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    Deutscher Bundestag 145. Sitzung Bonn, Donnerstag, den 21. Oktober 1971 Inhalt: Erweiterung der Tagesordnung . . . . . 8311 A Amtliche Mitteilungen . . . . . . . . 8311 B Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 1972 (Haushaltsgesetz 1972) (Drucksache V1/2650) Fortsetzung der ersten Beratung — in Verbindung mit Finanzplan des Bundes 1971 bis 1975 (Drucksache VI /2651) Fortsetzung der Beratung —, mit Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung der Wirtschaftspläne des ERP-Sondervermögens für das Jahr 1972 (ERPWirtschaftsplangesetz 1972) (Drucksache VI /2439) Fortsetzung der ersten Beratung --, mit Entwurf eines Gesetzes zur Durchführung des mittelfristigen finanziellen Beistands in der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft (Drucksache VI /2431) — Fortsetzung der ersten Beratung —, mit Entwurf eines Gesetzes zur Änderung der Bundeshaushaltsordnung (Drucksache V1/2668) Fortsetzung der ersten Beratung —, mit Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Kaffeesteuergesetzes (Drucksache VI /2665) Fortsetzung der ersten Beratung —, mit Mündlicher Bericht des Haushaltsausschusses über den von der Fraktion der CDU/ CSU eingebrachten Entschließungsantrag zur dritten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1971, hier: Einzelplan 10 — Geschäftsbereich des Bundesministers für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (Umdruck 141, Drucksache %l/2304), mit Mündlicher Bericht des Haushaltsausschusses über den von der Fraktion der CDU/ CSU eingebrachten Entschließungsantrag zur dritten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1971, hier: Einzelplan 10 -- Geschäftsbereich des Bundesministers für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (Umdruck 143, Drucksache VI /2305) und mit Schriftlicher Bericht des Haushaltsausschusses über den von der Fraktion der CDU/ CSU eingebrachten Entschließungsantrag zur dritten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1971, hier: Einzelplan 10 -- Geschäftsbereich des Bundes- II Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 145. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 21. Oktober 1971 ministers für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (Umdruck 142, Drucksache VI /2306) Dr. Jenninger (CDU/CSU). . 8312 D Dr. von Bülow (SPD) . . . . . 8315 D Dorn (FDP) 8316 C Franke (Osnabrück) (CDU/CSU) . 8319 B Urbaniak (SPD) . . . . . . 8320 C Dr. Sprung (CDU/CSU) 8321 B Dr. Apel (SPD) . . . . 8323 A, 8347 D Dr. Ritz (CDU/CSU) 8324 A Peters (Poppenbüll) (FDP) . . . 8325 A Dr. Schiller, Bundesminister . . 8325 D Dr. Barzel (CDU/CSU) 8330 A Wehner (SPD) 8332 B Mischnick (FDP) 8337 B Brandt, Bundeskanzler 8338 B Strauß (CDU/CSU) 8340 A Kirst (FDP) 8349 B Dr. Freiherr von Weizsäcker (CDU/CSU) 8350 A Dr. Ehmke, Bundesminister . . . . 8351 A Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Außenwirtschaftsgesetzes (SPD, FDP) (Drucksache VI /2730) — Erste Beratung — Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten über den Antrag der Fraktion der CDU/ CSU zur Großen Anfrage der Fraktion der CDU/CSU betr. Agrarpolitik (Umdruck 92, Drucksache VI /2682) . . . . . 8352 A Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten über den Antrag der Fraktion der CDU/ CSU zur Beratung des Berichts der Bundesregierung über die Lage der Landwirtschaft gemäß § 4 des Landwirtschaftsgesetzes und der Maßnahmen der Bundesregierung gemäß Landwirtschaftsgesetz und EWG-Anpassungsgesetz (Umdruck 12, Drucksache VI /2683) . . . . 8352 A Fragestunde (Drucksache VI /2720) Fragen des Abg. Dr. Wagner (Trier) (CDU/CSU) : Gemeinsame Versendung von Werbeschriften der Bundesregierung und der Koalitionsparteien Ahlers, Staatssekretär 8352 C, D, 8353 A Dr. Wagner (Trier) (CDU/CSU) . . 8352 D, 8353 A Fragen des Abg. Wohlrabe (CDU/CSU) : Meldungen betr. Verteilung einer Dokumentation der Bundesregierung über das alliierte Berlin-Abkommen an alle Haushaltungen in Berlin Ahlers, Staatssekretär . . . . . 8353 B Fragen des Abg. Ott (CDU/CSU) : Vermögenswirksame Leistungen als arbeitsrechtliche Bestandteile der Löhne und Gehälter Rosenthal, Parlamentarischer Staatssekretär . . . 8353 C, D, 8354 A Ott (CDU/CSU) . . . 8353 D, 8354 A Fragen des Abg. Strohmayr (SPD) : Bescheinigungsverfahren für den Nachweis des gezahlten Konjunkturzuschlags Hermsdorf, Parlamentarischer Staatssekretär . 8354 B, D, 8355 A, B, C Strohmayr (SPD) . . . . 8354 D, 8355 A Ott (CDU/CSU) 8355 B, C Fragen des Abg. Dr. Sperling (SPD) : Gestaltung von befristeten Arbeitsverträgen für Wissenschaftler an Forschungsinstituten Hermsdorf, Parlamentarischer Staatssekretär . . . 8355 D, 8356 B, C Dr. Sperling (SPD) 8356 A, B, C Frage des Abg. Dr. Kempfler (CDU/CSU) : Befreiung der Zinsen aus Bausparguthaben von der Einkommensteuer Hermsdorf, Parlamentarischer Staatssekretär . . . 8356 B, 8357 A, C Dr. Kempfler (CDU/CSU) 8356 D, 8357 A Ott (CDU/CSU) . . . 8357 A Nächste Sitzung 8357 C Anlagen Anlage 1 Liste der beurlaubten Abgeordneten . . 8358 A Anlage 2 Schriftliche Antwort auf die Mündliche Frage des Abg. Dr. Slotta (SPD) betr. Maßnahmen der Bundesregierung im Hinblick auf das Ziel einer bürger- und kinderfreundlichen Städteplanung . . . 8359 C Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 145. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 21. Oktober 1971 III Anlage 3 Schriftliche Antwort auf die Mündlichen Fragen des Abg. Grüner (FDP) betr. Verzögerungen bei der Zuweisung von Studienplätzen durch die Zentrale Registrierstelle 8361 A Anlage 4 Schriftliche Antwort auf die Mündlichen Fragen des Abg. Dr. Enders (SPD) betr. verspätete Benachrichtigung der Studienplatzbewerber von der Zuteilung eines Studienplatzes 8361 B Anlage 5 Schriftliche Antwort auf die Mündliche Frage des Abg. Dr. Jahn (Braunschweig) (CDU/CSU) betr. Ausbau der Forschungsbereiche auf dem Gebiet der Luft- und Raumfahrt 8361 C Anlage 6 Schriftliche Antwort auf die Mündliche Frage des Abg. Dr. Jahn (Braunschweig) (CDU/CSU) betr. Schwerpunkte der Luft- und Raumfahrtforschung 8361 D Anlage 7 Schriftliche Antwort auf die Mündlichen Fragen des Abg. Dr. Pfeifer (CDU/CSU) betr. Ursachen für den verspäteten Abschluß der Ermittlung der Studienbewerber in Fächern mit Numerus clausus — Beschleunigung des Zulassungsverfahrens 8362 C Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 145. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 21. Oktober 1971 8311 145. Sitzung Bonn, den 21. Oktober 1971 Stenographischer Bericht Beginn: 9.02 Uhr
