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    2. Zusatzfrage.: 1
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    Deutscher. Bundestag 164. Sitzung Bonn, Freitag, den 21. Januar 1972 Inhalt: Wahl der Abg. Wagner (Günzburg) und Vogel als ordentliche Mitglieder sowie der Abg. Rawe und Adorno als stellvertretende Mitglieder des Gemeinsamen Ausschusses . . . . . . . . . . . 9447 A Wahl des Abg. Dr. Czaja als Mitglied des Verwaltungsrates der Lastenausgleichsbank 9447 B Entwurf eines Gesetzes zum Vertriebsverbot elektrotechnischer Hörgeräte im Reisegewerbe und Versandhandel (Abg. Dr. Jungmann, Burger, Berding, Riedel [Frankfurt] u. Gen.) (Drucksache VI/2972) — Erste Beratung — . . . . . . . . 9447 B Sammelübersicht 33 des Petitionsausschusses über Anträge von Ausschüssen des Bundestages zu Petitionen (Drucksache VI/2991) 9447 C Entwurf eines Gesetzes zur Wahrung der steuerlichen Gleichmäßigkeit bei Auslandsbeziehungen und zur Verbesserung der steuerlichen Wettbewerbslage bei Auslandsinvestitionen (Drucksache VI/2883) — Erste Beratung — . . . . . 9447 D Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten über den Entschließungsantrag der Fraktion der CDU/CSU zur Beratung des Agrarberichts 1971 der Bundesregierung (Umdruck 161, Drucksache VI/2892) Dr. Ritz (CDU/CSU) 9448 A Löffler (SPD) 9450 A Gallus (FDP) . . . . . . . . 9452 B Ertl, Bundesminister 9453 D Fragestunde (Drucksache VI/3016) Frage des Abg. Walkhoff (SPD) : Funktion der Endverbrauchsklausel bei der Lieferung von Kriegsmaterial an Portugal Moersch, Parlamentarischer Staatssekretär . . . . 9456 D, 9457 A Walkhoff (SPD) . . . . . . . . 9457 A Frage des Abg. Walkhoff (SPD) : Lieferung militärischer Ausrüstung an Portugal Moersch, Parlamentarischer Staatssekretär 9457 B Walkhoff (SPD) . . . . . . . 9457 B Frage des Abg. Matthöfer (SPD): Unterstützung der Bevölkerung von unter Kolonialherrschaft stehenden Gebieten Moersch, Parlamentarischer Staatssekretär . . . 9457 C, D, 9458 A Matthöfer (SPD) . . . . 9457 D, 9458 A II Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 164. Sitzung. Bonn, Freitag, den 21. Januar 1972 Frage des Abg. Peters (Poppenbüll) (FDP) : Mißbräuchliche Anwendung von östrogenen Substanzen bei der Mast von Tieren Dr. von Manger-Koenig, Staatssekretär 9458 B Frage des Abg. Peters (Poppenbüll) (FDP) : Fleischuntersuchung auf Restsubstanzen von Wirkstoffen Dr. von Manger-Koenig, Staatssekretär . . 9458 C, D, 9459 A, B Peters (Poppenbüll) (FDP) . . . 9458 C, D Frehsee (SPD) 9458 D, 9459 A Spitzmüller (FDP) . . . . . . 9459 A Fragen des Abg. Hansen (SPD) : Zahl der ausgebildeten Anästhesisten Dr. von Manger-Koenig, Staatssekretär . . 9459 B, C, D, 9460 A Hansen (SPD) 9459 B, C, D Dr. Sperling (SPD) . . . . . . 9460 A Frage des Abg. Dr. Haack (SPD) : Förderung der gerontologischen Forschung Dr. von Manger-Koenig, Staatssekretär . . . . . . . 9460 B, C Dr. Haack (SPD) . . . . . . . . 9460 B Frage des Abg. Schulte (SchwäbischGmünd) (CDU/CSU) : Suspendierung vom Dienst oder Versetzung eines Beamten des Bundesministeriums für Jugend, Familie und und Gesundheit Dr. von Manger-Koenig, Staatssekretär . . . 9460 C, D, 9461 A Schulte (Schwäbisch-Gmünd) (CDU/CSU) . . . . . . . . 9460 D Nächste Sitzung 9461 A Anlagen Anlage 1 Liste der beurlaubten Abgeordneten . . 9463 A Anlage 2 Schriftliche Antwort auf die Mündliche Frage des Abg. Offergeld (SPD) betr Preise von westdeutschen Markenartikeln in der Schweiz 9463 D Anlage 3 Schriftliche Antwort auf die Mündlichen Fragen der Abg. Frau Huber (SPD) betr. griechische Lehrkräfte 9464 A Anlage 4 Schriftliche Antwort auf die Mündliche Frage des Abg. Engelsberger (CDU/CSU) betr. Forderungen im Grundsatzpapier des Bundesspitzengremiums des „Ausschusses junger Lehrer und Erzieher" . . 9464 B Anlage 5 Schriftliche Antwort auf die Mündliche Frage des Abg. Dr. Probst (CDU/CSU) betr. Zusatzversicherung der angestellten Wissenschaftler an Forschungszentren . 9464 D Anlage 6 Schriftliche Antwort auf die Mündliche Frage des Abg. Dr. Probst (CDU/CSU) betr. die Kritik von Wissenschaftlern an staatlich geförderten Forschungszentren an den Leitlinien für die Forschungszentren 9465 A Anlage 7 Schriftliche Antwort auf die Mündliche Frage des Abg. Engelsberger (CDU/CSU) betr. eine Äußerung des Mitglieds der EWG-Kommission, Prof. Dahrendorf, zu der Bonner Politik in der Europäischen Gemeinschaft 9465 B Anlage 8 Schriftliche Antwort auf die Mündliche Frage des Abg. Riedel (Frankfurt) (CDU/ CSU) betr. Zuständigkeit des Bundeskanzlers für die Deutschen in Oberschlesien 9465 C Anlage 9 Schriftliche Antwort auf die Mündliche Frage des Abg. Dr. Marx (Kaiserslautern) (CDU/CSU) betr. Schlußunterschrift der Sowjetregierung unter das Viermächte-Schlußprotokoll 9465 D Anlage 10 Schriftliche Antwort auf die Schriftliche Frage des Abg. Rainer (CDU/CSU) betr. Anführung von „Berlin (West)" als Land neben der Bundesrepublik Deutschland in einem Prospekt des sowjetischen Außenhandelsunternehmens „Meshdunarodnaja Kniga" 9466 B Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 164. Sitzung. Bonn, Freitag, den 21. Januar 1972 III Anlage 11 Schriftliche Antwort auf die Schriftliche Frage des Abg. Dr. Wittmann (München) (CDU/CSU) betr. Auflösung des Instituts zur Erforschung der UdSSR 9466 C Anlage 12 Schriftliche Antwort auf die Schriftliche Frage des Abg. Engelsberger (CDU/CSU) betr. Anschwemmen von Unrat über die Tiroler Ache in den Chiemsee 9466 D Anlage 13 Schriftliche Antwort auf die Schriftliche Frage des Abg. Dr. Schneider (Nürnberg) (CDU/CSU) betr. Einsatz des Bundesgrenzschutzes und der Bundeswehr im Land Niedersachsen unter Berücksichtigung des Landesgesetzes über die öffentliche Sicherheit und Ordnung . . . . . 9467 A Anlage 14 Schriftliche Antwort auf die Schriftlichen Fragen des Abg. Biechele (CDU/CSU) betr. Anteil der Waschmittelphosphate an der Eutrophierung der Binnengewässer, vor allem des Bodensees . . . . . . 9467 C Anlage 15 Schriftliche Antwort auf die Schriftliche Frage des Abg. Wuwer (SPD) betr. Wohnverhältnisse ausländischer Arbeitnehmer 9468 B Anlage 16 Schriftliche Antwort auf die Schriftliche Frage des Abg. Dr. Abelein (CDU/CSU) betr. Regelung der Hilfe für Opfer von Straftaten 9469 A Anlage 17 Schriftliche Antwort auf die Schriftlichen Fragen des Abg. Schmidt (Kempten) (FDP) betr. Behandlung von aus Bayern gestellten Anträgen auf Investitionszulage . . 9469 A Anlage 18 Schriftliche Antwort auf die Schriftlichen Fragen des Abg. Dr. Häfele (CDU/CSU) betr. Förderung der Erschließung von Industriegelände in Südbaden . . . . . 9469 C Anlage 19 Schriftliche Antwort auf die Schriftliche Frage des Abg. Dr. Schwörer (CDU/CSU) betr. Verabschiedung der Verordnungsvorschläge der Kommission der Europäischen Gemeinschaften über die Mitteilung von Investitionsvorhaben und Einfuhren im Energiebereich 9469 C Anlage 20 Schriftliche Antwort auf die Schriftlichen Fragen des Abg. Hansen (SPD) betr. die Behandlung ausländischer Arbeitnehmer durch Kfz-Haftpflichtversicherer . . . . 9469 D Anlage 21 Schriftliche Antwort auf die Schriftlichen Fragen des Abg. Schiller (Bayreuth) (SPD) betr. Anhebung der Prämien in der Gebäudefeuerversicherung . . . . . . 9470 C Anlage 22 Schriftliche Antwort auf die Schriftliche Frage des Abg. Weigl (CDU/CSU) betr. Auswirkung der binnenwirtschaftlichen Stabilisierungsmaßnahmen auf die für Zwecke der Zonenrandförderung veranschlagten Mittel 9470 D Anlage 23 Schriftliche Antwort auf die Schriftliche Frage des Abg. Wuwer (SPD) betr. Ausbeutung von Erdgas- und Erdölvorkommen im deutschen Festlandsockel der Nordsee 9471 B Anlage 24 Schriftliche Antwort auf die Schriftlichen Fragen des Abg. Dr. Evers (CDU/CSU) betr. Verzögerung der Auszahlung von Versicherungsleistungen 9471 C Anlage 25 Schriftliche Antwort auf die Schriftlichen Fragen des Abg. Dr. Arnold (CDU/CSU) betr. Übertragung der Aufgaben der Bundesvermögensabteilung der Oberfinanzdirektion Düsseldorf auf die Oberfinanzdirektion Köln 9472 B Anlage 26 Schriftliche Antwort auf die Schriftlichen Fragen des Abg. Wohlrabe (CDU/CSU) betr. Gebührenerstattung bei Reisen von Westberlinern in die DDR 9473 A Anlage 27 Schriftliche Antwort auf die Schriftlichen Fragen des Abg. Dr. Wagner (Trier) (CDU/CSU) betr. Stellungnahme der französischen Regierung zu dem Erlaß einer Marktordnung für Hammelfleisch durch die Kommission der Europäischen Gemeinschaften . . . . . . . . . . . 9473 B Anlage 28 Schriftliche Antwort auf die Schriftlichen Fragen des Abg. Dr. Beermann (SPD) betr. Sorgen der Bauernschaft von Schleswig- IV Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 164. Sitzung. Bonn, Freitag, den 21. Januar 1972 Holstein hinsichtlich eines Preisdrucks auf landwirtschaftliche Produkte durch den Beitritt Englands und insbesondere Dänemarks zur EWG 9473 C Anlage 29 Schriftliche Antwort auf die Schriftlichen Fragen des Abg. Dr. Jahn (Braunschweig) (CDU/CSU) betr. Besoldung der Beamten bei der Beologischen Bundesanstalt für Land- und Forstwirtschaft 9474 A Anlage 30 Schriftliche Antwort auf die Schriftliche Frage des Abg. Niegel (CDU/CSU) betr. Einkommensverhältnisse der Landwirtschaft 9474 C Anlage 31 Schriftliche Antwort auf die Schriftlichen Fragen des Abg. Batz (SPD) betr. Ausbildung pensionierter Bundeswehroffiziere durch Professor Reinhard Höhn . . . . 9475 A Anlage 32 Schriftliche Antwort auf die Schriftlichen Fragen des Abg. Meinike (Oberhausen) (SPD) betr. Bearbeitung von Anträgen auf Förderung der beruflichen Fortbildung, Umschulung und Einarbeitung . . . . 9475 C Anlage 33 Schriftliche Antwort auf die Schriftlichen Fragen des Abg. Müller (Berlin) (CDU/ CSU) betr. Änderung der Schlußfrist des § 50 des Angestelltenversicherungs-Neuregelungsgesetzes für Nachentrichtung von Beiträgen 9476 A Anlage 34 Schriftliche Antwort auf die Schriftliche Frage des Abg. Pfeifer (CDU/CSU) betr Feststellung des Nachschadens nach dem Bundesversorgungsgesetz 9476 B Anlage 35 Schriftliche Antwort auf die Schriftliche Frage des Abg. Engelsberger (CDU/CSU) betr. Auswirkung der in Dänemark beabsichtigten Verkürzung der Wehrpflicht und Reduzierung der Luft- und Seestreitkräfte auf die Sicherheit der Nordflanke der NATO und des Bundeslandes Schleswig-Holstein 9476 C Anlage 36 Schriftliche Antwort auf die Schriftliche Frage des Abg. Biehle (CDU/CSU) betr. Planungen für die Soldatenheime der Garnisonen Hammelburg und Wildflecken 9476 D Anlage 37 Schriftliche Antwort auf die Schriftliche Frage des Abg. Würtz (SPD) betr. Planstellen für hauptamtliche Fahrlehrer in der Bundeswehr 9477 B Anlage 38 Schriftliche Antwort auf die Schriftliche Frage des Abg. Würtz (SPD) betr. Eingliederung ausscheidender Feuerwerker der Bundeswehr . . . . . . . . . 9477 B Anlage 39 Schriftliche Antwort auf die Schriftlichen Fragen des Abg. Pieroth (CDU/CSU) betr. Vergabe von Instandsetzungsaufträgen für Kraftfahrzeuge der Bundeswehr an Firmen der privaten Wirtschaft in Schwarzerden . . . . . . . . . . 9478 A Anlage 40 Schriftliche Antwort auf die Schriftlichen Fragen des Abg. Dr. Kliesing (Honnef) (CDU/CSU) betr. Verkehrsbelastung der B 257 im Bereich der Stadt Meckenheim 9478 B Anlage 41 Schriftliche Antwort auf die Schriftlichen Fragen des Abg. Baeuchle (SPD) betr. Belastung der B 492 zwischen Blaubeuren und Ehingen 9478 C Anlage 42 Schriftliche Antwort auf die Schriftlichen Fragen des Abg. Picard (CDU/CSU) betr Vorschriften über Windschutzscheiben von Kraftfahrzeugen 9479 A Anlage 43 Schriftliche Antwort auf die Schriftlichen Fragen des Abg. Dr. Schmitt-Vockenhausen (SPD) betr. Flugsicherungsgebühr . . 9479 D Anlage 44 Schriftliche Antwort auf die Schriftlichen Fragen des Abg. Dr. Schmude (SPD) betr. Belastung der Ortsdurchfahrt Neukirchen-Vluyn im Zuge der B 60 9480 B Anlage 45 Schriftliche Antwort auf die Schriftliche Frage des Abg. Dr. Klepsch (CDU/CSU) betr. Bau der Umgehungsstraße Boppard 9480 D Anlage 46 Schriftliche Antwort auf die Schriftliche Frage des Abg. Dr. Klepsch (CDU/CSU) betr. Planfeststellungsverfahren für den Ausbau der B 42 im Abschnitt KoblenzPfaffendorf/Ehrenbreitstein . . . . . 9480 D Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 164. Sitzung. Bonn, Freitag, den 21. Januar 1972 V Anlage 47 Schriftliche Antwort auf die Schriftlichen Fragen des Abg. Dr. Fuchs (CDU/CSU) betr. Elektrifizierung der Bundesbahnstrecke zwischen Plattling und Landshut 9481 A Anlage 48 Schriftliche Antwort auf die Schriftlichen Fragen des Abg. Cramer (SPD) betr. Gebühren der Bundespost für Sendeleistungen 9481 B Antwort 49 Schriftliche Antwort auf die Schriftliche Frage des Abg. Dr. Hauff (SPD) betr. Bemessung der Kosten für den Postscheckdienst 9481 C Anlage 50 Schriftliche Antwort auf die Schriftliche Frage des Abg. Weigl (CDU/CSU) betr. Sozialtarif für Rentner bei den Telefongrundgebühren 9482 A Anlage 51 Schriftliche Antwort auf die Schriftliche Frage des Abg. Dr. Haack betr. Aufstellung von Münzwertzeichengebern in Altersheimen 9482 A Anlage 52 Schriftliche Antwort auf die Schriftlichen Fragen des Abg. Wagner (Günzburg) (CDU/CSU) betr. Haushaltsmittel für die Verbilligung von Darlehen zur Förderung der Modernisierung und Instandsetzung von Wohngebäuden 9482 B Anlage 53 Schriftliche Antwort auf die Schriftliche Frage des Abg. Dr. Haack (SPD) betr. Mietermitbestimmung bei den Wohnungsbaugesellschaften 9482 D Anlage 54 Schriftliche Antwort auf die Schriftlichen Fragen des Abg. Gottesleben (CDU/CSU) betr. Zuwendungen des Bundes für den Bau von Schulen in Grenzgebieten . . . 9483 A Anlage 55 Schriftliche Antwort auf die Schriftlichen Fragen der Abg. Frau Dr. Walz (CDU/ CSU) betr. die Einsetzung der Studienreformkommission, die Entwicklung neuer dreijähriger Studiengänge und die Schaffung von überregional koordinierten Kontaktstudien 9483 B Anlage 56 Schriftliche Antwort auf die Schriftliche Frage des Abg. Lenzer (CDU/CSU) betr. projektbegleitende Sach- und Finanzkontrolle bei den Vorhaben im Rahmen des 2. EDV-Programms 9483 D Anlage 57 Schriftliche Antwort auf die Schriftliche Frage des Abg. Lenzer (CDU/CSU) betr. Informationsdienst für Kurzfassungen von Berichten über Forschungs- und Entwicklungsprojekte 9484 B Anlage 58 Schriftliche Antwort auf die Schriftlichen Fragen des Abg. Dr. Hubrig (CDU/CSU) betr. Förderung von Techniken und Verfahren der Rohstoffgewinnung aus dem Meer 9484 D Deutscher Bundestag 6. Wahlperiode — 164. Sitzung. Bonn, Freitag, den 21. Januar 1972 9447 164. Sitzung Bonn, den 21. Januar 1972 Stenographischer Bericht Beginn: 9.00 Uhr
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    Anlage 1 Liste der beurlaubten Abgeordneten Anlagen zum Stenographischen Bericht Abgeordnete(r) beurlaubt bis einschließlich Dr. Ahrens ** 6. 1. Dr. Aigner * 21. 1. Alber ** 27. 1. Amrehn ** 27. 1. Dr. Arndt (Berlin) 7. 1. Bals ** 27. 1. Bartsch 28. 1. Dr. Barzel 21. 1. Bauer (Würzburg) ** 29. 1. Behrendt * 21, 1. Biechele 21. 1. Dr. Dr. h. c. Birrenbach 21. 1. Blank 5. 2. Blumenfeld ** 26. 1. Borm * 21.1. Büchner (Speyer) 21. 1. Dr. Burgbacher * 21. 1. Dasch 5. 2. van Delden 21. 1. Frau Dr. Diemer-Nicolaus ** 27. 1. Dr. Dittrich * 21. 1. Draeger ** 27. 1. von Eckart 14. 2. Dr. Enders ** 27. 1. Engelsberger 21. 1. Dr. Erhard 21. 1. Flämig * 21. 1. Fritsch** 27. 1. Dr. Furler ** 27. 1. Dr. Giulini 18. 3. Dr. Gleissner 21. 1. Frau Griesinger 21. 1. Freiherr von und zu Guttenberg 5. 2. Dr. Hallstein 21. 1. Frau Herklotz ** 26. 1. Dr. Hermsdorf (Sehleiden) ** 27. 1. Hösl ** 26. 1. Dr. Jahn (Braunschweig) * 21. 1. Jung ** 27. 1. Kahn-Ackermann.** 27. 1. Dr. Kempfler ** 26. 1. Kiechle 21. 1. Frau Klee ** 26. 1. Kleinert 21. 1. Dr. Kreile 21. 1. Kriedemann * 21. 1. Lange * 21. 1. Lautenschlager * 21. 1. Lemmrich ** 26. 1. Lenders 21. 1. Lenze (Attendorn) ** 27. 1. Dr. Dr. h. c. Löhr * 28. 1. Logemann 29. 1. Dr. Lohmar 21. 1. Lücker (München) * 21. 1. Frau Meermann 21. 1. Memmel * 21. 1. Metzger 21. 1. Mick 15. 2. Abgeordnete(r) beurlaubt bis einschließlich Müller (Aachen-Land) * 21. 1. Dr. Müller (München) ** 27. 1. Müller (Niederfischbach) 21. 1. Neemann 21. 1. Pawelczyk ** 26. 1. Pöhler ** 26. 1. Dr. Probst 21. 1. Rainer 21. 1. Richarts * 21. 1. Richter ** 26. 1. Dr. Rinderspacher ** 27. 1. Roser ** 27. 1. Dr. Schellenberg 25. 1. Dr. Schmid (Frankfurt) ** 22. 1. Schmidt (Würgendorf) ** 27. 1. Dr. Schmidt (Wuppertal) 21. 1. Dr. h. c. Schmücker ** 27. 1. Schneider (Königswinter) 21. 1. Schulhoff 28. 1. Dr. Schulz (Berlin) ** 27. 1. Seibert 21. 1. Dr. Seume 21. 1. Sieglerschmidt** 26. 1. Dr: Siemer 28. 1. Springorum * 21. 1. Dr. Starke (Franken) * 21. 1. Stein (Honrath) 21. 1. Dr. Warnke 21. 1. Weber (Heidelberg) 21. 1. Werner * 21. 1. Wohlrabe 21. 1. Wolfram * 21. 1. Zander 21. 