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    Deutscher Bundestag 151. Sitzung Bonn, Donnerstag, den 11. November 1971 Inhalt: Amtliche Mitteilung 8691 A Entwurf eines Gesetzes zur Durchführung des langfristigen Wohnungsbauprogramms (Wohnungsbauänderungsgesetz 1971) (Drucksachen VI/2117, zu V1/2117, Nachtrag zu VI/2117) ; Bericht des Haushaltsausschusses gem. § 96 GO (Drucksache VI/2811), Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Städtebau und Wohnungswesen (Drucksache VI/2782) — Zweite und dritte Beratung — in Verbindung mit Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Zweiten Wohnungsbaugesetzes (Abg. Dr. Czaja, Erpenbeck, Mick, Ott und Fraktion der CDU/CSU) (Drucksache VI/142); Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Städtebau und Wohnungswesen (Drucksache VI/2782) — Zweite Beratung — Erpenbeck (CDU/CSU) . . 8691 C, 8693 A Wiefel (SPD) 8692 B, C Frau Meermann (SPD) . . 8693 C, 8696 B, 8701 A, D Mick (CDU/CSU) 8694 A Niegel (CDU/CSU) . . . 8695 D, 8696 C Henke (SPD) . . . . . . . . . 8697 A Dr. Lauritzen, Bundesminister . . 8698 A Orgaß (CDU/CSU) 8699 C Wurbs (FDP) 8704 A Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Bundeskindergeldgesetzes (Drucksachen VI/2643, zu VI/2643) ; Bericht des Haushaltsausschusses gem. § 96 GO (Drucksache VI/2812), Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Jugend, Familie und Gesundheit (Drucksache VI/2784) — Zweite und dritte Beratung — in Verbindung mit Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Bundeskindergeldgesetzes (CDU/ CSU) (Drucksache VI/2267); Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Jugend, Familie und Gesundheit (Drucksache VI/2784) — Zweite Beratung — Baier (CDU/CSU) . . . . . . 8706 A Frau Eilers (SPD) 8707 C Spitzmüller (FDP) . . . . . . 8709 D Dr. Fuchs (CDU/CSU) 8713 D Hauck (SPD) 8715 B Frau Strobel, Bundesminister . . 8717 A Namentliche Abstimmung . . . . . . 8712 A Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Bundespolizeibeamtengesetzes (Drucksache VI/2180) ; Bericht des Haushaltsausschusses gem. § 96 GO (Drucksache VI/2813), Schriftlicher Bericht des Innenausschusses (Drucksache V1/2770) —Zweite und dritte Beratung — 8718 A IT Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 151. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 11. November 1971 Entwurf eines Achten Gesetzes zur Änderung des Wehrpflichtgesetzes (Drucksache VI/2223); Schriftlicher Bericht des Verteidigungsausschusses (Drucksache VI/2783) — Zweite und dritte Beratung — . • . 8718 C Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Kaffeesteuergesetzes (Drucksache VI/2665) ; Bericht des Haushaltsausschusses gem. § 96 GO (Drucksache VI/2815), Schriftlicher Bericht des Finanzausschusses (Drucksache VI/2791) — Zweite und dritte Beratung — 8718 D Mündlicher Bericht des Ausschusses für Wahlprüfung, Immunität und Geschäftsordnung betr. Genehmigung zur Durchführung eines Strafverfahrens gegen den Abg. Peters (Poppenbüll) (Drucksache VI/2794) 8719 A Entwurf eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 11. September 1970 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und den Vereinigten Staaten von Amerika über die Rentenversicherung gewisser Arbeitnehmer der Landstreitkräfte der Vereinigten Staaten von Amerika (Drucksache VI/2778) — Erste Beratung — . . . . . . . 8719 A Beratung des Berichts der Bundesregierung zur Verbraucherpolitik (Drucksache VI/2724) 8719 B Fragestunde (Drucksache VI/2792) Frage des Abg. Reddemann (CDU/CSU): Ansicht der Wochenzeitung „Vorwärts" betr. die Äußerung des Bundeskanzlers über „Schreibtischtäter" Ahlers, Staatssekretär 8719 C, D Reddemann (CDU/CSU) . . . 8719 C, D Fragen des Abg. Wende (SPD) : Erhebung von Mahngebühren trotz fristgerechter Anweisung der Fernsprechgebühren — Abbuchungsverfahren Börner, Parlamentarischer Staatssekretär 8720 A, B, C Wende (SPD) 8720 B, C Frage des Abg. Dr. Jobst (CDU/CSU): Berlin als Nachrichtenbrücke für den Austausch von Farbfernsehprogrammen zwischen der „DDR" und der Bundesrepublik Börner, Parlamentarischer Staatssekretär . . . 8720 D, 8721 A, B Dr. Jobst (CDU/CSU) . . • . . 8721 A, B Frage des Abg. Schmidt (Braunschweig) (SPD) : Vorrang der Altersheime bei Anträgen auf Einrichtung von öffentlichen Münzfernsprechern Börner, Parlamentarischer Staatssekretär . . . . . . . . 8721 C Schmidt (Braunschweig) (SPD) . . . 8721 C Fragen des Abg. Meinike (Oberhausen) (SPD) : Neugliederung der Ruhrkohle-AG Rosenthal, Parlamentarischer Staatssekretär . . 8721 D, 8722 A, B, C Meinike (Oberhausen) (SPD) . . 8722 A, B Wolfram (SPD) 8722 C Frage des Abg. Franke (Osnabrück) (CDU/CSU) : Strukturförderungsprogramme für monostrukturierte Räume, z. B. Georgsmarienhütte, Landkreis Osnabrück Rosenthal, Parlamentarischer Staatssekretär . 8722 C, D, 8723 A, B Franke (Osnabrück) (CDU/CSU) . 8722 D, 8723 A Breidbach (CDU/CSU) 8723 B Fragen des Abg. Dr. Meinecke (Hamburg) (SPD) : Werbemethoden sogenannter Freizeitbibliotheken — strafrechtliche Verfolgung irreführender Werbemaßnahmen Rosenthal, Parlamentarischer Staatssekretär . 8723 C, D, 8724 A, B, C Dr. Meinecke (Hamburg) (SPD) . . 8723 D, 8724 A, B Dr. Arndt (Hamburg) (SPD) . . . . 8724 C Fragen des Abg. Dr. Arndt (Hamburg) (SPD) : Befreiung ausländischer Jugendgruppen, die mit Omnibussen in das Bundesgebiet einreisen, von der Umsatzsteuer Hermsdorf, Parlamentarischer Staatssekretär . . . 8724 D, 8725 C, D, 8726 A, B Dr. Arndt (Hamburg) (SPD) . . 8725 B, C, D, 8726 A Breidbach (CDU/CSU) 8726 A Dr. Hammans (CDU/CSU) . . . 8726 B Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 151. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 11. November 1971 III Fragen des Abg. Storm (CDU/CSU) : Einfuhr von Erzeugnissen aus Dänemark auf dem Umweg über Holland — einheitliche zollmäßige Behandlung durch EWG-Mitgliedstaaten Hermsdorf, Parlamentarischer Staatssekretär . . . . . 8726 C, 8727 A Storm (CDU/CSU) 8726 D Fragen des Abg. Schmidt (München) (SPD) : Lohnsteuerrückzahlung für ausländische Arbeitskräfte Hermsdorf, Parlamentarischer Staatssekretär 8727 A, B, C Schmidt (München) (SPD) . . . . 8727 C Hansen (SPD) . . . . . . . . 8727 C Frage des Abg. Dr. Hammans (CDU/CSU) : Schließung von Zollämtern in den Kreisen Kleve, Geldern und Kempen-Krefeld für die Abfertigung von Gütern Hermsdorf, Parlamentarischer Staatssekretär . . . . 8727 D, 8728 A Dr. Hammans (CDU/CSU) . . . . . 