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    Deutscher Bundestag 151. Sitzung Bonn, Donnerstag, den 11. November 1971 Inhalt: Amtliche Mitteilung 8691 A Entwurf eines Gesetzes zur Durchführung des langfristigen Wohnungsbauprogramms (Wohnungsbauänderungsgesetz 1971) (Drucksachen VI/2117, zu V1/2117, Nachtrag zu VI/2117) ; Bericht des Haushaltsausschusses gem. § 96 GO (Drucksache VI/2811), Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Städtebau und Wohnungswesen (Drucksache VI/2782) — Zweite und dritte Beratung — in Verbindung mit Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Zweiten Wohnungsbaugesetzes (Abg. Dr. Czaja, Erpenbeck, Mick, Ott und Fraktion der CDU/CSU) (Drucksache VI/142); Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Städtebau und Wohnungswesen (Drucksache VI/2782) — Zweite Beratung — Erpenbeck (CDU/CSU) . . 8691 C, 8693 A Wiefel (SPD) 8692 B, C Frau Meermann (SPD) . . 8693 C, 8696 B, 8701 A, D Mick (CDU/CSU) 8694 A Niegel (CDU/CSU) . . . 8695 D, 8696 C Henke (SPD) . . . . . . . . . 8697 A Dr. Lauritzen, Bundesminister . . 8698 A Orgaß (CDU/CSU) 8699 C Wurbs (FDP) 8704 A Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Bundeskindergeldgesetzes (Drucksachen VI/2643, zu VI/2643) ; Bericht des Haushaltsausschusses gem. § 96 GO (Drucksache VI/2812), Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Jugend, Familie und Gesundheit (Drucksache VI/2784) — Zweite und dritte Beratung — in Verbindung mit Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Bundeskindergeldgesetzes (CDU/ CSU) (Drucksache VI/2267); Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Jugend, Familie und Gesundheit (Drucksache VI/2784) — Zweite Beratung — Baier (CDU/CSU) . . . . . . 8706 A Frau Eilers (SPD) 8707 C Spitzmüller (FDP) . . . . . . 8709 D Dr. Fuchs (CDU/CSU) 8713 D Hauck (SPD) 8715 B Frau Strobel, Bundesminister . . 8717 A Namentliche Abstimmung . . . . . . 8712 A Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Bundespolizeibeamtengesetzes (Drucksache VI/2180) ; Bericht des Haushaltsausschusses gem. § 96 GO (Drucksache VI/2813), Schriftlicher Bericht des Innenausschusses (Drucksache V1/2770) —Zweite und dritte Beratung — 8718 A IT Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 151. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 11. November 1971 Entwurf eines Achten Gesetzes zur Änderung des Wehrpflichtgesetzes (Drucksache VI/2223); Schriftlicher Bericht des Verteidigungsausschusses (Drucksache VI/2783) — Zweite und dritte Beratung — . • . 8718 C Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Kaffeesteuergesetzes (Drucksache VI/2665) ; Bericht des Haushaltsausschusses gem. § 96 GO (Drucksache VI/2815), Schriftlicher Bericht des Finanzausschusses (Drucksache VI/2791) — Zweite und dritte Beratung — 8718 D Mündlicher Bericht des Ausschusses für Wahlprüfung, Immunität und Geschäftsordnung betr. Genehmigung zur Durchführung eines Strafverfahrens gegen den Abg. Peters (Poppenbüll) (Drucksache VI/2794) 8719 A Entwurf eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 11. September 1970 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und den Vereinigten Staaten von Amerika über die Rentenversicherung gewisser Arbeitnehmer der Landstreitkräfte der Vereinigten Staaten von Amerika (Drucksache VI/2778) — Erste Beratung — . . . . . . . 8719 A Beratung des Berichts der Bundesregierung zur Verbraucherpolitik (Drucksache VI/2724) 8719 B Fragestunde (Drucksache VI/2792) Frage des Abg. Reddemann (CDU/CSU): Ansicht der Wochenzeitung „Vorwärts" betr. die Äußerung des Bundeskanzlers über „Schreibtischtäter" Ahlers, Staatssekretär 8719 C, D Reddemann (CDU/CSU) . . . 8719 C, D Fragen des Abg. Wende (SPD) : Erhebung von Mahngebühren trotz fristgerechter Anweisung der Fernsprechgebühren — Abbuchungsverfahren Börner, Parlamentarischer Staatssekretär 8720 A, B, C Wende (SPD) 8720 B, C Frage des Abg. Dr. Jobst (CDU/CSU): Berlin als Nachrichtenbrücke für den Austausch von Farbfernsehprogrammen zwischen der „DDR" und der Bundesrepublik Börner, Parlamentarischer Staatssekretär . . . 8720 D, 8721 A, B Dr. Jobst (CDU/CSU) . . • . . 8721 A, B Frage des Abg. Schmidt (Braunschweig) (SPD) : Vorrang der Altersheime bei Anträgen auf Einrichtung von öffentlichen Münzfernsprechern Börner, Parlamentarischer Staatssekretär . . . . . . . . 8721 C Schmidt (Braunschweig) (SPD) . . . 8721 C Fragen des Abg. Meinike (Oberhausen) (SPD) : Neugliederung der Ruhrkohle-AG Rosenthal, Parlamentarischer Staatssekretär . . 8721 D, 8722 A, B, C Meinike (Oberhausen) (SPD) . . 8722 A, B Wolfram (SPD) 8722 C Frage des Abg. Franke (Osnabrück) (CDU/CSU) : Strukturförderungsprogramme für monostrukturierte Räume, z. B. Georgsmarienhütte, Landkreis Osnabrück Rosenthal, Parlamentarischer Staatssekretär . 8722 C, D, 8723 A, B Franke (Osnabrück) (CDU/CSU) . 8722 D, 8723 A Breidbach (CDU/CSU) 8723 B Fragen des Abg. Dr. Meinecke (Hamburg) (SPD) : Werbemethoden sogenannter Freizeitbibliotheken — strafrechtliche Verfolgung irreführender Werbemaßnahmen Rosenthal, Parlamentarischer Staatssekretär . 8723 C, D, 8724 A, B, C Dr. Meinecke (Hamburg) (SPD) . . 8723 D, 8724 A, B Dr. Arndt (Hamburg) (SPD) . . . . 8724 C Fragen des Abg. Dr. Arndt (Hamburg) (SPD) : Befreiung ausländischer Jugendgruppen, die mit Omnibussen in das Bundesgebiet einreisen, von der Umsatzsteuer Hermsdorf, Parlamentarischer Staatssekretär . . . 8724 D, 8725 C, D, 8726 A, B Dr. Arndt (Hamburg) (SPD) . . 8725 B, C, D, 8726 A Breidbach (CDU/CSU) 8726 A Dr. Hammans (CDU/CSU) . . . 8726 B Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 151. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 11. November 1971 III Fragen des Abg. Storm (CDU/CSU) : Einfuhr von Erzeugnissen aus Dänemark auf dem Umweg über Holland — einheitliche zollmäßige Behandlung durch EWG-Mitgliedstaaten Hermsdorf, Parlamentarischer Staatssekretär . . . . . 8726 C, 8727 A Storm (CDU/CSU) 8726 D Fragen des Abg. Schmidt (München) (SPD) : Lohnsteuerrückzahlung für ausländische Arbeitskräfte Hermsdorf, Parlamentarischer Staatssekretär 8727 A, B, C Schmidt (München) (SPD) . . . . 8727 C Hansen (SPD) . . . . . . . . 8727 C Frage des Abg. Dr. Hammans (CDU/CSU) : Schließung von Zollämtern in den Kreisen Kleve, Geldern und Kempen-Krefeld für die Abfertigung von Gütern Hermsdorf, Parlamentarischer Staatssekretär . . . . 8727 D, 8728 A Dr. Hammans (CDU/CSU) . . . . . 8727 D Frage des Abg. Dr. Jobst (CDU/CSU) : Überlegungen betr. Abschaffung der Sonderabschreibung bei Investitionen in Berlin und im Zonenrandgebiet Hermsdorf, Parlamentarischer Staatssekretär 8728 A, B Dr. Jobst (CDU/CSU) . . . . 8728 A, B Frage des Abg. Dr. Hauser (Sasbach) (CDU/CSU) : Freimachung besonders preisgünstiger Bundeswohnungen für einkommensschwache Bundesbedienstete Ravens, Parlamentarischer Staatssekretär . 8728 C, D, 8729 A, B, C Dr. Hauser (Sasbach) (CDU/CSU) . 8728 D Breidbach (CDU/CSU) 8729 B Erpenbeck (CDU/CSU) 8729 B Frage des Abg. Dr. Hauser (Sasbach) (CDU/CSU) Lösung des Fehl- und Unterbelegungsproblems bei den öffentlich geförderten Sozialwohnungen Ravens, Parlamentarischer Staatssekretär . . . 8729 D, 8730 A, C, 8731 A, B, C, D Dr. Hauser (Sasbach) (CDU/CSU) . 8730 A, C Erpenbeck (CDU/CSU) 8730 D Dr. Hammans (CDU/CSU) . . . . 8731 A Hansen (SPD) 8731 B Frau Funcke, Vizepräsident . . . 8731 C Breidbach (CDU/CSU) 8731 C Schmidt (München) (SPD) . . . . 8731 D Fragen des Abg. Breidbach (CDU/CSU) : Ausweisung von Verwaltungs- und Personalkosten als Entwicklungshilfe - Verhältnis der Verwaltungskosten zu den Entwicklungshilfeleistungen Dr. Eppler, Bundesminister 8732 A, B, C, D, 8733 B, C Breidbach (CDU/CSU) . 8732 B, 8733 A, C Dr. Sperling (SPD) . . . . . . . 8732 C Dr. Jahn (Braunschweig) (CDU/CSU) 8732 C Nächste Sitzung 8733 D Anlagen Anlage 1 Liste der beurlaubten Abgeordneten . . 