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ID0614000700

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  • tocInhaltsverzeichnis
    Deutscher Bundestag 140. Sitzung Bonn, Mittwoch, den 13. Oktober 1971 Inhalt: Verzicht des Abg. Dröscher auf die Mitgliedschaft und Eintritt des Abg. Büchner in den Bundestag 8089 A Wahl des Abg. Dr. Reischl als Mitglied des Europäischen Parlaments 8089 B Amtliche Mitteilungen . . . . . . . 8089 B Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Reform des Ehe- und Familienrechts (Drucksache VI/2577) — Erste Beratung —Jahn, Bundesminister . . . . . . 8090 D Dr. Mikat (CDU/CSU) . . . . . . 8099 C Hirsch (SPD) . . . . . . . . . 8107 B Frau Dr. Diemer-Nicolaus (FDP) . . 8113 A Hemfier, Minister des Landes Hessen 8117 B Erhard (Bad Schwalbach) (CDU/CSU) 8121 B Mündlicher Bericht des Petitionsausschusses über seine Tätigkeit gemäß § 113 Abs. 1 GO in Verbindung mit Sammelübersicht 26 des Petitionsausschusses über Anträge zu Petitionen und systematische Ubersicht über die beim Bundestag in der Zeit vom 20. Oktober 1969 bis 15. September 1971 eingegangenen Petitionen (Drucksache VI/2612) Scheu (SPD) 8122 A Entwurf eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 28. Mai 1969 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Türkei zur Änderung des Abkommens vom 30. April 1964 über Soziale Sicherheit (Drucksache V1/2430) ; Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Arbeit und Sozialordnung (Drucksache VI/2628) — Zweite und dritte Beratung — . . . . 8124 A Entwurf eines Gesetzes zur Änderung der Gesetze über die Gemeinschaftsaufgaben (Abg. Hirsch, Dichgans, Mertes, Dr. Müller [München] u. Gen.) (Drucksache VI/ 1058) ; Mündlicher Bericht des Haushaltsausschusses (Drucksache VI/2634) —Zweite und dritte Beratung — . . . . 8124 C Entwurf eines Gesetzes zur Neuordnung und Bereinigung des Rechts im Verkehr mit Wasch- und Reinigungsmitteln (CDU/ CSU) (Drucksache VI/2615) — Erste Beratung — in Verbindung mit Entwurf eines Gesetzes über den Verkehr mit Bedarfsgegenständen sowie technischen und chemischen Mitteln des täglichen Gebrauchs (CDU/CSU) (Drucksache VI/2616) — Erste Beratung —, mit Entwurf eines Gesetzes zur Neuordnung und Bereinigung des Rechts im Verkehr mit kosmetischen Mitteln, Kosmetikaverpackungen und Gegenständen zur Körperpflege (CDU/CSU) (Drucksache VI/2617) — Erste Beratung —, mit II Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 140. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 13. Oktober 1971 Entwurf eines Gesetzes zur Neuordnung und Bereinigung des Rechts im Verkehr mit Tabakerzeugnissen (CDU/CSU) (Drucksache VI/2618) — Erste Beratung —, mit Entwurf eines Gesetzes zur Neuordnung und Bereinigung des Rechts im Verkehr mit Lebensmitteln und Lebensmittel-Bedarfsgegenständen (CDU/CSU) — (Drucksache VI/2619) — Erste Beratung — Dr. Hammans (CDU/CSU) . . . . 8125 A Dr. Bardens (SPD) . . . . . . . 8125 D Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes zur Förderung der Rationalisierung im Steinkohlenbergbau (Drucksache VI/2666) — Erste Beratung — . . . . . 8126 B Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Bundeskindergeldgesetzes (Drucksache VI/2643) — Erste Beratung — 8126 C Entwurf eines Gesetzes zur Änderung der Reichsversicherungsordnung (Abg. Müller [Remscheid], Dr. Götz, Ruf und Fraktion der CDU/CSU) (Drucksache VI/2645) — Erste Beratung — . . . . . . . . . 8126 C Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gerichtskostengesetzes, der Bundesgebührenordnung für Rechtsanwälte und anderer Vorschriften (Drucksache VI/2644) — Erste Beratung — . . . . . . . . 8126 C Entwurf eines Gesetzes zur Ergänzung des Gesetzes zu dem Übereinkommen vom 24. Oktober 1956 über das auf Unterhaltsverpflichtungen gegenüber Kindern anzuwendende Recht (Drucksache V1/2652) — Erste Beratung — . . . . . . . . 8126 D Entwurf eines Gesetzes zu dem Vertrag vom 21. Mai 1971 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Argentinischen Republik über das Einlaufen von Reaktorschiffen in argentinische Gewässer und ihren Aufenthalt in argentinischen Häfen (Drucksache VI/2655) — Erste Beratung — . . . . . . . . . . . 8126 D Entwurf eines Gesetzes zu dem Vertrag vom 29. Januar 1971 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Portugiesischen Republik über die Benutzung portugiesischer Gewässer und Häfen durch N. S. „Otto Hahn" (Drucksache VI/2657) — Erste Beratung . . . . . 8127 A Entwurf eines Gesetzes zu dem Europäischen Übereinkommen vom 25. Oktober 1967 über die theoretische und praktische Ausbildung von Krankenschwestern und Krankenpflegern (Drucksache VI/2656) — Erste Beratung — .. . . . . . . . 