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ID0614002100

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  • tocInhaltsverzeichnis
    Deutscher Bundestag 140. Sitzung Bonn, Mittwoch, den 13. Oktober 1971 Inhalt: Verzicht des Abg. Dröscher auf die Mitgliedschaft und Eintritt des Abg. Büchner in den Bundestag 8089 A Wahl des Abg. Dr. Reischl als Mitglied des Europäischen Parlaments 8089 B Amtliche Mitteilungen . . . . . . . 8089 B Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Reform des Ehe- und Familienrechts (Drucksache VI/2577) — Erste Beratung —Jahn, Bundesminister . . . . . . 8090 D Dr. Mikat (CDU/CSU) . . . . . . 8099 C Hirsch (SPD) . . . . . . . . . 8107 B Frau Dr. Diemer-Nicolaus (FDP) . . 8113 A Hemfier, Minister des Landes Hessen 8117 B Erhard (Bad Schwalbach) (CDU/CSU) 8121 B Mündlicher Bericht des Petitionsausschusses über seine Tätigkeit gemäß § 113 Abs. 1 GO in Verbindung mit Sammelübersicht 26 des Petitionsausschusses über Anträge zu Petitionen und systematische Ubersicht über die beim Bundestag in der Zeit vom 20. Oktober 1969 bis 15. September 1971 eingegangenen Petitionen (Drucksache VI/2612) Scheu (SPD) 8122 A Entwurf eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 28. Mai 1969 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Türkei zur Änderung des Abkommens vom 30. April 1964 über Soziale Sicherheit (Drucksache V1/2430) ; Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Arbeit und Sozialordnung (Drucksache VI/2628) — Zweite und dritte Beratung — . . . . 8124 A Entwurf eines Gesetzes zur Änderung der Gesetze über die Gemeinschaftsaufgaben (Abg. Hirsch, Dichgans, Mertes, Dr. Müller [München] u. Gen.) (Drucksache VI/ 1058) ; Mündlicher Bericht des Haushaltsausschusses (Drucksache VI/2634) —Zweite und dritte Beratung — . . . . 8124 C Entwurf eines Gesetzes zur Neuordnung und Bereinigung des Rechts im Verkehr mit Wasch- und Reinigungsmitteln (CDU/ CSU) (Drucksache VI/2615) — Erste Beratung — in Verbindung mit Entwurf eines Gesetzes über den Verkehr mit Bedarfsgegenständen sowie technischen und chemischen Mitteln des täglichen Gebrauchs (CDU/CSU) (Drucksache VI/2616) — Erste Beratung —, mit Entwurf eines Gesetzes zur Neuordnung und Bereinigung des Rechts im Verkehr mit kosmetischen Mitteln, Kosmetikaverpackungen und Gegenständen zur Körperpflege (CDU/CSU) (Drucksache VI/2617) — Erste Beratung —, mit II Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 140. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 13. Oktober 1971 Entwurf eines Gesetzes zur Neuordnung und Bereinigung des Rechts im Verkehr mit Tabakerzeugnissen (CDU/CSU) (Drucksache VI/2618) — Erste Beratung —, mit Entwurf eines Gesetzes zur Neuordnung und Bereinigung des Rechts im Verkehr mit Lebensmitteln und Lebensmittel-Bedarfsgegenständen (CDU/CSU) — (Drucksache VI/2619) — Erste Beratung — Dr. Hammans (CDU/CSU) . . . . 8125 A Dr. Bardens (SPD) . . . . . . . 8125 D Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes zur Förderung der Rationalisierung im Steinkohlenbergbau (Drucksache VI/2666) — Erste Beratung — . . . . . 8126 B Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Bundeskindergeldgesetzes (Drucksache VI/2643) — Erste Beratung — 8126 C Entwurf eines Gesetzes zur Änderung der Reichsversicherungsordnung (Abg. Müller [Remscheid], Dr. Götz, Ruf und Fraktion der CDU/CSU) (Drucksache VI/2645) — Erste Beratung — . . . . . . . . . 8126 C Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gerichtskostengesetzes, der Bundesgebührenordnung für Rechtsanwälte und anderer Vorschriften (Drucksache VI/2644) — Erste Beratung — . . . . . . . . 8126 C Entwurf eines Gesetzes zur Ergänzung des Gesetzes zu dem Übereinkommen vom 24. Oktober 1956 über das auf Unterhaltsverpflichtungen gegenüber Kindern anzuwendende Recht (Drucksache V1/2652) — Erste Beratung — . . . . . . . . 8126 D Entwurf eines Gesetzes zu dem Vertrag vom 21. Mai 1971 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Argentinischen Republik über das Einlaufen von Reaktorschiffen in argentinische Gewässer und ihren Aufenthalt in argentinischen Häfen (Drucksache VI/2655) — Erste Beratung — . . . . . . . . . . . 8126 D Entwurf eines Gesetzes zu dem Vertrag vom 29. Januar 1971 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Portugiesischen Republik über die Benutzung portugiesischer Gewässer und Häfen durch N. S. „Otto Hahn" (Drucksache VI/2657) — Erste Beratung . . . . . 8127 A Entwurf eines Gesetzes zu dem Europäischen Übereinkommen vom 25. Oktober 1967 über die theoretische und praktische Ausbildung von Krankenschwestern und Krankenpflegern (Drucksache VI/2656) — Erste Beratung — .. . . . . . . . 