müller (München) ** 18. 3. Müller (Remscheid) 17. 3. Frau Dr. Orth * 18. 3. Dr. Reischl * 18.3. Richarts * 18. 3. Riedel (Frankfurt) * 18. 3. Dr. Rinderspacher 18. 3. Roser 16. 3. Dr. Schmid (Frankfurt) 16. 3. Dr. h. c. Schmücker ** 17. 3. Schwabe * 18.3. Dr. Schwörer * 18. 3. Seefeld * 17. 3. Seibert 17. 3. Springorum * 18. 3. Dr. Starke (Franken) * 18. 3. Werner * 18. 3. Wolf 18. 3. Wolfram * 17. 3. Anlagen zum Stenographischen Bericht Baron von Wrangel 16. 3. Wuwer 17. 3. Zander 17. 3. * Für die Teilnahme an Ausschußsitzungen des Europäischen Parlaments ** Für die Teilnahme an Ausschußsitzungen der Beratenden Versammlung des Europarates Anlage 2 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Herold vom 15. März 1972 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Reddemann (CDU/CSU) (Drucksache V1/3243 Frage A 2) : Wird die Bundesregierung rechtzeitig vor der Osterreisewelle den Personenkreis warnen, der auch nach dem alliierten Berlin-Abkommen und den deutschen Zusatzvereinbarungen auf den Wegen von und nach Berlin der Gefahr der Verhaftung und der Aburteilung unterliegt? Zunächst muß ich darauf hinweisen, daß es sich bei den für die Oster- und Pfingsttage vorgesehenen Reiseerleichterungen im Berlin-Verkehr um eine einseitige Maßnahme der DDR handelt. Es werden alle für den Personenverkehr relevanten Regelungen des Transitabkommens zwischen der Bundesregierung und der Regierung der DDR zur Anwendung kommen. Unter dieser Voraussetzung gilt folgendes: Die DDR kann nach dem Abkommen keine Kategorien von Reisenden festlegen, die von der Benutzung der Transitwege ausgeschlossen werden können oder der Gefahr einer Verhaftung und Aburteilung ausgesetzt sind. Personenkreise - also z. B. DDR-Flüchtlinge schlechthin -, die gewarnt werden müßten, weil für sie Gefährdungen bestehen, gibt es aufgrund der Transitvereinbarung nicht. Nach der sog. Mißbrauchsregelung (Art. 16) des Transitabkommens hat nur derjenige Reisende, der „während der jeweiligen Benutzung der Transitwege" in den im Abkommen im einzelnen aufgeführten Fällen gegen Vorschriften der DDR verstößt, die im einzelnen festgelegten Maßnahmen - also gegebenenfalls auch Verhaftung - zu gewärtigen. Ein „Mißbrauchsfall" liegt vor, wenn ein Reisender Materialien verbreitet oder aufnimmt, Personen aufnimmt, die Transitwege ohne zwingenden Grund oder Erlaubnis verläßt, Straftaten begeht oder durch Verletzung von Straßenverkehrsvorschriften Ordnungswidrigkeiten begeht. Eine Ausnahme von der Bedingung, daß die Verstöße während des jeweiligen Transits auf den Transitwegen geschehen sein müssen, liegt nur im Falle von Straftaten nach dem Recht der DDR vor, die nach dem Inkrafttreten des Abkommens während einer früheren Durchreise begangen worden sind. Weiterhin sind von der „Mißbrauchsregelung" diejenigen betroffen, die an einer „Mißbrauchshandlung" eines Transitreisenden, die dieser während der Durchreise 10362 Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 178. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 16. März 1972 vorgenommen hat, als Mittäter, Anstifter oder Gehilfe im strafrechtlichen Sinne beteiligt sind. Darüber hinaus ist in ganz bestimmten gravierenden und klar umrissenen Fällen, nämlich dann, wenn in der Vergangenheit nach dem Recht der DDR eine Straftat gegen die körperliche Unversehrtheit des Menschen oder eine schwere Straftat gegen Eigentum und Vermögen begangen worden ist, eine Zurückweisung — nicht aber eine Festnahme — des Reisenden möglich. Die Bundesregierung wird die Reisenden rechtzeitig — d. h. zu Beginn der nächsten Woche — durch ein Merkblatt über den Inhalt dieser Regelung und Vorbehalte unterrichten und in geeigneter Weise auf das hinweisen, was bei der Reise zu beachten ist, um eine ungehinderte Durchfahrt durch die DDR zu gewährleisten. Anlage 3 Schriftliche Antwort des Bundesministers Genscher vom 16. März 1972 auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Zebisch (SPD) (Drucksache VI/3243 Fragen A 27 und 28) : Wieviel Sportstätten im Zonenrandgebiet hat die Bundesregierung mit welchem Mittelaufwand gefördert? Sieht die Bundesregierung eine Möglichkeit, die Sportvereine im Zonenrandgebiet beim Bau von Sportstätten flächenmäßg intensiver zu unterstützen? Von 1962 bis 1971 hat die Bundesregierung Sportstätten im Zonenrandgebiet mit einem Mittelaufwand von DM 67,5 Millionen mitfinanziert. Tn der Gesamtsumme ist ein Betrag von DM 7,0 Millionen enthalten, der auf Grund der verstärkten Förderung des Zonenrandgebietes im Rahmen des Zonenrandförderungsgesetzes vom 5. August 1971 bereitgestellt worden ist. Die in den Jahren von 1962 bis 1970 im Zonenrandgebiet mit Bundesmitteln finanzierten Sportanlagen sind nicht nach Projekten innerhalb und außerhalb des Zonenrandgebiets getrennt worden, so daß die Zahl nicht genannt werden kann. Eine Trennung erfolgt erst seit dem Jahre 1971. Die Umstellung der Statistik steht im Zusammenhang mit der Verabschiedung des Zonenrandförderungsgesetzes. Im Jahre 1971 wurden 98 Projekte im Zonenrandgebiet mit Bundesmitteln unterstützt. Es gibt keine direkte Förderung von Sportvereinen beim Bau von Sportstätten durch die Bundesregierung. Die Förderung erfolgt durch anteilmäßige Zuweisung der Mittel an die Bundesländer, die ihrerseits dem Bund Antragsteller zur Förderung vorschlagen. Es kann deshalb die Frage lediglich dahingehend verstanden werden, ob die Bundesregierung beabsichtige, künftig für die Förderung des Baues von Sportstätten im Zonenrandgebiet mehr Mittel als bisher einzusetzen. Seit 1971 wird der Sportstättenbau im Zonenrandgebiet durch die im Rahmen des Zonenrandförderungsgesetzes zur Verfügung stehenden Bundesmittel verstärkt gefördert. 1972 sind zusätzlich 7,0 Millionen DM vorgesehen. Ob dadurch der Nachholbedarf im Zonenrandgebiet abgedeckt werden kann, bleibt abzuwarten. Eine weitere Erhöhung der Bundesmittel für den Sportstättenbau im Zonenrandgebiet ist nur sinnvoll, wenn die Länder ebenfalls ihre Mittel verstärken, da der Bund lediglich die Finanzierungsspitze übernimmt. Anlage 4 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatsskretärs Haar vom 16. März 1972 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Jahn (Braunschweig) (CDU/CSU) (Drucksache VI/3243 Frage A 80) : Ist die Bundesregierung bereit, für die Aufgaben der Inspektion des Luftfahrtbundesamts Planstellen bereitzustellen, die, abgestützt durch ein System von Sonderzulagen, es ermöglichen, daß für diese Aufgaben fliegendes Personal (Luftkapitäne) gewonnen werd m kann, ohne das dieser schwierigste Aufgabenbereich des