Rede:
ID0616208100

insert_comment

Metadaten
  • sort_by_alphaVokabular
    Vokabeln: 11
    1. Herr: 1
    2. Kollege,: 1
    3. ich: 1
    4. muß: 1
    5. Sie: 1
    6. an: 1
    7. den: 1
    8. Ablauf: 1
    9. der: 1
    10. Redezeit: 1
    11. erinnern.: 1
  • tocInhaltsverzeichnis
    Deutscher Bundestag 162. Sitzung Bonn, Mittwoch, den 19. Januar 1972 Inhalt: Beileidstelegramm zum Tod des dänischen Königs Frederik IX. 9345 A Glückwunsch zum 70. Geburtstag des Abg. Dr. Siemer 9345 B Würdigung der Tätigkeit des Personals des Hospitalschiffes „Helgoland" 9345 B Absetzung der Punkte 13 und 25 von der Tagesordnung und Erweiterung der Tagesordnung 9345 B Überweisung von Vorlagen der Bundesregierung an Ausschüsse 9345 D Abgabe einer Erklärung der Bundesregierung Dr. Schiller, Bundesminister 9347 D, 9369 D Strauß (CDU/CSU) 9352 D Ertl, Bundesminister 9361 B Dr. Schachtschabel (SPD) 9363 B Kirst (FDP) 9366 B Dr. Ritz (CDU/CSU) 9369 B Entwurf eines Gesetzes zur Krankenversicherung für Landwirte (CDU/CSU) (Drucksache VI/2937) in Verbindung mit Entwurf eines Gesetzes zur Weiterentwicklung des Rechts der gesetzlichen Krankenversicherung (Gesetz über die Krankenversicherung der Landwirte) (Drucksache VI/3012) — Erste Beratung —Susset (CDU/CSU) 9372 B Arendt, Bundesminister 9374 A Horstmeier (CDU/CSU) 9376 B Schonhofen (SPD) 9379 C Peters (Poppenbüll) (FDP) 9384 B Niegel (CDU/CSU) 9385 D Frehsee (SPD) 9388 C Frau Kalinke (CDU/CSU) 9389 D Ertl, Bundesminister 9393 A Entwurf eines Gesetzes über den Bundesgrenzschutz (Bundesgrenzschutzgesetz) (Drucksache VI/2886) — Erste Beratung —Genscher, Bundesminister 9396 D Hanz (CDU/CSU) 9398 A Pensky (SPD) 9400 A Krall (FDP) 9402 D Entwurf eines Vierten Gesetzes zur Änderung des Wasserhaushaltsgesetzes (Drucksache VI/2869) — Erste Beratung — Dr. Hammans (CDU/CSU) 9404 B Wittmann (Straubing) (SPD) 9405 C II Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 162. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 19. Januar 1972 Entwurf eines Gesetzes zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch Luftverunreinigungen, Geräusche, Erschütterungen und ähnliche Vorgänge (Bundes-Immissionsschutzgesetz) (Drucksache VI/2868) — Erste Beratung — 9406 B Entwurf eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 2. Februar 1971 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Regierung der Französischen Republik über die deutsche Gerichtsbarkeit für die Verfolgung bestimmter Verbrechen (Drucksache VI/2434) — Erste Beratung — 9406 C Entwurf eines Bundesgesetzes zur Einführung einer Altersgrenze für Notare (Abg. Erhard [Bad Schwalbach], Dr. Lenz [Bergstraße], Vogel und Fraktion der CDU/ CSU) (Drucksache VI/2936) — Erste Beratung — 9406 C Entwurf eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 30. März 1971 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und Kanada über Soziale Sicherheit (Drucksache M/2977) —Erste Beratung — 9406 C Entwurf eines Gesetzes zu dem Vertrag vom 28. Juni 1971 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Österreich über die Gewährung von Abgabenfreiheit für Fernmeldeanlagen im Grenzgebiet (Drucksache M/2982) — Erste Beratung — 9406 D Entwurf eines Gesetzes zum Zusatzprotokoll über die Übergangsphase der Assoziation zwischen der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft und der Türkei Finanzprotokoll Internen Abkommen über das Finanzprotokoll Abkommen über die EGKS-Erzeugnisse vom 23. November 1970 (Drucksache M/2978) — Erste Beratung — 9406 D Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Viehseuchengesetzes (Drucksache VI/3017) — Erste Beratung — 9407 A Entwurf eines Gesetzes über die Verplombung im Durchgangsverkehr von zivilen Gütern zwischen der Bundesrepublik Deutschland und Berlin (West) (Drucksache VI/3010) — Erste Beratung — 9407 A Mündlicher Bericht des Innenausschusses über den Bericht der Bundesregierung über die Möglichkeiten einer Verstärkung der zivilen Verteidigung (Drucksachen M/386, M/2949) 9407 B Weißbuch 1971/1972 zur Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland und zur Entwicklung der Bundeswehr (Drucksache VI/2920) 9407 B Ubersicht 10 des Rechtsausschusses über die dem Deutschen Bundestag zugeleiteten Streitsachen vor dem Bundesverfassungsgericht (Drucksache VI/2953) 9407 C Bericht des Ausschusses für Wirtschaft über die von der Bundesregierung erlassene Einundvierzigste Verordnung zur Änderung der Einfuhrliste — Anlage zum Außenwirtschaftsgesetz — (Drucksachen VI/2648, VI/2988) 9407 C Antrag des Bundesministers für Wirtschaft und Finanzen betr. Veräußerung von Teilflächen aus dem ehemaligen Großen Exerzierplatz in