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ID0617803000

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  • tocInhaltsverzeichnis
    Deutscher Bundestag 178. Sitzung Bonn, Donnerstag, den 16. März 1972 Inhalt: Wahl des Abg. Pensky zum stellvertretenden Mitglied des Gemeinsamen Ausschusses 10317 A Amtliche Mitteilungen 10317 A Entwurf eines Gesetzes über Gesellschaften mit beschränkter Haftung in Verbindung mit Einführungsgesetz zum Gesetz über Gesellschaften mit beschränkter Haftung (Drucksache VI/3088) — Erste Beratung — Jahn, Bundesminister 10317 B Alber (CDU/CSU) 10319 C Metzger (SPD) . . . . . . . 10321 D Kleinert (FDP) . . . . . . . 10322 D Entwurf eines Gesetzes zur Änderung der Strafprozeßordnung (Bundesrat) (Drucksache VI/3248) Jahn, Bundesminister 10325 A Dr. Stark (Nürtingen) (CDU/CSU) . 10329 A, 10334 D Metzger (SPD) . . . . . . . . 10330 A Frau Dr. Diemer-Nicolaus (FDP) . . 10332 B Mündlicher Bericht des Ausschusses nach Art. 77 GG (Vermittlungsausschuß) zu dem Gesetz zur Änderung der Bezeichnungen der Richter und ehrenamtlichen Richter und der Präsidialverfassung der Gerichte (Drucksache VI/3246) Dr. Arndt (Hamburg) (SPD) . . . . 10326 A, 10327 C Dr. Lenz (Bergstraße) (CDU/CSU) . 10327 A Frau Dr. Diemer-Nicolaus (FDP) . . 10328 C Entwurf eines Gesetzes zur Änderung der Justizbeitreibungsordnung (Drucksache VI/2855) ; Schriftlicher Bericht des Rechtsausschusses (Drucksache VI/3242) — Zweite und dritte Beratung . . . . 10336 A Entwurf eines Gesetzes zum Zusatzprotokoll für die Übergangsphase der Assoziation zwischen der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft und der Türkei Finanzprotokoll Internen Abkommen über das Finanzprotokoll Abkommen über die EGKS-Erzeugnisse vom 23. November 1970 (Drucksache VI/2978); Bericht des Haushaltsausschusses gem. § 96 GO (Drucksache VI/3210), Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Wirtschaft (Drucksache VI/3114) — Zweite Beratung und Schlußabstimmung — 10336 B II Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 178. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 16. März 1972 Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Verwaltungszustellungsgesetzes (Drucksache VI/1418); Schriftlicher Bericht des Innenausschusses (Drucksache VI/3195) — Zweite und dritte Beratung — . . . . 10336 C Entwurf eines Gesetzes zum Schutz des Olympischen Friedens (CDU/CSU, SPD, FDP) (Drucksache VI/3202) — Erste Beratung —Dr. Riedl (München) (CDU/CSU) . . 10337 A Schirmer (SPD) . . . . . . . . 10338 A Entwurf eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 11. August 1971 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Schweizerischen Eidgenossenschaft zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen (Drucksache VI/3233) — Erste Beratung — Offergeld, Parlamentarischer Staatssekretär . . . . . . . 10338 D Frau Huber (SPD) 10339 D Frau Funcke (FDP) . . . . . . 10341 A Dr. Kreile (CDU/CSU) 10341 C Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Arzneimittelgesetzes (Drucksache VI/3218) — Erste Beratung — Westphal, Parlamentarischer Staatssekretär . . . . . . . . 10343 A Dr. Hammans (CDU/CSU) . . . 10344 D Bay (SPD) 10345 B Peters (Poppenbüll) (FDP) . . . 10346 A Entwurf eines Gesetzes zur Änderung mietpreisrechtlicher Vorschriften in der kreisfreien Stadt München und im Landkreis München sowie in der Freien und Hansestadt Hamburg (Abg. Geisenhofer, Dr. Riedl [München], Dr. Wittmann [München], Dr. Probst, Frau Geisendörfer, Orgaß u. Gen.) (Drucksache VI/3208) — Erste Beratung — 10346 D Entwurf eines Gesetzes zu den drei Verträgen von 1971 mit dem Königreich Dänemark, dem Königreich der Niederlande und dem Vereinigten Königreich Großbritannien und Nordirland über die Abgrenzung des Festlandsockels unter der Nordsee (Drucksache VI/3225) — Erste Beratung — 10346 D Entwurf eines Gesetzes über den Beruf des Diätassistenten (Drucksache VI/3226) — Erste Beratung — 10347 A Entwurf eines Gesetzes zu dem Protokoll vom 3. Juni 1971 betr. die Auslegung des Übereinkommens vom 29. Februar 1968 über die gegenseitige Anerkennung von Gesellschaften und juristischen Personen durch den Gerichtshof (Drucksache VI/3234) — Erste Beratung — . . . . . 