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ID0617800600

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    Vokabeln: 6
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  • tocInhaltsverzeichnis
    Deutscher Bundestag 178. Sitzung Bonn, Donnerstag, den 16. März 1972 Inhalt: Wahl des Abg. Pensky zum stellvertretenden Mitglied des Gemeinsamen Ausschusses 10317 A Amtliche Mitteilungen 10317 A Entwurf eines Gesetzes über Gesellschaften mit beschränkter Haftung in Verbindung mit Einführungsgesetz zum Gesetz über Gesellschaften mit beschränkter Haftung (Drucksache VI/3088) — Erste Beratung — Jahn, Bundesminister 10317 B Alber (CDU/CSU) 10319 C Metzger (SPD) . . . . . . . 10321 D Kleinert (FDP) . . . . . . . 10322 D Entwurf eines Gesetzes zur Änderung der Strafprozeßordnung (Bundesrat) (Drucksache VI/3248) Jahn, Bundesminister 10325 A Dr. Stark (Nürtingen) (CDU/CSU) . 10329 A, 10334 D Metzger (SPD) . . . . . . . . 10330 A Frau Dr. Diemer-Nicolaus (FDP) . . 10332 B Mündlicher Bericht des Ausschusses nach Art. 77 GG (Vermittlungsausschuß) zu dem Gesetz zur Änderung der Bezeichnungen der Richter und ehrenamtlichen Richter und der Präsidialverfassung der Gerichte (Drucksache VI/3246) Dr. Arndt (Hamburg) (SPD) . . . . 10326 A, 10327 C Dr. Lenz (Bergstraße) (CDU/CSU) . 10327 A Frau Dr. Diemer-Nicolaus (FDP) . . 10328 C Entwurf eines Gesetzes zur Änderung der Justizbeitreibungsordnung (Drucksache VI/2855) ; Schriftlicher Bericht des Rechtsausschusses (Drucksache VI/3242) — Zweite und dritte Beratung . . . . 10336 A Entwurf eines Gesetzes zum Zusatzprotokoll für die Übergangsphase der Assoziation zwischen der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft und der Türkei Finanzprotokoll Internen Abkommen über das Finanzprotokoll Abkommen über die EGKS-Erzeugnisse vom 23. November 1970 (Drucksache VI/2978); Bericht des Haushaltsausschusses gem. § 96 GO (Drucksache VI/3210), Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Wirtschaft (Drucksache VI/3114) — Zweite Beratung und Schlußabstimmung — 10336 B II Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 178. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 16. März 1972 Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Verwaltungszustellungsgesetzes (Drucksache VI/1418); Schriftlicher Bericht des Innenausschusses (Drucksache VI/3195) — Zweite und dritte Beratung — . . . . 10336 C Entwurf eines Gesetzes zum Schutz des Olympischen Friedens (CDU/CSU, SPD, FDP) (Drucksache VI/3202) — Erste Beratung —Dr. Riedl (München) (CDU/CSU) . . 10337 A Schirmer (SPD) . . . . . . . . 10338 A Entwurf eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 11. August 1971 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Schweizerischen Eidgenossenschaft zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen (Drucksache VI/3233) — Erste Beratung — Offergeld, Parlamentarischer Staatssekretär . . . . . . . 10338 D Frau Huber (SPD) 10339 D Frau Funcke (FDP) . . . . . . 10341 A Dr. Kreile (CDU/CSU) 10341 C Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Arzneimittelgesetzes (Drucksache VI/3218) — Erste Beratung — Westphal, Parlamentarischer Staatssekretär . . . . . . . . 10343 A Dr. Hammans (CDU/CSU) . . . 10344 D Bay (SPD) 10345 B Peters (Poppenbüll) (FDP) . . . 10346 A Entwurf eines Gesetzes zur Änderung mietpreisrechtlicher Vorschriften in der kreisfreien Stadt München und im Landkreis München sowie in der Freien und Hansestadt Hamburg (Abg. Geisenhofer, Dr. Riedl [München], Dr. Wittmann [München], Dr. Probst, Frau Geisendörfer, Orgaß u. Gen.) (Drucksache VI/3208) — Erste Beratung — 10346 D Entwurf eines Gesetzes zu den drei Verträgen von 1971 mit dem Königreich Dänemark, dem Königreich der Niederlande und dem Vereinigten Königreich Großbritannien und Nordirland über die Abgrenzung des Festlandsockels unter der Nordsee (Drucksache VI/3225) — Erste Beratung — 10346 D Entwurf eines Gesetzes über den Beruf des Diätassistenten (Drucksache VI/3226) — Erste Beratung — 10347 A Entwurf eines Gesetzes zu dem Protokoll vom 3. Juni 1971 betr. die Auslegung des Übereinkommens vom 29. Februar 1968 über die gegenseitige Anerkennung von Gesellschaften und juristischen Personen durch den Gerichtshof (Drucksache VI/3234) — Erste Beratung — . . . . . 