Saarbrücken an die Stadt Saarbrücken und zwei Firmen (Drucksache VI/2981) 9407 C Mündlicher Bericht des Innenausschusses über den Vorschlag der Kommission der Europäischen Gemeinschaften für eine Verordnung des Rates zur Änderung des Statuts der Beamten der Europäischen Gemeinschaften in bezug auf die Tagegelder für Dienstreisen (Drucksachen VI/2532, VI/2965) 9407 D Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Verkehr und für das Post- und Fernmeldewesen über den von den Abg. Strauß, Lemmrich, Dr. Probst, Dr. Althammer, Dr. Müller-Hermann, Dr. Pohle, Gerlach (Obernau), Niegel, Schedl, Mursch (Soltau-Harburg) und der Fraktion der CDU/CSU eingebrachten Antrag betr. Fortführung der Entwicklungsarbeiten für ein landgebundenes Hochleistungsschnellverkehrssystem (Drucksachen VI/2494, VI/3006) 9408 A Antrag der Abg Frau Dr. Walz, Dr. Martin, Berger, Dr. Hubrig, Dr. Hermesdorf (Schleiden) und der Fraktion der CDU/ CSU betr. deutsche Mitarbeiter bei internationalen Organisationen auf dem Gebiet von Wissenschaft und Forschung (Drucksache M/2954) 9408 A Fragestunde (Drucksache M/3016) Frage des Abg. Dr. Miltner (CDU/CSU) : Weisung des Bundesministeriums des Innern betr. das Verfahren bei der Einreise einer SED-Delegation zum DKP-Parteitag vom 25. bis zum 28. November 1971 in Düsseldorf Genscher, Bundesminister 9408 C, D Dr. Miltner (CDU/CSU) 9408 D Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 162. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 19. Januar 1972 III Frage des Abg. Dr. Miltner (CDU/CSU) : Einreise von Albert Norden und Heinz Gegel in die Bundesrepublik Deutschland zur Teilnahme an dem DKP-Parteitag Genscher, Bundesminister 9409 A, B Dr. Miltner (CDU/CSU) 9409 B Fragen des Abg. Schirmer (SPD) : Aufbau einer „Führungs- und Verwaltungsschule des Sports" Genscher, Bundesminister 9409 C, D Schirmer (SPD) 9409 D Frage des Abg. Cramer (SPD) : Erhöhung der Sätze der Unterhaltshilfe Genscher, Bundesminister 9410 A, B Cramer (SPD) 9410 B Fragen des Abg. Dr. Arnold (CDU/CSU) : Neue Abgasreinigungsvorrichtung der Technischen Universität Kopenhagen Genscher, Bundesminister 9410 B, C, D Dr. Arnold (CDU/CSU) 9410 C, D Fragen des Abg. Dr. Franz (CDU/CSU) : Unterstützung für den Deutschen Schriftstellerverband Genscher, Bundesminister 9411 A Fragen des Abg. Dr. Jobst (CDU/CSU) : Einhaltung der Verpflichtung zur Nichteinmischung in die inneren Angelegenheiten eines anderen Staates seitens kommunistischer Parteien Genscher, Bundesminister 9411 B, C, D, 9412 A Dr. Jobst (CDU/CSU) . 9411 C, D, 9412 A Frage des Abg. Dr. Gatzen (CDU/CSU) : Freigabe der Auslieferung des Buches „Das Informationsbankensystem der Bundesregierung" Genscher, Bundesminister 9412 B, C Dr. Gatzen (CDU/CSU) 9412 B, C Fragen der Abg. Frau Lauterbach (SPD) : Werbeaktion privater Versicherungsverbände für eine freiwillige Zusatzversicherung zugunsten von Schülern Rohde, Parlamentarischer Staatssekretär 9412 D, 9413 A, C Frau Lauterbach (SPD) 9413 B, C Frage des Abg. Heyen (SPD) : Überprüfung von Wohnungen und Unterkünften von Gastarbeitern Rohde, Parlamentarischer Staatssekretär 9413 D, 9414 B, C, D Heyen (SPD) 9414 A, B Hansen (SPD) 9414 C Fragen des Abg. Weigl (CDU/CSU) : Zahl der im Alter von über 60 bzw. 63 Lebensjahren einer rentenversicherungspflichtigen Beschäftigung nachgehenden Schwerbeschädigten und Spätheimkehrer — Finanzielle Mehrbelastung der Rentenversicherungsträger durch eine Herabsetzung der Altersgrenze für Schwerbeschädigte und Spätheimkehrer Rohde, Parlamentarischer Staatssekretär 9414 D, 9415 B, C, D Weigl (CDU/CSU) 9415 B, C Müller (Berlin) (CDU/CSU) 9415 D Fragen des Abg. Geisenhofer (CDU/CSU) : Praxis der Landesversicherungsanstalten in der Anwendung des Art. 2 § 44 ARVNG Rohde, Parlamentarischer Staatssekretär 9416 A, B Geisenhofer (CDU/CSU) 9416 B Frage des Abg. Dr. Marx (Kaiserslautern) (CDU/CSU) : Bekämpfung der Schwerkriminalität Dr. Bayerl, Parlamentarischer Staatssekretär 9416 C, 9417 A, B Dr. Marx (Kaiserslautern) (CDU/CSU) 9417 A Frage des Abg. Barche (SPD) : Femegerichte südkoreanischer Gastarbeiter Dr. Bayerl, Parlamentarischer Staatssekretär 9417 B, D Barche (SPD) 9417 C Schmidt (Braunschweig) (SPD) 9417 D Frage des Abg. Schmidt (Würgendorf) (SPD) : Zahl der Eintragungen in das Verkehrszentralregister beim Kraftfahrtbundesamt für die Jahre 1970 und 71 Wittrock, Staatssekretär 9418 B IV Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 162. