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    Deutscher Bundestag 174. Sitzung Bonn, Mittwoch, den 1. März 1972 Inhalt: Glückwünsche zum Geburtstag des Abg. Schmidt (Braunschweig) 10037 A Erweiterung der Überweisung eines Gesetzentwurfs 10037 A Amtliche Mitteilungen 10037 B Antrag der Fraktionen der CDU/CSU, SPD, FDP betr. Mitglieder und Stellvertreter des Verwaltungsrates der Filmförderungsanstalt (Drucksache VI/3201) 10037 D Entwurf eines Gesetzes zur wirtschaftlichen Sicherung der Krankenhäuser und zur Regelung der Krankenhauspflegesätze (Drucksache VI/1874); Bericht des Haushaltsausschusses gem. § 96 GO (Drucksache VI/3103), Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Jugend, Familie und Gesundheit (Drucksachen VI/3082, zu V1/3082) — Zweite und dritte Beratung —Köster (CDU/CSU) 10038 A, 10049 C, 10050 D, 10053 B, 10055 B, 10059 B, 10060 C Dr. Schmitt-Vockenhausen, Vizepräsident 10039 C, 10049 B Dr. Bardens (SPD) . . 10039 D, 10050 B, C, 10053 C, 10057 D, 10058 B, D, 10060 B, 10065 B, 10081 C, D Burger (CDU/CSU) 10040 B, 10047 C Prinz zu Sayn-WittgensteinHohenstein (CDU/CSU) 10041 B Dr. Geissler, Minister des Landes Rheinland-Pfalz 10044 A, 10072 C Dr. Jungmann (CDU/CSU) 10046 C, 10050 B, 10056 A, 10058 C, 10062 A Bay (SPD) 10046 D, 10054 D Spitzmüller (FDP) 10046 D, 10047 D, 10049 D, 10051 A, 10059 C, 10061 B, 10069 A Frau Schroeder (Detmold) (CDU/CSU) 10048 B Dr. Schmidt (Krefeld) (SPD) 10049 A, 10061 D Kunz (CDU/CSU) 10051 C, 10054 B, 10058 B Frau Stommel (CDU/CSU) 10052 A Frau Schanzenbach (SPD) 10052 C Dr. Fuchs (CDU/CSU) 10053 D, 10060 D Fiebig (SPD) 10055 C Dr. Nölling (SPD) 10056 D Wawrzik (CDU/CSU) 10060 A Frau Strobel, Bundesminister 10073 A Katzer (CDU/CSU) 10077 C Dr. Schellenberg (SPD) 10079 D Dr. Mikat (CDU/CSU) 10080 C Erklärung nach § 36 GO Dr. Arndt (Hamburg) (SPD) 10082 A Fragestunde (Drucksachen V1/3196, VI/3204) Frage des Abg. Dr. Müller-Hermann (CDU/CSU) : Versicherung der Flugzeuge der Lufthansa hinsichtlich der Risiken für die Passagiere und das Gerät Haar, Parlamentarischer Staatssekretär . 10082 B, C, D, 10083 A, B Dr. Müller-Hermann (CDU/CSU) 10082 B, C Breidbach (CDU/CSU) 10082 C Dr. Jenninger (CDU/CSU) 10082 D Dr. Apel (SPD) 10082 D II Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 174. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 1. März 1972 Dr. Althammer (CDU/CSU) 10083 A Hermsdorf (Cuxhaven) (SPD) 10083 B Frage des Abg. Zander (SPD) : Zurückweisung des belgischen Staatsangehörigen Mandel bei der Einreise in die Bundesrepublik Genscher, Bundesminister 10083 D, 10084 B, C, D, 10085 A, B, C, D Zander (SPD) 10084 B, C Dr. Wichert (SPD) 10084 C Niegel (CDU/CSU) 10084 D Dr. Schmid, Vizepräsident 10084 D, 10085 A, C Dr. Wagner (Trier) (CDU/CSU) 10084 D Konrad (SPD) 10085 A Dr. Schneider (Nürnberg) (CDU/CSU) 10085 A Walkhoff (SPD) 10085 B Dr. Kliesing (Honnef) (CDU/CSU) 10085 B Dr. Althammer (CDU/CSU) 10085 C Dr. Sperling (SPD) 10085 C Fragen des Abg. von Alten-Nordheim (CDU/CSU) : Agrarpreise für das Wirtschaftsjahr 1972/73 Logemann, Parlamentarischer Staatssekretär 10085 D, 10086 A, C, D, 10087 A, B, C, D, 10088 A von Alten-Nordheim (CDU/CSU) 10086 B, C Klinker (CDU/CSU) 10086 D, 10087 A, B Dr. Früh (CDU/CSU) 10086 D Niegel (CDU/CSU) 10087 C Bittelmann (CDU/CSU) 10087 D Kiechle (CDU/CSU) 10088 A Frage des Abg. Kiechle (CDU/CSU) : Verkauf von Grundstücken aus ehemaligem Reichsnährstandsbesitz Logemann, Parlamentarischer Staatssekretär 10088 B Frage des Abg. Niegel (CDU/CSU) : Aussagen des Parl. Staatssekretärs Herold betr. die Situation der Landwirtschaft und die Bauerndemonstration Logemann, Parlamentarischer Staatssekretär . 10088 C, 10089 A, B, C, D, 10090 B, C, D Niegel (CDU/CSU) 10088 D, 10089 A von Alten-Nordheim (CDU/CSU) 10089 B, C, D Kiechle (CDU/CSU) 10090 A, B Klinker (CDU/CSU) 10090 C Dr. Früh (CDU/CSU) 10090 C Bittelmann (CDU/CSU) 10090 D Frage des Abg. Dr. Schneider (Nürnberg) (CDU/CSU) : Finanzierungsschwierigkeiten in Altstadtsanierungsfällen Ravens, Parlamentarischer Staatssekretär 10091 A, C, D Dr. Schneider (Nürnberg) (CDU/CSU) 10091 C Fragen des Abg. Haase (Kellinghusen) (SPD) : Wohnortsnahe Verwendung von Wehrpflichtigen Berkhan, Parlamentarischer Staatssekretär 10092 A, B Haase (Kellinghusen) (SPD) 10092 B Fragen des Abg. Damm (CDU/CSU) : Zurverfügungstellung des Weißbuches 1971/72 zum Zwecke der Werbung für Parteikandidaten oder Parteien Berkhan, Parlamentarischer Staatssekretär 10092 C, D, 10093 A, C, D, 10094 A, B Damm (CDU/CSU) 10092 D, 10093 A, B, D Niegel (CDU/CSU) 10094 A Dr. Arndt (Hamburg) (SPD) 10094 B Fragen des Abg. Josten (CDU/CSU) : Auswirkungen der Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts betr. Kriegsdienstverweigerung Berkhan, Parlamentarischer Staatssekretär 10094 B, D, 10095 A, B, C Josten (CDU/CSU): . 10094 D, 10095 A Dr. Kliesing (Honnef) (CDU/CSU) 10095 B, C Hansen (SPD) 10095 C Entwurf eines Gesetzes zu dem Europäischen Übereinkommen vom 25. Oktober 1967 über die theoretische und praktische Ausbildung von Krankenschwestern und Krankenpflegern (Drucksache V1/2656); Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Jugend, Familie und Gesundheit (Drucksache VI/3159) — Zweite Beratung und Schlußabstimmung — 10095 D Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Krankenpflegegesetzes (Bundesrat) (Drucksache VI/ 1165) ; Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Jugend, Familie und Gesundheit (Drucksache V1/3160) — Zweite und dritte Beratung - Frau Schroeder (Detmold) (CDU/CSU) 10096 B Frau Schanzenbach (SPD) 10097 C Ollesch (FDP) 10098 C Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 174. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 1. März 1972 III Entwurf eines Gesetzes zu dem Vertrag vom 11. Februar 1971 über das Verbot der Anbringung von Kernwaffen und anderen Massenvernichtungswaffen auf dem Meeresboden und im Meeresuntergrund (Drucksache VI/2761) ; Mündlicher Bericht des Auswärtigen Ausschusses (Drucksache VI/3185) — Zweite Beratung und Schlußabstimmung — Flämig (SPD) . 10099 B Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung der Wirtschaftspläne des ERP-Sondervermögens für das Jahr 1972 (ERP-Wirtschaftsplangesetz 1972) (Drucksache VI/2439); Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Wirtschaft (Drucksache sache VI/3131), Bericht des Haushaltsausschusses gem. § 96 GO (Drucksache VI/3132) — Zweite und dritte Beratung — Gewandt (CDU/CSU) 10100 C Kater (SPD) 10101 C Entwurf eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 22. Juli 1971 zur Verlängerung des Abkommens vom 21. Mai 1965 über den Handelsverkehr und die technische Zusammenarbeit zwischen der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft und den Mitgliedstaaten einerseits und der Libanesischen Republik andererseits (Drucksache VI/2913) ; Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Wirtschaft (Drucksache VI/3113) — Zweite Beratung und Schlußabstimmung — 10103 A Entwurf eines Gesetzes zu dem Vertrag vom 28. Juni 1971 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Österreich über die Gewährung von Abgabenfreiheit für Fernmeldeanlagen im Grenzgebiet (Drucksache VI/2982); Schriftlicher Bericht des Finanzausschusses (Drucksache VI/3109) — Zweite Beratung und Schlußabstimmung — 10103 B Entwurf eines Gesetzes zu dem Übereinkommen vom 10. Oktober 1957 über die Beschränkung der Haftung der Eigentümer von Seeschiffen und zu den auf der IX. Diplomatischen Seerechtskonferenz in Brüssel am 10. Mai 1952 geschlossenen Übereinkommen (Drucksache VI/2224); Schriftlicher Bericht des Rechtsausschusses (Drucksache VI/3180) — Zweite