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Metadaten
  • insert_drive_fileAus Protokoll: 6148

  • date_rangeDatum: 4. November 1971

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    Deutscher Bundestag 148. Sitzung Bonn, Donnerstag, den 4. November 1971 Inhalt: Große Anfrage betr. Lage der Städte und Gemeinden (Abg. Dr. Schneider [Nürnberg] und Fraktion der CDU/CSU) (Drucksachen VI/2429, VI/2600) — Fortsetzung der Aussprache — Erpenbeck (CDU/CSU) . . . . . . 8495 B Dr. Lauritzen, Bundesminister . . . 8496 D Entwurf eines Gesetzes zur Sicherstellung der Leistungen der Zusatzversorgungsanstalten des öffentlichen Dienstes (Drucksache VI/2095) ; Bericht des Haushaltsausschusses gem. § 96 GO (Drucksache VI/2738), Schriftlicher Bericht des Innenausschusses (Drucksache VI/2737) —Zweite und dritte Beratung . . . . 8498 D Entwurf eines Gesetzes über amtlich anerkannte Sachverständige und amtlich anerkannte Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr (Kraftfahrzeugsachverständigen-Gesetz) (Drucksache VI/2181); Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Verkehr und für das Post- und Fernmeldewesen (Drucksache VI/2742) — Zweite und dritte Beratung — . . . . . . . . . . . 8499 A Entwurf eines Gesetzes über die weitere Finanzierung von Maßnahmen zur Verbesserung der Verkehrsverhältnisse der Gemeinden und des Bundesfernstraßenbaus (Drucksache VI/2767) — Erste Beratung — Krammig (CDU/CSU) . . . . . . 8499 C Dr. Apel (SPD) . . . . . . . . 8501 D Ollesch (FDP) . . . . . . . . . 8504 A Lemmrich (CDU/CSU) . . 8505 D, 8511 C Leber, Bundesminister . . . . . . 8508 B Wrede (SPD) . . . . . . . . . 8513 C Dr. Jaeger, Vizepräsident . . . . 8514 D Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über das Branntweinmonopol (Drucksache VI/2768) — Erste Beratung — Offergeld (SPD) . . . . . . . . 8515 D Frau Funcke (FDP) . . . . . . . 8516 D Dr. Häfele (CDU/CSU) . . . . . 8518 A Porzner (SPD) . . . . . . . . . 8518 C Entwurf eines Gesetzes zur Errichtung einer nationalen Stiftung „Hilfswerk für das behinderte Kind" (Drucksache VI/926) ; Bericht des Haushaltsausschusses (Drucksache VI/2337), Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Jugend, Familie und Gesundheit (Drucksache VI/ 2300) — Dritte Beratung — Jahn, Bundesminister . . . . . . 8520 A Burger (CDU/CSU) . . . . . . 8521 C Glombig (SPD) 8522 D Frau Dr. Hentze (CDU/CSU) . . 8524 B Spitzmüller (FDP) 8525 B Entwurf eines Gesetzes zum Übereinkommen vom 29. April 1958 über die Hohe See (Drucksache VI/2726) — Erste Beratung — 8526 C Entwurf eines Gesetzes zu dem Vertrag vom 11. Februar 1971 über das Verbot der Anbringung von Kernwaffen und anderen Massenvernichtungswaffen auf dem Meeresboden und im Meeresuntergrund (Drucksache VI/2761) — Erste Beratung 8526 C II Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 148. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 4. November 1971 Entwurf eines Gesetzes zu dem Protokoll vom 12. März 1971 zur Änderung des Abkommens vom 7. Dezember 1944 über die Internationale Zivilluftfahrt (4. Änderung des Abkommens über die Internationale Zivilluftfahrt) (Drucksache VI/2762) — Erste Beratung — . . . . . 8526 C Sammelübersicht 28 des Petitionsausschusses über Anträge zu Petitionen (Drucksache VI/2754) . . . . . . . . . . 8526 D Antrag des Bundesrechnungshofes betr. Entlastung der Bundesregierung wegen der Bundeshaushaltsrechnungen und der Bundesvermögensrechnungen für die Haushaltsjahre 1968 und 1969 (Drucksache VI/2697) . . . . . . . . . . 8527 A Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Verkehr und für das Post- und Fernmeldewesen über den von der Bundesregierung vorgelegten Bericht über die Erfahrungen im Zusammenhang mit der Neuregelung des § 8 Personenbeförderungsgesetz (Drucksachen VI/2386, VI/2743) 8527 A Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Verkehr und für das Post- und Fernmeldewesen über die von der Bundesregierung vorgelegte Übersicht zu Pressepräferenzen im Fernmeldewesen verschiedener europäischer Länder und allgemeine vergleichbare Daten (Drucksachen VI/ 1392, VI/2741) . . . . . . . 8527 B Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Kapitalverkehrsteuergesetzes und anderer Gesetze (Drucksache VI/2769) — Erste Beratung — . . . . . . . . . . . 8527 B Mündlicher Bericht des Innenausschusses über die Vorschläge der Kommission der Europäischen Gemeinschaften für eine Verordnung (Euratom) des Rates zur Änderung der Regelung der Bezüge und sozialen Sicherheit der Atomanlagenbediensteten der Gemeinsamen Kernforschungsstelle, die in Belgien dienstlich verwendet werden eine Verordnung (EAG) des Rates zur Änderung der Regelung der Bezüge und der sozialen Sicherheit der Atomanlagenbediensteten der Gemeinsamen Kernforschungsstelle, die in Belgien dienstlich verwendet werden (Drucksachen VI/2408, VI/2513, VI/2727) . . . . . . . . . 8527 C Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Jugend, Familie und Gesundheit über die Vorschläge der Kommission der Europäischen Gemeinschaften für eine Richtlinie über die Verwirklichung der Niederlassungsfreiheit und des freien Dienstleistungsverkehrs für die selbständigen Tätigkeiten des Arztes eine Richtlinie über die gegenseitige Anerkennung der ärztlichen Diplome, Prüfungszeugnisse und sonstigen Befähigungsnachweise eine Richtlinie zur Koordinierung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften für die selbständigen Tätigkeiten des Arztes eine Richtlinie über die Verwirklichung der Niederlassungsfreiheit und des freien Dienstleistungsverkehrs für die selbständigen Tätigkeiten des Zahnarztes eine Richtlinie über die gegenseitige Anerkennung der zahnärztlichen Diplome, Prüfungszeugnisse und sonstigen Befähigungsnachweise eine Richtlinie zur Koordinierung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften für die selbständigen Tätigkeiten des Zahnarztes (Drucksachen V/4012, VI/2755) . . 