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    Deutscher Bundestag 162. Sitzung Bonn, Mittwoch, den 19. Januar 1972 Inhalt: Beileidstelegramm zum Tod des dänischen Königs Frederik IX. 9345 A Glückwunsch zum 70. Geburtstag des Abg. Dr. Siemer 9345 B Würdigung der Tätigkeit des Personals des Hospitalschiffes „Helgoland" 9345 B Absetzung der Punkte 13 und 25 von der Tagesordnung und Erweiterung der Tagesordnung 9345 B Überweisung von Vorlagen der Bundesregierung an Ausschüsse 9345 D Abgabe einer Erklärung der Bundesregierung Dr. Schiller, Bundesminister 9347 D, 9369 D Strauß (CDU/CSU) 9352 D Ertl, Bundesminister 9361 B Dr. Schachtschabel (SPD) 9363 B Kirst (FDP) 9366 B Dr. Ritz (CDU/CSU) 9369 B Entwurf eines Gesetzes zur Krankenversicherung für Landwirte (CDU/CSU) (Drucksache VI/2937) in Verbindung mit Entwurf eines Gesetzes zur Weiterentwicklung des Rechts der gesetzlichen Krankenversicherung (Gesetz über die Krankenversicherung der Landwirte) (Drucksache VI/3012) — Erste Beratung —Susset (CDU/CSU) 9372 B Arendt, Bundesminister 9374 A Horstmeier (CDU/CSU) 9376 B Schonhofen (SPD) 9379 C Peters (Poppenbüll) (FDP) 9384 B Niegel (CDU/CSU) 9385 D Frehsee (SPD) 9388 C Frau Kalinke (CDU/CSU) 9389 D Ertl, Bundesminister 9393 A Entwurf eines Gesetzes über den Bundesgrenzschutz (Bundesgrenzschutzgesetz) (Drucksache VI/2886) — Erste Beratung —Genscher, Bundesminister 9396 D Hanz (CDU/CSU) 9398 A Pensky (SPD) 9400 A Krall (FDP) 9402 D Entwurf eines Vierten Gesetzes zur Änderung des Wasserhaushaltsgesetzes (Drucksache VI/2869) — Erste Beratung — Dr. Hammans (CDU/CSU) 9404 B Wittmann (Straubing) (SPD) 9405 C II Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 162. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 19. Januar 1972 Entwurf eines Gesetzes zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch Luftverunreinigungen, Geräusche, Erschütterungen und ähnliche Vorgänge (Bundes-Immissionsschutzgesetz) (Drucksache VI/2868) — Erste Beratung — 9406 B Entwurf eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 2. Februar 1971 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Regierung der Französischen Republik über die deutsche Gerichtsbarkeit für die Verfolgung bestimmter Verbrechen (Drucksache VI/2434) — Erste Beratung — 9406 C Entwurf eines Bundesgesetzes zur Einführung einer Altersgrenze für Notare (Abg. Erhard [Bad Schwalbach], Dr. Lenz [Bergstraße], Vogel und Fraktion der CDU/ CSU) (Drucksache VI/2936) — Erste Beratung — 9406 C Entwurf eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 30. März 1971 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und Kanada über Soziale Sicherheit (Drucksache M/2977) —Erste Beratung — 9406 C Entwurf eines Gesetzes zu dem Vertrag vom 28. Juni 1971 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Österreich über die Gewährung von Abgabenfreiheit für Fernmeldeanlagen im Grenzgebiet (Drucksache M/2982) — Erste Beratung — 9406 D Entwurf eines Gesetzes zum Zusatzprotokoll über die Übergangsphase der Assoziation zwischen der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft und der Türkei Finanzprotokoll Internen Abkommen über das Finanzprotokoll Abkommen über die EGKS-Erzeugnisse vom 23. November 1970 (Drucksache M/2978) — Erste Beratung — 9406 D Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Viehseuchengesetzes (Drucksache VI/3017) — Erste Beratung — 9407 A Entwurf eines Gesetzes über die Verplombung im Durchgangsverkehr von zivilen Gütern zwischen der Bundesrepublik Deutschland und Berlin (West) (Drucksache VI/3010) — Erste Beratung — 9407 A Mündlicher Bericht des Innenausschusses über den Bericht der Bundesregierung über die Möglichkeiten einer Verstärkung der zivilen Verteidigung (Drucksachen M/386, M/2949) 9407 B Weißbuch 1971/1972 zur Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland und zur Entwicklung der Bundeswehr (Drucksache VI/2920) 9407 B Ubersicht 10 des Rechtsausschusses über die dem Deutschen Bundestag zugeleiteten Streitsachen vor dem Bundesverfassungsgericht (Drucksache VI/2953) 9407 C Bericht des Ausschusses für Wirtschaft über die von der Bundesregierung erlassene Einundvierzigste Verordnung zur Änderung der Einfuhrliste — Anlage zum Außenwirtschaftsgesetz — (Drucksachen VI/2648, VI/2988) 9407 C Antrag des Bundesministers für Wirtschaft und Finanzen betr. Veräußerung von Teilflächen aus dem ehemaligen Großen Exerzierplatz in Saarbrücken an die Stadt Saarbrücken und zwei Firmen (Drucksache VI/2981) 9407 C Mündlicher Bericht des Innenausschusses über den Vorschlag der Kommission der Europäischen Gemeinschaften für eine Verordnung des Rates zur Änderung des Statuts der Beamten der Europäischen Gemeinschaften in bezug auf die Tagegelder für Dienstreisen (Drucksachen VI/2532, VI/2965) 9407 D Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Verkehr und für das Post- und Fernmeldewesen über den von den Abg. Strauß, Lemmrich, Dr. Probst, Dr. Althammer, Dr. Müller-Hermann, Dr. Pohle, Gerlach (Obernau), Niegel, Schedl, Mursch (Soltau-Harburg) und der Fraktion der CDU/CSU eingebrachten Antrag betr. Fortführung der Entwicklungsarbeiten für ein landgebundenes Hochleistungsschnellverkehrssystem (Drucksachen VI/2494, VI/3006) 9408 A Antrag der Abg Frau Dr. Walz, Dr. Martin, Berger, Dr. Hubrig, Dr. Hermesdorf (Schleiden) und der Fraktion der CDU/ CSU betr. deutsche Mitarbeiter bei internationalen Organisationen auf dem Gebiet von Wissenschaft und Forschung (Drucksache M/2954) 9408 A Fragestunde (Drucksache M/3016) Frage des Abg. Dr. Miltner (CDU/CSU) : Weisung des Bundesministeriums des Innern betr. das Verfahren bei der Einreise einer SED-Delegation zum DKP-Parteitag vom 25. bis zum 28. November 1971 in Düsseldorf Genscher, Bundesminister 9408 C, D Dr. Miltner (CDU/CSU) 9408 D Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 162. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 19. Januar 1972 III Frage des Abg. Dr. Miltner (CDU/CSU) : Einreise von Albert Norden und Heinz Gegel in die Bundesrepublik Deutschland zur Teilnahme an dem DKP-Parteitag Genscher, Bundesminister 9409 A, B Dr. Miltner (CDU/CSU) 9409 B Fragen des Abg. Schirmer (SPD) : Aufbau einer „Führungs- und Verwaltungsschule des Sports" Genscher, Bundesminister 9409 C, D Schirmer (SPD) 9409 D Frage des Abg. Cramer (SPD) : Erhöhung der Sätze der Unterhaltshilfe Genscher, Bundesminister 9410 A, B Cramer (SPD) 9410 B Fragen des Abg. Dr. Arnold (CDU/CSU) : Neue Abgasreinigungsvorrichtung der Technischen Universität Kopenhagen Genscher, Bundesminister 9410 B, C, D Dr. Arnold (CDU/CSU) 9410 C, D Fragen des Abg. Dr. Franz (CDU/CSU) : Unterstützung für den Deutschen Schriftstellerverband Genscher, Bundesminister 9411 A Fragen des Abg. Dr. Jobst (CDU/CSU) : Einhaltung der Verpflichtung zur Nichteinmischung in die inneren Angelegenheiten eines anderen Staates seitens kommunistischer Parteien Genscher, Bundesminister 9411 B, C, D, 9412 A Dr. Jobst (CDU/CSU) . 9411 C, D, 9412 A Frage des Abg. Dr. Gatzen (CDU/CSU) : Freigabe der Auslieferung des Buches „Das Informationsbankensystem der Bundesregierung" Genscher, Bundesminister 9412 B, C Dr. Gatzen (CDU/CSU) 9412 B, C Fragen der Abg. Frau Lauterbach (SPD) : Werbeaktion privater Versicherungsverbände für eine freiwillige Zusatzversicherung zugunsten von Schülern Rohde, Parlamentarischer Staatssekretär 9412 D, 9413 A, C Frau Lauterbach (SPD) 9413 B, C Frage des Abg. Heyen (SPD) : Überprüfung von Wohnungen und Unterkünften von Gastarbeitern Rohde, Parlamentarischer Staatssekretär 9413 D, 9414 B, C, D Heyen (SPD) 9414 A, B Hansen (SPD) 9414 C Fragen des Abg. Weigl (CDU/CSU) : Zahl der im Alter von über 60 bzw. 63 Lebensjahren einer rentenversicherungspflichtigen Beschäftigung nachgehenden Schwerbeschädigten und Spätheimkehrer — Finanzielle Mehrbelastung der Rentenversicherungsträger durch eine Herabsetzung der Altersgrenze für Schwerbeschädigte und Spätheimkehrer Rohde, Parlamentarischer Staatssekretär 9414 D, 9415 B, C, D Weigl (CDU/CSU) 9415 B, C Müller (Berlin) (CDU/CSU) 9415 D Fragen des Abg. Geisenhofer (CDU/CSU) : Praxis der Landesversicherungsanstalten in der Anwendung des Art. 2 § 44 ARVNG Rohde, Parlamentarischer Staatssekretär 9416 A, B Geisenhofer (CDU/CSU) 9416 B Frage des Abg. Dr. Marx (Kaiserslautern) (CDU/CSU) : Bekämpfung der Schwerkriminalität Dr. Bayerl, Parlamentarischer Staatssekretär 9416 C, 9417 A, B Dr. Marx (Kaiserslautern) (CDU/CSU) 9417 A Frage des Abg. Barche (SPD) : Femegerichte südkoreanischer Gastarbeiter Dr. Bayerl, Parlamentarischer Staatssekretär 9417 B, D Barche (SPD) 9417 C Schmidt (Braunschweig) (SPD) 9417 D Frage des Abg. Schmidt (Würgendorf) (SPD) : Zahl der Eintragungen in das Verkehrszentralregister beim Kraftfahrtbundesamt für die Jahre 1970 und 71 Wittrock, Staatssekretär 9418 B IV Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 162. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 19. Januar 1972 Frage des Abg. Schmidt (Würgendorf) (SPD) : Anhebung der Grenze der in das Verkehrszentralregister eintragungsfähigen Bußgelder Wittrock, Staatssekretär 9418 B, D Schmidt (Würgendorf) (SPD) 9418 D Frage des Abg. Dr. Schmude (SPD) : Lärmschutzmaßnahmen bei Autobahnbauvorhaben in der Nähe von Wohngebieten Wittrock, Staatssekretär 9419 B, D Dr. Schmude (SPD) 9419 B, D Fragen des Abg. Wagner (Günzburg) (CDU/CSU) : Geschwindigkeitsbeschränkung auf 100 km/h für Kraftfahrzeuge mit SpikesReifen Wittrock, Staatssekretär 9420 A, B Wagner (Günzburg) (CDU/CSU) 9420 A Frage des Abg. Spitzmüller (FDP) : Beendigung eines Arbeitsverhältnisses bei Übergewicht Wittrock, Staatssekretär 9420 C, D, 9421 A Spitzmüller (FDP) 9420 D, 9421 A Fragen des Abg. Niegel (CDU/CSU) : Anhebung der Postgebühren — Auswirkung der beabsichtigten Postgebührenerhöhung im Paketdienst auf die gewerbliche Wirtschaft, insbesondere im Zonenrandgebiet Wittrock, Staatssekretär 9421 B, C, D, 9422 A, C Niegel (CDU/CSU) 9421 D, 9422 A, C Nächste Sitzung 9422 D Anlagen Anlage 1 Liste der beurlaubten Abgeordneten 9423 A Anlage 2 Schriftliche Antwort auf die Mündliche Frage des Abg. Dr. Müller-Hermann (CDU/CSU) betr. Höchstgeschwindigkeiten in Frankreich 9423 D Anlage 3 Schriftliche Antwort auf die Mündliche Frage des Abg. Seefeld (SPD) betr. Maßnahmen zum Schutz von Kindern im Straßenverkehr 9424 A Anlage 4 Schriftliche Antwort auf die Mündliche Frage des Abg. Dr. Böhme (CDU/CSU) betr. Studienbeihilfen seitens der Bundesbahn und der Bundespost für Studierende an Fachhochschulen 9424 B Anlage 5 Schriftliche Antwort auf die Mündlichen Fragen des Abg. Dr. Schwörer (CDU/CSU) betr. Leitplanken an Straßen 9424 D Anlage 6 Schriftliche Antwort auf die Mündliche Frage des Abg. Dr. Riedl (München) (CDU/CSU) betr. die von der Sonderkommission zur Überprüfung der Betriebssicherheit bei der Deutschen Bundesbahn erzielten Ergebnisse 9425 A Anlage 7 Schriftliche Antwort auf die Mündliche Frage des Abg. Schlee (CDU/CSU) betr. Berücksichtigung des bayerischen Zonenrandgebietes bei der Einrichtung neuer Anschlüsse an das Fernsprechnetz 9425 C Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 162. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 19. Januar 1972 9345 162. Sitzung Bonn, den 19. Januar 1972 Stenographischer Bericht Beginn: 9.00 Uhr