Beratung und Schlußabstimmung — 10103 C Entwurf eines Gesetzes über das Verfahren bei der Einzahlung und Verteilung der Haftungssumme zur Beschränkung der Reederhaftung (Seerechtliche Verteilungsordnung) (Drucksache VI/2226) ; Schriftlicher Bericht des Rechtsausschusses (Drucksache VI/3181) — Zweite und dritte Beratung — 10103 C Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Handelsgesetzbuchs und anderer Gesetze (Seerechtsänderungsgesetz) (Drucksache VI/2225) ; Schriftlicher Bericht des Rechtsausschusses (Drucksache VI/3182) — Zweite und dritte Beratung — Dr. Arndt (Hamburg) (SPD) 10104 B Dr. Hauser (Sasbach) (CDU/CSU) 10105 B Entwurf eines Gesetzes zur Änderung der Gewerbeordnung (Drucksache VI/3117) — Erste Beratung — 10106 C Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über die Beaufsichtigung der privaten Versicherungsunternehmungen und Bausparkassen (Drucksache VI/3194) — Erste Beratung — 10106 C Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Weingesetzes (Abg. Leicht, Bremm, Dr. Wagner [Trier], Dr. Gölter, Dr. Hauser [Sasbach], Josten, Richarts, Dr. SchulzeVorberg, Susset, Pieroth, Dr, Jungmann und Genossen) (Drucksache VI/3130) — Erste Beratung — 10106 C Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung futtermittelrechtlicher Vorschriften (Drucksache VI/3143) — Erste Beratung — 10106 C Entwurf eines Ersten Gesetzes über die Erhöhung von Dienst- und Versorgungsbezügen in Bund und Ländern (Erstes Bundesbesoldungserhöhungsgesetz) (Drucksache VI/3169) — Erste Beratung — 10106 D Schriftlicher Bericht des Haushaltsausschusses über den Bericht des Bundesministers der Finanzen betr. Ergebnisse der Entbehrlichkeitsprüfung und der Veräußerung von Bundesgelände zu Zwecken des Wohnungsbaues und der Eigentumsbildung (Drucksachen VI/1851, VI/3087) 10106 D Antrag des Bundesministers für Wirtschaft und Finanzen betr. Veräußerung des bundeseigenen Restgeländes der ehemaligen Königin-Olga-Kaserne in Ludwigsburg an die Stadt Ludwigsburg, hier: Erteilung der Einwilligung gem. § 64 Abs. 2 BHO (Drucksache VI/3106) 10107 A Schriftlicher Bericht des Finanzausschusses über den Entschließungsantrag der Fraktion der CDU/CSU zum Gesetz über die weitere Finanzierung von Maßnahmen zur Verbesserung der Verkehrsverhältnisse der Gemeinden und des Bundes- IV Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 174. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 1. März 1972 fernstraßenbaus (Verkehrsfinanzgesetz 1971) (Umdruck 246, Drucksache VI/3110) 10107 B Bericht des Ausschusses für Wirtschaft über die Verordnung zur Änderung des Deutschen Teil-Zolltarifs (Nr. 4/72 — Zollkontingent 1972 für Bananen) und die Verordnung zur Änderung des Deutschen Teil-Zolltarifs (Nr. 16/71 — Zweite Erhöhung des Zollkontingents 1971 für Bananen) (Drucksachen VI/3002, VI/3003, VI/3116) 10107 B Verordnung zur Änderung des Deutschen Teil-Zolltarifs (Nr. 2/72 — Zollkontingente für Holzschliff und Sulfat- oder Natronzellstoff) (Drucksache VI/3142) 10107 C Verordnung zur Änderung des Deutschen Teil-Zolltarifs (Nr. 8/72 — Waren der EGKS — 1. Halbjahr 1972) (Drucksache VI/3173) 10107 C Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Wirtschaft über die Vorschläge der EG-Kommission für eine Richtlinie des Rates zur Durchführung koordinierter, jährlicher Erhebungen über die Tätigkeit der Industrie Richtlinie (EWG) des Rates zur Änderung von Artikel 31 der Richtlinie des Rates vom 4. März 1969 zur Harmonisierung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften über den aktiven Veredelungsverkehr (69/73 EWG) Richtlinie (EWG) des Rates über die Einzelheiten und Bedingungen für die Veröffentlichung der Bekanntmachungen von Bauaufträgen und Konzessionen für Bauarbeiten im Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften (Drucksachen VI/2085, VI/2571, VI/2958, VI/3125) 10107 D Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten über die Vorschläge der EG-Kommission für eine Verordnung (EWG) des Rates zur Festsetzung des Schwellenpreises für Olivenöl für das Wirtschaftsjahr 1971/72 Verordnung (EWG) des Rates zur Änderung der Verordnung (EWG) (Nr. 2049/69 über die Grundregeln für die Denaturierung von Zucker für Futterzwecke Verordnung (EWG) des Rates zur Verlängerung der Anwendbarkeit der zusätzlichen Güteklassen für bestimmte Obst- und Gemüsearten Verordnung (EWG) des Rates über die Regelung für bestimmte frische Früchte und Gemüse mit Ursprung in der Vereinigten Republik Tansania, der Republik Uganda und der Republik Kenia Verordnung (EWG) des Rates über die Regelung für bestimmte frische Früchte und Gemüse mit Ursprung in den assoziierten afrikanischen Staaten und Madagaskar und den überseeischen Ländern und Gebieten Verordnung (EWG) des Rates zur Änderung der Verordnung (EWG) Nr. 2180/70 hinsichtlich der Maßnahmen, die im Falle von Versorgungsschwierigkeiten auf dem Sektor Milch und Milcherzeugnisse ergriffen werden können Verordnung (EWG) des Rates zur Änderung der Verordnung (EWG) Nr. 786/69 über die Finanzierung von Interventionen auf dem Binnenmarkt für Fette Richtlinie (EWG) des Rates über Ersatzverfahren zur Kühlung von Geflügelfleisch Richtlinie (EWG) des Rates zur Verlängerung der in Artikel 7 Absatz 1 C) der Richtlinie des Rates vom 26. Juni 1964 zur Regelung viehseuchenrechtlicher Fragen beim innergemeinschaftlichen Handelsverkehr mit Rindern und Schweinen vorgesehenen Frist (Drucksachen VI/2732, VI/2837, VI/2840, VI/2848, VI/2849, VI/2850, VI/2872, VI/2906, VI/2957, VI/3168) 10107 D Nächste Sitzung 10108 C Anlagen Anlage 1 Liste der beurlaubten Abgeordneten 10109 A Anlagen 2 bis 6 Änderungsanträge Umdrucke 262 bis 265 und 267 zur zweiten Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur wirtschaftlichen Sicherung der Krankenhäuser und zur Regelung der Krankenhauspflegesätze (Drucksachen VI/1874, VI/3082) 10109 B Anlage 7 Entschließungsantrag Umdruck 266 zur dritten Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur wirtschaftlichen Sicherung der Krankenhäuser und zur Regelung der Krankenhauspflegesätze (Drucksachen VI/ 1874, VI/3082) 10112 B Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 174. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 1. März 1972 10037 174. Sitzung Bonn, den 1. März 1972 Stenographischer Bericht Beginn: 9.00 Uhr
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    Berichtigung Es ist zu lesen: 172. Sitzung, Seite 9853 B, Zeile 22, statt „Passagierscheine": „Passierscheine" Anlage 1 Liste der beurlaubten Abgeordneten Abgeordnete(r) beurlaubt bis einschließlich Adams * 1. 3. Dr. Bayerl 1. 3. Behrendt * 1. 3. Dasch 3. 3. Dr. Dittrich * 3. 3. Gerlach (Emsland) * 1. 3. Freiherr von und zu Guttenberg 3. 3. Frau Dr. Henze 18. 3. Dr. h. c. Kiesinger 1. 3. Killat-von Coreth 3. 3. Dr. Koch * 2. 3. Kriedemann * 4. 3. Dr. Dr. h. c. Löhr * 3. 3. Lücker (München) * 4. 3. Memmel * 3. 3. Müller (Aachen-Land) * 3. 3. Richarts * 3. 3. Richter ** 1. 3. Schwabe * 3. 3. Dr. Schröder (Düsseldorf) 1. 3. Dr. Seume 3. 3. * Für die Teilnahme an Ausschußsitzungen des Europäischen Parlaments ** Für die Teilnahme an Ausschußsitzungen der Beratenden Versammlung des Europarates Anlage 2 Umdruck 262 Änderungsantrag der Fraktion der CDU/CSU zur zweiten Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur wirtschaftlichen Sicherung der Krankenhäuser und zur Regelung der Krankenhauspflegesätze - KHG - Drucksachen VI/1874, VI/3082 - Der Bundestag wolle beschließen: 1. In § 2 Nr. 1 Satz 1 ist das Wort „können" zu streichen. 2. In § 4 Abs. 1 ist der letzte Halbsatz „soweit dieses Gesetz nichts anderes vorsieht." zu streichen. 