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 19. Januar 1972 Frage des Abg. Schmidt (Würgendorf) (SPD) : Anhebung der Grenze der in das Verkehrszentralregister eintragungsfähigen Bußgelder Wittrock, Staatssekretär 9418 B, D Schmidt (Würgendorf) (SPD) 9418 D Frage des Abg. Dr. Schmude (SPD) : Lärmschutzmaßnahmen bei Autobahnbauvorhaben in der Nähe von Wohngebieten Wittrock, Staatssekretär 9419 B, D Dr. Schmude (SPD) 9419 B, D Fragen des Abg. Wagner (Günzburg) (CDU/CSU) : Geschwindigkeitsbeschränkung auf 100 km/h für Kraftfahrzeuge mit SpikesReifen Wittrock, Staatssekretär 9420 A, B Wagner (Günzburg) (CDU/CSU) 9420 A Frage des Abg. Spitzmüller (FDP) : Beendigung eines Arbeitsverhältnisses bei Übergewicht Wittrock, Staatssekretär 9420 C, D, 9421 A Spitzmüller (FDP) 9420 D, 9421 A Fragen des Abg. Niegel (CDU/CSU) : Anhebung der Postgebühren — Auswirkung der beabsichtigten Postgebührenerhöhung im Paketdienst auf die gewerbliche Wirtschaft, insbesondere im Zonenrandgebiet Wittrock, Staatssekretär 9421 B, C, D, 9422 A, C Niegel (CDU/CSU) 9421 D, 9422 A, C Nächste Sitzung 9422 D Anlagen Anlage 1 Liste der beurlaubten Abgeordneten 9423 A Anlage 2 Schriftliche Antwort auf die Mündliche Frage des Abg. Dr. Müller-Hermann (CDU/CSU) betr. Höchstgeschwindigkeiten in Frankreich 9423 D Anlage 3 Schriftliche Antwort auf die Mündliche Frage des Abg. Seefeld (SPD) betr. Maßnahmen zum Schutz von Kindern im Straßenverkehr 9424 A Anlage 4 Schriftliche Antwort auf die Mündliche Frage des Abg. Dr. Böhme (CDU/CSU) betr. Studienbeihilfen seitens der Bundesbahn und der Bundespost für Studierende an Fachhochschulen 9424 B Anlage 5 Schriftliche Antwort auf die Mündlichen Fragen des Abg. Dr. Schwörer (CDU/CSU) betr. Leitplanken an Straßen 9424 D Anlage 6 Schriftliche Antwort auf die Mündliche Frage des Abg. Dr. Riedl (München) (CDU/CSU) betr. die von der Sonderkommission zur Überprüfung der Betriebssicherheit bei der Deutschen Bundesbahn erzielten Ergebnisse 9425 A Anlage 7 Schriftliche Antwort auf die Mündliche Frage des Abg. Schlee (CDU/CSU) betr. Berücksichtigung des bayerischen Zonenrandgebietes bei der Einrichtung neuer Anschlüsse an das Fernsprechnetz 9425 C Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 162. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 19. Januar 1972 9345 162. Sitzung Bonn, den 19. Januar 1972 Stenographischer Bericht Beginn: 9.00 Uhr
  • folderAnlagen
    Anlage 1 Liste der beurlaubten Abgeordneten Anlagen zum Stenographischen Bericht Abgeordneter beurlaubt bis einschließlich Dr. Achenbach 19. 1. Adams * 20. 1. Dr. Ahrens ** 28. 1. Dr. Aigner * 20. 1. Alber ** 27. 1. Amrehn ** 27. 1. Dr. Arndt (Berlin) 29. 1. Dr. Artzinger * 20. 1. Bals ** 27. 1. Bartsch 28. 1. Bauer (Würzburg) ** 26. 1. Behrendt * 21. 1. Biechele 21. 1. Blank 5. 2. Blumenfeld ** 27. 1. Borm * 20. 1. Dr. Burgbacher * 20. 1. Dasch 5. 2. Frau Dr. Diemer-Nicolaus ** 27. 1. Dr. Dittrich * 21. 1. Draeger ** 27. 1. Dr. Enders ** 27. 1. Dr. Erhard 21. 1. Faller * 19. 1. Fellermaier * 19. 1. Flämig * 21. 1. Fritsch ** 27. 1. Dr. Furler ** 27. 1. Gerlach (Emsland) * 20. 1. Dr. Gleissner 22. 1. Dr. Gölter 19. 1. Freiherr von und zu Guttenberg 5. 2. Frau Herklotz ** 26. 1. Dr. Hermesdorf (Sehleiden) ** 27. 1. Hösl ** 26. 1. Jung ** 27. 1. Kahn-Ackermann ** 27. 1. Dr. Kempfler ** 26. 1. Frau Klee ** 26. 1. Klinker * 20. 1. Dr. Koch * 20. 1. Kriedemann * 21. 1. Freiherr von Kühlmann-Stumm 19. 1. Lange * 21. 1. Lautenschlager * 21. 1 Lemmrich ** 26. 1. Lenders 21. 1. Lenze (Attendorn) ** 27. 1. Dr. Dr. h. c. Löhr * 20. 1. Logemann 29. 1. Lücker (München) * 20. 1. Frau Meermann 21. 1. Meister * 20. 1. Memmel * 20. 1. Dr. h. c. Dr.-Ing. E. h. Möller 19. 1. Müller (Aachen-Land) * 19. 1. Dr. Müller (München) ** 27. 1. Frau Dr. Orth * 20. 1. Pawelczyk ** 26. 1. Pfeifer 19. 1. Pöhler ** 26. 1. Dr. Reischl * 20. 1. Richarts * 20. 1. Richter ** 26. 1. Riedel (Frankfurt) * 20. 1. Dr. Rinderspacher ** 27. 1. Roser ** 27. 1. Dr. Schellenberg 25. 1. Dr. Schmid (Frankfurt) ** 26. 1. Schmidt (Würgendorf) 27. 1. Dr. Schmidt (Wuppertal) 21. 1. Dr. h. c. Schmücker ** 27. 1. Schulhoff 28. 1. Dr. Schulz (Berlin) ** 27. 1. Schwabe * 20. 1. Dr. Schwörer * 20. 1. Seefeld * 19. 1. Seibert 21. 1. Sieglerschmidt ** 26. 1. Dr. Siemer 28. 1. Werner * 20. 1. Wohlrabe 21. 1. Wolfram * 21. 1. Urlaubsanträge Dr. Giulini 18. 3. Mick 15. 