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    Deutscher Bundestag 162. Sitzung Bonn, Mittwoch, den 19. Januar 1972 Inhalt: Beileidstelegramm zum Tod des dänischen Königs Frederik IX. 9345 A Glückwunsch zum 70. Geburtstag des Abg. Dr. Siemer 9345 B Würdigung der Tätigkeit des Personals des Hospitalschiffes „Helgoland" 9345 B Absetzung der Punkte 13 und 25 von der Tagesordnung und Erweiterung der Tagesordnung 9345 B Überweisung von Vorlagen der Bundesregierung an Ausschüsse 9345 D Abgabe einer Erklärung der Bundesregierung Dr. Schiller, Bundesminister 9347 D, 9369 D Strauß (CDU/CSU) 9352 D Ertl, Bundesminister 9361 B Dr. Schachtschabel (SPD) 9363 B Kirst (FDP) 9366 B Dr. Ritz (CDU/CSU) 9369 B Entwurf eines Gesetzes zur Krankenversicherung für Landwirte (CDU/CSU) (Drucksache VI/2937) in Verbindung mit Entwurf eines Gesetzes zur Weiterentwicklung des Rechts der gesetzlichen Krankenversicherung (Gesetz über die Krankenversicherung der Landwirte) (Drucksache VI/3012) — Erste Beratung —Susset (CDU/CSU) 9372 B Arendt, Bundesminister 9374 A Horstmeier (CDU/CSU) 9376 B Schonhofen (SPD) 9379 C Peters (Poppenbüll) (FDP) 9384 B Niegel (CDU/CSU) 9385 D Frehsee (SPD) 9388 C Frau Kalinke (CDU/CSU) 9389 D Ertl, Bundesminister 9393 A Entwurf eines Gesetzes über den Bundesgrenzschutz (Bundesgrenzschutzgesetz) (Drucksache VI/2886) — Erste Beratung —Genscher, Bundesminister 9396 D Hanz (CDU/CSU) 9398 A Pensky (SPD) 9400 A Krall (FDP) 9402 D Entwurf eines Vierten Gesetzes zur Änderung des Wasserhaushaltsgesetzes (Drucksache VI/2869) — Erste Beratung — Dr. Hammans (CDU/CSU) 9404 B Wittmann (Straubing) (SPD) 9405 C II Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 162. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 19. Januar 1972 Entwurf eines Gesetzes zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch Luftverunreinigungen, Geräusche, Erschütterungen und ähnliche Vorgänge (Bundes-Immissionsschutzgesetz) (Drucksache VI/2868) — Erste Beratung — 9406 B Entwurf eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 2. Februar 1971 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Regierung der Französischen Republik über die deutsche Gerichtsbarkeit für die Verfolgung bestimmter Verbrechen (Drucksache VI/2434) — Erste Beratung — 9406 C Entwurf eines Bundesgesetzes zur Einführung einer Altersgrenze für Notare (Abg. Erhard [Bad Schwalbach], Dr. Lenz [Bergstraße], Vogel und Fraktion der CDU/ CSU) (Drucksache VI/2936) — Erste Beratung — 9406 C Entwurf eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 30. März 1971 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und Kanada über Soziale Sicherheit (Drucksache M/2977) —Erste Beratung — 9406 C Entwurf eines Gesetzes zu dem Vertrag vom 28. Juni 1971 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Österreich über die Gewährung von Abgabenfreiheit für Fernmeldeanlagen im Grenzgebiet (Drucksache M/2982) — Erste Beratung — 9406 D Entwurf eines Gesetzes zum Zusatzprotokoll über die Übergangsphase der Assoziation zwischen der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft und der Türkei Finanzprotokoll Internen Abkommen über das Finanzprotokoll Abkommen über die EGKS-Erzeugnisse vom 23. November 1970 (Drucksache M/2978) — Erste Beratung — 9406 D Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Viehseuchengesetzes (Drucksache VI/3017) — Erste Beratung — 9407 A Entwurf eines Gesetzes über die Verplombung im Durchgangsverkehr von zivilen Gütern zwischen der Bundesrepublik Deutschland und Berlin (West) (Drucksache VI/3010) — Erste Beratung — 9407 A Mündlicher Bericht des Innenausschusses über den Bericht der Bundesregierung über die Möglichkeiten einer Verstärkung der zivilen Verteidigung (Drucksachen M/386, M/2949) 9407 B Weißbuch 1971/1972 zur Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland und zur Entwicklung der Bundeswehr (Drucksache VI/2920) 9407 B Ubersicht 10 des Rechtsausschusses über die dem Deutschen Bundestag zugeleiteten Streitsachen vor dem Bundesverfassungsgericht (Drucksache VI/2953) 9407 C Bericht des Ausschusses für Wirtschaft über die von der Bundesregierung erlassene Einundvierzigste Verordnung zur Änderung der Einfuhrliste — Anlage zum Außenwirtschaftsgesetz — (Drucksachen VI/2648, VI/2988) 9407 C Antrag des Bundesministers für Wirtschaft und Finanzen betr. Veräußerung von Teilflächen aus dem ehemaligen Großen Exerzierplatz in Saarbrücken an die Stadt Saarbrücken und zwei Firmen (Drucksache VI/2981) 9407 C Mündlicher Bericht des Innenausschusses über den Vorschlag der Kommission der Europäischen Gemeinschaften für eine Verordnung des Rates zur Änderung des Statuts der Beamten der Europäischen Gemeinschaften in bezug auf die Tagegelder für Dienstreisen (Drucksachen VI/2532, VI/2965) 9407 D Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Verkehr und für das Post- und Fernmeldewesen über den von den Abg. Strauß, Lemmrich, Dr. Probst, Dr. Althammer, Dr. Müller-Hermann, Dr. Pohle, Gerlach (Obernau), Niegel, Schedl, Mursch (Soltau-Harburg) und der Fraktion der CDU/CSU eingebrachten Antrag betr. Fortführung der Entwicklungsarbeiten für ein landgebundenes Hochleistungsschnellverkehrssystem (Drucksachen VI/2494, VI/3006) 9408 A Antrag der Abg Frau Dr. Walz, Dr. Martin, Berger, Dr. Hubrig, Dr. Hermesdorf (Schleiden) und der Fraktion der CDU/ CSU betr. deutsche Mitarbeiter bei internationalen Organisationen auf dem Gebiet von Wissenschaft und Forschung (Drucksache M/2954) 9408 A Fragestunde (Drucksache M/3016) Frage des Abg. Dr. Miltner (CDU/CSU) : Weisung des Bundesministeriums des Innern betr. das Verfahren bei der Einreise einer SED-Delegation zum DKP-Parteitag vom 25. bis zum 28. November 1971 in Düsseldorf Genscher, Bundesminister 9408 C, D Dr. Miltner (CDU/CSU) 9408 D Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 162. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 19. Januar 1972 III Frage des Abg. Dr. Miltner (CDU/CSU) : Einreise von Albert Norden und Heinz Gegel in die Bundesrepublik Deutschland zur Teilnahme an dem DKP-Parteitag Genscher, Bundesminister 9409 A, B Dr. Miltner (CDU/CSU) 9409 B Fragen des Abg. Schirmer (SPD) : Aufbau einer „Führungs- und Verwaltungsschule des Sports" Genscher, Bundesminister 9409 C, D Schirmer (SPD) 9409 D Frage des Abg. Cramer (SPD) : Erhöhung der Sätze der Unterhaltshilfe Genscher, Bundesminister 9410 A, B Cramer (SPD) 9410 B Fragen des Abg. Dr. Arnold (CDU/CSU) : Neue Abgasreinigungsvorrichtung der Technischen Universität Kopenhagen Genscher, Bundesminister 9410 B, C, D Dr. Arnold (CDU/CSU) 9410 C, D Fragen des Abg. Dr. Franz (CDU/CSU) : Unterstützung für den Deutschen Schriftstellerverband Genscher, Bundesminister 9411 A Fragen des Abg. Dr. Jobst (CDU/CSU) : Einhaltung der Verpflichtung zur Nichteinmischung in die inneren Angelegenheiten eines anderen Staates seitens kommunistischer Parteien Genscher, Bundesminister 9411 B, C, D, 9412 A Dr. Jobst (CDU/CSU) . 9411 C, D, 9412 A Frage des Abg. Dr. Gatzen (CDU/CSU) : Freigabe der Auslieferung des Buches „Das Informationsbankensystem der Bundesregierung" Genscher, Bundesminister 9412 B, C Dr. Gatzen (CDU/CSU) 9412 B, C Fragen der Abg. Frau Lauterbach (SPD) : Werbeaktion privater Versicherungsverbände für eine freiwillige Zusatzversicherung zugunsten von Schülern Rohde, Parlamentarischer Staatssekretär 9412 D, 9413 A, C Frau Lauterbach (SPD) 9413 B, C Frage des Abg. Heyen (SPD) : Überprüfung von Wohnungen und Unterkünften von Gastarbeitern Rohde, Parlamentarischer Staatssekretär 9413 D, 9414 B, C, D Heyen (SPD) 9414 A, B Hansen (SPD) 9414 C Fragen des Abg. Weigl (CDU/CSU) : Zahl der im Alter von über 60 bzw. 63 Lebensjahren einer rentenversicherungspflichtigen Beschäftigung nachgehenden Schwerbeschädigten und Spätheimkehrer — Finanzielle Mehrbelastung der Rentenversicherungsträger durch eine Herabsetzung der Altersgrenze für Schwerbeschädigte und Spätheimkehrer Rohde, Parlamentarischer Staatssekretär 9414 D, 9415 B, C, D Weigl (CDU/CSU) 9415 B, C Müller (Berlin) (CDU/CSU) 9415 D Fragen des Abg. Geisenhofer (CDU/CSU) : Praxis der Landesversicherungsanstalten in der Anwendung des Art. 2 § 44 ARVNG Rohde, Parlamentarischer Staatssekretär 9416 A, B Geisenhofer (CDU/CSU) 9416 B Frage des Abg. Dr. Marx (Kaiserslautern) (CDU/CSU) : Bekämpfung der Schwerkriminalität Dr. Bayerl, Parlamentarischer Staatssekretär 9416 C, 9417 A, B Dr. Marx (Kaiserslautern) (CDU/CSU) 9417 A Frage des Abg. Barche (SPD) : Femegerichte südkoreanischer Gastarbeiter Dr. Bayerl, Parlamentarischer Staatssekretär 9417 B, D Barche (SPD) 9417 C Schmidt (Braunschweig) (SPD) 9417 D Frage des Abg. Schmidt (Würgendorf) (SPD) : Zahl der Eintragungen in das Verkehrszentralregister beim Kraftfahrtbundesamt für die Jahre 1970 und 71 Wittrock, Staatssekretär 9418 B IV Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 162. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 19. Januar 1972 Frage des Abg. Schmidt (Würgendorf) (SPD) : Anhebung der Grenze der in das Verkehrszentralregister eintragungsfähigen Bußgelder Wittrock, Staatssekretär 9418 B, D Schmidt (Würgendorf) (SPD) 9418 D Frage des Abg. Dr. Schmude (SPD) : Lärmschutzmaßnahmen bei Autobahnbauvorhaben in der Nähe von Wohngebieten Wittrock, Staatssekretär 9419 B, D Dr. Schmude (SPD) 9419 B, D Fragen des Abg. Wagner (Günzburg) (CDU/CSU) : Geschwindigkeitsbeschränkung auf 100 km/h für Kraftfahrzeuge mit SpikesReifen Wittrock, Staatssekretär 9420 A, B Wagner (Günzburg) (CDU/CSU) 9420 A Frage des Abg. Spitzmüller (FDP) : Beendigung eines Arbeitsverhältnisses bei Übergewicht Wittrock, Staatssekretär 9420 C, D, 9421 A Spitzmüller (FDP) 9420 D, 9421 A Fragen des Abg. Niegel (CDU/CSU) : Anhebung der Postgebühren — Auswirkung der beabsichtigten Postgebührenerhöhung im Paketdienst auf die gewerbliche Wirtschaft, insbesondere im Zonenrandgebiet Wittrock, Staatssekretär 9421 B, C, D, 9422 A, C Niegel (CDU/CSU) 9421 D, 9422 A, C Nächste Sitzung 9422 D Anlagen Anlage 1 Liste der beurlaubten Abgeordneten 9423 A Anlage 2 Schriftliche Antwort auf die Mündliche Frage des Abg. Dr. Müller-Hermann (CDU/CSU) betr. Höchstgeschwindigkeiten in Frankreich 9423 D Anlage 3 Schriftliche Antwort auf die Mündliche Frage des Abg. Seefeld (SPD) betr. Maßnahmen zum Schutz von Kindern im Straßenverkehr 9424 A Anlage 4 Schriftliche Antwort auf die Mündliche Frage des Abg. Dr. Böhme (CDU/CSU) betr. Studienbeihilfen seitens der Bundesbahn und der Bundespost für Studierende an Fachhochschulen 9424 B Anlage 5 Schriftliche Antwort auf die Mündlichen Fragen des Abg. Dr. Schwörer (CDU/CSU) betr. Leitplanken an Straßen 9424 D Anlage 6 Schriftliche Antwort auf die Mündliche Frage des Abg. Dr. Riedl (München) (CDU/CSU) betr. die von der Sonderkommission zur Überprüfung der Betriebssicherheit bei der Deutschen Bundesbahn erzielten Ergebnisse 9425 A Anlage 7 Schriftliche Antwort auf die Mündliche Frage des Abg. Schlee (CDU/CSU) betr. Berücksichtigung des bayerischen Zonenrandgebietes bei der Einrichtung neuer Anschlüsse an das Fernsprechnetz 9425 C Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 162. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 19. Januar 1972 9345 162. Sitzung Bonn, den 19. Januar 1972 Stenographischer Bericht Beginn: 9.00 Uhr