10347 A Entwurf eines Gesetzes zu dem Übereinkommen vom 6. Oktober 1971 zur Errichtung des Internationalen Instituts für Führungsaufgaben in der Technik (Drucksache VI/3236) — Erste Beratung — . . 10347 A Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Saatgutverkehrsgesetzes (Drucksache VI/3245) — Erste Beratung — . . . . . 10347 A Entwurf eines Gesetzes zu dem Übereinkommen vom 2. Juli 1964 über die Ausarbeitung eines Europäischen Arzneibuches (Drucksache VI/3247) — Erste Beratung — 10347 A Sammelübersicht 36 des Petitionsausschusses über Anträge zu Petitionen (Drucksache VI/3240) 10347 C Fragestunde (Drucksachen VI/3243, VI/3259) Fragen der Abg. Werner (CDU/CSU), Dr. Schneider (Nürnberg) (CDU/CSU) und Dr. Gruhl (CDU/CSU) : Berufung von Professor Machens zum Präsidenten der Bundesanstalt für Bodenforschung Hermsdorf, Parlamentarischer Staatssekretär . 10347 D, 10348 A, B, C, D, 10349 A, B, C, 10350 A, B, D, 10351 A, B, C, D, 10352 A, B, C, 10353 A, B, C, D, 10354 A, B, C, D, 10355 A, B, C, D, 10356 A, C, D, 10357 A, B Werner (CDU/CSU) . 10348 A, B, 10353 B, 10355 A Dr. Huys (CDU/CSU) 10348 C Pohlmann (CDU/CSU) 10348 C Seiters (CDU/CSU) . . . 10348 D, 10354 A Dr. Hellige (CDU/CSU) 10349 A Breidbach (CDU/CSU) . . 10349 B, 10353 B, 10356 B Dr. Jobst (CDU/CSU) 10349 C Dr. von Nordenskjöld (CDU/CSU) 10350 A, 10354 D Dr. Gruhl (CDU/CSU) . . 10350 B, 10351 D, 10352 A Dr. Schneider (Nürnberg) (CDU/CSU) 10351 A, B, C, 10357 A Dr. Kempfler (CDU/CSU) 10352 B Dr. Evers (CDU/CSU) . . 10352 C, 10355 A Haase (Kassel) (CDU/CSU) . . . . 10352 C Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 178. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 16. März 1972 III Dr. von Bismarck (CDU/CSU) . . 10352 D, 10353 A, 10356 D von Thadden (CDU/CSU) 10353 C Wohlrabe (CDU/CSU) 10353 D Niegel (CDU/CSU) . . 10354 A, B, 10357 A Engelsberger (CDU/CSU) . . . . 10354 C Dr. Sprung (CDU/CSU) 10354 D Dr Fuchs (CDU/CSU) 10355 B Dr. Probst (CDU/CSU) 10355 B Freiherr von Fircks (CDU/CSU) 10355 C, D Lemmrich (CDU/CSU) 10355 D Schedl (CDU/CSU) 10356 A Vogt (CDU/CSU) 10356 D Fragen des Abg. Dr. Kempfler (CDU/CSU) : Ortsendeschilder Haar, Parlamentarischer Staatssekretär . . . 10357 C, D, 10358 A Dr. Kempfler (CDU/CSU) . . . . 10357 C, D Frage des Abg. Dr. Apel (SPD) : Betriebserlaubnis für Kraftfahrzeuge nach Verkehrsunfällen Haar, Parlamentarischer Staatssekretär . . . . . 10358 A, B, C Dr. Apel (SPD) . . . . . . . 10358 B, C Frage des Abg. Dr. Apel (SPD) : Verwendung eines für ein Fahrzeug mit automatischer Gangschaltung erworbenen Führerscheins zum Fahren von Fahrzeugen mit traditioneller Gangschaltung Haar, Parlamentarischer Staatssekretär . . . . 10358 D, 10359 A Dr. Apel (SPD) . . . . 10358 D, 10359 A Frage des Abg. Müller (Mülheim) (SPD) : Betrauung von Sportverbänden mit der Ausbildung und Prüfung von Sportbootführern Haar, Parlamentarischer Staatssekretär 10359 A, B Müller (Mülheim) (SPD) 10359 B Frage des Abg. Dr. Riedl (München) (CDU/CSU): Landung der am 3. März 1972 für die Fahrt von Moskau nach Frankfurt vorgesehenen Maschine der Aeroflot in Berlin-Schönefeld Haar, Parlamentarischer Staatssekretär 10359 C, D Dr. Riedl (München) (CDU/CSU) . 10359 D Frage des Abg. Dr. Klepsch (CDU/CSU) : Sperrung der Autobahnbrücke über den Rhein bei Bendorf (Koblenz) an zehn Samstagen und Sonntagen für den Lkw-Verkehr Haar, Parlamentarischer Staatssekretär 10360 A, B, C Dr. Klepsch (CDU/CSU) . . . 10360 A, B Niegel (CDU/CSU) . . . . . . 10360 B Frage des Abg. Niegel (CDU/CSU) : Folgerungen aus Gemeindezusammenschlüssen für die Postleitzahl und die Postzustellung Haar, Parlamentarischer Staatssekretär . . . . . . . 10360 C Nächste Sitzung 10360 D Anlagen Anlage 1 Liste der beurlaubten Abgeordneten . . 