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    Anlage 1 Liste der beurlaubten Abgeordneten Abgeordnete (r) beurlaubt bis einschließlich Dr. Achenbach * 23. 10. Adams * 23. 10. Dr. Aigner * 22. 10. Alber ** 22. 10. Dr. Arndt (Hamburg) 21. 10. Dr. Arnold 21. 10. Dr. Artzinger * 23. 10. Dr. Bach 21. 10. Bauer (Würzburg) ** 22. 10. Dr. Beermann 3. 12. Behrendt * 23. 10. Bergmann 21. 10. Dr. Birrenbach 23. 10. Borm * 23. 10. Frau von Bothmer 23. 10. Dr. Burgbacher * 23. 10. Dasch 23. 10. Dr. Dittrich * 23. 10. Dr. Dollinger 22. 10. Draeger *** 24. 10. Dr. Erhard 21. 10. Faller * 23. 10. Fellermaier * 22. 10. Flämig * 22. 10. Fritsch ** 21. 10. Dr. Furler * 23. 10. Frau Geisendörfer 22. 10. Gerlach (Emsland) * 23. 10. Dr. Giulini 6. 11. Dr. Götz 22. 10. Freiherr von und zu Guttenberg 22. 10. Dr. Hallstein 6. 11. Horten 24. 10. Frau Jacobi (Marl) 22. 10. Dr. Jahn (Brauschweig) * 23. 10. Kahn-Ackermann *** 25. 10. Dr. Klepsch *** 25. 10. Klinker * 23. 10. Dr. Koch * 23. 10. Kriedemann * 23. 10. Lange * 23. 10. Lautenschlager * 23. 10. Dr. Lenz (Bergstraße) 21. 10. Dr. Löhr * 23. 10. Lücker (München) * 23. 10. Meister * 23. 10. Memmel * 23. 10. Müller (Aachen-Land) * 22. 10. Dr. Prassler 15. 11. Frau Dr. Orth * 23. 10. Dr. Reischl * 23. 10. Richarts * 23. 10. * Für die Teilnahme an Sitzungen des Europäischen Parlaments ** Für die Teilnahme an Sitzungen der Beratenden Versammlung des Europarates *** Für die Teilnahme an Sitzungen der Versammlung der Westeuropäischen Union Anlagen zum Stenographischen Bericht Abgeordnete (r) beurlaubt bis einschließlich Richter *** 25. 10. Riedel (Frankfurt) * 23. 10. Dr. Rinderspacher *** 25. 10. Dr. Schulz (Berlin) 22. 10. Schwabe * 23. 10. Dr. Schwörer * 23. 10. Seefeld * 23. 10. Frau Seppi 22. 10. Springorum * 23. 10. Dr. Starke (Franken) * 23. 10. Stücklen 6. 11. von Thadden 21. 10. Vogel 21. 10. Frau Dr. Walz *** 25. 10. Werner * 22. 10. Wienand 23. 10. Wolfram * 23. 10. Wurbs 22. 10. Anlage 2 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Ravens vom 21. Oktober 1971 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Slotta (SPD) (Drucksache VI /2720 Frage A 5) : Bestätigt die Bundesregierung die Untersuchungsergebnisse des Instituts für Städtebau, Wohnungswirtschaft und Bausparwesen in Bonn, daß z. B. in England auf jedes Kind 20 gm in der UdSSR 8 qm, in der Schweiz 6 qm, in der Bundesrepublik Deutschland nur 0,5 qm Spielplatz kommen, daß weiterhin die Bundesrepublik Deutschland ungünstig abschneidet bei einem Vergleich der Erholungslandschaft für Kinder und Erwachsene außerhalb der Stadtgrenzen, und welche Maßnahmen will die Bundesregierung im Hinblick auf das Ziel einer burger- und kinderfreundlichen Städteplanung einleiten? Bei den von Ihnen genannten Zahlen handelt es sich nicht um Untersuchungergebnisse, sondern um eine zitierte Pressemitteilung des Instituts für Städtebau, Wohnungswirtschaft und Bausparwesen e. V., Bonn, die den „Hausbau-Informationen" 41/1971 vom 12. Oktober 1971 entnommen ist. Deren Mitteilung ist wiederum der Zeitschrift „Wohnungsmedizin", Heft 2-3/1971, S. 33, Herausgeber Deutscher Medizinischer Informationsdienst e. V., Baden-Baden, entnommen, die ihrerseits eine Mitteilung von V. Beer in der Zeitschrift „wärme, kälte, schall, Fachbericht aus Isoliertechnik und Akustik", Heft 4/1969, Herausgeber: Firma Grünzweig & Hartmann AG, Ludwigshafen, abgedruckt hat. Diese Mitteilung geht vermutlich auf eine Arbeit von K. Borchard zurück, die unter dein Titel „Orientierungswerte für die städtebauliche Planung" als „Arbeitsblatt 1/1968" des Instituts für Städtebau und Wohnungswesen der Deutschen Akademie, München, erschienen ist. In dieser Arbeit wird auf Seite 94 eine Tabelle „Spielplätze für Kinder von 7 bis 12 Jahren" wiedergegeben. Darin wird ein Maximalwert von 6 bis 20 m2 je Einwohner, ein gebräuchlicher Mittelwert von 1,0 m2 je Einwohner und ein Minimalwert von 0,5 m2 je Einwohner genannt und auf Abhängigkeiten von „Bauweisen und Wohndichten" hinge- 8360 Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 145. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 21. Oktober 1971 wiesen. Zum Maximalwert wird in einer Fußnote aufgeführt „Bundesrepublik Deutschland 1964 = 0,5, Schweiz 1964 6 und England 1964 = 20 m2 /Einwohner genannt und für diese Zahlen als Quelle einer Sendung des Bayerischen Rundfunks vom 5. November 1964, 8.30 Uhr, angegeben. Als Fußnote zu den Minimalwerten dieser Tabelle wird ein Auszug aus dem Entwurf der DIN „18034 und 1945 USA 0,5 m2 /Einwohner benannt, wobei schließlich auf eine Quelle aus dem Jahre 1945 Bezug genommen wird (Places for Playing, Standards for recreation areas", Cleveland 1945). Das Institut für Städtebau, Wohnungswirtschaft und Bausparwesen ist bereits von verschiedenen Seiten auf die kürzlich erschienene Pressemitteilung angesprochen worden und hat u. a. im Rahmen von Interviews mit dem Südwestfunk am 12. 10. 1971 um 13.58 Uhr und mit dem Saarländischen Rundfunk am 12. 10. 1971 22.15 Uhr, und am 17. 10. 1971 u. a. ausdrücklich darauf hingewiesen, daß es sich bei der Mitteilung lediglich um eine einzelne nicht zu verallgemeinernde — Angabe gehandelt habe, daß z. B. bei den von mir gemeinsam mit den Ländern geförderten Demonstrativmaßnahmen unvergleichlich viel größere Spielplatzflächen nachgewiesen werden können. Sie liegen dort bei 6 bis 10 m2 Spielplatzfläche je Kind. Beispielsweise ist in einem konkreten Fall 4geschossiger Hausgruppen mit je 24 3- und 4-Zimmerwohnungen je ein Kleinkinderspielplatz von 100 m2 Größe in Ruf- und Sichtweite auf privatem Grund zugeordnet. Bei durchschnittlich 20 Kindern je Hausgruppe ergibt sich in diesem konkreten Fall, der sich in dem hier angesprochenen Bereich verallgemeinern läßt, ein Anteil der Spielplätze auf privatem Grund von 5 m2 /Kind, wozu noch die die Flächen der vorbildlich ausgestatteten Kinderspielplätze und Bolzplätze auf öffentlichem Grund (Grünzug) kommen. Geht man weiter davon aus, daß die städtebauliche Planung in neueren Demonstrativmaßnahmen in zunehmendem Maße auf die Belange des Kindes eingeht und sich der Bereich des kindlichen Spielens keinesfalls auf den engen Bereich des Spielplatzes bezieht, so ergeben sich weit höhere Zahlen als selbst 10 m2 /Kind. Hinsichtlich der allgemeinen Verbesserung der Spielplatzsituation kann zunächst darauf hingewiesen werden, daß nach dem von