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    Anlage 1 Liste der beurlaubten Abgeordneten Anlagen zum Stenographischen Bericht Abgeordneter beurlaubt bis einschließlich Dr. Achenbach 19. 1. Adams * 20. 1. Dr. Ahrens ** 28. 1. Dr. Aigner * 20. 1. Alber ** 27. 1. Amrehn ** 27. 1. Dr. Arndt (Berlin) 29. 1. Dr. Artzinger * 20. 1. Bals ** 27. 1. Bartsch 28. 1. Bauer (Würzburg) ** 26. 1. Behrendt * 21. 1. Biechele 21. 1. Blank 5. 2. Blumenfeld ** 27. 1. Borm * 20. 1. Dr. Burgbacher * 20. 1. Dasch 5. 2. Frau Dr. Diemer-Nicolaus ** 27. 1. Dr. Dittrich * 21. 1. Draeger ** 27. 1. Dr. Enders ** 27. 1. Dr. Erhard 21. 1. Faller * 19. 1. Fellermaier * 19. 1. Flämig * 21. 1. Fritsch ** 27. 1. Dr. Furler ** 27. 1. Gerlach (Emsland) * 20. 1. Dr. Gleissner 22. 1. Dr. Gölter 19. 1. Freiherr von und zu Guttenberg 5. 2. Frau Herklotz ** 26. 1. Dr. Hermesdorf (Sehleiden) ** 27. 1. Hösl ** 26. 1. Jung ** 27. 1. Kahn-Ackermann ** 27. 1. Dr. Kempfler ** 26. 1. Frau Klee ** 26. 1. Klinker * 20. 1. Dr. Koch * 20. 1. Kriedemann * 21. 1. Freiherr von Kühlmann-Stumm 19. 1. Lange * 21. 1. Lautenschlager * 21. 1 Lemmrich ** 26. 1. Lenders 21. 1. Lenze (Attendorn) ** 27. 1. Dr. Dr. h. c. Löhr * 20. 1. Logemann 29. 1. Lücker (München) * 20. 1. Frau Meermann 21. 1. Meister * 20. 1. Memmel * 20. 1. Dr. h. c. Dr.-Ing. E. h. Möller 19. 1. Müller (Aachen-Land) * 19. 1. Dr. Müller (München) ** 27. 1. Frau Dr. Orth * 20. 1. Pawelczyk ** 26. 1. Pfeifer 19. 1. Pöhler ** 26. 1. Dr. Reischl * 20. 1. Richarts * 20. 1. Richter ** 26. 1. Riedel (Frankfurt) * 20. 1. Dr. Rinderspacher ** 27. 1. Roser ** 27. 1. Dr. Schellenberg 25. 1. Dr. Schmid (Frankfurt) ** 26. 1. Schmidt (Würgendorf) 27. 1. Dr. Schmidt (Wuppertal) 21. 1. Dr. h. c. Schmücker ** 27. 1. Schulhoff 28. 1. Dr. Schulz (Berlin) ** 27. 1. Schwabe * 20. 1. Dr. Schwörer * 20. 1. Seefeld * 19. 1. Seibert 21. 1. Sieglerschmidt ** 26. 1. Dr. Siemer 28. 1. Werner * 20. 1. Wohlrabe 21. 1. Wolfram * 21. 1. Urlaubsanträge Dr. Giulini 18. 3. Mick 15. 2. * Für die Teilnahme an Ausschußsitzungen des Europäischen Parlaments ** Für die Teilnahme an Sitzungen der Beratenden Versammlung des Europarates Anlage 2 Schriftliche Antwort des Staatssekretärs Wittrock vom 19. Januar 1972 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Müller-Hermann (CDU/CCSU) (Drucksache VI/3016 Frage A 58) : Sind der Bundesregierung die Gründe dafür bekannt, daß Frankreich im Gegensatz zur Bundesrepublik Deutschland, wo das generelle „Tempo 100" außer Orts eingeführt werden soll, eine gleichartige generelle Regelung ab 15. Dezember 1971 durch differenzierte Höchstgeschwindigkeiten ablöst? Frankreich hat seinen seit knapp 2 Jahren laufenden Großversuch mit 110 km/h auf ca. 13 300 km Nationalstraßen modifiziert, um weitere Erkenntnisse über die optimale Höhe einer Geschwindigkeitsbegrenzung außerhalb geschlossener Ortschaften zu gewinnen. Seit dem 15. Dezember 1971 sind auf diesen ca. 13 300 km Nationalstraßen statt bisher 110 km/h nunmehr Geschwindigkeitsbegrenzungen von 100, 9424 Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 162. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 19. Januar 1972 110 und 120 km/h außerhalb geschlossener Ortschaften durch Verkehrszeichen vorgeschrieben. Hierdurch soll die für eine optimale Verkehrssicherheit „richtige" Geschwindigkeitsbegrenzung ermittelt werden. Französische Verkehrsingenieure vermuten, daß diese bei 100 km/h liegt. Deshalb gilt dieser Wert auch auf ca. 70 % der Versuchsstrecken. Anlage 3 Schriftliche Antwort des Staatssekretärs Wittrock vom 19. Januar 1972 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Seefeld (SPD) (Drucksache VI/3016 Frage A 61) : Welche Maßnahmen gedenkt die Bundesregierung zu ergreifen, um die vom Statistischen Bundesamt für das Jahrzehnt 1960 bis 1969 gezogene erschütternde Bilanz über die Zunahme der tödlichen Unfälle von Kindern — jährlich kommen etwa 3300 Kinder unter 15 Jahren durch Unfälle ums Leben — verbessern zu helfen? Bei der in der Anfrage genannten Bilanz des Statistischen Bundesamtes handelt es sich um tödliche Unfälle aller Art, durch die Kinder zum Beispiel infolge von Straßenverkehrsunfällen, durch Sturz und Ertrinken, Kleinkinder durch Ersticken usw. umgekommen sind. Durch Straßenverkehrsunfälle kamen im Jahre 1970 2 167 Kinder im Alter unter 15 Jahren, 1969 1 919 Kinder dieses Alters um. Die Bundesregierung unterstützt finanziell und ideell zusammen mit den Bundesländern und den Verkehrssicherheitsorganisationen (Deutscher Verkehrssicherheitsrat) alle Maßnahmen, die geeignet sind, einen besseren Schutz von Kindern im Straßenverkehr zu erreichen, zum Beispiel durch Maßnahmen beim Straßenbau, durch verstärkte Verkehrserziehung in Kindergärten und Schulen, einheitliche Kennzeichnung der Schulbusse, Sicherung des Schulweges, Ausbildung von Kindergärtnerinnen, Ausbildung von Lehrern und Lehramtsanwärtern für den Verkehrsunterricht in den Schulen, Heranziehung eines unfallverhütenden Schülerlotsendienstes usw. Die Bundesregierung verfolgt laufend die Entwicklung der Straßenverkehrsunfälle der Kinder auf Grund statistischer Untersuchungen, um daraus die notwendigen Folgerungen zu ziehen. Anlage 4 Schriftliche Antwort des Staatssekretärs Wittrock vom 19. Januar 1972 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Böhme (CDU/CSU) (Drucksache VI/3016 Frage A 63) : Trifft es zu, daß die Deutsche Bundesbahn und die Deutsche Bundespost Fachschulingenieuren, die sich verpflichten, eine bestimmte Zeit bei Bahn oder Post Dienst zu tun, eine Abgeltung für von den Bewerbern selbst aufgebrachte Studienkosten zahlen, und wie hoch sind diese Abgeltungen, und für wie lange müssen sich die Bewerber verpflichten? Studienbeihilfen, die Studierende an Fachhochschulen im Rahmen besonderer Bestimmungen erhalten können, werden von der Deutschen Bundesbahn und der Deutschen Bundespost grundsätzlich vom Antragsmonat an gezahlt. Um einem besonders dringenden Bedarf an technischen Nachwuchskräften abzuhelfen, wurden im Geschäftsbereich der Deutschen Bundesbahn seit Herbst 1969 vorübergehend Studienbeihilfen auf