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  • tocInhaltsverzeichnis
    Deutscher Bundestag 151. Sitzung Bonn, Donnerstag, den 11. November 1971 Inhalt: Amtliche Mitteilung 8691 A Entwurf eines Gesetzes zur Durchführung des langfristigen Wohnungsbauprogramms (Wohnungsbauänderungsgesetz 1971) (Drucksachen VI/2117, zu V1/2117, Nachtrag zu VI/2117) ; Bericht des Haushaltsausschusses gem. § 96 GO (Drucksache VI/2811), Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Städtebau und Wohnungswesen (Drucksache VI/2782) — Zweite und dritte Beratung — in Verbindung mit Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Zweiten Wohnungsbaugesetzes (Abg. Dr. Czaja, Erpenbeck, Mick, Ott und Fraktion der CDU/CSU) (Drucksache VI/142); Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Städtebau und Wohnungswesen (Drucksache VI/2782) — Zweite Beratung — Erpenbeck (CDU/CSU) . . 8691 C, 8693 A Wiefel (SPD) 8692 B, C Frau Meermann (SPD) . . 8693 C, 8696 B, 8701 A, D Mick (CDU/CSU) 8694 A Niegel (CDU/CSU) . . . 8695 D, 8696 C Henke (SPD) . . . . . . . . . 8697 A Dr. Lauritzen, Bundesminister . . 8698 A Orgaß (CDU/CSU) 8699 C Wurbs (FDP) 8704 A Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Bundeskindergeldgesetzes (Drucksachen VI/2643, zu VI/2643) ; Bericht des Haushaltsausschusses gem. § 96 GO (Drucksache VI/2812), Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Jugend, Familie und Gesundheit (Drucksache VI/2784) — Zweite und dritte Beratung — in Verbindung mit Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Bundeskindergeldgesetzes (CDU/ CSU) (Drucksache VI/2267); Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Jugend, Familie und Gesundheit (Drucksache VI/2784) — Zweite Beratung — Baier (CDU/CSU) . . . . . . 8706 A Frau Eilers (SPD) 8707 C Spitzmüller (FDP) . . . . . . 8709 D Dr. Fuchs (CDU/CSU) 8713 D Hauck (SPD) 8715 B Frau Strobel, Bundesminister . . 8717 A Namentliche Abstimmung . . . . . . 8712 A Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Bundespolizeibeamtengesetzes (Drucksache VI/2180) ; Bericht des Haushaltsausschusses gem. § 96 GO (Drucksache VI/2813), Schriftlicher Bericht des Innenausschusses (Drucksache V1/2770) —Zweite und dritte Beratung — 8718 A IT Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 151. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 11. November 1971 Entwurf eines Achten Gesetzes zur Änderung des Wehrpflichtgesetzes (Drucksache VI/2223); Schriftlicher Bericht des Verteidigungsausschusses (Drucksache VI/2783) — Zweite und dritte Beratung — . • . 8718 C Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Kaffeesteuergesetzes (Drucksache VI/2665) ; Bericht des Haushaltsausschusses gem. § 96 GO (Drucksache VI/2815), Schriftlicher Bericht des Finanzausschusses (Drucksache VI/2791) — Zweite und dritte Beratung — 8718 D Mündlicher Bericht des Ausschusses für Wahlprüfung, Immunität und Geschäftsordnung betr. Genehmigung zur Durchführung eines Strafverfahrens gegen den Abg. Peters (Poppenbüll) (Drucksache VI/2794) 8719 A Entwurf eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 11. September 1970 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und den Vereinigten Staaten von Amerika über die Rentenversicherung gewisser Arbeitnehmer der Landstreitkräfte der Vereinigten Staaten von Amerika (Drucksache VI/2778) — Erste Beratung — . . . . . . . 8719 A Beratung des Berichts der Bundesregierung zur Verbraucherpolitik (Drucksache VI/2724) 8719 B Fragestunde (Drucksache VI/2792) Frage des Abg. Reddemann (CDU/CSU): Ansicht der Wochenzeitung „Vorwärts" betr. die Äußerung des Bundeskanzlers über „Schreibtischtäter" Ahlers, Staatssekretär 8719 C, D Reddemann (CDU/CSU) . . . 8719 C, D Fragen des Abg. Wende (SPD) : Erhebung von Mahngebühren trotz fristgerechter Anweisung der Fernsprechgebühren — Abbuchungsverfahren Börner, Parlamentarischer Staatssekretär 8720 A, B, C Wende (SPD) 8720 B, C Frage des Abg. Dr. Jobst (CDU/CSU): Berlin als Nachrichtenbrücke für den Austausch von Farbfernsehprogrammen zwischen der „DDR" und der Bundesrepublik Börner, Parlamentarischer Staatssekretär . . . 8720 D, 8721 A, B Dr. Jobst (CDU/CSU) . . • . . 8721 A, B Frage des Abg. Schmidt (Braunschweig) (SPD) : Vorrang der Altersheime bei Anträgen auf Einrichtung von öffentlichen Münzfernsprechern Börner, Parlamentarischer Staatssekretär . . . . . . . . 8721 C Schmidt (Braunschweig) (SPD) . . . 8721 C Fragen des Abg. Meinike (Oberhausen) (SPD) : Neugliederung der Ruhrkohle-AG Rosenthal, Parlamentarischer Staatssekretär . . 8721 D, 8722 A, B, C Meinike (Oberhausen) (SPD) . . 8722 A, B Wolfram (SPD) 8722 C Frage des Abg. Franke (Osnabrück) (CDU/CSU) : Strukturförderungsprogramme für monostrukturierte Räume, z. B. Georgsmarienhütte, Landkreis Osnabrück Rosenthal, Parlamentarischer Staatssekretär . 8722 C, D, 8723 A, B Franke (Osnabrück) (CDU/CSU) . 8722 D, 8723 A Breidbach (CDU/CSU) 8723 B Fragen des Abg. Dr. Meinecke (Hamburg) (SPD) : Werbemethoden sogenannter Freizeitbibliotheken — strafrechtliche Verfolgung irreführender Werbemaßnahmen Rosenthal, Parlamentarischer Staatssekretär . 8723 C, D, 8724 A, B, C Dr. Meinecke (Hamburg) (SPD) . . 8723 D, 8724 A, B Dr. Arndt (Hamburg) (SPD) . . . . 8724 C Fragen des Abg. Dr. Arndt (Hamburg) (SPD) : Befreiung ausländischer Jugendgruppen, die mit Omnibussen in das Bundesgebiet einreisen, von der Umsatzsteuer Hermsdorf, Parlamentarischer Staatssekretär . . . 8724 D, 8725 C, D, 8726 A, B Dr. Arndt (Hamburg) (SPD) . . 8725 B, C, D, 8726 A Breidbach (CDU/CSU) 8726 A Dr. Hammans (CDU/CSU) . . . 8726 B Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 151. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 11. November 1971 III Fragen des Abg. Storm (CDU/CSU) : Einfuhr von Erzeugnissen aus Dänemark auf dem Umweg über Holland — einheitliche zollmäßige Behandlung durch EWG-Mitgliedstaaten Hermsdorf, Parlamentarischer Staatssekretär . . . . . 8726 C, 8727 A Storm (CDU/CSU) 8726 D Fragen des Abg. Schmidt (München) (SPD) : Lohnsteuerrückzahlung für ausländische Arbeitskräfte Hermsdorf, Parlamentarischer Staatssekretär 8727 A, B, C Schmidt (München) (SPD) . . . . 8727 C Hansen (SPD) . . . . . . . . 8727 C Frage des Abg. Dr. Hammans (CDU/CSU) : Schließung von Zollämtern in den Kreisen Kleve, Geldern und Kempen-Krefeld für die Abfertigung von Gütern Hermsdorf, Parlamentarischer Staatssekretär . . . . 8727 D, 8728 A Dr. Hammans (CDU/CSU) . . . . . 