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ID0614001900

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    Deutscher Bundestag 140. Sitzung Bonn, Mittwoch, den 13. Oktober 1971 Inhalt: Verzicht des Abg. Dröscher auf die Mitgliedschaft und Eintritt des Abg. Büchner in den Bundestag 8089 A Wahl des Abg. Dr. Reischl als Mitglied des Europäischen Parlaments 8089 B Amtliche Mitteilungen . . . . . . . 8089 B Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Reform des Ehe- und Familienrechts (Drucksache VI/2577) — Erste Beratung —Jahn, Bundesminister . . . . . . 8090 D Dr. Mikat (CDU/CSU) . . . . . . 8099 C Hirsch (SPD) . . . . . . . . . 8107 B Frau Dr. Diemer-Nicolaus (FDP) . . 8113 A Hemfier, Minister des Landes Hessen 8117 B Erhard (Bad Schwalbach) (CDU/CSU) 8121 B Mündlicher Bericht des Petitionsausschusses über seine Tätigkeit gemäß § 113 Abs. 1 GO in Verbindung mit Sammelübersicht 26 des Petitionsausschusses über Anträge zu Petitionen und systematische Ubersicht über die beim Bundestag in der Zeit vom 20. Oktober 1969 bis 15. September 1971 eingegangenen Petitionen (Drucksache VI/2612) Scheu (SPD) 8122 A Entwurf eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 28. Mai 1969 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Türkei zur Änderung des Abkommens vom 30. April 1964 über Soziale Sicherheit (Drucksache V1/2430) ; Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Arbeit und Sozialordnung (Drucksache VI/2628) — Zweite und dritte Beratung — . . . . 8124 A Entwurf eines Gesetzes zur Änderung der Gesetze über die Gemeinschaftsaufgaben (Abg. Hirsch, Dichgans, Mertes, Dr. Müller [München] u. Gen.) (Drucksache VI/ 1058) ; Mündlicher Bericht des Haushaltsausschusses (Drucksache VI/2634) —Zweite und dritte Beratung — . . . . 8124 C Entwurf eines Gesetzes zur Neuordnung und Bereinigung des Rechts im Verkehr mit Wasch- und Reinigungsmitteln (CDU/ CSU) (Drucksache VI/2615) — Erste Beratung — in Verbindung mit Entwurf eines Gesetzes über den Verkehr mit Bedarfsgegenständen sowie technischen und chemischen Mitteln des täglichen Gebrauchs (CDU/CSU) (Drucksache VI/2616) — Erste Beratung —, mit Entwurf eines Gesetzes zur Neuordnung und Bereinigung des Rechts im Verkehr mit kosmetischen Mitteln, Kosmetikaverpackungen und Gegenständen zur Körperpflege (CDU/CSU) (Drucksache VI/2617) — Erste Beratung —, mit II Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 140. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 13. Oktober 1971 Entwurf eines Gesetzes zur Neuordnung und Bereinigung des Rechts im Verkehr mit Tabakerzeugnissen (CDU/CSU) (Drucksache VI/2618) — Erste Beratung —, mit Entwurf eines Gesetzes zur Neuordnung und Bereinigung des Rechts im Verkehr mit Lebensmitteln und Lebensmittel-Bedarfsgegenständen (CDU/CSU) — (Drucksache VI/2619) — Erste Beratung — Dr. Hammans (CDU/CSU) . . . . 8125 A Dr. Bardens (SPD) . . . . . . . 8125 D Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes zur Förderung der Rationalisierung im Steinkohlenbergbau (Drucksache VI/2666) — Erste Beratung — . . . . . 8126 B Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Bundeskindergeldgesetzes (Drucksache VI/2643) — Erste Beratung — 8126 C Entwurf eines Gesetzes zur Änderung der Reichsversicherungsordnung (Abg. Müller [Remscheid], Dr. Götz, Ruf und Fraktion der CDU/CSU) (Drucksache VI/2645) — Erste Beratung — . . . . . . . . . 8126 C Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gerichtskostengesetzes, der Bundesgebührenordnung für Rechtsanwälte und anderer Vorschriften (Drucksache VI/2644) — Erste Beratung — . . . . . . . . 8126 C Entwurf eines Gesetzes zur Ergänzung des Gesetzes zu dem Übereinkommen vom 24. Oktober 1956 über das auf Unterhaltsverpflichtungen gegenüber Kindern anzuwendende Recht (Drucksache V1/2652) — Erste Beratung — . . . . . . . . 8126 D Entwurf eines Gesetzes zu dem Vertrag vom 21. Mai 1971 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Argentinischen Republik über das Einlaufen von Reaktorschiffen in argentinische Gewässer und ihren Aufenthalt in argentinischen Häfen (Drucksache VI/2655) — Erste Beratung — . . . . . . . . . . . 