Antrag auch nachträglich solchen Bewerbern gewährt, die ihr Studium ganz oder teilweise selbst finanziert hatten und die Voraussetzungen für eine studienbegleitende Förderung erfüllt hätten. Die Beihilfen lagen je nach den Verhältnissen des Einzelfalles in der Regel zwischen 8 000,— und 12 000,— DM und waren steuerpflichtig. Die Empfänger mußten sich dabei verpflichten, die ihnen gewährte Studienbeihilfe zurückzuzahlen, wenn sie während des Vorbereitungsdienstes, der Probezeit oder vor Ablauf von fünf Jahren nach der Ernennung zum Technischen Bundesbahninspektor freiwillig aus dem Bundesbahndienst ausscheiden. Inzwischen wurde für die gesamte Bundesverwaltung eine Regelung vorgesehen, wonach Studienbeihilfen rückwirkend nur noch für die letzten drei Monate vor Antragstellung, längstens für das laufende Semester gezahlt werden. Die Deutsche Bundesbahn stellt zur Zeit ihr Verfahren auf diese Grundsätze um. Anlage 5 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Börner vom 19. Januar 1972 auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Schwörer (CDU/CSU) (Drucksache VI/3016 Fragen A 64 und 65) : Zu welchen Schlüssen ist die Bundesregierung auf Grund der vom Bundesminister für Verkehr angekündigten Zusammenfassung aller bisher ergangenen Erlasse und Rundschreiben über Leitplanken unter Berücksichtigung der inzwischen eingetretenen Änderungen und Ergänzungen in bezug auf eine wirksame Anbringung von Leitplanken gekommen? Hat die Bundesregierung auf Grund neuer Kenntnisse und neuer Regelungen schon in diesem Jahr (1971) Maßnahmen ergriffen, um an gefährlichen Straßenabschnitten durch die Anbringung von Leitplanken vermeidbare Unfallfolgen auszuschließen, und hat sie die Länder aufgefordert, in ihrem Zuständigkeitsbereich das Gleiche zu tun? Mit der Zusammenfassung, der Ergänzung und Überarbeitung aller bisherigen Erlasse und Rundschreiben über Leitplanken an Bundesfernstraßen beabsichtigt die Bundesregierung die Vereinheitlichung der Grundsätze, nach denen die mechanischen Schutzeinrichtungen an Bundesfernstraßen aufgestellt werden. In den künftigen „Richtlinien über die Ausführung und Anordnung von Schutzplanken an Bundesfernstraßen" sind die neuesten Erkenntnisse zusammengefaßt, die durch umfangreiche Anfahrversuche und praktische Erfahrungen gewonnen werden konnten. Mit den neuesten Richtlinien, die veröffentlicht werden, strebt die Bundesregierung einen wirkungsvolleren Einsatz der Schutzplanken nicht nur an den in der Baulast des Bundes stehenden, sondern auch an den Straßen anderer Baulastträger an. Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 162. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 19. Januar 1972 9425 Unabhängig von der Zusammenfassung in den neuen Richtlinien werden die neuesten Erkenntnisse laufend den Bundesländern mitgeteilt und bei der Aufstellung der Schutzplanken berücksichtigt. Damit sind ausreichende Voraussetzungen gegeben, vermeidbare Unfallfolgen auszuschließen, soweit dieses durch Schutzplanken möglich ist. Einen unmittelbaren Einfluß auf die Anordnung von Schutzplanken kann der Bund bei den Straßen nicht ausüben, die in der Baulast der Länder, Kreise und Gemeinden liegen. Im allgemeinen wenden jedoch die anderen Straßenbaulastträger die Richtlinien des Bundes an. Anlage 6 Schriftliche Antwort des Staatssekretärs Wittrock vom 19. Januar 1972 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Riedl (München) (CDU/CSU) (Drucksache VI/3016 Frage A 66) : Welche Ergebnisse hat die von Bundesverkehrsminister Leber nach dem Zugunglück in Rheinweiler eingesetzte Sonderkommission zur Überprüfung der Betriebssicherheit bei der Deutschen Bundesbahn erzielt, und welche Konsequenzen wurden daraus von der Hauptverwaltung der Deutschen Bundesbahn bisher gezogen? Die auf Empfehlung des Bundesministers für Verkehr von der Deutschen Bundesbahn eingesetzten Kommissionen, die unter Beteiligung erfahrener Triebfahrzeugführer im vergangenen Sommer sämtliche Schnellzugstrecken eingehend überprüft haben, sind übereinstimmend zu dem Ergebnis gekommen, daß die Sicherheit der Bundesbahn im Rahmen des Vorausschaubaren und auf der Basis der einschlägigen Regelungen an keiner Stelle als gefährdet anzusehen ist. Die Auswertung der Prüfungsergebnisse brachte eine Reihe von Verbesserungsvorschlägen, die vor allem für die Führer der Lokomotiven und Triebwagen von Bedeutung sind. So werden bereits ab Sommerfahrplan 1972 die Zahl der Geschwindigkeitswechsel verringert und die innerdienstlichen Fahrplanunterlagen übersichtlicher gestaltet werden. Darüber hinaus sind zusätzliche Orientierungshilfen an der Strecke für die Triebfahrzeugführer, die rückstrahlende Ausstattung unbeleuchteter Signale in größerem Umfang als bisher und Verbesserungen in den Führerräumen der Triebfahrzeuge vorgeschlagen und in Angriff genommen worden. Anlage 7 Schriftliche Antwort des Staatssekretärs Wittrock vom 19. Januar 1972 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Schlee (CDU/CSU) (Drucksache VI/3016 Frage A 69) : Welche Stellung nimmt die Bundesregierung zu der Erklärung des bayerischen Staatsministers für Wirtschaft und Verkehr, daß das bayerische Zonenrandgebiet bei der Einrichtung neuer Anschlüsse an das öffentliche Fernsprechnetz unter Berücksichtigung des Anteils seiner Bevölkerung und seiner Fläche am gesamten Zonenrandgebiet der Bundesrepublik Deutschland benachteiligt werde? Die Bundesregierung hat dem Bayerischen Staatsminister für Wirtschaft und Verkehr anhand statistischer Angaben mitgeteilt, daß Bayern beim Investitionsaufwand für das gesamte Zonenrandgebiet einschließlich der an der Grenze zur CSSR gelegenen Fördergebiete ausreichend berücksichtigt ist.
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    Rede von Friedrich Schonhofen


