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ID0616205300

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    Deutscher Bundestag 162. Sitzung Bonn, Mittwoch, den 19. Januar 1972 Inhalt: Beileidstelegramm zum Tod des dänischen Königs Frederik IX. 9345 A Glückwunsch zum 70. Geburtstag des Abg. Dr. Siemer 9345 B Würdigung der Tätigkeit des Personals des Hospitalschiffes „Helgoland" 9345 B Absetzung der Punkte 13 und 25 von der Tagesordnung und Erweiterung der Tagesordnung 9345 B Überweisung von Vorlagen der Bundesregierung an Ausschüsse 9345 D Abgabe einer Erklärung der Bundesregierung Dr. Schiller, Bundesminister 9347 D, 9369 D Strauß (CDU/CSU) 9352 D Ertl, Bundesminister 9361 B Dr. Schachtschabel (SPD) 9363 B Kirst (FDP) 9366 B Dr. Ritz (CDU/CSU) 9369 B Entwurf eines Gesetzes zur Krankenversicherung für Landwirte (CDU/CSU) (Drucksache VI/2937) in Verbindung mit Entwurf eines Gesetzes zur Weiterentwicklung des Rechts der gesetzlichen Krankenversicherung (Gesetz über die Krankenversicherung der Landwirte) (Drucksache VI/3012) — Erste Beratung —Susset (CDU/CSU) 9372 B Arendt, Bundesminister 9374 A Horstmeier (CDU/CSU) 9376 B Schonhofen (SPD) 9379 C Peters (Poppenbüll) (FDP) 9384 B Niegel (CDU/CSU) 9385 D Frehsee (SPD) 9388 C Frau Kalinke (CDU/CSU) 9389 D Ertl, Bundesminister 9393 A Entwurf eines Gesetzes über den Bundesgrenzschutz (Bundesgrenzschutzgesetz) (Drucksache VI/2886) — Erste Beratung —Genscher, Bundesminister 9396 D Hanz (CDU/CSU) 9398 A Pensky (SPD) 9400 A Krall (FDP) 9402 D Entwurf eines Vierten Gesetzes zur Änderung des Wasserhaushaltsgesetzes (Drucksache VI/2869) — Erste Beratung — Dr. Hammans (CDU/CSU) 9404 B Wittmann (Straubing) (SPD) 9405 C II Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 162. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 19. Januar 1972 Entwurf eines Gesetzes zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch Luftverunreinigungen, Geräusche, Erschütterungen und ähnliche Vorgänge (Bundes-Immissionsschutzgesetz) (Drucksache VI/2868) — Erste Beratung — 9406 B Entwurf eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 2. Februar 1971 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Regierung der Französischen Republik über die deutsche Gerichtsbarkeit für die Verfolgung bestimmter Verbrechen (Drucksache VI/2434) — Erste Beratung — 9406 C Entwurf eines Bundesgesetzes zur Einführung einer Altersgrenze für Notare (Abg. Erhard [Bad Schwalbach], Dr. Lenz [Bergstraße], Vogel und Fraktion der CDU/ CSU) (Drucksache VI/2936) — Erste Beratung — 9406 C Entwurf eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 30. März 1971 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und Kanada über Soziale Sicherheit (Drucksache M/2977) —Erste Beratung — 9406 C Entwurf eines Gesetzes zu dem Vertrag vom 28. Juni 1971 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Österreich über die Gewährung von Abgabenfreiheit für Fernmeldeanlagen im Grenzgebiet (Drucksache M/2982) — Erste Beratung — 9406 D Entwurf eines Gesetzes zum Zusatzprotokoll über die Übergangsphase der Assoziation zwischen der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft und der Türkei Finanzprotokoll Internen Abkommen über das Finanzprotokoll Abkommen über die EGKS-Erzeugnisse vom 23. November 1970 (Drucksache M/2978) — Erste Beratung — 9406 D Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Viehseuchengesetzes (Drucksache VI/3017) — Erste Beratung — 9407 A Entwurf eines Gesetzes über die Verplombung im Durchgangsverkehr von zivilen Gütern zwischen der Bundesrepublik Deutschland und Berlin (West) (Drucksache VI/3010) — Erste Beratung — 9407 A Mündlicher Bericht des Innenausschusses über den Bericht der Bundesregierung über die Möglichkeiten einer Verstärkung der zivilen Verteidigung (Drucksachen M/386, M/2949) 9407 B Weißbuch 1971/1972 zur Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland und zur Entwicklung der Bundeswehr (Drucksache VI/2920) 9407 B Ubersicht 10 des Rechtsausschusses über die dem Deutschen Bundestag zugeleiteten Streitsachen vor dem Bundesverfassungsgericht (Drucksache VI/2953) 9407 C Bericht des Ausschusses für Wirtschaft über die von der Bundesregierung erlassene Einundvierzigste Verordnung zur Änderung der Einfuhrliste — Anlage zum Außenwirtschaftsgesetz — (Drucksachen VI/2648, VI/2988) 9407 C Antrag des Bundesministers für Wirtschaft und Finanzen betr. Veräußerung von Teilflächen aus dem ehemaligen Großen Exerzierplatz in Saarbrücken an die Stadt Saarbrücken und zwei Firmen (Drucksache VI/2981) 9407 C Mündlicher Bericht des Innenausschusses über den Vorschlag der Kommission der Europäischen Gemeinschaften für eine Verordnung des Rates zur Änderung des Statuts der Beamten der Europäischen Gemeinschaften in bezug auf die Tagegelder für Dienstreisen (Drucksachen VI/2532, VI/2965) 9407 D Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Verkehr und für das Post- und Fernmeldewesen über den von den Abg. Strauß, Lemmrich, Dr. Probst, Dr. Althammer, Dr. Müller-Hermann, Dr. Pohle, Gerlach (Obernau), Niegel, Schedl, Mursch (Soltau-Harburg) und der Fraktion der CDU/CSU eingebrachten Antrag betr. Fortführung der Entwicklungsarbeiten für ein landgebundenes Hochleistungsschnellverkehrssystem (Drucksachen VI/2494, VI/3006) 9408 A Antrag der Abg Frau Dr. Walz, Dr. Martin, Berger, Dr. Hubrig, Dr. Hermesdorf (Schleiden) und der Fraktion der CDU/ CSU betr. deutsche Mitarbeiter bei internationalen Organisationen auf dem Gebiet von Wissenschaft und Forschung (Drucksache M/2954) 9408 A Fragestunde (Drucksache M/3016) Frage des Abg. Dr. Miltner (CDU/CSU) : Weisung des Bundesministeriums des Innern betr. das Verfahren bei der Einreise einer SED-Delegation zum DKP-Parteitag vom 25. bis zum 28. November 1971 in Düsseldorf Genscher, Bundesminister 9408 C, D Dr. Miltner (CDU/CSU) 9408 D Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 162. