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  • tocInhaltsverzeichnis
    Deutscher Bundestag 139. Sitzung Bonn, Freitag, den 1. Oktober 1971 Inhalt: Erweiterung der Tagesordnung . . . . . 8041 A Erweiterung der Überweisung eines Gesetzentwurfs . . . . . . . . . . . 8041 A Antrag der Fraktion der CDU/CSU betr. Einsetzung eines Untersuchungsausschusses (Drucksache VI/2624) Dr. Wörner (CDU/CSU) . . . . . 8041 B Wehner (SPD) . . . . . . . . 8042 D Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Wirtschaft über die Verordnung zur Änderung des Deutschen Teil-Zolltarifs (Waren der EGKS —2. Halbjahr 1971) Verordnung zur Änderung des Deutschen Teil-Zolltarifs (Zollpräferenzen gegenüber Entwicklungsländern — EGKS) (Drucksachen VI/2562, VI/2563, VI/2629) . . 8043 C Bericht des Ausschusses für Wirtschaft über die Verordnung zur Änderung des Deutschen Teil-Zolltarifs (Erhöhung des Zollkontingents 1971 für Bananen) (Drucksachen VI/2538, VI/2630) . . . . . . . 8043 D Bericht des Ausschusses für Wirtschaft über die Dreiundzwanzigste Verordnung zur Änderung der Ausfuhrliste — Anlage AL zur Außenwirtschaftsverordnung — (Drucksachen VI/2247, VI/2631) . . . . 8043 D Entwurf eines Gesetzes über die Öffnung der Rentenversicherung für Selbständige (CDU/CSU) (Drucksache VI/2153) — Erste Beratung — Ruf (CDU/CSU) . . . . . . . . 8044 A Dr. Schellenberg (SPD) 8047 D Schmidt (Kempten) (FDP) . . . 8053 A Dr. Pinger (CDU/CSU) 8057 B Arendt, Bundesminister 8060 A Fragestunde (Drucksache VI/2603) Frage des Abg. Freiherr von Fircks (CDU/CSU) : Bereitstellung von Aufbaudarlehen aus dem Lastenausgleich bis zum Jahre 1974 Dr. Rutschke, Staatssekretär . . . 8060 D, 8061 B Freiherr von Fircks (CDU/CSU) . 8061 A, B Frage des Abg. Freiherr von Fircks (CDU/CSU) : Kriegsschadenrente von ehemals Selbständigen Dr. Rutschke, Staatssekretär . . . 8061 C Fragen des Abg. Dr. Weber (Köln) (SPD) : Strafverfolgung von deutschen Staatsangehörigen, die aus der Fremdenlegion geflüchtet sind Moersch, Parlamentarischer Staatssekretär . . . . 8062 A, B, C, D Dr. Weber (Köln) (SPD) . 8062 A, B, C, D II Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 139. Sitzung. Bonn, Freitag, den 1. Oktober 1971 Frage des Abg. Dr. Hermesdorf (Schleiden) (CDU/CSU) : Vorlage des Entwurfs eines Gesetzes zur Ratifizierung der Europäischen Konvention über den Schutz des archäologischen Erbes Moersch, Parlamentarischer Staatssekretär 8063 A, B Dr. Hermesdorf (Sehleiden) (CDU/CSU) 8063 B Frage des Abg. Dr. Hauser (Sasbach) (CDU/CSU) : Vereinbarung der Bundesländer über die Errichtung einer gemeinsamen Behörde zur Qualitätsprüfung von Branntwein Westphal, Parlamentarischer Staatssekretär . . . . 8063 D, 8064 A Dr. Hauser (Sasbach) (CDU/CSU) . 8063 D, 8064 A Fragen der Abg. Frau Dr. Walz (CDU/ CSU) : Äußerung des Parl. Staatssekretärs Dr. von Dohnanyi über Hochschuleingangsprüfungen als Mittel zur Beseitigung des Numerus clausus Dr. von Dohnanyi, Parlamentarischer Staatssekretär 8064 C, D, 8065 A, B, C, D Frau Dr. Walz (CDU/CSU) . . . 8064 C, D, 8065 A, B Dr. Schmitt-Vockenhausen, Vizepräsident . . . . . . . 8064 D Raffert (SPD) 8065 C Hansen (SPD) . . . . . . . . 8065 C Fragen des Abg. Josten (CDU/CSU): Verbot der Errichtung von Kernkraftwerken in dichtbewohnten Gegenden und Erholungsgebieten — Sicherheitsmaßnahmen zur Verhütung von Umweltschäden durch Kernkraftwerke Dr. von Dohnanyi, Parlamentarischer Staatssekretär . . 8065 D, 8066 A, B, C, 8067 A Josten (CDU/CSU) . . . 8066 A, B, C, D Nächste Sitzung 8067 C Anlagen Anlage 1 Liste der beurlaubten Abgeordneten . . 8069 A Anlage 2 Schriftliche Antwort auf die Mündlichen Fragen des Abg. Schmidt (Würgendorf) (SPD) betr. Explosion in der Sprengstofffabrik Burbach-Würgendorf und Verbot von Tiefflügen über Sprengstoffabriken 8070 A Anlage 3 Schriftliche Antwort auf die Mündlichen Fragen der Abg. Frau Meermann (SPD) betr. Rückforderung von irrtümlich festgesetzten Kriegsopfer- und Lastenausgleichsrenten 8070 B Anlage 4 Schriftliche Antwort auf die Mündlichen Fragen des Abg. Ruf (CDU/CSU) betr. Kostenerstattung für die freiwilligen Mitglieder der gesetzlichen Krankenversicherung 8070 C Anlage 5 Schriftliche Antwort auf die Mündlichen Fragen des Abg. Zebisch (SPD) betr. Erfahrungen beim Ausbau von Diagnosezentren für Sozialversicherte — Anreiz zur gemeinschaftlichen Praxisausübung in medizinisch unterversorgten Gebieten 8071 B Anlage 6 Schriftliche Antwort auf die Mündlichen Fragen des Abg. Fiebig (SPD) betr. Kurplätze für Silikoseerkrankte in Sanatorien und Heilstätten . . . . . . . . 8071 C Anlage 7 Schriftliche Antwort auf die Mündliche Frage des Abg. Dr. Jungmann (CDU/CSU) betr. Abschaffung der Pockenschutzimpfungspflicht für Kinder in Großbritannien 8071 D Anlage 8 Schriftliche Antwort auf die Mündliche Frage des Abg. Dr. Schmitt-Vockenhausen (SPD) betr. Sicherheitsmaßnahmen bezüglich der in Apotheken lagernden Rauschgifte und Opiate . . . . . . . 8071 D Anlage 9 Schriftliche Antwort auf die Mündliche Frage des Abg. Rollmann (CDU/CSU) betr. Aufnahme des Marxistischen Studentenbundes Spartakus in die Studentische Zentralstelle für den Bundesjugendplan 8072 A Anlage 10 Schriftliche Antwort auf die Mündliche Frage des Abg. Weigl (CDU/CSU) betr. Einstellung der Förderung von USA- und Israel-Aktivitäten aus dem Bundesjugendplan 8072 B Anlage 11 Schriftliche Antwort auf die Mündliche Frage des Abg. Kleinert (FDP) betr. den Begriff „Haushaltungsvorstand" in den Familienheimrichtlinien . . . . . . . 8072 C Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 139. Sitzung. Bonn, Freitag, den 1. Oktober 1971 III Anlage 12 Schriftliche Antwort auf die Mündlichen Fragen des Abg. Dr. Böhme (CDU/CSU) betr. Stand der Vorbereitung des Entwurfs für ein Sondergesetz über die Sanierungs- und Entwicklungsgemeinschaften 8072 D Anlage 13 Schriftliche Antwort auf die Mündliche Frage des Abg. Weigl (CDU/CSU) betr. Abziehen von Bundesbehörden aus West-Berlin 8073 B Anlage 14 Schriftliche Antwort auf die Mündliche Frage des Abg. Engelsberger (CDU/CSU) betr. Meldungen über eine Einladung des Bundeskanzlers in seiner Eigenschaft als Vorsitzender der SPD durch den Generalsekretär der KPdSU, Breschnew 8073 C Anlage 15 Schriftliche Antwort auf die Mündliche Frage des Abg. Niegel (CDU/CSU) betr. Freigabe der Kriegsgefangenendokumentation der unter Leitung von Prof. Maschke stehenden Kommission . . . . 8073 C Anlage 16 Schriftliche Antwort auf die Schriftliche Frage des Abg. Weigl (CDU/CSU) betr. Bezug des SPD-offiziösen Pressedienstes PPP durch Dienststellen des Bundes . . 8074 B Anlage 17 Schriftliche Antwort auf die Schriftlichen Fragen des Abg. Varelmann (CDU/CSU) betr. Unterbringung deutscher Botschaften in Mietshäusern 8074 C Anlage 18 Schriftliche Antwort auf die Schriftliche Frage des Abg. Engelberger (CDU/CSU) betr. Meldungen über Berichte von Botschaften bezüglich der gegen die Bundesrepublik gerichteten Absichten der DDR 8074 D Anlage 19 Schriftliche Antwort auf die Schriftliche Frage des Abg. Dr. Franz (CDU/CSU) betr. Höhe des nach der Auflösung des Konsulats in Belo Horizonte den Ortskräften gezahlten Abfindungsgeldes . . 8074 D Anlage 20 Schriftliche Antwort auf die Schriftliche Frage des Abg. Dr. Marx (Kaiserslautern) (CDU/CSU) betr. Ansicht des Staatssekretärs Dr. Frank über die Motive eines Beamten für den Bruch des Dienstgeheimnisses 8075 C Anlage 21 Schriftliche Antwort auf die Schriftliche Frage des Abg. Dr. Gölter (CDU/CSU) betr. Gesetzesvorlage über den Betrieb von Mülldeponien . . . . . . . . . 8075 D Anlage 22 Schriftliche Antwort auf die Schriftliche Frage des Abg. Dr. Evers (CDU/CSU) betr. Dynamisierung der beitragsbezogenen Versicherungsrenten der Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder 8075 D Anlage 23 Schriftliche Antwort auf die Schriftliche Frage des Abg. Dr. Hahn (Braunschweig) (CDU CSU) betr. Grenzen der Rechte von Ausländern bei der Mitwirkung in den Parteien der Bundesrepublik 8076 B Anlage 24 Schriftliche Antwort auf die Schriftliche Frage des Abg. Link (CDU/CSU) betr. Nichtanrechnung der Tätigkeit von Bediensteten der Reichsautobahnen in Österreich bei der Zusatzversorgung im öffentlichen Dienst . . . . . . . . 8076 D Anlage 25 Schriftliche Antwort auf die Schriftliche Frage des Abg. Weigl (CDU/CSU) betr. Begründung des Urteils des Landgerichts Flensburg in dem Einziehungsverfahren betr. den Entwurf des Programms der KPD 8077 B Anlage 26 Schriftliche Antwort auf die Schriftlichen Fragen des Abg. Hussing (CDU, CSU) betr. Behauptung des Dipl.-Ing. Probst bezüglich der Objektivität der staatlichen Materialprüfungsämter . . . . . . . 8077 C Anlage 27 Schriftliche Antwort auf die Schriftliche Frage des Abg. Vogt (CDU/CSU) betr. Nichteinbeziehung des Kreises Jülich in das System der regionalen Aktionsprogramme 8077 D Anlage 28 Schriftliche Antwort auf die Schriftlichen Fragen des Abg. Baron von Wrangel (CDU/CSU) betr. Ausbau des Kontrollpunkts Lauenburg 8078 B Anlage 29 Schriftliche Antwort auf die Schriftlichen Fragen des Abg. Rollmann (CDU/CSU) betr. Meldungen bezüglich der Aufhebung des Auslandsinvestitionsgesetzes . 8078 D Anlage 30 Schriftliche Antwort auf die Schriftliche Frage des Abg. Dr. Evers (CDU/CSU) betr. Bundeszuschüsse zur Förderung der Bienenzucht 8079 A IV Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 139. Sitzung. Bonn, Freitag, den 1. Oktober 1971 Anlage 31 Schriftliche Antwort auf die Schriftlichen Fragen des Abg. Baeuchle (SPD) betr. Bundesmittel für den land- und forstwirtschaftlichen Wirtschaftswegebau in Baden-Württemberg . . . . . . . . 8079 B Anlage 32 Schriftliche Antwort auf die Schriftlichen Fragen des Abg. Schmidt (Kempten) (FPD) betr. Leistungen nach dem 624-DM- Gesetz als Lohnnebenkosten . . . . . 8079 D Anlage 33 Schriftliche Antwort auf die Schriftliche Frage des Abg. Zebisch (SPD) betr. Forderung des Deutschen Gewerkschaftsbundes bezüglich der kieferorthopädischen Behandlung auf Krankenschein . . . . 8080 A Anlage 34 Schriftliche Antwort auf die Schriftliche Frage des Abg. Zebisch (SPD) betr. Wirksamkeit des Maschinenschutzgesetzes . . 8080 B Anlage 35 Schriftliche Antwort auf die Schriftlichen Fragen des Abg. Buchstaller (SPD) betr. Beteiligung des Sanitätsdienstes der Bundeswehr am zivilen Unfallrettungsdienst 8080 D Anlage 36 Schriftliche Antwort auf die Schriftliche Frage des Abg. Storm (CDU/CSU) betr. Tagesbefehl des Bundesministers der Verteidigung zum 20. Juli . . . . . . 8081 C Anlage 37 Schriftliche Antwort auf die Schriftlichen Fragen des Abg. von Thadden (CDU/CSU) betr. Erschließung eines Geländes zur Ansiedlung von Gewerbe- und Industriebetrieben im Raum Saarbrücken . . . . 8081 D Anlage 38 Schriftliche Antwort auf die Schriftlichen Fragen des Abg. Biechele (CDU/CSU) betr. Bau der Bundesautobahn Stuttgartwestlicher Bodensee und der Bodensee-Schnellstraße . . . . . . . . . . . 8082 B Anlage 39 Schriftliche Antwort auf die Schriftlichen Fragen des Abg. Baier (CDU/CSU) betr. Fertigstellung der Umgehungsstraße B 3 Leimen—Nußloch—Wiesloch . . . . . 8082 D Anlage 40 Schriftliche Antwort auf die Schriftlichen Fragen des Abg. Hansen (SPD) betr. Umbau der Bundesbahnstrecke Rath-Hardt (Düsseldorf) und Kostentragung bei Kreuzungsmaßnahmen . . . . . . . . . 8083 B Anlage 41 Schriftliche Antwort auf die Schriftliche Frage des Abg. Mick (CDU/CSU) betr Vergünstigungen für Zivilblinde bei den Telefongebühren 8083 D Anlage 42 Schriftliche Antwort auf die Schriftliche Frage des Abg. Dr. Franz (CDU/CSU) betr. Rückgängigmachung der Auswirkungen des Anschlusses der Fernsprechteilnehmer der Gemeinde Vaterstetten bei dem Ortsbereich Zorneding . . . . 8083 D Anlage 43 Schriftliche Antwort auf die Schriftlichen Fragen des Abg. Dr. Beermann (SPD) betr. Unterbringung von in Obdachlosenunterkünften lebenden kinderreichen Familien 8084 B Anlage 44 Schriftliche Antwort auf die Schriftlichen Fragen des Abg. Dr. Häfele (CDU/CSU) betr. Lehrstuhl für Naturheilverfahren . 8084 C Anlage 45 Schriftliche Antwort auf die Schriftliche Frage der Abg. Frau Dr. Walz (CDU/CSU) betr. Interesse der Bundesregierung an der Entwicklung von operationellen metereologischen Satellitensystemen . . . 8084 D Anlage 46 Schriftliche Antwort auf die Schriftliche Frage der Abg. Frau Dr. Walz (CDU/CSU) betr. Entwicklung des von der Hochschulinformations-GmbH erarbeiteten Kapazitätsmodells 8085 B Anlage 47 Schriftliche Antwort auf die Schriftlichen Fragen des Abg. Dr. Sperling (SPD) betr. finanzielle Aufwendungen für Theater und für die Erwachsenenbildung . . . . 8085 D Anlage 48 Schriftliche Antwort auf die Schriftliche Frage des Abg. Dr. Schulze-Vorberg (CDU/CSU) betr. Tagungen deutscher Entwicklungshelfer in Brasilien . . . . . 8086 A Anlage 49 Schriftliche Antwort auf die Schriftliche Frage des Abg. Dr. Jahn (Braunschweig) (CDU/CSU) betr. Einflußnahme deutscher Entwicklungshelfer auf die gesellschaftspolitischen Verhältnisse ihrer Gastländer 8086 D Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 139. Sitzung. Bonn, Freitag, den 1. Oktober 1971 8041 139. Sitzung Bonn, den 1. Oktober 1971 Stenographischer Bericht Beginn: 9.00 Uhr
