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    681. Vorgehen,: 1
    682. Europapolitik: 1
    683. zurückzufinden.\n: 1
  • tocInhaltsverzeichnis
    Deutscher Bundestag 145. Sitzung Bonn, Donnerstag, den 21. Oktober 1971 Inhalt: Erweiterung der Tagesordnung . . . . . 8311 A Amtliche Mitteilungen . . . . . . . . 8311 B Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 1972 (Haushaltsgesetz 1972) (Drucksache V1/2650) Fortsetzung der ersten Beratung — in Verbindung mit Finanzplan des Bundes 1971 bis 1975 (Drucksache VI /2651) Fortsetzung der Beratung —, mit Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung der Wirtschaftspläne des ERP-Sondervermögens für das Jahr 1972 (ERPWirtschaftsplangesetz 1972) (Drucksache VI /2439) Fortsetzung der ersten Beratung --, mit Entwurf eines Gesetzes zur Durchführung des mittelfristigen finanziellen Beistands in der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft (Drucksache VI /2431) — Fortsetzung der ersten Beratung —, mit Entwurf eines Gesetzes zur Änderung der Bundeshaushaltsordnung (Drucksache V1/2668) Fortsetzung der ersten Beratung —, mit Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Kaffeesteuergesetzes (Drucksache VI /2665) Fortsetzung der ersten Beratung —, mit Mündlicher Bericht des Haushaltsausschusses über den von der Fraktion der CDU/ CSU eingebrachten Entschließungsantrag zur dritten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1971, hier: Einzelplan 10 — Geschäftsbereich des Bundesministers für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (Umdruck 141, Drucksache %l/2304), mit Mündlicher Bericht des Haushaltsausschusses über den von der Fraktion der CDU/ CSU eingebrachten Entschließungsantrag zur dritten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1971, hier: Einzelplan 10 -- Geschäftsbereich des Bundesministers für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (Umdruck 143, Drucksache VI /2305) und mit Schriftlicher Bericht des Haushaltsausschusses über den von der Fraktion der CDU/ CSU eingebrachten Entschließungsantrag zur dritten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1971, hier: Einzelplan 10 -- Geschäftsbereich des Bundes- II Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 145. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 21. Oktober 1971 ministers für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (Umdruck 142, Drucksache VI /2306) Dr. Jenninger (CDU/CSU). . 8312 D Dr. von Bülow (SPD) . . . . . 8315 D Dorn (FDP) 8316 C Franke (Osnabrück) (CDU/CSU) . 8319 B Urbaniak (SPD) . . . . . . 8320 C Dr. Sprung (CDU/CSU) 8321 B Dr. Apel (SPD) . . . . 8323 A, 8347 D Dr. Ritz (CDU/CSU) 8324 A Peters (Poppenbüll) (FDP) . . . 8325 A Dr. Schiller, Bundesminister . . 8325 D Dr. Barzel (CDU/CSU) 8330 A Wehner (SPD) 8332 B Mischnick (FDP) 8337 B Brandt, Bundeskanzler 8338 B Strauß (CDU/CSU) 8340 A Kirst (FDP) 8349 B Dr. Freiherr von Weizsäcker (CDU/CSU) 8350 A Dr. Ehmke, Bundesminister . . . . 8351 A Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Außenwirtschaftsgesetzes (SPD, FDP) (Drucksache VI /2730) — Erste Beratung — Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten über den Antrag der Fraktion der CDU/ CSU zur Großen Anfrage der Fraktion der CDU/CSU betr. Agrarpolitik (Umdruck 92, Drucksache VI /2682) . . . . . 8352 A Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten über den Antrag der Fraktion der CDU/ CSU zur Beratung des Berichts der Bundesregierung über die Lage der Landwirtschaft gemäß § 4 des Landwirtschaftsgesetzes und der Maßnahmen der Bundesregierung gemäß Landwirtschaftsgesetz und EWG-Anpassungsgesetz (Umdruck 12, Drucksache VI /2683) . . . . 8352 A Fragestunde (Drucksache VI /2720) Fragen des Abg. Dr. Wagner (Trier) (CDU/CSU) : Gemeinsame Versendung von Werbeschriften der Bundesregierung und der Koalitionsparteien Ahlers, Staatssekretär 8352 C, D, 8353 A Dr. Wagner (Trier) (CDU/CSU) . . 8352 D, 8353 A Fragen des Abg. Wohlrabe (CDU/CSU) : Meldungen betr. Verteilung einer Dokumentation der Bundesregierung über das alliierte Berlin-Abkommen an alle Haushaltungen in Berlin Ahlers, Staatssekretär . . . . . 8353 B Fragen des Abg. Ott (CDU/CSU) : Vermögenswirksame Leistungen als arbeitsrechtliche Bestandteile der Löhne und Gehälter Rosenthal, Parlamentarischer Staatssekretär . . . 8353 C, D, 8354 A Ott (CDU/CSU) . . . 8353 D, 8354 A Fragen des Abg. Strohmayr (SPD) : Bescheinigungsverfahren für den Nachweis des gezahlten Konjunkturzuschlags Hermsdorf, Parlamentarischer Staatssekretär . 8354 B, D, 8355 A, B, C Strohmayr (SPD) . . . . 8354 D, 8355 A Ott (CDU/CSU) 8355 B, C Fragen des Abg. Dr. Sperling (SPD) : Gestaltung von befristeten Arbeitsverträgen für Wissenschaftler an Forschungsinstituten Hermsdorf, Parlamentarischer Staatssekretär . . . 8355 D, 8356 B, C Dr. Sperling (SPD) 8356 A, B, C Frage des Abg. Dr. Kempfler (CDU/CSU) : Befreiung der Zinsen aus Bausparguthaben von der Einkommensteuer Hermsdorf, Parlamentarischer Staatssekretär . . . 8356 B, 8357 A, C Dr. Kempfler (CDU/CSU) 8356 D, 8357 A Ott (CDU/CSU) . . . 8357 A Nächste Sitzung 8357 C Anlagen Anlage 1 Liste der beurlaubten Abgeordneten . . 