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    Deutscher Bundestag 140. Sitzung Bonn, Mittwoch, den 13. Oktober 1971 Inhalt: Verzicht des Abg. Dröscher auf die Mitgliedschaft und Eintritt des Abg. Büchner in den Bundestag 8089 A Wahl des Abg. Dr. Reischl als Mitglied des Europäischen Parlaments 8089 B Amtliche Mitteilungen . . . . . . . 8089 B Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Reform des Ehe- und Familienrechts (Drucksache VI/2577) — Erste Beratung —Jahn, Bundesminister . . . . . . 8090 D Dr. Mikat (CDU/CSU) . . . . . . 8099 C Hirsch (SPD) . . . . . . . . . 8107 B Frau Dr. Diemer-Nicolaus (FDP) . . 8113 A Hemfier, Minister des Landes Hessen 8117 B Erhard (Bad Schwalbach) (CDU/CSU) 8121 B Mündlicher Bericht des Petitionsausschusses über seine Tätigkeit gemäß § 113 Abs. 1 GO in Verbindung mit Sammelübersicht 26 des Petitionsausschusses über Anträge zu Petitionen und systematische Ubersicht über die beim Bundestag in der Zeit vom 20. Oktober 1969 bis 15. September 1971 eingegangenen Petitionen (Drucksache VI/2612) Scheu (SPD) 8122 A Entwurf eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 28. Mai 1969 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Türkei zur Änderung des Abkommens vom 30. April 1964 über Soziale Sicherheit (Drucksache V1/2430) ; Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Arbeit und Sozialordnung (Drucksache VI/2628) — Zweite und dritte Beratung — . . . . 8124 A Entwurf eines Gesetzes zur Änderung der Gesetze über die Gemeinschaftsaufgaben (Abg. Hirsch, Dichgans, Mertes, Dr. Müller [München] u. Gen.) (Drucksache VI/ 1058) ; Mündlicher Bericht des Haushaltsausschusses (Drucksache VI/2634) —Zweite und dritte Beratung — . . . . 8124 C Entwurf eines Gesetzes zur Neuordnung und Bereinigung des Rechts im Verkehr mit Wasch- und Reinigungsmitteln (CDU/ CSU) (Drucksache VI/2615) — Erste Beratung — in Verbindung mit Entwurf eines Gesetzes über den Verkehr mit Bedarfsgegenständen sowie technischen und chemischen Mitteln des täglichen Gebrauchs (CDU/CSU) (Drucksache VI/2616) — Erste Beratung —, mit Entwurf eines Gesetzes zur Neuordnung und Bereinigung des Rechts im Verkehr mit kosmetischen Mitteln, Kosmetikaverpackungen und Gegenständen zur Körperpflege (CDU/CSU) (Drucksache VI/2617) — Erste Beratung —, mit II Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 140. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 13. Oktober 1971 Entwurf eines Gesetzes zur Neuordnung und Bereinigung des Rechts im Verkehr mit Tabakerzeugnissen (CDU/CSU) (Drucksache VI/2618) — Erste Beratung —, mit Entwurf eines Gesetzes zur Neuordnung und Bereinigung des Rechts im Verkehr mit Lebensmitteln und Lebensmittel-Bedarfsgegenständen (CDU/CSU) — (Drucksache VI/2619) — Erste Beratung — Dr. Hammans (CDU/CSU) . . . . 8125 A Dr. Bardens (SPD) . . . . . . . 8125 D Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes zur Förderung der Rationalisierung im Steinkohlenbergbau (Drucksache VI/2666) — Erste Beratung — . . . . . 8126 B Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Bundeskindergeldgesetzes (Drucksache VI/2643) — Erste Beratung — 8126 C Entwurf eines Gesetzes zur Änderung der Reichsversicherungsordnung (Abg. Müller [Remscheid], Dr. Götz, Ruf und Fraktion der CDU/CSU) (Drucksache VI/2645) — Erste Beratung — . . . . . . . . . 8126 C Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gerichtskostengesetzes, der Bundesgebührenordnung für Rechtsanwälte und anderer Vorschriften (Drucksache VI/2644) — Erste Beratung — . . . . . . . . 8126 C Entwurf eines Gesetzes zur Ergänzung des Gesetzes zu dem Übereinkommen vom 24. Oktober 1956 über das auf Unterhaltsverpflichtungen gegenüber Kindern anzuwendende Recht (Drucksache V1/2652) — Erste Beratung — . . . . . . . . 8126 D Entwurf eines Gesetzes zu dem Vertrag vom 21. Mai 1971 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Argentinischen Republik über das Einlaufen von Reaktorschiffen in argentinische Gewässer und ihren Aufenthalt in argentinischen Häfen (Drucksache VI/2655) — Erste Beratung — . . . . . . . . . . . 8126 D Entwurf eines Gesetzes zu dem Vertrag vom 29. Januar 1971 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Portugiesischen Republik über die Benutzung portugiesischer Gewässer und Häfen durch N. S. „Otto Hahn" (Drucksache VI/2657) — Erste Beratung . . . . . 8127 A Entwurf eines Gesetzes zu dem Europäischen Übereinkommen vom 25. Oktober 1967 über die theoretische und praktische Ausbildung von Krankenschwestern und Krankenpflegern (Drucksache VI/2656) — Erste Beratung — .. . . . . . . . 