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  • tocInhaltsverzeichnis
    Deutscher Bundestag 145. Sitzung Bonn, Donnerstag, den 21. Oktober 1971 Inhalt: Erweiterung der Tagesordnung . . . . . 8311 A Amtliche Mitteilungen . . . . . . . . 8311 B Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 1972 (Haushaltsgesetz 1972) (Drucksache V1/2650) Fortsetzung der ersten Beratung — in Verbindung mit Finanzplan des Bundes 1971 bis 1975 (Drucksache VI /2651) Fortsetzung der Beratung —, mit Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung der Wirtschaftspläne des ERP-Sondervermögens für das Jahr 1972 (ERPWirtschaftsplangesetz 1972) (Drucksache VI /2439) Fortsetzung der ersten Beratung --, mit Entwurf eines Gesetzes zur Durchführung des mittelfristigen finanziellen Beistands in der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft (Drucksache VI /2431) — Fortsetzung der ersten Beratung —, mit Entwurf eines Gesetzes zur Änderung der Bundeshaushaltsordnung (Drucksache V1/2668) Fortsetzung der ersten Beratung —, mit Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Kaffeesteuergesetzes (Drucksache VI /2665) Fortsetzung der ersten Beratung —, mit Mündlicher Bericht des Haushaltsausschusses über den von der Fraktion der CDU/ CSU eingebrachten Entschließungsantrag zur dritten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1971, hier: Einzelplan 10 — Geschäftsbereich des Bundesministers für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (Umdruck 141, Drucksache %l/2304), mit Mündlicher Bericht des Haushaltsausschusses über den von der Fraktion der CDU/ CSU eingebrachten Entschließungsantrag zur dritten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1971, hier: Einzelplan 10 -- Geschäftsbereich des Bundesministers für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (Umdruck 143, Drucksache VI /2305) und mit Schriftlicher Bericht des Haushaltsausschusses über den von der Fraktion der CDU/ CSU eingebrachten Entschließungsantrag zur dritten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1971, hier: Einzelplan 10 -- Geschäftsbereich des Bundes- II Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 145. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 21. Oktober 1971 ministers für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (Umdruck 142, Drucksache VI /2306) Dr. Jenninger (CDU/CSU). . 8312 D Dr. von Bülow (SPD) . . . . . 8315 D Dorn (FDP) 8316 C Franke (Osnabrück) (CDU/CSU) . 8319 B Urbaniak (SPD) . . . . . . 8320 C Dr. Sprung (CDU/CSU) 8321 B Dr. Apel (SPD) . . . . 8323 A, 8347 D Dr. Ritz (CDU/CSU) 8324 A Peters (Poppenbüll) (FDP) . . . 8325 A Dr. Schiller, Bundesminister . . 8325 D Dr. Barzel (CDU/CSU) 8330 A Wehner (SPD) 8332 B Mischnick (FDP) 8337 B Brandt, Bundeskanzler 8338 B Strauß (CDU/CSU) 8340 A Kirst (FDP) 8349 B Dr. Freiherr von Weizsäcker (CDU/CSU) 8350 A Dr. Ehmke, Bundesminister . . . . 8351 A Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Außenwirtschaftsgesetzes (SPD, FDP) (Drucksache VI /2730) — Erste Beratung — Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten über den Antrag der Fraktion der CDU/ CSU zur Großen Anfrage der Fraktion der CDU/CSU betr. Agrarpolitik (Umdruck 92, Drucksache VI /2682) . . . . . 8352 A Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten über den Antrag der Fraktion der CDU/ CSU zur Beratung des Berichts der Bundesregierung über die Lage der Landwirtschaft gemäß § 4 des Landwirtschaftsgesetzes und der Maßnahmen der Bundesregierung gemäß Landwirtschaftsgesetz und EWG-Anpassungsgesetz (Umdruck 12, Drucksache VI /2683) . . . . 