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    Anlage 1 Liste der beurlaubten Abgeordneten Anlagen zum Stenographischen Bericht Abgeordneter beurlaubt bis einschließlich Dr. Achenbach 19. 1. Adams * 20. 1. Dr. Ahrens ** 28. 1. Dr. Aigner * 20. 1. Alber ** 27. 1. Amrehn ** 27. 1. Dr. Arndt (Berlin) 29. 1. Dr. Artzinger * 20. 1. Bals ** 27. 1. Bartsch 28. 1. Bauer (Würzburg) ** 26. 1. Behrendt * 21. 1. Biechele 21. 1. Blank 5. 2. Blumenfeld ** 27. 1. Borm * 20. 1. Dr. Burgbacher * 20. 1. Dasch 5. 2. Frau Dr. Diemer-Nicolaus ** 27. 1. Dr. Dittrich * 21. 1. Draeger ** 27. 1. Dr. Enders ** 27. 1. Dr. Erhard 21. 1. Faller * 19. 1. Fellermaier * 19. 1. Flämig * 21. 1. Fritsch ** 27. 1. Dr. Furler ** 27. 1. Gerlach (Emsland) * 20. 1. Dr. Gleissner 22. 1. Dr. Gölter 19. 1. Freiherr von und zu Guttenberg 5. 2. Frau Herklotz ** 26. 1. Dr. Hermesdorf (Sehleiden) ** 27. 1. Hösl ** 26. 1. Jung ** 27. 1. Kahn-Ackermann ** 27. 1. Dr. Kempfler ** 26. 1. Frau Klee ** 26. 1. Klinker * 20. 1. Dr. Koch * 20. 1. Kriedemann * 21. 1. Freiherr von Kühlmann-Stumm 19. 1. Lange * 21. 1. Lautenschlager * 21. 1 Lemmrich ** 26. 1. Lenders 21. 1. Lenze (Attendorn) ** 27. 1. Dr. Dr. h. c. Löhr * 20. 1. Logemann 29. 1. Lücker (München) * 20. 1. Frau Meermann 21. 1. Meister * 20. 1. Memmel * 20. 1. Dr. h. c. Dr.-Ing. E. h. Möller 19. 1. Müller (Aachen-Land) * 19. 1. Dr. Müller (München) ** 27. 1. Frau Dr. Orth * 20. 1. Pawelczyk ** 26. 1. Pfeifer 19. 1. Pöhler ** 26. 1. Dr. Reischl * 20. 1. Richarts * 20. 1. Richter ** 26. 1. Riedel (Frankfurt) * 20. 1. Dr. Rinderspacher ** 27. 1. Roser ** 27. 1. Dr. Schellenberg 25. 1. Dr. Schmid (Frankfurt) ** 26. 1. Schmidt (Würgendorf) 27. 1. Dr. Schmidt (Wuppertal) 21. 1. Dr. h. c. Schmücker ** 27. 1. Schulhoff 28. 1. Dr. Schulz (Berlin) ** 27. 1. Schwabe * 20. 1. Dr. Schwörer * 20. 1. Seefeld * 19. 1. Seibert 21. 1. Sieglerschmidt ** 26. 1. Dr. Siemer 28. 1. Werner * 20. 1. Wohlrabe 21. 1. Wolfram * 21. 1. Urlaubsanträge Dr. Giulini 18. 3. Mick 15. 2. * Für die Teilnahme an Ausschußsitzungen des Europäischen Parlaments ** Für die Teilnahme an Sitzungen der Beratenden Versammlung des Europarates Anlage 2 Schriftliche Antwort des Staatssekretärs Wittrock vom 19. Januar 1972 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Müller-Hermann (CDU/CCSU) (Drucksache VI/3016 Frage A 58) : Sind der Bundesregierung die Gründe dafür bekannt, daß Frankreich im Gegensatz zur Bundesrepublik Deutschland, wo das generelle „Tempo 100" außer Orts eingeführt werden soll, eine gleichartige generelle Regelung ab 15. Dezember 1971 durch differenzierte Höchstgeschwindigkeiten ablöst? Frankreich hat seinen seit knapp 2 Jahren laufenden Großversuch mit 110 km/h auf ca. 13 300 km Nationalstraßen modifiziert, um weitere Erkenntnisse über die optimale Höhe einer Geschwindigkeitsbegrenzung außerhalb geschlossener Ortschaften zu gewinnen. Seit dem 15. Dezember 1971 sind auf diesen ca. 13 300 km Nationalstraßen statt bisher 110 km/h nunmehr Geschwindigkeitsbegrenzungen von 100, 9424 Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 162. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 19. Januar 1972 110 und 120 km/h außerhalb geschlossener Ortschaften durch Verkehrszeichen vorgeschrieben. Hierdurch soll die für eine optimale Verkehrssicherheit „richtige" Geschwindigkeitsbegrenzung ermittelt werden. Französische Verkehrsingenieure vermuten, daß diese bei 100 km/h liegt. Deshalb gilt dieser Wert auch auf ca. 70 % der Versuchsstrecken. Anlage 3 Schriftliche Antwort des Staatssekretärs Wittrock vom 19. Januar 1972 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Seefeld (SPD) (Drucksache VI/3016 Frage A 61) : Welche Maßnahmen gedenkt die Bundesregierung zu ergreifen, um die vom Statistischen Bundesamt für das Jahrzehnt 1960 bis 1969 gezogene erschütternde Bilanz über die Zunahme der tödlichen Unfälle von Kindern — jährlich kommen etwa 3300 Kinder unter 15 Jahren durch Unfälle ums Leben — verbessern zu helfen? Bei der in der Anfrage genannten Bilanz des Statistischen Bundesamtes handelt es sich um tödliche Unfälle aller Art, durch die Kinder zum Beispiel infolge von Straßenverkehrsunfällen, durch Sturz und Ertrinken, Kleinkinder durch Ersticken usw. umgekommen sind. Durch Straßenverkehrsunfälle kamen im Jahre 1970 2 167 Kinder im Alter unter 15 Jahren, 1969 1 919 Kinder dieses Alters um. Die Bundesregierung unterstützt finanziell und ideell zusammen mit den Bundesländern und den Verkehrssicherheitsorganisationen (Deutscher Verkehrssicherheitsrat) alle Maßnahmen, die geeignet sind, einen besseren Schutz von Kindern im Straßenverkehr zu erreichen, zum Beispiel durch Maßnahmen beim Straßenbau, durch verstärkte Verkehrserziehung in Kindergärten und Schulen, einheitliche Kennzeichnung der Schulbusse, Sicherung des Schulweges, Ausbildung von Kindergärtnerinnen, Ausbildung von Lehrern und Lehramtsanwärtern für den Verkehrsunterricht in den Schulen, Heranziehung eines unfallverhütenden Schülerlotsendienstes usw. Die Bundesregierung verfolgt laufend die Entwicklung der Straßenverkehrsunfälle der Kinder auf Grund statistischer Untersuchungen, um daraus die notwendigen Folgerungen zu ziehen. Anlage 4 Schriftliche Antwort des Staatssekretärs Wittrock vom 19. Januar 1972 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Böhme (CDU/CSU) (Drucksache VI/3016 Frage A 63) : Trifft es zu, daß die Deutsche Bundesbahn und die Deutsche Bundespost Fachschulingenieuren, die sich verpflichten, eine bestimmte Zeit bei Bahn oder Post Dienst zu tun, eine Abgeltung für von den Bewerbern selbst aufgebrachte Studienkosten zahlen, und wie hoch sind diese Abgeltungen, und für wie lange müssen sich die Bewerber verpflichten? Studienbeihilfen, die Studierende an Fachhochschulen im Rahmen besonderer Bestimmungen erhalten können, werden von der Deutschen Bundesbahn und der Deutschen Bundespost grundsätzlich vom Antragsmonat an gezahlt. Um einem besonders dringenden Bedarf an technischen Nachwuchskräften abzuhelfen, wurden im Geschäftsbereich der Deutschen Bundesbahn seit Herbst 1969 vorübergehend Studienbeihilfen auf Antrag auch nachträglich solchen Bewerbern gewährt, die ihr Studium ganz oder teilweise selbst finanziert hatten und die Voraussetzungen für eine studienbegleitende Förderung erfüllt hätten. Die Beihilfen lagen je nach den Verhältnissen des Einzelfalles in der Regel zwischen 8 000,— und 12 000,— DM und waren steuerpflichtig. Die Empfänger mußten sich dabei verpflichten, die ihnen gewährte Studienbeihilfe zurückzuzahlen, wenn sie während des Vorbereitungsdienstes, der Probezeit oder vor Ablauf von fünf Jahren nach der Ernennung zum Technischen Bundesbahninspektor freiwillig aus dem Bundesbahndienst ausscheiden. Inzwischen wurde für die gesamte Bundesverwaltung eine Regelung vorgesehen, wonach Studienbeihilfen rückwirkend nur noch für die letzten drei Monate vor Antragstellung, längstens für das laufende Semester gezahlt werden. Die Deutsche Bundesbahn stellt zur Zeit ihr Verfahren auf diese Grundsätze um. Anlage 5 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Börner vom 19. Januar 1972 auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Schwörer (CDU/CSU) (Drucksache VI/3016 Fragen A 64 und 65) : Zu welchen Schlüssen ist die Bundesregierung auf Grund der vom Bundesminister für Verkehr angekündigten Zusammenfassung aller bisher ergangenen Erlasse und Rundschreiben über Leitplanken unter Berücksichtigung der inzwischen eingetretenen Änderungen und Ergänzungen in bezug auf eine wirksame Anbringung von Leitplanken gekommen? Hat die Bundesregierung auf Grund neuer Kenntnisse und neuer Regelungen schon in diesem Jahr (1971) Maßnahmen ergriffen, um an gefährlichen Straßenabschnitten durch die Anbringung von Leitplanken vermeidbare Unfallfolgen auszuschließen, und hat sie die Länder aufgefordert, in ihrem Zuständigkeitsbereich das Gleiche zu tun? Mit der Zusammenfassung, der Ergänzung und Überarbeitung aller bisherigen Erlasse und Rundschreiben über Leitplanken an Bundesfernstraßen beabsichtigt die Bundesregierung die Vereinheitlichung der Grundsätze, nach denen die mechanischen Schutzeinrichtungen an Bundesfernstraßen aufgestellt werden. In den künftigen „Richtlinien über die Ausführung und Anordnung von Schutzplanken an Bundesfernstraßen" sind die neuesten Erkenntnisse zusammengefaßt, die durch umfangreiche Anfahrversuche und praktische Erfahrungen gewonnen werden konnten. Mit den neuesten Richtlinien, die veröffentlicht werden, strebt die Bundesregierung einen wirkungsvolleren Einsatz der Schutzplanken nicht nur an den in der Baulast des Bundes stehenden, sondern auch an den Straßen anderer Baulastträger an. Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 162. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 19. Januar 1972 9425 Unabhängig von der Zusammenfassung in den neuen Richtlinien werden die neuesten Erkenntnisse laufend den Bundesländern mitgeteilt und bei der Aufstellung der Schutzplanken berücksichtigt. Damit sind ausreichende Voraussetzungen gegeben, vermeidbare Unfallfolgen auszuschließen, soweit dieses durch Schutzplanken möglich ist. Einen unmittelbaren Einfluß auf die Anordnung von Schutzplanken kann der Bund bei den Straßen nicht ausüben, die in der Baulast der Länder, Kreise und Gemeinden liegen. Im allgemeinen wenden jedoch die anderen Straßenbaulastträger die Richtlinien des Bundes an. Anlage 6 Schriftliche Antwort des Staatssekretärs Wittrock vom 19. Januar 1972 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Riedl (München) (CDU/CSU) (Drucksache VI/3016 Frage A 66) : Welche Ergebnisse hat die von Bundesverkehrsminister Leber nach dem Zugunglück in Rheinweiler eingesetzte Sonderkommission zur Überprüfung der Betriebssicherheit bei der Deutschen Bundesbahn erzielt, und welche Konsequenzen wurden daraus von der Hauptverwaltung der Deutschen Bundesbahn bisher gezogen? Die auf Empfehlung des Bundesministers für Verkehr von der Deutschen Bundesbahn eingesetzten Kommissionen, die unter Beteiligung erfahrener Triebfahrzeugführer im vergangenen Sommer sämtliche Schnellzugstrecken eingehend überprüft haben, sind übereinstimmend zu dem Ergebnis gekommen, daß die Sicherheit der Bundesbahn im Rahmen des Vorausschaubaren und auf der Basis der einschlägigen Regelungen an keiner Stelle als gefährdet anzusehen ist. Die Auswertung der Prüfungsergebnisse brachte eine Reihe von Verbesserungsvorschlägen, die vor allem für die Führer der Lokomotiven und Triebwagen von Bedeutung sind. So werden bereits ab Sommerfahrplan 1972 die Zahl der Geschwindigkeitswechsel verringert und die innerdienstlichen Fahrplanunterlagen übersichtlicher gestaltet werden. Darüber hinaus sind zusätzliche Orientierungshilfen an der Strecke für die Triebfahrzeugführer, die rückstrahlende Ausstattung unbeleuchteter Signale in größerem Umfang als bisher und Verbesserungen in den Führerräumen der Triebfahrzeuge vorgeschlagen und in Angriff genommen worden. Anlage 7 Schriftliche Antwort des Staatssekretärs Wittrock vom 19. Januar 1972 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Schlee (CDU/CSU) (Drucksache VI/3016 Frage A 69) : Welche Stellung nimmt die Bundesregierung zu der Erklärung des bayerischen Staatsministers für Wirtschaft und Verkehr, daß das bayerische Zonenrandgebiet bei der Einrichtung neuer Anschlüsse an das öffentliche Fernsprechnetz unter Berücksichtigung des Anteils seiner Bevölkerung und seiner Fläche am gesamten Zonenrandgebiet der Bundesrepublik Deutschland benachteiligt werde? Die Bundesregierung hat dem Bayerischen Staatsminister für Wirtschaft und Verkehr anhand statistischer Angaben mitgeteilt, daß Bayern beim Investitionsaufwand für das gesamte Zonenrandgebiet einschließlich der an der Grenze zur CSSR gelegenen Fördergebiete ausreichend berücksichtigt ist.
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Kai-Uwe von Hassel