8727 D Frage des Abg. Dr. Jobst (CDU/CSU) : Überlegungen betr. Abschaffung der Sonderabschreibung bei Investitionen in Berlin und im Zonenrandgebiet Hermsdorf, Parlamentarischer Staatssekretär 8728 A, B Dr. Jobst (CDU/CSU) . . . . 8728 A, B Frage des Abg. Dr. Hauser (Sasbach) (CDU/CSU) : Freimachung besonders preisgünstiger Bundeswohnungen für einkommensschwache Bundesbedienstete Ravens, Parlamentarischer Staatssekretär . 8728 C, D, 8729 A, B, C Dr. Hauser (Sasbach) (CDU/CSU) . 8728 D Breidbach (CDU/CSU) 8729 B Erpenbeck (CDU/CSU) 8729 B Frage des Abg. Dr. Hauser (Sasbach) (CDU/CSU) Lösung des Fehl- und Unterbelegungsproblems bei den öffentlich geförderten Sozialwohnungen Ravens, Parlamentarischer Staatssekretär . . . 8729 D, 8730 A, C, 8731 A, B, C, D Dr. Hauser (Sasbach) (CDU/CSU) . 8730 A, C Erpenbeck (CDU/CSU) 8730 D Dr. Hammans (CDU/CSU) . . . . 8731 A Hansen (SPD) 8731 B Frau Funcke, Vizepräsident . . . 8731 C Breidbach (CDU/CSU) 8731 C Schmidt (München) (SPD) . . . . 8731 D Fragen des Abg. Breidbach (CDU/CSU) : Ausweisung von Verwaltungs- und Personalkosten als Entwicklungshilfe - Verhältnis der Verwaltungskosten zu den Entwicklungshilfeleistungen Dr. Eppler, Bundesminister 8732 A, B, C, D, 8733 B, C Breidbach (CDU/CSU) . 8732 B, 8733 A, C Dr. Sperling (SPD) . . . . . . . 8732 C Dr. Jahn (Braunschweig) (CDU/CSU) 8732 C Nächste Sitzung 8733 D Anlagen Anlage 1 Liste der beurlaubten Abgeordneten . . 8735 A Anlagen 2 bis 4 Änderungsanträge Umdrucke 239, 240 und 243 zur zweiten Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Durchführung des langfristigen Wohnungsbauprogramms (Wohnungsbauänderungsgesetz 1971) (Drucksachen VI/2117, zu VI/2117, Nachtrag zu VI/2117, VI/2782) 8735 B Anlage 5 Änderungsantrag Umdruck 241 zur zweiten Beratung des Entwurfs eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Bundeskindergeldgesetzes (Drucksachen VI/2643, VI/2784) 8736 B Anlage 6 Schriftliche Antwort auf die Mündlichen Fragen des Abg Becker (Nienberge) (SPD) betr. Fehlbestand an Ingenieuren bei der Bundesbahn und der Bundespost . . . . 8736 B Anlage 7 Schriftliche Antwort auf die Mündliche Frage des Abg. Dr. Schmitt-Vockenhausen (SPD) betr. Vorrichtungen zur Vermeidung von Lärm- und Abgasbelästigungen an Fahrzeugen der Alliierten 8736 D Anlage 8 Schriftliche Antwort auf die Mündlichen Fragen des Abg. Picard (CDU/CSU) betr. Zuschüsse des Bundesverkehrsministeriums für die Errichtung von Gleisanlagen zur Industrieansiedlung . . . . . 8737 A IV Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 151. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 11. November 1971 Anlage 9 Schriftliche Antwort auf die Mündlichen Fragen des Abg. Dr. Müller-Hermann (CDU/CSU) betr. Entwurf eines Gesetzes über die weitere Finanzierung von Maßnahmen zur Verbesserung der Verkehrsverhältnisse der Gemeinden und des Bundesfernstraßenbaus als Bestandteil des Gesamtkonzepts für den innerstädtischen Verkehr 8737 B Anlage 10 Schriftliche Antwort auf die Mündliche Frage des Abg. Dr. Schmitt-Vockenhausen (SPD) betr. Möglichkeiten der Bundesregierung zur Schaffung neuer Vorschriften über die Vermeidung von Tankerbränden 8737 C Anlage 11 Schriftliche Antwort auf die Mündlichen Fragen des Abg. Meister (CDU/CSU) betr. Trassierung der Bundesstraße 36 im Raum Karlsruhe . . . . . . . . 8737 D Anlage 12 Schriftliche Antwort auf die Mündlichen Fragen des Abg. Kater (SPD) betr. Rückgabe alter Telefonbücher bei der Neuausgabe — Probleme bei der Altpapierbeseitigung 8738 A Anlage 13 Schriftliche Antwort auf die Mündliche Frage des Abg. Dr. Althammer (CDU/ CSU) betr. Finanzierung einer Illustrierten durch das Bundesministerium für Städtebau- und Wohnungswesen . . . 8738 B Anlage 14 Schriftliche Antwort auf die Zusatzfrage des Abg. Kiechle (CDU/CSU) zu der Mündlichen Frage des Abg. Bittelmann (CDU/CSU) betr. die Diskrepanz zwischen den Zahlen des Statistischen Bundesamtes und des Aufwertungsberichts 1971 der Bundesregierung über die Einkommensentwicklung der deutschen Landwirtschaft im Jahre 1970 . . • . . 8738 C Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 151. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 11. November 1971 8691 151. Sitzung Bonn, den 11. November 1971 Stenographischer Bericht Beginn: 10.00 Uhr
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    Berichtigung Es ist zu lesen: 147. Sitzung, Seite 8489 B, Zeile 11, statt „laufen Gespräche": „laufen heute und morgen Gespräche". 147. Sitzung, Seite 8490 A, Zeile 22, C, Zeile 17 und D, Zeile 17, statt „Jugend, Familie und Gesundheit": „Bildung und Wissenschaft". Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 151. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 11. November 1971 8735 Anlage 1 Liste der beurlaubten Abgeordneten Abgeordnete(r) beurlaubt bis einschließlich Dr. Ahrens ** 12. 11. Bartsch 13. 11. Dr. Barzel 11. 11. Dr. Beermann 15.1. 72 Behrendt * 12. 11. Dr. Dr. h. c. Birrenbach 12.11. Dasch 18. 12. Dr. Dollinger 12. 11. Erhard (Bad Schwalbach) 12. 11. Dr. Giulini 12. 11. Freiherr von und zu Guttenberg 18. 12. Frau Herklotz ** 11. 11. Frau Jacobi (Marl) 12. 11. Katzer 11. 11. Kriedemann * 12. 11. Freiherr von Kühlmann-Stumm 11. 11. Lücker (München) * 12. 11. Müller (Aachen-Land) * 12. 11. Ott 12.11. Dr. Prassler 15. 11. Dr. Probst 11.11. Dr. Ritgen 11.11. Dr. Schwörer 11.11. Dr. Starke (Franken) 11. 11. Strauß 12. 11. Dr. Tamblé 29. 11. Baron von Wrangel 11.11. *Für die Teilnahme an Ausschußsitzungen des Europäischen Parlaments ** Für die Teilnahme an Ausschußsitzungen der Beratenden Versammlung des Europarats Anlage 2 Umdruck 239 Änderungsantrag der Fraktion der CDU/CSU zur zweiten Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Durchführung des langfristigen Wohnungsbauprogramms (Wohnungsbauänderungsgesetz 1971 — WoBauÄndG 1971) — Drucksachen VI/2117, VI/2117, Nachtrag zu VI/2117, VI/2782 —. Der Bundestag wolle beschließen: In Artikel 1 wird nach Nummer 5 folgende Nummer 5 a eingefügt: 5 a. § 20 wird wie folgt geändert: 1. Absatz 1 erhält folgende Fassung: „(1) Die Rückflüsse (Rückzahlung der Darlehenssumme im ganzen oder in Teilen, Zinsen und Tilgungsbeträge) aus den Darlehen, die der Bund zur Förderung des Wohnungsbaus den Ländern oder sonstigen Darlehensnehmern gewährt hat und künftig gewährt, sind laufend zur Förderung von Maßnahmen zugunsten des sozialen Wohnungsbaus und zugunsten von städtebaulichen Sanierungs- und Entwicklungsmaßnahmen, soweit sie der Verbesserung der Wohnungsverhältnisse