2. * Für die Teilnahme an Ausschußsitzungen des Europäischen Parlaments ** Für die Teilnahme an Sitzungen der Beratenden Versammlung des Europarates Anlage 2 Schriftliche Antwort des Staatssekretärs Wittrock vom 19. Januar 1972 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Müller-Hermann (CDU/CCSU) (Drucksache VI/3016 Frage A 58) : Sind der Bundesregierung die Gründe dafür bekannt, daß Frankreich im Gegensatz zur Bundesrepublik Deutschland, wo das generelle „Tempo 100" außer Orts eingeführt werden soll, eine gleichartige generelle Regelung ab 15. Dezember 1971 durch differenzierte Höchstgeschwindigkeiten ablöst? Frankreich hat seinen seit knapp 2 Jahren laufenden Großversuch mit 110 km/h auf ca. 13 300 km Nationalstraßen modifiziert, um weitere Erkenntnisse über die optimale Höhe einer Geschwindigkeitsbegrenzung außerhalb geschlossener Ortschaften zu gewinnen. Seit dem 15. Dezember 1971 sind auf diesen ca. 13 300 km Nationalstraßen statt bisher 110 km/h nunmehr Geschwindigkeitsbegrenzungen von 100, 9424 Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 162. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 19. Januar 1972 110 und 120 km/h außerhalb geschlossener Ortschaften durch Verkehrszeichen vorgeschrieben. Hierdurch soll die für eine optimale Verkehrssicherheit „richtige" Geschwindigkeitsbegrenzung ermittelt werden. Französische Verkehrsingenieure vermuten, daß diese bei 100 km/h liegt. Deshalb gilt dieser Wert auch auf ca. 70 % der Versuchsstrecken. Anlage 3 Schriftliche Antwort des Staatssekretärs Wittrock vom 19. Januar 1972 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Seefeld (SPD) (Drucksache VI/3016 Frage A 61) : Welche Maßnahmen gedenkt die Bundesregierung zu ergreifen, um die vom Statistischen Bundesamt für das Jahrzehnt 1960 bis 1969 gezogene erschütternde Bilanz über die Zunahme der tödlichen Unfälle von Kindern — jährlich kommen etwa 3300 Kinder unter 15 Jahren durch Unfälle ums Leben — verbessern zu helfen? Bei der in der Anfrage genannten Bilanz des Statistischen Bundesamtes handelt es sich um tödliche Unfälle aller Art, durch die Kinder zum Beispiel infolge von Straßenverkehrsunfällen, durch Sturz und Ertrinken, Kleinkinder durch Ersticken usw. umgekommen sind. Durch Straßenverkehrsunfälle kamen im Jahre 1970 2 167 Kinder im Alter unter 15 Jahren, 1969 1 919 Kinder dieses Alters um. Die Bundesregierung unterstützt finanziell und ideell zusammen mit den Bundesländern und den Verkehrssicherheitsorganisationen (Deutscher Verkehrssicherheitsrat) alle Maßnahmen, die geeignet sind, einen besseren Schutz von Kindern im Straßenverkehr zu erreichen, zum Beispiel durch Maßnahmen beim Straßenbau, durch verstärkte Verkehrserziehung in Kindergärten und Schulen, einheitliche Kennzeichnung der Schulbusse, Sicherung des Schulweges, Ausbildung von Kindergärtnerinnen, Ausbildung von Lehrern und Lehramtsanwärtern für den Verkehrsunterricht in den Schulen, Heranziehung eines unfallverhütenden Schülerlotsendienstes usw. Die Bundesregierung verfolgt laufend die Entwicklung der Straßenverkehrsunfälle der Kinder auf Grund statistischer Untersuchungen, um daraus die notwendigen Folgerungen zu ziehen. Anlage 4 Schriftliche Antwort des Staatssekretärs Wittrock vom 19. Januar 1972 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Böhme (CDU/CSU) (Drucksache VI/3016 Frage A 63) : Trifft es zu, daß die Deutsche Bundesbahn und die Deutsche Bundespost Fachschulingenieuren, die sich verpflichten, eine bestimmte Zeit bei Bahn oder Post Dienst zu tun, eine Abgeltung für von den Bewerbern selbst aufgebrachte Studienkosten zahlen, und wie hoch sind diese Abgeltungen, und für wie lange müssen sich die Bewerber verpflichten? Studienbeihilfen, die Studierende an Fachhochschulen im Rahmen besonderer Bestimmungen erhalten können, werden von der Deutschen Bundesbahn und der Deutschen Bundespost grundsätzlich vom Antragsmonat an gezahlt. Um einem besonders dringenden Bedarf an technischen Nachwuchskräften abzuhelfen, wurden im Geschäftsbereich der Deutschen Bundesbahn seit Herbst 1969 vorübergehend Studienbeihilfen auf Antrag auch nachträglich solchen Bewerbern gewährt, die ihr Studium ganz oder teilweise selbst finanziert hatten und die Voraussetzungen für eine studienbegleitende Förderung erfüllt hätten. Die Beihilfen lagen je nach den Verhältnissen des Einzelfalles in der Regel zwischen 8 000,— und 12 000,— DM und waren steuerpflichtig. Die Empfänger mußten sich dabei verpflichten, die ihnen gewährte Studienbeihilfe zurückzuzahlen, wenn sie während des Vorbereitungsdienstes, der Probezeit oder vor Ablauf von fünf Jahren nach der Ernennung zum Technischen Bundesbahninspektor freiwillig aus dem Bundesbahndienst ausscheiden. Inzwischen wurde für die gesamte Bundesverwaltung eine Regelung vorgesehen, wonach Studienbeihilfen rückwirkend nur noch für die letzten drei Monate vor Antragstellung, längstens für das laufende Semester gezahlt werden. Die Deutsche Bundesbahn stellt zur Zeit ihr Verfahren auf diese Grundsätze um. Anlage 5 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Börner vom 19. Januar 1972 auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Schwörer (CDU/CSU) (Drucksache VI/3016 Fragen A 64 und 65) : Zu welchen Schlüssen ist die Bundesregierung auf Grund der vom Bundesminister für Verkehr angekündigten Zusammenfassung aller bisher ergangenen Erlasse und Rundschreiben über Leitplanken unter Berücksichtigung der inzwischen eingetretenen Änderungen und Ergänzungen in bezug auf eine wirksame Anbringung von Leitplanken gekommen? Hat die Bundesregierung auf Grund neuer Kenntnisse und neuer Regelungen schon in diesem Jahr (1971) Maßnahmen ergriffen, um an gefährlichen Straßenabschnitten durch die Anbringung von Leitplanken vermeidbare Unfallfolgen auszuschließen, und hat sie die Länder aufgefordert, in ihrem Zuständigkeitsbereich das Gleiche zu tun? Mit der Zusammenfassung, der Ergänzung und Überarbeitung aller bisherigen Erlasse und Rundschreiben über Leitplanken an Bundesfernstraßen beabsichtigt die Bundesregierung die Vereinheitlichung der Grundsätze, nach denen die mechanischen Schutzeinrichtungen an Bundesfernstraßen aufgestellt werden. In den künftigen „Richtlinien über die Ausführung und Anordnung von Schutzplanken an Bundesfernstraßen" sind die neuesten Erkenntnisse zusammengefaßt, die durch umfangreiche Anfahrversuche und praktische Erfahrungen gewonnen werden konnten. Mit den neuesten Richtlinien, die veröffentlicht werden, strebt die Bundesregierung einen wirkungsvolleren Einsatz der Schutzplanken nicht nur an den in der Baulast des Bundes stehenden, sondern auch an den Straßen anderer Baulastträger an. Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 162. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 19. Januar 1972 9425 Unabhängig von der Zusammenfassung in den neuen Richtlinien werden die neuesten Erkenntnisse laufend den Bundesländern mitgeteilt und bei der Aufstellung der Schutzplanken berücksichtigt. Damit sind ausreichende Voraussetzungen gegeben, vermeidbare Unfallfolgen auszuschließen, soweit dieses durch Schutzplanken möglich ist. Einen unmittelbaren Einfluß auf die Anordnung von Schutzplanken kann der Bund bei den Straßen nicht ausüben, die in der Baulast der Länder, Kreise und Gemeinden liegen. Im allgemeinen wenden jedoch die anderen Straßenbaulastträger die Richtlinien des Bundes an. Anlage 6 Schriftliche Antwort des Staatssekretärs Wittrock vom 19. Januar 1972 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Riedl (München) (CDU/CSU) (Drucksache VI/3016 Frage A 66) : Welche Ergebnisse hat die von Bundesverkehrsminister Leber nach dem Zugunglück in Rheinweiler eingesetzte Sonderkommission zur Überprüfung der Betriebssicherheit bei der Deutschen Bundesbahn erzielt, und welche Konsequenzen wurden daraus von der Hauptverwaltung der Deutschen Bundesbahn bisher gezogen? Die auf Empfehlung des Bundesministers für Verkehr von der Deutschen Bundesbahn eingesetzten Kommissionen, die unter Beteiligung erfahrener Triebfahrzeugführer im vergangenen Sommer sämtliche Schnellzugstrecken eingehend überprüft haben, sind übereinstimmend zu dem Ergebnis gekommen, daß die Sicherheit der Bundesbahn im Rahmen des Vorausschaubaren und auf der Basis der einschlägigen Regelungen an keiner Stelle als gefährdet anzusehen ist. Die Auswertung der Prüfungsergebnisse brachte eine Reihe von Verbesserungsvorschlägen, die vor allem für die Führer der Lokomotiven und Triebwagen von Bedeutung sind. So werden bereits ab Sommerfahrplan 1972 die Zahl der Geschwindigkeitswechsel verringert und die innerdienstlichen Fahrplanunterlagen übersichtlicher gestaltet werden. Darüber hinaus sind zusätzliche Orientierungshilfen an der Strecke für die Triebfahrzeugführer, die rückstrahlende Ausstattung unbeleuchteter Signale in größerem Umfang als bisher und Verbesserungen in den Führerräumen der Triebfahrzeuge vorgeschlagen und in Angriff genommen worden. Anlage 7 Schriftliche Antwort des Staatssekretärs Wittrock vom 19. Januar 1972 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Schlee (CDU/CSU) (Drucksache VI/3016 Frage A 69) : Welche Stellung nimmt die Bundesregierung zu der Erklärung des bayerischen Staatsministers für Wirtschaft und Verkehr, daß das bayerische Zonenrandgebiet bei der Einrichtung neuer Anschlüsse an das öffentliche Fernsprechnetz unter Berücksichtigung des Anteils seiner Bevölkerung und seiner Fläche am gesamten Zonenrandgebiet der Bundesrepublik Deutschland benachteiligt werde? Die Bundesregierung hat dem Bayerischen Staatsminister für Wirtschaft und Verkehr anhand statistischer Angaben mitgeteilt, daß Bayern beim Investitionsaufwand für das gesamte Zonenrandgebiet einschließlich der an der Grenze zur CSSR gelegenen Fördergebiete ausreichend berücksichtigt ist.