8727 D Frage des Abg. Dr. Jobst (CDU/CSU) : Überlegungen betr. Abschaffung der Sonderabschreibung bei Investitionen in Berlin und im Zonenrandgebiet Hermsdorf, Parlamentarischer Staatssekretär 8728 A, B Dr. Jobst (CDU/CSU) . . . . 8728 A, B Frage des Abg. Dr. Hauser (Sasbach) (CDU/CSU) : Freimachung besonders preisgünstiger Bundeswohnungen für einkommensschwache Bundesbedienstete Ravens, Parlamentarischer Staatssekretär . 8728 C, D, 8729 A, B, C Dr. Hauser (Sasbach) (CDU/CSU) . 8728 D Breidbach (CDU/CSU) 8729 B Erpenbeck (CDU/CSU) 8729 B Frage des Abg. Dr. Hauser (Sasbach) (CDU/CSU) Lösung des Fehl- und Unterbelegungsproblems bei den öffentlich geförderten Sozialwohnungen Ravens, Parlamentarischer Staatssekretär . . . 8729 D, 8730 A, C, 8731 A, B, C, D Dr. Hauser (Sasbach) (CDU/CSU) . 8730 A, C Erpenbeck (CDU/CSU) 8730 D Dr. Hammans (CDU/CSU) . . . . 8731 A Hansen (SPD) 8731 B Frau Funcke, Vizepräsident . . . 8731 C Breidbach (CDU/CSU) 8731 C Schmidt (München) (SPD) . . . . 8731 D Fragen des Abg. Breidbach (CDU/CSU) : Ausweisung von Verwaltungs- und Personalkosten als Entwicklungshilfe - Verhältnis der Verwaltungskosten zu den Entwicklungshilfeleistungen Dr. Eppler, Bundesminister 8732 A, B, C, D, 8733 B, C Breidbach (CDU/CSU) . 8732 B, 8733 A, C Dr. Sperling (SPD) . . . . . . . 8732 C Dr. Jahn (Braunschweig) (CDU/CSU) 8732 C Nächste Sitzung 8733 D Anlagen Anlage 1 Liste der beurlaubten Abgeordneten . . 8735 A Anlagen 2 bis 4 Änderungsanträge Umdrucke 239, 240 und 243 zur zweiten Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Durchführung des langfristigen Wohnungsbauprogramms (Wohnungsbauänderungsgesetz 1971) (Drucksachen VI/2117, zu VI/2117, Nachtrag zu VI/2117, VI/2782) 8735 B Anlage 5 Änderungsantrag Umdruck 241 zur zweiten Beratung des Entwurfs eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Bundeskindergeldgesetzes (Drucksachen VI/2643, VI/2784) 8736 B Anlage 6 Schriftliche Antwort auf die Mündlichen Fragen des Abg Becker (Nienberge) (SPD) betr. Fehlbestand an Ingenieuren bei der Bundesbahn und der Bundespost . . . . 8736 B Anlage 7 Schriftliche Antwort auf die Mündliche Frage des Abg. Dr. Schmitt-Vockenhausen (SPD) betr. Vorrichtungen zur Vermeidung von Lärm- und Abgasbelästigungen an Fahrzeugen der Alliierten 8736 D Anlage 8 Schriftliche Antwort auf die Mündlichen Fragen des Abg. Picard (CDU/CSU) betr. Zuschüsse des Bundesverkehrsministeriums für die Errichtung von Gleisanlagen zur Industrieansiedlung . . . . . 8737 A IV Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 151. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 11. November 1971 Anlage 9 Schriftliche Antwort auf die Mündlichen Fragen des Abg. Dr. Müller-Hermann (CDU/CSU) betr. Entwurf eines Gesetzes über die weitere Finanzierung von Maßnahmen zur Verbesserung der Verkehrsverhältnisse der Gemeinden und des Bundesfernstraßenbaus als Bestandteil des Gesamtkonzepts für den innerstädtischen Verkehr 8737 B Anlage 10 Schriftliche Antwort auf die Mündliche Frage des Abg. Dr. Schmitt-Vockenhausen (SPD) betr. Möglichkeiten der Bundesregierung zur Schaffung neuer Vorschriften über die Vermeidung von Tankerbränden 8737 C Anlage 11 Schriftliche Antwort auf die Mündlichen Fragen des Abg. Meister (CDU/CSU) betr. Trassierung der Bundesstraße 36 im Raum Karlsruhe . . . . . . . . 8737 D Anlage 12 Schriftliche Antwort auf die Mündlichen Fragen des Abg. Kater (SPD) betr. Rückgabe alter Telefonbücher bei der Neuausgabe — Probleme bei der Altpapierbeseitigung 8738 A Anlage 13 Schriftliche Antwort auf die Mündliche Frage des Abg. Dr. Althammer (CDU/ CSU) betr. Finanzierung einer Illustrierten durch das Bundesministerium für Städtebau- und Wohnungswesen . . . 8738 B Anlage 14 Schriftliche Antwort auf die Zusatzfrage des Abg. Kiechle (CDU/CSU) zu der Mündlichen Frage des Abg. Bittelmann (CDU/CSU) betr. die Diskrepanz zwischen den Zahlen des Statistischen Bundesamtes und des Aufwertungsberichts 1971 der Bundesregierung über die Einkommensentwicklung der deutschen Landwirtschaft im Jahre 1970 . . • . . 8738 C Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 151. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 11. November 1971 8691 151. Sitzung Bonn, den 11. November 1971 Stenographischer Bericht Beginn: 10.00 Uhr
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    Berichtigung Es ist zu lesen: 147. Sitzung, Seite 8489 B, Zeile 11, statt „laufen Gespräche": „laufen heute und morgen Gespräche". 147. Sitzung, Seite 8490 A, Zeile 22, C, Zeile 17 und D, Zeile 17, statt „Jugend, Familie und Gesundheit": „Bildung und Wissenschaft". Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 151. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 11. November 1971 8735 Anlage 1 Liste der beurlaubten Abgeordneten Abgeordnete(r) beurlaubt bis einschließlich Dr. Ahrens ** 12. 11. Bartsch 13. 11. Dr. Barzel 11. 11. Dr. Beermann 15.1. 72 Behrendt * 12. 11. Dr. Dr. h. c. Birrenbach 12.11. Dasch 18. 12. Dr. Dollinger 12. 11. Erhard (Bad Schwalbach) 12. 11. Dr. Giulini 12. 11. Freiherr von und zu Guttenberg 18. 12. Frau Herklotz ** 11. 11. Frau Jacobi (Marl) 12. 11. Katzer 11. 11. Kriedemann * 12. 11. Freiherr von Kühlmann-Stumm 11. 11. Lücker (München) * 12. 11. Müller (Aachen-Land) * 12. 11. Ott 12.11. Dr. Prassler 15. 11. Dr. Probst 11.11. Dr. Ritgen 11.11. Dr. Schwörer 11.11. Dr. Starke (Franken) 11. 11. Strauß 12. 11. Dr. Tamblé 29. 11. Baron von Wrangel 11.11. *Für die Teilnahme an Ausschußsitzungen des Europäischen Parlaments ** Für die Teilnahme an Ausschußsitzungen der Beratenden Versammlung des Europarats Anlage 2 Umdruck 239 Änderungsantrag der Fraktion der CDU/CSU zur zweiten Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Durchführung des langfristigen Wohnungsbauprogramms (Wohnungsbauänderungsgesetz 1971 — WoBauÄndG 1971) — Drucksachen VI/2117, VI/2117, Nachtrag zu VI/2117, VI/2782 —. Der Bundestag wolle beschließen: In Artikel 1 wird nach Nummer 5 folgende Nummer 5 a eingefügt: 5 a. § 20 wird wie folgt geändert: 1. Absatz 1 erhält folgende Fassung: „(1) Die Rückflüsse (Rückzahlung der Darlehenssumme im ganzen oder in Teilen, Zinsen und Tilgungsbeträge) aus den Darlehen, die der Bund zur Förderung des Wohnungsbaus den Ländern oder sonstigen Darlehensnehmern gewährt hat und künftig gewährt, sind laufend zur Förderung von Maßnahmen zugunsten des sozialen Wohnungsbaus und zugunsten von städtebaulichen Sanierungs- und Entwicklungsmaßnahmen, soweit sie der Verbesserung