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    Deutscher Bundestag 144. Sitzung Bonn, Mittwoch, den 20. Oktober 1971 Inhalt: Eintritt der Abg. Looft und Dr. Oetting in den Bundestag . . . . . . . . . . 8223 A Glückwunsch zum 60. Geburtstag eines Abgeordneten 8223 B Mündlicher Bericht des Vermittlungsausschusses zu dem Gesetz zur Verbesserung des Mietrechts und zur Begrenzung des Mietanstiegs sowie zur Regelung von Ingenieur- und Architektenleistungen (Drucksache VI/2708) Russe (CDU/CSU) . . . . . . 8223 B Frau Meermann (SPD) 8224 D Erpenbeck (CDU/CSU) 8226 A Wurbs (FDP) 8227 D Namentliche Abstimmung 8228 B Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 1972 (Haushaltsgesetz 1972) (Drucksache VI/2650) — Erste Beratung — in Verbindung mit Beratung des Finanzplans des Bundes 1971 bis 1975 (Drucksache VI/2651), mit Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung der Wirtschaftspläne des ERP-Sondervermögens für das Jahr 1972 (ERPWirtschaftsplangesetz 1972) (Drucksache VI/2439) — Erste Beratung —, mit Entwurf eines Gesetzes zur Durchführung des mittelfristigen finanziellen Beistands in der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft (Drucksache VI/2431) — Erste Beratung —, mit Entwurf eines Gesetzes zur Änderung der Bundeshaushaltsordnung (Drucksache VI/2668) — Erste Beratung —, mit Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Kaffeesteuergesetzes (Drucksache VI/2665) — Erste Beratung —, mit Mündlicher Bericht des Haushaltsausschusses über den von der Fraktion der CDU/ CSU eingebrachten Entschließungsantrag zur dritten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1971, hier: Einzelplan 10 Geschäftsbereich des Bundesministers für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (Umdruck 141, Drucksache VI/2304), mit Mündlicher Bericht des Haushaltsausschusses über den von der Fraktion der CDU/ CSU eingebrachten Entschließungsantrag zur dritten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1971, hier: Einzelplan 10 — Geschäftsbereich des Bundesministers für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (Umdruck 143, Drucksache VI/2305) und mit II Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 144. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 20. Oktober 1971 Schriftlicher Bericht des Haushaltsausschusses über den von der Fraktion der CDU/ CSU eingebrachten Entschließungsantrag zur dritten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1971, hier: Einzelplan 10 — Geschäftsbereich des Bundesministers für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (Umdruck 142, Drucksache VI/2306) Strauß (CDU/CSU) 8230 D Dr. h. c. Dr.-Ing. E. h. Möller (SPD) 8241 A Kirst (FDP) 8246 D Brandt, Bundeskanzler 8253 D Dr. Schmitt-Vockenhausen, Vizepräsident . . . . . . . . 8256 C Dr. Barzel (CDU/CSU) 8258 C Dr. Arndt (Berlin) (SPD) 8277 B Leicht (CDU/CSU) 8282 D Seidel (SPD) 8289 B Kienbaum (FDP) 8293 C Dr. Althammer (CDU/CSU) . . . 8295 D Röhner (CDU/CSU) 8297 D Haehser (SPD) 8299 B Dichgans (CDU/CSU) 8301 B Aufnahme des Abg. Dr. Schulz (Berlin) in die Fraktion der CDU/CSU 8263 A Glückwünsche für Bundeskanzler Brandt zur Verleihung des Friedensnobelpreises von Hassel, Präsident 8288 D Brandt, Bundeskanzler 8288 D Fragestunde (Drucksache VI/2720) Fragen des Abg. Kleinert (FDP) : Verwendung des Begriffs „Haushaltungsvorstand" in Bundesgesetzen und Verordnungen Dr. Bayerl, Parlamentarischer Staatssekretär . . . 8263 B, D, 8264 A Kleinert (FDP) . . . . . . . . 8263 D Fragen des Abg. Härzschel (CDU/CSU) : Verbot der Werbung für Tabakerzeugnisse Dr. von Manger-Koenig, Staatssekretär . . . . 8264 A, B, C, D Härzschel (CDU/CSU) . . . 8264 B, C, D Frage des Abg. Freiherr von Fircks (CDU/CSU) : Verwendung der Bezeichnungen für Deutschland, die Demarkationslinien und die Orte innerhalb Deutschlands Herold, Parlamentarischer Staatssekretär . . . . . . . 8265 A, B Freiherr von Fircks (CDU/CSU) . 8265 B Niegel (CDU/CSU) 8265 C Frage des Abg. Lensing (CDU/CSU) : Sicherung des Marktes für deutsche Futtergerste Ertl, Bundesminister 8265 D Lensing (CDU/CSU) . . . . . 8266 A, B Frage des Abg. Lensing (CDU/CSU) : Verbesserung der unzulänglichen Reportgestaltung für Gerste Ertl, Bundesminister . . . . . . 8266 B Frage des Abg. Kiechle (CDU/CSU) : Äußerung des Bundesernährungsministers betr. Erbschaftsteuer Ertl, Bundesminister . . 8266 D, 8267 B Kiechle (CDU/CSU) 8267 B Fragen des Abg. Geisenhofer (CDU/CSU) : Schonzeiten nach Badekuren von Arbeitern, insbesondere von Kriegsbeschädigten Rohde, Parlamentarischer Staatssekretär . . . . . . . . 8267 D Fragen der Abg. Frau Dr. DiemerNicolaus (FDP) : Forschungsaufträge betr. die Auswirkung der Frauenarbeit auf die Volkswirtschaft und die Motive der Frauen für eine Erwerbstätigkeit Rohde, Parlamentarischer Staatssekretär . . . . . . . 8268 B, D Frau Dr. Diemer-Nicolaus (FDP) . 8268 C, D Frage des Abg. Dr. Arnold (CDU/CSU) : Amtliche Richtlinien für Kindersitze und -gurte in Kraftfahrzeugen Börner, Parlamentarischer Staatssekretär 8269 A, B Dr. Arnold (CDU/CSU) . . . . 8269 B Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 144. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 20. Oktober 1971 III Frage des Abg Dr. Schmude (SPD) : Verbot des Überfliegens des Bundesgebietes im zivilen Luftverkehr mit Überschallgeschwindigkeit Börner, Parlamentarischer Staatssekretär . . . . . . . 8269 C, D Dr. Schmude (SPD) . . . . . . . 8269 D Fragen des Abg. Folger (SPD) : Schäden an Grünanlagen durch Streusalz — Neuregelung der Vorschriften über die Verwendung von Streusalzen Börner, Parlamentarischer Staatssekretär . . . 8269 D, 8270 A, B Folger (SPD) 8270 A Fragen des Abg. Dr. Gruhl (CDU/CSU) : Schäden durch Verwendung von Streusalzen auf den Straßen — Entwicklung von unschädlichen Ersatzstoffen Börner, Parlamentarischer Staatssekretär . 8270 C, D, 8271 A, B, C Dr. Gruhl (CDU/CSU) . . . . . 8270 D, C, 8271 A, B, C Frage des Abg. Dr. Kempfler (CDU/CSU) : Angebliche Mißstände beim Transport von Schlachtvieh nach Italien Börner, Parlamentarischer Staatssekretär . . . . 8271 D, 8272 A Dr. Kempfler (CDU/CSU) . . . . 8271 D Frage des Abg. Niegel (CDU/CSU) : Druck von Banknoten in der Bundesdruckerei Börner, Parlamentarischer Staatssekretär 8272 B, C Niegel (CDU/CSU) 8272 B, C Fragen des Abg. Lenzer (CDU/CSU): Sachliche und organisatorische Maßnahmen der Bundesregierung in bezug auf das Deutsche Rechenzentrum in Darmstadt Dr. von Dohnanyi, Parlamentarischer Staatssekretär . . 8272 D, 8273 B, C, D, 8274 A, B, C Lenzer (CDU/CSU) . 8273 A, B, 8274 A, B Hansen (SPD) 8273 C Dr. Wichert (SPD) 8274 B Frage des Abg. Dr. Hauff (SPD) : Finanzierung der Hochschul-Informations-System GmbH durch die Volkswagenstiftung Dr. von Dohnanyi, Parlamentarischer Staatssekretär . . . 8274 C, D, 8275 A Dr. Hauff (SPD) . . . . . . . 8274 C, D Hansen (SPD) . . . . . . . . . 8274 D Fragen des Abg. Dr. Hermesdorf (Schleiden) (CDU/CSU) : Förderung von Schulversuchen mit integrierten und nicht integrierten Modellen durch die Bundesregierung Dr. von Dohnanyi, Parlamentarischer Staatssekretär . 8275 A, B, C, D, 8276 A Dr. Hermesdorf (Sehleiden) (CDU/CSU) . . . . 8275 B, C Dr. Hauff (SPD) 8275 D Hansen (SPD) . . . . . . . . 8275 D Dr. Wichert (SPD) 8276 A Frage der Abg. Frau Lauterbach (SPD) : Bedarf der Entwicklungsländer an qualifizierten Management-Kräften Frau Freyh, Parlamentarischer Staatssekretär . . . 8276 B, D, 8277 A Frau Lauterbach (SPD) . 8276 C, 8277 A Matthöfer (SPD) 8277 A Nächste Sitzung . . . . . . . . . 8303 D Anlagen Anlage 1 Liste der beurlaubten Abgeordneten . . 8305 A Anlage 2 Ergänzung der Ausführungen des Abg. Russe zu Punkt 3 der Tagesordnung — Beratung des Mündlichen Berichts des Vermittlungsausschuses zu dem Gesetz zur Verbesserung des Mietrechts und zur Begrenzung des Mietanstiegs sowie zur Regelung von Ingenieur- und Architektenleistungen — 8305 C Anlage 3 Schriftliche Antwort auf die Mündlichen Fragen des Abg. Pensky (SPD) betr. Vermeidung von Nachteilen in der Sozialversicherung bei der Behandlung von Lohnausfallentschädigungen für ehrenamtlich tätige Arbeitnehmer . . . . . 8306 A IV Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 144. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 20. Oktober 1971 Anlage 4 Schriftliche Antwort auf die Mündliche Frage des Abg. Schedl (CDU/CSU) betr. Kostenbelastung der deutschen Wirtschaft auf dem Gebiet der Berufsaus- und -fortbildung 8306 B Anlage 5 Schriftliche Antwort auf die Mündlichen Fragen des Abg. Peiter (SPD) betr. Gesundheitswoche der AOK für den Unterwesterwaldkreis und Durchführung ähnlicher Veranstaltungen in allen Landkreisen 8306 C Anlage 6 Schriftliche Antwort auf die Mündliche Frage der Abg. Frau Lauterbach (SPD) betr. Autotelefon für schwer körperbehinderte Autofahrer — Erlaß der Grundgebühren 8306 D Anlage 7 Schriftliche Antwort auf die Mündlichen Fragen des Abg. Ziegler (CDU/CSU) betr. Forschungsaufträge der Kommission für wirtschaftlichen und sozialen Wandel . . 8307 B Anlage 8 Schriftliche Antwort auf die Mündlichen Fragen des Abg. Meister (CDU/CSU) betr. Zusammenhang zwischen dem Arbeitsförderungsgesetz und dem Ansteigen der bei einer größeren Arbeitslosigkeit benötigten Mittel 8307 C Anlage 9 Schriftliche Antwort auf die Mündliche Frage des Abg. Dr. Schmitt-Vockenhausen (SPD) betr. Verspätungen im Intercity-Verkehr 8308 A Anlage 10 Schriftliche Antwort auf die Mündliche Frage des Abg. Wagner (Günzburg) (CDU/CSU) betr. Zeitpunkt der Verteilung der Etatmittel an die Straßenbauämter der Länder . . . . . . . . . 8308 B Anlage 11 Schriftliche Antwort auf die Mündlichen Fragen des Abg. Dr. Mende (CDU/CSU) betr. Einziehen nicht ausreichend frankierter Briefsendungen durch mitteldeutsche Postdienststellen 8308 C Anlage 12 Schriftliche Antwort auf die Mündliche Frage des Abg. Wolfram (SPD) betr. Intensivierung der Öffentlichkeitsarbeit für Entwicklungspolitik im schulischen und pädagogischen Bereich 8308 C Anlage 13 Schriftliche Antwort auf die Mündliche Frage des Abg. Wolfram (SPD) betr. Förderung des Austauschs kommunaler Patenschaften mit Entwicklungsländern . . 8309 A Anlage 14 Schriftliche Antwort auf die Mündliche Frage des Abg. Werner (CDU/CSU) betr. Übernahme von im Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit durchgeführten Maßnahmen durch private Einrichtungen 8309 B Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 144. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 20. Oktober 1971 8223 144. Sitzung Bonn, den 20. Oktober 1971 Stenographischer Bericht Beginn: 9.00 Uhr
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    Anlage 1 Liste der beurlaubten Abgeordneten Abgeordnete(r) beurlaubt bis einschließlich Dr. Achenbach * 23. 10. Adams * 23. 10. Dr. Aigner * 22. 10. Alber ** 22. 10. Dr. Arndt (Hamburg) 21. 10. Dr. Artzinger 23. 10. Bauer (Würzburg) ** 22. 10. Dr. Beermann 3. 12. Behrendt * 23. 10. Dr. Birrenbach 23. 10. Borm * 23. 10. Frau von Bothmer 23. 10. Dr. Burgbacher * 23. 10. Dasch 23. 10. Frau Dr. Diemer-Nicolaus ** 20. 10. Dr. Dittrich * 23. 10. Dr. Dollinger 22. 10. Draeger *** 24. 10. Dr. Enders ** 22. 10. Dr. Erhard 21. 10. Faller * 23. 10. Fellermaier * 22. 10. Flämig * 22. 10. Fritsch ** 21. 10. Dr. Furler * 23. 10. Frau Geisendörfer 22. 10. Gerlach (Emsland) * 23. 10. Dr. Giulini 6. 11. Dr. Götz 22. 10. Freiherr von und zu Guttenberg 22. 10. Dr. Hallstein 6. 11. Horten 24. 10. Frau Jacobi (Marl) 22. 10. Dr. Jahn (Braunschweig) * 23. 10. Kaffka 20. 10. Kahn-Ackermann *5* 25. 10. Dr. Klepsch *** 25. 10. Klinker * 23. 10. Dr. Koch * 23. 10. Frau Krappe 20. 10. Dr. Kreile 20. 10. Kriedemann * 23. 10. Lange * 23. 10. Lautenschlager * 23. 10. Dr. Lenz (Bergstraße) 21. 10. Dr. Löhr * 23. 10. Lücker (München) * 23. 10. Meister * 23. 10. Memmel * 23. 10. Mertes 20. 10. Müller (Aachen-Land) * 22. 10. Dr. Prassler 15. 11. * Für die Teilnahme an Sitzungen des Europäischen Parlaments ** Für die Teilnahme an Sitzungen der Beratenden Versammlung des Europarates *** Für die Teilnahme an Sitzungen der Versammlung der Westeuropäischen Union Anlagen zum Stenographischen Bericht Abgeordnete(r) beurlaubt bis einschließlich Frau Dr. Orth * 23. 10. Dr. Reischl * 23. 10. Richarts * 23. 10. Richter *5* 25. 10. Riedel (Frankfurt) * 23. 10. Dr. Rinderspacher *** 25. 10. Rosenthal 20. 10. Schwabe * 23. 10. Dr. Schwörer * 23. 10. Seefeld * 23. 10. Sieglerschmidt ** 20. 10. Springorum * 23. 10. Dr. Starke (Franken) * 23. 10. Stücklen 6. 11. von Thadden 21. 10. Vogel 21. 10. Frau Dr. Walz *** 25. 10. Werner * 22. 10. Wienand 23. 10. Dr. Wittmann 20. 10. Wolfram * 23. 10. Wurbs 22. 10. Anlage 2 Ergänzung der Ausführungen des Abg. Russe zu Punkt 3 der Tagesordnung Beratung des Mündlichen Berichts des Vermittlungsausschusses zu dem Gesetz zur Verbesserung des Mietrechts und zur Begrenzung des Mietanstiegs sowie zur Regelung von Ingenieur- und Architektenleistungen - Zu Art. 11 - Schlußvorschriften - wurde folgende Fassung vorgeschlagen: „§ 2 (1) Die Vorschriften dieses Gesetzes treten unbeschadet der Absätze 2 und 3 einen Monat nach der Verkündung in Kraft. (2) Soweit das Mieterschutzgesetz noch in Geltung ist, treten Artikel 1 und 3 mit dessen Außerkrafttreten in Kraft. Das Inkrafttreten des Artikels 5 gemäß Absatz 1 bleibt hiervon unberührt. (3) Vorschriften, die zum Erlaß von Rechtsverordnungen ermächtigen, treten am Tage nach der Verkündung in Kraft. (4) Artikel 3 tritt mit Ausnahme des § 5 (neu) mit der Verkündung der nach Artikel 3 § 5 Absatz 2 zu erlassenden Rechtsverordnung in Kraft. Alternative zu Absatz 4: (4) Artikel 3 tritt mit Ausnahme des § 5 (neu) drei Monate nach der Verkündung in Kraft. (5) Artikel 3 tritt mit Ablauf des 31. Dezember 1974 außer Kraft." 8306 Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 144. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 20. Oktober 1971 Anlage 3 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Rohde vom 20. Oktober 1971 auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Pensky (SPD) (Drucksache VI/2720 Fragen A 28 und 29) : ist der Bundesregierung bekannt, daß Arbeitnehmer, die ehrenamtlich in Prüfungsausschüssen der Industrie- und Handelskammern, in kommunalen Vertretungskörperschaften sowie als Schöffen und Geschworene pp. tätig sind, Nachteile in der Sozialversicherung dadurch erleiden, daß Arbeitgeber es zum Teil ablehnen, die erstatteten Lohnausfallentschädigungen entgegenzunehmen, um sie zusammen mit dem Arbeitsentgelt dem sozialversicherungspflichtigen Arbeitseinkommen zugrunde zu legen? Hält es die Bundesregierung nicht für geboten, Regelungen zu treffen, durch die die Arbeitgeber verpflichtet werden, Lohnausfallentschädigungen in den oben genannten und ähnlichen Fällen entgegenzunehmen und sie dem sozialversicherungspflichtigen Einkommen zuzuschlagen, damit Nachteile in der Sozialversicherung vermieden werden? Die Bundesregierung hat in ihrem Rentenversicherungsbericht, den sie im vergangenen Jahr dem Bundestag vorgelegt hat, das in Ihrer Frage aufgeworfene Problem behandelt. Die Nachteile, die durch die Ausübung eines Ehrenamtes in der Sozialversicherung eintreten können, sind auf den geltenden Rechtszustand zurückzuführen. Danach können Lohnausfallentschädigungen bei der Entrichtung von Beiträgen zur Sozialversicherung und zur Bundesanstalt für Arbeit nicht berücksichtigt werden. Unser Haus ist mit Ihnen der Auffassung, daß diese Bestimmungen so geändert werden müssen, daß die geschilderten Nachteile ausgeschlossen werden können. Die dafür in Aussicht genommenen Regelungen sind bereits mit den Gewerkschaften und Arbeitgebern erörtert worden. Wegen einer Reihe von Einzelfragen sind aber nochmalige Besprechungen in Aussicht genommen. Sobald sie abgeschlossen sind, wird die Bundesregierung bei nächster Gelegenheit dem Bundestag Vorschläge zu Gesetzesänderungen vorlegen. Anlage 4 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Rohde vom 20. Oktober 1971 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Schedl (CDU/CSU) (Drucksache VI/2720 Frage A 34) : Welche Ergebnisse bzw. Zwischenergebnisse einer von ihr zugesagten Untersuchung liegen der Bundesregierung vor in der Frage der Kostenbelastung der deutschen Wirtschaft, insbesondere der mittelständischen Wirtschaft auf dem Gebiet der Berufsausbildung und der Berufsfortbildung? Der Bundesregierung liegen noch keine Ergebnisse der Untersuchung über die Kosten der beruflichen Bildung vor. Die vom Bundesminister für Arbeit und Sozialordnung berufene unabhängige Sachverständigenkommission zur Untersuchung der Kosten und Finanzierung der beruflichen Bildung hat im Frühjahr 1971 ihre Arbeit aufgenommen. Inzwischen wurden u. a. in etwa 20 Betrieben Struktur und Kosten der beruflichen Bildung untersucht, um eine umfassende Erhebung vorzubereiten. Wegen des Umfangs und der Schwierigkeit der Untersuchung ist ein Vorbericht der Kommission erst Ende 1972 zu erwarten. Anlage 5 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Rohde vom 20. Oktober 1971 auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Peiter (SPD) (Drucksache VI/2720 Fragen A 35 und 36) : Ist der Bundesregierung der erfolgreiche Verlauf der von der AOK für den Unterwesterwald-Kreis in Montabaur durchgeführten zweiten Gesundheitswoche bekannt? Wird die Bundesregierung in Verbindung mit den Bundesländern initiativ werden, damit ähnliche Veranstaltungen in allen Landkreisen durchgeführt werden? Der Bundesregierung ist bekannt, daß die AOK für den Unterwesterwaldkreis in Montabaur in der Zeit vom 4. bis 10. Oktober 1971 ihre 2. Gesundheitswoche erfolgreich und unter großer öffentlicher Beachtung veranstaltet hat. Sie begrüßt es, daß die Selbstverwaltungsorgane der Krankenkassen auf diese Weise zur Gesundheitsaufklärung, insbesondere auch im Rahmen der seit dem 1. 