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    Deutscher Bundestag 162. Sitzung Bonn, Mittwoch, den 19. Januar 1972 Inhalt: Beileidstelegramm zum Tod des dänischen Königs Frederik IX. 9345 A Glückwunsch zum 70. Geburtstag des Abg. Dr. Siemer 9345 B Würdigung der Tätigkeit des Personals des Hospitalschiffes „Helgoland" 9345 B Absetzung der Punkte 13 und 25 von der Tagesordnung und Erweiterung der Tagesordnung 9345 B Überweisung von Vorlagen der Bundesregierung an Ausschüsse 9345 D Abgabe einer Erklärung der Bundesregierung Dr. Schiller, Bundesminister 9347 D, 9369 D Strauß (CDU/CSU) 9352 D Ertl, Bundesminister 9361 B Dr. Schachtschabel (SPD) 9363 B Kirst (FDP) 9366 B Dr. Ritz (CDU/CSU) 9369 B Entwurf eines Gesetzes zur Krankenversicherung für Landwirte (CDU/CSU) (Drucksache VI/2937) in Verbindung mit Entwurf eines Gesetzes zur Weiterentwicklung des Rechts der gesetzlichen Krankenversicherung (Gesetz über die Krankenversicherung der Landwirte) (Drucksache VI/3012) — Erste Beratung —Susset (CDU/CSU) 9372 B Arendt, Bundesminister 9374 A Horstmeier (CDU/CSU) 9376 B Schonhofen (SPD) 9379 C Peters (Poppenbüll) (FDP) 9384 B Niegel (CDU/CSU) 9385 D Frehsee (SPD) 9388 C Frau Kalinke (CDU/CSU) 9389 D Ertl, Bundesminister 9393 A Entwurf eines Gesetzes über den Bundesgrenzschutz (Bundesgrenzschutzgesetz) (Drucksache VI/2886) — Erste Beratung —Genscher, Bundesminister 9396 D Hanz (CDU/CSU) 9398 A Pensky (SPD) 9400 A Krall (FDP) 9402 D Entwurf eines Vierten Gesetzes zur Änderung des Wasserhaushaltsgesetzes (Drucksache VI/2869) — Erste Beratung — Dr. Hammans (CDU/CSU) 9404 B Wittmann (Straubing) (SPD) 9405 C II Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 162. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 19. Januar 1972 Entwurf eines Gesetzes zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch Luftverunreinigungen, Geräusche, Erschütterungen und ähnliche Vorgänge (Bundes-Immissionsschutzgesetz) (Drucksache VI/2868) — Erste Beratung — 9406 B Entwurf eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 2. Februar 1971 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Regierung der Französischen Republik über die deutsche Gerichtsbarkeit für die Verfolgung bestimmter Verbrechen (Drucksache VI/2434) — Erste Beratung — 9406 C Entwurf eines Bundesgesetzes zur Einführung einer Altersgrenze für Notare (Abg. Erhard [Bad Schwalbach], Dr. Lenz [Bergstraße], Vogel und Fraktion der CDU/ CSU) (Drucksache VI/2936) — Erste Beratung — 9406 C Entwurf eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 30. März 1971 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und Kanada über Soziale Sicherheit (Drucksache M/2977) —Erste Beratung — 9406 C Entwurf eines Gesetzes zu dem Vertrag vom 28. Juni 1971 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Österreich über die Gewährung von Abgabenfreiheit für Fernmeldeanlagen im Grenzgebiet (Drucksache M/2982) — Erste Beratung — 9406 D Entwurf eines Gesetzes zum Zusatzprotokoll über die Übergangsphase der Assoziation zwischen der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft und der Türkei Finanzprotokoll Internen Abkommen über das Finanzprotokoll Abkommen über die EGKS-Erzeugnisse vom 23. November 1970 (Drucksache M/2978) — Erste Beratung — 9406 D Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Viehseuchengesetzes (Drucksache VI/3017) — Erste Beratung — 9407 A Entwurf eines Gesetzes über die Verplombung im Durchgangsverkehr von zivilen Gütern zwischen der Bundesrepublik Deutschland und Berlin (West) (Drucksache VI/3010) — Erste Beratung — 9407 A Mündlicher Bericht des Innenausschusses über den Bericht der Bundesregierung über die Möglichkeiten einer Verstärkung der zivilen Verteidigung (Drucksachen M/386, M/2949) 9407 B Weißbuch 1971/1972 zur Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland und zur Entwicklung der Bundeswehr (Drucksache VI/2920) 9407 B Ubersicht 10 des Rechtsausschusses über die dem Deutschen Bundestag zugeleiteten Streitsachen vor dem Bundesverfassungsgericht (Drucksache VI/2953) 9407 C Bericht des Ausschusses für Wirtschaft über die von der Bundesregierung erlassene Einundvierzigste Verordnung zur Änderung der Einfuhrliste — Anlage zum Außenwirtschaftsgesetz — (Drucksachen VI/2648, VI/2988) 9407 C Antrag des Bundesministers für Wirtschaft und Finanzen betr. Veräußerung von Teilflächen aus dem ehemaligen Großen Exerzierplatz in Saarbrücken an die Stadt Saarbrücken und zwei Firmen (Drucksache VI/2981) 9407 C Mündlicher Bericht des Innenausschusses über den Vorschlag der Kommission der Europäischen Gemeinschaften für eine Verordnung des Rates zur Änderung des Statuts der Beamten der Europäischen Gemeinschaften in bezug auf die Tagegelder für Dienstreisen (Drucksachen VI/2532, VI/2965) 9407 D Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Verkehr und für das Post- und Fernmeldewesen über den von den Abg. Strauß, Lemmrich, Dr. Probst, Dr. Althammer, Dr. Müller-Hermann, Dr. Pohle, Gerlach (Obernau), Niegel, Schedl, Mursch (Soltau-Harburg) und der Fraktion der CDU/CSU eingebrachten Antrag betr. Fortführung der Entwicklungsarbeiten für ein landgebundenes Hochleistungsschnellverkehrssystem (Drucksachen VI/2494, VI/3006) 9408 A Antrag der Abg Frau Dr. Walz, Dr. Martin, Berger, Dr. Hubrig, Dr. Hermesdorf (Schleiden) und der Fraktion der CDU/ CSU betr. deutsche Mitarbeiter bei internationalen Organisationen auf dem Gebiet von Wissenschaft und Forschung (Drucksache M/2954) 9408 A Fragestunde (Drucksache M/3016) Frage des Abg. Dr. Miltner (CDU/CSU) : Weisung des Bundesministeriums des Innern betr. das Verfahren bei der Einreise einer SED-Delegation zum DKP-Parteitag vom 25. bis zum 28. November 1971 in Düsseldorf Genscher, Bundesminister 9408 C, D Dr. Miltner (CDU/CSU) 9408 D Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 162. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 19. Januar 1972 III Frage des Abg. Dr. Miltner (CDU/CSU) : Einreise von Albert Norden und Heinz Gegel in die Bundesrepublik Deutschland zur Teilnahme an dem DKP-Parteitag Genscher, Bundesminister 9409 A, B Dr. Miltner (CDU/CSU) 9409 B Fragen des Abg. Schirmer (SPD) : Aufbau einer „Führungs- und Verwaltungsschule des Sports" Genscher, Bundesminister 9409 C, D Schirmer (SPD) 9409 D Frage des Abg. Cramer (SPD) : Erhöhung der Sätze der Unterhaltshilfe Genscher, Bundesminister 9410 A, B Cramer (SPD) 9410 B Fragen des Abg. Dr. Arnold (CDU/CSU) : Neue Abgasreinigungsvorrichtung der Technischen Universität Kopenhagen Genscher, Bundesminister 9410 B, C, D Dr. Arnold (CDU/CSU) 9410 C, D Fragen des Abg. Dr. Franz (CDU/CSU) : Unterstützung für den Deutschen Schriftstellerverband Genscher, Bundesminister 9411 A Fragen des Abg. Dr. Jobst (CDU/CSU) : Einhaltung der Verpflichtung zur Nichteinmischung in die inneren Angelegenheiten eines anderen Staates seitens kommunistischer Parteien Genscher, Bundesminister 9411 B, C, D, 9412 A Dr. Jobst (CDU/CSU) . 