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ID0616801600

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    Deutscher Bundestag 168. Sitzung Bonn, Mittwoch, 2. Februar 1972 Inhalt: Überweisung einer Vorlage der Bundesregierung an Ausschüsse 9621 A Amtliche Mitteilungen . . . . . . . 9621 B Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes zur Förderung der Rationalisierung im Steinkohlenbergbau (Drucksache VI/2666) ; Bericht des Haushaltsausschusses gem. § 96 GO (Drucksache VI/3065), Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Wirtschaft (DrucksacheVI/3021) — Zweite und dritte Beratung — 9621 B Entwurf eines Gesetzes zur Abwicklung der unter Sonderverwaltung stehenden Vermögen von Kreditinstituten, Versicherungsunternehmen und Bausparkassen (Drucksache VI/2114) ; Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Wirtschaft (Drucksache VI/3063) — Zweite und dritte Beratung — 9621 D Entwurf eines Gesetzes über die Errichtung eines Bundesamtes für Sera und Impfstoffe (Drucksache VI/ 1989) ; Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Jugend, Familie und Gesundheit (Drucksache VI/2987) — Zweite Beratung — . . . . 9622 A Entwurf eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 30. März 1971 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und Kanada über Soziale Sicherheit (Drucksache VI/2977) ; Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Arbeit und Sozialordnung (Drucksache VI/3064) — Zweite Beratung und Schlußabstimmung — 9622 B Entwurf eines Gesetzes zu dem Europäischen Übereinkommen vom 16. September 1968 über die Beschränkung der Verwendung bestimmter Detergentien in Wasch- und Reinigungsmitteln (Drucksache VI/2251); Schriftlicher Bericht des Innenausschusses (Drucksache VI/3068) — Zweite Beratung und Schlußabstimmung — 9622 C Entwurf eines Gesetzes zu dem Protokoll vom 12 März 1971 zur Änderung des Abkommens vom 7. Dezember 1944 über die Internationale Zivilluftfahrt (4. Änderung des Abkommens über die Internationale Zivilluftfahrt) (Drucksache VI/2762); Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Verkehr und für das Post- und Fernmeldewesen (Drucksache VI/3074) — Zweite Beratung und Schlußabstimmung — 9622 C Entwurf eines Gesetzes zu dem Übereinkommen vom 29. Februar 1968 über die gegenseitige Anerkennung von Gesellschaften und juristischen Personen (Drucksache VI/1976); Schriftlicher Bericht des Rechtsausschusses (Drucksache VI/3076) — Zweite Beratung und Schlußabstimmung — 9622 D II Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 168. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 2. Februar 1972 Entwurf eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 14. Dezember 1970 über den Handelsverkehr mit den überseeischen Ländern und Gebieten betr. die Erzeugnisse, die unter die Zuständigkeit der Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl fallen (Drucksache W2667); Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Wirtschaft (Drucksache VI/3079) — Zweite Beratung und Schlußabstimmung — . . 9623 A Entwurf eines Gesetzes zur Änderung der Strafprozeßordnung (Abg. Vogel, Benda, Dr. Lenz [Bergstraße], Dr. Althammer, Dr. Jaeger und Fraktion der CDU/CSU) (Drucksache VI/2558) — Erste Beratung — Vogel (CDU/CSU) . . . . . . . 9623 B Jahn, Bundesminister . . 9625 D, 9641 A Dr. de With (SPD) . . . . . . 9628 B Kleinert (FDP) 9630 C Dr. Jaeger (CDU/CSU) . . . . 9632 C Pensky (SPD) 9635 D Dr. Lenz (Bergstraße) (CDU/CSU) 9638 D, 9640 C Dr. Schäfer (Tübingen) (SPD) . . . 9639 C Entwurf eines . . . Gesetzes zur Änderung des Lastenausgleichsgesetzes (Bundesrat) (Drucksache VI/3059) — Erste Beratung — Dr. Jenninger (CDU/CSU) . . . . 9642 A Porzner (SPD) . . . . . . . . . 9643 A Peters (Poppenbüll) (FDP) . . . . 