8358 A Anlage 2 Schriftliche Antwort auf die Mündliche Frage des Abg. Dr. Slotta (SPD) betr. Maßnahmen der Bundesregierung im Hinblick auf das Ziel einer bürger- und kinderfreundlichen Städteplanung . . . 8359 C Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 145. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 21. Oktober 1971 III Anlage 3 Schriftliche Antwort auf die Mündlichen Fragen des Abg. Grüner (FDP) betr. Verzögerungen bei der Zuweisung von Studienplätzen durch die Zentrale Registrierstelle 8361 A Anlage 4 Schriftliche Antwort auf die Mündlichen Fragen des Abg. Dr. Enders (SPD) betr. verspätete Benachrichtigung der Studienplatzbewerber von der Zuteilung eines Studienplatzes 8361 B Anlage 5 Schriftliche Antwort auf die Mündliche Frage des Abg. Dr. Jahn (Braunschweig) (CDU/CSU) betr. Ausbau der Forschungsbereiche auf dem Gebiet der Luft- und Raumfahrt 8361 C Anlage 6 Schriftliche Antwort auf die Mündliche Frage des Abg. Dr. Jahn (Braunschweig) (CDU/CSU) betr. Schwerpunkte der Luft- und Raumfahrtforschung 8361 D Anlage 7 Schriftliche Antwort auf die Mündlichen Fragen des Abg. Dr. Pfeifer (CDU/CSU) betr. Ursachen für den verspäteten Abschluß der Ermittlung der Studienbewerber in Fächern mit Numerus clausus — Beschleunigung des Zulassungsverfahrens 8362 C Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 145. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 21. Oktober 1971 8311 145. Sitzung Bonn, den 21. Oktober 1971 Stenographischer Bericht Beginn: 9.02 Uhr
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    Anlage 1 Liste der beurlaubten Abgeordneten Abgeordnete (r) beurlaubt bis einschließlich Dr. Achenbach * 23. 10. Adams * 23. 10. Dr. Aigner * 22. 10. Alber ** 22. 10. Dr. Arndt (Hamburg) 21. 10. Dr. Arnold 21. 10. Dr. Artzinger * 23. 10. Dr. Bach 21. 10. Bauer (Würzburg) ** 22. 10. Dr. Beermann 3. 12. Behrendt * 23. 10. Bergmann 21. 10. Dr. Birrenbach 23. 10. Borm * 23. 10. Frau von Bothmer 23. 10. Dr. Burgbacher * 23. 10. Dasch 23. 10. Dr. Dittrich * 23. 10. Dr. Dollinger 22. 10. Draeger *** 24. 10. Dr. Erhard 21. 10. Faller * 23. 10. Fellermaier * 22. 10. Flämig * 22. 10. Fritsch ** 21. 10. Dr. Furler * 23. 10. Frau Geisendörfer 22. 10. Gerlach (Emsland) * 23. 10. Dr. Giulini 6. 11. Dr. Götz 22. 10. Freiherr von und zu Guttenberg 22. 10. Dr. Hallstein 6. 11. Horten 24. 10. Frau Jacobi (Marl) 22. 10. Dr. Jahn (Brauschweig) * 23. 10. Kahn-Ackermann *** 25. 10. Dr. Klepsch *** 25. 10. Klinker * 23. 10. Dr. Koch * 23. 10. Kriedemann * 23. 10. Lange * 23. 10. Lautenschlager * 23. 10. Dr. Lenz (Bergstraße) 21. 10. Dr. Löhr * 23. 10. Lücker (München) * 23. 10. Meister * 23. 10. Memmel * 23. 10. Müller (Aachen-Land) * 22. 10. Dr. Prassler 15. 11. Frau Dr. Orth * 23. 10. Dr. Reischl * 23. 10. Richarts * 23. 10. * Für die Teilnahme an Sitzungen des Europäischen Parlaments ** Für die Teilnahme an Sitzungen der Beratenden Versammlung des Europarates *** Für die Teilnahme an Sitzungen der Versammlung der Westeuropäischen Union Anlagen zum Stenographischen Bericht Abgeordnete (r) beurlaubt bis einschließlich Richter *** 25. 10. Riedel (Frankfurt) * 23. 10. Dr. Rinderspacher *** 25. 10. Dr. Schulz (Berlin) 22. 10. Schwabe * 23. 10. Dr. Schwörer * 23. 10. Seefeld * 23. 10. Frau Seppi 22. 10. Springorum * 23. 10. Dr. Starke (Franken) * 23. 10. Stücklen 6. 11. von Thadden 21. 10. Vogel 21. 10. Frau Dr. Walz *** 25. 10. Werner * 22. 10. Wienand 23. 10. Wolfram * 23. 10. Wurbs 22. 10. Anlage 2 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Ravens vom 21. Oktober 1971 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Slotta (SPD) (Drucksache VI /2720 Frage A 5) : Bestätigt die Bundesregierung die Untersuchungsergebnisse des Instituts für Städtebau, Wohnungswirtschaft und Bausparwesen in Bonn, daß z. B. in England auf jedes Kind 20 gm in der UdSSR 8 qm, in der Schweiz 6 qm, in der Bundesrepublik Deutschland nur 0,5 qm Spielplatz kommen, daß weiterhin die Bundesrepublik Deutschland ungünstig abschneidet bei einem Vergleich der Erholungslandschaft für Kinder und Erwachsene außerhalb der Stadtgrenzen, und welche Maßnahmen will die Bundesregierung im Hinblick auf das Ziel einer burger- und kinderfreundlichen Städteplanung einleiten? Bei den von Ihnen genannten Zahlen handelt es sich nicht um Untersuchungergebnisse, sondern um eine zitierte Pressemitteilung des Instituts für Städtebau, Wohnungswirtschaft und Bausparwesen e. V., Bonn, die den „Hausbau-Informationen" 41/1971 vom 12. Oktober 1971 entnommen ist. Deren Mitteilung ist wiederum der Zeitschrift „Wohnungsmedizin", Heft 2-3/1971, S. 33, Herausgeber Deutscher Medizinischer Informationsdienst e. V., Baden-Baden, entnommen, die ihrerseits eine Mitteilung von V. Beer in der Zeitschrift „wärme, kälte, schall, Fachbericht aus Isoliertechnik und Akustik", Heft 4/1969, Herausgeber: Firma Grünzweig & Hartmann AG, Ludwigshafen, abgedruckt hat. Diese Mitteilung geht vermutlich auf eine Arbeit von K. Borchard zurück, die unter dein Titel „Orientierungswerte für die städtebauliche Planung" als „Arbeitsblatt 1/1968" des Instituts für Städtebau und Wohnungswesen der Deutschen Akademie, München, erschienen ist. In dieser Arbeit wird auf Seite 94 eine Tabelle „Spielplätze für Kinder von 7 bis 12 Jahren" wiedergegeben. Darin wird ein Maximalwert von 6 bis 20 m2 je Einwohner, ein gebräuchlicher Mittelwert von 1,0 m2 je Einwohner und ein Minimalwert von 0,5 m2 je Einwohner genannt und auf Abhängigkeiten von „Bauweisen und Wohndichten" hinge- 8360 Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 145. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 21. Oktober 1971 wiesen. Zum Maximalwert wird in einer Fußnote aufgeführt „Bundesrepublik Deutschland 1964 = 0,5, Schweiz 1964 6 und England 1964 = 20 m2 /Einwohner genannt und für diese Zahlen als Quelle einer Sendung des Bayerischen Rundfunks vom 5. November 1964, 8.30 Uhr, angegeben. Als Fußnote zu den Minimalwerten dieser Tabelle wird ein Auszug aus dem Entwurf der DIN „18034 und 1945 USA 0,5 m2 /Einwohner benannt, wobei schließlich auf eine Quelle aus dem Jahre 1945 Bezug genommen wird (Places for Playing, Standards for recreation areas", Cleveland 1945). Das Institut für Städtebau, Wohnungswirtschaft und Bausparwesen ist bereits von verschiedenen Seiten auf die kürzlich erschienene Pressemitteilung angesprochen worden und hat u. a. im Rahmen von Interviews mit dem Südwestfunk am 12. 10. 1971 um 13.58 Uhr und mit dem Saarländischen Rundfunk am 12. 10. 1971 22.15 Uhr, und am 17. 10. 1971 u. a. ausdrücklich darauf hingewiesen, daß es sich bei der Mitteilung lediglich um eine einzelne nicht zu verallgemeinernde — Angabe gehandelt habe, daß z. B. bei den von mir gemeinsam mit den Ländern geförderten Demonstrativmaßnahmen unvergleichlich viel größere Spielplatzflächen nachgewiesen werden können. Sie liegen dort bei 6 bis 10 m2 Spielplatzfläche je Kind. Beispielsweise ist in einem konkreten Fall 4geschossiger Hausgruppen mit je 24 3- und 4-Zimmerwohnungen je ein Kleinkinderspielplatz von 100 m2 Größe in Ruf- und Sichtweite auf privatem Grund zugeordnet. Bei durchschnittlich 20 Kindern je Hausgruppe ergibt sich in diesem konkreten Fall, der sich in dem hier angesprochenen Bereich verallgemeinern läßt, ein Anteil der Spielplätze auf privatem Grund von 5 m2 /Kind, wozu noch die die Flächen der vorbildlich ausgestatteten Kinderspielplätze und Bolzplätze auf öffentlichem Grund (Grünzug) kommen. Geht man weiter davon aus, daß die städtebauliche Planung in neueren Demonstrativmaßnahmen in zunehmendem Maße auf die Belange des Kindes eingeht und sich der Bereich des kindlichen Spielens keinesfalls auf den engen Bereich des Spielplatzes bezieht, so ergeben sich weit höhere Zahlen als selbst 10 m2 /Kind. Hinsichtlich der allgemeinen Verbesserung der Spielplatzsituation kann zunächst darauf hingewiesen werden, daß nach dem von der „Deutschen Olympischen Gesellschaft" erarbeiteten „Goldenen Plan in den Gemeinden", der sich sowohl an die Mitglieder der beschlußfassenden Körperschaften, wie an die zuständigen Stellen der Verwaltung wendet, für die drei Altersgruppen von 3 bis 6, 7 bis 12 und 13 bis 17 Jahren insgesamt 2,25 m2 je Einwohner und zusätzlich für Erwachsene und Familien Flächen von 1,5 m2 /Einwohner gefordert werden, woraus sich eine Anforderung von 3,75 m2 Spielfläche je Einwohner ergibt. Die Forderungen des „Goldenen Planes" sind bekanntlich größtenteils in die DIN 18.0.34 — Spielplätze, Spielflächen und Ausstattungen für Spiele im Freien, Planung und Ausführung, eingeflossen, die in diesen Tagen veröffentlicht wird. Die aufgrund der Musterbauordnung erlassenen Bauordnungen der Länder fordern bei Wohngebäuden mit mehr als zwei bzw. drei Vollgeschossen die Errichtung eines Kinderspielplatzes. Darüber hinaus sind die Gemeinden auch verpflichtet, im Rahmen der Bauleitplanung nach § 1 (5) BBauG die Bedürfnisse der Jugendförderung zu beachten. Hierzu gehört auch die ausreichende Bereitstellung von Möglichkeiten für Spiel, Sport und Erholung. Auch aus dem Städtebauförderungsgesetz ergibt sich (§ 3 (3) 2 c), daß ein Sanierungstatbestand auch dann vorliegen kann, wenn ein Gebiet nicht ausreichend mit Grünflächen, Spiel- und Sportplätzen ausgestattet ist. Ergänzend darf ich auf die in der Schriftenreihe meines Hauses „Versuchs- und Vergleichsbauten und Demonstrativmaßnahmen" 1970 und 1971 erschienenen Hefte 21 und 27 hinweisen. Die zweiteilige Arbeit mit dem Titel „Kinder in neuen Städten" setzt sich mit der Spielumgebung, den Spielanlagen und dem Spielverhalten von Kindern anhand einiger Beispiele auseinander. Das Institut für Städtebau, Wohnungswirtschaft und Bausparwesen e. V., Bonn, hat verschiedentlich auf den besonderen Wert hingewiesen, den es diesen Teilergebnissen einer in meinem Auftrage vom SIN Städtebauinstitut, Forschungsgesellschaft mbH Nürnberg in Zusammenarbeit mit dem Institut für Psychologie der Universität Erlangen-Nürnberg durchgeführten Arbeit beimißt. Auch hinsichtlich der Angaben über einen Vergleich der Erholungslandschaft für Kinder und Erwachsene außerhalb der Stadtgrenzen handelt es sich um eine Pressemitteilung des Instituts für Städtebau, Wohnungswirtschaft und Bausparwesen, Bonn, die auch auf die bereits zitierte Quelle zurückgeht. In dem Artikel von V. Beer, Heft 4/69 der Zeitschrift „wärme, kälte, schall, Fachberichte aus Isoliertechnik und Akustik", abgedruckt in Heft 2-3/71 der