9411 C, D, 9412 A Frage des Abg. Dr. Gatzen (CDU/CSU) : Freigabe der Auslieferung des Buches „Das Informationsbankensystem der Bundesregierung" Genscher, Bundesminister 9412 B, C Dr. Gatzen (CDU/CSU) 9412 B, C Fragen der Abg. Frau Lauterbach (SPD) : Werbeaktion privater Versicherungsverbände für eine freiwillige Zusatzversicherung zugunsten von Schülern Rohde, Parlamentarischer Staatssekretär 9412 D, 9413 A, C Frau Lauterbach (SPD) 9413 B, C Frage des Abg. Heyen (SPD) : Überprüfung von Wohnungen und Unterkünften von Gastarbeitern Rohde, Parlamentarischer Staatssekretär 9413 D, 9414 B, C, D Heyen (SPD) 9414 A, B Hansen (SPD) 9414 C Fragen des Abg. Weigl (CDU/CSU) : Zahl der im Alter von über 60 bzw. 63 Lebensjahren einer rentenversicherungspflichtigen Beschäftigung nachgehenden Schwerbeschädigten und Spätheimkehrer — Finanzielle Mehrbelastung der Rentenversicherungsträger durch eine Herabsetzung der Altersgrenze für Schwerbeschädigte und Spätheimkehrer Rohde, Parlamentarischer Staatssekretär 9414 D, 9415 B, C, D Weigl (CDU/CSU) 9415 B, C Müller (Berlin) (CDU/CSU) 9415 D Fragen des Abg. Geisenhofer (CDU/CSU) : Praxis der Landesversicherungsanstalten in der Anwendung des Art. 2 § 44 ARVNG Rohde, Parlamentarischer Staatssekretär 9416 A, B Geisenhofer (CDU/CSU) 9416 B Frage des Abg. Dr. Marx (Kaiserslautern) (CDU/CSU) : Bekämpfung der Schwerkriminalität Dr. Bayerl, Parlamentarischer Staatssekretär 9416 C, 9417 A, B Dr. Marx (Kaiserslautern) (CDU/CSU) 9417 A Frage des Abg. Barche (SPD) : Femegerichte südkoreanischer Gastarbeiter Dr. Bayerl, Parlamentarischer Staatssekretär 9417 B, D Barche (SPD) 9417 C Schmidt (Braunschweig) (SPD) 9417 D Frage des Abg. Schmidt (Würgendorf) (SPD) : Zahl der Eintragungen in das Verkehrszentralregister beim Kraftfahrtbundesamt für die Jahre 1970 und 71 Wittrock, Staatssekretär 9418 B IV Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 162. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 19. Januar 1972 Frage des Abg. Schmidt (Würgendorf) (SPD) : Anhebung der Grenze der in das Verkehrszentralregister eintragungsfähigen Bußgelder Wittrock, Staatssekretär 9418 B, D Schmidt (Würgendorf) (SPD) 9418 D Frage des Abg. Dr. Schmude (SPD) : Lärmschutzmaßnahmen bei Autobahnbauvorhaben in der Nähe von Wohngebieten Wittrock, Staatssekretär 9419 B, D Dr. Schmude (SPD) 9419 B, D Fragen des Abg. Wagner (Günzburg) (CDU/CSU) : Geschwindigkeitsbeschränkung auf 100 km/h für Kraftfahrzeuge mit SpikesReifen Wittrock, Staatssekretär 9420 A, B Wagner (Günzburg) (CDU/CSU) 9420 A Frage des Abg. Spitzmüller (FDP) : Beendigung eines Arbeitsverhältnisses bei Übergewicht Wittrock, Staatssekretär 9420 C, D, 9421 A Spitzmüller (FDP) 9420 D, 9421 A Fragen des Abg. Niegel (CDU/CSU) : Anhebung der Postgebühren — Auswirkung der beabsichtigten Postgebührenerhöhung im Paketdienst auf die gewerbliche Wirtschaft, insbesondere im Zonenrandgebiet Wittrock, Staatssekretär 9421 B, C, D, 9422 A, C Niegel (CDU/CSU) 9421 D, 9422 A, C Nächste Sitzung 9422 D Anlagen Anlage 1 Liste der beurlaubten Abgeordneten 9423 A Anlage 2 Schriftliche Antwort auf die Mündliche Frage des Abg. Dr. Müller-Hermann (CDU/CSU) betr. Höchstgeschwindigkeiten in Frankreich 9423 D Anlage 3 Schriftliche Antwort auf die Mündliche Frage des Abg. Seefeld (SPD) betr. Maßnahmen zum Schutz von Kindern im Straßenverkehr 9424 A Anlage 4 Schriftliche Antwort auf die Mündliche Frage des Abg. Dr. Böhme (CDU/CSU) betr. Studienbeihilfen seitens der Bundesbahn und der Bundespost für Studierende an Fachhochschulen 9424 B Anlage 5 Schriftliche Antwort auf die Mündlichen Fragen des Abg. Dr. Schwörer (CDU/CSU) betr. Leitplanken an Straßen 9424 D Anlage 6 Schriftliche Antwort auf die Mündliche Frage des Abg. Dr. Riedl (München) (CDU/CSU) betr. die von der Sonderkommission zur Überprüfung der Betriebssicherheit bei der Deutschen Bundesbahn erzielten Ergebnisse 9425 A Anlage 7 Schriftliche Antwort auf die Mündliche Frage des Abg. Schlee (CDU/CSU) betr. Berücksichtigung des bayerischen Zonenrandgebietes bei der Einrichtung neuer Anschlüsse an das Fernsprechnetz 9425 C Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 162. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 19. Januar 1972 9345 162. Sitzung Bonn, den 19. Januar 1972 Stenographischer Bericht Beginn: 9.00 Uhr
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    Anlage 1 Liste der beurlaubten Abgeordneten Anlagen zum Stenographischen Bericht Abgeordneter beurlaubt bis einschließlich Dr. Achenbach 19. 1. Adams * 20. 1. Dr. Ahrens ** 28. 1. Dr. Aigner * 20. 1. Alber ** 27. 1. Amrehn ** 27. 1. Dr. Arndt (Berlin) 29. 1. Dr. Artzinger * 20. 1. Bals ** 27. 1. Bartsch 28. 1. Bauer (Würzburg) ** 26. 1. Behrendt * 21. 1. Biechele 21. 1. Blank 5. 2. Blumenfeld ** 27. 1. Borm * 20. 1. Dr. Burgbacher * 20. 1. Dasch 5. 2. Frau Dr. Diemer-Nicolaus ** 27. 1. Dr. Dittrich * 21. 1. Draeger ** 27. 1. Dr. Enders ** 27. 1. Dr. Erhard 21. 1. Faller * 19. 1. Fellermaier * 19. 1. Flämig * 21. 1. Fritsch ** 27. 1. Dr. Furler ** 27. 1. Gerlach (Emsland) * 20. 1. Dr. Gleissner 22. 1. Dr. Gölter 19. 1. Freiherr von und zu Guttenberg 5. 2. Frau Herklotz ** 26. 1. Dr. Hermesdorf (Sehleiden) ** 27. 1. Hösl ** 26. 1. Jung ** 27. 1. Kahn-Ackermann ** 27. 1. Dr. Kempfler ** 26. 1. Frau Klee ** 26. 1. Klinker * 20. 1. Dr. Koch * 20. 1. Kriedemann * 21. 1. Freiherr von Kühlmann-Stumm 19. 1. Lange * 21. 1. Lautenschlager * 21. 1 Lemmrich ** 26. 1. Lenders 21. 1. Lenze (Attendorn) ** 27. 1. Dr. Dr. h. c. Löhr * 20. 1. Logemann 29. 1. Lücker (München) * 20. 1. Frau Meermann 21. 1. Meister * 20. 1. Memmel * 20. 1. Dr. h. c. Dr.-Ing. E. h. Möller 19. 1. Müller (Aachen-Land) * 19. 1. Dr. Müller (München) ** 27. 1. Frau Dr. Orth * 20. 1. Pawelczyk ** 26. 1. Pfeifer 19. 1. Pöhler ** 26. 1. Dr. Reischl * 20. 1. Richarts * 20. 1. Richter ** 26. 1. Riedel (Frankfurt) * 20. 1. Dr. Rinderspacher ** 27. 1. Roser ** 27. 1. Dr. Schellenberg 25. 1. Dr. Schmid (Frankfurt) ** 26. 1. Schmidt (Würgendorf) 27. 1. Dr. Schmidt (Wuppertal) 21. 1. Dr. h. c. Schmücker ** 27. 1. Schulhoff 28. 1. Dr. Schulz (Berlin) ** 27. 1. Schwabe * 20. 1. Dr. Schwörer * 20. 1. Seefeld * 19. 1. Seibert 21. 1. Sieglerschmidt ** 26. 1. Dr. Siemer 28. 1. Werner * 20. 1. Wohlrabe 21. 1. Wolfram * 21. 1. Urlaubsanträge Dr. Giulini 18. 3. Mick 15. 2. * Für die Teilnahme an Ausschußsitzungen des Europäischen Parlaments ** Für die Teilnahme an Sitzungen der Beratenden Versammlung des Europarates Anlage 2 Schriftliche Antwort des Staatssekretärs Wittrock vom 19. Januar 1972 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Müller-Hermann (CDU/CCSU) (Drucksache VI/3016 Frage A 58) : Sind der Bundesregierung die Gründe dafür bekannt, daß Frankreich im Gegensatz zur Bundesrepublik Deutschland, wo das generelle „Tempo 100" außer Orts eingeführt werden soll, eine gleichartige generelle Regelung ab 15. Dezember 1971 durch differenzierte Höchstgeschwindigkeiten ablöst? Frankreich hat seinen seit knapp 2 Jahren laufenden Großversuch mit 110 km/h auf ca. 13 300 km Nationalstraßen modifiziert, um weitere Erkenntnisse über die optimale Höhe einer Geschwindigkeitsbegrenzung außerhalb geschlossener Ortschaften zu gewinnen. Seit dem 15. Dezember 1971 sind auf diesen ca. 13 300 km Nationalstraßen statt bisher 110 km/h nunmehr Geschwindigkeitsbegrenzungen von 100, 9424 Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 162. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 19. Januar 1972 110 und 120 km/h außerhalb geschlossener Ortschaften durch Verkehrszeichen vorgeschrieben. Hierdurch soll die für eine optimale Verkehrssicherheit „richtige" Geschwindigkeitsbegrenzung ermittelt werden. Französische Verkehrsingenieure vermuten, daß diese bei 100 km/h liegt. Deshalb gilt dieser Wert auch auf ca. 70 % der Versuchsstrecken. Anlage 3 Schriftliche Antwort des Staatssekretärs Wittrock vom 19. Januar 1972 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Seefeld (SPD) (Drucksache VI/3016 Frage A 61) : Welche Maßnahmen gedenkt die Bundesregierung zu ergreifen, um die vom Statistischen Bundesamt für das Jahrzehnt 1960 bis 1969 gezogene erschütternde Bilanz über die Zunahme der tödlichen Unfälle von Kindern — jährlich kommen etwa 3300 Kinder unter 15 Jahren durch Unfälle ums Leben — verbessern zu helfen? Bei der in der Anfrage genannten Bilanz des Statistischen Bundesamtes handelt es sich um tödliche Unfälle aller Art, durch die Kinder zum Beispiel infolge von Straßenverkehrsunfällen, durch Sturz und Ertrinken, Kleinkinder durch Ersticken usw. umgekommen sind. Durch Straßenverkehrsunfälle kamen im Jahre 1970 2 167 Kinder im Alter unter 15 Jahren, 1969 1 919 Kinder dieses Alters um. Die Bundesregierung unterstützt finanziell und ideell zusammen mit den Bundesländern und den Verkehrssicherheitsorganisationen (Deutscher Verkehrssicherheitsrat) alle Maßnahmen, die geeignet sind, einen besseren Schutz von Kindern im Straßenverkehr zu erreichen, zum Beispiel durch Maßnahmen beim Straßenbau, durch verstärkte Verkehrserziehung in Kindergärten und Schulen, einheitliche Kennzeichnung der Schulbusse, Sicherung des Schulweges, Ausbildung von Kindergärtnerinnen, Ausbildung von Lehrern und Lehramtsanwärtern für den Verkehrsunterricht in den Schulen, Heranziehung eines unfallverhütenden Schülerlotsendienstes usw. Die Bundesregierung verfolgt laufend die Entwicklung der Straßenverkehrsunfälle der Kinder auf Grund statistischer Untersuchungen, um daraus die notwendigen Folgerungen zu ziehen. Anlage 4 Schriftliche Antwort des Staatssekretärs Wittrock vom 19. Januar 1972 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Böhme (CDU/CSU) (Drucksache VI/3016 Frage A 63) : Trifft es zu, daß die Deutsche Bundesbahn und die Deutsche Bundespost Fachschulingenieuren, die sich verpflichten, eine bestimmte Zeit bei Bahn oder Post Dienst zu tun, eine Abgeltung für von den Bewerbern selbst aufgebrachte Studienkosten zahlen, und wie hoch sind diese Abgeltungen, und für wie lange müssen sich die Bewerber verpflichten? Studienbeihilfen, die Studierende an Fachhochschulen im Rahmen besonderer Bestimmungen erhalten können, werden von der Deutschen Bundesbahn und der Deutschen Bundespost grundsätzlich vom Antragsmonat an gezahlt. Um einem besonders dringenden Bedarf an technischen Nachwuchskräften abzuhelfen, wurden im Geschäftsbereich der Deutschen Bundesbahn seit Herbst 1969 vorübergehend Studienbeihilfen auf Antrag auch nachträglich solchen Bewerbern gewährt, die ihr Studium ganz oder teilweise selbst finanziert hatten und die Voraussetzungen für eine studienbegleitende Förderung erfüllt hätten. Die Beihilfen lagen je nach den Verhältnissen des Einzelfalles in der Regel zwischen 8 000,— und 12 000,— DM und waren steuerpflichtig. Die Empfänger mußten sich dabei verpflichten, die ihnen gewährte Studienbeihilfe zurückzuzahlen, wenn sie während des Vorbereitungsdienstes, der Probezeit oder vor Ablauf von fünf Jahren nach der Ernennung zum Technischen Bundesbahninspektor freiwillig aus dem Bundesbahndienst ausscheiden. Inzwischen wurde für die gesamte Bundesverwaltung eine Regelung vorgesehen, wonach Studienbeihilfen rückwirkend nur noch für die letzten drei Monate vor Antragstellung, längstens für das laufende Semester gezahlt werden. Die Deutsche Bundesbahn stellt zur Zeit ihr Verfahren auf diese Grundsätze um. Anlage 5 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Börner vom 19. Januar 1972 auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Schwörer (CDU/CSU) (Drucksache VI/3016 Fragen A 64 und 65) : Zu welchen Schlüssen ist die Bundesregierung auf Grund der vom Bundesminister für Verkehr angekündigten Zusammenfassung aller bisher ergangenen Erlasse und Rundschreiben über Leitplanken unter Berücksichtigung der inzwischen eingetretenen Änderungen und Ergänzungen in bezug auf eine wirksame Anbringung von Leitplanken gekommen? Hat die Bundesregierung auf Grund neuer Kenntnisse und neuer Regelungen schon in diesem Jahr (1971) Maßnahmen ergriffen, um an gefährlichen Straßenabschnitten durch die Anbringung von Leitplanken vermeidbare Unfallfolgen auszuschließen, und hat sie die Länder aufgefordert, in ihrem Zuständigkeitsbereich das Gleiche zu tun? Mit der Zusammenfassung, der Ergänzung und Überarbeitung aller bisherigen Erlasse und Rundschreiben über Leitplanken an Bundesfernstraßen beabsichtigt die Bundesregierung die Vereinheitlichung der Grundsätze, nach denen die mechanischen Schutzeinrichtungen an Bundesfernstraßen aufgestellt werden. In den künftigen „Richtlinien über die Ausführung und Anordnung von Schutzplanken an Bundesfernstraßen" sind die neuesten Erkenntnisse zusammengefaßt, die durch umfangreiche Anfahrversuche und praktische Erfahrungen gewonnen werden konnten. Mit den neuesten Richtlinien, die veröffentlicht werden, strebt die Bundesregierung einen wirkungsvolleren Einsatz der Schutzplanken nicht nur an den in der Baulast des Bundes stehenden, sondern auch an den Straßen anderer Baulastträger an. Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 162. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 19. Januar 1972 9425 Unabhängig von der Zusammenfassung in den neuen Richtlinien werden die neuesten Erkenntnisse laufend den Bundesländern mitgeteilt und bei der Aufstellung der Schutzplanken berücksichtigt. Damit sind ausreichende Voraussetzungen gegeben, vermeidbare Unfallfolgen auszuschließen, soweit dieses durch Schutzplanken möglich ist. Einen unmittelbaren Einfluß auf die Anordnung von Schutzplanken kann der Bund bei den Straßen nicht ausüben, die in der Baulast der Länder, Kreise und Gemeinden liegen. Im allgemeinen wenden jedoch die anderen Straßenbaulastträger die Richtlinien des Bundes an. Anlage 6 Schriftliche Antwort des Staatssekretärs Wittrock vom 19. Januar 1972 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Riedl (München) (CDU/CSU) (Drucksache VI/3016 Frage A 66) : Welche Ergebnisse hat die von Bundesverkehrsminister Leber nach dem Zugunglück in Rheinweiler eingesetzte Sonderkommission zur Überprüfung der Betriebssicherheit bei der Deutschen Bundesbahn erzielt, und welche Konsequenzen wurden daraus von der Hauptverwaltung der Deutschen Bundesbahn bisher gezogen? Die auf Empfehlung des Bundesministers für Verkehr von der Deutschen Bundesbahn eingesetzten Kommissionen, die unter Beteiligung erfahrener Triebfahrzeugführer im vergangenen Sommer sämtliche Schnellzugstrecken eingehend überprüft haben, sind übereinstimmend zu dem Ergebnis gekommen, daß die Sicherheit der Bundesbahn im Rahmen des Vorausschaubaren und auf der Basis der einschlägigen Regelungen an keiner Stelle als gefährdet anzusehen ist. Die Auswertung der Prüfungsergebnisse brachte eine Reihe von Verbesserungsvorschlägen, die vor allem für die Führer der Lokomotiven und Triebwagen von Bedeutung sind. So werden bereits ab Sommerfahrplan 1972 die Zahl der Geschwindigkeitswechsel verringert und die innerdienstlichen Fahrplanunterlagen übersichtlicher gestaltet werden. Darüber hinaus sind zusätzliche Orientierungshilfen an der Strecke für die Triebfahrzeugführer, die rückstrahlende Ausstattung unbeleuchteter Signale in größerem Umfang als bisher und Verbesserungen in den Führerräumen der Triebfahrzeuge vorgeschlagen und in Angriff genommen worden. Anlage 7 Schriftliche Antwort des Staatssekretärs Wittrock vom 19. Januar 1972 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Schlee (CDU/CSU) (Drucksache VI/3016 Frage A 69) : Welche Stellung nimmt die Bundesregierung zu der Erklärung des bayerischen Staatsministers für Wirtschaft und Verkehr, daß das bayerische Zonenrandgebiet bei der Einrichtung neuer Anschlüsse an das öffentliche Fernsprechnetz unter Berücksichtigung des Anteils seiner Bevölkerung und seiner Fläche am gesamten Zonenrandgebiet der Bundesrepublik Deutschland benachteiligt werde? Die Bundesregierung hat dem Bayerischen Staatsminister für Wirtschaft und Verkehr anhand statistischer Angaben mitgeteilt, daß Bayern beim Investitionsaufwand für das gesamte Zonenrandgebiet einschließlich der an der Grenze zur CSSR gelegenen Fördergebiete ausreichend berücksichtigt ist.
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    Rede von August Hanz


