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  • tocInhaltsverzeichnis
    Deutscher Bundestag 162. Sitzung Bonn, Mittwoch, den 19. Januar 1972 Inhalt: Beileidstelegramm zum Tod des dänischen Königs Frederik IX. 9345 A Glückwunsch zum 70. Geburtstag des Abg. Dr. Siemer 9345 B Würdigung der Tätigkeit des Personals des Hospitalschiffes „Helgoland" 9345 B Absetzung der Punkte 13 und 25 von der Tagesordnung und Erweiterung der Tagesordnung 9345 B Überweisung von Vorlagen der Bundesregierung an Ausschüsse 9345 D Abgabe einer Erklärung der Bundesregierung Dr. Schiller, Bundesminister 9347 D, 9369 D Strauß (CDU/CSU) 9352 D Ertl, Bundesminister 9361 B Dr. Schachtschabel (SPD) 9363 B Kirst (FDP) 9366 B Dr. Ritz (CDU/CSU) 9369 B Entwurf eines Gesetzes zur Krankenversicherung für Landwirte (CDU/CSU) (Drucksache VI/2937) in Verbindung mit Entwurf eines Gesetzes zur Weiterentwicklung des Rechts der gesetzlichen Krankenversicherung (Gesetz über die Krankenversicherung der Landwirte) (Drucksache VI/3012) — Erste Beratung —Susset (CDU/CSU) 9372 B Arendt, Bundesminister 9374 A Horstmeier (CDU/CSU) 9376 B Schonhofen (SPD) 9379 C Peters (Poppenbüll) (FDP) 9384 B Niegel (CDU/CSU) 9385 D Frehsee (SPD) 9388 C Frau Kalinke (CDU/CSU) 9389 D Ertl, Bundesminister 9393 A Entwurf eines Gesetzes über den Bundesgrenzschutz (Bundesgrenzschutzgesetz) (Drucksache VI/2886) — Erste Beratung —Genscher, Bundesminister 9396 D Hanz (CDU/CSU) 9398 A Pensky (SPD) 9400 A Krall (FDP) 9402 D Entwurf eines Vierten Gesetzes zur Änderung des Wasserhaushaltsgesetzes (Drucksache VI/2869) — Erste Beratung — Dr. Hammans (CDU/CSU) 9404 B Wittmann (Straubing) (SPD) 9405 C II Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 162. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 19. Januar 1972 Entwurf eines Gesetzes zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch Luftverunreinigungen, Geräusche, Erschütterungen und ähnliche Vorgänge (Bundes-Immissionsschutzgesetz) (Drucksache VI/2868) — Erste Beratung — 9406 B Entwurf eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 2. Februar 1971 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Regierung der Französischen Republik über die deutsche Gerichtsbarkeit für die Verfolgung bestimmter Verbrechen (Drucksache VI/2434) — Erste Beratung — 9406 C Entwurf eines Bundesgesetzes zur Einführung einer Altersgrenze für Notare (Abg. Erhard [Bad Schwalbach], Dr. Lenz [Bergstraße], Vogel und Fraktion der CDU/ CSU) (Drucksache VI/2936) — Erste Beratung — 9406 C Entwurf eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 30. März 1971 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und Kanada über Soziale Sicherheit (Drucksache M/2977) —Erste Beratung — 9406 C Entwurf eines Gesetzes zu dem Vertrag vom 28. Juni 1971 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Österreich über die Gewährung von Abgabenfreiheit für Fernmeldeanlagen im Grenzgebiet (Drucksache M/2982) — Erste Beratung — 9406 D Entwurf eines Gesetzes zum Zusatzprotokoll über die Übergangsphase der Assoziation zwischen der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft und der Türkei Finanzprotokoll Internen Abkommen über das Finanzprotokoll Abkommen über die EGKS-Erzeugnisse vom 23. November 1970 (Drucksache M/2978) — Erste Beratung — 9406 D Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Viehseuchengesetzes (Drucksache VI/3017) — Erste Beratung — 9407 A Entwurf eines Gesetzes über die Verplombung im Durchgangsverkehr von zivilen Gütern zwischen der Bundesrepublik Deutschland und Berlin (West) (Drucksache VI/3010) — Erste Beratung — 9407 A Mündlicher Bericht des Innenausschusses über den Bericht der Bundesregierung über die Möglichkeiten einer Verstärkung der zivilen Verteidigung (Drucksachen M/386, M/2949) 9407 B Weißbuch 1971/1972 zur Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland und zur Entwicklung der Bundeswehr (Drucksache VI/2920) 9407 B Ubersicht 10 des Rechtsausschusses über die dem Deutschen Bundestag zugeleiteten Streitsachen vor dem Bundesverfassungsgericht (Drucksache VI/2953) 9407 C Bericht des Ausschusses