  • folderAnlagen
    Anlage 1 Liste der beurlaubten Abgeordneten Abgeordnete(r) beurlaubt bis einschließlich Dr. Abelein 1. 10. Dr. Achenbach * 1. 10. Adams * 1. 10. Dr. Aigner * 1. 10. Dr. Arndt (Berlin) * 1. 10. Dr. Artzinger * 1. 10. Baeuchle 1. 10. Balkenhol 1. 10. Dr. Barzel 1. 10. Batz 1. 10. Dr. Bayerl 1. 10. Behrendt * 1. 10. Bewerunge 16. 10. Biehle 1. 10. Börner 1. 10. Borm * 1. 10. Buchstaller 2. 10. Dr. Burgbacher * 1. 10. Damm 1. 10. Dasch 2. 10. van Delden 1. 10. Frau Dr. Diemer-Nicolaus 1. 10. Dr. Dittrich * 1. 10. Dr. von Dohnanyi 1. 10. Dr. Dollinger 1. 10. Dorn 1. 10. Dröscher * 1. 10. Fellermaier * 1. 10. Flämig * 1. 10. Dr. Franz 1. 10. Frehsee 1. 10. Frau Funcke 1. 10. Dr. Furler 1. 10. Geisenhofer 1. 10. Dr. Giulini 1. 10. Dr. Gleissner 1. 10. Graaff 1. 10. Grüner 1. 10. Freiherr von und zu Guttenberg 22. 10. Haase (Kellinghusen) 1. 10. Dr. Haack 1. 10. Härzschel 1. 10. Häussler 15. 10. Dr. Hallstein 15. 10. Herholz 1. 10. Hofmann 1. 10. Jahn (Braunschweig) * 1. 10. Dr. Jungmann 1. 10. Dr. Jenninger 1. 10. Kahn-Ackermann 1. 10. Dr. Kempfler 1. 10. Kienbaum 1. 10. Kiep 1.10. Anlagen zum Stenographischen Bericht Abgeordnete(r) beurlaubt bis einschließlich Dr. Kiesinger 1. 10. Klinker * 1. 10. Kriedemann * 1. 10. Freiherr von Kühlmann-Stumm 1. 10. Lange * 1. 10. Langebeck 1. 10. Lautenschlager * 1. 10. Dr. Löhr * 1. 10. Lotze 1. 10. Lücker (München) * 1. 10. Dr. Marx (Kaiserslautern) 1. 10. Memmel * 1. 10. Michels 1. 10. Müller (Aachen-Land) * 1. 10. Müller (Niederfischbach) 1. 10. Dr. Müller-Hermann 1. 10. Frau Dr. Orth * 1. 10. Frau Pieser 1. 10. Porzner 1. 10. Dr. Probst 1. 10. Rainer 1. 10. Richarts * 1. 10. Riedel (Frankfurt) * 1. 10. Rohde 1. 10. Rollmann 1. 10. Schiller (Bayreuth) 1. 10. Dr. Schober 1. 10. Schröder (Wilhelminenhof) 1. 10. Schulte (Schwäbisch Gmünd) 1. 10. Dr. Schulze-Vorberg 1. 10. Dr. Schwörer * 1. 10. Seiters 1. 10. Sieglerschmidt 1. 10. Dr. Slotta 1. 10. Spilker 1. 10. Springorum * 1. 10. Dr. Starke (Franken) 1. 10. Stein (Honrath) 1. 10. Strauß 1. 10. Dr. Warnke 1. 10. Weber (Heidelberg) 1. 10. Weigl 1. 10. Wendelborn 1. 10. Werner 1. 10. Wienand 1. 10. Winkelheide 1. 10. Dr. de With 1. 10. Wolf 1. 10. Wolfram * 1. 10. Baron von Wrangel 1. 10. Zander 2. 10. Zebisch 1. 10. Ziegler 1. 10. Zoglmann 1. 10. * Für die Teilnahme an Sitzungen des Europäischen Parlaments 8070 Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 139. Sitzung. Bonn, Freitag, den 1. Oktober 1971 Anlage 2 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Berkhan vom 30. September 1971 auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Schmidt (Würgendorf) (SPD) (Drucksache VI/2603 Fragen A 3 und 4) : Ist der Bundesregierung bekannt, daß die Explosion in der Sprengstoffabrik Burbach-Würgendorf der Dynamit AG am 9. September dieses Jahres, durch die zwei Menschen unis Leben kamen, möglicherweise durch ein tieffliegendes alliiertes Düsenflugzeug verursacht wurde? Kann die Bundesregierung über das belgische Verteidigungsministerium Einsicht in ein Gutachten der Universität Löwen nehmen, aus dem hervorgehen soll, daß Nitroglyzerin bei Flughöhen von Düsenflugzeugen unter 60 ni zündbar sein soll und daher ein generelles Verbot von Tierflügen über Sprengstofffabriken gerechtfertigt sei? Die Bundesregierung hat keinen Anlaß anzunehmen, daß die Explosion in der Sprengstoffabrik Burbach-Würgendorf auf ein tieffliegendes alliiertes Düsenflugzeug zurückgeführt werden könnte. Sie hält es auch nach dem derzeitigen Stand der technischen Erkenntnis für nicht möglich, daß durch tieffliegende Düsenmaschinen Nitroglyzerin zur Explosion gebracht wird. Die Bundesregierung nimmt jedoch Ihre Fragen zum Anlaß, ganz allgemein unbeschadet der Explosion in Burbach-Würgendorf — die Frage der Einwirkung niedrig fliegender Düsenmaschinen auf Explosionsstoffe zu überprüfen. Hierbei wird selbstverständlich auch das Gutachten der Universität Löwen beachtet. Anlage 3 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Rohde vom 30. September 1971 auf die Mündlichen Fragen der Abgeordneten Frau Meermann (SPD) (Drucksache VI/2603 Fragen A 37 und 38) : Ist der Bundesregierung bekannt, daß Behörden, die sich zum Vorteil eines Empfängers von Kriegsopfer- oder Lastenausgleichsrenten geirrt haben, häufig auch dann eine Rückerstattung fordern, wenn anzunehmen ist, daß der Irrtum nicht zu erkennen war, und daß die zuviel gezahlten Beträge ins guten Glauben ausgegeben wurden? In welcher Weise gedenkt die Bundesregierung, hier aufklärend zu wirken? In der Kriegsopferversorgung gilt die klare Regelung des § 47 Abs. 3 Buchst. a des Verfahrensgesetzes der Kriegsopferversorgung. Danach darf nur dann zurückgefordert werden, wenn der die Leistung zusprechende Bescheid außer Zweifel tatsächlich und rechtlich unrichtig ist und die Unrichtigkeit darauf beruht, daß der Empfänger der Leistung Tatsachen, die für die Entscheidung von wesentlicher Bedeutung gewesen sind, wissentlich falsch angegeben oder verschwiegen hat, oder wenn er beim Empfang der Bezüge gewußt hat, daß sie ihm nicht oder nicht in dieser Höhe zustanden. Wir müssen davon ausgehen, daß die Verwaltungsbehörden danach verfahren. Im Lastenausgleichsrecht besteht keine eigene gesetzliche Regelung. Aber auch hier dürfte bei alleinigem Irrtum der Bhörde eine Rückforderung grundsätzlich nicht statthaft. sein. Das ergibt sich aus den anerkannten Grundsätzen des allgemeinen Verwaltungsrechts, die vom Bundesverwaltungsgericht in ständiger Rechtsprechung entwickelt worden sind und die auch im Lastenausgleichsrecht angewandt werden. Soweit es die erfragte Aufklärung über den genannten Sachverhalt angeht, habe ich den Eindruck, daß auch Ihre heutige Frage noch einmal dazu beitragen kann, den rechtlichen Tatbestand deutlich zu machen. Außerdem ergibt sich in den sozialpolitischen Diskussionen immer wieder Gelegenheit, darauf hinzuweisen. Sollten Ihnen im übrigen Fälle bekannt sein, in denen anders, als von mir dargelegt, verfahren wird, darf ich Sie um eine Mitteilung bitten. Anlage 4 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Rohde vom 30. September 1971 auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Ruf (CDU/CSU) (Drucksache VI/2603 Fragen A 39 und 40) : Teilt die Bundesregierung die Auffassung, daß die von ihr ani 2. September 1971 öffentlich vertretene Ansicht, die Kostenerstattung sei für Angestellte mit Monatsgehältern über 11300 DM zulässig, ins Widerspruch zu der Enscheidung des Bundesversicherungsamtes vom 2. August 1971 steht, wonach die von den Ersatzkassen angestrebte Kostenerstattung für ihre freiwilligen Mitglieder nach der Reichsversicherungsordnung — nicht zuletzt auf Grund ihrer erst 1969 vorgenommenen Änderung — schlechthin unzulässig :st? Teilt die Bundesregierung die u. a. vom Deutschen Gewerkschaftsbund vertretene Auffassung, daß die teilweise Kostenerstattung für die freiwilligen Mitglieder der gesetzlichen Krankenversicherung diesen Personenkreis wegen der entfallenden Wirtschaftlichkeits- und Notwendigkeitsprüfung bei der ärztlichen Behandlung und Arzneimittelverordnung sowie wegen der höheren Verwaltungskosten zu Lasten der Pflichtversicherten begünstigt und damit gegen das Solidaritätsprinzip verstößt? Wir wissen beide, Herr Kollege, daß Sie mit Ihrer Frage einen schwierigen und komplizierten Sachverhalt angesprochen haben. Er ist schwierig im Streit der Meinungen und er ist kompliziert in seinem rechtlichen Gehalt. Das Bundesversicherungsamt hat Nachträge zu den Versicherungsbedingungen von vier Ersatzkassen nicht genehmigt, mit denen die Kostenerstattung über einen begrenzten Kreis von freiwillig Versicherten hinaus ausgedehnt werden sollte, und zwar bei drei Ersatzkassen auf alle freiwillig Versicherten. Eine rechtliche Nachprüfung dieser Entscheidung ist nur durch die Gerichte möglich. Dem habe ich hier nicht vorzugreifen. Gegenstand der Besprechung des beamteten Staatssekretärs unseres Hauses mit Vertretern des Verbandes der Angestellten-Krankenkassen unter Hinzuziehung von Vertretern des Bundesversicherungsamtes war die Frage, ob in dem bisherigen Rahmen Kostenerstattung von den Ersatzkassen vorgenommen werden kann. Die Pressemitteilung unseres Hauses vorn 2. September 1971 gibt das Ergebnis dieses Gesprächs wieder. Es bestand Einverständnis darüber, daß die Ersatzkassen auch nach der Entscheidung des Bundesversicherungsamtes im gleichen Umfang wie bisher für einen begrenzten Kreis von freiwillig Versicherten Kostenerstattung vornehmen können. In diesem Gespräch sollten also Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 139. Sitzung. Bonn, Freitag, den 1. Oktober 1971 8071 lediglich die aufgetretene Rechtsunsicherheit beseitigt und eine von allen Beteiligten als tragbar angesehene vorläufige Lösung des schwierigen Problems gefunden werden. Dagegen konnte und hat das Gespräch keine Entscheidung über Rechtsfragen gefällt oder sozialpolitische Grundsatzfragen abschließend beantwortet. In Ihrer zweiten Frage haben Sie eine Auffassung des Deutschen Gewerkschaftsbundes zitiert, die sicherlich bei der Diskussion über die Kostenerstattung ernsthaft beachtet und geprüft werden muß. Die Bundesregierung hat die Sachverständigenkommission zur Weiterentwicklung der Krankenversicherung gebeten, die sozialpolitische Seite des von Ihnen aufgeworfenen Problems zu behandeln. Dieser Kommission gehören Ärzte, Kassenvertreter, Arbeitgeber, Gewerkschaften und Vertreter der Wissenschaft an. Die Bundesregierung hält es sachlich für geboten, zunächst ihr Votum einzuholen. Ich darf darauf hinweisen, wie sehr die Vorarbeiten dieser Sachverständigenkommission in anderen Fragen, z. B. beim Ausbau der Maßnahmen zur Früherkennung von Krankheiten, die Gesetzesberatungen im letzten Jahr gefördert haben. Diese guten Erfahrungen sollten auch bei der Behandlung anderer umstrittener und schwieriger Probleme der Weiterentwicklung der Krankenversicherung nutzbar gemacht werden. Anlage 5 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Rohde vom 29. September 1971 auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Zebisch (SPD) (Drucksache VI/2603 Fragen A 42 und 43) : Welche Erfahrungen gibt es beim Ausbau von Diagnosezentren für Sozialversicherte, und was wird die Bundesregierung zur Forderung der Schaffung von Zentren dieser Art tun, um auch die Sozialversicherten zunehmend am Fortschritt in der Medizin teilnehmen zu lassen? Was wird die Bundesregierung unternehmen, uni besonders in ländlichen und medizinisch unterversorgten Gebieten einen Anreiz zur gemeinschaftlichen Praxisausübung zu geben, um vor allem den Kassenpatienten die Chancen zu geben, zunehmend durch Leistungen von Diagnose- und Vorsorgezentren betreut zu werden? Die Forderung nach Einrichtung der von Ihnen genannten Diagnosezentren hat in jüngster Zeit in zunehmendem Maße die öffentliche Diskussion beschäftigt. Dabei hat sich herausgestellt, daß über den Begriff selbst wie auch über die Aufgabenstellung und die Organisationsformen unterschiedliche Vorstellungen bestehen. Es wäre der Sache dienlich, die fachlichen Erörterungen unter dem Gesichtspunkt zu vertiefen, welche allgemeinen Folgerungen für den Bereich der sozialen Krankenversicherung zu ziehen sind. Unser Haus wird anregen, daß in der Sachverständigen-Kommission zur Weiterentwicklung der sozialen Krankenversicherung der von Ihnen genannte Problemkreis erörtert wird. Bemühungen der für die Sicherstellung der kassenärztlichen Versorgung verantwortlichen Beteiligten, die dazu beitragen können, die kassenärztliche Versorgung zu verbessern, verdienen besondere Aufmerksamkeit. Ich möchte in diesem Zusammenhang auch auf die verschiedenen Formen der gemeinschaftlichen Praxisausübung und Kooperation unter den Ärzten hinweisen. Anlage 6 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Rohde vom 30. September 1971 auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Fiebig (SPD) (Drucksache VI/2603 Fragen A 44 und 45) : Ist die Bundesregierung der Auffassung, daß in den in der Bundesrepublik Deutschland vorhandenen Sanatorien und Heil-statten genügend