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    Deutscher Bundestag 174. Sitzung Bonn, Mittwoch, den 1. März 1972 Inhalt: Glückwünsche zum Geburtstag des Abg. Schmidt (Braunschweig) 10037 A Erweiterung der Überweisung eines Gesetzentwurfs 10037 A Amtliche Mitteilungen 10037 B Antrag der Fraktionen der CDU/CSU, SPD, FDP betr. Mitglieder und Stellvertreter des Verwaltungsrates der Filmförderungsanstalt (Drucksache VI/3201) 10037 D Entwurf eines Gesetzes zur wirtschaftlichen Sicherung der Krankenhäuser und zur Regelung der Krankenhauspflegesätze (Drucksache VI/1874); Bericht des Haushaltsausschusses gem. § 96 GO (Drucksache VI/3103), Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Jugend, Familie und Gesundheit (Drucksachen VI/3082, zu V1/3082) — Zweite und dritte Beratung —Köster (CDU/CSU) 10038 A, 10049 C, 10050 D, 10053 B, 10055 B, 10059 B, 10060 C Dr. Schmitt-Vockenhausen, Vizepräsident 10039 C, 10049 B Dr. Bardens (SPD) . . 10039 D, 10050 B, C, 10053 C, 10057 D, 10058 B, D, 10060 B, 10065 B, 10081 C, D Burger (CDU/CSU) 10040 B, 10047 C Prinz zu Sayn-WittgensteinHohenstein (CDU/CSU) 10041 B Dr. Geissler, Minister des Landes Rheinland-Pfalz 10044 A, 10072 C Dr. Jungmann (CDU/CSU) 10046 C, 10050 B, 10056 A, 10058 C, 10062 A Bay (SPD) 10046 D, 10054 D Spitzmüller (FDP) 10046 D, 10047 D, 10049 D, 10051 A, 10059 C, 10061 B, 10069 A Frau Schroeder (Detmold) (CDU/CSU) 10048 B Dr. Schmidt (Krefeld) (SPD) 10049 A, 10061 D Kunz (CDU/CSU) 10051 C, 10054 B, 10058 B Frau Stommel (CDU/CSU) 10052 A Frau Schanzenbach (SPD) 10052 C Dr. Fuchs (CDU/CSU) 10053 D, 10060 D Fiebig (SPD) 10055 C Dr. Nölling (SPD) 10056 D Wawrzik (CDU/CSU) 10060 A Frau Strobel, Bundesminister 10073 A Katzer (CDU/CSU) 10077 C Dr. Schellenberg (SPD) 10079 D Dr. Mikat (CDU/CSU) 10080 C Erklärung nach § 36 GO Dr. Arndt (Hamburg) (SPD) 10082 A Fragestunde (Drucksachen V1/3196, VI/3204) Frage des Abg. Dr. Müller-Hermann (CDU/CSU) : Versicherung der Flugzeuge der Lufthansa hinsichtlich der Risiken für die Passagiere und das Gerät Haar, Parlamentarischer Staatssekretär . 10082 B, C, D, 10083 A, B Dr. Müller-Hermann (CDU/CSU) 10082 B, C Breidbach (CDU/CSU) 10082 C Dr. Jenninger (CDU/CSU) 10082 D Dr. Apel (SPD) 10082 D II Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 174. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 1. März 1972 Dr. Althammer (CDU/CSU) 10083 A Hermsdorf (Cuxhaven) (SPD) 10083 B Frage des Abg. Zander (SPD) : Zurückweisung des belgischen Staatsangehörigen Mandel bei der Einreise in die Bundesrepublik Genscher, Bundesminister 10083 D, 10084 B, C, D, 10085 A, B, C, D Zander (SPD) 10084 B, C Dr. Wichert (SPD) 10084 C Niegel (CDU/CSU) 10084 D Dr. Schmid, Vizepräsident 10084 D, 10085 A, C Dr. Wagner (Trier) (CDU/CSU) 10084 D Konrad (SPD) 10085 A Dr. Schneider (Nürnberg) (CDU/CSU) 10085 A Walkhoff (SPD) 10085 B Dr. Kliesing (Honnef) (CDU/CSU) 10085 B Dr. Althammer (CDU/CSU) 10085 C Dr. Sperling (SPD) 10085 C Fragen des Abg. von Alten-Nordheim (CDU/CSU) : Agrarpreise für das Wirtschaftsjahr 1972/73 Logemann, Parlamentarischer Staatssekretär 10085 D, 10086 A, C, D, 10087 A, B, C, D, 10088 A von Alten-Nordheim (CDU/CSU) 10086 B, C Klinker (CDU/CSU) 10086 D, 10087 A, B Dr. Früh (CDU/CSU) 10086 D Niegel (CDU/CSU) 10087 C Bittelmann (CDU/CSU) 10087 D Kiechle (CDU/CSU) 10088 A Frage des Abg. Kiechle (CDU/CSU) : Verkauf von Grundstücken aus ehemaligem Reichsnährstandsbesitz Logemann, Parlamentarischer Staatssekretär 10088 B Frage des Abg. Niegel (CDU/CSU) : Aussagen des Parl. Staatssekretärs Herold betr. die Situation der Landwirtschaft und die Bauerndemonstration Logemann, Parlamentarischer Staatssekretär . 10088 C, 10089 A, B, C, D, 10090 B, C, D Niegel (CDU/CSU) 10088 D, 10089 A von Alten-Nordheim (CDU/CSU) 10089 B, C, D Kiechle (CDU/CSU) 10090 A, B Klinker (CDU/CSU) 10090 C Dr. Früh (CDU/CSU) 10090 C Bittelmann (CDU/CSU) 10090 D Frage des Abg. Dr. Schneider (Nürnberg) (CDU/CSU) : Finanzierungsschwierigkeiten in Altstadtsanierungsfällen Ravens, Parlamentarischer Staatssekretär 10091 A, C, D Dr. Schneider (Nürnberg) (CDU/CSU) 10091 C Fragen des Abg. Haase (Kellinghusen) (SPD) : Wohnortsnahe Verwendung von Wehrpflichtigen Berkhan, Parlamentarischer Staatssekretär 10092 A, B Haase (Kellinghusen) (SPD) 10092 B Fragen des Abg. Damm (CDU/CSU) : Zurverfügungstellung des Weißbuches 1971/72 zum Zwecke der Werbung für Parteikandidaten oder Parteien Berkhan, Parlamentarischer Staatssekretär 10092 C, D, 10093 A, C, D, 10094 A, B Damm (CDU/CSU) 10092 D, 10093 A, B, D Niegel (CDU/CSU) 10094 A Dr. Arndt (Hamburg) (SPD) 10094 B Fragen des Abg. Josten (CDU/CSU) : Auswirkungen der Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts betr. Kriegsdienstverweigerung Berkhan, Parlamentarischer Staatssekretär 10094 B, D, 10095 A, B, C Josten (CDU/CSU): . 10094 D, 10095 A Dr. Kliesing (Honnef) (CDU/CSU) 10095 B, C Hansen (SPD) 10095 C Entwurf eines Gesetzes zu dem Europäischen Übereinkommen vom 25. Oktober 1967 über die theoretische und praktische Ausbildung von Krankenschwestern und Krankenpflegern (Drucksache V1/2656); Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Jugend, Familie und Gesundheit (Drucksache VI/3159) — Zweite Beratung und Schlußabstimmung — 10095 D Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Krankenpflegegesetzes (Bundesrat) (Drucksache VI/ 1165) ; Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Jugend, Familie und Gesundheit (Drucksache V1/3160) — Zweite und dritte Beratung - Frau Schroeder (Detmold) (CDU/CSU) 10096 B Frau Schanzenbach (SPD) 10097 C Ollesch (FDP) 10098 C Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 174. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 1. März 1972 III Entwurf eines Gesetzes zu dem Vertrag vom 11. Februar 1971 über das Verbot der Anbringung von Kernwaffen und anderen Massenvernichtungswaffen auf dem Meeresboden und im Meeresuntergrund (Drucksache VI/2761) ; Mündlicher Bericht des Auswärtigen Ausschusses (Drucksache VI/3185) — Zweite Beratung und Schlußabstimmung — Flämig (SPD) . 10099 B Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung der Wirtschaftspläne des ERP-Sondervermögens für das Jahr 1972 (ERP-Wirtschaftsplangesetz 1972) (Drucksache VI/2439); Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Wirtschaft (Drucksache sache VI/3131), Bericht des Haushaltsausschusses gem. § 96 GO (Drucksache VI/3132) — Zweite und dritte Beratung — Gewandt (CDU/CSU) 10100 C Kater (SPD) 10101 C Entwurf eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 22. Juli 1971 zur Verlängerung des Abkommens vom 21. Mai 1965 über den Handelsverkehr und die technische Zusammenarbeit zwischen der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft und den Mitgliedstaaten einerseits und der Libanesischen Republik andererseits (Drucksache VI/2913) ; Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Wirtschaft (Drucksache VI/3113) — Zweite Beratung und Schlußabstimmung — 10103 A Entwurf eines Gesetzes zu dem Vertrag vom 28. Juni 1971 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Österreich über die Gewährung von Abgabenfreiheit für Fernmeldeanlagen im Grenzgebiet (Drucksache VI/2982); Schriftlicher Bericht des Finanzausschusses (Drucksache VI/3109) — Zweite Beratung und Schlußabstimmung — 10103 B Entwurf eines Gesetzes zu dem Übereinkommen vom 10. Oktober 1957 über die Beschränkung der Haftung der Eigentümer von Seeschiffen und zu den auf der IX. Diplomatischen Seerechtskonferenz in Brüssel am 10. Mai 1952 geschlossenen Übereinkommen (Drucksache VI/2224); Schriftlicher Bericht des Rechtsausschusses (Drucksache VI/3180) — Zweite Beratung und Schlußabstimmung — 10103 C Entwurf eines Gesetzes über das Verfahren bei der Einzahlung und Verteilung der Haftungssumme zur Beschränkung der Reederhaftung (Seerechtliche Verteilungsordnung) (Drucksache VI/2226) ; Schriftlicher Bericht des Rechtsausschusses (Drucksache VI/3181) — Zweite und dritte Beratung — 10103 C Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Handelsgesetzbuchs und anderer Gesetze (Seerechtsänderungsgesetz) (Drucksache VI/2225) ; Schriftlicher Bericht des Rechtsausschusses (Drucksache VI/3182) — Zweite und dritte Beratung — Dr. Arndt (Hamburg) (SPD) 10104 B Dr. Hauser (Sasbach) (CDU/CSU) 10105 B Entwurf eines Gesetzes zur Änderung der Gewerbeordnung (Drucksache VI/3117) — Erste Beratung — 10106 C Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über die Beaufsichtigung der privaten Versicherungsunternehmungen und Bausparkassen (Drucksache VI/3194) — Erste Beratung — 10106 C Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Weingesetzes (Abg. Leicht, Bremm, Dr. Wagner [Trier], Dr. Gölter, Dr. Hauser [Sasbach], Josten, Richarts, Dr. SchulzeVorberg, Susset, Pieroth, Dr, Jungmann und Genossen) (Drucksache VI/3130) — Erste Beratung — 10106 C Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung futtermittelrechtlicher Vorschriften (Drucksache VI/3143) — Erste Beratung — 10106 C Entwurf eines Ersten Gesetzes über die Erhöhung von Dienst- und Versorgungsbezügen in Bund und Ländern (Erstes Bundesbesoldungserhöhungsgesetz) (Drucksache VI/3169) — Erste Beratung — 10106 D Schriftlicher Bericht des Haushaltsausschusses über den Bericht des Bundesministers der Finanzen betr. Ergebnisse der Entbehrlichkeitsprüfung und der Veräußerung von Bundesgelände zu Zwecken des Wohnungsbaues und der Eigentumsbildung (Drucksachen VI/1851, VI/3087) 10106 D Antrag des Bundesministers für Wirtschaft und Finanzen betr. Veräußerung des bundeseigenen Restgeländes der ehemaligen Königin-Olga-Kaserne in Ludwigsburg an die Stadt Ludwigsburg, hier: Erteilung der Einwilligung gem. § 64 Abs. 2 BHO (Drucksache VI/3106) 10107 A Schriftlicher Bericht des Finanzausschusses über den Entschließungsantrag der Fraktion der CDU/CSU zum Gesetz über die weitere Finanzierung von Maßnahmen zur Verbesserung der Verkehrsverhältnisse der Gemeinden und des Bundes- IV Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 174. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 1. März 1972 fernstraßenbaus (Verkehrsfinanzgesetz 1971) (Umdruck 246, Drucksache VI/3110) 10107 B Bericht des Ausschusses für Wirtschaft über die Verordnung zur Änderung des Deutschen Teil-Zolltarifs (Nr. 4/72 — Zollkontingent 1972 für Bananen) und die Verordnung zur Änderung des Deutschen Teil-Zolltarifs (Nr. 16/71 — Zweite Erhöhung des Zollkontingents 1971 für Bananen) (Drucksachen VI/3002, VI/3003, VI/3116) 10107 B Verordnung zur Änderung des Deutschen Teil-Zolltarifs (Nr. 2/72 — Zollkontingente für Holzschliff und Sulfat- oder Natronzellstoff) (Drucksache VI/3142) 10107 C Verordnung zur Änderung des Deutschen Teil-Zolltarifs (Nr. 8/72 — Waren der EGKS — 1. Halbjahr 1972) (Drucksache VI/3173) 10107 C Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Wirtschaft über die Vorschläge der EG-Kommission für eine Richtlinie des Rates zur Durchführung koordinierter, jährlicher Erhebungen über die Tätigkeit der Industrie Richtlinie (EWG) des Rates zur Änderung von Artikel 31 der Richtlinie des Rates vom 4. März 1969 zur Harmonisierung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften über den aktiven Veredelungsverkehr (69/73 EWG) Richtlinie (EWG) des Rates über die Einzelheiten und Bedingungen für die Veröffentlichung der Bekanntmachungen von Bauaufträgen und Konzessionen für Bauarbeiten im Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften (Drucksachen VI/2085, VI/2571, VI/2958, VI/3125) 10107 D Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten über die Vorschläge der EG-Kommission für eine Verordnung (EWG) des Rates zur Festsetzung des Schwellenpreises für Olivenöl für das Wirtschaftsjahr 1971/72 Verordnung (EWG) des Rates zur Änderung der Verordnung (EWG) (Nr. 2049/69 über die Grundregeln für die Denaturierung von Zucker für Futterzwecke Verordnung (EWG) des Rates zur Verlängerung der Anwendbarkeit der zusätzlichen Güteklassen für bestimmte Obst- und Gemüsearten Verordnung (EWG) des Rates über die Regelung für bestimmte frische Früchte und Gemüse mit Ursprung in der Vereinigten Republik Tansania, der Republik Uganda und der Republik Kenia Verordnung (EWG) des Rates über die Regelung für bestimmte frische Früchte und Gemüse mit Ursprung in den assoziierten afrikanischen Staaten und Madagaskar und den überseeischen Ländern und Gebieten Verordnung (EWG) des Rates zur Änderung der Verordnung (EWG) Nr. 2180/70 hinsichtlich der Maßnahmen, die im Falle von Versorgungsschwierigkeiten auf dem Sektor Milch und Milcherzeugnisse ergriffen werden können Verordnung (EWG) des Rates zur Änderung der Verordnung (EWG) Nr. 786/69 über die Finanzierung von Interventionen auf dem Binnenmarkt für Fette Richtlinie (EWG) des Rates über Ersatzverfahren zur Kühlung von Geflügelfleisch Richtlinie (EWG) des Rates zur Verlängerung der in Artikel 7 Absatz 1 C) der Richtlinie des Rates vom 26. Juni 1964 zur Regelung viehseuchenrechtlicher Fragen beim innergemeinschaftlichen Handelsverkehr mit Rindern und Schweinen vorgesehenen Frist (Drucksachen VI/2732, VI/2837, VI/2840, VI/2848, VI/2849, VI/2850, VI/2872, VI/2906, VI/2957, VI/3168) 10107 D Nächste Sitzung 10108 C Anlagen Anlage 1 Liste der beurlaubten Abgeordneten 10109 A Anlagen 2 bis 6 Änderungsanträge Umdrucke 262 bis 265 und 267 zur zweiten Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur wirtschaftlichen Sicherung der Krankenhäuser und zur Regelung der Krankenhauspflegesätze (Drucksachen VI/1874, VI/3082) 10109 B Anlage 7 Entschließungsantrag Umdruck 266 zur dritten Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur wirtschaftlichen Sicherung der Krankenhäuser und zur Regelung der Krankenhauspflegesätze (Drucksachen VI/ 1874, VI/3082) 10112 B Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 174. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 1. März 1972 10037 174. Sitzung Bonn, den 1. März 1972 Stenographischer Bericht Beginn: 9.00 Uhr
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    Berichtigung Es ist zu lesen: 172. Sitzung, Seite 9853 B, Zeile 22, statt „Passagierscheine": „Passierscheine" Anlage 1 Liste der beurlaubten Abgeordneten Abgeordnete(r) beurlaubt bis einschließlich Adams * 1. 3. Dr. Bayerl 1. 3. Behrendt * 1. 3. Dasch 3. 3. Dr. Dittrich * 3. 3. Gerlach (Emsland) * 1. 3. Freiherr von und zu Guttenberg 3. 3. Frau Dr. Henze 18. 3. Dr. h. c. Kiesinger 1. 3. Killat-von Coreth 3. 3. Dr. Koch * 2. 3. Kriedemann * 4. 3. Dr. Dr. h. c. Löhr * 3. 3. Lücker (München) * 4. 3. Memmel * 3. 3. Müller (Aachen-Land) * 3. 3. Richarts * 3. 3. Richter ** 1. 3. Schwabe * 3. 3. Dr. Schröder (Düsseldorf) 1. 3. Dr. Seume 3. 3. * Für die Teilnahme an Ausschußsitzungen des Europäischen Parlaments ** Für die Teilnahme an Ausschußsitzungen der Beratenden Versammlung des Europarates Anlage 2 Umdruck 262 Änderungsantrag der Fraktion der CDU/CSU zur zweiten Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur wirtschaftlichen Sicherung der Krankenhäuser und zur Regelung der Krankenhauspflegesätze - KHG - Drucksachen VI/1874, VI/3082 - Der Bundestag wolle beschließen: 1. In § 2 Nr. 1 Satz 1 ist das Wort „können" zu streichen. 2. In § 4 Abs. 1 ist der letzte Halbsatz „soweit dieses Gesetz nichts anderes vorsieht." zu streichen. 3. In § 4 Abs. 2 ist der zweite Satz wie folgt zu fassen: „Unter den in Satz i bezeichneten Voraussetzungen können die Kosten des Erwerbs von Grundstücken, der Grundstückserschließung oder ihrer Finanzierung sowie die Miete und Pacht von Grundstücken in die Förderung einbezogen werden." Anlagen zum Stenographischen Bericht 4. In § 4 Abs. 3 erhält Nummer 8 folgende Fassung : „8. die mit den Krankenhäusern verbundenen Einrichtungen, die nicht der stationären Versorgung dienen,". 5. a) In § 5 ist Satz 2 zu streichen. b) Im Falle der Ablehnung des Antrags unter a) erhält Satz 2 folgende Fassung, ein neuer Satz 3 wird eingefügt: „ An Stelle von Zuschüssen kann der Schuldendienst (Verzinsung, Tilgung und Verwaltungskosten) von Darlehen gewährt werden, die für Investitionskosten im Sinne von § 2 Nr. 2 a aufgenommen worden sind. Für diese Darlehen übernehmen die Länder die Bürgschaft an Stelle einer dinglichen Sicherung für den Darlehnsgeber." 6. § 6 Abs. 1 wird wie folgt geändert: Nach Satz 3 wird folgender Satz angefügt: „Bei der Planung ist sicherzustellen, daß die Krankenhäuser Leistungen nach § 17 Abs. 7 anbieten können." 7. § 8 Abs. 2 Satz 1 erhält folgende Fassung: „Anderen Krankenhäusern, die bei Inkrafttreten dieses Gesetzes betrieben werden, ist die Förderung bis zur Höhe des Betrages, der einem vergleichbaren öffentlich geförderten Krankenhaus auf Grund des § 9 Abs. 3 und 4 und der §§ 10 bis 12 gewährt wird, für eine begrenzte Übergangszeit, jedoch nicht über einen Zeitraum von fünfzehn Jahren hinaus, zu gewähren, wenn damit die Umstellung auf andere Aufgaben oder die Einstellung des Betriebs erleichtert werden; dies gilt auch für Krankenhäuser, mit deren Bau vor dem 1. Januar 1972 begonnen worden ist." 8. In § 9 Abs. 1 ist folgender Satz 3 anzufügen: „Öffentliche Rechtsträger sollen ein Krankenhaus nur errichten und betreiben, wenn geeignete freigemeinnützige Rechtsträger hierzu nicht bereit oder in der Lage sind." 9. In § 10 Abs. 1 wird die Zahl „8,33" durch die Zahl „10" ersetzt und nach Satz 1 folgender Satz ,eingefügt: „Bei Ersatzbauten werden von den Erstellungskosten die in den letzten zehn Jahren gezahlten Pauschalen in Abzug gebracht." 10. § 13 erhält folgende Fassung: „§ 13 (1) Sind in einem Krankenhaus bei Nichtaufnahme in den Krankenhausbedarfsplan oder bei Beginn der Förderung nach diesem Gesetz der Abnutzung unterliegende Anlagegüter vorhan- 10110 Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 174. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 1. März 1972 den, deren regelmäßige Nutzungsdauer zu diesem Zeitpunkt noch nicht abgelaufen ist, so ist dem Krankenhausträger bei Nichtaufnahme in den Krankenhausbedarfsplan sofort, sonst bei Beendigung der Förderung oder mit Ablauf der Nutzungsdauer der langfristigen Anlagegüter auf Antrag ein entsprechender Ausgleich aus Fördermitteln zu gewähren. (2) Für die Berechnung des Ausgleichsanspruchs sind der Wert des Anlagegutes zum Zeitpunkt der Nichtaufnahme in den Krankenhausbedarfsplan bzw. bei Beginn der Förderung und die restliche Nutzungsdauer während der Zeit der Förderung zugrunde zu legen. (3) Bei Nichtaufnahme in den Krankenhausbedarfsplan oder bei Beendigung der Förderung ist den Krankenhäusern für Mitarbeiter oder Personengemeinschaften im Dienste von Krankenhäusern, deren Anwartschaft auf Altersversorgung in Auswirkung dieses Gesetzes betroffen ist, ein entsprechender Ausgleich aus Fördermitteln zu gewähren." 11. In § 14 Sätze 1 und 2 sind jeweils die Worte „Bedingungen oder" und in Satz 1 die Worte „der Ziele" zu streichen. 