8127 A Entwurf eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 14. Dezember 1970 über den Handelsverkehr mit den überseeischen Ländern und Gebieten betreffend die Erzeugnisse, die unter die Zuständigkeit der Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl fallen (Drucksache VI/2667) — Erste Beratung — 8127 A Antrag betr. Änderung der Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages (Abg. Dr. Evers, Dr. Häfele, Reddemann, Dr. Eyrich, Dr. Abelein, Dr. Riedl, [München] und Gen.) (Drucksache VI/2601) Dr. Evers (CDU/CSU) 8127 B Schriftlicher Bericht des Ausschusses für innerdeutsche Beziehungen über den Bericht der Bundesregierung über den Bezug von Zeitungen und Zeitschriften aus der DDR für das Jahr 1970 (Zeitungsbezugsbericht 1970) (Drucksachen VI/2028, VI/2613) 8129 A Entwurf eines Gesetzes zur Durchführung internationaler Abkommen sowie von Verordnungen, Entscheidungen und Richtlinien des Rates und der Kommission der Europäischen Gemeinschaften auf dem Gebiet des grenzüberschreitenden Güterkraftverkehrs (Drucksache VI/2521) ; Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Verkehr und für das Post- und Fernmeldewesen (Drucksache VI/2641) — Zweite und dritte Beratung — . . . 8129 B Schriftlicher Bericht des Finanzausschusses über den Vorschlag der Kommission der EG für eine Verordnung des Rates über die Gewährung einer besonderen Beihilfe für bestimmte als Zigarrendeckblätter verwendete Tabake (Drucksachen V1/2406, VI/2635) 8129 C Mündlicher Bericht des Innenausschusses über den Vorschlag der Kommission der Europäischen Gemeinschaften für eine Richtlinie (EWG) des Rates über die Erweiterung des Geltungsbereichs der Richtlinie (EWG) des Rates vom 25. Februar 1964 zur Koordinierung der Sondervorschriften für die Einreise und den Aufenthalt von Ausländern, soweit sie aus Gründen der öffentlichen Ordnung, Sicherheit oder Gesundheit gerechtfertigt sind, auf die Arbeitnehmer, die von dem Recht, nach Beendigung einer Beschäftigung im Hoheitsgebiet eines Mitgliedstaates verbleiben zu können, Gebrauch machen (Drucksachen VI/2234, VI/2671) . . . . 8129 D Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Wirtschaft über die Vorschläge der EG-Kommission für Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 140. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 13. Oktober 1971 III eine Verordnung (EWG) des Rates zur Ausdehnung des Anhangs der Verordnung (EWG) Nr. 109/70 des Rates zur Festlegung einer gemeinsamen Regelung für die Einfuhr aus Staatshandelsländern auf weitere Einfuhren (1. Erweiterung um Teilpositionen) eine Verordnung (EWG) des Rates zur Ausdehnung des Anhangs der Verordnung (EWG) Nr. 109/70 des Rates vom 19. Dezember 1969 zur Festlegung einer gemeinsamen Regelung für die Einfuhr aus Staatshandelsländern auf weitere Einfuhren (2. Erweiterung um Teilpositionen) eine Verordnung (EWG) des Rates zur Aufnahme weiterer Waren in die im Anhang I der Verordnung (EWG) Nr. 1025/ 70 des Rates zur Festlegung einer gemeinsamen Regelung für die Einfuhr aus dritten Ländern aufgeführte Liste (Drucksachen VI/2506, VI/2510, VI/2507, VI/2674) 8130 A Beratung des Berichts der Bundesregierung über den Stand der Unfallverhütung und das Unfallgeschehen in der Bundesrepublik für das Jahr 1970 (Unfallverhütungsbericht 1970) (Drucksache VI/2590) . . . 8130 B Ubersicht 9 des Rechtsausschusses über die dem Bundestag zugeleiteten Streitsachen vor dem Bundesverfassungsgericht (Drucksache VI/2621) 8130 B Fragestunde (Drucksache VI/2680) Fragen der Abg. Frau Lauterbach (SPD) : Maßnahmen zum Schutze deutscher Entwicklungshelfer — Abschluß von Hausratversicherungen Frau Freyh, Parlamentarischer Staatssekretär 8130 C, D, 8131 A, B, C, D Frau Lauterbach (SPD) . 8130 D, 8131 B, D Josten (CDU/CSU) 8131 A, D Matthöfer (SPD) . . . . . . . 8131 B Frage des Abg. Dr. Riedl (München) (CDU/CSU) : Behinderung der Polizei und des Roten Kreuzes durch Schaulustige bei Unfällen und strafbaren Handlungen Genscher, Bundesminister 8132 A, B, C, D Dr. Riedl (München) (CDU/CSU) . . 8132 B Vogt (CDU/CSU) . . . . . . . . 8132 C Fragen des Abg. Picard (CDU/CSU) : Entwicklung der Diebstahlskriminalität bei Männern und Frauen — Pressemeldungen über Freisprüche von Damen bestimmter Gesellschaftskreise Genscher, Bundesminister 8133 A, B, C, D, 8134 A, B, C, D, 8135 A Picard (CDU/CSU) . . 8133 B, D, 8134 D Varelmann (CDU/CSU) . . . . . 8133 C Matthöfer (SPD) . . . . 8133 D, 8135 A Baier (CDU/CSU) 8134 A Dr. Fuchs (CDU/CSU) 8134 B Schwabe (SPD) . . . . . . . 8134 C Dr. Früh (CDU/CSU) 8134 C Frage des Abg. Dr. Wittmann (München) (CDU/CSU) : Pressemeldungen über geheimdienstliche Tätigkeit von Angehörigen der sowjetischen Botschaft in der Bundesrepublik Genscher, Bundesminister . . . 8135 B, C Dr. Wittmann (München) (CDU/CSU) 8135 C Leicht (CDU/CSU) 8135 C Frage des Abg. Dr. Mende (CDU/CSU) : Verbesserung der verkehrsmäßigen Erschließung des Zonenrandgebiets Rosenthal, Parlamentarischer Staatssekretär . 8135 D, 8136 A, B, C, D, 8137 A Dr. Mende (CDU/CSU) . . . . . 8136 A Fritsch (SPD) . . . . . . . . . 8136 A Dr. Fuchs (CDU/CSU) 8136 B Leicht (CDU/CSU) . . . . . . 8136 C Niegel (CDU/CSU) 8136 D Schmidt (Braunschweig) (SPD) . . 8137 A Weigl (CDU/CSU) 8137 A Fragen des Abg. Bittelmann (CDU/CSU) : Entwicklung des Pro-Kopf-Einkommens in der Landwirtschaft und in anderen Wirtschaftsbereichen im Jahre 1970 Rosenthal, Parlamentarischer Staatssekretär 8137 B, C, D 8138 A, C, D Bittelmann (CDU/CSU) . . . 8137 C, D Kiechle (CDU/CSU) 8138 A, D Löffler (SPD) 8138 A Dr. Schmid, Vizepräsident . . . 8138 B Lensing (CDU/CSU) 8138 B Dr. Früh (CDU/CSU) 8138 B, C IV Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 140. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 13. Oktober 1971 Frage des Abg. Leicht (CDU/CSU) Erhöhung des Lebenshaltungskostenindex Rosenthal, Parlamentarischer Staatssekretär . 8138 D, 8139 A, B, C, D, 8140 A, B Leicht (CDU/CSU) . . 8138 D, 8139 A, B Schulte (Schwäbisch Gmünd) (CDU/CSU) . . . . . . . . . 8139 C Haase (Kassel) (CDU/CSU) . . . . 8139 D Dr. Schmid, Vizepräsident . . . . 8140 C Vogt (CDU/CSU) . . . . . . . . 8140 A Dr. Arndt (Hamburg) (SPD) . . . . 8140 B Fragen des Abg. Vogt (CDU/CSU) : Einseitige Erhöhung der Versicherungssumme bei Hausratversicherungen durch die Versicherer Rosenthal, Parlamentarischer Staatssekretär . . . . . . . . 8140 D Frage des Abg. Weigl (CDU/CSU) : Unterbringung des Gesamtdeutschen Instituts im Gebäude des früheren Reichsversicherungsamts in Berlin Hermsdorf, Parlamentarischer Staatssekretär . . . . . . . 8141 A, B Weigl (CDU/CSU) . . . . . . . 8141 B Frage des Abg. Weigl (CDU/CSU) : Neubaupläne für das Bundesinstitut für Berufsbildungsforschung in Berlin Hermsdorf, Parlamentarischer Staatssekretär . . . . . . . . 8141 C Fragen des Abg. Ruf (CDU/CSU) : Steuerausfall nach Art. 4 des CDU/ CSU-Entwurfs eines Gesetzes über die Öffnung der gesetzlichen Rentenversicherung für Selbständige Hermsdorf, Parlamentarischer Staatssekretär . . . . . . . . 8141 D Ruf (CDU/CSU) . . . . 8141 D, 8142 A Fragen des Abg. Höcherl (CDU/CSU): Abgeltung der von der Post der „DDR" bis zum 31. Dezember 1966 erbrachten Mehrleistungen aus Mitteln des Bundeshaushalts Hermsdorf, Parlamentarischer Staatssekretär . . . . 8142 A, B, C, D Höcherl (CDU/CSU) 8142 B, C Dr. Wittmann (München) (CDU/CSU) 8142 D Nächste Sitzung 8142 D Anlagen Anlage 1 Liste der beurlaubten Abgeordneten . . 8143 A Anlage 2 Schriftliche Antwort auf die Mündlichen Fragen des Abg. Dr. Artzinger (CDU/ CSU) betr. Klage der Europäischen Kommission gegen das Benzinbleigesetz . . 8143 C Anlage 3 Schriftliche Antwort auf die Mündlichen Fragen des Abg. Dr. Schmitt-Vockenhausen (SPD) betr. Einrichtung einer Datenbank und internationale Zusammenarbeit auf dem Gebiet der Datenbank- und Informationssysteme . . . . . . . . 8143 D Anlage 4 Schriftliche Antwort auf die Mündliche Frage des Abg. Härzschel (CDU/CSU) betr. Verlängerung der Regelung bezüglich Aufbaudarlehen nach dem LAG . . 8144 B Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 140. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 13. Oktober 1971 8089 140. Sitzung Bonn, den 13. Oktober 1971 Stenographischer Bericht Beginn: 9.01 Uhr
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    Anlage 1 Liste der beurlaubten Abgeordneten Abgeordnete(r) beurlaubt bis einschließlich Dr. Ahrens 15. 10. Dr. Aigner * 15. 10. Dr. Althammer 15. 10. Dr. Artzinger * 14. 10. Dr. Barzel 13. 10. Dr. Beermann 3. 12. Behrendt * 15. 10. Bewerunge 16. 10. Dr. Birrenbach 15. 10. Blumenfeld 15. 10. Frau von Bothmer 15. 10. Dichgans 15. 10. Dr. Dittrich * 15. 10. Dr. von Dohnanyi 15. 10. Frehsee 13. 10. Frau Geisendörfer 13. 10. Gerlach (Emsland) * 15. 10. Freiherr von und zu Guttenberg 22. 10. Haar (Stuttgart) * 13. 10. Häussler 15. 10. Dr. Hallstein 15. 10. von Hassel 15. 10. Horten 24. 10. Dr. Hupka 15. 10. Dr. Jahn (Braunschweig) * 14. 10. Klinker * 13. 10. Dr. Koch * 15. 10. Kriedemann * 13. 10. Freiherr von Kühlmann-Stumm 13. 10. Lenzer 14. 10. Dr. Löhr * 15. 10. Lotze 15. 10. Dr. Marx (Kaiserslautern) 15. 10. Meister * 13. 10. Memmel * 15. 10. Müller (Aachen-Land) * 15. 10. Dr. Müller-Emmert 13. 10. Frau Dr. Orth 18. 10. Dr. Probst 14. 10. Richarts * 13. 10. Riedel (Frankfurt) * 13. 10. Rasner 22. 10. Prinz zu Sayn-Wittgenstein-Hohenstein 15. 10. Schirmer 13. 10. Dr. Schulz (Berlin) 13. 10. Dr. Schwörer * 14. 10. Dr. Sperling 15. 10. Dr. Warnke 15. 10. Wienand 15. 10. Wolfram * 13. 10. Urlaubsanträge Dr. Prassler 15. 11. * Für die Teilnahme an Sitzungen des Europäischen Parlaments Anlagen zum Stenographischen Bericht Anlage 2 Schriftliche Antwort des Bundesministers Genscher vom 13. Oktober 1971 auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Artzinger (CDU/CSU) (Drucksache VI/2680 Fragen A 3 und 4) : Kann die Bundesregierung entsprechend ihren seinerzeitigen Äußerungen bei Behandlung des Gesetzentwurfs zur Verringerung des Bleigehalts im Benzin in den zuständigen Ausschüssen noch annehmen, daß sie nicht mit einer Klage beim Europäischen Gerichtshof zu rechnen brauche, nachdem das zuständige Mitglied der Europäischen Kommission in einer Pressekonferenz geäußert hat, daß die Kommission alle ihr zur Verfügung stehenden Instrumente gegen dieses Gesetz benutzen werde? Wie konnte dieses Mißverständnis entstehen? Die Deutsche Vertretung in Brüssel hat das Kabinett von Kommissar Spinelli angesprochen und folgende Auskunft erhalten: Kommissar Spinelli erinnerte sich an keine Pressekonferenz, auf der er zum deutschen Benzinbleigesetz eine Erklärung obigen Inhalts abgegeben hätte. Er habe sich auch sonst nie in dem Sinne geäußert, daß er alle ihm zur Verfügung stehenden Mittel gegen das Gesetz nutzen wolle. Die Kommission wolle jedoch alles tun, um die Folgen, die das Benzinbleigesetz für das Funktionieren des