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    Deutscher Bundestag 148. Sitzung Bonn, Donnerstag, den 4. November 1971 Inhalt: Große Anfrage betr. Lage der Städte und Gemeinden (Abg. Dr. Schneider [Nürnberg] und Fraktion der CDU/CSU) (Drucksachen VI/2429, VI/2600) — Fortsetzung der Aussprache — Erpenbeck (CDU/CSU) . . . . . . 8495 B Dr. Lauritzen, Bundesminister . . . 8496 D Entwurf eines Gesetzes zur Sicherstellung der Leistungen der Zusatzversorgungsanstalten des öffentlichen Dienstes (Drucksache VI/2095) ; Bericht des Haushaltsausschusses gem. § 96 GO (Drucksache VI/2738), Schriftlicher Bericht des Innenausschusses (Drucksache VI/2737) —Zweite und dritte Beratung . . . . 8498 D Entwurf eines Gesetzes über amtlich anerkannte Sachverständige und amtlich anerkannte Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr (Kraftfahrzeugsachverständigen-Gesetz) (Drucksache VI/2181); Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Verkehr und für das Post- und Fernmeldewesen (Drucksache VI/2742) — Zweite und dritte Beratung — . . . . . . . . . . . 8499 A Entwurf eines Gesetzes über die weitere Finanzierung von Maßnahmen zur Verbesserung der Verkehrsverhältnisse der Gemeinden und des Bundesfernstraßenbaus (Drucksache VI/2767) — Erste Beratung — Krammig (CDU/CSU) . . . . . . 8499 C Dr. Apel (SPD) . . . . . . . . 8501 D Ollesch (FDP) . . . . . . . . . 8504 A Lemmrich (CDU/CSU) . . 8505 D, 8511 C Leber, Bundesminister . . . . . . 8508 B Wrede (SPD) . . . . . . . . . 8513 C Dr. Jaeger, Vizepräsident . . . . 8514 D Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über das Branntweinmonopol (Drucksache VI/2768) — Erste Beratung — Offergeld (SPD) . . . . . . . . 8515 D Frau Funcke (FDP) . . . . . . . 8516 D Dr. Häfele (CDU/CSU) . . . . . 8518 A Porzner (SPD) . . . . . . . . . 8518 C Entwurf eines Gesetzes zur Errichtung einer nationalen Stiftung „Hilfswerk für das behinderte Kind" (Drucksache VI/926) ; Bericht des Haushaltsausschusses (Drucksache VI/2337), Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Jugend, Familie und Gesundheit (Drucksache VI/ 2300) — Dritte Beratung — Jahn, Bundesminister . . . . . . 8520 A Burger (CDU/CSU) . . . . . . 8521 C Glombig (SPD) 8522 D Frau Dr. Hentze (CDU/CSU) . . 8524 B Spitzmüller (FDP) 8525 B Entwurf eines Gesetzes zum Übereinkommen vom 29. April 1958 über die Hohe See (Drucksache VI/2726) — Erste Beratung — 8526 C Entwurf eines Gesetzes zu dem Vertrag vom 11. Februar 1971 über das Verbot der Anbringung von Kernwaffen und anderen Massenvernichtungswaffen auf dem Meeresboden und im Meeresuntergrund (Drucksache VI/2761) — Erste Beratung 8526 C II Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 148. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 4. November 1971 Entwurf eines Gesetzes zu dem Protokoll vom 12. März 1971 zur Änderung des Abkommens vom 7. Dezember 1944 über die Internationale Zivilluftfahrt (4. Änderung des Abkommens über die Internationale Zivilluftfahrt) (Drucksache VI/2762) — Erste Beratung — . . . . . 8526 C Sammelübersicht 28 des Petitionsausschusses über Anträge zu Petitionen (Drucksache VI/2754) . . . . . . . . . . 8526 D Antrag des Bundesrechnungshofes betr. Entlastung der Bundesregierung wegen der Bundeshaushaltsrechnungen und der Bundesvermögensrechnungen für die Haushaltsjahre 1968 und 1969 (Drucksache VI/2697) . . . . . . . . . . 8527 A Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Verkehr und für das Post- und Fernmeldewesen über den von der Bundesregierung vorgelegten Bericht über die Erfahrungen im Zusammenhang mit der Neuregelung des § 8 Personenbeförderungsgesetz (Drucksachen VI/2386, VI/2743) 8527 A Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Verkehr und für das Post- und Fernmeldewesen über die von der Bundesregierung vorgelegte Übersicht zu Pressepräferenzen im Fernmeldewesen verschiedener europäischer Länder und allgemeine vergleichbare Daten (Drucksachen VI/ 1392, VI/2741) . . . . . . . 8527 B Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Kapitalverkehrsteuergesetzes und anderer Gesetze (Drucksache VI/2769) — Erste Beratung — . . . . . . . . . . . 8527 B Mündlicher Bericht des Innenausschusses über die Vorschläge der Kommission der Europäischen Gemeinschaften für eine Verordnung (Euratom) des Rates zur Änderung der Regelung der Bezüge und sozialen Sicherheit der Atomanlagenbediensteten der Gemeinsamen Kernforschungsstelle, die in Belgien dienstlich verwendet werden eine Verordnung (EAG) des Rates zur Änderung der Regelung der Bezüge und der sozialen Sicherheit der Atomanlagenbediensteten der Gemeinsamen Kernforschungsstelle, die in Belgien dienstlich verwendet werden (Drucksachen VI/2408, VI/2513, VI/2727) . . . . . . . . . 8527 C Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Jugend, Familie und Gesundheit über die Vorschläge der Kommission der Europäischen Gemeinschaften für eine Richtlinie über die Verwirklichung der Niederlassungsfreiheit und des freien Dienstleistungsverkehrs für die selbständigen Tätigkeiten des Arztes eine Richtlinie über die gegenseitige Anerkennung der ärztlichen Diplome, Prüfungszeugnisse und sonstigen Befähigungsnachweise eine Richtlinie zur Koordinierung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften für die selbständigen Tätigkeiten des Arztes eine Richtlinie über die Verwirklichung der Niederlassungsfreiheit und des freien Dienstleistungsverkehrs für die selbständigen Tätigkeiten des Zahnarztes eine Richtlinie über die gegenseitige Anerkennung der zahnärztlichen Diplome, Prüfungszeugnisse und sonstigen Befähigungsnachweise eine Richtlinie zur Koordinierung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften für die selbständigen Tätigkeiten des Zahnarztes (Drucksachen V/4012, VI/2755) . . 