12. § 17 erhält folgende Fassung: „§ 17 (1) Die Pflegesätze sind für alle Benutzer ohne Rücksicht darauf, wer die Kosten des Krankenhausaufenthalts der Patienten zu tragen hat, nach einheitlichen Grundsätzen zu bemessen. Dabei sollen die unterschiedlichen Kosten verschiedener medizinischer Fachgebiete sowie die unterschiedlichen Kosten während der Krankenhausbehandlung berücksichtigt werden. (2) Die Pflegesätze müssen auf der Grundlage der Selbstkosten eines sparsam wirtschaftenden, leistungsfähigen Krankenhauses und einer Kosten- und Leistungsrechnung eine kostendeckende Betriebsführung ermöglichen und die medizinisch und wirtschaftlich rationelle Versorgung der Patienten durch die Krankenhäuser sichern. (3) Die Pflegesätze haben die Kosten für a) Unterkunft, Pflege und Verpflegung, b) die übrigen Leistungen des Krankenhauses im wirtschaftlichen und medizinischen Bereich und c) die Leistungen der Ärzte zu decken. (4) Besonders teure diagnostische und therapeutische Verfahren und besonders teure Medikamente können im Einvernehmen mit den Kostenträgern außerhalb der Pflegesätze berechnet werden. Kommt eine Einigung nicht zustande, entscheidet die zuständige Landesbehörde. (5) Im Pflegesatz sind Kosten für wissenschaftliche Forschung und Lehre, die über einen Normalen Krankenhausbetrieb hinausgehen, und Kosten für Leistungen, die weder unmittelbar noch mittelbar der stationären Krankenhausversorgung dienen, nicht zu berücksichtigen (6) Bei Krankenhäusern, die nach diesem Gesetz gefördert werden, und bei den in § 4 Abs. 3 Nr. 1 erster Halbsatz bezeichneten Krankenhäusern sind außer den in Absatz 5 genannten Kosten im Pflegesatz nicht zu berücksichtigen: a) Investitionskosten, ausgenommen die Kosten der Wiederbeschaffung von Wirtschaftsgütern mit einer durchschnittlichen Nutzungsdauer bis zu drei Jahren, b) Kosten des Grundstücks, des Grundstückserwerbs, der Grundstückserschließung sowie ihrer Finanzierung, c) Kosten der mit den Krankenhäusern verbundenen Einrichtungen, die nicht der stationären Versorgung dienen, d) Kosten der in § 4 Abs. 3 Nr. 9 und 10 bezeichneten Einrichtungen, e) Anlauf- und Umstellungskosten, f) Kosten, für die eine sonstige öffentliche Förderung gewährt wird. Dies gilt bei Krankenhäusern, die teilweise ge- fördert werden, nur hinsichtlich des geförderten Teils. (7) Benutzer, die Sonderausstattungen oder andere über Absatz 3 hinausgehende Leistungen des Krankenhauses in Anspruch nehmen, haben die dadurch entstehenden Mehrkosten zusätzlich zum Pflegesatz aufzubringen. (8) Der Pflegesatz ist um den Anteil der Arztkosten zu ermäßigen, wenn der Benutzer die Leistungen der Ärzte auf eigene Rechnung in Anspruch nimmt. Bei Inanspruchnahme von Leistungen nach Absatz 7 dürfen die Ärzte das Liquidationsrecht nur ausüben, wenn der Benutzer die ärztliche Behandlung nach Satz 1 ausdrücklich wünscht. Die Ärzte haben den Anteil der Arztkosten, um den der Pflegesatz nach Absatz 3 zu ermäßigen ist, dem Krankenhaus zu erstatten. Werden Arztkosten von Belegärzten außerhalb des Pflegesatzes gesondert berechnet, so sind diese bei der Bemessung der Pflegesätze durch Abzug der Arztkosten zu berücksichtigen." 13. Im Falle der Ablehnung des Antrags unter Nummer 12 a) In § 17 Abs. 1 a ist der Satz 2 zu streichen. b) § 17 Abs. 4 erhält folgende Fassung: „ (4) Bei Krankenhäusern, die nach diesem Gesetz keinen Antrag auf Förderung gestellt oder auf Förderung verzichtet haben, dürfen von Sozialleistungsträgern keine höheren Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 174. Sitzung, Bonn, Mittwoch, den 1. März 1972 10111 Pflegesätze gefordert werden, als sie von diesen für Leistungen vergleichbarer nach diesem Gesetz geförderter Krankenhäuser zu entrichten sind, es sei denn, daß das Krankenhaus im Hinblick auf § 330 c des Strafgesetzbuches zur Aufnahme des Kranken verpflichtet ist. Krankenhäuser, die nur deshalb nach diesem Gesetz nicht gefördert werden, weil sie keinen Antrag auf Förderung stellen, dürfen auch von einem Krankenhausbenutzer keine höheren als die sich aus Satz 1 ergebenden Pflegesätze fordern." 14. § 18 Abs. 1 erhält folgende Fassung: „ (1) Die Pflegesätze werden im Rahmen der auf Grund von § 16 Abs. 1 Satz 2 erlassenen Verordnung zwischen den Spitzenverbänden der Krankenhausträger, den Sozialleistungsträgern und den privaten Krankenversicherungsträgern vereinbart. Vor der Wirksamkeit der Vereinbarung ist das Ergebnis von der nach Landesrecht zuständigen Behörde zu bestätigen. Stellt die zuständige Behörde fest, daß die ausgehandelten Pflegesätze die tatsächlichen Kosten nicht dekken, werden die Pflegesätze binnen einem Monat nach Vorlage durch die zuständige Behörde festgesetzt. Kommt eine Einigung nicht zustande, entscheidet die zuständige Landesbehörde allein." 15. § 19 erhält folgende Fassung: „§ 19 (1) Die bisher geltenden preisrechtlichen Vorschriften sind ab 1. Oktober 1972 mit Ausnahme des § 2 Abs. 4 und des § 6 Abs. 1 weiterhin anzuwenden, bis sie durch eine Rechtsverordnung nach § 16 Abs. 1 außer Kraft gesetzt werden. Bei der Ermittlung der Selbstkosten sind die nach diesem Gesetz gewährten Fördermittel in Abzug zu bringen. Genehmigte oder festgesetzte Pflegesätze sind zu ermäßigen, soweit sie die Selbstkosten übersteigen. (2) Übersteigt der nach Absatz 1 festzusetzende oder zu genehmigende Pflegesatz den bis dahin geltenden Pflegesatz um mehr als 10 vom Hundert, so sind die übersteigenden Beträge aus Fördermitteln abzugelten; Kostenänderungen, die nach dem bisherigen Recht zu berücksichtigen waren, sind auch weiterhin zu berücksichtigen. Ab 1. Januar 1974 ist der in Satz 1 genannte Vomhundertsatz jährlich um 10 vom Hundert zu erhöhen und der Abgeltungsbetrag entsprechend zu mindern. Seine Zahlung endet spätestens am 31. Dezember 1977. (3) Bei Festsetzung neuer Pflegesätze aufgrund einer Pflegesatzverordnung nach diesem Gesetz ist Absatz 2 entsprechend anzuwenden." 16. In § 21 erhält Absatz 1 folgende Fassung und die Absätze 2 und 4 sind zu streichen: „(1) Der Bund stellt in jedem Haushaltsjahr für Finanzhilfen nach § 20 ein Drittel der Investitionskosten der nach diesem Gesetz zu fördernden Krankenhäuser bereit." 17. In § 22 Abs. 1 ist die Zahl „85" durch die Zahl „95" zu ersetzen 18. In § 25 wird folgender Absatz 2 angefügt: „(2) Es wird ein Deutsches Institut für Krankenhauswissenschaft errichtet, das den Bund, die Länder und die Krankenhausplanungskommission in allen Fragen des Krankenhauswesens berät und Vorschläge gemäß § 10 Abs. 4 zu machen hat. Dieses Institut soll ferner allgemeine Grundsätze für die innere Struktur und Wirtschaftlichkeit eines Krankenhauses entwikkeln und die einzelnen Krankenhäuser in Fragen einer wirtschaftlichen stationären Versorgung beraten. Träger des Deutschen Instituts für Krankenhauswissenschaft sind der Bund, die Länder und die Verbände der Krankenhausträger." Bonn, den 29. Februar 1972 Dr. Barzel, Stücklen und Fraktion Anlage 3 Umdruck 263 Änderungsantrag der Fraktionen der SPD, FDP zur zweiten Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur wirtschaftlichen Sicherung der Krankenhäuser und zur Regelung der Krankenhauspflegesätze — KHG —— Drucksachen VI/1874, VI/3082 —. Der Bundestag wolle beschließen: In § 4 Abs. 2 ist der zweite Satz wie folgt zu fassen: „Unter den in Satz 1 bezeichneten Voraussetzungen können die Kosten des Erwerbs von Grundstücken, der Grundstückserschließung oder ihrer Finanzierung sowie die Miete und Pacht von Grundstücken in die Förderung einbezogen werden." Bonn, den 3. Februar 1972 Wehner und Fraktion Mischnick und Fraktion Anlage 4 Umdruck 267 Änderungsantrag der Fraktionen der SPD, FDP zur zweiten Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur wirtschaftlichen Sicherung der Krankenhäuser und zur Regelung der Krankenhauspflegesätze — KHG — Drucksachen VI/1874, VI/3082 —. Der Bundestag wolle beschließen: § 4 Abs. 1 Satz 2 zweiter Halbsatz lautet: „soweit die nachstehenden Bestimmungen dieses Gesetzes nichts anderes vorsehen." Bonn, den 29. Februar 1972 Wehner und Fraktion Mischnick und Fraktion 10112 Deutscher Bundestag — G. Wahlperiode — 174. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 1. März 1972 Anlage 5 Umdruck 264 Änderungsantrag der Fraktionen der SPD, FDP zur zweiten Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten. Entwurfs eines Gesetzes zur wirtschaftlichen Sicherung der Krankenhäuser und zur Regelung der Krankenhauspflegesätze - KHG — Drucksachen VI/1874, VI/3082 —. Der Bundestag wolle beschließen: In § 6 Abs. 1 ist der letzte Satz wie folgt zu fassen: „Ferner ist der Bedarf an pauschalierten Finanzierungsmitteln für die Wiederbeschaffung von mittel- und kurzfristigen Anlagegütern und für Instandhaltung und Instandsetzung (§ 9 Abs. 3 Satz 3 und Abs. 4, § 10) anzugeben." Bonn, den 3. Februar 1972 Wehner und Fraktion Mischnick und Fraktion Anlage 6 Umdruck 265 Änderungsantrag der Fraktionen der SPD, FDP zur zweiten Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur wirtschaftlichen Sicherung der Krankenhäuser und zur Regelung der Krankenhauspflegesätze — KHG — Drucksachen VI/1874, VI/3082 . Der Bundestag wolle beschließen: In § 17 Abs. 1 a ist der Satz 2 zu streichen. Bonn, den 3. Februar 1972 Wehner und Fraktion Mischnick und Fraktion Anlage 7 Umdruck 266 Entschließungsantrag der Fraktion der CDU/ CSU zur dritten Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur wirtschaftlichen Sicherung der Krankenhäuser und zur Regelung der Krankenhauspflegesätze — KHG Drucksachen VI/1874, VI/3082 —. Der Bundestag wolle beschließen: 1. Die Bundesregierung wird aufgefordert, dafür Sorge zu tragen, daß die Selbstkosten eines sparsam wirtschaftenden und leistungsfähigen Krankenhauses gedeckt werden, insbesondere soll durch eine Erhöhung der Finanzhilfen des Bundes im Rahmen des Finanzplans 1973 bis 1976 sichergestellt werden, daß der Bund ein echtes Drittel der Investitionskosten der Krankenhäuser bereitstellt. Eine ausreichende öffentliche Finanzierung der mit dem Krankenhaus verbundenen Einrichtungen (Personalwohnheime, Ausbildungsstätten) ist zu gewährleisten. 2. Der Bundestag hält es für erforderlich, die Länder im Rahmen des Krankenhausbedarfsplans und Jahreskrankenhausbauprogramms bei der Trägerschaft neu errichteter Krankenhäuser freigemeinnützige Krankenhausträger vorrangig berücksichtigen. Die Verteilung der öffentlichen Finanzhilfen an die Krankenhäuser soll so unbürokratisch wie möglich sein und die Eigenverantwortung und Eigeninitiative des Krankenhausträgers nicht gefährden. 3. Die Bundesregierung wird aufgefordert, im Jahre 1972 eine Pflegesatzverordnung vorzulegen, die folgendes beinhaltet: — Über die durchgreifend zu verbessernden allgemeinen Leistungen des Krankenhauses hinaus soll auf die besonderen Wünsche und Bedürfnisse des einzelnen Patienten Rücksicht genommen werden, wenn er für den zusätzlichen Aufwand auch selbst aufkommt. Die Inanspruchnahme von Sonderleistungen soll mit einem gesonderten Verhandlungsvertrag zwischen dem Patienten und den einzelnen Ärzten nur dann verbunden werden, wenn der Patient dies ausdrücklich wünscht. — Um zu einer größeren Wirtschaftlichkeit des Krankenhauses beizutragen, sollen bei der Gestaltung der Pflegesätze die unterschiedlichen Kosten verschiedener medizinischer Fachgebiete sowie die unterschiedlichen Kosten während der Krankenhausbehandlung berücksichtigt werden. 4. Der Bundestag fordert die Bundesregierung auf, dafür Sorge zu tragen, daß ein „Deutsches Institut für Krankenhauswissenschaft" errichtet wird. Bonn, den 29. Februar 1972 Dr. Barzel, Stücklen und Fraktion
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    Rede von Albert Burger