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 19. Januar 1972 III Frage des Abg. Dr. Miltner (CDU/CSU) : Einreise von Albert Norden und Heinz Gegel in die Bundesrepublik Deutschland zur Teilnahme an dem DKP-Parteitag Genscher, Bundesminister 9409 A, B Dr. Miltner (CDU/CSU) 9409 B Fragen des Abg. Schirmer (SPD) : Aufbau einer „Führungs- und Verwaltungsschule des Sports" Genscher, Bundesminister 9409 C, D Schirmer (SPD) 9409 D Frage des Abg. Cramer (SPD) : Erhöhung der Sätze der Unterhaltshilfe Genscher, Bundesminister 9410 A, B Cramer (SPD) 9410 B Fragen des Abg. Dr. Arnold (CDU/CSU) : Neue Abgasreinigungsvorrichtung der Technischen Universität Kopenhagen Genscher, Bundesminister 9410 B, C, D Dr. Arnold (CDU/CSU) 9410 C, D Fragen des Abg. Dr. Franz (CDU/CSU) : Unterstützung für den Deutschen Schriftstellerverband Genscher, Bundesminister 9411 A Fragen des Abg. Dr. Jobst (CDU/CSU) : Einhaltung der Verpflichtung zur Nichteinmischung in die inneren Angelegenheiten eines anderen Staates seitens kommunistischer Parteien Genscher, Bundesminister 9411 B, C, D, 9412 A Dr. Jobst (CDU/CSU) . 9411 C, D, 9412 A Frage des Abg. Dr. Gatzen (CDU/CSU) : Freigabe der Auslieferung des Buches „Das Informationsbankensystem der Bundesregierung" Genscher, Bundesminister 9412 B, C Dr. Gatzen (CDU/CSU) 9412 B, C Fragen der Abg. Frau Lauterbach (SPD) : Werbeaktion privater Versicherungsverbände für eine freiwillige Zusatzversicherung zugunsten von Schülern Rohde, Parlamentarischer Staatssekretär 9412 D, 9413 A, C Frau Lauterbach (SPD) 9413 B, C Frage des Abg. Heyen (SPD) : Überprüfung von Wohnungen und Unterkünften von Gastarbeitern Rohde, Parlamentarischer Staatssekretär 9413 D, 9414 B, C, D Heyen (SPD) 9414 A, B Hansen (SPD) 9414 C Fragen des Abg. Weigl (CDU/CSU) : Zahl der im Alter von über 60 bzw. 63 Lebensjahren einer rentenversicherungspflichtigen Beschäftigung nachgehenden Schwerbeschädigten und Spätheimkehrer — Finanzielle Mehrbelastung der Rentenversicherungsträger durch eine Herabsetzung der Altersgrenze für Schwerbeschädigte und Spätheimkehrer Rohde, Parlamentarischer Staatssekretär 9414 D, 9415 B, C, D Weigl (CDU/CSU) 9415 B, C Müller (Berlin) (CDU/CSU) 9415 D Fragen des Abg. Geisenhofer (CDU/CSU) : Praxis der Landesversicherungsanstalten in der Anwendung des Art. 2 § 44 ARVNG Rohde, Parlamentarischer Staatssekretär 9416 A, B Geisenhofer (CDU/CSU) 9416 B Frage des Abg. Dr. Marx (Kaiserslautern) (CDU/CSU) : Bekämpfung der Schwerkriminalität Dr. Bayerl, Parlamentarischer Staatssekretär 9416 C, 9417 A, B Dr. Marx (Kaiserslautern) (CDU/CSU) 9417 A Frage des Abg. Barche (SPD) : Femegerichte südkoreanischer Gastarbeiter Dr. Bayerl, Parlamentarischer Staatssekretär 9417 B, D Barche (SPD) 9417 C Schmidt (Braunschweig) (SPD) 9417 D Frage des Abg. Schmidt (Würgendorf) (SPD) : Zahl der Eintragungen in das Verkehrszentralregister beim Kraftfahrtbundesamt für die Jahre 1970 und 71 Wittrock, Staatssekretär 9418 B IV Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 162. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 19. Januar 1972 Frage des Abg. Schmidt (Würgendorf) (SPD) : Anhebung der Grenze der in das Verkehrszentralregister eintragungsfähigen Bußgelder Wittrock, Staatssekretär 9418 B, D Schmidt (Würgendorf) (SPD) 9418 D Frage des Abg. Dr. Schmude (SPD) : Lärmschutzmaßnahmen bei Autobahnbauvorhaben in der Nähe von Wohngebieten Wittrock, Staatssekretär 9419 B, D Dr. Schmude (SPD) 9419 B, D Fragen des Abg. Wagner (Günzburg) (CDU/CSU) : Geschwindigkeitsbeschränkung auf 100 km/h für Kraftfahrzeuge mit SpikesReifen Wittrock, Staatssekretär 9420 A, B Wagner (Günzburg) (CDU/CSU) 9420 A Frage des Abg. Spitzmüller (FDP) : Beendigung eines Arbeitsverhältnisses bei Übergewicht Wittrock, Staatssekretär 9420 C, D, 9421 A Spitzmüller (FDP) 9420 D, 9421 A Fragen des Abg. Niegel (CDU/CSU) : Anhebung der Postgebühren — Auswirkung der beabsichtigten Postgebührenerhöhung im Paketdienst auf die gewerbliche Wirtschaft, insbesondere im Zonenrandgebiet Wittrock, Staatssekretär 9421 B, C, D, 9422 A, C Niegel (CDU/CSU) 9421 D, 9422 A, C Nächste Sitzung 9422 D Anlagen Anlage 1 Liste der beurlaubten Abgeordneten 9423 A Anlage 2 Schriftliche Antwort auf die Mündliche Frage des Abg. Dr. Müller-Hermann (CDU/CSU) betr. Höchstgeschwindigkeiten in Frankreich 9423 D Anlage 3 Schriftliche Antwort auf die Mündliche Frage des Abg. Seefeld (SPD) betr. Maßnahmen zum Schutz von Kindern im Straßenverkehr 9424 A Anlage 4 Schriftliche Antwort auf die Mündliche Frage des Abg. Dr. Böhme (CDU/CSU) betr. Studienbeihilfen seitens der Bundesbahn und der Bundespost für Studierende an Fachhochschulen 9424 B Anlage 5 Schriftliche Antwort auf die Mündlichen Fragen des Abg. Dr. Schwörer (CDU/CSU) betr. Leitplanken an Straßen 9424 D Anlage 6 Schriftliche Antwort auf die Mündliche Frage des Abg. Dr. Riedl (München) (CDU/CSU) betr. die von der Sonderkommission zur Überprüfung der Betriebssicherheit bei der Deutschen Bundesbahn erzielten Ergebnisse 9425 A Anlage 7 Schriftliche Antwort auf die Mündliche Frage des Abg. Schlee (CDU/CSU) betr. Berücksichtigung des bayerischen Zonenrandgebietes bei der Einrichtung neuer Anschlüsse an das Fernsprechnetz 9425 C Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 162. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 19. Januar 1972 9345 162. Sitzung Bonn, den 19. Januar 1972 Stenographischer Bericht Beginn: 9.00 Uhr
