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ID0614422000

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  • tocInhaltsverzeichnis
    Deutscher Bundestag 144. Sitzung Bonn, Mittwoch, den 20. Oktober 1971 Inhalt: Eintritt der Abg. Looft und Dr. Oetting in den Bundestag . . . . . . . . . . 8223 A Glückwunsch zum 60. Geburtstag eines Abgeordneten 8223 B Mündlicher Bericht des Vermittlungsausschusses zu dem Gesetz zur Verbesserung des Mietrechts und zur Begrenzung des Mietanstiegs sowie zur Regelung von Ingenieur- und Architektenleistungen (Drucksache VI/2708) Russe (CDU/CSU) . . . . . . 8223 B Frau Meermann (SPD) 8224 D Erpenbeck (CDU/CSU) 8226 A Wurbs (FDP) 8227 D Namentliche Abstimmung 8228 B Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 1972 (Haushaltsgesetz 1972) (Drucksache VI/2650) — Erste Beratung — in Verbindung mit Beratung des Finanzplans des Bundes 1971 bis 1975 (Drucksache VI/2651), mit Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung der Wirtschaftspläne des ERP-Sondervermögens für das Jahr 1972 (ERPWirtschaftsplangesetz 1972) (Drucksache VI/2439) — Erste Beratung —, mit Entwurf eines Gesetzes zur Durchführung des mittelfristigen finanziellen Beistands in der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft (Drucksache VI/2431) — Erste Beratung —, mit Entwurf eines Gesetzes zur Änderung der Bundeshaushaltsordnung (Drucksache VI/2668) — Erste Beratung —, mit Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Kaffeesteuergesetzes (Drucksache VI/2665) — Erste Beratung —, mit Mündlicher Bericht des Haushaltsausschusses über den von der Fraktion der CDU/ CSU eingebrachten Entschließungsantrag zur dritten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1971, hier: Einzelplan 10 Geschäftsbereich des Bundesministers für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (Umdruck 141, Drucksache VI/2304), mit Mündlicher Bericht des Haushaltsausschusses über den von der Fraktion der CDU/ CSU eingebrachten Entschließungsantrag zur dritten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1971, hier: Einzelplan 10 — Geschäftsbereich des Bundesministers für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (Umdruck 143, Drucksache VI/2305) und mit II Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 144. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 20. Oktober 1971 Schriftlicher Bericht des Haushaltsausschusses über den von der Fraktion der CDU/ CSU eingebrachten Entschließungsantrag zur dritten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1971, hier: Einzelplan 10 — Geschäftsbereich des Bundesministers für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (Umdruck 142, Drucksache VI/2306) Strauß (CDU/CSU) 8230 D Dr. h. c. Dr.-Ing. E. h. Möller (SPD) 8241 A Kirst (FDP) 8246 D Brandt, Bundeskanzler 8253 D Dr. Schmitt-Vockenhausen, Vizepräsident . . . . . . . . 8256 C Dr. Barzel (CDU/CSU) 8258 C Dr. Arndt (Berlin) (SPD) 8277 B Leicht (CDU/CSU) 8282 D Seidel (SPD) 8289 B Kienbaum (FDP) 8293 C Dr. Althammer (CDU/CSU) . . . 8295 D Röhner (CDU/CSU) 8297 D Haehser (SPD) 8299 B Dichgans (CDU/CSU) 8301 B Aufnahme des Abg. Dr. Schulz (Berlin) in die Fraktion der CDU/CSU 8263 A Glückwünsche für Bundeskanzler Brandt zur Verleihung des Friedensnobelpreises von Hassel, Präsident 8288 D Brandt, Bundeskanzler 8288 D Fragestunde (Drucksache VI/2720) Fragen des Abg. Kleinert (FDP) : Verwendung des Begriffs „Haushaltungsvorstand" in Bundesgesetzen und Verordnungen Dr. Bayerl, Parlamentarischer Staatssekretär . . . 8263 B, D, 8264 A Kleinert (FDP) . . . . . . . . 8263 D Fragen des Abg. Härzschel (CDU/CSU) : Verbot der Werbung für Tabakerzeugnisse Dr. von Manger-Koenig, Staatssekretär . . . . 8264 A, B, C, D Härzschel (CDU/CSU) . . . 8264 B, C, D Frage des Abg. Freiherr von Fircks (CDU/CSU) : Verwendung der Bezeichnungen für Deutschland, die Demarkationslinien und die Orte innerhalb Deutschlands Herold, Parlamentarischer Staatssekretär . . . . . . . 8265 A, B Freiherr von Fircks (CDU/CSU) . 8265 B Niegel (CDU/CSU) 8265 C Frage des Abg. Lensing (CDU/CSU) : Sicherung des Marktes für deutsche Futtergerste Ertl, Bundesminister 8265 D Lensing (CDU/CSU) . . . . . 8266 A, B Frage des Abg. Lensing (CDU/CSU) : Verbesserung der unzulänglichen Reportgestaltung für Gerste Ertl, Bundesminister . . . . . . 8266 B Frage des Abg. Kiechle (CDU/CSU) : Äußerung des Bundesernährungsministers betr. Erbschaftsteuer Ertl, Bundesminister . . 8266 D, 8267 B Kiechle (CDU/CSU) 8267 B Fragen des Abg. Geisenhofer (CDU/CSU) : Schonzeiten nach Badekuren von Arbeitern, insbesondere von Kriegsbeschädigten Rohde, Parlamentarischer Staatssekretär . . . . . . . . 8267 D Fragen der Abg. Frau Dr. DiemerNicolaus (FDP) : Forschungsaufträge betr. die Auswirkung der Frauenarbeit auf die Volkswirtschaft und die Motive der Frauen für eine Erwerbstätigkeit Rohde, Parlamentarischer Staatssekretär . . . . . . . 8268 B, D Frau Dr. Diemer-Nicolaus (FDP) . 8268 C, D Frage des Abg. Dr. Arnold (CDU/CSU) : Amtliche Richtlinien für Kindersitze und -gurte in Kraftfahrzeugen Börner, Parlamentarischer Staatssekretär 8269 A, B Dr. Arnold (CDU/CSU) . . . . 8269 B Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 144. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 20. Oktober 1971 III Frage des Abg Dr. Schmude (SPD) : Verbot des Überfliegens des Bundesgebietes im zivilen Luftverkehr mit Überschallgeschwindigkeit Börner, Parlamentarischer Staatssekretär . . . . . . . 8269 C, D Dr. Schmude (SPD) . . . . . . . 8269 D Fragen des Abg. Folger (SPD) : Schäden an Grünanlagen durch Streusalz — Neuregelung der Vorschriften über die Verwendung von Streusalzen Börner, Parlamentarischer Staatssekretär . . . 8269 D, 8270 A, B Folger (SPD) 8270 A Fragen des Abg. Dr. Gruhl (CDU/CSU) : Schäden durch Verwendung von Streusalzen auf den Straßen — Entwicklung von unschädlichen Ersatzstoffen Börner, Parlamentarischer Staatssekretär . 8270 C, D, 8271 A, B, C Dr. Gruhl (CDU/CSU) . . . . . 8270 D, C, 8271 A, B, C Frage des Abg. Dr. Kempfler (CDU/CSU) : Angebliche Mißstände beim Transport von Schlachtvieh nach Italien Börner, Parlamentarischer Staatssekretär . . . . 8271 D, 8272 A Dr. Kempfler (CDU/CSU) . . . . 8271 D Frage des Abg. Niegel (CDU/CSU) : Druck von Banknoten in der Bundesdruckerei Börner, Parlamentarischer Staatssekretär 8272 B, C Niegel (CDU/CSU) 8272 B, C Fragen des Abg. Lenzer (CDU/CSU): Sachliche und organisatorische Maßnahmen der Bundesregierung in bezug auf das Deutsche Rechenzentrum in Darmstadt Dr. von Dohnanyi, Parlamentarischer Staatssekretär . . 8272 D, 8273 B, C, D, 8274 A, B, C Lenzer (CDU/CSU) . 8273 A, B, 8274 A, B Hansen (SPD) 8273 C Dr. Wichert (SPD) 8274 B Frage des Abg. Dr. Hauff (SPD) : Finanzierung der Hochschul-Informations-System GmbH durch die Volkswagenstiftung Dr. von Dohnanyi, Parlamentarischer Staatssekretär . . . 8274 C, D, 8275 A Dr. Hauff (SPD) . . . . . . . 8274 C, D Hansen (SPD) . . . . . . . . . 8274 D Fragen des Abg. Dr. Hermesdorf (Schleiden) (CDU/CSU) : Förderung von Schulversuchen mit integrierten und nicht integrierten Modellen durch die Bundesregierung Dr. von Dohnanyi, Parlamentarischer Staatssekretär . 8275 A, B, C, D, 8276 A Dr. Hermesdorf (Sehleiden) (CDU/CSU) . . . . 8275 B, C Dr. Hauff (SPD) 8275 D Hansen (SPD) . . . . . . . . 8275 D Dr. Wichert (SPD) 8276 A Frage der Abg. Frau Lauterbach (SPD) : Bedarf der Entwicklungsländer an qualifizierten Management-Kräften Frau Freyh, Parlamentarischer Staatssekretär . . . 8276 B, D, 8277 A Frau Lauterbach (SPD) . 8276 C, 8277 A Matthöfer (SPD) 8277 A Nächste Sitzung . . . . . . . . . 8303 D Anlagen Anlage 1 Liste der beurlaubten Abgeordneten . . 8305 A Anlage 2 Ergänzung der Ausführungen des Abg. Russe zu Punkt 3 der Tagesordnung — Beratung des Mündlichen Berichts des Vermittlungsausschuses zu dem Gesetz zur Verbesserung des Mietrechts und zur Begrenzung des Mietanstiegs sowie zur Regelung von Ingenieur- und Architektenleistungen — 8305 C Anlage 3 Schriftliche Antwort auf die Mündlichen Fragen des Abg. Pensky (SPD) betr. Vermeidung von Nachteilen in der Sozialversicherung bei der Behandlung von Lohnausfallentschädigungen für ehrenamtlich tätige Arbeitnehmer . . . . . 8306 A IV Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 144. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 20. Oktober 1971 Anlage 4 Schriftliche Antwort auf die Mündliche Frage des Abg. Schedl (CDU/CSU) betr. Kostenbelastung der deutschen Wirtschaft auf dem Gebiet der Berufsaus- und -fortbildung 8306 B Anlage 5 Schriftliche Antwort auf die Mündlichen Fragen des Abg. Peiter (SPD) betr. Gesundheitswoche der AOK für den Unterwesterwaldkreis und Durchführung ähnlicher Veranstaltungen in allen Landkreisen 8306 C Anlage 6 Schriftliche Antwort auf die Mündliche Frage der Abg. Frau Lauterbach (SPD) betr. Autotelefon für schwer körperbehinderte Autofahrer — Erlaß der Grundgebühren 8306 D Anlage 7 Schriftliche Antwort auf die Mündlichen Fragen des Abg. Ziegler (CDU/CSU) betr. Forschungsaufträge der Kommission für wirtschaftlichen und sozialen Wandel . . 8307 B Anlage 8 Schriftliche Antwort auf die Mündlichen Fragen des Abg. Meister (CDU/CSU) betr. Zusammenhang zwischen dem Arbeitsförderungsgesetz und dem Ansteigen der bei einer größeren Arbeitslosigkeit benötigten Mittel 8307 C Anlage 9 Schriftliche Antwort auf die Mündliche Frage des Abg. Dr. Schmitt-Vockenhausen (SPD) betr. Verspätungen im Intercity-Verkehr 8308 A Anlage 10 Schriftliche Antwort auf die Mündliche Frage des Abg. Wagner (Günzburg) (CDU/CSU) betr. Zeitpunkt der Verteilung der Etatmittel an die Straßenbauämter der Länder . . . . . . . . . 8308 B Anlage 11 Schriftliche Antwort auf die Mündlichen Fragen des Abg. Dr. Mende (CDU/CSU) betr. Einziehen nicht ausreichend frankierter Briefsendungen durch mitteldeutsche Postdienststellen 8308 C Anlage 12 Schriftliche Antwort auf die Mündliche Frage des Abg. Wolfram (SPD) betr. Intensivierung der Öffentlichkeitsarbeit für Entwicklungspolitik im schulischen und pädagogischen Bereich 8308 C Anlage 13 Schriftliche Antwort auf die Mündliche Frage des Abg. Wolfram (SPD) betr. Förderung des Austauschs kommunaler Patenschaften mit Entwicklungsländern . . 8309 A Anlage 14 Schriftliche Antwort auf die Mündliche Frage des Abg. Werner (CDU/CSU) betr. Übernahme von im Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit durchgeführten Maßnahmen durch private Einrichtungen 8309 B Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 144. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 20. Oktober 1971 8223 144. Sitzung Bonn, den 20. Oktober 1971 Stenographischer Bericht Beginn: 9.00 Uhr