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU/CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Meine Damen und Herren, wir legen Ihnen heute 15 Änderungsanträge vor. Damit das Haus ein geschlossenes Bild vom Sinn und Inhalt dieser Änderungsanträge bekommt, gestatten Sie mir bitte, in fünf Minuten - —(Abg. Dr. Schellenberg: 18 sind es geworden!)

    — Es sind sogar 18 geworden, Herr Professor. Vielen Dank, Sie haben sehr gut gezählt. 18 Änderungsanträge werden vorgelegt.
    Meine Damen und Herren, wenige Sätze zur Situation. Wenn wir heute über Krankenhäuser sprechen, sind wir alle Sachverständige, denn wohl wenige waren noch nie Patient in einem Krankenhaus. Darum ist die Sorge kranker Menschen gegenwärtig, die im Vertrauen auf die Kunst des Arztes und in der Hoffnung auf die Fürsorge der Schwestern im Krankenhaus Linderung und Heilung suchen. Doch trotz unserer Kenntnisse und Erfahrungen fällt es schwer, hinter den knappen Sätzen, Zahlen und Bestimmungen des vorliegenden Gesetzentwurfes alle seine Absichten und Ziele zu erkennen. Krankenhäuser gehören zu den differenziertesten und sensibelsten Einrichtungen, in denen Mitarbeiter unterschiedlicher Ausbildung vom Chefarzt bis zur Raumpflegerin zusammenwirken. Es gibt in Deutschland im Verhältnis zur Bevölkerungszahl mehr Krankenhausbetten als in anderen Ländern. Aber die Einnahmen der Krankenhäuser über die Pflegesätze decken nicht ihre Unkosten. Der Ärzte- und Schwesternmangel ist empfindlich, und die innere Ordnung ist im Wandel begriffen.
    Die CDU/CSU sagt ja zu der Absicht dieses Gesetzes, mit einer neuen Form der Finanzierung die Krankenhäuser wirtschaftlich zu sichern. Die öffentliche Hand soll die Kosten der Bereitstellung der Krankenhausbetten übernehmen und die Patienten oder deren Krankenkassen die Benutzerkosten. Ein Drittel dieser Investitionskosten hat der Bund und zwei Drittel haben die Länder zu tragen. Hierzu sagen wir ja.
    Für die CDU/CSU ist diese Finanzreform aber auch Strukturreform. Beides kann man nicht trennen. Wir wollen ja nicht nur seelenlose Betonklötze oder Menschenfabriken ermöglichen, in denen der Patient eine Nummer ist,