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    Anlage 1 Liste der beurlaubten Abgeordneten Anlagen zum Stenographischen Bericht Abgeordneter beurlaubt bis einschließlich Dr. Achenbach 19. 1. Adams * 20. 1. Dr. Ahrens ** 28. 1. Dr. Aigner * 20. 1. Alber ** 27. 1. Amrehn ** 27. 1. Dr. Arndt (Berlin) 29. 1. Dr. Artzinger * 20. 1. Bals ** 27. 1. Bartsch 28. 1. Bauer (Würzburg) ** 26. 1. Behrendt * 21. 1. Biechele 21. 1. Blank 5. 2. Blumenfeld ** 27. 1. Borm * 20. 1. Dr. Burgbacher * 20. 1. Dasch 5. 2. Frau Dr. Diemer-Nicolaus ** 27. 1. Dr. Dittrich * 21. 1. Draeger ** 27. 1. Dr. Enders ** 27. 1. Dr. Erhard 21. 1. Faller * 19. 1. Fellermaier * 19. 1. Flämig * 21. 1. Fritsch ** 27. 1. Dr. Furler ** 27. 1. Gerlach (Emsland) * 20. 1. Dr. Gleissner 22. 1. Dr. Gölter 19. 1. Freiherr von und zu Guttenberg 5. 2. Frau Herklotz ** 26. 1. Dr. Hermesdorf (Sehleiden) ** 27. 1. Hösl ** 26. 1. Jung ** 27. 1. Kahn-Ackermann ** 27. 1. Dr. Kempfler ** 26. 1. Frau Klee ** 26. 1. Klinker * 20. 1. Dr. Koch * 20. 1. Kriedemann * 21. 1. Freiherr von Kühlmann-Stumm 19. 1. Lange * 21. 1. Lautenschlager * 21. 1 Lemmrich ** 26. 1. Lenders 21. 1. Lenze (Attendorn) ** 27. 1. Dr. Dr. h. c. Löhr * 20. 1. Logemann 29. 1. Lücker (München) * 20. 1. Frau Meermann 21. 1. Meister * 20. 1. Memmel * 20. 1. Dr. h. c. Dr.-Ing. E. h. Möller 19. 1. Müller (Aachen-Land) * 19. 1. Dr. Müller (München) ** 27. 1. Frau Dr. Orth * 20. 1. Pawelczyk ** 26. 1. Pfeifer 19. 1. Pöhler ** 26. 1. Dr. Reischl * 20. 1. Richarts * 20. 1. Richter ** 26. 1. Riedel (Frankfurt) * 20. 1. Dr. Rinderspacher ** 27. 1. Roser ** 27. 1. Dr. Schellenberg 25. 1. Dr. Schmid (Frankfurt) ** 26. 1. Schmidt (Würgendorf) 27. 1. Dr. Schmidt (Wuppertal) 21. 1. Dr. h. c. Schmücker ** 27. 1. Schulhoff 28. 1. Dr. Schulz (Berlin) ** 27. 1. Schwabe * 20. 1. Dr. Schwörer * 20. 1. Seefeld * 19. 1. Seibert 21. 1. Sieglerschmidt ** 26. 1. Dr. Siemer 28. 1. Werner * 20. 1. Wohlrabe 21. 1. Wolfram * 21. 1. Urlaubsanträge Dr. Giulini 18. 3. Mick 15. 2. * Für die Teilnahme an Ausschußsitzungen des Europäischen Parlaments ** Für die Teilnahme an Sitzungen der Beratenden Versammlung des Europarates Anlage 2 Schriftliche Antwort des Staatssekretärs Wittrock vom 19. Januar 1972 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Müller-Hermann (CDU/CCSU) (Drucksache VI/3016 Frage A 58) : Sind der Bundesregierung die Gründe dafür bekannt, daß Frankreich im Gegensatz zur Bundesrepublik Deutschland, wo das generelle „Tempo 100" außer Orts eingeführt werden soll, eine gleichartige generelle Regelung ab 15. Dezember 1971 durch differenzierte Höchstgeschwindigkeiten ablöst? Frankreich hat seinen seit knapp 2 Jahren laufenden Großversuch mit 110 km/h auf ca. 13 300 km Nationalstraßen modifiziert, um weitere Erkenntnisse über die optimale Höhe einer Geschwindigkeitsbegrenzung außerhalb geschlossener Ortschaften zu gewinnen. Seit dem 15. Dezember 1971 sind auf diesen ca. 13 300 km Nationalstraßen statt bisher 110 km/h nunmehr Geschwindigkeitsbegrenzungen von 100, 9424 Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 162. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 19. Januar 1972 110 und 120 km/h außerhalb geschlossener Ortschaften durch Verkehrszeichen vorgeschrieben. Hierdurch soll die für eine optimale Verkehrssicherheit „richtige" Geschwindigkeitsbegrenzung ermittelt werden. Französische Verkehrsingenieure vermuten, daß diese bei 100 km/h liegt. Deshalb gilt dieser Wert auch auf ca. 70 % der Versuchsstrecken. Anlage 3 Schriftliche Antwort des Staatssekretärs Wittrock vom 19. Januar 1972 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Seefeld (SPD) (Drucksache VI/3016 Frage A 61) : Welche Maßnahmen gedenkt die Bundesregierung zu ergreifen, um die vom Statistischen Bundesamt für das Jahrzehnt 1960 bis 1969 gezogene erschütternde Bilanz über die Zunahme der tödlichen Unfälle von Kindern — jährlich kommen etwa 3300 Kinder unter 15 Jahren durch Unfälle ums Leben — verbessern zu helfen? Bei der in der Anfrage genannten Bilanz des Statistischen Bundesamtes handelt es sich um tödliche Unfälle aller Art, durch die Kinder zum Beispiel infolge von Straßenverkehrsunfällen, durch Sturz und Ertrinken, Kleinkinder durch Ersticken usw. umgekommen sind. Durch Straßenverkehrsunfälle kamen im Jahre 1970 2 167 Kinder im Alter unter 15 Jahren, 1969 1 919 Kinder dieses Alters um. Die Bundesregierung unterstützt finanziell und ideell zusammen mit den Bundesländern und den Verkehrssicherheitsorganisationen (Deutscher Verkehrssicherheitsrat) alle Maßnahmen, die geeignet sind, einen besseren Schutz von Kindern im Straßenverkehr zu erreichen, zum Beispiel durch Maßnahmen beim Straßenbau, durch verstärkte Verkehrserziehung in Kindergärten und Schulen, einheitliche Kennzeichnung der Schulbusse, Sicherung des Schulweges, Ausbildung von Kindergärtnerinnen, Ausbildung von Lehrern und Lehramtsanwärtern für den Verkehrsunterricht in den Schulen, Heranziehung eines unfallverhütenden Schülerlotsendienstes usw. Die Bundesregierung verfolgt laufend die Entwicklung der Straßenverkehrsunfälle der Kinder auf Grund statistischer Untersuchungen, um daraus die notwendigen Folgerungen zu ziehen. Anlage 4 Schriftliche Antwort des Staatssekretärs Wittrock vom 19. Januar 1972 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Böhme (CDU/CSU) (Drucksache VI/3016 Frage A 63) : Trifft es zu, daß die Deutsche Bundesbahn und die Deutsche Bundespost Fachschulingenieuren, die sich verpflichten, eine bestimmte Zeit bei Bahn oder Post Dienst zu tun, eine Abgeltung für von den Bewerbern selbst aufgebrachte Studienkosten zahlen, und wie hoch sind diese Abgeltungen, und für wie lange müssen sich die Bewerber verpflichten? Studienbeihilfen, die Studierende an Fachhochschulen im Rahmen besonderer Bestimmungen erhalten können, werden von der Deutschen Bundesbahn und der Deutschen Bundespost grundsätzlich vom Antragsmonat an gezahlt. Um einem besonders dringenden Bedarf an technischen Nachwuchskräften abzuhelfen, wurden im Geschäftsbereich der Deutschen Bundesbahn seit Herbst 1969 vorübergehend