Kurplätze für Silikoseerkrankte, insbesondere solche Erkrankte mit begleitender aktiver Tuberkulose, zur Verfügung stehen? Wenn nein, was gedenkt die Bundesregierung zu tun, um die Situation für die Silikoseerkrankten zu verbessern? Rückfragen, insbesondere bei den zuständigen Berufsgenossenschaften, haben bestätigt, daß Kurplätze für Silikose-Kranke in ausreichender Zahl angeboten werden können. Das gelte auch für solche mit begleitender aktiver Tuberkulose, da genügend Betten in Tuberkulose-Heilstätten vorhanden sind. Sollten Ihnen Einzelfälle bekannt sein, in denen eine rechtzeitige Unterbringung in einem Sanatorium oder in einer Heilstätte zu Schwierigkeiten geführt hat, wäre ich Ihnen für eine Nachricht dankbar. Sie können sicher sein, daß ich diesen Fällen nachgehen werde. Anlage 7 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Westphal vom 29. September 1971 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Jungmann (CDU/CSU) (Drucksache VI/2603 Frage A 46) : Ist es zutreffend, daß die britische Regierung die vor 118 Jahren eingeführte Pockenschutzimpfungspflicht für Kinder auf Anraten des Joint Committee on Vaccination and Immunization mit der Begründung abgeschafft hat, daß die Gefahr der Nebenwirkungen nach Impfungen größer sei als die Ansteckung? Seit 1946 gibt es in Großbritannien für den nationalen Bereich keine gesetzliche Verpflichtung zur Pockenschutzimpfung. Impfungen werden lediglich auf freiwilliger Basis oder nach den Internationalen Gesundheitsvorschriften vorgenommen. Die vermutlich Ihrer Anfrage zugrunde liegenden Pressemeldungen können sich also nur auf freiwillige Impfungen bei Kindern in England beziehen. Anlage 8 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Westphal vom 29. September 1971 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Schmitt-Vockenhausen (SPD) (Drucksache VI/2603 Frage A 47) : Welche Sicherheitsmaßnahmen sind seit meiner Mündlichen Anfrage vom 27. Januar 1971 für die Apotheken im Hinblick auf Einbrüche auf dort lagernde Rauschgifte und Opiate eingeleitet oder getroffen worden? Das Gesetz zur Änderung des Gesetzes über den Verkehr mit Betäubungsmitteln (Opiumgesetz) liegt dem Bundestag seit dem 25. Februar 1971 vor. Die beteiligten Ausschüsse sind sich über eine Fassung einig, die unter anderem sicherstellt, daß die Apotheken ihre nicht mehr benötigten Betäubungsmittelvorräte unverzüglich an den Lieferer zurückgeben können. Zur Erreichung dieses Zieles ist jedoch noch eine Rechtsverordnung der Bundesregierung zu erlassen, in der das sogenannte Bezug-scheinverfahren durch ein anderes Verfahren ersetzt wird. Der Entwurf einer solchen Rechtsverordnung ist bereits ausgearbeitet und wird den beteiligten Kreisen in Kürze zugeleitet werden. Es ist sichergestellt, daß diese Rechtsverordnung zusammen mit dem Gesetz zur Änderung des Opiumgesetzes in Kraft treten kann. Anlage 9 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Westphal vom 30. September 1971 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Rollmann (CDU/CSU) (Drucksage VI/2603 Frage A 48) : Wie beurteilt die Bundesregierung die Aufnahme des kommunistischen Studentenbundes Spartakus in die Studentische Zentralstelle für den Bundesjugendplan? Aufgrund eines Vorschlages des Bundesrechnungshofes wurde 1967 die Studentische Zentralstelle rechtlich verselbständigt und erhielt den Charakter eines eingetragenen Vereins. Sie nimmt ihre Aufgaben im Rahmen der Vereinssatzung eigenverantwortlich wahr; das gilt auch für die Aufnahme neuer Mitglieder. Eine Mitgliedschaft bei der Zentralstelle begründet keinen Anspruch auf Förderung aus dem Bundesjugendplan. Die Bundesregierung beabsichtigt nicht, den Marxistischen Studentenbund Spartakus zu fördern, und wird es auch nicht, wenn Absicht bestehen sollte, dieser Organisation in der Zentralstelle Einfluß auf die Vergabe von Bundesjugendplanmitteln zu geben. Anlage 10 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Westphal vom 30. September 1971 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Weigl (CDU/CSU) (Drucksache VI/2603 Frage A 49) : Trifft es zu, daß die Geschäftsführerin der Studentischen Zentralstelle zur Verteilung der Mittel aus dem Bundesjugendplan, die frühere SDS-Landesverbandsvorsitzende Karin Hempel-Soos, im Einvernehmen mit der Bundesregierung die Mitgliedsverbände davon unterrichtete, daß in Zukunft USA- und Israelaktivitäten nicht mehr aus dem Bundesjugendplan gefördert werden können, bzw. wie hat sich diese Unterrichtung der studentischen Mitgliedsverbände auf den deutsch-israelischen Studentenaustausch ausgewirkt? Es trifft nicht zu, daß die Mitgliedsverbände der Studentischen Zentralstelle im Sinne Ihrer Frage unterrichtet worden sind. Die aus dem Bundesjugendplan bezuschußten Programme mit USA bleiben gegenüber dem Vorjahr im gleichen Umfang bestehen. Aktivitäten mit Israel werden 1971 verstärkt gefördert. Die genauen Zahlen für 1971 liegen noch nicht vor. Anlage 11 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Ravens vom 30. September 1971 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Kleinert (FDP) (Drucksache VI/2603 Frage A 71) : Ist die Bundesregierung der Ansicht, daß der Begriff „Haushaltungsvoistand”, so wie er in den Farmilienheimrichtlinien (GMBl. 1971, Seile 193) gebraucht wird, der vom Grundgesetz und der herrschenden Lebensauffassung geprägten Vorstellung vom Wesen der Ehegemeinschaft gerecht wird, und soll sich dieser Begriff nach dem Einkommen des einen oder anderen Ehegatten richten — wie es nach Auskunft der Oberfinanzdirektion Hannover den Anschein hat —, oder ist die Bundesregierung der Auffassung, daß ihre Fürsorgepflicht für die Beamten und Angestellten des öffentlichen Dienstes von derartigen, in Einzelfällen rein zufälligen Fragen cies Familienstands unabhängig, ausschließlich im Interesse ihrer Bediensteten, ohne Rücksicht auf die Einkommensverhältnisse ihrer Familienangehörigen sein soll? In den Familienheimrichtlinien des Bundes i. d. F. vom 1. Mai 1971 wird der Begriff „Haushaltungsvorstand" verwendet und definiert, um eine möglichst gerechte Regelung darüber zu treffen, wann ein verheirateter Bundesbediensteter, dessen Ehegatte auch verdient, Förderungsmittel erhalten kann. Nach der vorher geltenden Fassung der Richtlinien war hierzu eine besondere Regelung getroffen, die weibliche Bundesbedienstete betraf, deren Ehemann nicht im Bundesdienst steht. Diese Regelung wurde jedoch unter dem Gesichtspunkt der Gleichberechtigung kritisiert, weil sie die weiblichen Bundesbediensteten angeblich benachteilige. Die Neuregelung schafft für verheiratete männliche und weibliche Bedienstete gleiches Recht, indem sie die Darlehensgewährung ungeachtet des Geschlechts des Antragstellers davon abhängig macht, daß der oder die Bundesbedienstete Haushaltungsvorstand ist. Wenn dabei im Interesse einer einheitlichen Handhabung bestimmt ist, daß als Haushaltungsvorstand i. S. der Richtlinien derjenige gilt, der im Verhältnis zum anderen Ehegatten der Meistverdienende ist, so wird damit die Frage nach dem Wesen der Ehegemeinschaft nicht berührt. Die Anknüpfung an den Begriff „Haushaltungsvorstand" ist im übrigen im Rahmen des öffentlich geförderten sozialen Wohnungsbaues durch eine gesetzliche Regelung (§ 25 II. WoBauG) verankert. Da die der Wohnungsfürsorge zur Verfügung stehenden Mittel haushaltsmäßig begrenzt sind, liegt es im Interesse der Bediensteten, daß die Familienheimdarlehen möglichst gerecht verteilt werden; dazu trägt diese Regelung bei. Anlage 12 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Ravens vom 30. September 1971 auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Böhme (CDU/CSU) (Drucksache VI/2603 Fragen A 72 und 73) : Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 139. Sitzung. Bonn, Freitag, den 1. Oktober 1971 8073 In welchem Stadium der Vorbereitung befindet sich der Entwurf für ein Sondergesetz über die Sanierungs-/Entwicklungsgemeinschaften gemäß § 14 Abs. 2, § 60 Abs. 2 des Städtebauförderungsgesetzes unter Bezugnahme auf den vom Deutschen Bundestag in seiner Sitzung am 16. Juni 1971 verabschiedeten Entschließungsantrag? Kann die Bundesregierung Angaben darüber machen, wann der Entwurf den gesetzgebenden Körperschaften zugeleitet wird, und teilt sie die Sorge, daß eine zeitlich verzögerte Verabschiedung des Sondergesetzes die Gefahr in sich birgt, daß die in den §§ 14, 60 des Städtebauförderungsgesetzes vorgesehene Mitwirkung der betroffenen Burger an der Durchführung von Sanierungs-Entwicklungsmaßnahmen ausgeschaltet oder zumindest nicht unerheblich beeinträchtigt werden könnte? In meinem Hause sind unmittelbar nach Verabschiedung des Städtebauförderungsgesetzes die Arbeiten an dem Entwurf des Gesetzes über Sanierungs- und Entwicklungsgemeinschaften aufgenommen worden. Zur Zeit wird untersucht, auf welche Weise eine zügige einheitliche Durchführung der Sanierung durch die Sanierungsgemeinschaft gesetzlich sichergestellt werden kann, wenn sich nicht alle Grundeigentümer im Sanierungsgebiet oder einem Teil des Sanierungsgebietes, in dem die Maßnahme gemeinsam durchgeführt werden könnte, zu einer Teilnahme oder Mitwirkung bereit finden. Das Gesetz sollte nach unserer Vorstellung ein -verfassungsrechtlich zulässiges — Modell anbieten, das einerseits attraktiv genug ist, damit es von dem in Frage kommenden Personenkreis in Anspruch genommen wird, und andererseits die sachgerechte Durchführung eines gemeinsamen Projektes ermöglicht. Der Deutsche Bundestag hat in seiner Sitzung am 16. Juni 1971 die Bundesregierung ersucht, das Gesetz über Sanierungs- und Entwicklungsgemeinschaften bis zum 1. April 1972 einzubringen. Im Augenblick ist es noch nicht möglich, den genauen Zeitpunkt anzugeben, wann der Entwurf den gesetzgebenden Körperschaften zugeleitet wird. Mein Haus ist aber bemüht, den in der Entschließung des Deutschen Bundestages vorgesehenen Termin einzuhalten. Von einer zeitlichen Verzögerung der Verabschiedung dieses Gesetzes kann daher nicht die Rede sein. Im übrigen möchte ich noch darauf hinweisen, daß die Eigentümer nach § 13 Abs. 1 Städtebauförderungsgesetz auf Grund eines Vertrags mit der Gemeinde die Durchführung der Sanierungsmaßnahmen übernehmen können. Es bleibt ihnen überlassen, sich zur gemeinsamen Durchführung in einer der nach geltendem Recht jederzeit möglichen, im Städtebauförderungsgesetz bereits steuerlich begünstigten Formen zusammenzuschließen. Eine Beeinträchtigung ihrer Belange sehe ich nicht. Anlage 13 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Moersch vom 30. September 1971 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Weigl (CDU/CSU) (Drucksache VI/2603 Frage A 90) : Welche Bundesbehörden werden auf Grund des ViermächteAbkommens über Berlin vom 3. September 1971 (s. Anlage II Abs. 2) aus der deutschen Hauptstadt abgezogen? Auf Grund des Viermächte-Abkommens vom 3. September 1971 werden keine Bundesbehörden aus Berlin abgezogen werden. Es gibt in dem Abkommen keine Bestimmung, die dies erforderlich machen würde. Dieses hat die Bundesregierung in der Ihnen bekannten Erklärung vom 3. September 1971 festgestellt, in der darauf hingewiesen wird, daß im Rahmen der den Drei Mächten vorbehaltenen Rechte an der Anwesenheit von Behörden und Einrichtungen des Bundes in Berlin nichts geändert wird. Anlage 14 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Moersch vom 1. Oktober 1971 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Engelsberger (CDU/CSU) (Drucksache VI/2603 Frage A 93) : Treffen Meldungen zu, daß Bundeskanzler Brandt vom Generalsekretär der KPdSU, Leonid Breschnew, nicht in seiner Eigen-schalt als Regierungschef der Bundesrepublik Deutschland, sondern als Vorsitzender der SPD eingeladen worden sei und deshalb weder der Bundesaußenminister noch dessen Staatssekretär an der Reise auf die Krim teilgenommen hätten? Solche Meldungen treffen nicht zu. Anlage 15 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Moersch vom 1. Oktober 1971 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Niegel (CDU/CSU) (Drucksache VI/2603 Frage A 95) : Welche Gründe sind maßgebend und wer ist verantwortlich, daß die bis jetzt fertiggestellten Bände der Kriegsgefangenendokumentation der Kommission unter Leitung von Prof. Maschke der Öffentlichkeit nicht freigegeben werden? Diese Frage ist inhaltsgleich bereits im April 1969 von dem Herrn Abgeordneten Fritz Baier als Fragen Nr. 86 und Nr. 87 gestellt worden und in der 229. Sitzung des Deutschen Bundestages am 25. April 1969 von Herrn Bundeskanzler Brandt in seiner damaligen