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ID0614001300

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  • tocInhaltsverzeichnis
    Deutscher Bundestag 140. Sitzung Bonn, Mittwoch, den 13. Oktober 1971 Inhalt: Verzicht des Abg. Dröscher auf die Mitgliedschaft und Eintritt des Abg. Büchner in den Bundestag 8089 A Wahl des Abg. Dr. Reischl als Mitglied des Europäischen Parlaments 8089 B Amtliche Mitteilungen . . . . . . . 8089 B Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Reform des Ehe- und Familienrechts (Drucksache VI/2577) — Erste Beratung —Jahn, Bundesminister . . . . . . 8090 D Dr. Mikat (CDU/CSU) . . . . . . 8099 C Hirsch (SPD) . . . . . . . . . 8107 B Frau Dr. Diemer-Nicolaus (FDP) . . 8113 A Hemfier, Minister des Landes Hessen 8117 B Erhard (Bad Schwalbach) (CDU/CSU) 8121 B Mündlicher Bericht des Petitionsausschusses über seine Tätigkeit gemäß § 113 Abs. 1 GO in Verbindung mit Sammelübersicht 26 des Petitionsausschusses über Anträge zu Petitionen und systematische Ubersicht über die beim Bundestag in der Zeit vom 20. Oktober 1969 bis 15. September 1971 eingegangenen Petitionen (Drucksache VI/2612) Scheu (SPD) 8122 A Entwurf eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 28. Mai 1969 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Türkei zur Änderung des Abkommens vom 30. April 1964 über Soziale Sicherheit (Drucksache V1/2430) ; Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Arbeit und Sozialordnung (Drucksache VI/2628) — Zweite und dritte Beratung — . . . . 8124 A Entwurf eines Gesetzes zur Änderung der Gesetze über die Gemeinschaftsaufgaben (Abg. Hirsch, Dichgans, Mertes, Dr. Müller [München] u. Gen.) (Drucksache VI/ 1058) ; Mündlicher Bericht des Haushaltsausschusses (Drucksache VI/2634) —Zweite und dritte Beratung — . . . . 8124 C Entwurf eines Gesetzes zur Neuordnung und Bereinigung des Rechts im Verkehr mit Wasch- und Reinigungsmitteln (CDU/ CSU) (Drucksache VI/2615) — Erste Beratung — in Verbindung mit Entwurf eines Gesetzes über den Verkehr mit Bedarfsgegenständen sowie technischen und chemischen Mitteln des täglichen Gebrauchs (CDU/CSU) (Drucksache VI/2616) — Erste Beratung —, mit Entwurf eines Gesetzes zur Neuordnung und Bereinigung des Rechts im Verkehr mit kosmetischen Mitteln, Kosmetikaverpackungen und Gegenständen zur Körperpflege (CDU/CSU) (Drucksache VI/2617) — Erste Beratung —, mit II Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 140. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 13. Oktober 1971 Entwurf eines Gesetzes zur Neuordnung und Bereinigung des Rechts im Verkehr mit Tabakerzeugnissen (CDU/CSU) (Drucksache VI/2618) — Erste Beratung —, mit Entwurf eines Gesetzes zur Neuordnung und Bereinigung des Rechts im Verkehr mit Lebensmitteln und Lebensmittel-Bedarfsgegenständen (CDU/CSU) — (Drucksache VI/2619) — Erste Beratung — Dr. Hammans (CDU/CSU) . . . . 8125 A Dr. Bardens (SPD) . . . . . . . 8125 D Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes zur Förderung der Rationalisierung im Steinkohlenbergbau (Drucksache VI/2666) — Erste Beratung — . . . . . 8126 B Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Bundeskindergeldgesetzes (Drucksache VI/2643) — Erste Beratung — 8126 C Entwurf eines Gesetzes zur Änderung der Reichsversicherungsordnung (Abg. Müller [Remscheid], Dr. Götz, Ruf und Fraktion der CDU/CSU) (Drucksache VI/2645) — Erste Beratung — . . . . . . . . . 8126 C Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gerichtskostengesetzes, der Bundesgebührenordnung für Rechtsanwälte und anderer Vorschriften (Drucksache VI/2644) — Erste Beratung — . . . . . . . . 8126 C Entwurf eines Gesetzes zur Ergänzung des Gesetzes zu dem Übereinkommen vom 24. Oktober 1956 über das auf Unterhaltsverpflichtungen gegenüber Kindern anzuwendende Recht (Drucksache V1/2652) — Erste Beratung — . . . . . . . . 8126 D Entwurf eines Gesetzes zu dem Vertrag vom 21. Mai 1971 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Argentinischen Republik über das Einlaufen von Reaktorschiffen in argentinische Gewässer und ihren Aufenthalt in argentinischen Häfen (Drucksache VI/2655) — Erste Beratung — . . . . . . . . . . . 