der Wohnungsverhältnisse dienen, zu verwenden, jedoch nicht für die Gewährung von Wohngeld." Anlagen zum Stenographischen Bericht 2. Folgender Absatz 6 wird angefügt: „ (6) Von den Rückflüssen, Erträgen, Rückzahlungen oder Erlösen im Sinne der Absätze 1 bis 3 sind zwei Fünftel zur Förderung des Wohnungsbaus für Personen mit geringem Einkommen, ein Fünftel zur Bildung von Einzeleigentum im Sinne des § i Abs. 2 und ein Fünftel für die in Absatz 1 genannten städtebaulichen Sanierungs- und Entwicklungsmaßnahmen zu verwenden." ' Bonn, den 9. November 1971 Dr. Barzel, Stücklen und Fraktion Anlage 3 Umdruck 240 Änderungsantrag der Fraktion der CDU/CSU zur zweiten Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Durchführung des langfristigen Wohnungsbauprogramms (Wohnungsbauänderungsgesetz 1971 — WobauÄndG 1971) - Drucksachen VI/2117, zu zu VI/2117, Nachtrag zu VI/2117, VI/2782 —. Der Bundestag wolle beschließen: In Artikel 1 wird nach Nummer 7 folgende Nummer 7 a eingefügt: ,7 a. Nach § 25 wird folgender § 25 a eingefügt: „§ 25 a Wohnungsbau für Wohnungssuchende mit geringem Einkommen (1) Ein wesentlicher Teil der öffentlichen Mittel ist für die Förderung des sozialen Wohnungsbaus zugunsten von Wohnungssuchenden mit geringem Einkommen zu verwenden. (2) Wohnungssuchende mit geringem Einkommen sind Personen, deren Jahreseinkommen die sich aus § 25 Abs. 1 ergebende Einkommensgrenze mindestens um 20 vom Hundert unterschreitet. (3) Für die Einkommensermittlung sind die Vorschriften des § 25 Abs. 2 und 3 entsprechend anzuwenden. (4) Die Förderungssätze sind soweit zu erhöhen, daß sich für Personen mit geringem Einkommen tragbare Mieten oder Belastungen ergeben. Die Höchstsätze für die Mieten und Belastungen werden von den für das Wohnungs- und Siedlungswesen zuständigen obersten Landesbehörden bestimmt."' Bonn, den 9. November 1971 Dr. Barzel, Stücklen und Fraktion Anlage 4 Umdruck 243 Änderungsantrag der Abgeordneten Niegel, Erpenbeck, Baier, Schedl, Höcherl, Dr. Wittmann (München), Dr. Czaja, Kiechle, Biehle und Genossen zur zweiten Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Durchführung des langfristigen Wohnungsbauprogramms (Wohnungsbauänderungsge- 8736 Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 151. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 11. November 1971 setz 1971 — WoBauÄndG 1971) — Drucksachen VI/2117, zu VI/2117, Nachtrag zu VI/2117, VI/2782 —. Der Bundestag wolle beschließen: In Artikel III § 1 Nr. 8 wird nach dem Buchstaben a folgender Buchstabe aa eingefügt: ,aa) An Absatz 1 wird folgender dritter Satz eingefügt: „Für eine eigengenutzte Wohnung in einem Eigenheim oder einer Kleinsiedlung und für eine eigengenutzte Eigentumswohnung gelten die Sätze 1 und 2 mit der Maßgabe, daß die Wohnung bei einer vorzeitigen vollständigen Rückzahlung der öffentlichen Mittel, längstens bis zum Ablauf des Jahres der Rückzahlung und bei einer Ablösung nach § 69 des Zweiten Wohnungsbaugesetzes längstens bis zum Ablauf des fünften Kalenderjahres nach dem Jahre der Ablösung als öffentlich gefördert gilt." ' Bonn, den 10. November 1971 Niegel Dr. Hubrig Erpenbeck Dr. Jobst Baier Dr. Kempfler Schedl Klinker Höcherl Ott Dr. Wittman (München) Pfeifer Dr. Czaja Dr. Schulze-Vorberg Kiechle Dr. Siemer Biehle Dr. Sprung Dr. Althammer Susset Balkenhol Dr. Stark (Nürtingen) Bewerunge Dr. Unland Dr. Früh Weigl Dr. Fuchs Ziegler Dr. Gatzen Dr. Zimmermann Dr. Häfele Zoglmann Anlage 5 Umdruck 241 Änderungsantrag der Fraktion der CDU/CSU zur zweiten Beratung des Entwurfs eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Bundeskindergeldgesetzes — Drucksachen VI/2643, VI/2784 —. Der Bundestag wolle beschließen: Artikel 1 wird wie folgt geändert.: Die Änderung des § 4 erhält die Bezeichnung Nummer 1; es wird folgende Nummer 2 angefügt: ,2. § 10 Abs. 1 erhält folgende Fassung: " (1) Das Kindergeld beträgt für das zweite Kind 25 Deutsche Mark, für das dritte Kind 60 Deutsche Mark, für das vierte Kind 70 Deutsche Mark, für das fünfte und jedes weitere Kind je 70 Deutsche Mark monatlich."' Bonn, den 9. November 1971 Dr. Barzel, Stücklen und Fraktion Anlage 6 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Börner vom 11. November 1971 auf die Mündlichen Fragen der Abgeordneten Becker (Nienberge) (SPD) (Drucksache VI/2792 Fragen A 57 und 58) : Wie hoch ist der derzeitige Personalfehlbestand an Ingenieuren bei der Deutschen Bundesbahn und der Deutschen Bundespost? Kann die Bundesregierung Angaben über Maßnahmen zum Abbau dieses Fehlbestandes machen? Bei der Deutschen Bundesbahn fehlen zur Zeit 532, bei der Deutschen Bundespost 5 250 Ingenieure des gehobenen technischen Dienstes. Zum Abbau dieses Fehlbestandes werden von beiden Verwaltungen folgende Maßnahmen ergriffen: 1. Intensive Nachwuchswerbung 2. Gewährung von Studienbeihilfen für Ingenieurstudenten 3. Gewährung von Ausbildungsbeihilfen für Fachoberschüler Die Deutsche Bundesbahn trifft darüber hinaus noch folgende Maßnahmen: 1. Freistellung von Mitarbeitern zur Durchführung eines Studiums an einer Ingenieurakademie 2. Vermittlung der Vorbildungsvoraussetzungen an Mitarbeiter für die spätere Aufnahme des Studiums an einer Ingenieurakademie Die Deutsche Bundespost stellt darüber hinaus Studienplätze an posteigenen Fachhochschulen zur Verfügung. Ferner sahen die zum 1. Januar 1971 gewährten Besoldungsverbesserungen für Ingenieure neben den allgemeinen Verbesserungen eine Erhöhung der Ingenieurzulage von 67 DM auf 145 DM vor. Anlage 7 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Börner vom 10. November 1971 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Schmitt-Vockenhausen (SPD) (Drucksache VI/2792 Frage A 59) : Welche Maßnahmen kann die Bundesregierung im Hinblick auf berechtigte Klagen aus der Bevölkerung treffen, damit die Vorrichtungen zur Vermeidung von Lärm- und Abgasbelästigungen an Fahrzeugen der Alliierten den deutschen Vorschriften, die im Rahmen des Umweltschutzes bereits getroffen oder schon geplant sind, entsprechen? Nach Artikel 57 Absatz 5 des Zusatzabkommens zum NATO-Truppenstatut finden die deutschen Vorschriften vorbehaltlich einer gebührenden Berücksichtigung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung auf Fahrzeuge der alliierten Stationierungstruppen keine Anwendung, wenn diese Fahrzeuge den Vorschriften des betreffenden Entsendestaates entsprechen. Eine völlige Anpassung der Fahrzeuge an die Erfordernisse des deutschen Rechts würde eine Revision der genannten Bestimmung voraussetzen, damit die Zustimmung der Alliierten. Eine solche Zustimmung der Alliierten zur Anpassung der Fahrzeuge an die jeweiligen nationalen Rechtsvorschriften des jeweiligen Standortes der Fahrzeuge wird kaum zu erwarten sein. Das gilt besonders in bezug auf Fahrzeuge, die im Hinblick auf ihren speziellen Verwendungszweck ohnehin nicht ganz den Anforderungen an zivile Fahrzeuge entsprechen können. Die Bundesregierung gibt daher gezielten Verhandlungen mit den Alliierten über Abhilfemaßnahmen im Falle berechtigter Beanstandungen den Vorzug. Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 151. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 11. November 1971 8737 Im übrigen hofft die Bundesregierung, daß sich das Problem der Abgas- und Lärmemissionen durch Kraftfahrzeuge durch die Bemühungen der EWG in Brüssel, der ECE in Genf und auch des NATO-Umweltausschusses um eine weitere internationale Rechtsangleichung in nicht zu ferner Zukunft lösen läßt. Anlage 8 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Börner vom 10. November 1971 auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Picard (CDU/CSU) (Drucksache VI/2792 Fragen A 60 und 61): In welcher Höhe und unter welchen Bedingungen werden vom Bundesverkehrsministerium Zuschüsse für die Errichtung von Gleisanlagen zur Ansiedlung von Industrie in Gemeinden und Städten gewährt? Auf welche Weise beabsichtigt die Bundesregierung, den notwendigen Finanzbedarf für die Anlage von Industriegleisen bei der Industrieansiedlung als Maßnahme der Strukturverbesserung sicherzustellen? Für den Bau von Stammgleisen können den Gemeinden und Städten im Rahmen des Programms der Bundesregierung zur Förderung des kombinierten Verkehrs und des Gleisanschlußverkehrs verlorene Zuschüsse bis zu 80 % der Investitionskosten bewilligt werden. Bei Ladegleisen und Nebenanschlüssen an solche Stammgleise kann der Bund bis zu 45 % der zuwendungsfähigen Kosten übernehmen, davon 15 % in Form von zinsfreien Darlehen. Die Vorhaben müssen sparsam geplant und der technische Aufwand den Erfordernissen angepaßt sein. Das Förderungsprogramm der Bundesregierung, das von Anfang an für die Jahre 1969 bis 1972 als eine zeitlich begrenzte und einmalige Aktion, d. h. als Initialzündung gedacht war, läuft im nächsten Jahr aus und kann auf Grund von Auflagen der Europäischen Kommission in Brüssel nicht verlängert werden. Anlage 9 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Börner vom 11. November 1971 auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Müller-Hermann (CDU/CSU) (Drucksache VI/2729 Fragen A 62 und 63) : Inwieweit ist der von der Bundesregierung vorgelegte Entwurf eines Gesetzes über die weitere Finanzierung von Maßnahmen zur Verbesserung der Verkehrsverhältnisse der Gemeinden und des Bundesfernstraßenbaus Bestandteil des von ihr seit langem für den Herbst 1971 angekündigten Gesamtkonzepts für den innerstädtischen Verkehr? Wird die Bundesregierung dem Deutschen Bundestag dieses Gesamtkonzept vor der abschließenden Beratung des Gesetzentwurfs über die weitere Finanzierung von Maßnahmen zur Verbesserung der Verkehrsverhältnisse der Gemeinden und des Bundesfernstraßenbaus vorlegen? Der Entwurf eines Gesetzes über die weitere Finanzierung von Maßnahmen zur Verbesserung der Verkehrsverhältnisse der Gemeinden und des Bundesfernstraßenbaus ist nicht als ein Bestandteil einer Konzeption für die Verbesserung des öffentlichen Personennahverkehrs zu verstehen. Der kommunale Bereich wird lediglich in Artikel 2 angesprochen. Insoweit ist der Entwurf jedoch eine wesentliche finanzielle Grundlage für bestimmte Maßnahmen, die in dem vom Bundesverkehrsministerium entwickelten Konzept enthalten sind, das zur Zeit von der Bundesregierung beraten wird. Der Entwurf einer Konzeption wird am 24. November 1971 erstmals zwischen den Ressorts beraten. Zu den Lösungsvorschlägen wurden zum überwiegenden Teil Gesetzes- und Verordnungsentwürfe erarbeitet. Die zum Teil sehr schwierigen Fragen mit weitreichenden Folgen wie z. B. der Ausgleich gemeinwirtschaftlicher Lasten im gesamten Bereich des öffentlichen Personennahverkehrs lassen eine gründliche Überprüfung ratsam erscheinen. Die Bundesregierung bleibt jedoch bemüht, die Konzeption in den ersten Monaten des kommenden Jahres dem Parlament vorzulegen. Anlage 10 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Börner vom 10. November 1971 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Schmitt-Vockenhausen (SPD) (Drucksache VI/2792 Frage A 64) : Welche Möglichkeiten sieht die Bundesregierung zur schnellen Schaffung neuer, geeigneterer Vorschriften, nachdem am 28./29. Oktober 1971 in Offenbach erneut auf einem Tankschiff drei Menschen ums Leben gekommen sind, um eine Gesprächsrunde in Gang zu bringen, in der der Bund, die Länder, der Bundesverband der chemischen Industrie, die Gewerkschaften und die zuständigen Berufsgenossenschaften nach Lösungen zur Vermeidung künftiger Tankerbrände suchen? Der Länderfachausschuß Binnenschiffahrt beim Bundesminister für Verkehr hat in seiner Sitzung am 4. März 1971 eine Bund-Länder-Arbeitsgruppe eingerichtet, die sich mit der Frage der Übernahme der am 1. Januar auf den Bundeswasserstraßen in Kraft tretende Verordnung über die Beförderung gefährlicher Güter (ADNR) in die Hafenpolizeiverordnungen der Länder befassen und in diesem Zusammenhang auch prüfen soll, welche zusätzlichen Sicherheitsvorschriften wegen der besonderen Verhältnisse in den Häfen erforderlich sind. Diese Bund-Länder-Arbeitsgruppe hatte in ihrer Sitzung am 12. Oktober bereits beschlossen, besondere Vorschriften zur Sicherheit beim Laden oder Löschen gefährlicher Güter in den Häfen vorzuschlagen. Das Land Hessen hat auf Grund des Unfalls vom 28. Oktober 1971 im Hafen Offenbach am 1. November 1971 um sofortige Einberufung der Bund-Länder-Arbeitgruppe gebeten, mit dem Ziel, möglichst schnell zu wirksamen Regelungen zu kommen. Die Arbeitsgruppe wird am 15. November in Bonn zusammentreten, um entsprechende Vorschläge auszuarbeiten. Im Rahmen dieser Besprechung soll auch mit dem Bundesverband der chemischen Industrie, der Gewerkschaft ÖTV, der Binnenschiffahrtsberufs-Genossenschaft und der Schiffahrt gesprochen werden. Anlage 11 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Börner vom 11. November 1971 auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Meister (CDU/CSU) (Drucksache VI/2792 Fragen A 65 und 66) : Ist der Bundesregierung bekannt, daß die Entscheidung für eine südliche Trassierung der B 36 im Raum Karlsruhe deswegen gefällt werden mußte, da die Arbeiten in Rheinland-Pfalz so weit fortgeschritten sind, daß eine andere Trassierung in Baden-Württemberg grundsätzlich ausgeschlossen werden mußte? Hält die Bundesregierung in diesem Fall die Schaffung von vollendeten Tatsachen für richtig, oder ist die Bundesregierung 8738 Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 151. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 11. November 1971 in diesem Fall nicht mehr in der Lage, ihre Kompetenzen zu vertreten? Bei der Übermittlung der Fragen ist offensichtlich ein Fehler unterlaufen. Aus der Fragestellung geht eindeutig hervor, daß hier nicht die Trassierung der B 36, sondern die Linie der geplanten Bundesautobahn Karlsruhe—Pforzheim angesprochen wird. Unter dieser Annahme beantworte ich die beiden Fragen wie folgt: Eine endgültige Entscheidung über die Trassenführung der geplanten Entlastungsautobahn Karlsruhe—Pforzheim—Stuttgart ist bis jetzt noch nicht gefällt worden. Die bisher durchgeführten Voruntersuchungen haben allerdings gezeigt, daß — unabhängig von den Planvorstellungen in Rheinland-Pfalz, die nicht außer acht gelassen werden dürfen — auf dem Gebiet des Landes Baden-Württemberg nur eine südlich der bestehenden Autobahn verlaufende Entlastungsautobahn verkehrlich und wirtschaftlich zu vertreten ist. Anlage 12 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Börner vom 9. November 1971 auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Kater (SPD) (Drucksache VI/2792 Fragen A 69 und 70) : Welches sind die Gründe dafür, daß die Deutsche Bundespost ab diesem Jahr nicht mehr die obligatorische Rückgabe alter Telefonbücher bei der Neuausgabe von Telefonbüchern verlangt? Was gedenkt die Bundesregierung zu veranlassen bzw. zu tun, um die durch Nichtrückgabe von Telefonbüchern entstehenden Probleme bei der Altpapierbeseitigung in den Einzugsgebieten von Mülldeponien, Müllzerkleinerungs- oder Müllverbrennungsanlagen zu lösen? Der Grund ist, daß in den letzten Jahren besonders von älteren Kunden immer wieder bemängelt worden ist, daß die Deutsche Bundespost bei der Herausgabe eines neuen Fernsprechbuches verlangt hat, daß gleichzeitig das alte Buch zurückgegeben wird. Die Deutsche Bundespost hat sich entsprechend einem Vorschlag, den der Herr Kollege Dr. Arndt in der Fragestunde am 11. März 1971 gemacht hat, wegen der alten Bücher mit der Bundesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege in Verbindung gesetzt und angefragt, ob dort Verwendung dafür besteht. Die Arbeitsgemeinschaft hat diese Anfrage sehr begrüßt. Zur Zeit finden Gespräche mit dem Deutschen Roten Kreuz statt, in denen vereinbart werden soll, die alten Fernsprechbücher den Altpapiersammlungen zuzuführen. Sobald diese Vereinbarungen getroffen sind, beabsichtigt die Deutsche Bundespost, ihre Kunden entsprechend zu informieren. Anlage 13 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Ravens vom 11. November 1971 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Althammer (CDU/CSU) (Drucksache VI/2792 Frage A 74): In welcher Weise hat das Bundesministerium für Städtebau und Wohnungswesen zur Finanzierung der Illustrierten V-illustriert Nr. 2/1971 des SPD-parteieigenen Neuen Vorwärtsverlages Nau & Co. beigetragen? Das Bundesministerium für Städtebau und Wohnungswesen ist an der Finanzierung der Illustrierten V-illustriert Nr. 2/71 nicht beteiligt. Es hat allerdings in die Illustrierte eine als solche gekennzeichnete Public-relations-Seite eingeschoben, in der über die Demonstrativmaßnahmen des Ministeriums berichtet wird. Anlage 14 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Rosenthal vom 10. November 1971 auf die Zusatzfrage des Abgeordneten Kiechle (CDU/CSU) zu der Mündlichen Frage des Abgeordneten Bittelmann (CDU/ CSU) *). In der Fragestunde der 140. Sitzung des Deutschen Bundestages am 13. Oktober 1971 hatte ich Ihnen zugesagt, die Diskrepanz zwischen den Zahlen des Statistischen Bundesamtes und des Aufwertungsberichts 1971 der Bundesregierung über die Einkommensentwicklung der deutschen Landwirtschaft im Jahre 1970 überprüfen zu lassen. Das ist inzwischen in Zusammenarbeit mit dem Bundesminister für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten und dem Statistischen Bundesamt erfolgt. Dabei konnte eine weitgehende Klärung der aufgetretenen Differenzen erreicht werden: Sie beruhen auf Unterschieden in der Bereichsabgrenzung, der Berechnungsmethode und des statistischen Informationsstandes zum Zeitpunkt der Erstellung der Zahlen. Wie ich in der Fragestunde bereits ausgeführt habe, hat das Statistische Bundesamt für 1970 nur Angaben über die Landwirtschaft einschließlich Forstwirtschaft und Fischerei veröffentlicht. Danach ergibt sich für diesen Bereich gegenüber 1969 ein Rückgang der Wertschöpfung um 90 Millionen DM. Hinter diesem Rückgang steht allerdings eine beträchtliche Steigerung der Wertschöpfung in der Forstwirtschaft, so daß 1970 die Einkommen der Landwirtschaft im engeren Sinne auch nach den Berechnungen des Statistischen Bundesamtes gesunken sind: allerdings nur um 440 Millionen DM. Der Aufwertungsbericht der Bundesregierung vom Mai dieses Jahres ging demgegenüber teilweise von früheren statistischen Informationen aus, die inzwischen durch neuere Zahlen korrigiert wurden. Legt man den gegenwärtigen Informationsstand zugrunde, so würde sich der im Aufwertungsbericht für 1970 auf 900 Millionen DM bezifferte Rückgang der Wertschöpfung in der Landwirtschaft auf 710 Millionen DM ermäßigen. Zwischen den Zahlen des Statistischen Bundesamtes und des Aufwertungsberichts verbleibt somit für die Einkommensentwicklung der Landwirtschaft im Jahre 1970 noch eine Differenz von 270 Millionen DM. Diese ist darauf zurückzuführen, daß die Zahlen im Aufwertungsbericht an die EG-Kommission methodisch bereits nach dem neuen Europäischen System Volkswirtschaftlicher Gesamtrechnungen (ESVG) ermittelt wurden. Das Statistische Bundesamt hat sich diesem System bisher noch nicht vollständig anpassen können; es ist jedoch bemüht, eine solche Anpassung soweit und sobald als möglich zu erreichen. Ich hoffe, daß ich damit zur Aufklärung der aufgetretenen Diskrepanzen beitragen konnte. ') Siehe 140. Sitzung Seite 8138 D
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Fritz Baier