8126 D Entwurf eines Gesetzes zu dem Vertrag vom 29. Januar 1971 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Portugiesischen Republik über die Benutzung portugiesischer Gewässer und Häfen durch N. S. „Otto Hahn" (Drucksache VI/2657) — Erste Beratung . . . . . 8127 A Entwurf eines Gesetzes zu dem Europäischen Übereinkommen vom 25. Oktober 1967 über die theoretische und praktische Ausbildung von Krankenschwestern und Krankenpflegern (Drucksache VI/2656) — Erste Beratung — .. . . . . . . . 8127 A Entwurf eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 14. Dezember 1970 über den Handelsverkehr mit den überseeischen Ländern und Gebieten betreffend die Erzeugnisse, die unter die Zuständigkeit der Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl fallen (Drucksache VI/2667) — Erste Beratung — 8127 A Antrag betr. Änderung der Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages (Abg. Dr. Evers, Dr. Häfele, Reddemann, Dr. Eyrich, Dr. Abelein, Dr. Riedl, [München] und Gen.) (Drucksache VI/2601) Dr. Evers (CDU/CSU) 8127 B Schriftlicher Bericht des Ausschusses für innerdeutsche Beziehungen über den Bericht der Bundesregierung über den Bezug von Zeitungen und Zeitschriften aus der DDR für das Jahr 1970 (Zeitungsbezugsbericht 1970) (Drucksachen VI/2028, VI/2613) 8129 A Entwurf eines Gesetzes zur Durchführung internationaler Abkommen sowie von Verordnungen, Entscheidungen und Richtlinien des Rates und der Kommission der Europäischen Gemeinschaften auf dem Gebiet des grenzüberschreitenden Güterkraftverkehrs (Drucksache VI/2521) ; Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Verkehr und für das Post- und Fernmeldewesen (Drucksache VI/2641) — Zweite und dritte Beratung — . . . 8129 B Schriftlicher Bericht des Finanzausschusses über den Vorschlag der Kommission der EG für eine Verordnung des Rates über die Gewährung einer besonderen Beihilfe für bestimmte als Zigarrendeckblätter verwendete Tabake (Drucksachen V1/2406, VI/2635) 8129 C Mündlicher Bericht des Innenausschusses über den Vorschlag der Kommission der Europäischen Gemeinschaften für eine Richtlinie (EWG) des Rates über die Erweiterung des Geltungsbereichs der Richtlinie (EWG) des Rates vom 25. Februar 1964 zur Koordinierung der Sondervorschriften für die Einreise und den Aufenthalt von Ausländern, soweit sie aus Gründen der öffentlichen Ordnung, Sicherheit oder Gesundheit gerechtfertigt sind, auf die Arbeitnehmer, die von dem Recht, nach Beendigung einer Beschäftigung im Hoheitsgebiet eines Mitgliedstaates verbleiben zu können, Gebrauch machen (Drucksachen VI/2234, VI/2671) . . . . 8129 D Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Wirtschaft über die Vorschläge der EG-Kommission für Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 140. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 13. Oktober 1971 III eine Verordnung (EWG) des Rates zur Ausdehnung des Anhangs der Verordnung (EWG) Nr. 109/70 des Rates zur Festlegung einer gemeinsamen Regelung für die Einfuhr aus Staatshandelsländern auf weitere Einfuhren (1. Erweiterung um Teilpositionen) eine Verordnung (EWG) des Rates zur Ausdehnung des Anhangs der Verordnung (EWG) Nr. 109/70 des Rates vom 19. Dezember 1969 zur Festlegung einer gemeinsamen Regelung für die Einfuhr aus Staatshandelsländern auf weitere Einfuhren (2. Erweiterung um Teilpositionen) eine Verordnung (EWG) des Rates zur Aufnahme weiterer Waren in die im Anhang I der Verordnung (EWG) Nr. 1025/ 70 des Rates zur Festlegung einer gemeinsamen Regelung für die Einfuhr aus dritten Ländern aufgeführte Liste (Drucksachen VI/2506, VI/2510, VI/2507, VI/2674) 8130 A Beratung des Berichts der Bundesregierung über den Stand der Unfallverhütung und das Unfallgeschehen in der Bundesrepublik für das Jahr 1970 (Unfallverhütungsbericht 1970) (Drucksache VI/2590) . . . 8130 B Ubersicht 9 des Rechtsausschusses über die dem Bundestag zugeleiteten Streitsachen vor dem Bundesverfassungsgericht (Drucksache VI/2621) 8130 B Fragestunde (Drucksache VI/2680) Fragen der Abg. Frau Lauterbach (SPD) : Maßnahmen zum Schutze deutscher Entwicklungshelfer — Abschluß von Hausratversicherungen Frau Freyh, Parlamentarischer Staatssekretär 8130 C, D, 8131 A, B, C, D Frau Lauterbach (SPD) . 