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ID0616800200

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    Vokabeln: 6
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    6. Bundesjustizminister.: 1
  • tocInhaltsverzeichnis
    Deutscher Bundestag 168. Sitzung Bonn, Mittwoch, 2. Februar 1972 Inhalt: Überweisung einer Vorlage der Bundesregierung an Ausschüsse 9621 A Amtliche Mitteilungen . . . . . . . 9621 B Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes zur Förderung der Rationalisierung im Steinkohlenbergbau (Drucksache VI/2666) ; Bericht des Haushaltsausschusses gem. § 96 GO (Drucksache VI/3065), Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Wirtschaft (DrucksacheVI/3021) — Zweite und dritte Beratung — 9621 B Entwurf eines Gesetzes zur Abwicklung der unter Sonderverwaltung stehenden Vermögen von Kreditinstituten, Versicherungsunternehmen und Bausparkassen (Drucksache VI/2114) ; Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Wirtschaft (Drucksache VI/3063) — Zweite und dritte Beratung — 9621 D Entwurf eines Gesetzes über die Errichtung eines Bundesamtes für Sera und Impfstoffe (Drucksache VI/ 1989) ; Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Jugend, Familie und Gesundheit (Drucksache VI/2987) — Zweite Beratung — . . . . 9622 A Entwurf eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 30. März 1971 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und Kanada über Soziale Sicherheit (Drucksache VI/2977) ; Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Arbeit und Sozialordnung (Drucksache VI/3064) — Zweite Beratung und Schlußabstimmung — 9622 B Entwurf eines Gesetzes zu dem Europäischen Übereinkommen vom 16. September 1968 über die Beschränkung der Verwendung bestimmter Detergentien in Wasch- und Reinigungsmitteln (Drucksache VI/2251); Schriftlicher Bericht des Innenausschusses (Drucksache VI/3068) — Zweite Beratung und Schlußabstimmung — 9622 C Entwurf eines Gesetzes zu dem Protokoll vom 12 März 1971 zur Änderung des Abkommens vom 7. Dezember 1944 über die Internationale Zivilluftfahrt (4. Änderung des Abkommens über die Internationale Zivilluftfahrt) (Drucksache VI/2762); Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Verkehr und für das Post- und Fernmeldewesen (Drucksache VI/3074) — Zweite Beratung und Schlußabstimmung — 9622 C Entwurf eines Gesetzes zu dem Übereinkommen vom 29. Februar 1968 über die gegenseitige Anerkennung von Gesellschaften und juristischen Personen (Drucksache VI/1976); Schriftlicher Bericht des Rechtsausschusses (Drucksache VI/3076) — Zweite Beratung und Schlußabstimmung — 9622 D II Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 168. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 2. Februar 1972 Entwurf eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 14. Dezember 1970 über den Handelsverkehr mit den überseeischen Ländern und Gebieten betr. die Erzeugnisse, die unter die Zuständigkeit der Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl fallen (Drucksache W2667); Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Wirtschaft (Drucksache VI/3079) — Zweite Beratung und Schlußabstimmung — . . 9623 A Entwurf eines Gesetzes zur Änderung der Strafprozeßordnung (Abg. Vogel, Benda, Dr. Lenz [Bergstraße], Dr. Althammer, Dr. Jaeger und Fraktion der CDU/CSU) (Drucksache VI/2558) — Erste Beratung — Vogel (CDU/CSU) . . . . . . . 9623 B Jahn, Bundesminister . . 9625 D, 9641 A Dr. de With (SPD) . . . . . . 9628 B Kleinert (FDP) 9630 C Dr. Jaeger (CDU/CSU) . . . . 9632 C Pensky (SPD) 9635 D Dr. Lenz (Bergstraße) (CDU/CSU) 9638 D, 9640 C Dr. Schäfer (Tübingen) (SPD) . . . 9639 C Entwurf eines . . . Gesetzes zur Änderung des Lastenausgleichsgesetzes (Bundesrat) (Drucksache VI/3059) — Erste Beratung — Dr. Jenninger (CDU/CSU) . . . . 9642 A Porzner (SPD) . . . . . . . . . 9643 A Peters (Poppenbüll) (FDP) . . . . 9644 C Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Strafgesetzbuches (Abg. Reddemann, Baron von Wrangel, Dr. Gölter, Pfeifer, Vogt, Breidbach, Pieroth, Dr. Schulze-Vorberg und Fraktion der CDU/CSU) (Drucksache VI/2918) — Erste Beratung — 9645 B Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Straßenverkehrsgesetzes (Bundesrat) (Drucksache VI/3047) — Erste Beratung — 9645 C Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über die Entschädigung der Mitglieder des Bundestages (CDU/CSU, SPD, FDP) (Drucksache VI/3092) — Erste Beratung — Brück (Köln) (CDU/CSU) 9645 D Dr. Schäfer (Tübingen) (SPD) . . 9645 D von Hassel, Präsident 9646 A Antrag der Abg. Dichgans u. Gen. betr. Änderung der Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages (Drucksache VI/3051) Dichgans (CDU/CSU) 9646 B Schriftlicher Bericht des Rechtsausschusses über den Antrag der Fraktionen der SPD, FDP betr. Änderung des Adoptionsrechts und über den Antrag der Abg. Rollmann, Dr. Stark (Nürtingen), Dr. Gölter, Dr. Wagner (Trier), Dr. Riedl (München), Vogel und Fraktion der CDU/CSU betr. Neuregelung des Adoptionsrechts (Drucksachen VI/2367, VI/2591, VI/3067) Dr. Stark (Nürtingen) (CDU/CSU) . 9647 A Sieglerschmidt (SPD) 9647 C Frau Dr. Diemer-Nicolaus (FDP) . 9648 C Jahn, Bundesminister 9649 D Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Jugend, Familie und Gesundheit über die Vorschläge der Kommission der Europäischen Gemeinschaften für eine Verordnung (EWG) des Rates über in der Gemeinschaft hergestellte Schaumweine im Sinne von Punkt 12 des Anhangs II zur Verordnung (EWG) Nr. 816/70, eine Verordnung (EWG) des Rates zur Änderung der Verordnung (EWG) Nr. 817/70 hinsichtlich der Qualitätsschaumweine bestimmter Anbaugebiete (Drucksachen VI/2236, VI/3032) . . . . 9650 B Schriftlicher Bericht des Finanzausschusses über den Vorschlag der EG-Kommission für eine Richtlinie des Rates zur Änderung der Richtlinie des Rates vom 4. März 1969 zur Harmonisierung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften über den aktiven Veredelungsverkehr (Drucksachen VI/2660, VI/3069) 9650 C Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Wirtschaft über die Vorschläge der EG-Kommission für eine Verordnung (EWG) des Rates über die Eröffnung, Aufteilung und Verwaltung des Gemeinschaftszollkontingents für getrocknete Weintrauben, der Tarifstelle 08.04 B I des Gemeinsamen Zolltarifs, in unmittelbaren Umschließungen mit einem Gewicht des Inhalts von 15 kg oder weniger Verordnung (EWG) des Rates über die Zollbehandlung bestimmter Waren, die zur Instandhaltung oder Instandsetzung von Flugzeugen einschließlich Hubschraubern mit einem Leergewicht von mehr als 2000 kg bis 15 000 kg bestimmt sind Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 168. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 2. Februar 1972 III Verordnung (EWG) des Rates zur Aufnahme weiterer Waren in die im Anhang I der Verordnung (EWG) Nr. 1025/ 70 des Rates zur Festlegung einer gemeinsamen Regelung für die Einfuhr aus dritten Ländern aufgeführte Liste Verordnung (EWG) des Rates zur Änderung des Zolltarifschemas in den Verordnungen (EWG) Nr. 1052/68, (EWG) Nr. 522/70 und (EWG) Nr. 653/71 über die Getreideverarbeitungserzeugnisse (Drucksachen VI/2838, VI/2961, VI/2873, VI/2959, VI/3062) . . . . . . . . . 9650 C Übersicht 11 des Rechtsausschusses über die dem Bundestag zugeleiteten Streitsachen vor dem Bundesverfassungsgericht (Drucksache VI/3081) . . . . . . . . 9650 D Schriftlicher Bericht des Rechtsausschusses Tiber den Vorschlag der Kommission der Europäischen Gemeinschaften für eine Zweite Richtlinie des Rates zur Koordinierung der Schutzbestimmungen, die in den Mitgliedstaaten den Gesellschaften im Sinne des Art. 58 Abs. 2 des Vertrages im Interesse der Gesellschafter sowie Dritter für die Gründung der Aktiengesellschaft sowie für Erhaltung und Änderung ihres Kapitals vorgeschrieben sind (Drucksachen VI/595, VI/3070) Dichgans (CDU/CSU) 9651 B Dr. Schmude (SPD) 9651 D Schriftlicher Bericht des Rechtsausschusses über den Vorschlag der Kommission der Europäischen Gemeinschaften für eine Dritte Richtlinie des Rates zur Koordinierung der Schutzbestimmungen, die in den Mitgliedstaaten den Gesellschaften im Sinne des Art. 58 Abs. 2 des Vertrages im Interesse der Gesellschafter sowie Dritter bei Fusionen von Aktiengesellschaften vorgeschrieben sind (Drucksachen VI/ 1027, VI/3071) Dr. Lenz (Bergstraße) (CDU/CSU) . . 