1. * Für die Teilnahme an Ausschußsitzungen des Europäischen Parlaments ** Für die Teilnahme an Sitzungen der Beratenden Versammlung des Europarates Anlage 2 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Hermsdorf vom 20. Januar 1972 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Offergeld (SPD) (Drucksache VI/3016 Frage A 28) : Ist der Bundesregierung bekannt, daß zahlreiche, zum Teil preisgebundene westdeutsche Markenartikel, z. B. der Elektro- und der Folobranche, dem Verbraucher in der Schweiz wesentlich billiger als in der Bundesrepublik Deutschland angeboten werden, und wie beurteilt die Bundesregierung diese Tatsache? Der Bundesregierung steht kein Zahlenmaterial über die Preise von einzelnen Markenartikeln in der Schweiz zur Verfügung. Es fehlen deshalb ausreichende Grundlagen für einen Vergleich mit den entsprechenden Preisen in der Bundesrepublik Deutschland. Bei den preisgebundenen Markenartikeln sind die Einzelpreise nur für den Bereich der Bundesrepu- 9464 Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 164. Sitzung. Bonn, Freitag, den 21. Januar 1972 blik Deutschland bekannt, da diese Preise beim Bundeskartellamt anzumelden sind. Allerdings praktizieren gerade die Fotobranche und große Teile der Elektrobranche keine Preisbindungen mehr. Das ist nicht zuletzt ein Erfolg der Mißbrauchsaufsicht des Bundeskartellamtes. Soweit ein wesentliches Preisgefälle bei preisgebundenen Markenwaren zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Schweiz bestehen sollte, wäre dies im Rahmen der kartellrechtlichen Mißbrauchsaufsicht über diese Preisbindungen zu berücksichtigen. Ich wäre Ihnen deshalb dankbar, wenn Sie die Unterlagen, die Ihrer Frage zugrunde liegen, dem Bundesministerium für Wirtschaft und Finanzen oder dem Bundeskartellamt zur Verfügung stellen könnten. Anlage 3 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dr. von Dohnanyi vom 20. Januar 1972 auf die Mündlichen Fragen der Abgeordneten Frau Huber (SPD) (Drucksache VI/3016 Fragen A 84 und 85) : Treffen Veröffentlichungen zu, wonach die 423 griechischen Volksschullehrer, die in der Bundesrepublik Deutschland griechische Kinder unterrichten, durch regelrechte V-Männer kontrolliert werden — möglicherweise sogar im Bereich der Schule selbst? Haben Griechen, die als Lehrer geeignet sind, bei der Einstellung Schwierigkeiten, wenn sie schon unger in der Bundesrepublik Deutschland leben, und wird auf die eingestellten griechischen Lehrkräfte, die dem deutschen Schulrecht unterstehen und aus deutschen Steuermitteln bezahlt werden, von griechischer Seite ein auf häufige Versetzung gerichteter Druck ausgeübt? Der Kultusminister von Nordrhein-Westfalen hat, wie der Bundesregierung bekannt ist, in einem Brief den griechischen Botschafter gebeten, Fragen und Behauptungen, ähnlich denen, die auch Ihre Anfrage enthält, zu überprüfen. Es handelt sich im übrigen hier um Verhältnisse im Schulbereich, die der unmittelbaren Zuständigkeit der Länder unterliegen. Ich kann deshalb Ihre Fragen nur mit der Bitte um weitere Auskunft an die Ständige Konferenz der Kultusminisier der Länder weiterleiten. Anlage 4 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dr. von Dohnanyi vom 20. Januar 1972 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Engelsberger (CDU/CSU) (Drucksache VI/3016 Frage A 86) : Teilt die Bundesregierung die Meinung, daß die Forderungen im Grundsatzpapier des Bundesspitzengremiums des „Ausschusses junger Lehrer und Erzieher" in der Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft, daß die Lehrer „solidarisch den Kampf der Arbeiter gegen das Kapital unterstützen" und „den Anpassungsprozeß der Schüler an die Zwänge des kapitalistischen Systems nicht fordern, sondern ihn durchkreuzen" sollen, mit den einschlägigen Bestimmungen im Grundgesetz zum Schutze unserer freiheitlichen demokratischen Grundordnung unvereinbar sind, und mit welchen Maßnahmen gedenkt die Bundesregierung solchen Entwicklungen zu begegnen? Ihre Frage beruht auf Pressemeldungen, die sich inzwischen als unzutreffend herausgestellt haben: Beide Passagen, die Sie zitieren, stammen nach Darstellung der Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft nicht aus einem „Grundsatzpapier" der Gewerkschaft, sondern aus einem Bericht über eine offene Diskussion auf der Bundestagung des Ausschusses junger Lehrer und Erzieher, die in der Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft organisiert sind. Da dieser Diskussionsbericht durch kein Bundesgremium der GEW oder des Ausschusses junger Lehrer und Erzieher in der GEW legitimiert ist, kann von einem Grundsatzpapier der Gewerkschaft, wie Ihre Fragestellung nahelegen will, keine Rede sein. Zum Grundsätzlichen Ihrer Frage ist festzustellen, daß die Lehrer als Landesbedienstete den zuständigen staatlichen Stellen des Landes unterstehen. Die Bundesregierung hat keine Zweifel, daß diese Behörden ihrer Pflicht, das dienstliche und außerdienstliche Verhalten ihrer Beamten entsprechend den Rechten und Pflichten des Grundgesetzes sicherzustellen, nachkommen. Die Beurteilung des dienstlichen und außerdienstlichen Verhaltens von Landesbediensteten fällt im übrigen nicht in die Zuständigkeit der Bundesregierung. Anlage 5 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dr. von Dohnanyi vom 20. Januar 1972 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Probst (CDU/CSU) (Drucksache VI/3016 Frage A 88) : Wie gedenkt die Bundesregierung die Zusatzversicherung der angestellten Wissenschaftler an Forschungszentren zu gestalten, uni den Austausch von Wissenschaftlern zwischen Staat, Wirtschaft und Industrie zu erleichtern? Die an den Forschungszentren auf der Grundlage des Bundesangestellten-Tarifvertrages (BAT) beschäftigten Wissenschaftler sind für die zusätzliche Alters- und Hinterbliebenenversorgung bei der Versicherungsanstalt des Bundes und der Länder (VBL) versichert. Diese Zusatzversicherung beruht auf einem Tarifvertrag aus dem Jahre 1966, der u. a. die Versicherungspflicht für alle unter den BAT fallenden Angestellten festlegt. Nach den Bedingungen dieser Zusatzversicherung blieben einem Arbeitnehmer, der in die Wirtschaft oder Industrie überwechselt, bestimmte, nach versicherungsmathematischen Grundsätzen berechnete Anwartschaften erhalten; andererseits werden bei einem Übertritt eines Arbeitnehmers in den Bereich des BAT Vordienstzeiten in Wirtschaft oder Industrie teilweise berücksichtigt. Die Bundesregierung allein kann diese Regelung nicht ändern, zumal die in der Wirtschaft üblichen betrieblichen Altersversorgungen eine vergleichbar fortschrittliche Regelung nicht kennt und damit eine für die Mobilität der Arbeitnehmer notwendige Gegenseitigkeit bisher nicht gewährleistet ist. Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 164. Sitzung. Bonn, Freitag, den 21. Januar 1972 9465 Anlage 6 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dr. von Dohnanyi vom 20. Januar 1972 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Probst (CDU/CSU) (Drucksache VI/3016 Frage A 89) : Wie beurteilt die Bundesregierung die Kritik vieler Wissenschaftler an staatlich geförderten Forschungszentren an den Leitlinien für die Forschungszentren, vor allem die des Verbands der Wissenschaftler an Forschungsinstituten? Der Bundeskanzler hat in der Regierungserklärung am 28. 10. 1969 gesagt: Für Hochschulen und staatliche Forschungseinrichtungen müssen wirksame Vorschläge für die Überwindung überalterter hierarchischer Formen vorgelegt werden. Soweit der Bund vorwiegend betroffen ist, werden betreffende Maßnahmen beschleunigt getroffen. Die Bundesregierung hat Verständnis dafür, daß manchem wissenschaftlichen oder technischen Mitarbeiter der durch die Leitlinien eingeleitete Abbau überalterter Hierarchien nicht weit genug geht. Es muß hier aber bedacht werden, daß die Bundesregierung mit den von ihr eingeleiteten strukturellen Neuordnungen einen Schritt in wissenschaftspolitisches Neuland getan hat. Wenn wir die entsprechenden Strukturen im internationalen Bereich vergleichen, so wird deutlich, wieweit bereits die Leitlinien gehen. Es gibt meines Wissens kaum vergleichbare Strukturen in der Forschung in anderen Ländern, mit denen eine so weitgehende Mitwirkung gewählter wissenschaftlicher und technischer Mitarbeiter gesichert wird. Deshalb hält es die Bundesregierung für notwendig, jeden Schritt sorgfältig abzuwägen und weitere Erfahrungen zu sammeln. Damit soll aber Kritik an den Leitlinien nicht abgetan sein. Die Bundesregierung beurteilt die geübte Kritik vielmehr positiv, weil sie zu der auch von der Bundesregierung angestrebten Weiterentwicklung der Leitlinien beiträgt. Die Bundesregierung wird entsprechend der Bitte des Bundestagsausschusses für Bildung und Wissenschaft die Erfahrungen mit den Leitlinien sehr genau verfolgen und dem Ausschuß darüber Ende 1973 einen Bericht erstatten. Den gewonnenen Erfahrungen entsprechend und jede Kritik verwertend, wird sie Änderungen und Neufassungen der Leitlinien gegenüber durchaus offen sein. Anlage 7 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Moersch vom 21. Januar 1972 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Engelsberger (CDU/CSU) (Drucksache VI/3016 Frage A 92) : Wie beurteilt die Bundesregierung die Feststellung des Mitglieds der EWG-Kommission, Prof. Dahrendorf, daß fur die europäischen Staaten „folgenschwere Konsequenzen" zu befürchten seien, wenn die Bonner Politik „Fragen in Richtung Westen" weiterhin weniger intensiv beantworte, als „Fragen in Richtung Osten", und ist die Bundesregierung bereit, die Schaffung der „Vereinigten Staaten von Europa" wieder mit mehr Nachdruck zu betreiben? Die von Ihnen aus der Presse zitierte Agenturmeldung über die Wiesbadener Ausführungen von Kommissar Dahrendorf trifft nicht den Kern der tatsächlich gemachten Ausführungen. Tatsächlich hat Herr Dahrendorf sich davon überrascht gezeigt, daß sich unsere Öffentlichkeit die Einsicht in die ganze Tragweite der integrationspolitischen Entwicklung in der Gemeinschaft verstelle durch eine zu einseitige Beschäftigung mit der Ostpolitik. Die wörtliche Niederschrift nach der Tonbandaufnahme liegt mir vor. Zum zweiten Teil der Frage ist zu sagen, daß nicht zufällig am Anfang der Arbeit dieser Bundesregierung die Haager Gipfelkonferenz stand, deren Leitlinien in der Zwischenzeit unter tatkräftigem Einsatz von unserer Seite in beträchtlichem Umfang verwirklicht worden sind. Mit unverminderter Intensität wird die Bundesregierung die Schaffung des „Vereinten Europa" um eine Formulierung des Haager Kommuniqués zu verwenden, weiter verfolgen. Anlage 8 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Moersch vom 21. Januar 1972 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Riedel (Frankfurt) (CDU/CSU) (Drucksache VI/3016 Frage A 96) : Teilt der Bundeskanzler die ihm in einem Brief zuteil gewordene Auffassung eines Oberschlesiers, daß er auch der für die Deutschen in Oberschliesien zuständige Bundeskanzler ist? Der Bundeskanzler und die Bundesregierung nehmen ebenso wie ihre Amtsvorgänger die ihnen durch das Grundgesetz übertragenen Aufgaben und Kompetenzen wahr. Sie sind wie alle Staatsorgane der Bundesrepublik Deutschland gehalten, den grundsätzlich geschützten Rechten auch im internationalen Bereich Rechnung zu tragen. Dazu gehört auch, daß die Bundesregierung sich der nicht im Geltungsbereich des Grundgesetzes lebenden Deutschen im Rahmen der rechtlichen und tatsächlichen Gegebenheiten annimmt. Anlage 9 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Moersch vom 21. Januar 1972 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Marx (Kaiserslautern) (CDU/CSU) (Drucksache VI/3016 Frage A 97) : Was hat die Bundesregierung unternommen, um die Sowjetregierung an die Verpflichtung des Viermächte-Abkommens über Berlin vom 3. September 1971 zu erinnern, wonach (in den „Schlußbestimmungen") das Viermächte-Schlußprotokoll „abzuschließen ist, sobald die in Teil II dieses Viermächte-Abkommens und in seinen Anlagen vorgesehenen Maßnahmen vereinbart worden sind" und also eine weitere Verzögerung der Schluß- unterschritt — nachdun die zuständigen deutschen Behörden ihre Regelungen unterzeichnet haben — nicht mit dem Willen der Vier Mächte und dem Inhalt ihres Berlin-Abkommens übereinstimmt? 9466 Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 164. Sitzung. Bonn, Freitag, den 21. Januar 1972 Es versteht sich von selbst, daß die Bundesregierung größten Wert auf ein möglichst baldiges Inkrafttreten der Berlin-Regelung legt. Die vom Viermächte-Abkommen verlangten Voraussetzungen dafür sind vorhanden; die vorgesehenen Ergänzungsvereinbarungen zwischen den deutschen Seiten liegen vor. Die Bundesregierung selbst hat dazu durch den Abschluß des Abkommens über den Transitverkehr ziviler Personen und Güter zwischen der Bundesrepublik Deutschland und Berlin (West), das am 17. Dezember 1971 unterzeichnet worden ist, beigetragen. Die Bundesrepublik ist jedoch selbst nicht Vertragspartner des Viermächteabkommens über Berlin vom 3. September 1971 und wird daher auch nicht an der Unterzeichnung des Schlußprotokolls, mit der die gesamte Regelung in Kraft gesetzt wird, teilnehmen. Die Festsetzung des Zeitpunkts dieser Unterzeichnung liegt bei den Vier Mächten. Mit dreien von ihnen, unseren westlichen Alliierten, hat die Bundesregierung diese Frage wiederholt konsultiert. Sie hat dabei feststellen können, daß die Haltung unserer Freunde der unsrigen entspricht. Sie hat vor allem aber auch in mehreren Gesprächen mit der Sowjetunion, insbesondere beim Besuch des Bundesaußenministers in Moskau Ende November vorigen Jahres mit Nachdruck ihren Standpunkt dargelegt, daß ein baldiges Inkrafttreten der Berlin-Regelung die von allen Beteiligten angestrebte Entspannung in Mitteleuropa fördern würde. Die Haltung der Sowjetunion dazu ist bekannt. Die Bundesregierung vermag sie nicht zu teilen und hat dies auch deutlich gemacht. Sie stellt den Sachzusammenhang zwischen der Ratifizierung der Ostverträge und der Berlin-Regelung nicht in Abrede, sie hat vielmehr diesen Sachzusammenhang selbst stets betont. Sie glaubt jedoch nicht, daß die Folgerung, die die Sowjetunion aus diesem Sachzusammenhang für die Inkraftsetzung der Berlin-Regelung zieht, zwingend ist. Anlage 10 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Moersch vom 20. Januar 1972 auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Rainer (CDU/CSU) (Drucksache VI/3016 Frage B 1) : Kann die Bundesregierung die Meldung der „Welt" vom 22. Dezember 1971 bestätigen, das sowjetische Außenhandelsunternehmen „Meshdunarodnaja Kniga" habe 1971 erstmalig in einem Prospekt „Berlin (West)" als Land neben der Bundesrepublik Deutschland aufgeführt und als Valuta, in der Zahlungen zu leisten seien, für die Bundesrepublik Deutschland die Deutsche Mark und für „Berlin (West)" den US-Dollar angegeben, und was hat — bejahendenfalls — die Bundesregierung dagegen unternommen bzw. gedenkt sie zu unternehmen? Auf Grund Ihrer Anfrage haben wir uns bemüht festzustellen, auf welche Publikation der „Meshdunarodnaja Kniga" die Meldung der „WELT" vom 22. Dezember 1971 zurückgeht. Da dieses sowjetische Außenhandelsunternehmen zahlreiche Prospekte verbreitet, war es bisher noch nicht möglich, die in Frage stehende Ausgabe zu ermitteln. Das Auswärtige Amt wird der Angelegenheit jedoch nachgehen und sie gegenüber der sowjetischen Seite aufgreifen, sobald die genauen Einzelheiten vorliegen. Ihre Anfrage stellt also eine wertvolle Anregung für uns dar, für die ich mich bedanken möchte. Anlage 11 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Moersch vom 21. Januar 1972 auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Wittmann (München) (CDU/CSU) (Drucksache VI/3016 Frage B 2) : Wird — gegebenenfalls aus welchen Gründen — das „Institut zur Erforschung der UdSSR" demnächst aufgelöst, und welche Einrichtungen werden auf Grund der bisher geleisteten Arbeit dessen Aufgaben sowie die umfangreiche Spezialbibliothek übernehmen? Das Institut zur Erforschung der UdSSR in München wird nach der Bundesregierung vorliegenden Informationen aufgelöst. Sein Etat wurde bisher vor allem vom Radio Liberty Committee in New York gedeckt. Anfang Dezember 1971 hat der amerikanische Kongreß die über Radio Liberty dem Institut zufließenden Mittel mit Wirkung vom 30. Juni 1972 gestrichen. Welche Einrichtungen künftig die Aufgaben des Instituts übernehmen werden, ist der Bundesregierung nicht bekannt. Über die Verwendung der Bibliothek des Instituts ist nach Kenntnis der Bundesregierung bisher noch keine Entscheidung getroffen worden. Anlage 12 Schriftliche Antwort des Bundesministers Genscher vom 19. Januar 1972 auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Engelsberger (CDU/CSU) (Drucksache VI/3016 Frage B 3) : Sieht die Bundesregierung eine Möglichkeit, auf die österreichischen Behörden dahin gehend einzuwirken, Maßnahmen zu treffen, daß durch die Tiroler Ache nicht weiterhin Unrat in größeren Mengen auf bayerisches Gebiet geschwemmt und dadurch der Chiemsee unzumutbar verschmutzt wird? Zu Ihrer Frage hat sich das Bayerische Staatsministerium des Innern wie folgt geäußert: Die bayerische Staatsregierung hat wegen des Anschwemmens von Unrat über die Tiroler Ache in den Chiemsee bereits Gespräche mit der Tiroler Landesregierung aufgenommen. Vertreter des Amts der Tiroler Landesregierung haben sich am 16. Oktober 1970 an Ort und Stelle von dem an den Chiemseeufern angeschwemmten Unrat österreichischer Herkunft überzeugt und im Frühjahr 1971 eine eingehende Wasserschau durchführen lassen, um vorschriftswidrige Müllablagerungen im Bereich der Ache auf Tiroler Gebiet festzustellen und ihre Sanierung durchzusetzen. Die österreichischen Behörden haben inzwischen mitgeteilt, daß sie auf diejenigen Gemeinden, die Müllablagerungsstätten im Hochwasserbereich haben, mit dem Ziel eingewirkt Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 164. Sitzung. Bonn, Freitag, den 21. Januar 1972 9467 hätten, eine baldige Besserung der Verhältnisse zu erreichen. Die Tiroler Landesregierung hat außerdem eine Verstärkung des Gewässeraufsichtsdienstes und wiederkehrendes Flußbeschauen veranlaßt. Bei dieser Sachlage sollte nach Auffassung der Bundesregierung zunächst das Ergebnis der österreichischen Bemühungen abgewartet werden, ehe entschieden wird, ob weitere Schritte unternommen werden müssen. Anlage 13 Schriftliche Antwort des Bundesministers Genscher vom 19. Januar 1972 auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Schneider (Nürnberg) (CDU/CSU) (Drucksache VI/3016 Frage B 4) : Wie beurteilt