10361 A Anlage 2 Schriftliche Antwort auf die Mündliche Frage des Abg. Reddemann (CDU/CSU) betr. Gefahr der Verhaftung bei Reisen nach Ost-Berlin und in die DDR . . . . 10361 C Anlage 3 Schriftliche Antwort auf die Mündlichen Fragen des Abg. Zebisch (SPD) betr. Förderung von Sportstätten und Sportvereinen im Zonenrandgebiet 10362 A Anlage 4 Schriftliche Antwort auf die Mündliche Frage des Abg. Dr. Jahn (Braunschweig) (CDU/CSU) betr. Verwendung von fliegendem Personal für die Aufgaben der Inspektion des Luftfahrtbundesamtes . . 10362 C Anlage 5 Schriftliche Antwort auf die Mündliche Frage des Abg. Dr. Sperling (SPD) betr. Verwendung sogenannter „Total-Mobility-Reifen . . . . . . . . . . . . 10362 D Anlage 6 Schriftliche Antwort auf die Mündliche Frage des Abg. Strohmayr (SPD) betr. Verwendung von Briefmarken als Werbeträger 10362 D Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 178. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 16. März 1972 10317 178. Sitzung Bonn, den 16. März 1972 Stenographischer Bericht Beginn: 9.00 Uhr
  • folderAnlagen
    Anlage 1 Liste der beurlaubten Abgeordneten Abgeordnete(r) beurlaubt bis einschließlich Dr. Achenbach * 18. 3. Adams * 18. 3. Dr. Ahrens ** 18. 3. Dr. Aigner * 18. 3. von Alten-Nordheim 17. 3. Dr. Arndt (Berlin) * 17. 3. Dr. Artzinger * 18. 3. Behrendt * 18. 3. Dr. Dr. h. c. Birrenbach 15. 3. Borm * 18. 3. Dr. Burgbacher * 18. 3. Dasch 18. 3. Dr. Dittrich * 18. 3. Faller * . 17. 3. Fellermaier * 18. 3. Flämig * 17. 3. Dr. Furler * 17. 3. Gerlach (Emsland) * 47. 3. Freiherr von und zu Guttenberg 18. 3. Frau Dr. Henze 15. 4. Hösl ** 17. 3. Dr. Jahn (Braunschweig) * 18. 3. Jung ** 17. 3. Kahn-Ackermann ** 18. 3. Dr. h. c. Kiesinger 18. 3. Frau Klee ** 18. 3. Klinker * 18. 3. Dr. Koch * 18. 3. Kriedemann * 18. 3. Lange * 18. 3. Lautenschlager * 18. 3. Lenze (Attendorn) ** 17. 3. Liedtke 17. 3. Dr. Dr. h. c. Löhr * 18. 3. Lücker (München) * 18. 3. Meister * 17. 3. Memmel * 18. 3. Dr. h. c. Dr.-Ing. E. h. Möller 17. 3. Müller (Aachen-Land) * 18. 3. Dr. Müller (München) ** 18. 3. Müller (Remscheid) 17. 3. Frau Dr. Orth * 18. 3. Dr. Reischl * 18.3. Richarts * 18. 3. Riedel (Frankfurt) * 18. 3. Dr. Rinderspacher 18. 3. Roser 16. 3. Dr. Schmid (Frankfurt) 16. 3. Dr. h. c. Schmücker ** 17. 3. Schwabe * 18.3. Dr. Schwörer * 18. 3. Seefeld * 17. 3. Seibert 17. 3. Springorum * 18. 3. Dr. Starke (Franken) * 18. 3. Werner * 18. 3. Wolf 18. 3. Wolfram * 17. 3. Anlagen zum Stenographischen Bericht Baron von Wrangel 16. 3. Wuwer 17. 3. Zander 17. 3. * Für die Teilnahme an Ausschußsitzungen des Europäischen Parlaments ** Für die Teilnahme an Ausschußsitzungen der Beratenden Versammlung des Europarates Anlage 2 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Herold vom 15. März 1972 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Reddemann (CDU/CSU) (Drucksache V1/3243 Frage A 2) : Wird die Bundesregierung rechtzeitig vor der Osterreisewelle den Personenkreis warnen, der auch nach dem alliierten Berlin-Abkommen und den deutschen Zusatzvereinbarungen auf den Wegen von und nach Berlin der Gefahr der Verhaftung und der Aburteilung unterliegt? Zunächst muß ich darauf hinweisen, daß es sich bei den für die Oster- und Pfingsttage vorgesehenen Reiseerleichterungen im Berlin-Verkehr um eine einseitige Maßnahme der DDR handelt. Es werden alle für den Personenverkehr relevanten Regelungen des Transitabkommens zwischen der Bundesregierung und der Regierung der DDR zur Anwendung kommen. Unter dieser Voraussetzung gilt folgendes: Die DDR kann nach dem Abkommen keine Kategorien von Reisenden festlegen, die von der Benutzung der Transitwege ausgeschlossen werden können oder der Gefahr einer Verhaftung und Aburteilung ausgesetzt sind. Personenkreise - also z. B. DDR-Flüchtlinge schlechthin -, die gewarnt werden müßten, weil für sie Gefährdungen bestehen, gibt es aufgrund der Transitvereinbarung nicht. Nach der sog. Mißbrauchsregelung (Art. 16) des