der „Deutschen Olympischen Gesellschaft" erarbeiteten „Goldenen Plan in den Gemeinden", der sich sowohl an die Mitglieder der beschlußfassenden Körperschaften, wie an die zuständigen Stellen der Verwaltung wendet, für die drei Altersgruppen von 3 bis 6, 7 bis 12 und 13 bis 17 Jahren insgesamt 2,25 m2 je Einwohner und zusätzlich für Erwachsene und Familien Flächen von 1,5 m2 /Einwohner gefordert werden, woraus sich eine Anforderung von 3,75 m2 Spielfläche je Einwohner ergibt. Die Forderungen des „Goldenen Planes" sind bekanntlich größtenteils in die DIN 18.0.34 — Spielplätze, Spielflächen und Ausstattungen für Spiele im Freien, Planung und Ausführung, eingeflossen, die in diesen Tagen veröffentlicht wird. Die aufgrund der Musterbauordnung erlassenen Bauordnungen der Länder fordern bei Wohngebäuden mit mehr als zwei bzw. drei Vollgeschossen die Errichtung eines Kinderspielplatzes. Darüber hinaus sind die Gemeinden auch verpflichtet, im Rahmen der Bauleitplanung nach § 1 (5) BBauG die Bedürfnisse der Jugendförderung zu beachten. Hierzu gehört auch die ausreichende Bereitstellung von Möglichkeiten für Spiel, Sport und Erholung. Auch aus dem Städtebauförderungsgesetz ergibt sich (§ 3 (3) 2 c), daß ein Sanierungstatbestand auch dann vorliegen kann, wenn ein Gebiet nicht ausreichend mit Grünflächen, Spiel- und Sportplätzen ausgestattet ist. Ergänzend darf ich auf die in der Schriftenreihe meines Hauses „Versuchs- und Vergleichsbauten und Demonstrativmaßnahmen" 1970 und 1971 erschienenen Hefte 21 und 27 hinweisen. Die zweiteilige Arbeit mit dem Titel „Kinder in neuen Städten" setzt sich mit der Spielumgebung, den Spielanlagen und dem Spielverhalten von Kindern anhand einiger Beispiele auseinander. Das Institut für Städtebau, Wohnungswirtschaft und Bausparwesen e. V., Bonn, hat verschiedentlich auf den besonderen Wert hingewiesen, den es diesen Teilergebnissen einer in meinem Auftrage vom SIN Städtebauinstitut, Forschungsgesellschaft mbH Nürnberg in Zusammenarbeit mit dem Institut für Psychologie der Universität Erlangen-Nürnberg durchgeführten Arbeit beimißt. Auch hinsichtlich der Angaben über einen Vergleich der Erholungslandschaft für Kinder und Erwachsene außerhalb der Stadtgrenzen handelt es sich um eine Pressemitteilung des Instituts für Städtebau, Wohnungswirtschaft und Bausparwesen, Bonn, die auch auf die bereits zitierte Quelle zurückgeht. In dem Artikel von V. Beer, Heft 4/69 der Zeitschrift „wärme, kälte, schall, Fachberichte aus Isoliertechnik und Akustik", abgedruckt in Heft 2-3/71 der Zeitschrift „Wohnungsmedizin" heißt es unmittelbar im Anschluß an die o. a. Zahlenvergleiche über Spielplatzflächen: „Beispielsweise hat die Stadt Stockholm außerhalb der Stadtgrenzen eine Fläche von 200 qm pro Kopf der Bevölkerung als Erholungslandschaft erworben. Das entspricht fast der ganzen besiedelten Stadtfläche. In einer deutschen Großstadt mit nahezu 40 000 Kindern stehen dagegen insgesamt nur 50 ha Spielplätze zur Verfügung, für parkende Autos dagegen das Siebenfache dieses Raumes." Soweit das Zitat. Geht man von den genannten Zahlen aus, so ergibt sich für die betreffende Großstadt aber ein Anteil von 50 ha = 500 000 m2 : 40 000 Kinder = 12,5 m2 je Kind anstelle des vom gleichen Verfasser unmittelbar vorher angegebenen Wertes von 0,5 m2 Spielfläche /Kind. Abgesehen davon, daß bei der zitierten Quelle offensichtlich nicht hinreichend zwischen Spielplätzen auf privatem Grund und auf öffentlichem Grund innerhalb und außerhalb des Stadtbereiches unterschieden wird, ist somit auch durch eine Vergleichsregelung innerhalb der gleichen Quelle die Haltlosigkeit derartiger „Vergleiche" eindeutig bewiesen. Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 145. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 21. Oktober 1971 8361 Anlage 3 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dr. von Dohnanyi vom 21. Oktober 1971 auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Grüner (FDP) (Drucksache VI /2720 Fragen A 65 und 66) : Trifft es zu, daß die Verzögerung der Zentralen Registrierstelle für Studienbewerber in Hamburg bei der Zuweisung von Studienplätzen in zulassungsbeschränkten Fächern zum kommenden Wintersemester unter anderem auch auf Finanzierungsschwierigkeiten zurückzuführen ist? Warum kann die Bundesregierung, wenn sie im Bundeshaushalt 1971 Mittel für die Beteiligung an den Kosten der Zentralen Registrierstelle bereitgestellt hat, diese nicht umgehend zur Behebung der aufgetretenen Schwierigkeiten zur Verfügung stellen? Diese Frage ist in erster Ländersache. Finanzierungsprobleme der Zentralen Registrierstelle haben also wohl keine entscheidende Rolle gespielt. Ebenso wie im Bundeshaushalt 1970 sind auch 1971 wieder Mittel für einen Zuschuß zu den Kosten der Zentralen Registrierstelle bereitgestellt worden. Die Mittel sind gesperrt, bis eine Vereinbarung mit den Ländern über eine Bundesbeteiligung an der Finanzierung der ZRS vorliegt. Die Bundesregierung hat wiederholt -- zuletzt in der ersten Sitzung des Kuratoriums der ZRS — in das der Bund zwei Vertreter entsendet -- ihre Bereitschaft erklärt, sich an den Kosten der ZRS angemessen zu beteiligen, und diese Bereitschaft an keinerlei Bedingungen geknüpft. Die Länder haben eine Beteiligung stets mit dem Hinweis darauf abgelehnt, die Finanzierung der ZRS sei ausschließlich eine Länderangelegenheit. Die Bundesregierung wird ihr Angebot in der nächsten Sitzung des Kuratoriums der ZRS wiederholen. Sie rechnet damit, daß eine Vereinbarung mit den Ländern zustande kommt und hat deshalb auch für diesen Zweck in den Entwurf des Bundeshaushaltsplans 1972 erneut Mittel eingestellt. Anlage 4 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dr. von Dohnanyi vom 20. Oktober 1971 auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Enders (SPD) (Drucksache VI 2720 Fragen A 67 und 68) : Trifft es zu, daß zahlreiche Studienplatzbewerber erst kurz vor Beginn des Wintersemesters 1971/72 von der Zentralen Registrierstelle über die Zuteilung eines Studienplatzes informiert wurden? Welche Maßnahmen wird die Bundesregierung ergreifen, damit die Studienplatzbewerber künftig rechtzeitig vor Semesterbeginn aber die Zuteilung eines Studienplatzes verständigt werden und im Falle der Ablehnung ihres Gesuchs eine andere Studienrichtung einschlagen können? Es trifft zu, daß die meisten Bewerber für das Wintersemester 1971/72 in Fächern, in denen eine Bewerbung über die Zentrale Registrierstelle