8127 A Entwurf eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 14. Dezember 1970 über den Handelsverkehr mit den überseeischen Ländern und Gebieten betreffend die Erzeugnisse, die unter die Zuständigkeit der Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl fallen (Drucksache VI/2667) — Erste Beratung — 8127 A Antrag betr. Änderung der Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages (Abg. Dr. Evers, Dr. Häfele, Reddemann, Dr. Eyrich, Dr. Abelein, Dr. Riedl, [München] und Gen.) (Drucksache VI/2601) Dr. Evers (CDU/CSU) 8127 B Schriftlicher Bericht des Ausschusses für innerdeutsche Beziehungen über den Bericht der Bundesregierung über den Bezug von Zeitungen und Zeitschriften aus der DDR für das Jahr 1970 (Zeitungsbezugsbericht 1970) (Drucksachen VI/2028, VI/2613) 8129 A Entwurf eines Gesetzes zur Durchführung internationaler Abkommen sowie von Verordnungen, Entscheidungen und Richtlinien des Rates und der Kommission der Europäischen Gemeinschaften auf dem Gebiet des grenzüberschreitenden Güterkraftverkehrs (Drucksache VI/2521) ; Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Verkehr und für das Post- und Fernmeldewesen (Drucksache VI/2641) — Zweite und dritte Beratung — . . . 8129 B Schriftlicher Bericht des Finanzausschusses über den Vorschlag der Kommission der EG für eine Verordnung des Rates über die Gewährung einer besonderen Beihilfe für bestimmte als Zigarrendeckblätter verwendete Tabake (Drucksachen V1/2406, VI/2635) 8129 C Mündlicher Bericht des Innenausschusses über den Vorschlag der Kommission der Europäischen Gemeinschaften für eine Richtlinie (EWG) des Rates über die Erweiterung des Geltungsbereichs der Richtlinie (EWG) des Rates vom 25. Februar 1964 zur Koordinierung der Sondervorschriften für die Einreise und den Aufenthalt von Ausländern, soweit sie aus Gründen der öffentlichen Ordnung, Sicherheit oder Gesundheit gerechtfertigt sind, auf die Arbeitnehmer, die von dem Recht, nach Beendigung einer Beschäftigung im Hoheitsgebiet eines Mitgliedstaates verbleiben zu können, Gebrauch machen (Drucksachen VI/2234, VI/2671) . . . . 8129 D Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Wirtschaft über die Vorschläge der EG-Kommission für Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 140. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 13. Oktober 1971 III eine Verordnung (EWG) des Rates zur Ausdehnung des Anhangs der Verordnung (EWG) Nr. 109/70 des Rates zur Festlegung einer gemeinsamen Regelung für die Einfuhr aus Staatshandelsländern auf weitere Einfuhren (1. Erweiterung um Teilpositionen) eine Verordnung (EWG) des Rates zur Ausdehnung des Anhangs der Verordnung (EWG) Nr. 109/70 des Rates vom 19. Dezember 1969 zur Festlegung einer gemeinsamen Regelung für die Einfuhr aus Staatshandelsländern auf weitere Einfuhren (2. Erweiterung um Teilpositionen) eine Verordnung (EWG) des Rates zur Aufnahme weiterer Waren in die im Anhang I der Verordnung (EWG) Nr. 1025/ 70 des Rates zur Festlegung einer gemeinsamen Regelung für die Einfuhr aus dritten Ländern aufgeführte Liste (Drucksachen VI/2506, VI/2510, VI/2507, VI/2674) 8130 A Beratung des Berichts der Bundesregierung über den Stand der Unfallverhütung und das Unfallgeschehen in der Bundesrepublik für das Jahr 1970 (Unfallverhütungsbericht 1970) (Drucksache VI/2590) . . . 8130 B Ubersicht 9 des Rechtsausschusses über die dem Bundestag zugeleiteten Streitsachen vor dem Bundesverfassungsgericht (Drucksache VI/2621) 8130 B Fragestunde (Drucksache VI/2680) Fragen der Abg. Frau Lauterbach (SPD) : Maßnahmen zum Schutze deutscher Entwicklungshelfer — Abschluß von Hausratversicherungen Frau Freyh, Parlamentarischer Staatssekretär 8130 C, D, 8131 A, B, C, D Frau Lauterbach (SPD) . 8130 D, 8131 B, D Josten (CDU/CSU) 8131 A, D Matthöfer (SPD) . . . . . . . 8131 B Frage des Abg. Dr. Riedl (München) (CDU/CSU) : Behinderung der Polizei und des Roten Kreuzes durch Schaulustige bei Unfällen und strafbaren Handlungen Genscher, Bundesminister 8132 A, B, C, D Dr. Riedl (München) (CDU/CSU) . . 8132 B Vogt (CDU/CSU) . . . . . . . . 8132 C Fragen des Abg. Picard (CDU/CSU) : Entwicklung der Diebstahlskriminalität bei Männern und Frauen — Pressemeldungen über Freisprüche von Damen bestimmter Gesellschaftskreise Genscher, Bundesminister 8133 A, B, C, D, 8134 A, B, C, D, 8135 A Picard (CDU/CSU) . . 8133 B, D, 8134 D Varelmann (CDU/CSU) . . . . . 8133 C Matthöfer (SPD) . . . . 8133 D, 8135 A Baier (CDU/CSU) 8134 A Dr. Fuchs (CDU/CSU) 8134 B Schwabe (SPD) . . . . . . . 8134 C Dr. Früh (CDU/CSU) 8134 C Frage des Abg. Dr. Wittmann (München) (CDU/CSU) : Pressemeldungen über geheimdienstliche Tätigkeit von Angehörigen der sowjetischen Botschaft in der Bundesrepublik Genscher, Bundesminister . . . 8135 B, C Dr. Wittmann (München) (CDU/CSU) 8135 C Leicht (CDU/CSU) 8135 C Frage des Abg. Dr. Mende (CDU/CSU) : Verbesserung der verkehrsmäßigen Erschließung des Zonenrandgebiets Rosenthal, Parlamentarischer Staatssekretär . 8135 D, 8136 A, B, C, D, 8137 A Dr. Mende (CDU/CSU) . . . . . 8136 A Fritsch (SPD) . . . . . . . . . 8136 A Dr. Fuchs (CDU/CSU) 8136 B Leicht (CDU/CSU) . . . . . . 8136 C Niegel (CDU/CSU) 8136 D Schmidt (Braunschweig) (SPD) . . 8137 A Weigl (CDU/CSU) 8137 A Fragen des Abg. Bittelmann (CDU/CSU) : Entwicklung des Pro-Kopf-Einkommens in der Landwirtschaft und in anderen Wirtschaftsbereichen im Jahre 1970 Rosenthal, Parlamentarischer Staatssekretär 8137 B, C, D 8138 A, C, D Bittelmann (CDU/CSU) . . . 8137 C, D Kiechle (CDU/CSU) 8138 A, D Löffler (SPD) 8138 A Dr. Schmid, Vizepräsident . . . 8138 B Lensing (CDU/CSU) 8138 B Dr. Früh (CDU/CSU) 8138 B, C IV Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 140. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 13. Oktober 1971 Frage des Abg. Leicht (CDU/CSU) Erhöhung des Lebenshaltungskostenindex Rosenthal, Parlamentarischer Staatssekretär . 8138 D, 8139 A, B, C, D, 8140 A, B Leicht (CDU/CSU) . . 8138 D, 8139 A, B Schulte (Schwäbisch Gmünd) (CDU/CSU) . . . . . . . . . 8139 C Haase (Kassel) (CDU/CSU) . . . . 8139 D Dr. Schmid, Vizepräsident . . . . 8140 C Vogt (CDU/CSU) . . . . . . . . 8140 A Dr. Arndt (Hamburg) (SPD) . . . . 8140 B Fragen des Abg. Vogt (CDU/CSU) : Einseitige Erhöhung der Versicherungssumme bei Hausratversicherungen durch die Versicherer Rosenthal, Parlamentarischer Staatssekretär . . . . . . . . 8140 D Frage des Abg. Weigl (CDU/CSU) : Unterbringung des Gesamtdeutschen Instituts im Gebäude des früheren Reichsversicherungsamts in Berlin Hermsdorf, Parlamentarischer Staatssekretär . . . . . . . 8141 A, B Weigl (CDU/CSU) . . . . . . . 8141 B Frage des Abg. Weigl (CDU/CSU) : Neubaupläne für das Bundesinstitut für Berufsbildungsforschung in Berlin Hermsdorf, Parlamentarischer Staatssekretär . . . . . . . . 8141 C Fragen des Abg. Ruf (CDU/CSU) : Steuerausfall nach Art. 4 des CDU/ CSU-Entwurfs eines Gesetzes über die Öffnung der gesetzlichen Rentenversicherung für Selbständige Hermsdorf, Parlamentarischer Staatssekretär . . . . . . . . 8141 D Ruf (CDU/CSU) . . . . 8141 D, 8142 A Fragen des Abg. Höcherl (CDU/CSU): Abgeltung der von der Post der „DDR" bis zum 31. Dezember 1966 erbrachten Mehrleistungen aus Mitteln des Bundeshaushalts Hermsdorf, Parlamentarischer Staatssekretär . . . . 8142 A, B, C, D Höcherl (CDU/CSU) 8142 B, C Dr. Wittmann (München) (CDU/CSU) 8142 D Nächste Sitzung 8142 D Anlagen Anlage 1 Liste der beurlaubten Abgeordneten . . 8143 A Anlage 2 Schriftliche Antwort auf die Mündlichen Fragen des Abg. Dr. Artzinger (CDU/ CSU) betr. Klage der Europäischen Kommission gegen das Benzinbleigesetz . . 8143 C Anlage 3 Schriftliche Antwort auf die Mündlichen Fragen des Abg. Dr. Schmitt-Vockenhausen (SPD) betr. Einrichtung einer Datenbank und internationale Zusammenarbeit auf dem Gebiet der Datenbank- und Informationssysteme . . . . . . . . 8143 D Anlage 4 Schriftliche Antwort auf die Mündliche Frage des Abg. Härzschel (CDU/CSU) betr. Verlängerung der Regelung bezüglich Aufbaudarlehen nach dem LAG . . 8144 B Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 140. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 13. Oktober 1971 8089 140. Sitzung Bonn, den 13. Oktober 1971 Stenographischer Bericht Beginn: 9.01 Uhr
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    Anlage 1 Liste der beurlaubten Abgeordneten Abgeordnete(r) beurlaubt bis einschließlich Dr. Ahrens 15. 10. Dr. Aigner * 15. 10. Dr. Althammer 15. 10. Dr. Artzinger * 14. 10. Dr. Barzel 13. 10. Dr. Beermann 3. 12. Behrendt * 15. 10. Bewerunge 16. 10. Dr. Birrenbach 15. 10. Blumenfeld 15. 10. Frau von Bothmer 15. 10. Dichgans 15. 10. Dr. Dittrich * 15. 10. Dr. von Dohnanyi 15. 10. Frehsee 13. 10. Frau Geisendörfer 13. 10. Gerlach (Emsland) * 15. 10. Freiherr von und zu Guttenberg 22. 10. Haar (Stuttgart) * 13. 10. Häussler 15. 10. Dr. Hallstein 15. 10. von Hassel 15. 10. Horten 24. 10. Dr. Hupka 15. 10. Dr. Jahn (Braunschweig) * 14. 10. Klinker * 13. 10. Dr. Koch * 15. 10. Kriedemann * 13. 10. Freiherr von Kühlmann-Stumm 13. 10. Lenzer 14. 10. Dr. Löhr * 15. 10. Lotze 15. 10. Dr. Marx (Kaiserslautern) 15. 10. Meister * 13. 10. Memmel * 15. 10. Müller (Aachen-Land) * 15. 10. Dr. Müller-Emmert 13. 10. Frau Dr. Orth 18. 10. Dr. Probst 14. 10. Richarts * 13. 10. Riedel (Frankfurt) * 13. 10. Rasner 22. 10. Prinz zu Sayn-Wittgenstein-Hohenstein 15. 10. Schirmer 13. 10. Dr. Schulz (Berlin) 13. 10. Dr. Schwörer * 14. 10. Dr. Sperling 15. 10. Dr. Warnke 15. 10. Wienand 15. 10. Wolfram * 13. 10. Urlaubsanträge Dr. Prassler 15. 11. * Für die Teilnahme an Sitzungen des Europäischen Parlaments Anlagen zum Stenographischen Bericht Anlage 2 Schriftliche Antwort des Bundesministers Genscher vom 13. Oktober 1971 auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Artzinger (CDU/CSU) (Drucksache VI/2680 Fragen A 3 und 4) : Kann die Bundesregierung entsprechend ihren seinerzeitigen Äußerungen bei Behandlung des Gesetzentwurfs zur Verringerung des Bleigehalts im Benzin in den zuständigen Ausschüssen noch annehmen, daß sie nicht mit einer Klage beim Europäischen Gerichtshof zu rechnen brauche, nachdem das zuständige Mitglied der Europäischen Kommission in einer Pressekonferenz geäußert hat, daß die Kommission alle ihr zur Verfügung stehenden Instrumente gegen dieses Gesetz benutzen werde? Wie konnte dieses Mißverständnis entstehen? Die Deutsche Vertretung in Brüssel hat das Kabinett von Kommissar Spinelli angesprochen und folgende Auskunft erhalten: Kommissar Spinelli erinnerte sich an keine Pressekonferenz, auf der er zum deutschen Benzinbleigesetz eine Erklärung obigen Inhalts abgegeben hätte. Er habe sich auch sonst nie in dem Sinne geäußert, daß er alle ihm zur Verfügung stehenden Mittel gegen das Gesetz nutzen wolle. Die Kommission wolle jedoch alles tun, um die Folgen, die das