9644 C Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Strafgesetzbuches (Abg. Reddemann, Baron von Wrangel, Dr. Gölter, Pfeifer, Vogt, Breidbach, Pieroth, Dr. Schulze-Vorberg und Fraktion der CDU/CSU) (Drucksache VI/2918) — Erste Beratung — 9645 B Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Straßenverkehrsgesetzes (Bundesrat) (Drucksache VI/3047) — Erste Beratung — 9645 C Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über die Entschädigung der Mitglieder des Bundestages (CDU/CSU, SPD, FDP) (Drucksache VI/3092) — Erste Beratung — Brück (Köln) (CDU/CSU) 9645 D Dr. Schäfer (Tübingen) (SPD) . . 9645 D von Hassel, Präsident 9646 A Antrag der Abg. Dichgans u. Gen. betr. Änderung der Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages (Drucksache VI/3051) Dichgans (CDU/CSU) 9646 B Schriftlicher Bericht des Rechtsausschusses über den Antrag der Fraktionen der SPD, FDP betr. Änderung des Adoptionsrechts und über den Antrag der Abg. Rollmann, Dr. Stark (Nürtingen), Dr. Gölter, Dr. Wagner (Trier), Dr. Riedl (München), Vogel und Fraktion der CDU/CSU betr. Neuregelung des Adoptionsrechts (Drucksachen VI/2367, VI/2591, VI/3067) Dr. Stark (Nürtingen) (CDU/CSU) . 9647 A Sieglerschmidt (SPD) 9647 C Frau Dr. Diemer-Nicolaus (FDP) . 9648 C Jahn, Bundesminister 9649 D Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Jugend, Familie und Gesundheit über die Vorschläge der Kommission der Europäischen Gemeinschaften für eine Verordnung (EWG) des Rates über in der Gemeinschaft hergestellte Schaumweine im Sinne von Punkt 12 des Anhangs II zur Verordnung (EWG) Nr. 816/70, eine Verordnung (EWG) des Rates zur Änderung der Verordnung (EWG) Nr. 817/70 hinsichtlich der Qualitätsschaumweine bestimmter Anbaugebiete (Drucksachen VI/2236, VI/3032) . . . . 9650 B Schriftlicher Bericht des Finanzausschusses über den Vorschlag der EG-Kommission für eine Richtlinie des Rates zur Änderung der Richtlinie des Rates vom 4. März 1969 zur Harmonisierung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften über den aktiven Veredelungsverkehr (Drucksachen VI/2660, VI/3069) 9650 C Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Wirtschaft über die Vorschläge der EG-Kommission für eine Verordnung (EWG) des Rates über die Eröffnung, Aufteilung und Verwaltung des Gemeinschaftszollkontingents für getrocknete Weintrauben, der Tarifstelle 08.04 B I des Gemeinsamen Zolltarifs, in unmittelbaren Umschließungen mit einem Gewicht des Inhalts von 15 kg oder weniger Verordnung (EWG) des Rates über die Zollbehandlung bestimmter Waren, die zur Instandhaltung oder Instandsetzung von Flugzeugen einschließlich Hubschraubern mit einem Leergewicht von mehr als 2000 kg bis 15 000 kg bestimmt sind Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 168. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 2. Februar 1972 III Verordnung (EWG) des Rates zur Aufnahme weiterer Waren in die im Anhang I der Verordnung (EWG) Nr. 1025/ 70 des Rates zur Festlegung einer gemeinsamen Regelung für die Einfuhr aus dritten Ländern aufgeführte Liste Verordnung (EWG) des Rates zur Änderung des Zolltarifschemas in den Verordnungen (EWG) Nr. 1052/68, (EWG) Nr. 522/70 und (EWG) Nr. 653/71 über die Getreideverarbeitungserzeugnisse (Drucksachen VI/2838, VI/2961, VI/2873, VI/2959, VI/3062) . . . . . . . . . 9650 C Übersicht 11 des Rechtsausschusses über die dem Bundestag zugeleiteten Streitsachen vor dem Bundesverfassungsgericht (Drucksache VI/3081) . . . . . . . . 9650 D Schriftlicher Bericht des Rechtsausschusses Tiber den Vorschlag der Kommission der Europäischen Gemeinschaften für eine Zweite Richtlinie des Rates zur Koordinierung der Schutzbestimmungen, die in den Mitgliedstaaten den Gesellschaften im Sinne des Art. 58 Abs. 2 des Vertrages im Interesse der Gesellschafter sowie Dritter für die Gründung der Aktiengesellschaft sowie für Erhaltung und Änderung ihres Kapitals vorgeschrieben sind (Drucksachen VI/595, VI/3070) Dichgans (CDU/CSU) 9651 B Dr. Schmude (SPD) 9651 D Schriftlicher Bericht des Rechtsausschusses über den Vorschlag der Kommission der Europäischen Gemeinschaften für eine Dritte Richtlinie des Rates zur Koordinierung der Schutzbestimmungen, die in den Mitgliedstaaten den Gesellschaften im Sinne des Art. 58 Abs. 2 des Vertrages im Interesse der Gesellschafter sowie Dritter bei Fusionen von Aktiengesellschaften vorgeschrieben sind (Drucksachen VI/ 1027, VI/3071) Dr. Lenz (Bergstraße) (CDU/CSU) . . 