8130 D, 8131 B, D Josten (CDU/CSU) 8131 A, D Matthöfer (SPD) . . . . . . . 8131 B Frage des Abg. Dr. Riedl (München) (CDU/CSU) : Behinderung der Polizei und des Roten Kreuzes durch Schaulustige bei Unfällen und strafbaren Handlungen Genscher, Bundesminister 8132 A, B, C, D Dr. Riedl (München) (CDU/CSU) . . 8132 B Vogt (CDU/CSU) . . . . . . . . 8132 C Fragen des Abg. Picard (CDU/CSU) : Entwicklung der Diebstahlskriminalität bei Männern und Frauen — Pressemeldungen über Freisprüche von Damen bestimmter Gesellschaftskreise Genscher, Bundesminister 8133 A, B, C, D, 8134 A, B, C, D, 8135 A Picard (CDU/CSU) . . 8133 B, D, 8134 D Varelmann (CDU/CSU) . . . . . 8133 C Matthöfer (SPD) . . . . 8133 D, 8135 A Baier (CDU/CSU) 8134 A Dr. Fuchs (CDU/CSU) 8134 B Schwabe (SPD) . . . . . . . 8134 C Dr. Früh (CDU/CSU) 8134 C Frage des Abg. Dr. Wittmann (München) (CDU/CSU) : Pressemeldungen über geheimdienstliche Tätigkeit von Angehörigen der sowjetischen Botschaft in der Bundesrepublik Genscher, Bundesminister . . . 8135 B, C Dr. Wittmann (München) (CDU/CSU) 8135 C Leicht (CDU/CSU) 8135 C Frage des Abg. Dr. Mende (CDU/CSU) : Verbesserung der verkehrsmäßigen Erschließung des Zonenrandgebiets Rosenthal, Parlamentarischer Staatssekretär . 8135 D, 8136 A, B, C, D, 8137 A Dr. Mende (CDU/CSU) . . . . . 8136 A Fritsch (SPD) . . . . . . . . . 8136 A Dr. Fuchs (CDU/CSU) 8136 B Leicht (CDU/CSU) . . . . . . 8136 C Niegel (CDU/CSU) 8136 D Schmidt (Braunschweig) (SPD) . . 8137 A Weigl (CDU/CSU) 8137 A Fragen des Abg. Bittelmann (CDU/CSU) : Entwicklung des Pro-Kopf-Einkommens in der Landwirtschaft und in anderen Wirtschaftsbereichen im Jahre 1970 Rosenthal, Parlamentarischer Staatssekretär 8137 B, C, D 8138 A, C, D Bittelmann (CDU/CSU) . . . 8137 C, D Kiechle (CDU/CSU) 8138 A, D Löffler (SPD) 8138 A Dr. Schmid, Vizepräsident . . . 8138 B Lensing (CDU/CSU) 8138 B Dr. Früh (CDU/CSU) 8138 B, C IV Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 140. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 13. Oktober 1971 Frage des Abg. Leicht (CDU/CSU) Erhöhung des Lebenshaltungskostenindex Rosenthal, Parlamentarischer Staatssekretär . 8138 D, 8139 A, B, C, D, 8140 A, B Leicht (CDU/CSU) . . 8138 D, 8139 A, B Schulte (Schwäbisch Gmünd) (CDU/CSU) . . . . . . . . . 8139 C Haase (Kassel) (CDU/CSU) . . . . 8139 D Dr. Schmid, Vizepräsident . . . . 8140 C Vogt (CDU/CSU) . . . . . . . . 8140 A Dr. Arndt (Hamburg) (SPD) . . . . 8140 B Fragen des Abg. Vogt (CDU/CSU) : Einseitige Erhöhung der Versicherungssumme bei Hausratversicherungen durch die Versicherer Rosenthal, Parlamentarischer Staatssekretär . . . . . . . . 8140 D Frage des Abg. Weigl (CDU/CSU) : Unterbringung des Gesamtdeutschen Instituts im Gebäude des früheren Reichsversicherungsamts in Berlin Hermsdorf, Parlamentarischer Staatssekretär . . . . . . . 8141 A, B Weigl (CDU/CSU) . . . . . . . 8141 B Frage des Abg. Weigl (CDU/CSU) : Neubaupläne für das Bundesinstitut für Berufsbildungsforschung in Berlin Hermsdorf, Parlamentarischer Staatssekretär . . . . . . . . 8141 C Fragen des Abg. Ruf (CDU/CSU) : Steuerausfall nach Art. 4 des CDU/ CSU-Entwurfs eines Gesetzes über die Öffnung der gesetzlichen Rentenversicherung für Selbständige Hermsdorf, Parlamentarischer Staatssekretär . . . . . . . . 8141 D Ruf (CDU/CSU) . . . . 8141 D, 8142 A Fragen des Abg. Höcherl (CDU/CSU): Abgeltung der von der Post der „DDR" bis zum 31. Dezember 1966 erbrachten Mehrleistungen aus Mitteln des Bundeshaushalts Hermsdorf, Parlamentarischer Staatssekretär . . . . 8142 A, B, C, D Höcherl (CDU/CSU) 8142 B, C Dr. Wittmann (München) (CDU/CSU) 8142 D Nächste Sitzung 8142 D Anlagen Anlage 1 Liste der beurlaubten Abgeordneten . . 8143 A Anlage 2 Schriftliche Antwort auf die Mündlichen Fragen des Abg. Dr. Artzinger (CDU/ CSU) betr. Klage der Europäischen Kommission gegen das Benzinbleigesetz . . 8143 C Anlage 3 Schriftliche Antwort auf die Mündlichen Fragen des Abg. Dr. Schmitt-Vockenhausen (SPD) betr. Einrichtung einer Datenbank und internationale Zusammenarbeit auf dem Gebiet der Datenbank- und Informationssysteme . . . . . . . . 8143 D Anlage 4 Schriftliche Antwort auf die Mündliche Frage des Abg. Härzschel (CDU/CSU) betr. Verlängerung der Regelung bezüglich Aufbaudarlehen nach dem LAG . . 8144 B Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 140. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 13. Oktober 1971 8089 140. Sitzung Bonn, den 13. Oktober 1971 Stenographischer Bericht Beginn: 9.01 Uhr