3. In § 4 Abs. 2 ist der zweite Satz wie folgt zu fassen: „Unter den in Satz i bezeichneten Voraussetzungen können die Kosten des Erwerbs von Grundstücken, der Grundstückserschließung oder ihrer Finanzierung sowie die Miete und Pacht von Grundstücken in die Förderung einbezogen werden." Anlagen zum Stenographischen Bericht 4. In § 4 Abs. 3 erhält Nummer 8 folgende Fassung : „8. die mit den Krankenhäusern verbundenen Einrichtungen, die nicht der stationären Versorgung dienen,". 5. a) In § 5 ist Satz 2 zu streichen. b) Im Falle der Ablehnung des Antrags unter a) erhält Satz 2 folgende Fassung, ein neuer Satz 3 wird eingefügt: „ An Stelle von Zuschüssen kann der Schuldendienst (Verzinsung, Tilgung und Verwaltungskosten) von Darlehen gewährt werden, die für Investitionskosten im Sinne von § 2 Nr. 2 a aufgenommen worden sind. Für diese Darlehen übernehmen die Länder die Bürgschaft an Stelle einer dinglichen Sicherung für den Darlehnsgeber." 6. § 6 Abs. 1 wird wie folgt geändert: Nach Satz 3 wird folgender Satz angefügt: „Bei der Planung ist sicherzustellen, daß die Krankenhäuser Leistungen nach § 17 Abs. 7 anbieten können." 7. § 8 Abs. 2 Satz 1 erhält folgende Fassung: „Anderen Krankenhäusern, die bei Inkrafttreten dieses Gesetzes betrieben werden, ist die Förderung bis zur Höhe des Betrages, der einem vergleichbaren öffentlich geförderten Krankenhaus auf Grund des § 9 Abs. 3 und 4 und der §§ 10 bis 12 gewährt wird, für eine begrenzte Übergangszeit, jedoch nicht über einen Zeitraum von fünfzehn Jahren hinaus, zu gewähren, wenn damit die Umstellung auf andere Aufgaben oder die Einstellung des Betriebs erleichtert werden; dies gilt auch für Krankenhäuser, mit deren Bau vor dem 1. Januar 1972 begonnen worden ist." 8. In § 9 Abs. 1 ist folgender Satz 3 anzufügen: „Öffentliche Rechtsträger sollen ein Krankenhaus nur errichten und betreiben, wenn geeignete freigemeinnützige Rechtsträger hierzu nicht bereit oder in der Lage sind." 9. In § 10 Abs. 1 wird die Zahl „8,33" durch die Zahl „10" ersetzt und nach Satz 1 folgender Satz ,eingefügt: „Bei Ersatzbauten werden von den Erstellungskosten die in den letzten zehn Jahren gezahlten Pauschalen in Abzug gebracht." 10. § 13 erhält folgende Fassung: „§ 13 (1) Sind in einem Krankenhaus bei Nichtaufnahme in den Krankenhausbedarfsplan oder bei Beginn der Förderung nach diesem Gesetz der Abnutzung unterliegende Anlagegüter vorhan- 10110 Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 174. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 1. März 1972 den, deren regelmäßige Nutzungsdauer zu diesem Zeitpunkt noch nicht abgelaufen ist, so ist dem Krankenhausträger bei Nichtaufnahme in den Krankenhausbedarfsplan sofort, sonst bei Beendigung der Förderung oder mit Ablauf der Nutzungsdauer der langfristigen Anlagegüter auf Antrag ein entsprechender Ausgleich aus Fördermitteln zu gewähren. (2) Für die Berechnung des Ausgleichsanspruchs sind der Wert des Anlagegutes zum Zeitpunkt der Nichtaufnahme in den Krankenhausbedarfsplan bzw. bei Beginn der Förderung und die restliche Nutzungsdauer während der Zeit der Förderung zugrunde zu legen. (3) Bei Nichtaufnahme in den Krankenhausbedarfsplan oder bei Beendigung der Förderung ist den Krankenhäusern für Mitarbeiter oder Personengemeinschaften im Dienste von Krankenhäusern, deren Anwartschaft auf Altersversorgung in Auswirkung dieses Gesetzes betroffen ist, ein entsprechender Ausgleich aus Fördermitteln zu gewähren." 11. In § 14 Sätze 1 und 2 sind jeweils die Worte „Bedingungen oder" und in Satz 1 die Worte „der Ziele" zu streichen. 12. § 17 erhält folgende Fassung: „§ 17 (1) Die Pflegesätze sind für alle Benutzer ohne Rücksicht darauf, wer die Kosten des Krankenhausaufenthalts der Patienten zu tragen hat, nach einheitlichen Grundsätzen zu bemessen. Dabei sollen die unterschiedlichen Kosten verschiedener medizinischer Fachgebiete sowie die unterschiedlichen Kosten während der Krankenhausbehandlung berücksichtigt werden. (2) Die Pflegesätze müssen auf der Grundlage der Selbstkosten eines sparsam wirtschaftenden, leistungsfähigen Krankenhauses und einer Kosten- und Leistungsrechnung eine kostendeckende Betriebsführung ermöglichen und die medizinisch und wirtschaftlich rationelle Versorgung der Patienten durch die Krankenhäuser sichern. (3) Die Pflegesätze haben die Kosten für a) Unterkunft, Pflege und Verpflegung, b) die übrigen Leistungen des Krankenhauses im wirtschaftlichen und medizinischen Bereich und c) die Leistungen der Ärzte zu decken. (4) Besonders teure diagnostische und therapeutische Verfahren und besonders teure Medikamente können im Einvernehmen mit den Kostenträgern außerhalb der Pflegesätze berechnet werden. Kommt eine Einigung nicht zustande, entscheidet die zuständige Landesbehörde. (5) Im Pflegesatz sind Kosten für wissenschaftliche Forschung und Lehre, die über einen Normalen Krankenhausbetrieb hinausgehen, und Kosten für Leistungen, die weder unmittelbar noch mittelbar der stationären Krankenhausversorgung dienen, nicht zu berücksichtigen (6) Bei Krankenhäusern, die nach diesem Gesetz gefördert werden, und bei den in § 4 Abs. 3 Nr. 1 erster Halbsatz bezeichneten Krankenhäusern sind außer den in Absatz 5 genannten Kosten im Pflegesatz nicht zu berücksichtigen: a) Investitionskosten, ausgenommen die Kosten der Wiederbeschaffung von Wirtschaftsgütern mit einer durchschnittlichen Nutzungsdauer bis zu drei Jahren, b) Kosten des Grundstücks, des Grundstückserwerbs, der Grundstückserschließung sowie ihrer Finanzierung, c) Kosten der mit den Krankenhäusern verbundenen Einrichtungen, die nicht der stationären Versorgung dienen, d) Kosten der in § 4 Abs. 3 Nr. 9 und 10 bezeichneten Einrichtungen, e) Anlauf- und Umstellungskosten, f) Kosten, für die eine sonstige öffentliche Förderung gewährt wird. Dies gilt bei Krankenhäusern, die teilweise ge- fördert werden, nur hinsichtlich des geförderten Teils. (7) Benutzer, die Sonderausstattungen oder andere über Absatz 3 hinausgehende Leistungen des Krankenhauses in Anspruch nehmen, haben die dadurch entstehenden Mehrkosten zusätzlich zum Pflegesatz aufzubringen. (8) Der Pflegesatz ist um den Anteil der Arztkosten zu ermäßigen, wenn der Benutzer die Leistungen der Ärzte auf eigene Rechnung in Anspruch nimmt. Bei Inanspruchnahme von Leistungen nach Absatz 7 dürfen die Ärzte das Liquidationsrecht nur ausüben, wenn der Benutzer die ärztliche Behandlung nach Satz 1 ausdrücklich wünscht. Die Ärzte haben den Anteil der Arztkosten, um den der Pflegesatz nach Absatz 3 zu ermäßigen ist, dem Krankenhaus zu erstatten. Werden Arztkosten von Belegärzten außerhalb des Pflegesatzes gesondert berechnet, so sind diese bei der Bemessung der Pflegesätze durch Abzug der Arztkosten zu berücksichtigen." 13. Im Falle der Ablehnung des Antrags unter Nummer 12 a) In § 17 Abs. 1 a ist der Satz 2 zu streichen. b) § 17 Abs. 4 erhält folgende Fassung: „ (4) Bei Krankenhäusern, die nach diesem Gesetz keinen Antrag auf Förderung gestellt oder auf Förderung verzichtet haben, dürfen von Sozialleistungsträgern keine höheren Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 174. Sitzung, Bonn, Mittwoch, den 1. März 1972 10111 Pflegesätze gefordert werden, als sie von diesen für Leistungen vergleichbarer nach diesem Gesetz geförderter Krankenhäuser zu entrichten sind, es sei denn, daß das Krankenhaus im Hinblick auf § 330 c des Strafgesetzbuches zur Aufnahme des Kranken verpflichtet ist. Krankenhäuser, die nur deshalb nach diesem Gesetz nicht gefördert werden, weil sie keinen Antrag auf Förderung stellen, dürfen auch von einem Krankenhausbenutzer keine höheren als die sich aus Satz 1 ergebenden Pflegesätze fordern." 