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    Anlage 1 Liste der beurlaubten Abgeordneten Abgeordnete(r) beurlaubt bis einschließlich Dr. Achenbach * 23. 10. Adams * 23. 10. Dr. Aigner * 22. 10. Alber ** 22. 10. Dr. Arndt (Hamburg) 21. 10. Dr. Artzinger 23. 10. Bauer (Würzburg) ** 22. 10. Dr. Beermann 3. 12. Behrendt * 23. 10. Dr. Birrenbach 23. 10. Borm * 23. 10. Frau von Bothmer 23. 10. Dr. Burgbacher * 23. 10. Dasch 23. 10. Frau Dr. Diemer-Nicolaus ** 20. 10. Dr. Dittrich * 23. 10. Dr. Dollinger 22. 10. Draeger *** 24. 10. Dr. Enders ** 22. 10. Dr. Erhard 21. 10. Faller * 23. 10. Fellermaier * 22. 10. Flämig * 22. 10. Fritsch ** 21. 10. Dr. Furler * 23. 10. Frau Geisendörfer 22. 10. Gerlach (Emsland) * 23. 10. Dr. Giulini 6. 11. Dr. Götz 22. 10. Freiherr von und zu Guttenberg 22. 10. Dr. Hallstein 6. 11. Horten 24. 10. Frau Jacobi (Marl) 22. 10. Dr. Jahn (Braunschweig) * 23. 10. Kaffka 20. 10. Kahn-Ackermann *5* 25. 10. Dr. Klepsch *** 25. 10. Klinker * 23. 10. Dr. Koch * 23. 10. Frau Krappe 20. 10. Dr. Kreile 20. 10. Kriedemann * 23. 10. Lange * 23. 10. Lautenschlager * 23. 10. Dr. Lenz (Bergstraße) 21. 10. Dr. Löhr * 23. 10. Lücker (München) * 23. 10. Meister * 23. 10. Memmel * 23. 10. Mertes 20. 10. Müller (Aachen-Land) * 22. 10. Dr. Prassler 15. 11. * Für die Teilnahme an Sitzungen des Europäischen Parlaments ** Für die Teilnahme an Sitzungen der Beratenden Versammlung des Europarates *** Für die Teilnahme an Sitzungen der Versammlung der Westeuropäischen Union Anlagen zum Stenographischen Bericht Abgeordnete(r) beurlaubt bis einschließlich Frau Dr. Orth * 23. 10. Dr. Reischl * 23. 10. Richarts * 23. 10. Richter *5* 25. 10. Riedel (Frankfurt) * 23. 10. Dr. Rinderspacher *** 25. 10. Rosenthal 20. 10. Schwabe * 23. 10. Dr. Schwörer * 23. 10. Seefeld * 23. 10. Sieglerschmidt ** 20. 10. Springorum * 23. 10. Dr. Starke (Franken) * 23. 10. Stücklen 6. 11. von Thadden 21. 10. Vogel 21. 10. Frau Dr. Walz *** 25. 10. Werner * 22. 10. Wienand 23. 10. Dr. Wittmann 20. 10. Wolfram * 23. 10. Wurbs 22. 10. Anlage 2 Ergänzung der Ausführungen des Abg. Russe zu Punkt 3 der Tagesordnung Beratung des Mündlichen Berichts des Vermittlungsausschusses zu dem Gesetz zur Verbesserung des Mietrechts und zur Begrenzung des Mietanstiegs sowie zur Regelung von Ingenieur- und Architektenleistungen - Zu Art. 11 - Schlußvorschriften - wurde folgende Fassung vorgeschlagen: „§ 2 (1) Die Vorschriften dieses Gesetzes treten unbeschadet der Absätze 2 und 3 einen Monat nach der Verkündung in Kraft. (2) Soweit das Mieterschutzgesetz noch in Geltung ist, treten Artikel 1 und 3 mit dessen Außerkrafttreten in Kraft. Das Inkrafttreten des Artikels 5 gemäß Absatz 1 bleibt hiervon unberührt. (3) Vorschriften, die zum Erlaß von Rechtsverordnungen ermächtigen, treten am Tage nach der Verkündung in Kraft. (4) Artikel 3 tritt mit Ausnahme des § 5 (neu) mit der Verkündung der nach Artikel 3 § 5 Absatz 2 zu erlassenden Rechtsverordnung in Kraft. Alternative zu Absatz 4: (4) Artikel 3 tritt mit Ausnahme des § 5 (neu) drei Monate nach der Verkündung in Kraft. (5) Artikel 3 tritt mit Ablauf des 31. Dezember 1974 außer Kraft." 8306 Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 144. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 20. Oktober 1971 Anlage 3 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Rohde vom 20. Oktober 1971 auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Pensky (SPD) (Drucksache VI/2720 Fragen A 28 und 29) : ist der Bundesregierung bekannt, daß Arbeitnehmer, die ehrenamtlich in Prüfungsausschüssen der Industrie- und Handelskammern, in kommunalen Vertretungskörperschaften sowie als Schöffen und Geschworene pp. tätig sind, Nachteile in der Sozialversicherung dadurch erleiden, daß Arbeitgeber es zum Teil ablehnen, die erstatteten Lohnausfallentschädigungen entgegenzunehmen, um sie zusammen mit dem Arbeitsentgelt dem sozialversicherungspflichtigen Arbeitseinkommen zugrunde zu legen? Hält es die Bundesregierung nicht für geboten, Regelungen zu treffen, durch die die Arbeitgeber verpflichtet werden, Lohnausfallentschädigungen in den oben genannten und ähnlichen Fällen entgegenzunehmen und sie dem sozialversicherungspflichtigen Einkommen zuzuschlagen, damit Nachteile in der Sozialversicherung vermieden werden? Die Bundesregierung hat in ihrem Rentenversicherungsbericht, den sie im vergangenen Jahr dem Bundestag vorgelegt hat, das in Ihrer Frage aufgeworfene Problem behandelt. Die Nachteile, die durch die Ausübung eines Ehrenamtes in der Sozialversicherung eintreten können, sind auf den geltenden Rechtszustand zurückzuführen. Danach können Lohnausfallentschädigungen bei der Entrichtung von Beiträgen zur Sozialversicherung und zur Bundesanstalt für Arbeit nicht berücksichtigt werden. Unser Haus ist mit Ihnen der Auffassung, daß diese Bestimmungen so geändert werden müssen, daß die geschilderten Nachteile ausgeschlossen werden können. Die dafür in Aussicht genommenen Regelungen sind bereits mit den Gewerkschaften und Arbeitgebern erörtert worden. Wegen einer Reihe von Einzelfragen sind aber nochmalige Besprechungen in Aussicht genommen. Sobald sie abgeschlossen sind, wird die Bundesregierung bei nächster Gelegenheit dem Bundestag Vorschläge zu Gesetzesänderungen vorlegen. Anlage 4 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Rohde vom 20. Oktober 1971 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Schedl (CDU/CSU) (Drucksache VI/2720 Frage A 34) : Welche Ergebnisse bzw. Zwischenergebnisse einer von ihr zugesagten Untersuchung liegen der Bundesregierung vor in der Frage der Kostenbelastung der deutschen Wirtschaft, insbesondere der mittelständischen Wirtschaft auf dem Gebiet der Berufsausbildung und der Berufsfortbildung? Der Bundesregierung liegen noch keine Ergebnisse der Untersuchung über die Kosten der beruflichen Bildung vor. Die vom Bundesminister für Arbeit und Sozialordnung berufene unabhängige Sachverständigenkommission zur Untersuchung der Kosten und Finanzierung der beruflichen Bildung hat im Frühjahr 1971 ihre Arbeit aufgenommen. Inzwischen wurden u. a. in etwa 20 Betrieben Struktur und Kosten der beruflichen Bildung untersucht, um eine umfassende Erhebung vorzubereiten. Wegen des Umfangs und der Schwierigkeit der Untersuchung ist ein Vorbericht der Kommission erst Ende 1972 zu erwarten. Anlage 5 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Rohde vom 20. Oktober 1971 auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Peiter (SPD) (Drucksache VI/2720 Fragen A 35 und 36) : Ist der Bundesregierung der erfolgreiche Verlauf der von der AOK für den Unterwesterwald-Kreis in Montabaur durchgeführten zweiten Gesundheitswoche bekannt? Wird die Bundesregierung in Verbindung mit den Bundesländern initiativ werden, damit ähnliche Veranstaltungen in allen Landkreisen durchgeführt werden? Der Bundesregierung ist bekannt, daß die AOK für den Unterwesterwaldkreis in Montabaur in der Zeit vom 4. bis 10. Oktober 1971 ihre 2. Gesundheitswoche erfolgreich und unter großer öffentlicher Beachtung veranstaltet hat. Sie begrüßt es, daß die Selbstverwaltungsorgane der Krankenkassen auf diese Weise zur Gesundheitsaufklärung, insbesondere auch im Rahmen der seit dem 1. 7. 1971 eingeführten Früherkennungsmaßnahmen beitragen. Seither sind die Kassen gehalten, mit allen geeigneten Mitteln über die zur Sicherung der Gesundheit notwendige und zweckmäßige Inanspruchnahme von Früherkennungsmaßnahmen aufzuklären. Dem können derartige Gesundheits- und Informationswochen, die übrigens auch schon von anderen Krankenkassen durchgeführt wurden, dienen. Hierbei initiativ zu werden, ist eine der wesentlichen Aufgaben, die den Selbstverwaltungsorganen der Kassen im Rahmen der Früherkennungsmaßnahmen gestellt sind. Ich werde, Herr Kollege, Ihre Fragen mit dem darin liegenden Interesse an einer breit gefächerten gesundheitlichen Aufklärung der Sachverständigenkommission zur Weiterentwicklung der sozialen Krankenversicherung zuleiten, in der die für solche Aktionen zuständigen sozialen Gruppen und Institutionen vertreten sind. Anlage 6 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Rohde vom 19. Oktober 1971 auf die Mündliche Frage der Abgeordneten Frau Lauterbach (SPD) (Drucksache VI/2720 Frage A 37): Stimmt die Bundesregierung mit mir überein, daß im Rahmen des Aktionsprogrammes des Bundesministers für Arbeit und Sozialordnung zur Förderung der Rehabilitation der Behinderten auch ein Autotelefon für schwer körperbehinderte Autofahrer — vor allem Querschnittsgelähmte — eine Hilfeleistung für deren Bewegungsfreiheit und Sicherheit darstellt, und welche Möglichkeit besteht, als Rehabilitationsmaßnahme die entsprechenden Grundgebühren ganz oder teilweise von seiten des Bundesministeriums oder gegebenenfalls eines anderen Kostenträgers der Rehabilitation zu übernehmen, da die Deutsche Bundespost eine Gehührenbefreiung nicht vornehmen kann? Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 144. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 20. Oktober 1971 8307 Anliegen des Aktionsprogramms der Bundesregierung zur Förderung der Rehabilitation ist es, die drängendsten und wichtigsten Fragen der Eingliederung der Behinderten sicherzustellen. Dazu gehört vor allem die Schaffung eines Netzes von Rehabilitationseinrichtungen und die Angleichung der unterschiedlichen Leistungen zur Rehabilitation. Art und Umfang der Rehabilitationsleistungen richten sich nach den Erfordernissen des Einzelfalles. Wieweit dabei die Übernahme der Grundgebühr für ein Autotelefon in Frage kommen kann, ist im Einzelfall von dem Rehabilitationsträger zu entscheiden. Nach meinen Informationen ist bisher eine solche Kostenübernahme noch nicht als Rehabilitationsleistung gewährt worden. Sollten Ihnen besonders schwere Fälle bekannt sein, in denen sich eine Notwendigkeit hierfür begründen läßt, wäre ich für eine Mitteilung dankbar. Ich bin dann gerne bereit, mich mit den zuständigen Rehabilitationsträgern in Verbindung zu setzen. Die Finanzierung solcher Maßnahmen müßte im übrigen von den Rehabilitationsträgern durchgeführt werden; dem Bundesarbeitsministerium oder anderen Ressorts stehen Mittel für Einzelhilfen nicht zur Verfügung. Anlage 7 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Rohde vom 20. Oktober 1971 auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Ziegler (CDU/CSU) (Drucksache VI/2720 Fragen A 38 und 39) : Welche Ergebnisse hat die Kommission für wirtschaftlichen und sozialen Wandel, die die Arbeit des früheren Arbeitskreises Automation fortführt, inzwischen erbracht? Welche Forschungsaufträge wurden durch die Kommission bisher vergeben, welche Kosten sind für die einzelnen Projekte veranschlagt, und wer erhielt die Aufträge? Die Kommission für wirtschaftlichen und sozialen Wandel hat seit ihrer Konstituierung im Februar 1971 7mal getagt. Im Vordergrund ihrer bisherigen Tätigkeit stand die Entwicklung eines in sich geschlossenen Forschungsprogrammes aufgrund der vom Arbeitskreis Automation übernommenen Systemanalyse und bereits vorliegender Gutachten und Expertisen. Ein solches Vorgehen erscheint im Interesse eines gezielten und sinnvollen Einsatzes der Forschungsmittel gerechtfertigt. Forschungsprojekte hat die Kommission für wirtschaftlichen und sozialen Wandel bisher nicht vergeben. Allerdings hat sie in Fortführung der Arbeiten des Arbeitskreises Automation, die von diesem vergebenen Forschungsprojekte übernommen und betreut. Dabei handelt es sich um 40 Untersuchungen mit einem Gesamtvolumen von 2 133 000 DM. Eine Übersicht der bisher vergebenen Forschungsprojekte (Arbeitskreis Automation), aus der die Kosten, der Forschungsstand sowie die Projektnehmer ersichtlich sind, werde ich Ihnen schriftlich