8126 D Entwurf eines Gesetzes zu dem Vertrag vom 29. Januar 1971 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Portugiesischen Republik über die Benutzung portugiesischer Gewässer und Häfen durch N. S. „Otto Hahn" (Drucksache VI/2657) — Erste Beratung . . . . . 8127 A Entwurf eines Gesetzes zu dem Europäischen Übereinkommen vom 25. Oktober 1967 über die theoretische und praktische Ausbildung von Krankenschwestern und Krankenpflegern (Drucksache VI/2656) — Erste Beratung — .. . . . . . . . 8127 A Entwurf eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 14. Dezember 1970 über den Handelsverkehr mit den überseeischen Ländern und Gebieten betreffend die Erzeugnisse, die unter die Zuständigkeit der Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl fallen (Drucksache VI/2667) — Erste Beratung — 8127 A Antrag betr. Änderung der Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages (Abg. Dr. Evers, Dr. Häfele, Reddemann, Dr. Eyrich, Dr. Abelein, Dr. Riedl, [München] und Gen.) (Drucksache VI/2601) Dr. Evers (CDU/CSU) 8127 B Schriftlicher Bericht des Ausschusses für innerdeutsche Beziehungen über den Bericht der Bundesregierung über den Bezug von Zeitungen und Zeitschriften aus der DDR für das Jahr 1970 (Zeitungsbezugsbericht 1970) (Drucksachen VI/2028, VI/2613) 8129 A Entwurf eines Gesetzes zur Durchführung internationaler Abkommen sowie von Verordnungen, Entscheidungen und Richtlinien des Rates und der Kommission der Europäischen Gemeinschaften auf dem Gebiet des grenzüberschreitenden Güterkraftverkehrs (Drucksache VI/2521) ; Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Verkehr und für das Post- und Fernmeldewesen (Drucksache VI/2641) — Zweite und dritte Beratung — . . . 8129 B Schriftlicher Bericht des Finanzausschusses über den Vorschlag der Kommission der EG für eine Verordnung des Rates über die Gewährung einer besonderen Beihilfe für bestimmte als Zigarrendeckblätter verwendete Tabake (Drucksachen V1/2406, VI/2635) 8129 C Mündlicher Bericht des Innenausschusses über den Vorschlag der Kommission der Europäischen Gemeinschaften für eine Richtlinie (EWG) des Rates über die Erweiterung des Geltungsbereichs der Richtlinie (EWG) des Rates vom 25. Februar 1964 zur Koordinierung der Sondervorschriften für die Einreise und den Aufenthalt von Ausländern, soweit sie aus Gründen der öffentlichen Ordnung, Sicherheit oder Gesundheit gerechtfertigt sind, auf die Arbeitnehmer, die von dem Recht, nach Beendigung einer Beschäftigung im Hoheitsgebiet eines Mitgliedstaates verbleiben zu können, Gebrauch machen (Drucksachen VI/2234, VI/2671) . . . . 8129 D Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Wirtschaft über die Vorschläge der EG-Kommission für Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 140. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 13. Oktober 1971 III eine Verordnung (EWG) des Rates zur Ausdehnung des Anhangs der Verordnung (EWG) Nr. 109/70 des Rates zur Festlegung einer gemeinsamen Regelung für die Einfuhr aus Staatshandelsländern auf weitere Einfuhren (1. Erweiterung um Teilpositionen) eine Verordnung (EWG) des Rates zur Ausdehnung des Anhangs der Verordnung (EWG) Nr. 109/70 des Rates vom 19. Dezember 1969 zur Festlegung einer gemeinsamen Regelung für die Einfuhr aus Staatshandelsländern auf weitere Einfuhren (2. Erweiterung um Teilpositionen) eine Verordnung (EWG) des Rates zur Aufnahme weiterer Waren in die im Anhang I der Verordnung (EWG) Nr. 1025/ 70 des Rates zur Festlegung einer gemeinsamen Regelung für die Einfuhr aus dritten Ländern aufgeführte Liste (Drucksachen VI/2506, VI/2510, VI/2507, VI/2674) 8130 A Beratung des Berichts der Bundesregierung über den Stand der Unfallverhütung und das Unfallgeschehen in der Bundesrepublik für das Jahr 1970 (Unfallverhütungsbericht 1970) (Drucksache VI/2590) . . . 8130 B Ubersicht 9 des Rechtsausschusses über die dem Bundestag zugeleiteten Streitsachen vor dem Bundesverfassungsgericht (Drucksache VI/2621) 8130 B Fragestunde (Drucksache VI/2680) Fragen der Abg. Frau Lauterbach (SPD) : Maßnahmen zum Schutze deutscher Entwicklungshelfer — Abschluß von Hausratversicherungen Frau Freyh, Parlamentarischer Staatssekretär 8130 C, D, 8131 A, B, C, D Frau Lauterbach (SPD) . 