14. § 18 Abs. 1 erhält folgende Fassung: „ (1) Die Pflegesätze werden im Rahmen der auf Grund von § 16 Abs. 1 Satz 2 erlassenen Verordnung zwischen den Spitzenverbänden der Krankenhausträger, den Sozialleistungsträgern und den privaten Krankenversicherungsträgern vereinbart. Vor der Wirksamkeit der Vereinbarung ist das Ergebnis von der nach Landesrecht zuständigen Behörde zu bestätigen. Stellt die zuständige Behörde fest, daß die ausgehandelten Pflegesätze die tatsächlichen Kosten nicht dekken, werden die Pflegesätze binnen einem Monat nach Vorlage durch die zuständige Behörde festgesetzt. Kommt eine Einigung nicht zustande, entscheidet die zuständige Landesbehörde allein." 15. § 19 erhält folgende Fassung: „§ 19 (1) Die bisher geltenden preisrechtlichen Vorschriften sind ab 1. Oktober 1972 mit Ausnahme des § 2 Abs. 4 und des § 6 Abs. 1 weiterhin anzuwenden, bis sie durch eine Rechtsverordnung nach § 16 Abs. 1 außer Kraft gesetzt werden. Bei der Ermittlung der Selbstkosten sind die nach diesem Gesetz gewährten Fördermittel in Abzug zu bringen. Genehmigte oder festgesetzte Pflegesätze sind zu ermäßigen, soweit sie die Selbstkosten übersteigen. (2) Übersteigt der nach Absatz 1 festzusetzende oder zu genehmigende Pflegesatz den bis dahin geltenden Pflegesatz um mehr als 10 vom Hundert, so sind die übersteigenden Beträge aus Fördermitteln abzugelten; Kostenänderungen, die nach dem bisherigen Recht zu berücksichtigen waren, sind auch weiterhin zu berücksichtigen. Ab 1. Januar 1974 ist der in Satz 1 genannte Vomhundertsatz jährlich um 10 vom Hundert zu erhöhen und der Abgeltungsbetrag entsprechend zu mindern. Seine Zahlung endet spätestens am 31. Dezember 1977. (3) Bei Festsetzung neuer Pflegesätze aufgrund einer Pflegesatzverordnung nach diesem Gesetz ist Absatz 2 entsprechend anzuwenden." 16. In § 21 erhält Absatz 1 folgende Fassung und die Absätze 2 und 4 sind zu streichen: „(1) Der Bund stellt in jedem Haushaltsjahr für Finanzhilfen nach § 20 ein Drittel der Investitionskosten der nach diesem Gesetz zu fördernden Krankenhäuser bereit." 17. In § 22 Abs. 1 ist die Zahl „85" durch die Zahl „95" zu ersetzen 18. In § 25 wird folgender Absatz 2 angefügt: „(2) Es wird ein Deutsches Institut für Krankenhauswissenschaft errichtet, das den Bund, die Länder und die Krankenhausplanungskommission in allen Fragen des Krankenhauswesens berät und Vorschläge gemäß § 10 Abs. 4 zu machen hat. Dieses Institut soll ferner allgemeine Grundsätze für die innere Struktur und Wirtschaftlichkeit eines Krankenhauses entwikkeln und die einzelnen Krankenhäuser in Fragen einer wirtschaftlichen stationären Versorgung beraten. Träger des Deutschen Instituts für Krankenhauswissenschaft sind der Bund, die Länder und die Verbände der Krankenhausträger." Bonn, den 29. Februar 1972 Dr. Barzel, Stücklen und Fraktion Anlage 3 Umdruck 263 Änderungsantrag der Fraktionen der SPD, FDP zur zweiten Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur wirtschaftlichen Sicherung der Krankenhäuser und zur Regelung der Krankenhauspflegesätze — KHG —— Drucksachen VI/1874, VI/3082 —. Der Bundestag wolle beschließen: In § 4 Abs. 2 ist der zweite Satz wie folgt zu fassen: „Unter den in Satz 1 bezeichneten Voraussetzungen können die Kosten des Erwerbs von Grundstücken, der Grundstückserschließung oder ihrer Finanzierung sowie die Miete und Pacht von Grundstücken in die Förderung einbezogen werden." Bonn, den 3. Februar 1972 Wehner und Fraktion Mischnick und Fraktion Anlage 4 Umdruck 267 Änderungsantrag der Fraktionen der SPD, FDP zur zweiten Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur wirtschaftlichen Sicherung der Krankenhäuser und zur Regelung der Krankenhauspflegesätze — KHG — Drucksachen VI/1874, VI/3082 —. Der Bundestag wolle beschließen: § 4 Abs. 1 Satz 2 zweiter Halbsatz lautet: „soweit die nachstehenden Bestimmungen dieses Gesetzes nichts anderes vorsehen." Bonn, den 29. Februar 1972 Wehner und Fraktion Mischnick und Fraktion 10112 Deutscher Bundestag — G. Wahlperiode — 174. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 1. März 1972 Anlage 5 Umdruck 264 Änderungsantrag der Fraktionen der SPD, FDP zur zweiten Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten. Entwurfs eines Gesetzes zur wirtschaftlichen Sicherung der Krankenhäuser und zur Regelung der Krankenhauspflegesätze - KHG — Drucksachen VI/1874, VI/3082 —. Der Bundestag wolle beschließen: In § 6 Abs. 1 ist der letzte Satz wie folgt zu fassen: „Ferner ist der Bedarf an pauschalierten Finanzierungsmitteln für die Wiederbeschaffung von mittel- und kurzfristigen Anlagegütern und für Instandhaltung und Instandsetzung (§ 9 Abs. 3 Satz 3 und Abs. 4, § 10) anzugeben." Bonn, den 3. Februar 1972 Wehner und Fraktion Mischnick und Fraktion Anlage 6 Umdruck 265 Änderungsantrag der Fraktionen der SPD, FDP zur zweiten Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur wirtschaftlichen Sicherung der Krankenhäuser und zur Regelung der Krankenhauspflegesätze — KHG — Drucksachen VI/1874, VI/3082 . Der Bundestag wolle beschließen: In § 17 Abs. 1 a ist der Satz 2 zu streichen. Bonn, den 3. Februar 1972 Wehner und Fraktion Mischnick und Fraktion Anlage 7 Umdruck 266 Entschließungsantrag der Fraktion der CDU/ CSU zur dritten Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur wirtschaftlichen Sicherung der Krankenhäuser und zur Regelung der Krankenhauspflegesätze — KHG Drucksachen VI/1874, VI/3082 —. Der Bundestag wolle beschließen: 1. Die Bundesregierung wird aufgefordert, dafür Sorge zu tragen, daß die Selbstkosten eines sparsam wirtschaftenden und leistungsfähigen Krankenhauses gedeckt werden, insbesondere soll durch eine Erhöhung der Finanzhilfen des Bundes im Rahmen des Finanzplans 1973 bis 1976 sichergestellt werden, daß der Bund ein echtes Drittel der Investitionskosten der Krankenhäuser bereitstellt. Eine ausreichende öffentliche Finanzierung der mit dem Krankenhaus verbundenen Einrichtungen (Personalwohnheime, Ausbildungsstätten) ist zu gewährleisten. 2. Der Bundestag hält es für erforderlich, die Länder im Rahmen des Krankenhausbedarfsplans und Jahreskrankenhausbauprogramms bei der Trägerschaft neu errichteter Krankenhäuser freigemeinnützige Krankenhausträger vorrangig berücksichtigen. Die Verteilung der öffentlichen Finanzhilfen an die Krankenhäuser soll so unbürokratisch wie möglich sein und die Eigenverantwortung und Eigeninitiative des Krankenhausträgers nicht gefährden. 3. Die Bundesregierung wird aufgefordert, im Jahre 1972 eine Pflegesatzverordnung vorzulegen, die folgendes beinhaltet: — Über die durchgreifend zu verbessernden allgemeinen Leistungen des Krankenhauses hinaus soll auf die besonderen Wünsche und Bedürfnisse des einzelnen Patienten Rücksicht genommen werden, wenn er für den zusätzlichen Aufwand auch selbst aufkommt. Die Inanspruchnahme von Sonderleistungen soll mit einem gesonderten Verhandlungsvertrag zwischen dem Patienten und den einzelnen Ärzten nur dann verbunden werden, wenn der Patient dies ausdrücklich wünscht. — Um zu einer größeren Wirtschaftlichkeit des Krankenhauses beizutragen, sollen bei der Gestaltung der Pflegesätze die unterschiedlichen Kosten verschiedener medizinischer Fachgebiete sowie die unterschiedlichen Kosten während der Krankenhausbehandlung berücksichtigt werden. 4. Der Bundestag fordert die Bundesregierung auf, dafür Sorge zu tragen, daß ein „Deutsches Institut für Krankenhauswissenschaft" errichtet wird. Bonn, den 29. Februar 1972 Dr. Barzel, Stücklen und Fraktion
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Dr. Ferdinand Schmidt