8127 A Entwurf eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 14. Dezember 1970 über den Handelsverkehr mit den überseeischen Ländern und Gebieten betreffend die Erzeugnisse, die unter die Zuständigkeit der Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl fallen (Drucksache VI/2667) — Erste Beratung — 8127 A Antrag betr. Änderung der Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages (Abg. Dr. Evers, Dr. Häfele, Reddemann, Dr. Eyrich, Dr. Abelein, Dr. Riedl, [München] und Gen.) (Drucksache VI/2601) Dr. Evers (CDU/CSU) 8127 B Schriftlicher Bericht des Ausschusses für innerdeutsche Beziehungen über den Bericht der Bundesregierung über den Bezug von Zeitungen und Zeitschriften aus der DDR für das Jahr 1970 (Zeitungsbezugsbericht 1970) (Drucksachen VI/2028, VI/2613) 8129 A Entwurf eines Gesetzes zur Durchführung internationaler Abkommen sowie von Verordnungen, Entscheidungen und Richtlinien des Rates und der Kommission der Europäischen Gemeinschaften auf dem Gebiet des grenzüberschreitenden Güterkraftverkehrs (Drucksache VI/2521) ; Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Verkehr und für das Post- und Fernmeldewesen (Drucksache VI/2641) — Zweite und dritte Beratung — . . . 8129 B Schriftlicher Bericht des Finanzausschusses über den Vorschlag der Kommission der EG für eine Verordnung des Rates über die Gewährung einer besonderen Beihilfe für bestimmte als Zigarrendeckblätter verwendete Tabake (Drucksachen V1/2406, VI/2635) 8129 C Mündlicher Bericht des Innenausschusses über den Vorschlag der Kommission der Europäischen Gemeinschaften für eine Richtlinie (EWG) des Rates über die Erweiterung des Geltungsbereichs der Richtlinie (EWG) des Rates vom 25. Februar 1964 zur Koordinierung der Sondervorschriften für die Einreise und den Aufenthalt von Ausländern, soweit sie aus Gründen der öffentlichen Ordnung, Sicherheit oder Gesundheit gerechtfertigt sind, auf die Arbeitnehmer, die von dem Recht, nach Beendigung einer Beschäftigung im Hoheitsgebiet eines Mitgliedstaates verbleiben zu können, Gebrauch machen (Drucksachen VI/2234, VI/2671) . . . . 8129 D Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Wirtschaft über die Vorschläge der EG-Kommission für Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 140. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 13. Oktober 1971 III eine Verordnung (EWG) des Rates zur Ausdehnung des Anhangs der Verordnung (EWG) Nr. 109/70 des Rates zur Festlegung einer gemeinsamen Regelung für die Einfuhr aus Staatshandelsländern auf weitere Einfuhren (1. Erweiterung um Teilpositionen) eine Verordnung (EWG) des Rates zur Ausdehnung des Anhangs der Verordnung (EWG) Nr. 109/70 des Rates vom 19. Dezember 1969 zur Festlegung einer gemeinsamen Regelung für die Einfuhr aus Staatshandelsländern auf weitere Einfuhren (2. Erweiterung um Teilpositionen) eine Verordnung (EWG) des Rates zur Aufnahme weiterer Waren in die im Anhang I der Verordnung (EWG) Nr. 1025/ 70 des Rates zur Festlegung einer gemeinsamen Regelung für die Einfuhr aus dritten Ländern aufgeführte Liste (Drucksachen VI/2506, VI/2510, VI/2507, VI/2674) 8130 A Beratung des Berichts der Bundesregierung über den Stand der Unfallverhütung und das Unfallgeschehen in der Bundesrepublik für das Jahr 1970 (Unfallverhütungsbericht 1970) (Drucksache VI/2590) . . . 8130 B Ubersicht 9 des Rechtsausschusses über die dem Bundestag zugeleiteten Streitsachen vor dem Bundesverfassungsgericht (Drucksache VI/2621) 8130 B Fragestunde (Drucksache VI/2680) Fragen der Abg. Frau Lauterbach (SPD) : Maßnahmen zum Schutze deutscher Entwicklungshelfer — Abschluß von Hausratversicherungen Frau Freyh, Parlamentarischer Staatssekretär 8130 C, D, 8131 A, B, C, D Frau Lauterbach (SPD) . 8130 D, 8131 B, D Josten (CDU/CSU) 8131 A, D Matthöfer (SPD) . . . . . . . 8131 B Frage des Abg. Dr. Riedl (München) (CDU/CSU) : Behinderung der Polizei und des Roten Kreuzes durch Schaulustige bei Unfällen und strafbaren Handlungen Genscher, Bundesminister 8132 A, B, C, D Dr. Riedl (München) (CDU/CSU) . . 8132 B Vogt (CDU/CSU) . . . . . . . . 8132 C Fragen des Abg. Picard (CDU/CSU) : Entwicklung der Diebstahlskriminalität bei Männern und Frauen — Pressemeldungen über Freisprüche von Damen bestimmter Gesellschaftskreise Genscher, Bundesminister 8133 A, B, C, D, 8134 A, B, C, D, 8135 A Picard (CDU/CSU) . . 8133 B, D, 8134 D Varelmann (CDU/CSU) . . . . . 8133 C Matthöfer (SPD) . . . . 8133 D, 8135 A Baier (CDU/CSU) 8134 A Dr. Fuchs (CDU/CSU) 8134 B Schwabe (SPD) . . . . . . . 8134 C Dr. Früh (CDU/CSU) 8134 C Frage des Abg. Dr. Wittmann (München) (CDU/CSU) : Pressemeldungen über geheimdienstliche Tätigkeit von Angehörigen der sowjetischen Botschaft in der Bundesrepublik Genscher, Bundesminister . . . 8135 B, C Dr. Wittmann (München) (CDU/CSU) 8135 C Leicht (CDU/CSU) 8135 C Frage des Abg. Dr. Mende (CDU/CSU) : Verbesserung der verkehrsmäßigen Erschließung des Zonenrandgebiets Rosenthal, Parlamentarischer Staatssekretär . 8135 D, 8136 A, B, C, D, 8137 A Dr. Mende (CDU/CSU) . . . . . 8136 A Fritsch (SPD) . . . . . . . . . 8136 A Dr. Fuchs (CDU/CSU) 8136 B Leicht (CDU/CSU) . . . . . . 8136 C Niegel (CDU/CSU) 8136 D Schmidt (Braunschweig) (SPD) . . 8137 A Weigl (CDU/CSU) 8137 A Fragen des Abg. Bittelmann (CDU/CSU) : Entwicklung des Pro-Kopf-Einkommens in der Landwirtschaft und in anderen Wirtschaftsbereichen im Jahre 1970 Rosenthal, Parlamentarischer Staatssekretär 8137 B, C, D 8138 A, C, D Bittelmann (CDU/CSU) . . . 8137 C, D Kiechle (CDU/CSU) 8138 A, D Löffler (SPD) 8138 A Dr. Schmid, Vizepräsident . . . 8138 B Lensing (CDU/CSU) 8138 B Dr. Früh (CDU/CSU) 8138 B, C IV Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 140. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 13. Oktober 1971 Frage des Abg. Leicht (CDU/CSU) Erhöhung des Lebenshaltungskostenindex Rosenthal, Parlamentarischer Staatssekretär . 8138 D, 8139 A, B, C, D, 8140 A, B Leicht (CDU/CSU) . . 8138 D, 8139 A, B Schulte (Schwäbisch Gmünd) (CDU/CSU) . . . . . . . . . 8139 C Haase (Kassel) (CDU/CSU) . . . . 8139 D Dr. Schmid, Vizepräsident . . . . 8140 C Vogt (CDU/CSU) . . . . . . . . 8140 A Dr. Arndt (Hamburg) (SPD) . . . . 8140 B Fragen des Abg. Vogt (CDU/CSU) : Einseitige Erhöhung der Versicherungssumme bei Hausratversicherungen durch die Versicherer Rosenthal, Parlamentarischer Staatssekretär . . . . . . . . 8140 D Frage des Abg. Weigl (CDU/CSU) : Unterbringung des Gesamtdeutschen Instituts im Gebäude des früheren Reichsversicherungsamts in Berlin Hermsdorf, Parlamentarischer Staatssekretär . . . . . . . 8141 A, B Weigl (CDU/CSU) . . . . . . . 8141 B Frage des Abg. Weigl (CDU/CSU) : Neubaupläne für das Bundesinstitut für Berufsbildungsforschung in Berlin Hermsdorf, Parlamentarischer Staatssekretär . . . . . . . . 8141 C Fragen des Abg. Ruf (CDU/CSU) : Steuerausfall nach Art. 4 des CDU/ CSU-Entwurfs eines Gesetzes über die Öffnung der gesetzlichen Rentenversicherung für Selbständige Hermsdorf, Parlamentarischer Staatssekretär . . . . . . . . 8141 D Ruf (CDU/CSU) . . . . 8141 D, 8142 A Fragen des Abg. Höcherl (CDU/CSU): Abgeltung der von der Post der „DDR" bis zum 31. Dezember 1966 erbrachten Mehrleistungen aus Mitteln des Bundeshaushalts Hermsdorf, Parlamentarischer Staatssekretär . . . . 8142 A, B, C, D Höcherl (CDU/CSU) 8142 B, C Dr. Wittmann (München) (CDU/CSU) 8142 D Nächste Sitzung 8142 D Anlagen Anlage 1 Liste der beurlaubten Abgeordneten . . 8143 A Anlage 2 Schriftliche Antwort auf die Mündlichen Fragen des Abg. Dr. Artzinger (CDU/ CSU) betr. Klage der Europäischen Kommission gegen das Benzinbleigesetz . . 8143 C Anlage 3 Schriftliche Antwort auf die Mündlichen Fragen des Abg. Dr. Schmitt-Vockenhausen (SPD) betr. Einrichtung einer Datenbank und internationale Zusammenarbeit auf dem Gebiet der Datenbank- und Informationssysteme . . . . . . . . 8143 D Anlage 4 Schriftliche Antwort auf die Mündliche Frage des Abg. Härzschel (CDU/CSU) betr. Verlängerung der Regelung bezüglich Aufbaudarlehen nach dem LAG . . 8144 B Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 140. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 13. Oktober 1971 8089 140. Sitzung Bonn, den 13. Oktober 1971 Stenographischer Bericht Beginn: 9.01 Uhr
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    Anlage 1 Liste der beurlaubten Abgeordneten Abgeordnete(r) beurlaubt bis einschließlich Dr. Ahrens 15. 10. Dr. Aigner * 15. 10. Dr. Althammer 15. 10. Dr. Artzinger * 14. 10. Dr. Barzel 13. 10. Dr. Beermann 3. 12. Behrendt * 15. 10. Bewerunge 16. 10. Dr. Birrenbach 15. 10. Blumenfeld 15. 10. Frau von Bothmer 15. 10. Dichgans 15. 10. Dr. Dittrich * 15. 10. Dr. von Dohnanyi 15. 10. Frehsee 13. 10. Frau Geisendörfer 13. 10. Gerlach (Emsland) * 15. 10. Freiherr von und zu Guttenberg 22. 10. Haar (Stuttgart) * 13. 10. Häussler 15. 10. Dr. Hallstein 15. 10. von Hassel 15. 10. Horten 24. 10. Dr. Hupka 15. 10. Dr. Jahn (Braunschweig) * 14. 10. Klinker * 13. 10. Dr. Koch * 15. 10. Kriedemann * 13. 10. Freiherr von Kühlmann-Stumm 13. 10. Lenzer 14. 10. Dr. Löhr * 15. 10. Lotze 15. 10. Dr. Marx (Kaiserslautern) 15. 10. Meister * 13. 10. Memmel * 15. 10. Müller (Aachen-Land) * 15. 10. Dr. Müller-Emmert 13. 10. Frau Dr. Orth 18. 10. Dr. Probst 14. 10. Richarts * 13. 10. Riedel (Frankfurt) * 13. 10. Rasner 22. 10. Prinz zu Sayn-Wittgenstein-Hohenstein 15. 10. Schirmer 13. 10. Dr. Schulz (Berlin) 13. 10. Dr. Schwörer * 14. 10. Dr. Sperling 15. 10. Dr. Warnke 15. 10. Wienand 15. 10. Wolfram * 13. 10. Urlaubsanträge Dr. Prassler 15. 11. * Für die Teilnahme an Sitzungen des Europäischen Parlaments Anlagen zum Stenographischen Bericht Anlage 2 Schriftliche Antwort des Bundesministers Genscher vom 13. Oktober 1971 auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Artzinger (CDU/CSU) (Drucksache VI/2680 Fragen A 3 und 4) : Kann die Bundesregierung entsprechend ihren seinerzeitigen Äußerungen bei Behandlung des Gesetzentwurfs zur Verringerung des Bleigehalts im Benzin in den zuständigen Ausschüssen noch annehmen, daß sie nicht mit einer Klage beim Europäischen Gerichtshof zu rechnen brauche, nachdem das zuständige Mitglied der Europäischen Kommission in einer Pressekonferenz geäußert hat, daß die Kommission alle ihr zur Verfügung stehenden Instrumente gegen dieses Gesetz benutzen werde? Wie konnte dieses Mißverständnis entstehen? Die Deutsche Vertretung in Brüssel hat das Kabinett von Kommissar Spinelli angesprochen und folgende Auskunft erhalten: Kommissar Spinelli erinnerte sich an keine Pressekonferenz, auf der er zum deutschen Benzinbleigesetz eine Erklärung obigen Inhalts abgegeben hätte. Er habe sich auch sonst nie in dem Sinne geäußert, daß er alle ihm zur Verfügung stehenden Mittel gegen das Gesetz nutzen wolle. Die Kommission wolle jedoch alles tun, um die Folgen, die das Benzinbleigesetz für das Funktionieren