in Hamburg erfolgen muß, erst im Oktober eine Mitteilung über Zulassung oder Ablehnung erhalten haben. Der an sich in Aussicht genommene Termin für die zweite Hälfte des September konnte in erster Linie wohl deswegen nicht eingehalten werden, weil der ZRS durch den Ausfall einer Rechenanlage nicht die für ihre Arbeit erforderlichen Rechenzeiten termingerecht zur Verfügung gestellt werden konnten. Die ZRS ist eine von der Stiftung zur Förderung der Westdeutschen Rektorenkonferenz getragene besondere Einrichtung der WRK. Ihr Finanzbedarf wird gegenwärtig allein von den Ländern getragen. Die Bundesregierung entsendet lediglich zwei Vertreter in das Kuratorium der ZRS. Sie kann folglich von sich aus auch keine Maßnahmen ergreifen, um eine Beschleunigung des Zulassungsverfahrens zu erreichen. Die Bundesregierung kann lediglich erneut ihre Bereitschaft zur Mitfinanzierung der ZRS anbieten, um eine bessere personelle und sachliche Ausstattung dieser Stelle zu ermöglichen. Anlage 5 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dr. von Dohnanyi vom 20. Oktober 1971 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Jahn (Braunschweig) (CDU/ CSU) (Drucksache VI /2720 Frage A 69) : Ist die Bundesregierung bereit, die von früheren Regierungen gegebene Zusage einzuhalten, daß nach der Fusion der Anstalten für Luft- und Raumfahrt (AVA - Göttingen, DFL - Braunschweig, DVL - Porz, DVL - Oberpfaffenhofen, DFL - Stuttgart, DVL - Stuttgart) und der dadurch ermöglichten Verminderung der Verwaltungskosten der fachliche Ausbau der Forschungsbereiche vorgenommen wird? Die Bundesregierung hat, unterstützt durch eine Empfehlung des Haushaltsausschusses des Deutschen Bundestages, den Zusammenschluß der drei hochschulfreien Forschungsanstalten (AVA, DFL und DVL) betrieben, um eine stärkere Arbeitseffektivität auf dem Gebiet der Luftfahrt- und Weltraumforschung zu erreichen. Diese Effizienzsteigerung und nicht die durch den Zusammenschluß erfolgte Verwaltungsvereinfachung war das wichtigste Motiv für die Gründung der DFVLR. Die Bundesregierung hat des öfteren erklärt und ist auch weiterhin der Auffassung, daß sie die Fortführung und — soweit sachlich geboten — den Ausbau der deutschen Luft- und Raumfahrtforschung im Rahmen des ihr Möglichen unterstützen wird. Dies gilt, obwohl eine förmliche Zusage, die aus dem Zusammenschluß von AVA, DFL und DVL hervorgegangene Großforschungsanstalt DFVLR in einem bestimmten Umfang fachlich auszubauen, nicht gegeben worden ist. Anlage 6 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dr. von Dohnanyi vom 20. Oktober 1971 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Jahn (Braunschweig) (CDU /CSU) (Drucksache VI /2720 Frage A 70) : Ist die Bundesregierung nicht der Auffassung, daß eine Umorganisation, Verlegung, ja Auflösung wichtiger Institute mit Schwerpunktaufgaben in der DFVLR — da sie schwerwiegende wissenschaftliche und soziale Folgen nach sich ziehen nur 8362 Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 145. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 21. Oktober 1971 tragbar ist, wenn alle Möglichkeiten der Verwaltungsvereinfachung ausgeschöpft werden und die Bundesregierung vor allem über ein von anerkannten Fachwissenschaftlern, den zuständigen ,Ministerien und der einschlägigen Industrie erarbeitetes Programm über die zukünftigen Schwerpunkte der Lull- und Raumfahrtforschung nach nationalen, internationalen und allgemein technologischen Gesichtspunkten verfügt? Die Umorganisation, Verlegung und Auflösung von Instituten in der DFVLR ist nach Auffassung der Bundesregierung nicht so sehr in Zusammenhang mit Möglichkeiten der Verwaltungsvereinfachung zu sehen, sondern verfolgt vor allem das Ziel, die vorhandene Forschungs- und Versuchskapazität fachlich und lokal schwerpunktmäßig zusammenzufassen und Doppelarbeit in verschiedenen Instituten abzubauen. Die Notwendigkeit, durch derartige Konzentrationsmaßnahmen die DFVLR rationeller zu struktuieren, wurde durch das überproportionale Ansteigen der Personalkosten verschärft. Die vom Vorstand der DFVLR initiierten Maßnahmen zur Verbesserung der fachlichen Struktur werden in mehreren Schritten vollzogen, um soziale Härten möglichst zu vermeiden und die Kontinuität der Forschungstätigkeit zu wahren. Die Beschlußfassung über die notwendigen Maßnahmen und ihre Durchführung wird unter Mitwirkung der Wissenschaftlichen Mitarbeiter und von Vertretern der beteiligten Bundesressorts vollzogen. Hierbei ist sichergestellt, daß die Fachprogramme der Bundesregierung, d. h. das Weltraumprogramm und das in der Aufstellung begriffene Luftfahrtforschungsprogramm, berücksichtigt werden, an deren Ausarbeitung anerkannte Wissenschaftler und Fachleute aus der Industrie wesentlich beteiligt waren und noch beteiligt sind. Anlage 7 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dr. von Dohnanyi vom 21. Oktober 1971 auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Pfeifer (CDU/CSU) (Drucksache VI /2720 Fragen A 74 und 75) : Welches sind die Ursachen dafür, daß nicht erst in diesem, sondern auch schon in früheren Semestern die Ermittlung der Studienbewerber in Fächern mit Numerus clausus durch die Zentrale Registrierstelle so spät abgeschlossen werden konnten, daß die Studienbewerber erst wenige Tage vor Semesterbeginn ihre Zulassungs- bzw. Ablehnungsbescheide erhalten haben? Beabsichtigt die Bundesregierung, sich mit der Westdeutschen Rektorenkonferenz in Verbindung zu setzen, um einen schnelleren Abschluß des Zulassungsverfahrens zu erreichen? Die Bundesregierung ist am Zulassungsverfahren nicht beteiligt und hat infolgedessen auch keinen unmittelbaren Einblick in seinen Ablauf. Die Zentrale Registrierstelle für Studienbewerber ist eine Dienststelle der Westdeutschen Rektorenkonferenz, die im Rahmen der Selbstverwaltung der Hochschulen in der Bundesrepublik Deutschland tätig wird. Sie wird zur Zeit ausschließlich von den Ländern finanziert. Die zweite Frage beantworte ich mit „Ja". Sie wird in der nächsten Sitzung des Kuratoriums der Zentralen Registrierstelle ihr Angebot auf eine Beteiligung an den Kosten der ZRS wiederholen. Damit will sie sicherstellen, daß die ZRS künftig besser ausgestattet werden kann. Eine Vereinfachung des Zulassungsverfahrens kann nur durch eine Vereinbarung zwischen der Kultusministerkonferenz und der Westdeutschen Rektorenkonferenz erreicht werden.
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Dr. Philipp Jenninger