    (Abg. Katzer: Sehr gut!)

    sondern sinnvoll gegliederte Krankenhäuser, in denen Menschen gesund werden sollen. Neben diesen vorgenannten Entscheidungen gibt es für uns grundsätzliche Anliegen. Diese sind in der Vorlage der CDU/CSU-Fraktion betreffend Ausbau und Sicherung bedarfsgerecht gegliederter Krankenhäuser enthalten und werden heute in verschiedenen Änderungsanträgen vorgebracht.
    Die Änderungsanträge befassen sich mit vier Problemkreisen. Erstens. Wir wünschen Klarheit und Wahrheit in der Finanzierung und eine ausreichende Finanzierung. Wir wollen, daß der Bund ein echtes Drittel der Investitionskosten trägt. In den massiven Protesten der Krankenhausgesellschaft und der karitativen Krankenhausträger sowie der gemeinsamen Stellungnahme des Deutschen Städtetages, des Gemeindetages und des Landkreistages werden die Berechnungsgrundlagen der Bundesregierung übereinstimmend als falsch bezeichnet; dort ist von einer anachronistischen Basis der ermittelten Bettenwerte die Rede, und die Rechnungsgrundlagen des Gutachtens des Deutschen Krankenhausinstituts werden als antiquiert und für eine Modernisierung des Krankenhauswesens nicht geeignet bezeichnet. All dies läßt befürchten, daß das Defizit der Krankenhäuser durch das Gesetz nicht beseitigt wird und die Selbstkostengarantie mit den vorgesehenen Regelungen nicht eingehalten werden kann.
    Die zweite Forderung heißt: Wir fordern Gerechtigkeit für die freien Träger. Diese haben in der Vergangenheit unter größten Opfern Erstaunliches geleistet. Sie sind eine wichtige Säule unseres Krankenhaussystems. Wir wollen und können auf diese Dienste nicht verzichten. Es darf nicht dazu kommen, daß diese Krankenhausträger um ihre Selbständigkeit fürchten müssen.
    Drittens. Die CDU/CSU-Fraktion beantragt die Investitionsförderung von Schwesternschulen und -wohnheimen. Die Unionsparteien wollen, im Gegensatz zur Regierung, daß die Ausbildungsstätten beim Krankenhaus bleiben. Die Ausbildung muß verbessert werden, aber praxisnah bleiben. Wer dies verhindert, begünstigt den Mangel an Krankenpflegepersonal und gefährdet dadurch die Funktionsfähigkeit der Krankenhäuser.
    Viertens. Wir fordern eine Reform der inneren Ordnung im Sinne einer größeren Freiheit für die