9652 C Dr. Schmude (SPD) . . . . . . 9653 B Kleinert (FDP) 9653 D Fragestunde (Drucksache VI/3075) Fragen des Abg. Schedl (CDU/CSU): Sicherheitsmäßige Überprüfung der Entwicklungshelfer Frau Freyh, Parlamentarischer Staatssekretär 9654 C Fragen des Abg. Dr. Gleissner (CDU/CSU) : Standort München für das Europäische Patentamt Dr. Bayerl, Parlamentarischer Staatssekretär 9654 D, 9655 A, B, C, D, 9656 A, B, C, D, 9657 A, B, C, D, 9658 A Dr. Gleissner (CDU/CSU) . . . 9655 A, C, D Dr. Riedl (München) (CDU/CSU) . 9656 A, B Schedl (CDU/CSU) . . . . . . . 9656 B Dr. Wittmann (München) (CDU/CSU) 9656 C, D Dr. Becher (Pullach) (CDU/CSU) . . 9657 A Dr. Jobst (CDU/CSU) . . . . . 9657 A, B Dr. Gradl (CDU/CSU) . . . . . 9657 C, D Fragen des Abg. Horstmeier (CDU/CSU) : Nach dem einzelbetrieblichen Förderungs- und sozialen Ergänzungsprogramm geförderte Landwirte Logemann, Parlamentarischer Staatssekretär 9658 A, B, C Horstmeier (CDU/CSU) . . . . 9658 B Frage des Abg. Dr. Müller-Hermann (CDU/CSU) : Erhöhungen der Post- und Fernmeldegebühren Leber, Bundesminister 9658 D, 9659 A, B, C, D 9660 A, B, C, D, 9661 A, B, C, 9662 A, B, C, D Dr. Müller-Hermann (CDU/CSU) . 9659 A, B Dr. Jenninger (CDU/CSU) . . . . 9659 B Dr. Jobst (CDU/CSU) 9659 C Breidbach (CDU/CSU) 9660 A Stücklen (CDU/CSU) 9660 B Engelsberger (CDU/CSU) 9660 C Härzschel (CDU/CSU) 9660 C Niegel (CDU/CSU) 9660 D Schmidt (Braunschweig) (SPD) . . 9661 A Dr. Schulze-Vorberg (CDU/CSU) . . 9661 B Weber (Heidelberg) (CDU/CSU) . . 9661 C Schmitt (Lockweiler) (CDU/CSU) . . 9662 A Dr. Becher (Pullach) (CDU/CSU) . 9662 A Leicht (CDU/CSU) 9662 B Dr. Jahn (Braunschweig) (CDU/CSU) 9662 C Rawe (CDU/CSU) 9662 C IV Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 168. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 2. Februar 1972 Frage des Abg. Engelsberger (CDU/CSU) : Tariferhöhungen bei der Deutschen Bundespost Leber, Bundesminister . . . . . . 9662 D, 9663 A, B, C, 9664 A, B, C, D, 9665 A, B, C, D Engelsberger (CDU/CSU) . . . . 9663 A, B Dr. Müller-Hermann (CDU/CSU) . . 9663 B Breidbach (CDU/CSU) . . . . . . 9663 C Rawe (CDU/CSU) . . . . . . . 9663 D Dr. Schulze-Vorberg (CDU/CSU) . . 9664 A Leicht (CDU/CSU) . . . . . . . 9664 B Dr. Jenninger (CDU/CSU) . . . . 9664 C Lemmrich (CDU/CSU) . . . . . 9664 D Wrede (SPD) 9665 A Stücklen (CDU/CSU) . . . . . 9665 B Niegel (CDU/CSU) . . . . . . 9665 C Schulte (Schwäbisch Gmünd) (CDU/CSU) 9665 C Frage des Abg. Breidbach (CDU/CSU) : Planungen der Bundesregierung hinsichtlich Bundesbahn und Bundespost Leber, Bundesminister . . . . . . 9665 D, 9666 A, B, C, D, 9667 A, B, C Breidbach (CDU/CSU) . . . . . 9666 A, B Sander (SPD) . . . . . . . . . 9666 C Leicht (CDU/CSU) . . . . . . 9666 C Stücklen (CDU/CSU) 9666 D Dr. Jobst (CDU/CSU) . . . . . 9667 A Dr. Müller-Hermann (CDU/CSU) . 9667 A Wende (SPD) 9667 C Nächste Sitzung 9667 D Anlagen Anlage 1 Liste der beurlaubten Abgeordneten . . 9669 A Anlage 2 Schriftliche Antwort auf die Schriftliche Frage des Abg. Breidbach (CDU/CSU) betr. Personalausgaben im Bereich des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit . . . . . . . . . 9669 C Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 168. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 2. Februar 1972 9621 168. Sitzung Bonn, den 2. Februar 1972 Stenographischer Bericht Beginn: 9.00 Uhr
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    Anlage 1 Liste der beurlaubten Abgeordneten Abgeordnete(r) beurlaubt bis einschließlich Beurlaubungen Dr. Aigner * 2. 2. Dr. Althammer 4. 2. Dr. Artzinger 4. 2. Bartsch 21.2. Biechele 4. 2. Blank 5. 2. Dasch 5. 2. Dr. Dittrich * 3. 2. Dr. Dollinger 5. 2. Dorn 4. 2. von Eckardt 14. 2. Dr. Erhard 3. 2. Dr. Evers 4. 2. Faller * 2. 2. Fellermaier * 11. 2. Flämig * 4. 2. Dr. Furler * 3. 2. Gallus 4. 2. Gerlach (Emsland) * 2. 2. Dr. Giulini 4. 2. Freiherr von und zu Guttenberg 5. 2. Haar (Stuttgart) 2. 2. Dr. Jahn (Braunschweig) * 3. 2. Frau Krappe 4. 2. Dr. Kraske 4. 2. Kriedemann * 4. 2. Lautenschlager * 3. 2. Lücker (München) * 3. 2. Metzger 4. 2. Mick 15. 2. Dr. Müller (München) 4. 2. Müller (Remscheid) 2. 2. Dr. Reischl * 2. 2. Richarts * 4. 2. Säckl 4. 2. Dr. Schellenberg 5. 2. Schmidt (Kempten) 5. 2. Schmidt (München) 4. 2. Seefeld * 2. 2. Dr. Seume 25. 2. Spilker 4. 2. Dr. Starke (Franken) 2. 2. Dr. Freiherr von Weizsäcker 4. 2. Windelen 2. 2. Urlaubsanträge Bredl 4. 3. *) Für die Teilnahme an Ausschußsitzungen des Europäischen Parlaments Anlagen zum Stenographischen Bericht Anlage 2 Schriftliche Antwort des Bundesministers Dr. Eppler vom 28. Januar 1972 auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Breidbach (CDU/CSU) (Drucksache VI/3016 Frage B 77): Ist der Bundesminister für wirtschaftliche Zusammenarbeit bereit, in der Präzisierung seiner Antwort auf meine Anfrage in der Fragestunde vom 11. November 1971 Auskunft darüber zu geben, wie sich der prozentuale Anstieg der Personalausgaben im Bereich des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit unter Berücksichtigung der Ein- und Ausgliederungen darstellt? Die von Ihnen in der Fragestunde vom 11. November 1971 genannten Zahlen für Personalausgaben im Bereich des BMZ von 8,7 Millionen DM in 1969 und 22 Millionen DM in 1972 berücksichtigen nicht, daß die Personalkosten für die von der Regierung der Großen Koalition geschaffene BfE im Haushaltsjahr 1969 noch nicht im Epl. 23 enthalten waren, und die Personalaufwendungen für 1972 nach den Beratungen im Haushaltsausschuß mit 21,4 Millionen DM veranschlagt sind. Im Hinblick darauf, daß die Personalausgaben für die BfE erstmals seit dem Haushaltsjahr 1970 im Haushaltsplan des BMZ enthalten sind, kann auch erst seit diesem Zeitpunkt eine zusammengefaßte Ubersicht über die Entwicklung der Personalkosten erstellt werden. Ab 1969 kann dementsprechend die erbetene Präzisierung der Angaben nur für das BMZ selbst gegeben werden. Die Personalkostensteigerung für 1969 bis 1972 beträgt für das BMZ im jährlichen Durchschnitt 17,4 %. Verglichen mit anderen Ressorts ist dieses eine normale Steigerungsrate. Der Stellenzuwachs stellt sich für den gleichen Zeitraum wie folgt dar: Planstellen und Stellen des BMZ Beamte, Angestellte Steigerung gegenüber und Arbeiter Vorjahr 1969 356 1970 402 12,9 % 1971 434 7,9 % 1972 438 0,9% Für die BfE beträgt die Steigerungsrate der Personalkosten ab 1970 im Durchschnitt jährlich 38,7 %. Das Stellensoll hat sich im gleichen Zeitraum wie folgt entwickelt: Planstellen und Stellen der BfE Beamte, Angestellte Steigerung gegenüber und Arbeiter Vorjahr Ende 1969 124 1970 191 54,0 % 1971 214 12,0 % 1972 217 1,4 % 9670 Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 168. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 2. Februar 1972 Diese Steigerungsraten sind jedoch nicht außergewöhnlich, wenn man berücksichtigt, daß die Aufgaben der BfE nach Art und Umfang überproportional gewachsen sind. Im Bewertungszeitraum stiegen die Verpflichtungsermächtigungen der Technischen Hilfe — für die Durchführung der Maßnahmen ist weitgehend die BfE zuständig — im Jahre 1970 um 37,8 % Jahre 1971 um 17,6 % Jahre 1972 um 15,7%. In diesem Zusammenhang ist auch hervorzuheben, daß sich die Stellenausstattung im Rahmen der gutachtlichen Stellungnahme des Präsidenten des Bundesrechnungshofes vom Dezember 1969 hält. Insgesamt beträgt die Personalkostensteigerung für BMZ und BfE ab 1970 im Durchschnitt jährlich 24,1 %. Neben dem vorerwähnten Aufbau der BfE und deren Aufgabenzuwachs sind dafür im wesentlichen lineare, strukturelle und individuelle Einkommensverbesserungen im öffentlichen Dienst maßgeblich. Da diese für die Bediensteten sehr unterschiedlich sind, kann der darauf entfallende Anteil an den Steigerungen prozentual zuverlässig nicht ermittelt werden. Insoweit darf auch auf die Antwort des Bundesministers des Innern vom 7. Dezember 1971 — Drucksache VI/2911 — auf die Kleine Anfrage von Abgeordneten der Fraktion der CDU/CSU Bezug genommen werden.
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    Rede von Friedrich Vogel