8352 A Fragestunde (Drucksache VI /2720) Fragen des Abg. Dr. Wagner (Trier) (CDU/CSU) : Gemeinsame Versendung von Werbeschriften der Bundesregierung und der Koalitionsparteien Ahlers, Staatssekretär 8352 C, D, 8353 A Dr. Wagner (Trier) (CDU/CSU) . . 8352 D, 8353 A Fragen des Abg. Wohlrabe (CDU/CSU) : Meldungen betr. Verteilung einer Dokumentation der Bundesregierung über das alliierte Berlin-Abkommen an alle Haushaltungen in Berlin Ahlers, Staatssekretär . . . . . 8353 B Fragen des Abg. Ott (CDU/CSU) : Vermögenswirksame Leistungen als arbeitsrechtliche Bestandteile der Löhne und Gehälter Rosenthal, Parlamentarischer Staatssekretär . . . 8353 C, D, 8354 A Ott (CDU/CSU) . . . 8353 D, 8354 A Fragen des Abg. Strohmayr (SPD) : Bescheinigungsverfahren für den Nachweis des gezahlten Konjunkturzuschlags Hermsdorf, Parlamentarischer Staatssekretär . 8354 B, D, 8355 A, B, C Strohmayr (SPD) . . . . 8354 D, 8355 A Ott (CDU/CSU) 8355 B, C Fragen des Abg. Dr. Sperling (SPD) : Gestaltung von befristeten Arbeitsverträgen für Wissenschaftler an Forschungsinstituten Hermsdorf, Parlamentarischer Staatssekretär . . . 8355 D, 8356 B, C Dr. Sperling (SPD) 8356 A, B, C Frage des Abg. Dr. Kempfler (CDU/CSU) : Befreiung der Zinsen aus Bausparguthaben von der Einkommensteuer Hermsdorf, Parlamentarischer Staatssekretär . . . 8356 B, 8357 A, C Dr. Kempfler (CDU/CSU) 8356 D, 8357 A Ott (CDU/CSU) . . . 8357 A Nächste Sitzung 8357 C Anlagen Anlage 1 Liste der beurlaubten Abgeordneten . . 8358 A Anlage 2 Schriftliche Antwort auf die Mündliche Frage des Abg. Dr. Slotta (SPD) betr. Maßnahmen der Bundesregierung im Hinblick auf das Ziel einer bürger- und kinderfreundlichen Städteplanung . . . 8359 C Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 145. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 21. Oktober 1971 III Anlage 3 Schriftliche Antwort auf die Mündlichen Fragen des Abg. Grüner (FDP) betr. Verzögerungen bei der Zuweisung von Studienplätzen durch die Zentrale Registrierstelle 8361 A Anlage 4 Schriftliche Antwort auf die Mündlichen Fragen des Abg. Dr. Enders (SPD) betr. verspätete Benachrichtigung der Studienplatzbewerber von der Zuteilung eines Studienplatzes 8361 B Anlage 5 Schriftliche Antwort auf die Mündliche Frage des Abg. Dr. Jahn (Braunschweig) (CDU/CSU) betr. Ausbau der Forschungsbereiche auf dem Gebiet der Luft- und Raumfahrt 8361 C Anlage 6 Schriftliche Antwort auf die Mündliche Frage des Abg. Dr. Jahn (Braunschweig) (CDU/CSU) betr. Schwerpunkte der Luft- und Raumfahrtforschung 8361 D Anlage 7 Schriftliche Antwort auf die Mündlichen Fragen des Abg. Dr. Pfeifer (CDU/CSU) betr. Ursachen für den verspäteten Abschluß der Ermittlung der Studienbewerber in Fächern mit Numerus clausus — Beschleunigung des Zulassungsverfahrens 8362 C Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 145. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 21. Oktober 1971 8311 145. Sitzung Bonn, den 21. Oktober 1971 Stenographischer Bericht Beginn: 9.02 Uhr