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Die Sitzung ist eröffnet.

    (Die Abgeordneten erheben sich.)

    Aus Anlaß des Ablebens Seiner Majestät König Frederiks IX. habe ich dem Präsidenten des Folketing das folgende Telegramm übermittelt:
    Zu dem schweren Verlust, den Ihr Land durch den Tod Seiner Majestät erlitten hat, spreche ich Ihnen, Exzellenz, und den Mitgliedern des Folketing die tiefempfundene Anteilnahme des Deutschen Bundestages aus.
    Über die Grenzen Dänemarks hinaus genoß Seine Majestät hohen Respekt und große Sympathie. Die deutsche Bevölkerung nimmt deshalb teil an der Trauer des dänischen Volkes.
    Ich danke Ihnen, daß Sie sich von den Plätzen erhoben haben.
    Meine Damen und Herren, heute feiert unser Kollege Dr. Siemer seinen 70. Geburtstag. Ich spreche ihm im Namen des Hauses die herzlichen Glückwünsche aus.

    (Beifall.)

    Außerdem möchte ich Ihnen noch mitteilen: Gestern hat das deutsche Hospitalschiff „Helgoland" seine Aufgaben in Südvietnam beendet. Ich habe im Namen des Deutschen Bundestages dem seemännischen und dem medizinischen Personal der „Helgoland" den Dank für die bewundernswürdige humanitäre Hilfe ausgesprochen. Die Aufgaben der „Helgoland" gehen, wie Sie wissen, auf das Landkrankenhaus in Da Nang über, das vom Malteser-Hilfsdienst betreut wird. Ich habe dem Krankenhaus viel Glück für seine neue Aufgabe gewünscht. Die Besatzung der „Helgoland" habe ich eingeladen, Bonn und den Bundestag zu besuchen.
    Nach einer interfraktionellen Vereinbarung sollen die Punkte 13 und 25 von der Tagesordnung abgesetzt werden und der Punkt 12 auf Wunsch der Antragsteller von heute auf Freitag verschoben werden. Außerdem wird die Tagesordnung erweitert um die
    Erste Beratung des von der Bundesregierung
    eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über
    die Verplombung im Durchgangsverkehr von
    zivilen Gütern zwischen der Bundesrepublik Deutschland und Berlin (West).
    Sie haben dazu die Drucksache VI/3010. — Das Haus ist damit einverstanden; es ist so beschlossen.
    Es liegt Ihnen ferner eine Liste von Vorlagen vor, die keiner Beschlußfassung bedürfen und die nach § 76 Abs. 2 unserer Geschäftsordnung den zuständigen Ausschüssen überwiesen werden sollen:
    Betr.: Koordinierung und Harmonisierung der regionalen
    Wirtschaftsförderung von Bund und Ländern
    Bezug: Beschluß des Deutschen Bundestages vom 18. Juni 1969
    Drucksache VI/2995 —zuständig: Finanzausschuß (federführend), Ausschuß für innerdeutsche Beziehungen, Haushaltsausschuß
    Betr.: Entschließung zum gegenwärtigen Stand des Verfahrens zur Verabschiedung eines Mehrjahresforschungsprogrammes der Euratom durch den Rat
    — Drucksache VI/3001 -
    zuständig: Ausschuß für Bildung und Wissenschaft
    Erhebt sich gegen die beabsichtigte Überweisung Widerspruch? — Das ist nicht der Fall; dann ist so beschlossen.
    Schließlich hat der Bundesminister für Wirtschaft und Finanzen am 9. Dezember 1971 gemäß § 37 Abs. 4 der Bundeshaushaltsordnung die Zusammenstellung der über- und außerplanmäßigen Haushaltsausgaben im dritten Vierteljahr des Haushaltsjahres 1971 übersandt, die als Drucksache VI/2945 verteilt ist. Nach einer interfraktionellen Vereinbarung werden diese Zusammenstellungen dem Haushaltsausschuß überwiesen. Ist das Haus damit einverstanden? — Ich höre keinen Widerspruch; dann ist so beschlossen.
    Die folgenden amtlichen Mitteilungen werden ohne Verlesung in den Stenographischen Bericht aufgenommen:
    Der Bundesrat hat in seiner Sitzung am 17. Dezember 1971 den nachstehenden Gesetzen zugestimmt bzw. einen Antrag gemäß Artikel 77 Abs. 2 GG nicht gestellt:
    Gesetz über abschließende Maßnahmen zur Schaffung einer leistungsfähigen Struktur des Mühlengewerbes (Mühlenstrukturgesetz)