Gemeinsamen Marktes haben könnte, zu neutralisieren und eine Gemeinschaftslösung für dieses wichtige und dringliche Problem zu erreichen. Andererseits hat sich Kommissar Spinelli bekanntlich vor Verabschiedung des Benzinbleigesetzes mit dem Wunsch an die Bundesregierung gewandt, sie möge sich für eine Aussetzung der Verkündung des Benzinbleigesetzes einsetzen. Es entzieht sich natürlich meiner Kenntnis, ob das Antwortschreiben des Bundesministers des Auswärtigen Herrn Spinelli in irgendeiner Weise beeinflußt hat. Anlage 3 Schriftliche Antwort des Bundesministers Genscher vom 13. Oktober 1971 auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Schmitt-Vockenhausen (SPD) (Drucksache VI/2680 Fragen A 5 und 6) : Zu welchem Zeitpunkt wird nach Auffassung der Bundesregierung die in ihrer Antwort vom 23. September 1971 auf meine Mündliche Anfrage vom 23. August 1971 vorgesehene Einrichtung einer Datenbank erfolgen? Was gedenkt die Bundesregierung zu tun, uni die Schaffung einer solchen Einrichtung auf internationaler Ebene anzuregen? Das vorgesehene automatisierte Informationssystem für die Bundesregierung und Bundesverwaltung erfordert eine Gesamtkonzeption, nach der Teildatenbanken für die verschiedenen Informationsbedürfnisse geschaffen und koordiniert sowie Prioritäten für den weiteren Ausbau gesetzt werden können. Diese Gesamtkonzeption wird z. Z. in der Koordinierungs- und Beratungsstelle der Bundesregierung für die elektronische Datenverarbeitung in der Bundesverwaltung, die in meinem Hause ein- 8144 Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 140. Sitzung, Bonn, Mittwoch, den 13. Oktober 1971 gerichtet ist, erarbeitet. Daneben befinden sich bereits einzelne Teilbereiche in der Planung und Durchführung. Der Fortgang dieser Arbeiten hängt wesentlich davon ab, ob das erforderliche Fachpersonal und die benötigten Haushaltsmittel zeitgerecht zur Verfügung stehen. . Schon jetzt läßt sich übersehen, daß für den Gesamtausbau des Systems ein längerer Zeitraum benötigt wird. Dabei sind entsprechend den noch festzulegenden Prioritäten einzelne Teilbereiche vorrangig zu berücksichtigen. Die Bundesregierung ist grundsätzlich zu einer internationalen Zusammenarbeit auf dem Gebiete der Datenbank- und Informationssysteme bereit. Das gilt sowohl für die in meiner Schriftlichen Antwort vom 23. September 1971 angesprochenen Katastrophenhilfe im Ausland als auch für andere geeignete Fachbereiche der öffentlichen Verwaltung. Für die internationale Katastrophenhilfe wollen UNO und NATO auf der Grundlage auch künftig bilateraler Hilfeleistung die Rolle von Informationszentren übernehmen. Die Planungen befinden sich noch in einem frühen Vorbereitungsstadium. Auch für andere Verwaltungsaufgaben bestehen lediglich erste Ansätze zu einer internationalen Zusammenarbeit bei der Planung und Durchführung von Datenbank- und Informationssystemen. Die Bundesregierung wird die weitere Entwicklung sorgfältig beobachten, sich über die Planungen informieren und prüfen, ob und ggf. welche Anregungen zweckmäßig erscheinen. Anlage 4 Schriftliche Antwort des Bundesministers Genscher vom 13. Oktober 1971 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Härzschel (CDU CSU) (Drucksache VI/2680 Frage A 11): 1st der Bundesregierung bekannt, daß noch eine große Zahl von Anträgen für Aufbaudarlehen nach dem LAG vorliegt, und ist die Bundesregierung bereit, die zum 31. Dezember 1971 auslaufende Regelung für weitere zwei Jahre zu verlängern? Es ist der Bundesregierung bekannt, daß bei den Ausgleichsbehörden noch Anträge auf Aufbaudarlehen vorliegen. Unabhängig davon, daß ein Teil dieser Anträge von Spätberechtigten stammt und deshalb auf Grund der Sonderregelung des § 323 Abs. 8 LAG auch nach dem 31. Dezember 1971 bedient werden kann, ist die Tatsache, daß Anträge vorliegen, für sich allein nicht dafür entscheidend, ob die zum 31. Dezember 1971 auslaufende Regelung verlängert werden soll. Die Bundesregierung sieht sich nicht in der Lage, in dem auf Grund der Entschließung des Deutschen Bundestages vom 11. November 1970 noch in diesem Jahr von ihr vorzulegenden Entwurf eines 25. Änderungsgesetzes zum Lastenausgleichsgesetz eine Regelung vorzuschlagen, die eine Bereitstellung von Darlehnsmitteln für weitere 3 Rechnungsjahre vorsieht. Sie geht dabei von der Erwägung aus, daß in diesem Stadium der Abwicklung des Lastenausgleichs die Erfüllung der Hauptentschädigung den Vorrang haben muß und daß die weitere Bereitstellung von Mitteln für die Gewährung von Aufbaudarlehen zwangsläufig zu einer Kürzung der für die Hauptentschädigung sonst verfügbaren Mittel führen würde. Nach der gegenwärtigen Finanzsituation des Ausgleichsfonds könnten die für Aufbaudarlehen erforderlichen Mittel in Höhe von je 100 Millionen DM in den Jahren 1972, 1973 und 1974 nur durch Aufnahme weiterer Kredite beschafft werden. Abgesehen davon, daß von vornherein 300 Millionen DM für die Abwicklung der Hauptentschädigung ausfallen würden, entstünden dem Ausgleichsfonds aus der Kreditaufnahme zusätzliche Kosten für Zinsen in Höhe von etwa 225 Millionen DM.
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    Rede von Martin Hirsch