8130 D, 8131 B, D Josten (CDU/CSU) 8131 A, D Matthöfer (SPD) . . . . . . . 8131 B Frage des Abg. Dr. Riedl (München) (CDU/CSU) : Behinderung der Polizei und des Roten Kreuzes durch Schaulustige bei Unfällen und strafbaren Handlungen Genscher, Bundesminister 8132 A, B, C, D Dr. Riedl (München) (CDU/CSU) . . 8132 B Vogt (CDU/CSU) . . . . . . . . 8132 C Fragen des Abg. Picard (CDU/CSU) : Entwicklung der Diebstahlskriminalität bei Männern und Frauen — Pressemeldungen über Freisprüche von Damen bestimmter Gesellschaftskreise Genscher, Bundesminister 8133 A, B, C, D, 8134 A, B, C, D, 8135 A Picard (CDU/CSU) . . 8133 B, D, 8134 D Varelmann (CDU/CSU) . . . . . 8133 C Matthöfer (SPD) . . . . 8133 D, 8135 A Baier (CDU/CSU) 8134 A Dr. Fuchs (CDU/CSU) 8134 B Schwabe (SPD) . . . . . . . 8134 C Dr. Früh (CDU/CSU) 8134 C Frage des Abg. Dr. Wittmann (München) (CDU/CSU) : Pressemeldungen über geheimdienstliche Tätigkeit von Angehörigen der sowjetischen Botschaft in der Bundesrepublik Genscher, Bundesminister . . . 8135 B, C Dr. Wittmann (München) (CDU/CSU) 8135 C Leicht (CDU/CSU) 8135 C Frage des Abg. Dr. Mende (CDU/CSU) : Verbesserung der verkehrsmäßigen Erschließung des Zonenrandgebiets Rosenthal, Parlamentarischer Staatssekretär . 8135 D, 8136 A, B, C, D, 8137 A Dr. Mende (CDU/CSU) . . . . . 8136 A Fritsch (SPD) . . . . . . . . . 8136 A Dr. Fuchs (CDU/CSU) 8136 B Leicht (CDU/CSU) . . . . . . 8136 C Niegel (CDU/CSU) 8136 D Schmidt (Braunschweig) (SPD) . . 8137 A Weigl (CDU/CSU) 8137 A Fragen des Abg. Bittelmann (CDU/CSU) : Entwicklung des Pro-Kopf-Einkommens in der Landwirtschaft und in anderen Wirtschaftsbereichen im Jahre 1970 Rosenthal, Parlamentarischer Staatssekretär 8137 B, C, D 8138 A, C, D Bittelmann (CDU/CSU) . . . 8137 C, D Kiechle (CDU/CSU) 8138 A, D Löffler (SPD) 8138 A Dr. Schmid, Vizepräsident . . . 8138 B Lensing (CDU/CSU) 8138 B Dr. Früh (CDU/CSU) 8138 B, C IV Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 140. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 13. Oktober 1971 Frage des Abg. Leicht (CDU/CSU) Erhöhung des Lebenshaltungskostenindex Rosenthal, Parlamentarischer Staatssekretär . 8138 D, 8139 A, B, C, D, 8140 A, B Leicht (CDU/CSU) . . 8138 D, 8139 A, B Schulte (Schwäbisch Gmünd) (CDU/CSU) . . . . . . . . . 8139 C Haase (Kassel) (CDU/CSU) . . . . 8139 D Dr. Schmid, Vizepräsident . . . . 8140 C Vogt (CDU/CSU) . . . . . . . . 8140 A Dr. Arndt (Hamburg) (SPD) . . . . 8140 B Fragen des Abg. Vogt (CDU/CSU) : Einseitige Erhöhung der Versicherungssumme bei Hausratversicherungen durch die Versicherer Rosenthal, Parlamentarischer Staatssekretär . . . . . . . . 8140 D Frage des Abg. Weigl (CDU/CSU) : Unterbringung des Gesamtdeutschen Instituts im Gebäude des früheren Reichsversicherungsamts in Berlin Hermsdorf, Parlamentarischer Staatssekretär . . . . . . . 8141 A, B Weigl (CDU/CSU) . . . . . . . 8141 B Frage des Abg. Weigl (CDU/CSU) : Neubaupläne für das Bundesinstitut für Berufsbildungsforschung in Berlin Hermsdorf, Parlamentarischer Staatssekretär . . . . . . . . 8141 C Fragen des Abg. Ruf (CDU/CSU) : Steuerausfall nach Art. 4 des CDU/ CSU-Entwurfs eines Gesetzes über die Öffnung der gesetzlichen Rentenversicherung für Selbständige Hermsdorf, Parlamentarischer Staatssekretär . . . . . . . . 8141 D Ruf (CDU/CSU) . . . . 8141 D, 8142 A Fragen des Abg. Höcherl (CDU/CSU): Abgeltung der von der Post der „DDR" bis zum 31. Dezember 1966 erbrachten Mehrleistungen aus Mitteln des Bundeshaushalts Hermsdorf, Parlamentarischer Staatssekretär . . . . 8142 A, B, C, D Höcherl (CDU/CSU) 8142 B, C Dr. Wittmann (München) (CDU/CSU) 8142 D Nächste Sitzung 8142 D Anlagen Anlage 1 Liste der beurlaubten Abgeordneten . . 8143 A Anlage 2 Schriftliche Antwort auf die Mündlichen Fragen des Abg. Dr. Artzinger (CDU/ CSU) betr. Klage der Europäischen Kommission gegen das Benzinbleigesetz . . 8143 C Anlage 3 Schriftliche Antwort auf die Mündlichen Fragen des Abg. Dr. Schmitt-Vockenhausen (SPD) betr. Einrichtung einer Datenbank und internationale Zusammenarbeit auf dem Gebiet der Datenbank- und Informationssysteme . . . . . . . . 8143 D Anlage 4 Schriftliche Antwort auf die Mündliche Frage des Abg. Härzschel (CDU/CSU) betr. Verlängerung der Regelung bezüglich Aufbaudarlehen nach dem LAG . . 8144 B Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 140. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 13. Oktober 1971 8089 140. Sitzung Bonn, den 13. Oktober 1971 Stenographischer Bericht Beginn: 9.01 Uhr
