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ID0616808400

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  • tocInhaltsverzeichnis
    Deutscher Bundestag 168. Sitzung Bonn, Mittwoch, 2. Februar 1972 Inhalt: Überweisung einer Vorlage der Bundesregierung an Ausschüsse 9621 A Amtliche Mitteilungen . . . . . . . 9621 B Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes zur Förderung der Rationalisierung im Steinkohlenbergbau (Drucksache VI/2666) ; Bericht des Haushaltsausschusses gem. § 96 GO (Drucksache VI/3065), Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Wirtschaft (DrucksacheVI/3021) — Zweite und dritte Beratung — 9621 B Entwurf eines Gesetzes zur Abwicklung der unter Sonderverwaltung stehenden Vermögen von Kreditinstituten, Versicherungsunternehmen und Bausparkassen (Drucksache VI/2114) ; Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Wirtschaft (Drucksache VI/3063) — Zweite und dritte Beratung — 9621 D Entwurf eines Gesetzes über die Errichtung eines Bundesamtes für Sera und Impfstoffe (Drucksache VI/ 1989) ; Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Jugend, Familie und Gesundheit (Drucksache VI/2987) — Zweite Beratung — . . . . 9622 A Entwurf eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 30. März 1971 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und Kanada über Soziale Sicherheit (Drucksache VI/2977) ; Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Arbeit und Sozialordnung (Drucksache VI/3064) — Zweite Beratung und Schlußabstimmung — 9622 B Entwurf eines Gesetzes zu dem Europäischen Übereinkommen vom 16. September 1968 über die Beschränkung der Verwendung bestimmter Detergentien in Wasch- und Reinigungsmitteln (Drucksache VI/2251); Schriftlicher Bericht des Innenausschusses (Drucksache VI/3068) — Zweite Beratung und Schlußabstimmung — 9622 C Entwurf eines Gesetzes zu dem Protokoll vom 12 März 1971 zur Änderung des Abkommens vom 7. Dezember 1944 über die Internationale Zivilluftfahrt (4. Änderung des Abkommens über die Internationale Zivilluftfahrt) (Drucksache VI/2762); Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Verkehr und für das Post- und Fernmeldewesen (Drucksache VI/3074) — Zweite Beratung und Schlußabstimmung — 9622 C Entwurf eines Gesetzes zu dem Übereinkommen vom 29. Februar 1968 über die gegenseitige Anerkennung von Gesellschaften und juristischen Personen (Drucksache VI/1976); Schriftlicher Bericht des Rechtsausschusses (Drucksache VI/3076) — Zweite Beratung und Schlußabstimmung — 9622 D II Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 168. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 2. Februar 1972 Entwurf eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 14. Dezember 1970 über den Handelsverkehr mit den überseeischen Ländern und Gebieten betr. die Erzeugnisse, die unter die Zuständigkeit der Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl fallen (Drucksache W2667); Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Wirtschaft (Drucksache VI/3079) — Zweite Beratung und Schlußabstimmung — . . 9623 A Entwurf eines Gesetzes zur Änderung der Strafprozeßordnung (Abg. Vogel, Benda, Dr. Lenz [Bergstraße], Dr. Althammer, Dr. Jaeger und Fraktion der CDU/CSU) (Drucksache VI/2558) — Erste Beratung — Vogel (CDU/CSU) . . . . . . . 9623 B Jahn, Bundesminister . . 9625 D, 9641 A Dr. de With (SPD) . . . . . . 9628 B Kleinert (FDP) 9630 C Dr. Jaeger (CDU/CSU) . . . . 9632 C Pensky (SPD) 9635 D Dr. Lenz (Bergstraße) (CDU/CSU) 9638 D, 9640 C Dr. Schäfer (Tübingen) (SPD) . . . 9639 C Entwurf eines . . . Gesetzes zur Änderung des Lastenausgleichsgesetzes (Bundesrat) (Drucksache VI/3059) — Erste Beratung — Dr. Jenninger (CDU/CSU) . . . . 9642 A Porzner (SPD) . . . . . . . . . 9643 A Peters (Poppenbüll) (FDP) . . . . 9644 C Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Strafgesetzbuches (Abg. Reddemann, Baron von Wrangel, Dr. Gölter, Pfeifer, Vogt, Breidbach, Pieroth, Dr. Schulze-Vorberg und Fraktion der CDU/CSU) (Drucksache VI/2918) — Erste Beratung — 9645 B Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Straßenverkehrsgesetzes (Bundesrat) (Drucksache VI/3047) — Erste Beratung — 9645 C Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über die Entschädigung der Mitglieder des Bundestages (CDU/CSU, SPD, FDP) (Drucksache VI/3092) — Erste Beratung — Brück (Köln) (CDU/CSU) 9645 D Dr. Schäfer (Tübingen) (SPD) . . 9645 D von Hassel, Präsident 9646 A Antrag der Abg. Dichgans u. Gen. betr. Änderung der Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages (Drucksache VI/3051) Dichgans (CDU/CSU) 9646 B Schriftlicher Bericht des Rechtsausschusses über den Antrag der Fraktionen der SPD, FDP betr. Änderung des Adoptionsrechts und über den Antrag der Abg. Rollmann, Dr. Stark (Nürtingen), Dr. Gölter, Dr. Wagner (Trier), Dr. Riedl (München), Vogel und Fraktion der CDU/CSU betr. Neuregelung des Adoptionsrechts (Drucksachen VI/2367, VI/2591, VI/3067) Dr. Stark (Nürtingen) (CDU/CSU) . 9647 A Sieglerschmidt (SPD) 9647 C Frau Dr. Diemer-Nicolaus (FDP) . 9648 C Jahn, Bundesminister 9649 D Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Jugend, Familie und Gesundheit über die Vorschläge der Kommission der Europäischen Gemeinschaften für eine Verordnung (EWG) des Rates über in der Gemeinschaft hergestellte Schaumweine im Sinne von Punkt 12 des Anhangs II zur Verordnung (EWG) Nr. 816/70, eine Verordnung (EWG) des Rates zur Änderung der Verordnung (EWG) Nr. 817/70 hinsichtlich der Qualitätsschaumweine bestimmter Anbaugebiete (Drucksachen VI/2236, VI/3032) . . . . 