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Herr Kollege Mikat, ich habe Ihnen nicht nur wie immer mit einem großen intellektuellen Vergnügen zugehört., sondern ich habe das Bedürfnis, Ihnen sehr herzlich für das Angebot der konstruktiven Mitarbeit an diesem Gesetzesvorhaben zu danken. Dieser Dank müßte eigentlich überflüssig sein; aber das Verhalten Ihrer Fraktion in den letzten Monaten gibt Anlaß dazu, das hier ganz besonders zu loben und festzustellen.

    (Beifall bei der SPD. — Abg. Stücklen: Dann stellen Sie mal die Abstimmungsmaschine der Koalition ab!)

    Ich möchte Ihnen noch aus einem anderen Grunde danken, Herr Kollege Mikat, nämlich für das ungeheure Lob, was Sie denjenigen ausgesprochen haben, die diesen Gesetzentwurf, der in mancherlei Hinsicht noch mangelhaft sein mag, vorgelegt haben, indem Sie den Vergleich mit der Entstehung des
    BGB gezogen haben. Wenn es wirklich so ist — und
    ich hoffe, es ist so —, daß dieses neue Ehescheidungsrecht von genauso guten Leuten und mit dem gleichen Niveau erarbeitet wird, wie das einst die Väter des BGB getan haben, so kann ich mir ein größeres Lob insbesondere von einem Sprecher der Opposition gegenüber dem Justizminister nicht vorstellen.