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    Anlage 1 Liste der beurlaubten Abgeordneten Abgeordnete(r) beurlaubt bis einschließlich Dr. Ahrens 15. 10. Dr. Aigner * 15. 10. Dr. Althammer 15. 10. Dr. Artzinger * 14. 10. Dr. Barzel 13. 10. Dr. Beermann 3. 12. Behrendt * 15. 10. Bewerunge 16. 10. Dr. Birrenbach 15. 10. Blumenfeld 15. 10. Frau von Bothmer 15. 10. Dichgans 15. 10. Dr. Dittrich * 15. 10. Dr. von Dohnanyi 15. 10. Frehsee 13. 10. Frau Geisendörfer 13. 10. Gerlach (Emsland) * 15. 10. Freiherr von und zu Guttenberg 22. 10. Haar (Stuttgart) * 13. 10. Häussler 15. 10. Dr. Hallstein 15. 10. von Hassel 15. 10. Horten 24. 10. Dr. Hupka 15. 10. Dr. Jahn (Braunschweig) * 14. 10. Klinker * 13. 10. Dr. Koch * 15. 10. Kriedemann * 13. 10. Freiherr von Kühlmann-Stumm 13. 10. Lenzer 14. 10. Dr. Löhr * 15. 10. Lotze 15. 10. Dr. Marx (Kaiserslautern) 15. 10. Meister * 13. 10. Memmel * 15. 10. Müller (Aachen-Land) * 15. 10. Dr. Müller-Emmert 13. 10. Frau Dr. Orth 18. 10. Dr. Probst 14. 10. Richarts * 13. 10. Riedel (Frankfurt) * 13. 10. Rasner 22. 10. Prinz zu Sayn-Wittgenstein-Hohenstein 15. 10. Schirmer 13. 10. Dr. Schulz (Berlin) 13. 10. Dr. Schwörer * 14. 10. Dr. Sperling 15. 10. Dr. Warnke 15. 10. Wienand 15. 10. Wolfram * 13. 10. Urlaubsanträge Dr. Prassler 15. 11. * Für die Teilnahme an Sitzungen des Europäischen Parlaments Anlagen zum Stenographischen Bericht Anlage 2 Schriftliche Antwort des Bundesministers Genscher vom 13. Oktober 1971 auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Artzinger (CDU/CSU) (Drucksache VI/2680 Fragen A 3 und 4) : Kann die Bundesregierung entsprechend ihren seinerzeitigen Äußerungen bei Behandlung des Gesetzentwurfs zur Verringerung des Bleigehalts im Benzin in den zuständigen Ausschüssen noch annehmen, daß sie nicht mit einer Klage beim Europäischen Gerichtshof zu rechnen brauche, nachdem das zuständige Mitglied der Europäischen Kommission in einer Pressekonferenz geäußert hat, daß die Kommission alle ihr zur Verfügung stehenden Instrumente gegen dieses Gesetz benutzen werde? Wie konnte dieses Mißverständnis entstehen? Die Deutsche Vertretung in Brüssel hat das Kabinett von Kommissar Spinelli angesprochen und folgende Auskunft erhalten: Kommissar Spinelli erinnerte sich an keine Pressekonferenz, auf der er zum deutschen Benzinbleigesetz eine Erklärung obigen Inhalts abgegeben hätte. Er habe sich auch sonst nie in dem Sinne geäußert, daß er alle ihm zur Verfügung stehenden Mittel gegen das Gesetz nutzen wolle. Die Kommission wolle jedoch alles tun, um die Folgen, die das Benzinbleigesetz für das Funktionieren des Gemeinsamen Marktes haben könnte, zu neutralisieren und eine Gemeinschaftslösung für dieses wichtige und dringliche Problem zu erreichen. Andererseits hat sich Kommissar Spinelli bekanntlich vor Verabschiedung des Benzinbleigesetzes mit dem Wunsch an die Bundesregierung gewandt, sie möge sich für eine Aussetzung der Verkündung des Benzinbleigesetzes einsetzen. Es entzieht sich natürlich meiner Kenntnis, ob das Antwortschreiben des Bundesministers des Auswärtigen Herrn Spinelli in irgendeiner Weise beeinflußt hat. Anlage 3 Schriftliche Antwort des Bundesministers Genscher vom 13. Oktober 1971 auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Schmitt-Vockenhausen (SPD) (Drucksache VI/2680 Fragen A 5 und 6) : Zu welchem Zeitpunkt wird nach Auffassung der Bundesregierung die in ihrer Antwort vom 23. September 1971 auf meine Mündliche Anfrage vom 23. August 1971 vorgesehene Einrichtung einer Datenbank erfolgen? Was gedenkt die Bundesregierung zu tun, uni die Schaffung einer solchen Einrichtung auf internationaler Ebene