10347 A Entwurf eines Gesetzes zu dem Übereinkommen vom 6. Oktober 1971 zur Errichtung des Internationalen Instituts für Führungsaufgaben in der Technik (Drucksache VI/3236) — Erste Beratung — . . 10347 A Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Saatgutverkehrsgesetzes (Drucksache VI/3245) — Erste Beratung — . . . . . 10347 A Entwurf eines Gesetzes zu dem Übereinkommen vom 2. Juli 1964 über die Ausarbeitung eines Europäischen Arzneibuches (Drucksache VI/3247) — Erste Beratung — 10347 A Sammelübersicht 36 des Petitionsausschusses über Anträge zu Petitionen (Drucksache VI/3240) 10347 C Fragestunde (Drucksachen VI/3243, VI/3259) Fragen der Abg. Werner (CDU/CSU), Dr. Schneider (Nürnberg) (CDU/CSU) und Dr. Gruhl (CDU/CSU) : Berufung von Professor Machens zum Präsidenten der Bundesanstalt für Bodenforschung Hermsdorf, Parlamentarischer Staatssekretär . 10347 D, 10348 A, B, C, D, 10349 A, B, C, 10350 A, B, D, 10351 A, B, C, D, 10352 A, B, C, 10353 A, B, C, D, 10354 A, B, C, D, 10355 A, B, C, D, 10356 A, C, D, 10357 A, B Werner (CDU/CSU) . 10348 A, B, 10353 B, 10355 A Dr. Huys (CDU/CSU) 10348 C Pohlmann (CDU/CSU) 10348 C Seiters (CDU/CSU) . . . 10348 D, 10354 A Dr. Hellige (CDU/CSU) 10349 A Breidbach (CDU/CSU) . . 10349 B, 10353 B, 10356 B Dr. Jobst (CDU/CSU) 10349 C Dr. von Nordenskjöld (CDU/CSU) 10350 A, 10354 D Dr. Gruhl (CDU/CSU) . . 10350 B, 10351 D, 10352 A Dr. Schneider (Nürnberg) (CDU/CSU) 10351 A, B, C, 10357 A Dr. Kempfler (CDU/CSU) 10352 B Dr. Evers (CDU/CSU) . . 10352 C, 10355 A Haase (Kassel) (CDU/CSU) . . . . 10352 C Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 178. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 16. März 1972 III Dr. von Bismarck (CDU/CSU) . . 10352 D, 10353 A, 10356 D von Thadden (CDU/CSU) 10353 C Wohlrabe (CDU/CSU) 10353 D Niegel (CDU/CSU) . . 10354 A, B, 10357 A Engelsberger (CDU/CSU) . . . . 10354 C Dr. Sprung (CDU/CSU) 10354 D Dr Fuchs (CDU/CSU) 10355 B Dr. Probst (CDU/CSU) 10355 B Freiherr von Fircks (CDU/CSU) 10355 C, D Lemmrich (CDU/CSU) 10355 D Schedl (CDU/CSU) 10356 A Vogt (CDU/CSU) 10356 D Fragen des Abg. Dr. Kempfler (CDU/CSU) : Ortsendeschilder Haar, Parlamentarischer Staatssekretär . . . 10357 C, D, 10358 A Dr. Kempfler (CDU/CSU) . . . . 10357 C, D Frage des Abg. Dr. Apel (SPD) : Betriebserlaubnis für Kraftfahrzeuge nach Verkehrsunfällen Haar, Parlamentarischer Staatssekretär . . . . . 10358 A, B, C Dr. Apel (SPD) . . . . . . . 10358 B, C Frage des Abg. Dr. Apel (SPD) : Verwendung eines für ein Fahrzeug mit automatischer Gangschaltung erworbenen Führerscheins zum Fahren von Fahrzeugen mit traditioneller Gangschaltung Haar, Parlamentarischer Staatssekretär . . . . 10358 D, 10359 A Dr. Apel (SPD) . . . . 10358 D, 10359 A Frage des Abg. Müller (Mülheim) (SPD) : Betrauung von Sportverbänden mit der Ausbildung und Prüfung von Sportbootführern Haar, Parlamentarischer Staatssekretär 10359 A, B Müller (Mülheim) (SPD) 10359 B Frage des Abg. Dr. Riedl (München) (CDU/CSU): Landung der am 3. März 1972 für die Fahrt von Moskau nach Frankfurt vorgesehenen Maschine der Aeroflot in Berlin-Schönefeld Haar, Parlamentarischer Staatssekretär 10359 C, D Dr. Riedl (München) (CDU/CSU) . 10359 D Frage des Abg. Dr. Klepsch (CDU/CSU) : Sperrung der Autobahnbrücke über den Rhein bei Bendorf (Koblenz) an zehn Samstagen und Sonntagen für den Lkw-Verkehr Haar, Parlamentarischer Staatssekretär 10360 A, B, C Dr. Klepsch (CDU/CSU) . . . 10360 A, B Niegel (CDU/CSU) . . . . . . 10360 B Frage des Abg. Niegel (CDU/CSU) : Folgerungen aus Gemeindezusammenschlüssen für die Postleitzahl und die Postzustellung Haar, Parlamentarischer Staatssekretär . . . . . . . 10360 C Nächste Sitzung 10360 D Anlagen Anlage 1 Liste der beurlaubten Abgeordneten . . 10361 A Anlage 2 Schriftliche Antwort auf die Mündliche Frage des Abg. Reddemann (CDU/CSU) betr. Gefahr der Verhaftung bei Reisen nach Ost-Berlin und in die DDR . . . . 10361 C Anlage 3 Schriftliche Antwort auf die Mündlichen Fragen des Abg. Zebisch (SPD) betr. Förderung von Sportstätten und Sportvereinen im Zonenrandgebiet 10362 A Anlage 4 Schriftliche Antwort auf die Mündliche Frage des Abg. Dr. Jahn (Braunschweig) (CDU/CSU) betr. Verwendung von fliegendem Personal für die Aufgaben der Inspektion des Luftfahrtbundesamtes . . 10362 C Anlage 5 Schriftliche Antwort auf die Mündliche Frage des Abg. Dr. Sperling (SPD) betr. Verwendung sogenannter „Total-Mobility-Reifen . . . . . . . . . . . . 10362 D Anlage 6 Schriftliche Antwort auf die Mündliche Frage des Abg. Strohmayr (SPD) betr. Verwendung von Briefmarken als Werbeträger 10362 D Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 178. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 16. März 1972 10317 178. Sitzung Bonn, den 16. März 1972 Stenographischer Bericht Beginn: 9.00 Uhr