Eigenschaft als Bundesminister des Auswärtigen zusammengefaßt wie folgt beantwortet worden: „Bei der Gründung der zur Herausgabe der Dokumentation bestimmten Kommission wurde mit Professor Koch und den Stellen, die Material für die Dokumentation zur Verfügung stellen sollten, vereinbart, daß die Forschungsergebnisse nicht veröffentlicht werden sollten. Diese sollten vielmehr archivarischen Charakter haben und für wissenschaftliche Arbeiten zur Verfügung stehen. Nachdem die beiden ersten Bände vorlagen, entschieden sich jedoch die beteiligten Stellen mit Billigung des Auswärtigen Amts, diese Bände zu veröffentlichen. Für die restlichen Bände kam das Auswärtige Amt zu dem Ergebnis, daß es einstweilen besser sei, über die ursprüngliche Zweckbestimmung nicht hinauszugehen. Dies sollte von vornherein, so meinte mein Amt, das Mißverständnis ausschließen, mit einer massierten Publizierung des Materials werde eine politische Absicht verfolgt und eine Diskus- 8074 Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 139. Sitzung. Bonn, Freitag, den 1. Oktober 1971 sion in der Öffentlichkeit des Inlands oder gar des Auslands provoziert. Dies hätte bei allen Beteiligten — oder bei vielen Beteiligten — alte Wunden aufreißen können und wäre der auf Versöhnung gerichteten Außenpolitik der Bundesregierung nicht dienlich gewesen. Gleichwohl ist eine Reihe von Bänden einer beschränkten Anzahl von Dienststellen für den Dienstgebrauch zur Verfügung gestellt worden, und zwar den Bundesministerien, den obersten Bundesbehörden, den Parlamentsbibliotheken, den Länderministerien, den Staatsarchiven, den Bibliotheken der obersten Bundesgerichte und der Oberlandesgerichte, den Universitäts- und Hochschulbibliotheken sowie den Landes- und Staatsbibliotheken. ... Die beteiligten Bundesministerien waren der Meinung, ..., daß die Frage der Veröffentlichung der Gesamtdokumentation am besten entschieden werden sollte, wenn die Gesamtdokumentation vorliege." Soweit die damalige Antwort. In der Zwischenzeit hat das Auswärtige Amt zugestimmt, die Dokumentation mit der gleichen Zweckbestimmung, wie sie für die Überlassung an die deutschen Stellen gilt — Benutzung nur für wissenschaftliche Arbeiten auch neun wissenschaftilchen Bibliotheken des wesentlichen Auslands zur Verfügung zu stellen. Anlage 16 Schriftliche Antwort des Staatssekretärs Ahlers vom 29. September 1971 auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Weigl (CDU/CSU) (Drucksache VI/2603 Frage B 1): Trifft es zu, daß Dienststellen des Bundes die Anweisung erhalten haben, den SPD-offiziösen Pressedienst PPP zu beziehen? Es trifft nicht zu, daß Dienststellen des Bundes die Anweisung erhalten haben, den SPD-offiziösen Pressedienst PPP zu beziehen. Nach Erhalt Ihrer Anfrage hatte das Bundespresseamt diese fernschriftlich an alle Bundesministerien sowie an das Bundeskanzleramt, das Bundespräsidialamt und an den Bundesrechnungshof mit der Bitte um Auskunft weitergeleitet. Die Auskünfte waren negativ. Anlage 17 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Moersch vom 29. September 1971 auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Varelmann (CDU/CSU) (Drucksache VI/2603 Fragen B 2 und 3) : In welchem Umfange sind deutsche Botschaften in Miethäusern untergebracht, und wie hoch ist die Miete, die dafür zu entrichten ist? Ist es dem Ansehen Deutschlands nicht wesentlich dienlicher, wenn die deutschen Botschaften im Ausland in eigenen Häusern ihren Sitz haben? Die deutschen Botschaften (einschließlich der Handels- und Schutzmachtvertretungen) sind an 84 Orten in angemieteten Diensträumen untergebracht. Die dafür zu zahlende Jahresmiete beläuft sich zur Zeit auf insgesamt DM 6 245 700,—. An weiteren 38 Orten stehen die Kanzleigebäude im Eigentum des Bundes. Für das Ansehen Deutschlands ist eine Unterbringung der Auslandsvertretungen in bundeseigenen Häusern zweifellos von besonderem Wert. Die Haushaltslage hat jedoch seit Wiedereröffnung unserer Auslandsvertretungen stets nur in beschränktem Umfang Neubauten oder den Erwerb von Gebäuden zugelassen. Das Auswärtige Amt ist ständig bemüht, im Rahmen der vorhandenen Haushaltsmittel Gebäude zu erwerben oder Grundstücke zu kaufen und Neubauten zu errichten. Auch die Kommission für die Reform des Auswärtigen Dienstes hat in ihrem Schlußbericht darauf hingewiesen, daß die Botschaften und Konsulate grundsätzlich in bundeseigenen Dienstgebäuden untergebracht werden sollten. Den Bemühungen in dieser Richtung sind jedoch Grenzen gesetzt, weil nach wie vor die für Neubauten und Grundstückserwerb verfügbaren Haushaltsmittel nur die Einplanung einiger weniger Objekte erlauben. Anlage 18 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Moersch vom 29. September 1971 auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Engelsberger (CDU/CSU) (Drucksache VI/2603 Frage B 4) : Treffen Meldungen zu, daß das Auswärtige Amt aus den Berichten von 53 Botschaften bzw. anderen Bonner Vertretungen in Staaten, in denen die Bundesrepublik Deutschland mit der „DDR" in Konkurrenz stehe, den Schluß gezogen habe, „die Zielrichtung der DDR ist nicht Koexistenz, sondern die Verdrängung der Bundesrepublik"? Die Pressemeldungen, auf die Sie in Ihrer Anfrage hinweisen, beziehen sich auf eine interne Aufzeichnung des Auswärtigen Amts vom vorigen Jahr. Der Inhalt der Aufzeichnung ist in diesen Pressemeldungen nur unvollständig wiedergegeben. Ich bitte um Ihr Verständnis dafür, daß es nicht üblich ist, zu dem behaupteten Inhalt von internen Studien öffentlich Stellung zu nehmen. Anlage 19 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Moersch vom 28. September 1971 auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Franz (CDU/CSU) (Drucksache VI/2603 Frage B 5) : Ist es zutreffend, daß nach der Auflösung des Konsulates in Belo Horizonte im Jahre 1971 Ortskräften, die mehr als 10 Jahre beschäftigt waren, bei der Kündigung das diesen nach brasilianischem Arbeitsrecht, das den Arbeitsverträgen zugrunde lag, zustehende Abfindungsgeld von zwei Monatsgehältern pro geleistetem Arbeitsjahr verweigert worden ist und le- Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 139. Sitzung. Bonn, Freitag, den 1. Oktober 1971 8075 diglich pro geleistetem Arbeitsjahr ein halbes Monatsgehalt gezahlt wurde, weswegen bereits vor brasilianischen Arbeitsgerichten Klagen anhängig sein sollen? Bei Auflösung des Deutschen Konsulats in Belo Horizonte Ende 1970 befanden sich die beiden brasilianischen Ortskräfte Goncalves de Carvalho und Francisco Magalhaes im Dienst des Konsulats. Ihre Anfrage kann sich nur auf diese beiden Ortskräfte beziehen, da hinsichtlich der deutschen Ortskräfte die „Vertragsbedingungen für deutsche Ortskräfte" gelten, in denen unter § 19 eine Regelung über Abfindungszahlungen getroffen ist. Hinsichtlich der beiden oben genannten brasilianischen Ortskräfte gilt folgendes: In den Dienstverträgen, die mit den beiden Bediensteten im Jahre 1965 und 1966 abgeschlossen wurden, heißt es zwar, daß Urlaubsregelung, Krankenbezüge und Kündigung sich nach brasilianischem Recht regeln; jedoch ist in diesen Verträgen ausdrücklich gesagt, daß „für diese Zwecke" von der Deutschen Botschaft in Rio de Janeiro ein Mustervertrag für alle nichtdeutschen Ortskräfte bei den deutschen Vertretungen in Brasilien ausgearbeitet wird, der nach Fertigstellung die Vorverträge ersetzen und rückwirkend vom Tage des Abschlusses der Vorverträge in Kraft treten soll. Dieser Mustervertrag wurde 1969 fertiggestellt, jedoch weigerten sich die beiden Bediensteten trotz dahin gehender Verpflichtung in den Vorverträgen, den Mustervertrag zu unterschreiben. Da die brasilianische Regelung der Zahlung eines Auskehrgeldes nach Auflösung des Dienstvertrages nicht zwingendes Recht ist, hat das Auswärtige Amt mit den deutschen Ortskräften ein Auskehrgeld von 1/2 Monatsgehalt pro Dienstjahr vereinbart. Eine Besserstellung der brasilianischen Ortskräfte gegenüber den deutschen Ortskräften ist nicht gerechtfertigt. Der Musterarbeitsvertrag für die brasilianischen Ortskräfte sieht daher bezüglich der Zahlung des Auskehrgeldes die gleiche Regelung wie für die deutschen Ortskräfte vor. In früheren Verträgen, die das Auswärtige Amt mit Herrn Magalhaes abgeschlossen hatte, war übrigens auch die in dem Mustervertrag enthaltene Regelung über die Zahlung eines Auskehrgeldes vereinbart worden. Die beiden Ortskräfte haben daher als Abfindungsgeld pro Dienstjahr ein halbes Monatsgehalt erhalten; Herr de Carvalho war 4 Jahre, Herr Magalhaes 141/2 Jahre beim Konsulat in Belo Horizonte beschäftigt. Der Kraftfahrer de Cavalho hat die Bundesrepublik vor dem Arbeitsgericht in Belo Horizonte auf Zahlung eines höheren Auskehrgeldes verklagt; jedoch unterliegt nach einem Urteil des obersten brasilianischen Arbeitsgerichts aus dem Jahre 1967 eine ausländische Botschaft nicht der brasilianischen Gerichtsbarkeit. Dieses Urteil soll nach Mitteilung der Deutschen Botschaft in Rio de Janeiro auch auf ausländische Konsulate in Brasilien Anwendung finden. Anlage 20 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Moersch vom 29. September 1971 auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Marx (Kaiserslautern) (CDU/CSU) (Drucksache VI/2603 Frage B 6) : Teilt die Bundesregierung die Ansicht des Herrn Staatssekretärs Frank, daß ein Beamter, der ein „Regierungsgeheimnis" en die Öffentlichkeit weitergibt, nur niedere Motive haben könne, oder ist sie bereit einzuräumen, daß die Politik der Bundesregierung, nach der es zwei deutsche Staaten geben soll, von einem Beamten als schierer Verfassungsverstoß und damit als Gewissensfrage angesehen werden kann, die außerordentliche Mittel rechtfertigt? 1. Herr Staatssekretär Dr. Frank hat zum Bruch des Dienstgeheimnisses in einem bestimmten Fall klar zum Ausdruck gebracht, daß er sich gegen eine „Gesinnungstäterschaft" wendet, „die sich schon dann auf das Gewissen beruft, wenn es weder um Grundrechte noch um die Grundlagen der Verfassung geht. Dieser Täter scheut sich nicht, „Widerstand" mit ungesetzlichen Mitteln bereits dann zu leisten, wenn er gewisse Maßnahmen der Regierungspolitik nicht bejahen zu können glaubt." 2. Die Bundesregierung weist die in Ihrer Frage zum Ausdruck kommende Unterstellung der Verfassungswidrigkeit ihrer Politik entschieden zurück. Anlage 21 Schriftliche Antwort des Bundesministers Genscher vom 30. September 1971 auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Gölter (CDU/CSU) (Drucksache VI/2603 Frage B 7) : Plant die Bundesregierung eine Gesetzesvorlage, nach der Mülldeponien in Zukunft nur noch von öffentlich-rechtlichen Körperschaften betrieben werden dürfen? Die Bundesregierung plant keine Gesetzesvorlage, nach der Mülldeponien in Zukunft nur noch von öffentlich-rechtlichen Körperschaften betrieben werden dürfen. Nach dem Entwurf eines Abfallbeseitigungsgesetzes (Bundestagsdrucksache VI/2401) obliegt die Pflicht zur Abfallbeseitigung den nach Landesrecht zuständigen Körperschaften oder dem Besitzer von Abfallstoffen. Die Verpflichteten haben die Abfallstoffe in genehmigten Anlagen zu beseitigen. Der Gesetzentwurf trifft keine Bestimmung darüber, wer diese Anlagen betreibt. Anlage 22 Schriftliche Antwort des Bundesministers Genscher vom 30. September 1971 auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Evers (CDU/CSU) (Drucksache VI/2603 Frage B 9): Ist die Bundesregierung bereit, im Rahmen der Tarifgemeinschaft des henries, der Länder, der Gemeinden, der ÖTV und der DAG darauf hinzuwirken, daß beitragsbezogene Versicherungsrenten der Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder ebenso wie Versorgungsrenten dieser Anstalt dynamisiert werden? 