7. 1971 eingeführten Früherkennungsmaßnahmen beitragen. Seither sind die Kassen gehalten, mit allen geeigneten Mitteln über die zur Sicherung der Gesundheit notwendige und zweckmäßige Inanspruchnahme von Früherkennungsmaßnahmen aufzuklären. Dem können derartige Gesundheits- und Informationswochen, die übrigens auch schon von anderen Krankenkassen durchgeführt wurden, dienen. Hierbei initiativ zu werden, ist eine der wesentlichen Aufgaben, die den Selbstverwaltungsorganen der Kassen im Rahmen der Früherkennungsmaßnahmen gestellt sind. Ich werde, Herr Kollege, Ihre Fragen mit dem darin liegenden Interesse an einer breit gefächerten gesundheitlichen Aufklärung der Sachverständigenkommission zur Weiterentwicklung der sozialen Krankenversicherung zuleiten, in der die für solche Aktionen zuständigen sozialen Gruppen und Institutionen vertreten sind. Anlage 6 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Rohde vom 19. Oktober 1971 auf die Mündliche Frage der Abgeordneten Frau Lauterbach (SPD) (Drucksache VI/2720 Frage A 37): Stimmt die Bundesregierung mit mir überein, daß im Rahmen des Aktionsprogrammes des Bundesministers für Arbeit und Sozialordnung zur Förderung der Rehabilitation der Behinderten auch ein Autotelefon für schwer körperbehinderte Autofahrer — vor allem Querschnittsgelähmte — eine Hilfeleistung für deren Bewegungsfreiheit und Sicherheit darstellt, und welche Möglichkeit besteht, als Rehabilitationsmaßnahme die entsprechenden Grundgebühren ganz oder teilweise von seiten des Bundesministeriums oder gegebenenfalls eines anderen Kostenträgers der Rehabilitation zu übernehmen, da die Deutsche Bundespost eine Gehührenbefreiung nicht vornehmen kann? Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 144. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 20. Oktober 1971 8307 Anliegen des Aktionsprogramms der Bundesregierung zur Förderung der Rehabilitation ist es, die drängendsten und wichtigsten Fragen der Eingliederung der Behinderten sicherzustellen. Dazu gehört vor allem die Schaffung eines Netzes von Rehabilitationseinrichtungen und die Angleichung der unterschiedlichen Leistungen zur Rehabilitation. Art und Umfang der Rehabilitationsleistungen richten sich nach den Erfordernissen des Einzelfalles. Wieweit dabei die Übernahme der Grundgebühr für ein Autotelefon in Frage kommen kann, ist im Einzelfall von dem Rehabilitationsträger zu entscheiden. Nach meinen Informationen ist bisher eine solche Kostenübernahme noch nicht als Rehabilitationsleistung gewährt worden. Sollten Ihnen besonders schwere Fälle bekannt sein, in denen sich eine Notwendigkeit hierfür begründen läßt, wäre ich für eine Mitteilung dankbar. Ich bin dann gerne bereit, mich mit den zuständigen Rehabilitationsträgern in Verbindung zu setzen. Die Finanzierung solcher Maßnahmen müßte im übrigen von den Rehabilitationsträgern durchgeführt werden; dem Bundesarbeitsministerium oder anderen Ressorts stehen Mittel für Einzelhilfen nicht zur Verfügung. Anlage 7 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Rohde vom 20. Oktober 1971 auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Ziegler (CDU/CSU) (Drucksache VI/2720 Fragen A 38 und 39) : Welche Ergebnisse hat die Kommission für wirtschaftlichen und sozialen Wandel, die die Arbeit des früheren Arbeitskreises Automation fortführt, inzwischen erbracht? Welche Forschungsaufträge wurden durch die Kommission bisher vergeben, welche Kosten sind für die einzelnen Projekte veranschlagt, und wer erhielt die Aufträge? Die Kommission für wirtschaftlichen und sozialen Wandel hat seit ihrer Konstituierung im Februar 1971 7mal getagt. Im Vordergrund ihrer bisherigen Tätigkeit stand die Entwicklung eines in sich geschlossenen Forschungsprogrammes aufgrund der vom Arbeitskreis Automation übernommenen Systemanalyse und bereits vorliegender Gutachten und Expertisen. Ein solches Vorgehen erscheint im Interesse eines gezielten und sinnvollen Einsatzes der Forschungsmittel gerechtfertigt. Forschungsprojekte hat die Kommission für wirtschaftlichen und sozialen Wandel bisher nicht vergeben. Allerdings hat sie in Fortführung der Arbeiten des Arbeitskreises Automation, die von diesem vergebenen Forschungsprojekte übernommen und betreut. Dabei handelt es sich um 40 Untersuchungen mit einem Gesamtvolumen von 2 133 000 DM. Eine Übersicht der bisher vergebenen Forschungsprojekte (Arbeitskreis Automation), aus der die Kosten, der Forschungsstand sowie die Projektnehmer ersichtlich sind, werde ich Ihnen schriftlich zuleiten, falls Sie dies wünschen. Der Bundesregierung liegen z. Z. als Teilergebnisse der Tätigkeit des Arbeitskreises Automation bzw. der Kommission für wirtschaftlichen und sozialen Wandel Berichte über bereits abgeschlossene Forschungsprojekte vor. Es sind dies sowohl größere Gutachten und Untersuchungen als auch Problemexpertisen und Literaturanalysen. Die Kommission für wirtschaftlichen und sozialen Wandel ist nach der vom Kabinett beschlossenen Satzung gehalten, sich eigener Stellungnahmen gegenüber der Öffentlichkeit während ihrer Tätigkeit zu enthalten. Die Ergebnisse ihrer Arbeit hat sie spätestens im Jahre 1975 in Form eines Schlußgutachtens darzustellen. Bis dahin wird die Kommission für wirtschaftlichen und sozialen Wandel die Ergebnisse abgeschlossener Untersuchungen in einer Schriftenreihe veröffentlichen. Anlage 8 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Rohde vom 20. Oktober 1971 auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Meister (CDU/CSU) (Drucksache VI/2720 Fragen A 42 und 43) : Sieht die Bundesregierung den ursächlichen Zusammenhang zwischen Arbeitsförderungsgesetz und dem daraus resultierenden lawinenhaften Ansteigen der benötigten Mittel bei einer möglichen größeren Arbeitslosigkeit? Was gedenkt die Bundesregierung zu tun, um der oben genannten Belastung vorbeugend entgegenzuwirken? Es ist das Ziel des AFG, mit seinen Mitteln vorbeugend Arbeitslosigkeit und unterwertiger Beschäftigung zu begegnen. Durch seine Angebote auf dem Gebiet der beruflichen Fortbildung und Umschulung bietet es dem Arbeitnehmer bessere Anpassungsmöglichkeiten an die strukturellen Veränderungen in Wirtschaft und Arbeitsleben. Damit soll sein Schutz vor den Folgen struktureller Veränderungen in der Wirtschaft wesentlich verbessert werden. Auch in Fällen von Arbeitslosigkeit sind diese Maßnahmen arbeitsmarktpolitisch sinnvoll und notwendig. Die damit verbundenen Mehraufwendungen der Bundesanstalt für Arbeit sollen es arbeitslosen Arbeitnehmern ermöglichen, nach einer beruflichen Bildungsmaßnahme leichter einen neuen Arbeitsplatz zu finden und damit die Dauer der Arbeitslosigkeit zu verkürzen. Es ist nicht zu erwarten, daß die Bundesanstalt für Arbeit mit den im AFG vorgesehenen Finanzmitteln nicht auskommen wird. Das ist u. a. auch das Ergebnis der arbeitsmarktpolitischen Prognosen des Präsidenten der Bundesanstalt für die nächste Zukunft. Hinzu kommt, daß die Bundesanstalt ihre Förderung von Fortbildung und Umschulung nur im arbeitsmarktpolitisch sinnvollen Rahmen gewähren darf. In jüngster Zeit hat die Bundesanstalt Änderungen ihrer Anordnungen und Verwaltungsanweisungen auf dem Gebiet der Fortbildungs- und Umschulungsmaßnahmen beschlossen, die aufgetretenen Mißbräuchen begegnen sollen. 8308 Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 144. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 20. Oktober 1971 Anlage 9 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Börner vom 20. Oktober 1971 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Schmitt-Vockenhausen (SPD) (Drucksache VI/2720 Frage A 57) : Wann ist damit zu rechnen, daß die Kritik an den Verspätungen im Intercity-Verkehr ausgeräumt werden kann, da natürlich vor allem auch das Personal der Deutschen Bundesbahn darunter leidet? Die z. Z. im Reisezugverkehr der Deutschen Bundesbahn beobachteten Verspätungen werden von den für die Betriebsführung zuständigen Stellen der Deutschen Bundesbahn und vom Bundesminister für Verkehr bedauert. Infolge der überaus starken Belastung des Schienennetzes sind. nach Mitteilung der Deutschen Bundesbahn nunmehr oberbautechnisch bedingte Langsamfahrstellen in einer Zahl vorhanden, wie sie bislang nicht notwendig waren. Es war der Deutschen Bundesbahn leider nicht mehr möglich, den damit verbundenen Fahrzeitmehrbedarf in ausreichendem Umfang in die Fahrpläne einzuarbeiten. Dazu ist zu bemerken, daß wegen der internationalen Fahrplanbindungen die Fahrplanarbeiten bereits im April abgeschlossen werden mußten, während der Fahrzeitmehrbedarf für die zusätzlichen Langsamfahrstellen aus oberbautechnischen Gründen erst im Mai bzw. Juli angeordnet bzw. angefordert werden konnte. Die gerade beendete europäische Fahrplankonferenz trägt dieser Lage Rechnung. Ab Sommerfahrplan 1972 werden die erforderlichen längeren Fahrzeiten eingeplant sein. Bis dahin wird die Deutsche Bundesbahn versuchen, den Verspätungsgrad der Reisezüge mit Hilfe organisatorischer Maßnahmen (sorgfältige Baubetriebsplanung, scharfe Überwachung der Züge durch alle Kontrollorgane) so gering wie möglich zu halten. Anlage 10 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Börner vom 20. Oktober 1971 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Wagner (Günzburg) (CDU/CSU) (Drucksache VI/2720 Frage A 61) : Ist die Bundesregierung bereit, den Straßenbauämtern der Länder die Etatmittel so rechtzeitig zur Verfügung zu stellen, daß die Auftragsvergabe nicht zur Bauhochsaison erfolgen muß? Die Straßenbaumittel werden den obersten Straßenbaubehörden der Länder so rechtzeitig zugewiesen, daß eine Ballung von Ausschreibungen und Vergaben in der Hochsaison vermieden und größtmögliche Kontinuität im Bauablauf gewährleistet werden. Anlage 11 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Börner vom 20. Oktober 1971 auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Mende (CDU/CSU) (Drucksache VI/ 2720 Fragen A 62 und 63) : Trifft es zu, daß mitteldeutsche Postdienststellen ohne Absenderangabe, aber mit vollständiger Empfängeranschrift versehene Briefsendungen lediglich deshalb einziehen, weil diese nicht oder unterfrankiert sind? Entspricht ein solches Verfahren der allgemeinen Praxis hei Postverwaltungen? Die Antwort zu beiden Fragen lautet „Ja". Anlage 12 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Frau Freyh vom 20. Oktober 1971 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Wolfram (SPD) (Drucksache VI/2720 Frage A 78) : Welche Maßnahmen hat die Bundesregierung in Ausführung des Kabinettsbesätlusses vom 11. Februar 1971 unternommen, um die Öffentlichkeitsarbeit für Entwicklungspolitik im schulischen und pädagogischen Bereich zu intensivieren? Der pädagogische Breich bildet einen Schwerpunkt in der entwicklungspolitischen Öffentlichkeitsarbeit der Bundesregierung. Ich erinnere an die Schulbuch-analyse des Instituts für Sozialforschung an der Universität Frankfurt. Sie fand, insbesondere auch bei den Massenmedien, ein erfreuliches Echo. Ergänzend bemüht sich die Bundesregierung, durch Förderung der pädagogischen Forschung und durch Entwicklung bzw. Ankauf von Unterrichtsmaterial die wissenschaftlichen und praktischen Voraussetzungen für die Behandlung des Themenbereichs „Entwicklungsländer/Entwicklungspolitik" im Unterricht zu verbessern. Die Schulwanderausstellung, das Planspiel „Streit in Antalya", die Fibel „Dritte Welt -- Strukturdaten der Unterentwicklung" und die pädagogische Reihe „Schule und Dritte Welt" seinen hier nur beispielhaft genannt. Durch breit angelegte Verteilaktionen gelang es, die Aufmerksamkeit zahlreicher Lehrer auf die Entwicklungsproblematik zu lenken, was sich u. a. in einer ständig steigenden Nachfrage nach Informations-und Unterrichtsmaterial beim Bundesministerium für wirtschaftliche Zusamenarbeit auswirkt. Die Bundesregierung veranstaltet bzw. fördert mehrere Tagungen mit Wissenschaftlern, Lehrern, Schülern, Schulbuchautoren bzw. -verlegern und Redakteuren des Schulfunks und Schulfernsehens. Diese Arbeit soll in Zukunft — u. a. auch durch Förderung von Studienreisen besonders qualifizierter Multiplikatoren in Entwicklungsländern — verstärkt fortgesetzt werden. Anlage 13 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Frau Freyh vom 20. Oktober 1971 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Wolfram (SPD) (Drucksache VI/2720 Frage A 79): Welche Fördermaßnahmen sind für den Austausch kommunaler Patenschaften mit Entwicklungsländern vorgesehen? Partnerschaften zwischen deutschen Gemeinden und Städten in Entwicklungsländern werden bisher ausschließlich aus Mitteln der Gemeindehaushalte gefördert. Insgesamt bestehen 14 Partnerschaften und 10 Städtefreundschaften mit Städten in Entwicklungsländern, die zum großen Teil über bescheidene Anfänge einer Kontaktpflege nicht hinausgekommen sind. Grund dafür ist die schlechte Finanzlage der deutschen Gemeinden. Die Kommunalen Spitzenverbände haben ihr Interesse an einer engen Zusammenarbeit durch die Einrichtung eines Sekretariats für kommunale Partnerschaften in Bad Godesberg bekundet. Alle Anstrengungen der Bundesregierung, einen eigenen Haushaltstitel für diese Zwecke zu schaffen oder eine bestimmte Summe in einen vorhandenen Titel des Einzelplans 23 einzustellen, wurden vom Haushaltsausschuß des Deutschen Bundestages abgelehnt. Für das Haushaltsjahr 1972 wird angestrebt, die Kommunen anderen privaten Trägern der Entwicklungshilfe gleichzustellen und ihnen damit die Möglichkeit zu geben, selbst Anträge auf Gewährung von Bundeszuschüssen zwecks Förderung von entwicklungspolitisch wichtigen Maßnahmen im Rahmen bestehender kommunaler Partnerschaften zu stellen. Anlage 14 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Frau Freyh vom 20. Oktober 1971 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Werner (CDU/CSU) (Drucksache VI/2720 Frage A 81) : Welche Maßnahmen, die bisher im Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit oder deren angegliederten Bundesstellen durchgeführt werden, könnten von privaten Einrichtungen ebenso gut oder besser erledigt werden? Die Bundesregierung fördert die entwicklungspolitischen Aktivitäten nicht-staatlicher Einrichtungen vor allem auf den Gebieten der Erwachsenenbildung, der Jugendbildung, der Aus- und Fortbildung von Führungskräften gesellschaftlicher Schlüselgruppen der Entwicklungsländer, der Sozialstruktur und im Bereich der Massenmedien. Die wichtigsten Partner der Bundesregierung sind die beiden christlichen Kirchen und die politischen Stiftungen. Wo dies zweckmäßig und erfolgversprechend erschien, hat die Bundesregierung eine Reihe von privatrechtlich organisierten Einrichtungen geschaffen und diese mit der Wahrnehmung bestimmter Aufgaben in eigener Verantwortung betraut. Hierzu zählen vor allem der Deutsche Entwicklungsdienst, die Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit (DEG) und die Deutsche Stiftung für Entwicklungsländer. Besonders letztere hat an der Durchführung der bilateralen Technischen Hilfe durch die von ihr getragenen Programme zur Vorbereitung deutscher Experten auf den Einsatz und zur Aus- und Fortbildung von Counterparts maßgeblichen Anteil. Schließlich werden auch Privatfirmen, insbesondere Consultings, mit Planungs- und Realisierungsaufgaben der Technischen Hilfe i. e. S. betraut. Die BRD arbeitet damit wie kein anderes Industrieland mit nicht-staatlichen Organisationen zusammen. Im Jahre 1970 wurden etwa 40 % aller für Technische Hilfe i. w. S. zur Verfügung stehenden Mittel für Maßnahmen und Programme privater Einrichtungen aufgewendet. Eine weitere Verlagerung von Aufgaben erscheint nicht zweckmäßig.
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Hermann Josef Russe