9652 C Dr. Schmude (SPD) . . . . . . 9653 B Kleinert (FDP) 9653 D Fragestunde (Drucksache VI/3075) Fragen des Abg. Schedl (CDU/CSU): Sicherheitsmäßige Überprüfung der Entwicklungshelfer Frau Freyh, Parlamentarischer Staatssekretär 9654 C Fragen des Abg. Dr. Gleissner (CDU/CSU) : Standort München für das Europäische Patentamt Dr. Bayerl, Parlamentarischer Staatssekretär 9654 D, 9655 A, B, C, D, 9656 A, B, C, D, 9657 A, B, C, D, 9658 A Dr. Gleissner (CDU/CSU) . . . 9655 A, C, D Dr. Riedl (München) (CDU/CSU) . 9656 A, B Schedl (CDU/CSU) . . . . . . . 9656 B Dr. Wittmann (München) (CDU/CSU) 9656 C, D Dr. Becher (Pullach) (CDU/CSU) . . 9657 A Dr. Jobst (CDU/CSU) . . . . . 9657 A, B Dr. Gradl (CDU/CSU) . . . . . 9657 C, D Fragen des Abg. Horstmeier (CDU/CSU) : Nach dem einzelbetrieblichen Förderungs- und sozialen Ergänzungsprogramm geförderte Landwirte Logemann, Parlamentarischer Staatssekretär 9658 A, B, C Horstmeier (CDU/CSU) . . . . 9658 B Frage des Abg. Dr. Müller-Hermann (CDU/CSU) : Erhöhungen der Post- und Fernmeldegebühren Leber, Bundesminister 9658 D, 9659 A, B, C, D 9660 A, B, C, D, 9661 A, B, C, 9662 A, B, C, D Dr. Müller-Hermann (CDU/CSU) . 9659 A, B Dr. Jenninger (CDU/CSU) . . . . 9659 B Dr. Jobst (CDU/CSU) 9659 C Breidbach (CDU/CSU) 9660 A Stücklen (CDU/CSU) 9660 B Engelsberger (CDU/CSU) 9660 C Härzschel (CDU/CSU) 9660 C Niegel (CDU/CSU) 9660 D Schmidt (Braunschweig) (SPD) . . 9661 A Dr. Schulze-Vorberg (CDU/CSU) . . 9661 B Weber (Heidelberg) (CDU/CSU) . . 9661 C Schmitt (Lockweiler) (CDU/CSU) . . 9662 A Dr. Becher (Pullach) (CDU/CSU) . 9662 A Leicht (CDU/CSU) 9662 B Dr. Jahn (Braunschweig) (CDU/CSU) 9662 C Rawe (CDU/CSU) 9662 C IV Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 168. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 2. Februar 1972 Frage des Abg. Engelsberger (CDU/CSU) : Tariferhöhungen bei der Deutschen Bundespost Leber, Bundesminister . . . . . . 9662 D, 9663 A, B, C, 9664 A, B, C, D, 9665 A, B, C, D Engelsberger (CDU/CSU) . . . . 9663 A, B Dr. Müller-Hermann (CDU/CSU) . . 9663 B Breidbach (CDU/CSU) . . . . . . 9663 C Rawe (CDU/CSU) . . . . . . . 9663 D Dr. Schulze-Vorberg (CDU/CSU) . . 9664 A Leicht (CDU/CSU) . . . . . . . 9664 B Dr. Jenninger (CDU/CSU) . . . . 9664 C Lemmrich (CDU/CSU) . . . . . 9664 D Wrede (SPD) 9665 A Stücklen (CDU/CSU) . . . . . 9665 B Niegel (CDU/CSU) . . . . . . 9665 C Schulte (Schwäbisch Gmünd) (CDU/CSU) 9665 C Frage des Abg. Breidbach (CDU/CSU) : Planungen der Bundesregierung hinsichtlich Bundesbahn und Bundespost Leber, Bundesminister . . . . . . 9665 D, 9666 A, B, C, D, 9667 A, B, C Breidbach (CDU/CSU) . . . . . 9666 A, B Sander (SPD) . . . . . . . . . 9666 C Leicht (CDU/CSU) . . . . . . 9666 C Stücklen (CDU/CSU) 9666 D Dr. Jobst (CDU/CSU) . . . . . 9667 A Dr. Müller-Hermann (CDU/CSU) . 9667 A Wende (SPD) 9667 C Nächste Sitzung 9667 D Anlagen Anlage 1 Liste der beurlaubten Abgeordneten . . 9669 A Anlage 2 Schriftliche Antwort auf die Schriftliche Frage des Abg. Breidbach (CDU/CSU) betr. Personalausgaben im Bereich des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit . . . . . . . . . 9669 C Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 168. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 2. Februar 1972 9621 168. Sitzung Bonn, den 2. Februar 1972 Stenographischer Bericht Beginn: 9.00 Uhr
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    Anlage 1 Liste der beurlaubten Abgeordneten Abgeordnete(r) beurlaubt bis einschließlich Beurlaubungen Dr. Aigner * 2. 2. Dr. Althammer 4. 2. Dr. Artzinger 4. 2. Bartsch 21.2. Biechele 4. 2. Blank 5. 2. Dasch 5. 2. Dr. Dittrich * 3. 2. Dr. Dollinger 5. 2. Dorn 4. 2. von Eckardt 14. 2. Dr. Erhard 3. 2. Dr. Evers 4. 2. Faller * 2. 2. Fellermaier * 11. 2. Flämig * 4. 2. Dr. Furler * 3. 2. Gallus 4. 2. Gerlach (Emsland) * 2. 2. Dr. Giulini 4. 2. Freiherr von und zu Guttenberg 5. 2. Haar (Stuttgart) 2. 2. Dr. Jahn (Braunschweig) * 3. 2. Frau Krappe 4. 2. Dr. Kraske 4. 