    Burger
    Sozialversicherten. Alle Patienten sollen medizinisch bestmöglich versorgt und gepflegt werden und eine angemessene Unterkunft und Verpflegung erhalten. Jeder soll gegen kostengerechte Vergütung zusätzlich entsprechende Leistungen erhalten können.
    Meine Damen und Herren, dies zu den vier Gruppen der Änderungsanträge. Ich bin Ihnen dankbar, daß Sie mir Gelegenheit gegeben haben, sie ganz allgemein zu begründen. Wir wünschen, daß dieses Gesetz keine verlorene Reform werde. Die Krankenhäuser dürfen nicht. vom Regen in die Traufe kommen, und die akuten Defizite sollen nicht zur chronischen Unterfinanzierung werden.
    Wir bitten Sie um Annahme unserer Anträge, die im folgenden von verschiedenen Kollegen in aller Kürze begründet werden. Diese Anträge haben zum Ziel, das Gesetz durch klare Finanzierung, Förderung der Ausbildungsstätten, innere Reformen und Hilfe für die freien Träger wesentlich zu verbessern.

    (Beifall bei der CDU/CSU.)



Rede von Dr. Hermann Schmitt
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)
Herr Kollege Burger, das war natürlich keine Begründung der Anträge, sondern es waren Ausführungen in einer allgemeinen Aussprache zur zweiten Lesung. Der Herr Kollege Götz hat mich inzwischen gebeten, noch eine solche allgemeine Aussprache zu eröffnen. Es ist zwischen den Fraktionen inzwischen auch so besprochen worden; ich bin daher damit nachträglich einverstanden, daß wir so verfahren.
Das Wort hat nunmehr der Herr Abgeordnete Prinz zu Sayn-Wittgenstein-Hohenstein.

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    Rede von Prinz Botho zu Sayn-Wittgenstein-Hohenstein


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU/CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Der Bericht des Haushaltsausschusses, der Ihnen ausgedruckt vorliegt, stellt fest, daß dieses Gesetz mit der Haushaltslage vereinbar ist. Diese Feststellung des Haushaltsausschusses besagt aber noch lange nichts über die Qualität der Finanzierung dieses Gesetzes. Wenn im Bericht festgestellt wird, daß das Gesetz mit der Haushaltslage vereinbar ist, so deswegen, weil die Beteiligung des Bundes an der Finanzierung durch den § 21 Abs. 2 auf einen bestimmten Plafond festgelegt ist. Ich fühle mich aber als Mitglied des Haushaltsausschusses verpflichtet, vor der Begründung der Einzelanträge Ihnen hier darzutun, welche finanziellen Belastungen und welche finanziellen Risiken mit diesem Gesetz verbunden sind, Risiken, die, so meine ich, mit einer soliden Finanzpolitik nichts zu tun haben.
    Zunächst zu der Frage der Finanzierungsart. Sie wissen, daß über den Haushaltsplan Mittel bereitgestellt werden, um Kredite auf dem Kreditmarkt aufzunehmen. Da aber diese bewegten Summen nicht im Haushaltsplan ausgewiesen werden, vermag der einzelne Abgeordnete dieses Hohen Hauses nicht zu übersehen, welche Belastungen auf die Dauer mit dieser Kreditaufnahme einerseits verbunden sind und, zum anderen, welche Mittel auf die Dauer bewegt werden. Ich meine, hier müßte noch
    einmal festgestellt werden, daß zwar im Jahre 1972 35 Millionen ausreichen, um einen Betrag von 700 Millionen DM für die Krankenhausfinanzierung zu mobilisieren. Aber schon in drei Jahren sieht die Rechnung etwas anders aus, weil dann bereits 255 Millionen DM Schuldendienstbeiträge notwendig sind, um einen Betrag von 772 Millionen DM als Kreditaufnahme zu ermöglichen. Wenn Sie diese Rechnung fortsetzen — nur bei einer dreiprozentigen Steigerung —, kommen Sie in einem durchaus überschaubaren Zeitraum in ein Stadium, wo die Kosten für die Schuldendienstaufnahme höher sind als die Beträge, die für die Krankenhausfinanzierung zur Verfügung gestellt werden können.
    In der Diskussion im Haushaltsausschuß mit dem Vertreter der Regierung, wie denn eine solche Kostenrechnung nach 1975 und 1976 aussehen könne, wurde geantwortet, daß das ein Wechsel auf die Zukunft sei. Es ist ein Wechsel auf die Zukunft, aber leider ein ungedeckter, weil die SPD und FDP bei den letzten Haushaltsdebatten abgelehnt haben, die Summen, die hier bewegt werden, in den Haushaltsplan einzustellen. Ich will hier gar nicht fordern, daß man auf eine Kreditaufnahme verzichtet und die Aufgaben des Krankenhausfinanzierungsgesetzes aus dem ordentlichen Haushalt finanziert. Aber wenn man Kredite aufnimmt, entspricht es der Haushaltswahrheit und -klarheit, diese dann auch entsprechend im Haushaltsplan auszuweisen.

    (Sehr wahr! bei der CDU/CSU.)