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU/CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Ich habe eben gesagt: Dieser Antrag lag nicht zur Entscheidung vor.

    (Zurufe von der SPD.)

    Ja, natürlich! Wenn er nicht zur Entscheidung vorliegt, können Sie nicht davon sprechen, daß der Antrag von uns hier als Fraktion gewollt war. Ich meine, das sollten Sie, wenn Sie hier korrekt denken, zur Kenntnis nehmen und nicht das Gegenteil behaupten.
    Zum zweiten. Unser Antrag von 1969 zur Verbesserung des Kindergeldes in einer Größenordnung von 1,4 Milliarden DM war durch den Wegfall der von Ihrer Regierung versprochenen Steuersenkung gedeckt. Wir sagten: Wir verwenden dieses Geld für die Familien, statt jetzt die Steuern zu senken.

    (Beifall bei der CDU/CSU.)

    Ebenso sind unser Antrag vom Juni dieses Jahres und der heutige Antrag solide gedeckt. Dies können wir auf Grund der Kenntnis dieses Haushaltstitels und der Erfahrung mit ihm sagen. Ich habe schon erwähnt, daß wir in jedem der verflossenen Jahre einen Haushaltsrest zwischen 75 und 130 Millionen DM hatten. Frau Minister Strobel, ich möchte Sie daran erinnern, daß wir bei einem Antrag zur Verbesserung des Kindergeldes im vergangenen Jahr ebenfalls auf diese Haushaltsreste hinwiesen. Sie haben hier erklärt, es gäbe keine Reste. Aber zwei Wochen später haben Sie dem Haushaltsausschuß aus dem gleichen Titel einen Betrag von 100 Millionen DM zur Deckung einer anderen Maßnahme vorgeschlagen. Am Ende des Jahres war in diesem Titel ein Betrag von 104 Millionen DM nicht ausgegeben. Auf Grund dieser Unterlagen und Erfahrungen haben wir errechnet, daß der in diesem Gesamtkomplex geringe Betrag von 84 Millionen DM solide gedeckt ist, und festgestellt, daß es keine Gründe der fehlenden Deckung gibt, die dem widersprechen.
    Frau Kollegin Eilers, auch ein Wort des Dankes dafür, daß Sie Leistungen auf dem Gebiet der Familienpolitik aufzeigten, die überwiegend auf Initiativen der CDU/CSU zurückgingen.

    (Beifall bei der CDU/CSU.)

    Wenn Sie in diesem Zusammenhang auf die Verbesserung des Zweitkindergeldes hinweisen, so sind wir einig; wir haben dem zugestimmt.
    Aber — meine Damen und Herren, lassen Sie mich das zum Schluß sagen — es ist angesichts dieser Kostensteigerungen, da allein in diesem Jahr, wie ich ausführte, für das Kind 10 DM mehr ausgegeben werden müssen, nicht vertretbar, daß die Familien mit mehreren Kindern noch weitere Jahre auf die Finanzreform vertröstet werden. Das ist unzumutbar, und dafür gibt es — ich wiederhole es - keine sachlichen Gründe. Sie können unseren Antrag bestenfalls unter ideologischen Gesichtspunkten ablehnen.
    Meine Damen und Herren von den Regierungsparteien, nach dem, was Sie gesagt haben, daß Sie nämlich diesen Antrag der CDU/CSU ablehnen wollen, kann ich nur ein Fazit ziehen: daß die gegenwärtige Regierung sich weiterhin entschuldigt mit der Vergangenheit, vertröstet auf die Zukunft und versagt in der Gegenwart!

    (Beifall bei der CDU/CSU.)



Rede von Dr. Richard Jaeger
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CSU)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CSU)
Wird zu dem Änderungsantrag der Fraktion der CDU/CSU noch das Wort gewünscht? — Das ist nicht der Fall.
Dann können wir abstimmen über den Änderungsantrag der Fraktion der CDU/CSU auf Um-



Vizepräsident Dr. Jaeger
druck 241. Es ist der Antrag auf namentliche Abstimmung gestellt. Wird er unterstützt? — Ich bitte um das Handzeichen. — Das sind mehr als die erforderliche Anzahl von Abgeordneten. Dann eröffne ich die namentliche Abstimmung.
Meine Damen und Herren, ich gebe das Ergebnis der namentlichen Abstimmung über den Änderungsantrag der Fraktion der CDU/CSU auf Umdruck 241 bekannt. Von den uneingeschränkt stimmberechtigten Mitgliedern des Hauses haben 220 mit Ja gestimmt, 241 mit Nein, keine Enthaltung und keine ungültige Stimme. Von den Berliner Abgeordneten haben 9 mit Ja gestimmt, 12 mit Nein, keine Enthaltung und keine ungültige Stimme.
Ergebnis:
Abgegebene Stimmen 461 und 21 Berliner Abgeordnete. Davon
Ja: 220 und 9 Berliner Abgeordnete
Nein: 241 und 12 Berliner Abgeordnete
Ja
CDU/CSU
Dr. Abelein Adorno
Dr. Aigner Alber
von Alten-Nordheim
Dr. Althammer
Dr. Arnold Dr. Artzinger
Dr. Bach
Baier
Balkenhol
Dr. Becher (Pullach)

Dr. Becker (Mönchengladbach)

Becker (Pirmasens) Berberich
Berding
Berger
Bewerunge Biechele
Biehle
Dr. von Bismarck Bittelmann
Blank
Blumenfeld
von Bockelberg
Dr. Böhme
Frau Brauksiepe Breidbach Bremer
Bremm
Brück (Köln) Dr. Burgbacher
Burger
Dr. Czaja Damm
van Delden Dichgans Draeger
Ehnes
Engelsberger
Dr. Erhard Ernesti
Erpenbeck Dr. Evers Dr. Eyrich von Fircks Franke (Osnabrück)

Dr. Franz Dr. Freiwald
Dr. Frerichs
Dr. Früh Dr. Fuchs Dr. Furler Dr. Gatzen
Frau Geisendörfer Geisenhofer
Gerlach (Obernau) Gewandt
Gierenstein
Dr. Gleissner
Glüsing (Dithmarschen)

Dr. Gölter Dr. Götz Gottesleben
Frau Griesinger
Dr. Gruhl Haase (Kassel)

Dr. Häfele Härzschel Häussler Dr. Hallstein
Dr. Hammans
Hanz
von Hassel
Hauser (Bad Godesberg)

Dr. Hauser (Sasbach)

Dr. Heck Dr. Hellige
Frau Dr. Henze
Dr. Hermesdorf (Schleiden) Hösl
Horstmeier
Horten
Dr. Hubrig Hussing Dr. Huys Dr. Jaeger
Dr. Jahn (Braunschweig) Dr. Jenninger
Dr. Jobst Josten
Dr. Jungmann
Frau Kalinke
Dr. Kempfler
Kiechle Kiep
Dr. h. c. Kiesinger
Frau Klee Dr. Klepsch
Dr. Kley
Dr. Kliesing (Honnef) Klinker
Köster Krammig Krampe
Dr. Kraske Dr. Kreile
Frau Dr. Kuchtner Lampersbach
Leicht
Lemmrich Lensing
Dr. Lenz (Bergstraße)

Lenze (Attendorn)

Lenzer
Link
Looft
Dr. Luda
Majonica Dr. Martin
Dr. Marx (Kaiserslautern) Maucher
Meister
Memmel Dr. Mende Mick
Dr. Mikat Dr. Miltner
Müller (Niederfischbach) Müller (Remscheid)
Dr. Müller-Hermann
Mursch (Soltau-Harburg) Niegel
Dr. von Nordenskjöld
Orgaß
Petersen Pfeifer
Picard
Pieroth
Dr. Pinger Pohlmann Dr. Preiß Dr. Probst Rainer
Rawe
Reddemann Dr. Reinhard
Richarts
Riedel (Frankfurt)

Dr. Riedl (München)

Dr. Rinsche Dr. Ritgen Dr. Ritz
Rock
Röhner
Rösing
Rollmann Rommerskirchen
Roser
Ruf
Prinz zu Sayn-Wittgenstein-Hohenstein
Schlee
Schedl
Dr. Schmid-Burgk
Dr. Schmidt (Wuppertal) Schmitt (Lockweiler)
Dr. h. c. Schmücker Schneider (Königswinter) Dr. Schneider (Nürnberg) Dr. Schober
Frau Schroeder (Detmold) Dr. Schröder (Düsseldorf) Schröder (Sellstedt) Schröder (Wilhelminenhof) Schulte (Schwäbisch Gmünd) Dr. Schulze-Vorberg
Seiters
Dr. Siemer Solke
Spilker
Springorum Dr. Sprung Stahlberg Dr. Stark (Nürtingen)

Stein (Honrath)