2. Kriedemann * 4. 2. Lautenschlager * 3. 2. Lücker (München) * 3. 2. Metzger 4. 2. Mick 15. 2. Dr. Müller (München) 4. 2. Müller (Remscheid) 2. 2. Dr. Reischl * 2. 2. Richarts * 4. 2. Säckl 4. 2. Dr. Schellenberg 5. 2. Schmidt (Kempten) 5. 2. Schmidt (München) 4. 2. Seefeld * 2. 2. Dr. Seume 25. 2. Spilker 4. 2. Dr. Starke (Franken) 2. 2. Dr. Freiherr von Weizsäcker 4. 2. Windelen 2. 2. Urlaubsanträge Bredl 4. 3. *) Für die Teilnahme an Ausschußsitzungen des Europäischen Parlaments Anlagen zum Stenographischen Bericht Anlage 2 Schriftliche Antwort des Bundesministers Dr. Eppler vom 28. Januar 1972 auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Breidbach (CDU/CSU) (Drucksache VI/3016 Frage B 77): Ist der Bundesminister für wirtschaftliche Zusammenarbeit bereit, in der Präzisierung seiner Antwort auf meine Anfrage in der Fragestunde vom 11. November 1971 Auskunft darüber zu geben, wie sich der prozentuale Anstieg der Personalausgaben im Bereich des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit unter Berücksichtigung der Ein- und Ausgliederungen darstellt? Die von Ihnen in der Fragestunde vom 11. November 1971 genannten Zahlen für Personalausgaben im Bereich des BMZ von 8,7 Millionen DM in 1969 und 22 Millionen DM in 1972 berücksichtigen nicht, daß die Personalkosten für die von der Regierung der Großen Koalition geschaffene BfE im Haushaltsjahr 1969 noch nicht im Epl. 23 enthalten waren, und die Personalaufwendungen für 1972 nach den Beratungen im Haushaltsausschuß mit 21,4 Millionen DM veranschlagt sind. Im Hinblick darauf, daß die Personalausgaben für die BfE erstmals seit dem Haushaltsjahr 1970 im Haushaltsplan des BMZ enthalten sind, kann auch erst seit diesem Zeitpunkt eine zusammengefaßte Ubersicht über die Entwicklung der Personalkosten erstellt werden. Ab 1969 kann dementsprechend die erbetene Präzisierung der Angaben nur für das BMZ selbst gegeben werden. Die Personalkostensteigerung für 1969 bis 1972 beträgt für das BMZ im jährlichen Durchschnitt 17,4 %. Verglichen mit anderen Ressorts ist dieses eine normale Steigerungsrate. Der Stellenzuwachs stellt sich für den gleichen Zeitraum wie folgt dar: Planstellen und Stellen des BMZ Beamte, Angestellte Steigerung gegenüber und Arbeiter Vorjahr 1969 356 1970 402 12,9 % 1971 434 7,9 % 1972 438 0,9% Für die BfE beträgt die Steigerungsrate der Personalkosten ab 1970 im Durchschnitt jährlich 38,7 %. Das Stellensoll hat sich im gleichen Zeitraum wie folgt entwickelt: Planstellen und Stellen der BfE Beamte, Angestellte Steigerung gegenüber und Arbeiter Vorjahr Ende 1969 124 1970 191 54,0 % 1971 214 12,0 % 1972 217 1,4 % 9670 Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 168. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 2. Februar 1972 Diese Steigerungsraten sind jedoch nicht außergewöhnlich, wenn man berücksichtigt, daß die Aufgaben der BfE nach Art und Umfang überproportional gewachsen sind. Im Bewertungszeitraum stiegen die Verpflichtungsermächtigungen der Technischen Hilfe — für die Durchführung der Maßnahmen ist weitgehend die BfE zuständig — im Jahre 1970 um 37,8 % Jahre 1971 um 17,6 % Jahre 1972 um 15,7%. In diesem Zusammenhang ist auch hervorzuheben, daß sich die Stellenausstattung im Rahmen der gutachtlichen Stellungnahme des Präsidenten des Bundesrechnungshofes vom Dezember 1969 hält. Insgesamt beträgt die Personalkostensteigerung für BMZ und BfE ab 1970 im Durchschnitt jährlich 24,1 %. Neben dem vorerwähnten Aufbau der BfE und deren Aufgabenzuwachs sind dafür im wesentlichen lineare, strukturelle und individuelle Einkommensverbesserungen im öffentlichen Dienst maßgeblich. Da diese für die Bediensteten sehr unterschiedlich sind, kann der darauf entfallende Anteil an den Steigerungen prozentual zuverlässig nicht ermittelt werden. Insoweit darf auch auf die Antwort des Bundesministers des Innern vom 7. Dezember 1971 — Drucksache VI/2911 — auf die Kleine Anfrage von Abgeordneten der Fraktion der CDU/CSU Bezug genommen werden.
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Dr. Hans de With