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU/CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Fast fünf Monate sind seit der Einbringung des von der CDU/CSU-Fraktion vorgelegten Gesetzentwurfs vergangen, der eine Verschärfung des Rechts der Untersuchungshaft für Serien- und Hangverbrecher zum Gegenstand hat. Meine Damen und Herren, fast fünf Monate sind vergangen, ehe es in diesem Hohen Hause möglich geworden ist, die erste Lesung vorzunehmen und damit, wie wir hoffen, eine ebenso zügige wie intensive Beratung dieses Gesetzentwurfes zu beginnen. Jedes Lamento über steigende Kriminalität in unserem Lande wird unglaubwürdig, wenn der Erkenntnis, daß gegen die um sich greifende Kriminalität in diesem Lande etwas geschehen muß, nicht entsprechende Taten folgen. Eine der dringend erforderlich gewordenen Taten ist eine Änderung der Bestimmungen der Strafprozeßordnung über die Untersuchungshaft, die es möglich macht, diejenigen hinter Schloß und Riegel zu bringen, die mit großer verbrecherischer Energie ganze Serien von Straftaten, die teilweise in die Hunderte gehen, begehen, ohne daß das geltende Haftrecht eine ausreichende Handhabe böte, gegen sie die Untersuchungshaft anzuordnen.
    Meine Damen und Herren, das hat zu einer zunehmenden Verunsicherung der Bevölkerung beigetragen, in der sich das Gefühl breit macht, unser Staat sei nicht mehr in der Lage, die Bevölkerung, die Menschen in diesem Lande wirksam genug vor den Verbrechern zu schützen. Das hat ebenso zu einer zunehmenden Resignation bei den Polizeibeamten geführt, denen gerade bei den am intensivsten kriminellen Straftätern die Hände gebunden sind, deren laufender krimineller Betätigung sie mehr oder weniger hilflos gegenüberstehen.
    Der von der CDU/CSU-Fraktion des Deutschen Bundestages bereits im September des vergangenen Jahres vorgelegte Gesetzentwurf bringt eine dem Problem gerecht werdende und gleichzeitig rechtsstaatliche Lösung. Wir begrüßen es, daß der Bundesrat am 17. Dezember 1971 auf Initiative der von der CDU regierten Länder Rheinland-Pfalz und Schleswig-Holstein ebenfalls mit großer Mehrheit einen Entwurf vorgelegt hat, der in seinen Intentionen mit dem Entwurf der CDU/CSU-Bundestagsfraktion übereinstimmt.
    Nur die Bundesregierung hat es bis zum heutigen Tage nicht geschafft, ihrer politischen Führungsaufgabe in diesem Fragenbereich gerecht zu werden.