8735 A Anlagen 2 bis 4 Änderungsanträge Umdrucke 239, 240 und 243 zur zweiten Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Durchführung des langfristigen Wohnungsbauprogramms (Wohnungsbauänderungsgesetz 1971) (Drucksachen VI/2117, zu VI/2117, Nachtrag zu VI/2117, VI/2782) 8735 B Anlage 5 Änderungsantrag Umdruck 241 zur zweiten Beratung des Entwurfs eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Bundeskindergeldgesetzes (Drucksachen VI/2643, VI/2784) 8736 B Anlage 6 Schriftliche Antwort auf die Mündlichen Fragen des Abg Becker (Nienberge) (SPD) betr. Fehlbestand an Ingenieuren bei der Bundesbahn und der Bundespost . . . . 8736 B Anlage 7 Schriftliche Antwort auf die Mündliche Frage des Abg. Dr. Schmitt-Vockenhausen (SPD) betr. Vorrichtungen zur Vermeidung von Lärm- und Abgasbelästigungen an Fahrzeugen der Alliierten 8736 D Anlage 8 Schriftliche Antwort auf die Mündlichen Fragen des Abg. Picard (CDU/CSU) betr. Zuschüsse des Bundesverkehrsministeriums für die Errichtung von Gleisanlagen zur Industrieansiedlung . . . . . 8737 A IV Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 151. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 11. November 1971 Anlage 9 Schriftliche Antwort auf die Mündlichen Fragen des Abg. Dr. Müller-Hermann (CDU/CSU) betr. Entwurf eines Gesetzes über die weitere Finanzierung von Maßnahmen zur Verbesserung der Verkehrsverhältnisse der Gemeinden und des Bundesfernstraßenbaus als Bestandteil des Gesamtkonzepts für den innerstädtischen Verkehr 8737 B Anlage 10 Schriftliche Antwort auf die Mündliche Frage des Abg. Dr. Schmitt-Vockenhausen (SPD) betr. Möglichkeiten der Bundesregierung zur Schaffung neuer Vorschriften über die Vermeidung von Tankerbränden 8737 C Anlage 11 Schriftliche Antwort auf die Mündlichen Fragen des Abg. Meister (CDU/CSU) betr. Trassierung der Bundesstraße 36 im Raum Karlsruhe . . . . . . . . 8737 D Anlage 12 Schriftliche Antwort auf die Mündlichen Fragen des Abg. Kater (SPD) betr. Rückgabe alter Telefonbücher bei der Neuausgabe — Probleme bei der Altpapierbeseitigung 8738 A Anlage 13 Schriftliche Antwort auf die Mündliche Frage des Abg. Dr. Althammer (CDU/ CSU) betr. Finanzierung einer Illustrierten durch das Bundesministerium für Städtebau- und Wohnungswesen . . . 8738 B Anlage 14 Schriftliche Antwort auf die Zusatzfrage des Abg. Kiechle (CDU/CSU) zu der Mündlichen Frage des Abg. Bittelmann (CDU/CSU) betr. die Diskrepanz zwischen den Zahlen des Statistischen Bundesamtes und des Aufwertungsberichts 1971 der Bundesregierung über die Einkommensentwicklung der deutschen Landwirtschaft im Jahre 1970 . . • . . 8738 C Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 151. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 11. November 1971 8691 151. Sitzung Bonn, den 11. November 1971 Stenographischer Bericht Beginn: 10.00 Uhr
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    Berichtigung Es ist zu lesen: 147. Sitzung, Seite 8489 B, Zeile 11, statt „laufen Gespräche": „laufen heute und morgen Gespräche". 147. Sitzung, Seite 8490 A, Zeile 22, C, Zeile 17 und D, Zeile 17, statt „Jugend, Familie und Gesundheit": „Bildung und Wissenschaft". Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 151. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 11. November 1971 8735 Anlage 1 Liste der beurlaubten Abgeordneten Abgeordnete(r) beurlaubt bis einschließlich Dr. Ahrens ** 12. 11. Bartsch 13. 11. Dr. Barzel 11. 11. Dr. Beermann 15.1. 72 Behrendt * 12. 11. Dr. Dr. h. c. Birrenbach 12.11. Dasch 18. 12. Dr. Dollinger 12. 11. Erhard (Bad Schwalbach) 12. 11. Dr. Giulini 12. 11. Freiherr von und zu Guttenberg 18. 12. Frau Herklotz ** 11. 11. Frau Jacobi (Marl) 12. 11. Katzer 11. 11. Kriedemann * 12. 11. Freiherr von Kühlmann-Stumm 11. 11. Lücker (München) * 12. 11. Müller (Aachen-Land) * 12. 11. Ott 12.11. Dr. Prassler 15. 11. Dr. Probst 11.11. Dr. Ritgen 11.11. Dr. Schwörer 11.11. Dr. Starke (Franken) 11. 11. Strauß 12. 11. Dr. Tamblé 29. 11. Baron von Wrangel 11.11. *Für die Teilnahme an Ausschußsitzungen des Europäischen Parlaments ** Für die Teilnahme an Ausschußsitzungen der Beratenden Versammlung des Europarats Anlage 2 Umdruck 239 Änderungsantrag der Fraktion der CDU/CSU zur zweiten Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Durchführung des langfristigen Wohnungsbauprogramms (Wohnungsbauänderungsgesetz 1971 — WoBauÄndG 1971) — Drucksachen VI/2117, VI/2117, Nachtrag zu VI/2117, VI/2782 —. Der Bundestag wolle beschließen: In Artikel 1 wird nach Nummer 5 folgende Nummer 5 a eingefügt: 5 a. § 20 wird wie folgt geändert: 1. Absatz 1 erhält folgende Fassung: „(1) Die Rückflüsse (Rückzahlung der Darlehenssumme im ganzen oder in Teilen, Zinsen und Tilgungsbeträge) aus den Darlehen, die der Bund zur Förderung des Wohnungsbaus den Ländern oder sonstigen Darlehensnehmern gewährt hat und künftig gewährt, sind laufend zur Förderung von Maßnahmen zugunsten des sozialen Wohnungsbaus und zugunsten von städtebaulichen Sanierungs- und Entwicklungsmaßnahmen, soweit sie der Verbesserung der Wohnungsverhältnisse dienen, zu verwenden, jedoch nicht für die Gewährung von Wohngeld." Anlagen zum Stenographischen Bericht 2. Folgender Absatz 6 wird angefügt: „ (6) Von den Rückflüssen, Erträgen, Rückzahlungen oder Erlösen im Sinne der Absätze 1 bis 3 sind zwei Fünftel zur Förderung des Wohnungsbaus für Personen mit geringem Einkommen, ein Fünftel zur Bildung von Einzeleigentum im Sinne des § i Abs. 2 und ein Fünftel für die in Absatz 1 genannten städtebaulichen Sanierungs- und Entwicklungsmaßnahmen zu verwenden." ' Bonn, den 9. November 1971 Dr. Barzel, Stücklen und Fraktion Anlage 3 Umdruck 240 Änderungsantrag der Fraktion der CDU/CSU zur zweiten Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Durchführung des langfristigen Wohnungsbauprogramms (Wohnungsbauänderungsgesetz 1971 — WobauÄndG 1971) - Drucksachen VI/2117, zu zu VI/2117, Nachtrag zu VI/2117, VI/2782 —. Der Bundestag wolle beschließen: In Artikel 1 wird nach Nummer 7 folgende Nummer 7 a eingefügt: ,7 a. Nach § 25 wird folgender § 25 a eingefügt: „§ 25 a Wohnungsbau für Wohnungssuchende mit geringem Einkommen (1) Ein wesentlicher Teil der öffentlichen Mittel ist für die Förderung des sozialen Wohnungsbaus zugunsten von Wohnungssuchenden mit geringem Einkommen zu verwenden. (2) Wohnungssuchende mit geringem Einkommen sind Personen, deren Jahreseinkommen die sich aus § 25 Abs. 1 ergebende Einkommensgrenze mindestens um 20 vom Hundert unterschreitet. (3) Für die Einkommensermittlung sind die Vorschriften des § 25 Abs. 2 und 3 entsprechend anzuwenden. (4) Die Förderungssätze sind soweit zu erhöhen, daß sich für Personen mit geringem Einkommen tragbare Mieten oder Belastungen ergeben. Die Höchstsätze für die Mieten und Belastungen werden von den für das Wohnungs- und Siedlungswesen zuständigen obersten Landesbehörden bestimmt."' Bonn, den 9. November 1971 Dr. Barzel, Stücklen und Fraktion Anlage 4 Umdruck 243 Änderungsantrag der Abgeordneten Niegel, Erpenbeck, Baier, Schedl, Höcherl, Dr. Wittmann (München), Dr. Czaja, Kiechle, Biehle und Genossen zur zweiten Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Durchführung des langfristigen Wohnungsbauprogramms (Wohnungsbauänderungsge- 8736 Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 151. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 11. November 1971 setz 1971 — WoBauÄndG 1971) — Drucksachen VI/2117, zu VI/2117, Nachtrag zu VI/2117, VI/2782 —. Der Bundestag wolle beschließen: In Artikel III § 1 Nr. 8 wird nach dem Buchstaben a folgender Buchstabe aa eingefügt: ,aa) An Absatz 1 wird folgender dritter Satz eingefügt: „Für eine eigengenutzte Wohnung in einem Eigenheim oder einer Kleinsiedlung und für eine eigengenutzte Eigentumswohnung gelten die Sätze 1 und 2 mit der Maßgabe, daß die Wohnung bei einer vorzeitigen vollständigen Rückzahlung der öffentlichen Mittel, längstens bis zum Ablauf des Jahres der Rückzahlung und bei einer Ablösung nach § 69 des Zweiten Wohnungsbaugesetzes längstens bis zum Ablauf des fünften Kalenderjahres nach dem Jahre der Ablösung als öffentlich gefördert gilt." ' Bonn, den 10. November 1971 Niegel Dr. Hubrig Erpenbeck Dr. Jobst Baier Dr. Kempfler Schedl Klinker Höcherl Ott Dr. Wittman (München) Pfeifer Dr. Czaja Dr. Schulze-Vorberg Kiechle Dr. Siemer Biehle Dr. Sprung Dr. Althammer Susset Balkenhol Dr. Stark (Nürtingen) Bewerunge Dr. Unland Dr. Früh Weigl Dr. Fuchs Ziegler Dr. Gatzen Dr. Zimmermann Dr. Häfele Zoglmann Anlage 5 Umdruck 241 Änderungsantrag der Fraktion der CDU/CSU zur zweiten Beratung des Entwurfs eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Bundeskindergeldgesetzes — Drucksachen VI/2643, VI/2784 —. Der Bundestag wolle beschließen: Artikel 1 wird wie folgt geändert.: Die Änderung des § 4 erhält die Bezeichnung Nummer 1; es wird folgende Nummer 2 angefügt: ,2. § 10 Abs. 1 erhält folgende Fassung: " (1) Das Kindergeld beträgt für das zweite Kind 25 Deutsche Mark, für das dritte Kind 60 Deutsche Mark, für das vierte Kind 70 Deutsche Mark, für das fünfte und jedes weitere Kind je 70 Deutsche Mark monatlich."' Bonn, den 9. November 1971 Dr. Barzel, Stücklen und Fraktion Anlage 6 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Börner vom 11. November 1971 auf die Mündlichen Fragen der Abgeordneten Becker (Nienberge) (SPD) (Drucksache VI/2792 Fragen A 57 und 58) : Wie hoch ist der derzeitige Personalfehlbestand an Ingenieuren bei der Deutschen Bundesbahn und der Deutschen Bundespost? Kann die Bundesregierung Angaben über Maßnahmen zum Abbau dieses Fehlbestandes machen? Bei der Deutschen Bundesbahn fehlen zur Zeit 532, bei der Deutschen Bundespost 5 250 Ingenieure des gehobenen technischen Dienstes. Zum Abbau dieses Fehlbestandes werden von beiden Verwaltungen folgende Maßnahmen ergriffen: 1. Intensive Nachwuchswerbung 2. Gewährung von Studienbeihilfen für Ingenieurstudenten 3. Gewährung von Ausbildungsbeihilfen für Fachoberschüler Die Deutsche Bundesbahn trifft darüber hinaus noch folgende Maßnahmen: 1. Freistellung von Mitarbeitern zur Durchführung eines Studiums an einer Ingenieurakademie 2. Vermittlung der Vorbildungsvoraussetzungen an Mitarbeiter für die spätere Aufnahme des Studiums an einer Ingenieurakademie Die Deutsche Bundespost stellt darüber hinaus Studienplätze an posteigenen Fachhochschulen zur Verfügung. Ferner sahen die zum 1. Januar 1971 gewährten Besoldungsverbesserungen für Ingenieure neben den allgemeinen Verbesserungen eine Erhöhung der Ingenieurzulage von 67 DM auf 145 DM vor. Anlage 7 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Börner vom 10. November 1971 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Schmitt-Vockenhausen (SPD) (Drucksache VI/2792 Frage A 59) : Welche Maßnahmen kann die Bundesregierung im Hinblick auf berechtigte Klagen aus der Bevölkerung treffen, damit die Vorrichtungen zur Vermeidung von Lärm- und Abgasbelästigungen an Fahrzeugen der Alliierten den deutschen Vorschriften, die im Rahmen des Umweltschutzes bereits getroffen oder schon geplant sind, entsprechen? Nach Artikel 57 Absatz 5 des Zusatzabkommens zum NATO-Truppenstatut finden die deutschen Vorschriften vorbehaltlich einer gebührenden Berücksichtigung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung auf Fahrzeuge der alliierten Stationierungstruppen keine Anwendung, wenn diese Fahrzeuge den Vorschriften des betreffenden Entsendestaates entsprechen. Eine völlige Anpassung der Fahrzeuge an die Erfordernisse des deutschen Rechts würde eine Revision der genannten Bestimmung voraussetzen, damit die Zustimmung der Alliierten. Eine solche Zustimmung der Alliierten zur Anpassung der Fahrzeuge an die jeweiligen nationalen Rechtsvorschriften des jeweiligen Standortes der Fahrzeuge wird kaum zu erwarten sein. Das gilt besonders in bezug auf Fahrzeuge, die im Hinblick auf ihren speziellen Verwendungszweck ohnehin nicht ganz den Anforderungen an zivile Fahrzeuge entsprechen können. Die Bundesregierung gibt daher gezielten Verhandlungen mit den Alliierten über Abhilfemaßnahmen im Falle berechtigter Beanstandungen den Vorzug. Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 151. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 11. November 1971 8737 Im übrigen hofft die Bundesregierung, daß sich das Problem der Abgas- und Lärmemissionen durch Kraftfahrzeuge durch die Bemühungen der EWG in Brüssel, der ECE in Genf und auch des NATO-Umweltausschusses um eine weitere internationale Rechtsangleichung in nicht zu ferner Zukunft lösen läßt. Anlage 8 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Börner vom 10. November 1971 auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Picard (CDU/CSU) (Drucksache VI/2792 Fragen A 60 und 61): In welcher Höhe und unter welchen Bedingungen werden vom Bundesverkehrsministerium Zuschüsse für die Errichtung von Gleisanlagen zur Ansiedlung von Industrie in Gemeinden und Städten gewährt? Auf welche Weise beabsichtigt die Bundesregierung, den notwendigen Finanzbedarf für die Anlage von Industriegleisen bei der Industrieansiedlung als Maßnahme der Strukturverbesserung sicherzustellen? Für den Bau von Stammgleisen können den Gemeinden und Städten im Rahmen des Programms der Bundesregierung zur Förderung des kombinierten Verkehrs und des Gleisanschlußverkehrs verlorene Zuschüsse bis zu 80 % der Investitionskosten bewilligt werden. Bei Ladegleisen und Nebenanschlüssen an solche Stammgleise kann der Bund bis zu 45 % der zuwendungsfähigen Kosten übernehmen, davon 15 % in Form von zinsfreien Darlehen. Die Vorhaben müssen sparsam geplant und der technische Aufwand den Erfordernissen angepaßt sein. Das Förderungsprogramm der Bundesregierung, das von Anfang an für die Jahre 1969 bis 1972 als eine zeitlich begrenzte und einmalige Aktion, d. h. als Initialzündung gedacht war, läuft im nächsten Jahr aus und kann auf Grund von Auflagen der Europäischen Kommission in Brüssel nicht verlängert werden. Anlage 9 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Börner vom 11. November 1971 auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Müller-Hermann (CDU/CSU) (Drucksache VI/2729 Fragen A 62 und 63) : Inwieweit ist der von der Bundesregierung vorgelegte Entwurf eines Gesetzes über die weitere Finanzierung von Maßnahmen zur Verbesserung der Verkehrsverhältnisse der Gemeinden und des Bundesfernstraßenbaus Bestandteil des von ihr seit langem für den Herbst 1971 angekündigten Gesamtkonzepts für den innerstädtischen Verkehr? Wird die Bundesregierung dem Deutschen Bundestag dieses Gesamtkonzept vor der abschließenden Beratung des Gesetzentwurfs über die weitere Finanzierung von Maßnahmen zur Verbesserung der Verkehrsverhältnisse der Gemeinden und des Bundesfernstraßenbaus vorlegen? Der Entwurf eines Gesetzes über die weitere Finanzierung von Maßnahmen zur Verbesserung der Verkehrsverhältnisse der Gemeinden und des Bundesfernstraßenbaus ist nicht als ein Bestandteil einer Konzeption für die Verbesserung des öffentlichen Personennahverkehrs zu verstehen. Der kommunale Bereich wird lediglich in Artikel 2 angesprochen. Insoweit ist der Entwurf jedoch eine wesentliche finanzielle Grundlage für bestimmte Maßnahmen, die in dem vom Bundesverkehrsministerium entwickelten Konzept enthalten sind, das zur Zeit von der Bundesregierung beraten wird. Der Entwurf einer Konzeption wird am 24. November 1971 erstmals zwischen den Ressorts beraten. Zu den Lösungsvorschlägen wurden zum überwiegenden Teil Gesetzes- und Verordnungsentwürfe erarbeitet. Die zum Teil sehr schwierigen Fragen mit weitreichenden Folgen wie z. B. der Ausgleich gemeinwirtschaftlicher Lasten im gesamten Bereich des öffentlichen Personennahverkehrs lassen eine gründliche Überprüfung ratsam erscheinen. Die Bundesregierung bleibt jedoch bemüht, die Konzeption in den ersten Monaten des kommenden Jahres dem Parlament vorzulegen. Anlage 10 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Börner vom 10. November 1971 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Schmitt-Vockenhausen (SPD) (Drucksache VI/2792 Frage A 64) : Welche Möglichkeiten sieht die Bundesregierung zur schnellen Schaffung neuer, geeigneterer Vorschriften, nachdem am 28./29. Oktober 1971 in Offenbach erneut auf einem Tankschiff drei Menschen ums Leben gekommen sind, um eine Gesprächsrunde in Gang zu bringen, in der der Bund, die