anzuregen? Das vorgesehene automatisierte Informationssystem für die Bundesregierung und Bundesverwaltung erfordert eine Gesamtkonzeption, nach der Teildatenbanken für die verschiedenen Informationsbedürfnisse geschaffen und koordiniert sowie Prioritäten für den weiteren Ausbau gesetzt werden können. Diese Gesamtkonzeption wird z. Z. in der Koordinierungs- und Beratungsstelle der Bundesregierung für die elektronische Datenverarbeitung in der Bundesverwaltung, die in meinem Hause ein- 8144 Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 140. Sitzung, Bonn, Mittwoch, den 13. Oktober 1971 gerichtet ist, erarbeitet. Daneben befinden sich bereits einzelne Teilbereiche in der Planung und Durchführung. Der Fortgang dieser Arbeiten hängt wesentlich davon ab, ob das erforderliche Fachpersonal und die benötigten Haushaltsmittel zeitgerecht zur Verfügung stehen. . Schon jetzt läßt sich übersehen, daß für den Gesamtausbau des Systems ein längerer Zeitraum benötigt wird. Dabei sind entsprechend den noch festzulegenden Prioritäten einzelne Teilbereiche vorrangig zu berücksichtigen. Die Bundesregierung ist grundsätzlich zu einer internationalen Zusammenarbeit auf dem Gebiete der Datenbank- und Informationssysteme bereit. Das gilt sowohl für die in meiner Schriftlichen Antwort vom 23. September 1971 angesprochenen Katastrophenhilfe im Ausland als auch für andere geeignete Fachbereiche der öffentlichen Verwaltung. Für die internationale Katastrophenhilfe wollen UNO und NATO auf der Grundlage auch künftig bilateraler Hilfeleistung die Rolle von Informationszentren übernehmen. Die Planungen befinden sich noch in einem frühen Vorbereitungsstadium. Auch für andere Verwaltungsaufgaben bestehen lediglich erste Ansätze zu einer internationalen Zusammenarbeit bei der Planung und Durchführung von Datenbank- und Informationssystemen. Die Bundesregierung wird die weitere Entwicklung sorgfältig beobachten, sich über die Planungen informieren und prüfen, ob und ggf. welche Anregungen zweckmäßig erscheinen. Anlage 4 Schriftliche Antwort des Bundesministers Genscher vom 13. Oktober 1971 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Härzschel (CDU CSU) (Drucksache VI/2680 Frage A 11): 1st der Bundesregierung bekannt, daß noch eine große Zahl von Anträgen für Aufbaudarlehen nach dem LAG vorliegt, und ist die Bundesregierung bereit, die zum 31. Dezember 1971 auslaufende Regelung für weitere zwei Jahre zu verlängern? Es ist der Bundesregierung bekannt, daß bei den Ausgleichsbehörden noch Anträge auf Aufbaudarlehen vorliegen. Unabhängig davon, daß ein Teil dieser Anträge von Spätberechtigten stammt und deshalb auf Grund der Sonderregelung des § 323 Abs. 8 LAG auch nach dem 31. Dezember 1971 bedient werden kann, ist die Tatsache, daß Anträge vorliegen, für sich allein nicht dafür entscheidend, ob die zum 31. Dezember 1971 auslaufende Regelung verlängert werden soll. Die Bundesregierung sieht sich nicht in der Lage, in dem auf Grund der Entschließung des Deutschen Bundestages vom 11. November 1970 noch in diesem Jahr von ihr vorzulegenden Entwurf eines 25. Änderungsgesetzes zum Lastenausgleichsgesetz eine Regelung vorzuschlagen, die eine Bereitstellung von Darlehnsmitteln für weitere 3 Rechnungsjahre vorsieht. Sie geht dabei von der Erwägung aus, daß in diesem Stadium der Abwicklung des Lastenausgleichs die Erfüllung der Hauptentschädigung den Vorrang haben muß und daß die weitere Bereitstellung von Mitteln für die Gewährung von Aufbaudarlehen zwangsläufig zu einer Kürzung der für die Hauptentschädigung sonst verfügbaren Mittel führen würde. Nach der gegenwärtigen Finanzsituation des Ausgleichsfonds könnten die für Aufbaudarlehen erforderlichen Mittel in Höhe von je 100 Millionen DM in den Jahren 1972, 1973 und 1974 nur durch Aufnahme weiterer Kredite beschafft werden. Abgesehen davon, daß von vornherein 300 Millionen DM für die Abwicklung der Hauptentschädigung ausfallen würden, entstünden dem Ausgleichsfonds aus der Kreditaufnahme zusätzliche Kosten für Zinsen in Höhe von etwa 225 Millionen DM.
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Dr. Emmy Diemer-Nicolaus