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU/CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen! Meine Herren! Der Bundesrat hat in seiner 371. Sitzung am 1. Oktober dieses Jahres beschlossen, dem vom Deutschen Bundestag am 29. September 1971 verabschiedeten Gesetz zur Verbesserung des Mietrechts und zur Begrenzung des Mietanstiegs sowie zur Regelung von Ingenieur-und Architektenleistungen gemäß Art 84 Abs. 1 des Grundgesetzes nicht zuzustimmen. Die Mehrheit des Bundesrates vertrat dabei die Meinung, daß die Einführung eines besonderen Kündigungsschutzes und einer Mietpreiskontrolle im g a n z en Bundesgebiet genau das Gegenteil von dem bewirke, was eigentlich gewollt und auch zu erstreben sei. Wenn nämlich keine Rücksicht mehr auf die im einzelnen bestehende, höchst unterschiedliche Marktlage genommen werde, müsse dies auf lange Sicht zu einer Verschlechterung der Lage der Mieter führen. Man bejahe allerdings diejenigen Maßnahmen, die dem Anspruch auf Verbesserung des Mietrechtes tatsächlich gerecht würden, so insbesondere die Verbesserung der Sozialklausel des Bürgerlichen Gesetzbuches, die Einführung eines besonderen Kündigungsschutzes und eine Mietpreiskontrolle in Ballungsgebieten. Die Bundesregierung habe in ihrem Entwurf, den sie am 6. November 1970 dem Bundesrat zugeleitet habe, noch selber diese Erwägungen gehabt. — Die Bundesregierung wollte in der Tat einen besonderen Kündigungsschutz nur für „Gebiete besonderen Wohnungsbedarfs" eingeführt wissen.
    Demgegenüber trat die Minderheit der im Bundesrat vertretenen Bundesländer der Meinung des Vermittlungsausschusses bei: Durch Beschränkung des Gesetzes auf Teile des Bundesgebietes, auf Gebiete besonderen Wohnungsbedarfs, trete nämlich — so argumentierte eben diese Minderheit — eine große Rechtsunsicherheit ein, die besonders durch die ständige Fluktuation unserer Bevölkerung hervorgerufen werde. — Sie konnte sich mit dieser ihrer Auffassung nicht durchsetzen!
    Die Bundesregierung hat daraufhin am 7. Oktober 1971 dem Vorsitzenden des Vermittlungsausschusses des Deutschen Bundestages und des Bundesrates das Verlangen kundgetan, daß gemäß Art. 77 Abs. 2 des Grundgesetzes erneut der Vermittlungsausschuß einberufen wird.
    Der Vermittlungsausschuß hat am 14. Oktober dieses Jahres getagt und sich mit dem vorgenannten Gesetzentwurf erneut befaßt. Die Vertretung der Regierungskoalition in diesem Hohen Hause beantragte dabei im Vermittlungsausschuß, das „Gesetz zur Verbesserung des Mietrechts und zur Begrenzung des Mietanstiegs sowie zur Regelung von Ingenieur- und Architektenleistungen" in einen zustimmungsbedürftigen Teil und einen nicht zustimmungsbedürftigen Teil aufzuspalten. Dabei stellte sich die Frage, ob eine solche Aufteilung verfassungsrechtlich möglich sei.