die Bundesregierung die Zuständigkeiten des Bundes aus den Artikeln 91 Abs. 2 und 87 a Abs. 4 des Grundgesetzes, nachdem das Bundesland Niedersachsen seine Polizei Zeitungsberichten zufolge mit der Begründung abrüsten will, zur Bekämpfung „größerer revolutionierender Gruppen" müsse ohnehin die Bundesregierung mit Bundesgrenzschutz und Bundeswehr eingreifen, wenn sich derartige Bandenkämpfe bis zu einem Bürgerkrieg verschärften? Liegen die Voraussetzungen eines inneren Notstandes nach Artikel 91 Abs. 2 GG vor, so kann die Bundesregierung zur Abwehr der drohenden Gefahren eigene Kräfte des Bundesgrenzschutzes und unter den Voraussetzungen des Artikels 87 a Abs. 4 GG auch der Bundeswehr einsetzen. Sie darf auch Polizeikräfte eines oder mehrerer Länder ihren Weisungen unterstellen. Das Waffengebrauchsrecht richtet sich für die in diesem Fall eingesetzten Landespolizeikräfte nicht nach Landesrecht, sondern nach dem Bundesgesetz über den unmittelbaren Zwang bei Ausübung öffentlicher Gewalt durch Vollzugsbeamte des Bundes vom 10. März 1961 — UZwG — (vgl. § 15 UZwG). Das UZwG enthält keine abschließende Aufzählung der Waffen, sondern führt lediglich in § 2 Abs. 4 als Waffenarten die dienstlich zugelassenen Hieb- und Schußwaffen, Reizstoffe und Explosivmittel auf. Hierzu gehören alle zur Abwehr einer Gefahr nach Artikel 91 Abs. 2 GG erforderlichen Waffen einschließlich Maschinengewehre und Handgranaten. Die von Niedersachsen beabsichtigte Novellierung des Landesgesetzes über die öffentliche Sicherheit und Ordnung SOG ändert nichts an der bisherigen Sach- und Rechtslage. Der Entwurf beschränkt in § 39 Abs. 4 SOG die bei Anwendung unmittelbaren Zwanges nach Landesrecht verwendbaren Waffen und Reizstoffe, Polizeistock, Pistole, Gewehr, Karabiner und Maschinenpistole. Dieser Waffenkatalog gilt nicht für die Anwendung unmittelbaren Zwangs im Falle des Art. 91 Abs. 2 GG. In der amtlichen Begründung zum Entwurf wird dies ausdrücklich hervorgehoben: Unterstellt die Bundesregierung die Polizei des Landes nach Artikel 91 Abs. 2 GG ihren Weisungen, so kommt als Rechtsgrundlage für den Waffengebrauch nicht das SOG, sondern das UZwG in Betracht (§ 15 UZwG). Die Bereitschaftspolizei wird deshalb auf Grund des Verwaltungsabkommens über die Bereitschaftspolizei der Länder mit dem Bund noch an Maschinengewehren und Handgranaten ausgebildet werden müssen. (Niedersächsische Landtag-Drucksache 7/855 S. 9) Es ist daher nicht vorgesehen, mit der Änderung des niedersächsischen SOG im Falle des inneren Notstandes Verantwortlichkeiten zu Lasten des Bundes zu verändern. Anlage 14 Schriftlicher Bericht des Bundesministers Genscher vom 17. Januar 1972 auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Biechele (CDU/CSU) (Drucksache VI/3016 Fragen B 5 und 6) : Wie groß ist nach Meinung der Bundesregierung der Anteil der Waschmittelphosphate an der Eutrophierung der deutschen Binnengewässer, vor allem des Bodensees, des größten Trinkwasserspeichers Europas (vgl. meine Ausführungen in der 155. Sitzung des Deutschen Bundestages am 3. Dezember 1971 im Rahmen der Aussprache fiber das Umweltprogramm der Bundesregierung) ? Welche Möglichkeiten sieht die Bundesregierung, dafür einzutreten, daß durch die Benutzung von phosphatarmen Waschmitteln, wie sie seit einiger Zeit in der Schweiz angeboten werden, von den Verbrauchern ein wirkungsvoller Beitrag dafür geleistet wird, daß die dringliche Aufgabe der Reinigung und Reinhaltung der deutschen Binnengewässer, vor allem des Bodensees, gemeistert werden kann? Die Eutrophierung der Gewässer ist ein vielschichtiges Problem. Nicht in allen Fällen kann die Phosphorzufuhr als maßgebende oder alleinige Ursache angesehen werden, die das Wachstum der Wasserpflanzen, insbesondere der Algen, verstärkt und beschleunigt. Eine auf Einschwemmung oder Einleitung phosphorhaltiger Stoffe zurückzuführende Eutrophierung ist im allgemeinen nur bei stehenden Gewässern von Bedeutung. In fließenden Gewässern sind gelegentliche, auf Phosphor zurückzuführende Folgen einer Überdüngung nicht von weittragender Bedeutung, weil der Phosphor nicht im Gewässer verbleibt und dort auch nicht angereichert wird. Phosphor in den Gewässern stammt aus dem natürlichen Bodenabtrag und aus der Landwirtschaft sowie aus häuslichen und industriellen Abwässern samt den darin enthaltenen Waschmittellösungen. Grob verallgemeinert stammen etwa ein Drittel des Phosphors aus Abschwemmungen, ein Drittel aus Fäkalienabwässern und ein Drittel aus Wasch- und Reinigungsmitteln. Nach den bisherigen Untersuchungen der Internationalen Gewässerschutzkommission für den Bodensee gelangen mit den Abwässern aus dem Einzugsgebiet des Bodensees jährlich etwa 1170 t Phosphor in den See. Der auf die Verwendung von Wasch- und Reinigungsmitteln zurückzuführende Anteil beträgt etwa 40 %, das sind rd. 470 t. Weitere 580 t jährlichen Eintrags sind auf natürlichen Bodenabtrag und die Landwirtschaft im Einzugsgebiet des Bodensees zurückzuführen. Eine verläßliche Angabe dieser Anteile in Jahrestonnen ist wegen der schwierigen limnologischen Zusammenhänge und wegen der untersuchungstechni schen Schwierigkeiten derzeit noch nicht möglich. 9468 Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 164. Sitzung. Bonn, Freitag, den 21. Januar 1972 Die intensiven Forschungs- und Entwicklungsarbeiten der in- und ausländischen Waschmittelindustrie um die Herstellung phosphatfreier oder phosphatarmer Waschmittel werden von der Bundesregierung aufmerksam verfolgt. Der Erfolg wird im wesentlichen davon abhängen, daß es gelingt, geeignete Ersatzstoffe zu finden. In der Bundesrepublik werden von der einschlägigen Industrie hierfür jährlich erhebliche Mittel ausgegeben. Bislang zeichnet sich noch keine befriedigende Lösung ab. Die unter anderem auch in den Vereinigten Staaten angewandten Ersatzstoffe waren entweder gesundheitsschädlich oder ließen gewässerschädigende Wirkungen erwarten. Die Bundesregierung sieht zur Zeit keinen Anlaß mit eigenen Forschungen in den weltweiten Wettbewerb der Waschmittelindustrie um die Herstellung phosphatfreier Waschmittel einzugreifen, zumal die hierfür erforderlichen Erfahrungen und personellen wie auch produktionstechnischen Voraussetzungen nicht vorhanden wären. Phosphate werden den Waschmitteln heute in erster Linie zugesetzt, um die Härte des Wassers, die für alle Waschvorgänge nachteilig ist, zu beseitigen. Orientierende Untersuchungen der in der Schweiz angebotenen Wasch- und Reinigungsmittel haben ergeben, daß einige der dort hergestellten Produkte einen niedrigeren Phosphatgehalt als deutsche Erzeugnisse haben. Nach Auffassung der Hersteller erlaubt die vielerorts geringere Härte des Wassers in der Schweiz geringere Phosphatzusätze in den Wasch- und Reinigungsmitteln. Nähere Erfahrungen liegen noch nicht vor. Es wird geprüft werden, ob auch in der Bundesrepublik in Gebieten, in denen weicheres Wasser zur Verfügung steht, die Verwendung phosphatärmerer Produkte möglich ist. Die Bundesregierung wird diese Frage im Zusammenwirken mit der Waschmittelindustrie einer Lösung näherbringen. Im übrigen geht die Bedeutung des Waschmittelphosphates für die Eutrophierung des Bodensees mit der Inbetriebnahme der mit Phosphatausfällungsanlagen auszustattenden Kläranlagen zurück. Wie bereits in der Antwort auf die schriftlichen Fragen des Abgeordneten Gnädinger vom 10. Dezember 1971 dargelegt, wird die Bundesregierung ab 1972 im Rahmen des Bundesprogrammes zur Sanierung von Rhein und Bodensee durch eine tatkräftige finanzielle Förderung zum Bau und zur Fertigstellung dieser Anlagen beitragen. Anlage 15 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Rohde vom 18. Januar 1972 auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Wuwer (SPD) (Drucksache VI/3016 Frage B 8) : Welche Vorstellungen bestehen bei der Bundesregierung, um ausländische Arbeitnehmer vor Mietwucher, der Unterbringung in menschenunwürdigen Quartieren und ihrer (teilweise schon sprachlich bedingten) Benachteiligung gegenüber Deutschen bei der Wohnungssuche zu schützen, und welche Maßnahmen hat sie in dieser Beziehung möglicherweise schon ergriffen? Zu den mit der Beschäftigung ausländischer Arbeitnehmer verbundenen Problemen gehört insbesondere die von Ihnen angesprochene Frage nach den Wohnverhältnissen. Sie steht auch im Zusammenhang mit der Wohnungsversorgung der deutschen Bevölkerung. Insofern werden sich die Maßnahmen der Bundesregierung, den Mietwucher zu bekämpfen, den Mieterschutz zu verbessern und menschenunwürdigen Wohnbedingungen entgegenzuwirken, auch positiv für die ausländischen Arbeitnehmer auswirken. Das gilt insbesondere für das Gesetz zur Verbesserung des Mietrechts und zur Begrenzung des Mietanstiegs sowie das Gesetz über den Kündigungsschutz für Mietverhältnisse über Wohnraum, die kürzlich in Kraft getreten sind. Außerdem ist im Bundesministerium für Städtebau und Wohnungswesen als Ergänzung des Städtebauförderungsgesetzes eine bundeseinheitliche Regelung vorgesehen, mit der zugleich Wohnungsmißständen infolge mangelhafter Instandhaltung oder Überbelegung von Wohnräumen begegnet werden soll. In diesem Zusammenhang wird im Bundesministerium für Arbeit und Sozialordnung eine gesetzliche Grundlage für die Überwachung der vom Arbeitgeber zur Verfügung gestellten Unterkünfte vorbereitet. Die ausländischen Arbeitnehmer verlangen darüber hinaus aber auch gezielte Maßnahmen, die ihre besondere Situation berücksichtigen. Aus diesem Grunde hat unser Haus mit Wirkung vom 1. April 1971 neue Richtlinien für die Unterkünfte ausländischer Arbeitnehmer erlassen, die dazu beitragen sollen, die Wohnungsbedingungen insbesondere in Massenunterkünften zu verbessern. Die Dienststellen der Bundesanstalt für Arbeit sind angewiesen, Vermittlungsaufträge nur durchzuführen, wenn die Unterkünfte diesen Richtlinien entsprechen. Im Bereich des Wohnungsbaues sind Finanzierungsmodelle entwickelt worden, die einen besonderen Anreiz für den Bau von Wohnungen für ausländische Arbeitnehmer geben sollen. Sie werden zur Zeit in Nordrhein-Westfalen erprobt. Dieses Wohnungsbauprogramm soll zugleich Nachteile ausgleichen helfen, die ausländischen Arbeitnehmern — insbesondere als Folge bestehender Vorurteile — bei der Wohnungssuche entstehen können. Dem Abbau von sprachlich bedingten Nachteilen auch im Wohnungsbereich dienen die Sprachkurse für ausländische Arbeitnehmer, die die Betreuungsverbände mit Unterstützung der Bundesregierung im Bundesgebiet durchführen. Um der besonderen Situation der ausländischen Arbeitnehmer im übrigen besser gerecht zu werden, sind auf Initiative der Bundesregierung und mit Unterstützung der Bundesanstalt für Arbeit die Bemühungen auf Ortsebene intensiviert worden. Über 100 Koordinierungskreise haben sich inzwischen in Städten und Gemeinden gebildet. Sie sollen sich insbesondere auch des Wohnungsproblems im lokalen Bereich annehmen. Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 164. Sitzung. Bonn, Freitag, den 21. Januar 1972 9469 Anlage 16 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dr. Bayerl vom 19. Januar 1972 auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Abelein (CDU/CSU) (Drucksache VI/3016 Frage B 9) : In welchem Umfang bestehen Pläne der Bundesregierung zur Entschädigung für Opfer von Verbrechen, wenn die Täter zur Schadensersatzleistung nicht in der Lage sind? Der Bundesminister der Justiz hat — wie Ihnen sicherlich bekannt ist — in der 134. Sitzung des Deutschen Bundestages am 22. September 1971 ausführlich dargelegt, daß die Bundesregierung einer befriedigenden Regelung der Hilfe für Opfer von Straftaten große Bedeutung beimißt. Sie wird deshalb den Entwurf eines entsprechenden Gesetzes vorlegen. Wegen weiterer Einzelheiten dazu möchte ich Sie auf das Protokoll des Deutschen Bundestages vom 22. September 1971, Seite 7814 ff. verweisen. Anlage 17 Schriftliche Antwort des Staatssekretärs Dr. Schöllhorn vom 12. Januar 1972 auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Schmidt (Kempten) (FDP) (Drucksache VI/3016 Fragen B 10 und 11) : Entspricht die in dem Informationsdienst „Rundblick" vom 1. Dezember 1971 festgestellte Behauptung den Tatsachen, Bayern würde bezüglich der Anträge von Investitionszulagen erheblich benachteiligt, da von über 2860 Anträgen im ersten Halbjahr 1971 nur 1283 genehmigt worden wären? Welche Ursachen liegen, wenn die in Frage 10 genannten Zahlen zutreffen, der grollen Ablehnungsquote zugrunde, bzw. wie sieht die Bundesregierung eine Möglichkeit, diese Quote in Zukunft niedriger zu halten? Die Behauptung, Bayern werde bei Anträgen auf Investitionszulage benachteiligt, trifft nicht zu. Im ersten Halbjahr 1971 sind vom Bundesministerium für Wirtschaft und Finanzen sowie vom Bundesamt für gewerbliche Wirtschaft insgesamt 2960 Anträge auf Erteilung einer Bescheinigung nach § 1 Abs. 4 Investitionszulagengesetz aus Bayern bearbeitet worden. In dieser Zeit sind 1132 Bescheinigungen über ein Gesamtinvestitionsvolumen von rund 810 Millionen DM erteilt worden; 1828 Anträge mit einem Investitionsvolumen von rund 300 Millionen DM sind abgelehnt worden. In einigen Ländern ist die Ablehnungsquote höher als in Bayern, in anderen Ländern liegt sie deutlich niedriger. In den Ländern, in denen die Ablehnungsquote deutlich niedriger liegt als in Bayern, wirken die Wirtschaftsbehörden dieser Länder beratend darauf hin, daß offensichtlich aussichtslose Anträge gar nicht erst gestellt werden. Die Bundesregierung hat — auch im Interesse einer Verwaltungsentlastung — die übrigen Länder schon vor einiger Zeit gebeten, entsprechend zu verfahren. Sie wird Ihre Frage zum Anlaß nehmen, diese Bitte zu wiederholen. Anlage 18 Schriftliche Antwort des Staatssekretärs Dr. Schöllhorn vom 14. Januar 1972 auf ,die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Häfele (CDU/CSU) (Drucksache VI/3016 Fragen B 12 und 13) : Ist der Bundesregierung bekannt, daß nach einem Erlaß des Regierungspräsidiums Südbaden vom 30. November 1971 —Az.: 22/45/5515 — die Erschließung von Industriegelände in Bundesausbaugebieten auch in Schwerpunktorten nur dann gefördert wird, wenn „konkrete Ansiedlungs- oder wesentliche Erweiterungsvorhaben" vorliegen, eine „Erschließung von Vorratsgelände" also nicht möglich sein soll? Was gedenkt die Bundesregierung gegen diesen Erlaß zu unternehmen, nachdem er den Richtlinien des Bundesministers für Wirtschaft vom 1. März 1971 unter II. A. 4. a) eindeutig widerspricht, wonach in Schwerpunktorten, wie z. B. Stockach und Meßkirch, die Erschließung von Industriegelände „entsprechend dem Bedarf für voraussehbare Industrieansiedlungen und -erweiterungen" gefördert werden kann? Die Antwort auf Ihre erste Frage lautet ja. Die Bundesregierung und das betrifft Ihre zweite Frage — gedenkt nicht, etwas dagegen zu unternehmen, daß eine Landesregierung aus Hausthaltsgründen die Möglichkeiten, die durch die Förderungsrichtlinien der Bundesregierung gegeben sind, nicht voll ausschöpft. Die Durchführung der regionalen Wirtschaftsförderung gehört in die Zuständigkeit der Länder. Anlage 19 Schriftliche Antwort des Staatssekretärs Dr. Rohwedder vom 14. Januar 1972 auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Schwörer (CDU/CSU) (Drucksache VI/3016 Frage B 14) : Kann die Bundesregierung mitteilen, wann mit einer abschließenden Behandlung der Verordnungsvorschläge der Kommission der Europäischen Gemeinschaften über die Mitteilung von Investitionsvorhaben und Einfuhren im Energiebereich im Rat zu rechnen ist, und ob sie sich dafür einsetzen wird, daß das bald geschieht? Die Schwierigkeiten, die einer Verabschiedung der Verordnungsvorschläge der Kommission über die Mitteilung von Investitionsvorhaben und Einfuhren im Energiebereich entgegenstehen, sind Ihnen mit Schreiben vom 28. Juli 1971 bereits im einzelnen dargelegt worden. Leider ist es bisher noch nicht gelungen, die bestehenden sachlichen Meinungsverschiedenheiten auszuräumen, obwohl sich Mitgliedsländer und Kommission sehr intensiv um Kompromißlösungen in dieser Frage bemüht haben. Da die Mitgliedsländer und die Kommission wiederholt ihr Interesse an einer baldigen Verabschiedung der Verordnungen zum Ausdruck gebracht haben, sollte es jedoch möglich sein, die Vorschläge der Kommission demnächst im Rat abschließend zu behandeln. Die Bundesregierung wird sich auch weiterhin für eine möglichst baldige Verabschiedung der Verordnung einsetzen. Anlage 20 Schriftliche Antwort des Staatssekretärs Dr. Schöllhorn vom 19. Januar 1972 auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten 9470 Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 164. Sitzung. Bonn, Freitag, den 21. Januar 1972 Hansen (SPD) (Drucksache VI/3016 Fragen B 15 und 16) : Treffen Pressemeldungen zu, wonach einige Versicherungsanstalten in der Bundesrepublik Deutschland ausländische Arbeitnehmer nur unter erschwerten Bedingungen haftpflichtversichern, sie von Vollkasko-Versicherungen ganz ausschließen und nach dem ersten Schadensfall häufig den Vertrag annullieren? Ist die Begründung für solche diskriminierenden Praktiken, daß ausländische Arbeitnehmer die doppelte Schadenhäufigkeit aufwiesen, zutreffend? Die Bundesregierung hatte im vergangenen Jahr mehrfach Gelegenheit, sich in Fragestunden des Deutschen Bundestages zu der Behandlung ausländischer Arbeitnehmer durch einzelne Kraftfahrtversicherer zu äußern. Ich verweise in diesem Zusammenhang insbesondere auf die 157. Sitzung am 9. Dezember 1971. In dieser Fragestunde hat sich der Parlamentarische Staatssekretär Hermsdorf auf Frage des Abgeordneten Dr. Hauff entschieden gegen eine Diskriminierung der ausländischen Arbeitnehmer im