für Wirtschaft über die von der Bundesregierung erlassene Einundvierzigste Verordnung zur Änderung der Einfuhrliste — Anlage zum Außenwirtschaftsgesetz — (Drucksachen VI/2648, VI/2988) 9407 C Antrag des Bundesministers für Wirtschaft und Finanzen betr. Veräußerung von Teilflächen aus dem ehemaligen Großen Exerzierplatz in Saarbrücken an die Stadt Saarbrücken und zwei Firmen (Drucksache VI/2981) 9407 C Mündlicher Bericht des Innenausschusses über den Vorschlag der Kommission der Europäischen Gemeinschaften für eine Verordnung des Rates zur Änderung des Statuts der Beamten der Europäischen Gemeinschaften in bezug auf die Tagegelder für Dienstreisen (Drucksachen VI/2532, VI/2965) 9407 D Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Verkehr und für das Post- und Fernmeldewesen über den von den Abg. Strauß, Lemmrich, Dr. Probst, Dr. Althammer, Dr. Müller-Hermann, Dr. Pohle, Gerlach (Obernau), Niegel, Schedl, Mursch (Soltau-Harburg) und der Fraktion der CDU/CSU eingebrachten Antrag betr. Fortführung der Entwicklungsarbeiten für ein landgebundenes Hochleistungsschnellverkehrssystem (Drucksachen VI/2494, VI/3006) 9408 A Antrag der Abg Frau Dr. Walz, Dr. Martin, Berger, Dr. Hubrig, Dr. Hermesdorf (Schleiden) und der Fraktion der CDU/ CSU betr. deutsche Mitarbeiter bei internationalen Organisationen auf dem Gebiet von Wissenschaft und Forschung (Drucksache M/2954) 9408 A Fragestunde (Drucksache M/3016) Frage des Abg. Dr. Miltner (CDU/CSU) : Weisung des Bundesministeriums des Innern betr. das Verfahren bei der Einreise einer SED-Delegation zum DKP-Parteitag vom 25. bis zum 28. November 1971 in Düsseldorf Genscher, Bundesminister 9408 C, D Dr. Miltner (CDU/CSU) 9408 D Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 162. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 19. Januar 1972 III Frage des Abg. Dr. Miltner (CDU/CSU) : Einreise von Albert Norden und Heinz Gegel in die Bundesrepublik Deutschland zur Teilnahme an dem DKP-Parteitag Genscher, Bundesminister 9409 A, B Dr. Miltner (CDU/CSU) 9409 B Fragen des Abg. Schirmer (SPD) : Aufbau einer „Führungs- und Verwaltungsschule des Sports" Genscher, Bundesminister 9409 C, D Schirmer (SPD) 9409 D Frage des Abg. Cramer (SPD) : Erhöhung der Sätze der Unterhaltshilfe Genscher, Bundesminister 9410 A, B Cramer (SPD) 9410 B Fragen des Abg. Dr. Arnold (CDU/CSU) : Neue Abgasreinigungsvorrichtung der Technischen Universität Kopenhagen Genscher, Bundesminister 9410 B, C, D Dr. Arnold (CDU/CSU) 9410 C, D Fragen des Abg. Dr. Franz (CDU/CSU) : Unterstützung für den Deutschen Schriftstellerverband Genscher, Bundesminister 9411 A Fragen des Abg. Dr. Jobst (CDU/CSU) : Einhaltung der Verpflichtung zur Nichteinmischung in die inneren Angelegenheiten eines anderen Staates seitens kommunistischer Parteien Genscher, Bundesminister 9411 B, C, D, 9412 A Dr. Jobst (CDU/CSU) . 9411 C, D, 9412 A Frage des Abg. Dr. Gatzen (CDU/CSU) : Freigabe der Auslieferung des Buches „Das Informationsbankensystem der Bundesregierung" Genscher, Bundesminister 9412 B, C Dr. Gatzen (CDU/CSU) 9412 B, C Fragen der Abg. Frau Lauterbach (SPD) : Werbeaktion privater Versicherungsverbände für eine freiwillige Zusatzversicherung zugunsten von Schülern Rohde, Parlamentarischer Staatssekretär 9412 D, 9413 A, C Frau Lauterbach (SPD) 9413 B, C Frage des Abg. Heyen (SPD) : Überprüfung von Wohnungen und Unterkünften von Gastarbeitern Rohde, Parlamentarischer Staatssekretär 9413 D, 9414 B, C, D Heyen (SPD) 9414 A, B Hansen (SPD) 9414 C Fragen des Abg. Weigl (CDU/CSU) : Zahl der im Alter von über 60 bzw. 63 Lebensjahren einer rentenversicherungspflichtigen Beschäftigung nachgehenden Schwerbeschädigten und Spätheimkehrer — Finanzielle Mehrbelastung der Rentenversicherungsträger durch eine Herabsetzung der Altersgrenze für Schwerbeschädigte und Spätheimkehrer Rohde, Parlamentarischer Staatssekretär 9414 D, 9415 B, C, D Weigl (CDU/CSU) 9415 B, C Müller (Berlin) (CDU/CSU) 9415 D Fragen des Abg. Geisenhofer (CDU/CSU) : Praxis der Landesversicherungsanstalten in der Anwendung des Art. 2 § 44 ARVNG Rohde, Parlamentarischer Staatssekretär 