Studienbeihilfen auf Antrag auch nachträglich solchen Bewerbern gewährt, die ihr Studium ganz oder teilweise selbst finanziert hatten und die Voraussetzungen für eine studienbegleitende Förderung erfüllt hätten. Die Beihilfen lagen je nach den Verhältnissen des Einzelfalles in der Regel zwischen 8 000,— und 12 000,— DM und waren steuerpflichtig. Die Empfänger mußten sich dabei verpflichten, die ihnen gewährte Studienbeihilfe zurückzuzahlen, wenn sie während des Vorbereitungsdienstes, der Probezeit oder vor Ablauf von fünf Jahren nach der Ernennung zum Technischen Bundesbahninspektor freiwillig aus dem Bundesbahndienst ausscheiden. Inzwischen wurde für die gesamte Bundesverwaltung eine Regelung vorgesehen, wonach Studienbeihilfen rückwirkend nur noch für die letzten drei Monate vor Antragstellung, längstens für das laufende Semester gezahlt werden. Die Deutsche Bundesbahn stellt zur Zeit ihr Verfahren auf diese Grundsätze um. Anlage 5 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Börner vom 19. Januar 1972 auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Schwörer (CDU/CSU) (Drucksache VI/3016 Fragen A 64 und 65) : Zu welchen Schlüssen ist die Bundesregierung auf Grund der vom Bundesminister für Verkehr angekündigten Zusammenfassung aller bisher ergangenen Erlasse und Rundschreiben über Leitplanken unter Berücksichtigung der inzwischen eingetretenen Änderungen und Ergänzungen in bezug auf eine wirksame Anbringung von Leitplanken gekommen? Hat die Bundesregierung auf Grund neuer Kenntnisse und neuer Regelungen schon in diesem Jahr (1971) Maßnahmen ergriffen, um an gefährlichen Straßenabschnitten durch die Anbringung von Leitplanken vermeidbare Unfallfolgen auszuschließen, und hat sie die Länder aufgefordert, in ihrem Zuständigkeitsbereich das Gleiche zu tun? Mit der Zusammenfassung, der Ergänzung und Überarbeitung aller bisherigen Erlasse und Rundschreiben über Leitplanken an Bundesfernstraßen beabsichtigt die Bundesregierung die Vereinheitlichung der Grundsätze, nach denen die mechanischen Schutzeinrichtungen an Bundesfernstraßen aufgestellt werden. In den künftigen „Richtlinien über die Ausführung und Anordnung von Schutzplanken an Bundesfernstraßen" sind die neuesten Erkenntnisse zusammengefaßt, die durch umfangreiche Anfahrversuche und praktische Erfahrungen gewonnen werden konnten. Mit den neuesten Richtlinien, die veröffentlicht werden, strebt die Bundesregierung einen wirkungsvolleren Einsatz der Schutzplanken nicht nur an den in der Baulast des Bundes stehenden, sondern auch an den Straßen anderer Baulastträger an. Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 162. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 19. Januar 1972 9425 Unabhängig von der Zusammenfassung in den neuen Richtlinien werden die neuesten Erkenntnisse laufend den Bundesländern mitgeteilt und bei der Aufstellung der Schutzplanken berücksichtigt. Damit sind ausreichende Voraussetzungen gegeben, vermeidbare Unfallfolgen auszuschließen, soweit dieses durch Schutzplanken möglich ist. Einen unmittelbaren Einfluß auf die Anordnung von Schutzplanken kann der Bund bei den Straßen nicht ausüben, die in der Baulast der Länder, Kreise und Gemeinden liegen. Im allgemeinen wenden jedoch die anderen Straßenbaulastträger die Richtlinien des Bundes an. Anlage 6 Schriftliche Antwort des Staatssekretärs Wittrock vom 19. Januar 1972 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Riedl (München) (CDU/CSU) (Drucksache VI/3016 Frage A 66) : Welche Ergebnisse hat die von Bundesverkehrsminister Leber nach dem Zugunglück in Rheinweiler eingesetzte Sonderkommission zur Überprüfung der Betriebssicherheit bei der Deutschen Bundesbahn erzielt, und welche Konsequenzen wurden daraus von der Hauptverwaltung der Deutschen Bundesbahn bisher gezogen? Die auf Empfehlung des Bundesministers für Verkehr von der Deutschen Bundesbahn eingesetzten Kommissionen, die unter Beteiligung erfahrener Triebfahrzeugführer im vergangenen Sommer sämtliche Schnellzugstrecken eingehend überprüft haben, sind übereinstimmend zu dem Ergebnis gekommen, daß die Sicherheit der Bundesbahn im Rahmen des Vorausschaubaren und auf der Basis der einschlägigen Regelungen an keiner Stelle als gefährdet anzusehen ist. Die Auswertung der Prüfungsergebnisse brachte eine Reihe von Verbesserungsvorschlägen, die vor allem für die Führer der Lokomotiven und Triebwagen von Bedeutung sind. So werden bereits ab Sommerfahrplan 1972 die Zahl der Geschwindigkeitswechsel verringert und die innerdienstlichen Fahrplanunterlagen übersichtlicher gestaltet werden. Darüber hinaus sind zusätzliche Orientierungshilfen an der Strecke für die Triebfahrzeugführer, die rückstrahlende Ausstattung unbeleuchteter Signale in größerem Umfang als bisher und Verbesserungen in den Führerräumen der Triebfahrzeuge vorgeschlagen und in Angriff genommen worden. Anlage 7 Schriftliche Antwort des Staatssekretärs Wittrock vom 19. Januar 1972 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Schlee (CDU/CSU) (Drucksache VI/3016 Frage A 69) : Welche Stellung nimmt die Bundesregierung zu der Erklärung des bayerischen Staatsministers für Wirtschaft und Verkehr, daß das bayerische Zonenrandgebiet bei der Einrichtung neuer Anschlüsse an das öffentliche Fernsprechnetz unter Berücksichtigung des Anteils seiner Bevölkerung und seiner Fläche am gesamten Zonenrandgebiet der Bundesrepublik Deutschland benachteiligt werde? Die Bundesregierung hat dem Bayerischen Staatsminister für Wirtschaft und Verkehr anhand statistischer Angaben mitgeteilt, daß Bayern beim Investitionsaufwand für das gesamte Zonenrandgebiet einschließlich der an der Grenze zur CSSR gelegenen Fördergebiete ausreichend berücksichtigt ist.
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    Rede von Walter Peters