    Russe
    Dies wurde, meine Damen und Herren, im einzelnen erörtert. Man vertrat die Auffassung, daß die beantragte Aufspaltung rechtlich nicht möglich sei, sondern in diesem Falle der zustimmungsbedürftige Teil des Entwurfs zurückgezogen werden müsse und in einem neuen Gesetzgebungsverfahren einzubringen sei; werde man mit der Mehrheit anders entscheiden, sei eine Klage vor dein Bundesverfassungsgericht unausweichlich.
    Demgegenüber lautete die andere Argumentation, verfassungsrechtlich gebe es keine Bedenken. Man könne ohne weiteres in Übereinstimmung mit Art. 77 des Grundgesetzes eine Aufspaltung in zustimmungsbedürftigen und nicht zustimmungsbedürftigen Teil vornehmen.
    Schließlich wurde vom Freistaat Bayern ein weiterer Antrag eingebracht, der den Sinn hatte, eine Verständigung untereinander mit dem Ziele des Kompromisses zu versuchen. Er lautete:
    I. Zu Artikel 3 (Kündigungsschutz für Wohnraummietverhältnisse)

    Nach § 4 wird folgender § 5 eingefügt:

    (1) Die Vorschriften dieses Artikels gelten nicht für Wohnraum, der in einem gemäß Absatz 2 bezeichneten Gebiet liegt.