    (Abg. Erhard [Bad Schwalbach] : Das war damit nicht gesagt! — Abg. Vogel: Keine Lorbeeren einheimsen, bevor es soweit ist!)

    Ich glaube allerdings, in einer Hinsicht irren Sie. Wenn wir, wie ich glaube: mit Recht, herausstellen, daß der Justizminister Gerhard Jahn unsere Ankündigung „Mehr Demokratie" wahrgemacht hat durch seinen Diskussionsentwurf, so meinten wir nicht die Diskussion unter den Fachleuten, sondern den Umstand, daß er zum erstenmal — und das war beim BGB nicht so — diesen Gesetzentwurf im vorparlamentarischen Raum dem gesamten Volk zur Diskussion gestellt hat. Das ist doch wirklich mehr Demokratie.

    (Abg. Dr. Lenz [Bergstraße] : Darauf kommen wir noch zurück!)

    Abgesehen davon werden Sie es mir vielleicht nicht verübeln, wenn ich hier heute mit einer großen persönlichen Genugtuung stehe. Nicht nur daß ich, von meinem juristischen Lehrer, dem ich sehr viel verdanke, nämlich Kurt Georg Kiesinger, schon als Student zum logischen juristischen Denken erzogen,

    (Abg. Vogel: Das hat sich ausgewirkt!)

    schon damals Zweifel an der Richtigkeit des damals praktisch schon geltenden heutigen Eherechts gehabt habe; diese Zweifel haben sich dann einfach aus der Praxis eines Anwalts mit leider sehr viel Ehescheidungssachen ungeheuer verstärkt. Sie werden sich daran erinnern, daß es gerade fast auf den Tag genau vier Jahre her ist — es war am 8. November 1966 —, als ich die Ehre hatte, unseren Antrag auf Einsetzung einer Eherechtskommission für meine Fraktion zu begründen. Ich habe bei dieser Begründung im Kern genau das gesagt, mit wenigen Worten natürlich, was Sie, Herr Kollege Mikat, jetzt wieder in der Art und Weise, wie Sie es natürlich viel besser beherrschen als ich, noch einmal unterstrichen haben.
    Die Reform allein der Scheidung an sich reicht nicht aus, sondern es gehört all das dazu, was Sie zu Recht hervorgehoben haben: die soziale Sicherung, das Unterhaltungsrecht, das Recht der Kinder, das Verfahrensrecht usw. Darüber gab es gar keinen Zweifel. Nur habe ich, als ich damals unseren Antrag begründete — dies bekenne ich ganz offen —, nicht im Traum daran gedacht, daß es innerhalb so kurzer Zeit möglich sein würde, wirklich zu einem so konkreten Ergebnis zu kommen. Nicht im Traum habe ich daran gedacht, und wahrscheinlich hat niemand daran gedacht.
    Es gab einige, die meinten, dieser Antrag auf Einsetzung der Eherechtskommission sei eigentlich nur so eine Art Trick, um dem damals vorliegenden Antrag der FDP auf Änderung des § 48 auf elegante Art und Weise zu begegnen.



    Hirsch
    Es war von uns auch damals schon nicht als Trick gemeint. Aber wenn Sie meine Begründung von damals durchlesen, auch die Ausführungen, die ich zu dem Antrag der FDP zu § 48 gemacht habe, so werden Sie feststellen, daß das, was ich damals gefordert habe, zwar eine Reform des gesamten Ehe- und Ehefolgenrechtes beinhaltete, aber keineswegs etwa in der Forderung bestand, eine Umstellung vom Verschuldensprinzip zum Zerrüttungsprinzip vorzunehmen. Das entsprach zwar einer alten Vorstellung meiner Partei, und ich hatte schon in meiner Jugendzeit gemeint, das sei wahrscheinlich besser. Aber das das erreichbar wäre in diesem Lande, hatte ich damals nicht erwartet. Ich muß sagen: es gehört zu den großen Erlebnissen meines Lebens als Jurist und als Politiker, als dann in der Eherechtskommission die Tür zu dem aufgemacht wurde, was wir heute im Kern in der Regierungsvorlage haben, nämlich der Umstellung zum Zerrüttungsprinzip.

    (Vorsitz: Vizepräsident Dr. SchmittVockenhausen)