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    Anlage 1 Liste der beurlaubten Abgeordneten Abgeordnete(r) beurlaubt bis einschließlich Dr. Ahrens 15. 10. Dr. Aigner * 15. 10. Dr. Althammer 15. 10. Dr. Artzinger * 14. 10. Dr. Barzel 13. 10. Dr. Beermann 3. 12. Behrendt * 15. 10. Bewerunge 16. 10. Dr. Birrenbach 15. 10. Blumenfeld 15. 10. Frau von Bothmer 15. 10. Dichgans 15. 10. Dr. Dittrich * 15. 10. Dr. von Dohnanyi 15. 10. Frehsee 13. 10. Frau Geisendörfer 13. 10. Gerlach (Emsland) * 15. 10. Freiherr von und zu Guttenberg 22. 10. Haar (Stuttgart) * 13. 10. Häussler 15. 10. Dr. Hallstein 15. 10. von Hassel 15. 10. Horten 24. 10. Dr. Hupka 15. 10. Dr. Jahn (Braunschweig) * 14. 10. Klinker * 13. 10. Dr. Koch * 15. 10. Kriedemann * 13. 10. Freiherr von Kühlmann-Stumm 13. 10. Lenzer 14. 10. Dr. Löhr * 15. 10. Lotze 15. 10. Dr. Marx (Kaiserslautern) 15. 10. Meister * 13. 10. Memmel * 15. 10. Müller (Aachen-Land) * 15. 10. Dr. Müller-Emmert 13. 10. Frau Dr. Orth 18. 10. Dr. Probst 14. 10. Richarts * 13. 10. Riedel (Frankfurt) * 13. 10. Rasner 22. 10. Prinz zu Sayn-Wittgenstein-Hohenstein 15. 10. Schirmer 13. 10. Dr. Schulz (Berlin) 13. 10. Dr. Schwörer * 14. 10. Dr. Sperling 15. 10. Dr. Warnke 15. 10. Wienand 15. 10. Wolfram * 13. 10. Urlaubsanträge Dr. Prassler 15. 11. * Für die Teilnahme an Sitzungen des Europäischen Parlaments Anlagen zum Stenographischen Bericht Anlage 2 Schriftliche Antwort des Bundesministers Genscher vom 13. Oktober 1971 auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Artzinger (CDU/CSU) (Drucksache VI/2680 Fragen A 3 und 4) : Kann die Bundesregierung entsprechend ihren seinerzeitigen Äußerungen bei Behandlung des Gesetzentwurfs zur Verringerung des Bleigehalts im Benzin in den zuständigen Ausschüssen noch annehmen, daß sie nicht mit einer Klage beim Europäischen Gerichtshof zu rechnen brauche, nachdem das zuständige Mitglied der Europäischen Kommission in einer Pressekonferenz geäußert hat, daß die Kommission alle ihr zur Verfügung stehenden Instrumente gegen dieses Gesetz benutzen werde? Wie konnte dieses Mißverständnis entstehen? Die Deutsche Vertretung in Brüssel hat das Kabinett von Kommissar Spinelli angesprochen und folgende Auskunft erhalten: Kommissar Spinelli erinnerte sich an keine Pressekonferenz, auf der er zum deutschen Benzinbleigesetz eine Erklärung obigen Inhalts abgegeben hätte. Er habe sich auch sonst nie in dem Sinne geäußert, daß er alle ihm zur Verfügung stehenden Mittel gegen das Gesetz nutzen wolle. Die Kommission wolle jedoch alles tun, um die Folgen, die das Benzinbleigesetz für das Funktionieren des Gemeinsamen Marktes haben könnte, zu neutralisieren und eine Gemeinschaftslösung für dieses wichtige und dringliche Problem zu erreichen. Andererseits hat sich Kommissar Spinelli bekanntlich vor Verabschiedung des Benzinbleigesetzes mit dem Wunsch an die Bundesregierung gewandt, sie möge sich für eine Aussetzung der Verkündung des Benzinbleigesetzes einsetzen. Es entzieht sich natürlich meiner Kenntnis, ob das Antwortschreiben des Bundesministers des Auswärtigen Herrn Spinelli in irgendeiner Weise beeinflußt hat. Anlage 3 Schriftliche Antwort des Bundesministers Genscher vom 13. Oktober 1971 auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Schmitt-Vockenhausen (SPD) (Drucksache VI/2680 Fragen A 5 und 6) : Zu welchem Zeitpunkt wird nach Auffassung der Bundesregierung die in ihrer Antwort vom 23. September 1971 auf meine Mündliche Anfrage vom 23. August 1971 vorgesehene Einrichtung einer Datenbank erfolgen? Was gedenkt die Bundesregierung zu tun, uni die Schaffung einer solchen Einrichtung auf internationaler Ebene