8527 C Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten über die Vorschläge der EG-Kommission für eine Verordnung des Rates zur Festsetzung der Grundregeln für die Finanzierung der Interventionsausgaben auf dem Binnenmarkt für Obst und Gemüse eine Verordnung des Rates zur Änderung der Verordnung (EWG) Nr. 988/68 des Rates vom 15. Juli 1968 über die Finanzierung der Interventionsausgaben und der Erstattungen für Obst und Gemüse eine Verordnung (EWG) des Rates zur Ergänzung der Verordnung (EWG) Nr. 206/68 über Rahmenvorschriften für die Verträge und Branchenvereinbarungen für den Kauf von Zuckerrüben eine Verordnung (EWG) des Rates zur Änderung der Verordnung (EWG) Nr. 748/68 über die allgemeinen Regeln für die Übertragung eines Teils der Zuckererzeugung auf das folgende Zuckerwirtschaftsjahr eine Verordnung (EWG) des Rates zur Festlegung des von den Interventionsstellen zu zahlenden Preises für den Alkohol, der ihnen im Rahmen der vorgeschriebenen Destillation der Nebenerzeugnisse der Weinbereitung geliefert wird, und des dabei vom Europäischen Ausrichtungs- und Garantiefonds für die Landwirtschaft, Abteilung Garantie, zu übernehmenden Anteils eine Verordnung (EWG) des Rates zur Verschiebung für das Jahr 1970 des Zeitpunkts, zu dem die Kommission über Anträge auf Gewährung von Zuschüssen aus dem EAGFL, Abteilung Ausrichtung, entscheiden muß eine Verordnung (EWG) des Rates über die Beteiligung des EAGFL, Abteilung Ausrichtung, für das Jahr 1972 Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 148. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 4. November 1971 III eine Richtlinie des Rates betreffend die von den Mitgliedstaaten durchzuführenden statistischen Erhebungen und Schätzungen über die Erzeugung von Milch und Milcherzeugnissen (Drucksachen VI/2294, VI/2483, VI/2484, VI/2522, VI/2523, VI/2756) 8527 D Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Jugend, Familie und Gesundheit über den Vorschlag der Kommission der Europäischen Gemeinschaften für eine Richtlinie des Rates über die analytischen, pharmakologisch-toxikologischen und klischen Vorschriften und Protokolle für Arzneimittelversuche (Drucksachen VI/417, VI/2764) 8528 B Mündlicher Bericht des Innenausschusses über den Bericht des Bundesministers des Innern betr. Teilzeitbeschäftigung und langfristige Beurlaubung von Beamtinnen und Richterinnen (Drucksachen VI/2064, VI/2765) Frau Tübler (CDU/CSU) 8528 C Frau Funcke (FDP) 8528 D Dr. Mikat (CDU/CSU) 8529 B Mündlicher Bericht des Innenausschusses über den Bericht des Bundesministers des Innern betr. Arbeitsbedingungen des wissenschaftlichen und technischen Personals an den hochschulfreien Forschungseinrichtungen des Bundes und bei Zuwendungsempfängern des Bundes (Drucksachen VI/2044, VI/2766) . . . . . . . 8529 C Fragestunde (Drucksache VI/2775) Frage des Abg. Pfeifer (CDU/CSU) : Übergriffe von Studenten gegen einen Strafrechtslehrer der Universität Frankfurt Dr. von Dohnanyi, Parlamentarischer Staatssekretär . . . . . . 8530 A, B, C Pfeifer (CDU/CSU) 8530 B Dr. Gölter (CDU/CSU) 8530 C Frage des Abg. Dr. Gölter (CDU/CSU) : Möglichkeiten zum Schutz der Rechte des einzelnen Hochschullehrers Dr. von Dohnanyi, Parlamentarischer Staatssekretär . . . . . . . . 8530 C Frage des Abg. Dr. Gölter (CDU/CSU) : Rücktritt der Berliner Professorinnen Schröbler und Hennig von ihren Selbstverwaltungsämtern Dr. von Dohnanyi, Parlamentarischer Staatssekretär 8531 A, B, C Dr. Gölter (CDU/CSU) . . . . 8531 A, B Dr. Schmitt-Vockenhausen, Vizepräsident 8531 B Pfeifer (CDU/CSU) . . . . . . 8531 D Frage des Abg. Niegel (CDU/CSU) : Verhandlungen von Mitgliedern und Beratern der jetzigen Bundesregierung mit der Kommunistischen Partei Italiens und Mittelsmännern der SED Dr. Ehmke, Bundesminister . . . . 8531 D, 8532 A, B Niegel (CDU/CSU) . . . . . . . 8532 A Schedl (CDU/CSU) . . . . . . . 8532 B Frage des Abg. Dr. Schulze-Vorberg (CDU/CSU) : Anregung des Staatssekretärs Bahr betr. Errichtung eines sowjetischen Generalkonsulats in West-Berlin Dr. Ehmke, Bundesminister . . . 8532 C, D, 8533 A, C Dr. Schulze-Vorberg (CDU/CSU) . . 8532 D, 8533 A van Delden (CDU/CSU) 8533 C Frage des Abg. Dr. Wittmann (München) (CDU/ /CSU) : Pressemeldung betr. völkerrechtliche Anerkennung der „DDR" Ahlers, Staatssekretär . . 8534 A, B, C, D Dr. Wittmann (München) (CDU/CSU) 8534 B, C Dr. Sperling (SPD) . . . . . . . 8534 C Fragen des Abg. Kaffka (SPD) : Prüfung des Bundeskartellamts und des Bundesaufsichtsamts für das Versicherungs- und Bausparwesen betr. Prämienerhöhungen der Feuerversicherer Rosenthal, Parlamentarischer Staatssekretär . 8534 D, 8535 A, B, C, D, 8536 A Kaffka (SPD) 8535 A, B, D van Delden (CDU/CSU) 8535 B, 8536 A, B Dr. Schmitt-Vockenhausen, Vizepräsident 8536 A, B Frage des Abg. Löffler (SPD) : Verfahren der Europäischen Kommission wegen der Stickstoffpreise Rosenthal, Parlamentarischer Staatssekretär 8536 C, D Löffler (SPD) 8536 C, D Frage des Abg. Löffler (SPD) : Überprüfung des Verhaltens der deutschen Stickstoffindustrie durch das Bundeskartellamt Rosenthal, Parlamentarischer Staatssekretär 8537 A, B Löffler (SPD) . . . . . . . . 8537 A IV Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 148. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 4. November 1971 Frage des Abg. Breidbach (CDU/CSU): Äußerung des Parlamentarischen Staatssekretärs Rosenthal betr. Bundesminister Dr. Schiller Rosenthal, Parlamentarischer Staatssekretär . . 8537 B, C, D, 8538 A Breidbach (CDU/CSU) . . . 8537 B, C, D Dr. Schmitt-Vockenhausen, Vizepräsident . . . . . . . 8538 A Kiechle (CDU/CSU) 8538 A Vogt (CDU/CSU) 8538 B Frage des Abg. Breidbach (CDU/CSU) : Verhalten der Tarifpartner als Ursache der derzeitigen inflationären Entwicklung Rosenthal, Parlamentarischer Staatssekretär 8538 B, C Breidbach (CDU/CSU) 8538 B, C Fragen des Abg. Vogt (CDU/CSU) : Einberufung eines deutschen Hausfrauenparlaments Rosenthal, Parlamentarischer Staatssekretär . 8539 A, C, D, 8540 A, B Vogt (CDU/CSU) . . 8539 C, D, 8540 A Koenig (SPD) 8540 B Breidbach (CDU/CSU) 8540 B Frage des Abg. Dr. Früh (CDU/CSU) : Auffassung des Präsidenten des Deutschen Sparkassen- und Giroverbandes betr. den Grenzausgleich für die Landwirtschaft Rosenthal, Parlamentarischer Staatssekretär 8540 C, D Dr. Früh (CDU/CSU) 8540 D Frage des Abg. Reddemann (CDU/CSU) : Strukturförderungsprogramme für monostrukturierte Räume Rosenthal, Parlamentarischer Staatssekretär 8541 A, B Reddemann (CDU/CSU) . . . . 8541 A Frage des Abg. Hansen (SPD) : Steuerpflicht bei Wohnsitzverlegung des Alleingesellschafters einer Aktiengesellschaft ins Ausland Hermsdorf, Parlamentarischer Staatssekretär 8541 C Frage des Abg. Dr. Gatzen (CDU/CSU) : Aufkommen an Kraftfahrzeugversicherungsteuer in den Jahren 1970 und 1971 Hermsdorf, Parlamentarischer Staatssekretär . . . . 