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Der Antrag der Opposition zu § 25 wurde bereits durch die Ausschußmehrheit abgelehnt. Sie hielt es nicht für zweckmäßig, schon im Rahmen des hier vorliegenden Gesetzes im einzelnen über die Errichtung eines Instituts für Krankenhauswissenschaft zu beschließen. Die Entscheidung darüber kann nur nach gründlicher Beratung mit allen Beteiligten über die Einzelheiten der Organisation einer solchen Einrichtung und ihrer Aufgaben getroffen werden. Die Koalitionsfraktionen lehnen deshalb den Antrag ab.

    (Beifall bei den Regierungsparteien.)






Rede von Liselotte Funcke
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FDP)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)
Das Wort wird nicht mehr gewünscht. Ich lasse über den Änderungsantrag Umdruck 262 Ziffer 18 abstimmen. Wer zuzustimmen wünscht, den bitte ich um das Handzeichen. -- Gegenprobe! — Enthaltungen? — Der Antrag ist abgelehnt.
Wir stimmen über den § 25 in der Ausschußfassung ab. Wer zuzustimmen wünscht, den bitte ich um das Handzeichen. — Gegenprobe! — Enthaltungen? — Angenommen.
Ich rufe auf die §§ 26, 26 a, 26 b, 27, 28 und 29 sowie Einleitung und Überschrift. Wer zuzustimmen wünscht, den bitte ich um das Handzeichen. —Gegenprobe! — Enthaltungen? — Bei zahlreichen Enthaltungen angenommen.
Wir kommen zur
dritten Beratung.
Das Wort hat der Abgeordnete Dr. Jungmann.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Dr. Gerhard Jungmann