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    Anlage 1 Liste der beurlaubten Abgeordneten Abgeordnete (r) beurlaubt bis einschließlich Dr. Achenbach * 23. 10. Adams * 23. 10. Dr. Aigner * 22. 10. Alber ** 22. 10. Dr. Arndt (Hamburg) 21. 10. Dr. Arnold 21. 10. Dr. Artzinger * 23. 10. Dr. Bach 21. 10. Bauer (Würzburg) ** 22. 10. Dr. Beermann 3. 12. Behrendt * 23. 10. Bergmann 21. 10. Dr. Birrenbach 23. 10. Borm * 23. 10. Frau von Bothmer 23. 10. Dr. Burgbacher * 23. 10. Dasch 23. 10. Dr. Dittrich * 23. 10. Dr. Dollinger 22. 10. Draeger *** 24. 10. Dr. Erhard 21. 10. Faller * 23. 10. Fellermaier * 22. 10. Flämig * 22. 10. Fritsch ** 21. 10. Dr. Furler * 23. 10. Frau Geisendörfer 22. 10. Gerlach (Emsland) * 23. 10. Dr. Giulini 6. 11. Dr. Götz 22. 10. Freiherr von und zu Guttenberg 22. 10. Dr. Hallstein 6. 11. Horten 24. 10. Frau Jacobi (Marl) 22. 10. Dr. Jahn (Brauschweig) * 23. 10. Kahn-Ackermann *** 25. 10. Dr. Klepsch *** 25. 10. Klinker * 23. 10. Dr. Koch * 23. 10. Kriedemann * 23. 10. Lange * 23. 10. Lautenschlager * 23. 10. Dr. Lenz (Bergstraße) 21. 10. Dr. Löhr * 23. 10. Lücker (München) * 23. 10. Meister * 23. 10. Memmel * 23. 10. Müller (Aachen-Land) * 22. 10. Dr. Prassler 15. 11. Frau Dr. Orth * 23. 10. Dr. Reischl * 23. 10. Richarts * 23. 10. * Für die Teilnahme an Sitzungen des Europäischen Parlaments ** Für die Teilnahme an Sitzungen der Beratenden Versammlung des Europarates *** Für die Teilnahme an Sitzungen der Versammlung der Westeuropäischen Union Anlagen zum Stenographischen Bericht Abgeordnete (r) beurlaubt bis einschließlich Richter *** 25. 10. Riedel (Frankfurt) * 23. 10. Dr. Rinderspacher *** 25. 10. Dr. Schulz (Berlin) 22. 10. Schwabe * 23. 10. Dr. Schwörer * 23. 10. Seefeld * 23. 10. Frau Seppi 22. 10. Springorum * 23. 10. Dr. Starke (Franken) * 23. 10. Stücklen 6. 11. von Thadden 21. 10. Vogel 21. 10. Frau Dr. Walz *** 25. 10. Werner * 22. 10. Wienand 23. 10. Wolfram * 23. 10. Wurbs 22. 10. Anlage 2 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Ravens vom 21. Oktober 1971 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Slotta (SPD) (Drucksache VI /2720 Frage A 5) : Bestätigt die Bundesregierung die Untersuchungsergebnisse des Instituts für Städtebau, Wohnungswirtschaft und Bausparwesen in Bonn, daß z. B. in England auf jedes Kind 20 gm in der UdSSR 8 qm, in der Schweiz 6 qm, in der Bundesrepublik Deutschland nur 0,5 qm Spielplatz kommen, daß weiterhin die Bundesrepublik Deutschland ungünstig abschneidet bei einem Vergleich der Erholungslandschaft für Kinder und Erwachsene außerhalb der Stadtgrenzen, und welche Maßnahmen will die Bundesregierung im Hinblick auf das Ziel einer burger- und kinderfreundlichen Städteplanung einleiten? Bei den von Ihnen genannten Zahlen handelt es sich nicht um Untersuchungergebnisse, sondern um eine zitierte Pressemitteilung des Instituts für Städtebau, Wohnungswirtschaft und Bausparwesen e. V., Bonn, die den „Hausbau-Informationen" 41/1971 vom 12. Oktober 1971 entnommen ist. Deren Mitteilung ist wiederum der Zeitschrift „Wohnungsmedizin", Heft 2-3/1971, S. 33, Herausgeber Deutscher Medizinischer Informationsdienst e. V., Baden-Baden, entnommen, die ihrerseits eine Mitteilung von V. Beer in der Zeitschrift „wärme, kälte, schall, Fachbericht aus Isoliertechnik und Akustik", Heft 4/1969, Herausgeber: Firma Grünzweig & Hartmann AG, Ludwigshafen, abgedruckt hat. Diese Mitteilung geht vermutlich auf eine Arbeit von K. Borchard zurück, die unter dein Titel „Orientierungswerte für die städtebauliche Planung" als „Arbeitsblatt 1/1968" des Instituts für Städtebau und Wohnungswesen der Deutschen Akademie, München, erschienen ist. In dieser Arbeit wird auf Seite 94 eine Tabelle „Spielplätze für Kinder von 7 bis 12 Jahren" wiedergegeben. Darin wird ein Maximalwert von 6 bis 20 m2 je Einwohner, ein gebräuchlicher Mittelwert von 1,0 m2 je Einwohner und ein Minimalwert von 0,5 m2 je Einwohner genannt und auf Abhängigkeiten von „Bauweisen und Wohndichten" hinge- 8360 Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 145. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 21. Oktober 1971 wiesen. Zum Maximalwert wird in einer Fußnote aufgeführt „Bundesrepublik Deutschland 1964 = 0,5, Schweiz 1964 6 und England 1964 = 20 m2 /Einwohner genannt und für diese Zahlen als Quelle einer Sendung des Bayerischen Rundfunks vom 5. November 1964, 8.30 Uhr, angegeben. Als Fußnote zu den Minimalwerten dieser Tabelle wird ein Auszug aus dem Entwurf der DIN „18034 und 1945 USA 0,5 m2 /Einwohner benannt, wobei schließlich auf eine Quelle aus dem Jahre 1945 Bezug genommen wird (Places for Playing, Standards for recreation areas", Cleveland 1945). Das Institut für Städtebau, Wohnungswirtschaft und Bausparwesen ist bereits von verschiedenen Seiten auf die kürzlich erschienene Pressemitteilung angesprochen worden und hat u. a. im Rahmen von Interviews mit dem Südwestfunk am 12. 10. 1971 um 13.58 Uhr und mit dem Saarländischen Rundfunk am 12. 10. 1971 22.15 Uhr, und am 17. 10. 1971 u. a. ausdrücklich darauf hingewiesen, daß es sich bei der Mitteilung lediglich um eine einzelne nicht zu verallgemeinernde — Angabe gehandelt habe, daß z. B. bei den von mir gemeinsam mit den Ländern geförderten Demonstrativmaßnahmen unvergleichlich viel größere Spielplatzflächen nachgewiesen werden können. Sie liegen dort bei 6 bis 10 m2 Spielplatzfläche je Kind. Beispielsweise ist in einem konkreten Fall 4geschossiger Hausgruppen mit je 24 3- und 4-Zimmerwohnungen je ein Kleinkinderspielplatz von 100 m2 Größe in Ruf- und Sichtweite auf privatem Grund zugeordnet. Bei durchschnittlich 20 Kindern je Hausgruppe ergibt sich in diesem konkreten Fall, der sich in dem hier angesprochenen Bereich verallgemeinern läßt, ein Anteil der Spielplätze auf privatem Grund von 5 m2 /Kind, wozu noch die die Flächen der vorbildlich ausgestatteten Kinderspielplätze und Bolzplätze auf öffentlichem Grund (Grünzug) kommen. Geht man weiter davon aus, daß die städtebauliche Planung in neueren Demonstrativmaßnahmen in zunehmendem Maße auf die Belange des Kindes eingeht und sich der Bereich des kindlichen Spielens keinesfalls auf den engen Bereich des Spielplatzes bezieht, so ergeben sich weit höhere Zahlen als selbst 10 m2 /Kind. Hinsichtlich der allgemeinen Verbesserung der Spielplatzsituation kann zunächst darauf hingewiesen werden, daß nach dem von der „Deutschen Olympischen Gesellschaft" erarbeiteten „Goldenen Plan in den Gemeinden", der sich sowohl an die Mitglieder der beschlußfassenden Körperschaften, wie an die zuständigen Stellen der Verwaltung wendet, für die drei Altersgruppen von 3 bis 6, 7 bis 12 und 13 bis 17 Jahren insgesamt 2,25 m2 je Einwohner und zusätzlich für Erwachsene und Familien Flächen von 1,5 m2 /Einwohner gefordert werden, woraus sich eine Anforderung von 3,75 m2 Spielfläche je Einwohner ergibt. Die Forderungen des „Goldenen Planes" sind bekanntlich größtenteils in die DIN 18.0.34 — Spielplätze, Spielflächen und Ausstattungen für Spiele im Freien, Planung und Ausführung, eingeflossen, die in diesen Tagen veröffentlicht wird. Die aufgrund der Musterbauordnung erlassenen Bauordnungen der Länder