anzuregen? Das vorgesehene automatisierte Informationssystem für die Bundesregierung und Bundesverwaltung erfordert eine Gesamtkonzeption, nach der Teildatenbanken für die verschiedenen Informationsbedürfnisse geschaffen und koordiniert sowie Prioritäten für den weiteren Ausbau gesetzt werden können. Diese Gesamtkonzeption wird z. Z. in der Koordinierungs- und Beratungsstelle der Bundesregierung für die elektronische Datenverarbeitung in der Bundesverwaltung, die in meinem Hause ein- 8144 Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 140. Sitzung, Bonn, Mittwoch, den 13. Oktober 1971 gerichtet ist, erarbeitet. Daneben befinden sich bereits einzelne Teilbereiche in der Planung und Durchführung. Der Fortgang dieser Arbeiten hängt wesentlich davon ab, ob das erforderliche Fachpersonal und die benötigten Haushaltsmittel zeitgerecht zur Verfügung stehen. . Schon jetzt läßt sich übersehen, daß für den Gesamtausbau des Systems ein längerer Zeitraum benötigt wird. Dabei sind entsprechend den noch festzulegenden Prioritäten einzelne Teilbereiche vorrangig zu berücksichtigen. Die Bundesregierung ist grundsätzlich zu einer internationalen Zusammenarbeit auf dem Gebiete der Datenbank- und Informationssysteme bereit. Das gilt sowohl für die in meiner Schriftlichen Antwort vom 23. September 1971 angesprochenen Katastrophenhilfe im Ausland als auch für andere geeignete Fachbereiche der öffentlichen Verwaltung. Für die internationale Katastrophenhilfe wollen UNO und NATO auf der Grundlage auch künftig bilateraler Hilfeleistung die Rolle von Informationszentren übernehmen. Die Planungen befinden sich noch in einem frühen Vorbereitungsstadium. Auch für andere Verwaltungsaufgaben bestehen lediglich erste Ansätze zu einer internationalen Zusammenarbeit bei der Planung und Durchführung von Datenbank- und Informationssystemen. Die Bundesregierung wird die weitere Entwicklung sorgfältig beobachten, sich über die Planungen informieren und prüfen, ob und ggf. welche Anregungen zweckmäßig erscheinen. Anlage 4 Schriftliche Antwort des Bundesministers Genscher vom 13. Oktober 1971 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Härzschel (CDU CSU) (Drucksache VI/2680 Frage A 11): 1st der Bundesregierung bekannt, daß noch eine große Zahl von Anträgen für Aufbaudarlehen nach dem LAG vorliegt, und ist die Bundesregierung bereit, die zum 31. Dezember 1971 auslaufende Regelung für weitere zwei Jahre zu verlängern? Es ist der Bundesregierung bekannt, daß bei den Ausgleichsbehörden noch Anträge auf Aufbaudarlehen vorliegen. Unabhängig davon, daß ein Teil dieser Anträge von Spätberechtigten stammt und deshalb auf Grund der Sonderregelung des § 323 Abs. 8 LAG auch nach dem 31. Dezember 1971 bedient werden kann, ist die Tatsache, daß Anträge vorliegen, für sich allein nicht dafür entscheidend, ob die zum 31. Dezember 1971 auslaufende Regelung verlängert werden soll. Die Bundesregierung sieht sich nicht in der Lage, in dem auf Grund der Entschließung des Deutschen Bundestages vom 11. November 1970 noch in diesem Jahr von ihr vorzulegenden Entwurf eines 25. Änderungsgesetzes zum Lastenausgleichsgesetz eine Regelung vorzuschlagen, die eine Bereitstellung von Darlehnsmitteln für weitere 3 Rechnungsjahre vorsieht. Sie geht dabei von der Erwägung aus, daß in diesem Stadium der Abwicklung des Lastenausgleichs die Erfüllung der Hauptentschädigung den Vorrang haben muß und daß die weitere Bereitstellung von Mitteln für die Gewährung von Aufbaudarlehen zwangsläufig zu einer Kürzung der für die Hauptentschädigung sonst verfügbaren Mittel führen würde. Nach der gegenwärtigen Finanzsituation des Ausgleichsfonds könnten die für Aufbaudarlehen erforderlichen Mittel in Höhe von je 100 Millionen DM in den Jahren 1972, 1973 und 1974 nur durch Aufnahme weiterer Kredite beschafft werden. Abgesehen davon, daß von vornherein 300 Millionen DM für die Abwicklung der Hauptentschädigung ausfallen würden, entstünden dem Ausgleichsfonds aus der Kreditaufnahme zusätzliche Kosten für Zinsen in Höhe von etwa 225 Millionen DM.
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Dr. Emmy Diemer-Nicolaus


