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  • tocInhaltsverzeichnis
    Deutscher Bundestag 162. Sitzung Bonn, Mittwoch, den 19. Januar 1972 Inhalt: Beileidstelegramm zum Tod des dänischen Königs Frederik IX. 9345 A Glückwunsch zum 70. Geburtstag des Abg. Dr. Siemer 9345 B Würdigung der Tätigkeit des Personals des Hospitalschiffes „Helgoland" 9345 B Absetzung der Punkte 13 und 25 von der Tagesordnung und Erweiterung der Tagesordnung 9345 B Überweisung von Vorlagen der Bundesregierung an Ausschüsse 9345 D Abgabe einer Erklärung der Bundesregierung Dr. Schiller, Bundesminister 9347 D, 9369 D Strauß (CDU/CSU) 9352 D Ertl, Bundesminister 9361 B Dr. Schachtschabel (SPD) 9363 B Kirst (FDP) 9366 B Dr. Ritz (CDU/CSU) 9369 B Entwurf eines Gesetzes zur Krankenversicherung für Landwirte (CDU/CSU) (Drucksache VI/2937) in Verbindung mit Entwurf eines Gesetzes zur Weiterentwicklung des Rechts der gesetzlichen Krankenversicherung (Gesetz über die Krankenversicherung der Landwirte) (Drucksache VI/3012) — Erste Beratung —Susset (CDU/CSU) 9372 B Arendt, Bundesminister 9374 A Horstmeier (CDU/CSU) 9376 B Schonhofen (SPD) 9379 C Peters (Poppenbüll) (FDP) 9384 B Niegel (CDU/CSU) 9385 D Frehsee (SPD) 9388 C Frau Kalinke (CDU/CSU) 9389 D Ertl, Bundesminister 9393 A Entwurf eines Gesetzes über den Bundesgrenzschutz (Bundesgrenzschutzgesetz) (Drucksache VI/2886) — Erste Beratung —Genscher, Bundesminister 9396 D Hanz (CDU/CSU) 9398 A Pensky (SPD) 9400 A Krall (FDP) 9402 D Entwurf eines Vierten Gesetzes zur Änderung des Wasserhaushaltsgesetzes (Drucksache VI/2869) — Erste Beratung — Dr. Hammans (CDU/CSU) 9404 B Wittmann (Straubing) (SPD) 9405 C II Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 162. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 19. Januar 1972 Entwurf eines Gesetzes zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch Luftverunreinigungen, Geräusche, Erschütterungen und ähnliche Vorgänge (Bundes-Immissionsschutzgesetz) (Drucksache VI/2868) — Erste Beratung — 9406 B Entwurf eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 2. Februar 1971 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Regierung der Französischen Republik über die deutsche Gerichtsbarkeit für die Verfolgung bestimmter Verbrechen (Drucksache VI/2434) — Erste Beratung — 9406 C Entwurf eines Bundesgesetzes zur Einführung einer Altersgrenze für Notare (Abg. Erhard [Bad Schwalbach], Dr. Lenz [Bergstraße], Vogel und Fraktion der CDU/ CSU) (Drucksache VI/2936) — Erste Beratung — 9406 C Entwurf eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 30. März 1971 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und Kanada über Soziale Sicherheit (Drucksache M/2977) —Erste Beratung — 9406 C Entwurf eines Gesetzes zu dem Vertrag vom 28. Juni 1971 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Österreich über die Gewährung von Abgabenfreiheit für Fernmeldeanlagen im Grenzgebiet (Drucksache M/2982) — Erste Beratung — 9406 D Entwurf eines Gesetzes zum Zusatzprotokoll über die Übergangsphase der Assoziation zwischen der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft und der Türkei Finanzprotokoll Internen Abkommen über das Finanzprotokoll Abkommen über die EGKS-Erzeugnisse vom 23. November 1970 (Drucksache M/2978) — Erste Beratung — 9406 D Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Viehseuchengesetzes (Drucksache VI/3017) — Erste Beratung — 9407 A Entwurf eines Gesetzes über die Verplombung im Durchgangsverkehr von zivilen Gütern zwischen der Bundesrepublik Deutschland und Berlin (West) (Drucksache VI/3010) — Erste Beratung — 9407 A Mündlicher Bericht des Innenausschusses über den Bericht der Bundesregierung über die Möglichkeiten einer Verstärkung der zivilen Verteidigung (Drucksachen M/386, M/2949) 9407 B Weißbuch 1971/1972 zur Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland und zur Entwicklung der Bundeswehr (Drucksache VI/2920) 9407 B Ubersicht 10 des Rechtsausschusses über die dem Deutschen Bundestag zugeleiteten Streitsachen vor dem Bundesverfassungsgericht (Drucksache VI/2953) 9407 C Bericht des Ausschusses für Wirtschaft über die von der Bundesregierung erlassene Einundvierzigste Verordnung zur Änderung der Einfuhrliste — Anlage zum Außenwirtschaftsgesetz — (Drucksachen VI/2648, VI/2988) 9407 C Antrag des Bundesministers für Wirtschaft und Finanzen betr. Veräußerung von Teilflächen aus dem ehemaligen Großen Exerzierplatz in Saarbrücken an die Stadt Saarbrücken und zwei Firmen (Drucksache VI/2981) 9407 C Mündlicher Bericht des Innenausschusses über den Vorschlag der Kommission der Europäischen Gemeinschaften für eine Verordnung des Rates zur Änderung des Statuts der Beamten der Europäischen Gemeinschaften in bezug auf die Tagegelder für Dienstreisen (Drucksachen VI/2532, VI/2965) 9407 D Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Verkehr und für das Post- und Fernmeldewesen über den von den Abg. Strauß, Lemmrich, Dr. Probst, Dr. Althammer, Dr. Müller-Hermann, Dr. Pohle, Gerlach (Obernau), Niegel, Schedl, Mursch (Soltau-Harburg) und der Fraktion der CDU/CSU eingebrachten Antrag betr. Fortführung der Entwicklungsarbeiten für ein landgebundenes Hochleistungsschnellverkehrssystem (Drucksachen VI/2494, VI/3006) 9408 A Antrag der Abg Frau Dr. Walz, Dr. Martin, Berger, Dr. Hubrig, Dr. Hermesdorf (Schleiden) und der Fraktion der CDU/ CSU betr. deutsche Mitarbeiter bei internationalen Organisationen auf dem Gebiet von Wissenschaft und Forschung (Drucksache M/2954) 9408 A Fragestunde (Drucksache M/3016) Frage des Abg. Dr. Miltner (CDU/CSU) : Weisung des Bundesministeriums des Innern betr. das Verfahren bei der Einreise einer SED-Delegation zum DKP-Parteitag vom 25. bis zum 28. November 1971 in Düsseldorf Genscher, Bundesminister 9408 C, D Dr. Miltner (CDU/CSU) 9408 D Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 162. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 19. Januar 1972 III Frage des Abg. Dr. Miltner (CDU/CSU) : Einreise von Albert Norden und Heinz Gegel in die Bundesrepublik Deutschland zur Teilnahme an dem DKP-Parteitag Genscher, Bundesminister 9409 A, B Dr. Miltner (CDU/CSU) 9409 B Fragen des Abg. Schirmer (SPD) : Aufbau einer „Führungs- und Verwaltungsschule des Sports" Genscher, Bundesminister 9409 C, D Schirmer (SPD) 9409 D Frage des Abg. Cramer (SPD) : Erhöhung der Sätze der Unterhaltshilfe Genscher, Bundesminister 9410 A, B Cramer (SPD) 9410 B Fragen des Abg. Dr. Arnold (CDU/CSU) : Neue Abgasreinigungsvorrichtung der Technischen Universität Kopenhagen Genscher, Bundesminister 9410 B, C, D Dr. Arnold (CDU/CSU) 9410 C, D Fragen des Abg. Dr. Franz (CDU/CSU) : Unterstützung für den Deutschen Schriftstellerverband Genscher, Bundesminister 9411 A Fragen des Abg. Dr. Jobst (CDU/CSU) : Einhaltung der Verpflichtung zur Nichteinmischung in die inneren Angelegenheiten eines anderen Staates seitens kommunistischer Parteien Genscher, Bundesminister 9411 B, C, D, 9412 A Dr. Jobst (CDU/CSU) . 9411 C, D, 9412 A Frage des Abg. Dr. Gatzen (CDU/CSU) : Freigabe der Auslieferung des Buches „Das Informationsbankensystem der Bundesregierung" Genscher, Bundesminister 9412 B, C Dr. Gatzen (CDU/CSU) 9412 B, C Fragen der Abg. Frau Lauterbach (SPD) : Werbeaktion privater Versicherungsverbände für eine freiwillige Zusatzversicherung zugunsten von Schülern Rohde, Parlamentarischer Staatssekretär 9412 D, 9413 A, C Frau Lauterbach (SPD) 9413 B, C Frage des Abg. Heyen (SPD) : Überprüfung von Wohnungen und Unterkünften von Gastarbeitern Rohde, Parlamentarischer Staatssekretär 9413 D, 9414 B, C, D Heyen (SPD) 9414 A, B Hansen (SPD) 9414 C Fragen des Abg. Weigl (CDU/CSU) : Zahl der im Alter von über 60 bzw. 63 Lebensjahren einer rentenversicherungspflichtigen Beschäftigung nachgehenden Schwerbeschädigten und Spätheimkehrer — Finanzielle Mehrbelastung der Rentenversicherungsträger durch eine Herabsetzung der Altersgrenze für Schwerbeschädigte und Spätheimkehrer Rohde, Parlamentarischer Staatssekretär 9414 D, 9415 B, C, D Weigl (CDU/CSU) 9415 B, C Müller (Berlin) (CDU/CSU) 9415 D Fragen des Abg. Geisenhofer (CDU/CSU) : Praxis der Landesversicherungsanstalten in der Anwendung des Art. 2 § 44 ARVNG Rohde, Parlamentarischer Staatssekretär 9416 A, B Geisenhofer (CDU/CSU) 9416 B Frage des Abg. Dr. Marx (Kaiserslautern) (CDU/CSU) : Bekämpfung der Schwerkriminalität Dr. Bayerl, Parlamentarischer Staatssekretär 9416 C, 9417 A, B Dr. Marx (Kaiserslautern) (CDU/CSU) 9417 A Frage des Abg. Barche (SPD) : Femegerichte südkoreanischer Gastarbeiter Dr. Bayerl, Parlamentarischer Staatssekretär 9417 B, D Barche (SPD) 9417 C Schmidt (Braunschweig) (SPD) 9417 D Frage des Abg. Schmidt (Würgendorf) (SPD) : Zahl der Eintragungen in das Verkehrszentralregister beim Kraftfahrtbundesamt für die Jahre 1970 und 71 Wittrock, Staatssekretär 9418 B IV Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 162. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 19. Januar 1972 Frage des Abg. Schmidt (Würgendorf) (SPD) : Anhebung der Grenze der in das Verkehrszentralregister eintragungsfähigen Bußgelder Wittrock, Staatssekretär 9418 B, D Schmidt (Würgendorf) (SPD) 9418 D Frage des Abg. Dr. Schmude (SPD) : Lärmschutzmaßnahmen bei Autobahnbauvorhaben in der Nähe von Wohngebieten Wittrock, Staatssekretär 9419 B, D Dr. Schmude (SPD) 9419 B, D Fragen des Abg. Wagner (Günzburg) (CDU/CSU) : Geschwindigkeitsbeschränkung auf 100 km/h für Kraftfahrzeuge mit SpikesReifen Wittrock, Staatssekretär 9420 A, B Wagner (Günzburg) (CDU/CSU) 9420 A Frage des Abg. Spitzmüller (FDP) : Beendigung eines Arbeitsverhältnisses bei Übergewicht Wittrock, Staatssekretär 9420 C, D, 9421 A Spitzmüller (FDP) 9420 D, 9421 A Fragen des Abg. Niegel (CDU/CSU) : Anhebung der Postgebühren — Auswirkung der beabsichtigten Postgebührenerhöhung im Paketdienst auf die gewerbliche Wirtschaft, insbesondere im Zonenrandgebiet Wittrock, Staatssekretär 9421 B, C, D, 9422 A, C Niegel (CDU/CSU) 9421 D, 9422 A, C Nächste Sitzung 9422 D Anlagen Anlage 1 Liste der beurlaubten Abgeordneten 9423 A Anlage 2 Schriftliche Antwort auf die Mündliche Frage des Abg. Dr. Müller-Hermann (CDU/CSU) betr. Höchstgeschwindigkeiten in Frankreich 9423 D Anlage 3 Schriftliche Antwort auf die Mündliche Frage des Abg. Seefeld (SPD) betr. Maßnahmen zum Schutz von Kindern im Straßenverkehr 9424 A Anlage 4 Schriftliche Antwort auf die Mündliche Frage des Abg. Dr. Böhme (CDU/CSU) betr. Studienbeihilfen seitens der Bundesbahn und der Bundespost für Studierende an Fachhochschulen 9424 B Anlage 5 Schriftliche Antwort auf die Mündlichen Fragen des Abg. Dr. Schwörer (CDU/CSU) betr. Leitplanken an Straßen 9424 D Anlage 6 Schriftliche Antwort auf die Mündliche Frage des Abg. Dr. Riedl (München) (CDU/CSU) betr. die von der Sonderkommission zur Überprüfung der Betriebssicherheit bei der Deutschen Bundesbahn erzielten Ergebnisse 9425 A Anlage 7 Schriftliche Antwort auf die Mündliche Frage des Abg. Schlee (CDU/CSU) betr. Berücksichtigung des bayerischen Zonenrandgebietes bei der Einrichtung neuer Anschlüsse an das Fernsprechnetz 9425 C Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 162. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 19. Januar 1972 9345 162. Sitzung Bonn, den 19. Januar 1972 Stenographischer Bericht Beginn: 9.00 Uhr