8527 C Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten über die Vorschläge der EG-Kommission für eine Verordnung des Rates zur Festsetzung der Grundregeln für die Finanzierung der Interventionsausgaben auf dem Binnenmarkt für Obst und Gemüse eine Verordnung des Rates zur Änderung der Verordnung (EWG) Nr. 988/68 des Rates vom 15. Juli 1968 über die Finanzierung der Interventionsausgaben und der Erstattungen für Obst und Gemüse eine Verordnung (EWG) des Rates zur Ergänzung der Verordnung (EWG) Nr. 206/68 über Rahmenvorschriften für die Verträge und Branchenvereinbarungen für den Kauf von Zuckerrüben eine Verordnung (EWG) des Rates zur Änderung der Verordnung (EWG) Nr. 748/68 über die allgemeinen Regeln für die Übertragung eines Teils der Zuckererzeugung auf das folgende Zuckerwirtschaftsjahr eine Verordnung (EWG) des Rates zur Festlegung des von den Interventionsstellen zu zahlenden Preises für den Alkohol, der ihnen im Rahmen der vorgeschriebenen Destillation der Nebenerzeugnisse der Weinbereitung geliefert wird, und des dabei vom Europäischen Ausrichtungs- und Garantiefonds für die Landwirtschaft, Abteilung Garantie, zu übernehmenden Anteils eine Verordnung (EWG) des Rates zur Verschiebung für das Jahr 1970 des Zeitpunkts, zu dem die Kommission über Anträge auf Gewährung von Zuschüssen aus dem EAGFL, Abteilung Ausrichtung, entscheiden muß eine Verordnung (EWG) des Rates über die Beteiligung des EAGFL, Abteilung Ausrichtung, für das Jahr 1972 Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 148. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 4. November 1971 III eine Richtlinie des Rates betreffend die von den Mitgliedstaaten durchzuführenden statistischen Erhebungen und Schätzungen über die Erzeugung von Milch und Milcherzeugnissen (Drucksachen VI/2294, VI/2483, VI/2484, VI/2522, VI/2523, VI/2756) 8527 D Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Jugend, Familie und Gesundheit über den Vorschlag der Kommission der Europäischen Gemeinschaften für eine Richtlinie des Rates über die analytischen, pharmakologisch-toxikologischen und klischen Vorschriften und Protokolle für Arzneimittelversuche (Drucksachen VI/417, VI/2764) 8528 B Mündlicher Bericht des Innenausschusses über den Bericht des Bundesministers des Innern betr. Teilzeitbeschäftigung und langfristige Beurlaubung von Beamtinnen und Richterinnen (Drucksachen VI/2064, VI/2765) Frau Tübler (CDU/CSU) 8528 C Frau Funcke (FDP) 8528 D Dr. Mikat (CDU/CSU) 8529 B Mündlicher Bericht des Innenausschusses über den Bericht des Bundesministers des Innern betr. Arbeitsbedingungen des wissenschaftlichen und technischen Personals an den hochschulfreien Forschungseinrichtungen des Bundes und bei Zuwendungsempfängern des Bundes (Drucksachen VI/2044, VI/2766) . . . . . . . 8529 C Fragestunde (Drucksache VI/2775) Frage des Abg. Pfeifer (CDU/CSU) : Übergriffe von Studenten gegen einen Strafrechtslehrer der Universität Frankfurt Dr. von Dohnanyi, Parlamentarischer Staatssekretär . . . . . . 8530 A, B, C Pfeifer (CDU/CSU) 8530 B Dr. Gölter (CDU/CSU) 8530 C Frage des Abg. Dr. Gölter (CDU/CSU) : Möglichkeiten zum Schutz der Rechte des einzelnen Hochschullehrers Dr. von Dohnanyi, Parlamentarischer Staatssekretär . . . . . . . . 8530 C Frage des Abg. Dr. Gölter (CDU/CSU) : Rücktritt der Berliner Professorinnen Schröbler und Hennig von ihren Selbstverwaltungsämtern Dr. von Dohnanyi, Parlamentarischer Staatssekretär 8531 A, B, C Dr. Gölter (CDU/CSU) . . . . 8531 A, B Dr. Schmitt-Vockenhausen, Vizepräsident 8531 B Pfeifer (CDU/CSU) . . . . . . 8531 D Frage des Abg. Niegel (CDU/CSU) : Verhandlungen von Mitgliedern und Beratern der jetzigen Bundesregierung mit der Kommunistischen Partei Italiens und Mittelsmännern der SED Dr. Ehmke, Bundesminister . . . . 8531 D, 8532 A, B Niegel (CDU/CSU) . . . . . . . 8532 A Schedl (CDU/CSU) . . . . . . . 8532 B Frage des Abg. Dr. Schulze-Vorberg (CDU/CSU) : Anregung des Staatssekretärs Bahr betr. Errichtung eines sowjetischen Generalkonsulats in West-Berlin Dr. Ehmke, Bundesminister . . . 8532 C, D, 8533 A, C Dr. Schulze-Vorberg (CDU/CSU) . . 8532 D, 8533 A van Delden (CDU/CSU) 8533 C Frage des Abg. Dr. Wittmann (München) (CDU/ /CSU) : Pressemeldung betr. völkerrechtliche Anerkennung der „DDR" Ahlers, Staatssekretär . . 8534 A, B, C, D Dr. Wittmann (München) (CDU/CSU) 8534 B, C Dr. Sperling (SPD) . . . . . . . 8534 C Fragen des Abg. Kaffka (SPD) : Prüfung des Bundeskartellamts und des Bundesaufsichtsamts für das Versicherungs- und Bausparwesen betr. Prämienerhöhungen der Feuerversicherer Rosenthal, Parlamentarischer Staatssekretär . 8534 D, 8535 A, B, C, D, 8536 A Kaffka (SPD) 8535 A, B, D van Delden (CDU/CSU) 8535 B, 8536 A, B Dr. Schmitt-Vockenhausen, Vizepräsident 8536 A, B Frage des Abg. Löffler (SPD) : Verfahren der Europäischen Kommission wegen der Stickstoffpreise Rosenthal, Parlamentarischer Staatssekretär 8536 C, D Löffler (SPD) 8536 C, D Frage des Abg. Löffler (SPD) : Überprüfung des Verhaltens der deutschen Stickstoffindustrie durch das Bundeskartellamt Rosenthal, Parlamentarischer Staatssekretär 8537 A, B Löffler (SPD) . . . . . . . . 8537 A IV Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 148. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 4. November 1971 Frage des Abg. Breidbach (CDU/CSU): Äußerung des Parlamentarischen Staatssekretärs Rosenthal betr. Bundesminister Dr. Schiller Rosenthal, Parlamentarischer Staatssekretär . . 8537 B, C, D, 8538 A Breidbach (CDU/CSU) . . . 8537 B, C, D Dr. Schmitt-Vockenhausen, Vizepräsident . . . . . . . 8538 A Kiechle (CDU/CSU) 8538 A Vogt (CDU/CSU) 8538 B Frage des Abg. Breidbach (CDU/CSU) : Verhalten der Tarifpartner als Ursache der derzeitigen inflationären Entwicklung Rosenthal, Parlamentarischer Staatssekretär 8538 B, C Breidbach (CDU/CSU) 8538 B, C Fragen des Abg. Vogt (CDU/CSU) : Einberufung eines deutschen Hausfrauenparlaments Rosenthal, Parlamentarischer Staatssekretär . 