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Heinz Pensky


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die sozialdemokratische Bundestagsfraktion begrüßt die Initiative der Bundesregierung zu dem vorliegenden Gesetzentwurf eines neuen Bundesgrenzschutzgesetzes; denn schließlich wird damit der Versuch unternommen, Klarheit auf einem Gebiet zu schaffen, auf dem es in einem Rechtsstaat am ehesten notwendig ist, nämlich dort, wo es um Macht geht.
    Der jetzige Zustand ist unbefriedigend. Ich glaube, das wird jeder erkennen, der sich mit den Fragen des Bundesgrenzschutzes befaßt hat. Ich möchte dafür nur einige Fakten nennen:
    1. Das geltende Bundesgrenzschutzgesetz umschreibt in seinen sechs Paragraphen nur sehr ungenau die Grenzschutzaufgaben und gibt damit zu erheblichen Auslegungszweifeln Anlaß.
    2. Das BGS-Gesetz ist bisher noch nicht an die im Jahre 1968 geänderten Art. 35, 91 und 115 f. des Grundgesetzes angeglichen worden.
    3. Zwischenzeitlich sind dem Bundesgrenzschutz auf Grund ministerieller Anordnungen eine Reihe von Aufgaben zugewiesen worden, die durch das Bundesgrenzschutzgesetz expressis verbis nicht abgedeckt sind.
    4. Die Befugnisse der Beamten des Bundesgrenzschutzes sind lediglich in Dienstanweisungen, also in administrativen Regelungen niedergelegt, die keinen Rechtssatzcharakter haben.
    Allein diese Beispiele zeigen, daß es schon aus rechtsstaatlichen Gründen notwendig ist, eine gesetzliche Klärung auf diesen Gebieten vorzunehmen.
    Nun meine ich aber auch, daß wir es den Beamten des Bundesgrenzschutzes schuldig sind, ihnen sichere Rechtsgrundlagen sowohl für ihr Tätigwerden als auch für ein eindeutiges Berufsbild zu geben. Hier wissen wir, diejenigen, die sich mit den Beamten unterhalten haben, daß sie gelegentlich doch den Eindruck gehabt haben, daß sie nicht wissen, ob sie Fisch oder Fleisch sind.
    Meine Damen und Herren, ich nehme von dieser Stelle aus gerne Gelegenheit, namens der sozialdemokratischen Bundestagsfraktion allen Beamten des Bundesgrenzschutzes dafür zu danken, daß sie trotz widriger Umstände in der Vergangenheit die ihnen übertragenen Aufgaben pflichtbewußt erfüllt und damit einen bedeutsamen Beitrag zur inneren Sicherheit unserer Bundesrepublik geleistet haben.
    Es erscheint uns aber auch geboten, wie der Gesetzentwurf es anstrebt, den Bundesgrenzschutz in eine Gesamtkonzeption für die innere Sicherheit einzubeziehen und den polizeilichen Charakter des Bundesgrenzschutzes stärker als bisher zu betonen, d. h. - um es konkret zu sagen — der Bundesgrenzschutz soll als Sonderpolizei des Bundes mit begrenzten polizeilichen Aufgaben dargestellt werden. Dabei geht meine Fraktion jedoch davon aus — der Herr Innenminister hat das bestätigt —, daß die Polizeihoheit der Länder unangetastet bleibt und die Aufgabenabgrenzung verfassungsrechtlich eindeutig geklärt wird.
    Indem ich das sage, spreche ich gleichzeitig die von den Ländern Bayern und Hessen im Bundesrat gegen den Gesetzentwurf geltend gemachten Bedenken an.

    (Abg. Vogel: Die von Bayern gehen noch; die von Hessen sind viel schlimmer!)

    Die Bayern können gelegentlich unterschiedliche Motive haben. Das wissen Sie, Herr Kollege Vogel, doch auch. Wir werden uns im Verlaufe des Beratungsverfahrens mit großem Ernst mit allen Fragen befassen und dabei auch all die Kritik und die Bedenken, die vorgebracht worden sind, prüfen. Das bezieht sich sowohl auf die verfassungsrechtlichen Bedenken als auch auf den sicherlich beachtenswerten Hinweis des hessischen Innenministers Hemfler auf einen Beschluß eines Vorprüfungsausschusses des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 15. Dezember 1966, nach dem der Bundesgrenzschutz nach seiner Aufgabenstellung, Organisation und Bewaffnung keine spezifische Polizeieinheit, sondern ein paramilitärischer Truppenverband ist. Ich habe hier nur zitiert. Ich glaube, daß es gerade an dieser Stelle richtig ist, an das zu erinnern, was Herr Minister Genscher sowohl im Bundesrat als auch hier soeben noch einmal gesagt hat oder zu verstehen gegeben hat, nämlich daß wir die Debatte nicht auf dem Hintergrund der früheren, sondern der neuen Konzeption des Bundesgrenzschutzes führen müssen, der auch — das füge ich hinzu — Ausrüstung und Ausbildung zu folgen haben. Letzteres möchte ich besonders unterstrichen wissen.