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FDP)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)

    Herr Kollege Hirsch, darf ich Sie darauf aufmerksam machen, daß der Herr Justizminister nicht davon gesprochen hat, daß die Scheidung manipuliert werden kann, sondern davon, daß bei der Konventionalscheidung die Schuld vor Gericht manipuliert werden kann? Das ist doch ein Unterschied gegenüber dem, was Herr Erhard mit seiner Zwischenfrage zum Ausdruck bringen wollte.

    (Beifall bei den Regierungsparteien.)



Rede von Martin Hirsch
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)
Es geht um das Verfahren und um das Materielle. Aber ich wollte hier folgendes sagen. Wenn Sie — ich spreche immer nur von der einvernehmlichen Scheidung — eine solche Widerlegbarkeit haben, besteht die Gefahr, daß jemand, der meinetwegen seine Frau verlassen hat, weil er ihr böse ist und weil er zu diesem Zeitpunkt meint, er sollte sich scheiden lassen, alles tut, um ja nicht den Eindruck zu erwecken, er habe noch. Beziehungen zu dem Ehepartner. Mit anderen Worten: Sie verhindern geradezu Versöhnungsmöglichkeiten, die doch in vielen solchen Fällen, wenn jemand den Ehepartner einmal verläßt und dann doch wieder zurückkommt, konkret bestehen, weil jeder Rechtsberater dem Betreffenden sagen wird: Nun mußt du aber ganz vorsichtig sein! Schreib keine Ansichtskarte, und sag der Frau nicht einen Gruß durch die Kinder, sondern sei ganz stur! Sonst ist die Möglichkeit der Scheidung hinweg!
Ich wollte das hier nur einmal sagen, um klarzumachen, daß diejenigen, die meinen, man könnte durch die Widerlegbarkeit dieser Frist bei der einvernehmlichen Scheidung etwas Gutes tun, unter Umständen Ehen zur Scheidung bringen, die ohne diese Widerlegbarkeit vielleicht gar nicht geschieden würden. Ich bitte das einmal zu überlegen.
Was nun die Widerlegbarkeit bei der strittigen Scheidung anbetrifft, so ist das natürlich viel schwieriger. Ich persönlich gebe zu, daß es schlecht wäre, auf Grund einer bloßen dreijährigen Trennung die Ehe auch gegen den Willen des verlassenen Partners zu scheiden. Ich gebe zu, daß man sich hier etwas einfallen lassen muß, um im Einzelfall Gerechtigkeit zu üben. Insofern bin ich ganz Ihrer Meinung, Herr Mikat. Allerdings frage ich mich, ob diese Widerlegbarkeit der Vermutung nun wirklich die einzige Lösung ist. Zunächst gilt dasselbe, was ich eben hinsichtlich der einvernehmlichen Scheidung gesagt habe. Der Minister hat hier gesagt das steht auch so in der Begründung , daß eine solche Widerlegbarkeit nur in Ausnahmefällen stattfinden soll. Ich glaube, daß unter Umständen auch ein ganz anderer Weg beschritten werden kann. Das sage ich, ohne daß ich mich bereits entschieden habe. Ich habe nämlich die Sorge, daß diese Widerlegbarkeit faktisch zu einem neuen Streit mit völlig verkehrten Fronten führt. Eine Frau bekommt z. B. eine Klageschrift zugestellt, in der steht: Ich lebe drei Jahre getrennt. An sich ist dann die Voraussetzung für die Scheidung erfüllt. Was soll sie dann machen? Sie sagt sich: Ich behaupte, meine Ehe ist in Wirklichkeit nicht zerrüttet. — Dann geht sie zum Gericht. Der Richter fragt sie nun: Warum behaupten Sie denn das? Dann muß sie wider besseres Wissen anfangen, den Mann, der sie schließlich verlassen hat und auf den sie nicht gerade freundlich gestimmt sein kann, furchtbar zu loben und schrecklich nette Dinge über ihn zu sagen. Danach wird er gefragt werden: Ja, was sagen Sie denn dazu? Und dann muß er anfangen, sich schlechtzumachen. Im Gegensatz zu heute, wo der eine den anderen schlechtmacht, macht dann der andere den einen schlecht, und wir hätten damit wieder einen Kampf, in diesem Falle aber mit völlig verkehrten und ganz absurden Fronten.
Ich würde es daher vorziehen — das ist der gegenwärtige Stand meiner Überlegungen, aber darüber werden wir im Ausschuß sprechen müssen —, andere Lösungen für dieses Problem zu finden. Ich könnte mir eine Lösung über das Verfahrensrecht — Aussetzungsmöglichkeit seitens des Richters in Fällen, die ihm kritisch erscheinen — vorstellen. Vielleicht werden uns auch noch andere Möglichkeiten einfallen, aber der Weg über die Widerleglichkeit der an sich doch vernünftigen Fristenvermutung scheint mir noch nicht den Stein der Weisen darzustellen.
Bei den Härteklauseln — seien es nun materielle oder ideelle — bin ich nach wie vor der Meinung, daß die Eherechtskommission den richtigen Weg gegangen ist. Sie hat ja die beiden Härteklauseln — allerdings befristet — vorgesehen, und der Minister hat heute in seinen Ausführungen zu erkennen gegeben, daß er auf dem Standpunkt steht, die Verweigerung der Scheidung wegen einer Härte könne nicht unendlich lange aufrechterhalten werden, sondern man müsse dann doch von irgendeinem Zeitpunkt an eventuell neu klagen können. Ich würde allerdings meinen, es sei dann doch besser, von vornherein zu sagen: Befristung der Härteklausel. Die Eherechtskommission hat praktisch dies vorgeschlagen. Bei ihrer Konstruktion ist aber ein Punkt anders geregelt, denn es gibt keine Härteklausel bei der Scheidung, die über die Fristenregelung läuft. Vielmehr bezieht sich die Härteklausel auf die Scheidung über die Generalklausel; ansonsten wäre die Begrenzung der Anwendung der Härteklausel auf fünf Jahre in der Konzeption der Eherechtskommission nicht zu erklären.
Auch zu diesem Gedanken müssen wir im Ausschuß noch einmal Überlegungen anstellen, ebenso wie wir werden überlegen müssen — was manchen von Ihnen vielleicht verwunderlich erscheint —, oh es nicht, wie auch der Juristentag gemeint hat, doch richtig wäre, die Generalklausel ganz zu streichen. Das würde im Gegensatz zu einer weit verbreiteten Meinung eine erhebliche Verminderung der Scheidungschancen bedeuten, denn dann gäbe es keine Scheidung ohne Vorhandensein einer dreijährigen Trennung. Auf der anderen Seite enthält die Gene-



Hirsch
ralklausel die Gefahr, daß eben doch wieder beim Einzelvorbringen — wo man ja behaupten muß, auch schon vor Ablauf einer Trennungsfrist sei dies und jenes passiert und die Ehe sei zerrüttet —schmutzige Wäsche gewaschen wird und daß unter Umständen ungünstige und falsche Ergebnisse zustande kommen.

(Abg. Vogel: Sie kennen ja unseren Vorschlag!)

Ich würde es, gerade weil ich jemand bin, der für die Erhaltung und den Schutz gesunder Ehen sowie für die Heilung kranker Ehen eintritt, in Kauf nehmen, daß dann unter Umständen in ganz krassen Fällen auch der eine oder andere drei Jahre warten muß, bis er seine Scheidung bekommt. Für so unerträglich halte ich das nicht. Denn es gibt Ehen mit ganz, ganz schlimmen Krisen und ganz schrecklichen Verfehlungen des einen oder anderen Partners, die doch wieder zusammengekommen sind.

(Zurufe von der CDU/CSU: Sehr wahr!)