    Ich habe aus den Einwänden, gerade von Ihnen, Herr Kollege Nölling, wie aber auch der Frau Minister Strobel erkennen müssen, daß Sie diese unsere Forderung bisher noch nicht verstanden haben, daß Sie diese Forderung nach Haushaltswahrheit und -klarheit gleichzeitig als eine Forderung nach mehr Geld angesehen haben, — so noch in Ihren Ausführungen am 1. Dezember vorigen Jahres in diesem Hause.
    Die Kreditaufnahme ist kein Sonderfall. Aber der Bundesrechnungshof hat ja schon bei der Finanzierung nach der Öffa darauf hingewiesen, daß ein solches Verfahren ein Verstoß gegen den Art. 110 des Grundgesetzes ist, weil alle Ausgaben des Bundes im Haushalt einzustellen sind. Es scheint mir also System zu sein, wenn hier wegen der Finanzschwierigkeiten dieser Bundesregierung eine ganze Reihe von Ausgaben neben dem Haushalt bewegt und finanziert werden. Neben dem Krankenhausfinanzierungsgesetz muß man doch in diesem Zusammenhang auch etwa die globalen Minderausgaben im Haushaltsplan 1972 in einer Größenordnung von 1,2 Milliarden sehen, die bisher keine einzelnen Deckungs- und Kürzungsvorschläge im Haushalt gefunden haben, die ganzen Aufwendungen für den Wohnungsbau, deren Zins-Kosten lediglich im Haushaltsplan vorgesehen sind, und es ist noch gar nicht lange her, daß wir hier über Zuschüsse zur Bundesknappschaft debattiert haben, nämlich im Zusammenhang mit der Zurückzahlung der Krankenkassenbeiträge der Rentner. Auch hier ließ man bei der Angestelltenversicherung ein Darlehen aufnehmen, um diese Ausgaben von 169 Millionen DM zu finanzieren. Niemand vermag hier endgültig zu erkennen,



    Prinz zu Sayn-Wittgenstein-Hohenstein
    daß die 55 Millionen DM Schuldendienst nur einen Gesamtaufwand von 169 Millionen DM mobilisieren. Niemand kann dadurch sehen, welche relativ hohen Kosten für die Kreditaufnahme entstehen. Ein solches System, meine Damen und Herren, geht bis hin zu den Schulden der Bundesbahn, die ebenfalls nicht aus dem Bundeshaushalt finanziert werden.
    Ich fasse zusammen. Diese Art der Finanzierung eröffnet einen Schattenhaushalt neben dem Haushalt. Die Staatsverschuldung ist für den Bundestag, ist für den einzelnen Abgeordneten nicht mehr übersichtlich, noch weniger für die Öffentlichkeit.
    Ich darf in diesem Zusammenhang, meine Damen und Herren, noch daran erinnern, daß wir hier doch wiederholt Diskussionen über die Frage des Schattenhaushalts geführt haben und daß die Ausgaben des Bundes neben dem Haushalt letzten Endes doch nur das Ziel haben, den Haushaltsplan zu manipulieren; herunterzumanipulieren, um die Steigerungsrate des Haushaltsplans entsprechend den Empfehlungen der Sachverständigen so gering wie möglich zu halten.
    Ein weiterer Punkt, meine Damen und Herren, ist die Größenordnung der Fördermittel, die nach diesem Gesetz vorgesehen sind. Die Bundesregierung steht auf dem Standpunkt, daß 700 Millionen DM im Jahre 1972 ein echtes Drittel darstellen und daß die Länder und Kommunen in der Lage sein werden, 1,4 Milliarden DM für die Krankenhäuser zur Verfügung zu stellen. Es ist aber ebenso ein offenes Geheimnis, daß sowohl der Bundesrat als auch die Deutsche Krankenhausgesellschaft wie auch zahlreiche Experten diese Schätzung der Bundesregierung nicht für richtig halten. Der Bundesrat sprach von 3,4 Milliarden DM, und die Krankenhausgesellschaft hat noch vor wenigen Tagen darauf hingewiesen, daß zwischen den Vorstellungen der Bundesregierung und denen der Krankenhausgesellschaft eine Differenz von 5 Milliarden DM bis zum Jahre 1975 klafft.
    Eine Frage zu diesem Thema in der Fragestunde der vorigen Woche wurde von der Bundesregierung nicht ausreichend beantwortet. Herr Staatssekretär Westphal meinte lediglich darauf hinweisen zu können, daß die Bedarfsschätzungen der Krankenhausgesellschaft nicht zutreffen. Warum sie nicht zutreffen, hat er nicht gesagt, sondern bezog sich auf Gutachten aus früheren Jahren, die außer Zweifel durch die Entwicklung überholt sind.
    Vorhin hat der Kollege Bardens eine Berichtigung des Schriftlichen Berichts vorgenommen. Genau das ist einer der Punkte, über den man sich unterhalten müßte, ob in der Tat die Aussagen der Sachverständigen zutreffend sind oder ob, wie im Bericht des Fachausschusses zunächst gesagt wurde, die Eckdaten aus diesem Gutachten selbst der Höhe nach nicht zu begründen waren. Wenn man die Aussagen der Bundesregierung vor dem Hintergrund der Auffassung der Krankenhausgesellschaft und des Bundesrates sieht,

    (Abg. Dr. Jungmann: Spitzenverbände!)

    dann kann man nur feststellen, daß die Daten, die die Sachverständigen bekanntgegeben haben, sich in der Tat zum Teil nicht begründen ließen.
    Der Fassung des Gesetzes, die Ihnen heute vorliegt, meine Damen und Herren, liegt nach wie vor die Annahme zugrunde, daß es zur Sicherung der Krankenhäuser genügt, den Ländern umfassende Verpflichtungen zur Förderung aufzuerlegen und zugleich die Bundesbeteiligung auf feste, vergleichsweise niedrige Beträge zu begrenzen. Aber zur w irtschaftlichen Sicherung eines Krankenhauses müssen Finanzmittel zur Verfügung gestellt werden, die ausreichend sind für die Bedürfnisse der Krankenhäuser über den Zeitraum weniger Jahre hinweg. Es ist wohl kein Zufall, wenn gesagt wird, daß dieses Gesetz nur akzeptiert werden kann, wenn das Recht auf Kostendeckung eingeräumt wird. Man kann nicht die Summe der Ausgaben herabmanipulieren, die Lebensdauer der Anlagegüter der Krankenhäuser nicht herauf- und damit die Abschreibungssätze herabsetzen, um dadurch das Finanzvolumen, das notwendig ist, künstlich zu beeinflussen. Gerade im Gesundheitswesen, gerade im Krankenhauswesen kann man nicht von der höchstmöglichen Nutzungsdauer der Anlagegüter ausgehen, sondern muß im Hinblick auf die immer rasantere medizinisch-technische Entwicklung, auf die immer höheren Anforderungen durch den Patienten von der Unterbringung bis zu Einrichtungen des Krankenhauses, davon ausgehen, daß die Nutzungsdauer der einzelnen Anlagegüter kürzer sein wird, als wir es uns jetzt vielleicht noch vorstellen können.
    Ein anderes. Die Bundesregierung geht von einer jährlichen 3 °/oigen Steigerung der Zuschüsse des Bundes für das Krankenhausfinanzierungsgesetz aus. Sie stimmen wohl mit mir überein, daß eine 3 %ige Steigerung den Realitäten der Kostenentwicklung überhaupt nicht entspricht. Denken wir nur einmal an die Kosten der Lebenshaltung und ihre Steigerung in den letzten Jahren, denken wir an die Steigerungsraten im Hoch- oder Tiefbau von 20 % und mehr!

    (Sehr wahr! bei der CDU/CSU.)

    Daß diese Steigerungsraten auch im Bereich der medizinisch-technischen Entwicklung und der Therapie zu erwarten sind, liegt klar auf der Hand.

    (Abg. Katzer: So ist es!)