    (Abg. Kleinert: Machen Sie sich das doch nicht so leicht!)

    — Herr Kollege Kleinert, Sie haben sich ja zu diesem Problem verschiedentlich geäußert, und ich habe nicht den Eindruck, daß von Ihrer Seite ein sachgerechter Beitrag zur Lösung dieses Problems zu erwarten ist.

    (Beifall bei der CDU/CSU. — Oho-Rufe bei der FDP. — Abg. Kleinert: Welche Anmaßung!)

    Zwar läßt die Bundesregierung vor allem durch den Herrn Innenminister, aber auch durch den Herrn Justizminister, und durch andere Mitglieder des Kabinetts bei allen passenden Gelegenheiten verkünden, wie sehr ihr die Verbrechensbekämpfung am Herzen liegt. Wenn es aber darum geht, zu handeln, handelt diese Bundesregierung nach dem Motto: Hannemann, geh du voran!

    (Abg. Dr. Schäfer [Tübingen] und Abg. Dr. Apel: Wer ist Hannemann? — Weitere Zurufe von der SPD.)




    Vogel
    — Ja, Herr Kollege Schäfer, der Hannemann ist z. B. der Bundesrat, der hier vorangehen muß oder die CDU/CSU-Bundestagsfraktion, die Ihnen auf die Sprünge helfen muß, ehe Sie in Gang kommen. Das ist doch die Lage.
    Meine Damen und Herren, so sind wichtige Initiativen zur Verbrechensbekämpfung, wie z. B. auch die neuen Bestimmungen gegen Luftpiraterie und Geiselnahme, nicht von ,der Bundesregierung, sondern vom Bundesrat ausgegangen.

    (Abg. Dr. Lenz [Bergstraße]) : Sehr wahr!)