8541 D, 8542 B Dr. Gatzen (CDU/CSU) . . . . 8542 A, B Fragen des Abg. Bittelmann (CDU/CSU): Kostenbelastung des Agrarverkehrs durch die Erhöhung der Mineralölsteuer und der Kraftfahrzeugsteuer für Lastkraftwagen — Ausnahmeregelung für die Landwirtschaft Hermsdorf, Parlamentarischer Staatssekretär . . . . 8542 C, 8543 A Bittelmann (CDU/CSU) . 8542 D, 8543 A Kiechle (CDU/CSU) 8543 A Frage des Abg. Dr. Schmidt (Gellersen) (SPD) : Vorschriften über Fahrzeugbewegungen im Gelände für die Herbstmanöver in Niedersachsen Berkhan, Parlamentarischer Staatssekretär 8543 B, C Dr. Schmidt (Gellersen) (SPD) . . 8543 C Nächste Sitzung 8543 D Anlagen Anlage 1 Liste der beurlaubten Abgeordneten . . 8545 A Anlage 2 Änderungsantrag Umdruck 227 zur dritten Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über die Errichtung einer Stiftung „Hilfswerk für behinderte Kinder" (Drucksachen VI/926, VI/2300) . . . . . 8545 B Anlage 3 Schriftliche Antwort auf die Mündliche Frage des Abg. Schedl (CDU/ CSU) betr. Presseberichte über die Prüfung des Deutschen Entwicklungsdienstes durch den Bundesrechnungshof 8546 B Anlage 4 Schriftliche Antwort auf die Mündliche Frage des Abg. Dr. Schmitt-Vockenhausen (SPD) betr. Unterrichtung der Öffentlichkeit über rechts- und linksradikale Tarnorganisationen . . . . . . . . 8546 C Anlage 5 Schriftliche Antwort auf die Mündliche Frage des Abg. Dr. Hauser (Sasbach) (CDU/CSU) betr. Erstellung des wehrgeschichtlichen Museums und Instandsetzung des Rastatter Schlosses . . . . . 8547 A Anlage 6 Ergänzende Schriftliche Antwort auf die Frage des Abg. Dr. Dr. h. c. Bechert (GauAlgesheim) (SPD) betr. Ablagerung giftiger Abfallstoffe . . . . . . . . . 8547 B Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 148. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 4. November 1971 8495 148. Sitzung Bonn, den 4. November 1971 Stenographischer Bericht Beginn: 9.00 Uhr
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    Anlage 1 Liste der beurlaubten Abgeordneten Abgeordnete(r) beurlaubt bis einschließlich Dr. Aigner * 5. 11. von Alten-Nordheim 5. 11. Bartsch 13. 11. Dr. Beermann 3. 12. Behrendt * 5. 11. Frau von Bothmer 5. 11. Dr. Burgbacher 5. 11. Dasch 18. 12. Dichgans 4. 11. Dr. Dittrich 5. 11. Faller * 4. 11. Fellermaier * 5. 11. Dr. Furler 5. 11. Gerlach (Emsland) * 5. 11. Dr. Giulini 6. 11. Freiherr von und zu Guttenberg 18. 12. Häussler 5. 11. Dr. Hallstein 6. 11. Hauck 5. 11. Frau Jacobi (Marl) 12. 11. Kienbaum 5. 11. Kiep 5. 11. Klinker * 5. 11. Dr. Koch * 5. 11. Kriedemann * 5. 11. Lautenschlager * 5. 11. Meister * 5. 11. Dr. h. c. Dr.-Ing. E. h. Möller 4. 11. Müller (Aachen-Land) * 5. 11. Frau Dr. Orth * 5. 11. Ott 5. 11. Pieroth 4.11. Dr. Prassler 15. 11. Richarts * 5. 11. Riedel (Frankfurt) * 5. 11. Dr. h. c. Schmücker 4. 11. Schwabe * 5. 11. Dr. Schwörer * 5. 11. Dr. Stark (Nürtingen) 5. 11. Wolfram * 5. 11. * Für die Teilnahme an Sitzungen des Europäischen Parlaments Anlage 2 Umdruck 227 Änderungsantrag der Fraktionen der CDU/ CSU, SPD, FDP zur dritten Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über die Errichtung einer Stiftung „Hilfswerk für behinderte Kinder" - Drucksachen VI/926, VI/2300 --. Der Bundestag wolle beschließen: 1. § 7 Abs. 1 Satz 3 erhält folgende Fassung: „Die weiteren Mitglieder werden von der Bundesregierung berufen, und zwar ein Mitglied auf Anlagen zum Stenographischen Bericht Vorschlag von in § 2 Nr. 1 und zwei Mitglieder auf Vorschlag von sonstigen in § 2 bezeichneten Personen oder ihren Eltern 2. Hinter § 9 wird folgender § 9 a eingefügt: „§ 9 a Verwendung der Mittel (1) Die für Leistungen nach Teil II des Gesetzes vorgesehenen Mittel (§ 11) und deren Erträgnisse dürfen nur für diesen Zweck verwendet werden. (2) Die in § 4 Abs. 1 Nr. 1 genannten Mittel sind jeweils zur Hälfte für den Teil II und für den Teil III zu verwenden." 3. § 13 Abs. 3, Abs. 5 Satz 2 und Abs. 6 erhalten folgende Fassung: „ (3) Auf Antrag ist die Rente zu kapitalisieren, soweit der Betrag zum Erwerb eigenen Grundbesitzes oder eines nach § 72 Abs. 2 Nr. i bis 4 und Abs. 3 des Gesetzes über die Versorgung der Opfer des Krieges (Bundesversorgungsgesetz) vom 20. Dezember 1950 (Bundesgesetzbl. I S. 791) in der jeweils geltenden Fassung gleichgestellten Rechts des Behinderten zu eigenen Wohnzwecken verwendet wird. Die Kapitalisierung ist auf die für einen Zeitraum von höchstens fünfzehn Jahren zustehende Rente beschränkt. Die §§ 73 Abs. 1 Nr. 2 bis 4, 74 Abs. 2 Satz 3, 75 Abs. 1 Satz 1 und Abs. 2, 76 und 77 Abs. 1 i Satz 2, Abs. 2 und Abs. 3 des Bundesversorgungsgesetzes finden entsprechende Anwendung. Im übrigen kann die Rente auf Antrag teilweise kapitalisiert werden, wenn dies im Interesse des Behinderten liegt. (5) ... Vererblich sind lediglich Ansprüche auf Kapitalentschädigung und auf Rentenleistungen, die im Zeitpunkt des Todes des Berechtigten bereits fällig geworden sind, und zwar nur dann, wenn der Berechtigte von seinem Ehegatten, seinen Kindern oder seinen Eltern beerbt wird. (6) Das Nähere regeln die Satzung und die Richtlinien. Die Satzung trifft insbesondere Bestimmungen über die Voraussetzungen und den Umfang der Kapitalisierung der Rente nach Absatz 3 Satz 4 sowie über die Art der Berechnung des Kapitalbetrages. Die Höhe des Kapitalbetrages ist auf der Grundlage der zur Verfügung stehenden Mittel (§ 11) zu ermitteln. In den Richtlinien ist insbesondere zu regeln, nach welchen Maßstäben auf der Grundlage der zur Verfügung stehenden Mittel Leistungen nach diesem Teil des Gesetzes zu bemessen sind; diese Richtlinien erläßt der Bundesminister für Jugend, Familie und Gesundheit." 4. Hinter § 15 wird folgender § 15 a eingefügt: „§ 15a Erhöhung der Leistungen Stellt sich nach rechtskräftiger Bescheidung aller Antragsteller heraus, daß der in § 11 ge- 8546 Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 148. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 4. November 1971 nannte Betrag durch die in den §§ 13 Abs. 2, 14 und 15 vorgesehenen Leistungen nicht ausgeschöpft wird, so wird die Kapitalentschädigung nach § 13 Abs. 2 durch Rechtsverordnung des Bundesministers für Jugend, Familie und Gesundheit, die nicht der Zustimmung des Bundesrates bedarf, entsprechend erhöht." 