    (2) Die Bundesregierung soll durch Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesrates Gemeinden, kreisfreie Städte und Landkreise bezeichnen, in denen soziale Härten infolge eines erheblichen Fehlbestands an Mietwohnraum nicht zu befürchten sind. Dabei sind die Ergebnisse der Gebäude- und Wohnungszählung nach dem Wohnungszählungsgesetz 1968 vom 18. März 1968 (Bundesgesetzblatt I S. 225) und deren Fortschreibung zu berücksichtigen.

    Zu Artikel 11 — Schlußvorschriften — wurde dann eine entsprechende Ergänzung vorgetragen, die ich hier nicht zitieren, sondern dem Protokoll beigeben werde, damit für Sie eine entsprechende Information möglich ist. *)
    Meine Damen und Herren! Im Verlaufe der Diskussion dieses Antrags wurden von Kollegen, die im Vermittlungsausschuß die Opposition vertreten, noch weitere Ergänzungen und Änderungen vorgeschlagen. So wurde der Antrag gestellt, in Abs. 2 des § 5 die Worte „und deren Fortschreibung" zu streichen. — Ein weiterer Antrag dieser Gruppe hatte das Ziel, im Falle des Akzepts der negativen Regionalisierung die Fristen für die Geltungsdauer des Gesetzes insgesamt zu beseitigen.
    Nachdem auch diese Vermittlungsversuche keinen Widerhall fanden, stellten dieselben Oppositionsvertreter noch einen weiteren Antrag, nämlich den auf Ergänzung des § 5 Abs. 2 dahin gehend, daß dem letzten Satz des Abs. 2 folgender Passus angefügt werden sollte:
    *) Siehe Anlage 2
    Die Rechtsverordnung kann nur erlassen werden, wenn die Gemeinde, die kreisfreie Stadt oder der Landkreis dies schriftlich unter Darlegung der Gründe beantragt.
    Auch auf dieses weitestgehende Entgegenkommen, das in dieser Antragstellung nach Meinung der Antragsteller zum Ausdruck kam, konnte sich die Mehrheit der Mitglieder des Vermittlungsausschusses nicht verständigen. Ebenso lehnte die Mehrheit einen weiteren Antrag der Kollegen der CDU/CSU auf Änderung des Art. 10 § 1 Abs. 3 Nr. 1 und § 2 Abs. 3 Nr. 1 ab, nach dem in der Honorarordnung für Ingenieure und Architekten die Mindestsätze nicht unterschritten werden sollten.
    Meine Damen und Herren, demgegenüber hatte die Mehrheit in diesem Hohen Hause bekanntlich beschlossen, daß von den Mindestsätzen für Ingenieure und Architekten durch schriftliche Vereinbarung abgewichen werden könne.
    Herr Präsident, meine Damen und Herren, ich fasse zusammen. Der Vermittlungsausschuß beschloß mit Mehrheit folgendes — Sie finden dies in Drucksache VI/2708 —:
    Der Bundestag wolle beschließen:
    Das vom Deutschen Bundestag in seiner 137. Sitzung am 29. September 1971 beschlossene Gesetz zur Verbesserung des Mietrechts und zur Begrenzung des Mietanstiegs sowie zur Regelung von Ingenieur- und Architektenleistungen — Drucksachen VI/ 1549, zu VI/1549, VI/2421, VI/2598 — wird in die folgenden, aus den Anlagen 1 und 2 ersichtlichen Gesetze:
    Gesetz über den Kündigungsschutz für Mietverhältnisse über Wohnraum,
    — bisher Art. 3 des alten einheitlichen Gesetzes —
    Gesetz zur Verbesserung des Mietrechts und zur Begrenzung des Mietanstiegs sowie zur Regelung von Ingenieur- und Architektenleistungen
    aufgeteilt.
    Der Vermittlungsausschuß hat ferner beschlossen, daß im Deutschen Bundestag über die beiden Gesetze getrennt - jedoch über jedes Gesetz jeweils insgesamt - abzustimmen ist.
    Herr Präsident, ich darf Sie bitten, entsprechend zu verfahren.

    (Beifall bei der CDU/CSU.)