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Gucken Sie sich einmal den Gesetzentwurf der Bundesregierung an. Da ist diese Frage eindeutig beantwortet. Sie haben jedenfalls



    Schonhofen
    bis zur Stunde zu dieser Frage kein Wort gesagt. Ich habe Verständnis dafür, wenn Sie davor zurückscheuen, sich hier laut und deutlich und vor aller Öffentlichkeit dazu zu äußern. Fest steht jedenfalls folgendes: Wenn Ihr Gesetzentwurf Gesetz würde, würde er die paritätische Besetzung der Selbstverwaltungsorgane in den RVO-Kassen beseitigen

    (Zuruf von der CDU/CSU: Das ist eine These!)

    und darüber hinaus garantieren, daß die Landwirte nicht imstande sind mitreden können sie im Zweifelsfall —, ihre Fragen in eigener Selbstverantwortung zu regeln.

    (Abg. Dr. Böhme meldet sich zu einer Zwischenfrage.)

    - Meine Damen und Herren, ich lasse jetzt keine Zwischenfragen mehr zu. Ich möchte meine Rede so halten, wie ich es mir vorgestellt habe. Die Kollegen von der CDU/CSU haben die Möglichkeit, sich im Ausschuß mit uns auseinanderzusetzen.
    Fünftens. Sie haben in Ihrem Gesetzentwurf auch keine Maßstäbe für das Beitragssystem, wie Sie es sich vorstellen, gesetzt, ganz zu schweigen von der Beitragshöhe.
    Summa summarum: keine ausreichende Vertretung der Interessen der bäuerlichen Bevölkerung. Die Interessenvertretung ist im Regierungsentwurf geradezu hervorragend garantiert. Meine Damen und Herren, auch von daher gesehen muß ich bekennen, daß wir Ihren Entwurf nicht als eine Alternative betrachten können.
    Ihrem Entwurf steht der Regierungsentwurf gegenüber, dessen besondere politische Bedeutung darin begründet liegt, daß in ihm ein wesentliches Stück der Reformpolitik dieser Regierung seinen Ausdruck findet. Die sozial-liberale Koalition setzt mit diesem Gesetzentwurf ihre Reformen fort. Sie unterstreicht damit erneut, daß für uns die Agrarsozialpolitik ein unverzichtbarer Bestandteil sowohl dieser Reformpolitik als auch der Agrarpolitik ist. Die sozialdemokratische Fraktion begrüßt den Regierungsentwurf. Sie betrachtet ihn als einen wesentlichen Beitrag zur Komplettierung der agrarsozialen Gesetzgebung, der wir, wie gesagt, große Bedeutung beimessen, damit den Menschen, die in der Landwirtschaft tätig sind, ein umfassender Schutz gewährt werden kann.
    Wir begrüßen die Regierungsvorlage auch deshalb mit Genugtuung, weil hiermit bereits jetzt das wichtigste Stück der agrarsozialen und strukturpolitischen Vorstellungen der Koalition in die Tat umgesetzt werden kann, mit dem wir Sozialdemokraten in die Bundestagswahl von 1969 erneut hineingegangen sind und das im übrigen in dem Kabinettsbeschluß vom September 1970 seinen konkreten Ausdruck fand. Meine Damen und Herren, insoweit werden Sie nicht bestreiten können, daß diese Regierung auch auf diesem Gebiet ihr Wort gehalten hat.
    Es sollte bei dieser Gelegenheit auch noch einmal gesagt werden, daß wir zu bedauern haben, daß dieser so wichtigen Komponente der Agrarpolitik in den früheren Jahren leider zuviel Widerstand entgegengesetzt worden ist. Das wird doch besonders deutlich, wenn wir uns noch einmal an jene Debatten, die in den fünfziger und sechziger Jahren in diesem Hohen Hause geführt wurden, erinnern und sie vielleicht noch einmal nachlesen. So wurden beispielsweise die Bemühungen meiner Freunde geradezu mit Hohn und beißendem Spott bedacht, als es darum ging, die Agrarsozialpolitik im Landwirtschaftsgesetz zu verankern. Ähnlich erging es meinen Freunden Martin Schmidt, Heinz Frehsee und Ernst Schellenberg im Jahre 1957, als man hier im Hause über die Altershilfe zu befinden hatte und als sie damals den sozialdemokratischen Standpunkt darlegten.

    (Abg. Müller [Berlin] : Gehen Sie noch weiter zurück bis zur VAB Berlin!)

    — Nein, Herr Kollege Müller, ich will jetzt nur folgendes sagen.

    (Zuruf der Abg. Frau Kalinke. — Widerspruch bei der SPD.)