fordern bei Wohngebäuden mit mehr als zwei bzw. drei Vollgeschossen die Errichtung eines Kinderspielplatzes. Darüber hinaus sind die Gemeinden auch verpflichtet, im Rahmen der Bauleitplanung nach § 1 (5) BBauG die Bedürfnisse der Jugendförderung zu beachten. Hierzu gehört auch die ausreichende Bereitstellung von Möglichkeiten für Spiel, Sport und Erholung. Auch aus dem Städtebauförderungsgesetz ergibt sich (§ 3 (3) 2 c), daß ein Sanierungstatbestand auch dann vorliegen kann, wenn ein Gebiet nicht ausreichend mit Grünflächen, Spiel- und Sportplätzen ausgestattet ist. Ergänzend darf ich auf die in der Schriftenreihe meines Hauses „Versuchs- und Vergleichsbauten und Demonstrativmaßnahmen" 1970 und 1971 erschienenen Hefte 21 und 27 hinweisen. Die zweiteilige Arbeit mit dem Titel „Kinder in neuen Städten" setzt sich mit der Spielumgebung, den Spielanlagen und dem Spielverhalten von Kindern anhand einiger Beispiele auseinander. Das Institut für Städtebau, Wohnungswirtschaft und Bausparwesen e. V., Bonn, hat verschiedentlich auf den besonderen Wert hingewiesen, den es diesen Teilergebnissen einer in meinem Auftrage vom SIN Städtebauinstitut, Forschungsgesellschaft mbH Nürnberg in Zusammenarbeit mit dem Institut für Psychologie der Universität Erlangen-Nürnberg durchgeführten Arbeit beimißt. Auch hinsichtlich der Angaben über einen Vergleich der Erholungslandschaft für Kinder und Erwachsene außerhalb der Stadtgrenzen handelt es sich um eine Pressemitteilung des Instituts für Städtebau, Wohnungswirtschaft und Bausparwesen, Bonn, die auch auf die bereits zitierte Quelle zurückgeht. In dem Artikel von V. Beer, Heft 4/69 der Zeitschrift „wärme, kälte, schall, Fachberichte aus Isoliertechnik und Akustik", abgedruckt in Heft 2-3/71 der Zeitschrift „Wohnungsmedizin" heißt es unmittelbar im Anschluß an die o. a. Zahlenvergleiche über Spielplatzflächen: „Beispielsweise hat die Stadt Stockholm außerhalb der Stadtgrenzen eine Fläche von 200 qm pro Kopf der Bevölkerung als Erholungslandschaft erworben. Das entspricht fast der ganzen besiedelten Stadtfläche. In einer deutschen Großstadt mit nahezu 40 000 Kindern stehen dagegen insgesamt nur 50 ha Spielplätze zur Verfügung, für parkende Autos dagegen das Siebenfache dieses Raumes." Soweit das Zitat. Geht man von den genannten Zahlen aus, so ergibt sich für die betreffende Großstadt aber ein Anteil von 50 ha = 500 000 m2 : 40 000 Kinder = 12,5 m2 je Kind anstelle des vom gleichen Verfasser unmittelbar vorher angegebenen Wertes von 0,5 m2 Spielfläche /Kind. Abgesehen davon, daß bei der zitierten Quelle offensichtlich nicht hinreichend zwischen Spielplätzen auf privatem Grund und auf öffentlichem Grund innerhalb und außerhalb des Stadtbereiches unterschieden wird, ist somit auch durch eine Vergleichsregelung innerhalb der gleichen Quelle die Haltlosigkeit derartiger „Vergleiche" eindeutig bewiesen. Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 145. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 21. Oktober 1971 8361 Anlage 3 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dr. von Dohnanyi vom 21. Oktober 1971 auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Grüner (FDP) (Drucksache VI /2720 Fragen A 65 und 66) : Trifft es zu, daß die Verzögerung der Zentralen Registrierstelle für Studienbewerber in Hamburg bei der Zuweisung von Studienplätzen in zulassungsbeschränkten Fächern zum kommenden Wintersemester unter anderem auch auf Finanzierungsschwierigkeiten zurückzuführen ist? Warum kann die Bundesregierung, wenn sie im Bundeshaushalt 1971 Mittel für die Beteiligung an den Kosten der Zentralen Registrierstelle bereitgestellt hat, diese nicht umgehend zur Behebung der aufgetretenen Schwierigkeiten zur Verfügung stellen? Diese Frage ist in erster Ländersache. Finanzierungsprobleme der Zentralen Registrierstelle haben also wohl keine entscheidende Rolle gespielt. Ebenso wie im Bundeshaushalt 1970 sind auch 1971 wieder Mittel für einen Zuschuß zu den Kosten der Zentralen Registrierstelle bereitgestellt worden. Die Mittel sind gesperrt, bis eine Vereinbarung mit den Ländern über eine Bundesbeteiligung an der Finanzierung der ZRS vorliegt. Die Bundesregierung hat wiederholt -- zuletzt in der ersten Sitzung des Kuratoriums der ZRS — in das der Bund zwei Vertreter entsendet -- ihre Bereitschaft erklärt, sich an den Kosten der ZRS angemessen zu beteiligen, und diese Bereitschaft an keinerlei Bedingungen geknüpft. Die Länder haben eine Beteiligung stets mit dem Hinweis darauf abgelehnt, die Finanzierung der ZRS sei ausschließlich eine Länderangelegenheit. Die Bundesregierung wird ihr Angebot in der nächsten Sitzung des Kuratoriums der ZRS wiederholen. Sie rechnet damit, daß eine Vereinbarung mit den Ländern zustande kommt und hat deshalb auch für diesen Zweck in den Entwurf des Bundeshaushaltsplans 1972 erneut Mittel eingestellt. Anlage 4 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dr. von Dohnanyi vom 20. Oktober 1971 auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Enders (SPD) (Drucksache VI 2720 Fragen A 67 und 68) : Trifft es zu, daß zahlreiche Studienplatzbewerber erst kurz vor Beginn des Wintersemesters 1971/72 von der Zentralen Registrierstelle über die Zuteilung eines Studienplatzes informiert wurden? Welche Maßnahmen wird die Bundesregierung ergreifen, damit die Studienplatzbewerber künftig rechtzeitig vor Semesterbeginn aber die Zuteilung eines Studienplatzes verständigt werden und im Falle der Ablehnung ihres Gesuchs eine andere Studienrichtung einschlagen können? Es trifft zu, daß die meisten Bewerber für das Wintersemester 1971/72 in Fächern, in denen eine Bewerbung über die Zentrale Registrierstelle in Hamburg erfolgen muß, erst im Oktober eine Mitteilung über Zulassung oder Ablehnung erhalten haben. Der an sich in Aussicht genommene Termin für die zweite Hälfte des September konnte in erster Linie wohl deswegen nicht eingehalten werden, weil der ZRS durch den Ausfall einer Rechenanlage nicht die für ihre Arbeit erforderlichen Rechenzeiten termingerecht zur Verfügung gestellt werden konnten. Die ZRS ist eine von der Stiftung zur Förderung der Westdeutschen Rektorenkonferenz getragene besondere Einrichtung der WRK. Ihr Finanzbedarf wird gegenwärtig allein von den Ländern getragen. Die Bundesregierung entsendet lediglich zwei Vertreter in das Kuratorium der ZRS. Sie kann folglich von sich aus auch keine Maßnahmen ergreifen, um eine Beschleunigung des Zulassungsverfahrens zu erreichen. Die Bundesregierung kann lediglich erneut ihre Bereitschaft zur Mitfinanzierung der ZRS anbieten, um eine bessere personelle und sachliche Ausstattung dieser Stelle zu ermöglichen. Anlage 5 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dr. von Dohnanyi vom 20. Oktober 1971 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Jahn (Braunschweig) (CDU/ CSU) (Drucksache VI /2720 Frage A 