Benzinbleigesetz für das Funktionieren des Gemeinsamen Marktes haben könnte, zu neutralisieren und eine Gemeinschaftslösung für dieses wichtige und dringliche Problem zu erreichen. Andererseits hat sich Kommissar Spinelli bekanntlich vor Verabschiedung des Benzinbleigesetzes mit dem Wunsch an die Bundesregierung gewandt, sie möge sich für eine Aussetzung der Verkündung des Benzinbleigesetzes einsetzen. Es entzieht sich natürlich meiner Kenntnis, ob das Antwortschreiben des Bundesministers des Auswärtigen Herrn Spinelli in irgendeiner Weise beeinflußt hat. Anlage 3 Schriftliche Antwort des Bundesministers Genscher vom 13. Oktober 1971 auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Schmitt-Vockenhausen (SPD) (Drucksache VI/2680 Fragen A 5 und 6) : Zu welchem Zeitpunkt wird nach Auffassung der Bundesregierung die in ihrer Antwort vom 23. September 1971 auf meine Mündliche Anfrage vom 23. August 1971 vorgesehene Einrichtung einer Datenbank erfolgen? Was gedenkt die Bundesregierung zu tun, uni die Schaffung einer solchen Einrichtung auf internationaler Ebene anzuregen? Das vorgesehene automatisierte Informationssystem für die Bundesregierung und Bundesverwaltung erfordert eine Gesamtkonzeption, nach der Teildatenbanken für die verschiedenen Informationsbedürfnisse geschaffen und koordiniert sowie Prioritäten für den weiteren Ausbau gesetzt werden können. Diese Gesamtkonzeption wird z. Z. in der Koordinierungs- und Beratungsstelle der Bundesregierung für die elektronische Datenverarbeitung in der Bundesverwaltung, die in meinem Hause ein- 8144 Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 140. Sitzung, Bonn, Mittwoch, den 13. Oktober 1971 gerichtet ist, erarbeitet. Daneben befinden sich bereits einzelne Teilbereiche in der Planung und Durchführung. Der Fortgang dieser Arbeiten hängt wesentlich davon ab, ob das erforderliche Fachpersonal und die benötigten Haushaltsmittel zeitgerecht zur Verfügung stehen. . Schon jetzt läßt sich übersehen, daß für den Gesamtausbau des Systems ein längerer Zeitraum benötigt wird. Dabei sind entsprechend den noch festzulegenden Prioritäten einzelne Teilbereiche vorrangig zu berücksichtigen. Die Bundesregierung ist grundsätzlich zu einer internationalen Zusammenarbeit auf dem Gebiete der Datenbank- und Informationssysteme bereit. Das gilt sowohl für die in meiner Schriftlichen Antwort vom 23. September 1971 angesprochenen Katastrophenhilfe im Ausland als auch für andere geeignete Fachbereiche der öffentlichen Verwaltung. Für die internationale Katastrophenhilfe wollen UNO und NATO auf der Grundlage auch künftig bilateraler Hilfeleistung die Rolle von Informationszentren übernehmen. Die Planungen befinden sich noch in einem frühen Vorbereitungsstadium. Auch für andere Verwaltungsaufgaben bestehen lediglich erste Ansätze zu einer internationalen Zusammenarbeit bei der Planung und Durchführung von Datenbank- und Informationssystemen. Die Bundesregierung wird die weitere Entwicklung sorgfältig beobachten, sich über die Planungen informieren und prüfen, ob und ggf. welche Anregungen zweckmäßig erscheinen. Anlage 4 Schriftliche Antwort des Bundesministers Genscher vom 13. Oktober 1971 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Härzschel (CDU CSU) (Drucksache VI/2680 Frage A 11): 1st der Bundesregierung bekannt, daß noch eine große Zahl von Anträgen für Aufbaudarlehen nach dem LAG vorliegt, und ist die Bundesregierung bereit, die zum 31. Dezember 1971 auslaufende Regelung für weitere zwei Jahre zu verlängern? Es ist der Bundesregierung bekannt, daß bei den Ausgleichsbehörden noch Anträge auf Aufbaudarlehen vorliegen. Unabhängig davon, daß ein Teil dieser Anträge von Spätberechtigten stammt und deshalb auf Grund der Sonderregelung des § 323 Abs. 8 LAG auch nach dem 31. Dezember 1971 bedient werden kann, ist die Tatsache, daß Anträge vorliegen, für sich allein nicht dafür entscheidend, ob die zum 31. Dezember 1971 auslaufende Regelung verlängert werden soll. Die Bundesregierung sieht sich nicht in der Lage, in dem auf Grund der Entschließung des Deutschen Bundestages vom 11. November 1970 noch in diesem Jahr von ihr vorzulegenden Entwurf eines 25. Änderungsgesetzes zum Lastenausgleichsgesetz eine Regelung vorzuschlagen, die eine Bereitstellung von Darlehnsmitteln für weitere 3 Rechnungsjahre vorsieht. Sie geht dabei von der Erwägung aus, daß in diesem Stadium der Abwicklung des Lastenausgleichs die Erfüllung der Hauptentschädigung den Vorrang haben muß und daß die weitere Bereitstellung von Mitteln für die Gewährung von Aufbaudarlehen zwangsläufig zu einer Kürzung der für die Hauptentschädigung sonst verfügbaren Mittel führen würde. Nach der gegenwärtigen Finanzsituation des Ausgleichsfonds könnten die für Aufbaudarlehen erforderlichen Mittel in Höhe von je 100 Millionen DM in den Jahren 1972, 1973 und 1974 nur durch Aufnahme weiterer Kredite beschafft werden. Abgesehen davon, daß von vornherein 300 Millionen DM für die Abwicklung der Hauptentschädigung ausfallen würden, entstünden dem Ausgleichsfonds aus der Kreditaufnahme zusätzliche Kosten für Zinsen in Höhe von etwa 225 Millionen DM.