8076 Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 139. Sitzung. Bonn, Freitag, den 1. Oktober 1971 Die Zusatzversorgung des öffentlichen Dienstes ist von den Tarifvertragsparteien bewußt so gestaltet worden, daß nur derjenige Arbeitnehmer einen Anspruch auf eine dynamische Versorgungsrente erwerben kann, der über einen angemessenen Zeitraum hin bis zum Eintritt des Versicherungsfalls im öffentlichen Dienst verblieben ist. Personen, denen nach der Satzung der Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder (VBL) lediglich ein Anspruch auf eine Versicherungsrente eingeräumt ist, erfüllen diese Voraussetzung nicht. Es handelt sich bei diesen Berechtigten, von unwesentlichen Ausnahmen abgesehen, um solche Arbeitnehmer, die aus ihrem Arbeitsverhältnis zu einem an der VBL beteiligten Arbeitgeber bereits vor dem Eintritt des Versicherungsfalls ausgeschieden und daher im Zeitpunkt des Versicherungsfalls nur freiwillig weiterversichert oder beitragsfrei versichert sind (vgl. § 37 Abs. 1 Buchst. b der VBL-Satzung). Nach der geltenden 'Rechtslage (§ 4 des Versorgungstarifvertrages vom 4. November 1966) sind die Arbeitgeber des öffentlichen Dienstes nicht verpflichtet, diesem Personenkreis einen Anspruch auf eine nach Fürsorgegesichtspunkten gestaltete Zusatzversorgung, wozu insbesondere die Dynamisierung der Versicherungsrente zu rechnen ist, einzuräumen. Es kann von ihnen billigerweise nicht erwartet werden, daß sie auch solche Arbeitnehmer in die Regelung einbeziehen, die vor Eintritt des Versicherungsfalls aus dem Arbeitsverhältnis ausscheiden. Ich sehe daher zu meinem Bedauern keine Möglichkeit, mich für eine Dynamisierung von Versicherungsrenten der VBL einzusetzen. Anlage 23 Schriftliche Antwort des Bundesministers Genscher vom 30. September 1971 auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Jahn (Braunschweig) (CDU/CSU) (Drucksache VI/2603 Frage B 10) : Welche Rechte bzw. rechtliche Begrenzungen ergeben sich bei der mitgliedsmäßigen Mitwirkung von Ausländern in den politischen Parteien der Bundesrepublik Deutschland? Die Frage setzt voraus, daß Ausländern der Zugang zu politischen Parteien offensteht. Dies ist jedoch nur zutreffend, wenn die Satzung einer politischen Partei Ausländern die Mitgliedschaft nicht verwehrt. Gesetzlich — insbesondere durch das Parteiengesetz — ist die Aufnahme von Ausländern als Mitglieder politischer Parteien nicht ausgschlossen, wohl aber beschränkt. Eine Partei, die ihren Status nicht verlieren will, muß die Aufnahme weiterer Mitglieder mit ausländischer Staatsangehörigkeit ablehnen, wenn anderenfalls die Zahl der Ausländer die der deutschen Parteimitglieder übersteigt. Denn politische Vereinigungen sind nach § 2 Abs. 3 Nr. 1 des Parteiengesetzes nicht als politische Parteien zu charakterisieren, wenn „ihre Mitglieder . . . in der Mehrheit Ausländer sind". In diesem Falle würde es sich um einen Ausländerverein handeln, der den Vorschriften des Vereinsgesetzes unterstellt ist. Ist ein Ausländer Mitglied einer politischen Partei, so hat er grundsätzlich dieselben Rechte wie ein Mitglied, das die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt. Den Grundsatz der Gleichbehandlung verbürgt § 10 Abs. 2 Satz 1 des Parteiengesetzes, wonach Parteimitglieder „gleiches Stimmrecht" haben. Eine Differenzierung zwischen deutschen Mitgliedern einerseits und ausländischen Mitgliedern andererseits mit der Folge einer Schlechterstellung der zuletzt genannten Personengruppe ist dem Parteiengesetz fremd. Die mitgliedsmäßige Mitwirkung von Ausländern in politischen Parteien ist in dreifacher Hinsicht beschränkt: a) Ausländer sind in Parteigremien nicht stimmberechtigt bei der Kandidatenaufstellung für Wahlen zu Parlamenten, weil das Wahlvorschlagsrecht integrierender Bestandteil des Wahlrechts ist und dementsprechend nur von deutschen wahlberechtigten Parteimitgliedern ausgeübt werden darf. b) Ist nach der Satzung der Partei für die Kandidatenaufstellung an Stelle der Mitgliederversammlung eine Vertreterversammlung zuständig (vgl. § 22 Abs. 1 und 2 des Bundeswahlgesetzes) so sind als Delegierte aus den unter a) genannten Gründen ebenfalls nur deutsche wahlberechtigte Parteimitglieder wählbar. c) Eine politische Partei, die diese Rechtsstellung behalten will, darf nicht zulassen, daß die überwiegende Zahl der Vorstandsmitglieder Ausländer sind, weil ihr in diesem Falle nach § 2 Abs. 3 Nr. 1 des Parteiengesetzes nicht mehr Parteicharakter zukommt; sie wäre Ausländerverein nach den Vorschriften des Vereinsgesetzes. Anlage 24 Schriftliche Antwort des Bundesministers Genscher vom 30. September 1971 auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Link (CDU/CSU) (Drucksache VI/2603 Frage B 11): Betrachtet es die Bundesregierung als billig, wenn Bediensteten der ehemaligen Reichsautobahnen die Zeit einer Tätigkeit in Österreich während des Krieges bei der Zusatzversorgung im öffentlichen Dienst nicht angerechnet wird? Nach § 1 Abs. 1 des Reichsautobahngesetzes vom 29. Mai 1941 (Reichsgesetzbl. I S. 313) war das Unternehmen Reichsautobahnen eine juristische Person des öffentlichen Rechts. Das Unternehmen wurde durch den Generalinspektor für das deutsche Straßenwesen vertreten. Da die Arbeitnehmer dieses Unternehmens nicht im unmittelbaren Dienst des Reichs standen, war ihre Zusatzversicherung bei der Zusatzversorgungsanstalt des Reichs und der Länder (ZRL) nach § 2 Abs. 3 der Satzung dieser Anstalt nur aufgrund einer besonderen Vereinbarung zwischen dem Arbeitgeber und der ZRL möglich. Eine solche Vereinbarung wurde Ende Januar 1942 zwischen dem Generalinspektor für das deutsche Straßenwesen und der ZRL abgeschlossen. Sie trat rückwirkend zum 1. Juli 1941 in Kraft. Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 139. Sitzung. Bonn, Freitag, den 1. Oktober 1971 8077 Die Vereinbarung bezog vom 1. Juli 1941 an grundsätzlich alle invalidenversicherungspflichtigen Arbeitnehmer in die Zusatzversicherung ein. Angestelltenversicherungspflichtige Arbeitnehmer und Angestellte, deren Arbeitsentgelt die Versicherungspflichtgrenze der Angestelltenversicherung überstieg, konnten anstelle der Überversicherung in der Rentenversicherung der Angestellten die Versicherung bei der ZRL beantragen. Für Arbeitnehmer, die älter als 45 Jahre waren, sowie für frühere Mitglieder der Reichsbahnversicherungsanstalt —Abt. B — galten besondere Regelungen. Aus einer Nachtragsvereinbarung vom 30. April/14. Mai 1942 zwischen dem Generalinspektor und der ZRL geht hervor, daß angestelltenversicherungspflichtige Arbeitnehmer des Unternehmens Reichsautobahnen, die in Österreich beschäftigt waren, unter besonderen, hier nicht interessierenden Voraussetzungen Beiträge in einer besonders festgesetzten Höhe zu entrichten hatten. Danach waren Bedienstete des Unternehmens Reichsautobahnen grundsätzlich in die Zusatzversicherung bei der ZRL einbezogen, auch wenn sie während des Krieges in Österreich beschäftigt waren. Ihrer Anfrage liegen daher vermutlich andere Tatsachen zugrunde, die eine Versicherung bei der ZRL ausgeschlossen haben. Welche sonstigen Gründe für das Unterbleiben der Zusatzversicherung des von Ihnen angesprochenen Personenkreises in Betracht kommen können, läßt sich Ihrer Anfrage leider nicht entnehmen. Ich rege daher an, mir nähere Einzelheiten mitzuteilen, denen ich dann gerne nachgehen werde. Anlage 25 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dr. Bayerl vom 29. September 1971 auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Weigl (CDU/CSU) (Drucksache VI/2603 Frage B 12) : Wie beurteilt die Bundesregierung die vom Landgericht Flensburg (Einziehungsverfahren — betreffend den Entwurf des Programms der Kommunistischen Partei Deutschlands) in der schriftlichen Urteilsbegründung getroffene Feststellung: „Da für die Wirtschaftsordnung der Bundesrepublik Deutschland, soweit sie im Grundgesetz überhaupt einen Niederschlag gefunden hat, keine Form vorausbestimmt ist, erscheint der Sozialismus als solcher mit einer freiheitlichen Demokratie im Sinne des Grundgesetzes nicht unvereinbar. Der Programmentwurf läßt deshalb Tendenzen gegen die freiheitlich-demokratische Grundordnung nicht erkennen ... "? Das Urteil des Landgerichts Flensburg vom 24. Juni 1971 ist noch nicht rechtskräftig. Die zuständige Staatsanwaltschaft hat nach mir fernmündlich erteilter Auskunft Revision beim Bundesgerichtshof eingelegt und wird diese in Kürze schriftlich begründen. Der Bundesgerichtshof wird das Urteil und die Entscheidungsgründe auf ihre Richtigkeit zu überprüfen haben. Bei dieser Verfahrenslage würde die Bundesregierung sich mit der erbetenen Stellungnahme dem Vorwurf aussetzen, in einen schwebenden Rechtsstreit einzugreifen. Die Beurteilung der aufgeworfenen Rechtsfrage muß daher der Entscheidung des Bundesgerichtshofes vorbehalten bleiben. Anlage 26 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Rosenthal vom 29. September 1971 auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Hussing (CDU/CSU) (Drucksache VI/2603 Fragen B 13 und 14) : Wie bewertet die Bundesregierung die Behauptung des Herrn Dipl.-Ing. Raimund Probst, Architekt, Lehrbeauftragter der Universität Karlsruhe (TH) und öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger, in der Wochenzeitung „Die Zeit" vom 11. Dezember 1970, Seite 57, wo es heißt: „Selbst die staatlichen Materialprüfämter seien zu schizophrener Denkungsart gezwungen, weil auf kommerzieller Basis Untersuchungen auszuführen sind."? Gedenkt die Bundesregierung, soweit der vorzitierte Tatbestand richtig ist, Maßnahmen zu ergreifen, um die uneingeschränkte Objektivität und Neutralität dieser Institution einschließlich der Bundesanstalt für Materialprüfung sicherzustellen? Die in der Wochenzeitung „Die Zeit" vom 11. Dezember 1970 Herrn R. Probst zugeschriebene Behauptung (die übrigens in seinem dort besprochenen Buch „Bauschäden" nicht anzutreffen ist) ist in dem dort gebrauchten Zusammenhang geeignet, den Eindruck zu erwecken, als ob staatliche Materialprüfungsämter aus kommerziellen Erwägungen heraus, d. h. unter Umständen gegen ihre fachliche Überzeugung, sogenannte „Gefälligkeitsgutachten" abgäben. Soweit hiervon die Bundesanstalt für Materialprüfung (BAM) berührt wird, muß diese Unterstellung nachdrücklich zurückgewiesen werden. Die BAM, als bundesunmittelbare Anstalt des öffentlichen Rechts, ist eine von privatwirtschaftlichen und kommerziellen Interessen völlig unabhängige Institution, deren Haushalt, soweit er nicht durch Einnahmen für Arbeiten, die sie auf Antrag Dritter ausführt (etwa 10 %), gedeckt ist, voll aus Bundesmitteln finanziert wird. Ihre absolute Objektivität und Neutralität sind in Verwaltung, Wirtschaft und Wissenschaft, auch weit über die Grenzen der Bundesrepublik hinaus, geschätzt und anerkannt. Dies dürfte auch von Herrn Probst, will er als Sachverständiger für Bauschäden und Baumängel ernst genommen werden, nicht in Frage gestellt werden können. Allerdings läßt Ihre Fragestellung den Schluß zu, daß Ihnen Informationen vorliegen, die eine von den obigen Feststellungen abweichende Deutung zulassen. In diesem Falle wäre ich für nähere Erläuterungen dankbar, um mir Gelegenheit zu geben, offensichtliche Mißverständnisse und Irrtümer auszuräumen. Zu den Aktivitäten der staatlichen Materialprüfungsämter der Länder vermag ich mich nicht zu äußern, da der Bund für sie nicht zuständig ist. Ich sehe jedoch keine Veranlassung, daran zu zweifeln, daß für sie das gleiche wie für die BAM ausgesagt werden kann. Anlage 27 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Rosenthal vom 30. September 1971 auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Vogt (CDU/CSU) (Drucksache VI/2603 Frage B 15) : 8078 Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 139. Sitzung. Bonn, Freitag, den 1. Oktober 1971 Was hat den Planungsausschuß der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionale,. Wirtschaftsstruktur" bewogen, den Kreis Jülich nicht in das System der Regionalen Aktions- programme einzubeziehen, obwohl das von der Landesregierung von Nordrhein-Westfalen beantragt worden ist? Der Planungsausschuß der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur", dem der Bundesminister für Wirtschaft und Finanzen sowie die Wirtschaftsminister (-senatoren) der elf Länder angehören, hat mit Beschluß vom 29. Juni 1971 die Gebiete in die Regionalen Aktionsprogramme der Gemeinschaftsaufgabe aufgenommen, deren Wirtschaftskraft erheblich unter dem Bundesdurchschnitt liegt oder erheblich darunter abzusinken droht oder in denen Wirtschaftszweige vorherrschen, die vom Strukturwandel in einer Weise betroffen oder bedroht sind, daß negative Rückwirkungen auf das Gebiet in erheblichem Umfang eingetreten oder absehbar sind (§ 1 Abs. 2 des Gesetzes über die Gemeinschaftsaufgabe). Erfreulicherweise gehört der Kreis Jülich nicht zu diesen Gebieten, wie seine vergleichsweise günstigen wirtschaftsstatistischen Zahlen zeigen. Daher hat der Planungsausschuß diesen Kreis nicht in die Gemeinschaftsaufgabe aufnehmen können. Eine Reihe anderer Kreise, die von Landesregierungen vorgeschlagen worden waren, konnten ebenfalls nicht berücksichtigt werden. Anlage 28 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Hermsdorf vom 30. September 1971 auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Baron von Wrangel (CDU/CSU) (Drucksache V1/2603 Fragen B 16 und 17) : Ist der Bundesregierung bekannt, daß der Kontrollpunkt Horst von den zuständigen DDR-Behörden erheblich