8539 A, C, D, 8540 A, B Vogt (CDU/CSU) . . 8539 C, D, 8540 A Koenig (SPD) 8540 B Breidbach (CDU/CSU) 8540 B Frage des Abg. Dr. Früh (CDU/CSU) : Auffassung des Präsidenten des Deutschen Sparkassen- und Giroverbandes betr. den Grenzausgleich für die Landwirtschaft Rosenthal, Parlamentarischer Staatssekretär 8540 C, D Dr. Früh (CDU/CSU) 8540 D Frage des Abg. Reddemann (CDU/CSU) : Strukturförderungsprogramme für monostrukturierte Räume Rosenthal, Parlamentarischer Staatssekretär 8541 A, B Reddemann (CDU/CSU) . . . . 8541 A Frage des Abg. Hansen (SPD) : Steuerpflicht bei Wohnsitzverlegung des Alleingesellschafters einer Aktiengesellschaft ins Ausland Hermsdorf, Parlamentarischer Staatssekretär 8541 C Frage des Abg. Dr. Gatzen (CDU/CSU) : Aufkommen an Kraftfahrzeugversicherungsteuer in den Jahren 1970 und 1971 Hermsdorf, Parlamentarischer Staatssekretär . . . . 8541 D, 8542 B Dr. Gatzen (CDU/CSU) . . . . 8542 A, B Fragen des Abg. Bittelmann (CDU/CSU): Kostenbelastung des Agrarverkehrs durch die Erhöhung der Mineralölsteuer und der Kraftfahrzeugsteuer für Lastkraftwagen — Ausnahmeregelung für die Landwirtschaft Hermsdorf, Parlamentarischer Staatssekretär . . . . 8542 C, 8543 A Bittelmann (CDU/CSU) . 8542 D, 8543 A Kiechle (CDU/CSU) 8543 A Frage des Abg. Dr. Schmidt (Gellersen) (SPD) : Vorschriften über Fahrzeugbewegungen im Gelände für die Herbstmanöver in Niedersachsen Berkhan, Parlamentarischer Staatssekretär 8543 B, C Dr. Schmidt (Gellersen) (SPD) . . 8543 C Nächste Sitzung 8543 D Anlagen Anlage 1 Liste der beurlaubten Abgeordneten . . 8545 A Anlage 2 Änderungsantrag Umdruck 227 zur dritten Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über die Errichtung einer Stiftung „Hilfswerk für behinderte Kinder" (Drucksachen VI/926, VI/2300) . . . . . 8545 B Anlage 3 Schriftliche Antwort auf die Mündliche Frage des Abg. Schedl (CDU/ CSU) betr. Presseberichte über die Prüfung des Deutschen Entwicklungsdienstes durch den Bundesrechnungshof 8546 B Anlage 4 Schriftliche Antwort auf die Mündliche Frage des Abg. Dr. Schmitt-Vockenhausen (SPD) betr. Unterrichtung der Öffentlichkeit über rechts- und linksradikale Tarnorganisationen . . . . . . . . 8546 C Anlage 5 Schriftliche Antwort auf die Mündliche Frage des Abg. Dr. Hauser (Sasbach) (CDU/CSU) betr. Erstellung des wehrgeschichtlichen Museums und Instandsetzung des Rastatter Schlosses . . . . . 8547 A Anlage 6 Ergänzende Schriftliche Antwort auf die Frage des Abg. Dr. Dr. h. c. Bechert (GauAlgesheim) (SPD) betr. Ablagerung giftiger Abfallstoffe . . . . . . . . . 8547 B Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 148. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 4. November 1971 8495 148. Sitzung Bonn, den 4. November 1971 Stenographischer Bericht Beginn: 9.00 Uhr
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    Anlage 1 Liste der beurlaubten Abgeordneten Abgeordnete(r) beurlaubt bis einschließlich Dr. Aigner * 5. 11. von Alten-Nordheim 5. 11. Bartsch 13. 11. Dr. Beermann 3. 12. Behrendt * 5. 11. Frau von Bothmer 5. 11. Dr. Burgbacher 5. 11. Dasch 18. 12. Dichgans 4. 11. Dr. Dittrich 5. 11. Faller * 4. 11. Fellermaier * 5. 11. Dr. Furler 5. 11. Gerlach (Emsland) * 5. 11. Dr. Giulini 6. 11. Freiherr von und zu Guttenberg 18. 12. Häussler 5. 11. Dr. Hallstein 6. 11. Hauck 5. 11. Frau Jacobi (Marl) 12. 11. Kienbaum 5. 11. Kiep 5. 11. Klinker * 5. 11. Dr. Koch * 5. 11. Kriedemann * 5. 11. Lautenschlager * 5. 11. Meister * 5. 11. Dr. h. c. Dr.-Ing. E. h. Möller 4. 11. Müller (Aachen-Land) * 5. 11. Frau Dr. Orth * 5. 11. Ott 5. 11. Pieroth 4.11. Dr. Prassler 15. 11. Richarts * 5. 11. Riedel (Frankfurt) * 5. 11. Dr. h. c. Schmücker 4. 11. Schwabe * 5. 11. Dr. Schwörer * 5. 11. Dr. Stark (Nürtingen) 5. 11. Wolfram * 5. 11. * Für die Teilnahme an Sitzungen des Europäischen Parlaments Anlage 2 Umdruck 227 Änderungsantrag der Fraktionen der CDU/ CSU, SPD, FDP zur dritten Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über die Errichtung einer Stiftung „Hilfswerk für behinderte Kinder" - Drucksachen VI/926, VI/2300 --. Der Bundestag wolle beschließen: 1. § 7 Abs. 1 Satz 3 erhält folgende Fassung: „Die weiteren Mitglieder werden von der Bundesregierung berufen, und zwar ein Mitglied auf Anlagen zum Stenographischen Bericht Vorschlag von in § 2 Nr. 1 und zwei Mitglieder auf Vorschlag von sonstigen in § 2 bezeichneten Personen oder ihren Eltern 2. Hinter § 9 wird folgender § 9 a eingefügt: „§ 9 a Verwendung der Mittel (1) Die für Leistungen nach Teil II des Gesetzes vorgesehenen Mittel (§ 11) und deren Erträgnisse dürfen nur für diesen Zweck verwendet werden. (2) Die in § 4 Abs. 1 Nr. 1 genannten Mittel sind jeweils zur Hälfte für den Teil II und für den Teil III zu verwenden." 3. § 13 Abs. 3, Abs. 5 Satz 2 und Abs. 6 erhalten folgende Fassung: „ (3) Auf Antrag ist die Rente zu kapitalisieren, soweit der Betrag zum Erwerb eigenen Grundbesitzes oder eines nach § 72 Abs. 2 Nr. i bis 4 und Abs. 3 des Gesetzes über die Versorgung der Opfer des Krieges (Bundesversorgungsgesetz) vom 20. Dezember 1950 (Bundesgesetzbl. I S. 791) in der jeweils geltenden Fassung gleichgestellten Rechts des Behinderten zu eigenen Wohnzwecken verwendet wird. Die Kapitalisierung ist auf die für einen Zeitraum von höchstens fünfzehn Jahren zustehende Rente beschränkt. Die §§ 73 Abs. 1 Nr. 2 bis 4, 74 Abs. 2 Satz 3, 75 Abs. 1 Satz 1 und Abs. 2, 76 und 77 Abs. 1 i Satz 2, Abs. 2 und Abs. 3 des Bundesversorgungsgesetzes finden entsprechende Anwendung. Im übrigen kann die Rente auf Antrag teilweise kapitalisiert werden, wenn dies im Interesse des Behinderten liegt. (5) ... Vererblich sind lediglich Ansprüche auf Kapitalentschädigung und auf Rentenleistungen, die im Zeitpunkt des Todes des Berechtigten bereits fällig geworden sind, und zwar nur dann, wenn der Berechtigte von seinem Ehegatten, seinen Kindern oder seinen Eltern beerbt wird. (6) Das Nähere regeln die Satzung und die Richtlinien. Die Satzung trifft insbesondere Bestimmungen über die Voraussetzungen und den Umfang der Kapitalisierung der Rente nach Absatz 3 Satz 4 sowie über die Art der Berechnung des Kapitalbetrages. Die Höhe des Kapitalbetrages ist auf der Grundlage der zur Verfügung stehenden Mittel (§ 11) zu ermitteln. In den Richtlinien ist insbesondere zu regeln, nach welchen Maßstäben auf der Grundlage der zur Verfügung stehenden Mittel Leistungen nach diesem Teil des Gesetzes zu bemessen sind; diese Richtlinien erläßt der Bundesminister für Jugend, Familie und Gesundheit." 