    Wir stellen durchaus befriedigt fest, daß dieser Widerstand vom Grundsatz her — allerdings nur sehr allmählich — nachgelassen hat.
    - Sie dürfen sich nicht immer auf die Füße gelatscht fühlen.
    In diesem Zusammenhang sehe ich auch noch einmal die Ausführungen nicht nur der verehrten Frau Kollegin Kalinke, sondern auch des Kollegen Susset, die er hier zu Beginn gemacht hat. Es kann eben keinem Zweifel unterliegen: Mit diesem Gesetzentwurf, den die Bundesregierung vorgelegt hat, mit der für den Spätsommer vorgesehenen Erhöhung des Altersgeldes und der Landabgaberente, mit der von dieser Bundesregierung anvisierten Ausgestaltung der Alterssicherung, mit dem Bemühen, für die landwirtschaftliche Unfallversicherung möglichst noch in diesem Jahre gesicherte finanzielle Positionen festzulegen,

    (Abg. Dr. Ritz: Das ist ja nun besonders sicher, würde ich sagen!)

    mit allen diesen Dingen wird das Jahr 1972 — Sie können das auch mit Ihrem Grinsen nicht beseitigen, Herr Kollege Dr. Ritz — zweifellos ein Höhepunkt in der Geschichte der Agrarsozialpolitik sein und eine Bedeutung erlangen, die über die vieler vergangener Jahre weit hinausgeht.

    (Beifall bei den Regierungsparteien. — Zuruf von der CDU/CSU: Das glaube ich auch! Dann kriegen wir eine klare CDU-Mehrheit!)

    Dieses Gesetz erlangt seine besondere Bedeutung nicht nur durch die allgemeinen agrarsozialen und agrarpolitischen Wirkungen, sondern nicht zuletzt auch durch seine Wirkungen auf die zu schützenden Menschen. Hierzu möchte ich nur drei ganz kurze Bemerkungen machen.
    Alle Fachleute sind sich darin einig, daß ein umfassender Krankenversicherungsschutz notwendig kt, nicht zuletzt auch unter dem gesundheitspolitischen Aspekt, aber auch im Zusammenhang mit der Frage des bisher vorhandenen unzureichenden Ver-



    Schonhofen
    sicherungsschutzes. Alle Sachkundigen und auch die Betroffenen wissen, daß dieser Schutz bislang unzureichend gewesen ist, insbesondere für die Altenteiler. Daß man diesen Tatbestand nicht mehr ernsthaft bestreiten kann, mag u. a. auch das Ergebnis Ihres Nachdenkens vom Sommer 1970 bis zum Dezember 1971 beweisen. Denn nachdem Sie Ihren ersten Entwurf mehr oder weniger klanglos im Papierkorb verschwinden ließen, kann ich wohl davon ausgehen, daß wir uns zumindest in diesem Punkt einig sind: daß es so nicht weitergehen kann, daß wir bis zur Stunde einen unzureichenden Schutz für die bäuerliche Bevölkerung, soweit es die Krankenversicherung angeht, feststellen und deshalb dieses Problem lösen müssen.
    Das war noch bis vor wenigen Monaten sehr umstritten. Wir brauchen gar nicht so zu tun, als ob wir uns auch in diesem Punkte schon immer einig gewesen wären. Ich brauche nur an die Ausführungen zu erinnern, die verschiedenen Kollegen Ihrer Fraktion im Verlauf der letzten Zeit zu dieser Frage gemacht haben, oder an die für jeden auch heute noch nachlesbaren Ausführungen Ihres Mitarbeiters, Herrn Dr. Schmidt, in der Zeitschrift „Land aktuell", wo Ihr gegenteiliger Standpunkt, den Sie bis vor kurzem noch verteten haben, sehr prononciert vorgetragen wurde. Und soweit es die Regierungskonzeption betraf, wurde sehr abwertend von Zwangsversicherung gesprochen. Daran darf ich doch wohl in diesem Zusammenhang erinnern.
    Das besondere Gewicht des Regierungsentwurfs ist aus seiner doppelten Zielsetzung zu erkennen, aus der Zielsetzung nämlich neben den sozialen und gesundheitspolitischen Absichten —, die landwirtschaftlichen Betriebe von möglicherweise existenzgefährdendem Krankheitsrisiko zu befreien und sie darüber hinaus durch die Übernahme der Lasten für die Altenteiler von Kosten zu entlasten.
    In der Diskussion — auch jetzt in der Ausschußberatung wird die organisatorische Lösung, die im Regierungsentwurf vorgesehene eigenständige Trägerschaft, eine sehr breiten Raum einnehmen. Dazu möchte ich noch ein paar Bemerkungen über das hinaus machen, was ich soeben schon gesagt habe.
    Wer die eigenständige Trägerschaft ablehnt, wird auf einige Fragen sehr konkrete Antworten geben müssen. Wie sollen z. B. die berechtigten Interessen der pflichtversicherten Arbeitnehmer — ich sprach vorhin schon davon, daß Ihre Lösung die Beseitigung der paritätischen Besetzung der Selbstverwaltungsorgane vorsieht — in den Selbstverwaltungsorganen der RVO-Kassen gewahrt werden? Oder wollen Sie tatsächlich die Gestaltung der KVdL innerhalb der RVO-Kassen, wie Beitragsstaffel, Beitragshöhe, Leistungskatalog im Zusammenhang mit dem Betriebshilfsdienst, den in den meisten Fällen personell kaum veränderten bisherigen Selbstverwaltungsorganen der RVO-Kassen überlassen? Das bedeutet, die Landwirte mehr oder weniger auszuschließen.
    Drittens. Wie soll das Nebeneinander von Altenteilern und Rentnern in einer RVO-Kasse geregelt
    werden, ohne Gefahren für die beabsichtigte Kostenentlastung der Landwirtschaft heraufzubeschwören?
    Viertens. Meinen Sie nicht auch, daß die teilweise geradezu fundamentalen Unterschiede, die im Leistungskatalog und vor allem im Beitragssystem vorgesehen werden müssen, nicht ebenfalls für einen eigenständigen Träger sprechen, mindestens aber doch für eine besondere Sektion innerhalb der RVO-Kassen? Wenn das das Ergebnis Ihres Überlegens ist, dann prüfen Sie noch einmal im Lichte dieser Erkenntnis Ihre übrigen Argumente. Dann kommen auch Sie zu dem Ergebnis, daß nur ein eigenständiger Träger die beste organisatorische Lösung sein kann. Denn wir sollten nicht ohne zwingenden Grund das ist ein weiterer Gesichtspunkt — auf die sich geradezu anbietende Zusammenarbeit und Konzentration der Träger der sozialen Sicherheit für den Landwirt verzichten; und das sind Krankenkasse, Unfallversicherung und Alterssicherung.
    All dies spricht nach meiner Überzeugung für eine eigenständige Trägerschaft, wie sie der Regierungsentwurf vorsieht. Damit ist eine Verwaltungsgemeinschaft aller für den Landwirt wichtigen Sozialeinrichtungen hergestellt. Nicht unbeachtliche Verwaltungskosten werden überflüssig. Es kann ein sinnvolles Gesamtsystem der Leistungen zwischen Krankenkasse, Berufsgenossenschaft und Alterskasse entwickelt werden, und dem Versicherten ist zudem eine optimale und vor allem ortsnahe Betreuung durch eine gemeinsame Außenstelle für alle drei Träger garantiert.
    In diesem Zusammenhang begrüßen wir auch besonders die Stellungnahme des Deutschen Bauernverbandes, wo noch einmal der berufsständischen Lösung, wie sie der Regierungsentwurf vorsieht, der Vorzug gegeben worden ist.