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    Anlage 1 Liste der beurlaubten Abgeordneten Abgeordnete(r) beurlaubt bis einschließlich Dr. Achenbach * 18. 3. Adams * 18. 3. Dr. Ahrens ** 18. 3. Dr. Aigner * 18. 3. von Alten-Nordheim 17. 3. Dr. Arndt (Berlin) * 17. 3. Dr. Artzinger * 18. 3. Behrendt * 18. 3. Dr. Dr. h. c. Birrenbach 15. 3. Borm * 18. 3. Dr. Burgbacher * 18. 3. Dasch 18. 3. Dr. Dittrich * 18. 3. Faller * . 17. 3. Fellermaier * 18. 3. Flämig * 17. 3. Dr. Furler * 17. 3. Gerlach (Emsland) * 47. 3. Freiherr von und zu Guttenberg 18. 3. Frau Dr. Henze 15. 4. Hösl ** 17. 3. Dr. Jahn (Braunschweig) * 18. 3. Jung ** 17. 3. Kahn-Ackermann ** 18. 3. Dr. h. c. Kiesinger 18. 3. Frau Klee ** 18. 3. Klinker * 18. 3. Dr. Koch * 18. 3. Kriedemann * 18. 3. Lange * 18. 3. Lautenschlager * 18. 3. Lenze (Attendorn) ** 17. 3. Liedtke 17. 3. Dr. Dr. h. c. Löhr * 18. 3. Lücker (München) * 18. 3. Meister * 17. 3. Memmel * 18. 3. Dr. h. c. Dr.-Ing. E. h. Möller 17. 3. Müller (Aachen-Land) * 18. 3. Dr. Müller (München) ** 18. 3. Müller (Remscheid) 17. 3. Frau Dr. Orth * 18. 3. Dr. Reischl * 18.3. Richarts * 18. 3. Riedel (Frankfurt) * 18. 3. Dr. Rinderspacher 18. 3. Roser 16. 3. Dr. Schmid (Frankfurt) 16. 3. Dr. h. c. Schmücker ** 17. 3. Schwabe * 18.3. Dr. Schwörer * 18. 3. Seefeld * 17. 3. Seibert 17. 3. Springorum * 18. 3. Dr. Starke (Franken) * 18. 3. Werner * 18. 3. Wolf 18. 3. Wolfram * 17. 3. Anlagen zum Stenographischen Bericht Baron von Wrangel 16. 3. Wuwer 17. 3. Zander 17. 3. * Für die Teilnahme an Ausschußsitzungen des Europäischen Parlaments ** Für die Teilnahme an Ausschußsitzungen der Beratenden Versammlung des Europarates Anlage 2 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Herold vom 15. März 1972 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Reddemann (CDU/CSU) (Drucksache V1/3243 Frage A 2) : Wird die Bundesregierung rechtzeitig vor der Osterreisewelle den Personenkreis warnen, der auch nach dem alliierten Berlin-Abkommen und den deutschen Zusatzvereinbarungen auf den Wegen von und nach Berlin der Gefahr der Verhaftung und der Aburteilung unterliegt? Zunächst muß ich darauf hinweisen, daß es sich bei den für die Oster- und Pfingsttage vorgesehenen Reiseerleichterungen im Berlin-Verkehr um eine einseitige Maßnahme der DDR handelt. Es werden alle für den Personenverkehr relevanten Regelungen des Transitabkommens zwischen der Bundesregierung und der Regierung der DDR zur Anwendung kommen. Unter dieser Voraussetzung gilt folgendes: Die DDR kann nach dem Abkommen keine Kategorien von Reisenden festlegen, die von der Benutzung der Transitwege ausgeschlossen werden können oder der Gefahr einer Verhaftung und Aburteilung ausgesetzt sind. Personenkreise - also z. B. DDR-Flüchtlinge schlechthin -, die gewarnt werden müßten, weil für sie Gefährdungen bestehen, gibt es aufgrund der Transitvereinbarung nicht. Nach der sog. Mißbrauchsregelung (Art. 16) des Transitabkommens hat nur derjenige Reisende, der „während der jeweiligen Benutzung der Transitwege" in den im Abkommen im einzelnen aufgeführten Fällen gegen Vorschriften der DDR verstößt, die im einzelnen festgelegten Maßnahmen - also gegebenenfalls auch Verhaftung - zu gewärtigen. Ein „Mißbrauchsfall" liegt vor, wenn ein Reisender Materialien verbreitet oder aufnimmt, Personen aufnimmt, die Transitwege ohne zwingenden Grund oder Erlaubnis verläßt, Straftaten begeht oder durch Verletzung von Straßenverkehrsvorschriften Ordnungswidrigkeiten begeht. Eine Ausnahme von der Bedingung, daß die Verstöße während des jeweiligen Transits auf den Transitwegen geschehen sein müssen, liegt nur im Falle von Straftaten nach dem Recht der DDR vor, die nach dem Inkrafttreten des Abkommens während einer früheren Durchreise begangen worden sind. Weiterhin sind von der „Mißbrauchsregelung" diejenigen betroffen, die an einer „Mißbrauchshandlung" eines Transitreisenden, die dieser während der Durchreise 10362 Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 178. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 16. März 1972 vorgenommen hat, als Mittäter, Anstifter oder Gehilfe im strafrechtlichen Sinne beteiligt sind. Darüber hinaus ist in ganz bestimmten gravierenden und klar umrissenen Fällen, nämlich dann, wenn in der Vergangenheit nach dem Recht der DDR eine Straftat gegen die körperliche Unversehrtheit des Menschen oder eine schwere Straftat gegen Eigentum und Vermögen begangen worden ist, eine Zurückweisung — nicht aber eine Festnahme — des Reisenden möglich. Die Bundesregierung wird die Reisenden rechtzeitig — d. h. zu Beginn der nächsten Woche — durch ein Merkblatt über den Inhalt dieser Regelung und Vorbehalte unterrichten und in geeigneter Weise auf das hinweisen, was bei der Reise zu beachten ist, um eine ungehinderte Durchfahrt durch die DDR zu gewährleisten. Anlage 3 Schriftliche Antwort des Bundesministers Genscher vom 16. März 1972 auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Zebisch (SPD) (Drucksache VI/3243 Fragen A 27 und 28) : Wieviel Sportstätten im Zonenrandgebiet hat die Bundesregierung mit welchem Mittelaufwand gefördert? Sieht die Bundesregierung eine Möglichkeit, die Sportvereine im Zonenrandgebiet beim Bau von Sportstätten flächenmäßg intensiver zu unterstützen? Von 1962 bis 1971 hat die Bundesregierung Sportstätten im Zonenrandgebiet mit einem Mittelaufwand von DM 67,5 Millionen mitfinanziert. Tn der Gesamtsumme ist ein Betrag von DM 7,0 Millionen enthalten, der auf Grund der verstärkten Förderung des Zonenrandgebietes im Rahmen des Zonenrandförderungsgesetzes vom 5. August 1971 bereitgestellt worden ist. Die in den Jahren von 1962 bis 1970 im Zonenrandgebiet mit Bundesmitteln finanzierten Sportanlagen sind nicht nach Projekten innerhalb und außerhalb des Zonenrandgebiets getrennt worden, so daß die Zahl nicht genannt werden kann. Eine Trennung erfolgt erst seit dem Jahre 1971. Die Umstellung der Statistik steht im Zusammenhang mit der Verabschiedung des Zonenrandförderungsgesetzes. Im Jahre 1971 wurden 98 Projekte im Zonenrandgebiet mit Bundesmitteln unterstützt. Es gibt keine direkte Förderung von Sportvereinen beim Bau von Sportstätten durch die Bundesregierung. Die Förderung erfolgt durch anteilmäßige Zuweisung der Mittel an die Bundesländer, die ihrerseits dem Bund Antragsteller zur Förderung vorschlagen. Es kann deshalb die Frage lediglich dahingehend verstanden werden, ob die Bundesregierung beabsichtige, künftig für die Förderung des Baues von Sportstätten im Zonenrandgebiet mehr Mittel als bisher einzusetzen. Seit 1971 wird der Sportstättenbau im Zonenrandgebiet durch die im Rahmen des Zonenrandförderungsgesetzes zur Verfügung stehenden Bundesmittel verstärkt gefördert. 1972 sind zusätzlich 7,0 Millionen DM vorgesehen. Ob dadurch der Nachholbedarf im Zonenrandgebiet abgedeckt werden kann, bleibt abzuwarten. Eine weitere Erhöhung der Bundesmittel für den Sportstättenbau im Zonenrandgebiet ist nur sinnvoll, wenn die Länder ebenfalls ihre Mittel verstärken, da der Bund lediglich die Finanzierungsspitze übernimmt. Anlage 4 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatsskretärs Haar vom 16. März 1972 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Jahn (Braunschweig) (CDU/CSU) (Drucksache VI/3243 Frage A 80) : Ist die Bundesregierung bereit, für die Aufgaben der Inspektion des Luftfahrtbundesamts Planstellen bereitzustellen, die, abgestützt durch ein System von Sonderzulagen, es ermöglichen, daß für diese Aufgaben fliegendes Personal (Luftkapitäne) gewonnen werd m kann, ohne das dieser schwierigste Aufgabenbereich des Luftfahrtbundesamts nicht fachgerecht arbeiten kann? Gerade in diese Richtung gehen unsere Überlegungen. Zur Zeit werden verschiedene Lösungsmöglichkeiten untersucht, die nach Auffassung der Bundesregierung in naher Zukunft sicherstellen werden, daß qualifiziertes Personal in ausreichendem Umfang für diese