Länder, der Bundesverband der chemischen Industrie, die Gewerkschaften und die zuständigen Berufsgenossenschaften nach Lösungen zur Vermeidung künftiger Tankerbrände suchen? Der Länderfachausschuß Binnenschiffahrt beim Bundesminister für Verkehr hat in seiner Sitzung am 4. März 1971 eine Bund-Länder-Arbeitsgruppe eingerichtet, die sich mit der Frage der Übernahme der am 1. Januar auf den Bundeswasserstraßen in Kraft tretende Verordnung über die Beförderung gefährlicher Güter (ADNR) in die Hafenpolizeiverordnungen der Länder befassen und in diesem Zusammenhang auch prüfen soll, welche zusätzlichen Sicherheitsvorschriften wegen der besonderen Verhältnisse in den Häfen erforderlich sind. Diese Bund-Länder-Arbeitsgruppe hatte in ihrer Sitzung am 12. Oktober bereits beschlossen, besondere Vorschriften zur Sicherheit beim Laden oder Löschen gefährlicher Güter in den Häfen vorzuschlagen. Das Land Hessen hat auf Grund des Unfalls vom 28. Oktober 1971 im Hafen Offenbach am 1. November 1971 um sofortige Einberufung der Bund-Länder-Arbeitgruppe gebeten, mit dem Ziel, möglichst schnell zu wirksamen Regelungen zu kommen. Die Arbeitsgruppe wird am 15. November in Bonn zusammentreten, um entsprechende Vorschläge auszuarbeiten. Im Rahmen dieser Besprechung soll auch mit dem Bundesverband der chemischen Industrie, der Gewerkschaft ÖTV, der Binnenschiffahrtsberufs-Genossenschaft und der Schiffahrt gesprochen werden. Anlage 11 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Börner vom 11. November 1971 auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Meister (CDU/CSU) (Drucksache VI/2792 Fragen A 65 und 66) : Ist der Bundesregierung bekannt, daß die Entscheidung für eine südliche Trassierung der B 36 im Raum Karlsruhe deswegen gefällt werden mußte, da die Arbeiten in Rheinland-Pfalz so weit fortgeschritten sind, daß eine andere Trassierung in Baden-Württemberg grundsätzlich ausgeschlossen werden mußte? Hält die Bundesregierung in diesem Fall die Schaffung von vollendeten Tatsachen für richtig, oder ist die Bundesregierung 8738 Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 151. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 11. November 1971 in diesem Fall nicht mehr in der Lage, ihre Kompetenzen zu vertreten? Bei der Übermittlung der Fragen ist offensichtlich ein Fehler unterlaufen. Aus der Fragestellung geht eindeutig hervor, daß hier nicht die Trassierung der B 36, sondern die Linie der geplanten Bundesautobahn Karlsruhe—Pforzheim angesprochen wird. Unter dieser Annahme beantworte ich die beiden Fragen wie folgt: Eine endgültige Entscheidung über die Trassenführung der geplanten Entlastungsautobahn Karlsruhe—Pforzheim—Stuttgart ist bis jetzt noch nicht gefällt worden. Die bisher durchgeführten Voruntersuchungen haben allerdings gezeigt, daß — unabhängig von den Planvorstellungen in Rheinland-Pfalz, die nicht außer acht gelassen werden dürfen — auf dem Gebiet des Landes Baden-Württemberg nur eine südlich der bestehenden Autobahn verlaufende Entlastungsautobahn verkehrlich und wirtschaftlich zu vertreten ist. Anlage 12 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Börner vom 9. November 1971 auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Kater (SPD) (Drucksache VI/2792 Fragen A 69 und 70) : Welches sind die Gründe dafür, daß die Deutsche Bundespost ab diesem Jahr nicht mehr die obligatorische Rückgabe alter Telefonbücher bei der Neuausgabe von Telefonbüchern verlangt? Was gedenkt die Bundesregierung zu veranlassen bzw. zu tun, um die durch Nichtrückgabe von Telefonbüchern entstehenden Probleme bei der Altpapierbeseitigung in den Einzugsgebieten von Mülldeponien, Müllzerkleinerungs- oder Müllverbrennungsanlagen zu lösen? Der Grund ist, daß in den letzten Jahren besonders von älteren Kunden immer wieder bemängelt worden ist, daß die Deutsche Bundespost bei der Herausgabe eines neuen Fernsprechbuches verlangt hat, daß gleichzeitig das alte Buch zurückgegeben wird. Die Deutsche Bundespost hat sich entsprechend einem Vorschlag, den der Herr Kollege Dr. Arndt in der Fragestunde am 11. März 1971 gemacht hat, wegen der alten Bücher mit der Bundesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege in Verbindung gesetzt und angefragt, ob dort Verwendung dafür besteht. Die Arbeitsgemeinschaft hat diese Anfrage sehr begrüßt. Zur Zeit finden Gespräche mit dem Deutschen Roten Kreuz statt, in denen vereinbart werden soll, die alten Fernsprechbücher den Altpapiersammlungen zuzuführen. Sobald diese Vereinbarungen getroffen sind, beabsichtigt die Deutsche Bundespost, ihre Kunden entsprechend zu informieren. Anlage 13 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Ravens vom 11. November 1971 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Althammer (CDU/CSU) (Drucksache VI/2792 Frage A 74): In welcher Weise hat das Bundesministerium für Städtebau und Wohnungswesen zur Finanzierung der Illustrierten V-illustriert Nr. 2/1971 des SPD-parteieigenen Neuen Vorwärtsverlages Nau & Co. beigetragen? Das Bundesministerium für Städtebau und Wohnungswesen ist an der Finanzierung der Illustrierten V-illustriert Nr. 2/71 nicht beteiligt. Es hat allerdings in die Illustrierte eine als solche gekennzeichnete Public-relations-Seite eingeschoben, in der über die Demonstrativmaßnahmen des Ministeriums berichtet wird. Anlage 14 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Rosenthal vom 10. November 1971 auf die Zusatzfrage des Abgeordneten Kiechle (CDU/CSU) zu der Mündlichen Frage des Abgeordneten Bittelmann (CDU/ CSU) *). In der Fragestunde der 140. Sitzung des Deutschen Bundestages am 13. Oktober 1971 hatte ich Ihnen zugesagt, die Diskrepanz zwischen den Zahlen des Statistischen Bundesamtes und des Aufwertungsberichts 1971 der Bundesregierung über die Einkommensentwicklung der deutschen Landwirtschaft im Jahre 1970 überprüfen zu lassen. Das ist inzwischen in Zusammenarbeit mit dem Bundesminister für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten und dem Statistischen Bundesamt erfolgt. Dabei konnte eine weitgehende Klärung der aufgetretenen Differenzen erreicht werden: Sie beruhen auf Unterschieden in der Bereichsabgrenzung, der Berechnungsmethode und des statistischen Informationsstandes zum Zeitpunkt der Erstellung der Zahlen. Wie ich in der Fragestunde bereits ausgeführt habe, hat das Statistische Bundesamt für 1970 nur Angaben über die Landwirtschaft einschließlich Forstwirtschaft und Fischerei veröffentlicht. Danach ergibt sich für diesen Bereich gegenüber 1969 ein Rückgang der Wertschöpfung um 90 Millionen DM. Hinter diesem Rückgang steht allerdings eine beträchtliche Steigerung der Wertschöpfung in der Forstwirtschaft, so daß 1970 die Einkommen der Landwirtschaft im engeren Sinne auch nach den Berechnungen des Statistischen Bundesamtes gesunken sind: allerdings nur um 440 Millionen DM. Der Aufwertungsbericht der Bundesregierung vom Mai dieses Jahres ging demgegenüber teilweise von früheren statistischen Informationen aus, die inzwischen durch neuere Zahlen korrigiert wurden. Legt man den gegenwärtigen Informationsstand zugrunde, so würde sich der im Aufwertungsbericht für 1970 auf 900 Millionen DM bezifferte Rückgang der Wertschöpfung in der Landwirtschaft auf 710 Millionen DM ermäßigen. Zwischen den Zahlen des Statistischen Bundesamtes und des Aufwertungsberichts verbleibt somit für die Einkommensentwicklung der Landwirtschaft im Jahre 1970 noch eine Differenz von 270 Millionen DM. Diese ist darauf zurückzuführen, daß die Zahlen im Aufwertungsbericht an die EG-Kommission methodisch bereits nach dem neuen Europäischen System Volkswirtschaftlicher Gesamtrechnungen (ESVG) ermittelt wurden. Das Statistische Bundesamt hat sich diesem System bisher noch nicht vollständig anpassen können; es ist jedoch bemüht, eine solche Anpassung soweit und sobald als möglich zu erreichen. Ich hoffe, daß ich damit zur Aufklärung der aufgetretenen Diskrepanzen beitragen konnte. ') Siehe 140. Sitzung Seite 8138 D
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Dr. Lauritz Lauritzen