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU/CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Es ist keine angenehme Aufgabe, abschließend zu dem Krankenhausfinanzierungsgesetz Stellung zu nehmen. Die SPD hat uns die Verzögerung dieses Gesetzes anhängen wollen. Sie hat sich nicht gescheut, uns der Obstruktion zu bezichtigen.

    (Hört! Hört! bei der CDU/CSU.) Diese Vorwürfe waren völlig unberechtigt.


    (Na, na! bei der SPD.)

    Wir haben schon zu Beginn der Beratungen verbindlich erklärt, daß wir weder das Gesetz selbst noch sein Inkrafttreten am 1. Januar 1972, also auch rückwirkend, in Frage stellen würden.
    Die Koalition hat uns die Erfüllung dieser Aufgabe allerdings sehr schwer gemacht. Für ein so schwerwiegendes und folgenschweres Gesetz, das nicht nur zwischen Koalition und uns, sondern auch zwischen Regierung und Bundesrat umstritten ist und von den freigemeinnützigen Krankenhausträgern ebenso wie von den kommunalen Spitzenverbänden auch heute noch scharf kritisiert wird, haben wir die notwendige gründliche Beratung gegen den, ich darf wohl sagen, passiven Widerstand der Koalition millimeterweise erzwingen müssen.

    (Beifall bei der CDU/CSU. — Lachen bei der SPD. — Abg. Dr. Schellenberg: Ein Jahr beraten!)

    — Herr Kollege Schellenberg, Sie waren ja nicht dabei. Das war meist eine sehr einseitige Unterhaltung. Wenn die Koalition schwieg, haben wir an die Regierung solange Fragen stellen müssen, bis wir sie beantwortet bekamen.
    Wir konnten und können dafür um so weniger Verständnis haben, als wir unseren guten Willen, wie gesagt, schon im voraus verbindlich erklärt hatten. Dieser gute Wille ist aber in kaum erträglicher Weise belastet worden. Auch dann, wenn unsere Argumente nicht widerlegt werden konnten, fehlte
    jede Bereitwilligkeit, sie angemessen zu berücksichtigen, und erst recht, ihnen zuzustimmen. Was auch immer wir vorgeschlagen haben, ist meist mit 13 zu 12 Stimmen abgelehnt worden. Das gilt sogar für die ursprünglich von uns gestellten Anträge, die jetzt in der zweiten Lesung von der Koalition selbst gestellt worden sind.
    Die Vorredner meiner Fraktion, insbesondere mein Freund Burger, haben schon eingehend dargelegt, warum wir diesem Gesetz nicht zustimmen können. Über die Unseriosität der- gesamten Finanzierung hat Prinz zu Sayn-Wittgenstein-Hohenstein bereits eingehend gesprochen. Es ist auch nicht richtig, wie man in diesen Tagen in der Presse lesen konnte, daß die Krankenhäuser von jetzt an jährlich 1,3 Milliarden DM mehr bekommen sollen. Das ist soeben widerlegt worden. Richtig ist in der Tat, daß 700 Millionen DM vom Bund gegeben werden sollen, daß die für die Finanzierung der Krankenhausinvestitionen benötigten Mittel jedoch nicht das Drittel darstellen, das nach den großartigen Ankündigungen aus Kreisen der Bundesregierung und der Koalitionsfraktionen in der Öffentlichkeit erwartet worden ist. Wir können der Berechnung des Bundesdrittels ebensowenig zustimmen wie der Bundesrat, die kommunalen Spitzenverbände, die Deutsche Krankenhausgesellschaft, wie praktisch alle Betroffenen. Auch darüber ist schon eingehend gesprochen worden.
    Der Finanzbedarf der Krankenhäuser ist mit diesem Gesetz keineswegs gesichert. Sogar Herr Nölling hat davon gesprochen, daß mehr Krankenhäuser benötigt würden und daß das eine wachsende Aufgabe sei. Darin sind wir uns alle einig. Wir haben —ich sage das auch wegen ,der Bemerkung von Herrn Dr. Bardens, daß wir nicht über unsere Verhältnisse leben sollten, was wir selbstverständlich nicht wollen — immer wieder versucht, das Beste aus der Sache zu machen. Wenn man sich von vornherein falsche Zahlen und falsche Größen vorstellt, in der Öffentlichkeit aber sagt, daß damit sehr viel mehr erreicht würde, als tatsächlich erreicht werden kann, so ist das eben das Problem, das wir hier auszutragen haben. Wir sind der Meinung — ich erinnere an die Aussagen aus dem Kreise des Bundesrates; bei der ersten Lesung hat es Herr Minister Merk gesagt, in dieser Aussprache hat es, wenn ich mich recht erinnere, Herr Minister Geissler wiederholt —, daß der Krankenhausbau, der eigentlich gefördert werden sollte, tatsächlich stagnieren wird.
    Die Defizite werden bleiben, und zwar trotz wachsender Belastung der Sozialversicherung. Der Zuschußbedarf der kommunalen Krankenhäuser wird ebenso bleiben wie die Defizite der freigemeinnützigen Krankenhäuser. Trotz großartiger Versprechungen bezüglich der Sanierung der Krankenhausfinanzen wird dieses Gesetz ein Fehlschlag werden. Das wird nicht lange verborgen bleiben. Schon im Bundesrat wird die Gegenrechnung aufgemacht werden. Auch ohne prophetische Gabe kann heute schon vorhergesagt werden, daß dieses Gesetz bereits vor Ende der Übergangsfrist, die diesmal sehr lang angesetzt ist, nämlich bis zum 1. Januar 1978, novelliert werden muß.