ausgebaut und modernisiert worden ist, während der Kontrollpunkt Lauenburg nach wie vor von der Verkehrsführung und den Abfertigungsanlagen her einen provisorischen Charakter hat und nicht geeignet ist, den Erfordernissen eines wachsenden Berlin-Verkehrs in allen Situationen, vor allem bei großen Stauungen, gerecht zu werden? Welche Überlegungen und welche bereits konkreten Pläne gibt es bei der Bundesregierung einerseits, der zuständigen Oberfinanzdirektion andererseits, hier durch den weiteren Ausbau der B 5, der bisher verzögert worden ist, der Schaffung ausreichenden Stauraumes und von Parkplätzen am Kontrollpunkt sowie durch Modernisierung und Ausbau der Abfertigungsanlagen des Kontrollpunkts Lauenburg verbesserte Bedingungen für die diensttuenden Beamten und die Reisenden, vor allem im Lkw-Verkehr, zu erreichen? Der Bundesregierung ist bekannt, daß die DDR ihren Grenzkontrollpunkt Horst ausgebaut und modernisiert hat. Bei der Grenzkontrollstelle Lauenburg ist im Jahre 1968 ein neues Abfertigungsgebäude errichtet worden, in dem die Beamten der Bundeszollverwaltung befriedigend untergebracht sind. Es ist außerdem seit 1967 vorgesehen, auch für die zum Bereich des Bundesministeriums der Justiz gehörenden Beamten der Grenzschutzstelle Lauenburg ein neues Abfertigungsgebäude zu bauen. Die Planung konnte bisher nicht verwirklicht werden, weil die Verhandlungen über den Erwerb des dafür erforderlichen Grundstücks bisher zu keiner Einigung mit dem privaten Eigentümer führten. Die Bundesregierung beabsichtigt ferner, den Stauraum für Lkw in beiden Richtungen zu erweitern und zusätzliche Abstellplätze für Pkw zu schaffen. Die Oberfinanzdirektion Kiel hat die Planung eingeleitet. Sollte sich dabei herausstellen, daß wegen der Dringlichkeit schon im Jahre 1972 Baumaßnahmen durchgeführt werden müssen, so werden die dafür erforderlichen Mittel notfalls außerplanmäßig bereitzustellen sein. Andernfalls käme eine Veranschlagung der Baumaßnahme im Bundeshaushalt 1973 in Betracht. Zum Ausbau der B 5 hat der Bundesminister für Verkehr mitgeteilt: Die im Auftrage des Bundes für die Bundesfernstraßen in Schleswig-Holstein tätige schleswigholsteinische Straßenbauverwaltung beabsichtigt, im Jahre 1972 den östlichen Teil der Ortsdurchfahrt Lauenburg im Zuge der B 5 bis zum Elbe-Lübeck- Kanal auszubauen. Darüber hinaus betreibt die Straßerbauverwaltung z. Z. keine Planung für die B 5 im Raum Lauenburg. Der B 5 ist im Ausbauplan der Bundesfernstraßen 1971—1985 im betrachteten Bereich die Dringlichkeitsstufe III zugeordnet worden. Demnach werden weitere Planungen für diesen Verkehrsweg hier ohnehin erst zu einem späteren Zeitpunkt, nach Lage der Dinge voraussichtlich nicht vor 1985, verwiklicht werden. Bei dieser Sachlage trifft es nicht zu, daß bisher der Ausbau der B 5 im Raum Lauenburg verzögert worden ist. Anlage 29 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Hermsdorf vom 29. September 1971 auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Rollmann (CDU/CSU) (Drucksache VI/2603 Fragen B 18 und 19) : Treffen Meldungen zu, daß in der Bundesregierung Pläne zur Aufhebung ries Auslandsinvestitionsgesetzes erwogen werden? Ist die Bundesregierung bereit, eine Absichtserklärung dahin gebend abzugeben, daß sie sich mit allen Mitteln für eine Erleichterung deutscher Investitionen im Ausland einsetzen wird? Wie Sie wissen, ist vom Bundeskabinett ein Staatssekretärsausschuß unter Leitung von Herrn Minister Prof. Dr. Ehmke zur Überprüfung von Steuervergünstigungen eingesetzt worden. Der Ausschuß hat seine Beratungen noch nicht abgeschlossen. Erst wenn sein Bericht vorliegt, wird die Bundesregierung einen Beschluß fassen. Ich bitte Sie deshalb um Verständnis, daß im Hinblick auf den Stand des Verfahrens zur Zeit noch keine Auskünfte erteilt werden können. Die Bundesregierung verfolgt seit .Jahren die Politik, Auslandsinvestitionen von steuerlichen Hemmnissen freizuhalten. Daran hält sie ausdrücklich weiterhin fest. Besondere Beachtung ist in diesem Zusammenhang den Investitionen in Entwicklungsländern zuzuwenden. Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 139. Sitzung. Bonn, Freitag, den 1. Oktober 1971 8079 Anlage 30 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Logemann vom 27. September 1971 auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Evers (CDU/CSU) (Drucksache VI/2603 Frage B 20) : Trifft es zu, daß die Bundeszuschüsse zur Förderung der Bienenzucht für 1970 und 1971 nicht in der ursprünglich vorgesehenen Höhe von 300 000 DM (1970) zur Auszahlung kommen sollen, obwohl die Imkerverbände nicht in der Lage sind, ohne diese Zuschüsse ihre Tätigkeit im bisherigen Umfang auszuüben? Seit 1957 werden Bundeszuschüsse zur Förderung der Bienenzucht aus dem Titel „Produktivität und Absatz" zur teilweisen Deckung der Kosten für Seuchenbekämpfung, Wanderwesen, Zuchtwesen sowie ehrenamtliche Fachberatung und Nachwuchsförderung gegeben. Infolge der allgemeinen Kürzungen des o. a. Titels von 23 730 Mio DM im Jahre 1969 auf 16,9 Mio DM in den Jahren 1970 und 1971 mußte der Umfang der o. a. Förderungsmaßnahme anteilmäßig verringert werden. So konnten für die Haushaltsjahre 1970 und 1971 nicht wie in den Vorjahren 300 000 DM, sondern je 250 000 DM zur Verfügung gestellt werden. Seit Einführung dieser Förderungsmaßnahme wurden insgesamt 5,5 Mio DM aus dem Haushalt des Bundeslandwirtschaftsministeriums bereitgestellt. Anlage 31 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Logemann vom 27. September 1971 auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Baeuchle (SPD) (Drucksache VI/2603 Fragen B 21 und 22) : Wieviel Prozent der für den land- und forstwirtschaftlichen Wirtschaftswegebau bereitgestellten Bundesmittel aus dem Etat 1971 des Bundesministeriums für Ernährung. Landwirtschaft und Forsten wurden bisher bereits der Landesregierung Baden-Württemberg zur Verfügung gestellt ? Teilt die Bundesregierung meine Auffassung, daß bei entsprechender konjunktureller Entwicklung die Freigabe der restlichen im Rahmen der Stabilisierungsmaßnahmen für die Wirtschaft bisher noch gesperrten Mittel, die auf Baden-Württemberg entfallen, noch in diesem Jahre erfolgen sollte? Dem Land Baden-Württemberg wurden im Haushaltsjahr 1971 für den landwirtschaftlichen und forstlichen Wegebau aus dem Haushalt des BML 3 560 000,— DM Bundeszuschüsse zur Verfügung gestellt. Der Gesamtansatz im Bundeshaushaltsplan für die Zuweisungen zur Förderung des Wirtschaftswegebaues beträgt 30,0 Millionen DM. Unter Berücksichtigung der im Zuge der konjunkturellen Stabilisierungsmaßnahmen der Bundesregierung beschlossenen betragsmäßig festgelegten Verfügungsbeschränkung der Bundesmittel wurden bisher rd. 88 % des Haushaltsansatzes zugewiesen. Im Rahmen der im Bundeshaushaltsplan veranschlagten Zuweisungen für zusätzliche Förderungsmaßnahmen in Gebieten, die von Natur benachteiligt sind, wurden zur Verstärkung des o. g. Betrages entsprechend dem Vorschlag des Landes Baden-Württemberg im Haushaltsjahr 1971 weitere 4 200 000,— DM Bundeszuschüsse bewilligt. Die Errechnung eines Prozentsatzes der für Baden-Württemberg zugewiesenen Mittel für land- und forstwirtschaftlichen Wegebau bezogen auf den Haushaltsansatz von 30 Millionen DM kann kein hinreichendes Bild der Unterstützung durch den Bund geben, da die oben genannten Verstärkungsmittel zusätzlich zur Verfügung gestellt worden sind. Die Bundesregierung verfolgt laufend die konjunkturelle Entwicklung in der Bundesrepublik Deutschland. Sie wird entsprechend der Konjunkturlage den für den landwirtschaftlichen und forstlichen Wegebau festgelegten Sperrbetrag in Höhe von 3,7 Millionen DM (davon 15 % für das Land Baden-Württemberg) freigeben. Ein Zeitpunkt dafür kann noch nicht angegeben werden. Anlage 32 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Rohde vom 29. September 1971 auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Schmidt (Kempten) (FDP) (Drucksache VI/2603 Fragen B 23 und 24) : Hat die Bundesregierung einen Überblick darüber, inwieweit Leistungen nach dem 624-DM-Gesetz als Lohnnebenkosten in Preissteigerungen der letzten Monate eingegangen sind und somit eine Umwälzung der Leistungen nach dem 624-DM-Gesetz stattgefunden hat? Hält es die Bundesregierung für vertretbar, daß Leistungen nach dem 624-DM-Gesetz in Rechnungen — beispielsweise des Handwerks — als Posten für die Erstellung der Gesamtrechnung mit in Erscheinung treten? Uns sind bisher nur Pressemitteilungen über die Empfehlungen einer Branche bekannt, nach denen Leistungen nach dem 624,— DM-Gesetz als Lohn-Nebenkosten in Rechnung gestellt werden sollen, um somit eine Überwälzung der Leistungen nach dem 624-DM-Gesetz zu ermöglichen. Falls solche Überwälzungen stattfinden, werden in aller Regel die betreffenden Unternehmen die dafür ursächlichen Kosten nicht im einzelnen aufführen. Die Bundesregierung hält es grundsätzlich nicht für vertretbar, daß Leistungen nach dem 624-DM- Gesetz durch Preiserhöhungen auf die Verbraucher überwälzt werden. Dabei macht es keinen Unterschied, ob solche Überwälzungen offen oder versteckt erfolgen. Die Bundesregierung weiß sich hierbei nicht nur einig mit den Gewerkschaften, sondern auch mit der Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände, die sich ausdrücklich in einer öffentlichen Erklärung vom 24. September 1971 von einem kleineren Industrieverband distan- 8080 Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 139. Sitzung. Bonn, Freitag, den 1. Oktober 1971 ziert, der nach den Pressemeldungen die Überwälzung solcher Leistungen empfohlen hat. Ob diese Empfehlung einen Verstoß gegen das Gesetz über Wettbewerbsbeschränkungen darstellt, wird das Bundeskartellamt prüfen. Anlage 33 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Rohde vom 29. September 1971 auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Zebisch (SPD) (Drucksache VI/2603 Frage B 25) : Unterstützt die Bundesregierung die Forderung des Deutschen Gewerkschaftsbundes zur kieferorthopädischen Behandlung auf Krankenschein, und was wird sie in dieser Richtung unternehmen? Schon nach geltendem Recht ist bei behandlungsbedürftigen Kiefer- und Zahnstellungsanomalien den Versicherten der gesetzlichen Krankenversicherung zahnärztliche (kieferorthopädische) Behandlung als Sachleistung zu gewähren. Das Gesetz sieht ferner vor, daß der Bundesausschuß der Zahnärzte und Krankenkassen Richtlinien zu beschließen hat, die eine den gesetzlichen Bestimmungen und den Regeln der zahnärztlichen Kunst entsprechende zahnärztliche Versorgung bei kieferorthopädischer Behandlung sicherstellen sollen. Der Bundesminister für Arbeit und Sozialordnung ist gegenwärtig darum bemüht, auf eine Beschlußfassung des Bundesausschusses hinzuwirken, die die gesetzlichen Leistungsansprüche der Versicherten erfüllt. Ich darf Sie im übrigen auch auf meine Antwort vom 16. Juli 1971 (Bundestags-Drucks. VI/2492, Fragen 94, 95) hinweisen, in der ich zu einer ähnlichen Frage des Kollegen Bredl Stellung genommen habe. Anlage 34 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Rohde vom 29. September 1971 auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Zebisch (SPD) (Drucksache VI/2603 Frage B 26) : Haben sich seit Inkrafttreten des sogenannten Maschinenschutzgesetzes Haus- und Freizeitunfälle zurückentwickelt, und läßt sich in der Struktur der Unfälle (z. B. weniger Unfälle durch Haushalts- und Freizeitgeräte als durch Stürze etc.) die Wirksamkeit des Maschinenschutzgesetzes feststellen? Die Statistik läßt gegenwärtig noch keine ausreichende Aussage darüber zu, welche Auswirkungen das Maschinenschutzgesetz auf das Unfallgeschehen im häuslichen Bereich hat. Das hat seinen Grund darin, daß es sich bei den Zahlen über die häuslichen Unfälle um zum Teil geschätzte und errechnete Werte handelt. Unser Haus hat deshalb durch das Bundesinstitut für Arbeitsschutz ;an Wissenschaftler zwei Forschungsaufträge mit dem Ziel vergeben, Erhebungsmethoden für die Unfälle im häuslichen Bereich zu entwickeln. Die Methoden sollen praktisch anwendbar sein und das Erkennen von Schwerpunkten im häuslichen Unfallgeschehen ermöglichen. In diesem Zusammenhang ist insbesondere der Forschungsauftrag „Erarbeitung eines statistischen Systems zur periodischen Ermittlung von Unfällen im Bereich von Haus und Freizeit" hervorzuheben. Das Ergebnis dieses Forschungsauftrages wird in einer Feldstudie auf seine Anwendbarkeit hin getestet werden, um eine brauchbare Erfassungsgrundlage für die Haus- und Freizeitunfälle zu schaffen. Es kann jedoch heute bereits festgestellt werden, daß durch