4. Hinter § 15 wird folgender § 15 a eingefügt: „§ 15a Erhöhung der Leistungen Stellt sich nach rechtskräftiger Bescheidung aller Antragsteller heraus, daß der in § 11 ge- 8546 Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 148. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 4. November 1971 nannte Betrag durch die in den §§ 13 Abs. 2, 14 und 15 vorgesehenen Leistungen nicht ausgeschöpft wird, so wird die Kapitalentschädigung nach § 13 Abs. 2 durch Rechtsverordnung des Bundesministers für Jugend, Familie und Gesundheit, die nicht der Zustimmung des Bundesrates bedarf, entsprechend erhöht." 5. In § 17 Abs. 2 ist als drittes Wort zwischen „aus" und „Mitgliedern" einzufügen: „fünf". 6. § 18 erhält folgenden neuen Absatz 1; der bisherige Absatz 1 wird Absatz 2 und erhält folgende Fassung: „ (1) Gegen den Bescheid kann der Antragsteller innerhalb von drei Monaten nach Zustellung Widerspruch erheben, über den der Stiftungsvorstand durch begründeten, mit einer Rechtsmittelbelehrung versehenen Bescheid entscheidet. (2) Gegen den Widerspruchsbescheid kann der Antragsteller binnen einer Notfrist von einem Monat nach Zustellung Klage erheben. Die Klage ist auch zulässig, wenn über einen Antrag oder einen Widerspruch binnen angemessener Frist nicht entschieden ist.... [Satz 3 wie bisher Absatz 1 Satz 3]." Die Absätze 2 und 3 werden Absätze 3 und 4. 7. Dem § 26 wird folgender Satz 2 angefügt: „... Rechtsverordnungen, die aufgrund dieses Gesetzes erlassen werden, gelten im Land Berlin nach § 14 des Dritten Überleitungsgesetzes." 8. § 27 erhält folgende Fassung: „§ 27 Inkrafttreten Dieses Gesetz tritt in Kraft, sobald sichergestellt ist, daß die in § 4 Abs. 1 Nr. 2 genannten Mittel der Stiftung in vollem Umfang zur Verfügung gestellt werden. Der Bundesminister der Justiz gibt den Tag des Inkrafttretens im Bundesgesetzblatt bekannt." Bonn, den 2. November 1971 Dr. Barzel, Stücklen und Fraktion Wehner und Fraktion Mischnick und Fraktion Anlage 3 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Frau Freyh vom 3. November 1971 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Schedl (CDU/CSU) (Drucksache VI/2775 Frage A 3) : Wie stellt sich die Bundesregierung zu Presseberichten, wonach der Bundesrechnungshof bei der Prüfung des Deutschen Entwicklungsdienstes (DED) zu dein Schluß gelangt ist, daß der Bundesminister für wirtschaftliche Zusammenarbeit seine Aufsichtspflicht gegenüber dem DED „etwas zu lax" gehandhabt hat? Der BRH ist bei der Prüfung des DED nicht zu dem Schluß gekommen, daß der Bundesminister für wirtschaftliche Zusammenarbeit seiner Aufsichtspflicht gegenüber dem DED nicht genügend nachgekommen sei. Der Bundesrechnungshof hat in seinem Gutachten vielmehr die Ansicht vertreten, daß der Bund im Verwaltungsrat der Gesellschaft nicht entsprechend seiner Gesellschafterstellung und Finanzverantwortung vertreten sei. Die Bundesregierung hat jedoch bei der Gründung des DED den Kirchen und gesellschaftlichen Gruppen im Verwaltungsrat in voller Absicht weiten Spielraum zur Mitverantwortung gegeben. In der Gesellschafterversammlung hat der Gesellschafter Bund die absolute Mehrheit. Im Verwaltungsrat des DED hat die Bundesrergierung 5 Sitze. 3 Sitze werden von den im Bundestag vertretenen Parteien besetzt. Anlage 4 Schriftliche Antwort des Bundesministers Genscher vom 3. November 1971 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Schmitt-Vockenhausen (SPD) (Drucksache VI/2775 Frage A 6) : In welcher Weise wird die Öffentlichkeit laufend über rechts- und linksradikale Tarnorganisationen unterrichtet, um sich Aktionen und Veranstaltungen derartiger Organisationen mit verfassungsfeindlichen Zielsetzungen transparent zu machen? Über rechts- und linksradikale Parteien und Vereinigungen einschließlich ihrer Hilfs- und Tarnorganisation hat die Bundesregierung in den letzten Jahren die Öffentlichkeit wiederholt unterrichtet. Einen umfassenden Überblick über rechts- und linksradikale Organisationen in der Bundesrepublik habe ich zuletzt in der Antwort auf eine entsprechende Kleine Anfrage der CDU/CSU-Fraktion im April dieses Jahres gegeben (Drucksache VI/2074). Im Informationsdienst meines Hauses, der „Inneren Sicherheit", erscheinen laufend Meldungen und Berichte über links- und rechtsradikale Gruppen. In den nächsten Wochen erscheint der Erfahrungsbericht der Amter für Verfassungsschutz für 1969/1970, in dem eine Vielzahl dieser Gruppen genannt wird. Die Öffentlichkeitsarbeit meines Hauses und des Bundesamtes für Verfassungsschutz über rechts- und linksradikale Bestrebungen schlägt sich weiter nieder in der Weitergabe von Informationen an Presseagenturen, in Informationen und sachdienlichen Hinweisen an Reporter, Korrespondenten und Redakteure von Presse, Funk und Fernsehen. Ich habe auch den Eindruck gewonnen — nicht zuletzt aufgrund der Vielzahl von Briefen aus allen Kreisen der Bevölkerung, die mich täglich erreichen , daß unsere Bürger über links- und rechtsradikale Bestrebungen informiert sind. In unserem Bemühen, diese Aufklärungsarbeit fortzusetzen, werden wir nicht nachlassen. Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 148. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 4. November 1971 8547 Anlage 5 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Berkhan vom 3. November 1971 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Hauser (Sasbach) (CDU/CSU) (Drucksache VI/2775 Frage A 45) : Weshalb ist die Bundesregierung mit der Erfüllung ihrer gemäß § 8 des unter dem 30. September 1968 vereinbarten Verwaltungsabkommens über das wehrgeschichtliche Museum in Rastatt mit dem Land Baden-Württemberg übernommenen Verpflichtung, die Kosten der Erstellung des wehrgeschichtlichen Museums in Rastatt zu tragen, in Verzug, so daß die von Baden-Württemberg bereits seit vier Jahren in Angriff genommene Instandsetzung des Rastatter Schlosses nicht Zug um Zug mit der dringend erforderlichen Herrichtung des unentgeltlich darin untergebrachten Museums fortgeführt werden kann? Ich verstehe die Sorgen eines baden-württembergischen Abgeordneten um den Zustand des Rastatter Schlosses sehr gut. Es ist richtig, daß die Bundesregierung 1968 Verpflichtungen übernommen hat, die für den Betrieb des unter anderem in diesem Schloß untergebrachten Wehrgeschichtlichen Museums notwendigen Einrichtungen zu schaffen. Diese Verpflichtungen beziehen sich beispielsweise auf die Installation der Heizung, der Beleuchtung und der notwendigen Sicherungsanlagen. Bevor diese Arbeiten durchgeführt werden konnten, traten im Jahre 1968 das Land Baden-Württemberg und die Bundesregierung in Verhandlungen über eine von beiden Seiten gewünschte Erweiterung des Museums ein. Für den Erweiterungsteil sollte die Bundesrepublik — nach den Vorstellungen des Landes BadenWürttemberg — die gesamten Instandsetzungskosten übernehmen. Die Bundesregierung prüft zur Zeit, ob sie diese Verpflichtungen, die einen Aufwand von rund 4,5 Millionen DM für das gesamte Projekt erfordern würde, übernehmen kann. Den Umfang der notwendigen Einrichtungen, die zu schaffen die Bundesregierung sich 1968 verpflichtet hat, kann sie aber erst übersehen, wenn entschieden ist, welche Ausdehnung das Museum letztlich haben wird. Es ist daher wenig sinnvoll, zur Zeit Teilmaßnahmen in Angriff zu nehmen. Anlage 6 Ergänzende Schriftliche Antwort des Bundesministers Genscher vom 21. Oktober 1971 auf die Frage des Abgeordneten Dr. Dr. h. c. Bechert (Gau-Algesheim) (SPD) zu seiner Frage Nr. 36 *). Der Innenminister des Landes Nordrhein-Westfalen hat mir inzwischen zu den Fragen 1, 2 und 3 Ihrer Schriftlichen Anfragen folgendes mitgeteilt: *) Siehe Drucksache VI/2556 Seite 21 Frage 1: Wird die Bundesregierung dem Bundestag mitteilen, wieviel Kosten der Öffentlichkeit dadurch entstanden sind, daß die Bevölkerung vor den Gefahren geschützt werden muß, die durch das Wegfahren, Ablagern auf Müllkippen und das Zurückbringen der arsen- und bleihaltigen Abfälle der Nievenheimer Zinkhütte verursacht wurden? „Eine Ubersicht über die durch den Rücktransport der im Lande abgelagerten arsen- und bleihaltigen Produktionsabfälle nach Nievenheim entstandenen Kosten sowie die durch Sicherungsmaßnahmen, Untersuchungen pp. verursachten Kosten besteht noch nicht. Ob diese Kosten letztlich von der öffentlichen Hand getragen werden müssen oder ob gegen die Verantwortlichen Erstattungsansprüche durchgesetzt werden können, ist ebenfalls noch nicht zu übersehen." Frage 2: Hält die Bundesregierung das Ablagern arsen- und bleihaltiger Giftschlämme in einem verlassenen Bergwerk für so sicher, daß keinerlei Gefährdung der Bevölkerung, etwa aus dem Grundwasser, entstehen könnte, wenn ja, aufgrund welcher Untersuchungen? „Mit Erlaß vom 11. August 1971 — III A 4.46.00 —hat der Minister für Wirtschaft, Mittelstand und Verkehr die Bergbehörden angewiesen, die Möglichkeiten der dauernden Ablagerung gesundheitsgefährdender Abfallstoffe in stillgelegten Tiefbaubergwerken zu überprüfen. Das Ergebnis der Ermittlungen liegt noch nicht vor." Frage 3: Wie hat die Zinkhütte Nievenheim sich vergewissert, daß die von ihr beabsichtigte Lagerung von arsen- und bleihaltigen Giftschlämmen in einem verlassenen Bergwerk bei Peine (Niedersachsen) keine Gefährdung der Bevölkerung verursachen könnte? „Bei der Staatsanwaltschaft Düsseldorf, die vom Justizminister Nordrhein-Westfalens zur zentralen Ermittlungsbehörde für die Ablagerungen in Nordrhein-Westfalen und Niedersachsen bestimmt wurde, wird unter dem Aktenzeichen JS 1758/71 ein Ermittlungsverfahren gegen die Verantwortlichen der Stolberger Zink AG, der Entsorgungsgesellschaft mbH Osnabrück und der Transportunternehmen Blum, Oldendorf und Wesseler Dratum-Ausbergen, geführt. Einzelheiten des Verfahrens sind mir nicht bekannt." Der Niedersächsische Minister für Wirtschaft und öffentliche Arbeiten, dem ich Ihre Frage 2 und 3 vorgelegt habe, antwortete zusammenfassend wie folgt: Grundsätzlich ist es denkbar, daß die Hohlräume ehemaliger Bergwerke für die Deponie giftiger Abfallstoffe Verwendung finden. Im Einzelfall müssen 8548 Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 148. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 4. November 1971 jedoch verschiedene Voraussetzungen zusammentreffen, um eine gefahrlose Beseitigung zu gewährleisten. Hinsichtlich des ehemaligen Erzbergwerkes Peine I II liegt bisher lediglich eine Stellungnahme des Niedersächsischen Landesamtes für Bodenforschung in Hannover zur Frage einer möglichen Beeinträchtigung oberflächennahen Grundwassers durch die Verfüllung der Schächte mit chemischen Rückstandsprodukten vor. Diese Stellungnahme, die von der Entsorgungsgesellschaft mbH in Osnabrück veranlaßt worden war, kommt zu dem Ergebnis, daß die geologischen Voraussetzungen für die Ablagerung von giftigen Abfallstoffen in der Schachtanlage Peine I/II an sich günstig sind, daß aber noch verschiedene technische Maßnahmen getroffen werden müssen. Das Niedersächsische Landesamt für Bodenforschung weist in dieser Stellungnahme ausdrücklich darauf hin, daß spezielle Untersuchungen zu der Fragestellung im Grubenfeld nicht möglich waren, weil die Grube nicht mehr befahren werden konnte. Die Stellungnahme stützt sich daher im wesentlichen auf frühere Aufnahmen der Mitarbeiter des Landesamtes und der Salzgitter Erzbergbau AG. Dem Landesamt ist auch nicht bekannt gewesen, um welche Stoffe es sich bei der Einlagerung handeln sollte und ob sich darunter auch solche mit besonderer Gefährlichkeit befinden. Auch die in Frage kommenden Mengen der Abfallstoffe waren dem Landesamt nicht bekannt. Die Deutsche Schachtbau- und Tiefbohrgesellschaft mbH in Lingen/ Ems, die zusammen mit der Entsorgungsgesellschaft mbH in Osnabrück die ehemaligen Erzgruben Peine I; II von der Salzgitter Erzbergbau AG als Bergwerkseigentümerin gemietet hatte — die Entsorgungsgesellschaft mbH hat diesen Mietvertrag inzwischen gekündigt —, hat bei der zuständigen Bergbehörde einen Rahmenbetriebsplan eingereicht, nachdem die beiden Schächte verfüllt und mit wasserabschließenden Pfropfen versehen werden sollen. Danach sollen die zu deponierenden Abfälle in flüssiger Form durch zwei Bohrungen, die auf dem ehemaligen Betriebsgelände der Schachtanlage noch abgeteuft werden müßten, in die Grube eingeleitet werden. Die Einbringung schlammförmiger Abfälle in die Grube ist in diesem Betriebsplan nicht vorgesehen. Der eingereichte Betriebsplan wird z. Z. von der Bergverwaltung unter Hinzuziehung aller beteiligten Behörden geprüft. Selbstverständlich könnte eine Genehmigung nur dann in Betracht gezogen werden, wenn eine Gefährdung der Bevölkerung und eine Beeinträchtigung des oberflächennahen Grundwassers mit Sicherheit auszuschließen ist. Ob das im Ergebnis bejaht werden kann, läßt sich z. Z. noch nicht übersehen. Selbst bei einem positiven Ausgang des Betriebsplanverfahrens ist jedoch keineswegs sicher, daß auch der arsenhaltige Kalkschlamm in die ehemalige Erzgrube Peine eingelagert werden kann. Wegen der gegenüber flüssigen Abfallstoffen andersartigen Konsistenz dieses Schlamms ist es nämlich äußerst zweifelhaft, ob er sich für eine Einbringung in diese Erzgruben überhaupt eignet."
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Albert Burger


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU/CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich möchte die gemeinsamen Änderungsanträge der Fraktionen der SPD und FDP und der CDU/CSU begründen.
    Ich darf noch einmal ganz kurz in Erinnerung rufen: Wir haben in der zweiten Lesung am 23. Juli einstimmig beschlossen, daß eine Stiftung „Hilfswerk für behinderte Kinder" errichtet werden soll, daß 200 Millionen DM eingebracht werden sollen, und zwar 100 Millionen DM aus dem Vergleich mit der Firma Grünenthal und 100 Millionen DM Bundesmittel. Daraus sollen Renten und Kapitalentschädigungen an die contergan-geschädigten Kinder geleistet werden. Darüber hinaus können Einrichtungen gefördert werden, die der Eingliederung behinderter Kinder in Arbeit, Beruf und Gesellschaft dienen. Dieses ist die Grundlage.
    Die heutigen Änderungsanträge verdeutlichen, ergänzen und modifizieren die Fassung des Entwurfs in der zweiten Lesung.
    Mit Ziffer 1 wird sichergestellt, daß in dem Stiftungsrat ein Sitz an die Vertreter der sogenannten Contergan-Kinder fällt. Wir halten wegen der besonderen Bedeutung dieses Gesetzes dieses Vorhaben für berechtigt und bitten um Ihre Zustimmung.
    Ziffer 2 betrifft die Verwendung der Mittel. Danach müssen die 100 Millionen DM, die aus dem Vergleich mit der Firma Grünenthal eingebracht werden, ausschließlich für die contergan-geschädigten Kinder verwendet werden. Von den 100 Millionen DM, die aus Bundesmitteln dazukommen, müssen 50 Millionen DM für die contergan-geschädigten Kinder verwendet werden. Es stehen also 150 Millionen DM für die contergan-geschädigten Kinder zur Verfügung.
    Die Beträge, die aus den Mitteln des Vergleichs der Firma Chemie Grünenthal eingebracht werden, müssen gewinnbringend angelegt werden. Sie dürfen nicht vorübergehend für Zwecke des Teiles III, also für Zuschüsse an Einrichtungen, verwendet



    Burger
    werden. Die 100 Millionen DM, die aus Steuermitteln des Bundes zur Verfügung gestellt werden — sie werden ja ratenweise in einigen Haushaltsplänen erscheinen —, müssen jeweils anteilmäßig für die beiden Zwecke des Gesetzes zur Verfügung stehen.
    In Ziffer 3 geht es darum, den Wunsch zahlreicher Eltern nach größeren Kapitalbeträgen, die sie zum Zwecke des Wohnungsbaus anlegen wollen, zu realisieren. In Anlehnung an entsprechende Vorschriften im Bundesversorgungsgesetz soll die Möglichkeit geschaffen werden, die Renten für einen Zeitraum von 15 Jahren zu kapitalisieren. Wir haben großes Verständnis für diesen Wunsch; denn die Eltern haben die Aufgabe, die behinderten Kinder zu versorgen und zu pflegen und ihre körperliche, geistige und seelische Entwicklung so zu fördern, daß der Lernprozeß, der sich bei jedem Kind abspielt, das Einüben der Verrichtungen, die den Menschen allmählich selbständig werden lassen, so wenig wie möglich hinter den normalen Stadien gesunder Kinder zurückbleibt. Dies gehört zu den schwierigsten, aufopferungsvollsten Aufgaben, die der menschlichen Gesellschaft gestellt sind. Diese Aufgabe muß natürlich vor allem von den Eltern erfüllt werden. Wenn dazu eine geeignete, moderne Wohnung zur Verfügung steht, kann sie sicherlich besser erfüllt werden. Wir sind deshalb sehr für diese Regelung, und wir bitten das Hohe Haus, ihr zuzustimmen.