    Betriebsverfassungsgesetz
    Zweites Gesetz zur Änderung des Güterkraftverkehrsgesetzes
    Gesetz zur Änderung des Reichsknappschaftsgesetzes und anderer Gesetze
    Gesetz zu dem Vertrag vom 11. September 1970 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Spanischen Staat über den Schutz von Herkunftsangaben, Ursprungsbezeichnungen und anderen geographischen Bezeichnungen
    Vierundzwanzigstes Gesetz zur Änderung des Lastenausgleichsgesetzes (24. ÄndG LAG)

    Gesetz zur Änderung der Bundeshaushaltsordnung Gesetz zur Änderung des Außenwirtschaftsgesetzes
    Gesetz zur Änderung des Kapitalverkehrsteuergesetzes und anderer Gesetze

    Präsident von Hassel
    Gesetz zur Änderung des Gesetzes über das Branntweinmonopol
    Gesetz zu dem Abkommen vorn 11. September 1970 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und den Vereinigten Staaten von Amerika über die Rentenversicherung gewisser Arbeitnehmer der Landstreitkräfte der Vereinigten Staaten von Amerika
    Gesetz zur Neuregelung der hüttenknappschaftlichen Pensionsversicherung im Saarland (Hüttenknappschaftliches Zusatzversicherungs-Gesetz - HZvG)

    Gesetz zur Durchführung des mittelfristigen finanziellen Beistands in der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft
    Gesetz zu dem Vertrag vom 29. Januar 1971 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Portugiesischen Republik über die Benutzung portugiesischer Gewässer und Häfen durch N. S .,,Otto Hahn"
    Gesetz zu dem Vertrag vom 21. Mai 1971 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Argentinischen Republik über das Einlaufen von Reaktorschiffen in argentinische Gewässer und ihren Aufenthalt in argentinischen Häfen
    Gesetz zur Änderung des Gesetzes über das Kreditwesen
    In seiner Sitzung am 17. Dezember 1971 hat der Bundesrat beschlossen, zu dem vom Deutschen Bundestag ani 10. November und am 3. Dezember 1971 verabschiedeten
    Gesetz über die weitere Finanzierung von Maßnahmen zur Verbesserung der Verkehrsverhältnisse der Gemeinden und des Bundesfernstraßenbaus (Verkehrsfinanzgesetz 1971)

    Dritten Gesetz zur Änderung der Pfändungsfreigrenzen
    zu verlangen, daß der Vermittlungsausschuß einberufen wird.
    Seine Schreiben sind als Drucksachen VI/2975 und VI/2976 verteilt.
    Der Bundesminister für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten hat am 20. Dezember 1971 die Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Früh, Susset, Berberich, Adorno, Dr. Jenninger, Niegel, Dr. Stark (Nürtingen), Schulte (Schwäbisch Gmünd), Dr. Miltner, Frau Griesinger, Dr. Wörner und Genossen betr. Betriebshelferdienst in der Landwirtschaft - Drucksache VI 2877 - beantwortet. Sein Schreiben ist als Drucksache VI/2974 verteilt.
    Der Parlamentarische Staatssekretär beim Bundesminister des Auswärtigen hat am 21. Dezember 1971 die Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Schneider (Nürnberg), Stücklen, Dr. Wittmann (München) und Genossen betr. Deutsche Kulturwoche in Israel - Drucksache VI/2882 - beantwortet. Sein Schreiben ist als Drucksache VI/2980 verteilt.


Rede von Victor Kirst
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FDP)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)
Streusalz und Straßenbäume - Drucksache VI/2880 - beantwortet. Sein Schreiben ist als Drucksache VI/2986 verteilt.
Der Parlamentarische Staatssekretär beim Bundesminister der Verteidigung hat am 22. Dezember 1971 die Kleine Anfrage der Abgeordneten Ernesti, Dr. Klepsch, Damm, Stahlberg, Adorno und Genossen und der Fraktion der CDU/CSU betr. Wanderausstellung „Kunst in Kasernen" - Drucksache VI/2932 - beantwortet. Sein Schreiben ist als Drucksache VI/2989 verteilt.
Der Parlamentarische Staatssekretär beim Bundesminister für Bildung und Wissenschaft hat am 23. Dezember 1971 die Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Hermesdorf (Sehleiden), Dr. Martin, Dr. Hallsein, Dr. Lenz (Bergstraße), Dr. Wagner (Trier), Frau Klee und der Fraktion der CDU/CSU betr. Europäische Kultur- und Bildungspolitik - Drucksache VI/2647 - beantwortet. Sein Schreiben ist als Drucksache VI/2990 verteilt.
Der Staatssekretär im Bundesministerium für Verkehr und für das Post- und Fernmeldewesen hat am 28. Dezember 1971 die Kleine Anfrage der Abgeordneten Wohlrabe, Frau Berger, Dr. Kotowski, Kunz, Müller (Berlin), Frau Pieser, Dr. Schulz (Berlin) und Genossen betr. Post- und Telefonverkehr mit der DDR - Drucksache V1/2952 - beantwortet. Sein Schreiben ist als Drucksache VI/2993 verteilt.
Der Staatssekretär im Bundesministerium für Verkehr und für das Post- und Fernmeldewesen hat am 29. Dezember 1971 die Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Müller-Hermann, Vehar, Dr. von Bismarck und Genossen und der Fraktion der CDU/CSU betr. schnellere und kostensparende Abwicklung von Versicherungsschäden durch Kraftfahrzeugunfälle - Drucksache VI/2950 - beantwortet. Sein Schreiben ist als Drucksache VI/2997 verteilt.
Der Bundesminister des Innern hat am 23. Dezember 1971 die Kleine Anfrage der Abgeordneten Spilker, Dr. Kraske, Dr. Evers, Dr. Riedl (München), Frau Griesinger, Dr. Schneider (Nürnberg), Hussing, Link, Geisenhofer, Dr. Pinger, Stücklen und der Fraktion der CDU/CSU betr. Fußballweltmeisterschaft 1974 - Drucksache VI/2822 - beantwortet. Sein Schreiben ist als Drucksache VI/2998 verteilt.
Der Bundesminister des Auswärtigen hat am 3. Januar 1972 die Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Schmidt (Wuppertal), Höcherl und der Fraktion der CDU/CSU betr. personelle Repräsentanz der Bundesrepublik Deutschland in internationalen Organisationen - Drucksache VI/2951 - beantwortet. Sein Schreiben ist als Drucksache VI/2999 verteilt.
Der Staatssekretär im Bundesministerium für Jugend, Familie und Gesundheit hat am 3. Januar 1972 die Kleine Anfrage der Abgeordneten Rollmann, Dr. Jungmann und der Fraktion der CDU CSU betr. Mittel für die Bekämpfung des Mißbrauchs von Rauschgiften und Drogen in den Haushalten des Bundes, der Länder und der Gemeinden in den Jahren 1971 und 1972 - Drucksache VI/2549 - beantwortet. Sein Schreiben ist als Drucksache VI/3000 verteilt.
Der Bundesminister des Innern hat am 5. Januar 1972 die Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Gruhl, Schröder (Wilhelminenhof), Dr. Schmücker, Seiters, Dr. Schneider (Nürnberg) und Genossen betr. Einleitung ungeklärter Abwässer aus den Niederlanden in die Emsmündung - Drucksache VI/2956 - beantwortet, Sein Schreiben ist als Drucksache VI/3004 verteilt.
Der Parlamentarische Staatssekretär beim Bundesminister für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten hat am 7. Januar 1972 die Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Früh, Susset, Berberich, Dr. Jenninger, Röhner, Adorno, Dr. Prassler, Dr. Wörner, Dr. Rietz, Schröder (Sellstedt), Klinker, Solke, Maucher, Dr. Heck, Kiechle, Rainer und Genossen betr. Harmonisierung der Bauvorschriften und Förderung rationeller Bauweisen in der Landwirtschaft - Drucksache VI/2973 - beantwortet. Sein Schreiben ist als Drucksache VI/3005 verteilt.
Der Staatssekretär im Bundesministerium für Wirtschaft und Finanzen hat am 13. Januar 1972 die Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Gruhl, von Bockelberg, Prinz zu Sayn-Wittgenstein-Hohenstein, Frau Griesinger, Mursch (Soltau-Harburg), Freiherr von Fircks und Genossen betr. unkontrollierter Verbleib des Altöls beim Ölwechsel von Kraftfahrzeugen - Drucksache VI/2955 - beantwortet. Sein Schreiben ist als Drucksache VI/3014 verteilt.
Der Bundesminister der Justiz hat am 14. Januar 1972 die Kleine Anfrage der Abgeordneten Weigl, Dr. Wittmann (München), Frau Griesinger, Frau Geisendörfer, Roser, Schlee,
Dr. Dollinger und Genossen betr. Auswirkungen der Pornographiefreigabe - Drucksache VI/2968 - beantwortet. Sein Schreiben ist als Drucksache VI/3018 verteilt.
Der Bundeskanzler hat mit Schreiben vom 23. Dezember 1971 im Nachgang zu dem mit Schreiben vom 14. Oktober 1971 vorgelegten Umweltprogramm der Bundesregierung den dazugehörigen Materialienband mit der Bitte um Kenntnisnahme übersandt. Der Materialienband ist als zu Drucksache VI/2710 verteilt.
Der Bundeskanzler hat am 17. Dezember 1971 gemäß § 30 Abs. 4 des Bundesbahngesetzes vorn 13. Dezember 1951 den
Nachtrag zum Wirtschaftsplan und den Nachtrag zum Stellenplan der Deutschen Bundesbahn (DB) für das Geschäftsjahr 1971
mit der Bitte um Kenntnisnahme übersandt. Die Nachträge liegen im Archiv zur Einsichtnahme aus.
Der Bundesminister für Arbeit und Sozialordnung hat mit Schreiben vom 14. Dezember 1971 unter Bezugnahme auf den Beschluß des Bundestages vom 8. April 1959 und vom 16. Oktober 1964 eine Ubersicht über die Beschäftigung Schwerbeschädigter bei den Bundesdienststellen nach dem Stand vom 1. November 1971 übersandt, die als Drucksache VI/2966 verteilt ist.
Der Stellvertreter des Bundeskanzlers hat mit Schreiben vorn 14. Januar 1972 gemäß § 2 Abs. 2 Satz 3 des Gesetzes über die Errichtung der Bundesversicherungsanstalt für Angestellte vom 7. August 1953 den Geschäftsbericht 1970 der Bundesversicherungsanstalt für Angestellte übersandt, der als Drucksache VI/3019 verteilt ist.
Der Präsident des Bundestages hat entsprechend dem Beschluß des Bundestages vom 23. Februar 1962 die nachstehenden Vorlagen überwiesen:
Verordnung zur Änderung des Deutschen Teil-Zolltarifs (Nr. 4/72 - Zollkontingent 1972 für Bananen)