dienen, zu verwenden, jedoch nicht für die Gewährung von Wohngeld." Anlagen zum Stenographischen Bericht 2. Folgender Absatz 6 wird angefügt: „ (6) Von den Rückflüssen, Erträgen, Rückzahlungen oder Erlösen im Sinne der Absätze 1 bis 3 sind zwei Fünftel zur Förderung des Wohnungsbaus für Personen mit geringem Einkommen, ein Fünftel zur Bildung von Einzeleigentum im Sinne des § i Abs. 2 und ein Fünftel für die in Absatz 1 genannten städtebaulichen Sanierungs- und Entwicklungsmaßnahmen zu verwenden." ' Bonn, den 9. November 1971 Dr. Barzel, Stücklen und Fraktion Anlage 3 Umdruck 240 Änderungsantrag der Fraktion der CDU/CSU zur zweiten Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Durchführung des langfristigen Wohnungsbauprogramms (Wohnungsbauänderungsgesetz 1971 — WobauÄndG 1971) - Drucksachen VI/2117, zu zu VI/2117, Nachtrag zu VI/2117, VI/2782 —. Der Bundestag wolle beschließen: In Artikel 1 wird nach Nummer 7 folgende Nummer 7 a eingefügt: ,7 a. Nach § 25 wird folgender § 25 a eingefügt: „§ 25 a Wohnungsbau für Wohnungssuchende mit geringem Einkommen (1) Ein wesentlicher Teil der öffentlichen Mittel ist für die Förderung des sozialen Wohnungsbaus zugunsten von Wohnungssuchenden mit geringem Einkommen zu verwenden. (2) Wohnungssuchende mit geringem Einkommen sind Personen, deren Jahreseinkommen die sich aus § 25 Abs. 1 ergebende Einkommensgrenze mindestens um 20 vom Hundert unterschreitet. (3) Für die Einkommensermittlung sind die Vorschriften des § 25 Abs. 2 und 3 entsprechend anzuwenden. (4) Die Förderungssätze sind soweit zu erhöhen, daß sich für Personen mit geringem Einkommen tragbare Mieten oder Belastungen ergeben. Die Höchstsätze für die Mieten und Belastungen werden von den für das Wohnungs- und Siedlungswesen zuständigen obersten Landesbehörden bestimmt."' Bonn, den 9. November 1971 Dr. Barzel, Stücklen und Fraktion Anlage 4 Umdruck 243 Änderungsantrag der Abgeordneten Niegel, Erpenbeck, Baier, Schedl, Höcherl, Dr. Wittmann (München), Dr. Czaja, Kiechle, Biehle und Genossen zur zweiten Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Durchführung des langfristigen Wohnungsbauprogramms (Wohnungsbauänderungsge- 8736 Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 151. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 11. November 1971 setz 1971 — WoBauÄndG 1971) — Drucksachen VI/2117, zu VI/2117, Nachtrag zu VI/2117, VI/2782 —. Der Bundestag wolle beschließen: In Artikel III § 1 Nr. 8 wird nach dem Buchstaben a folgender Buchstabe aa eingefügt: ,aa) An Absatz 1 wird folgender dritter Satz eingefügt: „Für eine eigengenutzte Wohnung in einem Eigenheim oder einer Kleinsiedlung und für eine eigengenutzte Eigentumswohnung gelten die Sätze 1 und 2 mit der Maßgabe, daß die Wohnung bei einer vorzeitigen vollständigen Rückzahlung der öffentlichen Mittel, längstens bis zum Ablauf des Jahres der Rückzahlung und bei einer Ablösung nach § 69 des Zweiten Wohnungsbaugesetzes längstens bis zum Ablauf des fünften Kalenderjahres nach dem Jahre der Ablösung als öffentlich gefördert gilt." ' Bonn, den 10. November 1971 Niegel Dr. Hubrig Erpenbeck Dr. Jobst Baier Dr. Kempfler Schedl Klinker Höcherl Ott Dr. Wittman (München) Pfeifer Dr. Czaja Dr. Schulze-Vorberg Kiechle Dr. Siemer Biehle Dr. Sprung Dr. Althammer Susset Balkenhol Dr. Stark (Nürtingen) Bewerunge Dr. Unland Dr. Früh Weigl Dr. Fuchs Ziegler Dr. Gatzen Dr. Zimmermann Dr. Häfele Zoglmann Anlage 5 Umdruck 241 Änderungsantrag der Fraktion der CDU/CSU zur zweiten Beratung des Entwurfs eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Bundeskindergeldgesetzes — Drucksachen VI/2643, VI/2784 —. Der Bundestag wolle beschließen: Artikel 1 wird wie folgt geändert.: Die Änderung des § 4 erhält die Bezeichnung Nummer 1; es wird folgende Nummer 2 angefügt: ,2. § 10 Abs. 1 erhält folgende Fassung: " (1) Das Kindergeld beträgt für das zweite Kind 25 Deutsche Mark, für das dritte Kind 60 Deutsche Mark, für das vierte Kind 70 Deutsche Mark, für das fünfte und jedes weitere Kind je 70 Deutsche Mark monatlich."' Bonn, den 9. November 1971 Dr. Barzel, Stücklen und Fraktion Anlage 6 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Börner vom 11. November 1971 auf die Mündlichen Fragen der Abgeordneten Becker (Nienberge) (SPD) (Drucksache VI/2792 Fragen A 57 und 58) : Wie hoch ist der derzeitige Personalfehlbestand an Ingenieuren bei der Deutschen Bundesbahn und der Deutschen Bundespost? Kann die Bundesregierung Angaben über Maßnahmen zum Abbau dieses Fehlbestandes machen? Bei der Deutschen Bundesbahn fehlen zur Zeit 532, bei der Deutschen Bundespost 5 250 Ingenieure des gehobenen technischen Dienstes. Zum Abbau dieses Fehlbestandes werden von beiden Verwaltungen folgende Maßnahmen ergriffen: 1. Intensive Nachwuchswerbung 2. Gewährung von Studienbeihilfen für Ingenieurstudenten 3. Gewährung von Ausbildungsbeihilfen für Fachoberschüler Die Deutsche Bundesbahn trifft darüber hinaus noch folgende Maßnahmen: 1. Freistellung von Mitarbeitern zur Durchführung eines Studiums an einer Ingenieurakademie 2. Vermittlung der Vorbildungsvoraussetzungen an Mitarbeiter für die spätere Aufnahme des Studiums an einer Ingenieurakademie Die Deutsche Bundespost stellt darüber hinaus Studienplätze an posteigenen Fachhochschulen zur Verfügung. Ferner sahen die zum 1. Januar 1971 gewährten Besoldungsverbesserungen für Ingenieure neben den allgemeinen Verbesserungen eine Erhöhung der Ingenieurzulage von 67 DM auf 145 DM vor. Anlage 7 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Börner vom 10. November 1971 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Schmitt-Vockenhausen (SPD) (Drucksache VI/2792 Frage A 59) : Welche Maßnahmen kann die Bundesregierung im Hinblick auf berechtigte Klagen aus der Bevölkerung treffen, damit die Vorrichtungen zur Vermeidung von Lärm- und Abgasbelästigungen an Fahrzeugen der Alliierten den deutschen Vorschriften, die im Rahmen des Umweltschutzes bereits getroffen oder schon geplant sind, entsprechen? Nach Artikel 57 Absatz 5 des Zusatzabkommens zum NATO-Truppenstatut finden die deutschen Vorschriften vorbehaltlich einer gebührenden Berücksichtigung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung auf Fahrzeuge der alliierten Stationierungstruppen keine Anwendung, wenn diese Fahrzeuge den Vorschriften des betreffenden Entsendestaates entsprechen. Eine völlige Anpassung der Fahrzeuge an die Erfordernisse des deutschen Rechts würde eine Revision der genannten Bestimmung voraussetzen, damit die Zustimmung der Alliierten. Eine solche Zustimmung der Alliierten zur Anpassung der Fahrzeuge an die jeweiligen nationalen Rechtsvorschriften des jeweiligen Standortes der Fahrzeuge wird kaum zu erwarten sein. Das gilt besonders in bezug auf Fahrzeuge, die im Hinblick auf ihren speziellen Verwendungszweck ohnehin nicht ganz den Anforderungen an zivile Fahrzeuge entsprechen können. Die Bundesregierung gibt daher gezielten Verhandlungen mit den Alliierten über Abhilfemaßnahmen im Falle berechtigter Beanstandungen den Vorzug. Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 151. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 11. November 1971 8737 Im übrigen hofft die Bundesregierung, daß sich das Problem der Abgas- und Lärmemissionen durch Kraftfahrzeuge durch die Bemühungen der EWG in Brüssel, der ECE in Genf und auch des NATO-Umweltausschusses um eine weitere internationale Rechtsangleichung in nicht zu ferner Zukunft lösen läßt. Anlage 8 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Börner vom 10. November 1971 auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Picard (CDU/CSU) (Drucksache VI/2792 Fragen A 60 und 61): In welcher Höhe und unter welchen Bedingungen werden vom Bundesverkehrsministerium Zuschüsse für die Errichtung von Gleisanlagen zur Ansiedlung von Industrie in Gemeinden und Städten gewährt? Auf welche Weise beabsichtigt die Bundesregierung, den notwendigen Finanzbedarf für die Anlage von Industriegleisen bei der Industrieansiedlung als Maßnahme der Strukturverbesserung sicherzustellen? Für den Bau von Stammgleisen können den Gemeinden und Städten im Rahmen des Programms der Bundesregierung zur Förderung des kombinierten Verkehrs und des Gleisanschlußverkehrs verlorene Zuschüsse bis zu 80 % der Investitionskosten bewilligt werden. Bei Ladegleisen und Nebenanschlüssen an solche Stammgleise kann der Bund bis zu 45 % der zuwendungsfähigen Kosten übernehmen, davon 15 % in Form von zinsfreien Darlehen. Die Vorhaben müssen sparsam geplant und der technische Aufwand den Erfordernissen angepaßt sein. Das Förderungsprogramm der Bundesregierung, das von Anfang an für die Jahre 1969 bis 1972 als eine zeitlich begrenzte und einmalige Aktion, d. h. als Initialzündung gedacht war, läuft im nächsten Jahr aus und kann auf Grund von Auflagen der Europäischen Kommission in Brüssel nicht verlängert werden. Anlage 9 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Börner vom 11. November 1971 auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Müller-Hermann (CDU/CSU) (Drucksache VI/2729 Fragen A 62 und 63) : Inwieweit ist der von der Bundesregierung vorgelegte Entwurf eines Gesetzes über die weitere Finanzierung von Maßnahmen zur Verbesserung der Verkehrsverhältnisse der Gemeinden und des Bundesfernstraßenbaus Bestandteil des von ihr seit langem für den Herbst 1971 angekündigten Gesamtkonzepts für den innerstädtischen Verkehr? Wird die Bundesregierung dem Deutschen Bundestag dieses Gesamtkonzept vor der abschließenden Beratung des Gesetzentwurfs über die weitere Finanzierung von Maßnahmen zur Verbesserung der Verkehrsverhältnisse der Gemeinden und des Bundesfernstraßenbaus vorlegen? Der Entwurf eines Gesetzes über die weitere Finanzierung von Maßnahmen zur Verbesserung der Verkehrsverhältnisse der Gemeinden und des Bundesfernstraßenbaus ist nicht als ein Bestandteil einer Konzeption für die Verbesserung des öffentlichen Personennahverkehrs zu verstehen. Der kommunale Bereich wird lediglich in Artikel 2 angesprochen. Insoweit ist der Entwurf jedoch eine wesentliche finanzielle Grundlage für bestimmte Maßnahmen, die in dem vom Bundesverkehrsministerium entwickelten Konzept enthalten sind, das zur Zeit von der Bundesregierung beraten wird. Der Entwurf einer Konzeption wird am 24. November 1971 erstmals zwischen den Ressorts beraten. Zu den Lösungsvorschlägen wurden zum überwiegenden Teil Gesetzes- und Verordnungsentwürfe erarbeitet. Die zum Teil sehr schwierigen Fragen mit weitreichenden Folgen wie z. B. der Ausgleich gemeinwirtschaftlicher Lasten im gesamten Bereich des öffentlichen Personennahverkehrs lassen eine gründliche Überprüfung ratsam erscheinen. Die Bundesregierung bleibt jedoch bemüht, die Konzeption in den ersten Monaten des kommenden Jahres dem Parlament vorzulegen. Anlage 10 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Börner vom 10. November 1971 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Schmitt-Vockenhausen (SPD) (Drucksache VI/2792 Frage A 64) : Welche Möglichkeiten sieht die Bundesregierung zur schnellen Schaffung neuer, geeigneterer Vorschriften, nachdem am 28./29. Oktober 1971 in Offenbach erneut auf einem Tankschiff drei Menschen ums Leben gekommen sind, um eine Gesprächsrunde in Gang zu bringen, in der der Bund, die Länder, der Bundesverband der chemischen Industrie, die Gewerkschaften und die zuständigen Berufsgenossenschaften nach Lösungen zur Vermeidung künftiger Tankerbrände suchen? Der Länderfachausschuß Binnenschiffahrt beim Bundesminister für Verkehr hat in seiner Sitzung am 4. März 1971 eine Bund-Länder-Arbeitsgruppe eingerichtet, die sich mit der Frage der Übernahme der am 1. Januar auf den Bundeswasserstraßen in Kraft tretende Verordnung über die Beförderung gefährlicher Güter (ADNR) in die Hafenpolizeiverordnungen der Länder befassen und in diesem Zusammenhang auch prüfen soll, welche zusätzlichen Sicherheitsvorschriften wegen der besonderen Verhältnisse in den Häfen erforderlich sind. Diese Bund-Länder-Arbeitsgruppe hatte in ihrer Sitzung am 12. Oktober bereits beschlossen, besondere Vorschriften zur Sicherheit beim Laden oder Löschen gefährlicher Güter in den Häfen vorzuschlagen. Das Land Hessen hat auf Grund des Unfalls vom 28. Oktober 1971 im Hafen Offenbach am 1. November 1971 um sofortige Einberufung der Bund-Länder-Arbeitgruppe gebeten, mit dem Ziel, möglichst schnell zu wirksamen Regelungen zu kommen. Die Arbeitsgruppe wird am 15. November in Bonn zusammentreten, um entsprechende Vorschläge auszuarbeiten. Im Rahmen dieser Besprechung soll auch mit dem Bundesverband der chemischen Industrie, der Gewerkschaft ÖTV, der Binnenschiffahrtsberufs-Genossenschaft und der Schiffahrt gesprochen werden. Anlage 11 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Börner vom 11. November 1971 auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Meister (CDU/CSU) (Drucksache VI/2792 Fragen A 65 und 66) : Ist der Bundesregierung bekannt, daß die Entscheidung für eine südliche Trassierung der B 36 im Raum Karlsruhe deswegen gefällt werden mußte, da die Arbeiten in Rheinland-Pfalz so weit fortgeschritten sind, daß eine andere Trassierung in Baden-Württemberg grundsätzlich ausgeschlossen werden mußte? Hält die Bundesregierung in diesem Fall die Schaffung von vollendeten Tatsachen für richtig, oder ist die Bundesregierung 8738 Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 151. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 11. November 1971 in diesem Fall nicht mehr in der Lage, ihre Kompetenzen zu vertreten? Bei der Übermittlung der Fragen ist offensichtlich ein Fehler unterlaufen. Aus der Fragestellung geht eindeutig hervor, daß hier nicht die Trassierung der B 36, sondern die Linie der geplanten Bundesautobahn Karlsruhe—Pforzheim angesprochen wird. Unter dieser Annahme beantworte ich die beiden Fragen wie folgt: Eine endgültige Entscheidung über die Trassenführung der geplanten Entlastungsautobahn Karlsruhe—Pforzheim—Stuttgart ist bis jetzt noch nicht gefällt worden. Die bisher durchgeführten Voruntersuchungen haben allerdings gezeigt, daß — unabhängig von den Planvorstellungen in Rheinland-Pfalz, die nicht außer acht gelassen werden dürfen — auf dem Gebiet des Landes Baden-Württemberg nur eine südlich der bestehenden Autobahn verlaufende Entlastungsautobahn verkehrlich und wirtschaftlich zu vertreten ist. Anlage 12 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Börner vom 9. November 1971 auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Kater (SPD) (Drucksache VI/2792 Fragen A 69 und 70) : Welches sind die Gründe dafür, daß die Deutsche Bundespost ab diesem Jahr nicht mehr die obligatorische Rückgabe alter Telefonbücher bei der Neuausgabe von Telefonbüchern verlangt? Was gedenkt die Bundesregierung zu veranlassen bzw. zu tun, um die durch Nichtrückgabe von Telefonbüchern entstehenden Probleme bei der Altpapierbeseitigung in den Einzugsgebieten von Mülldeponien, Müllzerkleinerungs- oder Müllverbrennungsanlagen zu lösen? Der Grund ist, daß in den letzten Jahren besonders von älteren Kunden immer wieder bemängelt worden ist, daß die Deutsche Bundespost bei der Herausgabe eines neuen Fernsprechbuches verlangt hat, daß gleichzeitig das alte Buch zurückgegeben wird. Die Deutsche Bundespost hat sich entsprechend einem Vorschlag, den der Herr Kollege Dr. Arndt in der Fragestunde am 11. März 1971 gemacht hat, wegen der alten Bücher mit der Bundesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege in Verbindung gesetzt und angefragt, ob dort Verwendung dafür besteht. Die Arbeitsgemeinschaft hat diese Anfrage sehr begrüßt. Zur Zeit finden Gespräche mit dem Deutschen Roten Kreuz statt, in denen vereinbart werden soll, die alten Fernsprechbücher den Altpapiersammlungen zuzuführen. Sobald diese Vereinbarungen getroffen sind, beabsichtigt die Deutsche Bundespost, ihre Kunden entsprechend zu informieren. Anlage 13 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Ravens vom 11. November 1971 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Althammer (CDU/CSU) (Drucksache VI/2792 Frage A 74): In welcher Weise hat das Bundesministerium für Städtebau und Wohnungswesen zur Finanzierung der Illustrierten V-illustriert Nr. 2/1971 des SPD-parteieigenen Neuen Vorwärtsverlages Nau & Co. beigetragen? Das Bundesministerium für Städtebau und Wohnungswesen ist an der Finanzierung der Illustrierten V-illustriert Nr. 2/71 nicht beteiligt. Es hat allerdings in die Illustrierte eine als solche gekennzeichnete Public-relations-Seite eingeschoben, in der über die Demonstrativmaßnahmen des Ministeriums berichtet wird. Anlage 14 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Rosenthal vom 10. November 1971 auf die Zusatzfrage des Abgeordneten Kiechle (CDU/CSU) zu der Mündlichen Frage des Abgeordneten Bittelmann (CDU/ CSU) *). In der Fragestunde der 140. Sitzung des Deutschen Bundestages am 13. Oktober 1971 hatte ich Ihnen zugesagt, die Diskrepanz zwischen den Zahlen des Statistischen Bundesamtes und des Aufwertungsberichts 1971 der Bundesregierung über die Einkommensentwicklung der deutschen Landwirtschaft im Jahre 1970 überprüfen zu lassen. Das ist inzwischen in Zusammenarbeit mit dem Bundesminister für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten und dem Statistischen Bundesamt erfolgt. Dabei konnte eine weitgehende Klärung der aufgetretenen Differenzen erreicht werden: Sie beruhen auf Unterschieden in der Bereichsabgrenzung, der Berechnungsmethode und des statistischen Informationsstandes zum Zeitpunkt der Erstellung der Zahlen. Wie ich in der Fragestunde bereits ausgeführt habe, hat das Statistische Bundesamt für 1970 nur Angaben über die Landwirtschaft einschließlich Forstwirtschaft und Fischerei veröffentlicht. Danach ergibt sich für diesen Bereich gegenüber 1969 ein Rückgang der Wertschöpfung um 90 Millionen DM. Hinter diesem Rückgang steht allerdings eine beträchtliche Steigerung der Wertschöpfung in der Forstwirtschaft, so daß 1970 die Einkommen der Landwirtschaft im engeren Sinne auch nach den Berechnungen des Statistischen Bundesamtes gesunken sind: allerdings nur um 440 Millionen DM. Der Aufwertungsbericht der Bundesregierung vom Mai dieses Jahres ging demgegenüber teilweise von früheren statistischen Informationen aus, die inzwischen durch neuere Zahlen korrigiert wurden. Legt man den gegenwärtigen Informationsstand zugrunde, so würde sich der im Aufwertungsbericht für 1970 auf 900 Millionen DM bezifferte Rückgang der Wertschöpfung in der Landwirtschaft auf 710 Millionen DM ermäßigen. Zwischen den Zahlen des Statistischen Bundesamtes und des Aufwertungsberichts verbleibt somit für die Einkommensentwicklung der Landwirtschaft im Jahre 1970 noch eine Differenz von 270 Millionen DM. Diese ist darauf zurückzuführen, daß die Zahlen im Aufwertungsbericht an die EG-Kommission methodisch bereits nach dem neuen Europäischen System Volkswirtschaftlicher Gesamtrechnungen (ESVG) ermittelt wurden. Das Statistische Bundesamt hat sich diesem System bisher noch nicht vollständig anpassen können; es ist jedoch bemüht, eine solche Anpassung soweit und sobald als möglich zu erreichen. Ich hoffe, daß ich damit zur Aufklärung der aufgetretenen Diskrepanzen beitragen konnte. ') Siehe 140. Sitzung Seite 8138 D
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    Rede von Richard Wurbs