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FDP)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)

    Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Die Fraktion der FDP begrüßt den Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Krankenversicherung der Landwirte und damit die gesetzliche Regelung der Pflichtkrankenversicherung. Heute muß im nachhinein festgestellt werden, daß die landwirtschaftliche Berufsvertretung und die politisch Verantwortlichen die Notwendigkeiten zu spät erkannt haben. Es gibt keinen anderen Bevölkerungsteil, in dem die Krankenversorgung so unterschiedlich und in Teilen so mangelhaft geregelt ist. Von großer Bedeutung ist deshalb, daß dem
    Gesetzentwurf das Vorhaben und der Wille zugrunde liegen, alle bisher nicht Krankenversicherten in den Versicherungsschutz einzubeziehen. Bundesregierung und Koalition haben sich für die berufsständische Regelung entschieden. Der Bauernverband ist ebenfalls mehrheitlich dieser Auffassung. Der Gesetzentwurf sieht vor, daß 19 landwirtschaftliche Krankenversicherungen analog den Bereichen der Berufsgenossenschaften und in personeller und sachlicher Zusammenarbeit mit diesen und den landwirtschaftlichen Alterskassen gebildet werden. Wir begrüßen diese Konstruktion eines landwirtschaftlichen Sozialwerks, das der Agrarpolitik in Zukunft in mancher Hinsicht ein hilfreiches Instrumentarium sein wird.
    Die berufsständische Lösung erscheint uns aus mehrerer Hinsicht zwingend notwendig, entgegen den Vorstellungen der CDU und deren Gesetzentwurf.
    Erstens: Selbständige Landwirte lassen sich schwerlich bei einer bestehenden gesetzlichen Arbeitnehmerkrankenkasse eingliedern, weil die Beitragserhebung nicht nach gleichen oder vergleichbaren Prinzipien zu gestalten ist.
    Zweitens. Im Leistungsbereich werden die Landwirte nicht auf Verdienstausfall, sondern auf Gestellung von Ersatzkräften angewiesen sein.
    Drittens. Die Pflichteingliederung nur einer Gruppe Selbständiger in eine bestehende Pflichtversicherung ist vom grundgesetzlichen Gleichheitsprinzip her weder vertretbar noch haltbar.
    Viertens. Die gesetzliche Regelung der vollen Kostenübernahme für die landwirtschaftlichen Altershilfeempfänger durch den Bund ist nur in einer berufsständischen Krankenkasse, nicht aber in Arbeitnehmerkrankenkassen zu lösen, in denen die Kosten für die Rentner anteilig von der Rentenversicherung und den Aktiven in der Krankenversicherung getragen werden. Der Bundesrat hat darum gebeten zu prüfen, ob eine Pflichtversicherung der Landwirte in einer bestehenden gesetzlichen Krankenversicherung eine bessere Lösung sei. Nach unserer Auffassung ist das eindeutig nicht der Fall, wie hier nicht nur von mir, sondern auch vom Herrn Minister wie von Herrn Schonhofen nachgewiesen worden ist. Der Bundesrat hat diese Frage gestellt, aber keine gegenteilige Entscheidung zum Regierungsentwurf getroffen. Wollte man die Gruppe der selbständigen Landwirte in die gesetzlichen Krankenkassen, in die Allgemeinen Ortskrankenkassen eingliedern, müßte man für sie ein Gruppenstatut mit einer besonderen Selbstverwaltung schaffen. Schon diese Überlegung sollte zu dem Schluß führen, daß eine berufsständische Krankenkasse die günstigste Regelung ist.
    Nun ist oft eingewandt worden, die Krankenversicherungen der Landwirte seien nicht lebensfähig. Im gleichen Atemzug sind dann jedoch die kleinen Landkrankenkassen, hundert an der Zahl, dafür gehalten worden. In der Regierungsvorlage ist nachgewiesen, daß die 19 zu bildenden Krankenkassen der Landwirte im Durchschnitt 40 000 aktive Mitglieder haben werden, fast doppelt soviel als die Orts-



    Peters (Poppenbüll)

    krankenkassen heute im Durchschnitt. Unterstellt man, daß noch einige dieser 19 Kassen mit weniger Mitgliedern, z. B. die aus d en Hansestädten oder aus dem Saarland, größeren Einheiten angegliedert werden, dann wird die Durchschnittszahl sich noch wesentlich über 40 000 erhöhen. Geht man von einem Fortschreiten des Strukturwandels in der Landwirtschaft aus, von einem Zurückgehen des landwirtschaftlichen Anteils an der Erwerbsbevölkerung von heute 8 % auf 4 bis 5 %, wie er in einigen Industriestaaten erreicht ist, dann sind die Krankenversicherungen der Landwirte im Durchschnitt noch so mitgliederstark wie heute die Ortskrankenkassen und damit lebensfähig.
    Entscheidend für die Leistungsfähigkeit der landwirtschaftlichen Krankenversicherung ist, daß die Kosten für die relativ wie absolut zunehmende Zahl der Altershilfeempfänger vom Bund übernommen werden. Diese Regelung ist noch günstiger als bei der knappschaftlichen Krankenversicherung. Der Bund wird in einigen Jahren Zuschüsse von 480 Millionen DM im Jahr leisten. Eine zusätzliche Garantieerklärung für die Höhe der Beiträge der Aktiven über diese Defizithaftung für die Altershilfeempfänger hinaus ist zur Zeit weder notwendig noch angebracht. Der Gesetzentwurf sieht die Befreiungsmöglichkeit von der Versicherungspflicht bei nachgewiesener entsprechender privater Krankenversicherung beim Inkrafttreten des Gesetzes und später oberhalb der Einheitswertgrenze von 45 000 DM vor.
    Der Bauernverband möchte die absolute Versicherungspflicht und geht dabei wohl von den negativen Beispielen früherer Befreiung an Pflichtversicherungen aus. Die uneingeschränkte Pflicht zur Versicherung dürfte im Hinblick auf die Regelung für Angestellte vom Gleichheitsprinzip her nicht durchzuhalten sein. Nach unserer Ansicht könnte über die Versicherungspflichtgrenze im Ausschuß gesprochen und entschieden werden.
    Die selbständigen Landwirte werden die Kosten für sich, für mithelfende über 18 Jahre alte Familienmitglieder und die Verwaltungskosten tragen. Das ist eine Selbstverständlichkeit. Stellt man Vergleiche zu anderen Versicherungen an, muß man allerdings berücksichtigen, daß der Beitrag für den selbständigen Landwirt einen Familienbeitrag — einschließlich der Kinder bis 18 Jahre — darstellt. Das scheint mir bei manchen Vergleichen nicht berücksichtigt zu sein. Die Solidargemeinschaft gebietet eine Staffelung im Beitragssystem wie bei allen gesetzlichen Krankenversicherungen. Das Zweineinhalbfache des Mindestbeitrags als Höchstbeitrag stellt die gerechteste Lösung dar, und dieser Satz sollte nicht überschritten werden.
    Die Krankenversicherung der Landwirte wird die Leistungen der RVO-Kassen bieten — abzüglich Krankengeld, dafür jedoch die Gestellung des Betriebshelfers und der Haushaltshelferin. Über Einzelheiten dieser Regelung werden wir in den Ausschüssen sprechen und entscheiden.
    Einige Verbesserungen des Regierungsentwurfs erscheinen angebracht. Der vorgelegte Gesetzentwurf ist ein gut durchdachtes Konzept zur Pflichtkrankenversicherung der Landwirte mit ihren Familien und mithelfenden Angehörigen. Die verwaltungsmäßige Zusammenfassung von landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaften, landwirtschaftlicher Altershilfe, deren Ausbau wir in naher Zukunft ebenfalls hier behandeln und beschließen werden, und der Krankenversicherung der Landwirte wird von uns begrüßt.
    Dieses agrarsoziale Institut wird in Zukunft von großer Bedeutung in der Agrarsozialpolitik und in der Agrarpolitik generell sein. Die Landwirtschaft wird ihre Sozialeinrichtungen in eigenverantwortlicher Selbstverwaltung führen. Die bestehenden Landkrankenkassen werden eingegliedert. Der Bund übernimmt durch hohe Finanzbeiträge seine sozialpolitische Verantwortung für einen um die Existenz ringenden und im Strukturumbruch befindlichen Berufsstand. Die Bundesmittel für die Agrarsozialpolitik steigen jährlich von 950 Millionen DM — einschließlich der Hilfen für die Berufsgenossenschaften — im Jahre 1971 kontinuierlich bis 1972 auf 2,2 Milliarden DM.
    Die sozialliberale Koalition holt in dieser Legislaturperiode auf, was frühere Regierungen versäumten.