Transitabkommens hat nur derjenige Reisende, der „während der jeweiligen Benutzung der Transitwege" in den im Abkommen im einzelnen aufgeführten Fällen gegen Vorschriften der DDR verstößt, die im einzelnen festgelegten Maßnahmen - also gegebenenfalls auch Verhaftung - zu gewärtigen. Ein „Mißbrauchsfall" liegt vor, wenn ein Reisender Materialien verbreitet oder aufnimmt, Personen aufnimmt, die Transitwege ohne zwingenden Grund oder Erlaubnis verläßt, Straftaten begeht oder durch Verletzung von Straßenverkehrsvorschriften Ordnungswidrigkeiten begeht. Eine Ausnahme von der Bedingung, daß die Verstöße während des jeweiligen Transits auf den Transitwegen geschehen sein müssen, liegt nur im Falle von Straftaten nach dem Recht der DDR vor, die nach dem Inkrafttreten des Abkommens während einer früheren Durchreise begangen worden sind. Weiterhin sind von der „Mißbrauchsregelung" diejenigen betroffen, die an einer „Mißbrauchshandlung" eines Transitreisenden, die dieser während der Durchreise 10362 Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 178. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 16. März 1972 vorgenommen hat, als Mittäter, Anstifter oder Gehilfe im strafrechtlichen Sinne beteiligt sind. Darüber hinaus ist in ganz bestimmten gravierenden und klar umrissenen Fällen, nämlich dann, wenn in der Vergangenheit nach dem Recht der DDR eine Straftat gegen die körperliche Unversehrtheit des Menschen oder eine schwere Straftat gegen Eigentum und Vermögen begangen worden ist, eine Zurückweisung — nicht aber eine Festnahme — des Reisenden möglich. Die Bundesregierung wird die Reisenden rechtzeitig — d. h. zu Beginn der nächsten Woche — durch ein Merkblatt über den Inhalt dieser Regelung und Vorbehalte unterrichten und in geeigneter Weise auf das hinweisen, was bei der Reise zu beachten ist, um eine ungehinderte Durchfahrt durch die DDR zu gewährleisten. Anlage 3 Schriftliche Antwort des Bundesministers Genscher vom 16. März 1972 auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Zebisch (SPD) (Drucksache VI/3243 Fragen A 27 und 28) : Wieviel Sportstätten im Zonenrandgebiet hat die Bundesregierung mit welchem Mittelaufwand gefördert? Sieht die Bundesregierung eine Möglichkeit, die Sportvereine im Zonenrandgebiet beim Bau von Sportstätten flächenmäßg intensiver zu unterstützen? Von 1962 bis 1971 hat die Bundesregierung Sportstätten im Zonenrandgebiet mit einem Mittelaufwand von DM 67,5 Millionen mitfinanziert. Tn der Gesamtsumme ist ein Betrag von DM 7,0 Millionen enthalten, der auf Grund der verstärkten Förderung des Zonenrandgebietes im Rahmen des Zonenrandförderungsgesetzes vom 5. August 1971 bereitgestellt worden ist. Die in den Jahren von 1962 bis 1970 im Zonenrandgebiet mit Bundesmitteln finanzierten Sportanlagen sind nicht nach Projekten innerhalb und außerhalb des Zonenrandgebiets getrennt worden, so daß die Zahl nicht genannt werden kann. Eine Trennung erfolgt erst seit dem Jahre 1971. Die Umstellung der Statistik steht im Zusammenhang mit der Verabschiedung des Zonenrandförderungsgesetzes. Im Jahre 1971 wurden 98 Projekte im Zonenrandgebiet mit Bundesmitteln unterstützt. Es gibt keine direkte Förderung von Sportvereinen beim Bau von Sportstätten durch die Bundesregierung. Die Förderung erfolgt durch anteilmäßige Zuweisung der Mittel an die Bundesländer, die ihrerseits dem Bund Antragsteller zur Förderung vorschlagen. Es kann deshalb die Frage lediglich dahingehend verstanden werden, ob die Bundesregierung beabsichtige, künftig für die Förderung des Baues von Sportstätten im Zonenrandgebiet mehr Mittel als bisher einzusetzen. Seit 1971 wird der Sportstättenbau im Zonenrandgebiet durch die im Rahmen des Zonenrandförderungsgesetzes zur Verfügung stehenden Bundesmittel verstärkt gefördert. 