Aufgaben gewonnen werden kann. Abschließendes kann heute noch nicht geklärt werden. Anlage 5 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Haar vom 16. März 1972 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Sperling (SPD) (Drucksache VI/3243 Frage A 86) : Ist die Bundesregierung bereit, die Straßenverkehrs-Ordnung dahin gehend zu novellieren, daß in einem absehbaren Zeitraum die Verwendung sogenannter „Total-Mobility-Reifen" zwingend vorgeschrieben wird, um damit die Unfallursachen durch Reifenschäden erheblich zu reduzieren, und was gedenkt die Bundesregierung zu tun, uni die Entwicklung soldier Reifen zur Serienreife zu fördern? Die Bundesregierung erwägt nicht, das Straßenverkehrsrecht dahingehend abzuändern, daß die Verwendung sogenannter „Total-Mobility-Reifen" zwingend vorgeschrieben wird. Derartige Reifen, deren Laufeigenschaften auch in drucklosem Zustand denen herkömmlicher Reifen mit normalem Betriebsdruck ähnlich sein sollen, befinden sich noch in der industriellen Entwicklung. An eine staatliche Förderung dieser Entwicklung ist nicht gedacht. Anlage 6 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Haar vom 16. März 1972 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Strohmayr (SPD) (Drucksache VI/3243 Frage 88) : Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 178. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 16. März 1972 10363 Ist die Bundesregierung bereit, die von einer amerikanischen Werbeagentur der U. S. Postal Service gegebene Anregung zu prüfen, zur Defizitminderung Briefmarken als Werbeträger zu nutzen, wobei hier an typische Exportprodukte (wie Automobile VW, Mercedes) oder Agrarprodukte (Wein) zu denken wäre? Die Bundesregierung hat die Anregung, Postwertzeichen für die kommerzielle Werbung .einzusetzen, geprüft. Sie sieht sich jedoch aus einer Reihe von Gründen nicht in ,der Lage, der Anregung zu folgen. Insbesondere möchte ich auf folgendes hinweisen: Eine beliebige Vermehrung der Zahl der jährlichen Neuausgaben von Postwertzeichen ist aus betrieblichen Gründen nicht möglich. Schon jetzt ist mit etwa 35 Markenausgaben pro Jahr eine für den Postbetrieb und die Philatelie gerade noch tragbare Höchstgrenze erreicht. Die Zahl der an einer Werbung auf Postwertzeichen Interessierten übersteigt mit Sicherheit bei weitem den Umfang der jährlichen Briefmarkenausgaben. Eine Regulierung der Nachfrage über den Preis wäre nicht realisierbar, weil dann nur besonders finanzstarke Werbungstreibende zum Zuge kämen. Andererseits kann es nicht Aufgabe der Deutschen Bundespost sein, zu entscheiden, welchen Antragsteller der Vorzug einzuräumen wäre, auf Marken für sich zu werben. Im übrigen würde die Umstrukturierung der Briefmarke zum Werbeträger die Möglichkeit beschränken oder sogar ausschließen, künftig wichtige Ereignisse aus Politik, Kultur, Wissenschaft und Sport auf Sonderpostwertzeichen zu würdigen.
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Günther Metzger


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich stimme dem Kollegen Alber darin zu, daß eine Reform des GmbH-Rechts uns nicht der Notwendigkeit entheben kann, eine Gesamtkonzeption des Unternehmensrechts und eine Vereinheitlichung des Gesellschaftsrechts anzustreben. Die Erfahrungen zeigen aber, wie schwer das ist, und die Vergangenheit, die 80jährige Geschichte des GmbH-Rechts zeigen, wie schwer allein eine solche Reform des GmbH-Rechts ist. Zahlreiche Versuche wurden in dieser 80jährigen Geschichte des GmbH-Rechts unternommen, die gesetzlichen Regelungen dieses Gesetzes den jeweiligen Verhältnissen und Bedürfnissen anzupassen und diese notwendigen Reformen durchzuführen. Über solche Versuche ist man in der Vergangenheit nicht hinausgekommen, obwohl man gerade in den letzten Jahren die Forderung nach einer umfassenden Reform dieses Rechtes mit Nachdruck erhoben hat.
    Es ist deshalb das Verdienst der Bundesregierung, insbesondere das Verdienst des Bundesministers der Justiz, durch die Vorlage der beiden Gesetzentwürfe eine solche Reform des GmbH-Rechts eingeleitet und dem Gesetzgeber die weitere Verantwortung für das Schicksal dieser Reform übertragen zu haben. Auf diese Verantwortung des Parlaments werde ich noch einmal zurückkommen.