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Herr Vogel, Sie werden eine Antwort darauf noch im Verlauf meiner Rede finden.
    Auch wir Sozialdemokraten wissen, daß es bei den Kriminellen mit forensischer Erfahrung bis zu einem gewissen Grade üblich ist, vordergründig zu gestehen und einen festen Wohnsitz vorzuschieben, um nach Vorführung weitere Straftaten begehen zu können. Deswegen plädieren wir dafür, insoweit zu einer Änderung zu kommen.
    2. Auch wir vertreten die Auffassung — insoweit begrüßen wir die Ankündigung des Bundesministers der Justiz —, daß unter allen Umständen eine Beschleunigung des Strafverfahrens vonnöten ist. Eine baldige Bestrafung zeigt nicht nur größere Wirkung. Wenn eine baldige Bestrafung möglich ist, „verlaufen" sich ja auch die Beweismittel und die Straftäter weniger.
    3. Mit diesen Maßnahmen dürfte sich nach unserer Meinung ein großer Teil der Fälle, die uns wehtun, erledigen. Wir müssen dann nur entscheiden, was noch an weiteren Maßnahmen zu tun übrig bleibt, um der schweren Kriminalität bei Serien- und Hangtätern begegnen zu können. Hierzu sind wir aber wegen des Fehlens von ausgewertetem Material nicht in der Lage. Deswegen hat der Bundesminister der Justiz mit Recht darauf hingewiesen, daß Ihr Entwurf als voreilig angesehen werden muß. Denn solche einschneidenden Maßnahmen kann man nur vorschlagen, wenn man wirklich weiß, was das Material hergibt.