Luftfahrtbundesamts nicht fachgerecht arbeiten kann? Gerade in diese Richtung gehen unsere Überlegungen. Zur Zeit werden verschiedene Lösungsmöglichkeiten untersucht, die nach Auffassung der Bundesregierung in naher Zukunft sicherstellen werden, daß qualifiziertes Personal in ausreichendem Umfang für diese Aufgaben gewonnen werden kann. Abschließendes kann heute noch nicht geklärt werden. Anlage 5 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Haar vom 16. März 1972 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Sperling (SPD) (Drucksache VI/3243 Frage A 86) : Ist die Bundesregierung bereit, die Straßenverkehrs-Ordnung dahin gehend zu novellieren, daß in einem absehbaren Zeitraum die Verwendung sogenannter „Total-Mobility-Reifen" zwingend vorgeschrieben wird, um damit die Unfallursachen durch Reifenschäden erheblich zu reduzieren, und was gedenkt die Bundesregierung zu tun, uni die Entwicklung soldier Reifen zur Serienreife zu fördern? Die Bundesregierung erwägt nicht, das Straßenverkehrsrecht dahingehend abzuändern, daß die Verwendung sogenannter „Total-Mobility-Reifen" zwingend vorgeschrieben wird. Derartige Reifen, deren Laufeigenschaften auch in drucklosem Zustand denen herkömmlicher Reifen mit normalem Betriebsdruck ähnlich sein sollen, befinden sich noch in der industriellen Entwicklung. An eine staatliche Förderung dieser Entwicklung ist nicht gedacht. Anlage 6 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Haar vom 16. März 1972 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Strohmayr (SPD) (Drucksache VI/3243 Frage 88) : Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 178. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 16. März 1972 10363 Ist die Bundesregierung bereit, die von einer amerikanischen Werbeagentur der U. S. Postal Service gegebene Anregung zu prüfen, zur Defizitminderung Briefmarken als Werbeträger zu nutzen, wobei hier an typische Exportprodukte (wie Automobile VW, Mercedes) oder Agrarprodukte (Wein) zu denken wäre? Die Bundesregierung hat die Anregung, Postwertzeichen für die kommerzielle Werbung .einzusetzen, geprüft. Sie sieht sich jedoch aus einer Reihe von Gründen nicht in ,der Lage, der Anregung zu folgen. Insbesondere möchte ich auf folgendes hinweisen: Eine beliebige Vermehrung der Zahl der jährlichen Neuausgaben von Postwertzeichen ist aus betrieblichen Gründen nicht möglich. Schon jetzt ist mit etwa 35 Markenausgaben pro Jahr eine für den Postbetrieb und die Philatelie gerade noch tragbare Höchstgrenze erreicht. Die Zahl der an einer Werbung auf Postwertzeichen Interessierten übersteigt mit Sicherheit bei weitem den Umfang der jährlichen Briefmarkenausgaben. Eine Regulierung der Nachfrage über den Preis wäre nicht realisierbar, weil dann nur besonders finanzstarke Werbungstreibende zum Zuge kämen. Andererseits kann es nicht Aufgabe der Deutschen Bundespost sein, zu entscheiden, welchen Antragsteller der Vorzug einzuräumen wäre, auf Marken für sich zu werben. Im übrigen würde die Umstrukturierung der Briefmarke zum Werbeträger die Möglichkeit beschränken oder sogar ausschließen, künftig wichtige Ereignisse aus Politik, Kultur, Wissenschaft und Sport auf Sonderpostwertzeichen zu würdigen.
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Dr. Richard Jaeger