    Das taten nicht die Juristen dort, sondern das waren zwei Theologen und ein Psychiater. Das war einmal der von mir sehr verehrte Pater Professor Hirschmann von seiten der katholischen Kirche, und das war Herr Oberkirchenrat Wilkens in einem sehr beeindruckenden Referat über das Problem der Schuld in der Ehe. Es ist vielleicht interessant für Sie, aus diesem Referat ein kurzes Zitat zu hören, das mir von großer Wichtigkeit zu sein scheint. Er hat damals unter anderem gesagt:
    Das gegenwärtige Ehescheidungsrecht mit der Orientierung an verschuldeten Eheverfehlungen begünstigt die sittlich durchaus problematische Vorstellung, der „Unschuldige" habe ein „Recht" auf Scheidung, während in der sittlichen Betrachtung die Pflicht zur Vergebung und die Bereitschaft zur Überwindung der Störung der Ehegemeinschaft einem solchen „Recht" auf jeden Fall überzuordnen ist. So aber
    — sagt Herr Wilkens —
    werden in höchst bedenklicher Weise die gegenwärtigen Beschuldigungs- und Rechtfertigungsbedürfnisse geweckt, die mit dem sittlichen Verständnis der Ehe, auch wenn sie in Gefahr geraten ist, nicht vereinbar sind. Zudem wird bei den Beteiligten die Erkenntnis eigener Schuld erschwert oder gar verhindert.
    Ich habe gesagt: es gab ein zweites Referat, das ebenso beeindruckend war. Erlauben Sie mir auch daraus ein Zitat. Es war das Referat des Psychiaters Professor Mauz. Er hat damals unter anderem gesagt:
    In sämtlichen Lebensbereichen außer der Ehe wird dem Menschen nicht nur für die alltäglichen Dinge, sondern auch bei hochdifferenzierten verantwortungsvollen Leistungen und Aufgaben das Recht des Irrtums und des Mißlingens zugestanden. Er darf Fehlschläge haben und muß trotzdem sein Leben nicht als verfehltes
    Leben betrachten. Er darf neu anfangen und verliert dadurch nicht die Achtung seiner Mitmenschen. Niemand verlangt von ihm, daß er von vornherein abschätzen kann, ob ein bestimmtes Tun auch wirklich der Weg sein wird zur Verwirklichung des Ziels. Jedermann ist klar, daß nur so und nicht anders der Mensch wachsen und sich entfalten kann und daß jeder Mensch ein mißglücktes soziales Wesen wäre, wenn jedes Mißlingen die Verachtung und Verdammung seitens der Umwelt zur Folge hätte. Einzig und allein
    — sagt Herr Mauz —
    für die Ehe gilt diese Einsicht nicht. Diese Ausklammerung der Ehe aus allen Zugeständnissen an das menschliche Sein und Werden durch eine unvorstellbare Überhöhung des Ehebegriffs halte ich für die größte Gefährdung der Ehe.
    Bitte, überlegen Sie sich das einmal genau. Ich kann mir nicht vorstellen, daß Sie nicht mit mir an Hand dieser Überlegung zu der Feststellung kommen, wie unmöglich der Versuch insbesondere Dritter sein muß, festzustellen, wenn eine Ehe zerrüttet ist, wenn eine Ehe gescheitert ist: wer hat die Schuld daran? Nun sind wir uns ja — und das ist ja das Entscheidende — —(Abg.Vogel: In vielen Fällen ist es klar!)

    — Herr Vogel, immerhin — so selbstverständlich war das nicht — sind wir uns ja jetzt einig: Übergang zum Zerrüttungsprinzip.
    Ich möchte wie schon im vorigen Jahr oder im Frühjahr dieses Jahres bei unserer Etatberatung noch einmal sagen, daß das eigentlich der entscheidende Punkt ist, um den es bei dieser Reform geht. Natürlich stecken wie üblich tausend Teufelchen in den Einzelheiten, sicher. Aber wenn wir uns, katholische Kirche, evangelische Kirche, alle gesellschaftlichen Kräfte in diesem Lande, alle Parteien, im Kern — das ist doch das Erstaunliche — durchgerungen haben, zum Zerrüttungsprinzip überzugehen, dann wird es doch wohl auch möglich sein, daß wir uns hinsichtlich der meisten Einzelheiten verständigen.

    (Abg. Vogel: Wir hoffen es sehr!)

    — Nun, Herr Vogel, das kann aber nicht in der Form geschehen, daß Sie sagen — und das hat Herr Mikat getan —: An sich ein großartiger Entwurf!

    (Zurufe von der CDU/CSU: So hat er es nicht gesagt!)

    — Doch, doch, so habe ich es aufgefaßt. Seien Sie doch froh! Er hat den Entwurf im Kern und in sehr vielen Einzelheiten eigentlich sehr, sehr positiv und konstruktiv beurteilt und dann einige Anmerkungen zu dem gemacht — natürlich, das ist sein gutes Recht und seine Pflicht —, wo er Bedenken hat.
    Sie können natürlich nun nicht verlangen, daß wir etwa bei den Ausschußberatungen all diese Bedenken, die Herr Mikat und andere von Ihnen



    Hirsch
    vorgebracht haben, einfach akzeptieren, und davon ausgehen, daß das dann der Kompromiß sei.

    (Abg. Dr. Lenz [Bergstraße] : Herr Kollege Mikat hat keine Anmerkungen gemacht, sondern Alternativen vorgelegt! So hat er sich deutlich ausgedrückt!)

    — Herr Lenz, man kann Anmerkungen auch „Alternativen" nennen. Eine Alternative wäre für mich ein Referat gewesen, in dem gesagt worden wäre: Wir lehnen das Zerrüttungsprinzip ab und schlagen statt dessen die Beibehaltung des gegenwärtigen Rechts oder etwas ganz anderes vor. Hier ist an Einzelheiten Kritik geübt worden. Aber darüber wollen wir uns nicht streiten! Ich wollte noch etwas ganz anderes sagen.