Steiner
Frau Stommel
Storm Struve Stücklen
Susset
von Thadden
Tobaben
Frau Tübler
Dr. Unland
Varelmann
Vehar Vogel Vogt
Volmer
Wagner (Günzburg)

Dr. Wagner (Trier)

Frau Dr. Walz
Dr. Warnke
Wawrzik
Weber (Heidelberg)

Weigl
Dr. Freiherr von Weizsäcker Wendelborn
Werner
Windelen
Winkelheide
Wissebach
Dr. Wittmann (München)

Dr. Wörner
Frau Dr. Wolf
Dr. Wulff
Ziegler Zink
Zoglmann
Berliner Abgeordnete
Amrehn
Benda
Frau Berger
Dr. Gradl
Dr. Kotowski
Müller (Berlin)

Frau Pieser
Dr. Schulz (Berlin) Wohlrabe
Nein
SPD
Dr. Ahrens
Anbuhl
Dr. Apel
Arendt (Wattenscheid)

Dr. Arndt (Hamburg)

Baack Baeuchle
Bäuerle
Bals
Barche
Dr. Bardens
Batz
Bauer (Würzburg)

Bay
Dr. Bayerl
Dr. Bechert (Gau Algesheim) Becker (Nienberge) Bergmann
Berkhan
Berlin Biermann
Böhm Börner
Frau von Bothmer
Brandt
Brandt (Grolsheim)

Bredl
Brück (Holz)




Vizepräsident Dr. Jaeger Brünen
Buchstaller
Büchner
Dr. von Bülow
Buschfort
Dr. Bußmann
Collet
Corterier Cramer
Dr. von Dohnanyi
Dürr
Eckerland
Frau Eilers
Dr. Enders
Engholm Dr. Eppler
Esters
Faller
Dr. Farthmann Fellermaier
Fiebig
Dr. Fischer
Flämig
Frau Dr. Focke
Folger
Franke (Hannover) Frehsee
Frau Freyh
Fritsch Geiger
Gerlach (Emsland) Gertzen
Dr. Geßner
Glombig Gnädinger
Grobecker
Dr. Haack
Haar (Stuttgart)

Haase (Kellinghusen) Haehser
Halfmeier
Hansen Hansing Hauck
Dr. Hauff Henke
Frau Herklotz
Hermsdorf (Cuxhaven) Herold

(Hessisch Lichtenau)

Hörmann (Freiburg) Hofmann
Horn
Frau Huber
Dr. Hupka
Jahn (Marburg)

Jaschke Junghans Junker Kaffka
Kahn-Ackermann
Kater
Kern
Killat-von Coreth
Dr. Koch Koenig Kohlberger
Konrad
Dr. Kreutzmann
Krockert Kulawig Lange
Langebeck
Dr. Lauritzen Lautenschlager
Frau Lauterbach
Lemp
Lemper Lenders Liedtke Löbbert
Dr. Lohmar Maibaum Marquardt Marx (München)

Matthes Matthöfer Frau Meermann
Dr. Meinecke (Hamburg) Meinicke (Oberhausen) Metzger
Möhring
Dr. h. c. Dr.-Ing. E. h. Möller Müller (Mülheim)

Dr. Müller (München) Müller (Nordenham)
Dr. Müller-Emmert
Dr. Müthling
Neemann Neumann Dr. Nölling Dr. Oetting Offergeld Frau Dr. Orth
Frhr. Ostman von der Leye Pawelczyk
Peiter
Pensky
Peters (Norden)

Pöhler
Porzner
Raffert
Ravens
Dr. Reischl Frau Renger
Richter
Dr. Rinderspacher
Rohde
Rosenthal Roß
Säckl
Sander
Saxowski
Dr. Schachtschabel
Dr. Schäfer (Tübingen)

Frau Schanzenbach
Scheu
Schiller (Bayreuth)

Frau Schimschok
Schirmer Schlaga
Dr. Schmid (Frankfurt) Schmidt (Braunschweig)
Dr. Schmidt (Gellersen) Schmidt (Hamburg)
Dr. Schmidt (Krefeld) Schmidt (München)
Schmidt (Niederselters) Schmidt (Würgendorf)
Dr. Schmitt-Vockenhausen Dr. Schmude
Schoettle Schollmeyer Schonhofen Schulte (Unna)

Schwabe Seefeld
Seibert
Seidel
Frau Seppi Simon
Dr. Slotta Dr. Sperling Spillecke
Staak (Hamburg)

Frau Strobel
Strohmayr Suck
Tallert
Dr. Tamblé Frau Dr. Timm
Tönjes
Urbaniak
Vit
Walkhoff
Dr. Weber (Köln) Wehner
Welslau Wende Wendt Westphal Dr. Wichert
Wiefel Wienand Wilhelm Wischnewski
Dr. de With
Wittmann (Straubing) Wolf
Wolfram Wrede Würtz
Wüster Wuttke Wuwer Zander Zebisch
Berliner Abgeordnete
Dr. Arndt (Berlin) Bühling
Dr. Dübber
Heyen
Frau Krappe
Löffler Mattick Dr. Schellenberg
Frau Schlei
Dr. Seume
Sieglerschmidt
FDP
Dr. Achenbach
Frau Dr. Diemer-Nicolaus
Dorn
Ertl
Frau Funcke
Gallus Geldner
Genscher
Graaff Grüner Helms Jung
Kienbaum
Kirst
Kleinert
Krall
Logemann
Mertes Mischnick
Moersch
Ollesch
Peters (Poppenbüll)

Scheel
Schmidt (Kempten)

Spitzmüller
Wurbs
Berliner Abgeordnete Borm
Der Antrag ist abgelehnt.
Ich lasse nunmehr über Art. 1 in der Ausschußfassung abstimmen. Wer dem zuzustimmen wünscht, den bitte ich um das Handzeichen. — Es ist so beschlossen.
Ich rufe Art. 2, — Art. 3, — Einleitung und Überschrift auf. — Das Wort wird nicht gewünscht. Wer den aufgerufenen Bestimmungen zuzustimmen wünscht, den bitte ich um das Handzeichen. — Es ist so beschlossen.
Meine Damen und Herren, ich komme zur
dritten Beratung.
Ich eröffne die allgemeine Aussprache und erteile das Wort dem Abgeordneten Dr. Fuchs.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Dr. Karl Fuchs


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU/CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CSU)

    Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen! Meine Herren! Für die Fraktion der CDU/CSU gebe ich zur Schlußabstimmung über das Dritte Gesetz zur Änderung des Bundeskindergeldgesetzes folgende Erklärung ab. Die CDU/ CSU-Fraktion ist tief enttäuscht, daß die Koalitionsfraktionen im federführenden Ausschuß den Gesetzentwurf der CDU/CSU auf Drucksache VI/2267 auf Erhöhung des Kindergeldes für das vierte und die weiteren Kinder um je 10 DM abgelehnt haben. Die Enttäuschung wurde noch größer, als auch der hilfsweise gestellte Antrag, wenigstens das Kindergeld für die vierten Kinder um 10 DM zu erhöhen, in den Ausschüssen und eben in zweiter Lesung im Plenum der Ablehnung durch die SPD-FDP-Koalition verfiel.
    Obwohl für die Erhöhung von 10 DM von Herrn Kollegen Baier eine solide Deckungsbasis aufgezeigt wurde, konnten die Koalitionsfraktionen offensichtlich nicht über ihren Schatten springen, um den



    Dr. Fuchs
    Familien, die von der Steigerung der Lebenshaltungskosten am fühlbarsten und schmerzlichsten betroffen sind, wenigstens durch das Gesetz zu zeigen, daß sie nicht vergessen sind und daß sie Hilfe vom Bundestag erwarten können. Die Erhöhung wäre ohnehin nur ein Tropfen auf den heißen Stein, aber von dieser Erhöhung könnte eine Signalwirkung dafür ausgehen, daß nun endlich auch für die Mehrkinderfamilie finanzielle Verbesserungen bevorstehen.