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FDP)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)

    Das wird zum Teil zutreffen. Doch wollen wir erst einmal abwarten. Wir müssen erst einmal die Komplementärmittel der Länder mitberücksichtigen. Ich werde mich doch hier nicht auf die Hälfte oder auf dreiviertel des Volumens festlegen lassen. Das werden wir noch feststellen. Das ist von dieser Stelle nicht zu sagen.

    (Abg. Erpenbeck: Die Länderprogramme stehen doch schon fest!)

    Ich habe bei der Einbringung dieses Gesetzes für die Freien Demokraten seinerzeit gewisse Bedenken gegen die Finanzierung durch Aufwendungsdarlehen angemeldet, da während der Laufzeit der Aufwendungsdarlehen einmal stufenweise nicht unerhebliche Mietsteigerungen eintreten und zum anderen im Zeitpunkt der Bewilligung der Auf-



    Wurbs
    wendungszuschüsse nicht abzusehen ist, ob der endgültige Mietpreis nach Ablauf von 15 Jahren tatsächlich erzielt werden kann. Da aber im Gesetz — das wurde im Ausschuß ausdrücklich bestätigt — festgelegt ist, daß eine Verzinsung nur bis zu 6 % möglich ist, und dies nur unter dem ausdrücklichen Vorbehalt, daß keine Gefährdung des betreffenden Mietobjektes eintreten darf, sind, glaube ich, auch diese Bedenken weitgehend ausgeräumt.
    Im Gesetz ist ferner die Änderung der Einkommensgrenze nach § 25 vorgesehen. Ich möchte es mir ersparen, die einzelnen Daten hier noch einmal aufzuzeigen.
    Bei der Bewilligung der Aufwendungszuschüsse und Aufwendungsdarlehen sollen Wohnungen in der Regel nur Personen zukommen, die entweder eine öffentlich geförderte Wohnung freimachen oder deren Jahreseinkommen die nach § 25 festgelegte Einkommensgrenze nicht mehr als um 40 % übersteigt.
    In diesem Zusammenhang sollen auch Änderungen des Wohnungsbindungsgesetzes erfolgen. Mit der Änderung des Bindungsgesetzes sollen vor allem Wohnungssuchende mit geringem Einkommen berücksichtigt werden. Die bis zum 31. Dezember 1963 geförderten billigeren Wohnungen sollen deshalb diesem Personenkreis vorbehalten bleiben. In der auszustellenden Berechtigungsbescheinigung soll für diesen Personenkreis ein zusätzlicher Vermerk gemacht werden. Aber unabhängig davon stehen selbstverständlich auch diesem Personenkreis die Wohnungen zur Verfügung, die nach 1963 gebaut worden sind.
    Der Ausschuß hat sich eingehend mit der Frage befaßt, ob die Bindungsfrist für Sozialwohnungen von bisher fünf Jahren nach Rückzahlung der Darlehensmittel entsprechend verlängert werden sollte. Nach der bisherigen Regelung war es möglich, bei vorzeitiger Rückzahlung der Darlehen nach Ablauf einer Frist von fünf Jahren frei über den Wohnraum zu verfügen. Die Förderung des sozialen Wohnungsbaues soll aber langfristig der Versorgung gewisser Personenkreise mit Wohnraum dienen. Dieses Ziel wurde vor allem in den Ballungsräumen in der letzten Zeit dadurch zunichte gemacht, daß vorzeitige Rückzahlungen erfolgten. Wir sind der Auffassung, daß sich ein Bauherr bei Inanspruchnahme von öffentlichen Mitteln auch gewissen Auflagen unterwerfen muß. Daher soll die bisherige Bindungsdauer von fünf Jahren nach Rückzahlung der öffentlichen Mittel auf zehn Jahre verlängert werden. Die Regierungsvorlage trägt damit auch im wesentlichen den Wünschen der Länder Rechnung.
    Im Gesetz sind ausdrücklich Ausnahmen vorgesehen, die der Zustimmung der zuständigen Stellen bedürfen. Dies trifft vor allem bei Wohnungswechsel zu, insbesondere wenn ein Eigenheim verkauft werden muß, damit an einem anderen Ort wieder ein solches erworben werden kann.
    Abschließend sei noch nachgetragen, daß unter bestimmten Voraussetzungen auch Förderungsmittel zum Erwerb vorhandener Wohnungen eingesetzt werden können, z. B. für kinderreiche Familien, die
    ein Eigenheim oder eine Eigentumswohnung erwerben wollen, was bisher nach der Definition des Begriffs „öffentliche Mittel" nicht möglich war.
    Meine Damen und Herren, namens meiner Fraktion erkläre ich die Zustimmung zu diesem Gesetz.