    Wir begrüßen deshalb auch den Beschluß des Bundesrates, die Auffassung der Länder durch eigene Vertreter im Bundestag und seinen Ausschüssen vertreten zu lassen. Leider finden wir heute unter den anwesenden Herren keinen solchen Vertreter. Ich bin aber sicher, daß dieses Verfahren dazu beitragen wird, eine Lösung zu finden, die sowohl dem sicherheitspolitischen Anliegen als auch der verfassungsmäßigen Ordnung in unserem föderativen Staat gerecht wird.
    Meine Damen und Herren, lassen Sie mich nun auf einige Gesichtspunkte im Zusammenhang mit diesem Gesetzentwurf im einzelnen eingehen. Ich möchte zunächst auf die Frage zu sprechen kommen, aus welchen Gründen es richtig erscheint, einen klaren polizeilichen Charakter für den Bundesgrenzschutz zu entwickeln.
    Erstens. Bereits beim Aufbau des Bundesgrenzschutzes -- hier ergänze ich das, was der Herr Innenminister gesagt hat — hat der Gesetzgeber zu erkennen gegeben, daß der Bundesgrenzschutz als



    Pensky
    polizeiliche Einrichtung gedacht war. Hierzu verweise ich auch auf das Bundespolizeibeamtengesetz, in dem die Rechtsverhältnisse der Polizeivollzugsbeamten im Bundesgrenzschutz gemeinsam mit den Rechtsverhältnissen anderer Polizeivollzugsbeamten des Bundes, die hier nicht im Streit stehen, geregelt worden sind. Diese Rechtsverhältnisse sind also nicht etwa in einem Soldatengesetz oder in einem sonstigen gesonderten Rechtsstellungsgesetz geregelt. Es lag deshalb wohl auch nicht im Sinne des Gesetzgebers von damals, den Bundesgrenzschutz vom inneren Gefüge her eine andere denn eine polizeiliche Ausrichtung zu geben. Darauf ist von meiner Fraktion auch schon in früheren Debatten hingewiesen worden. Zu diesem Punkt bleibt noch zu erwähnen, daß Grenzschutz auch in anderen Staaten grundsätzlich als eine polizeiliche Aufgabe angesehen wird.
    Ein zweiter Gesichtspunkt. Den Grenzschutzdienst entlang der Grenzen zur DDR wie auch zur CSSR stärker als bisher als eine polizeiliche Aufgabe herauszustellen, halte ich nicht zuletzt auch auf dem Hintergrund der Entspannungspolitik dieser Bundesregierung gegenüber den Ostblockstaaten für eine politische Notwendigkeit.

    (Zuruf des Abg. Vogel.)

    Ich meine jedoch, meine Damen und Herren — ich antworte jetzt schon darauf —, daß selbstverständlich auch die andere Seite daran interessiert sein muß, an den genannten Grenzen zu einer normalen grenzpolizeilichen Lage zu kommen. Dabei übersehe ich keinesfalls die traurigen Realitäten, die durch Minengürtel, Schießbefehl und Stacheldraht gekennzeichnet sind. Wir können das beklagen. Diese Situation kann jedoch nur politisch überwunden werden. Darauf ist auch, wie dem Hohen Hause wiederholt verdeutlicht worden ist, die Politik dieser Bundesregierung gerichtet.
    Ein dritter Gesichtspunkt, der für den polizeilichen Charakter des Bundesgrenzschutzes spricht: Mit der Grundgesetzänderung aus dem Jahre 1968 sind dem Bundesgrenzschutz unter den in Art. 91 und 115 f genannten Voraussetzungen auch Aufgaben im Innern des Landes zugewiesen worden. Der vorliegende Gesetzentwurf stellt klar, daß es sich hierbei um polizeiliche Schutz- und Sicherungsaufgaben handelt. Es erscheint mir also in Übereinstimmung mit dem Gesetzentwurf notwendig, daß auch in den genannten Fällen die Aufgaben nach polizeilichen Grundsätzen und mit polizeilichen Mitteln wahrgenommen werden. Schließlich richtet sich eine polizeiliche Schutz- und Sicherungsaufgabe gegen zivile Ordnungsstörer.
    Ich darf zusammenfassen: In den vorgenannten Fällen gibt es keine Meinungsverschiedenheiten über eine verfassungsrechtlich abgesicherte örtliche und sachliche Zuständigkeit des Bundesgrenzschutzes. Die Verwendung des Bundesgrenzschutzes sollte deshalb aus den vorgenannten Gründen eine rein polizeiliche sein. Das muß jedoch konsequenterweise die Aufgabe nach sich ziehen, Ausrüstung und Ausbildung des Bundesgrenzschutzes dieser gesetzgeberischen Konzeption anzupassen. Dazu merke ich
    noch einmal an, dies hat Herr Minister Genscher zugesagt, und wir unterstützen ihn dabei.