5. In § 17 Abs. 2 ist als drittes Wort zwischen „aus" und „Mitgliedern" einzufügen: „fünf". 6. § 18 erhält folgenden neuen Absatz 1; der bisherige Absatz 1 wird Absatz 2 und erhält folgende Fassung: „ (1) Gegen den Bescheid kann der Antragsteller innerhalb von drei Monaten nach Zustellung Widerspruch erheben, über den der Stiftungsvorstand durch begründeten, mit einer Rechtsmittelbelehrung versehenen Bescheid entscheidet. (2) Gegen den Widerspruchsbescheid kann der Antragsteller binnen einer Notfrist von einem Monat nach Zustellung Klage erheben. Die Klage ist auch zulässig, wenn über einen Antrag oder einen Widerspruch binnen angemessener Frist nicht entschieden ist.... [Satz 3 wie bisher Absatz 1 Satz 3]." Die Absätze 2 und 3 werden Absätze 3 und 4. 7. Dem § 26 wird folgender Satz 2 angefügt: „... Rechtsverordnungen, die aufgrund dieses Gesetzes erlassen werden, gelten im Land Berlin nach § 14 des Dritten Überleitungsgesetzes." 8. § 27 erhält folgende Fassung: „§ 27 Inkrafttreten Dieses Gesetz tritt in Kraft, sobald sichergestellt ist, daß die in § 4 Abs. 1 Nr. 2 genannten Mittel der Stiftung in vollem Umfang zur Verfügung gestellt werden. Der Bundesminister der Justiz gibt den Tag des Inkrafttretens im Bundesgesetzblatt bekannt." Bonn, den 2. November 1971 Dr. Barzel, Stücklen und Fraktion Wehner und Fraktion Mischnick und Fraktion Anlage 3 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Frau Freyh vom 3. November 1971 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Schedl (CDU/CSU) (Drucksache VI/2775 Frage A 3) : Wie stellt sich die Bundesregierung zu Presseberichten, wonach der Bundesrechnungshof bei der Prüfung des Deutschen Entwicklungsdienstes (DED) zu dein Schluß gelangt ist, daß der Bundesminister für wirtschaftliche Zusammenarbeit seine Aufsichtspflicht gegenüber dem DED „etwas zu lax" gehandhabt hat? Der BRH ist bei der Prüfung des DED nicht zu dem Schluß gekommen, daß der Bundesminister für wirtschaftliche Zusammenarbeit seiner Aufsichtspflicht gegenüber dem DED nicht genügend nachgekommen sei. Der Bundesrechnungshof hat in seinem Gutachten vielmehr die Ansicht vertreten, daß der Bund im Verwaltungsrat der Gesellschaft nicht entsprechend seiner Gesellschafterstellung und Finanzverantwortung vertreten sei. Die Bundesregierung hat jedoch bei der Gründung des DED den Kirchen und gesellschaftlichen Gruppen im Verwaltungsrat in voller Absicht weiten Spielraum zur Mitverantwortung gegeben. In der Gesellschafterversammlung hat der Gesellschafter Bund die absolute Mehrheit. Im Verwaltungsrat des DED hat die Bundesrergierung 5 Sitze. 3 Sitze werden von den im Bundestag vertretenen Parteien besetzt. Anlage 4 Schriftliche Antwort des Bundesministers Genscher vom 3. November 1971 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Schmitt-Vockenhausen (SPD) (Drucksache VI/2775 Frage A 6) : In welcher Weise wird die Öffentlichkeit laufend über rechts- und linksradikale Tarnorganisationen unterrichtet, um sich Aktionen und Veranstaltungen derartiger Organisationen mit verfassungsfeindlichen Zielsetzungen transparent zu machen? Über rechts- und linksradikale Parteien und Vereinigungen einschließlich ihrer Hilfs- und Tarnorganisation hat die Bundesregierung in den letzten Jahren die Öffentlichkeit wiederholt unterrichtet. Einen umfassenden Überblick über rechts- und linksradikale Organisationen in der Bundesrepublik habe ich zuletzt in der Antwort auf eine entsprechende Kleine Anfrage der CDU/CSU-Fraktion im April dieses Jahres gegeben (Drucksache VI/2074). Im Informationsdienst meines Hauses, der „Inneren Sicherheit", erscheinen laufend Meldungen und Berichte über links- und rechtsradikale Gruppen. In den nächsten Wochen erscheint der Erfahrungsbericht der Amter für Verfassungsschutz für 1969/1970, in dem eine Vielzahl dieser Gruppen genannt wird. Die Öffentlichkeitsarbeit meines Hauses und des Bundesamtes für Verfassungsschutz über rechts- und linksradikale Bestrebungen schlägt sich weiter nieder in der Weitergabe von Informationen an Presseagenturen, in Informationen und sachdienlichen Hinweisen an Reporter, Korrespondenten und Redakteure von Presse, Funk und Fernsehen. Ich habe auch den Eindruck gewonnen — nicht zuletzt aufgrund der Vielzahl von Briefen aus allen Kreisen der Bevölkerung, die mich täglich erreichen , daß unsere Bürger über links- und rechtsradikale Bestrebungen informiert sind. In unserem Bemühen, diese Aufklärungsarbeit fortzusetzen, werden wir nicht nachlassen. Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 148. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 4. November 1971 8547 Anlage 5 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Berkhan vom 3. November 1971 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Hauser (Sasbach) (CDU/CSU) (Drucksache VI/2775 Frage A 45) : Weshalb ist die Bundesregierung mit der Erfüllung ihrer gemäß § 8 des unter dem 30. September 1968 vereinbarten Verwaltungsabkommens über das wehrgeschichtliche Museum in Rastatt mit dem Land Baden-Württemberg übernommenen Verpflichtung, die Kosten der Erstellung des wehrgeschichtlichen Museums in Rastatt zu tragen, in Verzug, so daß die von Baden-Württemberg bereits seit vier Jahren in Angriff genommene Instandsetzung des Rastatter Schlosses nicht Zug um Zug mit der dringend erforderlichen Herrichtung des unentgeltlich darin untergebrachten Museums fortgeführt werden kann? Ich verstehe die Sorgen eines baden-württembergischen Abgeordneten um den Zustand des Rastatter Schlosses sehr gut. Es ist richtig, daß die Bundesregierung 1968 Verpflichtungen übernommen hat, die für den Betrieb des unter anderem in diesem Schloß untergebrachten Wehrgeschichtlichen Museums notwendigen Einrichtungen zu schaffen. Diese Verpflichtungen beziehen sich beispielsweise auf die Installation der Heizung, der Beleuchtung und der notwendigen Sicherungsanlagen. Bevor diese Arbeiten durchgeführt werden konnten, traten im Jahre 1968 das Land Baden-Württemberg und die Bundesregierung in Verhandlungen über eine von beiden Seiten gewünschte Erweiterung des Museums ein. Für den Erweiterungsteil sollte die Bundesrepublik — nach den Vorstellungen des Landes BadenWürttemberg — die gesamten Instandsetzungskosten übernehmen. Die Bundesregierung prüft zur Zeit, ob sie diese Verpflichtungen, die einen