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die Einzelheiten des Gesetzentwurfs zur Durchführung des langfristigen Wohnungsbauprogramms sind in den Ausschüssen und im Plenum eingehend beraten worden. Ich darf mich daher auf einige grundsätzliche Bemerkungen beschränken.
    Ich möchte aber zuvor Gelegenheit nehmen, allen Kolleginnen und Kollegen herzlich zu danken, die sich für das Zustandekommen des Gesetzes eingesetzt haben. Das gilt besonders für die Mitglieder des federführenden Ausschusses, aber ebenso für die Mitglieder des mitberatenden Haushaltsausschusses, die trotz der mit der Beratung mancher Gesetzentwürfe aus dem Bereich des Wohnungswesens und Städtebaus verbundenen Arbeitsbelastung durch eine intensive Beratung dieses Gesetz verabschiedungsreif gemacht haben. Dafür, meine Damen und Herren, möchte ich Ihnen allen meinen ganz besonderen Dank sagen.
    Wann immer wir in den letzten Wochen und Monaten — das geschah ja zuletzt am vergangenen Donnerstag in diesem Hohen Hause über Fragen der Wohnungspolitik und des Wohnungsbaus beraten und diskutiert haben, ist eines immer wieder deutlich geworden: Wer die angespannte Situation auf dem Wohnungsmarkt beseitigen will, muß mehr Wohnungen bauen.