    (Beifall bei den Regierungsparteien.)



Rede von Liselotte Funcke
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FDP)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)
Das Wort hat Herr Abgeordneter Niegel.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Lorenz Niegel


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU/CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CSU)

    Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Die Auseinandersetzungen um die bestmögliche Form der Krankenversicherung der Landwirte scheinen allmählich emotionellen Charakter zu bekommen.
    Es handelt sich hier a) um einen Berufsstand, dem wir alle helfen wollen, und b) insbesondere um die Altenteiler, die vor allem der Hilfe bedürfen. Ich möchte daher an das Hohe Haus appellieren, hier nicht Weltanschauungen und Emotionen in den Vordergrund zu stellen, sondern die beste Lösung zu suchen.
    Ich gebe zu, daß im Regierungsentwurf gute Gedanken enthalten sind. Bitte, erkennen Sie ebenso an, daß wir mit unserem Entwurf die bestmögliche Lösung suchen. Ich bitte insbesondere die Kollegen von der SPD und von der FDP, sich auch durch Argumente von uns überzeugen zu lassen, hier nicht die Abstimmungsmaschine, diese furchtbare Abstimmungsmaschine, in Gang zu setzen und die Landwirtschaft nicht in etwas hineinzupressen, wo 90°10 der Bauern nicht hinein wollen.
    Es ist die Struktur der Versicherten herausgestellt worden. Ich erkenne an, daß es sich um eine Umlage handelt und daß ein Unterschied zur Altersversicherung besteht. Vorhin ist schon darauf hingewiesen worden — aber nicht mit der entsprechenden Deutlichkeit — daß der Strukturwandel in der Landwirtschaft, das Umsteigen vom Vollerwerbsbetrieb zum Nebenerwerbsbetrieb, sehr schnell vor sich gehen wird und daß insbesondere diejenigen auf