Aufwand von rund 4,5 Millionen DM für das gesamte Projekt erfordern würde, übernehmen kann. Den Umfang der notwendigen Einrichtungen, die zu schaffen die Bundesregierung sich 1968 verpflichtet hat, kann sie aber erst übersehen, wenn entschieden ist, welche Ausdehnung das Museum letztlich haben wird. Es ist daher wenig sinnvoll, zur Zeit Teilmaßnahmen in Angriff zu nehmen. Anlage 6 Ergänzende Schriftliche Antwort des Bundesministers Genscher vom 21. Oktober 1971 auf die Frage des Abgeordneten Dr. Dr. h. c. Bechert (Gau-Algesheim) (SPD) zu seiner Frage Nr. 36 *). Der Innenminister des Landes Nordrhein-Westfalen hat mir inzwischen zu den Fragen 1, 2 und 3 Ihrer Schriftlichen Anfragen folgendes mitgeteilt: *) Siehe Drucksache VI/2556 Seite 21 Frage 1: Wird die Bundesregierung dem Bundestag mitteilen, wieviel Kosten der Öffentlichkeit dadurch entstanden sind, daß die Bevölkerung vor den Gefahren geschützt werden muß, die durch das Wegfahren, Ablagern auf Müllkippen und das Zurückbringen der arsen- und bleihaltigen Abfälle der Nievenheimer Zinkhütte verursacht wurden? „Eine Ubersicht über die durch den Rücktransport der im Lande abgelagerten arsen- und bleihaltigen Produktionsabfälle nach Nievenheim entstandenen Kosten sowie die durch Sicherungsmaßnahmen, Untersuchungen pp. verursachten Kosten besteht noch nicht. Ob diese Kosten letztlich von der öffentlichen Hand getragen werden müssen oder ob gegen die Verantwortlichen Erstattungsansprüche durchgesetzt werden können, ist ebenfalls noch nicht zu übersehen." Frage 2: Hält die Bundesregierung das Ablagern arsen- und bleihaltiger Giftschlämme in einem verlassenen Bergwerk für so sicher, daß keinerlei Gefährdung der Bevölkerung, etwa aus dem Grundwasser, entstehen könnte, wenn ja, aufgrund welcher Untersuchungen? „Mit Erlaß vom 11. August 1971 — III A 4.46.00 —hat der Minister für Wirtschaft, Mittelstand und Verkehr die Bergbehörden angewiesen, die Möglichkeiten der dauernden Ablagerung gesundheitsgefährdender Abfallstoffe in stillgelegten Tiefbaubergwerken zu überprüfen. Das Ergebnis der Ermittlungen liegt noch nicht vor." Frage 3: Wie hat die Zinkhütte Nievenheim sich vergewissert, daß die von ihr beabsichtigte Lagerung von arsen- und bleihaltigen Giftschlämmen in einem verlassenen Bergwerk bei Peine (Niedersachsen) keine Gefährdung der Bevölkerung verursachen könnte? „Bei der Staatsanwaltschaft Düsseldorf, die vom Justizminister Nordrhein-Westfalens zur zentralen Ermittlungsbehörde für die Ablagerungen in Nordrhein-Westfalen und Niedersachsen bestimmt wurde, wird unter dem Aktenzeichen JS 1758/71 ein Ermittlungsverfahren gegen die Verantwortlichen der Stolberger Zink AG, der Entsorgungsgesellschaft mbH Osnabrück und der Transportunternehmen Blum, Oldendorf und Wesseler Dratum-Ausbergen, geführt. Einzelheiten des Verfahrens sind mir nicht bekannt." Der Niedersächsische Minister für Wirtschaft und öffentliche Arbeiten, dem ich Ihre Frage 2 und 3 vorgelegt habe, antwortete zusammenfassend wie folgt: Grundsätzlich ist es denkbar, daß die Hohlräume ehemaliger Bergwerke für die Deponie giftiger Abfallstoffe Verwendung finden. Im Einzelfall müssen 8548 Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 148. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 4. November 1971 jedoch verschiedene Voraussetzungen zusammentreffen, um eine gefahrlose Beseitigung zu gewährleisten. Hinsichtlich des ehemaligen Erzbergwerkes Peine I II liegt bisher lediglich eine Stellungnahme des Niedersächsischen Landesamtes für Bodenforschung in Hannover zur Frage einer möglichen Beeinträchtigung oberflächennahen Grundwassers durch die Verfüllung der Schächte mit chemischen Rückstandsprodukten vor. Diese Stellungnahme, die von der Entsorgungsgesellschaft mbH in Osnabrück veranlaßt worden war, kommt zu dem Ergebnis, daß die geologischen Voraussetzungen für die Ablagerung von giftigen Abfallstoffen in der Schachtanlage Peine I/II an sich günstig sind, daß aber noch verschiedene technische Maßnahmen getroffen werden müssen. Das Niedersächsische Landesamt für Bodenforschung weist in dieser Stellungnahme ausdrücklich darauf hin, daß spezielle Untersuchungen zu der Fragestellung im Grubenfeld nicht möglich waren, weil die Grube nicht mehr befahren werden konnte. Die Stellungnahme stützt sich daher im wesentlichen auf frühere Aufnahmen der Mitarbeiter des Landesamtes und der Salzgitter Erzbergbau AG. Dem Landesamt ist auch nicht bekannt gewesen, um welche Stoffe es sich bei der Einlagerung handeln sollte und ob sich darunter auch solche mit besonderer Gefährlichkeit befinden. Auch die in Frage kommenden Mengen der Abfallstoffe waren dem Landesamt nicht bekannt. Die Deutsche Schachtbau- und Tiefbohrgesellschaft mbH in Lingen/ Ems, die zusammen mit der Entsorgungsgesellschaft mbH in Osnabrück die ehemaligen Erzgruben Peine I; II von der Salzgitter Erzbergbau AG als Bergwerkseigentümerin gemietet hatte — die Entsorgungsgesellschaft mbH hat diesen Mietvertrag inzwischen gekündigt —, hat bei der zuständigen Bergbehörde einen Rahmenbetriebsplan eingereicht, nachdem die beiden Schächte verfüllt und mit wasserabschließenden Pfropfen versehen werden sollen. Danach sollen die zu deponierenden Abfälle in flüssiger Form durch zwei Bohrungen, die auf dem ehemaligen Betriebsgelände der Schachtanlage noch abgeteuft werden müßten, in die Grube eingeleitet werden. Die Einbringung schlammförmiger Abfälle in die Grube ist in diesem Betriebsplan nicht vorgesehen. Der eingereichte Betriebsplan wird z. Z. von der Bergverwaltung unter Hinzuziehung aller beteiligten Behörden geprüft. Selbstverständlich könnte eine Genehmigung nur dann in Betracht gezogen werden, wenn eine Gefährdung der Bevölkerung und eine Beeinträchtigung des oberflächennahen Grundwassers mit Sicherheit auszuschließen ist. Ob das im Ergebnis bejaht werden kann, läßt sich z. Z. noch nicht übersehen. Selbst bei einem positiven Ausgang des Betriebsplanverfahrens ist jedoch keineswegs sicher, daß auch der arsenhaltige Kalkschlamm in die ehemalige Erzgrube Peine eingelagert werden kann. Wegen der gegenüber flüssigen Abfallstoffen andersartigen Konsistenz dieses Schlamms ist es nämlich äußerst zweifelhaft, ob er sich für eine Einbringung in diese Erzgruben überhaupt eignet."
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Karl Krammig