    (Abg. Baier: Sehr richtig!)

    Das ist nicht nur meine persönliche Überzeugung;

    (Abg. Baier: Das ist auch unsere!)

    das ist das Ziel der Politik der Bundesregierung, das sie mit ihrem langfristigen Wohnungsbauprogramm erreichen will. Dem dient auch das Gesetz, das wir jetzt verabschieden wollen.
    Diese Bundesregierung, das darf ohne Übertreibung gesagt werden, mißt dem Wohnungsbau den Stellenwert bei, der ihm als Teil — —

    (Abg. Baier: Diese Bundesregierung hat die wenigsten Wohnungen gebaut!)

    — Ich komme gleich dazu, Herr Baier. Ich weiß nicht, warum Sie immer so nervös sind, wenn ich hier stehe. Wahrscheinlich sind das die Erfahrungen des gestrigen Tages, die bei Ihnen heute noch nachwirken.

    (Beifall bei den Regierungsparteien. — Zuruf des Abg. Baier.)

    Diese Bundesregierung, das darf ich trotz Ihres Einwurfes noch einmal wiederholen, darf ohne Übertreibung für sich in Anspruch nehmen, daß sie dem Wohnungsbau den besonderen Stellenwert beimißt, der ihm als Teil einer aktiven Gesellschaftspolitik zukommt.
    Aber, meine Damen und Herren, mehr Wohnungen erfordern größere finanzielle Anstrengungen. Gerade darum hat sich die Bundesregierung in der Vergangenheit bemüht, und sie wird es ebenso in der Zukunft tun.
    Das langfristige Wohnungsbauprogramm, für das dieses Gesetz jetzt verabschiedet werden soll, sieht jährlich 160 Millionen DM für die Grundförderung des sozialen Wohnungsbaus vor; darüber hinaus aber bereits ab 1971 zusätzlich jährlich 250 Millionen DM für das Intensivprogramm, bei dem es vor allem um die Wohnversorgung kinderreicher Familien, junger Familien, alter Menschen und Alleinstehender geht, und weiterhin bereits ab 1971 zusätzlich die Mittel für das Regionalprogramm, die der Bund allein aufzubringen hat. Mit diesem Regionalprogramm sollen jährlich 50 000 Wohnungen in Entwicklungsschwerpunkten wirtschaftlich schwacher Gebiete und vor allen Dingen auch in den Brennpunkten des Wohnungsbedarfs gefördert werden.
    Alle diese Mittel, die ich eben genannt habe, sind bereits im Bundeshaushalt 1971 veranschlagt. Sie sind darüber hinaus im Haushaltsentwurf 1972 vorgesehen und in der mittelfristigen Finanzplanung abgesichert.
    Diese neue Wohnungspolitik läßt bereits jetzt Erfolge sichtbar werden, an denen auch das langfristige Wohnungsbauprogramm seinen Anteil hat. Meine Damen und Herren, so weist die amtliche Statistik für die ersten acht Monate dieses Jahres — von Januar bis August 1971 — aus, daß die Zahl der fertiggestellten Wohnungen 195 400 erreicht hat. Das bedeutet gegenüber dem Jahre 1970 eine Steigerung von 23 %. Die Zahl der Baugenehmigungen ist auf über 456 000 angewachsen. Das ist eine Steigerung um 14,1 % gegenüber 1970. Die Zahl der Bewilligungen im sozialen Wohnungsbau ist um über 13 % gesteigert worden.
    Meine Damen und Herren, diese Indikatoren, die ja nicht Ziele anzeigen, sondern Ergebnisse nachweisen, lassen die Erwartung zu, daß wir im Jahre 1971 mit einem Gesamtfertigstellungsergebnis von mindestens 520 000, wenn nicht noch mehr, Wohnungen rechnen können.
    Mit dem Wohnungsbauänderungsgesetz, das jetzt zur dritten Lesung ansteht, wollen und müssen wir nun die Vorschriften des Zweiten Wohnungsbaugesetzes an die Zielrichtung des langfristigen Wohnungsbauprogramms anpassen. Wir haben es hier also noch nicht mit einer umfassenden Reform dieses Gesetzes zu tun. Eine solche umfassende Reform, die nach meiner Meinung notwendig ist, muß einer zukünftigen Initiative überlassen bleiben.
    Meine Damen und Herren, heute geht es darum, einige wesentliche Punkte des Zweiten Wohnungsbaugesetzes so zu ändern, daß die Durchführung des langfristigen Wohnungsbauprogramms seiner Zielsetzung entsprechend möglich ist. Dabei scheinen mir folgende Punkte besonders wesentlich zu sein.
    Erstens. Durch die Erhöhung der Einkommensgrenzen wird der Einkommensentwicklung der letzten Jahre Rechnung getragen.
    Zweitens. Mit der Aufspaltung der Einkommensgrenzen und mit der speziellen Förderungsmethode der degressiven Aufwendungsdarlehen im Regionalprogramm wirken wir einer Fehlbelegung oder Fehlsubventionierung der Sozialwohnungen weiter entgegen.