Bereich der Kraftfahrtversicherung gewandt. Darüber hinaus hat er in derselben Sitzung die bereits in früheren Antworten erklärte Haltung bekräftigt, daß Bundesregierung und Bundesaufsichtsamt für das Versicherungs- und Bausparwesen es nicht dulden werden, wenn Kfz-Haftpflichtversicherer bei der Verbesserung der Zusammensetzung ihrer Vertragsbestände gesetzliche Vorschriften mißachten und umgehen. Die gravierendsten der in letzter Zeit bekanntgewordenen Tatbestände, in denen das Bundesaufsichtsamt einen Verstoß gegen die geltenden Vorschriften und damit einen Mißstand sieht, sind in einem Rundschreiben des Amtes vom 9. November 1971 genannt. Sie betreffen Erschwernisse beim Abschluß von Kfz-Haftpflichtversicherungen. Diese Tatbestände wurden in der Fragestunde am 9. Dezember 1971 bereits kurz skizziert. Das Bundesaufsichtsamt sieht es darüber hinaus aber auch als miß bräuchlich an, wenn Versicherer ausländische Arbeitnehmer ohne Berücksichtigung der Umstände des Einzelfalls von Vollkasko-Versicherungen ausschließen oder bei ihnen generell einen Schadensfall zum Anlaß nehmen sollten, den Versicherungsvertrag zu kündigen. Das Bundesaufsichtsamt beobachtet die Praxis der Kraftfahrtversicherer bei der Behandlung der ausländischen Arbeitnehmer mit größter Aufmerksamkeit. Es wird in seine Überprüfung auch die Vorgänge einbeziehen, die sich nach jüngsten Pressemeldungen bei einer Umfrage durch eine Presseagentur ergeben haben sollen. Bei etwaigen Verstößen gegen die genannten Vorschriften wird das Bundesaufsichtsamt die gebotenen Maßnahmen treffen. Der HUK-Verband, der auch kürzlich wieder unter Hinweis auf das Rundschreiben des Bundesaufsichtsamtes für eine Einhaltung der bestehenden Vorschriften durch die Versicherer eingetreten ist, behauptet, daß die Versicherungsverträge ausländischer Arbeitnehmer einen schlechteren Schadenverlauf aufweisen als die von Inländern. Dem Bundesaufsichtsamt liegt bisher kein statistisches Material vor, das diese Annahme belegt. Die Bundesregierung wird veranlassen, daß die Versicherungswirtschaft aufgefordert wird, diese Behauptung zu begründen. Sodann werden die Beteiligten zu prüfen haben, ob Folgerungen aus diesen Darlegungen zu ziehen sind. Anlage 21 Schriftliche Antwort des Staatssekretärs Dr. Schöllhorn vom 19. Januar 1972 auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Schiller (Bayreuth) (SPD) (Drucksache VI/3016 Fragen B 17 und 18) : Treffen Meldungen zu, daß die Prämien in der Gebäudefeuerversicherung zum Jahresende deshalb so drastisch um 20 bis 30% angehoben wurden, weil in der Feuerversicherung die Industriefeuerversicherung und die Versicherung für Wohngebäude in einem Risikoblock zusammengefaßt sind und die Industriefeuerversicherung mit immer größeren Schäden konfrontiert wird? Sieht die Bundesregierung eine Möglichkeit, über das Versicherungsaufsichlsamt dahin gehend Einfluß zu nehmen, Wohngebäude gesondert zu versichern, da mehr als die Hälfte aller Wohngebäude in der Bundesrepublik Deutschland bei öffentlich-rechtlichen Anstalten versichert sind und deshalb zwangsweise die höheren Schäden in der Industriefeuerversicherung mitbezahlen müssen? Die jüngsten Prämienerhöhungen in der Feuerversicherung für die zum gleitenden Neuwert versicherten Wohn-, Geschäfts- und landwirtschaftlichen Gebäude stehen in keinem Zusammenhang mit dem Schadenverlauf in der Industrie-Feuerversicherung. Die Prämien für nicht industriell genutzte Gebäude werden von jeher gesondert und unabhängig vom Verlauf der Industrie-Feuerversicherung nach den diesen Objekten eigenen Risiken bemessen. Die von Ihnen zitierten Meldungen treffen demnach nicht zu. Zur Prämienerhöhung als solcher möchte ich noch anmerken, daß die Versicherungsbedingungen, die den Verträgen über die zum gleitenden Neuwert versicherten Wohn-, Geschäfts- und landwirtschaftlichen Gebäude zugrunde liegen, eine laufende Anpassung der Prämien an die nach Vertragsschluß eintretende Baupreisentwicklung vorsehen. Die Anpassung orientiert sich an den periodisch veröffentlichten Meßzahlen des Statistischen Bundesamtes. Zum 1. August 1971 ist die Prämienrichtzahl auf 900 festgesetzt worden; sie wird von den privaten Feuerversicherern und den öffentlich-rechtlichen Wettbewerbsanstalten angewendet. Die Monopolanstalten der Länder, die der Landesaufsicht unterstehen, haben demgegenüber eigene Berechnungsmethoden. Anlage 22 Schriftliche Antwort des Staatssekretärs Dr. Schöllhorn vom 19. Januar 1972 auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Weigl (CDU/CSU) (Drucksache VI/3016 Frage B 19): Trifft es zu, daß im Zonenrandgebiet die Zonenrandländer Bayern, Hessen, Niedersachsen und Schleswig-Holstein im Haushaltsjahr 1971 wegen der binnenwirtschaftlichen Stabilisierungsmaßnahmen eine Reihe von Infrastrukturmaßnahmen ails eigenen Haushaltsmitteln nicht durchführen konnten, weil die Bundesregierung die Länderprogramme für das Zonenrandgebiet von Zuführungen zur Konjunkturausgleichsrückiage, von zeitlichen Zurückstellungen bei der Inanspruchnahme von Verpflichtungsermächtigungen und auch von einer Verminderung der Kreditaufnahme der Länder nicht ausgenommen hat, und um welche Infrastrukturmaßnahmen handelt es sich dabei gegebenenfalls? Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 164. Sitzung. Bonn, Freitag, den 21. Januar 1972 9471 Die in Ihrer Frage angesprochenen binnenwirtschaftlichen Stabilisierungsmaßnahmen, die sowohl der Bund als auch die Länder in gemeinsamer Verantwortung auf der Grundlage des Gesetzes zur Förderung der Stabilität und des Wachstums der Wirtschaft getroffen haben, erstrecken sich ihrer Natur nach grundsätzlich auf den gesamten Ausgabenbereich des Haushalts. Die Bundesregierung hat jedoch entsprechend ihrer Erklärung vor dem Bundesrat am 21. Mai 1971 bei der Konkretisierung der haushaltswirtschaftlichen Beschränkungen den Belangen der Regionalpolitik in besonderem Maße Rechnung getragen. Die im Bundeshaushalt 1971 für Zwecke der Zonenrandförderung veranschlagten Mittel sind in voller Höhe freigegeben worden. Im übrigen kann von einer nachhaltigen Behinderung der Abwicklung der regionalen Förderungsprogramme schon deshalb nicht gesprochen werden, weil die Programme auch in der Vergangenheit in einem Zeitraum von fast zwei Jahren verplant und genehmigt worden sind und nie zu Beginn des Jahres. Inwieweit eigene Vorhaben der Länder durch deren Stabilisierungsmaßnahmen berührt worden sind, ist hier nicht bekannt. Anlage 23 Schriftliche Antwort des Staatssekretärs Dr. Rohwedder vom 19. Januar 1972 auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Wuwer (SPD) (Drucksache VI/3016 Frage B 20) : Hat die Bundesregierung die Prospektierung und weitere Vorbereitung der Ausbeutung von Erdgas- und Erdölvorkommen im Schelfgürtel der Bundesrepublik Deutschland soweit vorangetrieben, daß in absehbarer Zeit (ähnlich wie jetzt bereits Dänemark) mit der Förderung gerechnet und dadurch die Abhängigkeit der Energieversorgung vom Ausland vermindert werden kann? Im Zeitraum von 1962 bis 1967 sind im deutschen Festlandsockel der Nordsee umfangreiche Explorationsarbeiten durchgeführt worden. Das Aufschlußprogramm des deutschen Nordseekonsortiums wurde vom Bund durch die Gewährung von Darlehen unterstützt. Die bisherigen Explorationsergebnisse sind allerdings wenig ermutigend. Die Unternehmen haben daher 1968 die begonnene Bohrtätigkeit eingestellt und sich auf seismische Ergänzungsmessungen beschränkt. Zum bisherigen deutschen Festlandsockel der Nordsee werden aufgrund der Verträge zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Königreich der Niederlande bzw. dem Königreich Dänemark über die Abgrenzung des Festlandsockels unter der Nordsee neue, erdölgeologisch interessante Gebiete hinzukommen. In einem Teil dieses Gebietes bestehen bereits von den Niederlanden und Dänemark vergebene Konzessionen; für die noch freien Flächen hat das Oberbergamt Clausthal Konzessionsverhandlungen aufgenommen. Das Oberbergamt ist dabei bestrebt, eine zeitlich und sachlich optimale Exploration dieses Gebietes sicherzustellen. Die Abgrenzungsverträge bedürfen noch der Ratifizierung durch die Parlamente, mit der im Laufe dieses Jahres gerechnet wird. Die Bundesregierung bemüht sich zur Zeit, mit den Anrainerstaaten zu einer Interimslösung zu gelangen, um auch schon vor der Ratifizierung der Verträge seismische Untersuchungen in denjenigen Teilen des Übergabegebietes zu ermöglichen, für die bisher von den Anrainerstaaten keine Konzessionen erteilt sind. Anlage 24 Schriftliche Antwort des Staatssekretärs Dr. Schöllhorn vom 19. Januar 1972 auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Evers (CDU/CSU) (Drucksache VI/3016 Fragen B 21 und 22) : Ist der Bundesregierung bekannt, daß Versicherungsunternehmen bei der Bearbeitung von Schadensfällen die Auszahlung des Versicherungsbetrags an die Versicherungsnehmer oft ungebührlich lange verzögern und dadurch zu Lasten ihrer Versicherungsnehmer wirtschaftliche Vorteile erzielen? Welche Maßnahmen beabsichtigt die Bundesregierung zu ergreifen, um die Versicherungsunternehmen zu einem Abgehen von dieser Geschäftspraxis zu Lasten ihrer Versicherungsnehmer zu veranlassen, etwa durch die Auflage, die Forderung des Versicherungsnehmers gegen seine Versicherungsgesellschaft zu Lasten der Versicherung von einem bestimmten Tage zu verzinsen? Der Bundesregierung ist nicht bekanntgeworden, daß die Versicherungsunternehmen die Schadenbearbeitung und die Auszahlung von Versicherungsleistungen verzögern, um dadurch wirtschaftliche Vorteile zu erzielen. Nach den Feststellungen des Bundesaufsichtsamtes für das Versicherungs- und Bausparwesen sind die Versicherungsunternehmen im Gegenteil bemüht, die Schadenregulierung zu beschleunigen, um auf diese Weise die Personalkosten der Schadenbearbeitung in Grenzen zu halten. Das Bundesaufsichtsamt achtet in ständiger Aufsichtspraxis darauf, daß die Versicherungsunternehmen die Ersatzansprüche aus Schadenfällen unverzüglich erfüllen, sobald Einwendungen zum Grund und zur Höhe der Ansprüche nicht oder nicht mehr erhoben werden. Darüber hinaus verlangt das Bundesaufsichtsamt, daß die Versicherer bei teilweise umstrittenen Ansprüchen Vorschüsse in Höhe des Betrages leisten, den sie nach Lage der Sache mindestens zu zahlen haben. Im Zusammenhang mit der Bearbeitung von Schadenfällen wird in der Öffentlichkeit mitunter übersehen, daß die Versicherer im Interesse der Gesamtheit ihrer Versicherungsnehmer Entschädigungsansprüche nur insoweit anerkennen dürfen, als sie auch wirklich begründet sind. Dies kann häufig ohne eingehende Klärung des Sachverhalts, insbesondere des Unfallhergangs, nicht beurteilt werden. In der Praxis wird vielfach der polizeiliche Unfallbericht, der oft wegen gleichzeitig anhängiger Ermittlungs- oder Strafverfahren nicht sofort zur Verfügung steht, eingesehen und der Ausgang dieser Verfahren abgewartet werden müssen. Auch kann die Durchführung zusätzlicher Ermittlungen 9472 Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 164. Sitzung. Bonn, Freitag, den 21. Januar 1972 durch den Versicherer geboten sein. Weiter wird sich eine gerichtliche Auseinandersetzung über Grund und Höhe der Schäden mitunter nicht vermeiden lassen. Die Erfahrungen haben gezeigt, daß Unfallgeschädigte bei ihren Beschwerden über eine hinhaltende Schadenregulierung oder Prozeßführung durch einzelne Versicherer ihre Rechtsposition nicht immer richtig sehen und auch dazu neigen, bestehende tatsächliche oder rechtliche Schwierigkeiten unterzubewerten. Dies wird bei Fragen der Ursächlichkeit eines Unfalls für Körperschäden und bei der Bemessung des Verdienstausfalls besonders oft deutlich. Das Bundesaufsichtsamt hat bisher stets sein Augenmerk darauf gerichtet, daß die Versicherer die Schadenabwicklung so zügig wie im jeweiligen Einzelfall möglich vornehmen. Es wird dies bei der laufenden Kontrolle und den örtlichen Prüfungen weiterhin tun und dabei auch etwaigen Beschwerden im Rahmen seiner Möglichkeiten nachgehen. Ein Zinsanspruch setzt eine bestehende fällige Forderung voraus. Die Frage der Fälligkeit von Ansprüchen aus Versicherungsverträgen ist in § 11 des Versicherungsvertragsgesetzes geregelt. Nach Absatz 1 dieser Vorschrift sind Geldleistungen des Versicherers erst mit Beendigung der zur Feststellung des Versicherungsfalls und des Umfangs der Leistung des Versicherers nötigen Erhebungen fällig. Sind diese Erhebungen bis zum Ablauf eines Monats seit der Anzeige des Versicherungsfalls nicht beendet, so kann der Versicherungsnehmer Abschlagzahlungen verlangen. Nach den allgemeinen Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuches kann der Versicherungsnehmer den Versicherer durch Mahnung der fälligen Forderung in Verzug setzen und damit den allgemeinen Zinsanspruch auslösen. Für den Bereich der Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung, in dem die Regulierung von Schadenfällen die Hauptrolle spielt, führt die Sonderregelung des § 3 des Pflichtversicherungsgesetzes dazu, daß Ansprüche des Geschädigten gegen den Versicherer des Schädigers abweichend von § 11 des Versicherungsvertragsgesetzes sofort fällig werden. Die Pflicht zur Zahlung von Verzugszinsen hängt nach den allgemeinen Vorschriften des bürgerlichen Rechts davon ab, ob und von welchem Zeitpunkt an der Versicherer oder Schädiger diese fällige Leistung in schuldhafter Weise verzögert hat. Anlage 25 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Hermsdorf vom 20. Januar 1972 auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Arnold (CDU/CSU) (Drucksache VI/3016 Fragen B 23 und 24) : Hat die Bundesregierung die Absicht, die Abteilung Bundesvermögen der Oberfinanzdirektion Düsseldorf nach Köln zu verlegen, obwohl die Hauptgesprächspartner dieser Dienststelle, nämlich die Landesregierung von Nordrhein-Westfalen, die Wehrbereichsverwaltung III und die britischen Streitkräfte, ihren Sitz in Düsseldorf haben? Ist die Bundesregierung bereit, diese Dienststelle der Oberfinanzdirektion in Düsseldorf zu belassen und damit auch zu berücksichtigen, daß die Beamten und Angestellten, die zum großen Teil älter als 55 Jahre sind, durch eine Verlegung nach Köln hart getroffen würden? Die Übertragung der Aufgaben der Bundesvermögensabteilung der Oberfinanzdirektion Düsseldorf auf die Oberfinanzdirektion Köln ist noch nicht entschieden. Die Frage wird z. Z. geprüft. Vor einer Entscheidung sind noch die übrigen betroffenen Ressorts zu hören. Außerdem hat sich der Bundesminister für Wirtschaft und Finanzen mit dem Finanzminister des Landes Nordrhein-Westfalen ins Benehmen zu setzen (§ 9 Abs. 3 des Finanzverwaltungsgesetzes). Der Bundesminister für Wirtschaft und Finanzen wird bei seiner Entscheidung über die Aufgabenübertragung vor allem die von Ihnen angesprochenen sozialen Gesichtspunkte sehr sorgfältig prüfen. Ich versichere Ihnen, daß diesen Überlegungen besonderes Gewicht zukommt. Bei einer Zusammenlegung der Bundesvermögensabteilungen in Köln wird selbstverständlich auf die Interessen der Bediensteten Rücksicht genommen werden. In diesem Zusammenhang wird auch die Altersstruktur der Bediensteten der Bundesvermögensabteilung der OFD Düsseldorf beachtet. Die in Ihrer ersten Frage geäußerten Bedenken teile ich nicht. Zwischen der Bundesvermögens-abteilung und der Landesregierung bestehen kaum unmittelbare Kontakte. Die Interministeriellen Ausschüsse des Landes Nordrhein-Westfalen beteiligen zwar die Bundesvermögensabteilung der Oberfinanzdirektion Düsseldorf bei Anhörungsverfahren im Rahmen der Landbeschaffung innerhalb des Oberfinanzbezirks. Die Besprechungen finden aber regelmäßig am Ort des Vorhabens und nicht in Düsseldorf statt. Im übrigen ist der Grunderwerb für Verteidigungszwecke im Bereich der Oberfinanzdirektion Düsseldorf nahezu abgeschlossen. Im Verhältnis zu der Wehrbereichsverwaltung III wären keine Schwierigkeiten zu erwarten. Dies beweisen die langjährigen Erfahrungen bei den übrigen Oberfinanzdirektionen, die in der Mehrzahl ihren Sitz nicht an dem Sitz einer Wehrbereichsverwaltung haben. Ich möchte dabei besonders auf Hessen und Rheinland-Pfalz hinweisen. In beiden Ländern ist der Sitz der Oberfinanzdirektion (Frankfurt bzw. Koblenz) nicht am Sitz der Wehrbereichsverwaltung (Wiesbaden). Das hat bei den Bundesvermögensabteilungen der Oberfinanzdirektionen bislang zu keinem Verwaltungsmehraufwand geführt. Das zuständige Hauptquartier für die im Raume Düsseldorf stationierten britischen Streitkräfte befindet sich nicht in Düsseldorf, sondern in Mönchengladbach-Rheindahlen. Düsseldorf ist der Sitz der Verbindungsstelle der britischen Streitkräfte für das Gebiet der ehem. britischen Besatzungszone (Lands and Claims Directorate). Diese Dienststelle verkehrt in Angelegenheiten der Bundesvermögensverwaltung vor allem mit den Bundesvermögensämtern. Das Bundesvermögensamt Düsseldorf wird auch bei einer eventuellen Übertragung der Aufgaben der Bundesvermögensabteilung der Oberfinanzdirektion Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 164. Sitzung. Bonn, Freitag, den 21. Januar 1972 9473 Düsseldorf auf die Oberfinanzdirektion Köln in Düsseldorf bleiben. Der Bundesminister für Wirtschaft und Finanzen muß bei seiner Entscheidung auch berücksichtigen, daß eine Zusammenlegung der Bundesvermögensabteilungen der Oberfinanzdirektionen Düsseldorf und Köln bei der Oberfinanzdirektion Köln eine optimale Erfüllung der Aufgaben der Bundesvermögensverwaltung erwarten läßt. Sie würde auf Dauer zu erheblichen Personal- und damit Kosteneinsparungen führen und deshalb einen wichtigen Schritt auf dem Weg zu einer im Interesse der Steuerzahler liegenden