Rede von Kai-Uwe von Hassel
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)
Ich danke dem Herrn Berichterstatter für seine Berichterstattung und erteile der Abgeordneten Frau Meermann zur Abgabe einer Erklärung das Wort.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Hedwig Meermann


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Der Bundestag hat heute erneut über das Inkrafttreten gesetzlicher Normen zu beschließen, deren Notwendigkeit bereits zweimal von der Mehrheit dieses Hauses be-



    Frau Meermann
    jaht wurde. Anlaß dafür sind unterschiedliche Auffassungen über den besseren Schutz des vertragstreuen Mieters. Das bisherige Nein der Opposition im Bundestag sowie der von CDU- bzw. CSU-Mehrheiten regierten Länder zum neuen Mietrecht wurde im wesentlichen damit begründet, daß der stärkere Schutz des vertragstreuen Mieters auf Gebiete mit besonderem Wohnungsbedarf beschränkt werden sollte. Überall sonst also soll ein Vermieter nach Ansicht der CDU/CSU auch weiterhin ohne berechtigtes Interesse kündigen dürfen. Eine Kündigung lediglich zum Zwecke der Mieterhöhung soll weiterhin möglich sein. Die Umwandlung von Mietwohnungen in Eigentumswohnungen soll zur Kündigung berechtigen. Die ortsübliche Vergleichsmiete soll nicht die Obergrenze möglicher Mieterhöhungen darstellen. Mit einem Wort: Die Statistik soll darüber entscheiden, welche Mieter vor Vermieterwillkür zu schützen sind.
    Auch die Vermittlungsvorschläge, die die CDU/ CSU-Vertreter nach dem, was wir eben vom Berichterstatter gehört haben, im Vermittlungsausschuß gemacht haben, ändern nichts an dieser Grundhaltung. Der letzte Vorschlag beinhaltet lediglich, wenn ich es einmal so sagen darf, statt eines positiven Lücke-Planes einen negativen Lücke-Plan.

    (Zustimmung bei der SPD.)

    Wir hatten wirklich gehofft, daß die Opposition aus den Fehlern des Lücke-Plans gelernt

    (Beifall bei der SPD)

    und die vielen Schwierigkeiten, Härten und Ungerechtigkeiten, die die Einteilung der Bundesrepublik in schwarze und weiße Kreise mit sich brachte, nicht vergessen hätte. Leider ist das nicht der Fall. Daß die Opposition aus diesem Teil ihrer Vergangenheit entweder nichts gelernt oder die falschen Schlüsse gezogen hat, ist der eigentliche Grund dafür, daß wir uns heute wieder mit einem Vorschlag des Vermittlungsausschusses zu befassen haben.

    (Beifall bei den Regierungsparteien.)

    Darüber, meine Damen und Herren, täuschen auch nicht die seltsamen wohnungspolitischen Kehrtwendungen der Opposition am Tage vor der Sitzung des Vermittlungsausschusses hinweg.

    (Beifall bei der SPD.)

    Dem einen Hausbesitzer soll ein Mietstopp auferlegt werden, der andere darf seine Mieten frei und ungehindert bilden. Das ist Ihre Alternative zu dem, was die Mehrheit in diesem Hause beschlossen hat. Ihre in der letzten Zeit immer häufiger zu hörende Begründung, daß die Mieten dann, wenn sie durch eine Vergleichsmiete begrenzt würden, gegenüber dem bisherigen Zustand, in dem es überhaupt keine Begrenzung gibt, steigen würden, dürfte wohl nur wenigen Bürgern einleuchten.
    In dieser Verwirrung wird nur eines klar: daß die Reformpolitik der SPD/FDP-Regierung die Opposition zum Handeln zwingt, und sei auch nur, um den Wählern gegenüber einigermaßen das Gesicht zu wahren

    (Beifall bei den Regierungsparteien)

    und weil sich auch in der CDU/CSU-Fraktion die Stimmen der Einsichtigen in den letzten Tagen gemehrt haben.
    In der eigentlich entscheidenden Frage, ob das neue Mietrecht im ganzen Bundesgebiet gelten soll oder nicht, beharrt die Opposition auf ihrem Standpunkt des geteilten Rechts. Deshalb sind ihre Vorschläge für unsere heutige Entscheidung uninteressant. Interessant sind sie nur insofern, als im Vermittlungsausschuß die CDU-Mitglieder sie in keiner Weise aufgegriffen haben, obwohl das ganze Gesetz dort zur Disposition stand.
    Heute haben wir über den Vorschlag des Vermittlungsausschusses zu entscheiden, das sogenannte Artikelgesetz in zwei Gesetze aufzuteilen. Das eine der beiden Gesetze, das bisher unstreitig war, bedarf weiterhin der Zustimmung des Bundesrates. Das andere Gesetz, das das umstrittene Mietrecht enthält, bedarf ihrer nicht. Das eine Gesetz hat unbegrenzte Geltungsdauer, das andere ist zeitlich befristet.
    Die sozialdemokratische Bundestagsfraktion begrüßt diesen Vorschlag und weist darauf hin, daß die nachträgliche Teilung eines Gesetzes kein erstmaliger Vorgang ist. Ich darf hierzu an das Gesetzespaket zur Finanzreform erinnern. Damals hat die CDU/CSU die Teilung völlig in Ordnung gefunden. Wenn sie jetzt in ihren Verlautbarungen von billigen Tricks und Manipulationen redet, so weise ich diesen Versuch einer Abqualifizierung im Namen meiner Fraktion mit aller Entschiedenheit zurück.

    (Beifall bei den Regierungsparteien.)

    Der Vermittlungsausschuß hat in völlig legitimer Weise die Möglichkeiten der Verfassung genutzt, damit ein Gesetz in Kraft treten kann, das von der Mehrheit des Bundestages bereits zweimal beschlossen worden ist und das von der dahinter stehenden Mehrheit der Bevölkerung der Bundesrepublik einschließlich Berlins politisch gewollt ist.

    (Beifall bei den Regierungsparteien.)

    Nach der Abstimmung, Herr Präsident, meine Damen und Herren, die wir gleich haben werden, wird diese Verbesserung des Mietrechts der Zustimmung des Bundesrates nicht mehr bedürfen. Allenfalls können die CDU/CSU-regierten Länder im Bundesrat von der ihnen verbleibenden Möglichkeit des Einspruchs Gebrauch machen und damit eine letzte Verzögerungstaktik betreiben. Wir hoffen, daß sie zu einer besseren Entscheidung kommen. Wenn nicht, dann wird dieser Bundestag eben noch einmal und dann endgültig abzustimmen haben.

    (Beifall bei den Regierungsparteien. — Zurufe von der CDU/CSU.)

    Mieter und Vermieter in dieser Bundesrepublik müssen endlich wissen, woran sie sind.

    (Beifall bei der SPD.)

    Die sozialdemokratische Bundestagsfraktion
    stimmt dem Antrag des Vermittlungsausschusses zu.

    (Lebhafter Beifall bei den Regierungsparteien.)