des Gemeinsamen Marktes haben könnte, zu neutralisieren und eine Gemeinschaftslösung für dieses wichtige und dringliche Problem zu erreichen. Andererseits hat sich Kommissar Spinelli bekanntlich vor Verabschiedung des Benzinbleigesetzes mit dem Wunsch an die Bundesregierung gewandt, sie möge sich für eine Aussetzung der Verkündung des Benzinbleigesetzes einsetzen. Es entzieht sich natürlich meiner Kenntnis, ob das Antwortschreiben des Bundesministers des Auswärtigen Herrn Spinelli in irgendeiner Weise beeinflußt hat. Anlage 3 Schriftliche Antwort des Bundesministers Genscher vom 13. Oktober 1971 auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Schmitt-Vockenhausen (SPD) (Drucksache VI/2680 Fragen A 5 und 6) : Zu welchem Zeitpunkt wird nach Auffassung der Bundesregierung die in ihrer Antwort vom 23. September 1971 auf meine Mündliche Anfrage vom 23. August 1971 vorgesehene Einrichtung einer Datenbank erfolgen? Was gedenkt die Bundesregierung zu tun, uni die Schaffung einer solchen Einrichtung auf internationaler Ebene anzuregen? Das vorgesehene automatisierte Informationssystem für die Bundesregierung und Bundesverwaltung erfordert eine Gesamtkonzeption, nach der Teildatenbanken für die verschiedenen Informationsbedürfnisse geschaffen und koordiniert sowie Prioritäten für den weiteren Ausbau gesetzt werden können. Diese Gesamtkonzeption wird z. Z. in der Koordinierungs- und Beratungsstelle der Bundesregierung für die elektronische Datenverarbeitung in der Bundesverwaltung, die in meinem Hause ein- 8144 Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 140. Sitzung, Bonn, Mittwoch, den 13. Oktober 1971 gerichtet ist, erarbeitet. Daneben befinden sich bereits einzelne Teilbereiche in der Planung und Durchführung. Der Fortgang dieser Arbeiten hängt wesentlich davon ab, ob das erforderliche Fachpersonal und die benötigten Haushaltsmittel zeitgerecht zur Verfügung stehen. . Schon jetzt läßt sich übersehen, daß für den Gesamtausbau des Systems ein längerer Zeitraum benötigt wird. Dabei sind entsprechend den noch festzulegenden Prioritäten einzelne Teilbereiche vorrangig zu berücksichtigen. Die Bundesregierung ist grundsätzlich zu einer internationalen Zusammenarbeit auf dem Gebiete der Datenbank- und Informationssysteme bereit. Das gilt sowohl für die in meiner Schriftlichen Antwort vom 23. September 1971 angesprochenen Katastrophenhilfe im Ausland als auch für andere geeignete Fachbereiche der öffentlichen Verwaltung. Für die internationale Katastrophenhilfe wollen UNO und NATO auf der Grundlage auch künftig bilateraler Hilfeleistung die Rolle von Informationszentren übernehmen. Die Planungen befinden sich noch in einem frühen Vorbereitungsstadium. Auch für andere Verwaltungsaufgaben bestehen lediglich erste Ansätze zu einer internationalen Zusammenarbeit bei der Planung und Durchführung von Datenbank- und Informationssystemen. Die Bundesregierung wird die weitere Entwicklung sorgfältig beobachten, sich über die Planungen informieren und prüfen, ob und ggf. welche Anregungen zweckmäßig erscheinen. Anlage 4 Schriftliche Antwort des Bundesministers Genscher vom 13. Oktober 1971 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Härzschel (CDU CSU) (Drucksache VI/2680 Frage A 11): 1st der Bundesregierung bekannt, daß noch eine große Zahl von Anträgen für Aufbaudarlehen nach dem LAG vorliegt, und ist die Bundesregierung bereit, die zum 31. Dezember 1971 auslaufende Regelung für weitere zwei Jahre zu verlängern? Es ist der Bundesregierung bekannt, daß bei den Ausgleichsbehörden noch Anträge auf Aufbaudarlehen vorliegen. Unabhängig davon, daß ein Teil dieser Anträge von Spätberechtigten stammt und deshalb auf Grund der Sonderregelung des § 323 Abs. 8 LAG auch nach dem 31. Dezember 1971 bedient werden kann, ist die Tatsache, daß Anträge vorliegen, für sich allein nicht dafür entscheidend, ob die zum 31. Dezember 1971 auslaufende Regelung verlängert werden soll. Die Bundesregierung sieht sich nicht in der Lage, in dem auf Grund der Entschließung des Deutschen Bundestages vom 11. November 1970 noch in diesem Jahr von ihr vorzulegenden Entwurf eines 25. Änderungsgesetzes zum Lastenausgleichsgesetz eine Regelung vorzuschlagen, die eine Bereitstellung von Darlehnsmitteln für weitere 3 Rechnungsjahre vorsieht. Sie geht dabei von der Erwägung aus, daß in diesem Stadium der Abwicklung des Lastenausgleichs die Erfüllung der Hauptentschädigung den Vorrang haben muß und daß die weitere Bereitstellung von Mitteln für die Gewährung von Aufbaudarlehen zwangsläufig zu einer Kürzung der für die Hauptentschädigung sonst verfügbaren Mittel führen würde. Nach der gegenwärtigen Finanzsituation des Ausgleichsfonds könnten die für Aufbaudarlehen erforderlichen Mittel in Höhe von je 100 Millionen DM in den Jahren 1972, 1973 und 1974 nur durch Aufnahme weiterer Kredite beschafft werden. Abgesehen davon, daß von vornherein 300 Millionen DM für die Abwicklung der Hauptentschädigung ausfallen würden, entstünden dem Ausgleichsfonds aus der Kreditaufnahme zusätzliche Kosten für Zinsen in Höhe von etwa 225 Millionen DM.
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Benno Erhard