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CSU)

    Das Wort hat Frau Abgeordnete Dr. Diemer-Nicolaus.


Rede von Dr. Emmy Diemer-Nicolaus
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FDP)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Innerhalb ganz
kurzer Zeit befassen wir uns jetzt das zweite Mal mit einem Gesetzentwurf, der das Recht der Untersuchungshaft zum Inhalt hat. Herr Kollege Stark, mich hat es eigentlich gewundert, daß Sie zu der heutigen Vorlage überhaupt nicht Stellung genommen, sondern sie ausgespart haben. Ich könnte mir das natürlich dadurch erklären, daß bei einem Vergleich der heutigen Vorlage, die vom Bundesrat eingebracht wurde, mit dem, was von Ihrer Fraktion eingebracht wurde, festzustellen ist, daß da doch ganz erhebliche Unterschiede sind. Hier wird doch eher der Versuch gemacht, für die Reform der Untersuchungshaft eine Form zu finden, die unserem Grundgesetz und auch der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts, auf die bereits von meinen Vorrednern hingewiesen wurde, gerecht wird.

(Abg. Dürr: Beides verhält sich zueinander so wie eine Verbesserung zur Klassenarbeit!)

Ich hoffe, daß wir auch in dieser Frage wieder einige gemeinsame Grundsätze haben. Der erste erfordert bestimmt keinerlei Diskussion: wir alle sind für eine wirksame Verbrechensbekämpfung. Darüber sind wir uns selbstverständlich alle einig. Ich hoffe, wir sind uns weiter darüber einig, daß wir bei der Verbrechensbekämpfung einen Unterschied zwischen den polizeilichen Aufgaben und den Aufgaben des Strafverfahrens machen müssen. Ich habe den Eindruck, daß in der Argumentation diese zwei grundsätzlich verschiedenen Aufgaben oft nicht genügend auseinandergehalten werden.
Herr Kollege Metzger hat mit Recht darauf aufmerksam gemacht, daß die Bundesregierung den Hebel zur Verbrechensbekämpfung gerade an der Stelle angesetzt hat, wo diese Bekämpfung am allerwirksamsten geschehen kann, nämlich durch eine Modernisierung unserer Kriminalpolizei, durch eine bessere Ausstattung der Kriminalpolizei. Über diese Maßnahmen der Verbrechensbekämpfung wurde sehr ausführlich diskutiert. Wenn die CDU/ CSU früher auch nicht die entsprechenden Initiativen ergriffen hat, so hoffe ich doch, daß sie diesen Initiativen in vollem Umfang zustimmt, und zwar nicht nur auf Bundesebene, sondern auch — hier kommt es ja auch sehr auf eine Zusammenarbeit mit den Polizeibehörden und mit den polizeilichen Maßnahmen an — auf Länderebene.

(Abg. Dr. Stark [Nürtingen] : Na, dann stimmen Sie uns doch jetzt zu!)

Hier ist der wirksamste Hebel, mit dem Verbrechen tatsächlich besser bekämpft werden können.
Allerdings bin ich mir nicht mehr so sicher, Herr Kollege Stark, ob wir uns auch in der Frage einig sein werden, wieweit das Strafverfahren hier geeignet ist. Hier kommt zum Ausdruck, daß die Bewertung der Grundrechte durch die FDP, vor allen Dingen der Freiheitsrechte des Bürgers gegenüber einem Eingriff, der seine Freiheit beschneidet, sich von der der CDU/CSU unterscheidet. Insofern ist es aber sehr wichtig, daß wir alle die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts aus dem Jahre 1965 beachten. Sie wurde bereits wiederholt angesprochen. Ich halte es für sehr zweckdienlich, daß man