    (Beifall bei den Regierungsparteien.)



Rede von Dr. Richard Jaeger
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CSU)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CSU)
Meine Damen und Herren, wird noch das Wort gewünscht? — Das ist nicht der Fall. Ich schließe die allgemeine Aussprache. Eine Einzelberatung findet nicht statt.
Ich komme zur Schlußabstimmung. Wer dem Gesetzentwurf als Ganzem zuzustimmen wünscht, den bitte ich, sich zu erheben. — Ich bitte um die Gegenprobe. — Keine Gegenstimmen. Enthaltungen? — Auch keine Enthaltungen. Einstimmig angenommen.
Es liegen noch zwei Ausschußanträge vor. Der erste ist der Antrag, den Initiativantrag der Fraktion der CDU/CSU für erledigt zu erklären. Wer dem zuzustimmen wünscht, den bitte ich um das Handzeichen. - Ich bitte um die Gegenprobe. — Enthaltungen? Einstimmig beschlossen.
Ferner beantragt der Ausschuß, die zum Gesetzentwurf eingegangenen Petitionen für erledigt zu erklären. — Ich höre keinen Widerspruch; es ist so beschlossen.
Meine Damen und Herren, ich komme damit zu Punkt 5 der Tagesordnung:
a) Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Bundeskindergeldgesetzes
— Drucksachen VI/2643, zu VI/2643 —
aa) Bericht des Haushaltsausschusses (7. Ausschuß) gemäß § 96 der Geschäftsordnung
— Drucksache VI/2812 — Berichterstatter: Abgeordneter Baier
bb) Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Jugend, Familie und Gesundheit (12. Ausschuß)

— Drucksache VI/2784 —
Berichterstatterin: Abgeordnete Frau Stommel

(Erste Beratung 140. Sitzung)

b) Zweite Beratung des von der Fraktion der CDU/CSU eingebrachten Entwurfs eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Bundeskindergeldgesetzes
— Drucksache VI/2267 —
Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Jugend, Familie und Gesundheit (12. Ausschuß)

— Drucksache VI/2784 —
Berichterstatterin: Abgeordnete Frau Stommel

(Erste Beratung 135. Sitzung)

Ich danke der Berichterstatterin, der Abgeordneten Frau Stommel, für ihren Schriftlichen Bericht. Wird seitens der Berichterstatter das Wort gewünscht? — Das ist offensichtlich nicht der Fall.



Vizepräsident Dr. Jaeger
Ich komme zur zweiten Beratung und rufe auf Artikel 1, Umdruck 241 *), Änderungsantrag der Fraktion der CDU CSU, und erteile das Wort dem Abgeordneten Baier.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Fritz Baier


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU/CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich darf den Änderungsantrag Umdruck 241 der CDU/CSU-Fraktion begründen.
    Am 23. September hat Frau Stommel den CDU/ CSU-Antrag zur Änderung des Kindergeldgesetzes begründet und darauf hingewiesen, daß das gegenwärtige Bundeskindergeld unter keinem Aspekt ausreichend sei, insbesondere nicht für die Familien mit mehreren Kindern. Diese Feststellung ist nicht neu. Vielleicht, ja mit Sicherheit werden Sie, meine Damen und Herren von der SPD und FDP, sich wieder darauf berufen, daß diese seit 1964 nicht erhöhten Kindergeldleistungen für Mehrkinderfamilien auch in der Regierungszeit der CDU/CSU nicht verbessert wurden.
    Meine Damen und Herren, es ist billig, daß die gegenwärtige Bundesregierung, wenn sie sich mit uns über Familienpolitik auseinandersetzt, nur auf familienpolitische Versäumnisse in den Zeiten verweisen will, in denen wir führend für die Sozialpolitik verantwortlich waren. Ich habe hier bereits vor einiger Zeit erklärt, daß dies, auch wenn dem so sei, kein Alibi dafür ist, daß Sie seit Ihrer Regierungsübernahme vor zwei Jahren nichts für die kinderreichen Familien getan haben. Es wird aber niemand ernsthaft bestreiten — und das soll dabei gesagt werden , daß die Leistungsverbesserungen in der Kindergeldgesetzgebung in den Jahren 1964 und 1965 erheblich waren und daß diese Leistungsverbesserungen auch noch für die unmittelbar darauf folgenden Jahre in ausreichender Weise tragfähig waren. Die wirklich schwerwiegenden wirtschaftlichen Probleme für Familien mit mehreren Kindern sind erst ab 1969, schwergewichtig in den Jahren 1970 und 1971, eingetreten, bedingt durch das starke Ansteigen der Lebenshaltungskosten.
    Diese Feststellung, meine Damen und Herren, möchte ich doch mit einigen Fakten belegen. Der Preisindex für die einfache Lebenshaltung eines Kindes ist von 1966 bis 1967 nur um 0,7 Punkte gestiegen, von 1967 auf 1968 um 1,4 Punkte, und zwar auf der Grundlage eines Preisindexes von 1962 = 100. Von 1968 bis 1969 stieg der Preisindex um 4,8 Punkte, zwischen 1969 und 1970 um 3,9 Punkte. Aber von Bedeutung ist — und das ist wichtig für unsere Entscheidung , daß der Preisindex für die einfache Lebenshaltung eines Kindes zwischen September 1970 und September 1971 von 122,3 Punkte auf 130,8 Punkte angestiegen ist, also um 8,4 Punkte. Damit haben sich allein innerhalb eines Jahres die Lebenshaltungskosten für die einfache Lebenshaltung eines Kindes um etwa zehn Mark monatlich erhöht.
    Deshalb, meine Damen und Herren, wurde von der CDU/CSU initiiert und von der großen Koalition, von
    ') Siehe Anlage 5
    der CDU CSU und SPD, im März 1969 einstimmig in einem Entschließungsantrag gefordert, daß die Bundesregierung alsbald eine Anpassung der Leistungen für kinderreiche Familien an die wirtschaftliche Entwicklung vornehmen solle. Offensichtlich wollen Sie sich, meine Damen und Herren von der SPD, an das, was Sie einstimmig beschlossen haben, jetzt nicht mehr erinnern.
    Deshalb hat die CDU/CSU im Herbst 1969, als die SPD/FDP-Bundesregierung untätig blieb, einen Antrag auf Verbesserung des Kindergeldes vorgelegt und als solide Deckung die Finanzmasse in Höhe von 1,5 Milliarden DM vorgeschlagen, die von der SPD/FDP-Regierung als Steuersenkung versprochen war. Nachdem lediglich Verbesserungen für die Zweitkinder durchgesetzt wurden, hat die CDU/CSU im Juni dieses Jahres einen neuen Antrag eingebracht, um im Interesse der sozialen Gerechtigkeit auch den Familien mit mehr als drei Kindern eine Erhöhung um 10 Mark zukommen zu lassen.
    Inzwischen ist der materielle Lebensstandard der Mehrkinderfamilien immer unerträglicher geworden. Während die Einkommen in der Bundesrepublik seit 1964, als die letzte Anhebung erfolgte, um 70 % gestiegen sind, sind gleichzeitig, aber insbesondere eben in den letzten beiden Jahren, durch die Inflationsrate und die damit verbundenen Kostensteigerungen für die Lebenshaltung viele Mehrkinderfamilien unter das Existenzminimum geraten. Jedermann, der sich umsieht, wird feststellen, daß die derzeitige familienpolitische Abstinenz zu einer erheblichen politischen Unruhe in den Familien führt. Die Inflationspolitik wird in erster Linie auf dem Rücken der Sparer, der Rentner und der kinderreichen Familien ausgetragen.