Aus diesem Grunde neige ich persönlich zu dem Beschluß des Juristentages, die Generalklausel zu streichen, die Scheidungen allein über die Fristen laufen zu lassen und dann natürlich entsprechende Bremsen vorzusehen, hinsichtlich derer wir uns etwas einfallen lassen sollten.
Was das Unterhaltsrecht anbetrifft, so ist wohl der Konsensus aller im Kern noch größer, als es beim Scheidungsrecht der Fall ist. Natürlich kann gar nicht bestritten werden, daß sich die Unterhaltsbestimmungen — in diesem Falle vom Vorschlag der Eherechtskommission über den Diskussionsentwurf, über das Votum des Juristentages bis hin zum ersten und zum zweiten Referentenentwurf — ununterbrochen verbessert haben und daß sie heute grundsätzlich kaum noch kritisiert werden. Selbstverständlich gibt es einige umstrittene Einzelfragen, aber auch da muß und wird eine Verständigung möglich sein.
Praktisch gibt es zwei große Probleme: Wie weit soll der Vorrang der ersten Frau gehen? — Ich bin sehr stolz darauf, daß ich von diesem Vorrang der ersten Frau schon vor vier Jahren expressis verbis gesprochen habe; ich habe die verfassungsrechtlichen Bedenken in dieser Sache nie geteilt, zumal man ja füglich nicht bestreiten kann, daß der wirtschaftliche Standard von Menschen, deren Ehe auseinandergeht, allein schon dadurch schlechter werden muß, daß sie nun zwei Haushalte führen. Dabei tritt die Verschlechterung allerdings nicht unbedingt erst mit der Scheidung ein, sondern schon mit dem Zeitpunkt, zu dem der eine Partner den anderen verläßt — auch daran muß man denken —, wie natürlich überhaupt die Katastrophe nicht die Scheidung ist, sondern das Zerbrechen der Ehe. Die Scheidung besiegelt das nur. Daran muß man denken. Aber, wie gesagt, der wirtschaftliche Standard der Normalfamilie -- wir reden ja nicht von den Reichen, wo das keine Rolle spielt — muß sich verschlechtern, wenn man zwei Haushaltungen führt. Er muß sich noch mehr verschlechtern, wenn man zwei Frauen unterhalten soll. Natürlich bedeutet dann die Scheidung heute im Normalfall — das kann später ganz anders sein — eine wirtschaftliche Härte für die verlassene Ehefrau. Aber ich habe Bedenken, dem zu begegnen, indem man sagt: Nur aus materiellen Gründen — denn vorher wurde ja festgestellt, daß diese Ehe zerrüttet oder gescheitert ist — wird diese gescheiterte Ehe trotzdem aufrechterhalten. Dieses Problem muß man durch vernünftige Unterhaltsregelung und durch vernünftige Regelungen im großen Bereich der sozialen Fürsorge usw. in den Griff bekommen.
Die Aufrechterhaltung einer, wie gesagt, festgestellt gescheiterten Ehe nur aus wirtschaftlichen Gründen ist für mich widersinnig, unchristlich, wenn ich das sagen darf, und fast verbrecherisch. Verbrecherisch ist das deswegen, weil man dieser verlassenen Frau keinen Gefallen tut, sondern weil das dazu führt — dazu hat Herr Mauz in der Kommission Wichtiges gesagt —, daß diese Frau — der Mann ist ja weg — immer an ihn denkt, immer hofft, er komme vielleicht doch noch. Dann gerät sie unter Umständen in Haßgefühle. Sie wird ihn hinsichtlich jeder Erhöhung seiner Einkommensquellen verfolgen. Das führt dann dazu, daß diese Frau durchdreht. Um das zu erkennen, braucht man kein Psychiater zu sein; Herr Erhard, Sie kennen solche Fälle auch. Es ist für sie besser, auch wenn sich der wirtschaftliche Standard für sie verschlechtert, wenn diese zerstörte Ehe auch formell auseinandergebracht wird. Dann wird sie viel eher wieder zu sich finden, als wenn diese Scheinehe, diese Nichtehe künstlich aufrechterhalten wird.
Ich bitte Sie daher sehr herzlich: überlegen Sie mit uns — unsere Sozialpolitiker werden uns da sehr helfen müssen --, wie wir Wege finden, auf denen wir diese materiellen Härten im Unterhaltsrecht und auf den anderen Gebieten in den Griff bekommen, damit niemand weiterhin auf den Gedanken kommt, eine zerstörte Ehe nur deswegen noch formell „Ehe" zu nennen, weil es dort wirtschaftliche Schwierigkeiten gibt! Ich sage es noch einmal: für mich ist das mit dem Wesen der Ehe, wie ich sie verstehe, unvereinbar.
Nun gibt es sicher im Unterhaltsrecht das weitere Problem, was man mit einem — wenn ich einmal so sagen darf — ganz großen Bösewicht macht, der seine Familie verlassen hat. Meistens wird hier das Beispiel von Frauen gebracht, die sich zu ihrem Mann und ihrer Familie schrecklich benommen haben, die einfach weggegangen sind, die aus irgendwelchen Günden nicht erwerbsfähig sind und die nach dem normalen Gang der neuen Unterhaltsregelung jetzt Unterhalt bekämen. Auf den ersten Blick sagt man, das sei unbillig. Nun muß man sich natürlich, wenn man etwas nachdenkt, bei vielen von den Beispielen, die gebracht werden — jeder von uns, der auf diesem Gebiet tätig ist, kennt ja konkrete Beispiele —, fragen: weiß ich denn den wirklichen Grund, warum diese angeblich so schlechte Frau ihre Familie verlassen hat? Steckt der wirkliche Grund nicht doch bei dem anderen?
Wenn man anfängt, da mit Billigkeitsregelungen zu kommen – für die ich im Kern durchaus bin , gerät man in die Gefahr, daß auf dem Wege über den Unterhaltsprozeß doch wieder