1972 sind zusätzlich 7,0 Millionen DM vorgesehen. Ob dadurch der Nachholbedarf im Zonenrandgebiet abgedeckt werden kann, bleibt abzuwarten. Eine weitere Erhöhung der Bundesmittel für den Sportstättenbau im Zonenrandgebiet ist nur sinnvoll, wenn die Länder ebenfalls ihre Mittel verstärken, da der Bund lediglich die Finanzierungsspitze übernimmt. Anlage 4 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatsskretärs Haar vom 16. März 1972 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Jahn (Braunschweig) (CDU/CSU) (Drucksache VI/3243 Frage A 80) : Ist die Bundesregierung bereit, für die Aufgaben der Inspektion des Luftfahrtbundesamts Planstellen bereitzustellen, die, abgestützt durch ein System von Sonderzulagen, es ermöglichen, daß für diese Aufgaben fliegendes Personal (Luftkapitäne) gewonnen werd m kann, ohne das dieser schwierigste Aufgabenbereich des Luftfahrtbundesamts nicht fachgerecht arbeiten kann? Gerade in diese Richtung gehen unsere Überlegungen. Zur Zeit werden verschiedene Lösungsmöglichkeiten untersucht, die nach Auffassung der Bundesregierung in naher Zukunft sicherstellen werden, daß qualifiziertes Personal in ausreichendem Umfang für diese Aufgaben gewonnen werden kann. Abschließendes kann heute noch nicht geklärt werden. Anlage 5 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Haar vom 16. März 1972 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Sperling (SPD) (Drucksache VI/3243 Frage A 86) : Ist die Bundesregierung bereit, die Straßenverkehrs-Ordnung dahin gehend zu novellieren, daß in einem absehbaren Zeitraum die Verwendung sogenannter „Total-Mobility-Reifen" zwingend vorgeschrieben wird, um damit die Unfallursachen durch Reifenschäden erheblich zu reduzieren, und was gedenkt die Bundesregierung zu tun, uni die Entwicklung soldier Reifen zur Serienreife zu fördern? Die Bundesregierung erwägt nicht, das Straßenverkehrsrecht dahingehend abzuändern, daß die Verwendung sogenannter „Total-Mobility-Reifen" zwingend vorgeschrieben wird. Derartige Reifen, deren Laufeigenschaften auch in drucklosem Zustand denen herkömmlicher Reifen mit normalem Betriebsdruck ähnlich sein sollen, befinden sich noch in der industriellen Entwicklung. An eine staatliche Förderung dieser Entwicklung ist nicht gedacht. Anlage 6 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Haar vom 16. März 1972 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Strohmayr (SPD) (Drucksache VI/3243 Frage 88) : Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 178. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 16. März 1972 10363 Ist die Bundesregierung bereit, die von einer amerikanischen Werbeagentur der U. S. Postal Service gegebene Anregung zu prüfen, zur Defizitminderung Briefmarken als Werbeträger zu nutzen, wobei hier an typische Exportprodukte (wie Automobile VW, Mercedes) oder Agrarprodukte (Wein) zu denken wäre? Die Bundesregierung hat die Anregung, Postwertzeichen für die kommerzielle Werbung .einzusetzen, geprüft. Sie sieht sich jedoch aus einer Reihe von Gründen nicht in ,der Lage, der Anregung zu folgen. Insbesondere möchte ich auf folgendes hinweisen: Eine beliebige Vermehrung der Zahl der jährlichen Neuausgaben von Postwertzeichen ist aus betrieblichen Gründen nicht möglich. Schon jetzt ist mit etwa 35 Markenausgaben pro Jahr eine für den Postbetrieb und die Philatelie gerade noch tragbare Höchstgrenze erreicht. Die Zahl der an einer Werbung auf Postwertzeichen Interessierten übersteigt mit Sicherheit bei weitem den Umfang der jährlichen Briefmarkenausgaben. Eine Regulierung der Nachfrage über den Preis wäre nicht realisierbar, weil dann nur besonders finanzstarke Werbungstreibende zum Zuge kämen. Andererseits kann es nicht Aufgabe der Deutschen Bundespost sein, zu entscheiden, welchen Antragsteller der Vorzug einzuräumen wäre, auf Marken für sich zu werben. Im übrigen würde die Umstrukturierung der Briefmarke zum Werbeträger die Möglichkeit beschränken oder sogar ausschließen, künftig wichtige Ereignisse aus Politik, Kultur, Wissenschaft und Sport auf Sonderpostwertzeichen zu würdigen.
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Günther Metzger