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU/CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die Rede des Herrn Landesjustizministers Hemfler veranlaßt mich zu einigen Bemerkungen.
    Erstens. Ich bedauere außerordentlich, daß der Herr Minister glaubte, von weltanschaulichen Unterschieden, die hier relevant seien, sprechen zu müssen. Das hat niemand vorher getan, weil es völlig sachfremd ist und unterschwellig etwas hier hineinbringt, was nicht hierhergehört.

    (Beifall bei der CDU/CSU.)

    Zweitens. Der Minister hat die Generalklausel mit dem Ziel angegriffen, eine höhere Gerechtigkeit und eine größere Vorherbestimmbarkeit erzielen zu können. Einiges von dem, was er hier an Kritik angebracht hat, ist richtig. Das kann niemand übersehen.
    Das Problem aber, Herr Hemfler, liegt nicht in der Richtung, nun einfach eine Fristenlösung bei einer Generalklausel herbeizuführen, sondern es liegt darin, daß derjenige, der aus der Ehe zu Unrecht oder ohne beim anderen Anlaß gefunden zu haben, herausstrebt, sich auf sein eigenes Fehlverhalten berufen und damit ohne Fristen 'aus der Ehe heraus kann. Das ist das große Problem, und das ist das eventuelle Unrecht.

    (Abg. Vogel: Das kennt aber nicht jeder!)

    Sie tun so, Herr Hemfler, als könnten das Ehescheidungsrecht und das Folgerecht vollständig losgelöst vom Verhalten der Partner, also der Ehegatten, gewertet, gesehen und gelöst werden. Herr Justizminister Jahn hat dankenswerterweise gesagt, daß diese Lupenreinheit des Systems zu Ungerechtigkeiten führen muß, die vermieden werden sollen. Gleiches hat auch Herr Professor Mikat hier gesagt.
    Ich kann nur sagen: Schauen Sie sich den Entwurf einmal genauer an den Stellen an, gegen die Sie sich nicht gewendet haben! Wie wollen Sie die Frage, bei welchem der geschiedenen Ehegatten die Kinder am besten aufgehoben wären, prüfen und eine entsprechende Lösung finden, ohne das Verhalten der Ehegatten irgendwie zu prüfen und zu werten? Unter welchen Gesichtspunkten wollen Sie das werten, nur unter materiellen oder auch unter solchen, die weit jenseits der materiellen Dinge liegen?
    Wie wollen Sie das Problem der Herstellungsklage, die im Gesetz nach wie vor vorgesehen und die Grundlage für den Schutz der Ehe, nicht nur für das Zurückholen ist, im praktischen Verfahren lösen, ohne das Verhalten der Ehegatten zu prüfen?
    Ich bin der Auffassung, daß wir klar und deutlich die Problematik erkennen und nicht so tun sollten, als gäbe es sie nicht.