9650 B Schriftlicher Bericht des Finanzausschusses über den Vorschlag der EG-Kommission für eine Richtlinie des Rates zur Änderung der Richtlinie des Rates vom 4. März 1969 zur Harmonisierung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften über den aktiven Veredelungsverkehr (Drucksachen VI/2660, VI/3069) 9650 C Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Wirtschaft über die Vorschläge der EG-Kommission für eine Verordnung (EWG) des Rates über die Eröffnung, Aufteilung und Verwaltung des Gemeinschaftszollkontingents für getrocknete Weintrauben, der Tarifstelle 08.04 B I des Gemeinsamen Zolltarifs, in unmittelbaren Umschließungen mit einem Gewicht des Inhalts von 15 kg oder weniger Verordnung (EWG) des Rates über die Zollbehandlung bestimmter Waren, die zur Instandhaltung oder Instandsetzung von Flugzeugen einschließlich Hubschraubern mit einem Leergewicht von mehr als 2000 kg bis 15 000 kg bestimmt sind Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 168. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 2. Februar 1972 III Verordnung (EWG) des Rates zur Aufnahme weiterer Waren in die im Anhang I der Verordnung (EWG) Nr. 1025/ 70 des Rates zur Festlegung einer gemeinsamen Regelung für die Einfuhr aus dritten Ländern aufgeführte Liste Verordnung (EWG) des Rates zur Änderung des Zolltarifschemas in den Verordnungen (EWG) Nr. 1052/68, (EWG) Nr. 522/70 und (EWG) Nr. 653/71 über die Getreideverarbeitungserzeugnisse (Drucksachen VI/2838, VI/2961, VI/2873, VI/2959, VI/3062) . . . . . . . . . 9650 C Übersicht 11 des Rechtsausschusses über die dem Bundestag zugeleiteten Streitsachen vor dem Bundesverfassungsgericht (Drucksache VI/3081) . . . . . . . . 9650 D Schriftlicher Bericht des Rechtsausschusses Tiber den Vorschlag der Kommission der Europäischen Gemeinschaften für eine Zweite Richtlinie des Rates zur Koordinierung der Schutzbestimmungen, die in den Mitgliedstaaten den Gesellschaften im Sinne des Art. 58 Abs. 2 des Vertrages im Interesse der Gesellschafter sowie Dritter für die Gründung der Aktiengesellschaft sowie für Erhaltung und Änderung ihres Kapitals vorgeschrieben sind (Drucksachen VI/595, VI/3070) Dichgans (CDU/CSU) 9651 B Dr. Schmude (SPD) 9651 D Schriftlicher Bericht des Rechtsausschusses über den Vorschlag der Kommission der Europäischen Gemeinschaften für eine Dritte Richtlinie des Rates zur Koordinierung der Schutzbestimmungen, die in den Mitgliedstaaten den Gesellschaften im Sinne des Art. 58 Abs. 2 des Vertrages im Interesse der Gesellschafter sowie Dritter bei Fusionen von Aktiengesellschaften vorgeschrieben sind (Drucksachen VI/ 1027, VI/3071) Dr. Lenz (Bergstraße) (CDU/CSU) . . 9652 C Dr. Schmude (SPD) . . . . . . 9653 B Kleinert (FDP) 9653 D Fragestunde (Drucksache VI/3075) Fragen des Abg. Schedl (CDU/CSU): Sicherheitsmäßige Überprüfung der Entwicklungshelfer Frau Freyh, Parlamentarischer Staatssekretär 9654 C Fragen des Abg. Dr. Gleissner (CDU/CSU) : Standort München für das Europäische Patentamt Dr. Bayerl, Parlamentarischer Staatssekretär 9654 D, 9655 A, B, C, D, 9656 A, B, C, D, 9657 A, B, C, D, 9658 A Dr. Gleissner (CDU/CSU) . . . 9655 A, C, D Dr. Riedl (München) (CDU/CSU) . 9656 A, B Schedl (CDU/CSU) . . . . . . . 9656 B Dr. Wittmann (München) (CDU/CSU) 9656 C, D Dr. Becher (Pullach) (CDU/CSU) . . 9657 A Dr. Jobst (CDU/CSU) . . . . . 9657 A, B Dr. Gradl (CDU/CSU) . . . . . 9657 C, D Fragen des Abg. Horstmeier (CDU/CSU) : Nach dem einzelbetrieblichen Förderungs- und sozialen Ergänzungsprogramm geförderte Landwirte Logemann, Parlamentarischer Staatssekretär 9658 A, B, C Horstmeier (CDU/CSU) . . . . 9658 B Frage des Abg. Dr. Müller-Hermann (CDU/CSU) : Erhöhungen der Post- und Fernmeldegebühren Leber, Bundesminister 9658 D, 9659 A, B, C, D 9660 A, B, C, D, 9661 A, B, C, 9662 A, B, C, D Dr. Müller-Hermann (CDU/CSU) . 9659 A, B Dr. Jenninger (CDU/CSU) . . . . 9659 B Dr. Jobst (CDU/CSU) 9659 C Breidbach (CDU/CSU) 9660 A Stücklen (CDU/CSU) 9660 B Engelsberger (CDU/CSU) 9660 C Härzschel (CDU/CSU) 9660 C Niegel (CDU/CSU) 9660 D Schmidt (Braunschweig) (SPD) . . 9661 A Dr. Schulze-Vorberg (CDU/CSU) . . 9661 B Weber (Heidelberg) (CDU/CSU) . . 9661 C Schmitt (Lockweiler) (CDU/CSU) . . 9662 A Dr. Becher (Pullach) (CDU/CSU) . 9662 A Leicht (CDU/CSU) 9662 B Dr. Jahn (Braunschweig) (CDU/CSU) 9662 C Rawe (CDU/CSU) 9662 C IV Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 168. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 2. Februar 1972 Frage des Abg. Engelsberger (CDU/CSU) : Tariferhöhungen bei der Deutschen Bundespost Leber, Bundesminister . . . . . . 9662 D, 9663 A, B, C, 9664 A, B, C, D, 9665 A, B, C, D Engelsberger (CDU/CSU) . . . . 9663 A, B Dr. Müller-Hermann (CDU/CSU) . . 9663 B Breidbach (CDU/CSU) . . . . . . 9663 C Rawe (CDU/CSU) . . . . . . . 9663 D Dr. Schulze-Vorberg (CDU/CSU) . . 9664 A Leicht (CDU/CSU) . . . . . . . 9664 B Dr. Jenninger (CDU/CSU) . . . . 9664 C Lemmrich (CDU/CSU) . . . . . 9664 D Wrede (SPD) 9665 A Stücklen (CDU/CSU) . . . . . 9665 B Niegel (CDU/CSU) . . . . . . 9665 C Schulte (Schwäbisch Gmünd) (CDU/CSU) 9665 C Frage des Abg. Breidbach (CDU/CSU) : Planungen der Bundesregierung hinsichtlich Bundesbahn und Bundespost Leber, Bundesminister . . . . . . 9665 D, 9666 A, B, C, D, 9667 A, B, C Breidbach (CDU/CSU) . . . . . 9666 A, B Sander (SPD) . . . . . . . . . 9666 C Leicht (CDU/CSU) . . . . . . 9666 C Stücklen (CDU/CSU) 9666 D Dr. Jobst (CDU/CSU) . . . . . 9667 A Dr. Müller-Hermann (CDU/CSU) . 9667 A Wende (SPD) 9667 C Nächste Sitzung 9667 D Anlagen Anlage 1 Liste der beurlaubten Abgeordneten . . 9669 A Anlage 2 Schriftliche Antwort auf die Schriftliche Frage des Abg. Breidbach (CDU/CSU) betr. Personalausgaben im Bereich des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit . . . . . . . . . 9669 C Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 168. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 2. Februar 1972 9621 168. Sitzung Bonn, den 2. Februar 1972 Stenographischer Bericht Beginn: 9.00 Uhr