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU/CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Der von der Bundesregierung vorgelegte Entwurf eines Gesetzes über den Bundesgrenzschutz — Drucksache VI/2886 —will den Aufgabenbereich verändern und den Verhältnissen anpassen, wie sie im wesentlichen bereits heute gegeben sind. Da die CDU/CSU-Fraktion den Bundesgrenzschutz immer als ein wichtiges Instrument zur Aufrechterhaltung der Sicherheit unseres Landes angesehen hat, begrüßt sie grundsätzlich die Bestrebungen, die darauf gerichtet sind, im Rahmen des föderalen Aufbaues unseres Staates die Einsatzmöglichkeiten aufgabenmäßig neu zu ordnen.
    In diesen Wochen waren es 20 Jahre her, seit der Bundesgrenzschutz durch Bundesgesetz begründet wurde. Es ist hier nicht der Ort und wohl auch nicht die Zeit, die Gründe zur Aufstellung aufzuzeigen und noch einmal die Schwierigkeiten darzulegen, die bei der Aufstellung überwunden werden mußten. Namens der CDU/CSU-Fraktion möchte ich bei dieser Gelegenheit aber feststellen, daß der Bundesgrenzschutz in seinem zwanzigjährigen Bestehen die ihm eigenen Aufgaben, wenn auch oft unter widrigsten Bedingungen, bis in die letzten Tage voll erfüllt hat.