    Aber auch folgendes möchte ich hinzufügen. Ich meine, daß die Entwicklung des Bundesgrenzschutzes zu einer Einrichtung, die ausschließlich polizeiliche Aufgaben wahrnehmen soll, es notwendig erscheinen läßt, auch über andere Fragen zu sprechen, die mit einem polizeilichen Berufsbild untrennbar zusammenhängen. Dabei denke ich z. B. an Probleme, die sich aus der Bundesgrenzschutz-Dienstpflicht und dem Kombattanten-Status ergeben, auf den Sie, Herr Kollege Hanz, ja soeben sehr akzentuiert hingewiesen haben. Hierzu darf ich anmerken, daß es zwar früher schon einmal einen CDU-Bundesinnenminister gegeben hat, der die gesamte Polizei, also auch die der Länder, mit dem KombattantenStatus „ausstatten" wollte, daß dies aber seinerzeit die SPD-Bundestagsfraktion mit Erfolg hat abwehren können. Statt dessen wird inzwischen mit guten Erfolgsaussichten — das muß ich in dem Zusammenhang sagen — durch die Institution des Europarates über den von der SPD-Bundestagsfraktion initiierten Antrag für eine internationale Polizeikonvention verhandelt, die den völkerrechtlichen Schutz der Polizeibeamten als Nichtkombattanten im Falle eines bewaffneten Konfliktes sicherstellen soll.
    Bei der weiteren Diskussion über den vorliegenden Entwurf eines Bundesgrenzschutzgesetzes werden wir uns sicherlich auch noch mit dieser Problematik zu befassen haben. Dafür gibt es, wie ich festgestellt habe, eine Reihe bedeutsamer Rechtsgutachten und wissenschaftlicher Abhandlungen, die uns dabei eine nützliche Hilfe sein können.
    Bisher habe ich über die Verwendung des Bundesgrenzschutzes in seiner Funktion als Grenzschutz und als polizeiliches Schutz- und Sicherheitsorgan im Innern in den Fällen der Art. 91 und 115 f des Grundgesetzes gesprochen, in denen die Zuständigkeiten verfassungsmäßig eindeutig festliegen und heute auch nicht mehr umstritten sind. Einzubeziehen in diesen Komplex sind auch noch die Fälle des Art. 35 Abs. 2 und 3 des Grundgesetzes — Hilfe bei einer Naturkatastrophe oder einem besonders schweren Unglücksfall —; denn auch hier liegt eine klare grundgesetzliche Regelung zugrunde. Von der Sache her werden Sie mir, meine Damen und Herren, sicherlich bestätigen, daß in solchen Fällen der Bundesgrenzschutz in der Vergangenheit sehr nützliche Dienste geleistet hat, auf die wir auch in der Zukunft nicht verzichten möchten.
    Die eigentliche Kritik an der Zuständigkeit des Bundesgrenzschutzes setzt erst dort ein, wo unterhalb der Schwelle der eben genannten grundgesetzlichen Bestimmungen der Bundesgrenzschutz für polizeiliche Aufgaben innerhalb des Landes eingesetzt werden soll. Hierzu einige Bemerkungen. Der Schutz von Bundesorganen — ich erinnere nur an die Wache beim Bundespräsidialamt, beim Bundeskanzleramt und beim Innenministerium — wird seit Jahren vom Bundesgrenzschutz wahrgenommen, ebenso die Sicherung eigener Einrichtungen des Bundesgrenzschutzes. Das sind zweifelsfrei ständige polizeiliche Aufgaben im Innern, die über den bisher gesetzlich geregelten Zuständigkeitsrahmen des



    Pensky
    Bundesgrenzschutzes hinausgeben. Wenn sich die Notwendigkeit der Wahrnehmung solcher Aufgaben durch den Bundesgrenzschutz doch herausgestellt hat das ist wohl unumstritten , dann ist es auch erforderlich, diesen Tatbestand zu legalisieren. Das stößt offenbar auch nicht auf Kritik; jedenfalls habe ich sie nicht wahrnehmen können.


Rede von Dr. Hermann Schmitt
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)
Herr Kollege, ich muß Sie an den Ablauf der Redezeit erinnern.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Heinz Pensky


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Ja, ich werde mich kurz fassen, Herr Präsident.
    Nun hat es in der Vergangenheit aber auch zahlreiche Fälle gegeben, in denen der Bundesgrenzschutz auf Anforderung von verschiedenen Ländern für polizeiliche Aufgaben zur Verstärkung der Länderpolizei herangezogen wurde. Das gilt beispielsweise bei der Sicherung von Flugplätzen und auch für sonstige Fälle wie zuletzt aus Anlaß des Kölner Banküberfalles. Die bekanntgewordenen Berichte bringen übereinstimmend zum Ausdruck, daß dies aus Gründen der öffentlichen Sicherheit und Ordnung bzw. zur Verbrechensbekämpfung notwendig gewesen sei. Ebenso ist, wenn ich richtig informiert bin, von der überwiegenden Zahl der Länder der Wunsch geäußert worden, künftig für solche oder ähnliche polizeiliche Schwerpunktmaßnahmen auf den Bundesgrenzschutz und seine Einrichtungen für zeitlich begrenzte polizeiliche Maßnahmen zurückgreifen zu können, wohlgemerkt: nur auf Anforderung der Länder.
    Einem solchen sicherheitspolitischen Bedürfnis möchte die Bundesregierung mit einer gesetzlichen Regelung gerecht werden. Ich verweise hier auf § 9 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3. Doch dagegen ist wiederum von anderer Seite, aber auch von denen, die von dieser Möglichkeit schon Gebrauch gemacht haben, erhebliche Kritik vorgebracht worden. Nun ist zu vermuten, daß ein Teil der geäußerten Bedenken zunächst einmal dadurch abgebaut werden könnte, daß, wie ich vorher ausgeführt habe und wie es auch Bundesinnenminister Genscher in Aussicht gestellt hat, Ausrüstung und Ausbildung des Bundesgrenzschutzes nach rein polizeilichen Maßstäben erfolgen würde.
    Andere Bedenken gegen eine solche gesetzliche Regelung werden jedoch verfassungsrechtlich begründet.