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FDP)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)

    Herr Minister, ist Ihnen bekannt, daß manchmal aus persönlichen, vielfach aus wirtschaftlichen Gründen eine Trennung vor der Scheidung nicht erfolgen kann, und stimmen Sie mir darin zu, daß in diesen Fällen doch wohl eine Scheidung über eine Generalklausel möglich sein muß?
    Hemfler, Minister des Landes Hessen: Das kommt auf den Einzelfall an. Ich glaube, generell kann man die Frage nicht beantworten.

    (Abg. Frau Dr. Diemer-Nicolaus: Aber es ist häufig einfach nicht möglich, eine häusliche Trennung durchzuführen!)

    Diese mögliche Verhandlung über das Verschulden ist um so bedauerlicher, weil das Prinzip des Schutzes der Intim- und Privatsphäre der Ehegatten auch gegenüber den Gerichten im Scheidungsverfahren gewahrt werden sollte. Es erscheint daher unerläßlich, bei den Voraussetzungen der Ehescheidung auf die Feststellung des Scheiterns der Ehe durch das Gericht zu verzichten und sie allein vom Ablauf gewisser Trennungsfristen abhängig zu machen. Damit würde nicht nur dem Schutz der Intim-und Privatsphäre der Ehegatten Rechnung getragen, es würde nicht nur der Gefahr der Aufweichung des Zerrüttungsprinzips begegnet werden, sondern damit würde auch der Gefahr einer unterschiedlichen Rechtsprechung einzelner Gerichte in der Auslegung der vorgeschlagenen Generalklausel begegnet. Wir alle, die wir mit diesen Dingen zu tun haben, kennen den Begriff „Scheidungsgeographie". Und es gibt nicht nur die Scheidungsgeographie, sondern der Ausgang eines Scheidungsprozesses hängt manchmal auch davon ab, wie und mit wem der Spruchkörper besetzt ist. Dies alles sind Dinge, die doch nach und nach das Vertrauen zur Justiz untergraben.
    Deshalb sollte man sich dazu entschließen, die Generalklausel des § 1565 Satz 2 zu streichen, und statt dessen sollte der Scheidungsausspruch allein vom Ablauf einer bestimmten Trennungsfrist abhängig gemacht werden.
    Der zweite Punkt, an dem Bedenken anzumelden wären, ist die Frage der Unwiderlegbarkeit der Vermutung des Scheiterns der Ehe nach drei Jahren Trennung gemäß § 1566 Abs. 1. Bis zur Vorlage dieses Gesetzentwurfes galt es als einzig vernünftige Lösung, ja fast als ausgemachte Sache, daß diese Vermutung des Scheiterns der Ehe nur unwiderlegbar gestaltet werden könne, damit nicht durch die Hintertür einer widerlegbaren Vermutung die alten Verschuldenstatbestände wieder in das Scheidungsverfahren einziehen könnten. Das war einhellige Meinung auf dem 48. Deutschen Juristen-