69) : Ist die Bundesregierung bereit, die von früheren Regierungen gegebene Zusage einzuhalten, daß nach der Fusion der Anstalten für Luft- und Raumfahrt (AVA - Göttingen, DFL - Braunschweig, DVL - Porz, DVL - Oberpfaffenhofen, DFL - Stuttgart, DVL - Stuttgart) und der dadurch ermöglichten Verminderung der Verwaltungskosten der fachliche Ausbau der Forschungsbereiche vorgenommen wird? Die Bundesregierung hat, unterstützt durch eine Empfehlung des Haushaltsausschusses des Deutschen Bundestages, den Zusammenschluß der drei hochschulfreien Forschungsanstalten (AVA, DFL und DVL) betrieben, um eine stärkere Arbeitseffektivität auf dem Gebiet der Luftfahrt- und Weltraumforschung zu erreichen. Diese Effizienzsteigerung und nicht die durch den Zusammenschluß erfolgte Verwaltungsvereinfachung war das wichtigste Motiv für die Gründung der DFVLR. Die Bundesregierung hat des öfteren erklärt und ist auch weiterhin der Auffassung, daß sie die Fortführung und — soweit sachlich geboten — den Ausbau der deutschen Luft- und Raumfahrtforschung im Rahmen des ihr Möglichen unterstützen wird. Dies gilt, obwohl eine förmliche Zusage, die aus dem Zusammenschluß von AVA, DFL und DVL hervorgegangene Großforschungsanstalt DFVLR in einem bestimmten Umfang fachlich auszubauen, nicht gegeben worden ist. Anlage 6 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dr. von Dohnanyi vom 20. Oktober 1971 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Jahn (Braunschweig) (CDU /CSU) (Drucksache VI /2720 Frage A 70) : Ist die Bundesregierung nicht der Auffassung, daß eine Umorganisation, Verlegung, ja Auflösung wichtiger Institute mit Schwerpunktaufgaben in der DFVLR — da sie schwerwiegende wissenschaftliche und soziale Folgen nach sich ziehen nur 8362 Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 145. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 21. Oktober 1971 tragbar ist, wenn alle Möglichkeiten der Verwaltungsvereinfachung ausgeschöpft werden und die Bundesregierung vor allem über ein von anerkannten Fachwissenschaftlern, den zuständigen ,Ministerien und der einschlägigen Industrie erarbeitetes Programm über die zukünftigen Schwerpunkte der Lull- und Raumfahrtforschung nach nationalen, internationalen und allgemein technologischen Gesichtspunkten verfügt? Die Umorganisation, Verlegung und Auflösung von Instituten in der DFVLR ist nach Auffassung der Bundesregierung nicht so sehr in Zusammenhang mit Möglichkeiten der Verwaltungsvereinfachung zu sehen, sondern verfolgt vor allem das Ziel, die vorhandene Forschungs- und Versuchskapazität fachlich und lokal schwerpunktmäßig zusammenzufassen und Doppelarbeit in verschiedenen Instituten abzubauen. Die Notwendigkeit, durch derartige Konzentrationsmaßnahmen die DFVLR rationeller zu struktuieren, wurde durch das überproportionale Ansteigen der Personalkosten verschärft. Die vom Vorstand der DFVLR initiierten Maßnahmen zur Verbesserung der fachlichen Struktur werden in mehreren Schritten vollzogen, um soziale Härten möglichst zu vermeiden und die Kontinuität der Forschungstätigkeit zu wahren. Die Beschlußfassung über die notwendigen Maßnahmen und ihre Durchführung wird unter Mitwirkung der Wissenschaftlichen Mitarbeiter und von Vertretern der beteiligten Bundesressorts vollzogen. Hierbei ist sichergestellt, daß die Fachprogramme der Bundesregierung, d. h. das Weltraumprogramm und das in der Aufstellung begriffene Luftfahrtforschungsprogramm, berücksichtigt