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU/CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Zum Abschluß der Aussprache über den Haushaltsplan 1972 möchte ich einige Argumente, die gestern abend gewissermaßen noch im Schlußgalopp von den Vertretern der Koalitionsregierung uns entgegengehalten worden sind, aufgreifen, insbesondere den globalen Vorwurf, der uns gemacht worden ist, wir hätten für die Reformpolitik, die die Regierung betreibe, kein Verständnis und würden sie sabotieren. Diesen Vorwurf muß ich zurückweisen!
    Wer zwischen den Zeilen zu hören verstand, auch in der Rede des Bundeswirtschafts- und -finanzministers, der mußte eben leider feststellen, daß in einigen Passagen weitgehend, um mich ironisch auszudrücken, in der Tat auch eine Leichenrede versteckt war für einige einstmals mit großen Worten angekündigte inzwischen fast zum Skelett ausgehungerte wichtige innere Reformen. Es ist nicht meine Aufgabe, hier die einzelnen Stationen des Leidensweges der Reformpolitik dieser Regierung darzulegen, angefangen von dem Plakat über das moderne Deutschland, über die 455 Reformen, die



    Dr. Jenninger
    laut Ehmke-Planung in dieser Legislaturperiode geleistet werden sollten, bis hin zu diesen nüchternen und ernüchternden Zahlen und den Aussagen der neuen mittelfristigen Finanzplanung.
    Hierzu kann ich nur dem Kommentar der Süddeutschen Zeitung vom 24. September zustimmen, der im übrigen den Tenor wiedergibt, wie er in allen Zeitungen zu lesen war:
    Diese Regierung hat zwar Kleinarbeit geleistet, — das wird auch von der Opposition nicht bestritten —
    aber ein großer Wurf auf irgend einem Gebiet, der das Wort „Reform" verdient hätte, ist ihr nicht gelungen und wird ihr offensichtlich nach diesem Finanzplan auch nicht mehr gelingen.
    Die Aussagen des Bundesfinanzministers und auch die der Vertreter der Koalition haben sich darin erschöpft, uns mit Steigerungsraten in bestimmten Haushalten die Reformfrundigkeit der Bundesregierung darzustellen. Mit Steigerungsraten — da gebe ich dem Kollegen Kirst recht — wird Reformfetischismus betrieben. Aber dann verstehe ich nicht, Herr Kollege Kirst, warum Sie den Bundeswirtschafts- und -finanzminister verteidigen, daß er nicht den Mut hat, uns die klaren und richtigen Daten vorzulegen. Schließlich haben wir in unserem Haushaltsrecht die Grundsätze der Haushaltswahrheit und der Haushaltsklarheit und nicht die der Haushaltskosmetik und der Haushaltsfrisur nach Gutdünken.
    Die Steigerungsraten geben, bei näherem Licht besehen, zu allem anderen als zum Jubeln Anlaß. Erstens: Es wird gesagt, der Verkehrshaushalt weise die stolze Steigerung von 24,3 % auf. Die Wirklichkeit ist die, daß diese Steigerung weitgehend durch eine Abdeckung in Höhe von 1,7 Milliarden DM des Milliardendefizits der Bundesbahn plus höhere Sachausgaben plus höhere Personalausgaben verursacht ist. Wenn man das abzieht, bleibt eine Steigerungsrate von höchstens 10 % für Investitionen übrig, die, da man die Preissteigerungen leider Gottes in Rechnung stellen muß, nicht einmal die Garantie für eine Erhöhung der realen Leistungen geben.
    Der Bundesfinanzminister hat kein Wort gefunden zu der prekären Finanzlage der Bundespost und der Bundesbahn.
    Der Ausbauplan für das Bundesfernstraßennetz in den Jahren 1971 bis 1975 auch so ein Reformprojekt — muß ungeachtet der bevorstehenden Mineralölsteuererhöhung als gescheitert betrachtet werden das ist die Wirklichkeit —, weil trotz etwaiger Mehreinnahmen allenfalls eine Finanzierung zur Hälfte sichergestellt ist; von einem Finanzierungskonzept für den berühmten Straßenbaubedarfsplan bis zum Jahr 1985 ganz zu schweigen. Hier schweigt sich die Regierung total aus.
    Zweitens. Der Einzelplan 31 — Bildung, Wissenschaft und Forschung — steigt absolut um rund 1 Milliarde DM auf rund 5,2 Milliarden DM. Meine sehr verehrten Damen und Herren, bei einem linearen Zuwachs des Haushalts von rund 8 Milliarden DM ist für diese Priorität Nr. 1 nur 1 Milliarde DM übriggeblieben. Das straft doch alle Erklärungen über Bildungspolitik als erste Priorität „Lügen".
    Drittens. Die höchste Steigerungsrate — das ist nicht zu bezweifeln — hat in der Tat der Verteidigungshaushalt. Er nimmt um 3,3 Milliarden DM zu, wenn man die Ableger, die in den Einzelplan 60 verschoben worden sind, um, wie es der Bundesminister für Verkehr neulich so schön sagte, den Jusos zu gefallen es ist der berühmte Jusohaushalt —, mit einbezieht. Wir wissen auch, warum diese Steigerungsrate so hoch sein muß. Der Grund, Herr Bundesfinanzminister, ist nicht, daß sie die Wehrgerechtigkeit verbessern wollen, sondern der Bundesverteidigungsminister hat es neulich in einem Interview deutlich gesagt, daß er einen großen Nachholbedarf habe. Ich verstehe auch, warum er den Nachholbedarf hat, warum er nämlich mittlerweile in der Abwicklung des Haushalts 1971 laufend mit überplanmäßigen und außerplanmäßigen Ausgaben kommt. Der Grund ist schlicht der, daß er seine Haushaltsansätze auch für das Jahr 1971 nach dem Preisstand vom 31. Dezember 1969 festgesetzt hat.