    Staatsminister Hemfler
    tag und das kommt auch in der Vorlage der Bundesregierung selbst zum Ausdruck.
    Um so unverständlicher erscheint es, daß nun trotzdem mit der Widerlegbarkeit der Vermutung dem Gatten, der die Scheidung verhindern möchte, ein Weg eröffnet werden soll, den Zustand der Ehe auf Antrag untersuchen zu lassen. Diese Regelung stellt die ganze Scheidungsreform in Frage; denn was nutzen uns die ganzen übrigen Bestimmungen über das Scheidungsrecht, wenn es ein Ehegatte in der Hand hat, ob er den Zustand der Ehe untersuchen lassen will. Damit werden doch nur die alten Verschuldenstatbestände wieder in das Verfahren eingeführt und der Parteiherrschaft überantwortet. Außerdem eröffnet man dem Ehegatten mit dieser Regelung ein völlig überflüssiges Druckmittel. In dieser Klausel liegt ein offenkundiger Pferdefuß, der die ganze Reform zum Scheitern bringen kann. Man soll uns doch nicht glauben machen, daß die Parteien von dieser Möglichkeit in wenigen Fällen Gebrauch machen würden, wie es in der Regierungsvorlage heißt. Ich bin überzeugt davon, daß die hier vorgeschlagene Regelung bei ihrem Inkrafttreten gerade in den problematischen streitigen Fällen ausgenutzt werden wird.
    Es ist auch schließlich nicht einzusehen, wie man auf den Gedanken kommen konnte, bei der Möglichkeit der Widerlegung der Vermutung würden, ich zitiere, „regelmäßig nur die Ehe erhaltenden Tatsachen erörtert werden". So etwas ist reines Wunschdenken, das ist fast Aberglaube, und das werden mir auch alle diejenigen unter Ihnen bestätigen können, die sich in der Scheidungspraxis auskennen. Was in der amtlichen Begründung für diese, ich muß schon sagen, recht unglückliche Lösung am wenigsten überzeugt, ist die Angabe, daß ein Teil der Bürger die Unwiderlegbarkeit des Scheiterns der Ehe nur schwer akzeptieren könne.
    Das läuft doch darauf hinaus, daß man eine richtige, vernünftige und sachgerechte Lösung nur deshalb nicht konsequent verfolgen möchte, weil uns einige Leute einzureden versuchen, ein Teil der Bürger könne das nicht akzeptieren. Danach kann man sich wohl kaum richten. Wir müssen uns nach dem richten, was sachlich richtig und vernünftig ist, und nach nichts anderem. Es dürfte daher unerläßlich sein, daß die Vermutung des Scheiterns der Ehe nach § 1566 Abs. 1 als unwiderlegbare Vermutung gestaltet wird. Was die Frage der Trennungsfrist nach § 1566 Abs. 1 anlangt, so sollte diese von drei Jahren auf zwei Jahre herabgesetzt werden. Ich kann mich auch hier wieder auf die Empfehlung des 48. Deutschen Juristentages beziehen. Nach der Lebenserfahrung ist es völlig unwahrscheinlich, daß Ehegatten, die sich über einen Zeitraum von zwei Jahren getrennt haben, wieder zusammenfinden. Ich glaube nicht, daß man hier auf Ausnahmefälle Rücksicht zu nehmen braucht; denn der formale Bestand der Ehe hat in solchen Ausnahmefällen keine entscheidende Bedeutung. In der Regel sind es gewisse Anlässe, etwa ein Zusammentreffen, die die Ehegatten wieder zusammenführen können. Das kommt auch bei geschiedenen Ehegatten heute noch oft vor. Sie mögen sich in diesem
    Fall zu einer Wiederheirat entschließen, und zwar nicht, weil noch ein formales Band zwischen ihnen besteht, sondern allein deshalb, weil sie wieder zueinandergefunden haben.
    Lassen Sie mich abschließend auf die immaterielle Härteklausel des § 1568 der Regierungsvorlage eingehen, die heute in der Diskussion einen breiten Raum eingenommen hat. Die Hessische Landesregierung hat bei der Beratung im Bundesrat gefordert, diese Klausel ersatzlos zu streichen, denn bei ihrer Annahme könnte die ganze Scheidungsreform in Frage gestellt werden. Das dem Entwurf zugrunde liegende Zerrüttungsprinzip beruht auf der Einsicht, daß unheilbar zerrüttete Ehen geschieden werden sollten, weil sie für die Ehegatten, für die Kinder und auch für die Allgemeinheit ihren Sinn verloren haben. Für eine Durchbrechung dieses Grundsatzes gibt es keine überzeugenden Gründe. In der amtlichen Begründung wird zwar angeführt, daß die besonderen seelischen Belastungen eines Ehegatten im Scheidungsverfahren in Härtefällen durch eine Verweigerung der Scheidung verhindert oder gemildert werden könnten. Das ist aber meines Erachtens eine falsche Annahme. Jedes Scheitern einer Ehe bringt ohne Zweifel und unabänderlich immaterielle Härten mit sich, meistens für beide, immer aber zumindest für einen der beiden Ehegatten. Diese Härten werden aber nicht durch den Scheidungsausspruch hervorgerufen, sondern allein durch die Zerrüttung, durch das Scheitern der Ehe und die damit verbundene Loslösung und Tennung beider Ehegatten voneinander.
    Diese Trennung kann der Gesetzgeber nicht verhindern. Die Verhinderung des Scheidungsausspruchs nutzt dem einen Ehegatten nichts, wenn sich der andere entschlossen hat, trotz der angegebenen außergewöhnlichen Umstände die Trennung zu vollziehen. In solchen Fällen ist dem alleingelassenen Ehegatten mit der Sicherung eines formalen juristischen Status nicht geholfen. Wozu also diese Regelung? Sie würde doch ausschließlich zu einer moralischen Waffe des nicht scheidungswilligen Ehegatten, mit deren Hilfe er den anderen unter Druck setzen könnte. Dann wird es wieder losgehen mit dem, was wir mit diesem Entwurf gerade eliminieren wollten, mit dem Vorwurf der Eheverfehlung, des groben Undanks und mit der Bezugnahme auf das Anstandsgefühl aller sittlich und gerecht Denkenden. Dann haben wir wieder das, meine Damen und Herren, was wir gerade abschaffen wollten.
    Ich verkenne nicht, daß jede Scheidungsregelung auch zu unbilligen und ungerechten Ergebnissen führen kann. Es kann aber nicht der Sinn dieser Reform sein, mit Hilfe der Härteklausel in einigen wenigen Fällen vielleicht gerechtere Ergebnisse zu erreichen, wenn die Gefahr besteht, daß wir dann in einer Vielzahl von Fällen unbillige Lösungen geradezu heraufbeschwören. Der Vorzug gebührt hier eindeutig einer klaren, übersichtlichen und praktikablen Lösung, auch wenn dies keine Patentlösung ist. Es dürfte und es muß uns genügen, daß es die bessere Lösung ist.
    Meine Damen und Herren, Kritiker haben meines Erachtens zu Recht gesagt, daß dieses Reformwerk