    (Abg. Vogel: Was halten Sie denn von dem Entwurf des Bundesrates, Herr Kollege de With? — Zuruf von der SPD: Lassen Sie sich auf Haarspaltereien nicht ein! —Lachen und Gegenrufe von der CDU/CSU.)

    Wenn Sie sich das zu eigen machten, was der Bundesrat an besseren Formulierungen vorgelegt hat, wäre das für Sie sicherlich nicht ungünstig. Ich verweise nur auf die Bestimmungen in dem Vorschlag des Bundesrates, wann die Voraussetzungen für eine Wiederholungsgefahr nach seiner Meinung vorliegen.
    Ich darf aber jetzt fortfahren und für die SPD-Bundestagsfraktion
    4. folgendes erklären. Erweist sich bei genauer Durchsicht des Materials, daß wir trotz Änderung des Haftgrunds der Fluchtgefahr und trotz Maßnahmen zur Beschleunigung des Strafverfahrens weitere Maßnahmen treffen müssen, um zu verhindern, daß gewichtige Serien- und Hangtäter nach ihrer Vorführung bis zur Hauptverhandlung weitere Straftaten begehen können,

    (Abg. Dr. Hauser [Sasbach] : Dann folgen Sie uns!)

    sind auch wir bereit, den Haftgrund der Wiederholungsgefahr auszudehnen, allerdings unter vier engen, sehr scharfen Voraussetzungen:



    Dr. de With
    a) Diese Maßnahme muß unter allen Umständen verfassungsgemäß sein.

    (Abg. Dr. Lenz [Bergstraße] : Ja, sicher! — Abg. Dr. Stark [Nürtingen] : Das ist für uns eine Selbstverständlichkeit!)

    Hierbei schauen wir auf die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts — abgedruckt im 19. Band —, wo es heißt, daß solche Maßnahmen nur möglich seien, wenn es „um die Bewahrung eines besonders schutzwürdigen Kreises der Bevölkerung vor mit hoher Wahrscheinlichkeit drohenden schweren Straftaten geht". Das muß ein für allemal klar sein, und es wäre gut gewesen, Herr Vogel, wenn Sie das besonders betont hätten.

    (Abg. Dr. Stark [Nürtingen] : Das ist selbstverständlich!)

    b) Wir meinen, die Ausgestaltung des Gesetzes muß dem unmißverständlich Rechnung tragen, damit kein Angehöriger der Strafverfolgungsbehörden auf die Idee kommt, daß das auch für Kriminelle unterhalb der wirklich Schwergewichtigen gelte, die nach der Entscheidung des Verfassungsgerichts hier nur erfaßt werden dürfen. Wenn ich mir unter diesem Gesichtspunkt Ihren Entwurf anschaue, so entspricht er diesen Bedingungen nicht.

    (Abg. Dr. Stark [Nürtingen] : Das ist Ihr Urteil!)

    c) Wir meinen, es muß klargestellt werden, daß bei einer solchen Ausweitung nach sechs Monaten die Freilassung zu erfolgen hat, es sei denn, das Oberlandesgericht bestätigt die Fortdauer der Haft. Wir meinen ferner, es muß geprüft werden, ob nicht nach vier Monaten ein weiterer Haftprüfungstermin obligatorisch einzuführen ist, um sicherzustellen, daß es nicht zu unbedachten Verzögerungen kommt. Denn ich sage noch einmal: der Haftgrund der Wiederholungsgefahr ist der schwierigste und am ehesten geeignete, Unschuldige zu erfassen, weil kaum eindeutige Gründe zu finden sind, um wirklich sagen zu können, es drohe Wiederholungsgefahr.
    d) Letztlich, meine sehr verehrten Damen und Herren, vertreten wir die Auffassung, daß eine solche Änderung, wenn es dazu kommt, richtig etikettiert und zutreffend eingeordnet werden muß. Insoweit sollten wir dem Vorschlag des Landesjustizministers Dr. Dr. Neuberger folgen, der von einer Sicherungshaft spricht und meint, daß der Haftgrund der Wiederholungsgefahr in einer gesonderten Vorschrift aufzuführen sei, und zwar zusammen mit den Bestimmungen des § 112, die heute schon die Wiederholungsgefahr bei Sittlichkeitsdelikten regeln. Denn jeder, der die Strafprozeßordnung liest, soll auf den ersten Blick sehen können, daß ein deutlicher Unterschied zwischen den normalen Haftgründen des § 112 und dem der Wiederholungsgefahr besteht.