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Bitte:


Rede von Dr. Anton Stark
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU/CSU)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)
Sind Sie, Herr Kollege Metzger, der Meinung, diesen Türken der Verunsicherung, nachdem der Minister hier eine neue Grundlage gelegt hat und wir ohne Polemik diskutieren sollten, hier wieder aufbauen zu sollen? Sind Sie nicht vielmehr der Meinung, daß die Verbrecher und das Ansteigen der Verbrechen die Verunsicherung in der Bevölkerung hervorrufen und nicht wir mit einem Gesetzentwurf, der das einschränken will?

(Beifall bei der CDU/CSU.)


  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Günther Metzger


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Ich habe nicht diesen polemischen Ton aufgegriffen, Herr Kollege Stark, sondern ich habe nur dem etwas entgegengesetzt, was Sie an Polemik in Ihrer Rede wieder zum Ausdruck gebracht haben. Das muß man doch sehen. So, wie Sie in den Wald hineinrufen, so schallt es auch heraus.
    Wenn Sie von Verunsicherung in der Bevölkerung sprechen, so gibt es zwei Gründe für eine Verunsicherung. Das ist einmal ein Ansteigen der Kriminalität; das wird von uns durchaus gesehen. Es ist zweitens aber auch eine gewisse Hysterie, die von Ihnen zusätzlich in die Bevölkerung hineingetragen wird, und diese Hysterie wird erzeugt, um daraus parteipolitisches Kapital zu schlagen.

    (Abg. Dr. Stark [Nürtingen] : Unterstellung, Herr Kollege! — Weitere Zurufe von der CDU/CSU.)

    Sie haben, Herr Kollege Stark, erneut die Behauptung aufgestellt, daß der Bundesminister der Justiz, die Bundesregierung und auch die Koalitionsfraktionen eine verzögernde Behandlung dieser Gesetze anstreben. Sie wissen ganz genau — darauf möchte ich noch einmal hinweisen —, daß im Jahre 1964 alle Fraktionen in diesem Parlament mit großer Mehrheit die Reform des Haftrechts beschlossen haben. Sie wissen auch genau, daß nach dieser Reform des Haftrechts schon sehr bald kritische Stimmen laut wurden und darauf hingewiesen haben, daß die Änderungen, die damals vorgenommen wurden, einer Überprüfung bedürfen. Ich möchte in diesem Zusammenhang auf einen Parteitagsbeschluß der Sozialdemokratischen Partei aus dem Jahre 1969 hinweisen, in dem bereits gefordert wird, zur Sicherung der Bevölkerung vor Kriminalität die Bestimmungen des Haftrechts zu überprüfen.

    (Abg. Dr. Stark [Nürtingen] : Haben Sie einen Entwurf eingebracht?!)

    — Ich komme darauf noch zu sprechen. Ich komme auch auf Ihren Entwurf, den Sie am 2. Februar hier vorgelegt haben, noch zu sprechen. Wir wissen auch, daß es diese Bundesregierung war, nicht die vorausgegangenen, die zum erstenmal ein umfassendes Programm zur Intensivierung und Modernisierung der Verbrechensbekämpfung vorgelegt hat. Wir haben dieses Programm im Jahre 1970 hier im Hause debattiert, und damals war es mein Fraktionskollege Pensky, der darauf hingewiesen hat, daß im Zusammenhang mit diesem Programm der Bundesregierung zur Modernisierung und Intensivierung der Verbrechensbekämpfung auch die Fragen des Haftrechts angesprochen, geprüft und einer Lösung zugeführt werden müssen.

    (Abg. Dr. Stark [Nürtingen] : Vor zweieinhalb Jahren!)