    Dr. Jungmann
    Unter den Fehlern und Mängeln dieses Gesetzes werden besonders die freien gemeinnützigen Krankenhäuser zu leiden haben, die schon nachgerechnet und voller Entsetzen festgestellt haben, daß ihre Einnahmen nach dem Inkrafttreten dieses Gesetzes nicht größer, sondern geringer und ihre Defizite dementsprechend noch größer sein werden, als sie es bisher schon gewesen sind.
    Entgegen ,der einhelligen Auffassung aller Beteiligten haben Regierung und Koalition noch in der zweiten Lesung daran festgehalten, daß die Krankenpflegeschulen und Schwesternwohnheime nicht zum Krankenhaus gehören. Wie immer die Finanzierung im einzelnen geregelt wird, an der unauflösbaren Verbindung sowohl der Krankenpflegeschulen wie der Schwesternwohnheime mit den Krankenhäusern kann nach unserer Auffassung nicht gerüttelt werden.
    Regierung und Koalition haben behauptet, mit diesem Gesetz nicht in die innere Struktur unserer Krankenhäuser eindringen zu wollen, aus verfassungsrechtlichen Gründen auch gar nicht eindringen zu können. Dabei ist jedoch nicht zu übersehen, daß mit der öffentlichen Finanzierung verbundene behördliche Planung ohnehin schon nicht ohne Einwirkung auf die innere Struktur unseres Krankenhauswesens bleiben kann und bleiben wird.

    (Abg. Katzer: Sehr wahr! Sehr richtig!)

    Die Formel von dem bedarfsgerecht gegliederten System leistungsfähiger Krankenhäuser ist viel zu glatt und unverbindlich, als daß man die damit verbundene Gefahr der dirigistischen Planung und ihrer bürokratischen Durchführung übersehen könnte. Ich sage nicht: Absicht, ich sage: Gefahr. Das ist auch gar keine neue Erkenntnis. Nach der Regierungserklärung des Herrn Bundeskanzlers im Jahre 1969 habe ich hier in diesem Hause die Befürchtung geäußert, daß aus unseren Krankenhäusern nur allzu leicht ein seelenloses und unmenschliches System ausschließlich funktionsbezogener medizinisch-technischer Institutionen werden könnte.
    Nach diesem Gesetz sollen künftig keine Krankenhäuser mit weniger als 100 Betten gefördert werden. Das klingt einleuchtend. Kann in solchen kleinen Krankenhäusern überhaupt noch moderne Medizin betrieben werden? Daß das angeblich nicht geht, sagt sich der Mann auf der Straße oder der gebildete Laie, und man braucht nur in die entsprechenden Illustrierten oder Tageszeitungen zu sehen, um das auch dort bestätigt zu finden. Ich will gerne zugeben, daß es auch nicht wenige Ärzte gibt, die diese Meinung vertreten. In Verwaltungskreisen herrscht die durchaus begründete Ansicht vor, daß Krankenhäuser unter 200, 300, 400, 600 Betten — die Zahlen gehen allerdings sehr auseinander — nicht wirtschaftlich seien. Es gibt aber auch Gründe, die gegen diese Auffassung sprechen. Auf jeden Fall — und darum kommen wir gar nicht herum — hat heute mehr als die Hälfte aller deutschen Krankenhäuser weniger als 100 Betten. Wir haben die Entscheidung über die Größe der Krankenhäuser den Landeskrankenhausplänen überlassen wollen, zumal die Bettenzahl 100 ja völlig willkürlich und als Maßstab für eine moderne ärztliche Versorgung der Bevölkerung nicht brauchbar ist.
    Wir müßten ein sehr kurzes Gedächtnis haben, meine Damen und Herren, wenn wir die Parole vom klassenlosen Krankenhaus schon vergessen hätten.

    (Sehr wahr! bei der CDU/CSU.)

    Wir wissen sehr gut, daß das Krankenhaus von progressiven Kräften zu einem bevorzugten Exerzierfeld ihrer gesellschaftsverändernden Absichten gemacht werden soll.

    (Beifall bei der CDU/CSU.)

    Wir haben auch nicht vergessen, daß der Weg in
    leitende Krankenhausstellen in sehr vielen Städten
    und Kreisen nur über das Parteibuch der SPD geht.

    (Lachen bei der SPD.)

    — Der Beweis ist leicht anzutreten. Lachen können Sie gerne. Es ist eigentlich auch zum Lachen. Wir halten diese Entwicklung jedenfalls für einen sehr unerfreulichen Mißstand.
    Es erscheint uns deshalb notwendig, die Vorstellungen der CDU/CSU über eine optimale Krankenhausstruktur, wie sie unserem Antrag Drucksache VI/1594 zugrunde gelegen haben, hier noch einmal kurz darzustellen. Wir wollen nicht, daß Ärzte und Krankenschwestern nur noch medizinische Spezialisten und Funktionäre ohne persönliches Engagement, ohne Hilfsbereitschaft und ohne die unentbehrliche Hingabe sind.

    (Beifall bei der CDU/CSU.)

    Die Stellung des Chefarztes als des letztlich alleinverantwortlichen Arztes, dem alle anderen Ärzte nach- und untergeordnet sind, wird mehr und mehr von einem kooperativen, kollegialen Verhältnis der am Krankenhaus tätigen Fach- und Spezialärzte abgelöst werden. Meine Damen und Herren, das ist keine politische Absichtserklärung, das ist eine schlichte Feststellung. Dieser Prozeß wird jedoch nicht nach einem bestimmten Schema und in einem bestimmten Tempo, sondern von Fach zu Fach und von Krankenhaus zu Krankenhaus verschieden verlaufen. Darin gebe ich Herrn Nölling ausdrücklich recht. Das kann man überhaupt nicht gesetzlich reglementieren. Es ist auch unsere Meinung, daß dort ein erheblicher Spielraum der Entwicklung offenbleiben muß. Aber ich darf doch feststellen, daß in allen Fachgebieten der klinischen Medizin Arbeitsteilung und Teamarbeit heute schon zwingend notwendig sind.
    Der in langen Jahren zum Kliniker weitergebildete Spezialist kann seine Kenntnisse und Erfahrungen heute nur noch im Krankenhaus sinnvoll verwenden. Das gilt erst recht für die neuen Spezialitäten, die sich mehr und mehr von den großen Fachgebieten abgespalten und verselbständigt haben. Nur gemeinsam können die einzelnen Fachgebiete dem Standard der modernen Medizin gerecht werden. Nur gemeinsam können sie mit den Fortschritten der wissenschaftlichen Medizin Schritt halten. Daraus ergeben sich Konsequenzen für die Organisationsform unserer Krankenhäuser.



    Dr. Jungmann
    Aber hier scheiden sich die Geister. Die einen wollen eine verstärkte Institutionalisierung der Medizin und damit auch der ärztlichen Dienste in den Krankenhäusern. Alle in den Krankenhäusern tätigen Ärzte sollen fest angestellt und entsprechend besoldet werden. Die Stellung der Krankenhäuser soll wie bei jeder anderen öffentlichen Institution von oben und von außen bestimmt werden. An den bisherigen Strukturen soll sich dabei aber nichts ändern. Diese Strukturen sollen im Gegenteil zementiert werden. Der so oft und mit Recht beklagte Graben zwischen klinischer und ambulanter Krankenversorgung wird damit nur noch weiter vertieft werden.
    Wir teilen dagegen die Ansicht derjenigen, die eine schrittweise Änderung der Krankenhausstruktur für notwendig halten. Die erfahrenen Kliniker sollen im Krankenhaus Lebensstellungen finden. Sie sollen mit gleichgestellten Klinikern gleichberechtigt zusammenwirken. Das Subordinationsverhältnis kann nur für die jüngeren, noch in der Weiterbildung befindlichen Ärzte gelten. Alles kann natürlich nicht durch Gesetze erzwungen werden, das kann sich nur aus der Sache heraus entwickeln. Diese Entwicklung darf jedoch nicht erschwert und erst recht nicht verhindert werden, sondern hier müssen die Weichen richtig gestellt werden. Das war der Sinn aller unserer Bemühungen in dieser Richtung.
    Die Ermächtigung zur Versorgung ambulanter Patienten auf Überweisungen durch die außerhalb des Krankenhauses tätigen Ärzte soll im Grundsatz nicht nur einzelnen, sondern allen dazu befähigten Krankenhausärzten eingeräumt werden. Dieser Weg ist einer poliklinischen Ausdehnung des Krankenhausbetriebs, also den Krankenhausambulatorien, wie sie jetzt von Regierung und Koalition angeblich nicht, aber, wie ich meine, tatsächlich doch angestrebt werden, unbedingt vorzuziehen.