    Der Herr Bundesjustizminister hat in der Sitzung des Bundesrates am 17. Dezember 1971 verkündet, die Bundesregierung werde zum Haftrecht von der Vorlage eines eigenen Entwurfs absehen, um eine zügige Behandlung und Entscheidung im Bundestag zu fördern. Darin ist nur der Versuch zu sehen., sich für Nichtstun in dieser Frage ein Alibi zu verschaffen.
    Das Problem der Serienkriminalität liegt nicht erst seit heute auf ,dem Tisch. Seit der Liberalisierung des Haftrechts im Jahre 1964 wird ,das Problem gesehen. Seit jener Zeit ist die Kriminalität um weit mehr als ein Drittel angestiegen, während gleichzeitig die Aufklärungsziffern zurückgegangen sind, d. h. die Zahl der nicht aufgeklärten Verbrechen erheblich zugenommen hat. Die serienmäßig begangenen Straftaten machen einen nicht unerheblichen Teil dieser Statistik aus. Unser früherer Kollege Martin Hirsch und mit ihm nicht nur zahlreiche Kollegen in diesem Hause, sondern vor allem die Vertreter der Strafverfolgungspraxis waren bereits im Jahre 1968 von der Notwendigkeit einer Verschärfung des Haftrechts für Wiederholungstäter überzeugt. Die damaligen Initiativen sind im Gestrüpp einer mehr emotionalen als sachgemäßen Diskussion hängengeblieben.
    In der Debatte über eine Große Anfrage der CDU/ CSU-Fraktion am 4. November 1970 haben wir erneut eine Änderung ,des Haftrechts verlangt. Daraufhin hat der Rechtsausschuß im Frühjahr 1971 die Bundesregierung ersucht, einen umfassenden Bericht über die Erfahrungen der Polizeibehörden, Staatsanwaltschaften und Gerichte mit den im Jahre 1964 geänderten Bestimmungen ,des Haftrechts vorzulegen. Auf diesen Bericht warten wir bis zum heutigen Tage; wir warten darauf, obwohl dem Bundesjustizminister die Stellungnahmen der Länderjustizminister seit Anfang Dezember letzten Jahres vorliegen und obwohl der Bundesjustizminister in der Sitzung des Bundesrates am 17. Dezember 1971 eine Grobauswertung dieser ihm vorliegenden Berichte vorlegen konnte.
    Am 10. September 1971 hat sich die Ständige Konferenz der Innenminister zusammen mit dem Bundesinnenminister auf der Grundlage des vorliegenden Erfahrungsmaterials für eine Verschärfung des Haftrechts und eine baldige entsprechende gesetzliche Regelung ausgesprochen. Aber der Bundesminister der Justiz, meine Damen und Herren, ist immer noch mit der Prüfung der Frage beschäftigt, ob das Haftrecht verschärft werden soll oder nicht und welche Folgerungen er aus dem vorliegenden Erkenntnismaterial ziehen soll.
    Daran hat offenbar selbst die Feststellung des Hamburger Justizsenators Heinsen im Bundesrat am 17. Dezember 1971 nichts zu ändern vermocht, in der es heißt, aus den Erfahrungen der Gerichte und der Staatsanwaltschaften ergebe sich nahezu einmütig, daß die Erweiterung des Haftgrundes der Wiederholungsgefahr notwendig sei. Bald sieben Wochen später ist es dem Bundesjustizminister offenbar immer noch nicht möglich gewesen, sich darüber schlüssig zu werden, welche Schlüsse er aus dem umfangreichen inzwischen vorliegenden Erfahrungsmaterial ziehen soll. Meine Damen und Herren, das erinnert an ,die mehr als ein Dutzend hausinternen Entwürfe in einer anderen wichtigen Geetzgebungsfrage.
    Wir haben den Eindruck, daß zur Abwechslung einmal nicht der Herr Bundesinnenminister, soniclern der Herr Bundesjustizminister im Bremserhäuschen der Bundesregierung sitzt. Wir sind der Überzeugung, daß für eine weitere Verzögerung keine sachliche Berechtigung mehr besteht.
    Der Entwurf der CDU/CSU-Fraktion sieht eine Ausweitung des bislang für bestimmte Sittlichkeitsdelikte bestehenden Haftgrundes der Wiederholungsgefahr auf andere Deliktsgruppen vor, und zwar auf solche Deliktsgruppen, die nach den Erkenntnissen der Kriminalstatistik besonders häufig serienmäßig begangen werden. Es handelt sich um die gefährlichen Straftaten gegen die körperliche Integrität, die serienmäßig begangen werden, vor allem auch durch kriminelle Schlägerbanden insbesondere in den Großstädten. Es handelt sich um Menschenraub und andere gefährliche Straftaten gegen die persönliche Freiheit, auch um den erpresserischen Kindesraub. Es handelt sich um die schweren Eigentumsdelikte, Diebstahl, Hehlerei und Betrug. Betrug wird in der letzten Zeit besonders häufig als Serientat gegenüber sozial schwachen Bevölkerungskreisen und gegenüber älteren Bürgern begangen. Es handelt sich um die gefährlichen Gewaltverbrechen des Raubes, der räuberischen Erpressung und des räuberischen Angriffs auf Kraftfahrer. Es handelt sich um die schweren Fälle gemeingefährlicher Delikte wie qualifizierte Fälle der Brandstiftung, Sprengstoffdelikte und Anschläge auf die Wasserversorgung, Straftaten, die nicht nur im Rahmen der allgemeinen Kriminalität begangen werden, sondern als Seriendelikte politisch radikaler Terrorgruppen eine erhebliche Gefahr für die Rechtsordnung bedeuten. Es handelt sich schließlich um die schwere Rauschgiftkriminalität, die wir nunmehr in diese Bestimmung mit übernehmen können, nachdem wir die entsprechende Vorschrift bereits geändert haben.
    Wir sind der Auffassung, daß wir auch an solchen Delikten nicht vorbeigehen dürfen, die bislang im Rahmen der Serienkriminalität noch nicht in Erscheinung getreten sind, bei denen aber zu erwarten und zu befürchten ist, daß sie in Zukunft in dieser Form in Erscheinung treten werden. Das gilt vor allem für das politisch motivierte Tätigwerden radikaler und fanatisierter Terrorgruppen. Deshalb haben wir die §§ 88, 125 und 129 des Strafgesetzbuches mit in den Katalog unseres Entwurfs aufgenommen.