    (Zuruf von der CDU/CSU.)

    Die erste Lesung kann beileibe nicht der Platz sein, wo man sich mit weiteren Einzelfragen, soweit sie nicht von grundsätzlicher Bedeutung sind, auseinandersetzt. Dafür sind die Ausschußberatungen da. Aber andeutungsweise darf ich vielleicht doch auf einige Punkte hinweisen, die nach unseren Überlegungen noch einmal erörtert werden sollten.
    Da ist die Frage, inwieweit die für diesen eigenständigen Träger vorgesehene Übergangsregelung, soweit es die Zusammensetzung der Selbstverwaltungsorgane angeht, praktikabel genug und für die Dauer befriedigend sein kann. Da sind die Überlegungen, die mit den vorgesehenen Fristen in Zusammenhang stehen, die für die Entscheidungen des einzelnen Betroffenen einzuhalten sind; ob sie ausreichend sind, ist zu prüfen. Ferner sollten wir auch noch einmal gründlich darüber nachdenken, ob die Einheitswertgrenze von 45 000 DM ausreichend ist. Schließlich sollte erörtert werden, ob die den Selbstverwaltungsorganen angebotenen Alternativen für das Beitragssystem, für die Beitragsbemessung — nämlich Einheitswert oder Arbeitsbedarf — ausreichend sind und für die Praxis eine den tatsächlichen Gegebenheiten angemessene Gestaltung dieses



    Schonhofen
    Systems zulassen. Diese Fragen beispielsweise werden sicherlich im Ausschuß erörtert werden müssen.
    Für die sozialdemokratische Fraktion kann ich schon heute sagen, daß wir entsprechend der im Regierungsentwurf enthaltenen Konzeption größten Wert darauf legen werden, die Gesamtkonzeption der KVdL so anzulegen, daß die landwirtschaftliche Bevölkerung einen umfassenden Schutz genießen kann, soweit es die soziale Sicherheit angeht, die hier abgerundet wird, und die landwirtschaftlichen Betriebe von unangemessenen Risiken befreit werden. Weiter sollte den Selbstverwaltungsorganen — das ist unsere Auffassung — ein möglichst großer Spielraum eingeräumt werden, damit sie die KVdL den Bedürfnissen und Möglichkeiten der Landwirte entsprechend ausgestalten können. Dieser und einige andere sind einige der Gesichtspunkte, von denen wir bei der Beratung der Materie in den Ausschüssen ausgehen werden.
    Wir sind der Überzeugung — das darf ich abschließend für unsere Fraktion feststellen —, daß ein umfassender Krankenversicherungsschutz für die bäuerliche Bevölkerung erforderlich ist, daß der Regierungsentwurf alle wesentlichen Voraussetzungen erfüllt, diesen erforderlichen Schutz zu gewähren, und daß die vorgesehene organisatorische Lösung ebenfalls zweckentsprechend ist. Wir begrüßen daher die Vorlage der Bundesregierung, weil mit ihr ein unzulänglicher und die Betroffenen bedrückender Zustand beendet wird, und stimmen den Überweisungsvorschlägen zu.

    (Beifall bei den Regierungsparteien.)



Rede von Liselotte Funcke
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FDP)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)
Meine Damen und Herren, ein Wort zur Geschäftslage! Der Ältestenrat war davon ausgegangen, daß wir gegen Mittag mit den heute vorgesehenen Tagesordnungspunkten fertig sein würden und nun die Fragestunde beginnen könnte. Dies ist nicht der Fall. Interfraktionell ist vereinbart worden, daß die Fragestunde am Ende unserer heutigen Sitzung stattfinden soll. Nach der derzeitigen Übersicht ist nicht damit zu rechnen, daß allein die Sachberatungen bis 15 Uhr beendet sein können. Ich bitte daher die Ausschußvorsitzenden, dafür Sorge zu tragen, daß die Anfangszeiten der Ausschußsitzungen verschoben werden. Ich rechne mindestens mit einer Gesamtsitzungsdauer bis 17 Uhr; das aber ohne Gewähr.
Das Wort hat Herr Kollege Peters (Poppenbüll).

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Walter Peters


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FDP)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)

    Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Die Fraktion der FDP begrüßt den Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Krankenversicherung der Landwirte und damit die gesetzliche Regelung der Pflichtkrankenversicherung. Heute muß im nachhinein festgestellt werden, daß die landwirtschaftliche Berufsvertretung und die politisch Verantwortlichen die Notwendigkeiten zu spät erkannt haben. Es gibt keinen anderen Bevölkerungsteil, in dem die Krankenversorgung so unterschiedlich und in Teilen so mangelhaft geregelt ist. Von großer Bedeutung ist deshalb, daß dem
    Gesetzentwurf das Vorhaben und der Wille zugrunde liegen, alle bisher nicht Krankenversicherten in den Versicherungsschutz einzubeziehen. Bundesregierung und Koalition haben sich für die berufsständische Regelung entschieden. Der Bauernverband ist ebenfalls mehrheitlich dieser Auffassung. Der Gesetzentwurf sieht vor, daß 19 landwirtschaftliche Krankenversicherungen analog den Bereichen der Berufsgenossenschaften und in personeller und sachlicher Zusammenarbeit mit diesen und den landwirtschaftlichen Alterskassen gebildet werden. Wir begrüßen diese Konstruktion eines landwirtschaftlichen Sozialwerks, das der Agrarpolitik in Zukunft in mancher Hinsicht ein hilfreiches Instrumentarium sein wird.
    Die berufsständische Lösung erscheint uns aus mehrerer Hinsicht zwingend notwendig, entgegen den Vorstellungen der CDU und deren Gesetzentwurf.
    Erstens: Selbständige Landwirte lassen sich schwerlich bei einer bestehenden gesetzlichen Arbeitnehmerkrankenkasse eingliedern, weil die Beitragserhebung nicht nach gleichen oder vergleichbaren Prinzipien zu gestalten ist.
    Zweitens. Im Leistungsbereich werden die Landwirte nicht auf Verdienstausfall, sondern auf Gestellung von Ersatzkräften angewiesen sein.
    Drittens. Die Pflichteingliederung nur einer Gruppe Selbständiger in eine bestehende Pflichtversicherung ist vom grundgesetzlichen Gleichheitsprinzip her weder vertretbar noch haltbar.
    Viertens. Die gesetzliche Regelung der vollen Kostenübernahme für die landwirtschaftlichen Altershilfeempfänger durch den Bund ist nur in einer berufsständischen Krankenkasse, nicht aber in Arbeitnehmerkrankenkassen zu lösen, in denen die Kosten für die Rentner anteilig von der Rentenversicherung und den Aktiven in der Krankenversicherung getragen werden. Der Bundesrat hat darum gebeten zu prüfen, ob eine Pflichtversicherung der Landwirte in einer bestehenden gesetzlichen Krankenversicherung eine bessere Lösung sei. Nach unserer Auffassung ist das eindeutig nicht der Fall, wie hier nicht nur von mir, sondern auch vom Herrn Minister wie von Herrn Schonhofen nachgewiesen worden ist. Der Bundesrat hat diese Frage gestellt, aber keine gegenteilige Entscheidung zum Regierungsentwurf getroffen. Wollte man die Gruppe der selbständigen Landwirte in die gesetzlichen Krankenkassen, in die Allgemeinen Ortskrankenkassen eingliedern, müßte man für sie ein Gruppenstatut mit einer besonderen Selbstverwaltung schaffen. Schon diese Überlegung sollte zu dem Schluß führen, daß eine berufsständische Krankenkasse die günstigste Regelung ist.
    Nun ist oft eingewandt worden, die Krankenversicherungen der Landwirte seien nicht lebensfähig. Im gleichen Atemzug sind dann jedoch die kleinen Landkrankenkassen, hundert an der Zahl, dafür gehalten worden. In der Regierungsvorlage ist nachgewiesen, daß die 19 zu bildenden Krankenkassen der Landwirte im Durchschnitt 40 000 aktive Mitglieder haben werden, fast doppelt soviel als die Orts-