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    Anlage 1 Liste der beurlaubten Abgeordneten Anlagen zum Stenographischen Bericht Abgeordneter beurlaubt bis einschließlich Dr. Achenbach 19. 1. Adams * 20. 1. Dr. Ahrens ** 28. 1. Dr. Aigner * 20. 1. Alber ** 27. 1. Amrehn ** 27. 1. Dr. Arndt (Berlin) 29. 1. Dr. Artzinger * 20. 1. Bals ** 27. 1. Bartsch 28. 1. Bauer (Würzburg) ** 26. 1. Behrendt * 21. 1. Biechele 21. 1. Blank 5. 2. Blumenfeld ** 27. 1. Borm * 20. 1. Dr. Burgbacher * 20. 1. Dasch 5. 2. Frau Dr. Diemer-Nicolaus ** 27. 1. Dr. Dittrich * 21. 1. Draeger ** 27. 1. Dr. Enders ** 27. 1. Dr. Erhard 21. 1. Faller * 19. 1. Fellermaier * 19. 1. Flämig * 21. 1. Fritsch ** 27. 1. Dr. Furler ** 27. 1. Gerlach (Emsland) * 20. 1. Dr. Gleissner 22. 1. Dr. Gölter 19. 1. Freiherr von und zu Guttenberg 5. 2. Frau Herklotz ** 26. 1. Dr. Hermesdorf (Sehleiden) ** 27. 1. Hösl ** 26. 1. Jung ** 27. 1. Kahn-Ackermann ** 27. 1. Dr. Kempfler ** 26. 1. Frau Klee ** 26. 1. Klinker * 20. 1. Dr. Koch * 20. 1. Kriedemann * 21. 1. Freiherr von Kühlmann-Stumm 19. 1. Lange * 21. 1. Lautenschlager * 21. 1 Lemmrich ** 26. 1. Lenders 21. 1. Lenze (Attendorn) ** 27. 1. Dr. Dr. h. c. Löhr * 20. 1. Logemann 29. 1. Lücker (München) * 20. 1. Frau Meermann 21. 1. Meister * 20. 1. Memmel * 20. 1. Dr. h. c. Dr.-Ing. E. h. Möller 19. 1. Müller (Aachen-Land) * 19. 1. Dr. Müller (München) ** 27. 1. Frau Dr. Orth * 20. 1. Pawelczyk ** 26. 1. Pfeifer 19. 1. Pöhler ** 26. 1. Dr. Reischl * 20. 1. Richarts * 20. 1. Richter ** 26. 1. Riedel (Frankfurt) * 20. 1. Dr. Rinderspacher ** 27. 1. Roser ** 27. 1. Dr. Schellenberg 25. 1. Dr. Schmid (Frankfurt) ** 26. 1. Schmidt (Würgendorf) 27. 1. Dr. Schmidt (Wuppertal) 21. 1. Dr. h. c. Schmücker ** 27. 1. Schulhoff 28. 1. Dr. Schulz (Berlin) ** 27. 1. Schwabe * 20. 1. Dr. Schwörer * 20. 1. Seefeld * 19. 1. Seibert 21. 1. Sieglerschmidt ** 26. 1. Dr. Siemer 28. 1. Werner * 20. 1. Wohlrabe 21. 1. Wolfram * 21. 1. Urlaubsanträge Dr. Giulini 18. 3. Mick 15. 2. * Für die Teilnahme an Ausschußsitzungen des Europäischen Parlaments ** Für die Teilnahme an Sitzungen der Beratenden Versammlung des Europarates Anlage 2 Schriftliche Antwort des Staatssekretärs Wittrock vom 19. Januar 1972 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Müller-Hermann (CDU/CCSU) (Drucksache VI/3016 Frage A 58) : Sind der Bundesregierung die Gründe dafür bekannt, daß Frankreich im Gegensatz zur Bundesrepublik Deutschland, wo das generelle „Tempo 100" außer Orts eingeführt werden soll, eine gleichartige generelle Regelung ab 15. Dezember 1971 durch differenzierte Höchstgeschwindigkeiten ablöst? Frankreich hat seinen seit knapp 2 Jahren laufenden Großversuch mit 110 km/h auf ca. 13 300 km Nationalstraßen modifiziert, um weitere Erkenntnisse über die optimale Höhe einer Geschwindigkeitsbegrenzung außerhalb geschlossener Ortschaften zu gewinnen. Seit dem 15. Dezember 1971 sind auf diesen ca. 13 300 km Nationalstraßen statt bisher 110 km/h nunmehr Geschwindigkeitsbegrenzungen von 100, 9424 Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 162. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 19. Januar 1972 110 und 120 km/h außerhalb geschlossener Ortschaften durch Verkehrszeichen vorgeschrieben. Hierdurch soll die für eine optimale Verkehrssicherheit „richtige" Geschwindigkeitsbegrenzung ermittelt werden. Französische Verkehrsingenieure vermuten, daß diese bei 100 km/h liegt. Deshalb gilt dieser Wert auch auf ca. 70 % der Versuchsstrecken. Anlage 3 Schriftliche Antwort des Staatssekretärs Wittrock vom 19. Januar 1972 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Seefeld (SPD) (Drucksache VI/3016 Frage A 61) : Welche Maßnahmen gedenkt die Bundesregierung zu ergreifen, um die vom Statistischen Bundesamt für das Jahrzehnt 1960 bis 1969 gezogene erschütternde Bilanz über die Zunahme der tödlichen Unfälle von Kindern — jährlich kommen etwa 3300 Kinder unter 15 Jahren durch Unfälle ums Leben — verbessern zu helfen? Bei der in der Anfrage genannten Bilanz des Statistischen Bundesamtes handelt es sich um tödliche Unfälle aller Art, durch die Kinder zum Beispiel infolge von Straßenverkehrsunfällen, durch Sturz und Ertrinken, Kleinkinder durch Ersticken usw. umgekommen sind. Durch Straßenverkehrsunfälle kamen im Jahre 1970 2 167 Kinder im Alter unter 15 Jahren, 1969 1 919 Kinder dieses Alters um. Die Bundesregierung unterstützt finanziell und ideell zusammen mit den Bundesländern und den Verkehrssicherheitsorganisationen (Deutscher Verkehrssicherheitsrat) alle Maßnahmen, die geeignet sind, einen besseren Schutz von Kindern im Straßenverkehr zu erreichen, zum Beispiel durch Maßnahmen beim Straßenbau, durch verstärkte Verkehrserziehung in Kindergärten und Schulen, einheitliche Kennzeichnung der Schulbusse, Sicherung des Schulweges, Ausbildung von Kindergärtnerinnen, Ausbildung von Lehrern und Lehramtsanwärtern für den Verkehrsunterricht in den Schulen, Heranziehung eines unfallverhütenden Schülerlotsendienstes usw. Die Bundesregierung verfolgt laufend die Entwicklung der Straßenverkehrsunfälle der Kinder auf Grund statistischer Untersuchungen, um daraus die notwendigen Folgerungen zu ziehen. Anlage 4 Schriftliche Antwort des Staatssekretärs Wittrock vom 19. Januar 1972 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Böhme (CDU/CSU) (Drucksache VI/3016 Frage A 63) : Trifft es zu, daß die Deutsche Bundesbahn und die Deutsche Bundespost Fachschulingenieuren, die sich verpflichten, eine bestimmte Zeit bei Bahn oder Post Dienst zu tun, eine Abgeltung für von den Bewerbern selbst aufgebrachte Studienkosten zahlen, und wie hoch sind diese Abgeltungen, und für wie lange müssen sich die Bewerber verpflichten? Studienbeihilfen, die Studierende an Fachhochschulen im Rahmen besonderer Bestimmungen erhalten können, werden von der Deutschen Bundesbahn und der Deutschen Bundespost grundsätzlich vom Antragsmonat an gezahlt. Um einem besonders dringenden Bedarf an technischen Nachwuchskräften abzuhelfen, wurden im Geschäftsbereich der Deutschen Bundesbahn seit Herbst 1969 vorübergehend