    Vogel
    Unser Entwurf enthält alle rechtsstaatlichen Sicherungen, die uns erforderlich und von der Praxis her vertretbar erscheinen. Es ist kein Entwurf, bei dem wir an jedem Halbsatz und an jedem Komma hängen. Wir sind aber der Auffassung, daß er in der Richtung und im wesentlichen Inhalt der richtige Weg ist. Wir haben uns bemüht, bei der Konzipierung dieses Entwurfs die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zum Recht der Untersuchungshaft zu berücksichtigen. Wir befinden uns — auch das scheint mir wichtig mit diesem Entwurf im Einklang mit den Bestimmungen der auch uns bindenden Menschenrechtskonvention. Wenn wir einen Blick über den Zaun werfen, meine Damen und Herren, dann sind wir schnell belehrt, daß fast alle demokratischen Nachbarn um uns herum ein Recht der Untersuchungshaft haben, das weitergeht als das, das wir mit unserem Entwurf vorlegen. Wir haben insbesondere in den um uns herum liegenden Ländern viele Rechte, in denen es für die Serienkriminalität einen Generaltatbestand gibt, den wir aus guten Gründen hier nicht vorgelegt haben, bei dem wir auch der Auffassung sind, daß wir dann Schwierigkeiten hätten, uns im Einklang mit der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zu befinden.
    Niemand von uns ist der Auffassung, daß man mit einer Reform des Haftrechts allein dem Problem der Kriminalität in diesem Lande beikommen kann. Niemand von uns ist der Auffassung, daß damit sogar der wesentliche Beitrag geleistet werden kann; dazu ist sehr viel mehr erforderlich. Ich möchte noch einmal betonen: der Bereich derer, die serienmäßig Straftaten begehen, gehört zum harten Kern der Kriminalität, und gerade diesem harten Kern der Kriminalität gelingt es bei dem derzeit geltenden Haftrecht, an einer Untersuchungshaft vorbeizukommen, weil sie in der Lage sind, sowohl die Fluchtgefahr als auch die Verdunklungsgefahr auszuschließen und nicht genügend Handhaben bestehen, sie auf Grund dieser Haftgründe in Haft zu nehmen.
    Auch die ganze Diskussion um die Frage eines festen Wohnsitzes ist ein Versuch, an der eigentlichen Problematik vorbeizukommen und sich vor der notwendigen Entscheidung zu drücken, diesen Haftgrund der Wiederholungsgefahr auf andere Deliktgruppen auszudehnen.
    Wir sind uns sehr wohl darüber im klaren, daß jede Verbrechensbekämpfung, die wirksam sein soll, mit einer entsprechenden sachlichen und personellen Ausstattung sowie einer entsprechenden Ausbildung der Polizei zu beginnen hat. Wir sind der Auffassung, daß in diesem Bereich sehr viel mehr getan werden muß. Auch hier genügt es aber nicht, daß alle Welt nur immer davon redet. Wenn wir davon reden, meine Damen und Herren, müssen wir auch bereit sein, die dafür erforderlichen Mittel, die gesetzlichen Möglichkeiten wie auch die finanziellen Mittel zur Verfügung zu stellen. Das ist nicht nur eine Aufgabe der Länder, sondern auch eine Aufgabe des Bundes.
    Wir wissen sehr wohl, daß es zu einer verschärften und besseren Bekämpfung der Kriminalität auch gehört, die strafverfahrensrechtlichen Bestimmungen so zu ändern, daß die Verfahren schneller, zügiger und wirkungsvoller durchgeführt werden können. Zur präventiven Verbrechensbekämpfung gehört es selbstverständlich, daß der Täter damit rechnen muß, daß die Strafe möglichst auf dem Fuße folgt.

    (Beifall bei der CDU/CSU und bei Abgeordneten der FDP.)

    Alles das gehört in den weiten Bereich der Verbrechensbekämpfung hinein. Wir werden uns gemeinsam zu überlegen haben, was zusätzlich zu tun ist. Wir werden uns mit dem Problem des „Mengenrabatts" zu befassen haben, d. h. mit der Erwartung der Täter, daß weitere Straftaten sich bei der Strafzumessung nicht auswirken werden, weshalb die Täter bis zu ihrer Verhaftung bzw. bis zu ihrer Aburteilung ganze Serien von weiteren Straftaten begehen. Wir werden uns mit der sehr schwierigen Problematik der fortgesetzten Handlung in diesem Bereich zu beschäftigen haben.
    Ich möchte diese Fragen nur angerissen haben, um deutlich zu machen, daß wir den Blick keineswegs nur auf das Recht der Untersuchungshaft gerichtet haben. Aber hier ist ein Fragenkomplex, meine Damen und Herren, der — und das zeigt die lange Diskussion, die wir in diesem Bereich seit Jahren führen — besonders dringlich ist und der endlich eine gesetzgeberische Lösung erfordert.

    (Abg. Dr. Schäfer [Tübingen]: Seit Jahren!)

    — Dazu haben wir unseren Entwurf vorgelegt, Herr Kollege Schäfer!

    (Abg. Dr. Schäfer [Tübingen]:: Seit Jahren!)

    — Seit Jahren, Herr Kollege Schäfer! Denken Sie an die leidvollen Erfahrungen Ihres Kollegen Martin Hirsch in dieser Frage. Ja, seit Jahren, und die Frage ist, Herr Kollege Schäfer — und sicherlich werden Sie bereit sein, persönlich einen wirksamen Beitrag dazu zu leisten —, ob dieses Haus bereit ist, gemeinsam eine solche Initiative zu Unterstützen und einen vernünftigen Gesetzentwurf zu verabschieden.

    (Beifall bei der CDU/CSU und bei Abgeordneten der FDP.)