- Drucksache VI/3002 -
überwiesen an den Ausschuß für Wirtschaft mit der Bitte um Vorlage des Berichts rechtzeitig vor der Plenarsitzung am 26. April 1972
Verordnung zur Änderung des Deutschen Teil-Zolltarifs (Nr. 16.71 -- Zweite Erhöhung des Zollkontingents 1971 für Bananen)

Drucksache VI '3003 - -
überwiesen an den Ausschuß für Wirtschaft mit der Bitte um Vorlage des Berichts rechtzeitig vor der Plenarsitzung am 26. April 1972
Der Präsident des Bundestages hat entsprechend dem Beschluß des Bundestages vorn 25. Juni 1959 die nachstehenden Vorlagen überwiesen:
EG-Vorlagen
Richtlinie des Rates zur Verlängerung der in Artikel 7 Absatz 1 C) der Richtlinie des Rates vom 26. Juni 1964 zur Regelung viehseuchenrechtlicher Fragen beim innergemeinschaftlichen Handelsverkehr mit Rindern und Schweinen vorgesehenen Frist
- Drucksache VI/2957 -
überwiesen an den Ausschuß für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten mit der Bitte um Vorlage des Berichts rechtzeitig vor der endgültigen Beschlußfassung im Rat
Richtlinie des Rates über die Einzelheiten und Bedingungen für die Veröffentlichung der Bekanntmachungen von Bauaufträgen und Konzessionen für Bauarbeiten im Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften
Drucksache VI/2958 -
überwiesen an den Ausschuß für Wirtschaft (federführend), Haushaltsausschuß mit der Bitte um Vorlage des Berichts rechtzeitig vor der endgültigen Beschlußfassung im Rat
Verordnung des Rates (EWG) zur Änderung des Zolltarifschemas in den Verordnungen (EWG) Nr. 1052/68, (EWG) Nr. 522/70 und (EWG) Nr. 653/71 über die Getreideverarbeitungserzeugnisse
- Drucksache VI 2959 -



Präsident von Hassel
überwiesen an den Ausschuß für Wirtschaft mit der Bitte um Vorlage des Berichts rechtzeitig vor der endgültigen Beschlußfassung im Rat
Verordnung des Rates (EWG über die Eröffnung, Aufteilung und Verwaltung des Gemeinschaftszollkontingents für gefrorenes Rindfleisch der Tarifstelle 02.01 A II a) 2 des Gemeinsamen Zolltarifs (1972)
- Drucksache VI/2960 -
überwiesen an den Ausschuß für Wirtschaft mit der Bitte um Vorlage des Berichts rechtzeitig vor der endgültigen Beschlußfassung im Rat
Verordnung des Rates (EWG) über die Zollbehandlung bestimmter Waren, die zur Instandhaltung oder Instandsetzung von Flugzeugen einschließlich Hubschraubern mit einem Leergewicht von mehr als 2000 kg bis 15 000 kg bestimmt sind
— Drucksache VI/2961 -
überwiesen an den Ausschuß für Wirtsthatt mit der Bitte um Vorlage des Berichts rechtzeitig vor der endgültigen Beschlußfassung im Rat
Richtlinie des Rates über die Beihilfen für den Schiffbau — Drucksache VI/2962 —
überwiesen an den Ausschuß für Wirtschaft (federführend), Haushaltsausschuß mit der Bitte um Vorlage des Berichts rechtzeitig vor der endgültigen Beschlußfassung im Rat
Verordnung des Rates (EWG) zur Änderung der Verordnung Nr. 259/67/EWG über die gemeinsame Marktorganisation für Reis
— Drucksache VI/2985 —überwiesen an den Ausschuß für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten mit der Bitte um Vorlage des Berichts rechtzeitig vor der endgültigen Beschlußfassung im Rat
Verordnung des Rates (EWG)

über die Eröffnung, Aufteilung und Verwaltung von Gemeinschaftszollkontingenten für Werkblei und Rohblei, anderes als Werkblei, der Tarifstelle 78.01 A I und A II des Gemeinsamen Zolltarifs (Jahr 1972)

über die Eröffnung, Aufteilung und Verwaltung eines Gemeinschaftszollkontingents für Rohzink der Tarifstelle 79.01 A des Gemeinsamen Zolltarifs (Jahr 1972)

Drucksache VI/2984 -
überwiesen an den Ausschuß für Wirtschaft mit der Bitte um Vorlage des Berichts rechtzeitig vor der endgültigen Beschlußfassung im Rat
Verordnung des Rates (EWG) über
die Einfuhr bestimmter Fischereierzeugnisse mit Ursprung in Morokko in die Gemeinschaft
die Einfuhr bestimmter Fischereierzeugnisse mit Ursprung in Tunesien in die Gemeinschaft
— Drucksache VI 2996 —überwiesen an den Ausschuß für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten mit der Bitte um Vorlage des Berichts rechtzeitig vor der endgültigen Beschlußfassung im Rat
Verordnung (EWG) Nr. 2659/71 des Rates vorn 15. Dezember 1971 zur Festsetzung der Auslösungspreise für Wein für den Zeitraum vom 16. Dezember 1971 bis 15. Dezember 1972
überwiesen an den Ausschuß für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten mit der Bitte um Berichterstattung innerhalb eines Monats, wenn im Ausschuß Bedenken gegen den Vorschlag erhoben werden
Verordnung (EWG, EURATOM, EGKS) Nr. 2653/71 des Rates vom 11. Dezember 1971 zur Angleichung der Dienst- und Versorgungsbezüge der Beamten der Europäischen Gemeinschaften sowie der Dienstbezüge der sonstigen Bediensteten dieser Gemeinschaften
überwiesen an den Innenausschuß (federführend), Haushaltsausschuß mit der Bitte um Berichterstattung innerhalb eines Monats, wenn im Ausschuß Bedenken gegen den Vorschlag erhoben werden
Verordnung (EWG)

Nr. 2729/71 des Rates vom 20. Dezember 1971 zur Verlängerung der Geltungsdauer der Verordnung (EWG) Nr. 1468/70 zur Festsetzung von Übergangsbestimmungen für die Bezeichnung der Interventionszentren für Rohtabak
Nr. 273071 des Rates vorn 20. Dezember 1971 zur Änderung der Verordnungen Nr. 116/67/EWG und (EWG) Nr. 2114/71 über die Beihilfe für Ölsaaten
überwiesen an den Ausschuß für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten mit der Bitte um Berichterstattung innerhalb eines Monats, wenn im Ausschuß Bedenken gegen den Vorschlag erhoben werden
Verordnung (EWG)

Nr. 2819/71 des Rates vom 20. Dezember 1971 über die Eröffnung, Aufteilung und Verwaltung der Gemeinschaftszollkontingente für auf Handwebstühlen hergestellte Gewebe aus Seide oder Schappeseide und aus Baumwolle der Tarifnummern ex 50.09 und 55.09 des Gemeinsamen Zolltarifs (1972)

Nr. 2820 71 des Rates vom 20. Dezember 1971 über die Eröffnung, Aufteilung und Verwaltung eines Gemeinschaftszollkontingents für bestimmte handgearbeitete Waren (1972)

Nr. 2824 71 des Rates vom 20. Dezember 1971 zur Festsetzung der mengenmäßigen Ausfuhrkontingente der Gemeinschaft für bestimmte Aschen und Rückstände von Kupfer sowie für bestimmte Bearbeitungsabfälle und bestimmten Schrott aus Kupfer, Aluminium und Blei
überwiesen an den Ausschuß für Wirtschaft mit der Bitte um Berichterstattung innerhalb eines Monats, wenn im Ausschuß Bedenken gegen den Vorschlag erhoben werden
Verordnung des Rates (EWG) zur Änderung der Verordnungen Nr. 134/67/EWG und 137/67/EWG über die Einschleusungspreise und über das sogenannte „System von Leit- und Folgeerzeugnissen" auf dem Schweinefleischsektor
Drucksache VI/3007 —überwiesen an den Ausschuß für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten mit der Bitte uni Vorlage des Berichts rechtzeitig vor der endgültigen Beschlußfassung im Rat
Verordnung des Rates (EWG) über die Abschöpfungen auf raffiniertes Olivenöl und einige olivenölhaltige Erzeugnisse
— Drucksache VI/3008 —überwiesen an den Ausschuß für Wirtschaft mit der Bitte um Vorlage des Berichts rechtzeitig vor der endgültigen Beschlußfassung im Rat
Verordnung des Rates (EWG) zur Änderung der Verordnung Nr. 1009/67/EWG über die gemeinsame Marktorganisation für Zucker
— Drucksache W3009 —überwiesen an den Ausschuß für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten mit der Bitte um Vorlage des Berichts rechtzeitig vor der endgültigen Beschlußfassung im Rat