Studienbeihilfen auf Antrag auch nachträglich solchen Bewerbern gewährt, die ihr Studium ganz oder teilweise selbst finanziert hatten und die Voraussetzungen für eine studienbegleitende Förderung erfüllt hätten. Die Beihilfen lagen je nach den Verhältnissen des Einzelfalles in der Regel zwischen 8 000,— und 12 000,— DM und waren steuerpflichtig. Die Empfänger mußten sich dabei verpflichten, die ihnen gewährte Studienbeihilfe zurückzuzahlen, wenn sie während des Vorbereitungsdienstes, der Probezeit oder vor Ablauf von fünf Jahren nach der Ernennung zum Technischen Bundesbahninspektor freiwillig aus dem Bundesbahndienst ausscheiden. Inzwischen wurde für die gesamte Bundesverwaltung eine Regelung vorgesehen, wonach Studienbeihilfen rückwirkend nur noch für die letzten drei Monate vor Antragstellung, längstens für das laufende Semester gezahlt werden. Die Deutsche Bundesbahn stellt zur Zeit ihr Verfahren auf diese Grundsätze um. Anlage 5 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Börner vom 19. Januar 1972 auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Schwörer (CDU/CSU) (Drucksache VI/3016 Fragen A 64 und 65) : Zu welchen Schlüssen ist die Bundesregierung auf Grund der vom Bundesminister für Verkehr angekündigten Zusammenfassung aller bisher ergangenen Erlasse und Rundschreiben über Leitplanken unter Berücksichtigung der inzwischen eingetretenen Änderungen und Ergänzungen in bezug auf eine wirksame Anbringung von Leitplanken gekommen? Hat die Bundesregierung auf Grund neuer Kenntnisse und neuer Regelungen schon in diesem Jahr (1971) Maßnahmen ergriffen, um an gefährlichen Straßenabschnitten durch die Anbringung von Leitplanken vermeidbare Unfallfolgen auszuschließen, und hat sie die Länder aufgefordert, in ihrem Zuständigkeitsbereich das Gleiche zu tun? Mit der Zusammenfassung, der Ergänzung und Überarbeitung aller bisherigen Erlasse und Rundschreiben über Leitplanken an Bundesfernstraßen beabsichtigt die Bundesregierung die Vereinheitlichung der Grundsätze, nach denen die mechanischen Schutzeinrichtungen an Bundesfernstraßen aufgestellt werden. In den künftigen „Richtlinien über die Ausführung und Anordnung von Schutzplanken an Bundesfernstraßen" sind die neuesten Erkenntnisse zusammengefaßt, die durch umfangreiche Anfahrversuche und praktische Erfahrungen gewonnen werden konnten. Mit den neuesten Richtlinien, die veröffentlicht werden, strebt die Bundesregierung einen wirkungsvolleren Einsatz der Schutzplanken nicht nur an den in der Baulast des Bundes stehenden, sondern auch an den Straßen anderer Baulastträger an. Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 162. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 19. Januar 1972 9425 Unabhängig von der Zusammenfassung in den neuen Richtlinien werden die neuesten Erkenntnisse laufend den Bundesländern mitgeteilt und bei der Aufstellung der Schutzplanken berücksichtigt. Damit sind ausreichende Voraussetzungen gegeben, vermeidbare Unfallfolgen auszuschließen, soweit dieses durch Schutzplanken möglich ist. Einen unmittelbaren Einfluß auf die Anordnung von Schutzplanken kann der Bund bei den Straßen nicht ausüben, die in der Baulast der Länder, Kreise und Gemeinden liegen. Im allgemeinen wenden jedoch die anderen Straßenbaulastträger die Richtlinien des Bundes an. Anlage 6 Schriftliche Antwort des Staatssekretärs Wittrock vom 19. Januar 1972 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Riedl (München) (CDU/CSU) (Drucksache VI/3016 Frage A 66) : Welche Ergebnisse hat die von Bundesverkehrsminister Leber nach dem Zugunglück in Rheinweiler eingesetzte Sonderkommission zur Überprüfung der Betriebssicherheit bei der Deutschen Bundesbahn erzielt, und welche Konsequenzen wurden daraus von der Hauptverwaltung der Deutschen Bundesbahn bisher gezogen? Die auf Empfehlung des Bundesministers für Verkehr von der Deutschen Bundesbahn eingesetzten Kommissionen, die unter Beteiligung erfahrener Triebfahrzeugführer im vergangenen Sommer sämtliche Schnellzugstrecken eingehend überprüft haben, sind übereinstimmend zu dem Ergebnis gekommen, daß die Sicherheit der Bundesbahn im Rahmen des Vorausschaubaren und auf der Basis der einschlägigen Regelungen an keiner Stelle als gefährdet anzusehen ist. Die Auswertung der Prüfungsergebnisse brachte eine Reihe von Verbesserungsvorschlägen, die vor allem für die Führer der Lokomotiven und Triebwagen von Bedeutung sind. So werden bereits ab Sommerfahrplan 1972 die Zahl der Geschwindigkeitswechsel verringert und die innerdienstlichen Fahrplanunterlagen übersichtlicher gestaltet werden. Darüber hinaus sind zusätzliche Orientierungshilfen an der Strecke für die Triebfahrzeugführer, die rückstrahlende Ausstattung unbeleuchteter Signale in größerem Umfang als bisher und Verbesserungen in den Führerräumen der Triebfahrzeuge vorgeschlagen und in Angriff genommen worden. Anlage 7 Schriftliche Antwort des Staatssekretärs Wittrock vom 19. Januar 1972 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Schlee (CDU/CSU) (Drucksache VI/3016 Frage A 69) : Welche Stellung nimmt die Bundesregierung zu der Erklärung des bayerischen Staatsministers für Wirtschaft und Verkehr, daß das bayerische Zonenrandgebiet bei der Einrichtung neuer Anschlüsse an das öffentliche Fernsprechnetz unter Berücksichtigung des Anteils seiner Bevölkerung und seiner Fläche am gesamten Zonenrandgebiet der Bundesrepublik Deutschland benachteiligt werde? Die Bundesregierung hat dem Bayerischen Staatsminister für Wirtschaft und Verkehr anhand statistischer Angaben mitgeteilt, daß Bayern beim Investitionsaufwand für das gesamte Zonenrandgebiet einschließlich der an der Grenze zur CSSR gelegenen Fördergebiete ausreichend berücksichtigt ist.
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Egon Susset