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU/CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Namens der CDU/CSU-Bundestagsfraktion darf ich zu dem vorliegenden Punkt — ich schließe gleich die vorgesehene Branntweinsteuererhöhung ein — folgende Erklärung abgeben.
    Mit dem Gesetzentwurf über die weitere Finanzierung von Maßnahmen zur Verbesserung der Verkehrsverhältnisse der Gemeinden und des Bundesfernstraßenbaus beabsichtigt die Bundesregierung, Deckungslücken bei den laufenden Haushaltseinnahmen des Bundes und der Gemeinden zu schließen, um den Straßenbau in dem für erforderlich gehaltenen Maße voranzutreiben. Diese Deckungslücken sollen dadurch geschlossen werden, daß die Mineralölsteuer für Treibstoffe, d. h. für Benzin, Dieselöl und Flüssiggas, ab 1. Januar 1972 mit 4 Pf je Liter erhöht wird. Das daraus erwartete Mehraufkommen von 1,3 Milliarden DM im Rechnungsjahr 1972, von 1,5 Milliarden DM im Rechnungsjahr 1973 und von 1,6 Milliarden DM im Rechnungsjahr 1974 soll für den Straßenbau zweckgebunden sein und zu drei Vierteln den Gemeinden und zu einem Viertel dem Bund zufließen.
    In dem Gesetzentwurf wird ferner vorgesehen, die Progression der Kraftfahrzeugsteuer für schwere Lastkraftwagen zu verstärken. Mit diesem Vorschlag wird beabsichtigt, das zum Jahresende auslaufende Straßengüterverkehr-Steuergesetz zu ersetzen. Aus der Kraftfahrzeugsteuererhöhung, die in erster Linie schwere Lastkraftwagen treffen soll, erwartet die Bundesregierung ein den Ländern zufließendes Kraftfahrzeugsteuermehraufkommen von 250 Millionen DM jährlich.
    Mit der Änderung des Gesetzes über das Branntweinmonopol schlägt die Bundesregierung vor, die Branntweinsteuer zu erhöhen. Das Mehraufkommen soll mit weiter vorgesehenen Verbrauchsteuererhöhungen — die Erhöhung der Tabaksteuer steht uns noch bevor — dazu dienen, die im Haushalt 1972 und in der mittelfristigen Finanzplanung vorgesehenen Ausgaben voll abzudecken. Die Branntweinsteuer soll von 1200 DM je Hektoliter Weingeist um 300 DM auf 1500 DM je Hektoliter Weingeist angehoben werden. Eine Nachversteuerung größerer Lagervorräte ist vorgesehen.
    Aus diesen Steuererhöhungen erwartet die Bundesregierung an Mehreinnahmen für den Bund 1972 500 Millionen DM, für die nachfolgenden Jahre 1973 610 Millionen, 1974 640 Millionen und 1975 670 Millionen DM.