    Es ist auch das Verdienst des Bundesjustizministers, eine von ihm geübte Praxis beibehalten und der Öffentlichkeit bereits vor zwei Jahren einen Referentenentwurf vorgelegt zu haben. Dadurch haben alle interessierten Gruppen ausreichend Gele-



    Metzger
    genheit gehabt, diesen Entwurf und alle im Zusammenhang mit der GmbH-Reform anstehenden Probleme eingehend zu diskutieren. Zahlreiche Einwendungen, Änderungs- und Ergänzungsvorschläge wurden vom Bundesjustizminister bei der Formulierung des jetzt vorliegenden Entwurfs bereits berücksichtigt.
    Die SPD-Fraktion begrüßt im Grundsatz die Zielsetzung des Entwurfs und stimmt den Lösungsvorschlägen im großen und ganzen zu. Wir bejahen — das möchte ich ausdrücklich betonen — die Gestaltungs- und die Satzungsfreiheit der Gesellschafter, um die vielseitige Verwendungsmöglichkeit der GmbH zu erhalten. Das schließt, wie der Bundesjustizminister bereits ausgeführt hat, nicht aus, den Schutz der Gesellschaftsgläubiger zu verstärken und die Rechte der einzelnen Gesellschafter zu verbessern. Der Entwurf enthält hierzu eine Vielzahl von Neuregelungen, auf die ich jetzt im einzelnen nicht näher eingehen möchte. Wir haben in den Ausschußberatungen hierzu ausreichend Gelegenheit.
    Völlig neu ist die Einbeziehung der GmbH in die gesetzliche Regelung über die „verbundenen Unternehmen", die zum erstenmal in das 1965 reformierte Aktienrecht aufgenommen wurde. Ich weise hierauf deshalb besonders hin, um den Zusammenhang zwischen der Aktienrechtsreform und der Reform des GmbH-Rechts deutlich zu machen.
    Es wird Aufgabe der zuständigen Ausschüsse sein, zu prüfen, ob und welche Änderungen, ob und welche Ergänzungen im Zusammenhang mit den Vorschlägen der Bundesregierung angebracht und notwendig sind.
    Der Bundesrat hat bereits zahlreiche Anregungen gegeben. Dazu gehört z. B. die Frage, die hier ebenfalls schon angeschnitten wurde, einer Erhöhung des Mindeststammkapitals auf 50 000 DM, die im Referentenentwurf des Ministeriums bereits vorgesehen war. Dazu gehört aber auch die Prüfung der Frage, ob und wie die Gründung von EinmannGesellschaften im Rahmen des GmbH-Gesetzes geregelt werden kann. Niemand wird verkennen, daß dieses Problem einer Lösung zugeführt werden muß. Die von der Bundesregierung ins Auge gefaßte Möglichkeit eines selbständigen Gesetzes über Einzelunternehmen mit beschränkter Haftung könnte einen Kompromiß darstellen.
    Von besonderer Bedeutung wird die Regelung des Rechts der GmbH & Co KG sein, die erst in den letzten Jahren — auch hierauf wurde bereits hingewiesen — entstanden ist und rasch an Bedeutung gewonnen hat. Der Regierungsentwurf sieht eine ausführliche Regelung dieser neugeschaffenen Rechtsform, die auf der Grenze zwischen Personal-und Kapitalgesellschaft steht und auch immer wieder Anlaß zu Bedenken gibt, nicht vor. Ich bedaure das. Die Begründung des Regierungsentwurfs bemerkt dazu, man habe der von der Interessenlage her zweifelhaften Rechtsgestaltung der GmbH & Co KG nicht vorschnell eine gesetzliche Anerkennung verleihen wollen. Andererseits stellen die wenigen Vorschriften, die in dem Entwurf zum Einführungsgesetz enthalten sind und vor allem auch die Angleichung hinsichtlich der Publizität an die GmbH betreffen, keine ausreichende Lösung dar.
    Im Jahre 1971 wurden mehr als 12 000 neue Gesellschaften mit beschränkter Haftung gegründet. Besonders stark war die Zunahme der Gesellschaften im Dienstleistungsgewerbe und hier wieder in besonderem Maße bei den sogenannten Beteiligungsgesellschaften. Deshalb ist die Annahme gerechtfertigt, daß ein großer Teil dieser Neugründungen den Zweck verfolgte, den persönlich haftenden Gesellschafter für eine Kommanditgesellschaft zu bilden. Im Rahmen der Ausschußberatungen sollte deshalb geprüft werden, ob das Problem der GmbH & Co KG durch eine völlige Angleichung an die GmbH oder durch die Schaffung einer Handelsgesellschaft auf Einlagen gelöst werden kann.
    Bedauerlich ist — auch das möchte ich sagen —, daß die mit der Reform des GmbH-Rechtes zusammenhängenden unternehmensrechtlichen Fragen ausgeklammert wurden. Ich kann dem Kollegen Alber nicht zustimmen, daß diese Frage bei der Erörterung der gesellschaftsrechtlichen Probleme ausgeklammert werden und keine Bedeutung haben sollte. Wir sollten uns darüber im klaren sein, daß in einem modernen Organisationsgesetz, von dem Sie ja gesprochen haben, Herr Kollege Alber, das den Anforderungen eines sozialen und demokratischen Rechtsstaates genügen will, nicht nur die gesellschaftsrechtlichen, sondern auch die unternehmensrechtlichen Probleme einer Lösung zugeführt werden müssen.