    (Beifall bei der CDU/CSU.)

    Dafür sei den Beamten des Bundesgrenzschutzes hier und heute ein besonders herzliches Wort des Dankes gesagt.
    Wir freuen uns auch darüber, daß die grundsätzliche Existenz des Bundesgrenzschutzes von keiner Seite dieses Hohen Hauses mehr in Frage gestellt wird. Dies war — ich möchte fast sagen: leider — nicht immer so.

    (Abg. Dr. Klepsch: Sehr wahr!)

    Mehrmals sind hier Anträge gestellt worden, getragen von beachtenswerten Minderheiten, die nichts ,
    weniger zum Ziel hatten, als die Existenzberechtigung des Bundesgrenzschutzes anzuzweifeln.

    (Abg. Dr. Klepsch: Hört! Hört!)

    Meine Fraktion, meine Damen und Herren, hat in dieser Hinsicht ihre prinzipielle Auffassung bis heute nicht geändert und auch nicht zu ändern brauchen.
    In der Sache bringt auch dieser Gesetzentwurf prinzipiell nichts Neues. Der Einsatz des Bundesgrenzschutzes an der Demarkationslinie wird auch weiterhin eine wichtige Aufgabe sein. Daneben aber hat bereits in der Vergangenheit der Bundesgrenzschutz polizeiliche Aufgaben vielfältigster Art in der Bundesrepublik Deutschland gehabt und wahrgenommen. Ich nenne hier nur einige: die Erfüllung überregionaler Hilfsaufgaben bei Naturkatastrophen oder besonders schweren Unfällen, die Mitwirkung bei der Abwehr von Gefahren für den Bestand und die freiheitlich-demokratische Grundordnung unseres Staates sowie die Aufgaben im Verteidigungsfall, die Verwendung des Bundesgrenzschutzes für Sicherheitsaufgaben im Raume Bonn - ich meine die Sicherung der Amtssitze des Bundespräsidenten, des Bundeskanzlers und einiger Bundesministerien —, den Schutz eigener Einrichtungen des Bundesgrenzschutzes, die Abwehr von Angriffen, die mit militärischen Mitteln gegen das Bundesgebiet geführt werden, ohne daß dabei dem Bundesgrenzschutz eine militärische Verteidigungsaufgabe zugewiesen wurde, — die Unterstützung — das scheint mir das Wichtigste zu sein, was dieses neue Gesetz bringt oder auf neue Grundlagen stellt — der Länderpolizeien auf Anforderung des betreffenden Landes. Diese hier aufgezeigten Aufgaben des Bundesgrenzschutzes finden in dem jetzt 20 Jahre lang geltenden Gesetz eine nur unzureichende und wenig detaillierte Grundlage. Dem soll durch dieses neue Gesetz abgeholfen werden.
    Die vorgesehene gesetzliche Regelung verdeutlicht also --- das ist der Hauptzweck dieses Gesetzes — nach unserer Meinung auch den Polizeicharakter des Bundesgrenzschutzes.
    Der Gesetzentwurf birgt zweifellos auch einige ernste verfassungsrechtliche Fragen in sich. Wir gehen im Grundsatz von der Meinung aus, daß die Polizeihoheit der Länder, wie sie unsere bundesstaatliche Verfassung vorsieht, nicht angetastet werden darf. Gegenüber kritischen Stimmen hinsichtlich der Verfassungsmäßigkeit dieses Gesetzes wollen wir nicht schweigen. In den Ausschußberatungen werden wir sie eingehender Prüfung unterziehen. Im Grundsatz hat auch der Bundesrat, der zweifellos über seine Rechte im Rahmen der föderalen Struktur unseres Landes wachen wird, zugestimmt und den Entwurf sogar begrüßt. Auch wir wollen wie die Länder den Entwurf einmal unter dem Gesichtspunkt ihrer Polizeihoheit und zum anderen im Hinblick auf die Möglichkeit der Verwendung des Bundesgrenzschutzes zur Unterstützung der Länderpolizeien prüfen.
    Wir begrüßen es deshalb, daß im vorliegenden Gesetzentwurf folgende Punkte sichergestellt sind. Erstens. Eine Unterstützung der Länderpolizeien



    Hanz
    durch den Bundesgrenzschutz für Maßnahmen zur Aufrechterhaltung oder Wiederherstellung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung ist nur auf Anforderung der zuständigen Landesbehörden möglich. Zweitens. Die Befugnisse des Bundesgrenzschutzes bei der Unterstützung der Länderpolizeien haben sich nach dem jeweiligen Landesrecht zu richten. Drittens. Der Bundesgrenzschutz unterliegt bei der Unterstützung der Länderpolizeien den fachlichen Weisungen des Landes, in dem er verwendet wird.
    Einige der hier skizzierten Einsatzmöglichkeiten sind in der Praxis bereits in hervorragender Weise verwirklicht worden. Ich denke hier insbesondere an die Sicherung unserer Flughäfen und an den Einsatz des Bundesgrenzschutzes bei der Großfahndung nach den Kölner Bankräubern. Es mutet aber etwas eigenartig an, meine Damen und Herren, wenn der Vertreter der hessischen Landesregierung im Bundesrat den unterstützenden Einfluß des Bundesgrenzschutzes für die Länder ablehnt und gleichzeitig in der jüngsten Vergangenheit die Unterstützung des Bundesgrenzschutzes zur Sicherung des Rhein-MainFlughafens erbeten, und, wie ich glaube, zu Recht auch erhalten hat.