    (Abg. Erhard [Bad Schwalbach] : Wo es hinkommt, ist Nebensache; die Hauptsache ist, es kommt hinein!)

    Zum Schluß sage ich noch einmal: Uns erscheint die Einbringung Ihres Gesetzentwurfs überhastet, und wir glauben, daß Sie dabei allzusehr auf eine vordergründige Volksmeinung geschielt haben. Für den Gesetzgeber gehört sich auch, gelassen abwarten zu können und erst dann zu entscheiden, wenn wirklich ausgewertetes, begründetes Material vorliegt.

    (Beifall bei den Regierungsparteien.)



Rede von Dr. Carlo Schmid
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)
Das Wort hat der Abgeordnete Kleinert.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Detlef Kleinert


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FDP)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)

    Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen! Meine Herren! Herr Vogel, Sie gucken mich so erwartungsvoll an. Tatsächlich ist Ihnen doch wahrscheinlich nicht ganz so wohl bei der Geschichte gewesen, wie Sie es hier vorgetragen haben. Sie haben den größeren Teil Ihrer Ausführungen darauf verwandt, die Leidensgeschichte darzustellen und Vorwürfe gegen das Bundesjustizministerium zu erheben. Den mit Abstand kleineren Teil Ihrer Ausführungen haben Sie darauf verwandt, darzulegen, was Sie in der Sache machen wollen und warum Sie es machen wollen. Ich sehe ganz vordergründig eine fundamentale Diskrepanz zwischen dem, was Sie als Grund für Ihren Gesetzentwurf vorgetragen haben, und dem, was in diesem Entwurf steht.
    Sie bringen vor, es handle sich darum, zu verhindern — das wollen wir ganz gewiß auch, um das vorweg zu sagen —, daß Leute, nachdem sie gerade erst eine Tat begangen haben, immer wieder — serienweise — Straftaten begehen, daß dadurch die Polizei in der Ausübung ihres Dienstes entmutigt wird, daß die Ermittlungsbehörden geradezu verzweifeln, weil jemand, den sie gerade mit Mühe festgestellt haben, sofort wieder losgeht und serienweise Verbrechen begeht. Darin stimmen wir mit Ihnen überein.
    Aber was haben Sie da hineingeschrieben: Wer einmal — Frage: wann? — eine Straftat begangen hat, wegen der er rechtskräftig verurteilt worden ist und eine — in Worten: eine — weitere Straftat begeht, kann wegen der Wiederholungsgefahr in einer Unzahl von Fällen, die Sie völlig unterschiedslos und undifferenziert nebeneinander geschrieben haben, auf Verdacht eingesperrt werden. Das ist ein erheblicher Widerspruch zwischen der Begründung, die Sie hier geben und dem, was in Ihrem Entwurf steht.
    Ich habe neulich den verehrungswürdigen Kollegen Berger bei einer Veranstaltung vor den Herren Polizeipräsidenten gehört, denen dieses Problem mit Recht auch sehr am Herzen liegt. Nur weil es da so schön ruhig und still zuging, habe ich mich mit Mühe zurückhalten können, als er immer noch mehr Paragraphen vorlas, die Sie alle da hineingeschrieben haben und bei denen die Wiederholungsgefahr anknüpfen soll. Warum sagte er nicht, was Sie von den Straftatbeständen aus Ihrem Entwurf herausgelassen haben? Sie haben doch einfach alles hineingeschrieben, was Sie auf den ersten Blick erwischt haben.