Zeitschrift „Wohnungsmedizin" heißt es unmittelbar im Anschluß an die o. a. Zahlenvergleiche über Spielplatzflächen: „Beispielsweise hat die Stadt Stockholm außerhalb der Stadtgrenzen eine Fläche von 200 qm pro Kopf der Bevölkerung als Erholungslandschaft erworben. Das entspricht fast der ganzen besiedelten Stadtfläche. In einer deutschen Großstadt mit nahezu 40 000 Kindern stehen dagegen insgesamt nur 50 ha Spielplätze zur Verfügung, für parkende Autos dagegen das Siebenfache dieses Raumes." Soweit das Zitat. Geht man von den genannten Zahlen aus, so ergibt sich für die betreffende Großstadt aber ein Anteil von 50 ha = 500 000 m2 : 40 000 Kinder = 12,5 m2 je Kind anstelle des vom gleichen Verfasser unmittelbar vorher angegebenen Wertes von 0,5 m2 Spielfläche /Kind. Abgesehen davon, daß bei der zitierten Quelle offensichtlich nicht hinreichend zwischen Spielplätzen auf privatem Grund und auf öffentlichem Grund innerhalb und außerhalb des Stadtbereiches unterschieden wird, ist somit auch durch eine Vergleichsregelung innerhalb der gleichen Quelle die Haltlosigkeit derartiger „Vergleiche" eindeutig bewiesen. Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 145. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 21. Oktober 1971 8361 Anlage 3 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dr. von Dohnanyi vom 21. Oktober 1971 auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Grüner (FDP) (Drucksache VI /2720 Fragen A 65 und 66) : Trifft es zu, daß die Verzögerung der Zentralen Registrierstelle für Studienbewerber in Hamburg bei der Zuweisung von Studienplätzen in zulassungsbeschränkten Fächern zum kommenden Wintersemester unter anderem auch auf Finanzierungsschwierigkeiten zurückzuführen ist? Warum kann die Bundesregierung, wenn sie im Bundeshaushalt 1971 Mittel für die Beteiligung an den Kosten der Zentralen Registrierstelle bereitgestellt hat, diese nicht umgehend zur Behebung der aufgetretenen Schwierigkeiten zur Verfügung stellen? Diese Frage ist in erster Ländersache. Finanzierungsprobleme der Zentralen Registrierstelle haben also wohl keine entscheidende Rolle gespielt. Ebenso wie im Bundeshaushalt 1970 sind auch 1971 wieder Mittel für einen Zuschuß zu den Kosten der Zentralen Registrierstelle bereitgestellt worden. Die Mittel sind gesperrt, bis eine Vereinbarung mit den Ländern über eine Bundesbeteiligung an der Finanzierung der ZRS vorliegt. Die Bundesregierung hat wiederholt -- zuletzt in der ersten Sitzung des Kuratoriums der ZRS — in das der Bund zwei Vertreter entsendet -- ihre Bereitschaft erklärt, sich an den Kosten der ZRS angemessen zu beteiligen, und diese Bereitschaft an keinerlei Bedingungen geknüpft. Die Länder haben eine Beteiligung stets mit dem Hinweis darauf abgelehnt, die Finanzierung der ZRS sei ausschließlich eine Länderangelegenheit. Die Bundesregierung wird ihr Angebot in der nächsten Sitzung des Kuratoriums der ZRS wiederholen. Sie rechnet damit, daß eine Vereinbarung mit den Ländern zustande kommt und hat deshalb auch für diesen Zweck in den Entwurf des Bundeshaushaltsplans 1972 erneut Mittel eingestellt. Anlage 4 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dr. von Dohnanyi vom 20. Oktober 1971 auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Enders (SPD) (Drucksache VI 2720 Fragen A 67 und 68) : Trifft es zu, daß zahlreiche Studienplatzbewerber erst kurz vor Beginn des Wintersemesters 1971/72 von der Zentralen Registrierstelle über die Zuteilung eines Studienplatzes informiert wurden? Welche Maßnahmen wird die Bundesregierung ergreifen, damit die Studienplatzbewerber künftig rechtzeitig vor Semesterbeginn aber die Zuteilung eines Studienplatzes verständigt werden und im Falle der Ablehnung ihres Gesuchs eine andere Studienrichtung einschlagen können? Es trifft zu, daß die meisten Bewerber für das Wintersemester 1971/72 in Fächern, in denen eine Bewerbung über die Zentrale Registrierstelle in Hamburg erfolgen muß, erst im Oktober eine Mitteilung über Zulassung oder Ablehnung erhalten haben. Der an sich in Aussicht genommene Termin für die zweite Hälfte des September konnte in erster Linie wohl deswegen nicht eingehalten werden, weil der ZRS durch den Ausfall einer Rechenanlage nicht die für ihre Arbeit erforderlichen Rechenzeiten termingerecht zur Verfügung gestellt werden konnten. Die ZRS ist eine von der Stiftung zur Förderung der Westdeutschen Rektorenkonferenz getragene besondere Einrichtung der WRK. Ihr Finanzbedarf wird gegenwärtig allein von den Ländern getragen. Die Bundesregierung entsendet lediglich zwei Vertreter in das Kuratorium der ZRS. Sie kann folglich von sich aus auch keine Maßnahmen ergreifen, um eine Beschleunigung des Zulassungsverfahrens zu erreichen. Die Bundesregierung kann lediglich erneut ihre Bereitschaft zur Mitfinanzierung der ZRS anbieten, um eine bessere personelle und sachliche Ausstattung dieser Stelle zu ermöglichen. Anlage 5 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dr. von Dohnanyi vom 20. Oktober 1971 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Jahn (Braunschweig) (CDU/ CSU) (Drucksache VI /2720 Frage A 69) : Ist die Bundesregierung bereit, die von früheren Regierungen gegebene