    (Beifall bei der CDU/CSU.)

    Ein Letztes, Herr Minister Hemfler. Sie haben heute praktisch gegen den eigenen Entwurf der Landesregierung, der im Bundesrat vorgetragen und schriftlich vorgelegt worden ist, argumentiert.

    (Abg. Vogel: Vielleicht ist der schon überholt!)

    In § 1556 in der Fassung des Entwurfs des Landes Flessen steht drin, daß die Ehe auch vor Ablauf der Fristen geschieden werden kann, nämlich dann, wenn ein Grund im Verhalten des anderen die Veranlassung zur Scheidung ist. Ist das Verschuldensprüfung? Ist das Verschuldenselement oder nicht? Oder wollen Sie auch von diesem Vorschlag, den die Landesregierung im Bundesrat eingebracht hat, heute hier Abstand nehmen? Etwas mehr Klarheit und Ehrlichkeit auch vor diesem Hause würden der Landesregierung besser anstehen.

    (Beifall bei der CDU/CSU.)



Rede von Dr. Hermann Schmitt
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)
Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Ich schließe die erste Beratung. Es wird vorgeschlagen, den Entwurf auf Drucksache VI/2577 dem Rechtsausschuß — federführend —, dem Ausschuß für Arbeit und Sozialordnung und dem Ausschuß für Jugend, Familie und Gesundheit — mitberatend — zu überweisen. Der Innenausschuß wird sich darauf beschränken, im Hinblick auf die angesprochenen Materien gutachtlich Stellung zu nehmen. — Ich sehe



Vizepräsident Dr. Schmitt-Vockenhausen
keine Änderungsanträge. Dem Vorschlag des Altestenrates wird entsprochen.
Ich rufe Punkt 3 der Tagesordnung auf:
a) Mündlicher Bericht des Petitionsausschusses (2. Ausschuß) über seine Tätigkeit gemäß § 113 Abs. i der Geschäftsordnung Berichterstatter: Abgeordneter Scheu
b) Beratung der Sammelübersicht 26 des Petitionsausschusses (2. Ausschuß) über Anträge zu Petitionen und systematische Übersicht über die beim Deutschen Bundestag in der Zeit vom 20. Oktober 1969 bis 15. September 1971 eingegangenen Petitionen
— Drucksache VI/2612 —
Zur Berichterstattung erteile ich dem Herrn Abgeordneten Scheu das Wort.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Adolf Scheu