zuleiten, falls Sie dies wünschen. Der Bundesregierung liegen z. Z. als Teilergebnisse der Tätigkeit des Arbeitskreises Automation bzw. der Kommission für wirtschaftlichen und sozialen Wandel Berichte über bereits abgeschlossene Forschungsprojekte vor. Es sind dies sowohl größere Gutachten und Untersuchungen als auch Problemexpertisen und Literaturanalysen. Die Kommission für wirtschaftlichen und sozialen Wandel ist nach der vom Kabinett beschlossenen Satzung gehalten, sich eigener Stellungnahmen gegenüber der Öffentlichkeit während ihrer Tätigkeit zu enthalten. Die Ergebnisse ihrer Arbeit hat sie spätestens im Jahre 1975 in Form eines Schlußgutachtens darzustellen. Bis dahin wird die Kommission für wirtschaftlichen und sozialen Wandel die Ergebnisse abgeschlossener Untersuchungen in einer Schriftenreihe veröffentlichen. Anlage 8 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Rohde vom 20. Oktober 1971 auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Meister (CDU/CSU) (Drucksache VI/2720 Fragen A 42 und 43) : Sieht die Bundesregierung den ursächlichen Zusammenhang zwischen Arbeitsförderungsgesetz und dem daraus resultierenden lawinenhaften Ansteigen der benötigten Mittel bei einer möglichen größeren Arbeitslosigkeit? Was gedenkt die Bundesregierung zu tun, um der oben genannten Belastung vorbeugend entgegenzuwirken? Es ist das Ziel des AFG, mit seinen Mitteln vorbeugend Arbeitslosigkeit und unterwertiger Beschäftigung zu begegnen. Durch seine Angebote auf dem Gebiet der beruflichen Fortbildung und Umschulung bietet es dem Arbeitnehmer bessere Anpassungsmöglichkeiten an die strukturellen Veränderungen in Wirtschaft und Arbeitsleben. Damit soll sein Schutz vor den Folgen struktureller Veränderungen in der Wirtschaft wesentlich verbessert werden. Auch in Fällen von Arbeitslosigkeit sind diese Maßnahmen arbeitsmarktpolitisch sinnvoll und notwendig. Die damit verbundenen Mehraufwendungen der Bundesanstalt für Arbeit sollen es arbeitslosen Arbeitnehmern ermöglichen, nach einer beruflichen Bildungsmaßnahme leichter einen neuen Arbeitsplatz zu finden und damit die Dauer der Arbeitslosigkeit zu verkürzen. Es ist nicht zu erwarten, daß die Bundesanstalt für Arbeit mit den im AFG vorgesehenen Finanzmitteln nicht auskommen wird. Das ist u. a. auch das Ergebnis der arbeitsmarktpolitischen Prognosen des Präsidenten der Bundesanstalt für die nächste Zukunft. Hinzu kommt, daß die Bundesanstalt ihre Förderung von Fortbildung und Umschulung nur im arbeitsmarktpolitisch sinnvollen Rahmen gewähren darf. In jüngster Zeit hat die Bundesanstalt Änderungen ihrer Anordnungen und Verwaltungsanweisungen auf dem Gebiet der Fortbildungs- und Umschulungsmaßnahmen beschlossen, die aufgetretenen Mißbräuchen begegnen sollen. 8308 Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 144. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 20. Oktober 1971 Anlage 9 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Börner vom 20. Oktober 1971 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Schmitt-Vockenhausen (SPD) (Drucksache VI/2720 Frage A 57) : Wann ist damit zu rechnen, daß die Kritik an den Verspätungen im Intercity-Verkehr ausgeräumt werden kann, da natürlich vor allem auch das Personal der Deutschen Bundesbahn darunter leidet? Die z. Z. im Reisezugverkehr der Deutschen Bundesbahn beobachteten Verspätungen werden von den für die Betriebsführung zuständigen Stellen der Deutschen Bundesbahn und vom Bundesminister für Verkehr bedauert. Infolge der überaus starken Belastung des Schienennetzes sind. nach Mitteilung der Deutschen Bundesbahn nunmehr oberbautechnisch bedingte Langsamfahrstellen in einer Zahl vorhanden, wie sie bislang nicht notwendig waren. Es war der Deutschen Bundesbahn leider nicht mehr möglich, den damit verbundenen Fahrzeitmehrbedarf in ausreichendem Umfang in die Fahrpläne einzuarbeiten. Dazu ist zu bemerken, daß wegen der internationalen Fahrplanbindungen die Fahrplanarbeiten bereits im April abgeschlossen werden mußten, während der Fahrzeitmehrbedarf für die zusätzlichen Langsamfahrstellen aus oberbautechnischen Gründen erst im Mai bzw. Juli angeordnet bzw. angefordert werden konnte. Die gerade beendete europäische Fahrplankonferenz trägt dieser Lage Rechnung. Ab Sommerfahrplan 1972 werden die erforderlichen längeren Fahrzeiten eingeplant sein. Bis dahin wird die Deutsche Bundesbahn versuchen, den Verspätungsgrad der Reisezüge mit Hilfe organisatorischer Maßnahmen (sorgfältige Baubetriebsplanung, scharfe Überwachung der Züge durch alle Kontrollorgane) so gering wie möglich zu halten. Anlage 10 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Börner vom 20. Oktober 1971 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Wagner (Günzburg) (CDU/CSU) (Drucksache VI/2720 Frage A 61) : Ist die Bundesregierung bereit, den Straßenbauämtern der Länder die Etatmittel so rechtzeitig zur Verfügung zu stellen, daß die Auftragsvergabe nicht zur Bauhochsaison erfolgen muß? Die Straßenbaumittel werden den obersten Straßenbaubehörden der Länder so rechtzeitig zugewiesen, daß eine Ballung von Ausschreibungen und Vergaben in der Hochsaison vermieden und größtmögliche Kontinuität im Bauablauf gewährleistet werden. Anlage 11 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Börner vom 20. Oktober 1971 auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Mende (CDU/CSU) (Drucksache VI/ 2720 Fragen A 62 und 63) : Trifft es zu, daß mitteldeutsche Postdienststellen ohne Absenderangabe, aber mit vollständiger Empfängeranschrift versehene Briefsendungen lediglich deshalb einziehen, weil diese nicht oder unterfrankiert sind? Entspricht ein solches Verfahren der allgemeinen Praxis hei Postverwaltungen? Die Antwort zu beiden Fragen lautet „Ja". Anlage 12 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Frau Freyh vom 20. Oktober 1971 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Wolfram (SPD) (Drucksache VI/2720 Frage A 78) : Welche Maßnahmen hat die Bundesregierung in Ausführung des Kabinettsbesätlusses vom 11. Februar 1971 unternommen, um die Öffentlichkeitsarbeit für Entwicklungspolitik im schulischen und pädagogischen Bereich zu intensivieren? Der pädagogische Breich bildet einen Schwerpunkt in der entwicklungspolitischen Öffentlichkeitsarbeit der Bundesregierung. Ich erinnere an die Schulbuch-analyse des Instituts für Sozialforschung an der Universität Frankfurt. Sie fand, insbesondere auch bei den Massenmedien, ein erfreuliches Echo. Ergänzend bemüht sich die Bundesregierung, durch Förderung der pädagogischen Forschung und durch Entwicklung bzw. Ankauf von Unterrichtsmaterial die wissenschaftlichen und praktischen Voraussetzungen für die Behandlung des Themenbereichs „Entwicklungsländer/Entwicklungspolitik" im Unterricht zu verbessern. Die Schulwanderausstellung, das Planspiel „Streit in Antalya", die Fibel „Dritte Welt -- Strukturdaten der Unterentwicklung" und die pädagogische Reihe „Schule und Dritte Welt" seinen hier nur beispielhaft genannt. Durch breit angelegte Verteilaktionen gelang es, die Aufmerksamkeit zahlreicher Lehrer auf die Entwicklungsproblematik zu lenken, was sich u. a. in einer ständig steigenden Nachfrage nach Informations-und Unterrichtsmaterial beim Bundesministerium für wirtschaftliche Zusamenarbeit auswirkt. Die Bundesregierung veranstaltet bzw. fördert mehrere Tagungen mit Wissenschaftlern, Lehrern, Schülern, Schulbuchautoren bzw. -verlegern und Redakteuren des Schulfunks und Schulfernsehens. Diese Arbeit soll in Zukunft — u. a. auch durch Förderung von Studienreisen besonders qualifizierter Multiplikatoren in Entwicklungsländern — verstärkt fortgesetzt werden. Anlage 13 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Frau Freyh vom 20. Oktober 1971 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Wolfram (SPD) (Drucksache VI/2720 Frage A 79): Welche Fördermaßnahmen sind für den Austausch kommunaler Patenschaften mit Entwicklungsländern vorgesehen? Partnerschaften zwischen deutschen Gemeinden und Städten in Entwicklungsländern werden bisher ausschließlich aus Mitteln der Gemeindehaushalte gefördert. Insgesamt bestehen 14 Partnerschaften und 10 Städtefreundschaften mit Städten in Entwicklungsländern, die zum großen Teil über bescheidene Anfänge einer Kontaktpflege nicht hinausgekommen sind. Grund dafür ist die schlechte Finanzlage der deutschen Gemeinden. Die Kommunalen Spitzenverbände haben ihr Interesse an einer engen Zusammenarbeit durch die Einrichtung eines Sekretariats für kommunale Partnerschaften in Bad Godesberg bekundet. Alle Anstrengungen der Bundesregierung, einen eigenen Haushaltstitel für diese Zwecke zu schaffen oder eine bestimmte Summe in einen vorhandenen Titel des Einzelplans 23 einzustellen, wurden vom Haushaltsausschuß des Deutschen Bundestages abgelehnt. Für das Haushaltsjahr 1972 wird angestrebt, die Kommunen anderen privaten Trägern der Entwicklungshilfe gleichzustellen und ihnen damit die Möglichkeit zu geben, selbst Anträge auf Gewährung von Bundeszuschüssen zwecks Förderung von entwicklungspolitisch wichtigen Maßnahmen im Rahmen bestehender kommunaler Partnerschaften zu stellen. Anlage 14 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Frau Freyh vom 20. Oktober 1971 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Werner (CDU/CSU) (Drucksache VI/2720 Frage A 81) : Welche Maßnahmen, die bisher im Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit oder deren angegliederten Bundesstellen durchgeführt werden, könnten von privaten Einrichtungen ebenso gut oder besser erledigt werden? Die Bundesregierung fördert die entwicklungspolitischen Aktivitäten nicht-staatlicher Einrichtungen vor allem auf den Gebieten der Erwachsenenbildung, der Jugendbildung, der Aus- und Fortbildung von Führungskräften gesellschaftlicher Schlüselgruppen der Entwicklungsländer, der Sozialstruktur und im Bereich der Massenmedien. Die wichtigsten Partner der Bundesregierung sind die beiden christlichen Kirchen und die politischen Stiftungen. Wo dies zweckmäßig und erfolgversprechend erschien, hat die Bundesregierung eine Reihe von privatrechtlich organisierten Einrichtungen geschaffen und diese mit der Wahrnehmung bestimmter Aufgaben in eigener Verantwortung betraut. Hierzu zählen vor allem der Deutsche Entwicklungsdienst, die Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit (DEG) und die Deutsche Stiftung für Entwicklungsländer. Besonders letztere hat an der Durchführung der bilateralen Technischen Hilfe durch die von ihr getragenen Programme zur Vorbereitung deutscher Experten auf den Einsatz und zur Aus- und Fortbildung von Counterparts maßgeblichen Anteil. Schließlich werden auch Privatfirmen, insbesondere Consultings, mit Planungs- und Realisierungsaufgaben der Technischen Hilfe i. e. S. betraut. Die BRD arbeitet damit wie kein anderes Industrieland mit nicht-staatlichen Organisationen zusammen. Im Jahre 1970 wurden etwa 40 % aller für Technische Hilfe i. w. S. zur Verfügung stehenden Mittel für Maßnahmen und Programme privater Einrichtungen aufgewendet. Eine weitere Verlagerung von Aufgaben erscheint nicht zweckmäßig.
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Liselotte Funcke