    (Beifall bei der CDU/CSU.) So wird bei uns Finanzpolitik gemacht!

    Ein weiterer Gesichtspunkt ist der, den der Kollege Röhner gestern angesprochen hat. Der Herr Bundesfinanzminister hat es nicht für nötig befunden, auch nur mit ein paar Sätzen auf die prekäre Finanzlage der Länder und vor allem auf die der Gemeinden einzugehen. Kein Wort in dieser Situation dazu, daß die Gesamtschulden der Gemeinden aus Kreditmarktmitteln Ende 1970 die Größenordnung von rund 40 Milliarden DM erreicht haben. Kein Satz dazu, daß nach den Berechnungen der Finanzminister der Länder für die Haushaltsjahre 1972 und 1973 im Gesamthaushalt von Bund, Ländern und Gemeinden Deckungslücken in Höhe von 19 Milliarden DM — 1972 und von 26 Milliarden DM — 1973 — drohen, davon bei den Haushalten der Gemeinden und Länder 1972 allein 16,5 Milliarden DM und 1973 21,4 Milliarden DM. Keine Bemerkung auch darüber, daß das vom Bund angegebene Ziel einer 8,4 %igen Zuwachsrate bei der durch Personalausgaben und Investitionen geprägten Struktur der Länderhaushalte von den Ländern bei weitem nicht eingehalten werden kann, daß bei den Ländern trotz Zuwachsraten von 11 bis 12 % die Sachausgaben einschließlich der Investitionen nur um durchschnittlich 5 % wachsen können; das bedeutet, daß das reale Investitionsvolumen der Länder, die bekanntlich den Großteil der Investitionen in unserem Land tragen, im Jahre 1972 unter dem Volumen des Jahres 1971 liegen wird. Das alles interessiert offensichtlich nicht.
    Nun fragen Sie immer nach unserer Alternative, nach unserem Vorschlag, um die Dinge in den Griff zu bekommen. Die Bundesregierung hat meiner Meinung nach einen großen Mangel aufzuweisen; Herr Kollege Röhner hat gestern abend darauf hingewiesen: Es geht uns nicht nur um die formale Erfüllung der Pflicht, daß der Finanzplanungsrat zu-