    Die Regierung hat mit ihrer Propaganda zu diesem Gesetz in der Öffentlichkeit immer wieder den Eindruck zu erwecken versucht, als ob ein echtes Drittel der Kosten dieses Gesetzes vom Bund aufgebracht werde. Ich bin nach wie vor der Überzeugung, daß das nicht der Fall ist, und habe das an einzelnen Beispielen aufgezeigt. Die Forderung nach dem echten Drittel muß aber alle Aufgaben miteinbeziehen, die den Ländern mit diesem Gesetz auferlegt werden; es sind eine ganze Reihe von Maßnahmen, deren Finanzierung einseitig den Ländern auferlegt wird.
    Angesichts der Kürze der zur Verfügung stehenden Zeit muß ich es mir versagen, hier die einzelnen Positionen aufzuzählen. Ich kann nur an einem

    Prinz zu Sayn-Wittgenstein-Hohenstein
    Einzelbeispiel, nämlich dem des Landes Nordrhein-Westfalen, das ich einmal überprüft habe, deutlich machen, welche Konsequenzen das Gesetz für die Förderung der Investitionen in Krankenhäusern hat. Ein erheblicher Teil der Fördermittel wird nicht mehr für Neu-, Ersatz- und Umbauten zur Verfügung stehen. Auf gut deutsch heißt das, daß trotz des Krankenhausfinanzierungsgesetzes in den nächsten Jahren weniger Krankenhäuser, weniger Neubauten und weniger neue Betten geschaffen werden können.

    (Zuruf des Abg. Dr. Tamblé.)

    — Das stimmt einfach nicht, Herr Tamblé. Ich muß Ihnen sagen, daß das Land Nordrhein-Westfalen, das bisher eine vorbildliche Regelung der Krankenhausfinanzierung hatte und einen Betrag von 382 Millionen DM bereitstellte, allein 300 Millionen DM für den Ersatz der kurz- und mittelfristigen Anlagegüter nach § 10 aufwenden muß. Es muß weiterhin damit rechnen, daß die Subventionierung der Krankenkassen -- § 19 Abs. 2 — einen Betrag von 46 Millionen DM ausmacht. Es muß auf Rückflüsse in Höhe von 22 Millionen DM verzichten. Das bedeutet, daß das Land Nordrhein-Westfalen gegenüber einem bisherigen Volumen von 382 Millionen DM für Neubauten insgesamt etwa 360 Millionen DM für Zwecke dieses Gesetzes einsetzen muß, die nichts mit Neubauten und der Bereitstellung von neuen Betten zu tun haben. Das müssen Sie ganz klar sehen. Nur an solchen konkreten Beispielen können Sie sich klarmachen, welche Konsequenzen dieses Gesetz für die Länder hat. Sie können auch nicht bestreiten, daß 60 % der durch § 10 gesetzlich fixierten Ausgaben eben diese Mittel beeinflussen oder beanspruchen. Die Investitionsmittel für Neu- und Ersatzbauten reichen dann eben nicht aus.
    In diesem Zusammenhang muß aber auch die finanzielle Situation der Länder gesehen werden. Ich verrate hier kein Geheimnis, wenn ich daran erinnere, daß z. B. das Land Hessen allein in diesem Haushaltsjahr ein Haushaltsdefizit von 160 Millionen DM ausweist. Daraus ist zu schließen, daß die Haushaltsentwicklung der Länder infolge der Finanzierung der Aufgaben, die sich aus diesem Gesetz ergeben, nachteilig beeinflußt werden wird. Bisher war die Regierung nicht in der Lage, meine Frage zu beantworten, wie die Finanzierungslücke zwischen dem, was die Länder zur Verfügung gestellt haben, und dem, was sie nach diesem Gesetz zahlen müssen, geschlossen werden soll. Auf die Dauer bleibt doch für die Länder und für die Gemeinden nur der Weg übrig, sich auf dem Kapitalmarkt die notwendigen Mittel zu beschaffen. Wenn man aber vor dem Hintergrund des Bundeshaushalts 1972, nämlich der Notwendigkeit zusätzlicher Kreditaufnahme durch den Bund, sieht, daß der Kreditmarkt nicht nur auf Grund dieses Gesetzes, sondern auch wegen zahlreicher anderer Dinge, die die Folge der Wirtschaftspolitik dieser Bundesregierung sind, zusätzlich in erheblichem Umfang in Anspruch genommen werden muß, können wir daraus nur schließen, daß der Schwarze Peter mit diesem Gesetz wieder einmal den Ländern und Gemeinden zugeschoben wird.
    Meine Damen und Herren, ich habe hier — und ich bin mir dessen bewußt — einige negative Perspektiven im finanziellen Bereich aufgezeigt. Das bedeutet nicht, daß wir nicht anerkennen, daß vom Bund 700 Millionen DM mehr für die Krankenhausfinanzierung zur Verfügung gestellt werden. Aber — und das kann man nicht mit einer Handbewegung abtun, Herr Wehner — diese 700 Millionen DM, die über den Kreditmarkt aufgenommen werden, kosten in wenigen Jahren sehr viel Geld und zwingen spätestens die nächste Bundesregierung, dieses Finanzierungssystem wieder umzustellen. Das zweite ist, daß man eben nicht mit Propaganda in der Öffentlichkeit dartun kann, daß man ein Drittel der Kosten dieses Gesetzes übernimmt, wenn man nicht zugleich auch den Nachweis erbringt, daß diese Feststellung zutrifft.

    (Beifall bei der CDU/CSU. — Abg. Katzer: Sehr richtig! Genauso ist es!)

    Es ist ebenso entscheidend, daß eine Reihe von Erfahrungswerten im Hinblick auf die künftige Entwicklung nicht beachtet werden und daß die Kosten dieses Gesetzes durch Manipulationen verändert worden sind. Schließlich ist mit der vorgesehenen Finanzierungsart erneut an den Grundfesten der Haushaltswahrheit und -klarheit gerüttelt worden.
    Ich habe dieses Haus und seine Ausschüsse in der ersten Lesung aufgefordert, die Bedenken des Bundesrates zu beachten, um zu erreichen, daß dieses Gesetz so bald wie möglich verabschiedet wird, und zu verhindern, daß es noch zu großen Diskussionen im Bundesrat führt. Ich bin erstens fest davon überzeugt, daß sich der Bundesrat noch eingehend damit auseinandersetzen wird, und ich bin zweitens davon überzeugt, daß wir über kurz oder lang gezwungen sein werden, durch eine Novellierung schon sehr bald diejenigen Vorstellungen zu verwirklichen, denen sich die knappe Mehrheit dieses Hauses bisher nicht anschließen konnte.
    Lassen Sie mich zum Schluß kommen. Die Bundesregierung — Frau Strobel hat es einmal in einer Diskussion hier gesagt — hält dieses Gesetz für eines ihrer wichtigsten Reformvorhaben. Wenn das so ist, muß man um so mehr bedauern, daß keine finanzielle Solidität als Grundlage für ein so wichtiges Reformvorhaben besteht und auch verschiedene andere erforderliche Grundlagen nicht geschaffen worden sind. Die Öffentlichkeit hatte ein Gesetz erwartet, das der Bedeutung der Krankenhäuser in der gesundheitlichen Fürsorge für die Bevölkerung gerecht wird, ein Gesetz ohne Fragwürdigkeiten und finanzielle Risiken, das der Forderung nach wirtschaftlicher Sicherung Rechnung trägt, so daß insbesondere die gemeinnützigen Träger, aber auch die kommunalen Krankenhäuser sicher sein können, daß ihre Ansprüche auf eine kostengerechte Abgeltung ihrer Leistungen durch dieses Gesetz erfüllt werden. Das, meine Damen und Herren, ist aber bei dem vorliegenden Gesetzentwurf vor allem wegen seines finanziellen Hintergrunds leider nicht der Fall.

    (Beifall bei der CDU/CSU.)