die Regelung des Maschinenschutzgesetzes die Kaufgewohnheiten der Konsumenten beeinflußt worden sind. Die auf das Maschinenschutzgesetz zurückgehenden Prüfzeichen spielen beim Kaufangebot und der Kaufentscheidung zunehmend eine Rolle. Das zeigen unter anderem die Warenangebote in den Katalogen der Versandhäuser, die bei zahlreichen Haushalt- und Freizeitgeräten mit der sicherheitstechnischen Prüfung nach dem Maschinenschutzgesetz werben. Leider haben die von den einzelnen Prüfinstituten verwendeten unterschiedlichen Sicherheitszeichen bisher die Verbraucheraufklärung erschwert. Auf unsere Veranlassung hin haben sich daher Vertreter der Prüfinstitute, der Gewerkschaften, der Wirtschaftsverbände und der Verbraucherverbände auf Grundsätze zur Einführung eines einheitlichen Sicherheitszeichens geeinigt. Dieses einheitliche Sicherheitszeichen soll dem Verbraucher Überblick und Beurteilung erleichtern. Anlage 35 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Berkhan vom 30. September 1971 auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Buchstaller (SPD) (Drucksache VI/2603 Fragen B 27 und 28) : Ist die Behauptung richtig, daß die Bundeswehr sich zu wenig am zivilen Unfallrettungsdienst beteiligt, und welche Möglichkeiten bestehen für den Sanitätsdienst der Bundeswehr, intensiver am zivilen Unfallrettungsdienst teilzunehmen? Welche Möglichkeiten gibt es, den Sanitätsdienst der Bundeswehr noch besser als bisher organisatorisch in den bestehenden örtlichen zivilen Unfallrettungsdienst einzuordnen und die Sanitätslehrkräfte und Sanitätseinrichtungen der Bundeswehr für (lie Ausbildung ziviler Unfallhilfskräfte einzusetzen? Die Bundeswehr bietet unter Berücksichtigung ihres Verteidigungsauftrages den ihr zur Verfügung stehenden Sanitätsdienst der zivilen Seite an und ist auch im Hinblick auf die Weiter- und Fortbildung ihres Personals daran interessiert, im zivilen Unfallrettungsdienst eingesetzt zu werden. Die Bundeswehr hat in der Zeit vom 1. 1. 1970 bis 31. 5. 1971 auf dringende plötzliche Anforderun- Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 139. Sitzung. Bonn, Freitag, den 1. Oktober 1971 8081 gen ziviler Stellen über 1000 Unfalleinsätze durchgeführt. Sie hat darüber hinaus nach vorheriger Absprache mit zivilen Stellen 1200 Einsätze vorgenommen und in zahlreichen Fällen durch Abstellung von Personal und Gerät auf örtlicher Ebene die zivilen Hilfsorganisationen und Krankenhäuser unterstützt. Die Hilfeleistungen durch den „Such- und Rettungsdienst" (SAR) der Luftwaffe und Marine, die — wie auch Ihnen bekannt ist — viele Einsätze u. a. zur Rettung von Menschenleben aus See- oder Bergnot durchgeführt haben, sind hierbei nicht berücksichtigt. Die häufig geäußerte Meinung, die Bundeswehr beteilige sich zu wenig am zivilen Unfallrettungsdienst ist somit sicher nicht richtig. Um die Beteiligung der Bundeswehr am zivilen Unfallrettungsdienst noch mehr zu intensivieren hat der Bundesminister der Verteidigung am 31. August 1971 die Beschaffung von 12 Unfallrettungswagen (Notarztwagen) sowie den Einsatz speziell ausgerüsteter Rettungshubschrauber angeordnet. Es ist vorgesehen, diese Unfallrettungswagen an den Bundeswehrkrankenhäusern und die Hubschrauber an den Rettungszentren der Bundeswehr zu stationieren. In der Fragestunde des Deutschen Bundestages am 13. März 1971 wurde die Einrichtung eines Test-Rettungszentrums der Bundeswehr am Bundeswehr-Krankenhaus Ulm angekündigt. Dieses Test-Rettungszentrum ist jetzt einsatzbereit und wird am 2. November 1971 der Öffentlichket vorgestellt werden. Weitere Rettungszentren in Koblenz und Hamburg werden nach Zulieferung von Notarztwagen und Hubschraubern im Jahre 1972 einsatzbereit sein. Eine bessere organisatorische Einordnung des Sanitätsdienstes der Bundeswehr in den bestehenden örtlichen zivilen Unfallrettungsdienst wird dadurch erreicht werden, daß der Einsatz des Sanitätsdienstes der Bundeswehr im Rahmen des zivilen Unfallrettungsdienstes über die zivilen Rettungsstellen, denen auch die zivilen Organisationen angeschlossen sind, erfolgen soll. Damit ist gleichzeitig sichergestellt, daß der Rettungseinsatz zentral gesteuert wird und die Bundeswehr nicht als Konkurrenzunternehmen auftritt. Die Sanitätslehrkräfte und die Sanitätseinrichtungen der Bundeswehr werden auch jetzt schon für die Ausbildung ziviler Unfallhilfskräfte eingesetzt. 150 Sanitätsoffiziere und Sanitätsunteroffiziere sind als Ausbilder bei zivilen Hilfsorganisationen ständig tätig. Die Nutzung der Sanitätseinrichtungen der Bundeswehr für die Ausbildung ziviler Hilfskräfte muß jedoch auf Einzelfälle beschränkt bleiben. Die Kapazität dieser Einrichtungen, die auf den Umfang der Personalstärke des Bundeswehrsanitätsdienstes abgestellt ist, läßt eine vermehrte Inanspruchnahme von Ausbildungsplätzen durch zivile Stellen leider nicht zu. Anlage 36 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Berkhan vom 1. Oktober 1971 auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Storm (CDU/CSU) (Drucksache VI/2603 Frage B 29) : Welche Gründe veranlaßten den Bundesminister der Verteidigung, zum 20. Juli keinen Tagesbefehl an die Bundeswehr herauszugeben, in dem auf die Bedeutung dieses Tages hingewiesen wurde? Der letzte Tagesbefehl zum 20. Juli wurde 1969 anläßlich des 25. Jahrestages dieses historischen Ereignisses erlassen. Um die Erinnerung an das Geschehen wachzuhalten, sind die Ereignisse des 20. Juli fester Bestandteil des staatsbürgerlichen Unterrichts bei der Ausbildung des jungen Soldaten. Den Jahrestag selbst würdig zu begehen, ist in das Ermessen des Einheitsführers gestellt. Diese Regelung hat sich bewährt; das Andenken an die geschichtliche Tat der Männer des 20. Juli bleibt hierdurch ungeschmälert. Es wird allerdings zu überlegen sein, ob etwa der 30. Jahrestag zum Anlaß genommen werden sollte, erneut einen Tagesbefehl zum 20. Juli herauszugeben. Anlage 37 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Börner vom 29. September 1971 auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten von Thadden (CDU/CSU) (Drucksache VI/2603 Fragen B 30 und 31): Ist der Bundesregierung bekannt, daß die Aktionsgemeinschaft für Wirtschaftsentwicklung im Raum Saarbrücken und St. Ingbert GmbH (AGW GmbH) im Auftrag der Landeshauptstadt Saarbrücken und der Gemeinde Güdingen in Saarbrücken und in der Gemarkung Güdingen ein Gelände zur Ansiedlung von Gewerbe- und Industriebetrieben erschließt, daß aber die angeworbenen Industriebetriebe ihre Ansiedlung von dem Vorhandensein einer Gleisanlage abhängig machen? Ist die Bundesregierung bereit, für den Bau dieser notwendigen Gleisanlage 4,8 Millionen DM aus dem 250-Millionen- Programm der Bundesregierung zur Förderung des kombinierten Verkehrs und des Gleisanschlußverkehrs alsbald bereitzustellen, da sonst die Ansiedlung neuer Gewerbe- und Industriebetriebe äußerst gefährdet ist? Der Bundesregierung ist seit Mitte Juli bekannt, daß im Raum Saarbrücken ein größeres Industriegelände gleismäßig erschlossen werden soll. Die Entwicklungsgesellschaft AGW hat für die Verwirklichung dieses Vorhabens aus dem Investitionshilfeprogramm der Bundesregierung zur Förderung des kombinierten Verkehrs und des Gleisanschlußverkehrs einen Zuschuß in Höhe von 4,8 Mio DM beantragt. Bereits beim Eingang der Antragsunterlagen am 13. Juli 1971 mußte der AGW jedoch mitgeteilt werden, daß die Annahme nur unter Vorbehalt erfolgen und mit einer Zuwendung wegen 8082 Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 139. Sitzung. Bonn, Freitag, den 1. Oktober 1971 nicht ausreichender Förderungsmittel voraussichtlich nicht mehr gerechnet werden könne. Diese Einschränkung war notwendig, weil bis zum Schlußtermin für die Annahme neuer Anträge wegen des großen Anklangs, den das Programm gefunden hat, eine Vielzahl förderungswürdiger Vorhaben angemeldet wurde, die das verfügbare und von Anfang an in seiner Höhe begrenzte Finanzvolumen überschreiten. Nach Abschluß der Haushaltsberatung und Prüfung aller finanziellen Möglichkeiten, die sich für 1972 abzeichnen, mußte der Gesellschaft inzwischen leider mitgeteilt werden, daß der Bau des Gleises auch bei Würdigung aller Umstände vom Bund nicht gefördert werden kann, weil die erforderlichen Haushaltsmittel nicht mehr zur Verfügung stehen. Die Notwendigkeit dieser Maßnahme, die eine Vielzahl anderer Antragsteller im gleichen Maße betrifft, ist mit den Ländern und den Spitzenverbänden der Wirtschaft vorher abgestimmt worden. Selbst bei im Bau befindlichen Vorhaben von größerer verkehrswirtschaftlicher Bedeutung war eine Förderung aus dem genannten Grunde nicht mehr möglich. Strukturpolitische Gesichtspunkte konnten bei der abschließenden Prüfung leider keine entscheidende Rolle spielen, so sehr diesen sonst die Aufmerksamkeit der Bundesregierung gilt. Anlage 38 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Börner vom 29. September 1971 auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Biechele (CDU/CSU) (Drucksache VI/2603 Fragen B 32 und 33) : Sind Informationen zutreffend, daß die Bundesautobahn Stuttgart—westlicher Bodensee (Schlatt unter Krähen) bis 1977 fertiggestellt werden soll, und in welchen Abschnitten (zeitlich und räumlich) und mit welchen Kosten soll dieses Ziel erreicht werden? In welchen Abschnitten (zeitlich und räumlich) und mit welchen Kosten soll die Bodensee-Schnellstraße, die nach neuesten Informationen als Bundesautobahn durchgeführt werden soll, vom Endpunkt der Bundesautobahn Stuttgartwestlicher Bodensee bis Konstanz gebaut werden? Es trifft zu, daß die Autobahn Stuttgart—Singen (Westlicher Bodensee) bis 1977 fertiggestellt werden soll. Die Gesamtstrecke wird dabei in mehrere Bauabschnitte aufgegliedert, wobei die Abschnitte Trossingen—Geisingen und Geisingen—Engen bereits in Bau genommen worden sind. Mit dem Abschluß der Arbeiten auf dem Bauabschnitt Trossingen—Geisingen kann 1974/75, auf dem Abschnitt GeisingenEngen schon 1973 gerechnet werden. Auf den weiteren Teilstrecken Böblingen—Rottenburg, Rottenburg—Rottweil, Rottweil—Trossingen und Engen—Singen sind die Bauvorbereitungen im Gang. Die Arbeiten werden abschnittsweise im Rahmen der finanziellen Möglichkeiten begonnen und so gefördert, daß die Fertigstellung der Gesamtstrecke Böblingen—Singen im Jahre 1977 gewährleistet bleibt. Eine Ausnahme bildet lediglich der Teilabschnitt Leonberg—Böblingen. Wegen der bekannten Schwierigkeiten, die die Durchführung zahlreicher ergänzender Untersuchungen notwendig gemacht haben, ist hier die Planung noch nicht abgeschlossen. Dennoch wird angestrebt, auch auf diesem Abschnitt den in Aussicht genommenen Fertigstellungstermin im Jahre 1977 einzuhalten. Die Baukosten der neuen Autobahn sind für den Streckenabschnitt Böblingen—Singen auf 820 Mio DM veranschlagt. Dazu kommen weitere Kosten in Höhe von 220 Mio DM für die Teilstrecke Leonberg—Böblingen, so daß sich die Gesamtbaukosten auf 1040 Mio DM belaufen. Die im Bundeshaushalt 1971 als Neubau einer Bundesautobahn ausgewiesene „Bodenseeschnellstraße" wird voraussichtlich in 4 aufeinanderfolgenden Teilabschnitten zur Ausführung kommen. Der erste Bauabschnitt wird den neuen Rheinübergang bei Konstanz umfassen, an dem die Arbeiten nach rechtskräftigem Abschluß des Planfeststellungsverfahrens im Jahre 1973 aufgenommen werden sollen. Mit der Fertigstellung des Rheinüberganges dürfte voraussichtlich im Jahr 1976 zu rechnen sein. Als nächster Bauabschnitt ist dann die Teilstrecke vom „Schlatter Kreuz" bis zur geplanten Querspange zwischen Singen und Böhringen zur Verwirklichung vorgesehen, wobei der zeitliche Ablauf der Arbeiten in der Weise erfolgen soll, daß dieser Teilabschnitt etwa gleichzeitig mit der Gesamtstrecke Stuttgart Singen dem Verkehr übergeben werden kann. Die dann noch offenstehende Lücke zwischen der Querspange bei Böhringen und dem Rheinübergang bei Konstanz wird zweckmäßigerweise in zwei Teilstrecken und zwar von Böhringen bis zum Anschluß an die Bundesstraße 33 westlich Allensbach und von dort bis zur Rheinbrücke Konstanz aufgeliedert, wobei die Bauausführung in dieser Reihenfolge vorgenommen wird. Genauere Terminabgaben sind dafür jedoch noch nicht möglich, da diese beiden Abschnitte auf jeden Fall nicht mehr im Rahmen des 1. Fünfjahresplanes begonnen werden können. Anlage 39 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Börner vom 29. September 1971 auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Baier (CDU/CSU) (Drucksache VI/2603 Frage B 34 und 35) : Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 139. Sitzung. Bonn, Freitag, den 1. Oktober 