    Peters (Poppenbüll)

    krankenkassen heute im Durchschnitt. Unterstellt man, daß noch einige dieser 19 Kassen mit weniger Mitgliedern, z. B. die aus d en Hansestädten oder aus dem Saarland, größeren Einheiten angegliedert werden, dann wird die Durchschnittszahl sich noch wesentlich über 40 000 erhöhen. Geht man von einem Fortschreiten des Strukturwandels in der Landwirtschaft aus, von einem Zurückgehen des landwirtschaftlichen Anteils an der Erwerbsbevölkerung von heute 8 % auf 4 bis 5 %, wie er in einigen Industriestaaten erreicht ist, dann sind die Krankenversicherungen der Landwirte im Durchschnitt noch so mitgliederstark wie heute die Ortskrankenkassen und damit lebensfähig.
    Entscheidend für die Leistungsfähigkeit der landwirtschaftlichen Krankenversicherung ist, daß die Kosten für die relativ wie absolut zunehmende Zahl der Altershilfeempfänger vom Bund übernommen werden. Diese Regelung ist noch günstiger als bei der knappschaftlichen Krankenversicherung. Der Bund wird in einigen Jahren Zuschüsse von 480 Millionen DM im Jahr leisten. Eine zusätzliche Garantieerklärung für die Höhe der Beiträge der Aktiven über diese Defizithaftung für die Altershilfeempfänger hinaus ist zur Zeit weder notwendig noch angebracht. Der Gesetzentwurf sieht die Befreiungsmöglichkeit von der Versicherungspflicht bei nachgewiesener entsprechender privater Krankenversicherung beim Inkrafttreten des Gesetzes und später oberhalb der Einheitswertgrenze von 45 000 DM vor.
    Der Bauernverband möchte die absolute Versicherungspflicht und geht dabei wohl von den negativen Beispielen früherer Befreiung an Pflichtversicherungen aus. Die uneingeschränkte Pflicht zur Versicherung dürfte im Hinblick auf die Regelung für Angestellte vom Gleichheitsprinzip her nicht durchzuhalten sein. Nach unserer Ansicht könnte über die Versicherungspflichtgrenze im Ausschuß gesprochen und entschieden werden.
    Die selbständigen Landwirte werden die Kosten für sich, für mithelfende über 18 Jahre alte Familienmitglieder und die Verwaltungskosten tragen. Das ist eine Selbstverständlichkeit. Stellt man Vergleiche zu anderen Versicherungen an, muß man allerdings berücksichtigen, daß der Beitrag für den selbständigen Landwirt einen Familienbeitrag — einschließlich der Kinder bis 18 Jahre — darstellt. Das scheint mir bei manchen Vergleichen nicht berücksichtigt zu sein. Die Solidargemeinschaft gebietet eine Staffelung im Beitragssystem wie bei allen gesetzlichen Krankenversicherungen. Das Zweineinhalbfache des Mindestbeitrags als Höchstbeitrag stellt die gerechteste Lösung dar, und dieser Satz sollte nicht überschritten werden.
    Die Krankenversicherung der Landwirte wird die Leistungen der RVO-Kassen bieten — abzüglich Krankengeld, dafür jedoch die Gestellung des Betriebshelfers und der Haushaltshelferin. Über Einzelheiten dieser Regelung werden wir in den Ausschüssen sprechen und entscheiden.
    Einige Verbesserungen des Regierungsentwurfs erscheinen angebracht. Der vorgelegte Gesetzentwurf ist ein gut durchdachtes Konzept zur Pflichtkrankenversicherung der Landwirte mit ihren Familien und mithelfenden Angehörigen. Die verwaltungsmäßige Zusammenfassung von landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaften, landwirtschaftlicher Altershilfe, deren Ausbau wir in naher Zukunft ebenfalls hier behandeln und beschließen werden, und der Krankenversicherung der Landwirte wird von uns begrüßt.
    Dieses agrarsoziale Institut wird in Zukunft von großer Bedeutung in der Agrarsozialpolitik und in der Agrarpolitik generell sein. Die Landwirtschaft wird ihre Sozialeinrichtungen in eigenverantwortlicher Selbstverwaltung führen. Die bestehenden Landkrankenkassen werden eingegliedert. Der Bund übernimmt durch hohe Finanzbeiträge seine sozialpolitische Verantwortung für einen um die Existenz ringenden und im Strukturumbruch befindlichen Berufsstand. Die Bundesmittel für die Agrarsozialpolitik steigen jährlich von 950 Millionen DM — einschließlich der Hilfen für die Berufsgenossenschaften — im Jahre 1971 kontinuierlich bis 1972 auf 2,2 Milliarden DM.
    Die sozialliberale Koalition holt in dieser Legislaturperiode auf, was frühere Regierungen versäumten.

    (Beifall bei den Regierungsparteien.)