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    Anlage 1 Liste der beurlaubten Abgeordneten Abgeordnete(r) beurlaubt bis einschließlich Beurlaubungen Dr. Aigner * 2. 2. Dr. Althammer 4. 2. Dr. Artzinger 4. 2. Bartsch 21.2. Biechele 4. 2. Blank 5. 2. Dasch 5. 2. Dr. Dittrich * 3. 2. Dr. Dollinger 5. 2. Dorn 4. 2. von Eckardt 14. 2. Dr. Erhard 3. 2. Dr. Evers 4. 2. Faller * 2. 2. Fellermaier * 11. 2. Flämig * 4. 2. Dr. Furler * 3. 2. Gallus 4. 2. Gerlach (Emsland) * 2. 2. Dr. Giulini 4. 2. Freiherr von und zu Guttenberg 5. 2. Haar (Stuttgart) 2. 2. Dr. Jahn (Braunschweig) * 3. 2. Frau Krappe 4. 2. Dr. Kraske 4. 2. Kriedemann * 4. 2. Lautenschlager * 3. 2. Lücker (München) * 3. 2. Metzger 4. 2. Mick 15. 2. Dr. Müller (München) 4. 2. Müller (Remscheid) 2. 2. Dr. Reischl * 2. 2. Richarts * 4. 2. Säckl 4. 2. Dr. Schellenberg 5. 2. Schmidt (Kempten) 5. 2. Schmidt (München) 4. 2. Seefeld * 2. 2. Dr. Seume 25. 2. Spilker 4. 2. Dr. Starke (Franken) 2. 2. Dr. Freiherr von Weizsäcker 4. 2. Windelen 2. 2. Urlaubsanträge Bredl 4. 3. *) Für die Teilnahme an Ausschußsitzungen des Europäischen Parlaments Anlagen zum Stenographischen Bericht Anlage 2 Schriftliche Antwort des Bundesministers Dr. Eppler vom 28. Januar 1972 auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Breidbach (CDU/CSU) (Drucksache VI/3016 Frage B 77): Ist der Bundesminister für wirtschaftliche Zusammenarbeit bereit, in der Präzisierung seiner Antwort auf meine Anfrage in der Fragestunde vom 11. November 1971 Auskunft darüber zu geben, wie sich der prozentuale Anstieg der Personalausgaben im Bereich des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit unter Berücksichtigung der Ein- und Ausgliederungen darstellt? Die von Ihnen in der Fragestunde vom 11. November 1971 genannten Zahlen für Personalausgaben im Bereich des BMZ von 8,7 Millionen DM in 1969 und 22 Millionen DM in 1972 berücksichtigen nicht, daß die Personalkosten für die von der Regierung der Großen Koalition geschaffene BfE im Haushaltsjahr 1969 noch nicht im Epl. 23 enthalten waren, und die Personalaufwendungen für 1972 nach den Beratungen im Haushaltsausschuß mit 21,4 Millionen DM veranschlagt sind. Im Hinblick darauf, daß die Personalausgaben für die BfE erstmals seit dem Haushaltsjahr 1970 im Haushaltsplan des BMZ enthalten sind, kann auch erst seit diesem Zeitpunkt eine zusammengefaßte Ubersicht über die Entwicklung der Personalkosten erstellt werden. Ab 1969 kann dementsprechend die erbetene Präzisierung der Angaben nur für das BMZ selbst gegeben werden. Die Personalkostensteigerung für 1969 bis 1972 beträgt für das BMZ im jährlichen Durchschnitt 17,4 %. Verglichen mit anderen Ressorts ist dieses eine normale Steigerungsrate. Der Stellenzuwachs stellt sich für den gleichen Zeitraum wie folgt dar: Planstellen und Stellen des BMZ Beamte, Angestellte Steigerung gegenüber und Arbeiter Vorjahr 1969 356 1970 402 12,9 % 1971 434 7,9 % 1972 438 0,9% Für die BfE beträgt die Steigerungsrate der Personalkosten ab 1970 im Durchschnitt jährlich 38,7 %. Das Stellensoll hat sich im gleichen Zeitraum wie folgt entwickelt: Planstellen und Stellen der BfE Beamte, Angestellte Steigerung gegenüber und Arbeiter Vorjahr Ende 1969 124 1970 191 54,0 % 1971 214 12,0 % 1972 217 1,4 % 9670 Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 168. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 2. Februar 1972 Diese Steigerungsraten sind jedoch nicht außergewöhnlich, wenn man berücksichtigt, daß die Aufgaben der BfE nach Art und Umfang überproportional gewachsen sind. Im Bewertungszeitraum stiegen die Verpflichtungsermächtigungen der Technischen Hilfe — für die Durchführung der Maßnahmen ist weitgehend die BfE zuständig — im Jahre 1970 um 37,8 % Jahre 1971 um 17,6 % Jahre 1972 um 15,7%. In diesem Zusammenhang ist auch hervorzuheben, daß sich die Stellenausstattung im Rahmen der gutachtlichen Stellungnahme des Präsidenten des Bundesrechnungshofes vom Dezember 1969 hält. Insgesamt beträgt die Personalkostensteigerung für BMZ und BfE ab 1970 im Durchschnitt jährlich 24,1 %. Neben dem vorerwähnten Aufbau der BfE und deren Aufgabenzuwachs sind dafür im wesentlichen lineare, strukturelle und individuelle Einkommensverbesserungen im öffentlichen Dienst maßgeblich. Da diese für die Bediensteten sehr unterschiedlich sind, kann der darauf entfallende Anteil an den Steigerungen prozentual zuverlässig nicht ermittelt werden. Insoweit darf auch auf die Antwort des Bundesministers des Innern vom 7. Dezember 1971 — Drucksache VI/2911 — auf die Kleine Anfrage von Abgeordneten der Fraktion der CDU/CSU Bezug genommen werden.