    (Abg. Vogel: Die Hessen waren immer so!)

    Es dürfte in diesem Zusammenhang interessant sein, was Innenminister Ruhnau als Berichterstatter in der Sitzung des Bundesrates vorn 22. Oktober 1971 ausgeführt hat. Mit Genehmigung der Frau Präsidentin darf ich es vielleicht zitieren. Er sagte:
    Wir haben in den letzten Monaten — jetzt kann man schon sagen, in mehr als einem Jahr — bei der Sicherung des Flugverkehrs auf den Flughäfen in der Zusammenarbeit von Bundesgrenzschutz und Länderpolizeien dort, wo sie praktiziert wurde, gute Erfahrungen gemacht. Wir wären in dem kleinen Land, das ich hier repräsentiere, überhaupt nicht in der Lage gewesen, mit unseren Polizeikräften die Sicherheit auf dem Flugplatz sicherzustellen, oder aber wir hätten anderes vernachlässigen müssen.
    Die CDU/CSU-Fraktion hofft, daß im Laufe der Beratungen die Innenminister der Länder entsprechend der Ankündigung von Senator Ruhnau in der genannten Bundesratssitzung ihre Auffassung zum Gesetzentwurf im Beratungsprozeß des Bundestages vortragen.
    Damit der Bundesgrenzschutz den im Gesetz vorgesehenen Aufgaben entsprechen kann, muß überprüft werden, wie seine Ausbildung erweitert und verbreitert werden kann, damit er die Grenzsicherungs- und polizeilichen Aufgaben voll wahrnehmen kann. Der Bundesminister des Innern hat dies zwar angekündigt. Wir würden aber wünschen, daß dies gleichzeitig mit der Beratung des Gesetzes erfolgt.
    Unsere bundesstaatliche Ordnung sieht den Einsatz von Polizeien der Länder über deren Grenzen hinweg vor. Von da aus wäre es wünschenswert, wenn das Polizeirecht der Länder vereinheitlicht würde. Der föderale Aufbau unseres Staates würde darunter sicher nicht leiden. Die Hilfe des Bundesgrenzschutzes in besonderen Risikosituationen würde aber schneller und damit, wie ich meine, auch wirkungsvoller möglich.
    Es ist immerhin denkbar, daß in Zeiten einer größeren Gefährdung unserer Sicherheit an unseren Grenzen eine besondere Anspannung der Streitkräfte und im Innern eine Anspannung der Polizeikräfte erforderlich ist. Deshalb wird der vorliegende Entwurf von uns nicht so verstanden, daß nunmehr die Länder in ihren Anstrengungen nachlassen dürften, mit denen sie die innere Sicherheit in ihrem Bereich zu gewährleisten haben. Es soll hier keine Aufgabe von den Ländern auf den Bund verlagert, sondern es soll lediglich ein besonderes Instrument zur Meisterung besonderer Notlagen von längerer Dauer und übergreifenden Umfangs geschaffen werden.
    Nach unseren Vorstellungen erweist sich der Kombattantenstatus auch bei der neuen gesetzlich normierten Aufgabenstellung als notwendig; er ist kein Beweis für den Auftragscharakter des Bundesgrenzschutzes. Er ergibt sich, so meinen wir, allein aus dem Gesetz. Wir sehen den Kombattantenstatus vor allem als Fürsorge für die Grenzschutzbeamten an der Demarkationslinie an, die nie klar erkennen können, ob es sich um eine Situation handelt, die nur einen Übergriff darstellt, oder um die Spitze eines militärischen Vorstoßes.
    Ich sagte schon, die Sicherung der Demarkationslinie und die Grenzsicherung sollen nach unseren Vorstellungen auch weiterhin die Hauptaufgabe des Bundesgrenzschutzes sein, denn die polizeiliche Grenzsicherung ist wesentliche Voraussetzung für die innere Sicherheit unseres Staates. Wir legen aber Wert auf die Feststellung, daß die Ausbildung des Bundesgrenzschutzes grundsätzlich nach polizeilichen Prinzipien zu erfolgen hat. Sie trägt nur notwendigerweise dem derzeitigen Schwerpunkt des Einsatzes an der Demarkationslinie und der Grenze zur Tschechoslowakei Rechnung. Ebenso muß die Bewaffnung und Ausstattung einer für den verbandsmäßigen Einsatz vorgesehenen Polizeitruppe anders sein als im polizeilichen Einzeldienst. Hier mag uns vielleicht das Beispiel von Berlin ein gewisser Anhalt sein.
    Mit der Verdeutlichung des Bundesgrenzschutzes als Polizei des Bundes, mit der notwendigerweise auch Ausbildung, Personalfragen und Laufbahnrecht anders gehandhabt werden müssen, wird der Bundesgrenzschutz auch von der äußeren Verzerrung des Berufsbildes und der inneren Verunsicherung - das eine als Folge des anderen — sicher wegkommen. Der Bundesgrenzschutz hat aber zunehmend Aufgaben zugewiesen erhalten, die über die Grenzsicherung hinausgehen. Wir sehen dies als richtig an, weil neben der Veränderung und dem Wachsen sicherheitspolitischer Probleme auch die größere Beweglichkeit der Gesetzesbrecher in Rechnung gestellt werden muß. So erscheint die Folgerung zwingend, dem Staat ein jederzeit abrufbares Sicherheitsinstrument zur Verfügung zu stellen. Diese Aufgabe kann nach unserer Meinung der Bundesgrenzschutz erfüllen. Wir sind aber auch der Meinung und demgemäß werden wir unsere Auffassung zur Gesetzesvorlage dartun —, daß sich dieser Entwurf in die Gesamtkonzeption des Sicherheitssystems unseres Staates einordnen muß. Hier fehlt uns allerdings von der Regierung noch einiges.



    Hanz
    Dieses Gesetz wird aber, so glauben wir, ein nicht unwesentlicher Schritt auf dem Wege zur Verbesserung der inneren Sicherheit sein, und die CDU' CSU wird an diesem Gesetz aktiv und positiv mitarbeiten.

    (Beifall bei der CDU/CSU.)