    Sie wissen genau, Herr Kollege Stark, daß wir uns im Rechtsausschuß Ende 1970 mit der gleichen Frage befaßt haben. Damals habe ich — ich möchte mit Genehmigung des Präsidenten ein Zitat bringen — dazu ausgeführt:
    Abg. Metzger (SPD) stellt als Hauptproblem des Gesamtbereiches der Verbrechensbekämpfung für den mitberatenden Rechtsausschuß die Frage des Haftrechts ... heraus. Es sei zu untersuchen, inwieweit durch die StPO-Novelle vom Jahre 1964 die Verbrechensbekämpfung der Polizei erschwert worden sei. Die Aufklärungsquote sei gesunken, wie aus Ziffer 10 der Antwort der Bundesregierung auf die Große Anfrage ... der Fraktion der CDU/CSU ... zu



    Metzger
    entnehmen sei. Der Berichterstatter weist auf die Rede des Bundesministers der Justiz vom 11. November 1970 vor der Gewerkschaft der Polizei hin, in der ein Überdenken des Haftrechtes für notwendig erklärt werde.

    (Abg. Dr. Stark [Nürtingen] : Herr Metzger, wir zwei sind uns doch einig!)

    Er schlägt vor, dem federführenden Innenausschuß zu empfehlen, das BMI und das BMJ zu bitten, von den entsprechenden Verwaltungen der Länder Tatsachenmaterial der Polizeidienststellen, der Staatsanwaltschaften und der Gerichte zu diesen Fragen anzufordern und dem Ausschuß vorzulegen.
    Wir müssen doch in diesem Zusammenhang feststellen, daß solches Tatsachenmaterial durch die vorausgegangenen Minister, vor allem auch durch den vorausgegangenen Minister Benda, eben nicht vorgelegt worden ist.

    (Abg. Erhard [Bad Schwalbach) meldet sich

    zu einer Zwischenfrage.)

    (Abg. Erhard [Bad Schwalbach] : Gestatten Sie eine kurze Zwischenfrage?)

    — Nein, ich möchte das jetzt gerne zu Ende führen, weil meine Zeit beschränkt ist. Es tut mir leid!
    Wir haben das Material erst anfordern müssen, und wir wissen, daß der Bundesjustizminister dieses Material bei den Ländern anfordern mußte. Es ist erst Ende vergangenen Jahres hier eingegangen.
    Wir müssen aber auch noch etwas anderes sehen, und darauf wird von Ihrer Seite, meine sehr geehrten Damen und Herren der Opposition, nach meiner Auffassung nicht ausreichend hingewiesen. Bei der Auseinandersetzung um eine Ergänzung und Erweiterung des Haftrechts geht es um die grundlegende Frage, wie wir das Spannungsverhältnis zwischen dem Recht des einzelnen auf persönliche Freiheit auf der einen Seite und dem Schutz der Allgemeinheit vor strafbaren Handlungen und auch vor einem Ansteigen der Kriminalität auf der anderen Seite lösen können. Es geht dabei aber auch um die grundsätzliche Frage, wie ein freiheitlicher Staat und eine freie Gesellschaft mit dem Problem fertig werden, sich vor Verbrechen zu schützen und gleichzeitig zu garantieren, daß der Beschuldigte, dessen Schuld noch nicht nachgewiesen ist — und um diese Fälle geht es ja — gegen Willkür gesichert und vor Unrecht geschützt wird.
    Wir wissen auch, daß gerade zu diesem so wichtigen Fragenkomplex Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts vorliegen, insbesondere eine ganz wesentliche Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts aus dem Jahre 1965, und daß wir gut beraten sind, wenn wir auch im Zusammenhang mit der Beratung einer Novelle des Haftrechts diese Grundsätze, die das Bundesverfassungsgericht in jener Entscheidung aufgestellt hat, beachten und an diesem Maßstab auch die notwendigen Ergänzungen und Veränderungen messen.
    In diesem Zusammenhang sollte auch darauf hingewiesen werden, daß es Hektik und Oberflächlichkeit unmöglich machen, diese entscheidenden Verfassungsgrundsätze gewissenhaft zu prüfen und zu beachten.

    (Beifall bei Abgeordneten der SPD.)