    In Ziffer 3 ist dann noch festgelegt, daß die Richtlinien nicht vom Stiftungsrat, sondern vom Bundesminister für Jugend, Familie und Gesundheit erlassen werden. Wir sind der Auffassung, daß diese Regelung gut und günstig ist.
    Ziffer 4 dient lediglich einer Klarstellung. Es wird festgestellt, daß dann, wenn die Mittel, die zur Verfügung stehen, nicht gebraucht werden, die Leistungen für Kapitalentschädigung erhöht werden müssen.
    In Ziffer 6 wird eine Änderung des Verfahrens vorgeschlagen. Gegen den Bescheid der Stiftungsorgane soll es nicht nur die Möglichkeit der Klage geben, sondern es soll auch ein Widerspruchsverfahren eingeschoben werden. Dieses Widerspruchsverfahren hat sich in anderen Rechtsgebieten bewährt. Es besteht kein Grund, es nicht auch hier vorzusehen. Neu ist, daß wir die Widerspruchsfrist auf drei Monate ausgedehnt haben, während sonst nur ein Monat üblich ist. Da aber die Geschädigten teilweise im Ausland wohnen, empfiehlt sich diese längere Frist.
    In Ziffer 8 ist festgelegt, daß das Gesetz erst in Kraft treten kann, wenn sichergestellt ist, daß die Mittel der Firma Grünenthal zur Verfügung gestellt sind.
    Dies, meine Damen und Herren, sind im wesentlichen die Änderungen, die wir Ihnen vorschlagen. Diese Anträge sind das Ergebnis einer sorgfältigen Beratung zwischen den Fraktionen und dem Ministerium einerseits sowie den Elternverbänden und den Treuhändern andererseits. Sie klären Unstimmigkeiten und sie modifizieren das Gesetz.
    Ich bitte das Hohe Haus um Zustimmung. Das Gesetz sollte verabschiedet werden. Je schneller und je früher der Sinn des Gesetzes, Hilfe für die geschädigten Kinder, Hilfe für die Familien, realisiert werden kann, um so günstiger ist es für die Betroffenen. Ich bin überzeugt, daß wir hier eine gute Lösung gefunden haben. Auch der erste Vorsitzende. des Verbandes körpergeschädigter Kinder, Herrr Hubert Linn, hat mir in einem Brief geschrieben:
    Ich glaube sagen zu dürfen, daß wir das beste Ergebnis erzielt haben, und glaube, daß das Gesetz in der dritten Lesung zur Zufriedenheit der Eltern verabschiedet werden kann.
    Wir sind überzeugt, daß wir mit den Vorschriften des Gesetzes eine sinnvolle Regelung für die Contergan-Kinder geschaffen haben. Ein schwieriges und schmerzvolles Problem mußte innerhalb der sozialen Rechtsordnung gelöst werden. Ich möchte gerade als Vertreter meiner Fraktion allen zuständigen Experten in Regierung und Parlament sehr herzlich für die gemeinsamen Bemühungen danken.

    (Beifall.)

    Ich danke meinen Kollegen Glombig und Professor Schellenberg von der SPD, dem Kollegen Spitzmüller von der FDP, auch Herrn Minister Jahn und seinen Mitarbeitern sowie den Mitarbeitern des Familienministeriums für die gemeinsamen Bemühungen. Ich darf das Hohe Haus sehr herzlich um Annahme der Änderungsanträge und Verabschiedung des Ge-seizes bitten.

    (Beifall bei allen Fraktionen.)



Rede von Dr. Richard Jaeger
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CSU)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CSU)
Das Wort hat der Abgeordnete Glombig.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Eugen Glombig


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Im Namen der sozialdemokratischen Bundestagsfraktion möchte ich zur dritten Lesung des Entwurfs eines Gesetzes zur Errichtung einer nationalen Stiftung „Hilfswerk für behinderte Kinder" folgen Erklärung abgeben.
    Der heute in dritter Lesung zu verabschiedende Gesetzentwurf ist in der Geschichte dieses Hauses außergewöhnlich, nicht nur was seinen Inhalt angeht, sondern auch was das Gesetzgebungsverfahren selbst betrifft.
    Erstens ist es außergewöhnlich, daß die Bundesregierung mit ihrem Gesetzentwurf die Initiative ergriffen hat, um den zwischen den Eltern der contergan-geschädigten Kinder und der Firma Chemie Grünenthal im April 1970 geschlossenen privat-rechtlihren Vergleich auf eine gesetzliche Grundlage zu stellen. Damit hat die Bundesregierung nach einem jahrelangen Rechtsstreit, dessen Ausgang noch völlig ungewiß war, den contergan-geschädigten Kindern und ihren Eltern eine gesetzliche Hilfe für die Regelung der materiellen Folgen des furchtbaren Unglücks, das sie betroffen hat, angeboten. Das ist ein großes Verdienst dieser Bundesregierung, insbesondere des Bundesjustizministers, dem ich im



    Glombig
    Namen meiner Fraktion von dieser Stelle aus dafür danken möchte.
    Zweitens ist es außergewöhnlich, daß sich der Gesetzgeber immer wieder mit neuen Forderungen der Vertreter der Eltern der contergan-geschädigten Kinder auseinanderzusetzen hatte. Noch über die zweite Lesung des Gesetzes hinaus sind Verhandlungen mit den Vertretern der Eltern der contergangeschädigten Kinder und mit den Treuhändern erforderlich gewesen.
    Bei diesen mühevollen Beratungen ging es darum, die berechtigten Interessen der contergan-geschädigten Kinder in Übereinstimmung mit unserem Sozialleistungsrecht zu bringen. Dabei haben alle Fraktionen dieses Hauses in voller Übereinstimmung gehandelt. Sie sind bis an die Grenze des sozialpolitisch Vertretbaren gegangen. Daß noch heute zur dritten Lesung eine ganze Reihe von interfraktionellen Änderungsanträgen zu dem Gesetzentwurf vorgelegt wurde, zeigt deutlich, wie groß das Entgegenkommen des Gesetzgebers gegenüber den contergan-geschädigten Kindern und ihren Eltern ist.
    Drittens sind auch die Leistungen außergewöhnlich, die mit dem Gesetz für die contergan-geschädigten Kinder erbracht werden. Mit dem Gesetz werden die rund 3000 contergan-geschädigten Kinder gegenüber den rund 500 000 anderen behinderten Kindern besonders begünstigt. Meine Fraktion glaubt jedoch in Übereinstimmung mit den anderen Fraktionen des Hohen Hauses, im Hinblick auf die Ursache des schweren Schicksals der contergangeschädigten Kinder diese Besserstellung verantworten zu können.