Rede von Dr. Hermann Schmitt
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)
Meine Damen und Herren, das Wort hat der Herr Abgeordnete Pensky.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Heinz Pensky


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die sozialdemokratische Bundestagsfraktion begrüßt die Initiative der Bundesregierung zu dem vorliegenden Gesetzentwurf eines neuen Bundesgrenzschutzgesetzes; denn schließlich wird damit der Versuch unternommen, Klarheit auf einem Gebiet zu schaffen, auf dem es in einem Rechtsstaat am ehesten notwendig ist, nämlich dort, wo es um Macht geht.
    Der jetzige Zustand ist unbefriedigend. Ich glaube, das wird jeder erkennen, der sich mit den Fragen des Bundesgrenzschutzes befaßt hat. Ich möchte dafür nur einige Fakten nennen:
    1. Das geltende Bundesgrenzschutzgesetz umschreibt in seinen sechs Paragraphen nur sehr ungenau die Grenzschutzaufgaben und gibt damit zu erheblichen Auslegungszweifeln Anlaß.
    2. Das BGS-Gesetz ist bisher noch nicht an die im Jahre 1968 geänderten Art. 35, 91 und 115 f. des Grundgesetzes angeglichen worden.
    3. Zwischenzeitlich sind dem Bundesgrenzschutz auf Grund ministerieller Anordnungen eine Reihe von Aufgaben zugewiesen worden, die durch das Bundesgrenzschutzgesetz expressis verbis nicht abgedeckt sind.
    4. Die Befugnisse der Beamten des Bundesgrenzschutzes sind lediglich in Dienstanweisungen, also in administrativen Regelungen niedergelegt, die keinen Rechtssatzcharakter haben.
    Allein diese Beispiele zeigen, daß es schon aus rechtsstaatlichen Gründen notwendig ist, eine gesetzliche Klärung auf diesen Gebieten vorzunehmen.
    Nun meine ich aber auch, daß wir es den Beamten des Bundesgrenzschutzes schuldig sind, ihnen sichere Rechtsgrundlagen sowohl für ihr Tätigwerden als auch für ein eindeutiges Berufsbild zu geben. Hier wissen wir, diejenigen, die sich mit den Beamten unterhalten haben, daß sie gelegentlich doch den Eindruck gehabt haben, daß sie nicht wissen, ob sie Fisch oder Fleisch sind.
    Meine Damen und Herren, ich nehme von dieser Stelle aus gerne Gelegenheit, namens der sozialdemokratischen Bundestagsfraktion allen Beamten des Bundesgrenzschutzes dafür zu danken, daß sie trotz widriger Umstände in der Vergangenheit die ihnen übertragenen Aufgaben pflichtbewußt erfüllt und damit einen bedeutsamen Beitrag zur inneren Sicherheit unserer Bundesrepublik geleistet haben.
    Es erscheint uns aber auch geboten, wie der Gesetzentwurf es anstrebt, den Bundesgrenzschutz in eine Gesamtkonzeption für die innere Sicherheit einzubeziehen und den polizeilichen Charakter des Bundesgrenzschutzes stärker als bisher zu betonen, d. h. - um es konkret zu sagen — der Bundesgrenzschutz soll als Sonderpolizei des Bundes mit begrenzten polizeilichen Aufgaben dargestellt werden. Dabei geht meine Fraktion jedoch davon aus — der Herr Innenminister hat das bestätigt —, daß die Polizeihoheit der Länder unangetastet bleibt und die Aufgabenabgrenzung verfassungsrechtlich eindeutig geklärt wird.
    Indem ich das sage, spreche ich gleichzeitig die von den Ländern Bayern und Hessen im Bundesrat gegen den Gesetzentwurf geltend gemachten Bedenken an.

    (Abg. Vogel: Die von Bayern gehen noch; die von Hessen sind viel schlimmer!)

    Die Bayern können gelegentlich unterschiedliche Motive haben. Das wissen Sie, Herr Kollege Vogel, doch auch. Wir werden uns im Verlaufe des Beratungsverfahrens mit großem Ernst mit allen Fragen befassen und dabei auch all die Kritik und die Bedenken, die vorgebracht worden sind, prüfen. Das bezieht sich sowohl auf die verfassungsrechtlichen Bedenken als auch auf den sicherlich beachtenswerten Hinweis des hessischen Innenministers Hemfler auf einen Beschluß eines Vorprüfungsausschusses des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 15. Dezember 1966, nach dem der Bundesgrenzschutz nach seiner Aufgabenstellung, Organisation und Bewaffnung keine spezifische Polizeieinheit, sondern ein paramilitärischer Truppenverband ist. Ich habe hier nur zitiert. Ich glaube, daß es gerade an dieser Stelle richtig ist, an das zu erinnern, was Herr Minister Genscher sowohl im Bundesrat als auch hier soeben noch einmal gesagt hat oder zu verstehen gegeben hat, nämlich daß wir die Debatte nicht auf dem Hintergrund der früheren, sondern der neuen Konzeption des Bundesgrenzschutzes führen müssen, der auch — das füge ich hinzu — Ausrüstung und Ausbildung zu folgen haben. Letzteres möchte ich besonders unterstrichen wissen.
    Wir begrüßen deshalb auch den Beschluß des Bundesrates, die Auffassung der Länder durch eigene Vertreter im Bundestag und seinen Ausschüssen vertreten zu lassen. Leider finden wir heute unter den anwesenden Herren keinen solchen Vertreter. Ich bin aber sicher, daß dieses Verfahren dazu beitragen wird, eine Lösung zu finden, die sowohl dem sicherheitspolitischen Anliegen als auch der verfassungsmäßigen Ordnung in unserem föderativen Staat gerecht wird.
    Meine Damen und Herren, lassen Sie mich nun auf einige Gesichtspunkte im Zusammenhang mit diesem Gesetzentwurf im einzelnen eingehen. Ich möchte zunächst auf die Frage zu sprechen kommen, aus welchen Gründen es richtig erscheint, einen klaren polizeilichen Charakter für den Bundesgrenzschutz zu entwickeln.
    Erstens. Bereits beim Aufbau des Bundesgrenzschutzes -- hier ergänze ich das, was der Herr Innenminister gesagt hat — hat der Gesetzgeber zu erkennen gegeben, daß der Bundesgrenzschutz als



    Pensky
    polizeiliche Einrichtung gedacht war. Hierzu verweise ich auch auf das Bundespolizeibeamtengesetz, in dem die Rechtsverhältnisse der Polizeivollzugsbeamten im Bundesgrenzschutz gemeinsam mit den Rechtsverhältnissen anderer Polizeivollzugsbeamten des Bundes, die hier nicht im Streit stehen, geregelt worden sind. Diese Rechtsverhältnisse sind also nicht etwa in einem Soldatengesetz oder in einem sonstigen gesonderten Rechtsstellungsgesetz geregelt. Es lag deshalb wohl auch nicht im Sinne des Gesetzgebers von damals, den Bundesgrenzschutz vom inneren Gefüge her eine andere denn eine polizeiliche Ausrichtung zu geben. Darauf ist von meiner Fraktion auch schon in früheren Debatten hingewiesen worden. Zu diesem Punkt bleibt noch zu erwähnen, daß Grenzschutz auch in anderen Staaten grundsätzlich als eine polizeiliche Aufgabe angesehen wird.
    Ein zweiter Gesichtspunkt. Den Grenzschutzdienst entlang der Grenzen zur DDR wie auch zur CSSR stärker als bisher als eine polizeiliche Aufgabe herauszustellen, halte ich nicht zuletzt auch auf dem Hintergrund der Entspannungspolitik dieser Bundesregierung gegenüber den Ostblockstaaten für eine politische Notwendigkeit.