    Dr. Jenninger
    sammentritt, sondern es geht uns darum, daß diese Regierung — und wir brauchen das heute — auch ein mit den Ländern abgestimmtes großes Finanzierungskonzept der gesamten öffentlichen Haushalte schafft.
    Seit über zwei Jahren bemühen sich die Länder fast zum Überdruß, Klarheit über eine längerfristige Finanzierung zu bekommen. Da wird nichts getan. Wir schlagen daher vor: Wir brauchen dringend eine Art Nationalbudget, das den Rahmen für eine an festen Prioritäten ausgerichtete Aufteilung der Finanzmittel auf den Bund, die Länder und die Gemeinden vorsieht.

    (Beifall bei der CDU/CSU.)

    Was Sie und diese Regierung betreiben, ist doch nichts anderes als eine Politik des von-der-Handin-den-Mund-leben Wie anders ist es sonst zu erklären — damit komme ich zu einem sehr wichtigen Punkt , daß das Glanzstück und die Nummer 1 liberal-sozialistischer Reformpolitik, nämlich die Bildungsreform, durch die Streichung der Bildungsplanungsreserve in der Größenordnung bis 1975 von sage und schreibe 7 1/2 Milliarden DM lautlos in der Versenkung verschwunden ist?

    (Hört! Hört bei der CDU/CSU.)