Rationalisierung der Verwaltung darstellen. Anlage 26 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Hermsdorf vom 19. Januar 1972 auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Wohlrabe (CDU/CSU) (Drucksache VI/3016 Fragen B 25 und 26) : Welche Absprachen zwischen der Bundesregierung und dem Senat von Berlin liegen den Ausführungen des Regierenden Bürgermeisters von Berlin, Klaus Schutz, zugrunde, „die Gebühr in Höhe von 15 DM für einen mehrtägigen Aufenthalt in der DDR (gemäß Berlin-Abkommen) werde die Bundesregierung übernehmen"? Ist die Bundesregierung in der Lage, darzulegen, wie hoch etwa die Belastungen des Bundeshaushalts für die Entrichtung einer derartigen Gebühr an die Ostberliner Regierung sind und in welchen Einzelplan bzw. Titel die Bundesregierung diese Zahlung einzustellen beabsichtigt? Die Frage der Gebührenerstattung bei Reisen von Westberlinern in die DDR wird z. Z. von der Bundesregierung geprüft. Ich bitte um Verständnis, daß ich dem Ergebnis dieser Prüfung nicht vorgreifen kann. Wie hoch ggf. der Gesamtbetrag einer derartigen Gebührenbelastung sein würde, kann derzeit nicht geschätzt werden, weil keine Erfahrungen über die zu erwartende Zahl von Reisen in die DDR vorliegen. Reisen von Westberlinern in die DDR waren bisher nur in besonderen Ausnahmefällen möglich. Anlage 27 Schriftliche Antwort des Bundesministers Ertl vom 19. Januar 1972 auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Wagner (Trier) (CDU/CSU) (Drucksache VI/3016 Fragen B 27 und 28) : Treffen Pressemeldungen zu, nach denen die französische Regierung bei einer Auseinandersetzung über den Erlaß einer Marktordnung für Hammelfleisch im Rat der Europäischen Gemeinschaften die Auffassung vertreten hat, die Kommission sei nicht befugt, über die Vorlage ihrer Vorschläge nach ihrem politischen Ermessen zu entscheiden? In welcher Weise hat der Vertreter der Bundesregierung im Rat zu dieser Streitfrage Stellung genommen? Eine solche Auffassung ist in dieser Form nicht vorgetragen worden. Die Kommission hat nach Artikel 149 EWG-Vertrag auf allen wichtigen Gebieten, also auch für die Schaffung landwirtschaftlicher Marktorganisationen, das Vorschlags- oder Initiativrecht. Es steht grundsätzlich in ihrem Ermessen, wann und mit welchen Gründen sie dieses Recht in Anspruch nimmt. Allerdings besteht nach Artikel 40 EWG-Vertrag die Verpflichtung, die gemeinsame Agrarpolitik, d. h. insbesondere Agrarmarktordnungen, bis zum Ende der Übergangszeit festzulegen. Die Frist ist am 31. Dezember 1969 abgelaufen. Der Agrarministerrat hat sich verpflichtet, die noch fehlenden Marktorganisationen möglichst bis Ende 1971 zu verabschieden. Zu den wenigen, noch nicht gemeinschaftlich geregelten Bereichen, gehört der Markt für Schaffleisch. Die französische Regierung hat im Rat schon wiederholt eine Marktorganisation für diesen Bereich gefordert. Die Kommission hat dazu erklärt, daß sie zwar an diesen Vorschlägen arbeite, daß sie es aber für zweckmäßig halte, Großbritannien zu konsultieren, da es als Einfuhrland für Schaffleisch ein mindestens ebenso großes Interesse an der Ausgestaltung einer solchen Regelung habe wie Frankreich. Die deutsche Delegation hat anläßlich der inzwischen erfüllten Forderung nach Schaffung einer Marktorganisation für Hopfen den Wunsch der französischen Delegation unterstützt. Anlage 28 Schriftliche Antwort des Bundesministers Ertl vom 17. Januar 1972 auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Beermann (SPD) (Drucksache VI/3016 Fragen B 29 und 30) : Ist der Bundesregierung bekannt, daß innerhalb der Bauernschaft Schleswig-Holsteins Sorge besteht — wie sie z. B. auf dem Kreisbauerntag des Kreises Herzogtum Lauenburg am 15. Dezember 1971 deutlich zum Ausdruck gekommen ist —, daß durch den Beitritt Englands und insbesondere Dänemarks zur EWG ein Preisdruck auf landwirtschaftliche Produkte ausgeübt werden kannte, der zur weiteren Senkung des bereits beeinträchtigten Lebensstandards der hiesigen Bauernschaft führen würde? Wie beurteilt die Bundesregierung die hier zum Ausdruck gekommenen Sorgen? Ihre erste Frage beantworte ich mit Ja. Zur zweiten Frage: Der Begriff „Preisdruck" kann zwei Bedeutungen haben, einmal ein absolutes Sinken der Agrarpreise und zum zweiten ein Absinken der Preissteigerungsraten. Über die Entwicklung der Agrarpreise, die sich am Markt bilden, ist eine Vorhersage nicht möglich, denn sie richtet sich nach Angebot und Nachfrage. Das gilt z. B. für Obst und Gemüse, Eier und Geflügel. Hier befindet sich die Landwirtschaft in Schleswig-Holstein in derselben Wettbewerbslage wie die gesamtdeutsche Landwirtschaft schon bisher gegenüber den anderen 5 EWG-Partnern. Was die Agrarpreise betrifft, die in Brüssel festgelegt werden, kommt nach Auffassung der Bundesregierung eine Senkung nicht in Frage. Diese Auffassung wird auch von den anderen fünf Mitgliedstaaten vertreten. Die Bundesregierung wird sich vielmehr auch weiterhin mit Nachdruck für die notwendigen Preiserhöhungen in Brüssel einsetzen. 9474 Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 164. Sitzung. Bonn, Freitag, den 21. Januar 1972 Anlage 29 Schriftliche Antwort des Bundesministers Genscher vom 20. Januar 1972 auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Jahn (Braunschweig) (CDU/CSU) (Drucksache VI/3016 Fragen B 31 und 32) : Ist der Bundesregierung bekannt, daß bei der Biologischen Bundesanstalt für Land- und Forstwirtschaft für Beamte mit einer abgeschlossenen wissenschaftlichen Hochschulbildung und Promotion, die Leiter von Forschungsinstituten mit mehreren wissenschaftlichen Mitarbeitern sind, Planstellen nur nach der Besoldungsgruppe A 14 (Endgrundgehalt 2470,77 DM) zur Verfügung stehen, während die Beamten in der Spitzengruppe des gehobenen Verwaltungsdienstes in den Bundesministerien (einschließlich der Zulagen nach § 1 Nr. 17.2 und § 6 Abs. 41.1 des BesVNG) 2563,60 DM erhalten, obwohl die Aufgaben eines Teils dieser Beamten sich von den Aufgaben der Verwaltungsbeamten bei den nachgeordneten Behörden nur durch ihre engeren Grenzen unterscheiden? Hält die Bundesregierung die Bewertung der Ämter forschend wirkender Wissenschaftler bei der Biologischen Bundesanstalt für Land- und Forstwirtschaft mit ihrer immer wieder verkündeten Absicht für vereinbar, Bildung und Wissenschaften fördern zu wollen, ohne Schritte zu unternehmen, um diesem Mißverhältnis abzuhelfen und die Bezüge der beamteten Wissenschaftler im Bundesdienst den Bezügen vergleichbarer Wissenschaftler im Hochschulbereich (durch einen höheren Anteil an Beförderungsämtern) anzupassen und dadurch der Abwanderung der Spitzenkräfte dei Bundesforschungsanstalten entgegenzuwirken? Bei der Biologischen Bundesanstalt für Land- und Forstwirtschaft (BBA) sind 20 Forschungsinstitute vorhanden. Für die Leiter dieser Institute (von denen 4 in Personalunion Abteilungen leiten) stehen zur Verfügung 2 Planstellen der Bes.Gr. B 3, 3 Planstellen der Bes.Gr. B 2, 10 Planstellen der Bes.Gr. B 1, 5 Planstellen der Bes.Gr. A 15. Mithin sind für die Leiter aller Forschungsinstitute der BBA Planstellen mindestens der Bes.Gr. A 15 vorhanden. Zu dem Vergleich der Bezüge von Beamten in Forschungsinstituten mit den Bezügen von Beamten bei den obersten Bundesbehörden verweise ich auf meine Schriftliche Antwort vom 21. Oktober 1971 auf Ihre den gleichen Problemkreis betreffenden Fragen (vgl. Anlage 25 zum Sitzungsbericht über die 146. Sitzung des Deutschen Bundestages vom 22. Oktober 1971, S. 8421 B). Die Stellenverhältnisse bei der Biologischen Bundesanstalt für Land- und Forstwirtschaft sind in den Jahren 1969 und insbesondere nach Erlaß des 1. Besoldungsvereinheitlichungsgesetzes vom 18. März 1971 erheblich verbessert worden. So sind mit Wirkung vom 1. Juli 1971 zugunsten der Leiter der Forschungsinstitute 1 Planstelle nach BesGr. B 2, 5 Planstellen nach Bes.Gr. B 1, 4 Planstellen nach Bes.Gr. A 15 gehoben worden. Unterschiede zwischen den Dienstbezügen von Professoren an wissenschaftlichen Hochschulen einerseits und denen beamteter Wissenschafter an Bundesforschungsanstalten andererseits beruhen auf Besonderheiten im Hochschulbereich (Sondergrundgehälter, Kolleggelder). Im übrigen wird die Hochschullehrerbesoldung im Anschluß an das Hochschulrahmengesetz neu geregelt werden. Im Zusammenhang damit und mit der Neuordnung der Besoldungsordnung B, die nach einer Entschließung des Deutschen Bundestages bis zum 1. Januar 1973 erwartet wird (zu Bundesratsdrucksache 123/71), wird auch die Einstufung der beamteten Wissenschaftler neu durchdacht werden müssen. Anlage 30 Schriftliche Antwort des Bundesministers Ertl vom 18. Januar 1972 auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Niegel (CDU/CSU) (Drucksache VI/3016 Frage B 33) : Wie haben sich die Einkommensverhältnisse der Landwirtschaft seit 1962 verändert? Nach den Buchführungsunterlagen von rd. 8 000 Testbetrieben der Landwirtschaft (ohne Gartenbau und Weinbau) erhöhte sich das Betriebseinkommen im Durchschnitt aller landwirtschaftlichen Betriebe (gemäß § 4 LwG) von 6610 DM je Vollarbeitskraft im Wirtschaftsjahr 1962/63 auf 13 081 DM/AK im Wirtschaftsjahr 1969/70. Die Steigerung betrug in dieser Zeitspanne rd. 100 %. Die Ergebnisse des Wirtschaftsjahres 1970/71 werden im Agrarbericht 1972 veröffentlicht, der am 15. Februar 1972 dem Herrn Präsidenten des Bundestages zugeleitet wird. Nach den vorliegenden Verlautbarungen der Landwirtschaftsministerien der Länder und der Landwirtschaftskammern muß mit einem deutlichen Einkommensrückgang gegenüber dem Vorjahr gerechnet werden. Die Ursachen dafür liegen vor allem in dem Rückgang der erzeugten Getreidemenge, in dem um 14,1 % niedrigeren Erzeugerpreisniveau für Schlachtschweine und in den gestiegenen Einkaufspreisen landwirtschaftlicher Betriebsmittel. Nach den ersten Vorschätzungen für das Wirtschaftsjahr 1971/72 wird das Betriebseinkommen je Vollarbeitskraft jedoch wieder kräftig zunehmen. Die Einkommensentwicklung verläuft innerhalb der Landwirtschaft nicht einheitlich. In der Regel nimmt das Einkommensniveau und die jährliche Wachstumsrate des Einkommens von den Futterbau-, über die Getreidebau- zu den Hackfruchtbaubetrieben und mit steigendem Nutzflächenumfang dieser Betriebe zu. Die Einkommenszunahme mit steigendem Nutzflächenumfang gilt jedoch nicht für die Futterbaubetriebe. Hier konnten die Betriebe über 50 ha LN den Einkommensanstieg der Betriebe unter 20 ha LN (1962/63 bis 1969/70: +95 %) und der Betriebe zwischen 20 und 50 ha LN (1962/63 bis 1969/ 70: +85 %) nicht folgen. Sie erzielten in der Zeit zwischen 1962/63 und 1969/70 lediglich einen Einkommenszuwachs von 66 %. Absolut gesehen lag ihr Einkommen 1969/70 unter dem der Betriebe zwischen 20 und 50 ha LN. Auch regional gesehen verläuft die Einkommensentwicklung der Landwirtschaft recht unterschiedlich. Hierzu haben die öffentlichen Anhörungen des Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten des Deutschen Bundestages vom Februar 1971 wertvolles Material geliefert. Auf Grund unterschiedlicher Einkommensentwicklung und der weiterhin Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 164. Sitzung. Bonn, Freitag, den 21. Januar 1972 9475 bestehenden Unterschiede in den Möglichkeiten der Einkommenssteigerung wird es auch in den. nächsten Jahren zu einer Veränderung in der regionalen Struktur der landwirtschaftlichen Produktion kommen. Betriebe, die eine unzulängliche Produktionskapazität aufweisen und demzufolge bei hauptberuflicher Bewirtschaftung auch nur eine geringe Flächen-, Arbeits- und Kapitalproduktivität erzielen, können ihre wirtschaftliche Situation durch Erwerbs- und Einkommenskombination in der Regel nachhaltiger verbessern als durch weitere Investitionen im landwirtschaftlichen Betrieb. Die Bundesregierung unterstützt diesen Prozeß durch verschiedene Maßnahmen. Anlage 31 Schriftliche Antwort des Staatssekretärs Dr. Ehrenberg vom 20. Januar 1972 auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Batz (SPD) (Drucksache VI/3016 Fragen B 34 und 35) : Ist der Bundesregierung bekannt, daß der ehemalige Vorgesetzte des Judenmörders Eichmann, Professor Reinhard Hohn, im Auftrag der Bundesanstalt für Arbeit pensionierte Bundeswehroffiziere ausbildet (siehe Nürnberger Abendzeitung vom 4./5. Dezember 1971)? Ist die Bundesregierung mit mir der Meinung, daß so stark belastete ehemalige NSDAP-Mitglieder nicht als Ausbilder für die Bundesanstalt für Arbeit in Frage kommen dürfen? Ein Auftragsverhältnis der Bundesanstalt zu den Lehrkräften der Harzburger Akademie für Führungskräfte besteht nicht. Die Bundesanstalt für Arbeit fördert vielmehr im Rahmen des Arbeitsförderungsgesetzes individuell bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen stets nur den einzelnen, der hierauf einen Rechtsanspruch hat sowie seine Aus- und Fortbildung nach Neigung und Eignung und damit seine berufliche Bildungsstätte frei wählen kann. Auf die Geschäfts- und Personalpolitik der Bildungseinrichtungen hat sie keinen unmittelbaren Einfluß. Zur beruflichen Förderung der von Ihnen angesprochenen Bundeswehroffiziere ist allgemein zu bemerken, daß die Bundesanstalt von den 113 ehemaligen Offizieren auf Zeit, die an den bisher durchgeführten Kollegs der Harzburger Akademie teilgenommen haben, seit Inkrafttreten des Arbeitsförderungsgesetzes im Jahre 1969 nach uns vorliegenden Informationen etwa ein Drittel gefördert hat. In diesen Kollegs ist Prof. Höhn nach den Feststellungen des Bundesministers der Verteidigung bisher als Dozent nicht in Erscheinung getreten. Seit dem 1. Oktober 1971 werden die Ausbildungskosten der Offiziere auf Zeit nach der 8. Novelle zum Soldatenversorgungsgesetz von dem Förderungsdienst der Bundeswehr übernommen. Auch nach dem Soldatenversorgungsgesetz hat der Offizier auf Zeit das Recht, seine Aus- und Fortbildung nach Neigung und Eignung und damit seine berufliche Bildungsstätte frei zu wählen. Anlage 32 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Rohde vom 18. Januar 1972 auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Meinike (Oberhausen) (SPD) (Drucksache VI/3016 Fragen B 36 und 37) : Wie beurteilt die Bundesregierung Presseverlautbarungen, daß berufliche Umschulungsmöglichkeiten von den zuständigen Behörden durch schleppende Bearbeitung und bürokratische Engstirnigkeit verzögert, wenn nicht sogar unmöglich gemacht werden? Sieht die Bundesregierung Möglichkeiten, daß insbesondere bei finanziellen Schwierigkeiten und Notlagen den Umschülern kurzfristig und nachhaltig geholten werden könnte? Es trifft zu, daß bei der Bearbeitung von Anträgen auf Förderung der beruflichen Fortbildung, Umschulung und Einarbeitung nach dem Arbeitsförderungsgesetz zum Teil nicht unerhebliche Verzögerungen eingetreten sind. Dies ist auf die außergewöhnlich starke Belastung der Arbeitsämter durch die sehr hohe Zahl der eingehenden Neuanträge zurückzuführen. Vom 1. Januar 1971 bis zum 30. November 1971 sind allein 330 654 Neuanträge gestellt worden. Besonders stark betroffen wurden hiervon die Arbeitsämter, in deren Bezirk sich eine Vielzahl von Bildungseinrichtungen konzentriert. Der Präsident der Bundesanstalt für Arbeit hat bereits in den Jahren 1970 und 1971 eine Anzahl von Maßnahmen getroffen, um die Arbeitsämter in die Lage zu versetzen, diesen außergewöhnlichen Arbeitsanfall zügig zu bewältigen. Dazu gehörte nicht nur eine angemessene Anhebung des Personalbestandes, sondern auch ein interner Personalausgleich innerhalb und zwischen den Dienststellen der Bundesanstalt sowie die Vereinfachung des Verwaltungsverfahrens. So wurde der Präsident der Bundesanstalt bereits durch die Änderungsanordnung vom 30. September 1970 ermächtigt, für die im Rahmen der individuellen Förderung der beruflichen Bildung zu erstattenden Fahrkosten Pauschbeträge festzusetzen. Die bisher gemachten Erfahrungen bei der praktischen Durchführung der Förderungsvorschriften haben schließlich zur Neufassung der Anordnung über die individuelle Förderung der beruflichen Fortbildung und Umschulung am 9. September 1971 durch den Verwaltungsrat der Bundesanstalt geführt. Diese Neufassung, die am 1. Januar 1972 in Kraft getreten ist, sieht unter anderem die pauschale Erstattung der Lehrgangsgebühren sowie der Kosten für Lernmittel und Arbeitskleidung vor. Die Neuformulierung weiterer Paragraphen dieser Anordnung soll in bestimmten Bereichen eine klarere Abgrenzung ermöglichen und damit den Arbeitsämtern auch die Möglichkeit geben, eine schnellere Entscheidung zu treffen. Dabei hatte die Bundesanstalt auch zu bedenken, daß im Gegensatz zu den Annahmen in Ihrer Frage in der Öffentlichkeit kritisiert wurde, die Bundesanstalt fördere Teilnehmer an Berufsbildungsmaßnahmen teilweise zu großzügig. Im Hinblick auf Ihre zweite Frage darf ich noch folgendes anmerken: Sofern über einen Antrag noch nicht endgültig entschieden werden kann, der Antragsteller aber bereits an einer Bildungsmaßnahme teilnimmt und ein Leistungsanspruch dem Grunde nach besteht, sind die Arbeitsämter gehalten, angemessene Abschläge auf die zu erwartenden Leistungen zu zahlen. Diese Anweisung an die Arbeitsämter, die der Präsident der Bundesanstalt bereits im Jahre 1970 erteilt hat, soll verhindern, daß diese Fälle mit dem Entstehen von Notlagen verbunden sind. Falls Ihnen jedoch Einzelfälle bekannt sind, in denen trotzdem finanzielle Schwierigkeiten entstanden sind, wäre ich für eine Mitteilung dankbar. Ich darf Ihnen versichern, daß ich solche Fälle sorgfältig überprüfen lasse. Anlage 33 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Rohde vom 18. Januar 1972 auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Müller (Berlin) (CDU/CSU) (Drucksache VI/3016 Fragen B 38 und 39) : Welche Einwände würde die Bundesregierung erheben gegen eine Änderung der jetzigen Schlußfrist „1. Januar 1967" (§ 50 des Angestelltenversicherungs-Neuregelungsgesetzes) für Nachentrichtung von Beiträgen, rückwirkend bis zum 1. Januar 1924, für Vertriebene, Flüchtlinge und Evakuierte, bei denen der Eintritt des Versicherungsfalles vor dem 1. Januar 1967 liegt? Wäre die Bundesregierung bereit — falls sie keine schwerwiegenden Bedenken hat —, geeignete Vorschläge für eine nochmalige Verlegung des jetzigen Schlußtermins auf einen späteren Zeitpunkt zu machen? Die Vorschrift des Artikel 2 § 50 AnVNG (Artikel 2 § 52 ArVNG) hat der Gesetzgeber seinerzeit als eine Ausnahmeregelung beschlossen; denn normalerweise können Beiträge nach Eintritt des Versicherungsfalles für Zeiten vorher nicht mehr entrichtet werden. Sie sollte ohne zwingenden Grund daher nicht ausgeweitet werden. Die ursprüngliche Frist ist bereits einmal auf den 1. Januar 1967 verlängert worden. Der Gesetzgeber hat das in der Annahme gemacht, daß er damit eine abschließende Regelung getroffen habe. Sollten Sie aber an bestimmte Fälle denken, so wäre ich Ihnen dankbar, wenn Sie mir diese mitteilten, damit ich sie überprüfen lassen kann. Anlage 34 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Rohde vom 19. Januar 1972 auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Pfeifer (CDU/CSU) (Drucksache VI/3016 Frage B 40) : Beabsichtigt die Bundesregierung, im Zuge der weiteren Verbesserungen der Gesetzgebung für die Kriegsopfer auch die Initiative zu einer Änderung von § 62 Abs. 1 BVG dahin gehend zu ergreifen, daß eine entsprechende Neufeststellung des Anspruchs auch dann zu erfolgen hat, wenn sich die Auswirkungen der Schädigung verändern (Problem des sogenannten Nachschadens)? Nach § 62 des Bundesversorgungsgesetzes (BVG) ist der Versorgungsanspruch neu festzustellen, wenn in den Verhältnissen, die für die Feststellung des Anspruchs maßgebend gewesen sind, eine wesentliche Änderung eintritt. Deshalb führt jede Verschlimmerung oder Besserung der schädigungsbedingten Gesundheitsstörungen sowie das Hinzutreten weiterer als Schädigungsfolgen anzuerkennender Leiden zu einer Änderung der gewährten Versorgung. Insoweit besteht, wie auch Ihre Frage erkennen läßt, kein Anlaß, § 62 BVG zu ändern. Den von Ihnen angeführten Begriff des Nachschadens kennt das Bundesversorgungsgesetz selbst nicht. Er wurde vielmehr durch Schrifttum und Rechtsprechung für solche Gesundheitsstörungen geprägt, die nach Eintritt der Schädigung unabhängig von dieser auftreten. Nicht zuletzt auf Grund der ständigen Rechtsprechung des Bundessozialgerichts hat sich als allgemein herrschende Auffassung abgezeichnet, daß schädigungsunabhängige Nachschäden grundsätzlich bei der Festsetzung der Minderung der Erwerbsfähigkeit unberücksichtigt bleiben und deshalb auch keinen Neufeststellungsgrund im Sinne des § 62 BVG darstellen. Diese Auffassung beruht auf entschädigungsrechtlichen Grundsätzen, die nicht auf das Recht der Kriegsopferversorgung beschränkt sind. Die von Ihnen aufgeworfene Frage hätte daher Auswirkungen auf viele andere Rechtsgebiete (z. B. gesetzliche Unfallversicherung, beamtenrechtliche Unfallfürsorge), so daß sie sich nicht allein für den Bereich des Bundesversorgungsgesetzes stellen würde, sondern nur im Gesamtzusammenhang des sozialen Entschädigungsrechts betrachtet werden könnte. Anlage 35 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Berkhan vom 20. Januar 1972 auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Engelsberger (CDU/CSU) (Drucksache VI/3016 Frage B 41): Muß in der Tatsache, daß der NATO-Partner Dänemark die Wehrpflicht von 12 auf 6 Monate verkürzen und die Luft- und Seestreitkräfte reduzieren will, nicht eine Gefährdung der Nordflanke der NATO gesehen werden, und welche Maßnahmen hält die Bundesregierung für erforderlich, um insbesondere die Sicherheit von Schleswig-Holstein zu gewährleisten? Die dänische Regierung hat am 14. Dezember 1971 Änderungsvorschläge für die Gesetze über die Organisation und das Personal der Verteidigung im Folketing eingebracht. Sie bezeichnet die Vorlage als Diskussionsgrundlage für die Parlamentsarbeit wie für die Konsultationen im Bündnis; sie erwartet Vorschläge und Ratschläge ihrer Bündnispartner. Die Bundesregierung bereitet sich zur Zeit auf die Konsultationen im Bündnis vor, die sich voraussichtlich nicht zuletzt wegen der noch ausstehenden Einzelangaben — über einen längeren Zeitraum erstrecken werden. Anlage 36 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Berkhan vom 19. Januar 1972 auf die Schriftliche Frage des Abge- Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 164. Sitzung, Bonn, Freitag, den 21. Januar 1972 9477 ordneten Biehle (CDU/CSU) (Drucksache VI/3016 Frage B 42) : Wie weit sind die Planungen gediehen für die Soldatenheime der Garnisonen Hammelburg und Wildflecken, und wann kann angesichts der besonderen Bedeutung der Soldatenheime gerade in dem großen Standort Hammelburg und in dem Einödstandort Wildflecken mit dem Bau begonnen werden, zudem der fürsorgliche Bereich der Soldaten in den beiden Weißbüchern des Bundesverteidigungsministeriums eine besondere Priorität genießt? Das Ministerium teilt Ihre Auffassung von der besonderen Bedeutung dieser beiden Heime und hat sie deshalb bevorzugt in das Soldatenheimprogramm 1972 aufgenommen. Während für das Soldatenheim Hammelburg ein günstiges Baugelände zur Verfügung steht und nach dem Stand der Planungen auch mit einem Baubeginn in diesem Jahre gerechnet werden kann, sind bei dem Soldatenheim Wildflecken nach dem Ergebnis einer örtlichen Überprüfung, die sich auf die Notwendigkeit dieses Heimes erstreckte, noch Schwierigkeiten in der Standortfrage zu beheben. Hier muß noch eingehend untersucht werden, ob das Heim am zweckmäßigsten in Wildflecken (Ort), Oberwildflecken oder in der Nähe des z. Z. noch überwiegend von amerikanischen Soldaten belegten Truppenlagers vorgesehen werden soll. Im Hinblick auf die damit verbundene Verzögerung der Grundstücksbeschaffung und der Bauplanung ist leider kaum zu erwarten, daß mit der Bauausführung noch im Jahre 1972 begonnen werden kann. Anlage 37 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Berkhan vom 19. Januar 1972 auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Würtz (SPD) (Drucksache VI/3016 Frage B 43) : lst in der Zukunft daran gedacht, die bei der Teilstreitkraft Heer bisher in Zweitfunktion wahrgenommene Aufgabe eines Fahrlehrers — wie bei der Luftwaffe und Marine — als eigenständige Tätigkeit und damit als Planstelle auszuweisen? Die Bundesregierung hat die Frage der Einrichtung von STANstellen für hauptamtliche Fahrlehrer in den Bataillonen und selbständigen Einheiten des Heeres in der Vergangenheit bereits mehrfach geprüft. Da hierfür jedoch rund 5000 zusätzliche, vom Unteroffizier bis zum Hauptfeldwebel dotierte STAN- und Haushaltsplanstellen erforderlich wären, wird es in absehbarer Zeit nicht möglich sein, von der bisherigen Regelung abzugehen, die Fahrlehrertätigkeit im Heer in Zweitfunktion wahrnehmen zu lassen. Anlage 38 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Berkhan vom 19. Januar 1972 auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Würtz (SPD) (Drucksache VI/3016 Frage B 44) : Sind dem Bundesministerium der Verteidigung die Schwierigkeiten bekannt, die in der Bundeswehr ausgebildeten Feuerwerkern nach ihrem Ausscheiden als Soldaten entstehen, wenn sie eine Anstellung im zivilen Bereich der Bundeswehr anstreben? Bei der Eingliederung ausscheidender Feuerwerker der Bundeswehr in die Bundeswehrverwaltung sind dem Bundesministerium der Verteidigung Schwierigkeiten nur in den Fällen bekanntgeworden, in denen die Soldaten eine Übernahme in den gehobenen technischen Dienst — Fachrichtung Munition — anstrebten. Diesen Begehren konnte nicht entsprochen werden, da das Abschlußzeugnis der Technischen Schule I des Heeres in Aachen über den erfolgreichen Besuch des 81wöchigen Feuerwerkerlehrgangs — im Gegensatz zu der 3jährigen Feuerwerkerausbildung in der früheren Wehrmacht — nicht dem Abschlußzeugnis einer vom Bundesministerium des Innern anerkannten Ingenieurschule (Fachhochschule) entspricht. Die Feuerwerker der Bundeswehr kommen daher grundsätzlich nur für die Laufbahn des mittleren technischen Dienstes in der Bundeswehrverwaltung in Betracht. Dabei wird anstelle der nach der Laufbahn-Ausbildungs- und Prüfungsordnung geforderten Gesellen- oder Facharbeiterprüfung die erfolgreiche Feuerwerkerprüfung als Einstellungsvoraussetzung anerkannt. Im Falle einer angestrebten Verwendung auf einem Angestelltendienstposten können ehemalige Feuerwerker der Bundeswehr in die Vergütungsgruppen VII — V c BAT eingruppiert werden. Hierfür müssen sie in einem Fachgespräch nachweisen, daß sie über gleichwertige Fähigkeiten und Erfahrungen verfügen (Gleichwertigkeitsnachweis), um den Anforderungen des in Aussicht genommenen Dienstpostens (Techniker-Aufgaben) gerecht werden zu können. Bei den in das Beamten- oder Angestelltenverhältnis zu übernehmenden ehemaligen Feuerwerkern wird die erfolgreich abgelegte Feuerwerkerprüfung nach der Teilnahme an einem Ergänzungslehrgang als Nachweis für den Umgang mit Munition und Explosivstoffen in der Bundeswehrverwaltung (Befähigungsschein IV) anerkannt. Zur Erleichterung der Eingliederung der Feuerwerker in das zivile Berufsleben, insbesondere auch in die Privatwirtschaft, strebt die Bundesregierung seit längerer Zeit eine Fortbildung der Feuerwerker im Rahmen der Berufsförderung zum staatlich geprüften Techniker — Fachrichtung Maschinenbau — an. Darüber hinaus hat die Bundesregierung mit den Innenministern der einzelnen Bundesländer Verbindung aufgenommen, mit dem Ziel, daß aus der Bundeswehr ausscheidende Feuerwerker in den Kampfmittelräumdienst und Katastrophenschutz übernommen werden. Die Bundesländer haben sich bereit erklärt, freiwerdende Dienstposten (vorwiegend Angestellten-Stellen) mit ehemaligen Feuerwerkern zu besetzen. 9478 Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 164. Sitzung. Bonn, Freitag, den 21. Januar 1972 Anlage 39 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Berkhan vom 20. Januar 1972 auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Pieroth (CDU/CSU) (Drucksache VI/3016 Fragen B 45 und 46) : Ist der Bundesregierung bekannt, daß in Schwarzerden auf Grund der Kürzung von Mitteln für Instandhaltungsarbeiten an Bundeswehrkraftfahrzeugen in einem Werk 888 von 1019 Belegschaftsmitgliedern von Kurzarbeit betroffen werden, obwohl bis Ende 1971 Überstunden angesetzt werden mußten, um das Soll zu erfüllen, und ist die Bundesregierung mit mir der Meinung, daß diese Kurzarbeit bei besserer Planung — das betreffende Werk führt ausschließlich Aufträge der öffentlichen Hand aus — hätte vermieden werden können? Welche Maßnahmen wird die Bundesregierung gegebenenfalls unternehmen, um die Folgen dieser Fehlplanung wieder auszugleichen? Die erheblich gestiegenen Instandsetzungskosten für Rad- und Kettenfahrzeuge haben dazu geführt, daß die Bundeswehr ab 1972 die Vergabe von Instandsetzungsaufträgen an Firmen der privaten Wirtschaft reduzieren muß. Von dieser Kürzung wird u. a. auch die Firma IWS betroffen, die jedoch auch weiterhin noch mit 80 % ihrer bisherigen Kapazität von 1 000 000 Stunden ausgelastet wird. Wie die Geschäftsleitung erklärt, ist damit eine für sie zufriedenstellende Lösung gefunden. Ich darf darauf hinweisen, daß die Firma IWS — ebenso wie die übrigen von der Reduzierung betroffenen Firmen — bereits im Oktober 1971 über die Neuplanung unterrichtet wurde, damit sie den Übergang auf den Instandsetzungsrhythmus 1972 frühzeitig einleiten konnte. Die Firma entschloß sich jedoch, die Auftragslage bis Ende 1971 aus innerbetrieblichen Interessen unter Ansatz von Überstunden voll auszunutzen. Zur Vermeidung einer größeren Anzahl von Entlassungen in den Monaten Januar/Februar 1972 hat die Firma Kurzarbeit für alle Betriebsangehörigen eingeführt. Abschließend darf ich bemerken, daß bei der Kürzung der Zuteilungsquote für die Firma IWS in besonderem Maße die wirtschaftliche Lage des Saarlandes berücksichtigt worden ist. Anlage 40 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Börner vom 13. Januar 1972 auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Kliesing (Honnef) (CDU/CSU) (Drucksache VI/3016 Fragen B 47 und 48) : Verfügt der Bundesminister für Verkehr über Daten aus jüngster Zeit über die Verkehrssituation auf der B 257 im Bereich der Stadt Meckenheim bis zum Beginn der A 221, insbesondere in den Verkehrsspitzenzeiten? Welche Vorstellungen hat der Bundesminister für Verkehr hinsichtlich einer baldigen Erleichterung der Situation? Das Bundesverkehrsministerium läßt seit 1960 Straßenverkehrszählungen im Abstand von zwei bzw. drei Jahren als Kurzzeitzählungen durchführen und auswerten. Die letzte Straßenverkehrszählung fand 1970 statt. Aus diesem Jahr liegen Daten über die Verkehrsbelastung der B 257 nördlich und südlich der Stadt Meckenheim vor. Die höchsten Stundenwerte betrugen damals 2 144 Kfz/Std. bzw. 1 538 Kfz/Std. für beide Fahrtrichtungen. Als Jahresmittel wurde für die genannten Zählstellen ein durchschnittlicher täglicher Verkehr von 11 102 Kfz/ 24 Std. bzw. 9 187 Kfz/24 Std. errechnet. Aus jüngster Zeit liegen dem Bundesverkehrsministerium keine Zahlen über das Verkehrsaufkommen der B 257 im Bereich der freien Strecke oder in der Ortsdurchfahrt Meckenheim vor. Der Bedarfsplan für die Bundesfernstraßen 1971 bis 1985 sieht einen vierspurigen Neubau der B 257 zwischen dem jetzigen Ende der Neubaustrecke am Ausgang des Kottenforstes und der A 14 bei Gelsdorf vor. Das Planfeststellungsverfahren ist für diesen Abschnitt abgeschlossen. Mit den Bauarbeiten im Bereich der A 14 wurde bereits begonnen. Die Strecke soll bis zum Ende des 1. Fünfjahresplanes dem Verkehr zur Verfügung stehen. Nach Fertigstellung der B 257 n wird die Stadt Meckenheim vom durchgehenden Nord-Süd-Verkehr entlastet werden. Anlage 41 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Börner vom 13. Januar 1972 auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Baeuchle (SPD) (Drucksache VI/3016 Fragen B 49 und 50) : Ist der Bundesregierung bekannt, daß auf der B 492, insbesondere im Streckenabschnitt Blaubeuren- -Schelklingen, nahezu der gesamte Schwerlastverkehr der Silolastzüge von insgesamt drei großen Zementfabriken, und zwar der Firmen Gebr. Spohn, Blaubeuren, Heidelberger Zement AG., Werk Schelklingen, und der Firma Schwenk KG., Allmendingen, lastet? Bis wann ist — unter Berücksichtigung dieser Tatsache -- mit dem auch für alle übrigen Straßenbenutzer dringend notwendigen Ausbau des für solch starken LKW-Verkehr zu schmalen, an beiden Fahrbahnrändern stückweise stark herabhängenden sind vor allem stark ausgeflickten unausgebauten Teilstücks der B 492 zwischen Schelklingen und Allmendingen zu rechnen? Die Verkehrsverhältnisse und der erhebliche Anteil des Schwerlastverkehrs an der Gesamtbelastung der Bundesstraße 492 zwischen Blaubeuren und Ehingen sind dem Bundesminister für Verkehr durchaus bekannt. Die Bundesstraße 492 wurde daher in den vergangenen Jahren auch weitgehend ausgebaut. Von diesem Ausbau mußte ein Abschnitt im Bereich der Gemeinde Schmiechen zunächst ausgenommen werden, da hier die besonderen örtlichen Verhältnisse (u. a. 2 schienengleiche Bahnübergänge) eine Verbesserung durch eine einfache Ausbaumaßnahme nicht zuließen. Im Rahmen der notwendigen umfangreicheren Planungsarbeiten ist jedoch ein genereller Entwurf für den Ausbau dieses Abschnittes bereits aufgestellt, der mit den Betroffenen vor der baureifen Planung noch abzustimmen ist. Für die Baudurchführung kann bei diesem Sachstand aber noch kein Termin genannt werden. Als Vorabmaßnahme ist allerdings ein Ausbau der Einmündung der Kreisstraße 6 südlich Schmiechen vorgesehen. Im übrigen werden bis zum Ge- Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 164. Sitzung. Bonn, Freitag, den 21. Januar 1972 9479 samtausbau die zur Aufrechterhaltung eines verkehrsgerechten Zustandes notwendigen Verbesserungen der Fahrbahn im Rahmen der laufenden Unterhaltungsmaßnahmen vorgenommen. Anlage 42 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Börner vom 19. Januar 1972 auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Picard (CDU/CSU) (Drucksache VI/3016 Fragen B 51 und 52) : Wann, auf welche Weise, durch welche Institution und mit welchem exakten, detaillierten Ergebnis hat der Bundesminister für Verkehr, wie in der Antwort vom 15. Dezember 1971, 159. Sitzung des Deutschen Bundestages, auf meine Fragen —Drucksache VI/2938 Fragen A 4 und 5 — genannt, „wiederholt die Eigenschaften der Windschutzscheiben aus Verbundglas und der Windschutzscheiben aus Einscheiben-Sicherheitsglas sorgfältig geprüft"? Trifft es zu, daß Italien, Schweden, Norwegen, die USA und Kanada den serienmäßigen Einbau von Verbundglas-Windschutzscheiben angeordnet und Frankreich, die Niederlande, Belgien und Luxemburg sich für die alleinige Einführung des Verbundglases ausgesprochen haben, gegebenenfalls aus welchen Gründen haben die jeweiligen Länder so entschieden, und wie gedenkt sich die Bundesregierung zu entscheiden? Die in der Bundesrepublik geltenden Vorschriften über Windschutzscheiben von Kraftfahrzeugen sind mit Zustimmung der Bundesländer und nach Anhören von Sachverständigenausschüssen und der Wirtschaftsverbände aufgestellt worden. Vorschriftenänderungen werden nach demselben Verfahren vorgenommen. Dem Bundesminister für Verkehr ist wiederholt vorgeschlagen