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Kai-Uwe von Hassel


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Gestatten Sie eine Zwischenfrage des Herrn Abgeordneten Dr. Stark (Nürtingen)? Bitte!


Rede von Dr. Anton Stark
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU/CSU)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)
Frau Kollegin Diemer-Nicolaus, ist Ihnen bekannt, daß wir bei der Verabschiedung des Nichtehelichenrechts hier im Hohen Hause den Beschluß gefaßt haben, daß das Kindschaftsrecht alsbald neu überarbeitet werden

Dr. Stark (Nürtingen)

soll und daß seitdem schon zwei Jahre vergangen sind, aber noch kein entsprechender Entwurf vorliegt?

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Dr. Emmy Diemer-Nicolaus


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FDP)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)

    Herr Kollege Stark, diesem Beschluß haben wir als Freie Demokraten mit Freude zugestimmt. Wir hatten dieses Problem immer wieder angeschnitten, schon bevor es im Zusammenhang mit der Reform des Nichtehelichenrechts aufgeworfen wurde. Zu der Frage, warum zwei Jahre notwendig waren, wird sicherlich der Herr Bundesjustizminister, der ja anwesend ist, Stellung nehmen.
    Nach meiner Auffassung sollte die Möglichkeit einer Volladoption gegeben werden. Es bleibt noch die Frage: Muß diese nun als Hoheitsakt erfolgen — so wie es seinerzeit Herr Rollmann gefordert hat —, oder kann man das Ziel in einer anderen Form erreichen? Das ist eine juristische Frage, die ausdiskutiert werden muß.
    Lassen Sie mich jetzt darlegen, warum ich mich für die Volladoption ausspreche und welche Regelungen nach meiner Auffassung bei einer Volladoption getroffen werden sollten:
    1. Die Adoption sollte ein rechtliches Verwandtschaftsverhältnis zwischen dem Kind und der Familie der Annehmenden begründen. Mit der wirksamen Adoption sollten die rechtlichen Beziehungen des Adoptivkindes zu den leiblichen Eltern und deren Verwandten völlig erlöschen. Das Adoptivkind soll dadurch voll und ganz in die Geborgenheit der Familie seiner Adoptiveltern hereingenommen werden.
    2. Mit der Annahme an Kindes Statt würden die leiblichen Eltern die elterliche Gewalt über das Kind und die Befugnis zum persönlichen Verkehr verlieren. Das geschieht zum Wohl des Kindes; denn es liegt in seinem Interesse, daß es nicht hin und her gerissen wird.
    3. Die Unterhaltsregelung sollte an die durch die Adoption begründeten verwandtschaftlichen Beziehungen des Adoptivkindes anknüpfen. Danach würden die Unterhaltsrechte und -pflichten gegenüber den leiblichen Eltern erlöschen, und es würden die vollen Unterhaltsrechte und -pflichten zwischen Adoptiveltern und dem Kind entstehen. Gerade das halte ich für dringend notwendig; sonst können sich unzumutbare Verhältnisse ergeben. Auf Einzelfälle, die bei der Begründung im September vorgetragen worden sind, will ich heute nicht eingehen.
    4. Zwischen den Adoptiveltern und dem Adoptivkind sollten die gleichen erbrechtlichen Regelungen wie zwischen Eltern und leiblichen ehelichen Kindern bestehen.

    (Abg. Dr. Stark [Nürtingen] : Das steht alles in unserem Entwurf!)

    Die erbrechtlichen Beziehungen zwischen dem Kind und seinen leiblichen Verwandten sollten erlöschen. — Herr Kollege Stark, ich bin mir durchaus bewußt und habe auch bei der Debatte über die Anträge zum Ausdruck gebracht, daß wir mit den Vorstellungen, die bei Herrn Kollegen Rollmann angeklungen,

    ( übereinstimmen. Trotz des Gegensatzes von Regierung und Opposition gibt es auch gemeinschaftliche Überlegungen, besonders wenn es sich um so nüchterne rechtliche Fragen handelt. 5. Das Vorhandensein eigener Abkömmlinge allein sollte kein Hinderungsgrund für die Adoption weiterer Kinder sein. Es sollten keine Altersgrenzen für den Annehmenden festgelegt werden. Der Altersunterschied zwischen den Adoptiveltern und dem Kind sollte jedoch ein natürliches Eltern-Kind-Verhältnis gewährleisten. 6. Die Entscheidung zur Adoption sollte erst nach einer etwa einjährigen Anpassungszeit erfolgen. Vor einer Volladoption, die nachher nicht mehr so leicht rückgängig gemacht werden kann, sollten sich Adoptiveltern und Kinder gut kennenlernen. Die Entscheidung sollte auf Antrag des Annehmenden in einem Verfahren getroffen werden, in dem sowohl die Voraussetzungen der Adoption als auch die Frage zu prüfen sind, ob die Adoption dem Wohl des Kindes dient. Folgendes hat mich kürzlich besonders interessiert: Ich las, daß es in anderen Staaten verschiedene Adoptionsformen nebeneinander gibt, daß man dort sowohl die Volladoption als auch eine beschränkte Adoption ähnlich unserer Vertragsadoption anbietet, um den verschiedenen Realitäten Rechnung zu tragen. Das sind Überlegungen, an denen das Bundesjustizministerium nicht vorbeigehen sollte. Was den Antrag des Rechtsausschusses betrifft, so darf ich mit Befriedigung feststellen, daß darin als vordringliche Punkte solche aufgeführt sind, die auch wir Freien Demokraten in dieser Legislaturperiode noch unbedingt verabschiedet haben möchten, nämlich erstens die Reform des elterlichen Sorgerechts, zweitens die Ersetzung der elterlichen Einwilligung nach § 1747, drittens das Mindestalter des Annehmenden und viertens das Erfordernis der Kinderlosigkeit. Besonders die drei letzten Punkte könnten nach meiner Auffassung ohne Schwierigkeit in Kürze verabschiedet werden. Nach den Erklärungen der drei Fraktionen hat der Bundesminister der Justiz, Herr Jahn, das Wort. Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die Bundesregierung begrüßt die Entschließung des Rechtsausschusses des Bundestages. Sie ist eine Hilfe, aber auch eine Bestätigung unserer Arbeit. Ich will die Gelegenheit dieser kurzen Runde nur dazu benutzen, einige Dinge klarzustellen und zu sagen, wie sich die weitere Entwicklung aus der Sicht meines Hauses ausnimmt. Wir brauchen hier nicht über Prioritäten zu streiten. Es gibt im gesamten Bereich des Familienrechts eine Fülle von reformbedürftigen Fragen. Das weiß dieses Haus; darüber haben wir verschiedentlich miteinander gesprochen. Ich nenne nur zwei große GeBundesminister Jahn biete, auf denen wir auf Grund von Aufträgen aus der Mitte dieses Hauses in dieser Wahlperiode unsere Zusagen eingelöst haben bzw. unmittelbar vor der Einlösung stehen. Das eine ist das Erste Gesetz zur Reform des Eheund Familienrechts, das dem Hause seit Oktober des vergangenen Jahres vorliegt; das zweite ist ein Regierungsentwurf zur Neuregelung der Volljährigkeitsfrage einschließlich der Ehemündigkeit, die nach sehr gründlichen und eingehenden Auseinandersetzungen mit den sachkundigen Vertretern der Länder jetzt in ein beschlußreifes Stadium tritt. Die Stellungnahmen zu der bis zum 1. April 1972 befristeten Umfrage zum Adoptionsrecht gehen erst allmählich ein. Die Arbeiten der von den wichtigsten Verbänden eingesetzten Kommissionen liegen uns noch nicht vor, weil sie noch nicht abgeschlossen sind. Aber wir brauchen natürlich auf einem so wichtigen Gebiet eine umfassende Unterstützung durch den sachkundigen Rat derjenigen, die in der praktischen Arbeit stehen. Kindschaftsund Adoptionsrecht sind Prioritäten. Aber auch diese beiden Kapitel können erst nach gehöriger Vorbereitung abgeschlossen werden. Ich werde dem Bundeskabinett einen Referentenentwurf zur Neuregelung des elterlichen Sorgerechts bis spätestens zum Frühsommer und einen Referentenentwurf zu einer kleinen Reform des Adoptionsrechts ebenfalls noch vor der Sommerpause vorlegen, so daß die Beschlußfassung der Bundesregierung in jedem Fall noch in diesem Jahr möglich sein wird. Die notwendige sorgfältige Vorbereitung der großen Reform des Adoptionsrechts beschäftigt uns so, daß die Vorarbeiten, wie ich glaube, in dieser Wahlperiode, jedenfalls von seiten der Bundesregierung, ein entscheidendes Stück vorangebracht werden können. Für die nächste Wahlperiode kann also auch hier mit einer umfassenden Vorlage gerechnet werden. Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Der Berichterstatter hat vorgeschlagen, bei der Annahme des Ausschußantrags die beiden Anträge Drucksachen VI/2367 und VI/2591, die in dem Ausschußbericht eingearbeitet sind, für erledigt zu erklären. — Es ist so beschlossen. Der Antrag des Ausschusses ist in der Form, wie er uns vorgelegt worden ist, angenommen mit der Bemerkung, die ich hinzugefügt habe. Ich rufe nunmehr die Punkte 17, 18, 21 und 22 der Tagesordnung auf — Sie stimmen mir sicher zu, daß wir sie gleichzeitig erledigen können —: Beratung des Schriftlichen Berichts des Ausschusses für Jugend, Familie undGesundheit eine Verordnung Gemeinschaft hergestellte Schaumweine im Sinne von Punkt 12 des Anhangs II zur Verordnung eine Verordnung — Drucksachen VI/2236, VI/3032 Berichterstatter: Abgeordneter Dr. Hammans Beratung des Schriftlichen Berichts des Finanzausschusses — Drucksachen VI/2660, VI/3069 —Berichterstatter: Abgeordneter Porzner Beratung des Schriftlichen Berichts des Ausschusses für Wirtschaft Verordnung Verordnung Verordnung Verordnung — Drucksachen VI/2838, VI/2961, VI/2873, VI/2959, VI/3062 — Berichterstatter: Abgeordneter Dr. Sprung Beratung der Ubersicht 11 des Rechtsausschusses — Drucksache VI/3081 — Präsident von Hassel Ich darf den Berichterstattern für ihre Arbeit danken und frage, ob sie das Wort wünschen. — Das ist nicht der Fall. Sie sind sicher einverstanden, meine Damen und Herren, daß wir über 'die aufgerufenen Tagesordnungspunkte gemeinsam abstimmen. — Die Anträge der Ausschüsse sind angenommen. Ich rufe nunmehr den Punkt 19 der Tagesordnung auf: Beratung des Schriftlichen Berichts des Rechtsausschusses — Drucksachen VI/595, VI/3070 — Berichterstatter: Abgeordneter Dr. Schmude Abgeordneter Alber Ich darf den beiden Berichterstattern Dank sagen und frage, ob sie das Wort wünschen. — Das ist nicht der Fall. Im Altestenrat wurde angekündigt, daß möglicherweise Erklärungen abgegeben werden. Darf ich zunächst fragen, ob Erklärungen für die Fraktionen abgegeben werden? Das ist nicht der Fall. Das Wort hat der Abgeordnete Dichgans. Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen! Meine Herren! Ich möchte hiermit den Antrag nach § 82 der Geschäftsordnung stellen, die Sache an den Rechtsausschuß zur erneuten Beratung zurückzuverweisen. Die Materie ist sehr kompliziert, und ich will auch nicht die Fachdiskussion ins Plenum holen. Aber der Beschluß des Rechtsausschusses, mit Mehrheit gefaßt, enthält zwei Bestandteile, die mir vom Standpunkt der Europapolitik aus äußerst bedenklich vorkommen. Wenn es um die Europapolitik geht, sind wir uns in der verbalen Zustimmung hier im ganzen Haus immer einig. Aber wenn es um die Einzelheiten geht, wird es sehr viel schwieriger. Ich greife aus dem Beschluß die zwei Punkte heraus. Der erste Punkt ist die Empfehlung, daß die Richtlinie, die uns vorliegt, die sogenannte Gründungsrichtlinie, die sich mit den Voraussetzungen der Gründung von Aktiengesellschaften befaßt, zwar gebilligt wird, daß sie aber nicht verabschiedet werden soll, bevor nicht zwei weitere im Geschäftsgang befindliche Richtlinien — die sogenannte Bilanzrichtlinie, die die Bilanzfragen regelt, und die Strukturrichtlinie, die weitere Rechtsfragen einer Regelung zuführt — ebenfalls verabschiedet werden können. Das hat folgende Konsequenz. Auch wenn alle sechs Länder der Gemeinschaft sich über die Gründungsrichtlinie einig werden, soll diese Richtlinie trotzdem nicht verkündet werden, sondern sie wird zunächst gestapelt. Meine Damen und Herren, damit wird sie praktisch Altpapier. Wenn sie nämlich zunächst gestapelt wird, ist es unvermeidlich, daß die ganze Diskussion in dem Augenblick, in dem die beiden anderen Richtlinien verabschiedet werden, erneut beginnt. Sie können völlig sicher sein, daß die Wirtschaft dieser Richtlinie zunächst gar keine Beachtung schenken wird. Sie wird sich nicht darauf vorbereiten, weil sie damit rechnet, daß die Richtlinie doch nicht in dieser Form herauskommt. Deswegen halte ich es psychologisch für so wichtig, daß die Richtlinie, die nach der Meinung der Kommission verabschiedungsfähig ist und gegen die auch hier im Hause niemand in der Sache Einspruch erhebt, nun, da Einstimmigkeit erzielt ist, auch im Verordnungsblatt der Kommission abgedruckt und in Kraft gesetzt wird. Der zweite Einwand betrifft die Heranziehung des Art. 100 zur Begründung. Ich will auch hier nicht auf die juristischen Einzelheiten eingehen. Sachlich handelt es sich um folgendes. Die Kommission hat die Richtlinie nur auf Art. 6 gestützt. Das bedeutet eine Vorschrift, die Mehrheitsentscheidungen zuläßt. Der Rechtsausschuß hat nun aus Gründen, die ich durchaus respektiere, gesagt, es müsse auch Art. 100 des EWG-Vertrages herangezogen werden, der Einstimmigkeit vorschreibt. Nun, die Rechtslage ist ungewiß. Prominente Juristen waren sich im Ausschuß nicht einig. Ich möchte deshalb dafür plädieren: Wenn es mehrere juristische Auslegungsmöglichkeiten gibt, sollte man die europafreundlichere anwenden. Die europafreundlichere ist diejenige, die Mehrheitsentscheidungen zuläßt. Und was tun wir? Wir beschließen hiermit, das Vetorecht einzuführen. Meine Herren, diese beiden Bedenken, das eine, daß wir eine Richtlinie zwar verabschieden, sie aber „stapeln", das andere, daß wir Deutschen diesmal die von der Kommission gar nicht vorgesehene Möglichkeit des Vetorechts einführen wollen, sollten wir in einem erneuten Durchgang im Rechtsausschuß besprechen. Das Wort hat der Abgeordnete Dr. Schmude. Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Dem Antrag des Kollegen Dichgans auf Rückverweisung dieser Richtlinie an den Rechtsausschuß möchte ich hier kurz widersprechen. Die von ihm vorgetragenen Gründe für die Rückverweisung haben wir im Rechtsausschuß ausgiebig erörtert und uns dabei keinesfalls auf eine Regelung festgelegt, die nun besonders europaunfreundlich wäre oder das Inkrafttreten der Richtlinie besonders behinderte. Wir halten es für erforderlich, daß, wenn mehrere Richtlinien in Arbeit sind oder sogar schon als Vorschlag vorliegen, deren Sachgebiete aufeinander abgestimmt werden. Wir halten es für erforderlich, daß diese Abstimmung tatsächlich erfolgt. Es ist Dr. Schmude nichts damit gewonnen, wenn eine Richtlinie in Kraft tritt und man sich im nationalen Recht um die Anpassung an diese Richtlinie bemüht, aber gleich den Blick auch darauf richten muß, daß weitere Änderungen im gleichen Bereich erfolgen. Das schafft Unruhe, das beschleunigt nicht die Rechtsharmonisierung, sondern verzögert sie. Ebenfalls bin ich der Auffassung — das war auch die Meinung der Mehrheit des Rechtsausschusses einschließlich der Kollegen von der CDU/CSU —, daß die Anführung des Art. 100 des EWG-Vertrags, der in der Tat Einstimmigkeit bei solchen Richtlinien des Rats vorschreibt, hier unangebracht ist. Herr Kollege Dichgans hat zutreffend darauf hingewiesen, daß über die Rechtsgrundlage unterschiedliche Auffassungen bestehen, auch in der Literatur. Diese Auffassungen gehen sogar so weit, daß man überhaupt die Möglichkeit bestreitet, sozialrechtliche Belange nach den Art. 54 oder 100 des EWG-Vertrags zu regeln, z. B. Fragen, die die Arbeitnehmerschaft als Ganzes in einem Unternehmen betreffen. Hier gibt es sogar die Auffassung, daß die Art. 117 ff. ausschließliches Recht seien. So weit ist der Rechtsausschuß mit seinem Vorschlag nicht gegangen. Er hat aber gemeint, daß es, wenn rechtliche Unklarheiten bestehen, die auch bisher noch nicht definitiv abgeklärt sind, zweckmäßig ist und von vornherein klare Verhältnisse schafft, wenn man auch Art. 100 des EWG-Vertrags als Rechtsgrundlage hier erwähnt. Zusammenfassend bitte ich darum, diesem Antrag nicht stattzugeben, sondern der Stellungnahme des Rechtsausschusses zu folgen. Meine Damen und Herren, von Herrn Abgeordneten Dichgans ist ein Antrag gemäß § 82 unserer Geschäftsordnung gestellt worden, der vorsieht, daß, solange nicht die Schlußabstimmung erledigt ist, Teile der Vorlage oder die ganze Vorlage zurückverwiesen werden können. Diesem Antrag ist widersprochen worden. Ich lasse jetzt über den Antrag Dichgans auf Rückverweisung an den Rechtsausschuß abstimmen. Wer für diesen Antrag ist, den bitte ich um das Handzeichen. — Gegenprobe! — Das letzte war eindeutig die Mehrheit; der Antrag Dichgans ist abgelehnt. Ich gehe davon aus, daß nunmehr die Annahme des Ausschußantrages beschlossen werden kann. — Ich sehe keinen Widerspruch; es ist so beschlossen. Ich rufe Punkt 20 der Tagesordnung auf: Beratung des Schriftlichen Berichts des Rechtsausschusses der Gesellschafter sowie Dritter bei Fusionen von Aktiengesellschaften vorgeschrieben sind Drucksachen VI/ 1027, VI/3071 — Berichterstatter: Abgeordneter Alber Abgeordneter Dr. Schmude Auch hier danke ich den Berichterstattern für den vorgelegten Bericht. Das Wort wird zur Abgabe von Erklärungen gewünscht. Zur Abgabe einer Erklärung Herr Abgeordneter Dr. Lenz. Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Wenn auch der Antrag des Kollegen Dichgans auf Rücküberweisung des Punktes 19 keine Mehrheit gefunden hat, so wird doch das Anliegen, das in diesem Antrag zum Ausdruck kam, nämlich den Dingen der europäischen Rechtsangleichung, insbesondere dem europäischen Gesellschaftsrecht, besondere Bedeutung zuzumessen, von sehr vielen meiner politischen Freunde geteilt. Ich möchte hier nur drei Punkte aufzählen: Erstens. Dieses Anliegen kann nur dann verwirklicht werden, wenn jedes Land einschließlich der Bundesrepublik Deutschland bereit ist, sein geltendes Gesellschaftsrecht zur Diskussion zu stellen und den Vorstellungen seiner Partner anzupassen. Das gilt auch für unser Gesellschaftsrecht, selbst wenn wir darauf stolz sind, weil so hervorragende Kollegen wie der verstorbene Kollege Wilhelmi und der Kollege Dr. Reischl federführend daran mitgearbeitet haben. Trotzdem müssen wir es zur Diskussion stellen. Wenn jeder auf dem ungeteilt beharrt, was er hat, können wir Europa nicht einigen. Zweitens. Wir sind auch der Auffassung, daß man nicht darauf bestehen sollte — ich sage es jetzt einmal mit Absicht untechnisch, Herr Kollege Schmude —, daß die Angleichung einstimmig vorgenommen wird. Das gilt für die Zukunft noch mehr als für die Vergangenheit. Es war schon in der Vergangenheit schwierig, unter sechs Mitgliedstaaten der Europäischen Gemeinschaft Einigung über derartige Punkte zu erzielen, es wird in Zukunft bei zehn Mitgliedstaaten, dazu welchen mit einem von dem kontinentalen unterschiedlichen Rechtssystem, nur noch schwieriger werden. Ich glaube deshalb, der Kollege Dichgans hatte recht, diesen Punkt hier aufzugreifen. Wenn wir wie Shylock auf seinem Schein auf der Einstimmigkeit bestehen, wird sich auf diesem Gebiet nichts abspielen. Drittens. Meine Damen und Herren, wir würden es begrüßen, wenn bald auch ,das Thema „europäische Aktiengesellschaft" in diesem Hause behandelt werden könnte. Die Kommission unter Präsident Rey hatte dem Rat hierzu einen Verordnungsentwurf zugeleitet — ein mutiges und weitschauendes Werk. Wir meinen, dieses Thema sei so kompliziert, daß man es nicht noch unnötig mit der Frage der Mitbestimmung befrachten sollte, deren Lösung im nationalen Rahmen, wie wir neulich anläßlich der Diskussion über die Entwürfe der Regierung und der CDU/CSU zum Betriebsverfassungsgesetz festDr. Lenz stellen konnten, aus politisch verständlichen, von uns nicht gebilligten, aber hinzunehmenden Gründen, zurückgestellt wird. Wir meinen, wenn das so ist, sollte es keinen Anlaß geben, aus diesem Grunde die Weiterbehandlung des Projekts „europäische Aktiengesellschaft" zurückzustellen. Das halten wir nicht für gerechtfertigt. Wir meinen auch, daß die Bundesregierung die Möglichkeiten bilateraler Gespräche, z. B. mit Frankreich, ausschöpfen sollte, um auf diesem wichtigen Gebiet voranzukommen, und sie nicht etwa dazu benutzen sollte, in Frankreich Alliierte für ihre zögernde Haltung zu gewinnen. Auch Prozedurfragen sollte man hier nicht überbewerten. Natürlich kann man darüber streiten, ob eine Verordnung des Rates der richtige Weg ist, zu einer europäischen Aktiengesellschaft zu kommen, oder ob nicht ein europäisches Übereinkommen besser wäre. Gemessen an dem Maßstab, daß es vorangehen soll und daß man nach Möglichkeit keine Vetorechte länger als unbedingt notwendig zementieren sollte, glaube ich, daß der von der Kommission eingeschlagenen Weg der richtige war, auch für die Zukunft der richtige war. Ich meine, die Bundesregierung sollte ihren Widerstand gegen diesen Weg aufgeben. Das Wort hat der Abgeordnete Dr. Schmude zur Abgabe einer Erklärung. Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die sozialdemokratische Fraktion begrüßt auch diese Richtlinie als einen weiteren Schritt zur Herstellung der Niederlassungsfreiheit innerhalb der EWG. In dem Bestreben, derartige Maßnahmen zur Harmonisierung des nationalen Rechts der Mitgliedstaaten nach Kräften zu fördern, haben wir Fragen nach dem sachlichen Zusammenhang der in dieser Richtlinie getroffenen Regelungen mit dem in Vorbereitung befindlichen Übereinkommen über die internationale Fusion zurückgestellt. Das hier betroffene selbständige Teilgebiet des Aktienrechts bietet die erfreuliche Möglichkeit, ohne Verzögerung einen abgeschlossenen Beitrag zur Erreichung des in den Artikeln 52 ff. des EWG-Vertrags gesetzten Ziels zu leisten. Fusionen erfolgen nicht selten um der Rationalisierung willen, die sich einschneidend auf die rechtliche und tatsächliche Position der Arbeitnehmer auswirken kann. Den