    Ab sofort scheint nicht mehr gültig zu sein, was wir seit Monaten immer wieder aus dem Munde des Wissenschaftsministers, der Bildungspolitiker hören und was im Bildungsbericht geschrieben steht. Ich will nur ein paar Sätze anführen: Da gehe es dar- um, das große Ziel der Bundesregierung, den öffentlichen Ausgaben für Bildung und Wissenschaft bis zum Anfang der 80er Jahre einen Anteil am öffentlichen Gesamthaushalt zu sichern, der die Durchführung der Bildungsreform ermöglicht. Da wird gesagt: Im Jahre 1968 hätten die Länder und Gemeinden insgesamt 8% des Gesamtbildungsaufwandes getragen. Es werde ihnen kaum möglich sein, auch von den auf ein Mehrfaches zu steigernden Bildungsausgaben einen derart hohen Anteil aufzubringen. Die Bundesregierung beabsichtige daher, die Länder künftig durch eine verstärkte Beteiligung des Bundes, z. B. durch eine verstärkte Förderung der Forschung auch an den Hochschulen, finanziell zu entlasten. Da wird ausgeführt, daß es darum gehe, eben mit dieser Planungsreserve den ersten Schritt zu tun.
    Nach der Streichung der Planungsreserve müssen wir doch die Frage stellen: Ist jetzt alles Makulatur, was gesagt worden ist und was uns vorgelegt worden ist? Wie will denn die von der Bund-LänderKommission eingesetzte Ad-hoc-Gruppe aus den Zielvorstellungen des Bildungsgesamtplanes ein konkretes Programm für die Jahre bis 1975 verwirklichen? Wie können wir diese 51 Milliarden DM, die man sich zum Ziel gesetzt hat, bis 1975 aufbringen, Maßnahmen entwickeln, wenn von seiten des Bundes kein Pfennig Geld zur Verfügung gestellt wird?
    Da kann man jetzt nur den Vorsitzenden der Gewerkschaft für Erziehung und Wissenschaft, Herrn Frister, zitieren, der sagte:
    Mit dieser Haushaltspolitik können die Arbeiten am Bildungsgesamtplan eingestellt werden, wenn es bei den Aufwendungen für den Bildungsbereich bleibt, die im Haushaltsentwurf 1972 und die in der mittelfristigen Finanzplanung vorgesehen sind.
    Immer wieder wurde gesagt — und wir stimmen dem ja zu —, eine gemeinsame Bildungsplanung von Bund und Ländern setzt eine gemeinsame Finanzplanung voraus und diese wiederum einen substantiellen Beitrag des Bundes zu den Bildungsausgaben, oder es steht schlecht um ein Mitspracherecht des Bundes. All das wurde und wird lautlos vom Tisch geschoben. Darüber spricht man in diesem Parlament offensichtlich nicht mehr.
    Nun ein gewichtiges Argument, meine sehr verehrten Damen und Herren. Die Regierung sagt: wir werden dafür den Ländern einen Ausgleich in Form der Erhöhung des Mehrwertsteueranteils geben! — Sie werden doch nicht im Ernst daran glauben oder uns vormachen wollen, daß die Länder in Anbetracht ihrer Finanzlage — in Anbetracht ihrer Finanzmisere auf allen Gebieten —, einen Großteil dieser Mittel aus dem Einnahmeverzicht des Bundes bei der Umsatzsteuer für Bildungszwecke verwenden werden. Die Wirklichkeit ist doch die — das können Sie bei allen Ländern verfolgen , daß diese von den Ländern erwarteten Beträge aus dem Umsatzsteueranteil längst schon in den Haushaltungen — wenn auch gesperrt —, eingeplant sind, und zwar für alle möglichen Investitionsbereiche. In Baden-Württemberg z. B. sind diese Mittel eingeplant für den Straßenbau, für den Krankenhausbau, für die Abwasserbeseitigung, für den Schulneubau, den Sportstättenbau, für das Strukturförderungsprogramm und für den staatlichen Hochbau. Das ist also die Wirklichkeit: Diese große Reform, Bildungsreform, ist zumindest bis 1975 im Eimer!
    Das Problem der Bildungsfinanzierung scheint in der Tat ein Trauma dieser Bundesregierung zu sein. Ich denke hier nur — um einen grotesken Fall herauszugreifen — an das Schicksal der Bildungsanleihe. Manchmal muß man sich da die Frage stellen, ob dieser Regierung überhaupt noch zu helfen ist.

    (Abg. Leicht: Sehr gut!)

    Wir sind Zeugen der Groteske, daß diese Regierung im Jahre 1971 im Bereich der Bildungspolitik 60 Millionen DM opfert, um 260 Millionen DM für die Bildungsfinanzierung auf dem deutschen Kapitalmarkt nicht ausgeben zu müssen.

    (Hört! Hört! bei der CDU/CSU.)

    Was ist geschehen? — Mit einem publizistischen Aufwand sondergleichen wurde vom Bundeskabinett bereits im Mai 1970 eine Bildungsanleihe in Höhe von 1 Milliarde DM beschlossen. Nachdem die Bundesregierung schon von ihrer Nebenabsicht, die Bildungsanleihe auch als ein Mittel der Kaufkraftabschöpfung einzusetzen, Abstand genommen hatte — dafür erfolgte dann ja im Juli der Konjunkturzuschlag —, brachte man im Dezember 1970 die erste Tranche der Anleihe in Höhe von 260 Millionen DM



    Dr. Jenninger
    auf den Kapitalmarkt. Die verfügbaren Mittel wurden jedoch nicht etwa für Schnellbaumaßnahmen zur Beseitigung des Numerus clausus eingesetzt, sondern aus konjunkturpolitischen Gründen bei der Bundesbank stillgelegt. Und hier liegen sie noch heute. Daß sie dort liegen — und das ist das Skandalöse daran —, sollte freilich den deutschen Steuerzahler teuer zu stehen kommen.

    (Beifall bei der CDU/CSU.)

    Denn auch ohne bildungspolitischen Nutzeffekt muß die 260 Millionen-DM-Anleihe mit einem Zinssatz von 8,5 % verzinst werden. Kosten für den deutschen Sparzahler laut Aussage des Bundeswissenschaftsministers: 21,25 Millionen DM im Jahre 1971.
    Doch damit nicht genug! Wenn man davon ausgeht, daß die Anleihe im Jahre 1972 für Bildungsinvestitionen freigegeben wird, werden in dem Jahre ihres „Ruhens" die Baupreise ja mindestens um 15 % gestiegen sein. Das bedeutet nach Adam Riese, daß man im Januar 1972 mit den 260 Millionen DM genauso viel wird bauen können, wie man im Januar 1971 mit 221 Millionen DM hätte bauen können. 39 Millionen DM der Inflation geopfert, 21 Millionen für den Zins; das geht, wie man im Volksmund so schön sagt, alles in den Kamin, weil diese Regierung nicht weiß, was sie auf diesem Gebiet tun soll.

    (Abg. Ott: Weil sie unfähig ist!)

    Das ist an diesem Beispiel verdeutlicht worden.
    Lassen Sie mich zum Schluß noch ein Wort zu der Kritik sagen, die der Kollege Kirst geübt hat, was die Zusammenarbeit zwischen Regierung und Opposition anbetrifft. Herr Kollege Kirst, Sie sind genauso lange wie ich im Haushaltsausschuß und wissen genau, daß wir von beiden Seiten her immer wieder versuchen, aus den Problemen des Haushalts das Bestmögliche zu machen. Ihre gestrige Polemik gegen uns, wir wären überhaupt nicht bereit zur Zusammenarbeit, wir gingen auf eine Konfrontation aus, ist wirklich nicht angebracht. Es liegt sicherlich nicht im Sinne unserer gemeinsamen Arbeit, wenn Sie uns unterstellen, wir wären nicht bereit, mitzuarbeiten.


Rede von Dr. Carlo Schmid
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
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    Rede von Dr. Philipp Jenninger


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    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Ja, bitte sehr.