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FDP)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)

    Das Wort hat der Abgeordnete Leicht.


Rede von Albert Leicht
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU/CSU)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Die gestrige Rede des Herrn Bundesfinanzministers war, wie ich meine, weniger ein Beitrag zur Abklärung der wirklichen finanz- und wirtschaftspolitischen Situation als vielmehr eine Manifestation der Ratlosigkeit der Bundesregierung.

(Beifall bei der CDU/CSU. Zurufe von der SPD: Na, na!)

Ich habe mir wenn es auch zu sehr später
Stunde geschieht — die Aufgabe gestellt, nunmehr die öffentlichen Finanzen im allgemeinen sowie das vorgelegte Zahlenwerk im besonderen einer Prüfung zu unterziehen und ,die Dunkelstellen dieses Schicksalsbuches der Nation auszuleuchten. Allerdings werde ich dabei den Stabilitätsbegriff, der ja bei dieser Betrachtungsweise eine sehr entscheidende Rolle spielt und den wir bisher hoffentlich noch gemeinsam haben — ich konnte das heute morgen aus einigen Beiträgen entnehmen —, beibehalten und nicht den des Kollegen Arndt, den er eben darzustellen versucht hat, etwas gelockert, wobei ich nicht die Problematik verkenne — im Verein und im Verkehr mit anderen, die ihren Stabilitätsbegriff benutzen.
Wie kaum ein anderes Instrument der Politik geben Haushalt und Finanzplanung. — in Zahlen ablesbar und für jedermann zu prüfen — Auskunft über die wahren Zielsetzungen einer Regierung, über ihren Erfolg oder ihren Mißerfolg. Es gilt zunächst Inventur zu machen, das Fundament abzuklopfen, auf dem das Zahlengebäude steht.