Zusage einzuhalten, daß nach der Fusion der Anstalten für Luft- und Raumfahrt (AVA - Göttingen, DFL - Braunschweig, DVL - Porz, DVL - Oberpfaffenhofen, DFL - Stuttgart, DVL - Stuttgart) und der dadurch ermöglichten Verminderung der Verwaltungskosten der fachliche Ausbau der Forschungsbereiche vorgenommen wird? Die Bundesregierung hat, unterstützt durch eine Empfehlung des Haushaltsausschusses des Deutschen Bundestages, den Zusammenschluß der drei hochschulfreien Forschungsanstalten (AVA, DFL und DVL) betrieben, um eine stärkere Arbeitseffektivität auf dem Gebiet der Luftfahrt- und Weltraumforschung zu erreichen. Diese Effizienzsteigerung und nicht die durch den Zusammenschluß erfolgte Verwaltungsvereinfachung war das wichtigste Motiv für die Gründung der DFVLR. Die Bundesregierung hat des öfteren erklärt und ist auch weiterhin der Auffassung, daß sie die Fortführung und — soweit sachlich geboten — den Ausbau der deutschen Luft- und Raumfahrtforschung im Rahmen des ihr Möglichen unterstützen wird. Dies gilt, obwohl eine förmliche Zusage, die aus dem Zusammenschluß von AVA, DFL und DVL hervorgegangene Großforschungsanstalt DFVLR in einem bestimmten Umfang fachlich auszubauen, nicht gegeben worden ist. Anlage 6 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dr. von Dohnanyi vom 20. Oktober 1971 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Jahn (Braunschweig) (CDU /CSU) (Drucksache VI /2720 Frage A 70) : Ist die Bundesregierung nicht der Auffassung, daß eine Umorganisation, Verlegung, ja Auflösung wichtiger Institute mit Schwerpunktaufgaben in der DFVLR — da sie schwerwiegende wissenschaftliche und soziale Folgen nach sich ziehen nur 8362 Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 145. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 21. Oktober 1971 tragbar ist, wenn alle Möglichkeiten der Verwaltungsvereinfachung ausgeschöpft werden und die Bundesregierung vor allem über ein von anerkannten Fachwissenschaftlern, den zuständigen ,Ministerien und der einschlägigen Industrie erarbeitetes Programm über die zukünftigen Schwerpunkte der Lull- und Raumfahrtforschung nach nationalen, internationalen und allgemein technologischen Gesichtspunkten verfügt? Die Umorganisation, Verlegung und Auflösung von Instituten in der DFVLR ist nach Auffassung der Bundesregierung nicht so sehr in Zusammenhang mit Möglichkeiten der Verwaltungsvereinfachung zu sehen, sondern verfolgt vor allem das Ziel, die vorhandene Forschungs- und Versuchskapazität fachlich und lokal schwerpunktmäßig zusammenzufassen und Doppelarbeit in verschiedenen Instituten abzubauen. Die Notwendigkeit, durch derartige Konzentrationsmaßnahmen die DFVLR rationeller zu struktuieren, wurde durch das überproportionale Ansteigen der Personalkosten verschärft. Die vom Vorstand der DFVLR initiierten Maßnahmen zur Verbesserung der fachlichen Struktur werden in mehreren Schritten vollzogen, um soziale Härten möglichst zu vermeiden und die Kontinuität der Forschungstätigkeit zu wahren. Die Beschlußfassung über die notwendigen Maßnahmen und ihre Durchführung wird unter Mitwirkung der Wissenschaftlichen Mitarbeiter und von Vertretern der beteiligten Bundesressorts vollzogen. Hierbei ist sichergestellt, daß die Fachprogramme der Bundesregierung, d. h. das Weltraumprogramm und das in der Aufstellung begriffene Luftfahrtforschungsprogramm, berücksichtigt werden, an deren Ausarbeitung anerkannte Wissenschaftler und Fachleute aus der Industrie wesentlich beteiligt waren und noch beteiligt sind. Anlage 7 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dr. von Dohnanyi vom 21. Oktober 1971 auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Pfeifer (CDU/CSU) (Drucksache VI /2720 Fragen A 74 und 75) : Welches sind die Ursachen dafür, daß nicht erst in diesem, sondern auch schon in früheren Semestern die Ermittlung der Studienbewerber in Fächern mit Numerus clausus durch die Zentrale Registrierstelle so spät abgeschlossen werden konnten, daß die Studienbewerber erst wenige Tage vor Semesterbeginn ihre Zulassungs- bzw. Ablehnungsbescheide erhalten haben? Beabsichtigt die Bundesregierung, sich mit der Westdeutschen Rektorenkonferenz in Verbindung zu setzen, um einen schnelleren Abschluß des Zulassungsverfahrens zu erreichen? Die Bundesregierung ist am Zulassungsverfahren nicht beteiligt und hat infolgedessen auch keinen unmittelbaren Einblick in seinen Ablauf. Die Zentrale Registrierstelle für Studienbewerber ist eine Dienststelle der Westdeutschen Rektorenkonferenz, die im Rahmen der Selbstverwaltung der Hochschulen in der Bundesrepublik Deutschland tätig wird. Sie wird zur Zeit ausschließlich von den Ländern finanziert. Die zweite Frage beantworte ich mit „Ja". Sie wird in der nächsten Sitzung des Kuratoriums der Zentralen Registrierstelle ihr Angebot auf eine Beteiligung an den Kosten der ZRS wiederholen. Damit will sie sicherstellen, daß die ZRS künftig besser ausgestattet werden kann. Eine Vereinfachung des Zulassungsverfahrens kann nur durch eine Vereinbarung zwischen der Kultusministerkonferenz und der Westdeutschen Rektorenkonferenz erreicht werden.
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Dr. Carlo Schmid