Rede von Dr. Carlo Schmid
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)
Das Wort hat der Herr Bundesjustizminister.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von: Unbekanntinfo_outline


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (None)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: ()

    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Diese Begründung der Vorlage der CDU/CSU-Fraktion durch den Kollegen Vogel ist eine klare und endgültige Absage an die Gemeinsamkeit der Überlegungen und Bemühungen, mit denen wir uns noch bis vor wenigen Jahren solch schwieriger Themen angenommen haben. Herr Kollege Vogel, dessen dürfen Sie sicher sein: An Ihren Versuchen, hier ein Geschäft mit der Angst zu machen, an Ihren Versuchen, von Verunsicherung zu reden und selber Verunsicherung zu betreiben,

    (Sehr gut! bei der SPD)

    an Ihren Versuchen, hier oberflächlich und leichtfertig Vorlagen einzubringen, die einer kritischen



    Bundesminister Jahn
    Nachprüfung nicht standhalten, wird sich weder
    die Bundesregierung noch die Koalition beteiligen.

    (Beifall bei der SPD und bei Abgeordneten der FDP. — Zuruf des Abg. Vogel.)

    Sie haben den Versuch gemacht, so zu tun, als könne all den schwierigen Erscheinungen unserer Kriminalität in einer vernünftigen Form durch eine Änderung des Haftrechts — wie Sie es dargetan haben oder darzutun versucht haben — wirksam begegnet werden.

    (Abg. Dr. Lenz [Bergstraße] : Gerade das hat der Kollege Vogel nicht gesagt! — Abg. Dr. Stark [Nürtingen)

    nicht zugehört! — Weitere Zurufe von der
    CDU/CSU.)
    Und Sie müssen vor sich selber verantworten,

    (Abg. Baron von Wrangel: Das tun wir ohnehin!)

    ob Sie eigentlich die permanente Irreführung, die in dieser Art der Darstellung des Problems liegt, rechtfertigen wollen.

    (Beifall bei Abgeordneten der SPD.)

    Mit dem Haftrecht, meine Damen und Herren, bekommen Sie überhaupt nur einen kleinen Ausschnitt aus der Gesamtproblematik in den Griff,

    (Abg. Dr. Schäfer [Tübingen) : Sehr richtig!)

    und Sie laufen Gefahr, mit dieser Form der Diskussion — ich hatte Anlaß, das an anderer Stelle schon einmal zu sagen — den Eindruck jemandes zu machen, der sich hier zu gewaltigen Taten aufrafft und in der Bevölkerung das Gefühl erweckt, damit werde tatsächlich etwas Wirksames und Durchschlagendes erreicht werden können. Sie sollten eigentlich sachkundig genug sein, um zu wissen, daß nur eine breit angelegte Vielfalt von Maßnahmen und ein sehr intensives Bemühen von Polizei und Justiz in Ländern und Bund in der Lage sind, mit diesem Problem fertigzuwerden.

    (Zuruf des Abg. Vogel.)

    Wenn es Ihnen tatsächlich um eine Sachlösung ginge, würden Sie die Diskussion sachlicher und nicht mit diesen permanenten Appellen an das Gefühl führen.

    (Abg. Vogel: Ich habe bisher noch keinen sachlichen Beitrag von Ihnen gehört, Herr Bundesjustizminister! — Abg. Dr. Stark [Nürtingen] : Aber auch noch gar nichts außer Polemik!)

    — Es tut Ihnen weh, wenn man die Dinge beim Namen nennt;

    (Abg. Vogel: Es belustigt uns!)

    das kann ich ganz gut verstehen. Aber seien Sie nicht so ungeduldig; Sie kommen noch auf Ihre Kosten, Herr Vogel.
    Zu Ihrem Entwurf möchte ich zunächst einmal folgende Bemerkungen machen. Wir haben möglicherweise darüber keinen Streit miteinander zu führen, daß sich ein Mangel auf Grund des Haftrechtes des Jahres 1964 erkennen läßt, nämlich jene
    Fehlanwendung des Begriffes des festen Wohnsitzen in § 112 Abs. 2 Nr. 2 der Strafprozeßordnung. Hier hat die Auswertung des Materials in der Tat ergeben, daß es in vielen Fällen eine Interpretation gibt, die mit den Vorstellungen des Gesetzgebers nicht in Einklang zu bringen ist, daß es also insofern einer Korrektur des Gesetzes bedarf.

    (Abg. Vogel: Soll das bedeuten, daß die Richter das Recht nicht richtig anwenden?)

    Meine Damen und Herren, darüber hinaus aber ist das, was in dem Entwurf der CDU/CSU zu finden ist, außerordentlich vorsichtig und kritisch zu bewerten. Das gilt insbesondere, was den Haftgrund der Wiederholungsgefahr betrifft, für den Katalog der Delikte, der nach Auffassung der Opposition in das Gesetz aufgenommen werden soll. Er ist nicht nur viel zu weit gefaßt, sondern läßt auch jede Sorgfalt bei der Bewertung der Tatbestände vermissen, die nach Auffassung der Opposition hier berücksichtigt werden sollen.
    Die bisherige Auswertung des von den Ländern vorgelegten Tatsachenmaterials hat ergeben, daß ein kriminalpolitisches Bedürfnis für die Einführung des Haftgrundes der Wiederholungsgefahr allenfalls bei Eigentums- und Vermögensdelikten, bei Körperverletzungsdelikten und bestimmten schweren Rauschgiftdelikten bejaht werden kann. In keinem der vorgelegten Berichte ist jedoch — wie in Ihrem Entwurf — darauf hingewiesen, daß ein Bedürfnis für den Haftgrund der Wiederholungsgefahr z. B. bei Straftaten nach § 88 des Strafgesetzbuches — verfassungsfeindliche Sabotage — oder bei Straftaten nach den §§ 125 bis 129 — Landfriedensbruch, Landzwang usw. — zu bejahen ist. Das gleiche gilt für die Straftaten der Personen- und Sachhehlerei und eine ganze Anzahl weiterer Delikte, die Sie einfach auf Teufel kommraus in Ihre Vorlage hineingeschrieben haben, offenbar nach dem Motto: auf ein bißchen mehr oder weniger kommt es nicht an. Genau das ist der Punkt, Herr Kollege Vogel, der uns unterscheidet und uns veranlaßt, an diese Sache behutsam heranzugehen.
    Es gab einmal eine Zeit, in der die Fraktionen dieses Hauses in einer Frage eine grundsätzliche Verständigung erzielt haben. Man war sich darüber einig, daß in der Frage des Umgangs mit der Freiheit der Person, der Bürger dieses Landes höchste Vorsicht und Sorgfalt am Platze ist. Wir hatten uns darüber verständigt, daß jede Ausweitung von Haftgründen mit aller Sorgfalt und Genauigkeit abgewogen werden muß. Wir stehen unverändert dazu, weil diese Bundesregierung der Überzeugung ist, daß mit dem Rechtsgut der Freiheit der Person nicht leichtfertig umgegangen werden kann. Sie verlassen mit einem so weit ausgeuferten Entwurf diese Linie ganz eindeutig. Wie richtig es gewesen ist, in dieser Frage sorgfältig vorzugehen und nicht mit übereilten und unausgereiften Entwürfen in die Debatte einzutreten — Sie nehmen diese Debatte ja zum Vorwand, um Vorwürfe gegen die Bundesregierung zu erheben —,