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU/CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Meine Damen und Herren, die Zeit ist schon sehr weit fortgeschritten.
    Aus diesem Grunde möchte ich hier nur noch einige Zahlen nennen. Die Abwanderungsquote in der Landwirtschaft - das weist die neueste Statistik über die Arbeitsleistungen in AK-Einheiten aus -
    beträgt von 1969 auf 1970 immerhin 12,7 %. Im Regierungsentwurf ist noch eine verhältnismäßig hohe Zahl von in der Landwirtschaft tätigen Vollarbeitskräften angegeben. Zu dieser hohen Zahl ist man wohl gekommen, weil man sehr viele, die meinetwegen zu 20 % oder 30 % in der Landwirtschaft beschäftigt sind, in die AK-Berechnung mit einbezogen hat. Daß aber jeder, der — im Nebenberuf oder sonstwo — eine außerlandwirtschaftliche Beschäftigung hat, heute die Möglichkeit der Pflichtversicherung hat und folglich für die Versicherung, um die es hier geht, nicht in Frage kommt, wird hier geflissentlich übersehen.
    In einem öffentlichen Hearing haben wir — auch die Herren der Regierungskoalition — von verschiedenen Wissenschaftlern Zahlen zur Verfügung gestellt bekommen, die wir sicherlich auch überdenken müssen. Was wollen wir? — Erstens die beitragsfreie Versicherung der alten Menschen, der Unternehmer und der Familienangehörigen — die Kosten übernimmt der Bund, das ist sichergestellt —,