9416 A, B Geisenhofer (CDU/CSU) 9416 B Frage des Abg. Dr. Marx (Kaiserslautern) (CDU/CSU) : Bekämpfung der Schwerkriminalität Dr. Bayerl, Parlamentarischer Staatssekretär 9416 C, 9417 A, B Dr. Marx (Kaiserslautern) (CDU/CSU) 9417 A Frage des Abg. Barche (SPD) : Femegerichte südkoreanischer Gastarbeiter Dr. Bayerl, Parlamentarischer Staatssekretär 9417 B, D Barche (SPD) 9417 C Schmidt (Braunschweig) (SPD) 9417 D Frage des Abg. Schmidt (Würgendorf) (SPD) : Zahl der Eintragungen in das Verkehrszentralregister beim Kraftfahrtbundesamt für die Jahre 1970 und 71 Wittrock, Staatssekretär 9418 B IV Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 162. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 19. Januar 1972 Frage des Abg. Schmidt (Würgendorf) (SPD) : Anhebung der Grenze der in das Verkehrszentralregister eintragungsfähigen Bußgelder Wittrock, Staatssekretär 9418 B, D Schmidt (Würgendorf) (SPD) 9418 D Frage des Abg. Dr. Schmude (SPD) : Lärmschutzmaßnahmen bei Autobahnbauvorhaben in der Nähe von Wohngebieten Wittrock, Staatssekretär 9419 B, D Dr. Schmude (SPD) 9419 B, D Fragen des Abg. Wagner (Günzburg) (CDU/CSU) : Geschwindigkeitsbeschränkung auf 100 km/h für Kraftfahrzeuge mit SpikesReifen Wittrock, Staatssekretär 9420 A, B Wagner (Günzburg) (CDU/CSU) 9420 A Frage des Abg. Spitzmüller (FDP) : Beendigung eines Arbeitsverhältnisses bei Übergewicht Wittrock, Staatssekretär 9420 C, D, 9421 A Spitzmüller (FDP) 9420 D, 9421 A Fragen des Abg. Niegel (CDU/CSU) : Anhebung der Postgebühren — Auswirkung der beabsichtigten Postgebührenerhöhung im Paketdienst auf die gewerbliche Wirtschaft, insbesondere im Zonenrandgebiet Wittrock, Staatssekretär 9421 B, C, D, 9422 A, C Niegel (CDU/CSU) 9421 D, 9422 A, C Nächste Sitzung 9422 D Anlagen Anlage 1 Liste der beurlaubten Abgeordneten 9423 A Anlage 2 Schriftliche Antwort auf die Mündliche Frage des Abg. Dr. Müller-Hermann (CDU/CSU) betr. Höchstgeschwindigkeiten in Frankreich 9423 D Anlage 3 Schriftliche Antwort auf die Mündliche Frage des Abg. Seefeld (SPD) betr. Maßnahmen zum Schutz von Kindern im Straßenverkehr 9424 A Anlage 4 Schriftliche Antwort auf die Mündliche Frage des Abg. Dr. Böhme (CDU/CSU) betr. Studienbeihilfen seitens der Bundesbahn und der Bundespost für Studierende an Fachhochschulen 9424 B Anlage 5 Schriftliche Antwort auf die Mündlichen Fragen des Abg. Dr. Schwörer (CDU/CSU) betr. Leitplanken an Straßen 9424 D Anlage 6 Schriftliche Antwort auf die Mündliche Frage des Abg. Dr. Riedl (München) (CDU/CSU) betr. die von der Sonderkommission zur Überprüfung der Betriebssicherheit bei der Deutschen Bundesbahn erzielten Ergebnisse 9425 A Anlage 7 Schriftliche Antwort auf die Mündliche Frage des Abg. Schlee (CDU/CSU) betr. Berücksichtigung des bayerischen Zonenrandgebietes bei der Einrichtung neuer Anschlüsse an das Fernsprechnetz 9425 C Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 162. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 19. Januar 1972 9345 162. Sitzung Bonn, den 19. Januar 1972 Stenographischer Bericht Beginn: 9.00 Uhr
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    Anlage 1 Liste der beurlaubten Abgeordneten Anlagen zum Stenographischen Bericht Abgeordneter beurlaubt bis einschließlich Dr. Achenbach 19. 1. Adams * 20. 1. Dr. Ahrens ** 28. 1. Dr. Aigner * 20. 1. Alber ** 27. 1. Amrehn ** 27. 1. Dr. Arndt (Berlin) 29. 1. Dr. Artzinger * 20. 1. Bals ** 27. 1. Bartsch 28. 1. Bauer (Würzburg) ** 26. 1. Behrendt * 21. 1. Biechele 21. 1. Blank 5. 2. Blumenfeld ** 27. 1. Borm * 20. 1. Dr. Burgbacher * 20. 1. Dasch 5. 2. Frau Dr. Diemer-Nicolaus ** 27. 1. Dr. Dittrich * 21. 1. Draeger ** 27. 1. Dr. Enders ** 27. 1. Dr. Erhard 21. 1. Faller * 19. 1. Fellermaier * 19. 1. Flämig * 21. 1. Fritsch ** 27. 1. Dr. Furler ** 27. 1. Gerlach (Emsland) * 20. 1. Dr. Gleissner 22. 1. Dr. Gölter 19. 1. Freiherr von und zu Guttenberg 5. 2. Frau Herklotz ** 26. 1. Dr. Hermesdorf (Sehleiden) ** 27. 1. Hösl ** 26. 1. Jung ** 27. 1. Kahn-Ackermann ** 27. 1. Dr. Kempfler ** 26. 1. Frau Klee ** 26. 1. Klinker * 20. 1. Dr. Koch * 20. 1. Kriedemann * 21. 