    Ich sagte bereits: das Parlament hat die Verantwortung für das weitere Schicksal dieses Reformgesetzes. Wir kennen aber auch die Belastungen der zuständigen Ausschüsse. Wir kennen vor allen Dingen auch die Belastungen des Rechtsausschusses, und wir sollten uns darüber im klaren sein, daß wir die Beratung dieses umfassenden Reformvorhabens in dieser Legislaturperiode nicht zum Abschluß bringen können, wenn wir uns nicht überlegen, ob und welche Möglichkeiten bestehen, einen Unterausschuß oder eine Arbeitsgruppe des Rechtsausschusses zu bilden und die Beratungen dort, also außerhalb des Gesamtausschusses, vorzunehmen und dann dem Ausschuß entsprechende Vorschläge zu unterbreiten.
    Insgesamt möchte ich noch einmal feststellen, daß die SPD-Fraktion den jetzt vorliegenden Entwürfen der beiden Gesetze zustimmt, ebenso der vorgeschlagenen Ausschußüberweisung.

    (Beifall bei den Regierungsparteien.)



Rede von Dr. Richard Jaeger
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CSU)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CSU)
Das Wort hat der Abgeordnete Kleinert.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Detlef Kleinert


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FDP)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)

    Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen! Meine Herren! Wir sind uns erfreulicherweise, wie das bei den wirklich wichtigen Dingen häufig zu gehen pflegt, weitgehend einig, wie man den Worten der Herren Vorredner entnehmen konnte.



    Kleinert
    In einem Punkte jedoch, in dem sich Herr Alber und Herr Metzger überraschenderweise einig waren, meine ich eine gewisse Differenzierung vornehmen zu müssen. Beide haben nämlich vornehmlich die Schaffung eines möglichst einheitlichen Unternehmensrechts angepeilt. Das entspricht nicht so sehr freidemokratischer oder liberaler Denktradition. Wir sollten einsehen, daß viele Blumen blühen müssen. Wir haben doch im Bereich der GmbH jetzt schon die Schwierigkeit, daß sich hintenherum die GmbH & Co. gebildet, sozusagen zwischen den Mauersteinen herausgequetscht hat, weil es anders einfach nicht ging. Diese Bemerkung trifft gar nicht die Juristen und die Gesellschaftsrechtler, sondern sie trifft in erster Linie die Kollegen, die im Finanzausschuß sitzen. Wenn wir das nicht berücksichtigten, würde sich bei einem umfassenden neuen Unternehmensrecht sicherlich zeigen, daß wieder neue Formen entstehen müssen, im Zweifel hart am Rande der Legalität. Man kann eben einfach nicht alles bedenken, was die Vielfalt unseres Wirtschaftslebens an Formen erfordert.
    Gerade aus diesem Grunde meinen wir wie auch die Vertreter der anderen Fraktionen, daß sich die GmbH im wesentlichen bewährt hat, daß sie gerade in ihrer Mittelstellung zwischen Personal- und Kapitalgesellschaften unserer Wirtschaft viele Möglichkeiten gegeben hat, ihre unternehmerischen Belange organisatorisch in den Griff zu bekommen. Dazu hat sicherlich die große Gestaltungsfreiheit wesentlich beigetragen, die im Bereich der GmbH verblieben war, neben der gegenüber dem Aktienrecht wesentlich größeren Möglichkeit, auch hinsichtlich der Buch- und Kassenführung noch einiges für sich zu behalten. Auf diesen Punkt werde ich noch einmal kurz zurückkommen müssen.
    Wir begrüßen ausdrücklich, daß nicht der Versuch unternommen worden ist, entgegen Bestrebungen, die, wie Sie alle wissen, zum Teil mit großem Nachdruck vorgetragen worden sind — Sie kennen z. B. die einschlägige Broschüre des DGB —, im Zusammenhang mit der Reform dieses Gesellschaftsrechts gleichzeitig die Unternehmensverfassung in diesem Bereich zu regeln, sprich: hier Dinge einzubauen, die — das haben wohl auch alle Herren Vorredner einschließlich des Herrn Bundesjustizministers betont — nicht hierzu gehören, sondern getrennt bedacht werden müssen. Wir vertreten die Auffassung, daß die wirtschaftenden Subjekte —dazu gehören die juristischen wie die natürlichen Personen — zunächst nur auf den Zweck des Wirtschaftens hin anzulegen sind, daß die darüber hinausgehenden gesellschaftspolitischen Erfordernisse dann auch im Gesamtspiel aller gesellschaftlichen Kräfte betrachtet, auf ihr Gleichgewicht hin gewogen und, wo ein Ungleichgewicht festzustellen ist, anders geregelt werden müssen, dann aber umfassend.