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Das Wort hat der Herr Abgeordnete Sprung.


Rede von Dr. Rudolf Sprung
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU/CSU)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Zur Beratung des Tagesordnungspunktes 4, in die das Hohe Haus gestern morgen eingetreten ist, gehört unter Buchstabe d auch die erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Durchführung des mittelfristigen finanziellen Beistands in der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft.
Dieser Entwurf wirkt vor dem Hintergrund der Diskussion, die über die nationale, die europäische und die Weltwährungspolitik hier in diesem Hause und draußen in der Öffentlichkeit geführt wurde und geführt wird, wie ein Anachronismus; ist doch das Problem des Tages ganz gewißt nicht, einen Mechanismus zu schaffen, der es den EWG-Staaten erlaubt, sich bei Zahlungsbilanzschwierigkeiten gegenseitig mit Devisenkrediten mittlerer Laufzeit auszuhelfen, was sie schon immer getan haben, sondern das genaue Gegenteil.

(Abg. Leicht: Sehr gut!)

Seit Monaten, meine Damen und Herren, haben alle EWG-Staaten alle Hände voll zu tun, den Zustrom von Devisen von sich ab- und nicht auf sich zuzulenken; und daran scheint sich vorläufig noch nichts Grundlegendes zu ändern.
Die Ursachen für diese Entwicklung sind bekannt und stehen hier nicht zur Diskussion. Dazu hat Herr Strauß gestern das Nötige gesagt. Was hier jedoch zur Diskussion steht, und zwar in unmittelbarem Zusammenhang mit dem vorliegenden Gesetzentwurf, ist die Art und Weise, wie die Bundesregierung die gegenwärtigen Zahlungsbilanzschwierigkeiten, die nicht ihre Schwierigkeiten allein sind und die nicht Schwierigkeiten eines Zahlungsbilanzdefizits sind, in der EWG behandelt hat.
Als der Ministerrat der EWG am 22. März 1971 seine Entscheidung über die Einführung eines Mechanismus für den mittelfristigen finanziellen Beistand, der die Basis des vorliegenden Gesetzentwurfes ist, verabschiedete, mußte eigentlich, so sollte man meinen doch schon klar gewesen sein, daß die Währungsprobleme der EWG-Staaten in kurz- und mittelfristiger Sicht mit Devisenüberschüssen und nicht mit Devisendefiziten zusammenhängen würden. Die Bestandszahlen und die Zuwachszahlen der Devisenreserven der nationalen Notenbanken lagen doch auf dem Tisch. Wie ist es, so muß man sich heute fragen, angesichts dieser Sachlage möglich gewesen, daß man sich unter ausdrücklicher Bezugnahme auf die Errichtung einer Wirtschafts- und Währungsunion im März dieses Jahres noch mit dem Problem des gegenseitigen Beistandes in der Form der Gewährung von mittelfristigen Devisenkrediten befaßte und mit der weitaus aktuelleren Frage der Abwehr von Devisenzuflüssen,