1. Freiherr von Kühlmann-Stumm 19. 1. Lange * 21. 1. Lautenschlager * 21. 1 Lemmrich ** 26. 1. Lenders 21. 1. Lenze (Attendorn) ** 27. 1. Dr. Dr. h. c. Löhr * 20. 1. Logemann 29. 1. Lücker (München) * 20. 1. Frau Meermann 21. 1. Meister * 20. 1. Memmel * 20. 1. Dr. h. c. Dr.-Ing. E. h. Möller 19. 1. Müller (Aachen-Land) * 19. 1. Dr. Müller (München) ** 27. 1. Frau Dr. Orth * 20. 1. Pawelczyk ** 26. 1. Pfeifer 19. 1. Pöhler ** 26. 1. Dr. Reischl * 20. 1. Richarts * 20. 1. Richter ** 26. 1. Riedel (Frankfurt) * 20. 1. Dr. Rinderspacher ** 27. 1. Roser ** 27. 1. Dr. Schellenberg 25. 1. Dr. Schmid (Frankfurt) ** 26. 1. Schmidt (Würgendorf) 27. 1. Dr. Schmidt (Wuppertal) 21. 1. Dr. h. c. Schmücker ** 27. 1. Schulhoff 28. 1. Dr. Schulz (Berlin) ** 27. 1. Schwabe * 20. 1. Dr. Schwörer * 20. 1. Seefeld * 19. 1. Seibert 21. 1. Sieglerschmidt ** 26. 1. Dr. Siemer 28. 1. Werner * 20. 1. Wohlrabe 21. 1. Wolfram * 21. 1. Urlaubsanträge Dr. Giulini 18. 3. Mick 15. 2. * Für die Teilnahme an Ausschußsitzungen des Europäischen Parlaments ** Für die Teilnahme an Sitzungen der Beratenden Versammlung des Europarates Anlage 2 Schriftliche Antwort des Staatssekretärs Wittrock vom 19. Januar 1972 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Müller-Hermann (CDU/CCSU) (Drucksache VI/3016 Frage A 58) : Sind der Bundesregierung die Gründe dafür bekannt, daß Frankreich im Gegensatz zur Bundesrepublik Deutschland, wo das generelle „Tempo 100" außer Orts eingeführt werden soll, eine gleichartige generelle Regelung ab 15. Dezember 1971 durch differenzierte Höchstgeschwindigkeiten ablöst? Frankreich hat seinen seit knapp 2 Jahren laufenden Großversuch mit 110 km/h auf ca. 13 300 km Nationalstraßen modifiziert, um weitere Erkenntnisse über die optimale Höhe einer Geschwindigkeitsbegrenzung außerhalb geschlossener Ortschaften zu gewinnen. Seit dem 15. Dezember 1971 sind auf diesen ca. 13 300 km Nationalstraßen statt bisher 110 km/h nunmehr Geschwindigkeitsbegrenzungen von 100, 9424 Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 162. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 19. Januar 1972 110 und 120 km/h außerhalb geschlossener Ortschaften durch Verkehrszeichen vorgeschrieben. Hierdurch soll die für eine optimale Verkehrssicherheit „richtige" Geschwindigkeitsbegrenzung ermittelt werden. Französische Verkehrsingenieure vermuten, daß diese bei 100 km/h liegt. Deshalb gilt dieser Wert auch auf ca. 70 % der Versuchsstrecken. Anlage 3 Schriftliche Antwort des Staatssekretärs Wittrock vom 19. Januar 1972 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Seefeld (SPD) (Drucksache VI/3016 Frage A 61) : Welche Maßnahmen gedenkt die Bundesregierung zu ergreifen, um die vom Statistischen Bundesamt für das Jahrzehnt 1960 bis 1969 gezogene erschütternde Bilanz über die Zunahme der tödlichen Unfälle von Kindern — jährlich kommen etwa 3300 Kinder unter 15 Jahren durch Unfälle ums Leben — verbessern zu helfen? Bei der in der Anfrage genannten Bilanz des Statistischen Bundesamtes handelt es sich um tödliche Unfälle aller Art, durch die Kinder zum Beispiel infolge von Straßenverkehrsunfällen, durch Sturz und Ertrinken, Kleinkinder durch Ersticken usw. umgekommen sind. Durch Straßenverkehrsunfälle kamen im Jahre 1970 2 167 Kinder im Alter unter 15 Jahren, 1969 1 919 Kinder dieses Alters um. Die Bundesregierung unterstützt finanziell und ideell zusammen mit den Bundesländern und den Verkehrssicherheitsorganisationen (Deutscher Verkehrssicherheitsrat) alle Maßnahmen, die geeignet sind, einen besseren Schutz von Kindern im Straßenverkehr zu erreichen, zum Beispiel durch Maßnahmen beim Straßenbau, durch verstärkte Verkehrserziehung in Kindergärten und Schulen, einheitliche Kennzeichnung der Schulbusse, Sicherung des Schulweges, Ausbildung von Kindergärtnerinnen, Ausbildung von Lehrern und Lehramtsanwärtern für den Verkehrsunterricht in den Schulen, Heranziehung eines unfallverhütenden Schülerlotsendienstes usw. Die Bundesregierung verfolgt laufend die Entwicklung der Straßenverkehrsunfälle der Kinder auf Grund statistischer Untersuchungen, um daraus die