Leicht
Die Bundesregierung hat den Haushalt 1972 einen
„Haushalt der Konsolidierung" genannt. Was, so frage ich mich, gibt es eigentlich zu konsolidieren, nachdem doch angeblich Solidität die Richtschnur der Finanzpolitik dieser Regierung gewesen ist, wie es damals in der Regierungserklärung auch verkündet wurde? Aber offensichtlich soll damit nur zum Ausdruck gebracht werden, daß es gelungen sei, die zunächst nur in Kladde geschriebenen Reformträume auf den harten Boden der finanzwirtschaftlichen Wirklichkeit zurückzuholen. In der Tat, dieses Ringen, so scheint mir, hat Form und Inhalt dieses Haushalts doch entscheidend geprägt.
Die Steigerungsrate des Bundeshaushalts ist mit 8,4 v. H. angegeben; dies ganz offensichtlich aus dem Bemühen heraus, sich dem durch die EG-Kommission autorisierten 7-v. H.-Satz anzugleichen, einer Zuwachsrate also, die dem mutmaßlichen Wachstum des nominalen Sozialprodukts entspricht. Die Bundesregierung glaubt damit ein deutliches Signal für die Normalisierung in der Lohn- und Preispolitik und nicht zuletzt auch für das Ausgabegebaren der übrigen öffentlichen Haushalte zu setzen, insbesondere eben auch für Länder und Gemeinden.
Das Ziel ist richtig. Doch wie unsauber und fragwürdig sind die Methoden! Das Ziel wurde nur durch die Anwendung zahlreicher Tricks und Unterlassungen erreicht. Sie erinnern sich an die fragwürdigen Praktiken der beiden vergangenen Jahre; heute erleben wir nun in einem dritten Akt das Crescendo.
Wie ist es denn zu dieser Steigerungsrate gekommen, zu einer Steigerungsrate, die unter volkswirtschaftlichen Gesichtspunkten, Herr Kollege Kirst, und auch, um es gleich vorwegzunehmen, unter konjunkturpolitischen Gesichtspunkten eine entscheidende Rolle spielt? Denn die in den Ländern Verantwortlichen sind doch nicht dümmer als wir hier. Sie müssen sich vom Herrn Bundesfinanzminister sagen lassen: ihr dürfte nur mit einer 8 %igen Steigerungsrate eurer öffentlichen Haushalte kommen, während der Bundesfinanzminister selber nur der Form nach von einer Steigerungsrate von 8,4 %, in Wirklichkeit aber von fast 13% ausgeht.

(Beifall bei der CDU/CSU.)

Dazu möchte ich noch etwas sagen. Die Bundesregierung geht bei der Berechnung der Steigerungsrate von dem Soll des ursprünglichen, methodisch umgerechneten Haushaltsplans 1971 — was ich für richtig halte, Herr Kollege Arndt; dagegen erhebe ich keine Einwendungen — in Höhe von 98,3 Milliarden DM aus. Aber in ihrem binnenwirtschaftlichen Stabilisierungsprogramm vom Mai dieses Jahres — es wurde viel gerühmt, und man brüstet sich heute noch damit — ist dieses Soll um 1 Milliarde DM, wenn ich es richtig verstanden habe, gekürzt worden. Damit ist, wenn das Wort der Regierung überhaupt noch etwas gilt, konjunkturpolitisch, volkswirtschaftlich betrachtet, die Ausgangsbasis eben nicht mehr 98,3, sondern nach Adam Riese eben nur 97,3 Milliarden DM.
Doch damit nicht genug: der zu hohen Ausgangsbasis steht ein künstlich gedrosseltes Ausgabevolumen gegenüber. Diese Drosselung des Ausgabevolumens auf 106,6 Milliarden DM gelang in drei Etappen: zunächst einmal dadurch, daß eine sogenannte globale Minderausgabe in Höhe von 1,2 Milliarden DM vom Volumen heruntergerechnet wurde. Das bedeutet schlicht, daß die Gesamtheit der Ausgaben um den Betrag der Minderausgabe in Wirklichkeit einfach höher ist, zumindest so lange, bis diese Minderausgabe nicht durch echte Kürzungen verwirklicht ist. Es ist also ein Defizit, das erst noch durch eine sparsame Haushaltsführung zu erwirtschaften ist.
Ich weiß nicht, woraus die Bundesregierung ihren Optimismus schöpft, dies sehr schnell verwirklichen zu können, sicherlich nicht aus den Erfahrungen, die sie mit ihrer vielgepriesenen restriktiven Haushaltsführung inzwischen gemacht hat. Bis Ende September betrug die Ausgabensteigerung nach den Angaben des Herrn Bundesfinanzministers 15,1 v. H. gegenüber einem Soll von 13,6 v. H. Ebenfalls bis Ende September betrugen die Haushaltsüberschreitungen, was mir entscheidend zu sein scheint, eine runde Dreiviertelmilliarde oder 760 Millionen DM, ganz zu schweigen von den über- und außerplanmäßigen Verpflichtungsermächtigungen in Höhe von fast 5 Milliarden DM. Es mag Ihr Geheimnis bleiben, Herr Schiller, wie Sie die Haushaltsüberschreitungen — wenigstens gut 300 Millionen DM, die nicht innerhalb der Einzelpläne abgedeckt werden können — noch im Gesamthaushalt unterbringen wollen, wo doch bereits die der DDR zugesagte Zahlung von 250 Millionen DM, die noch im Dezember erfolgen soll, erneut zu Haushaltsüberschreitungen führen muß.
Das Einsetzen der Minderausgaben muß vor allem für Sie, Herr Minister Schiller, sehr peinlich sein. Denn nur wenige Tage später, nachdem Sie in Ihrer Antwort auf unsere Anfrage die von uns gestellten Kürzungsanträge zum Haushalt 1971 als „pauschal" kritisiert hatten, sind Sie mit Ihrem Versuch, die globale Kürzung auf die einzelnen Ressorts aufzuteilen, offenbar im Kabinett gescheitert. Wir haben damals Möglichkeiten zur Erwirtschaftung der Kürzung aufgezeigt. Man kann der Meinung sein, sie waren nicht richtig, aber wir haben es getan. Sie müssen heute auf noch pauschalere Minderausgaben zurückgreifen, und ich bin gespannt, wie Sie diese Minderausgaben dann demnächst realisieren wollen. Ich glaube, das muß hier einmal deutlich gesagt werden, um auch in Erinnerung zu rufen, daß meine Fraktion, die CDU/CSU-Fraktion, bei zwei Haushaltsberatungen Anträge gestellt und Anregungen zu den Haushalten gegeben hat, wenn Sie wollen: Alternativen aufgezeigt hat, die leider in einer Abstimmungsmaschinerie immer abgelehnt worden sind, auf die man später, allerdings vielleicht zu spät, anderthalb Jahre, zwei Jahre später, zum Teil wieder zurückgekommen ist, die man dann aber von sich aus als klug und weise verkauft hat.
Ein weiterer Trick zur Verschleierung des wirklichen Ausgabenvolumens ist die Zahlung des fälligen Barzuschusses an die Rentenversicherung der Angestellten durch Hergabe von Schatzbriefen in Höhe von i Milliarde DM. Es wäre reizvoll, die Aussagen des Herrn Schiller dazu aus früheren Jahren



Leicht
zu zitieren. Ich erspare mir das. Auf jeden Fall ist diese Hergabe von Schuldbuchforderungen, konjunkturpolitisch gesehen — das ist unbestreitbar —, eine Verstärkung der staatlichen Kreditaufnahme, haushaltsrechtlich ein Verstoß gegen das Prinzip der Fälligkeit und finanzpolitisch ein Symptom u. a. für die immer tiefer greifende Finanzkrise. Daran gibt es einfach nichts zu rütteln.
Damit noch nicht genug. Erstmals werden Einnahmen des Bundes aus der Mineralölsteuererhöhung um 3 Pf — ebenfalls 1 Milliarde DM — im Haushalt überhaupt nicht veranschlagt. Zur Begründung dieser Nichtveranschlagung hat man zuerst gesagt, das sei ein durchlaufender Posten — aber, Herr Schiller, dann müssen Sie die Hälfte dieses Haushalts herausnehmen, denn mindestens die Hälfte sind durchlaufende Posten; all das, was Wohnungsbau und dergleichen betrifft, geht doch an die Länder, sind durchlaufende Posten —, und dann kam man zu der Begründung, es sei dort zu veranschlagen, wo diese Mittel ökonomisch wirksam würden. Darüber könnte man einmal reden, nur sind sie dort auch nicht veranschlagt, so daß sie praktisch nach Ihrer Meinung aus der Beurteilung verschwinden müßten.

(Beifall bei der CDU/CSU.)