    Bundesminister Dr. Lauritzen
    Drittens. Mit der Verlängerung der gesetzlichen Bindungsdauer bei vorzeitiger Rückzahlung der öffentlichen Mittel von fünf auf zehn Jahre wird der zunehmenden Tendenz privater Bauherren entgegengewirkt, sich durch vorzeitige Rückzahlungen von den Belegungs- und Mietpreisbindungen zu befreien.
    Meine Damen und Herren, das Entscheidende scheint mir zu sein, daß mit diesem Gesetz ein weiterer Baustein in das Gesamtkonzept der Wohnungspolitik der Bundesregierung und der sie tragenden Koalition eingefügt wird. Dieses Konzept — ich will es einmal kurz darstellen — umfaßt folgendes.
    Erstens: das langfristige Wohnungsbauprogramm, das bereits in diesem Haushaltsjahr angelaufen ist.
    Zweitens: das Zweite Wohngeldgesetz, das am 1. Januar dieses Jahres in Kraft getreten ist und eine bessere wirtschaftliche Sicherung für Mieter mit geringem Einkommen bedeutet.
    Drittens: das Gesetz zur Verbesserung des Mietrechts und zur Begrenzung des Mietanstiegs, das am 10. November dieses Jahres in Kraft getreten ist.
    Viertens: das Gesetz über den Kündigungsschutz für Mietverhältnisse über Wohnraum, das gestern von dem Hohen Hause endgültig verabschiedet worden ist und nun in Kraft treten kann.
    Leider sind diese beiden Gesetze durch die Opposition verzögert worden, sehr zum Nachteil von Millionen von Mietern, die seit langem darauf warten. Diese beiden Gesetze bringen für den Mieter eine entscheidende Verbesserung seiner rechtlichen Position. Bei der Beratung dieser beiden Gesetze ist aber zweierlei sehr deutlich geworden: auf der einen Seite klare Mehrheiten für die Koalition und auf der anderen Seite die Grenze für eine Taktik, die sich darum bemüht, diese Mehrheiten zu überspielen.
    Zum Konzept unserer Wohnungspolitik gehört schließlich das Wohnungsbauänderungsgesetz, das jetzt verabschiedet werden soll. Daß in diesen Zusammenhang auch das Städtebauförderungsgesetz gehört, das am 1. August 1971 in Kraft getreten ist, bedarf wohl keiner besonderen Erwähnung.
    Meine Damen und Herren, damit wird die Konzeption einer neuen Wohnungspolitik erkennbar, die die Aufgaben und Ziele aus anderer Sicht sieht und getragen ist von hoher sozialer Verantwortung für die Bürger unseres Staates, die immer noch darunter leiden müssen, daß wir keinen ausgeglichenen Wohnungsmarkt haben.
    Aber ebenso kann doch nicht mehr darüber hinweggesehen werden — lassen Sie mich das zum Schluß klar und deutlich sagen —, daß wir hier nicht nur von Plänen und Zielen sprechen, sondern daß es sich eindeutig um Leistungen und Ergebnisse unserer bisherigen Politik handelt.

    (Beifall bei den Regierungsparteien.)

    Um den erwähnten Baustein in dieses Konzept einfügen zu können, darf ich das Hohe Haus bitten, dem vorliegenden Gesetzentwurf zuzustimmen.

    (Beifall bei den Regierungsparteien.)



Rede von Dr. Hermann Schmitt
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)
Das Wort hat der Abgeordnete Orgaß.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Gerhard Orgaß


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Herr Präsident! Meine verehrten Damen, meine Herren! Die Ausführungen des Herrn Ministers für Städtebau und Wohnungswesen, Dr. Lauritzen, der bei der Verabschiedung des Wohnungsbauänderungsgesetzes 1971 offenbar die Materie und damit auch den Ort verwechselt hat,

    (Abg. Baier: Sehr richtig!)

    könnten zu einer grundsätzlichen Generaldebatte über seine Wohnungsbaupolitik Anlaß geben. Wir wollen das aber heute nicht aufgreifen. Erstens drängen die Geschäftsführer, weil wir noch andere Punkte auf der Tagesordnung haben. Zweitens sind wohl die Haushaltsberatungen der Ort für eine solche Generaldebatte. Drittens hat der Minister im Ausschuß verbindlich erklärt, daß dieses Wohnungsbauänderungsgesetz nur einen Teilkomplex vorwegnehmen soll und bis zum März 1972 eine umfassende Novellierung des Zweiten Wohnungsbaugesetzes vorgelegt werden soll. Ich bin erstaunt, daß der Minister, der sonst alle möglichen Punkte hier vor dem Parlament glaubte ausbreiten zu müssen, diese seine Ankündigung nicht wiederholt hat. Wir meinen aber, daß es protokollarisch festgehalten werden sollte.
    Das Gesetz hat als wesentliche Konsequenz die Erhöhung der Einkommensgrenzen für den sozialen Wohnungsbau zum Inhalt. Damit folgt dieser Gesetzentwurf dem Antrag der Opposition Drucksache VI/142, den wir schon im Herbst 1969 gestellt haben. Das Gesetz kommt reichlich spät, weil wir in der Zwischenzeit bei der Wohnungsvergabe in erhebliche Zeitnot geraten sind.
    Mit der Erhöhung der Einkommensgrenzen wird nur der inzwischen beim Wohnungsbau eingetretenen Kosteninflation in etwa Rechnung getragen. Wenn die wirtschaftliche Entwicklung so weitergeht, werden wir uns bei der Novellierung des Zweiten Wohnungsbaugesetzes erneut mit höheren Einkommensgrenzen für den sozialen Wohnungsbau befassen müssen. Hier sieht man so deutlich wie an keiner anderen Stelle, wie gefährlich es ist, keine Preisstabilität und Preisdisziplin zu halten. Der Wohnungsbau wird durch diese Maßnahmen nicht nur kurzfristig, sondern auf viele Jahrzehnte hin betroffen. Das sind Einbuchtungen, die nie und von keiner Regierung wiedergutgemacht werden können.
    Meine Damen und Herren, wir sind sehr dankbar, daß die sozialdemokratische Fraktion im Ausschuß trotz Gegensteuern der Regierungsvertreter wenigstens unserem Antrag gefolgt ist, die älteren Sozialwohnungen den Kreisen vorzubehalten, die besonders betroffen sind, die nämlich um 20 % und mehr unter der Einkommensgrenze liegen. Ich bin insbesondere Ihnen, Frau Meermann, sehr dankbar, daß Sie sich trotz des Widerstandes der Regierung mit Ihren Freunden darüber hinweggesetzt haben und den Betroffenen geholfen haben, statt in diesem Falle der Regierung zu folgen.