    Diese Hektik und diese Oberflächlichkeit, meine sehr geehrten Damen und Herren von der CDU/CSU-Fraktion — damit komme ich zu Ihrem Entwurf, den Sie vor sechs Wochen vorgelegt haben —, wird besonders deutlich, wenn wir diesen Entwurf mit dem Entwurf vergleichen, der heute vom Bundesrat vorgelegt wurde und der uns in dieser Debatte beschäftigt.
    Es kann nicht Aufgabe der ersten Lesung sein, auf Detailfragen einzugehen. Ich möchte deshalb meine Ausführungen zu diesem Entwurf auf einige wenige grundsätzliche Bemerkungen beschränken.
    Erste Bemerkung: Wir bejahen die angestrebte Präzisierung des Haftgrundes der Fluchtgefahr. Die Erfahrung zeigt auch das von den Ländern vorgelegte Material, soweit ich es bisher durcharbeiten konnte; wir wissen, daß es sich um ein sehr umfangreiches Material handelt —, daß das Vorliegen eines festen Wohnsitzes des Beschuldigten in vielen Fällen bei der Prüfung der Frage, ob die Notwendigkeit einer Untersuchungshaft zu bejahen ist, allein den Ausschlag gegeben hat. Das entspricht nicht dem Willen des Gesetzgebers, wie er im Jahre 1964 in den Beratungen und auch in der Beschlußfassung zum Ausdruck gekommen ist. Andere Umstände, z. B. die Höhe der zu erwartenden Strafe, sind ebenfalls zu berücksichtigen.
    Zweite Bemerkung: Bestätigt das von den Bundesländern vorgelegte Material die kriminalpolitische Notwendigkeit einer Erweiterung des Haftgrundes der Wiederholungsgefahr — und das muß eben in diesen Beratungen eingehend geprüft werden —, werden wir einer Novellierung des Haftrechtes unter folgenden Voraussetzungen, die teilweise in dem Entwurf des Bundesrates bereits enthalten sind, zustimmen.
    Erstens. Es muß eine Beschränkung erfolgen auf Taten der Schwer- und Serienkriminalität, bei denen eine Wiederholungsgefahr besteht.
    Zweitens. Es muß ein dringender Verdacht vorliegen, durch eine Straftat wiederholt und fortgesetzt den Rechtsfrieden schwerwiegend beeinträchtigt zu haben.
    Drittens. Es müssen bestimmte Tatsachen vorliegen, die die dringende Gefahr begründen, daß der Beschuldigte vor rechtskräftiger Aburteilung weitere erhebliche Straftaten begeht oder die Straftat fortsetzt.
    Viertens. Es muß eine Freiheitsstrafe von einer ganz bestimmten Höhe zu erwarten sein.
    Fünftens. Die Haft muß zur Abwendung der drohenden Gefahr erforderlich sein.
    Sechstens. Es muß eine rechtskräftige Verurteilung zu einer Freiheitsstrafe innerhalb der letzten fünf Jahre wegen einer Straftat gleicher Art vorliegen.



    Metzger
    Siebentens. Die Dauer der Haft muß beschränkt werden, wenn keine Hauptverhandlung innerhalb einer bestimmten Frist stattfindet.
    Achtens. Eine gesetzestechnische Abgrenzung muß vorgenommen werden zwischen den normalen Tatbeständen der Untersuchungshaft wegen Verdunkelungs- und Fluchtgefahr und der Sicherungshaft wegen Wiederholungsgefahr.
    Neuntens — das sage ich mit allem Nachdruck, und hier stehen wir im Gegensatz zu Ihrem Entwurf —: Es kann keine Ausdehnung auf politische Straftaten, wie Sie das in Ihrem Entwurf vorgesehen haben, in Frage kommen. Dabei geht es nicht –das möchte ich zur Klarstellung sagen — um Verbrechen, die unter einem pseudopolitischen Deckmantel vorgenommen werden.

    (Abg. Dr. Stark [Nürtingen]: Bei der Baader-Meinhof-Gruppe würden Sie dafür sein?)

    — Herr Kollege Stark, Sie haben vorhin selbst gesagt, daß wir uns einig sind; in dieser Frage sind wir uns sicher einig.
    Wir sind uns darüber im klaren, daß eine Ausweitung des Haftrechts kein Allheilmittel für die Verbrechensbekämpfung ist.

    (Sehr richtig! bei der CDU/CSU.)

    Die Verbrechensbekämpfung kann nur ein Bestandteil des von der Bundesregierung vorgelegten Gesamtprogramms sein. Das sollte man aber in der Öffentlichkeit immer wieder betonen, weil sonst die Gefahr besteht, daß durch solche Diskussionsbeiträge, wie sie hier vielfach geliefert werden, in der Bevölkerung falsche Hoffnungen erweckt werden, die nachher nicht erfüllt werden können.

    (Abg. Erhard [Bad Schwalbach] : Hat die Bevölkerung noch Hoffnungen?)

    Das Haftrecht ist nur ein Teil der Verbrechensbekämpfung. Andere Maßnahmen müssen damit Hand in Hand gehen, sofern sie nicht bereits durchgeführt wurden. In der Debatte am 2. Februar 1972 wurde von meinem Fraktionskollegen Dr. de With und Pensky auf diese Maßnahmen bereits hingewiesen.
    Aber — und das sollte eigentlich der Ausgangspunkt für die weiteren Beratungen im Rechtsausschuß sein — wir müssen uns darüber im klaren sein, daß die Lösung dieser Aufgaben, die alle Parteien in diesem Parlament angeht, von uns nur dann bewältigt werden kann, wenn wir gemeinsam in politischer Verantwortung gegenüber den Bürgern um die beste Lösung ringen. Ich hoffe, daß uns die Ausschußberatungen hierzu die notwendige Gelegenheit geben werden.

    (Beifall bei den Regierungsparteien.)