werden, an deren Ausarbeitung anerkannte Wissenschaftler und Fachleute aus der Industrie wesentlich beteiligt waren und noch beteiligt sind. Anlage 7 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dr. von Dohnanyi vom 21. Oktober 1971 auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Pfeifer (CDU/CSU) (Drucksache VI /2720 Fragen A 74 und 75) : Welches sind die Ursachen dafür, daß nicht erst in diesem, sondern auch schon in früheren Semestern die Ermittlung der Studienbewerber in Fächern mit Numerus clausus durch die Zentrale Registrierstelle so spät abgeschlossen werden konnten, daß die Studienbewerber erst wenige Tage vor Semesterbeginn ihre Zulassungs- bzw. Ablehnungsbescheide erhalten haben? Beabsichtigt die Bundesregierung, sich mit der Westdeutschen Rektorenkonferenz in Verbindung zu setzen, um einen schnelleren Abschluß des Zulassungsverfahrens zu erreichen? Die Bundesregierung ist am Zulassungsverfahren nicht beteiligt und hat infolgedessen auch keinen unmittelbaren Einblick in seinen Ablauf. Die Zentrale Registrierstelle für Studienbewerber ist eine Dienststelle der Westdeutschen Rektorenkonferenz, die im Rahmen der Selbstverwaltung der Hochschulen in der Bundesrepublik Deutschland tätig wird. Sie wird zur Zeit ausschließlich von den Ländern finanziert. Die zweite Frage beantworte ich mit „Ja". Sie wird in der nächsten Sitzung des Kuratoriums der Zentralen Registrierstelle ihr Angebot auf eine Beteiligung an den Kosten der ZRS wiederholen. Damit will sie sicherstellen, daß die ZRS künftig besser ausgestattet werden kann. Eine Vereinfachung des Zulassungsverfahrens kann nur durch eine Vereinbarung zwischen der Kultusministerkonferenz und der Westdeutschen Rektorenkonferenz erreicht werden.
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Hans Hermsdorf


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Genau das ist der Punkt.


Rede von Liselotte Funcke
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FDP)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)
Keine weitere Zusatzfrage.
Die Fragen 20 und 21 des Herrn Abgeordneten Dr. Evers werden auf Antrag des Fragestellers schriftlich beantwortet. Die Antworten werden als Anlage abgedruckt.
Ich rufe die Frage 22 des Herrn Abgeordneten Dr. Kempfler auf:
Erscheint es der Bundesregierung sinnvoll, daß einerseits Bausparen nicht nur durch Prämien, sondern auch durch Sonderabschreibungen begünstigt wird, andererseits aber für die Zinsen des Bausparguthabens Steuern bezahlt werden?
Bitte schön, Herr Staatssekretär!

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Hans Hermsdorf


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Herr Kollege Kempfler, das Bausparen wird seit Jahren steuerlich begünstigt. Der Bausparer hat ein Wahlrecht zwischen der Inanspruchnahme des Sonderausgabenabzugs nach den Vorschriften des Einkommensteuergesetzes und der Gewährung von Prämien nach den Vorschriften des Wohnungsbau-Prämiengesetzes.
    Die Bundesregierung hält es nicht für sinnvoll, zusätzlich die Zinsen aus dem Bausparguthaben vollständig oder teilweise von der Einkommensteuer zu befreien da diese Maßnahme wegen des progressiven Einkommensteuertarifs sozial ungleichmäßig wirken würde. Wir sind im Augenblick bestrebt, die unterschiedlichen Begünstigungsmethoden im Rahmen der Steuerreform zu vereinheitlichen und durch ein Verfahren mit gleichmäßiger Entlastungswirkung zu ersetzen.