    Krammig
    Meine Damen und Herren, zu den angekündigten Steuererhöhungsplänen der Bundesregierung hat sich die CDU/CSU-Bundestagsfraktion bereits in mehreren Verlautbarungen festgelegt und Steuererhöhungen unter den gegenwärtigen Bedingungen abgelehnt.
    Ihre Zustimmung zu Steuererhöhungen hat die Fraktion von vier Voraussetzungen abhängig gemacht: Erstens Wiedergewinnung der Stabilität,

    (Beifall bei der CDU/CSU)

    zweitens Herbeiführung eines mit Ländern und Gemeinden abgestimmten Gesamtkonzepts über Rangordnung und Zeitfolge für die Erfüllung der öffentlichen Aufgaben,

    (Beifall bei der CDU/CSU)

    drittens konjunkturgerechtes Ausgabeverhalten des Bundes, viertens klare Absage an alle unerfüllbaren Reformversprechungen.

    (Beifall bei der CDU/CSU.)

    Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion ist der Auffassung, daß, solange nicht alle Kräfte auf diese Ziele hin ausgerichtet werden, Steuererhöhungen im gegenwärtigen Zeitpunkt nicht dazu dienen, die Leistungsfähigkeit der Gebietskörperschaften zu verbessern, sondern lediglich dazu, die Folgen der Inflationspolitik, die sich nunmehr in den öffentlichen Haushalten in verstärktem Umfange bemerkbar machen, teilweise auszugleichen.
    Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion lehnt auch das Argument der Bundesregierung ab, die Steuererhöhungen würden wegen der Mehranforderung der Länder und Gemeinden erforderlich werden. Die Forderungen der Länder und Gemeinden an den Bund sind nichts anderes als eine Folge der Inflationspolitik und der Tatsache, daß die finanziellen Folgen der Reformprogramme im wesentlichen Ländern und Gemeinden zur Last fallen, ohne daß sie hierfür eine entsprechende Finanzausstattung erhalten.
    Es ist nicht Sache der Opposition, sich mit den Fehlern der Regierung zu identifizieren und die Verantwortung dafür zu übernehmen. Diese Überlegung schließt von vornherein eine Zustimmung aus. Fehler der Regierung werden politisch nur wirksam, wenn sie spürbar sind. Genau dies tritt mit den vorgeschlagenen Steuererhöhungen ein.
    Länder und Gemeinden machen geltend, daß ein Rückgang der öffentlichen Investitionen von ihnen nicht hingenommen werden kann. Dieser Gesichtspunkt erschwert zwar eine Ablehnung, diese Folgen gehen jedoch auf das Konto der Regierung. Wäre die Bundesregierung bereit, offen zu bekennen, daß durch ihre Politik jede vernünftige Finanzplanung in Bund, Ländern und Gemeinden in Frage gestellt worden sei, so würde auch die Opposition über Steuererhöhungen mit sich sprechen lassen.
    Die Bundesregierung will jedoch ihre verfehlte Politik nicht offen eingestehen. Sie versucht, die von ihr vorgeschlagenen Verbrauchsteuererhöhungen so zu verkaufen, als ob diese die Basis für eine echte, zusätzliche Hilfe für Länder und Gemeinden
    abgeben würde. Das kann jedoch nicht der Fall sein, weil diese Steuererhöhungen nur als Palliativmittel benutzt werden, um von den eigentlichen Problemen abzulenken.