    Niegel
    den Nebenerwerbsbetrieb umsteigen, die jünger und aktiver sind, also Personen im Alter bis zu 40 Jahren. Wenn Sie bei den Arbeitsämtern nachfragen, stellen Sie fest, daß selten Umschulungsannträge für Personen über 40 Jahre eingehen, demgegenüber aber viele aus der jüngeren Generation. Die jüngere Generation ist nicht so krankheitsanfällig und hat keine so hohe Morbidität, wie die Krankenversicherer sagen. Aber von den 40- bis 65jährigen müssen viele zum Arzt und ins Krankenhaus gehen; in dieser Altersgruppe treten vor allem die größeren Krankheiten auf. Diese kosten dann Geld. Das ist eine ganz logische Betrachtungsweise.
    Wenn ich diese Struktur berücksichtige und daneben die Modellrechnung der Bundesregierung sehe, komme ich zu der Überzeugung — das ist auch das, was die Bauern draußen sehen —, daß die Beiträge noch höher ausfallen als in der Modellberechnung. Maßgebend ist nicht allein der jetzige absolute Vergleich zwischen AOK-Beiträgen und Landkrankenkassenbeiträgen einerseits und den Modellbeiträgen des Herrn Bundesarbeitsministers andererseits, sondern die Furcht, daß es so geht wie bei der Altersversicherung der Landwirtschaft. Dort haben wir nämlich mit 10 DM Beitrag angefangen. In dem Regierungsentwurf stand das seinerzeit drin. Ich kann mich ganz gut daran erinnern. Da hieß es in der Begründung: Auf Grund solider Berechnungen wurde der Beitrag festgesetzt, und es ist nicht zu erwarten, daß er langfristig steigen wird. Und was haben wir erlebt? Wir haben heute den dreieinhalbfachen Beitrag und sind noch nicht am Ende, und der Staat muß sehr viel dazugeben.
    Ähnlich wird es auch bei dieser Versicherung sein. Der Beitrag, der jetzt berechnet wurde, wird nicht ausreichen. Ich denke z. B. an die Gruppe 0 bis 5000 DM oder 5000 bis 8000 DM Einheitswert. Das sind 13,7 und 14,8, also zusammen rund 28 %. Diese 28 °% scheiden bei der Beitragskalkulation überhaupt aus und erhöhen dadurch natürlich den Durchschnittsbeitrag von 83,50 DM auf mindestens 100 DM. Die genannten Beitragsgruppen sind in der Praxis nicht mehr vorhanden, weil diese Landwirte keine selbständigen Vollerwerbslandwirte mehr sind, sondern längst in die Nebenerwerbslandwirtschaft abgewandert und sozialversichert sind. Soweit diese Situation.
    Nun kommt ein sehr wichtiger Einwand, den man entkräften muß. Herr Bundesarbeitsminister Arendt hat, wenn auch nicht in aller Deutlichkeit, dargelegt, daß die AOK niedrigere Beiträge habe und damit indirekt praktisch Kampfpreise für die Landwirtschaft mache. Herr Peters (FDP) hat vorgebracht, ,daß hier eine eigene Sektion innerhalb der AOK geschaffen würde, wenn wir unseren Gesetzentwurf in diesem Hohen Hause durchbrächten. Sowohl die eigene Sektion wie die Kampfpreise sind Pappkameraden, auf die von Ihnen drauflosgedonnert wird.
    Herr Bundesminister Ertl hat auch in einem Brief an einen Bauernverbandspräsidenten auf die zu schaffende eigene Sektion Landwirtschaft in der AOK hingewiesen. Deswegen sei er, Ertl, vor allem für die berufsständische Lösung. Gut, wenn das so
    wäre, könnte man darüber reden. Aber, Herr Bundesminister, Herr Peters und Herr Schonhofen, die Sache sieht doch ganz anders aus.
    Ich habe auf Grund der Vorwürfe sowohl hinsichtlich der Kampfpreise der AOK als auch hinsichtlich des Vorwurfs der eigenen Sektion eine Anfrage beim Bundesverband der Ortskrankenkassen veranlaßt. Der Bundesverband der Ortskrankenkassen hat mir nun vorgestern folgendes geschrieben:
    Sehr geehrter Herr Niegel, die Behauptungen,
    1. die Ortskrankenkassen erhöhen bis jetzt nur „Kampfpreise" und würden nach der beabsichtigten Neuregelung der Krankenversicherung für Landwirte wesentlich höhere Beiträge erheben,
    2. der Bundesverband der Ortskrankenkassen stelle bereits Überlegungen an, daß für den Fall der Annahme der CDU/CSU-Lösung die Ortskrankenkassen eine eigene Beitragsabrechnung für Landwirte (gesonderte Verwaltung) vornehmen bzw. die derzeit zugrunde gelegten Einkommen 'bei der freiwilligen Versicherung erheblich erhöht würden,
    entbehren jeglicher Grundlage. Richtig ist vielmehr folgendes:
    — Ich darf mit Genehmigung der Frau Präsidentin weiter zitieren . —
    Die Ortskrankenkassen und ebenso die übrigen gesetzlichen Krankenkassen sind durch Gesetz gehalten, die Beiträge für ihre pflichtversicherten und freiwillig versicherten Mitglieder so zu bemessen, daß sie für die zulässigen Ausgaben ausreichen. Das bedeutet, daß die Ortskrankenkassen nicht nur keine höheren, sondern auch keine niedrigeren Beiträge erheben dürfen, als zur Durchführung ihrer Aufgaben erforderlich sind. Aus Gründen des Wettbewerbs zu niedrige Beitragssätze, sogenannte Kampfpreise, festzusetzen, ist daher rechtlich unzulässig, entspricht aber auch nicht der Praxis der Ortskrankenkasse. Oberster Grundsatz für ihre Finanzgebarung ist vielmehr Solidität und Sicherheit. Der beste Beweis dafür ist die Tatsache, daß nicht wenige Ortskrankenkassen Beitragsherabsetzungen erst nach Ablauf des Zeitraums, in dem die gesetzliche Krankenversicherung für die sogenannten höherverdienenden Angestellten geöffnet war (1. 1. bis 31. 3. 1971), vorgenommen haben, weil vorher die Kalkulationsgrundlagen für diese Maßnahmen nicht ausreichen.
    Hätten sie sich bei der Beitragsgestaltung lediglich von Wettbewerbsüberlegungen leiten lassen, dann hätten sie die Beiträge schon vorher ermäßigt und Kampfbeiträge festgesetzt.
    Wir haben keineswegs die Absicht, die Krankenversicherung der Landwirte für den Fall, daß sie bei den bestehenden Krankenkassen (Orts- und Landkrankenkassen) durchgeführt werden soll, von der übrigen Krankenversiche-



    Niegel
    rung isolieren. Wenn von uns bei den vorparlamentarischen Beratungen über die Einführung der Krankenversicherung für Landwirte diesbezügliche Regelungen, z. B. die Bildung von Sektionen, vorgeschlagen wurden, so geschah dies lediglich, um bestimmten Forderungen (berufsständische Krankenversicherung) zu genügen. Wir stehen jedoch nach wie vor auf dem Standpunkt, daß nur die vollständige Integration der Krankenversicherung für Landwirte in die bestehende gesetzliche Krankenversicherung eine sachgerechte Lösung darstellt. Hinsichtlich der Beitragsgestaltung würde das bedeuten, daß die Krankenversicherung für Landwirte in das Gesamtrisiko der Krankenversicherung einzubetten wäre. ...
    So weit das Fernschreiben des Bundesverbandes der Ortskrankenkassen. Ich darf also darauf hinweisen, daß nach unserem Vorschlag die Landwirte mit ihrer Einkommensgruppe in der Beitragsstaffel geführt und daraus die Beiträge errechnet werden, wie sie für alle anderen Versicherten gelten. Nun die andere Frage: Wie ist die Vertretung? Sie hat Herr Schonhofen angesprochen; er meinte, er könne uns den schwarzen Peter zuschieben, daß wir uns nun mit den Arbeitnehmern oder auch mit den Gewerkschatten auseinandersetzen sollten. Hierzu muß ich eines sagen. Nach dem Selbstverwaltungsgesetz, das dafür einschlägig ist, handelt es sich nicht um eine Vertreterversammlung für Arbeitnehmer und Arbeitgeber schlechthin, sondern es handelt sich nach § 1 Abs. 1 um eine Vertreterversammlung, die sich je zur Hälfte aus Vertretern der Versicherten und der Arbeitgeber zusammensetzt. Das bedeutet, daß bereits bei der jetzigen Lösung auch Landwirte in dem Kreis der Versicherten sein können. Wir haben in der Praxis diese Fälle. Ich kann Ihnen das sogar beweisen. Es sind z. B. dort, wo man nicht bereit war, die Forderungen der Landwirte zu berücksichtigen, örtliche Bauernverbände hergegangen und haben gesagt: Wir machen eine eigene Liste und stellen sie zur Wahl.

    (Hört, hört! bei der CDU/CSU. — Abg. Frau Kalinke: So ist das!)