(EWG Nr. 2830 71 des Rates vom 24. Dezember 1971 zur Änderung der Verordnung überwiesen an den Ausschuß für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten mit der Bitte um Berichterstattung innerhalb eines Monats, wenn im Ausschuß Bedenken gegen den Vorschlag erhoben werden Verordnung überwiesen an den Ausschuß für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten mit der Bitte um Berichterstattung innerhalb eines Monats, wenn im Ausschuß Bedenken gegen den Vorschlag erhoben werden Wir treten in die Tagesordnung ein. Ich rufe den Punkt 2 der Tagesordnung auf: Abgabe einer Erklärung der Bundesregierung Das Wort hat der Bundesminister für Wirtschaft und Finanzen, Herr Professor Schiller. Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Am 18. Dezember 1971 hat sich in Washington die Zehnergruppe zusammen mit der Schweiz und nach Konsultationen mit den Währungsfondsdirektoren der Entwicklungsländer geeinigt: erstens auf eine grundlegende Neubewertung der internationalen Wechselkurse, zweitens auf eine vorläufige Einführung größerer Schwankungsbreiten sowie drittens auf die rasche Aufnahme der Beratungen über die längerfristige Reform des internationalen Währungssystems. Gleichzeitig haben sich alle Beteiligten bereit erklärt, das neue internationale Gleichgewicht durch handelspolitische Vereinbarungen zu erleichtern und zu festigen. Im Rahmen der Vereinbarung über das Realignment der Wechselkurse, wie die Neuordnung der Wechselkurse im allgemeinen bezeichnet wird, haben die Vereinigten Staaten der unverzüglichen Aufhebung sowohl der 10%igen Importsteuer, der Sondersteuer, als auch der damit in VerBundesminister Dr. Schiller bindung stehenden steuerlichen Benachteiligung von importierten Investitionsgütern zugestimmt. Beides ist inzwischen vollzogen. Diese in Washington getroffenen Vereinbarungen sind von den beteiligten Regierungen anschließend verwirklicht worden. Darüber hinaus haben sich bis heute rund 50 weitere Länder mit einer Aufwertung ihrer Währung gegenüber dem US-Dollar dem Realignment angeschlossen. Die meisten dieser Länder haben dabei ebenso wie die Bundesrepublik Deutschland den vom IWF-Direktorium geschaffenen neuen Weg der Festsetzung, nämlich von „Mittelkursen" — „central rates", wie es dort heißt — gewählt und die Notifizierung der neuen Paritäten vorerst noch zurückgestellt. Von der Möglichkeit der Erweiterung der zulässigen Bandbreiten von bisher ± 1 % auf ± 2,25 % haben bisher rund 45 Länder Gebrauch gemacht. Die Bundesregierung hat die Washingtoner Vereinbarungen begrüßt. Sie hat in der Kabinettsitzung am 21. Dezember 1971 unverzüglich die erforderlichen Beschlüsse gefaßt und damit von deutscher Seite die Voraussetzungen für die Verwirklichung der gemeinsamen Absprachen geschaffen. Die Bundesregierung wertet die Vereinbarungen von Washington als einen entscheidenden Schritt zu einer Neuordnung der internationalen Wirtschaftsund Währungsbeziehungen und zugleich als eine erfolgreiche Bewährung der westlichen Zusammenarbeit auch in kritischen Situationen. Mit den Washingtoner Ergebnissen ist eine gefährliche währungsund handelspolitische Krise überwunden worden. Die nach dem 15. August 1971 entstandene Gefahr eines weltweiten Währungsund Handelskrieges ist heute gebannt. Die den freien Zahlungsund Handelsverkehr belastenden Maßnahmen sind weitgehend wieder abgebaut; die Wirtschaft kann wieder frei von Diskriminierungen und frei von nicht kalkulierbaren Einflüssen disponieren. Für die internationale wirtschaftliche Zusammenarbeit und für die weitere Vertiefung der weltweiten Arbeitsteilung zwischen den Nationen haben die Vereinbarungen von Washington eine neue Basis geschaffen. Weiter ist wichtig, daß die freie Welt in einer krisenhaften Zuspitzung ein hohes Maß an internationaler Solidarität und an kooperativem Geist bewiesen hat. Erstmals in der jüngeren Wirtschaftsund Währungsgeschichte ist es gelungen, sich in einer internationalen Konferenz auf dem Verhandlungswege multilateral über neue Wechselkurse zu einigen. Die beteiligten Länder haben damit alle pessimistischen Stimmen widerlegt, die ein solches Unternehmen und ein solches Arrangement angesichts der teilweise erheblichen Divergenzen nationaler Interessen nicht für möglich hielten. Ein multilaterales Realignment, das, wie wir alle wissen, schon seit längerer Zeit von den Währungspolitikern angestrebt wurde — die Diskussion in der Bundesrepublik Deutschland geht seit 1968 in Richtung auf ein solches multilaterales Realignment —, wäre in der Tat unmöglich gewesen, wenn in der Vorbereitungsund Vorlaufzeit feste Wechselkurse geherrscht hätten. Die Wellen der Spekulation hätten dann ein solches Werk sicherlich vereitelt. Erst dadurch, daß die überwiegende Mehrheit der Länder vorher, vor dem Arrangement, zum Floating übergegangen war, wurde ein solches Unternehmen überhaupt möglich. Selbst das von vielen Ländern geübte „verschmutzte Floating" hat hier noch seine Dienste getan. Die Bundesregierung hat in den vielfältigen multilateralen und bilateralen Gesprächen alle Möglichkeiten der Verständigung ausgeschöpft und maßgeblich an der Vorbereitung der jetzt gefundenen Lösung mitgewirkt. Neben den Beratungen innerhalb der Europäischen Gemeinschaft und der Zehnergruppe waren vor allem auch die Gespräche des Herrn Bundeskanzlers mit dem französischen Staatspräsidenten eine wesentliche Station auf dem Wege zur Einigung. Dieses starke Engagement der Bundesregierung war mehr als nur Ausfluß unserer wirtschaftlichen Interessen; es war vor allem die Konsequenz der unveränderten integrationspolitischen Zielsetzung der Bundesregierung. Die Bundesregierung hat damit erneut bewiesen, wie ernst sie es mit der engen Zusammenarbeit im westlichen Bündnissystem meint. Meine Damen und Herren! Die deutsche Wirtschaft ist in der gegenwärtigen Konsolidierungsphase der binnenwirtschaftlichen Konjunktur durch das Realignment der Wechselkurse fühlbar entlastet worden. Vorher, in der Interimszeit, hatte sich durch Eingriffe und Intervention dritter Länder zeitweilig eine Überbewertung der D-Mark am freien Markt ergeben. Das hat sicherlich die konjunkturell ohnedies rückläufige Investitionsbereitschaft zusätzlich belastet. Durch die Neufestsetzung der Wechselkursrelationen haben die Erwartungen und das Vertrauen der Wirtschaft in die Zukunft eine neue und feste Grundlage erhalten. Dies gilt um so mehr, als die Gefahren weltweiter und weiterer willkürlicher Handelsdiskriminierungen nunmehr gebannt erscheinen. Für die Wettbewerbsfähigkeit unserer exportorientierten Industrie ist dies eine wesentliche Erleichterung. Die neuen Wechselkursrelationen haben die Chancen für die baldige Wiedergewinnung der Stabilität im eigenen Hause ohne übermäßige Gefährdung von Wachstum und Vollbeschäftigung entscheidend verbessert. Bei dieser gesamtwirtschaftlichen Bewertung verkennt die Bundesregierung keineswegs die mit der Aufwertung der D-Mark verbundene Belastung für die deutsche Exportwirtschaft. Diese Belastung hält sich jedoch insgesamt in tragbaren Grenzen. Wie die Deutsche Bundesbank in ihren beiden letzten Monatsberichten dargelegt hat, darf die Veränderung der außenwirtschaftlichen Wettbewerbslage bei einem multilateralen Realignment — anders als bei einer isolierten Aufwertung der D-Mark etwa im Jahre 1961 und im Jahre 1969 — nicht allein an der Wertveränderung der D-Mark gegenüber dem Bundesminister Dr. Schiller Dollar gemessen werden. Ausschlaggebend ist jetzt vielmehr der gewogene durchschnittliche Aufwertungssatz der D-Mark gegenüber den Währungen der Konkurrenzländer oder gegenüber den Währungen aller anderen Länder. Diese gewogene durchschnittliche Aufwertungsrate der D-Mark beträgt, gemessen an den neuen, am 18. Dezember verabredeten „Mittelkursen", gegenüber der gesamten übrigen Welt etwa 6,3 %, gegenüber den 15 wichtigsten OECD-Ländern 4,8 % und gegenüber unseren europäischen Partnern 3,5 %. Im Vergleich zu der De-facto-Aufwertung der D-Mark um 7,5 % gegenüber allen Ländern unmittelbar vor dem Realignment bedeutet das neue Ergebnis eine Verringerung des Aufwertungseffekts der D-Mark und damit eine Erleichterung für die deutsche Exportwirtschaft um gut 1 N. Bezogen auf die Partnerländer der Europäischen Gemeinschaft liegt diese Verbesserung der Wechselkursrelation sogar bei 2,5 %. Und ein Weiteres! Im Unterschied zu den Ländern, die längere Zeit ihre unrealistischen Währungsparitäten mit Devisenkontrollen und anderen dirigistischen Praktiken verteidigt oder das Floating ihrer Wechselkurse künstlich eingeengt hatten, war die deutsche Wirtschaft durch die rechtzeitige Freigabe des Wechselkurses am 10. Mai besser auf die neuen Wettbewerbsverhältnisse vorbereitet. Die Anpassungslast wurde dadurch zeitlich gestreckt und insgesamt vermindert. Die zusätzliche Belastung durch eine stärker fortschreitende Kostenund Preisinflation hätte unserer Wirtschaft sicherlich mehr geschadet als die Risiken dieser Periode zeitlich begrenzter Wechselkursflexibilität. Während sich im letzten Sommer und Herbst einige Länder, wie wir alle wissen, eines kurzfristigen Abwertungsvorteils erfreuten — durch besondere Kontrollen und Interventionen —, mußten diese selben Länder nach dem Realignment die Aufwertungsanpassung nunmehr abrupt vornehmen. Die deutschen Exporteure dagegen hatten die Anpassung de facto schon hinter sich. Herbert Giersch sagt hierzu mit Recht: Es ist für die Bundesrepublik gut, daß die unvermeidliche Anpassung — wechselkursmäßig — in eine Zeit fiel, in der es konjunkturell — noch — ein Zwischenhoch gab, und daß sie nicht in die derzeitige Konjunkturphase nach dem Jahreswechsel fiel. Die nationalwirtschaftliche Bedeutung dieser Neuordnung der Wechselkurse besteht sicherlich auch darin, daß sie die Gefahren einer zu starken Konjunkturdämpfung zurückschraubt. Mit Recht sagt die Bundesbank wörtlich: Es ist daher verständlich, daß die Wirtschaft sich durch die Neuordnung der Wechselkurse erleichtert fühlt und daß der Konjunkturpessimismus zu weichen beginnt. Wir sollten auch in diesem Hohen Hause in der Tat diese gewichtigen psychologischen Tatbestände nicht durch nachträgliche politische Auseinandersetzungen verdunkeln. Sicherlich wird es in dieser oder jener Branche Mehrbelastungen oder auch Minderbelastungen geben. Die Bundesregierung wird durch eine prophylaktische, nachfragestützende oder nachfragesteigernde Konjunkturpolitik solche Belastungen zu erleichtern versuchen. Zudem hat die Deutsche Bundesbank jetzt mehr Aktionsfreiheit in ihrer eigenen Geldund Kreditpolitik. Im übrigen wird die Bundesregierung zur gesamtwirtschaftlichen Lage in der Bundesrepublik demnächst im Jahreswirtschaftsbericht 1972 Stellung nehmen. Dem sollte heute nicht vorgegriffen werden. (Abg. Dr. Müller-Hermann: Hoffenlich wird das eine solide Arbeit! — Heiterkeit bei der CDU/CSU.)

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    (Abg. Wehner: Sehr gut!)


    (Abg. Dr. Müller-Hermann: Vorsichtig!)





    (Beifall bei den Regierungsparteien.)