Frau Dr. Diemer-Nicolaus
sich die maßgebenden Sätze daraus immer wieder ins Gedächtnis zurückruft. Besonders bitte ich Sie, Herr Kollege Stark, diese Sätze immer entsprechend zu berücksichtigen, und darum bitte ich auch Ihre Kolleginnen und Kollegen bei der CDU. Ich will Ihnen den Wortlaut der für unsere Entscheidung über die Reform ausschlaggebenden Sätze vortragen. Ich zitiere jetzt:
Die volle Entziehung der persönlichen Freiheit durch Einschließung in eine Haftanstalt ist ein Übel, das im Rechtsstaat grundsätzlich nur dem zugefügt werden darf, der wegen einer gesetzlich mit Strafe bedrohten Handlung rechtskräflig verurteilt worden ist. Diese Maßnahme schon gegen einen einer Straftat lediglich Verdächtigten kann nur in streng begrenzten Ausnahmefällen zulässig sein. Dies ergibt sich auch aus der grundsätzlichen Unschuldsvermutung, die es ausschließt, auch noch bei noch so dringendem Tatverdacht gegen den Beschuldigten im Vorgriff auf die Strafe Maßregeln zu verhängen, die in ihrer Wirkung der Freiheitsstrafe gleichkommen.
Die Untersuchungshaft muß in Anordnung und Vollzug von dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit beherrscht werden; der Eingriff in die Freiheit ist nur hinzunehmen, wenn und soweit einerseits wegen dringenden, auf konkrete Anhaltspunkte gestützten Tatverdachts begründete Zweifel an der Unschuld des Verdächtigten bestehen, andererseits der legitime Anspruch der staatlichen Gemeinschaft auf vollständige Aufklärung der Tat und rasche Bestrafung des Täters nicht anders gesichert werden kann als dadurch, daß der Verdächtige vorläufig in Haft genommen wird.
Der Richter hat stets im Auge zu behalten, daß es der vornehmliche Zweck und der eigentliche Rechtfertigungsgrund der Untersuchungshaft ist, die Durchführung eines geordneten Strafverfahrens zu gewährleisten und die spätere Strafvollstreckung sicherzustellen; ist sie zu einem dieser Zwecke nicht mehr nötig, so ist es unverhältnismäßig, und daher grundsätzlich unzulässig, sie anzuordnen, aufrechtzuerhalten oder zu vollziehen.
Der § 116 StPO legt dem Richter die Pflicht auf, bei jeder Verhaftung wegen Flucht-, Verdunklungs- und Wiederholungsgefahr zu prüfen, ob der Zweck der Untersuchungshaft nicht auch durch weniger einschneidende Freiheitsbeschränkungen erreicht werden kann.
Das muß natürlich auch die Richtschnur für die Beratung der zwei vorliegenden Gesetzentwürfe sein.
Dann möchte ich noch auf folgendes hinweisen. Die Behauptung, daß heute nicht mehr soviel verhaftet werde, stimmt in dieser Form nicht. Ich zitiere hier aus der „Deutschen Richterzeitung" vom November 1971, Seite 382. Dort sind die Zahlen der Untersuchungsgefangenen genannt. 1964 waren es rund 13 500 Untersuchungsgefangene. Das war vor der kleinen Strafprozeßnovelle. Nach der kleinen Strafprozeßnovelle fiel die Zahl dann zunächst bis
auf 11 100 im Jahre 1969, und dann stieg sie wieder an. 1970 war die Zahl mit 13 030 Untersuchungshäftlingen wieder fast gleich groß wie 1964. Dies wurde mir auch von Richtern und Staatsanwälten bestätigt. Die StPO-Novelle wollte nicht, daß stets bei einem festen Wohnsitz die Fluchtgefahr zu verneinen ist. Die Praxis in den einzelnen Ländern ist verschieden.
Wir Freien Demokraten sind deshalb dafür, daß dieser Gedanke, daß ein fester Wohnsitz nicht ohne weiteres die Fluchtgefahr ausschließt, besser gefaßt wird, als das in der bisherigen Bestimmung der Fall ist.
Wir sind weiterhin der Meinung, daß der Bürger selbstverständlich einen Schutzanspruch vor Straftaten hat, daß er, wenn eine Straftat begangen worden ist, nach Möglichkeit vor weiteren Straftaten geschützt wird. Aber ich bedauere es genau wie Herr Metzger und wie schon in der letzten Diskussion gesagt wurde, daß übertrieben, auch mit Schlagzeilen in der Presse, eine Verunsicherung in die Bevölkerung hineingetragen wird, die den Tatsachen nicht immer ganz entspricht. — Bitte, Herr Kollege!

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Franz-Lorenz von Thadden


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Frau Kollegin, würden Sie es auch als überspitzt ansehen, daß in der Begründung dieses Gesetzentwurfs drei Dinge stehen: erstens starker Anstieg der schweren Kriminalität, zweitens besorgniserregender Rückgang der Aufklärung, drittens Resignation bei den Organen, die der Strafverfolgung dienen?

    (Sehr gut! bei der CDU/CSU.)