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ihnen liegt die Drucksache VI/2612 mit einer systematischen Übersicht über die beim Deutschen Bundestag in der Zeit vom 20. Oktober 1969 bis zum 15. September 1971 eingegangenen Petitionen vor. Wie Sie daraus ersehen können, haben die zurückliegenden Sommermonate keinesfalls einen Rückgang der Eingänge bewirkt. Vielmehr ist wie schon in den Vorjahren gerade in den Monaten Juni und Juli ein besonders starker Anstieg zu verzeichnen. Es scheint fast so, als nähmen sich manche Bundesbürger im Urlaub die Zeit, ihre Sorgen und Nöte zu formulieren. In der Zeit vom 1. Juni bis zum 15. September erreichten den Petitionsausschuß insgesamt 3004 Neueingänge. Die Ausschußmitglieder erhielten auch während der Parlamentsferien regelmäßig die zum Teil recht umfangreichen grauen Mappen zur Bearbeitung von Einzeleingängen.
    Die Mitarbeit im Petitionsausschuß bietet nicht sehr viele Chancen, einen politischen Blumentopf zu gewinnen, und das halte ich für gut so. Warum sollten sich nicht auch in Bonn Mitglieder dieses Hohen Hauses in besonderem Maße um die Nöte und Schwierigkeiten einzelner Bürger kümmern müssen, zumal solche persönlichen Nöte häufig Zusammenhänge mit Lücken oder Unvollständigkeiten der Gesetze haben, die hier gemacht wurden? Das ist eine schöne Aufgabe, die ich persönlich nicht gern missen würde. Ich weiß, daß es meinen Kollegen im Petitionsausschuß trotz aller Terminschwierigkeiten genauso geht.
    Die Eingänge im Bereich der Sozialversicherung stehen wie schon lange im Vordergrund. Hier findet die in letzter Zeit auf diesem Gebiet besonders gesteigerte Aktivität der Exekutive und der Bundesregierung ein lebhaftes Echo. Anknüpfungspunkte sind die im Parlament behandelten oder in der Beratung befindlichen Vorlagen zur Rentengesetzgebung, der dem Ausschuß für Arbeit und Sozialordnung vorliegende Rentenbericht der Bundesregierung und der von der Bundesregierung angekündigte Entwurf eines Gesetzes zur Weiterentwicklung der gesetzlichen Rentenversicherung. Vornehmlich angesprochen werden von den Einsendern die Probleme der flexiblen Altersgrenze und der Anhebung von Klein- und Kleinstrenten, in erster Linie aber die Frage, ob man die Renten im Jahre 1972 um einen höheren Prozentsatz erhöhen könnte, als dies in dem kürzlich verabschiedeten 14. Rentenanpassungsgesetz vorgesehen ist. Gegenwartsaufbesserung, also eine Hilfe für heute, ist verständlicherweise manchem Rentner näher, leichter faßbar und zugänglicher als die weiterschauende Rentenstabilitätspolitik der Bundesregierung und die in die Zukunft weisende und die Zukunft sichernde laufende Maßnahme.
    Wir müssen uns vielfach darauf beschränken, die Petenten über den Stand .der Reformbemühungen, über die wichtigsten in der Diskussion vorgebrachten Argumente und insbesondere über die die parlamentarische Entscheidung tragenden Gründe der Gesetze aufzuklären. Auch das ist allerdings eine Aufgabe, die man nicht gering schätzen sollte. Durch diese Art der Einzelaufklärung ist dem gegenüber der Vielzahl von Gesetzen und von teilweise für ihn unverständlichen und unvollständigen Publikationen über bevorstehende Gesetzesänderungen hilflosen Bürger schon weitgehend geholfen.
    Eine ganze Reihe geeigneter Petitionen zu den genannten Gesetzen wurden aber auch dem Ausschuß für Arbeit und Sozialordnung oder der Bundesregierung als Material überwiesen, um die mit der Prüfung der jeweils angesprochenen Probleme gegenwärtig befaßten Instanzen auf die im Rahmen von Petitionen aus der Bevölkerung geäußerten Wünsche und Vorstellungen aufmerksam zu machen.
    Erlauben Sie mir, Ihnen ein spezielles Problem vorzutragen, das den Ausschuß auf Grund verschiedener Eingaben schon seit längerer Zeit beschäftigt, bisher aber noch nicht abschließend geklärt ist. Das ist die unterschiedliche Behandlung von Weihnachtszuwendungen bei der Feststellung des Berufsschadens und des Schadensausgleiches in der Kriegsopferversorgung. Nicht ohne Berechtigung wird darauf hingewiesen, daß Weihnachtszuwendungen und ähnliche einmalige Leistungen des Arbeitgebers einerseits — soweit sie einen bestimmten Mindestbetrag übersteigen — als derzeitiges Bruttoeinkommen angerechnet werden, andererseits aber bei der Feststellung des Vergleichseinkommens, das der Beschäftigte ohne die Beschädigung heute verdienen würde, unberücksichtigt bleiben.
    Wie die parlamentarische Prüfung gezeigt hat, liegt der geltenden Regelung zwar eine Reihe beachtlicher, hier im einzelnen nicht zu erörternder Gesichtspunkte zugrunde, die einer befriedigenden Lösung erhebliche Schwierigkeiten entgegenstehen lassen; gleichwohl sah sich der Petitionsausschuß schon vor längerer Zeit veranlaßt, der Bundesregierung eine einschlägige Petition zur Erwägung zu überweisen. In ihrer Antwort auf den entsprechenden Beschluß des Bundestages sah sich die Bundesregierung zwar nicht in der Lage, entsprechend den Überlegungen des Petitionsausschusses eine andere Berechnung des vergleichbaren Durchschnittseinkommens vorzuschlagen, erklärte sich aber bereit, sich um eine befriedigende Lösung über eine Modifizierung der Bestimmungen über die Feststellung