    (Beifall bei der CDU/CSU.)

    Meine Damen und Herren, das Verhalten der Fraktionen der SPD und FDP steht in einem schreienden Widerspruch zu dem von der Bundesregierung und Ihnen selbst so laut verkündeten und häufig beschworenen Grundsatz der Chancengleichheit und zu dem Prinzip der sozialen Gerechtigkeit und sozialen Symmetrie. Es muß noch einmal mit Nachdruck betont werden wie es Herr Kollege Baier schon getan hat , daß dieses Verhalten auch in absolutem Widerspruch zu dem einstimmig angenommenen Entschließungsantrag vom 26. März 1969 steht. Dort heißt es: Der Bundestag hält die alsbaldige Anpassung der Leistungen für kinderreiche Familien an die wirtschaftliche Entwicklung für dringend erforderlich.
    Seither sind mehr als zweieinhalb Jahre ins Land gezogen und für die Familien mit vier und mehr Kindern ist nichts geschehen. Nur die Lebenshaltungskosten sind in einem Ausmaß gestiegen,
    I) wie es die Bundesrepublik noch nicht erlebt hat. Die Dringlichkeit des Anliegens, das dem Bundestag damals am Herzen lag, hat sich enorm verstärkt. Die Steigerung der Lebenshaltungskosten, die zur Zeit 6 0/0 beträgt, trifft die Familien und insbesondere die kinderreichen Familien mit besonderer Wucht. Wenn man einen sozialkulturellen Mindestbedarf von 140 DM pro Kind zugrunde legt — dieser Satz ist unbestritten und liegt mit Sicherheit an der untersten Grenze, mit hoher Wahrscheinlichkeit liegen wir heute bereits wesentlich darüber —, ergibt sich seit März 1969 ein Kaufkraftverlust pro Kind von mindestens 16 DM, also für eine Familie mit vier Kindern 64 DM. Lediglich 10 DM erhält eine Vierkinderfamilie nach dem Zweiten Bundeskindergeldgesetz mehr. Ich glaube, so schwierig wie heute war die Lage noch nie.
    Herr Kollege Baier hat darauf hingewiesen, daß das Kindergeld kein unmittelbares Instrument der Bevölkerungspolitik sein kann, aber wir machen doch noch einmal darauf aufmerksam, daß die Geburtenrate bereits unter das Regenerationsniveau abgesunken ist. Ich muß darauf hinweisen, daß dabei der Rückgang der Zahl der Kinder aus Familien mit vier und drei Kindern nachgewiesenermaßen besonders zu Gewicht schlägt. Ich glaube, der Deutsche Bundestag kann die Augen vor diesen Tatsachen nicht länger verschließen. Man sollte den Familien wenigstens die Freiheit ermöglichen, sich auf einer gesunden wirtschaftlichen Basis für vier, fünf oder mehr Kinder zu entscheiden. Zur Zeit steht die Mehrkinderfamilie ausgesprochen im Schatten der wirtschaftlichen Gesamtentwicklung; ich möchte sagen, sie ist ein Stiefkind der Bundesregierung.

    (Beifall bei der CDU/CSU.)

    Als Begründung wurde angegeben, daß die Haushaltmittel nicht ausreichen. Der Herr Kollege Baier hat überzeugend dargelegt, daß dem so nicht ist. Wir meinen aber, daß hinter der konstaten Ablehnung der Erhöhung des Kindergelds für das vierte Kind und für weitere Kinder der politische Wille der Bundesregierung und der Koalitionsfraktionen steckt, bei der Reform des Familienlastenausgleichs die Staffelung des Kindergelds beim dritten Kind enden zu lassen. Dem können wir aber nicht folgen.
    Der Bundesminister für Jugend, Familie und Gesundheit, Frau Minister Käte Strobel, hatte ursprünglich ein einheitliches Kindergeld für einen Durchbruch zu einer echten und gerechten Reform im Bereich des Familienlastenausgleichs gehalten. Sie forderte im „Vorwärts" am 5. August 1970 eine Förderung unabhängig von der Zahl der Geschwister. Sie hat dabei offensichtlich die Begriffe „gleich" und „gerecht" verwechselt. Denn es gibt keinen Zweifel, meine Damen und Herren, daß die Belastung der Familien, die mehr Kinder haben, sehr rasch anwächst und daß die Leistungsfähigkeit selbst bei einem mittleren und auch bei einem darüber liegenden Einkommen eindeutig unter dem Sozialhilfeniveau liegt. Diese Tatsache dürfen wir bei unserer Entscheidung nicht übersehen.
    Die Frau Bundesminister hat inzwischen offensichtlich einen gewissen Lernprozeß durchgemacht, da auch bei den neuen Eckwerten der Bundesregierung eine Staffelung bis zum dritten Kind vorgesehen ist. Nach Auffassung der CDU/CSU-Fraktion muß aber die Staffelung deutlich und spürbar über das dritte Kind hinausgeführt werden, wenn man einem Gebot der Gerechtigkeit folgen will. Ein Kindergeld in Höhe des sozialkulturellen Mindestbedarfs, der 1974 sicher bei 180 DM liegen dürfte, das eine Staffelung überflüssig machen könnte, ist angesichts der finanziellen Möglichkeiten des Bundeshaushalts für lange Zeit reine Utopie. Ihr nachzulaufen bedeutet, den gangbaren und den sinnvollen Weg mit Sicherheit verfehlen.
    Auf dem richtigen Weg liegt sicher die Anhebung der Einkommensgrenze für das Kindergeld für das zweite Kind. Wir haben diesem Anliegen Rechnung getragen und haben zugestimmt. Freilich müssen wir betonen, daß damit lediglich der Besitzstand erhalten bleibt. Wir haben selber in einer harten Prioritätsentscheidung voriges Jahr dafür plädiert, die Einkommensgrenze ganz wegfallen zu lassen, und waren bereit, dafür auch eine entsprechende Deckung zu bringen und auf die Erhöhung des Arbeitnehmerfreibetrages zu verzichten.
    Zusammenfassend kann ich feststellen, daß in der Frage der Förderung der Mehrkinderfamilie diese Bundesregierung und die sie tragende Koalition entweder nicht den politischen Willen besitzt oder daß es ihr an politischer Kraft fehlt. Dieses Anliegen gehört offensichtlich nicht in ihren Prioritätenkatalog und schon gar nicht auf die ersten Seiten, wie es der Sache nach gerechtfertigt wäre.



    Dr. Fuchs
    Da im Gegensatz dazu die CDU/CSU-Fraktion eine gerechte Berücksichtigung der Mehrkinderfamilien für vordringlich hält, behält sie sich vor, unter genauer Beobachtung der Ausgabenentwicklung nach dem Bundeskindergeldgesetz erneut auf ihren Gesetzentwurf zurückzukommen.

    (Abg. Frau Stommel: Sehr richtig!)

    Abschließend, meine Damen und Herren, darf ich noch ein Wort des Herrn Kollegen Hauck zitieren, mit dem er als Sprecher der SPD-Fraktion seine Ausführungen zur ersten Lesung des Gesetzentwurfs der CDU/CSU-Fraktion schloß. Der Herr Kollege Hauck sagte damals:
    Ich hoffe, wir werden zu einer Beschlußfassung kommen, die als Übergangslösung bis zum Inkrafttreten des Familienlastenausgleichs
    - gemeint war wohl die neue Regelung bei der
    Steuerreform — vertretbar ist.
    Meine Damen und Herren, ich stelle fest: diese Hoffnung hat getäuscht. Die CDU/CSU-Fraktion hält die von den Koalitionsfraktionen SPD und FDP durchgesetzte Lösung nicht für vertretbar, sondern sie hält sie aus den dargelegten Gründen für völlig ungenügend.

    (Beifall bei der CDU/CSU.)