    Die in Washington zusammen mit der Neufestsetzung der Wechselkurse vereinbarte Erweiterung der Bandbreiten auf ± 2,25 %, wie erwähnt, ist ein wichtiger Schritt zu einer neuen, elastischeren Struktur des allgemeinen Wechselkurssystems. Die Bundesregierung hält im weltweiten Rahmen eine gewisse Elastizität in den Wechselkursbeziehungen für notwendig, solange sich in den nationalen oder regionalen wirtschaftspolitischen Zielsetzungen und in den faktischen Abläufen keine stärkere Parallelität oder Konvergenz abzeichnet. Besser und wirksamer auf jeden Fall als Kontrollen und Interventionen kann eine größere Bandbreite eine marktwirtschaftliche Verteidigungslinie darstellen und damit die binnenwirtschaftliche Stabilitätspolitik gegen eventuelle störende Kapitalbewegungen abschirmen. Soweit sich für die exportierende Wirtschaft aus einem auch in Zukunft flexibleren Wechselkurssystem für längerfristige Geschäfte größere Risiken ergeben, wird dies durch die von der Bundesregierung geplante Wechselkursversicherung kalkulierbar gemacht.
    Nun noch ein Wort zu den Marktentwicklungen in der letzten Zeit! Dabei müssen wir feststellen: Das seit dem 18. Dezember verabredete breitere Kursband kann seine Funktionen nur erfüllen, wenn sich der Kurs faktisch innerhalb dieses Kursbandes bewegen kann. Daher sollten wir die Kursentwicklung der letzten Zeit und der letzten Tage nicht zum Anlaß nehmen, in den Chor derer einzustimmen, die schon wieder von krisenhaften Entwicklungen reden. Der Markt muß sich erst auf die neuen Gegebenheiten einstellen. Es gibt eine Reihe von Gründen, die den ursprünglich sehr schnell erwarteten Dollarabfluß zur Zeit nicht eintreten lassen. Dazu mögen erstens die noch ausstehende juristische Festschreibung der Dollarabwertung, zweitens sicher auch das Zinsgefälle zu den USA und drittens technische Faktoren beigetragen haben. Aber entscheidend für dies alles und gerade für die neuerliche Entwicklung ist folgendes: Die Terminkurse bewegen sich innerhalb des festgelegten Bandes; von einer Spekulation auf Änderung des „Mittelkurses" der D-Mark kann also überhaupt keine Rede sein. Im übrigen besteht zwischen der Bundesregierung und der Bundesbank Einvernehmen über die Inter-



    Bundesminister Dr. Schiller
    ventionspolitik auf den Devisenmärkten und darin, daß die neue Wechselkursstruktur auch durch geeignete geldpolitische Maßnahmen wirksam abgesichert werden kann.
    Für die notwendige Neuordnung der internationalen Währungs- und Handelsbeziehungen haben, wie ich angedeutet habe, die Vereinbarungen von Washington eine neue Ausgangsbasis geschaffen. Diese Neuordnung ist nach Auffassung der Bundesregierung unerläßlich. Die wechselnden Währungskrisen der sechziger und zu Beginn der siebziger Jahre haben gezeigt, daß jedes Land in seiner eigenen wirtschaftspolitischen Zielsetzung und Aktivität weitgehend abhängig ist von den Entwicklungen in den übrigen Partnerstaaten. Die Integration der Finanzmärkte und der Finanzmarkt der Bundesrepublik Deutschland insbesondere ist weltweit integriert —, die Verflechtung des industriellen Kapitals in der Welt, die Mobilität der Güter und Leistungen, alles ist in den letzten Jahren so stark gewachsen, daß jede nationale Wirtschaftspolitik sehr bald an ihre außenwirtschaftlichen Grenzen stößt. Noch ein weiteres Faktum: Die so oft beobachteten internationalen Liquiditätsbewegungen sind einfach durch die Existenz von multinationalen Großunternehmungen viel sensibler und unruhiger geworden, wobei wir diese multinationalen Großunternehmungen selbstverständlich als etwas ansehen, das zu unserer modernen Weltwirtschaft und zur internationalen Arbeitsteilung gehört.
    Alle diese Erfahrungen haben in den meisten Staaten die Einsicht wachsen lassen, daß nur in einem neuen Weltwährungssystem mit größeren Elastizitäten als bisher mehr Wohlstand und zugleich mehr Stabilität erreicht werden können. Von dem Erfolg oder Mißerfolg dieser mittelfristigen Reform wird die weltwirtschaftliche Entwicklung der nächsten .Jahrzehnte weitgehend bestimmt. Die Bundesregierung wird in den internationalen Gremien mit Nachdruck dafür eintreten, daß die Gunst der Stunde möglichst bald und möglichst intensiv für weitere Fortschritte genutzt wird.

    (Beifall bei der SPD.)

    Meine Damen und Herren! Für die weiteren Reformen sind schon beim Realignment mit der Einführung größerer Bandbreiten, also der Anerkennung der Notwendigkeit einer größeren Flexibilität des Systems, und mit der Festlegung der wichtigsten Reformpunkte wesentliche Pflöcke eingeschlagen. In den Beschlüssen des Zehnerklubs vom 18. Dezember 1971 wurde das Direktorium des Internationalen Währungsfonds beauftragt, die Beratungen über diese Reformpunkte nunmehr unverzüglich aufzunehmen.
    Neben der Sicherung einer größeren Elastizität, die ich eben erwähnt habe, wird der Schwerpunkt der kommenden mittel- und langfristigen Reformgespräche vor allem bei der besseren Beherrschung der internationalen Liquidität liegen. Zwei Aspekte gilt es hierbei zu berücksichtigen: Einerseits sollten Zahlungsbilanzdefizite nicht mehr als permanente Quelle für neue internationale Liquidität und damit als Mittel der allzu leichten Übertragung eines allgemeinen Inflationsbazillus dienen. Andererseits sollen internationale Reservemedien, die international geschaffen und kontrolliert werden und die losgelöst sind von den Zahlungsbilanzdefiziten des einen oder anderen Landes, an die Stelle der Reservehaltung in nationalen Währungen treten. In diesem Zusammenhang muß auch die Frage der Konvertibilität des US-Dollars zwischen den Notenbanken erörtert werden. Dabei geht es auch um eine Regelung der sogenannten „Dollar-Altbestände". Die USA brauchen zwar zunächst Zeit und Gelegenheit, um die geschaffenen Fundamente der Besserung ihrer Zahlungsbilanz zu festigen. Denn davon wird der weitere Erfolg des Realignments allgemein in erheblichem Maße beeinflußt. Das heißt aber nicht, daß die USA damit auf längere Frist von jeder Konversionspflicht frei bleiben könnten. Aber die USA sind offenbar nicht mehr bereit, ihre eigene Wirtschafts- und Währungspolitik den Verpflichtungen eines Leitwährungsamtes weiterhin unterzuordnen. Meine Damen und Herren, in der Tat ist es so: die Bürde jenes alten Systems, eine Bürde, welche die USA seit Kriegsende getragen haben, ist durch die weltwirtschaftliche Entwicklung inzwischen über die Kräfte eines einzigen Landes hinausgewachsen. Die Versorgung der Welt mit internationaler Liquidität kann in der Tat nicht mehr einer nationalen Währungsbehörde und nicht mehr einer Währung übertragen bleiben. Die monetäre Politik in unserer modernen Welt muß frei werden von den Zufälligkeiten des amerikanischen Zahlungsbilanzbildes oder auch von der Größe des amerikanischen Zahlungsbilanzsaldos. Um es auf eine Formel zu bringen: an die Stelle eines monostrukturierten internationalen Währungssystems muß nun schrittweise ein multinationales System treten.
    Meine Damen und Herren, in dieser Entwicklung, die ich für unausweichlich halte, muß Europa eine besondere Verantwortung und eine tragende Rolle übernehmen. Europa kann in diesem Prozeß der Neuordnung den Gang der Ereignisse beschleunigen, verlangsamen oder gar verhindern, je nachdem, ob es drängend oder retardierend auftritt, und je nachdem, ob es eine gemeinsame oder eine unterschiedliche Politik vertritt.
    Die Europäische Gemeinschaft steht jetzt am Vorabend der Unterzeichnung der Beitrittsvertäge. Die Bundesregierung begrüßt, wie Sie wissen, nachdrücklich diese Erweiterung, durch die im Verhältnis zu den Beitrittsländern eine für alle Beteiligten nachteilige Zollgrenze abgebaut und die wirtschaftliche und die politische Kraft Europas gestärkt wird. Zusammen mit den neuen Mitgliedern ist die Europäische Gemeinschaft in der westlichen Welt der bei weitem größte Partner in den weltwirtschaftlichen Währungs- und Handelsbeziehungen. Die erweiterte Gemeinschaft, das ist unsere Auffassung, muß gerade dieser erhöhten Verantwortung dadurch Rechnung tragen, daß sie ihre eigene Währungs- und Handelspolitik noch stärker als bisher an den Grundsätzen der internationalen Arbeitsteilung und an dem Grundsatz der weltweiten Solidarität orientiert und daß sie eigene Initiativen für währungs- und handelspolitische Fortschritte noch mehr einleitet. Die Bundesregierung ist der Auffassung, daß die Gemeinschaft gerade im Prozeß ihrer Erweiterung