    Orgaß
    In der Frage des Regionalprogramms sehen wir eine Möglichkeit, um denen zu helfen, die bis zu 40 % über den jetzt genannten Einkommensgrenzen liegen. Wir haben aber bereits erfahren müssen, daß auf Grund des Finanzierungssystems, durch das die Kostenmiete durch eine sogenannte Finanzierungsmiete über einen Zeitverlauf von 12 Jahren heruntermanipuliert wird, wobei dann aber, da es nur Aufwendungskredite sind, die Differenz später wieder dazukommt, diese Art von Mieten nach 12 Jahren höher sein werden als bei den jetzt im steuerbegünstigten Wohnungsbau erstellten Wohnungen. Das hat eine Reihe von Wohnungsunternehmen veranlaßt, von dieser Möglichkeit der Finanzierung ihrer Wohnungen keinen Gebrauch zu machen.
    Der Regierungsvertreter hat erklärt, daß diese Maßnahme des Regionalprogramms geradezu geeignet sei, insbesondere Wohnungseigentum zu schaffen. So sehr wir als Christliche Demokraten auf Maßnahmen zur breiten Streuung von Eigentum bedacht sind, möchten wir dennoch warnen. Es darf nicht dahin kommen, daß diese Mittel, weil sie sonst kaum genommen werden, in die Appartementhäuser an der Nord- und Ostsee fließen, wie es schon bekanntgeworden ist. Es kann nicht Sinn der Maßnahmen sein, solche Mittel dafür zu verwenden.
    Zum Intensivprogramm können wir auch nur sagen: Das ist alter Wein in neuen Schläuchen. Wir haben das schon gehabt, und wir begrüßen es. Wir stellen fest, daß der Minister seine großen Ankündigungen in der Realität einfach nicht erfüllen kann. Für das Jahr 1971 hat er 50 000 Wohneinheiten im Rahmen des Intensivprogramms zugesagt. Wir haben im Ausschuß erfahren, daß bestenfalls 21 000 gefördert werden können. Für das Jahr 1972 werden diese großkotzigen Maßnahmen bereits durch die Maßnahmen der Länder halbiert. Die Kritik hieran richtet sich insbesondere darauf, daß die Bundesregierung neue Programme schafft, deren Finanzierung aber weitgehend den Ländern überläßt und sich nur mit einem Bruchteil an dieser Finanzierung beteiligt. Das bedeutet, daß die Länder, die ohnehin zu geringe Mittel haben, um ihren Aufgaben im sozialen Wohnungsbau nachkommen zu können, das aus den Mitteln der allgemeinen Grundförderung herausziehen müssen, um diese Intensivförderung betreiben zu können. Wir können damit feststellen, daß diese Regierung zwar mehr Programme hat, aber nicht eine einzige Wohnung mehr baut.

    (Abg. Baier: Weniger!)

    Das ist das Ergebnis. Ob wesentlich weniger, werden wir ja am Ende sehen,

    (Abg. Baier: Bisher weniger!)

    wenn die Zahlen statistisch zu Buch schlagen. Wir meinen also, man sollte hier sehen, daß wir nicht in eine falsche Richtung kommen.
    Enttäuscht sind wir auch, daß der Bundesminister das Thema der Fehlbelegung einfach beiseite geschoben hat, weil er jetzt nicht den politischen Mut zu einer solchen Maßnahme hat. Die Bund-LänderKommission hat einen beachtenswerten Vorschlag gemacht, nämlich die Berechtigungsscheine für den sozialen Wohnungsbau nicht für ewig und drei Tage auszugeben, sondern zunächst für fünf Jahre und dann für drei Jahre, wobei diejenigen, die eine Verlängerung haben wollen, das dann prüfen lassen müssen. Der Minister hat, ohne den Beweis anzutreten, einfach erklärt, das mache zuviel Verwaltungsaufwand, das sei nicht durchführbar.
    Denn wir sollten uns darüber im klaren sein, meine Damen und Herren, daß das Problem der Gerechtigkeit keineswegs nur im Verhältnis zwischen Vermieter und Mieter liegt. Es liegt vielmehr auch im Verhältnis der Mieter zueinander. Wir müssen doch sehen, daß in der heutigen Gesellschaft, die wir als eine Leistungsgesellschaft bezeichnen, der soziale Status einer Familie weitgehend nicht mehr von ihrem Leistungsvermögen, sondern von ihrer Wohnung abhängt, die sie zufälligerweise hat. Dadurch können sich Differenzen bezüglich des verfügbaren Einkommens von mehreren hundert Mark ergeben. Wir meinen, hier hätte der Minister mehr politischen Mut beweisen müssen. Wir wären jedenfalls bereit gewesen, ihm in diesem Punkt zu folgen.
    Wir sind auch ungehalten darüber, daß man dem Vorschlag des Bundesrates, auf dem Wege zu mehr Gerechtigkeit einen Schritt voranzugehen und die sogenannte Unternehmensmiete auch für diejenigen Objekte einzuführen, die innerhalb von fünf Jahren wertgleich von einem Unternehmen gebaut werden, nicht gefolgt ist. Das Unternehmen könnte dann eine Durchschnittsmiete verlangen. Es ist weder sachlich noch soziologisch noch sonstwie zu begründen, sondern einfach ungerecht, daß bei in jeder Hinsicht völlig gleichen Objekten dennoch eine völlig unterschiedliche Miete festgesetzt werden kann, die der einzelne zu tragen hat. Niemand sieht dies ein, und das ist auch nicht nötig.
    Wir bedauern, daß der Staatssekretär auf unsere Fragen nur sehr ausweichende Antworten gegeben und lediglich von großen Schwierigkeiten gesprochen hat. Er hat aber erklärt — das möchte ich hier festgehalten wissen —, daß er bei der Novellierung des Zweiten Wohnungsbaugesetzes auch diese Frage ansprechen werde. Wenn er es nicht tut, werden wir Anträge stellen, damit dieses Problem aus der Welt geschafft wird.
    Meine Damen und Herren, das waren in aller Eile ein paar Takte der Begleitmusik, die wir dem Wohnungsbauänderungsgesetz 1971 mit auf den Weg geben mußten. Für uns sind nicht die angekündigten Programme, sondern für uns ist das Ergebnis entscheidend. An euren Früchten werdet ihr gemessen.
    Wir werden diesem Gesetz dennoch unsere Zustimmung geben und werden alles dafür tun, daß die Versprechungen, soweit es an uns liegt, auch eingehalten werden können. Wir bezweifeln aber, ob dies ohne eine allgemeine Preisstabilität und ohne daß die Regierung die Preise wieder in den Griff bekommt möglich sein wird.

    (Beifall bei der CDU/CSU.)