    Scheu
    des derzeitigen Einkommens zu bemühen. Wir hoffen sehr, daß in dieser Richtung bald etwas geregelt wird.
    Meine Damen und Herren, bei der vierteljährlichen Rückschau auf seine Arbeit blickt der Petitionsausschuß verständlicherweise besonders gern auf die positiv erledigten Eingaben. Natürlich ist es immer besonders erfreulich, wenn Änderungen erreicht werden, die dem Wohle vieler Mitbürger dienen. Manchmal sind es aber auch Einzelfälle, deren Ergebnis uns unsere Arbeit lohnenswert erscheinen läßt. So gelang es kürzlich der Zentralstelle für Petitionen und Eingaben, durch langwierige und intensive Bemühungen gegenüber ursprünglich ablehnenden Entscheidungen der zuständigen Bundesministerien bzw. obersten Bundesbehörden in einem Falle einem Petenten wegen Schadens an einer Rheininsel zu 170 000 DM zu verhelfen und in einem anderen Fall eine Beihlfe zum Lebensunterhalt rückwirkend von 1966/67 zu erwirken.
    Es gab noch einen besonderen Fall, der erst in der letzten Sitzung des Petitionsausschusses behandelt wurde und dessen augenblickliche Regelung entsprechend den geltenden Vorschriften uns allen äußerst unbefriedigend erschien. Es handelt sich um einen Freiwilligen der Bundeswehr, der unverschuldet einen Unfall erlitten hat, der zu seiner Erblindung führte. Er beklagt sich in seiner Eingabe darüber, daß er und vergleichbare Wehrdienstbeschädigte — also Schwerbeschädigte nicht wie Schwerkriegsbeschädigte den roten Schwerbeschädigtenausweis erhalten, der bei der Bundesbahn zu einer Benutzung der ersten Wagenklasse mit einer Fahrkarte der zweiten Wagenklasse berechtigt.
    Wie unsere Prüfungen ergeben haben, beruht die genannte Vergünstigung nicht auf einer gesetzlichen Vorschrift, sondern auf einer Tarifstelle der Deutschen Bundesbahn. Der Gesetzgeber selbst hat nur die unentgeltliche Beförderung bestimmter Behinderter im Nahverkehr, nicht aber im Fernverkehr geregelt. Die Bundesbahn hat sich aber trotz entsprechender Anregungen des Bundesarbeitsministers bisher nicht in der Lage gesehen, durch eine entsprechende Erweiterung der Tarifstelle die erwähnte Vergünstigung auch Schwerbeschädigten der Bundeswehr einzuräumen. Sie verweist einmal auf ihre schwierige Finanzlage, zum anderen aber auch darauf, daß die ursprünglich ganz anders gemeinte Vergünstigung für Schwerkriegsbeschädigte bereits im Auslaufen sei. Sie sei 1917 in der Form eingeführt worden, daß Schwerkriegsbeschädigte mit Fahrtausweisen für die vierte Wagenklasse, die weitgehend eine Stehklasse war, die Möglichkeit hatten, die dritte Klasse zu benutzen, und 1928 dahin abgeändert worden, daß mit den Ausweisen der dritten Wagenklasse die gepolsterte zweite Wagenklasse benutzt werden konnte. Bei Abschaffung der dritten Wagenklasse im Jahre 1956 habe man erwogen, die Vergünstigung überhaupt aufzuheben, sich aber schließlich wegen des kleiner werdenden Personenkreises zu einer Beibehaltung entschlossen. Zahlreiche Bemühungen, auch andere Behindertengruppen in gleicher Weise zu begünstigen, seien von der inzwischen selbständigen Bundesbahn abgelehnt worden.
    Zu berücksichtigen sei in diesem Zusammenhang auch eine EWG-Verordnung, der zufolge soziale Vergünstigungen abzubauen seien; wenn sie beibehalten würden, müsse die Regierung für die Fahrgeldausfälle aufkommen. Die Bundesbahn erhalte hiernach von der Bundesregierung bereits etwa 1,1 Milliarden DM für die Aufrechterhaltung derartiger Vergünstigungen. Die Übernahme der Kosten der hier angesprochenen Vergünstigung sei noch nicht geregelt und werde aus den erwähnten Gründen seitens der Bundesregierung skeptisch beurteilt, zumal sie in Europa sonst nicht üblich sei; sie werde wohl wegen ihres Auslaufens für den bisher begünstigten Personenkreis von der Bundesbahn von sich aus beibehalten, aber nicht mehr auf weitere Personenkreise ausgedehnt werden.
    Meine Damen und Herren, so ist die jetzige Sachlage, wie wir sie mit den Vertretern der Bundesregierung und der Deutschen Bundesbahn eingehend erörtert haben. Der Ausschuß war von dem Ergebnis aber nicht befriedigt. Zunächst hätte er es im Zuge der sozialen Fortentwicklung für wünschenswert gehalten, wenn alle Schwerbehinderten in den Genuß einer solchen Vergünstigung kommen könnten. Selbst wenn man diese sozialen Erwägungen völlig außer Betracht läßt, so bleibt in bezug auf den hier angesprochenen Personenkreis der im Dienste der Bundeswehr Beschädigten darüber hinaus ein Moment der Ungleichbehandlung bestehen, das behoben werden sollte. Wenn man die dem Kriegsbeschädigten gewährte Bevorzugung damit begründet, daß diese ihre Beschädigung in Erfüllung einer Kriegsdienstpflicht und im Dienste der Volksgemeinschaft erlitten hätten, so muß dies unseres Erachtens ebenso für die Beschädigten der Bundeswehr gelten, auch wenn diese ihre Verletzung nicht während eines Krieges erlitten haben. Eine Gleichstellung dieses eingeschränkten Personenkreises müßte nach Meinung des Ausschusses, die offenbar auch vom Arbeitsministerium geteilt wird, bei gutem Willen ohne nennenswerte finanzielle Belastung möglich sein, da es sich nur um einen Kreis von schätzungsweise 200 bis 250 Personen handeln dürfte.
    Der Petitionsausschuß hat daher vorgeschlagen, die Eingabe der Bundesregierung zur Berücksichtigung zu überweisen in der Hoffnung, daß sich schon bald eine zufriedenstellende Lösung erreichen läßt.
    Dem Ausschuß bedeutet es ein Kreuz, daß er zahlreiche Eingaben ohne positiven Bescheid lassen muß, obwohl er weiß, daß man dadurch manchem menschlichen Problem nicht gerecht wird und vielleicht Bitterkeit oder gar das Gefühl, ungerecht behandelt zu werden, erzeugt. Deshalb möchte auch ich — wie Kollege Hansen im März und Kollege Hussing im Juni dieses Jahres sehr deutlich betonen, wie dringend notwendig es ist, endlich zu einer gesetzlichen Erweiterung der Befugnisse des Petitionsausschusses zu kommen. Ohne das Recht auf Anhörung des Petenten und beteiligter Personen, ohne Recht auf Akteneinsicht bei Verwaltung und Regierung



    Scheu
    und ohne gelegentliche Hilfe durch Gerichte bleibt diese Arbeit für unsere Bürger Stückwerk.
    Es gibt in diesem Hause viel guten Willen und noch mehr gute Worte zu diesem Thema. Erlauben Sie mir aber, daß ich an die Frauen und Männer, die in diesem Hause besondere Verantwortung tragen und hier — wie ich meine: zu Recht — auf den vordersten Bänken sitzen, appelliere, in den nächsten Monaten — aber wirklich in den nächsten Monaten — dafür zu sorgen, daß etwas geschieht. Sie wissen genau, daß der Petitionsausschuß allein nicht die Mittel in der Hand hat, um konkrete gesetzliche Schritte einzuleiten.
    Abschließend bitte ich Sie, meine Damen und Herren, den Ihnen in der Sammelübersicht 26 vorliegenden Anträgen des Petitionsausschusses zu den einzelnen Petitionen zuzustimmen.

    (Beifall.)