    Bundesminister Dr. Schiller
    und auch bei der Regelung ihres Verhältnisses zur Rest-EFTA, zu den EFTA-Ländern, die nicht unmittelbar Mitglieder der Gemeinschaft werden, mit dem nächstgrößten Welthandelspartner, den USA nämlich, im handelspolitischen Gespräch bleiben muß.
    Gegenwärtig verhandelt die Gemeinschaft mit den USA über handelspolitische Fragen auf der Grundlage der Gegenseitigkeit und des wechselseitigen Vorteils. Damit wird einmal und erstmals angestrebt, die währungspolitischen Beschlüsse von Washington kurzfristig durch gewisse Vereinbarungen auf handelspolitischem Gebiet zu flankieren. Gleichzeitig wird aber auch ein Weg zur Lösung von mittel- und langfristigen handelspolitischen Problemen multilateralen Charakters, aber im wesentlichen zwischen den USA und der Gemeinschaft, gesucht.
    Wir müssen auch folgendes erkennen. Die USA sehen in der Politik der Europäischen Gemeinschaft schon jetzt und erst recht nach ihrer Erweiterung die Gefahr einer Verdrängung der amerikanischen Wirtschaft von bisherigen Absatzmärkten. Meine Damen und Herren, eine solche Sorge ist in dem befürchteten Umfang und von der Sache her sicherlich nicht berechtigt. Der Außenzoll der Europäischen Gemeinschaft ist heute — das sollte man nicht vergessen im Durchschnitt niedriger als der Zoll der Vereinigten Staaten von Amerika.
    Gleichwohl und mit gutem Grund bemüht sich die Gemeinschaft, in den Verhandlungen mit den USA das in handelspolitische Aktionen umzusetzen, wozu sie sich in ihrer „Absichtserklärung" vom 12. Dezember 1971 bekannt hat. In dieser Erklärung, auf deren liberale und weltoffene Ausrichtung die Bundesregierung besonders hingewirkt hat, ist das handelspolitische Aktionsprogramm der Europäischen Gemeinschaft für die nächste Zukunft festgeschrieben. Es ist jene Absichtserklärung, die zugleich das fällige und erwünschte Mandat für handelspolitische Verhandlungen für die Kommission brachte.
    Die Bundesregierung geht davon aus, daß neben den kurzfristig mit den USA zu lösenden Handelsproblemen auch die Besonderheiten des internationalen Handels mit Agrarerzeugnissen und das Problem der zollfremden Handelshemmnisse - der Non-tariff-barriers — bewältigt werden müssen. Ebenso wichtig ist natürlich ein weiterer Abbau von Zöllen. Angesichts der politischen und wirtschaftlichen Bedeutung, die den Europäischen Gemeinschaften gerade nach ihrer Erweiterung in der Welt zukommt, ist die Gemeinschaft um so mehr dazu verpflichtet, bei diesem handelspolitischen Vorhaben eine aktive Rolle zu übernehmen. Damit lassen sich auch die handels- und zahlungsbilanzpolitischen Probleme der USA leichter lösen.
    Der Herr Bundeskanzler hat sich in seinen Gesprächen am 28. und 29. Dezember 1971 mit dem amerikanischen Präsidenten eingehend über das künftige Verhältnis zwischen der Gemeinschaft und den Vereinigten Staaten ausgesprochen. Präsident Nixon hat dabei die deutschen Bemühungen um einen Ausgleich zwischen Europa und den Vereinigten Staaten und die deutschen Bemühungen um eine
    besser organisierte Form des Dialogs der Gemeinschaft mit den USA dankbar anerkannt.
    Meine Damen und Herren! Die europäische Landwirtschaft ist durch die währungspolitischen Beschlüsse von Washington unmittelbar betroffen. Um Einkommenseinbußen für die Landwirte in der Gemeinschaft und um ein Umlenken, vor allem ein künstliches Umlenken von Handelsströmen zu vermeiden, haben sich alle Länder der Gemeinschaft für eine Verlängerung des Grenzausgleichssystems bei Agrarprodukten entschieden. Die Erfahrungen mit einem solchen System zeigen, daß dadurch der gemeinsame Agrarmarkt nicht gefährdet ist. Auf jeden Fall gilt folgendes: solange das System der „Mittelkurse" angewandt wird, solange also nicht juristisch der Übergang zu neuen Paritäten im engeren Sinne vollzogen wird, wird das gegenwärtige System des Grenzausgleichs weiterdauern. Welche Lösung im europäischen Agrarbereich künftig gefunden und was auch immer an Lösungen diskutiert wird, die Bundesregierung wird einer neuen Regelung nur dann zustimmen, wenn daraus keine Nachteile für die in der deutschen Landwirtschaft Tätigen entstehen. Der französische Staatspräsident hat für diesen Grundsatz, der von unserer Seite betont wurde, ausdrücklich sein Verständnis bekundet.
    Meine Damen und Herren, eine dauerhafte Lösung der europäischen Agrarprobleme kann aber nur im Rahmen der angestrebten Wirtschafts- und Währungsunion, die bekanntlich bis 1980 vollendet sein soll, erreicht werden. Die. Bundesregierung steht nach wie vor zu den Entscheidungen vom 8. und 9. Februar 1971 über den Stufenplan zur Wirtschafts- und Währungsunion. Sie erinnert in diesem Zusammenhang daran, daß das gemeinsam festgelegte Ziel eine weltoffene Gemeinschaft der Stabilität und des Wachstums darstellt und nicht etwa eine Gemeinschaft der nach oben harmonisierten Inflationsraten sein darf.
    Auf der Grundlage der neuen innergemeinschaftlichen Wechselkursstruktur besteht nunmehr eine größere Chance, den Stufenplan zur Wirtschafts- und Währungsunion zu realisieren. Die Bundesregierung hält es für notwendig, daß die unterbrochenen Arbeiten nunmehr in engem Kontakt mit den beitretenden Ländern und unter Berücksichtigung der inzwischen gewonnenen Erfahrungen wieder aufgenommen werden.
    Diese Erfahrungen zeigen im übrigen, meine Damen und Herren, daß die von deutscher Seite immer wieder unterstrichene Einhaltung der vereinbarten Parallelität zwischen wirtschafts- und währungspolitischen Fortschritten notwendiger denn je ist. Die erste Stufe der Wirtschafts- und Währungsunion darf nicht ausschließlich in einer Verringerung der innergemeinschaftlichen Bandbreiten bestehen. Dies ist im übrigen nicht unser Problem von heute und morgen.
    Um dabei kein Mißverständnis aufkommen zu lassen: die Bundesregierung bejaht grundsätzlich engere innergemeinschaftliche Bandbreiten. Aber die Gemeinschaft sollte hier gerade unter den jetzigen Umständen — mit der gebotenen Vorsicht vor-

    Bundesminister Dr. Schiller
    gehen und zunächst die wichtigsten Regeln für das notwendige neue europäische Interventionssystem festlegen und damit auch erste Erfahrungen sammeln. Die neuerlichen Beratungen über die kürzlich vorgelegten Kommissionsvorschläge haben deutlich gemacht, daß unsere Partner in der Europäischen Gemeinschaft diese Fragen ähnlich beurteilen.
    Um es ganz deutlich zu sagen: wichtiger als neue übereilte oder gar voreilige monetäre Konstruktionen in der Gemeinschaft sind Maßnahmen, um die jetzt gefundene Wechselkursstruktur auch in Europa zu verteidigen.

    (Abg. Wehner: Sehr wahr!)

    Das ist unsere erste Aufgabe auch in Europa. Nur durch eine abgestimmte Stabilitäts- und Wachstumspolitik kann im übrigen auf mittlere Sicht vermieden werden, daß Wechselkursänderungen innerhalb der Gemeinschaft auch in Zukunft etwa wieder notwendig werden. Darüber hinaus muß auch der im innergemeinschaftlichen Kapitalverkehr in den letzten Monaten entstandene Wildwuchs an Kontrollen und Interventionen so rasch wie möglich beseitigt werden. Ich darf darauf hinweisen, daß in den letzten Monaten und im letzten Jahr innerhalb der Gemeinschaft eine Reihe von Kapitalverkehrskontrollen entstanden sind, die mit dem Geist und dem Wortlaut der Römischen Verträge keineswegs immer voll übereinstimmen. Deutschland hat vor allem

    (Zuruf von der CDU/CSU: Deutschland?)

    im letzten Jahr - trotz gegenteiliger Ratschläge
    das gegen Ende der 50er Jahre erworbene hohe Gut der Konvertibilität nicht auf den Müllhaufen der Wirtschaftsgeschichte geworfen. Deutschland

    (Erneuter Zuruf von der CDU/CSU: Deutschland?)

    hat die Konvertibilität durch alle internationalen Währungskrisen hindurch gerettet. Die Bundesrepublik Deutschland

    (Aha-Rufe von der CDU/CSU)

    hat damit sowohl in ihrem eigenen nationalen als auch im europäischen Interesse gehandelt. Um es so zu sagen: eine Region — das mag ein Land oder eine größere Gemeinschaft sein —, deren Administration ausländische Kapitalanleger durch Kontrollen verärgert, müßte damit rechnen, daß ihr Zinsniveau real künftig höher sein wird als das Zinsniveau z. B. jener Länder, die, wie die Schweiz und die Bundesrepublik, nicht einen falschen Wechselkurs, sondern die Konvertibilität verteidigt haben. So können gerade die Unternehmen in einer Wirtschaftsgemeinschaft, die eine marktkonforme Zahlungsbilanzpolitik betreibt, auf mittlere Sicht mit einer echten Wettbewerbsverbesserung bei ihren Kapitalkosten rechnen.
    Wir haben festgestellt, in Washington ist eine neue Ausgangslage für die internationalen Wirtschafts- und Währungsbeziehungen und für eine neue Wirtschafts- und Währungspolitik in der Welt geschaffen worden. Aber — das sage ich auch deutlich — bei dieser in Washington geschaffenen Ausgangsbasis können und dürfen wir nicht stehenbleiben. Es wird in der internationalen Presse immer wieder, auch neuerdings, bemerkt, daß der Bundesminister für Wirtschaft und Finanzen das Realignment — die Neuordnung der Wechselkurse — kurz nach dem Abschluß in Washington als „ein fragiles Gebäude, als ein fragiles Kunstwerk" bezeichnet hat. Ich sage, in der Tat ist es so. Das Washingtoner Ergebnis ist nur so lange tragfähig, wie mit diesem Ansatz Konstruktionen entstehen, die keine neuen internationalen Ungleichgewichte mit sich bringen oder nach sich ziehen.

    (Abg. Wehner: Sehr wahr!)

    Über die Zukunft der Washingtoner Vereinbarungen wird somit in der nächsten Zeit 1. bei den Beratungen im Internationalen Währungsfonds, 2. bei den Diskussionen in Brüssel und 3. vor allem bei den nationalen wirtschaftspolitischen Entscheidungen der wichtigsten Partner entschieden. Da entscheidet sich das weitere Schicksal. Je mehr die tonangebenden Industrieländer eine ausgewogene und konvergierende Politik der Stabilität und des Wachstums betreiben und je mehr sie zugleich bereit sind, zahlungsbilanzbedingte Anpassungsprozesse auch wirklich durchzustehen, um so größer wird die Lebenserwartung des vollzogenen Realignment sein können. Ich füge hinzu: die Entwicklung an den Devisenmärkten wird dadurch weitgehend bestimmt werden, auch durch die Erwartungen in bezug auf die Entscheidungen im nationalen Rahmen, im europäischen Rahmen und im Rahmen des Internationalen Währungsfonds. Die Bundesregierung wird deshalb ihre intensiven Bemühungen um ausgewogene und dauerhafte Lösungen fortsetzen. Sie ist überzeugt, daß eine solche Regelung der Währungs- und Handelsfragen ein Kernproblem der westlichen Integration und der westlichen Allianz ist.
    Präsident Nixon hat am Schluß der Washingtoner Konferenz die historische Bedeutung dieser Übereinkunft hervorgehoben, und er hat auf die Frage, wer denn nun der Sieger ist, die gesamte freie Welt zum Gewinner erklärt. Meine Damen und Herren, die Bundesregierung stimmt mit dieser Wertung durch Präsident Nixon voll überein.

    (Beifall bei den Regierungsparteien.)