    (Abg. Dr. Bardens: Sie werden tatsächlich nicht angestrebt!)

    Denn nur so kann die individuelle Behandlung vor und nach der stationären Krankenhausbehandlung nachhaltig sichergestellt werden.
    Damit würde zugleich die Frage einer besseren Ausnutzung der diagnostischen Kapazitäten der Krankenhäuser gelöst werden, von der man sich im allgemeinen mehr falsche als richtige Vorstellungen macht. Eine bessere Ausnutzung dieser hochspezialisierten und übrigens auch teuren medizinischen Einrichtungen wird nur dann und nur so weit möglich sein, wie sie von denjenigen Ärzten benutzt werden, die auf Grund ihrer klinischen Tätigkeit und Erfahrung mit ihnen umgehen können.
    Wir sind dafür eingetreten, daß die liquidationsberechtigten Krankenhausärzte ihre ärztlichen Mitarbeiter an den Liquidationserlösen angemessen beteiligen. Wir begrüßen, daß das in der ärztlichen Berufsordnung jetzt verankert ist, und wir hoffen, daß die da und dort auftretenden Mängel mit Mitteln der ärztlichen Berufsordnung bald beseitigt werden können.
    Nach unserer Meinung reicht diese Regelung allein jedoch nicht aus, um die Einkommensverhältnisse am Krankenhaus zufriedenstellend zu regeln. Wenn die Liquidationserlöse der Krankenhausärzte in einen Pool fließen sollen und daraus dann eine Verteilung nach einem mehr oder weniger sachfremden Schlüssel stattfinden soll, dann halten wir diese Regelung nicht für richtig; denn diese Art der Umverteilung führt zu einer Lähmung des Leistungsgedankens und beeinträchtigt im übrigen auch den Anspruch der Krankenhausärzte auf gerechte Besoldung.

    (Abg. Ruf: Sehr wahr!)

    Wir sind dagegen der Ansicht, daß alle Ärzte, die ihre Weiterbildung abgeschlossen haben und zum Stab der ständig am Krankenhaus tätigen Ärzte gehören, dem Grunde nach sowohl das Recht auf Privatliquidation wie auch das Recht zur Teilnahme an einer ambulanten Versorgung, d. h. in Form der kassenärztlichen Versorgung, haben sollen.
    Das alles sollte nicht durch behördlichen Zwang, nicht durch Auflagen und auch nicht durch Eingriffe in das ärztliche Berufs- und Vertragsrecht, sondern durch die Ermöglichung einer sinnvollen Weiterentwicklung eben dieser freiheitlichen Ordnung entsprechend erreicht werden.
    Wir wollen aber nicht nur mehr Selbständigkeit und Entscheidungsfreiheit für die Krankenhausärzte. Wir wollen auch mehr Selbständigkeit und Entscheidungsfreiheit für die Krankenhauspatienten. Der Patient soll das Recht haben, den Arzt frei zu wählen. Er soll aber auch die äußeren Bedingungen der Krankenhauspflege frei wählen können, ohne deshalb automatisch auch anderen Bedingungen unterworfen zu sein.
    Auch in der allgemeinen Pflegekasse soll der Krankenhauspatient Privatpatient ich meine, das Wort sollte man in Anführungsstriche setzen —eines von ihm gewählten Arztes sein können. Er sollte die persönlichen Annehmlichkeiten vom Einzelzimmer bis zum Telefon in Anspruch nehmen können, ohne deshalb auch bestimmte Ärzte gegen besondere Bezahlung in Anspruch nehmen zu müssen. Das mag vielleicht gerade aus meinem Mund erstaunlich klingen, und ich könnte mir denken, daß ich mir deswegen in der Tat, wie es schon in Zeitungen gestanden hat, einigen Ärger zuziehe. Tatsächlich ist das aber nur die logische Konsequenz aus der öffentlichen Finanzierung der Krankenhäuser und den in diesem Gesetz verankerten einheitlichen Pflegesätzen.
    Die SPD hat ihre Zustimmung dazu verweigert, nicht weil sie diese Überlegungen für falsch hält —denn sie hat sich das in ihrem Entschließungsantrag selbst zum Ziel gesetzt —, sondern weil sie das wohl den von der SPD geführten Landesregierungen und Krankenhausträgern überlassen will, die ihrerseits bekanntlich an der bisherigen Organisationsform für Krankenhäuser, die wir nicht für optimal halten, festhalten wollen.
    Wir lehnen es ab, daß vom Chefarzt bis zum jüngsten Assistenten alle Krankenhausärzte fest besol-
    Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 174. Sitzung, Bonn, Mittwoch, den 1. März 1972 10065
    Dr. Jungmann
    dete Angestellte und Beamte der Krankenhausträger werden sollen, streng hierarchisch von oben nach unten gegliedert, abhängig und weisungsgebunden statt frei und unabhängig, mit Subordination statt gleichberechtigter Koordination. Es geht uns nicht nur um die Freiheit und die Rechte der Krankenhausärzte. Es geht uns um die Freiheit und die Rechte der Staatsbürger, die heute oder morgen auf die Hilfe dieser Ärzte angewiesen sind.
    Meine Damen und Herren, das alles haben wir in den Ausschußberatungen, meist völlig vergeblich, vorgetragen. Wo es aus rechtlichen Gründen nicht möglich war, unsere Ziele im Gesetz selbst zu verwirklichen, haben wir versucht, wenigstens die Weichen der Entwicklung richtig zu stellen. Die Abstimmungsmaschinerie hat, wie gesagt, alles mit 13 zu 12 Stimmen niedergewalzt.
    Wir können dem Gesetzentwurf in seiner heute, jetzt nach der zweiten Lesung vorliegenden Form nicht zustimmen. Wir bleiben aber bei unserer Zusage, seine Verabschiedung nicht zu verhindern oder unangemessen zu verzögern. Wenn wir uns bei der Schlußabstimmung der Stimme enthalten, so wollen wir damit nicht nur unsere Unzufriedenheit mit dem Beratungsergebnis zum Ausdruck bringen; wir wollen vor allen Dingen nicht die Mitveranwortung dafür übernehmen, daß das Gesetz weder die Hoffnungen der Krankenhäuser noch die Versprechungen der Bundesregierung erfüllen wird.
    Wir legen dem Hohen Hause ebenfalls — genau wie die Ausschußmehrheit — einen Entschließungsantrag vor, in dem wir unsere Forderungen noch einmal zusammengefaßt haben. Da wir nicht annehmen, daß dieser Antrag von den Koalitionsfraktionen angenommen werden wird, wir uns aber auch nicht in der Lage sehen, Ihrem Entschließungsantrag zuzustimmen, beantrage ich namens meiner Fraktion, beide Entschließungsanträge dem Ausschuß für Jugend, Familie und Gesundheit zu überweisen.

    (Beifall bei der CDU/CSU.)