notwendigen Folgerungen zu ziehen. Anlage 4 Schriftliche Antwort des Staatssekretärs Wittrock vom 19. Januar 1972 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Böhme (CDU/CSU) (Drucksache VI/3016 Frage A 63) : Trifft es zu, daß die Deutsche Bundesbahn und die Deutsche Bundespost Fachschulingenieuren, die sich verpflichten, eine bestimmte Zeit bei Bahn oder Post Dienst zu tun, eine Abgeltung für von den Bewerbern selbst aufgebrachte Studienkosten zahlen, und wie hoch sind diese Abgeltungen, und für wie lange müssen sich die Bewerber verpflichten? Studienbeihilfen, die Studierende an Fachhochschulen im Rahmen besonderer Bestimmungen erhalten können, werden von der Deutschen Bundesbahn und der Deutschen Bundespost grundsätzlich vom Antragsmonat an gezahlt. Um einem besonders dringenden Bedarf an technischen Nachwuchskräften abzuhelfen, wurden im Geschäftsbereich der Deutschen Bundesbahn seit Herbst 1969 vorübergehend Studienbeihilfen auf Antrag auch nachträglich solchen Bewerbern gewährt, die ihr Studium ganz oder teilweise selbst finanziert hatten und die Voraussetzungen für eine studienbegleitende Förderung erfüllt hätten. Die Beihilfen lagen je nach den Verhältnissen des Einzelfalles in der Regel zwischen 8 000,— und 12 000,— DM und waren steuerpflichtig. Die Empfänger mußten sich dabei verpflichten, die ihnen gewährte Studienbeihilfe zurückzuzahlen, wenn sie während des Vorbereitungsdienstes, der Probezeit oder vor Ablauf von fünf Jahren nach der Ernennung zum Technischen Bundesbahninspektor freiwillig aus dem Bundesbahndienst ausscheiden. Inzwischen wurde für die gesamte Bundesverwaltung eine Regelung vorgesehen, wonach Studienbeihilfen rückwirkend nur noch für die letzten drei Monate vor Antragstellung, längstens für das laufende Semester gezahlt werden. Die Deutsche Bundesbahn stellt zur Zeit ihr Verfahren auf diese Grundsätze um. Anlage 5 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Börner vom 19. Januar 1972 auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Schwörer (CDU/CSU) (Drucksache VI/3016 Fragen A 64 und 65) : Zu welchen Schlüssen ist die Bundesregierung auf Grund der vom Bundesminister für Verkehr angekündigten Zusammenfassung aller bisher ergangenen Erlasse und Rundschreiben über Leitplanken unter Berücksichtigung der inzwischen eingetretenen Änderungen und Ergänzungen in bezug auf eine wirksame Anbringung von Leitplanken gekommen? Hat die Bundesregierung auf Grund neuer Kenntnisse und neuer Regelungen schon in diesem Jahr (1971) Maßnahmen ergriffen, um an gefährlichen Straßenabschnitten durch die Anbringung von Leitplanken vermeidbare Unfallfolgen auszuschließen, und hat sie die Länder aufgefordert, in ihrem Zuständigkeitsbereich das Gleiche zu tun? Mit der Zusammenfassung, der Ergänzung und Überarbeitung aller bisherigen Erlasse und Rundschreiben über Leitplanken an Bundesfernstraßen beabsichtigt die Bundesregierung die Vereinheitlichung der Grundsätze, nach denen die mechanischen Schutzeinrichtungen an Bundesfernstraßen aufgestellt werden. In den künftigen „Richtlinien über die Ausführung und Anordnung von Schutzplanken an Bundesfernstraßen" sind die neuesten Erkenntnisse zusammengefaßt, die durch umfangreiche Anfahrversuche und praktische Erfahrungen gewonnen werden konnten. Mit den neuesten Richtlinien, die veröffentlicht werden, strebt die Bundesregierung einen wirkungsvolleren Einsatz der Schutzplanken nicht nur an den in der Baulast des Bundes stehenden, sondern auch an den Straßen anderer Baulastträger an. Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 162. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 19. Januar 1972 9425 Unabhängig von der Zusammenfassung in den neuen Richtlinien werden die neuesten Erkenntnisse laufend den Bundesländern mitgeteilt und bei der Aufstellung der Schutzplanken berücksichtigt. Damit sind ausreichende Voraussetzungen gegeben, vermeidbare Unfallfolgen auszuschließen, soweit dieses durch Schutzplanken möglich ist. Einen unmittelbaren Einfluß auf die Anordnung von Schutzplanken kann der Bund bei den Straßen nicht ausüben, die in der Baulast der Länder, Kreise und Gemeinden liegen. Im allgemeinen wenden jedoch die anderen Straßenbaulastträger die Richtlinien des Bundes an. Anlage 6 Schriftliche Antwort des Staatssekretärs Wittrock vom 19. Januar 1972 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Riedl (München) (CDU/CSU) (Drucksache VI/3016 Frage A 66) : Welche Ergebnisse hat die von Bundesverkehrsminister Leber nach dem Zugunglück in Rheinweiler eingesetzte Sonderkommission zur Überprüfung der Betriebssicherheit bei der Deutschen Bundesbahn erzielt, und welche Konsequenzen wurden daraus von der Hauptverwaltung der Deutschen Bundesbahn bisher gezogen? Die auf Empfehlung des Bundesministers für Verkehr von der Deutschen Bundesbahn eingesetzten Kommissionen, die unter Beteiligung erfahrener Triebfahrzeugführer im vergangenen Sommer sämtliche Schnellzugstrecken eingehend überprüft haben, sind übereinstimmend zu dem Ergebnis gekommen, daß die Sicherheit der Bundesbahn im Rahmen des Vorausschaubaren und auf der Basis der einschlägigen Regelungen an keiner Stelle als gefährdet anzusehen ist. Die Auswertung der Prüfungsergebnisse brachte eine Reihe von Verbesserungsvorschlägen, die vor allem für die Führer der Lokomotiven und Triebwagen von Bedeutung sind. So werden bereits ab Sommerfahrplan 1972 die Zahl der Geschwindigkeitswechsel verringert und die innerdienstlichen Fahrplanunterlagen übersichtlicher gestaltet werden. Darüber hinaus sind zusätzliche Orientierungshilfen an der Strecke für die Triebfahrzeugführer, die rückstrahlende Ausstattung unbeleuchteter Signale in größerem Umfang als bisher und Verbesserungen in den Führerräumen der Triebfahrzeuge vorgeschlagen und in Angriff genommen worden. Anlage 7 Schriftliche Antwort des Staatssekretärs Wittrock vom 19. Januar 1972 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Schlee (CDU/CSU) (Drucksache VI/3016 Frage A 69) : Welche Stellung nimmt die Bundesregierung zu der Erklärung des bayerischen Staatsministers für Wirtschaft und Verkehr, daß das bayerische Zonenrandgebiet bei der Einrichtung neuer Anschlüsse an das öffentliche Fernsprechnetz unter Berücksichtigung des Anteils seiner Bevölkerung und seiner Fläche am gesamten Zonenrandgebiet der Bundesrepublik Deutschland benachteiligt werde? Die Bundesregierung hat dem Bayerischen Staatsminister für Wirtschaft und Verkehr anhand statistischer Angaben mitgeteilt, daß Bayern beim Investitionsaufwand für das gesamte Zonenrandgebiet einschließlich der an der Grenze zur CSSR gelegenen Fördergebiete ausreichend berücksichtigt ist.
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    Rede von Heinz Pensky


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Einerseits wird die Auffassung vertreten, es sei verfassungsrechtlich nicht abgesichert, den Bundesgrenzschutz außerhalb des vorher genannten grundgesetzlich gezogenen Rahmens für polizeiliche Aufgaben im Innern des Landes heranzuziehen, und zwar auch dann nicht, wenn ein einfaches Landesgesetz eine solche Möglichkeit vorsieht, während andererseits die bisherige Begründung der Bundesregierung davon ausgeht, daß dies über den Weg der sogenannten Organleihe möglich sei. Das sind sicherlich schwierige verfassungsrechtliche Fragen, die wir heute nicht ausdiskutieren können, die wir aber eingehend in den Ausschußberatungen vertiefen werden. Der Herr Innenminister wird sicherlich Verständnis dafür haben, wenn ich sage, daß ich dabei sehr kritisch sein werde, trotz meiner positiven Einstellung zu diesem Entwurf.
    Alles das, was wir aus sicherheitspolitischen Gründen für notwendig halten, muß verfassungsrechtlich eindeutig, unzweifelhaft abgesichert sein. Ich darf deshalb noch einmal abschließend sagen: worauf es ankommt, ist, ohne die Polizeihoheit der Länder einzuschränken, den Bundesgrenzschutz als Sonderpolizei des Bundes mit begrenzten polizeilichen Aufgaben in ein Gesamtsicherheitssystem mit dem Ziele einzubeziehen, ein Höchstmaß an innerer Sicherheit zu erreichen. Ich darf wohl davon ausgehen, auch nach den Erklärungen des heutigen Tages, daß dies ein Anliegen des gesamten Hohen Hauses sein wird.