    (Beifall bei der CDU/CSU.)

    Wenn die Bundesregierung angesichts dieses Tatbestandes noch hergeht und in der mittelfristigen Finanzplanung die Kindergeldansätze im Jahre 1972 um 100 Millionen DM, 1973 um 150 Millionen DM und 1974 um 220 Millionen DM kürzt, so muß mit aller Entschiedenheit festgestellt werden, daß es den Hauptleidtragenden dieser Inflationspolitik nicht zuzumuten ist, für die Stabilität noch ein zusätzliches Sonderopfer zu bringen.

    (Abg. Dr. Götz: Sehr wahr!)

    Frau Minister Strobel, es zeugt offensichtlich von dem dürftigen Stellenwert, den Sie der Familienpolitik einräumen, wenn Sie angesichts dieser wirtschaftlichen Situation der Familien die Finanzplanung reduzieren. Oder aber muß man sich die Frage stellen, ob Ihr Durchsetzungsvermögen im Kabinett nicht ausreicht, um diese Fakten dort darzulegen und einen Beschluß der Bundesregierung herbeizuführen, damit wenigstens der Status quo in der Zukunft beibehalten wird.
    Wir legen Ihnen heute einen Änderungsantrag vor, der vorsieht, das Kindergeld für das vierte Kind um 10 DM auf 70 DM anzuheben. Lassen Sie mich dazu feststellen, daß der Antrag auch nach unserer Auffassung den Ansprüchen der kinderreichen Familien bei weitem nicht gerecht wird.



    Baier
    Hierfür müßte wesentlich mehr geschehen. Wir sind aber der Auffassung, daß für die Familien jetzt wenigstens das getan werden sollte, was den heutigen finanziellen Möglichkeiten entspricht.
    Lassen Sie mich deshalb zur finanziellen Deckung des Antrages etwas sagen, weil ich mit Sicherheit weiß, daß Sie nachher darauf zurückkommen werden. Die Kosten für die Erhöhung des Kindergeldes für das vierte Kind betragen höchstens 84 Millionen DM im Jahr. Der Haushaltsansatz für 1972 wird trotz der vorgenommenen Kürzung wiederum 3290 Millionen DM betragen. Nachdem nach unseren sehr sorgfältigen Berechnungen und den Ist-Zahlen für das Kindergeld per 31. Oktober 1971 auch in diesem Jahr ein Betrag von 40 Millionen DM wahrscheinlich nicht ausgeschöpft wird und im Laufe des Haushaltsjahres 1971 50 Millionen DM für außerordentliche Leistungen im Rahmen der Kindergeldzahlungen ausgeben werden, kann davon ausgegangen werden, daß bei gleichem Stand im Jahre 1972 bereits ein finanzieller Spielraum von 90 Millionen DM beim Ansatz für Kindergeld vorhanden ist. Ich weise auch darauf hin, daß in den verflossenen Jahren trotz aller gegenteiligen Beteuerungen jedesmal Reste zwischen 75 und 130 Millionen DM bei diesem Etatposten vorhanden waren. Bei dieser Berechnung der Deckungsmöglichkeit habe ich nicht berücksichtigt, daß wir — leider! —weiterhin sinkende Geburtenraten haben und daß im kommenden Jahr voraussichtlich auch ein Rückgang der Kindergeldzahlungen an ausländische Gastarbeiter zu erwarten ist.
    So gesehen, werden die Ansätze im Haushaltsplan 1972 und in der mittelfristigen Finanzplanung für 1973 ausreichen, um diese geringfügige Verbesserung des Kindergeldes für Viertkinder vorzunehmen. Ich weise weiter darauf hin — dieser Hinweis sollte es auch Ihnen, meine Damen und Herren von der SPD, leichtmachen, diesem Antrag zuzustimmen —, daß diese Anhebung des Kindergeldes für das vierte Kind auf 70 DM noch um 20 DM unter dem Betrag liegt, der als Eckwert im Rahmen der Steuerreform von der Regierung vorgeschlagen wurde.
    Heute steht hier nur ein Antrag auf eine begrenzte Verbesserung des Kindergeldes zur Entscheidung an. Heute ist also noch nicht der Zeitpunkt, sich grundsätzlich in einer Debatte über die Reform des Familienlastenausgleichs zu unterhalten. Meine Damen und Herren, es kann und darf jedoch angesichts der Notlage der Mehrkinderfamilien in dieser Frage keinen Parteienstreit geben. Ich bin überzeugt, daß auch Sie von den Regierungsparteien erkennen und die Auffassung vertreten, daß Verbesserungen des Kindergeldes für die Mehrkinderfamilien sofort notwendig und erforderlich sind.
    Wir schlagen Ihnen heute eine Mindestverbesserung ab 1. Januar 1972 vor. Sie liegt im Rahmen der geplanten Reform des Familienlastenausgleichs, und die geschätzten Kosten von höchstens 84 Millionen DM sind für die Jahre 1972 und 1973 gedeckt. Wir alle hoffen, daß ab 1974 endlich ein gerechter Familienlastenausgleich Platz greifen wird. Wir bitten Sie, die Mehrkinderfamilien jedoch nicht weitere Jahre warten zu lassen und deshalb unserem Antrag heute zuzustimmen. Meine Damen und Herren von der SPD und FDP, sollten Sie dies in der bevorstehenden Entscheidung, für die ich namentliche Abstimmung beantrage, nicht tun und alle sachlichen Argumente vom Tisch fegen, dann können sich die Familien Ihr Verhalten nur noch mit ideologischen Gründen erklären.

    (Beifall bei der CDU/CSU.)

    Ein solches Verhalten wäre in der Tat, wie ein großer Familienverband bereits schrieb, eine schreiende Ungerechtigkeit, ja, eine Desavouierung der kinderreichen Familien.

    (Beifall bei der CDU/CSU. — Abg. Wehner: Die Unverschämtheiten können Sie ruhig lassen!)