    (Abg. Vogel: Das läßt sich vielfach belegen!)




    Bundesminister Jahn
    beweist gerade das, was wir aus dem von den Ländern vorgelegten Material entnehmen können. Hier hilft doch nicht Hektik. Hier hilft doch nicht das Bedürfnis nach Publizität. Hier hilft doch nicht der Versuch, Augenauswischerei zu betreiben. Bei einem so schwierigen Gebiet ist es einfach von der Sache her geboten, sich sachkundig zu machen. Es ist geboten, sich von denjenigen, die näher an der Auseinandersetzung sind, nämlich von den Ländern, das Material vorlegen zu lassen und es auszuwerten.

    (Abg. Dr. Lenz wir schon seit drei Monaten!)

    Mit dieser Auswertung konnte erst vor sechs Wochen begonnen werden. Noch in dieser Woche — nicht wegen Ihres Entwurfes und seiner heutigen Behandlung, sondern deshalb, weil wir so lange gebraucht haben, um dieses umfangreiche Material zu sichten und für den Rechtsausschuß aufzubereiten — wird das Material dem Rechtsausschuß vorgelegt werden, damit auch er sich an der bisher von uns vorgenommenen Auswertung beteiligen und die Konsequenzen daraus ziehen kann.
    Aber ich muß zu Ihrem Entwurf noch einige Bemerkungen machen.
    Wie oberflächlich und ungenau Sie, Herr Kollege Vogel, und Ihre Freunde gearbeitet haben, ergibt sich z. B. daraus, daß in dem Entwurf jede Regelung der Frage fehlt, wie das Verhältnis des Haftgrundes der Wiederholungsgefahr zu den normalen Haftgründen des § 112 StPO sein soll. Sie machen nicht einmal klar, daß der Haftgrund der Wiederholungsgefahr nur in zweiter Linie, nur ausnahmsweise, nur im Notfall herangezogen werden darf, nämlich dann, wenn andere Haftgründe nicht gegeben sind. Das ist notwendig, um jedem Mißbrauch dieser Bestimmung, den Sie doch auch nicht ausschließen können, in jedem Fall vorzubeugen.

    (Abg. Vogel: Das müßten Sie einmal belegen!)

    Es fehlt in Ihrem Entwurf weiterhin ein, wie mir scheint, eminent wichtiges verfassungsrechtliches Erfordernis: es fehlt jede zeitliche Begrenzung des Haftgrundes der Wiederholungsgefahr. Dieser Haftgrund der Wiederholungsgefahr unterscheidet sich ja eben von den normalen Haftgründen dadurch, daß er nicht in erster Linie das Ziel hat, die Strafverfolgung zu sichern, wie es beim Haftgrund der Verdunkelungs- oder Fluchtgefahr der Fall ist, sondern eine Wiederholung von Straftaten zu verhindern, also einer Maßnahme der vorbeugenden Verbrechensbekämpfung Genüge zu tun. So verständlich und richtig dieser Grundgedanke ist, so ändert dies doch nichts daran, daß wir hier besonders behutsam vorgehen müssen, wenn wir nicht eine uferlose Ausweitung des allgemeinen Haftrechtes in Kauf nehmen wollen, die uns dann wieder an jenen Punkt zurückbringen müßte, von dem wir einmal ausgegangen sind, nämlich dem Vorwurf, daß in unserem Lande zuviel und zu schnell verhaftet werde.

    (Abg. Dr. Stark [Nürtingen] : Der trifft aber nicht mehr zu!)

    Vergessen Sie doch nicht, daß wir in dieser Diskussion einmal gemeinsame Überlegungen und Positionen gehabt haben, und überlegen Sie, wem es eigentlich zugute kommt, wenn Sie dies jetzt ohne weiteres über Bord werfen und hinter sich lassen wollen, um dafür in der von Ihnen für richtig gehaltenen Weise eine Stimmung zu erzeugen, die nicht nur der Sache nicht gerecht wird, sondern auch zu einer Unsicherheit unter den Beteiligten führt.

    (Abg. Vogel: Sie kennen doch die Stimmung quer durch die Parteien!)

    — Wissen Sie, wenn Sie ein wenig mehr Verantwortung hätten, Herr Kollege Vogel,

    (Pfui-Rufe und weitere lebhafte Zurufe von der CDU/CSU)

    würden Sie hier nicht dauernd von der Stimmung reden, sondern sich einmal überlegen, was Sie draußen ständig tun, um diese Stimmung anzuheizen, statt sich mit der Sache auseinanderzusetzen,

    (Beifall bei den Regierungsparteien. — Zurufe von der CDU/CSU: Unverschämte Unterstellung! — Abg. Vogel: Das ist die Abteilung Oppositionsbeschimpfung!)

    Sie müssen sich doch darüber im klaren sein — ich nehme an, Sie wissen es auch —, zu welchen Folgerungen Ihre Entwürfe führen. Die Mehrzahl der Fälle, die in der gegenwärtigen Diskussion eine entscheidende Rolle spielen, wird doch auch nach Ihrem Entwurf überhaupt nicht erfaßt.