Rede von: Unbekanntinfo_outline
Die Opposition soll erklären, ob der Bundeshaushalt ausgewertet werden soll oder nicht. Darauf antworte ich: Die Bundesregierung muß im Interesse der Wiedergewinnung der Stabilität einen konjunkturgerechten Bundeshaushalt vorlegen. Ob dieser Bundeshaushalt als konjunkturgerecht beurteilt werden kann, ergibt sich erst, wenn wir in die zweite Lesung eintreten. Erst dann liegen die Fakten auf dem Tisch, die eine abschließende Beurteilung des Bundeshaushalts für 1972 ermöglichen.
Die zweite Frage lautete: Sollen Länder und Gemeinden mehr Mittel erhalten oder nicht? Darauf antworte ich: Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion anerkennt den erheblichen Finanzbedarf von Ländern und Gemeinden auf allen Gebieten der öffentlichen Aufgaben und nicht nur auf dem des Verkehrs. Sie ist jedoch — um die Beantwortung der dritten Frage gleich hinzuzunehmen: Wie steht die Opposition zu den drei vorgeschlagenen Steuererhöhungen? — nicht so zu beantworten, wie die Bundesregierung dies tun will.
Zum 1. Januar 1970 ist die von der Großen Koalition in der letzten Legislaturperiode verabschiedete Finanzverfassungsreform in Kraft getreten. Sie anerkennt genauso, wie das schon in der Vergangenheit der Fall war, daß die Aufgabenerfüllung bei Bund, Ländern und Gemeinden gleichrangig nebeneinander steht, und daher sieht sie vor, daß jeder der drei Ebenen die finanzielle Ausstattung gegeben wird, die sie in den Stand setzt, ihre Aufgaben zu erfüllen. Dabei ist vorgesehen, daß, wenn die Konnexität zwischen Aufgaben- und Ausgabenverantwortung dazu führt, daß die vorhandenen Deckungsmittel die Ausgaben nicht finanzieren lassen, an eine Neuverteilung der Steuerquellen bzw. der Steuereinnahmen herangegangen werden muß. Wer den Gemeinden nachhaltig zur Befriedigung ihrer wichtigen Bedürfnisse Mittel zur Verfügung stellen will, muß ihre eigenen Steuermittel und Steuerquellen verstärken, die ihnen die Gewinnung zweckfrei zu verwendender Mittel ermöglichen.
Wie wir gestern schon gehört haben, können die Gemeinden nicht darauf verwiesen werden, weitere Mittel aus den Steuerquellen zu schöpfen, über die sie selbst durch Änderung der Hebesätze beschließen. Den Gemeinden kann nachhaltig nur geholfen werden durch die Einräumung eines höheren Anteils an der Einkommensteuer.
Wenn ich dies sage, so sind meine Freunde und ich uns darüber einig, daß die Einräumung eines höheren Anteils der Gemeinden an der Einkommensteuer selbstverständlich Konsequenzen für den Gesamthaushalt auslöst. Man kann nicht Mittel vom Bund und von den Ländern abziehen und sie den Gemeinden geben, ohne daß man Vorstellungen darüber hat, wie die entstehende Deckungslücke



Krammig
geschlossen werden kann. Ich komme auf dieses Problem zurück.
Die Bedürfnisse der Länder sind durch eine Korrektur des vertikalen Finanzausgleichs zu befriedigen. Die Länder fordern daher zu Recht eine Anhebung ihres Anteils an der Umsatzsteuer, der sowieso mit der Finanzverfassungsreform in Höhe von 30 v. H. nur für zwei Jahre beschlossen worden war. Es liegt nicht an den Ländern, wenn die Verhandlungen über die Erhöhung ihres Anteils an der Umsatzsteuer noch nicht zum Abschluß gekommen sind.
Daß die Länder den Satz ihrer Beteiligung an der Umsatzsteuer höher festgesetzt haben möchten, ergab sich ganz von selbst als Konsequenz aus der Regierungserklärung 1969, die wesentliche Reformen ankündigte, welche zum überwiegenden Teil in erster Linie von den Ländern zu finanzieren waren. Die Erhöhung des Anteils an der Umsatzsteuer ist die Konsequenz der neuen Aufgabenzuteilung an die Länder. Diese Frage hätte also längst abschließend zwischen Bund und Ländern beraten sein können, wenn die Bundesregierung rechtzeitig die Konsequenz aus ihren Ankündigungen von 1969 gezogen hätte.
Mehr Umsatzsteuer an die Länder verringert das Steueraufkommen des Bundes. Damit komme ich auf das Problem zurück: Woher soll der Gesamthaushalt die Deckungsmasse nehmen, die erforderlich ist, um sowohl den Bund als auch die Länder und Gemeinden ausreichend auszustatten? Sollte sich nach der Herbeiführung eines mit Ländern und Gemeinden abgestimmten Gesamtkonzepts über Rangordnung und Zeitfolge für die Erfüllung der öffentlichen Aufgaben ergeben, daß die Gesamtdeckungsmittel zur Befriedigung der Haushalte der öffentlichen Hand beim jetzigen Steueraufkommen nicht ausreichen, und sollte sich zugleich ergeben, daß eine Vernachlässigung wesentlicher Aufgaben nicht in Kauf genommen werden kann, so stellt sich nunmehr die Frage nach Steuererhöhungen.
Diese Darstellung — das möchte ich ausdrücklich sagen — stellt eine Rangfolge in den Überlegungen dar. Es kann nicht die Steuererhöhung vorweggehen, bevor das Gesamtkonzept entwickelt ist. Die Prüfung der Frage, welche Steuererhöhungen erforderlich sind, um die Gesamtdeckungsmasse sicherzustellen, kann nur am Ende eines Gesamtkonzeptes stehen, das über Rangordnung und Zeitfolge für die Erfüllung der öffentlichen Aufgaben erarbeitet worden ist. Aus dieser Verpflichtung, meine Damen und Herren, kann die Opposition die Bundesregierung nicht entlassen. Die Bundesregierung durfte daher keine Pläne öffentlicher Wohlfahrt aller Welt verkünden, ohne die finanziellen Konsequenzen genau überdacht zu haben.

(Beifall bei der CDU 'CSU.)

Es läßt sich doch nicht von der Hand weisen, daß die Bundesregierung, von den Ereignissen, insbesondere den steigenden Preisen, überrollt, nunmehr zur Schließung der entstandenen und der künftig
noch entstehenden Deckungslücken auf Steuererhöhungen zurückgreift, die zwar vorübergehend Erleichterungen bringen mögen, auf die Dauer aber durch die Ereignisse der Zukunft wieder in Frage gestellt werden.

(Abg. Schulte [Unnal: Herr Kollege, kennen Sie das Thema?)

Die Bundesregierung kommt nicht daran vorbei, ein Gesamtkonzept — ich wiederhole das noch einmal — vorzulegen. Dann wird auch die Opposition mit sich reden lassen. Denn auch sie trägt für den Wohlstand in unserem Lande und seine Fortentwicklung genauso viel Verantwortung wie die Regierung und die sie tragenden Fraktionen.
Aus diesen grundsätzlichen Überlegungen folgt die ablehnende Haltung der CDU/CSU-Bundestagsfraktion zu den vorgeschlagenen Verbrauchsteuererhöhungen.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Dr. Carlo Schmid


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (None)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Herr Abgeordneter, gestatten Sie eine Zwischenfrage?