worden, Windschutzscheiben aus Einscheiben-Sicherheitsglas zu verbieten. Die Begründungen zu diesen Vorschlägen sind geprüft worden. Auch dazu wurden Sachverständige und Berichte aus staatlichen Prüfstellen, wissenschaftlichen Instituten, von Fachtagungen und Arbeiten einzelner Wissenschaftler beigezogen. Die Prüfung wurde auch auf ausländische Quellen ausgedehnt. Dabei hat sich im wesentlichen, seit mehreren Jahren unverändert, das gleiche Bild über die Eigenschaften der beiden konkurrierenden Windschutzscheiben-Bauarten im Verkehr ergeben. Das stellt sich folgendermaßen dar: Durch Windschutzscheiben aus EinscheibenSicherheitsglas (ESG) können schwere Augenverletzungen hervorgerufen werden, wenn ein Fahrzeuginsasse bei einem Unfall mit dem Kopf die Windschutzscheibe durchdringt und die Gesichtspartie auf im Windschutzscheibenrahmen stehengebliebene Splitter aufschlägt. Derartige Verletzungen können durch die Verwendung von DreipunktSicherheitsgurten vermieden werden. Wenn Windschutzscheiben aus ESG durch von außen auftreffende harte Gegenstände, wie z. B. Splitt, so stark belastet werden, daß die Scheibe nicht nur splittert, sondern die gesplitterte Scheibe auch zusammenfällt, gelangen diese Splitter nur mit geringer Geschwindigkeit in das Fahrzeuginnere. Die Energie dieser krümelartigen Bruchstücke ist wegen der geringen Masse der Splitter und wegen der geringen Geschwindigkeit sehr niedrig. Ernsthafte Verletzungen durch solche Splitter sind daher allgemein nicht zu erwarten. Die in Berichten aus Universitätsaugenkliniken beschriebenen schweren und schwersten Augenverletzungen werden nicht auf die hereinfliegenden Krümel, sondern vielmehr auf die im Windschutzscheibenrahmen stehenbleibenden Scheibenreste zurückgeführt. Aus Untersuchungen in den USA ist bekanntgeworden, daß an den dort ausschließlich verwendeten Verbundglas-Windschutzscheiben (VSG) jährlich ein wesentlicher Prozentsatz der im Straßenverkehr insgesamt vorkommenden Verletzungen auftritt. Danach ist auch bei VSG-Windschutzscheiben mit einem beträchtlichen Anteil von Augenverletzungen zu rechnen. Die hierzu veröffentlichten Zahlen werden von verschiedenen Wissenschaftlern sehr unterschiedlich ausgelegt. Darüber hinaus sind die Zusammenhänge zwischen VSG-Windschutzscheiben und Verletzungen der Halswirbelsäule ebenfalls nicht geklärt. Bei einem Verbot des ESG bliebe z. Z. als Alternative nur die Verwendung von Verbundglas. Daß das Verletzungsrisiko an solchen Windschutzscheiben wesentlich geringer ist, kann aus dem zur Verfügung stehenden Material bisher nicht mit der für die Begründung eines Verbotes nötigen Sorgfalt nachgewiesen werden. Es ist bekannt, daß in Italien und in den USA nur Windschutzscheiben aus VSG verwendet werden dürfen. In Italien werden allerdings auch Kraftfahrzeuge, die in der Bundesrepublik gebaut worden sind, zum Verkehr zugelassen, wenn ihre Windschutzscheiben aus ESG bestehen, das in der Bundesrepublik Deutschland geprüft worden ist. Zu Einzelheiten der schwedischen, norwegischen und kanadischen Vorschriften über Sicherheitsglas und den Begründungen zu deren Einführung kann der Bundesverkehrsminister nicht Stellung nehmen. Es trifft nicht zu, daß sich bei den bisherigen Erörterungen dieser Fragen im Rahmen der Europäischen Gemeinschaften Frankreich, die Niederlande, Belgien und Luxemburg für die alleinige Einführung des Verbundglases ausgesprochen haben. Die Dinge sind vielmehr noch im Fluß. Bei den weiteren Besprechungen wird die Bundesregierung bemüht sein, zusammen mit den anderen Partnerstaaten der Europäischen Gemeinschaften harmonisierte Vorschriften für Sicherheitsglas zu entwickeln und den gegenwärtigen Stand der Erkenntnisse zu verbessern. Hierbei werden selbstverständlich auch die in anderen Ländern, z. B. USA, gewonnenen Erkenntnisse berücksichtigt werden. Der Entwicklungsstand ist in meiner Antwort vom 15. Dezember 1971 beschrieben. Anlage 43 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Börner vom 19. Januar 1972 auf die Schriftlichen Fragen des 9480 Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 164. Sitzung. Bonn, Freitag, den 21. Januar 1972 Abgeordneten Dr. Schmitt-Vockenhausen (SPD) (Drucksache VI/3016 Fragen B 53 und 54) : Wie steht die Bundesregierung zu der seit dem 1. November 1971 zusätzlich zum Flugpreis im Passagier- und Luftfrachtverkehr erhobenen Flugsicherungsgebühr? Hält die Bundesregierung es nicht für richtiger, in die Flugpreise und Gebührensätze für Frachten diese Flugsicherungsgebühr einzuarbeiten? Der Ausbau der Flugsicherung erfordert im Hinblick auf den steigenden Verkehrsumfang und die Erfüllung höherer Flugbetriebserfordernisse in allen Staaten hohe finanzielle Aufwendungen. Die 7 Mitgliedstaaten der Organisation Eurocontrol, der die Bundesrepublik angehört, haben daher zur teilweisen Deckung dieser enormen Aufwendungen Gebühren für die Inanspruchnahme von Diensten und Einrichtungen der Flugsicherung zum 1. November 1971 eingeführt. Die Bundesregierung befürwortet aus der Sicht der Wegekostendeckung eine finanzielle Beteiligung der Nutzer (u. a. Luftverkehrsgesellschaften) an den Kosten des Flugsicherungssystems. Die Gebühren berücksichtigen die Richtlinien der Internationalen Zivilluftfahrt-Organisation (ICAO). Bei der Festlegung der Gebührenhöhe wurde eine finanzielle Beteiligung der Nutzer von 15 % an den Kosten für Einrichtungen und Dienste der Flugsicherung für das Berechnungsjahr 1969 zugrundegelegt. Die Gebühren werden nur für den Streckenabschnitt eines Fluges erhoben. Diesem Gebührensystem haben sich inzwischen auch die Staaten Österreich, Portugal und die Schweiz aus ähnlichen Überlegungen angeschlossen. Spanien wird sich im Laufe des Jahres beteiligen. Z. Z. wird die Gebühr durch Zuschläge zu den Flugpreisen besonders in Rechnung gestellt. Dies Verfahren wird dem Charakter der Gebühr als zu den Betriebsausgaben der Gesellschaften gehörender Wegekostenbeitrag nicht gerecht. Die Bundesregierung hat deshalb von Anfang an gefordert, daß die Gebühr in die Tarife einbezogen wird. Sie hat deshalb über die Lufthansa entsprechenden Einfluß auf die IATA genommen. Das hat mit dazu geführt, daß im Nordatlantikverkehr die Gebühr bereits ab 1. April 1972 in die Tarife eingeschlossen ist. Im übrigen Weltluftverkehr wird die Erhebung durch Zuschläge nur noch als Übergangsregelung bis 31. März (Passage) bzw. bis 30. September 1973 (Fracht) fortgelten. Anlage 44 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Börner vom 19. Januar 1972 auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Schmude (SPD) (Drucksache VI/3016 Fragen B 55 und 56) : Ist der Bundesregierung bekannt, daß der Fahrzeugverkehr, den die Ortsdurchfahrt der B 60 in Neukirchen-Vluyn bei enger Bebauung auf beiden Seiten und einer Fahrbahnbreite von teilweise nur 5,50 m aufzunehmen hat, nach dem Ausbau der E 3 bis Moers dem Verkehrsaufkommen einer normal ausgelasteten Bundesautobahn entspricht und dadurch nicht nur eine ständige Gesundheitsbeeinträchtigung der Anwohner, sondern audi erhebliche Gefahren für das Leben der Verkehrsteilnehmer mit sich bringt? Welche Möglichkeit sieht die Bundesregierung, die vorstehend geschilderte Gefahrenlage beschleunigt zu beseitigen? Nach der letzten Straßenverkehrszählung 1970 ist die Ortsdurchfahrt Neukirchen-Vluyn im Zuge der B 60 im Jahresmittel mit 10 514 Kfz/25 Std. belastet. Über die Zunahme des Verkehrs nach Fertigstellung des Rheinübergangs bei Duisburg liegen mir zur Zeit noch keine Zahlenangaben vor. Es ist der Bundesregierung bekannt, daß die Verkehrsverhältnisse in der Ortsdurchfahrt NeukirchenVluyn zur Zeit unbefriedigend sind. Aus diesem Grunde ist auch der Ausbau der Ortsdurchfahrt beabsichtigt. Mit dem Grunderwerb wurde bereits begonnen. Da jedoch der Erwerb einiger Häuser Schwierigkeiten bereitet, kann ein genauer Termin für den Ausbaubeginn noch nicht angegeben werden. Um eine kurzfristige Verbesserung der Verkehrsverhältnisse zu erzielen, soll die B 60 nunmehr in Vluyn als Einbahnstraße von Osten nach Westen betrieben und der Gegenverkehr über Bahnhofstraße/Nieper Straße und den Heymanns-Weg geführt werden. Der Rat der Gemeinde und das Straßenverkehrsamt haben dieser Regelung, die bis zur Verkehrsfreigabe der B 60 n gelten soll, bereits zugestimmt. Grundlegend werden sich die Verkehrsverhältnisse in Neukirchen-Vlyun erst bessern, wenn die noch bestehende Lücke im Zuge der B 60 n in den Jahren 1975/76 geschlossen sein wird. Anlage 45 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Börner vom 19. Januar 1972 auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Klepsch (CDU/CSU) (Drucksache VI/3016 Frage B 57) : Wird nunmehr beschleunigt mit dem Ban der seit vielen Jahren geplanten Verlegung der B 9 in Boppard, für die der Planfeststellungsbeschluß für den 1. Bauabschnitt im Jahre 1968 bereits rechtskräftig erlassen wurde und der inzwischen mit Rücksicht auf die engere Ortsdurchfahrt vordringlich ist, begonnen, und ist die Finanzierung des 1. Bauabschnitts im Haushaltsplan 1972 berücksichtigt? In dem rechtskräftigen Planfeststellungsbeschluß sind Vorbehalte gemacht worden, die Änderungen und Ergänzungen der Planung erforderten. Nach Mitteilung des Ministeriums für Wirtschaft und Verkehr des Landes Rheinland-Pfalz werden diese Planänderungen z. Z. mit der Stadt Boppard abgestimmt. Außerdem wird versucht, mit den Betroffenen Einverständnis herzustellen, damit ergänzende Planfeststellungsverfahren entbehrlich werden. Im Entwurf zum Haushalt 1972 sind Mittel für die Umgehungsstraße Boppard vorgesehen, so daß die finanzielle Voraussetzung für den Baubeginn in diesem Jahr gegeben ist. Anlage 46 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Börner vom 19. Januar 1972 auf die Schriftliche Frage des Ab- Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 164. Sitzung. Bonn, Freitag, den 21. Januar 1972 9481 geordneten Dr. Klepsch (CDU/CSU) (Drucksache VI/3016 Frage B 58) : Wann wird das Planfeststellungsverfahren im Zuge des Ausbaues der B 42 im Abschnitt Koblenz-Pfaffendorf/Ehrenbreitstein (Flaschenhals) eingeleitet, nachdem die Planung seit über einem Jahr zur Genehmigung im Bundesverkehrsministerium vorliegt und die etwa erforderlichen nachträglichen Abstimmungen mit der Stadtverwaltung erfolgt sein dürften? Die Einleitung des Planfeststellungsverfahrens fällt in die Zuständigkeit der Straßenverwaltung Rheinland-Pfalz als Planfeststellungsbehörde. Ein Entwurf für den Umbau des Pfaffendorfer Brückenkopfes hat dem Bundesverkehrsministerium vorgelegen. Mit der Straßenbauverwaltung des Landes Rheinland-Pfalz ist Einvernehmen über notwendige Änderungen des Verkehrsknotens hergestellt worden. Die überarbeitete Planung liegt dem Bundesverkehrsministerium noch nicht vor. Anlage 47 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Börner vom 19. Januar 1972 auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Fuchs (CDU/CSU) (Drucksache VI/3016 Fragen B 59 und 60) : Ist die Bundesregierung bereit, alle geeigneten Schritte zu unternehmen, damit das Teilstück des Verkehrsnetzes der Deutschen Bundesbahn zwischen Plattling und Landshut elektrifiziert werden kann? Bis wann rechnet die Bundesregierung mit der Vollendung dieser Maßnahme? Für die Durchführung ihres Elektrifizierungsprogrammes ist die Deutsche Bundesbahn wie ein Wirtschaftsunternehmen weitgehend in eigener Verantwortlichkeit zuständig. Die Organe der Deutschen Bundesbahn — Vorstand und Verwaltungsrat — haben die Elektrifizierung der Strecke Plattling — Landshut beschlossen. Der Bundesminister für Verkehr hat die technische Genehmigung zur Umstellung der Strecke auf die elektrische Zugförderungsart erteilt. Nach Mitteilung der Deutschen Bundesbahn ist auch das Land Bayern an einer Elektrifizierung dieses Streckenabschnitts stark interessiert. Auf Grund der bisher geführten Gespräche soll das Land bereit sein, notwendige Finanzierungshilfe zu leisten. Eine vertragliche Vereinbarung zwischen Bundesbahn und Land Bayern kam aber bislang noch nicht zustande. Im Augenblick kann daher kein Zeitpunkt für die Verwirklichung der Maßnahme angegeben werden. Der Termin wird von den Finanzierungshilfen des Landes Bayern sowie von der Möglichkeit zur Einordnung des Vorhabens in das Investitionsprogramm der Deutschen Bundesbahn maßgeblich beeinflußt werden. Anlage 48 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Börner vom 19. Januar 1972 auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Cramer (SPD) (Drucksache VI/3016 Fragen B 61 und 62) : Ist die Bundesregierung bereit, die Gebühr für Sendeleistungen zu ermäßigen, so daß die Rundfunkanstalten in die Lage versetzt werden, auch in Zukunft Live-Sendungen aus Städten ohne eigene Sender und Anschlußleitungen auszustrahlen? Welche anderen Möglichkeiten sieht die Bundesregierung, um die mittleren und kleineren in Frage kommenden Großstädte nicht zu benachteiligen? Die Deutsche Bundespost beabsichtigt nicht, die Gebühren der Stromwege für Tonrundfunk zu ermäßigen, denn die geltenden Gebühren orientieren sich an den Selbstkosten. In Kürze wird es möglich sein, Reportagen und Interviews unter Benutzung normaler Fernsprechleitungen zu übertragen. Dadurch werden der übertragungstechnische Aufwand und im Zusammenhang damit auch die Kosten geringer. Anlage 49 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Börner vom 19. Januar 1972 auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Hauff (SPD) (Drucksache VI/3016 Frage B 63) : Sollte nach Auffassung der Bundesregierung die Deutsche Bundespost auch im Bereich „Postscheckdienst" bei der Festlegung ihrer Gebühren nach dem Kostendeckungsprinzip vorgehen? Ich kann Ihre Frage grundsätzlich bejahen und weise zur Erläuterung auf folgendes hin: Nach der jüngsten Leistungs- und Kostenrechnung der Deutschen Bundespost weist der Postscheckdienst wie auch in den Vorjahren eine Kostenüberdeckung aus. Alle innerbetrieblichen Leistungen anderer Dienstzweige für diesen Dienst — beispielsweise die Beförderung der gelben Postscheckbriefe vom Kontoinhaber zum Postscheckamt und der Kontoauszugsbriefe auf dem umgekehrten Weg — sowie sämtliche anteiligen Verwaltungs-und sonstigen Gemeinkosten sind dabei dem Postscheckdienst voll angelastet. Erhebliche Kostenunterdeckungen weisen demgegenüber die mit dem Postscheckdienst verbundenen halbbaren Zahlungsdienste aus, nämlich der Zahlungsanweisungsdienst und der Zahlkartendienst. Im Zahlkartendienst hat die Deutsche Bundespost — anders als das Kreditgewerbe bei der Einzahlung auf Girokonten Dritter — bereits immer Gebühren erhoben. Die Gebührenpolitik wird daher wegen der unmittelbaren Konkurrenzsituation vom Verhalten des Kreditgebers beeinflußt. Sowohl im Zahlkartendienst als auch im Zahlungsanweisungsdienst kann die grundsätzlich bestehende Absicht, eine Kostendeckung herbeizuführen, nicht in einem Zuge verwirklicht werden. Die für 1972 vorgesehene Gebührenerhöhung ist aber ein erster Schritt. Die kostengerechte Gebührenbelastung der halbbaren Dienstleistungen erscheint auch im allgemeinen Interesse geboten, um den kostensparenden bargeldlosen Zahlungsverkehr weiter zu fördern und dadurch gleichzeitig den mit dem Barzahlungsverkehr verbundenen Nachteilen — beispielsweise erhöhter Raub- oder Überfallgefahr — zu begegnen. 