    (Abg. Vogel: Das ist doch ein bißchen zu billig!)

    — Wir haben hier keine Ausschußberatung. Es ist also ziemlich müßig, jetzt anzufangen, hier Einzelheiten aus dem Entwurf zu diskutieren. Dafür ist der Rechtsausschuß da. Aber einige Grundsätze müssen wir auch hier besprechen; und ich werde das tun. Jedoch könnte es ja sein — wenn diese Beratung einen Sinn haben soll, Herr Vogel —, daß Sie sich in den Ausschußberatungen, wenn Sie wirklich konstruktiv da hineingehen, davon überzeugen lassen, daß die Regierungsvorlage trotz Ihrer derzeitigen Kritik vielleicht eben doch recht hat. Es kann sein — ich erkläre mich persönlich sehr deutlich dazu bereit —, daß ich mich überzeugen lasse. Es kann auch sein, daß wir zu dritten Lösungen kommen. So sollte es auch sein, und es wird so gut wie sicher so sein; denn wann ist bei uns im Rechtsausschuß einmal eine Vorlage so hinausgegangen, wie sie hereingekommen ist!

    (Abg. Vogel: Nur dann, wenn Sie es vorher beschlossen haben!)

    — Nicht einmal das. So sollten wir bei der Einzelberatung miteinander verfahren.
    Nun gibt es natürlich einige nicht unwichtige Punkte, die Herr Mikat hervorgehoben hat und die selbstverständlich Gegenstand der Erörterung werden sein müssen. Ich will jetzt nicht Rechtsphilosophie betreiben, sondern nur ganz kurz darauf hinweisen, wie problematisch diese Bedenken sind.
    Herr Mikat meint — was ich verstehe —, es dürfe keine Verstoßungsscheidung geben. Niemand von uns will das. Man kann darüber streiten, ob man Zerrüttung oder Scheitern der Ehe als Voraussetzung für die Scheidung verlangt. Ich halte den Unterschied nicht für von entscheidender Bedeutung für die Praxis; das werden wir überlegen müssen. Vorläufig meine ich, daß Scheitern ein höheres Verlangen ist als Zerrüttung. Eine Ehe kann nämlich gescheitert sein, ohne zerrüttet zu sein, während eine Ehe zerrüttet sein kann — nämlich zeitweise —, ohne daß sie unbedingt gescheitert ist. Ich halte das aber nicht für ein sehr schwerwiegendes Problem.
    Wir wollen also keine Verstoßungsscheidung. Ich verstehe diejenigen, die sagen: „Kein Automatismus! Die Fristen sind ein bißchen gefährlich. Da wollen wir irgendeine Bremse schaffen." Das verstehe ich. Aber ich kann mir diese Bremse zunächst in Form einer widerleglichen Vermutung bei der einvernehmlichen Scheidung praktisch nicht vorstellen. Da muß in einer Klage nicht mehr darin-stehen als: „Ich lebe von meiner Frau seit einem Jahr getrennt." Dann muß ein Schriftsatz von der Frau kommen, in dem steht: „Es ist richtig, daß ich ein Jahr getrennt lebe." Dann beantragen beide, geschieden zu werden, und, wenn das Verfahrensrecht so gestaltet ist, wie wir uns das gemeinsam vorstellen, dann wird außerdem der Vorschlag über die Scheidungsfolgen gemacht.
    Nun steht es dem Richter meines Erachtens nicht zu, wenn sich beide einig sind, zu sagen: „Ihr seid euch zwar einig, ihr wollt geschieden sein, aber ich, der weise Richter, bin der Meinung, daß ihr euch nicht scheiden lassen solltet." Wenn der Richter das macht, halte ich das für ein absurdes Unterfangen. Aber abgesehen davon, wie soll er das eigentlich machen? Wie soll er jetzt klären, ob die Ehe nicht vielleicht doch noch zu retten ist? Da muß er doch anfangen, die Leute hochnotpeinlich zu befragen. Wir haben heute schon die einvernehmliche, die Konventionalscheidung, wo der Richter sogar weiß, daß er beschwindelt wird, und wo er in der Großstadt nicht daran denkt, auch nur eine Frage zu stellen, weil er nämlich weiß, daß ihm das unter Umständen Schwierigkeiten macht bei dem Scheidungsausspruch, den er nach ein paar Minuten verkünden will. Wie soll der Richter, wenn wir diese ehrliche Regelung haben, in Zukunft bei einer Ehe, von der die beiden Partner überzeugt sind, sie sei kaputt, feststellen, sie sei doch in Ordnung? Ich frage ganz nüchtern: Wie soll er das machen?


Rede von Dr. Hermann Schmitt
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)
Herr Abgeordneter Hirsch, gestatten Sie eine Zwischenfrage des Herrn Abgeordneten Erhard.
Hirsch: (SPD) : Bitte!

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Benno Erhard


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU/CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Herr Kollege Hirsch, wären Sie bereit, im Zusammenhang mit dem, was Sie jetzt gesagt haben, auf das Argument einzugehen, das uns der Herr Justizminister heute vorgetragen hat, nämlich daß das heutige Verfahren aus der Manipulierbarkeit herausgeholt werden solle? Wie soll die Manipulierbarkeit bei den Regelungen, wie Sie sie hier vorschlagen, ausgeschaltet werden?