Ich halte also fest: Das ausgewiesene Haushaltsvolumen von 106,6 Milliarden DM ist um die Minderausgabe von 1, 2 Milliarden DM, die Schatzbriefe von 1 Milliarde DM und die Mineralölsteuererhöhung um 3 Pf von insgesamt 1 Milliarde DM, zusammen also um 3,2 Milliarden DM höher. Unter Berücksichtigung der richtigen Ausgangsbasis beträgt die eigentliche Steigerungsrate rund 13 v. H. Dabei ist der Eventualhaushalt nicht berücksichtigt.
Ich muß nochmals darauf verweisen, daß erstens Impulse an Länder und Gemeinden gehen sollen und ich nicht von ihnen verlangen kann, die Ausweitung ihrer Haushalte bei 8 % anzuhalten, wenn ich in meinem Haushalt eine Steigerungsrate von 13 v. H. habe. Zweitens, Herr Schiller, komme ich nunmehr auf Ihr Wort — ich will es nicht näher begründen — der inflationären Lücke zurück. Hier haben Sie diese im Jahre 1965 von Ihnen dargestellte inflationäre Lücke in einer Höhe von 6 bis 7 %, und das ist jetzt schlimmer, als es damals gewesen ist.
Zum Eventualhaushalt lassen Sie mich ein kurzes Wort sagen. Er ist im Prinzip richtig. Sie wissen, wir haben ihn ja in den vergangenen Jahren auch schon gefordert, nur glaube ich nicht an das notwendige Durchstehvermögen der Bundesregierung. „Der Eventualhaushalt", so sagte Schiller — ich möchte mit Genehmigung der Frau Präsidentin seine Worte gebrauchen — „hat ja die wohltuende Funktion, daß er einigen Ressortchefs für ihre sehr starken Kürzungen einen kleinen Besserungsschein" — so nannte er es — „vermittelt." Die Bundesregierung selbst stellt ja die Realisierung des Eventualhaushalts schon damit in Frage, daß sie ihre eigenen Beschlüsse der Kürzung für dieses Jahr ignoriert. Verdient im übrigen dieser Eventualhaushalt — das ist eine Frage, die wir klären wollen wirklich seinen Namen? Packen Sie hier nicht aus optischen Gründen das in die Tragetasche, was eigentlich in den Rucksack gehört?
Wie ist es hier um die Spezifizierung der einzelnen Mittelansätze, von denen wir noch nichts wissen, um die Verzahnung mit der mittelfristigen Finanzplanung bestellt? Wenn Investitionsaufgaben vorgezogen und im nächsten Jahr erfüllt werden, dann muß das ja irgendwie als vorgezogen in der mittelfristigen Finanzplanung ebenso deutlich werden. Sind das alles Mittel — so muß man fragen —, ,die binnenwirtschaftlichen Kräfte für eine etwa notwendige Stützung der Investitionskonjunktur zu mobilisieren? Oder ist es lediglich eine Auffangstellung für die nicht mehr untergebrachten Ausgaben im Kernhaushalt? Offene Fragen, meine Damen und Herren! Wir möchten hier gern Antwort von
der Bundesregierung.
Wie schwierig die Situation der öffentlichen Finanzwirtschaft ist, zeigt am deutlichsten, wie ich meine, ,die Entwicklung der öffentlichen Verschuldung. Ich gehe jetzt nicht von dem Material über die Gesamtverschuldung der öffentlichen Hand einschließlich Bahn und Post aus. Dank dafür, daß wir es schnell bekommen haben, Herr Kollege Hermsdorf. Dazu wäre sicherlich sehr viel zu sagen.
Aber ich darf Ihnen einmal das vorrechnen, was sich im Augenblick tut: Im Haushalt 1972 sind vorgesehen 5 Milliarden DM Netto-Kreditaufnahme, 1,2 Milliarden DM globale Minderausgaben plus i Milliarde Schatzbriefe — wobei ich sagte, das bedeute Kreditfinanzierung —, zusammen 7,2 Milliarden DM unmittelbare Verschuldung für das Jahr 1972 allein für den Bund. Doch damit nicht genug.
Jetzt kommt eine ganz gefährliche Erscheinung: Was bringen uns die sogenannten Schattenhaushalte an mittelbarer Verschuldung? Der Bundesanteil an der Krankenhausfinanzierung erscheint mit ein paar Millionen DM im Haushalt, löst aber 700 Millionen DM an Kreditmitteln aus, die der Bund ja irgendwann einmal zurückzahlen muß; der Straßenbau über die Offa mit rund 600 Millionen DM, die Vorfinanzierung von gemeindlichen Straßenbaumaßnahmen mit 140 Millionen DM, die Finanzierung des Wohnungsbaus mit 1,7 Milliarden DM — Herr Wehner, das ist schon bedeutsam —. Das macht an mittelbarer Verschuldung gut 3,2 Milliarden DM, zusammen mit den unmittelbaren Schulden also 10,4 Milliarden DM.
Ziehen Sie die 1,2 Milliarden DM, die unter Umständen durch globale Minderausgaben doch noch eingespart werden können, ab, dann bleiben es noch über 9 Milliarden DM vorgesehener Verschuldung des Bundes im Jahre 1972, ohne die anderen öffentlichen Hände.
Ich will nicht an Bahn, nicht an Post erinnern, ich will nicht von Ländern und Gemeinden sprechen; aber die brauchen dann insgesamt Beträge von 25 Milliarden DM. Woher soll der Kapitalmarkt das geben, wenn man berücksichtigt, daß auch die Wirtschaft etwas braucht? Das ist jetzt nur die Betrachtung für ein Jahr.
Wird nicht bei diesen Größenordnungen - so
muß man, glaube ich, ernsthaft prüfen — der Kapi-



Leicht
talmarkt von der öffentlichen Hand überfordert? Wie verträgt sich diese Kreditnachfrage allein des Bundes mit der von der Bundesregierung in Aussicht genommenen Kreditaufnahme von Bund, Ländern und Gemeinden von insgesamt 12,5 Milliarden DM für das Jahr 1972, wo doch schon heute bekannt ist, daß Länder und Gemeinden bei einer nur 10%igen Ausweitung ihrer Haushalte 14 Milliarden DM haben wollen und vielleicht auch haben müssen? Das also sind zentrale Größen, von denen wir bei einer realistischen Einschätzung der Haushalte auszugehen haben.
„Das hätte Möller auch gekonnt", schrieb der „Mannheimer Morgen" am 11. September. Und in der Tat, warum sollte er nicht? Sein Rücktritt — das müssen wir heute mit Bedauern feststellen — hat keinerlei Wirkung, zum mindesten nicht die Wirkung, die er sich sicherlich vorgestellt hat, auf die Ausgabenpolitik der Bundesregierung gehabt. Die Ausgabenpferde werden auf Teufel komm raus weitergeritten. Der Haushalt ist bei nüchterner Betrachtung bestenfalls der unabweisbare laufende Bedarf im staatlichen Bereich. Es ist auch nicht wahr, daß die beabsichtigten höheren Verbrauchsteuern der Finanzierung von Reformmaßnahmen dienten. Ihr überwiegender Zweck ist, daß der Staat die Auswirkungen der davongelaufenen Preise wenigstens teilweise ausgleichen kann. Deshalb hier noch einmal unser Nein zu diesen Steuererhöhungen in diesem Augenblick. Heute morgen hat der Kollege Strauß dazu schon Deutliches gesagt. Auch für uns sind Steuererhöhungen, wie er sagte — und ich teile diese Meinung —, kein Tabu. Voraussetzung aber, meine ich, muß bleiben, daß das dem Steuerzahler auferlegte Opfer zu einer gezielten Leistungsverbesserung führt und nicht der Inflationsfinanzierung dient. Das heißt, am Ende muß mehr Staatsleistung, konkret ausgedrückt: mehr Straßen, mehr Schulen stehen und nicht das Stopfen der durch die davongelaufenen Preise aufgerissenen Löcher.
Gerade das aber erleben wir doch zur Zeit. Schauen wir uns nur die Entwicklung im Bereich der öffentlichen Investitionen an. Sie ist meiner Meinung nach fast katastrophal zu nennen. So ist z. B. in den letzten anderthalb Jahren — und vielleicht können wir auch dazu etwas hören — beim Bau von Straßen und Krankenhäusern mit mehr Geld weniger geschaffen worden, und beim Bau von Schulen, Hochschulen und Hochschulkliniken wurde trotz großer Anstrengungen die Hälfte und mehr des Ausgabenzuwachses durch Preissteigerungen aufgezehrt.
Besonders erschreckend zeigt sich dies auch bei den Gemeinden. Die Netto-Investitionsrate der kommunalen Gebietskörperschaften wurde 1970 inflationär um 3,4 Milliarden DM geschmälert. Was nützt es dann, wenn die gute Finanzreform 2,5 Milliarden DM mehr bringt? Am Ende ist eben für Mehrleistung, auch für Mehrleistung der Gemeinden, nichts vorhanden.
Nicht anders steht es um die Investitionsausgaben des Bundes, und sie müssen uns besonders interessieren. Noch vor einem Jahr wollte die Bundesregierung eine durchschnittliche jährliche Wachstumsrate der gesamten Investitionsausgaben von 10,3 % realisieren. Nunmehr sind es nur 6,7 %. Völlig irreführend ist dabei die Angabe der Bundesregierung, der Anteil der investiven Ausgaben an den Gesamtausgaben steige von 16,4 % im Jahre 1970 auf 19,6 % im Jahre 1975. Das mag so richtig sein; aber es ist irreführend, weil man eben die Vergleiche nicht von 1970 zu 1975 ziehen kann, sondern von 1971 zu 1975 ziehen muß, und dann sieht es so aus: 17,5 % im Jahre 1971, zurückgehend auf 16,9% im Jahre 1975, also nicht mehr, sondern weniger öffentliche Investitionen. Das Bild wird noch ungünstiger, wenn man es statt der nominalen Größen auf eine reale Betrachtung abstellt. Von 1960 bis 1969 wurden die nominalen Zuwachsraten der öffentlichen Investitionen zu 70 %, also zu mehr als zwei Dritteln, in reale Leistung umgesetzt. Das heißt, von 1000 Millionen DM, die man im Jahr an Zuwachs hatte, wurden im Bereich der Investitionen 700 Millionen DM in reale Mehrleistung umgesetzt, in Straßen, Schulen usw. Im Jahre 1970 ist es nur noch ein Drittel, d. h. von 1000 Millionen DM nur noch 300 Millionen DM, und im ersten Halbjahr 1971 sind es gar nur noch 25 %, also von 1 Milliarde DM nur noch 250 Millionen DM. Meine Damen und Herren, das macht deutlich, wie es im Bereich der Investitionen vom Staat her aussieht und wie es in der Frage aussieht: vom Bürger Opfer verlangen — von seiten des Staates Leistungen oder sogar Mehrleistungen bieten.
So wenig dieser Haushalt für die künftige wirtschaftliche Entwicklung herzugeben vermag, so wenig gibt er auch für echte Reformen her. Aber noch weniger vermag er die vor uns stehende Finanzkrise zu verbergen. Ich sprach schon von der hohen Verschuldung. Das ist nicht alles. Es kommt noch eine Reihe handfester, in konkreten Zahlen bezifferbarer Mehrbelastungen und Risiken hinzu.
Erstens. Herr Bundesfinanzminister geradezu unseriös, wie ich meine, ist die Nichtveranschlagung von Mitteln für die Unfallversicherung der Landwirtschaft. Wo für 1971 noch 260 Millionen DM angesetzt waren, steht heute nichts, obwohl die Regierung erklärte, der Landwirtschaft sollten keine zusätzlichen Belastungen aufgebürdet werden. Im Kabinett ist erwogen worden, die bisherigen Bundeszuschüsse auf die gewerblichen Unfallversicherungen umzulegen. Man spricht von Gemeinlastverfahren. Wer weiß, warum dieses Gemein-lastverfahren im Jahre 1966 nicht durchgesetzt wurde, braucht kein Wort mehr darüber zu verlieren. Das ist sicher, daß wir in diesem Jahre eine Gesetzesvorlage über das Gemeinlastverfahren nicht mehr bekommen. Also müssen 260 Millionen DM, wenn sie nicht zu Lasten der Landwirtschaft gehen sollen, in diesem Haushalt veranschlagt werden. Sie fehlen aber.