    Staatsminister Hemfler
    bereits den Keim des Scheiterns in sich trägt, weil die vorgesehene immaterielle Härteklausel des § 1568 die Gefahr des Mißbrauchs mit sich bringt. Daß diese Vorschrift mißbraucht werden wird, läßt sich mit einiger Sicherheit voraussehen. Wir werden dann gerade in den streitigen und problematischen Fällen nichts anderes als den bisherigen Zustand haben, einen Zustand, der den Intentionen dieses Reformwerks zuwiderläuft und den unsere Bürger draußen im Lande nicht verstehen werden. Davor sollten wir uns hüten.
    Meine sehr verehrten Damen und Herren, ich glaube mit Ihnen allen darin einig zu sein, wenn ich sage, daß es nicht Zweck dieser Gesetzesvorlage sein darf und sein kann, die Ehescheidung zu erleichtern, sondern daß es Sinn dieser Gesetzesvorlage sein muß, zu rechtlichen Maßstäben zu finden, an Hand deren man in einem fairen und vorausberechenbaren Verfahren gescheiterte Ehen auflösen kann, und zwar mit einem Maximum an Rechtsgewißheit, mit einem Minimum an gefühlsmäßigen Belastungen für die Parteien und mit einem Optimum — ich betone das — an Gerechtigkeit. Nur wenn wir das erreichen können, werden wir eine gesetzliche Regelung geschaffen, die der Lebenswirklichkeit und unserer gesellschaftlichen Entwicklung gerecht wird. Nun dann werden wir ein Gesetz schaffen, das unsere Bürger in Scheidungsverfahren nicht unvorhersehbaren Zufälligkeiten ausliefert. Nur dann werden wir unseren Bürgern ein Gesetz geben, das sie durchschauen können, das sie verstehen können und das sie auch anerkennen werden.


Rede von Dr. Hermann Schmitt
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)
Das Wort hat der Herr Abgeordnete Erhard.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Benno Erhard


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU/CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die Rede des Herrn Landesjustizministers Hemfler veranlaßt mich zu einigen Bemerkungen.
    Erstens. Ich bedauere außerordentlich, daß der Herr Minister glaubte, von weltanschaulichen Unterschieden, die hier relevant seien, sprechen zu müssen. Das hat niemand vorher getan, weil es völlig sachfremd ist und unterschwellig etwas hier hineinbringt, was nicht hierhergehört.

    (Beifall bei der CDU/CSU.)

    Zweitens. Der Minister hat die Generalklausel mit dem Ziel angegriffen, eine höhere Gerechtigkeit und eine größere Vorherbestimmbarkeit erzielen zu können. Einiges von dem, was er hier an Kritik angebracht hat, ist richtig. Das kann niemand übersehen.
    Das Problem aber, Herr Hemfler, liegt nicht in der Richtung, nun einfach eine Fristenlösung bei einer Generalklausel herbeizuführen, sondern es liegt darin, daß derjenige, der aus der Ehe zu Unrecht oder ohne beim anderen Anlaß gefunden zu haben, herausstrebt, sich auf sein eigenes Fehlverhalten berufen und damit ohne Fristen 'aus der Ehe heraus kann. Das ist das große Problem, und das ist das eventuelle Unrecht.

    (Abg. Vogel: Das kennt aber nicht jeder!)

    Sie tun so, Herr Hemfler, als könnten das Ehescheidungsrecht und das Folgerecht vollständig losgelöst vom Verhalten der Partner, also der Ehegatten, gewertet, gesehen und gelöst werden. Herr Justizminister Jahn hat dankenswerterweise gesagt, daß diese Lupenreinheit des Systems zu Ungerechtigkeiten führen muß, die vermieden werden sollen. Gleiches hat auch Herr Professor Mikat hier gesagt.
    Ich kann nur sagen: Schauen Sie sich den Entwurf einmal genauer an den Stellen an, gegen die Sie sich nicht gewendet haben! Wie wollen Sie die Frage, bei welchem der geschiedenen Ehegatten die Kinder am besten aufgehoben wären, prüfen und eine entsprechende Lösung finden, ohne das Verhalten der Ehegatten irgendwie zu prüfen und zu werten? Unter welchen Gesichtspunkten wollen Sie das werten, nur unter materiellen oder auch unter solchen, die weit jenseits der materiellen Dinge liegen?
    Wie wollen Sie das Problem der Herstellungsklage, die im Gesetz nach wie vor vorgesehen und die Grundlage für den Schutz der Ehe, nicht nur für das Zurückholen ist, im praktischen Verfahren lösen, ohne das Verhalten der Ehegatten zu prüfen?
    Ich bin der Auffassung, daß wir klar und deutlich die Problematik erkennen und nicht so tun sollten, als gäbe es sie nicht.

    (Beifall bei der CDU/CSU.)

    Ein Letztes, Herr Minister Hemfler. Sie haben heute praktisch gegen den eigenen Entwurf der Landesregierung, der im Bundesrat vorgetragen und schriftlich vorgelegt worden ist, argumentiert.

    (Abg. Vogel: Vielleicht ist der schon überholt!)

    In § 1556 in der Fassung des Entwurfs des Landes Flessen steht drin, daß die Ehe auch vor Ablauf der Fristen geschieden werden kann, nämlich dann, wenn ein Grund im Verhalten des anderen die Veranlassung zur Scheidung ist. Ist das Verschuldensprüfung? Ist das Verschuldenselement oder nicht? Oder wollen Sie auch von diesem Vorschlag, den die Landesregierung im Bundesrat eingebracht hat, heute hier Abstand nehmen? Etwas mehr Klarheit und Ehrlichkeit auch vor diesem Hause würden der Landesregierung besser anstehen.

    (Beifall bei der CDU/CSU.)