9482 Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 164. Sitzung. Bonn, Freitag, den 21. Januar 1972 Anlage 50 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Börner vom 19. Januar 1972 auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Weigl (CDU/CSU) (Drucksache VI/3016 Frage B 64) : Wird die Bundesregierung die Rentner von der beabsichtigten Erhöhung der Telefongrundgebühren aus sozialen Gründen befreien? Das ist nicht beabsichtigt. Die Deutsche Bundespost ist als wirtschaftliches Unternehmen im Rahmen ihres gesetzlichen Auftrages nicht zur Wahrnehmung von Sozialmaßnahmen berufen. Sie muß ihre Ausgaben aus ihren Einnahmen bestreiten und sieht daher keine Möglichkeit, einen Sozialtarif für Rentner einzuführen. Anlage 51 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Börner vom 19. Januar 1972 auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Haack (SPD) (Drucksache VI/3016 Frage B 65) : Ist es richtig, daß nach einem Entscheid des Bundesministeriums für Verkehr und für das Post- und Fernmeldewesen beim Einsatz von Münzwertzeichengebern der wirtschaftliche Nutzen im Vordergrund stehen muß und deshalb von den Postämtern die Aufstellung von Briefmarken- und Münz wechselautomaten in Altersheimen abgelehnt wird? Nach den Richtlinien der Deutschen Bundespost über den Einsatz der Münz-Wertzeichengeber sollen die Geräte grundsätzlich mit wirtschaftlichem Nutzen eingesetzt werden. Durch diese Bestimmung ist die Aufstellung eines Münz-Wertzeichengebers im Bereich eines Altenheims keineswegs ausgeschlossen. Vielmehr gilt hier die Vorschrift, daß die Notwendigkeit und die Zweckmäßigkeit der Aufstellung des Automaten in jedem Einzelfall sorgfältig zu prüfen ist. Die selbständigen Postämter, die nach den vorgenannten Richtlinien für den Einsatz der Münz-Wertzeichengeber in ihrem Amtsbereich zuständig sind, haben daher bei der Entscheidung über etwaige Anträge in jedem Fall u. a. sowohl die Bevölkerungsstruktur, die wirtschaftliche Entwicklung und die Verkehrsmöglichkeiten im vorgesehenen Aufstellungsraum des Geräts wie auch die Entfernung zur nächstgelegenen Postdienststelle oder zum nächstgelegenen Münz-Wertzeichengeber zu berücksichtigen. Anlage 52 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Ravens vorn 20. Januar 1972 auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Wagner (Günzburg) (CDU/CSU) (Drucksache VI/3016 Fragen B 66 und 67) : Ist der Bundesregierung bekannt, daß die im Rahmen der Richtlinien für die Verbilligung von Darlehen zur Förderung der Modernisierung und Instandsetzung von Wohngebäuden vein 19. Oktober 1971 zur Verfügung gestellten Mittel (Zuschüsse zum Verzinsungs- und Tilgungsaufwand für Kapitalmarktdarlehen) völlig unzureichend waren, nachdem diese bereits einen Monat nach Erlaß der Richtlinien erschöpft waren? Kann die Bundesregierung Angaben darüber machen, in welcher Höhe Verbilligungsmittel der in Frage 66 genannten Art im Haushaltsjahr 1972 zur Verfügung gestellt werden und welcher Betrag davon auf den Freistaat Bayern entfällt? Der Bundesregierung ist bekannt, daß die Zuschußmittel zur Verbilligung von Kapitalmarktdarlehen zwecks Modernisierung und Instandsetzung von Wohngebäuden — abgesehen von Konjunkturprogrammen — immer knapp bemessen waren; die Mittel sind auch mehr dazu gedacht, die Maßnahmen initiativ zu beeinflussen. Dabei geht die Bundesregierung davon aus, daß auch die Länder die Instandsetzungsmaßnahmen mit eigenen Mitteln fördern. Dies gilt auch für 1971. Ich darf daran erinnern, daß die Bundesregierung mit dem II. Konjunkturprogramm eine außerordentliche Anstrengung unternommen hat. Danach sind rd. 262,7 Millionen DM für 5 Jahresraten von rd. 52,5 Millionen DM bereitgestellt worden, die im Jahre 1968 nochmals um rd. 90 Millionen DM verstärkt worden sind. Es entsprach dem Sinn des II. Konjunkturprogramms, daß künftige Jahresmaßnahmen vorweggenommen wurden, so daß auf die Förderung dieser Maßnahmen in den Jahren 1969 und 1970 verzichtet werden mußte. Die Bundesregierung hat jedoch im Langfristigen Wohnungsbauprogramm die Instandsetzung und Modernisierung als Teilprogramm wieder aufgenommen und im Rahmen der Finanzplanung finanziell abgesichert. Dabei mußte jedoch im Rahmen der Stabilitätsmaßnahmen des Haushalts 1971 eine Kürzung des Bewilligungsrahmens von 45 Millionen DM um 40 v. H. hingenommen werden. Die Bundesregierung geht jedoch davon aus, daß in den Jahren ab 1972 die Förderungsrahmen ungekürzt bereitgestellt werden können. Im Entwurf des Bundeshaushaltes 1972 ist die Verteilung von Zuschußmitteln in Höhe von 45 Millionen DM vorgesehen. Von diesem Betrag würden auf das Land Bayern voraussichtlich mehr als 8 Millionen DM entfallen. Das bedeutet gegenüber 1971 eine Steigerung um 2/3. Trotzdem werden angesichts des Bedarfs auch Ende 1972 viele Wünsche offen bleiben. Anlage 53 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Ravens vom 20. Januar 1972 auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Haack (SPD) (Drucksache VI/3016 Frage B 68) : Welche Möglichkeiten sieht die Bundesregierung, den Mietern in Organen der Wohnungsbaugesellschaften Mitbestimmungsrechte einzuräumen? Die Mietermitbestimmung gibt es bereits bei den Wohnungsbaugenossenschaften. Sie ist dort eine Folge der Mitgliedschaft. Bei den Wohnungsunternehmen in der Rechtsform der Kapitalgesellschaft bestehen keine vergleichbaren Bindungen. Deshalb Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 164. Sitzung. Bonn, Freitag, den 21. Januar 1972 9483 wird man eine vergleichbare Mitbestimmung kaum in Betracht ziehen dürfen. Hingegen soll eine Mietermitwirkung in allen die Wohngemeinschaften interessierenden Fragen erwogen werden, falls die von verschiedenen, insbesondere von gemeinnützigen Wohnungsunternehmen aufgenommenen Versuche auf freiwilliger Basis zu einem ermutigenden Ergebnis führen. Anlage 54 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Herold vom 20. Januar 1972 auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Gottesleben (CDU/CSU) (Drucksache VI/3016 Fragen B 69 und 70) : Hält die Bundesregierung Zuwendungen des Bundes für den Bau von Schulen in Grenzgebieten aus verfassungsrechtlichen Gründen für unzulässig? Wenn die Frage 69 bejaht wird, wie ist es zu erklären, daß das Bundesministerium für innerdeutsche Beziehungen etwa zwei Jahrzehnte lang Bundeszuschüsse für Schulbauten in Grenzgebieten gewährt hat, ohne daß dies von irgendeiner Seite beanstandet worden ist? Nein, sofern Gründe der gesamtstaatlichen Repräsentation Zuwendungen erfordern. Unter diesem besonderen Gesichtspunkt war auch die Förderung des Schulbaus im Saarland durch den Bund zu sehen. Wie ich bereits mit Schreiben vom 20. November 1971 ausgeführt habe, sollte diese Förderung von vornherein nur eine zeitlich begrenzte Hilfe sein, um die Lage im rückgegliederten Saarland auch kulturell möglichst zu stabilisieren. Die Grundlage für die Maßnahme besteht heute nicht mehr, so daß die Förderung nach einer Übergangszeit entfallen muß. Anlage 55 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dr. von Dohnanyi vom 20. Januar 1972 auf die Schriftlichen Fragen der Abgeordneten Frau Dr. Walz (CDU/CSU) (Drucksache VI/3016 Fragen B 71 und 72): Wann ist mit der Einsetzung der Studienreformkommission sowie mit der Entwicklung neuer 3jähriger Studiengänge zu rechnen, nachdem im Zeitplan für die Studienreform im 4. revidierten Entwurf für einer Bildungsgesamtplan hierfür noch das Jahr 1971 genannt wird? Welches ist der Stand der Entwicklung — laut 4. Entwurf für einen Bildungsgesamtplan „sofort zu ergreifende Maßnahme" — von überregional koordinierten Kontaktstudien im Zusammenwirken von staatlichen Stellen und Hochschulen unter Beteiligung von Berufsverbänden und Einrichtungen der Weiterbildung? Der Zwischenbericht der Bund-Länder-Kommission für Bildungsplanung an die Regierungschefs des Bundes und der Länder über den Bildungsgesamtplan und ein Bildungsbudget vom 18. Oktober/ 5. November 1971 sieht die Bildung gemeinsamer Studienreformkommissionen durch die Länder vor, unter Beteiligung der Hochschulen, der zuständigen staatlichen Stellen sowie von Sachverständigen aus der Berufspraxis und dem Schulbereich (Seite II B/14). Der Zwischenbericht weist hiernach die Initiative den Ländern zu, die bereits gemeinsam mit der Westdeutschen Rektorenkonferenz Vorstellungen für ein „Instrumentarium zur Reform von Studien und Prüfungen" entwickelt haben. Auf die Einhaltung des Zeitplans durch die Länder hat die Bundesregierung keinen Einfluß. Den Entwurf eines Hochschulrahmengesetzes der Bundesregierung (§ 60) sieht die Bildung von Studienreformkommissionen als gesetzliche Aufgabe der Länder vor; diese Bestimmung soll als unmittelbar geltende Vorschrift von der für die Anpassung des Landesrechts vorgesehenen Zwei-Jahresfrist ausgenommen werden. Der Zeitpunkt der Einsetzung der Studienreformkommissionen hängt insoweit auch vom weiteren Fortgang der parlamentarischen Beratung des Gesetzes ab. Eine ähnliche Feststellung gilt für die Entwicklung neuer dreijähriger Studiengänge. Aufgrund der verfassungsmäßig geregelten Zuständigkeitsverteilung zwischen Bund und Ländern fällt die Initiative zur Entwicklung und Einrichtung neuer dreijähriger Studiengänge in Zusammenarbeit von staatlichen Stellen und Hochschulen auf staatlicher Seite zunächst den Ländern zu. Die Bundesregierung kann sich an der Fortentwicklung und Einrichtung neuer dreijähriger Studiengänge nur im Rahmen von Modellversuchen auf der Grundlage einer Vereinbarung nach Artikel 91 b GG beteiligen. Sie ist jedoch zuversichtlich, daß im Jahre 1972 eine Reihe entsprechender Modellversuche gefördert werden kann. Eine Reihe von Hochschulen befaßt sich bereits mit der Entwicklung von Kontaktstudiengängen. Die Bundesregierung ist bemüht, für diese neuartige Aufgabe überregionale Hilfen zur Verfügung zu stellen. Sie fördert daher entsprechende Vorarbeiten, die vor allem vom Arbeitskreis Universitäre Erwachsenenbildung in Angriff genommen werden. Ferner hat sich das Bundesministerium für Bildung und Wissenschaft ebenso wie die Ständige Konferenz der Kultusminister bereit erklärt, im Beirat dieses Arbeitskreises mitzuwirken, um auch auf diesem Wege die Entwicklung von Kontaktstudiengängen zu unterstützen. Schließlich werden bereits jetzt Forschungsvorhaben als Grundlagenuntersuchungen im Bereich des Fern- und Kontaktstudiums von mir gefördert. Nach Verabschiedung des Bildungsgesamt-planes sollen diese Maßnahmen intensiviert werden. Anlage 56 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dr. von Dohnanyi vom 20. Januar 1972 auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Lenzer (CDU/CSU) (Drucksache VI/3016 Frage B 73) : Wie gedenkt die Bundesregierung sicherzustellen, daß bei den Vorhaben im Rahmen des 2. EDV-Programms eine projektbegleitende Sach- und Finanzkontrolle gewährleistet ist? Um im Rahmen des 2. DV-Programms eine projektbegleitende Sach- und Finanzkontrolle zu gewährleisten, ist für die industriellen Forschungs- und Entwicklungsprojekte auf dem Gebiet der industriellen Informatik, der Datenverarbeitungstechnologie 9484 Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 164. Sitzung. Bonn, Freitag, den 21. Januar 1972 und der fortgeschrittenen Datenverarbeitungssysteme die Einrichtung einer Projektüberwachungsstelle bei der Gesellschaft für Mathematik und Datenverarbeitung mbH vorgesehen. Die Förderung der Projekte zur Erschließung neuartiger Anwendungen der DV soll über jeweils einen Projektträger erfolgen, der vor allem die nachstehenden Aufgaben übernimmt Entgegennahme von Anregungen der Anwendergruppe über zu lösende Probleme, — Erarbeitung und Fortschreibung eines Projektplans, — Abschluß von Zuwendungsverträgen, — Koordinierung und Überwachung der Projektarbeiten (fachlich und finanziell), — Unterrichtung der Anwendergruppe über Planungen und Ergebnisse von Projektarbeiten durch Berichte und Informationsveranstaltungen, — Unterrichtung des Bundesministeriums für Bildung und Wissenschaft über den Fortschritt des Projekts und über auftretende Schwierigkeiten. Ein solcher Projektträger besteht für das Projekt „Prozeßlenkung mit DV-Anlagen" bei der Gesellschaft für Kernforschung mbH; über die Trägerschaft für die übrigen Projekte wird noch verhandelt. Darüber hinaus werden Projektausschüsse aus Sachverständigen den Bundesminister für Bildung und Wissenschaft, die Projektüberwachungsstelle und die Projektträger beraten. Anlage 57 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dr. von Dohnanyi vom 20. Januar 1972 auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Lenzer (CDU/CSU) (Drucksache VI/3016 Frage B 74) : Beabsichtigt die Bundesregierung, einen Informationsdienst für Kurzfassungen von Berichten über Forschungs- und Entwicklungsprojekte, die die Bundesregierung gefördert hat, einzurichten, ähnlich dem „National Technical Information Service" in den USA? Es gibt bereits Informationsdienste mit Kurzfassungen von Berichten über vom Bund geförderte Forschungs- und Entwicklungsprojekte. Die Bundesregierung bewilligt ihre Förderungsmittel grundsätzlich nur unter der Bedingung, daß die Arbeitsergebnisse veröffentlicht oder auf andere Weise der Allgemeinheit zugänglich gemacht werden. Dies geschieht in verschiedener Form. Auf den Gebieten der Kern- und Weltraumforschung, Meeresforschung und Datenverarbeitung zum Beispiel sind die Zuwendungsempfänger bzw. Auftragnehmer gehalten, über ihre Arbeit in der vom Bundesministerium für Bildung und Wissenschaft (BMBW) herausgegebenen Schriftenreihe „Forschungsberichte" ausführlich zu berichten. Andere Förderungsgebiete werden folgen. Den einzelnen Forschungsberichten sind jeweils Kurzfassungen der Berichte in deutscher und englischer Sprache beigefügt. Die großen Forschungszentren unterrichten die Fachwelt über ihre Arbeitsergebnisse in eigenen Forschungsberichtsreihen. Im Rahmen der Förderung mittelständischer Unternehmen werden die Ergebnisse der vom Bundesministerium für Wirtschaft und Finanzen über die Arbeitsgemeinschaft Industrieller Forschungsvereinigungen e. V. (AIF) geförderten Forschungsarbeiten u. a. durch Übersichtsberichte und zusammengefaßte Veröffentlichungen in der Sprache des Praktikers an die Klein- und Mittelindustrie herangebracht. Ähnlich verfährt die Fraunhofer Gesellschaft. Ferner wird, wie bereits in der 159. Sitzung des Deutschen Bundestages am 15. Dezember 1971 angekündigt (S. 9204 des Sitzungsprotokolls), das Bundesministerium für Bildung und Wissenschaft noch in diesem Jahr einen „Forschungskatalog" veröffentlichen, in dem Forschungs- und Entwicklungsvorhaben nach Sachgebieten, Forschungs- und Entwicklungsstellen, Themen und voraussichtlicher Dauer der Forschungs- und Entwicklungsvorhaben sowie Bewilligungssummen erfaßt sind. Die Frage weiterer Maßnahmen zur aktuellen Berichterstattung über die mit Bundesmitteln geförderten Forschungs- und Entwicklungsvorhaben wird im Zusammenhang mit dem geplanten „Bundesförderungsprogramm Information und Dokumentation" geprüft werden. Anlage 58 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dr. von Dohnanyi vom 20. Januar 1972 auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Hubrig (CDU/CSU) (Drucksache VI/3016 Fragen B 75 und 76) : Welche Maßnahmen unternimmt die Bundesregierung zur Förderung von Techniken und Verfahren der Rohstoffgewinnung aus dem Meer? Wie verteilen sich die Ausgaben des Bundes für Meeresforschung und Meerestechnik in den Jahren 1967 bis 1972 getrennt nach den Bereichen Meeresforschung und Meerestechnik? Nach Maßgabe des Gesamtprogramms für die Meeresforschung in der Bundesrepublik Deutschland für den Zeitraum 1969 bis 1973 fördert die Bundesregierung Forschungs- und Entwicklungsvorhaben zur Nutzung der mineralischen Rohstoffe des Meeres, des Meeresbodens und seines Untergrundes. Der Bundesminister für Bildung und Wissenschaft hat das Forschungsschiff „Valdivia" gechartert und stellt es kostenlos Forschungsgruppen aus Industrie, Bundesanstalt für Bodenforschung und Hochschulen für die Erkundung von Vorhaben mineralischer Rohstoffe zur Verfügung. Die Expeditionen mit diesem Forschungsschiff in den Jahren 1971 und 1972 dienen der Erforschung von Erzschlämmen im Roten Meer, von Schwermineral-Seifen vor der ostafrikanischen Küste sowie von Manganknollen im Pazifischen Ozean; für diese Expeditionen werden Zuschüsse bewilligt. Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 164. Sitzung. Bonn, Freitag, den 21. Januar 1972 9485 Die Bundesregierung fördert ferner die Entwicklung von Verfahren zur Exploration, Probennahme und Aufbereitung mariner Rohstoffe; diese Arbeiten werden hauptsächlich von der Industrie durchgeführt. Es ist beabsichtigt, die Förderung dieses Bereiches der Meeresforschung und Meerestechnik in den kommenden Jahren zu intensivieren. Im Bundeshaushalt wird nicht nach Meeresforschung und Meerestechnik unterschieden. Bezüglich der Gesamtaufwendungen des Bundes in den Jahren 1966 bis 1971 darf ich auf meine Beantwortung der Kleinen Anfrage vom 13. Juli 1971 (Drucksache VI/2450) verweisen. Der Ansatz für 1972 beläuft sich nach dem Regierungs-Entwurf des Bundeshaushalts auf 105 Millionen DM. Die im Gesamtprogramm Meeresforschung angegebenen Aufgaben der Meerestechnik werden in mehreren Bundesanstalten und von der Industrie bearbeitet. Da sich die beiden Förderungs-Bereiche nicht klar abgrenzen lassen und teilweise z. B. auf dem Gebiet der Meeresforschungstechnik überschneiden, können nur Schätzwerte angegeben werden. Mittel für Industrieaufträge im Bereich Meeresforschungstechnik werden im wehrtechnischen Bereich vom Bundesminister der Verteidigung bereitgestellt (durchschnittlich 20 °/o seiner Gesamtaufwendungen für Meeresforschung), im zivilen Bereich hauptsächlich vom Bundesminister für Bildung und Wissen, schaft. Die Förderung der Meeresforschung durch den BMBW begann im Jahre 1968, des meerestechnischen Bereichs im nennenswerten Umfang jedoch erst im Jahre 1970. Die Förderungsmittel des BMBW für Meeresforschung und Meerestechnik betragen insgesamt (1968-1971 Ist, 1972 Soll): 1968: 2,84 Millionen DM (davon ca. 25% für Meerestechnik) 1969: 4,86 Millionen DM (davon ca. 30% für Meerestechnik) 1970: 9,80 Millionen DM (davon ca. 45 % für Meerestechnik) 1971: 18,07 Millionen DM (davon ca. 35 % für Meerestechnik) 1972: 40,75 Millionen DM (davon ca. 60 % für Meerestechnik) Darüber hinaus sind in den Einzelplänen des Bundesministers für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (Institut für Fangtechnik der BFA für Fischerei) und des Bundesministers für Verkehr (Deutsches Hydrographisches Institut) Mittel für meerestechnische Aufgaben in geringerem Umfang veranschlagt.
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    Rede von: Unbekanntinfo_outline


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    Die Antwort auf Ihre Frage, Herr Abgeordneter, lautet: ja. Die oberste Dienstbehörde hat nach sorgfältiger Prüfung und Wägung der Umstände dieses Falles keinen Anlaß zu disziplinarrechtlichen Maßnahmen gesehen und sieht ihn auch heute nicht. Während des gesamten bisherigen Ermittlungsverfahrens haben wir uns laufend vom Herrn Generalbundesanwalt im gebotenen Umfange unterrichten lassen. Im übrigen sei angemerkt, daß die Pressemeldungen über die angeblichen Verdachtsumstände, soweit sie uns bekanntgeworden sind, unrichtig waren.


Rede von Liselotte Funcke
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Eine Zusatzfrage.

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    Rede von Dr. Dieter Schulte


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Herr Staatssekretär, halten Sie es nicht für grundsätzlich richtig — ohne daß damit eine Wertung des Einzelfalles oder gar ein Vorwurf gegen den betreffenden Beamten verbunden wäre —, in solchen Fällen eines Ermittlungsverfahrens eine Suspendierung vom Dienst oder eine Versetzung auszusprechen, um das Vertrauen der Bevölkerung in die staatlichen Behörden zu fördern?