(Abg. Leicht: Sehr gut!)

und zwar auf einer gemeinschaftlichen Basis, auf der Basis einer konzertierten europäischen Aktion?

(Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU.)

So kam es, meine Damen und Herren, wie es kommen mußte. Als die Bundesregierung der Devisenzuflüsse, insbesondere der Dollarzuflüsse, Anfang Mai nicht mehr Herr wurde, als man in einer Dollarflut zu ertrinken drohte, versuchte die Bundesregierung, im Alleingang mit dem Problem fertig zu werden. Sie floatete und leitete damit eine verhängnisvolle Entwicklung ein.
Es geht bei dieser Feststellung nicht darum, darüber zu streiten, ob der Übergang zum Floaten Anfang Mai eine richtige Maßnahme war oder nicht. Es geht darum, daß die Entwicklung, die zum Entschluß der Bundesregierung, zu floaten, führte, lange vorher erkennbar war.

(Beifall bei der CDU/CSU.)

Es geht darum, daß man sich über diese Entwicklung in der EWG hätte konsultieren müssen; man hätte rechtzeitig Vorkehrungen treffen müssen, hätte einen Mechanismus — so, wie er mit dem vorliegenden Gesetzentwurf für eine ganz andere, im Augenblick gar nicht aktuelle Situation geschaffen wird -- schaffen müssen, um den erkennbar werdenden Schwierigkeiten zu begegnen, und zwar, meine Damen und Herren, europäisch, d. h. gemeinsam mit den übrigen EWG-Staaten zu begegnen.
Die Bundesregierung hatte hierzu eine ganz besondere Verpflichtung, denn sie wies die größten Devisenzuflüsse auf. Für sie war das Problem von



Dr. Sprung
besonderer Schwere. Sie hat nicht entsprechend gehandelt und hat damit die in der Folgezeit aufgetretenen Schwierigkeiten heraufbeschworen.

(Abg. Breidbach: Sehr wahr!)

Die Bundesregierung erklärt immer wieder, daß sie ihren Verpflichtungen aus dem EWG-Vertrag bezüglich Information und Konsultation mit der Ratssitzung vom 8. Mai 1971 nachgekommen sei. Meine Damen und Herren, diese Erklärung der Bundesregierung ist nichts weiter als eine Schutzbehauptung. Die Bundesregierung weiß doch, wie lange es dauert, zu einem Akkord zu kommen; und sie wußte doch, daß in einer so schwierigen Frage eine Ratssitzung niemals ausreichen würde. Ist sie nicht in die Ratssitzung mit der vorher hier in Bonn getroffenen Entscheidung hineingegangen, den Wechselkurs der D-Mark mit oder ohne Zustimmung der EWG-Staaten freizugeben?
Heute zahlen wir schwer dafür, daß vor dem 8. Mai 1971 das Problem der Devisenzuflüsse nicht rechtzeitig auf Gemeinschaftsebene in Angriff genommen wurde und Gemeinschaftslösungen nicht vorbereitet wurden. Heute haben wir durch den Alleingang der Bundesregierung nicht mehr Integration als vor dem 8. Mai, sondern weniger Integration.

(Beifall bei der CDU/CSU.)