(Beifall bei der CDU/CSU.)

Zweitens. Mit Sicherheit sind die im Haushalt angesetzten Gewinnabführungen der Bundesbank in Höhe von 200 Millionen DM als Konsequenz der Freigabe der Wechselkurse zu streichen. Ich greife auf die Erklärungen des Vertreters der Deutschen



Leicht
Bundesbank im Haushaltsausschuß zurück. Das ging auch durch die Presse. Ich möchte mich damit nicht näher befassen. Insgesamt handelt es sich also schon um 460 Millionen DM, die nicht veranschlagt sind, die aber mit Sicherheit auf uns zukommen.
Drittens. Dazu kommt eine Reihe mehr oder weniger exakt bezifferbarer Risiken, vor allem das Risiko bei den Steuerschätzungen. Die Steuerschätzungen datieren vom 12. und 13. August 1971. Seither ist viel geschehen. Denken Sie z. B. nur an die Maßnahmen Nixons. Ich befürchte, daß das auch Auswirkungen auf diese damals optimistischen Steuerschätzungen haben wird. Ich erinnere an das, was die Bundesbank und das Ifo-Institut damals bei der Schätzung sagten, nämlich daß sie diese damals gegebenen gesamtwirtschaftlichen Daten als nicht konsistent betrachteten. Sie setzten also schon damals Fragezeichen. Ich hoffe es zwar nicht, aber ich befürchte, daß diese Steuerschätzungen ein enorm hohes Risiko in sich bergen. Nur ein Beispiel dafür, was das bedeuten kann. Allein im Jahre 1967 blieben die Steuereinnahmen beim Bund um 7 Milliarden DM hinter den Schätzungen zurück. Man sollte sich überlegen, welche Probleme falsche Schätzungen aufwerfen können. Wir werden ja vor Abschluß der Haushaltsberatungen erneut eine Schätzung bekommen und werden dann die realen Werte einsetzen können.
Viertens. Welches Risiko ergibt sich aus dem Floaten für den Bereich der Landwirtschaft? Über diese Frage kommt man nicht hinweg. Kann man den Grenzausgleich nicht beibehalten, wird auch hier etwas geschehen. 1 % macht 200 Millionen DM aus. Jeder kann sich einen Begriff davon machen, wie es dann am Ende aussehen wird.
Fünftens. Welches Risiko liegt bei der Neuverteilung der Umsatzsteuer? Ich will mich damit nicht länger befassen. Aber bei realer Einschätzung der Dinge — denn sonst hätte auch ein neuer Termin beim Herrn Bundeskanzler keinen Sinn — sind die 3 %, die veranschlagt sind, also rund 3 mal 450 Millionen DM, eine Illusion. Die Länder und die Gemeinden haben leider sehr gute Begründungen. Ich habe zwar auch in der Öffentlichkeit gesagt, daß ich die Forderung von 10 °o, wenn ich alles abwäge, auch die Situation des Bundes, für zu hoch halte. Aber es ist mittlerweile eine Illusion geworden, mit einer Veranschlagung von 3 % in dieser Frage im Haushalt davonzukommen. Das heißt, es ist auch hier im Jahre 1972 mehr Geld erforderlich.
Sechstens. Welches Risiko liegt bei der Besoldung- und Tarifanhebung für die Bediensteten des Bundes? Hier könnte man jetzt ein Rätselspiel anstellen. Trifft es zu, daß, wie der Herr Kollege Haase herausgefunden haben will — ich nehme an, es stimmt , Mittel für eine 3 %ige lineare Besoldungserhöhung bei den Sparprämien untergebracht sind? Vielleicht kann man hier eine Antwort bekommen. Gibt es noch andere Nester — so muß man doch fragen —, wo der Herr Minister Schiller, wie er es im Fernsehen ausgedrückt hat, einige Eier versteckt hat?

(Abg. Röhner: Das ist die Haushaltswahrheit!)

Grundsätzlich muß man sowohl das Verfahren — und das wieder in allem Ernst — tadeln als auch seine Wirksamkeit bezweifeln. Dies ist ein eklatanter Verstoß gegen die Grundsätze der Haushaltswahrheit und -klarheit und im übrigen die Konsequenz dessen, daß Sie sich in der Vergangenheit gern die lohnpolitischen oder einkommenspolitischen Blumen an den Hut gesteckt haben. Auf dem 9. Gewerkschaftstag der IG Metall am 7. September 1968 hat Herr Minister Schiller in München, auf die großen Sorgen in England damals hinweisend, gesagt: Dort gibt es Preissteigerungen von 4 bis 5 %; was nützt da eine Lohnsteigerung von 8 %?

(Abg. Haase [Kassel] : Ein kluger Mann!)

Ich will damit nur einmal deutlich machen, was das für die Beamten und die Angestellten des öffentlichen Dienstes in der heutigen Situation bedeuten würde. Außerdem geht die Regierung selber in ihren Leitlinien von 7,5 % aus.
Was will ich sagen? Das ist ja schon kein Risiko mehr, dar ist in einem gewissen Umfang Mark, und diese Mark fehlt in diesem Haushalt.
Siebtens. Stichwort Bahn und Post: Die finanzielle Situation ist hier mehr als katastrophal — das darf man hier wohl sagen —,

(Abg. Haase [Kassel] : Das trübste Kapitel!)

ganz anders noch in den Tagen der Großen Koalition. Die Post ist geradezu ein Musterbeispiel dafür, was Inflation einzelbetrieblich bedeutet. Die Verschuldung der beiden Sondervermögen des Bundes - Post und Bahn — ist allein in diesem Jahr 1971, das noch gar nich abgeschlossen ist, um sage und schreibe 8,7 Milliarden DM angestiegen; allein bei der Post im laufenden Jahr ein Defizit von 1,7 Milliarden DM, bei der Bahn ein Defizit von über 2 Milliarden DM. Trotz Gebührenerhöhung wird für 1972 schon aus heutiger Sicht — Preiserhöhungen und Besoldungsverbesserungen unberücksichtigt gelassen — bei der Bundespost ein Defizit von 1,4 Milliarden entstehen. Das von der Bahn kann man noch gar nicht beziffern. Da hat man auch noch gar nichts gehört. Da wird es noch schlimmer werden. 1 % Besoldungserhöhung bei der Bundespost bedeutet 115 Millionen DM. Bei einem vorgegebenen Defizit für 1972 von 1,4 Milliarden DM ohne diese Sache kann man sich ausrechnen, wie hoch das dann werden wird. Dazu kommen die Preissteigerungen. Ich brauche das nicht näher zu erklären.
Eine letzte Bemerkung zur Post. Das Eigenkapital der Post ist jetzt wieder auf ein Minimum zurückgegangen. Auf eine Frage, zu welchem Zeitpunkt bei weiterer Entwicklung wie jetzt dieses Eigenkapital verschwunden ist, wurde gesagt: 1973. Ich sage das nur, um deutlich zu machen, wie schwierig die Situation ist.
Von der Bahn will ich nicht viel sprechen. Aber in der mittelfristigen Finazplanung ist für 1972 sehr vieles vorgesehen: Erhöhung von über 3 Milliarden DM auf über 5 Milliarden DM. Nur, Herr Kollege Hermsdorf, in den kommenden Jahren wird das alles in einem gewissen Umfang wieder abgebaut. Ich frage mich: Kann in diesem Punkt, bei dieser Situation der Bahn die mittelfristige Finanzplanung über-



Leicht
haupt noch auch nur annähernd als richtig hingenommen werden?
Achtens. Ein weiteres Risiko: deutsch-amerikanischer Devisenausgleich. Wir wissen um die Verhandlungen. Aber das Risiko ist eben da, und mit Sicherheit werden daraus etliche Millionen auf uns zukommen. Ich will nicht mehr darüber sagen, um die Verhandlungen nicht zu stören.
Neuntens. Ein weiteres Risiko. Ruhrkohle AG. Sie wird• ja wahrscheinlich noch in der Auseinandersetzung in den Ausschüssen — vielleicht auch im Plenum — eine Rolle spielen. Aber wenn schon die Bundesregierung in ihrer Vorlage an den Haushaltsausschuß zu dieser Bürgschaft in Höhe von 660 Millionen DM, die wir leisten sollen, wörtlich ausführt: „Die Bürgschaft der öffentlichen Hand ist stark risikobelastet", dann heißt das für mich: demnächst werden wir bezahlen.

(Zuruf von der CDU/CSU: Das wird verlorener Zuschuß!)