    (Abg. Gallus: Das ist gut!)

    zweitens die Verpflichtung für alle, die noch keinen Krankenversicherungsschutz haben, sich zu versichern. Da die Zahl der nichtversicherten aktiven Landwirte gering ist, schlagen wir drittens vor, keine eigenständische Krankenversicherung einzuführen. Eine solche Versicherung würde auch der Integration der Landwirtschaft zuwiderlaufen. Viertens. Wir haben in unserem Entwurf auch die Finanzierung der Gestellung von Betriebs- und Haushaltshilfen sichergestellt.
    Ich glaube, damit ist klar, daß es der CDU/CSU darauf ankommt, eine Pflichtkrankenversicherung zu schaffen, die bei nicht zu hohen Beiträgen auf der Grundlage einer soliden Finanzierungsbasis und folglich in einem größeren Solidarverband errichtet wird.

    (Abg. Gallus: Wer bestimmt denn da die Beiträge?)

    — Darüber können wir uns nachher unterhalten, Herr Kollege Gallus.
    Meine Damen und Herren, unser Entwurf ist nicht, wie von Koalitionsseite immer wieder behauptet wird, ein Entwurf gegen den Deutschen Bauernverband oder auch ein Anrennen gegen das, was von dort gefordert wird. Sonst würde ich diesen Entwurf sicherlich auch nicht begründen, weil ich diesen Berufsverband als Beitragszahler schon lange Jahre unterstützt habe. Es ist aber auch nicht so, wie die Regierung tut, daß der Deutsche Bauernverband den Regierungsentwurf nun einfach unbesehen übernimmt. Ich glaube, wir müssen ab heute im Interesse aller alten Menschen in der Landwirtschaft dafür sorgen, daß durch zügige Beratung in den Ausschüssen hier im Hause die rechtlichen Voraussetzungen für ein Inkrafttreten des Gesetzes über ,die Krankenversicherung bis spätestens zum 1. Juli 1972 geschaffen werden. Das ist unser aller Aufgabe. Die soziale



    Susset
    Not dieser Menschen läßt es nicht zu, hier aus parteitaktischen Erwägungen einmal nach der einen und dann wieder nach der anderen Seite zu argumentieren. Wir werden, glaube ich, in den Ausschüssen Gelegenheit haben, die beste Lösung im Interesse des betroffenen Personenkreises zu erreichen.

    (Beifall bei der CDU/CSU.)



Rede von Dr. Richard Jaeger
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CSU)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CSU)
Das Wort zur Begründung des Regierungsentwurfs hat der Herr Bundesminister für Arbeit und Sozialordnung.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Walter Arendt


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (None)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die Bundesregierung legt heute dem Hohen Hause ihren Gesetzentwurf über die Krankenversicherung der Landwirte vor. Mit dem vorgeschlagenen Gesetz soll die soziale Sicherung von weit über 2 Millionen Menschen nachhaltig verbessert werden. Die Vorlage ist ein weiterer Beweis, daß die Bundesregierung ihre sozialpolitischen und auch ihre agrarpolitischen Zielvorstellungen Schritt für Schritt in die Tat umsetzt.

    (Abg. Franke [Osnabrück]: Aber verspätet!)