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Adolf Scheu


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ihnen liegt die Drucksache VI/2612 mit einer systematischen Übersicht über die beim Deutschen Bundestag in der Zeit vom 20. Oktober 1969 bis zum 15. September 1971 eingegangenen Petitionen vor. Wie Sie daraus ersehen können, haben die zurückliegenden Sommermonate keinesfalls einen Rückgang der Eingänge bewirkt. Vielmehr ist wie schon in den Vorjahren gerade in den Monaten Juni und Juli ein besonders starker Anstieg zu verzeichnen. Es scheint fast so, als nähmen sich manche Bundesbürger im Urlaub die Zeit, ihre Sorgen und Nöte zu formulieren. In der Zeit vom 1. Juni bis zum 15. September erreichten den Petitionsausschuß insgesamt 3004 Neueingänge. Die Ausschußmitglieder erhielten auch während der Parlamentsferien regelmäßig die zum Teil recht umfangreichen grauen Mappen zur Bearbeitung von Einzeleingängen.
    Die Mitarbeit im Petitionsausschuß bietet nicht sehr viele Chancen, einen politischen Blumentopf zu gewinnen, und das halte ich für gut so. Warum sollten sich nicht auch in Bonn Mitglieder dieses Hohen Hauses in besonderem Maße um die Nöte und Schwierigkeiten einzelner Bürger kümmern müssen, zumal solche persönlichen Nöte häufig Zusammenhänge mit Lücken oder Unvollständigkeiten der Gesetze haben, die hier gemacht wurden? Das ist eine schöne Aufgabe, die ich persönlich nicht gern missen würde. Ich weiß, daß es meinen Kollegen im Petitionsausschuß trotz aller Terminschwierigkeiten genauso geht.
    Die Eingänge im Bereich der Sozialversicherung stehen wie schon lange im Vordergrund. Hier findet die in letzter Zeit auf diesem Gebiet besonders gesteigerte Aktivität der Exekutive und der Bundesregierung ein lebhaftes Echo. Anknüpfungspunkte sind die im Parlament behandelten oder in der Beratung befindlichen Vorlagen zur Rentengesetzgebung, der dem Ausschuß für Arbeit und Sozialordnung vorliegende Rentenbericht der Bundesregierung und der von der Bundesregierung angekündigte Entwurf eines Gesetzes zur Weiterentwicklung der gesetzlichen Rentenversicherung. Vornehmlich angesprochen werden von den Einsendern die Probleme der flexiblen Altersgrenze und der Anhebung von Klein- und Kleinstrenten, in erster Linie aber die Frage, ob man die Renten im Jahre 1972 um einen höheren Prozentsatz erhöhen könnte, als dies in dem kürzlich verabschiedeten 14. Rentenanpassungsgesetz vorgesehen ist. Gegenwartsaufbesserung, also eine Hilfe für heute, ist verständlicherweise manchem Rentner näher, leichter faßbar und zugänglicher als die weiterschauende Rentenstabilitätspolitik der Bundesregierung und die in die Zukunft weisende und die Zukunft sichernde laufende Maßnahme.
    Wir müssen uns vielfach darauf beschränken, die Petenten über den Stand .der Reformbemühungen, über die wichtigsten in der Diskussion vorgebrachten Argumente und insbesondere über die die parlamentarische Entscheidung tragenden Gründe der Gesetze aufzuklären. Auch das ist allerdings eine Aufgabe, die man nicht gering schätzen sollte. Durch diese Art der Einzelaufklärung ist dem gegenüber der Vielzahl von Gesetzen und von teilweise für ihn unverständlichen und unvollständigen Publikationen über bevorstehende Gesetzesänderungen hilflosen Bürger schon weitgehend geholfen.
    Eine ganze Reihe geeigneter Petitionen zu den genannten Gesetzen wurden aber auch dem Ausschuß für Arbeit und Sozialordnung oder der Bundesregierung als Material überwiesen, um die mit der Prüfung der jeweils angesprochenen Probleme gegenwärtig befaßten Instanzen auf die im Rahmen von Petitionen aus der Bevölkerung geäußerten Wünsche und Vorstellungen aufmerksam zu machen.
    Erlauben Sie mir, Ihnen ein spezielles Problem vorzutragen, das den Ausschuß auf Grund verschiedener Eingaben schon seit längerer Zeit beschäftigt, bisher aber noch nicht abschließend geklärt ist. Das ist die unterschiedliche Behandlung von Weihnachtszuwendungen bei der Feststellung des Berufsschadens und des Schadensausgleiches in der Kriegsopferversorgung. Nicht ohne Berechtigung wird darauf hingewiesen, daß Weihnachtszuwendungen und ähnliche einmalige Leistungen des Arbeitgebers einerseits — soweit sie einen bestimmten Mindestbetrag übersteigen — als derzeitiges Bruttoeinkommen angerechnet werden, andererseits aber bei der Feststellung des Vergleichseinkommens, das der Beschäftigte ohne die Beschädigung heute verdienen würde, unberücksichtigt bleiben.
    Wie die parlamentarische Prüfung gezeigt hat, liegt der geltenden Regelung zwar eine Reihe beachtlicher, hier im einzelnen nicht zu erörternder Gesichtspunkte zugrunde, die einer befriedigenden Lösung erhebliche Schwierigkeiten entgegenstehen lassen; gleichwohl sah sich der Petitionsausschuß schon vor längerer Zeit veranlaßt, der Bundesregierung eine einschlägige Petition zur Erwägung zu überweisen. In ihrer Antwort auf den entsprechenden Beschluß des Bundestages sah sich die Bundesregierung zwar nicht in der Lage, entsprechend den Überlegungen des Petitionsausschusses eine andere Berechnung des vergleichbaren Durchschnittseinkommens vorzuschlagen, erklärte sich aber bereit, sich um eine befriedigende Lösung über eine Modifizierung der Bestimmungen über die Feststellung



    Scheu
    des derzeitigen Einkommens zu bemühen. Wir hoffen sehr, daß in dieser Richtung bald etwas geregelt wird.