    (Beifall bei den Regierungsparteien.)



Rede von Dr. Hermann Schmitt
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)
Meine Damen und Herren! Nach dem jetzigen Stand der Beratungen wird zu Punkt 4 noch der Herr Kollege Krall von der Fraktion der FDP sprechen. Ich werde ihm sofort das Wort geben. Ich wollte nur noch darauf hinweisen, daß ich dann Punkt 5 der Tagesordnung, Entwurf eines Vierten Gesetzes zur Änderung des Wasserhaushaltsgesetzes, aufrufen werde und daß anschließend noch eine Reihe von Punkten ohne weitere Debatten behandelt wird, so daß die Fragestunde etwa gegen 16 Uhr beginnt und das Plenum voraussichtlich gegen 17 Uhr schließen wird. Ich wollte das dem Hause und den auf die Ausschußberatungen wartenden Kolleginnen und Kollegen mitteilen, zumal da ein Teil der Ausschüsse bereits die Beratungen in der Hoffnung aufgenommen hatte, daß das Plenum früher zu Ende sein würde.
Das Wort hat der Herr Kollege Krall.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Lothar Krall


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FDP)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)

    Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Namens der Fraktion der FDP begrüße ich den von der Bundesregierung eingebrachten Gesetzentwurf. Wir sind der Meinung, daß ein neues Bundesgrenzschutzgesetz dringend erforderlich ist, um die seit längerer Zeit bestehende Unsicherheit über Aufgaben und Standort des Bundesgrenzschutzes im Sicherheitssystem der Bundesrepublik zu beseitigen. Welches Ausmaß diese Unsicherheit angenommen hat, zeigt allein die Tat-



    Krall
    sache, daß vor nicht allzu langer Zeit sogar von einer nicht zuständigen Gewerkschaft die Forderung nach einer Auflösung des Bundesgrenzschutzes erhoben werden konnte.

    (Abg. Vogel [Warendorf] : Die können Sie ruhig nennen, die kennt der Herr Pensky auch!)

    — Eingeweihte wissen es. Zweifel über den Standort und die Notwendigkeit einer Organisation können sich nur dann ergeben, wenn deren Aufgaben nicht oder nicht klar genug geregelt sind. Genau das ist zur Zeit beim Bundesgrenzschutz der Fall. Der Bundesgrenzschutz ist 1951 als eine Grenzpolizei des Bundes errichtet worden. Erste Zweifel über seinen Standort ergaben sich aber schon daraus, daß man damals versäumte, ihn im Gesetz klar als „Polizei" zu bezeichnen. Hier, Herr Kollege Pensky, gehe ich mit Ihnen nicht ganz einig. Das mag man verstehen können aus der Situation, daß es damals eine Bundeswehr nicht gab. Aber bereits seit dem Zeitpunkt der Aufstellung der Bundeswehr wäre es unerläßlich gewesen, das Gesetz zu ändern. Ich spreche hier aus eigener Erfahrung; als ehemaliger Bundesgrenzschutzbeamter habe ich diese Zweifel am eigenen Leibe erfahren. Deshalb freue ich mich ganz besonders, daß der Gesetzentwurf eine klare Aufgabenregelung enthält und den Bundesgrenzschutz als eine Polizei des Bundes bezeichnet.
    Die Notwendigkeit zu einer grundlegenden Neufassung des Bundesgrenzschutzgesetzes ergibt sich auch daraus, daß der Bundesgrenzschutz im Laufe der Zeit Aufgaben übernehmen mußte, die im geltenden Bundesgrenzschutzgesetz nicht ausdrücklich erwähnt sind. Sie wurden hier von allen Sprechern der Fraktionen angesprochen; der Bundesinnenminister hat es im einzelnen erklärt; ich möchte darauf verzichten.
    Ein besonders aktueller Anlaß für eine Novellierung des Bundesgrenzschutzsgesetzes ist aber die Notwendigkeit, die Sicherheitslage in diesem Lande zu verbessern und die Verbrechensbekämpfung zu intensivieren. Bundesminister Genscher hat bereits mit Recht darauf hingewiesen, daß die Polizeien der Länder durch die Entwicklung der Sicherheitslage, insbesondere das Auftreten von politisch-extremistischen Terrorgruppen, steigende Kriminalität, aber auch durch die Zunahme der Aufgaben der Polizei im Straßenverkehr stark belastet, teilweise sogar überfordert sind. Die Entwicklung hat dazu geführt, daß die Bereitschaftspolizeien der Länder, die für etwaige Aufgaben bereitstehen sollen, die einen geschlossenen Polizeieinsatz erfordern, heute weitgehend zu Ausbildungsstätten für den polizeilichen Einzeldienst geworden sind und für ihre eigentliche Aufgabe nur noch in beschränktem Umfange zur Verfügung stehen. Niemand kann eine Garantie übernehmen, daß die Anforderungen an die Polizei nicht noch steigen. Bei dieser Sachlage ist es unumgänglich, die Voraussetzungen für eine enge Zusammenarbeit und gegenseitige Unterstützung der Polizeien der Länder und des Bundesgrenzschutzes zu schaffen, ohne die Verantwortung und die Zuständigkeit der Länder im Bereich der öffentlichen Sicherheit und Ordnung zu beeinträchtigen. Das ist
    erfreulicherweise hier von allen Sprechern gesagt worden.