Heute sind wir auf dem Weg zur Wirtschafts- und Währungsunion, obgleich wir uns bereits seit dem 15. Juni in der ersten Stufe befinden, weiter von ihr entfernt als vor zwei Jahren und hinter Den Haag zurückgeblieben. Was noch schlimmer und trauriger ist, heute scheinen wir auch weiter davon entfernt zu sein, in der EWG wieder auf einen gemeinsamen Nenner zu kommen als in den ersten Wochen nach dem 8. Mai 1971. Die Fronten haben sich inzwischen verhärtet. Die Erwartungen, die die Bundesregierung hegte, daß ihrem Vorgehen sich schließlich alle anderen EWG-Staaten anschließen würden, ja anschließen müßten, erwiesen sich als fundamentaler Irrtum.
Aber nicht nur hierin irrte die Bundesregierung, sie irrte auch noch in einem anderen Punkt, nämlich als sie glaubte, über das weitgehend freie Floaten einen marktgerechten Wechselkurs für die D-Mark zu erreichen. Heute stehen wir bei einem Aufwertungssatz von rund 10 % gegenüber dem Dollar und von rund 7 % gegenüber der gesamten übrigen Welt. Diesen Aufwertungssatz bezeichnet auch die Bundesregierung als weit überhöht. Wie glaubt sie, von diesem Satz wieder herunterkommen zu können? Wie will sie mit den Schwierigkeiten fertig werden, die sich aus einem überhöhten Aufwertungssatz für unsere Exportwirtschaft ergeben? Hat die Bundesregierung diese Entwicklung wirklich nicht kemmen sehen? Hat sie nicht, bevor sie zum Floaten überging, Überlegungen angestellt, wo man enden würde, wenn andere Länder sich dem Vorgehen der Bundesrepublik nicht anschließen würden?
Heute exkulpiert sich die Bundesregierung damit, daß die anderen Länder die Spielregeln nicht eingehalten hätten, ohne die über das Floaten neue marktgerechte Wechselkurse nicht gefunden werden könnten. Die Welt, in der wir leben, ist keine Welt nach dem theoretischen Lehrbuch. Wir haben kein Recht, anderen Ländern Vorwürfe zu machen, wenn sie sich nicht der Theorie gerecht verhalten.

(Beifall bei der CDU/CSU.)

Es gibt auch noch andere Ziele, für deren Erreichung sich der ganze Einsatz lohnt. Das gilt insbesondere für die Zusammenarbeit mit unseren Partnern in der EWG. Daß diese Zusammenarbeit durch die Währungspolitik der Bundesregierung in den letzten Monaten gelitten hat, ist tief zu bedauern, eine Entwicklung, deren Bedeutung weit über das rein Wirtschaftliche hinausreicht, eine Entwicklung, für die die entschlossene Rückkehr so schnell wie möglich das Gebot der Stunde ist.
Gestern hat der Herr Bundeskanzler erklärt, daß dies das Ziel der Bundesregierung sei, daß die Bundesregierung bereit sei, jeden Beitrag zu leisten, um aus der Währungskrise wieder herauszukommen, und daß sie die besondere Bedeutung sehe, die dabei der Zusammenarbeit in der EWG zukomme und hierbei wieder besonders dem deutsch-französischen Dialog. Die CDU/CSU-Fraktion stimmt dem voll und ganz zu. Herr Dr. Barzel hat für die Opposition die Erklärung des Herrn Bundeskanzlers nachdrücklich begrüßt und die Priorität der europäischen Integration und atlantischen Zusammenarbeit unterstrichen. Eine Überwindung der bestehenden Schwierigkeiten kann aber nicht so erfolgen, wie man das in der Vergangenheit offensichtlich versucht hat, daß man zwar seine grundsätzliche Bereitschaft erklärt, im übrigen aber erwartet, daß die anderen EWG-Staaten sich den deutschen Vorstellungen und dem deutschen Vorgehen fügen. Dies wäre ein denkbar schlechtes Verfahren und würde nicht anders enden als frühere Versuche, zu einem Akkord zu kommen, nämlich mit einem Mißerfolg.
Die EWG konnte sich entwickeln und hat sich entwickelt, weil alle EWG-Staaten immer wieder bereit waren, in Sachfragen Kompromisse zu schließen. Dabei sind letztlich alle Staaten gut gefahren. Kompromisse zu schließen wird auch im Bereich der Währungspolitik nötig sein. Nur dann besteht die Chance, die derzeitige Währungskrise in der EWG zu überwinden. Und wir müssen sie überwinden, wenn wir Schlimmeres verhindern wollen.
Erst wenn wir in der EWG wieder Boden unter den Füßen haben, zu festen Wechselkursen zurückgekehrt sind und in gleicher oder ähnlicher Weise den Problemen künftiger Devisenzuflüsse begegnen, sollten wir an die Lösung der Weltwährungsprobleme herangehen, wobei um jeden Preis zu vermeiden ist, in den Verhandlungen einen europäisch-amerikanischen Gegensatz aufkommen zu lassen. Ebenso ist allerdings darauf zu achten, daß diese Verhandlungen nicht den Zusammenhalt der EWG- Staaten beeinträchtigen.
Wir wären heute glücklich, Herr Bundeswirtschafts- und -finanzminister er ist im Augenblick nicht da —, wenn wir mit dem vorliegenden Entwurf eines Gesetzes zur Durchführung des mittelfristigen finanziellen Beistands in der EWG über den Beitrag



Dr. Sprung
der Bundesrepublik zu einem Mechanismus sprechen könnten, dem vordringliche aktuelle Bedeutung zukommt. Dann würde nämlich die währungspolitische Zusammenarbeit innerhalb der EWG auf einer gemeinsamen Grundlage funktionieren bzw. wieder funktionieren. Bis dahin allerdings — darum möchte ich den Herrn Bundeswirtschafts- und -finanzminister bitten — können wir nur nachdrücklich und eindringlich fordern, alles, aber auch alles zu tun, sobald wie möglich innerhalb der EWG wieder zu einer gemeinsamen Grundlage, zu einer gemeinsamen Währungspolitik, zu einer gemeinsamen Haltung in währungspolitischen Fragen, zu einem gemeinsamen Vorgehen, zu mehr Europapolitik und nicht weniger zurückzufinden.

(Beifall bei der CDU/CSU.)


  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Dr. Carlo Schmid


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Das Wort hat der Abgeordnete Dr. Apel.