    Meine Damen und Herren, bei der vierteljährlichen Rückschau auf seine Arbeit blickt der Petitionsausschuß verständlicherweise besonders gern auf die positiv erledigten Eingaben. Natürlich ist es immer besonders erfreulich, wenn Änderungen erreicht werden, die dem Wohle vieler Mitbürger dienen. Manchmal sind es aber auch Einzelfälle, deren Ergebnis uns unsere Arbeit lohnenswert erscheinen läßt. So gelang es kürzlich der Zentralstelle für Petitionen und Eingaben, durch langwierige und intensive Bemühungen gegenüber ursprünglich ablehnenden Entscheidungen der zuständigen Bundesministerien bzw. obersten Bundesbehörden in einem Falle einem Petenten wegen Schadens an einer Rheininsel zu 170 000 DM zu verhelfen und in einem anderen Fall eine Beihlfe zum Lebensunterhalt rückwirkend von 1966/67 zu erwirken.
    Es gab noch einen besonderen Fall, der erst in der letzten Sitzung des Petitionsausschusses behandelt wurde und dessen augenblickliche Regelung entsprechend den geltenden Vorschriften uns allen äußerst unbefriedigend erschien. Es handelt sich um einen Freiwilligen der Bundeswehr, der unverschuldet einen Unfall erlitten hat, der zu seiner Erblindung führte. Er beklagt sich in seiner Eingabe darüber, daß er und vergleichbare Wehrdienstbeschädigte — also Schwerbeschädigte nicht wie Schwerkriegsbeschädigte den roten Schwerbeschädigtenausweis erhalten, der bei der Bundesbahn zu einer Benutzung der ersten Wagenklasse mit einer Fahrkarte der zweiten Wagenklasse berechtigt.
    Wie unsere Prüfungen ergeben haben, beruht die genannte Vergünstigung nicht auf einer gesetzlichen Vorschrift, sondern auf einer Tarifstelle der Deutschen Bundesbahn. Der Gesetzgeber selbst hat nur die unentgeltliche Beförderung bestimmter Behinderter im Nahverkehr, nicht aber im Fernverkehr geregelt. Die Bundesbahn hat sich aber trotz entsprechender Anregungen des Bundesarbeitsministers bisher nicht in der Lage gesehen, durch eine entsprechende Erweiterung der Tarifstelle die erwähnte Vergünstigung auch Schwerbeschädigten der Bundeswehr einzuräumen. Sie verweist einmal auf ihre schwierige Finanzlage, zum anderen aber auch darauf, daß die ursprünglich ganz anders gemeinte Vergünstigung für Schwerkriegsbeschädigte bereits im Auslaufen sei. Sie sei 1917 in der Form eingeführt worden, daß Schwerkriegsbeschädigte mit Fahrtausweisen für die vierte Wagenklasse, die weitgehend eine Stehklasse war, die Möglichkeit hatten, die dritte Klasse zu benutzen, und 1928 dahin abgeändert worden, daß mit den Ausweisen der dritten Wagenklasse die gepolsterte zweite Wagenklasse benutzt werden konnte. Bei Abschaffung der dritten Wagenklasse im Jahre 1956 habe man erwogen, die Vergünstigung überhaupt aufzuheben, sich aber schließlich wegen des kleiner werdenden Personenkreises zu einer Beibehaltung entschlossen. Zahlreiche Bemühungen, auch andere Behindertengruppen in gleicher Weise zu begünstigen, seien von der inzwischen selbständigen Bundesbahn abgelehnt worden.
    Zu berücksichtigen sei in diesem Zusammenhang auch eine EWG-Verordnung, der zufolge soziale Vergünstigungen abzubauen seien; wenn sie beibehalten würden, müsse die Regierung für die Fahrgeldausfälle aufkommen. Die Bundesbahn erhalte hiernach von der Bundesregierung bereits etwa 1,1 Milliarden DM für die Aufrechterhaltung derartiger Vergünstigungen. Die Übernahme der Kosten der hier angesprochenen Vergünstigung sei noch nicht geregelt und werde aus den erwähnten Gründen seitens der Bundesregierung skeptisch beurteilt, zumal sie in Europa sonst nicht üblich sei; sie werde wohl wegen ihres Auslaufens für den bisher begünstigten Personenkreis von der Bundesbahn von sich aus beibehalten, aber nicht mehr auf weitere Personenkreise ausgedehnt werden.
    Meine Damen und Herren, so ist die jetzige Sachlage, wie wir sie mit den Vertretern der Bundesregierung und der Deutschen Bundesbahn eingehend erörtert haben. Der Ausschuß war von dem Ergebnis aber nicht befriedigt. Zunächst hätte er es im Zuge der sozialen Fortentwicklung für wünschenswert gehalten, wenn alle Schwerbehinderten in den Genuß einer solchen Vergünstigung kommen könnten. Selbst wenn man diese sozialen Erwägungen völlig außer Betracht läßt, so bleibt in bezug auf den hier angesprochenen Personenkreis der im Dienste der Bundeswehr Beschädigten darüber hinaus ein Moment der Ungleichbehandlung bestehen, das behoben werden sollte. Wenn man die dem Kriegsbeschädigten gewährte Bevorzugung damit begründet, daß diese ihre Beschädigung in Erfüllung einer Kriegsdienstpflicht und im Dienste der Volksgemeinschaft erlitten hätten, so muß dies unseres Erachtens ebenso für die Beschädigten der Bundeswehr gelten, auch wenn diese ihre Verletzung nicht während eines Krieges erlitten haben. Eine Gleichstellung dieses eingeschränkten Personenkreises müßte nach Meinung des Ausschusses, die offenbar auch vom Arbeitsministerium geteilt wird, bei gutem Willen ohne nennenswerte finanzielle Belastung möglich sein, da es sich nur um einen Kreis von schätzungsweise 200 bis 250 Personen handeln dürfte.