    Dann hätte in allen diesen Ortskrankenkassen eine Wahl durchgeführt werden müssen. Daraufhin sind die Vertreter des DGB zu den Kreisbauernobmännern gegangen und haben gesagt: „Was ist euer Begehren, was ist eure Forderung? Wir berücksichtigen eure Forderung, wir berücksichtigen auch Vertreter der Landwirtschaft in den Gremien und sind auch bereit, die Satzung der AOK, die aus früheren Jahren stammt, so zu ändern, daß sich Landwirte freiwillig zu den entsprechenden Bedingungen versichern können." Soweit die Situation. Also der Schwarze Peter liegt nicht bei uns. Das Gesetz bestimmt weiter eindeutig in Abs. 4:
    In den Organen sollen die einzelnen Wirtschafts- und Verwaltungszweige und Berufsgruppen angemessen vertreten sein.
    Hiernach hat praktisch auch die Landwirtschaft genauso einen Anspruch, mitzusprechen und mitzuberaten.
    Eine weitere Frage wäre hier zu berücksichtigen, nämlich daß die Ortskrankenkassen und die Landkrankenkassen auf Grund der Entwicklung in der Praxis sehr hohe freiwillige Kannleistungen bei Hilfs- und Heilmitteln haben. Sie ist bei der Regelung nach dem Regierungsvorschlag völlig offen, wenn man z. B. die jetzige Praxis der Berufsgenossenschaften und der Alterskassen damit vergleicht. Wenn man knapp bei Kasse ist, kann man die freiwilligen Leistungen eben nicht so erbringen. Das heißt also, daß bei der Versicherung, die die Regierung vorschlägt, geringere Leistungen für die Landwirte die Folge sein werden.

    (Widerspruch.)

    Noch ein Argument: Die Kosten der berufsständischen Krankenversicherung nach dem Regierungsentwurf werden zwangsläufig höher sein, nicht nur wegen des Strukturwandels. Die Orts- und Landkrankenkassen haben ihre Verträge mit den Ärzten. Man kann diese Verträge als gut oder schlecht bezeichnen: diese Verträge bestehen, und sie erlauben den RVO-Versicherungen, gut zu wirtschaften. Kommt nun eine eigene Versicherung für die Landwirtschaft, dann muß diese mit den Ärzten neu verhandeln. Wenn dabei nur die Basis des bisherigen Trägers, nämlich der Berufsgenossenschaften und der Alterskassen, herauskommt, so muß berücksichtigt werden, daß diese jetzt schon um ein Drittel höhere Arzthonorare als die AOKs und die Landkrankenkassen zahlen. Aus diesem Grund werden die Beiträge zwangsläufig immer höher sein müssen als die der AOKs und der Landkrankenkassen. Das ist eine Tatsache, meine Damen und Herren von der Regierung, die Sie auf jeden Fall mitberücksichtigen müssen. Ich weiß nicht, Herr Bundesarbeitsminister, ob Sie das bei Ihrer Kalkulation überhaupt mitberücksichtigt haben. Ich bin der Meinung, Sie sind von den Kosten der AOK ausgegangen und haben das übersehen.
    Nun darf ich vielleicht noch eines sagen. Wenn der Deutsche Bauernverband — —(Abg. Wehner: Wie ein Viehhändler!)

    — Ich bin kein Viehhändler, Herr Kollege Wehner.

    (Abg. Wehner: „Wie", habe ich gesagt! Die Ehre tue ich Ihnen nicht an!)

    Der Deutsche Bauernverband hat in seiner Entschließung ein deutliches Limit gesetzt. Er hat die Einbeziehung aller in der Landwirtschaft tätigen Mitarbeiter verlangt. Das ist immerhin eine beachtliche Forderung, die in dem Entwurf nicht enthalten ist. Er hat ferner verlangt: Wegfall der Befreiungsmöglichkeiten nach der Übergangszeit sowie Begrenzung und Gestaltung des Höchstbeitrags für Unternehmer entsprechend dem Beitrag für freiwillig Versicherte in den gesetzlichen Krankenkassen. Lesen Sie einmal genau, was das heißt! Das ist ein eindeutiges Ja zu der Praxis; wie wir sie bisher durchführen und gesetzlich anstreben. Er befürchtet nämlich, daß die Beiträge für die Landwirte ins Unendliche steigen werden.

    (Zuruf von der CDU/CSU: Wenig Vertrauen zum Berufsstand! — Gegenruf von der SPD: Das haben andere auch nicht!)




    Niegel
    Ferner ist bei einer Änderung der Beiträge die relative Entwicklung der Einkommenslage der Landwirtschaft zu berücksichtigen. Was heißt das? Das ist in unserem Vorschlag bereits enthalten. Die Entwicklung der Einkommenslage der Landwirtschaft ist von uns berücksichtigt worden, weil hier von den Orts- und Landkrankenkassen die Beiträge genau nach Einkommen und nach nichts anderem berechnet werden. Auch die satzungsmäßige Fixierung eines festen Beitrags für versicherungspflichtige Familienangehörige ist in unserer Regelung vorgesehen. Danach zahlt man z. B. an eine AOK 28, 80 bis 40 DM für Familienangehörige. Nach dem Regierungsentwurf zahlt man für Familienangehörige zwei Drittel des nach dem Einheitswert berechneten Beitrags, also einen ziemlich hohen Betrag.

    (Zuruf von der SPD: Das ist nicht wahr!)

    Vor allem geht es auch um die Sicherstellung der ärtzlichen Versorgung nach den Grundsätzen der Reichsversicherungsordnung. Das heißt, praktisch befürchtet auch der Deutsche Bauernverband, daß Sie mit Ihrem Gesetzesvorschslag nicht die volle Versorgung nach der Reichsversicherungsordnung gewährleisten. Darum geht es auch draußen. Wenn man nämlich Bauernversammlungen abhält und mit den Bauern diskutiert, kann man sich davon überzeugen, daß sie die Forderung stellen: Wir wollen dort versichert bleiben, wo wir bisher versichert sind; wir sind freiwillig in der AOK oder in der Landkrankenkasse, wir sind damit zufrieden, und wir haben uns Rechte erworben. Wie wird es denn, so fragen sie, wenn wir im Winter zur Arbeit gehen? Dann sind wir zwangsläufig in der AOK, und im Sommer müssen wir wieder heraus und in die andere Kasse gehen. Wo ist dann die Anwartschaft auf freiwillige Leistungen usw.? Dann werden Sachen konstruiert, um auch im Sommer pflichtversichert in der AOK bleiben zu können. Das geht wiederum von den Beiträgen ab, die in der landwirtschaftlichen Versicherung gezahlt werden. Das sind meines Erachtens Argumente, von denen wir uns überzeugen lassen sollten.
    Ich bin der Meinung, Ihre Regelung wäre dann die beste, wenn der Bund bereit wäre, die Defizithaftung zu übernehmen, wie es einmal bei der Alterskasse der Fall war.

    (Beifall bei der CDU/CSU.)

    Aber das haben Sie nicht vorgesehen. Die Defizithaftung bei der Alterskasse besteht nicht mehr; diese hat man seinerzeit auch gestrichen. Für die Landwirtschaft bleibt also praktisch als beste Lösung diejenige, die wir vorgeschlagen haben. Ich bitte Sie, sich die Sache im Ausschuß genau zu überlegen, auch Versicherte sowie Vertreter von AOKs zu fragen, damit wir ohne Emotionen nach Prüfung aller Fragen zur besten Lösung kommen, wie es auch der Bundesrat vorgeschlagen hat, den Träger nochmals zu prüfen. Ich bitte Sie, auch diesen Gedanken mitzuberücksichtigen.

    (Beifall bei der CDU/CSU.)