Interessen der in dieser Weise Betroffenen hat unsere besondere Aufmerksamkeit gegolten. In diesem Sinne begrüßen wir das Bestreben des Rechtsausschusses, zu Art. 6 der Richtlinie eine Präzisierung und Vervollständigung des Berichts zur Unterrichtung der Arbeitnehmer zu erreichen. Wir verhehlen dabei nicht, daß wir eine noch weitergehende Konkretisierung dieses Ersuchens an die Bundesregierung begrüßt hätten. Übergeordnete Gesichtspunkte und auch der Wunsch, die Beschlußfassung des Rates zu erleichtern, haben dazu geführt, daß wir weitergehende Vorstellungen zurückgestellt haben. Dazu darf ich einschieben, daß dieses Problem bei der Verordnung für die europäische Aktiengesellschaft besondere Bedeutung bekommen wird und daß wir uns dort mit besonderer Intensität um die Frage der Mitbestimmung bemühen müssen. Bei aller Bereitschaft, eine Rechtsvereinheitlichung zu erleichtern und zu fördern, auch indem man eigene rechtliche Errungenschaften und Institute zurückstellt, halten wir es nicht für vertretbar, politische Ziele, um die wir lange gerungen und die wir mühsam erreicht haben, zum Teil auch mit Zustimmung des ganzen Hauses erreicht haben, nun allzu leicht zurückzustellen, wenn es darum geht, europäisches Recht zu vereinheitlichen. Bei der Beratung der Stellungnahme zu dieser Richtlinie haben wir nicht nur von der Grundlage bewährter Regelungen des deutschen Aktienrechts ausgehen können, vielmehr hat uns der Richtlinienentwurf mit dem Rechtsinstitut der Spaltung einer Aktiengesellschaft auch eine Aufgabe für die Fortentwicklung unseres eigenen Rechts gebracht. An sie wird spätestens nach dem Inkrafttreten dieser Richtlinie mit ganzer Kraft herangegangen werden müssen. Es bleibt abschließend zu wünschen, daß es dem Ministerrat bald gelingt, die Richtlinie in Kraft zu setzen. Das Wort hat der Abgeordnete Kleinert zur Abgabe einer Erklärung. Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Wir Freien Demokraten haben genauso dringendes Interesse daran, daß es in Europa vorangeht, wie das hier in allen Beiträgen bisher, besonders dringlich in dem Beitrag von Herrn Dichgans, zum Ausdruck gekommen ist. Es fügt sich gut, daß wir gleich nach dem vorausgegangenen Punkt, in dem wir über das Verfahren — insbesondere mit Ihnen, Herr Kollege Dichgans — nicht einig gewesen sind, jetzt bei der Verabschiedung dieser Richtlinie zeigen können, daß wir sehr wohl den guten Willen haben, wenn es uns irgendwie möglich erscheint, auch zu schnellen Fortschritten zu kommen und nicht unnötige Hindernisse aufzubauen. Ich glaube aber, daß es gerade heute bei der Vorlage dieser beiden Richtlinien wichtig ist, darauf hinzuweisen, daß wir in immer stärkerem Maße durch derartige Richtlinien von Brüssel aus Eingriffe erfahren, die nicht mehr so an dem Kern unserer Rechtsinstitute vorbeigehen, wie das in der Vergangenheit bei mehr technischen Abkommen und mehr technischen Abstimmungen der Fall gewesen sein mag. Das scheint mir auch der Hauptgrund für das, wie ich glaube, auf allen Seiten des Hauses spürbare Unbehagen zu sein, das sich insbesondere bei der Diskussion über den vorangegangenen Tagesordnungspunkt gezeigt hat. In dem Maße, wie hier in die Substanz unserer Rechtsverfassung, unserer Rechtsgestaltung eingegriffen werden kann durch Richtlinien, denen wir im wesentlichen eigentlich nur zustimmen können, wenn wir sie nicht ganz und gar ablehnen wollen, zu denen wir nur Anregungen geben können, in dem Maße sind wir alle Kleinert und ist auch die Bundesregierung aufgefordert, mehr und schärfer, mühsamer darüber nachzudenken, wie der Weg solcher gemeinsamen Beschlüsse in Europa verbessert werden kann, um in Zukunft dieses Unbehagen bei den vergleichbaren Gesetzen und bei den vergleichbaren Richtlinien, die gewiß folgen werden, wenigstens etwas abzubauen. Ich glaube, daß hier noch sehr viel geschehen muß, wenn wir nicht in immer stärkerem Maße erleben wollen, daß unser guter Wille, in Europa weiterzukommen, schließlich doch wegen des angesprochenen Unbehagens z. B. zu dem, ich möchte geradezu sagen: unwillkürlichen Blick auf den zitierten Art. 100 führt, daß man nach der Einstimmigkeit als einer gewissen Notbremse sucht, um sich vor Eingriffen zu schützen, die auf der Ebene dieses Hohen Hauses überhaupt nicht mehr zu steuern sind. Da neue Wege zu finden, z. B. die Ausschüsse dieses Hauses an den Erwägungen, die zu solchen Richtlinien führen, in einem früheren Stadium zu beteiligen und über weitere Wege nachzudenken, wäre sehr wichtig. Gerade die Vorlage der beiden Richtlinien, die wir heute hier besprochen haben, erscheint uns Anlaß, darauf noch einmal nachdrücklich hinzuweisen, um in Zukunft den Schwierigkeiten, denen wir uns heute gegenübersehen und die im übrigen auch an der ungewöhnlich großen Zahl von Vorschlägen an die Regierung deutlich werden, die der Rechtsausschuß in seinem Beschluß gemacht hat, zu begegnen. Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Der Antrag des Ausschusses ist Ihnen aus der Drucksache bekannt. Wer ihm zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. — Gegenprobe! — Enthaltungen? — Einstimmig angenommen. Damit sind wir am Ende der für den heutigen Vormittag vorgesehenen Tagesordnungspunkte. Ich unterbreche die Sitzung bis zum Beginn der Fragestunde um 13 Uhr. (Unterbrechung der Sitzung von 12.23 bis 13.00 Uhr.)


    (Beifall bei den Regierungsparteien.)