    Der Petitionsausschuß hat daher vorgeschlagen, die Eingabe der Bundesregierung zur Berücksichtigung zu überweisen in der Hoffnung, daß sich schon bald eine zufriedenstellende Lösung erreichen läßt.
    Dem Ausschuß bedeutet es ein Kreuz, daß er zahlreiche Eingaben ohne positiven Bescheid lassen muß, obwohl er weiß, daß man dadurch manchem menschlichen Problem nicht gerecht wird und vielleicht Bitterkeit oder gar das Gefühl, ungerecht behandelt zu werden, erzeugt. Deshalb möchte auch ich — wie Kollege Hansen im März und Kollege Hussing im Juni dieses Jahres sehr deutlich betonen, wie dringend notwendig es ist, endlich zu einer gesetzlichen Erweiterung der Befugnisse des Petitionsausschusses zu kommen. Ohne das Recht auf Anhörung des Petenten und beteiligter Personen, ohne Recht auf Akteneinsicht bei Verwaltung und Regierung



    Scheu
    und ohne gelegentliche Hilfe durch Gerichte bleibt diese Arbeit für unsere Bürger Stückwerk.
    Es gibt in diesem Hause viel guten Willen und noch mehr gute Worte zu diesem Thema. Erlauben Sie mir aber, daß ich an die Frauen und Männer, die in diesem Hause besondere Verantwortung tragen und hier — wie ich meine: zu Recht — auf den vordersten Bänken sitzen, appelliere, in den nächsten Monaten — aber wirklich in den nächsten Monaten — dafür zu sorgen, daß etwas geschieht. Sie wissen genau, daß der Petitionsausschuß allein nicht die Mittel in der Hand hat, um konkrete gesetzliche Schritte einzuleiten.
    Abschließend bitte ich Sie, meine Damen und Herren, den Ihnen in der Sammelübersicht 26 vorliegenden Anträgen des Petitionsausschusses zu den einzelnen Petitionen zuzustimmen.

    (Beifall.)



Rede von Dr. Hermann Schmitt
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)
Meine Damen und Herren, ich danke dem Herrn Berichterstatter. Das Haus nimmt von den in der Sammelübersicht 26 enthaltenen Anträgen zustimmend Kenntnis und beschließt entsprechend.
Ich rufe auf Punkt 4 der Tagesordnung:
Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 28. Mai 1969 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Türkei zur Änderung des Abkommens vom 30. April 1964 über Soziale Sicherheit
— Drucksache VI/2430
Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Arbeit und Sozialordnung (10. Ausschuß)

— Drucksache VI/2628 —
Berichterstatterin: Abgeordnete Frau Schlei (Erste Beratung 134. Sitzung)

Die Frau Berichterstatterin verzichtet auf eine mündliche Ergänzung des Schriftlichen Berichts. Wird in der zweiten Beratung das Wort gewünscht? — Das ist nicht der Fall.
Wir kommen zur Abstimmung. Ich bitte Sie, den Knopf an der Außenseite Ihres Pultes zu drücken und darauf zu achten, daß die rote Lampe bis zum Ende der Abstimmung leuchtet. Außerdem bitte ich Sie, einen der drei Knöpfe für Ja, Nein oder Enthaltung zu drücken. — Bei einer Enthaltung, im übrigen einstimmig angenommen.
Wir kommen zur
dritten Beratung.
Das Wort wird nicht gewünscht. Ich bitte Sie wieder, den roten Knopf und einen der drei anderen Knöpfe zu drücken. In dritter Beratung einstimmig angenommen.
Damit ist Punkt 4 der heutigen Tagesordnung erledigt.
Ich rufe Punkt 5 der Tagesordnung auf:
Zweite und dritte Beratung des von den Abgeordneten Hirsch, Dichgans, Mertes, Dr. Müller (München) und Genossen eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung der Gesetze über die Gemeinschaftsaufgaben
— Drucksache VI/ 1058 —
Mündlicher Bericht des Haushaltsausschusses (7. Ausschuß)

— Drucksache VI/2634 —
Berichterstatter: Abgeordneter Dr. von Bülow (Erste Beratung 66. Sitzung)

Der Herr Berichterstatter verzichtet auf eine Ergänzung des Schriftlichen Berichtes. Wird in der zweiten Beratung das Wort gewünscht? — Das ist nicht der Fall.
Wir kommen zur Abstimmung. Ich bitte Sie wieder, den roten Knopf zu betätigen und mit Ja, Nein oder Enthaltung zu stimmen. — Bei einer Enthaltung ist der Gesetzentwurf in der zweiten Beratung angenommen.
Wir kommen zur
dritten Beratung.
Das Wort wird nicht gewünscht. Wir kommen zur Abstimmung. — In der dritten Beratung einstimmig angenommen.
Damit ist auch Punkt 5 der heutigen Tagesordnung erledigt.
Ich rufe Punkt 6 der Tagesordnung auf:
a) Erste Beratung des von der Fraktion der CDU/CSU eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Neuordnung und Bereinigung des Rechts im Verkehr mit Wasch- und Reinigungsmitteln
— Drucksache VI/2615 —
b) Erste Beratung des von der Fraktion der CDU/CSU eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über den Verkehr mit Bedarfsgegenständen sowie technischen und chemischen Mitteln des täglichen Gebrauchs
— Drucksache VI/2616 —
c) Erste Beratung des von der Fraktion der CDU/CSU eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Neuordnung und Bereinigung des Rechts im Verkehr mit kosmetischen Mitteln, Kosmetikaverpackungen und Gegenständen zur Körperpflege
— Drucksache VI/2617 —
d) Erste Beratung des von der Fraktion der CDU/CSU eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Neuordnung und Bereinigung des Rechts im Verkehr mit Tabakerzeugnissen
— Drucksache VI/ 2618 —
e) Erste Beratung des von der Fraktion der CDU/CSU eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Neuordnung und Bereinigung des Rechts im Verkehr mit Lebensmitteln und Lebensmittel-Bedarfsgegenständen (LMG)

— Drucksache VI/2619 —



Vizepräsident Dr. Schmitt-Vockenhausen
Zu einer kurzen Begründung der Anträge hat Herr Abgeordneter Hammans ums Wort gebeten.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Dr. Hugo Hammans


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU/CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich habe die Ehre, die Gesetzesvorschläge meiner Fraktion zur Neuordnung des Lebensmittelrechts in diesem Hohen Hause zu begründen.