Zehntens. Was heute für die Ruhrkohle gilt, gilt morgen sicherlich für eine ganze Reihe von Unternehmungen und von Bereichen unserer Wirtschaft, die sehr stark durch die Entwicklung, die von Herrn Kollegen Arndt aufgezeigt worden ist und die andere angesprochen haben, betroffen sind. Ich bin davon überzeugt: beim Bundeswirtschafts- und -finanzminister liegt schon ein ganzes Paket von Anmeldungen von Zweigen, die wegen ihrer Schwierigkeiten vom Staat Hilfen erwarten.
Die hier aufgezeigten Haushaltsrisiken, meine Damen und Herren, deren Aufzählung keineswegs erschöpfend ist, machen deutlich, was uns in den kommenden Jahren bevorsteht. In der Pressemitteilung der SPD-Fraktion vom 7. dieses Monats schreibt Herr Kollege Apel, auf die Haushaltsrisiken eingehend — ich zitiere wörtlich —:
Der Bundestag wird den Bundeshaushalt 1972 erst in einigen Monaten verabschieden. Spätestens dann werden alle Unklarheiten so weit beseitigt sein, daß ein ausgeglichener Bundeshaushalt 1972 verabschiedet werden kann.
Hoffen wir nur, Herr Kollege Apel, daß es in diesen Monaten gelingt, in gemeinsamer Arbeit in den Ausschüssen einen wirklich ausgeglichenen Bundeshaushalt für das Jahr 1972 zu erstellen und dann eines Tages, zu Beginn des Jahres 1972, hier zu verabschieden!
Was hier für das Jahr 1972 festgestellt ist, meine Damen und Herren, gilt in verstärktem Umfang — und das ist verständlich, weil es ja ferner liegt, weil die Daten nicht so genau sind — für die Folgejahre bis 1975. Hier möchte ich neben vielen anderen Dingen, die zu rügen wären, nur das eine rügen, Herr Kollege Hermsdorf: Erstmals wird in einer mittelfristigen Finanzplanung schon für ein Jahr weiter, nämlich hier für das Jahr 1973, eine globale Minderausgabe eingesetzt. Mir ist unverständlich, wie so etwas geschehen kann, abgesehen von den Auswirkungen, die das mit sich bringt.
Noch in vielen anderen Punkten wäre Kritik an der vorgelegten Finanzplanung zu üben. Lassen Sie mich nur einen besonders gravierenden Punkt noch herausnehmen! Am 26. Februar des vergangenen Jahres hat Herr Schiller auf einer Versammlung des DIHT in Bad Godesberg erklärt:
Eine mittelfristige Preissteigerungsrate für mehrere Jahre von 2 bis 2,5 %
— schon das hat sich von seinen früheren Aussagen unterschieden --
auf mittlere Sicht ist für uns zu hoch.
Heute präsentiert Herr Schiller in seiner durchschnittlichen jährlichen Preissteigerungsrate vorausschauend 3 bis 3,5 %. Der entscheidende Punkt hierhei, meine Damen und Herren, muß unseren heftigen Widerspruch finden, weil die wirklichkeitsnähere Inflationsrate, die Herr Schiller hier als seiner Meinung entsprechend einsetzt, das Planungskonzept praktisch vorwegnimmt in der trügerischen Absicht, sich dadurch einen größeren finanziellen Spielraum schaffen zu können. Wer Stabilität will, muß dies schon in der Frühphase der Planung beherzigen. Nur so ist bei der Unvollkommenheit der Voraussicht jener Spielraum gewährleistet, den unvorhersehbare und zwangsläufige Mehrausgaben immer erfordern.
Wie anders könnte man es sich erklären, meine Damen und Herren, daß trotz Konjunkturzuschlags, daß trotz — angeblich — binnenwirtschaftlicher Stabilisierungsprogramme, daß trotz restriktiver Haushaltsführung, wie man sagt, daß trotz überdimensionierter Aufwertung und demnächst auch trotz Steuererhöhungen zum erstenmal seit Bestehen der Bundesrepublik — und das nehmen Sie zur Kenntnis! — offiziell die Preissteigerungsrate bei den Lebenshaltungskosten über dem Diskontsatz, dem Leitzins, liegt. Und dann kommen Sie mit den Argumenten „Rentner", „Sparer", wenn die Preissteigerungsrate über dem Leitzins liegt!

(Beifall bei der CDU/CSU.)

Die bittere Bilanz nach zwei Jahren sozialliberaler Politik ist hoch: Die Bundesregierung redet weiter von Reformen, obwohl sie kaum noch die Defizite decken kann. Die offenen und noch verdeckten Inflationsschäden nehmen weiter zu und fallen wie ein Bumerang auf die Finanzen des Staates zurück. Immer mehr öffentliche Gelder werden erforderlich, um die Sozialschäden der Inflation notdürftig zu mildern. Diese bittere Bilanz kommt in der Feststellung der Bundesbank — und vielleicht glaubt man wenigstens der Bundesbank — in ihrem Monatsbericht für Oktober dieses Jahres deutlich zum Ausdruck. Die Bundesbank schreibt dort:
Die Zunahme der Belastungsquote — bei den öffentlichen Haushalten —
diente also zu einem großen Teil nur dazu, die finanziellen Folgen der überproportionalen Preissteigerungen bei Staatsverbrauch und Staatsinvestitionen überwinden zu helfen.
Diese Ausage, meine Damen und Herren, macht deutlich, wo wir im Augenblick stehen.
Eine der Hauptursachen dieser primär hausgemachten Inflation, wie sie heute morgen schon be-



Leicht
sprochen worden ist, liegt in der auch hemmungslosen Ausgabenpolitik der öffentlichen Hände. Es genügt eben nicht, nur Reformideen hervorzubringen und zu nähren, ohne dem Bürger das dazugehörige stabilitätsnotwendige Opfer abzuverlangen. In dem Maße, in dem die Ausgabenpolitik in den durch sie selbst beschleunigten Inflationsprozeß gerät, steigt die öffentliche Verschuldung in unverantwortlicher Weise.
Die Bundesregierung hat es bis heute an dem politischen Mut fehlen lassen, der nun einmal zu jeder vernünftigen Reformpolitik gehört. Die Folge ist eine in ihren Umrissen schon heute deutlich erkennbare Finanzkrise, die die des Jahres 1966/67 bei weitem in den Schatten stellen wird, wenn nicht noch — und hoffentlich gelingt es — entscheidende Korrekturen am vorgelegten Haushalt 1972 und der ihn weiterführenden Finanzplanung angebracht werden können. Das muß nach einer ersten, in Zukunft sicherlich noch zu ergänzenden kritischen Analyse des Zahlenwerks festgestellt werden.
Unsere Bemühungen werden dieser Erkenntnis entsprechend in Zukunft darauf gerichtet sein müssen, daß ein konsolidierter Haushalt zustande kommt, ein wirklich konsolidierter Haushalt, der diesen Namen dann auch verdient:
Wir werden erstens darauf bestehen, daß die zahlreichen haushaltstechnischen Tricks und Unterlassungen beseitigt werden. Denn das ist die unerläßliche Voraussetzung für die gesamtwirtschaftliche Orientierung und Ausrichtung der Haushaltspolitik.
Es gilt eben: Was nicht klar ist, ist nicht wahr.
Zweitens. Die bisher ungezügelte Ausgabenwirtschaft der öffentlichen Hände muß wieder unter Kontrolle gebracht werden. Das Haushaltsbewilligungsrecht als das vornehmste Recht dieses Hohen Hauses muß wieder voll zur Gültigkeit gebracht werden.
Drittens. Zur Begrenzung des Ausgabenzuwachses für das Rechnungsjahr 1972 wird vor allem zu prüfen sein, inwieweit es möglich ist, Ausgaben aus dem Kernhaushalt zusätzlich in den Eventualhaushalt einzustellen. Dieser Eventualhaushalt ist unbedingt mit der mittelfristigen Finanzplanung zu verzahnen. Denn die Gefahr eines länger andauernden wirtschaftlichen Rückschlags parallel zu einer längeren Phase der Konsolidierung der öffentlichen Haushalte ist heute nicht mehr auszuschließen.
Viertens. In der Finanzplanung müssen auf der Grundlage realistischer Ansätze für die öffentlichen Haushalte mittelfristig das durchschnittliche Ausgabenwachstum und der durchschnittliche Anstieg der Verschuldung wieder an die voraussichtliche Entwicklung des Sozialprodukts angenähert werden. Außerdem sind hinreichende Reserveposten für nicht vorhersehbare Aufgaben einzustellen.
Fünftens. Die Haushalts- und Finanzplanungen von Bund, Ländern und Gemeinden müssen, wie es das Gesetz vorschreibt, im Finanzplanungsrat durch eine gemeinschaftliche Erarbeitung einheitlicher volks- und finanzwirtschaftlicher Annahmen und Schwerpunkte für eine den gesamtwirtschaftlichen
Erfordernissen entsprechende Erfüllung der öffentlichen Aufgaben wieder rechtzeitig aufeinander abgestimmt werden.

(Vorsitz: Präsident von Hassel.)

Seien Sie versichert, meine Damen und Herren und insbesondere auch der Herr Bundeswirtschafts-
und -finanzminister, daß wir uns in den kommenden Ausschußberatungen, die sich leider durch die verspätete Vorlage des Haushaltsentwurfs einen Monat verschieben, mit Zähigkeit um jede Kürzung ringen werden, die wir für möglich halten. Diesem Haushaltsentwurf darf nicht das gleiche Schicksal widerfahren, wie seinen beiden Vorgängern, im Ausschuß nicht, wie ich meine, aber auch nicht hier im Plenum.
Zuviel steht auf dem Spiel. Wer sich um die Stabilität der Preise bemüht — so hat Herr Schiller gesagt —, tritt auch für die Stabilität der Gesellschaft ein. Wenn dieses Wort beherzigt wird, wenn es insbesondere die Bundesregierung und dort wiederum vor allem der Wirtschafts- und Finanzminister beherzigt, dann hat er sicherlich auch uns auf seiner Seite; dann werden wir ihm bei seiner schwierigen Arbeit helfen.

(Beifall bei der CDU/CSU.)


  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Kai-Uwe von Hassel


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Meine Damen und Herren, ich unterbreche unsere Beratungen für einen Augenblick.
    Ich erhalte soeben die Nachricht, daß die Nobelpreiskommission des norwegischen Parlaments heute dem Herrn Bundeskanzler der Bundesrepublik Deutschland den Friedensnobelpreis verliehen hat.

    (Anhaltender lebhafter Beifall bei der SPD, der FDP, auf der Regierungsbank sowie teilweise bei der CDU/CSU. — Die Vorsitzenden der Fraktionen gratulieren dem Bundeskanzler. — Die Abgeordneten der Regierungsparteien und die Mitglieder des Bundeskabinetts erheben sich während der Beifallskundgebungen; einige Abgeordnete der CDU/CSU schließen sich an.)

    Herr Bundeskanzler, diese Auszeichnung ehrt Ihr aufrichtiges Bemühen um den Frieden in der Welt und um die Verständigung zwischen den Völkern. Der ganze Deutsche Bundestag gratuliert ohne Unterschied der politischen Standorte Ihnen zu dieser hohen Ehrung.

    (Beifall.)

    Das Wort hat der Herr Bundeskanzler.