    Wir haben in dieser Legislaturperiode schon wiederholt sichtbar gemacht, daß die Sozialpolitik einen beachtlichen Anteil an der inneren Reformpolitik dieser Regierung hat, indem wir in der sozialen Sicherung auf allen Gebieten längst veraltete Grenzen durchbrechen und die soziale Sicherung zu einem Angebot an alle Bürger weiterentwickeln. Ich erinnere in diesem Zusammenhang an die Öffnung der Krankenversicherung für alle Angestellten, an die Unfallversicherung für Schüler und Studenten und Kinder in Kindergärten und an das Rentenreformprogramm der Bundesregierung. In dieser Politik, die den gesellschaftlichen Veränderungen gerecht wird, gehört auch die Krankenversicherung der Landwirte.
    Es wird niemand bestreiten, daß in der Landwirtschaft ein Gesundheitsdefizit und ein erheblicher Nachholbedarf an sozialer Sicherung besteht. Das sind Tatbestände, an denen eine Gesellschaft nicht länger vorbeigehen kann, wenn sie ihre soziale Verantwortung für alle ihre Mitglieder ernst nimmt.
    Meine Damen und Herren, es gibt keine Alternative. Nur durch die soziale Krankenversicherung lassen sich für die gesamte landwirtschaftliche Bevölkerung gleiche Gesundheitssicherung und gleicher Versicherungsschutz erreichen.
    Das bedeutet aber auch, daß jeder Versicherte nach seiner wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit auf solidarischer Basis dazu beizutragen hat. Mit der Versicherungspflicht wird eine wichtige Grundlage für eine funktionsfähige und sozial gerechte Krankenversicherung der Landwirte geschaffen. Das haben die Landwirte erkannt. Sie haben sich wiederholt für eine umfassende Versicherungspflicht ausgesprochen. In Zukunft wird es keine Landwirte oder Altenteiler mehr geben, die sich eine erforderliche ärztliche Behandlung finanziell nicht leisten können.
    Meine Damen und Herren, der Gesetzentwurf über die Krankenversicherung der Landwirte ist ein
    wichtiger Bestandteil der Agrarpolitik der Bundesregierung. Uns kommt es darauf an, die Landwirtschaft nicht nur an die allgemeine Wirtschaftsentwicklung anzukoppeln, sondern auch voll und ganz an die großen Entwicklungen in der Sozial- und Gesundheitspolitik. Das ist nach unserer Auffassung eine entscheidende Voraussetzung für die Bewältigung der schwierigen Strukturprobleme in der Landwirtschaft, die auch in der Zukunft sicherlich nicht leichter werden.
    Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf soll die Landwirtschaft voll in das System der sozialen Krankenversicherung integriert werden. Die vorgesehenen Leistungen entsprechen voll und ganz der Gesundheitssicherung und Krankenhilfe, einschließlich der Familienhilfe, in den anderen Bereichen der sozialen Krankenversicherung. Das allgemeine Leistungsrecht ist jedoch den besonderen Bedürfnissen der Landwirtschaft angepaßt. So ist berücksichtigt, daß eine längere Krankheit des Betriebsinhabers oder seiner Ehefrau häufig eine ernste Existenzgefährdung des landwirtschaftlichen Betriebes bedeutet. Der Regierungsentwurf sieht daher in diesen Fallen an Stelle von Bargeld die Gestellung einer Betriebs- oder Haushaltshilfe vor. Damit ist sichergestellt, daß der Betrieb oder Haushalt bei schweren und langandauernden Krankheitsfällen fach- und sachgerecht weitergeführt werden kann.
    Zweifelsohne müssen Leistungen auch finanziert werden können. Schwierigkeiten bereitet hier die Finanzierung der Leistungen für die Altenteiler. Deshalb wird der Bund die Kosten der Krankenversicherung der Altenteiler voll übernehmen. Das sind im Jahre 1972 176 Millionen DM, im Jahre 1973 390 Millionen DM und 1974 439 Millionen DM und im Jahre 1975 fast 1/2 Milliarde DM. Mit diesen Beträgen wird nicht nur die wirtschaftliche Situation der Altenteiler erheblich verbessert, sondern auch die Lage der landwirtschaftlichen Unternehmer. Sie müssen heute vielfach noch die Krankheitskosten und die Krankenversicherungsbeiträge der Altenteiler tragen. Mit der Übernahme der Beiträge für die Altenteiler leistet der Bund einen wichtigen Beitrag zum Abbau der Einkommensdisparitäten in der Landwirtschaft.
    Die dargelegten sozialen Fortschritte kommen rund 580 000 selbständigen Landwirten zugute, und zwar besonders auch den Klein- und Kleinstlandwirten. Ferner werden rund 220 000 mitarbeitende Familienangehörige und rund 430 000 Altenteiler versicherungspflichtig werden. Im Rahmen der Familienhilfe werden außerdem rund 1,2 Millionen Ehefrauen, Kinder und andere Unterhaltsberechtigte gegen Krankheit geschützt werden. Insgesamt werden also rund 2,4 Millionen Personen von der landwirtschaftlichen Krankenversicherung betreut werden. Heute — und das sollten wir uns merken -
    sind rund 23 %, also fast ein Viertel dieses Personenkreises überhaupt nicht gegen Krankheit versichert. An diesen Zahlen wird deutlich, daß die Krankenversicherung der Landwirte in der Tat einen Meilenstein in der Weiterentwicklung der sozialen Sicherung darstellt. Ein weißer Flecken in der sozialpolitischen Landschaft wird damit beseitigt.



    Bundesminister Arendt
    In der Diskussion um die Krankenversicherung der Landwirte finden zwei Punkte ein ganz besonderes Interesse. Ich meine einmal die Frage der optimalen Organisation der Krankenversicherungsträger und zum anderen die Frage der Versicherungspflicht. Hier bei dem letzteren hat sich der Standpunkt der Bundesregierung inzwischen durchgesetzt.

    (Abg. Niegel: Bei wem?)

    Erlauben Sie mir eine Bemerkung zur Organisationsform. Die Vorlage der Bundesregierung sieht die Schaffung selbständiger Krankenversicherungsträger bei den bestehenden 19 landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaften vor. Nach unserer Auffassung kann die Krankenversicherung auf diese Weise am besten auf die besonderen Bedürfnisse und Bedingungen zugeschnitten werden, die heute in der Landwirtschaft gegeben sind und auf die ich bereits hingewiesen habe. Aber meine Damen und Herren
    ich sage mit vollem Nachdruck —, wir hätten diese Lösung nicht vorgeschlagen, wenn wir nicht auf Grund gründlicher Analysen zu der Überzeugung gekommen wären, daß diese Lösung auch auf längere Sicht finanziell und strukturell abgesichert ist. Schließlich hat es gar keinen Sinn, nach der Praxis früherer Jahre vor dem Strukturwandel in der Landwirtschaft einfach die Augen zu verschließen.
    Lassen Sie mich die wichtigsten Überlegungen nennen. Die Bundesregierung geht davon aus, daß sich der landwirtschaftliche Strukturwandel zumindest in der näheren Zukunft in unveränderter Stärke fortsetzen wird. Ein solcher sektoraler Schrumpfungsprozeß führt aber — im Gegensatz zur Alterssicherung nicht zwangsläufig zu einem strukturellen Finanzierungsungleichgewicht in der Krankenversicherung,

    (Abg. Niegel: Die höhere Morbidität!)