    (Zuruf des Abg. Vogel.)

    Ich meine jedoch, meine Damen und Herren — ich antworte jetzt schon darauf —, daß selbstverständlich auch die andere Seite daran interessiert sein muß, an den genannten Grenzen zu einer normalen grenzpolizeilichen Lage zu kommen. Dabei übersehe ich keinesfalls die traurigen Realitäten, die durch Minengürtel, Schießbefehl und Stacheldraht gekennzeichnet sind. Wir können das beklagen. Diese Situation kann jedoch nur politisch überwunden werden. Darauf ist auch, wie dem Hohen Hause wiederholt verdeutlicht worden ist, die Politik dieser Bundesregierung gerichtet.
    Ein dritter Gesichtspunkt, der für den polizeilichen Charakter des Bundesgrenzschutzes spricht: Mit der Grundgesetzänderung aus dem Jahre 1968 sind dem Bundesgrenzschutz unter den in Art. 91 und 115 f genannten Voraussetzungen auch Aufgaben im Innern des Landes zugewiesen worden. Der vorliegende Gesetzentwurf stellt klar, daß es sich hierbei um polizeiliche Schutz- und Sicherungsaufgaben handelt. Es erscheint mir also in Übereinstimmung mit dem Gesetzentwurf notwendig, daß auch in den genannten Fällen die Aufgaben nach polizeilichen Grundsätzen und mit polizeilichen Mitteln wahrgenommen werden. Schließlich richtet sich eine polizeiliche Schutz- und Sicherungsaufgabe gegen zivile Ordnungsstörer.
    Ich darf zusammenfassen: In den vorgenannten Fällen gibt es keine Meinungsverschiedenheiten über eine verfassungsrechtlich abgesicherte örtliche und sachliche Zuständigkeit des Bundesgrenzschutzes. Die Verwendung des Bundesgrenzschutzes sollte deshalb aus den vorgenannten Gründen eine rein polizeiliche sein. Das muß jedoch konsequenterweise die Aufgabe nach sich ziehen, Ausrüstung und Ausbildung des Bundesgrenzschutzes dieser gesetzgeberischen Konzeption anzupassen. Dazu merke ich
    noch einmal an, dies hat Herr Minister Genscher zugesagt, und wir unterstützen ihn dabei.
    Aber auch folgendes möchte ich hinzufügen. Ich meine, daß die Entwicklung des Bundesgrenzschutzes zu einer Einrichtung, die ausschließlich polizeiliche Aufgaben wahrnehmen soll, es notwendig erscheinen läßt, auch über andere Fragen zu sprechen, die mit einem polizeilichen Berufsbild untrennbar zusammenhängen. Dabei denke ich z. B. an Probleme, die sich aus der Bundesgrenzschutz-Dienstpflicht und dem Kombattanten-Status ergeben, auf den Sie, Herr Kollege Hanz, ja soeben sehr akzentuiert hingewiesen haben. Hierzu darf ich anmerken, daß es zwar früher schon einmal einen CDU-Bundesinnenminister gegeben hat, der die gesamte Polizei, also auch die der Länder, mit dem KombattantenStatus „ausstatten" wollte, daß dies aber seinerzeit die SPD-Bundestagsfraktion mit Erfolg hat abwehren können. Statt dessen wird inzwischen mit guten Erfolgsaussichten — das muß ich in dem Zusammenhang sagen — durch die Institution des Europarates über den von der SPD-Bundestagsfraktion initiierten Antrag für eine internationale Polizeikonvention verhandelt, die den völkerrechtlichen Schutz der Polizeibeamten als Nichtkombattanten im Falle eines bewaffneten Konfliktes sicherstellen soll.
    Bei der weiteren Diskussion über den vorliegenden Entwurf eines Bundesgrenzschutzgesetzes werden wir uns sicherlich auch noch mit dieser Problematik zu befassen haben. Dafür gibt es, wie ich festgestellt habe, eine Reihe bedeutsamer Rechtsgutachten und wissenschaftlicher Abhandlungen, die uns dabei eine nützliche Hilfe sein können.
    Bisher habe ich über die Verwendung des Bundesgrenzschutzes in seiner Funktion als Grenzschutz und als polizeiliches Schutz- und Sicherheitsorgan im Innern in den Fällen der Art. 91 und 115 f des Grundgesetzes gesprochen, in denen die Zuständigkeiten verfassungsmäßig eindeutig festliegen und heute auch nicht mehr umstritten sind. Einzubeziehen in diesen Komplex sind auch noch die Fälle des Art. 35 Abs. 2 und 3 des Grundgesetzes — Hilfe bei einer Naturkatastrophe oder einem besonders schweren Unglücksfall —; denn auch hier liegt eine klare grundgesetzliche Regelung zugrunde. Von der Sache her werden Sie mir, meine Damen und Herren, sicherlich bestätigen, daß in solchen Fällen der Bundesgrenzschutz in der Vergangenheit sehr nützliche Dienste geleistet hat, auf die wir auch in der Zukunft nicht verzichten möchten.
    Die eigentliche Kritik an der Zuständigkeit des Bundesgrenzschutzes setzt erst dort ein, wo unterhalb der Schwelle der eben genannten grundgesetzlichen Bestimmungen der Bundesgrenzschutz für polizeiliche Aufgaben innerhalb des Landes eingesetzt werden soll. Hierzu einige Bemerkungen. Der Schutz von Bundesorganen — ich erinnere nur an die Wache beim Bundespräsidialamt, beim Bundeskanzleramt und beim Innenministerium — wird seit Jahren vom Bundesgrenzschutz wahrgenommen, ebenso die Sicherung eigener Einrichtungen des Bundesgrenzschutzes. Das sind zweifelsfrei ständige polizeiliche Aufgaben im Innern, die über den bisher gesetzlich geregelten Zuständigkeitsrahmen des



    Pensky
    Bundesgrenzschutzes hinausgeben. Wenn sich die Notwendigkeit der Wahrnehmung solcher Aufgaben durch den Bundesgrenzschutz doch herausgestellt hat das ist wohl unumstritten , dann ist es auch erforderlich, diesen Tatbestand zu legalisieren. Das stößt offenbar auch nicht auf Kritik; jedenfalls habe ich sie nicht wahrnehmen können.