    Die Feststellung des gesamtgesellschaftlichen Gleichgewichts würde unserer Auffassung nach unzuträglich erschwert, wenn man jetzt in jedes einzelne Gesellschaftsrecht die sogenannten Elemente der Unternehmensverfassung einbaute, wodurch die Prozesse der Mitbestimmung und der gegenseitigen
    Beeinflussung der gesellschaftlichen Kräfte absolut undurchsichtig würden und sich einer wirklich sauber wertenden und abwägenden Bewertung schließlich entziehen müßten. Darum danken wir ausdrücklich dafür, daß ein entsprechender Versuch hier nicht unternommen worden ist.
    Ein anderer Versuch — da stimme ich mit der in der zitierten Broschüre des DGB genannten Meinung völlig überein, auch unsere Fraktion stimmt damit überein — ist leider nicht unternommen worden; in § 2 des Gesetzentwurfes heißt es nämlich nach wie vor, daß mindestens zwei Personen eine GmbH gründen müssen. Wir haben hier schon aus Anlaß ganz anderer Gesetzesvorhaben des öfteren erklärt, daß es Aufgabe der Gesetzgebung sein sollte, die Diskrepanz zwischen der Rechtswirklichkeit und dem geschriebenen Recht so gering wie möglich zu halten. Aber jeder, der sich mit den Dingen befaßt, weiß, daß die Einmann-GmbH nicht erst seit vielen Jahren, sondern seit Jahrzehnten von der Rechtsprechung anerkanntes Institut ist. Von der Rechtsprechung somit sehend gemacht, gehen wir jetzt sehenden Auges wieder von der Fiktion aus, es gebe keine Einmann-GmbH, obwohl gerade in diesem Bereich die zitierten Belange des Gläubigerschutzes besondere Bedeutung haben und deshalb auch gesetzlich besonders geregelt werden müßten. Zumindest müßte man das Problem im Gesetz klar ansprechen, damit man über etwaige Folgerungen in den weiteren Beratungen reden könnte. Wir sind also der Meinung, daß man hier nicht mit Palmström davon ausgehen darf, daß nicht sein kann, was nicht sein darf. Vielmehr muß man sehen, daß die Einmann-GmbH da ist und daß man sie auch regeln sollte.
    Leider muß ich mich auch in einem weiteren Punkt in Widerspruch zu dem setzen, was der Bundesjustizminister — nämlich zur Frage des Stammkapitals — vorgetragen hat. Im Hinblick nicht nur auf die in letzter Zeit viel zu oft zitierte Geldentwertung, sondern insbesondere auch im Hinblick auf den Investitionsbedarf in allen Bereichen unserer Wirtschaft meinen wir, daß die uralte Untergrenze von 20 000 DM für die Stammkapitalausstattung einfach zu gering ist, wenn man jemand die Vergünstigung geben will, hier mit einem anonymen Vermögen im Wirtschaftsleben anzutreten und zu arbeiten. Wer die hier in Rede gewesenen 50 000 DM als Stammkapital nicht aufbringen kann, sollte auch nicht mit dem Instrument der Gesellschaft mit beschränkter Haftung auf den Markt losgelassen werden dürfen. In Jägerkreisen sagt man scherzhafterweise: Wer kein 0,4er Schrot verträgt, soll nicht auf Treibjagd gehen.

    (Heiterkeit.)

    Ich meine, das müßte hier bei einer Änderung der Untergrenze des Stammkapitals berücksichtigt werden.
    Ich sprach schon eingangs davon, daß die Beliebtheit der Form der GmbH u. a. nicht unwesentlich auch darauf beruht, daß die strengen Bilanzierungsvorschriften für Aktiengesellschaften hier bis jetzt keine Anwendung gefunden haben. Das soll anders werden; das soll sogar durchgreifend anders wer-



    Kleinert
    den. Nach den Entwurf sind verblüffende Ähnlichkeiten zum Aktienrecht vorhanden, die ich nicht in allen Punkten und in diesem Umfang für gerechtfertigt halte. Insbesondere aber sollte man den Hinweisen nachgehen, die auch meine Herren Vorredner schon gebracht haben, daß nämlich die Größenordnungen, in denen uns die GmbHs im Wirtschaftsverkehr gegenübertreten, sehr unterschiedlich sind. Diesen unterschiedlichen Größenordnungen sollte man Rechnung tragen. Man sollte z. B. sehen, daß einige GmbHs erst kurz vor der Novellierung des Aktiengesetzes ins Leben gerufen wurden und aus früheren Aktiengesellschaften größten Umfanges entstanden sind, die die Form der GmbH ohne ein sonstiges Bedürfnis lediglich gesucht haben, um nicht den neuen, strengeren Publizitätsvorschriften zu unterliegen. Das diesen Firmen zu belassen erscheint uns nicht notwendig. Hier kann man strengere Publizitätsvorschriften auch im Bereich der GmbH anwenden. Man muß aber, meine ich, dann irgendwo eine Grenze ziehen, wo der eigentliche Bereich der mittleren und kleineren Industrie, auch des Gewerbes, beginnt, wo eine viel größere Nähe zum Konkurrenten vorhanden ist, wo der Aufwand so umfangreicher Rechnungslegung viel mehr in die Gesamtkosten einschlägt und wo auch ,aus einer verhältnismäßig kleinen und übersichtlichen Bilanz viel eher Schlüsse auf intime Betriebsvorgänge gezogen werden können.