    Während der Regierungsentwurf in der Drucksache VI/2310 in einer einzigen Gesetzesvorlage seinen Niederschlag findet, ist meine Fraktion der Meinung, daß man ein so ungeheuer vielfältiges und breites Feld an Gegenständen des täglichen Bedarfes nicht so pauschaliter neuordnend abhandeln darf. Meine Fraktion hat deshalb den Gesamtkomplex der Neuordnung und Bereinigung des Rechts mit den Gegenständen des hier zur ersten Beratung anstehenden Gesetzes in Teilbereiche aufgelöst. Mit dieser Maßnahme wird dem Bestreben Rechnung getragen, sowohl alle gesundheitsschädigenden Einflüsse von den Bürgern fernzuhalten als auch überschaubare praxisnahe Gesetze zu schaffen, um die Unübersehbarkeit dieses riesigen Gesetzeskomplexes auszuschalten.
    Namens meiner Fraktion erkläre ich hier, daß wir überzeugt sind, daß die von uns vorgeschlagene Lösung, nämlich die Auflösung dieses Mammutgesetzes in verschiedene Einzelgesetze, letztlich dem Verbraucher dienen wird. Für ihn wird dieses Gesetz gemacht. Er hat ein Recht darauf, gewarnt und aufgeklärt zu werden. Dies aber ist nur durch größtmögliche Transparenz aller Maßnahmen zu erreichen. Eben das aber kann nur durch eine Aufteilung dieses Gesamtpomplexes in Teilbereiche verwirklicht werden.
    Weiter meine ich, daß für die Lösung, die meine Fraktion vorschlägt, noch zwei gewichtige Gründe sprechen. Erstens glaube ich, daß Einzelgesetze von den Behörden, die die Kontrollen durchzuführen haben, und den beteiligten Wirtschaftskreisen sicher leichter zu handhaben sein werden, als dies bei einem „Sammelgesetz" der Fall ist. Zum anderen halte ich es verfahrensmäßig für vorteilhafter, die kleine Lösung anzustreben, da bei einer Aufteilung in Einzelgesetze eine Neuregelung über einzelne Gegenstände vorab und beschleunigt durchgeführt werden kann.
    Neben diesen klar erkennbaren Vorteilen, die für die Gesetzesvorlage, wie sie meine Fraktion vorschlägt, sprechen, möchte ich noch auf einen Punkt des Entwurfs der Regierung hinweisen, der nachteilig ist. Die Gesetzesvorlage der Bundesregierung will nämlich trotz der bereits geschilderten Einwendungen umfassend sein. Ich behaupte, daß das sogenannte Reformwerk dieser Bundesregierung Stückwerk ist. Einmal hat im Bereich des Lebensmittelrechts die entscheidende Reform schon 1958 stattgefunden. Durch das Lebensmittelgesetz vom 19. Dezember 1958 wurden damals alle fremden Stoffe dem Verbotsprinzip unterstellt, d. h. sie dürfen nur insofern verwendet werden, als sie nach Überprüfung durch das Bundesgesundheitsamt auf dem Verordnungswege in sogenannte Positivlisten aufgenommen werden und einzeln ausdrücklich zugelassen sind.
    Zum anderen waren 1958 nur zwei Teilbereiche des Lebensmittelrechts unerledigt geblieben, nämlich die Novellierung des Lebensmittelstrafrechts und die Vereinheitlichung des Lebensmittelrechts. Hiervon ist in der Vorlage der Bundesregierung nur der erste Teil novelliert worden, während das zweite Problem aus den Vorschlägen der 1966 eingesetzten Reformkommission und auch aus dem Art. 4 des Reformentwurfs vom Bundeskabinett herausgestrichen wurde. Herausgestrichen wurde die Unterstellung aller Lebensmittel unter die Bestimmungen zum Schutze der Gesundheit unter Aufhebung der bisherigen Sondergesetze für einige Produktgruppen. Das bedeutet, die wichtigsten Sondergesetze werden aus der Aufhebungsliste des Art. 4 wieder herausgenommen, z. B. die Sondergesetze für Brot, Fett und Milch.
    Um dennoch die Gesetzesvorlage als großes Reformprojekt ausgeben zu können, wurden die Gesetzesabschnitte für Lebensmittel, Tabakerzeugnisse und deren Bedarfsgegenstände mit Abschnitten über zwar sehr reformbedürftige, aber völlig andersartige Produktgruppen wie kosmetische Mittel, Reinigungsmittel und sonstige Bedarfsgegenstände verbunden. Ansonsten sollen nach dem Willen der Bundesregierung gleichzeitig für wichtige Gruppen von Lebensmitteln deren Sondergesetze aufrechterhalten bleiben.
    Für diesen reformbedürftigen Bereich an „Ersatzgütern" wurde zwar seitens der jetzigen Regierung modernes Recht vorgesehen, aber die notwendige wissenschaftliche Vorarbeit, z. B. die Erstellung von Stofflisten, wird Jahre dauern. Selbst wenn man dem Willen der Koalitionsregierung folgte und das Gesetz vielleicht erst 1976 in Kraft setzte, wäre zwar die Sorge um die wissenschaftlich exakt fundierte Untermauerung des Gesetzes behoben, aber die anderen Bereiche, also Lebensmittel, Lebensmittelbedarfsgegenstände und Tabakerzeugnisse, müßten eine unnötige Zeitvergeudung bis zum Inkrafttreten des Gesamtgesetzes in Kauf nehmen.
    Zusammenfassend darf ich an das sachliche Verständnis der Damen und Herren der SPD/FDP-
    Koalition appellieren und sie bitten, mit uns für eine Aufteilung der Teilkomplexe zu plädieren.

    (Beifall bei der CDU/CSU.)