    Kleinert
    Es finden sich darin eine Fülle von Straftatbeständen, von denen in der Kriminalwissenschaft eindeutig bekannt ist, daß diese Delikte nicht serienweise, sondern nur aus ganz bestimmten Situationen heraus begangen werden. Allen diesen Erkenntnissen entgegen haben Sie hier etwas ganz anderes hineingeschrieben. Daraus kann man ablesen, daß es Ihnen in Wirklichkeit darum gegangen ist, das Unbehagen, das sich — an den Ergebnissen gemessen, zu Recht — in unserem Lande über die Vermehrung von Straftaten, auch über die Vermehrung von Serienstraftaten, ausgebreitet hat
    — auch in der Richterschaft und insbesondere bei der Polizei —, zu benutzen, sich in einer sehr flotten Weise auf die Woge zu setzen und zu sagen: Wir sind die ersten, wir haben es richtig gemacht. Und da bringen Sie uns diesen Gesetzentwurf her. Bloß, er wird uns nicht weiterhelfen.

    (Abg. Vogel: Daß Sie uns bescheinigen, daß wir die ersten sind, nehmen wir gern entgegen!)

    — Man kann es ja an der Drucksachennummer ablesen.
    Aber wenn man das Problem so undifferenziert anzugehen versucht, wie Sie es tun, wird man im Endeffekt die Kriminalität nicht nur nicht eindämmen, sondern man wird neue Ursachen für Spannungen und Widersprüche schaffen. Schon heute zeichnen sich die Angriffe gegen das geltende Haftrecht durch eine erstaunliche Unkenntnis aus, die bis in die Reihen der verehrten Abgeordneten der CDU/CSU hineingeht. Unter Juristen gilt immer noch der schöne Spruch: Kenntnis des Gesetzes erleichtert seine Anwendung.

    (Heiterkeit und Beifall bei den Regierungsparteien.)

    Davon fehlt einiges bei Ihnen, wenn man immer wieder hört: Jemand braucht nur einen festen Wohnsitz zu haben, und schon kann er die größten Verbrechen begangen haben, der Richter muß ihn freilassen.

    (Abg. Dr. Jaeger: Ob er muß oder nicht, er läßt ihn frei!)

    — Herr Jaeger, wir haben den § 112 StPO und wir haben den § 113 StPO. Im § 113 befassen wir uns mit Delikten, für die eine Freiheitsstrafe von nicht mehr als sechs Monaten zu erwarten ist. Nur in diesem Bereich einer doch schon recht kleinen Kriminalität — wenn sie nicht gerade in großen Serien auftritt; aber dann wird die Straferwartung ja wieder höher — spielt der feste Wohnsitz überhaupt eine Rolle. In § 112, der von sämtlichen anderen Fällen handelt, spielt dieser in der Öffentlichkeit immer breitgetretene feste Wohnsitz nicht die geringste Rolle; so etwas steht gar nicht darin. Das wird aber bedenkenlos vermengt, nur um zügiger
    — sprich: oberflächlicher —, dafür aber um so wirkungsvoller draußen argumentieren und polemisieren zu können.

    (Zustimmung bei der SPD.)

    Wir werden uns, nachdem Sie uns es mit Ihrem Entwurf leider nicht abgenommen haben, die Mühe machen müssen, an die Sache sehr viel differenzierter, ruhiger und sachlicher heranzugehen, um zu einem vernünftigen Ergebnis zu kommen. Dazu gehört, daß wir, um es ganz klar zu machen, in § 113 j den festen Wohnsitz noch etwas anders definieren werden, damit es sogar bei diesen geringeren Fällen keine Möglichkeit mehr gibt, sich dahin auszureden, eine rein formale Gegebenheit reiche aus. Ich habe dazu neulich ein sehr schönes Wort gehört, das ich aber leider hier nicht wiedergeben kann; ich werde es Ihnen, Herr Lenz, bei Gelegenheit einmal persönlich erzählen.
    Also den Mangel werden wir ausräumen, und dann werden wir das tun, was Herr de With und der Bundesjustizminister schon angesprochen haben. Wir werden versuchen, einen Tatbestand zu formulieren, der, nicht nur weil wir oder weil Sie es so behaupten, wirklich auf die Serientäter abzielt, auf die Leute, die offensichtlich dazu neigen, wenn sie auch nur einen Tag auf freiem Fuß sind, serienweise ans Werk zu gehen und sich an anderer Leute Eigentum und Gesundheit zu vergreifen. Diese Leute wollen wir fassen.
    Das geht aber nicht mit Ihrem Modell: Eins plus eins und dann erst einmal auf Verdacht einsperren. So geht es beim besten Willen nicht.