Hirsch
schmutzige Wäsche gewaschen wird und der Eherechtsprozeß auf diesem Gebiet praktisch in alter Form nachgeholt wird. Da es normalerweise — Herr Vogel, Sie wissen das — nicht immer um klare Fälle geht, sondern um Fälle, in denen man behauptet, das sei ein Bösewicht — er braucht das gar nicht zu sein —, haben Sie in unendlich vielen Fällen ein Eherechtsverfahren so schrecklicher Art wie heute mit der schmutzigen Wäsche, mit der Spitze des Eisberges, die der Richter nur erkennen kann, und unter Umständen ohne jeden vernünftigen Nutzeffekt. Ich bejahe den Gedanken, aber ich weiß nicht recht, ob wir ihn durchhalten können, wenn wir nicht, was in der Regierungsvorlage ja weitgehend geschehen ist, ganz harte Regeln machen, wo ganz klare Tatbestände da sind, bei denen es auf der Hand liegt, daß die Zahlung eines Unterhalts unbillig wäre. Wenn wir nur eine Billigkeitsklausel haben, wird in so gut wie allen Fällen — bleiben wir bei dem Mann, der verlassen worden ist — der Mann behaupten: ich brauche keinen Unterhalt zu zahlen, denn das wäre unbillig. Das kann nicht das Ziel dieser Reform sein. Das werden wir uns, wie gesagt, überlegen müssen, und wir werden an Hand von sehr konkreten Fällen einmal darüber nachdenken müssen, ob es nicht auch hier etwas Besseres gibt.
Ich habe vorhin schon gesagt, daß ich die Beratungen im Rechtsausschuß nicht vorwegnehmen wolle. Aus diesem Grunde möchte ich jetzt zum Ende kommen. Ich sage Ihnen noch einmal: ich bin sehr froh darüber, daß wir in vier Jahren so viel erreicht haben. Ich verstehe nicht, warum der von mir sehr verehrte Herr Professor Bosch behauptet, diese Eherechtsreform sei in einer sehr hektischen Atmosphäre erarbeitet worden. Ich verstehe ihn schon deswegen nicht, weil er auch in seinen Skripten, die wir bekommen haben, offenbar davon ausgeht, daß das Gesetz heute endgültig verabschiedet werde. Das, was er uns an Einzelheiten geschrieben hat, halte ich zum Teil für beachtlich, und wir werden es im Ausschuß selbstverständlich sorgfältig prüfen. Seit 50 Jahren wird in diesem Lande darüber beraten, ob das Eherecht des BGB gut ist oder nicht. Die Beratung ist in der Weimarer Republik fortgeführt worden. Von einer Beratung im Dritten Reich kann man kaum sprechen. Immerhin gab es auch in der Zeit Fachgelehrte, die sich darüber Gedanken gemacht haben. Eigentlich empfanden gleich nach dem Kriege alle diejenigen, die sich damit befaßt hatten, wiederum Unbehagen hinsichtlich des geltenden Rechts. Nachdem das Ganze nun sozusagen im Endspurt, wo man immer etwas schneller läuft, d. h. in vier Jahren, praktisch fertiggeworden ist, kann man wohl nicht mehr von Hektik sprechen. Man kann natürlich immer darüber streiten, Herr Mikat; ich unterscheide mich hier etwas von Ihnen. Ich bin durchaus der Meinung, daß der Gesetzgeber in gewissen Fällen dem vorhandenen gesellschaftlichen Bewußtsein, sagen wir mal, vorausmaschieren muß und daß er nicht immer nur nachzuvollziehen hat. Hätte der Gesetzgeber nicht das Nichtehelichenrecht neu gestaltet, hätte die Diffamierung der nichtehelichen Kinder sicherlich noch sehr lange angedauert. Nun wird aber durch das, was der Gesetzgeber getan hat, mit der Zeit die Befangenheit gegenüber dem sogenannten Bastard entschwinden, und die Kinder werden dann wirklich gleichberechtigt sein.
Bei diesem Gesetz brauchen wir jedoch diese Grundsatzdifferenz gar nicht auszutragen. Denn hier gibt es eine eklatante Veränderung im gesellschaftlichen Bewußtsein insofern, als in diesem Land über 90 % der Menschen zu dem Ergebnis gekommen sind, daß das geltende Eherecht schlecht ist. Auch in diesem Hause ist die überwiegende Mehrheit zu dem Ergebnis gekommen — Meinungsverschiedenheiten über Einzelheiten sind hier nicht wichtig —, daß die Eherechtsreform — die Vorschläge der Eherechtskommission und die drei Entwürfe des Justizministers — im Kern gut und richtig ist.

(Abg. Erhard [Bad Schwalbach] : Scheidungsrecht ist nicht Eherecht! Das ist ein Unterschied!)

— Sie haben recht, Herr Kollege; aber zum Teil geht es auch um das Eherecht, wie aus der Überschrift hervorgeht.
Wenn darüber ein Konsensus besteht, kann man sagen, daß der Gesetzgeber hier nicht voranmarschiert, sondern das vollzieht, was fällig ist. Ich hoffe, es wird nicht allzulange dauern, bis wir in diesem Hause trotz aller natürlich notwendigen harten Kleinarbeit an dem Gesetz in der Lage sein werden, sowohl dieses Gesetz als auch das Verfahrensgesetz und das dritte Gesetz, das den sozialpolitischen und sonstigen Bereich zu regeln hat, zu verabschieden, damit diese Gesetze bald in Kraft treten können. Denn viele Menschen warten auf eine gerechte Scheidung und auf einen ihnen zustehenden vernünftigen Unterhalt. Nach heutigem Recht — auch daran wollen Sie bitte denken — werden jedes Jahr Hunderte von Ehen aus formellen Gründen geschieden, die nach dem neuen Recht unter Umständen nicht geschieden würden. Es geht ja nicht darum, die Scheidung zu erleichtern,

(Abg. Vogel: Na, na!)

sondern es geht darum, sie vernünftiger und gerechter zu machen, und zwar einschließlich aller Folgen.

(Abg. Vogel: Ist der Optimismus berechtigt?)

— Ich wäre kein Sozialdemokrat, wenn ich nicht Optimist wäre, Herr Kollege. Darin unterscheiden sich konservative und fortschrittliche Leute.

(Abg. Vogel: Nein, ganz sicher nicht, Herr Hirsch!)

— Aber ein so großer Pessimist, wie Sie manchmal tun, sind Sie auch nicht.
Bitte, Herr Vogel, helfen Sie dabei mit, aus diesem Gesetzentwurf sobald wie möglich ein Gesetz zu machen und in Kraft zu setzen. Über Meinungsverschiedenheiten in Einzelheiten werden wir uns im Rechtsausschuß noch zu unterhalten haben.

(Beifall bei den Regierungsparteien und bei Abgeordneten der CDU/CSU.)





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    Rede von Dr. Hermann Schmitt


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (None)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Das Wort hat die Abgeordnete Frau Dr. Diemer-Nicolaus.