    Lassen Sie mich kurz an die Leistungen des Gesetzes erinnern.
    Erstens. Die bisher von den Contergan-Geschädigten empfangenen Sozialleistungen, insbesondere der Krankenversicherung und der Sozialhilfe, brauchen nicht zurückgezahlt zu werden. Damit ist sichergestellt, daß die Vergleichssumme einschließlich der Zinsen in vollem Umfange den Contergan-Geschädigten zur Verfügung steht und die Eltern nicht mit der Rückzahlung empfangener Sozialleistungen belastet werden.
    Zweitens. Die Contergan-Geschädigten erhalten entsprechend der Schwere ihres Schadens und der hierdurch hervorgerufenen Körperfunktionsstörungen eine Kapitalentschädigung bis zu 25 000 DM.
    Drittens. Die Contergan-Geschädigten erhalten neben dieser Kapitalentschädigung eine lebenslängliche Rente bis zu 450 DM monatlich. Sie kann auf Grund des interfraktionellen Antrags, den wir soeben beschlossen haben, für höchstens 15 Jahre kapitalisiert werden, besonders in den Fällen, in denen die Notwendigkeit besteht, Wohnraum für das contergan-geschädigte Kind zu schaffen. Danach das ist für diese Kinder besonders wichtig — lebt die Rente in vollem Umfang wieder auf.
    Viertens. Alle Leistungen an die Contergan-Geschädigten sind einkommen- und vermögensteuerfrei.
    Fünftens. Die Kapitalentschädigung bleibt auch auf künftige Sozialleistungen, insbesondere der Krankenversicherung und der Sozialhilfe, in vollem Umfang anrechnungsfrei. Ebenfalls anrechnungsfrei bleibt die Rente in Höhe der Grundrente eines ver- gleichbar geschädigten Kriegsbeschädigten. Das bedeutet für das Jahr 1972 einen Freibetrag bis zu 351 DM, der in den folgenden Jahren dynamisiert wird.
    Zur Sicherstellung dieser Leistungen soll die Vergleichssumme von 100 Millionen DM zuzüglich der angelaufenen Zinsen in die Stiftung eingebracht werden. Der Bund beteiligt sich an den Leistungen zugunsten der Contergan-Geschädigten mit 50 Millionen DM, also mit rund einem Drittel des gesamten Leistungsvolumens.
    Die vom Gesetzgeber heute zu beschließenden Leistungen an die Contergan-Geschädigten sind jedoch nur dann garantiert, meine Damen und Herren, wenn die Treuhänder sicherstellen, daß die gesamte Vergleichssumme in Höhe von 100 Millionen DM einschließlich der Zinsen in die Stiftung eingebracht wird. Deshalb wurde mit dem neuen § 27 festgelegt, daß dieses Gesetz erst in Kraft tritt, sobald sichergestellt ist, daß die Mittel der Chemie Grünenthal in vollem Umfang der Stiftung zur Verfügung gestellt werden.
    Meine Fraktion appelliert deshalb an die Eltern der contergan-geschädigten Kinder, die ihnen gebotene Chance zu nutzen und durch ihre Zustimmung die Voraussetzung dafür zu schaffen, daß dieses „Gesetz des guten Willens" so schnell wie möglich in Kraft treten kann. Ich weise in diesem Zusammenhang auf die besondere Verantwortung hin, die die Vertreter der Eltern der contergan-geschädigten Kinder und die Treuhänder haben.
    Meine Damen und Herren, obwohl meine Fraktion einmütig zu dem heute zu verabschiedenden Gesetz steht und die besonderen Leistungen an die Contergan-Geschädigten im Hinblick auf die Ursache ihrer Schädigung in vollem Umfang bejaht, wäre es für uns doch aus humanitären und gesellschaftspolitischen Gründen unerträglich, bei der Verabschiedung eines solchen Gesetzes nicht auch an die vielen anderen Behinderten in unserem Lande, vor allem an die rund 500 000 anderen behinderten Kinder, zu denken. Deshalb begrüßen wir es, daß die Bundesregierung weitere 50 Millionen DM in die Stiftung einbringt, damit auch die Förderung der Institutionen für die Rehabilitation aller anderen Behinderten weiter ausgebaut werden kann. Das kann jedoch nur ein erster Schritt sein. Darüber hinaus ist der Ausbau der gesetzlichen Hilfen für alle Behinderten dringend erforderlich.
    Deshalb legen alle Fraktionen dieses Hauses einen gemeinsamen Entschließungsantrag vor, mit dem die Bundesregierung aufgefordert werden soll, unter Einbeziehung aller Sozialleistungen zu prüfen und dem Bundestag bald darüber zu berichten, welche Möglichkeiten zur Verbesserung der Leistungen an Behinderte bestehen. Ich bitte, auch diesem Entschließungsantrag Ihre Zustimmung zu geben und damit die einmütige Auffassung dieses Hauses zu



    Glombig
    bekunden, daß alle Behinderten gleichgestellt werden sollten und daß als ersten Schritt dazu die Bundesregierung so bald wie möglich einen Gesetzentwurf zur Verbesserung der Hilfen für Behinderte nach dem Bundessozialhilfegesetz vorlegen sollte.
    In diesem interfraktionellen Entschließungsantrag wird gefordert, daß dieser Gesetzentwurf insbesondere folgendes enthalten sollte:
    a) eine Verbesserung der Leistungen im Rahmen der Eingliederungshilfe für Behinderte,
    b) eine Verbesserung der Hilfe zur Pflege und ihre Angleichung für besonders schwerbehinderte Personen an die für Blinde geltenden Regelungen,
    c) eine Verbesserung der Bestimmungen über die Einkommensfreigrenzen zugunsten der Behinderten und ihrer Angehörigen,
    d) eine Verbesserung der Bestimmungen über den Kostenersatz zugunsten der Behinderten und ihrer Angehörigen.
    Bei dieser Gelegenheit möchte ich der Opposition dafür danken, daß sie auch diese Entschließung, die neue Impulse für die Verbesserung der Hilfen für die Behinderten in unserem Lande gibt, gemeinsam mit der sozial-liberalen Koalition trägt.
    Meine Damen und Herren, lassen Sie mich zum Abschluß deshalb noch folgendes sagen. Dieses Gesetz und diese Entschließung sind ein Beispiel dafür, daß es in diesem Hause über alle Konfrontation in innen- und außenpolitischen Fragen hinweg bei der Bewältigung wichtiger humanitärer Aufgaben noch eine Gemeinsamkeit aller Fraktionen geben kann und gibt. Eine solche Gemeinsamkeit sollte — das ist der Wunsch meiner Fraktion auch in Zukunft erhalten bleiben.

    (Allgemeiner Beifall.)