    Niemand hätte aber Verständnis dafür, wenn ein Verbrecher nur deshalb nicht gefaßt werden könnte, weil der BGS und seine besonderen technischen Mittel — ich denke hier insbesondere an Hubschrauber — aus formalen Zuständigkeitsgründen nicht eingesetzt werden könnten. Wie sehr die Länder selbst eine solche Unterstützung wünschen, zeigen die Regelungen in ihren Polizeigesetzen, wonach Polizeivollzugsbeamte des Bundes unter bestimmten Voraussetzungen auch jetzt schon Aufgaben der Länderpolizeien wahrnehmen können. Wir Freien Demokraten halten es deshalb für gut, daß der Gesetzentwurf in § 9 Abs. 1 Nr. 3 eine Regelung bringt, die auch vom Bundesrecht her eine Unterstützung der Länderpolizeien durch den Bundesgrenzschutz ermöglicht. Ich verhehle allerdings nicht, daß ich Zweifel habe, ob die Regelungen, die der Entwurf vorsieht, voll ausreichen. Wir möchten jedenfalls sichergestellt wissen, daß die vorhandenen Sicherheitskräfte von Bund und Ländern im Bedarfsfall schnell und unbürokratisch und ohne Rücksicht auf formale Zuständigkeiten zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung verwendet werden können.
    Der Gesetzentwurf läßt keine Zweifel mehr zu, daß der Bundesgrenzschutz eine Polizei des Bundes ist. Die für ihn vorgesehenen Aufgaben und Verwendungsmöglichkeiten erfordern gründlich ausgebildete Polizeibeamte. Deshalb erscheint es mir unumgänglich — und hier stimme ich Ihnen, Herr Kollege, voll zu —, daß die Ausbildung der Polizeivollzugsbeamten im Bundesgrenzschutz noch weiter vertieft werden muß. Als Ergebnis sollte angestrebt werden, daß die Ausbildung der Polizeivollzugsbeamten im Bundesgrenzschutz der Länderpolizeien gleichwertig ist. Die im Bundesgrenzschutz abgelegten Laufbahnprüfungen müssen so gestaltet werden, daß sie auch von den Ländern für ihre Polizeien anerkannt werden. Das wird dazu beitragen, die noch vorhandenen Strukturprobleme des Bundesgrenzschutzes und das Nachwuchsproblem der Polizeien der Länder besser zu lösen.
    Aufgaben und Verwendungsmöglichkeiten des Bundesgrenzschutzes erfordern Polizeivollzugsbeamte, die entsprechend ihrer Verantwortung und Ausbildung besoldet werden. Auf diesem Gebiet ist, wie ich meine, noch einiges zu tun. ich darf nur darauf hinweisen, daß eine besoldungsmäßige Einstufung von Polizeivollzugsbeamten in Ämter des einfachen Dienstes, wie sie zur Zeit beim Bundesgrenzschutz noch vorhanden ist, in Zukunft einfach nicht mehr vertreten werden kann. Ebensowenig ist ein Grund dafür zu erkennen, warum die Polizeivollzugsbeamten des Bundesgrenzschutzes auch sonst teilweise in niedrigere Besoldungsgruppen eingestuft sind als vergleichbare Polizeibeamte in den Ländern. Schließlich muß man zumindest die Frage stellen, welche Gründe es rechtfertigen sollen, zwar den Polizeivollzugsbeamten der Länder eine Polizeizulage zu zahlen, den Polizeivollzugsbeamten im Bundesgrenzschutz aber nicht. — Ich sehe da Schmunzeln hier im Hause. Ich muß es aber der Gerechtigkeit halber erwähnen.

    Krall
    Diese von mir dargestellten Ungereimtheiten können sicher nicht in einem Zuge beseitigt werden. Ich erwarte aber, daß die Bundesregierung einen Stufenplan aufstellt, der vorsieht, die derzeit noch vorhandene dienst- und besoldungsrechtliche Schlechterstellung der Polizeivollzugsbeamten des Bundesgrenzschutzes zu beseitigen. Nur wenn wir bereit sind, auch diese Folgerungen zu ziehen, wird der Bundesgrenzschutz in der Lage sein, die Aufgaben zu bewältigen, für die er nach dem Entwurf im Interesse unserer Sicherheit verwendet werden soll.
    Ich möchte nicht schließen, ohne den Beamten des Bundesgrenzschutzes, gleich ob im Einzeldienst oder in Form des Truppendienstes eingesetzt, namens meiner Fraktion Dank zu sagen für die stets gezeigte Einsatzbereitschaft und Einsatzfreude.

    (Beifall.)