    denn es wird kein langfristiges, sondern ein kurzfristiges Risiko abgesichert. Außerdem soll die Krankenversicherung der Altenteiler vom Bund getragen werden. Die eigenen Beiträge der Landwirte hängen daher ausschließlich von der Risikostruktur der jeweiligen erwerbstätigen Mitglieder ab. Wissenschaftliche Analysen sagen, daß sich diese Risikostruktur der Aktiven längerfristig eher bessern als verschlechtern wird. Insbesondere wird die Altersstruktur der aktiven Landwirte gegenüber heute günstiger werden. Bis 1980 wird die besonders starke Gruppe der über 55jährigen aus dem Arbeitsleben ausgeschieden sein. Das durchschnittliche Hofabgabealter wird weiter sinken. Darüber hinaus wird die heute noch relativ hohe Zahl der mitversicherten Familienangehörigen allmählich auf den allgemeinen Bevölkerungsdurchschnitt zurückgehen. Insgesamt sind also keine Faktoren erkennbar, die zu einem stärkeren Beitragsanstieg führen könnten als in der übrigen Krankenversicherung.
    Meine Damen und Herren, die Beiträge, die im Jahre 1972 erforderlich werden, liegen ungefähr in der Höhe, die auch die Arbeitnehmer aufbringen müssen. Ein landwirtschaftlicher Unternehmer wird für sich, für seine Ehefrau und seine unterhaltsberechtigten Kinder einen Beitrag zu leisten haben,
    der etwa zwischen 50 DM und 130 DM liegen wird. Das hängt von der Größe des Unternehmens ab. Für Hofnachfolger und andere versicherungspflichtige Angehörige sind sogar nur 2/3 des Unternehmerbeitrages aufzubringen. Ich halte die sich daraus ergebende Finanzbasis der landwirtschaftlichen Kassen für solide und die Beiträge für durchaus tragbar.
    Nun weiß ich auch, daß heute von einigen Krankenkassen noch niedrigere Beiträge angeboten werden; ich kann aber nur vor der Illusion warnen, daß die Arbeitnehmer es auf die Dauer hinnehmen können, die Krankheitskosten für andere Versichertengruppen zu verbilligen. Schließlich kann keine Krankenkasse mit niedrigeren Beiträgen auskommen, wenn die Leistungen mit den von uns vorgeschlagenen gleich sind, es sei denn, sie zieht andere Versicherte zur Finanzierung heran.
    Meine Damen und Herren, neben einem tragfähigen finanziellen Fundament haben wir den zweiten Schwerpunkt auf die Schaffung großer, leistungsfähiger Träger gelegt. Gemessen an den längerfristigen Anforderungen des Strukturwandels können die bestehenden 100 Landkrankenkassen keine gesicherte Basis für eine Krankenversicherung der Landwirte bieten. Im Durchschnitt haben sie heute kaum noch 3000 Mitglieder. Wir schlagen daher eine Eingliederung der Landkrankenkassen in die 19 Krankenversicherungsträger für Landwirte vor. Diese Konzentration der Krankenversicherungsträger von 100 auf 19 führt dazu, daß die neuen Träger im Schnitt doppelt so groß sind wie die Ortskrankenkassen; sie sind damit auf Dauer rationell, leistungsfähig und wirtschaftlich.
    Meine Damen und Herren, die Vorschläge der Bundesregierung entsprechen den Ergebnissen der Beratungen der Sachverständigenkommission zur Weiterentwicklung der sozialen Krankenversicherung und des Arbeitskreises „Krankenversicherung der Landwirte", den noch mein Vorgänger, Herr Kollege Katzer, eingesetzt hat. Beide Kommissionen haben sich mit diesen finanziellen und strukturellen Fragen intensiv befaßt.
    Wir haben in der Tat eine solide Basis, auf der eine leistungsfähige Selbstverwaltung der Landwirte aufbauen kann. Hier wird für über zwei Millionen Menschen ein neuer Gestaltungsraum angeboten, den sie in eigener Verantwortung und im eigenen Interesse ausfüllen können und ausfüllen werden.
    Nach dem Vorschlag der Bundesregierung werden die Krankenversicherungsträger eng mit den landwirtschaftlichen Alterskassen und Berufsgenossenschaften zusammenarbeiten, und zwar insbesondere bei der Betreuung und Beratung der Versicherten. Die Selbstverwaltungsorgane und die Geschäftsführer dieser drei Säulen der sozialen Sicherung der Landwirte werden in Personalunion vereinigt. Wir bieten damit den Landwirten eine umfassende und nahtlose „soziale Sicherung aus einer Hand". Ich halte das gerade angesichts des großen sozialen Nachholbedarfs in der Landwirtschaft für einen wichtigen Pluspunkt.



    Bundesminister Arendt
    Meine Damen und Herren, bei der Entwicklung dieser modernen Konzeption haben wir daran anknüpfen können, daß es bereits eigenständige Alters-und Unfallversicherungsträger in der Landwirtschaft gibt; wir ergänzen daher mit der landwirtschaftlichen Krankenversicherung dieses umfassende Schutzsystem.
    Ich glaube, daß in diesem Hohen Hause trotz aller Unterschiede in Teilfragen doch darin Übereinstimmung besteht, daß die Krankenversicherung der Landwirte ein notwendiges und dringliches sozialpolitisches Vorhaben ist. Der Deutsche Bauernverband hat sich in einem Schreiben an mich im Grundsatz für die berufsständische Lösung ausgesprochen. Auch von seiten der Gewerkschaften wird diese Lösung bevorzugt.
    Die Finanzierung für die Altenteiler ist vom 1. Juli 1972 an gesichert. Sie wissen ganz genau, daß wir den Gesetzentwurf erst vorgelegt haben, als diese Frage der Finanzierung geklärt war. Eine Gesetzgebung mit ungewisser finanzieller Zukunft nützt keinem etwas.
    Abschließend möchte ich dieses Hohe Haus bitten, die Vorlage möglichst zügig zu beraten, damit die vorgeschlagenen sozialen und finanziellen Verbesserungen so bald wie möglich allen in der Landwirtschaft zugute kommen.

    (Beifall bei den Regierungsparteien.)