1971 8083 Welchen Zeitplan hat der Bundesminister für Verkehr für die Fertigstellung der Umgehungsstraße B 3 Leimen — Nußloch—Wiesloch vorgesehen, und trifft es zu, daß der Ausbau nach Norden in Richtung Heidelberg zum Kurpfalzring vorgezogen wird? Sind dem Bundesminister für Verkehr die unerträglichen Verkehrsengpässe an de: B 3, insbesondere in Nußloch, bekannt, und wird dies Anlaß sein, die begonnene Umgehung Nußloch ebenfalls unverzüglich fertigzustellen? Für die geplante Verlegung der Bundesstraße 3 südlich Heidelberg liegt für den Bereich von Nußloch und Wiesloch eine genehmigte Planung vor. Innerhalb dieser Planung ist die Ortsumgehung Nußloch bereits angelaufen. Diese Maßnahme endet im Norden an der Kreuzung mit der Kreisstraße 123. Die Verkehrsverhältnisse auf der Bundesstraße 3 südlich Heidelberg sind dem Bundesminister für Verkehr bekannt. Zur baldigen Verbesserung dieser Verhältnisse wird daher angestrebt, die angelaufene Maßnahme im Rahmen der gegebenen Finanzierungsmöglichkeiten so rasch wie möglich zum Abschluß zu bringen. Ein genauer Zeitpunkt dafür kann heute jedoch noch nicht genannt werden. Entsprechendes gilt für die beiderseits anschließenden Neubauvorhaben im Bereich von Wiesloch und von Leimen. An ein Vorziehen der Ortsumgehung Leimen kann aber im Augenblik schon deshalb nicht gedacht werden, weil hierfür die Planungsarbeiten noch nicht abgeschlossen sind. Es ist daher nach wie vor beabsichtigt, im Anschluß an die laufende Baumaßnahme im Bereich von Nußloch die Ortsumgehung Wiesloch in Angriff zu nehmen. Anlage 40 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Börner vom 29. September 1971 auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Hansen (SPD) (Drucksache VI/2603 Fragen B 36 und 37) : Wann ist mit dem Beginn des Umbaus der Bundesbahnstrecke Rath — Hardt (Düsseldorf) zu rechnen? Wird die Deutsche Bundesbahn — u. a. aus Gründen des Umweltschutzes und der Umweltgestaltung — die nach dein Eisenbahnkreuzungsgesetz gegebene Kostenteilung auch auf die Tieflage anwenden? Die Deutsche Bundesbahn und die Stadt Düsseldorf waren sich im Grundsatz einig, die Bahnübergänge der zweigleisigen Güterzugstrecke Düsseldorf-Rath—Abzweigung Hardt (— Düsseldorf-Eller) durch eine Hochlegung der Bahn zu beseitigen (30 his 40 Mio. DM). Anläßlich der Planfeststellung wurden von den Anliegern Einsprüche gegen die Hochlage erhoben, die nicht ausgeräumt wurden. Auf Grund dieser Situation wurde auf Veranlassung der Stadt eine Studie für eine Führung der Bahn im Einschnitt oder im Tunnel erstellt. Diese Lösungen verlangen Aufwendungen von etwa 90 bzw. 130 Mio DM. Da diese Überlegungen sich noch nicht zu baureifen Planungen konkretisiert haben, läßt sich die Frage nach einem Termin für den Baubeginn nicht beantworten. Inzwischen wurden auch Überlegungen für den Bau der etwa parallel zur Bahn verlaufenden Bundesstraße 8 N aufgenommen. Es wird daran gedacht, wenn die Deutsche Bundesbahn tiefgelegt würde, Bundesstraße und Bundesbahn in einem gemeinsamen Verkehrsband in der „— 1 Ebene" zu führen. Das Eisenbahnkreuzungsgesetz regelt die Kostentragung bei Kreuzungsmaßnahmen, die aus Gründen der Sicherheit und der Abwicklung des Verkehrs erforderlich werden. Bei einer Tieferlegung der Gleise könnte die Bundesbahn daher lediglich mit einm Drittel der Kosten für die Beseitigung der Bahnübergänge durch Brücken oder eine entsprechende Hochlegung des Bahnkörpers nach Fiktiventwürfen belastet werden. Eine Kostentragung der Deutschen Bundesbahn für die Beseitigung ihres gesamten Verkehrsweges aus Gründen des Umweltschutzes kann aus den Vorschriften des Eisenbahnkreuzungsgesetzes nicht abgeleitet werden. Anlage 41 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Börner vom 28. September 1971 auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Mick (CDU/CSU) (Drucksache VI/2603 Frage B 38) : Weshalb können Zivilblinde nicht die gleichen Vergünstigungen bei den Telefongebühren erhalten wie Kriegsblinde? Die für Kriegsblinde geltende Regelung stammt aus dem Jahr 1931 und ist eine einmalige Ausnahme, denn die Deutsche Bundespost ist im Rahmen ihres gesetzlichen Auftrages nicht zur Erfüllung allgemeiner Fürsorgeaufgaben berufen. Aus diesem Grund kann die Ausnahmeregelung leider nicht erweitert werden. Anlage 42 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Börner vom 28. September 1971 auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Franz (CDU/CSU) (Drucksache VI/2603 Frage B 39) : Wann und auf welche Weise beabsichtigt die Bundesregierung die kuriosen, für die Betroffenen aber mit erheblichen wirtschaftlichen Folgen verbundenen Auswirkungen des Anschlusses der Fernsprechteilnehmer der Gemeinde Vaterstetten, Landkreis Ebersberg, an den Ortsbereich Zorneding rückgängig zu machen, 8084 Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 139. Sitzung. Bonn, Freitag, den 1. Oktober 1971 zumal sich infolge des Einspruchs und der Klage zahlreicher Fernspiechteilnehmer nun in einem Orte Telefonanschlüsse zweier verschiedener Ortsnetze befinden, im Extremfalle somit innerhalb eines Hauses ein Ferngespräch geführt werden muß? Wann und auf welche Weise die unterschiedliche Anschließung der Fernsprechanschlüsse in der Gemeinde Vaterstetten aufgehoben und damit eine Vereinigung sämtlicher Teilnehmer im selben Ortsnetz erfolgen wird, läßt sich nicht übersehen. Die Frage ist zur Zeit in zweiter Instanz rechtsanhängig. Für die Deutsche Bundespost geht es dabei um die Klärung einer grundsätzlichen Rechtsfrage, die auch große betriebliche Bedeutung hat. Auch die Deutsche Bundespost bedauert die Fernsprechverhältnisse in Vaterstetten außerordentlich, denn diese Entwicklung war von ihr nicht vorgesehen. Sie ist auf Maßnahmen des Verwaltungsgerichts München zurückzuführen, die aufgrund von Klageerhebungen Vaterstettener Teilnehmer getroffen wurde und denen sich die Post beugen mußte. Anlage 43 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Ravens vom 30. September 1971 auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Beermann (SPD) (Drucksache VI/2603 Fragen B 40 und 41) : Ist der Bundesregierung bekannt, daß in den in der Bundesrepublik Deutschland von mehr als einer halben Million Menschen bezogenen Obdachlosenunterkünften vielfach kinderreiche Familien unter geradezu menschenunwürdigen Bedingungen oft schon jahrelang leben? Wie gedenkt die Bundesregierung sicherzustellen, daß in Wohnungen, die im Rahmen des langfristigen, auch zugunsten kinderreicher Familien beschlossenen und vorn Bund mitfinanzierten Bauprogramms entstehen, vordringlich kinderreiche Familien aus Obdachlosenunterkünften untergebracht werden? Genaue Angaben für das Bundesgebiet über die Zahl und die Zusammensetzung der in Obdachlosenunterkünften lebenden Personen liegen der Bundesregierung nicht vor, da es bisher noch keine gesetzliche Grundlage für eine bundeseinheitliche Erhebung gibt. Es ist aber als sicher anzunehmen, daß sich unter den Obdachlosen in nicht geringem Umfang auch kinderreiche Familien befinden, deren Unterbringung in nach Größe und Zustand angemessenen Wohnungen besondere Schwierigkeiten bereitet. Die Mittel, die in Höhe von 250 Mio. DM jährlich für die Intensivförderung im langfristigen Wohnungsbauprogramm zur Förderung von Wohnungen auch für kinderreiche Familien zusätzlich zur Verfügung stehen, werden mit dieser Zweckbindung global an die Länder verteilt. Für das weitere Verfahren, wie Einzelbewilligungen und Besetzung der Wohnungen, sind ausschließlich die Länder und Gemeinden zuständig. Die Bundesregierung kann deshalb nicht unmittelbar bei der Besetzung dieser Wohnungen mitwirken. Sie wird jedoch die zuständigen Minister und Senatoren der Länder bitten, darauf hinzuwirken, daß bei der Belegung dieser Wohnungen vordringlich kinderreiche Familien aus Obdachlosenunterkünften berücksichtigt werden. Anlage 44 Schriftliche Antwort des Staatssekretärs Frau Dr. Hamm-Brücher vom 30. September 1971 auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Häfele (CDU/CSU) (Drucksache VI/2603 Fragen B 42 und 43) : Wie stellt sich die Bundesregierung zu der Tatsache, daß es an den Universitäten der Bundesrepublik Deutschland bisher nicht einen Lehrstuhl für natürliche Heilweisen gibt? Welche Möglichkeiten sieht die Bundesregierung, auf die Hochschulen einzuwirken, solche Lehrstühle zu schaffen, damit auch der Bundesrepublik Deutschland die Ausbildung in dieser medizinischen Fachrichtung ermöglicht wird? Nach Kenntnis der Bundesregierung gibt es an den Hochschulen zwar keine Lehrstühle ausschließlich für Naturheilverfahren; in den Lehrveranstaltungen der Hochschulen haben die Naturheilverfahren jedoch einen gesicherten Platz. Nach einer Aufstellung des Sekretariats der Ständigen Konferenz der Kultusminister der Länder wurden 1968 an 14 von 25 medizinischen Ausbildungsstätten Lehrveranstaltungen über Naturheilkunde und verwandte Gebiete angeboten. Die Bundesregierung hält es für wünschenswert und geht davon aus, daß im Rahmen der neuen Approbationsordnung für Ärzte vom 28. 10. 1970 auch weiterhin Lehrveranstaltungen für Naturheilverfahren angeboten werden. Die Frage, ob die Einrichtung von Lehrstühlen oder die Vergabe von Lehraufträgen zweckmäßig ist, kann nicht von der Bundesregierung, sondern muß von den Ländern und den Hochschulen beurteilt und entschieden werden. Anlage 45 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dr. von Dohnanyi vom 30. September 1971 auf die Schriftliche Frage der Abgeordneten Frau Dr. Walz (CDU/ CSU) (Druchsache VI/2603 Frage B 44) : Nachdem der mit Hilfe der NASA gestartete französische Wettersatellit Eole noch nicht einwandfrei arbeitet und bekannt ist, daß eine sichere Wettervoraussage für insgesamt fünf Tage enorme Schäden für Landwirtschaft, Verkehr und Bevölkerung verringern und damit die Kosten des Satelliten in absehbarer Zukunft decken könnte, ist die Bundesregierung zu fragen, welches in Zahlen ausdrückbare Interesse sie an der Entwicklung von OMSS (Operationelles Metereologisches Satelliten-System) nimmt? Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 139. Sitzung. Bonn, Freitag, den 1. Oktober 1971 8085 Bisher gibt es in der westlichen Welt zwei operationelle meteorologische Satellitensysteme, die bereits eingeführt sind und bei der synoptischen Meteorologie weltweit verwendet werden. Es sind die beiden Systeme TIROS und NIMBUS der Vereinigten Staaten von Amerika. In Weiterführung dieser Systeme mit dem Ziel, zu einer weltweiten mittelfristigen Wettervorhersage zu gelangen, wurde von der Meteorologischen Weltorganisation WMO das Forschungsprogramm GARP (Global Atmospheric Research Program) vorgeschlagen. Dieses Programm sieht vor, auf der Basis numerischer Wettermodelle unter Zugrundelegung weltweit synoptisch gewonnener Eingangsparameter eine einbis zweiwöchige Wettervorhersage zu erproben. Die synoptischen Eingangsparameter sollen u. a. mit einem Satellitenprogramm, bestehend aus 4 geostationären, 2 polar umlaufenden Satelliten und einem äquatorial umlaufenden Satelliten, gewonnen, werden. Auf europäischer Seite besteht die Absicht, mit einem von ESRO zu entwickelnden meteorologischen Satelliten einen eigenständigen Beitrag zu diesem GARP-Satellitenprogramm zu leisten. Für die Realisierung eines solchen Satellitenprojekts, über dessen Aufnahme in das ESRO-Programm Ende dieses Jahres in den zuständigen ESRO-Gremien beschlossen werden soll, sind in einer ersten rohen Abschätzung im Zeitraum 1972-1977 Kosten in Höhe von umgerechnet insgesamt etwa 350 Mio DM veranschlagt, Eine nationale Aktivität auf dem Gebiet der meteorologischen Satelliten — etwa in Analogie zum französischen Eole-Projekt — scheint dagegen angesichts des überregionalen Charakters der Aufgabenstellung sowie im Hinblick auf den knappen Terminplan der GARP in der Bundesrepublik Deutschland nicht sinnvoll. Mit einem auf GARP folgenden weltweiten operationellen Satellitensystem ist erst Ende der 70er Jahre zu rechnen. Von der Firma Messerschmitt- Bölkow-Blohm wurde im Mai d. J. während des 11. Europäischen Raumfahrtsymposiums in Berlin ein Vorschlag für ein OMSS genanntes System gemacht, daß speziell auf die europäischen Bedürfnisse zugeschnitten ist. Allerdings wurde das OMSS vom meteorologischen Beratungsgremium der ESRO abgelehnt, weil es nicht mit dem geplanten weltweiten System kompatibel ist. Anlage 46 Schriftliche Antwort des Staatssekretärs Frau Dr. Hamm-Brücher vom 30. September 1971 auf die Schriftliche Frage der Abgeordneten Frau Dr. Walz (CDU/CSU (Drucksache VI/2603 Frage B 45) : Trifft es zu, daß der Planungsausschuß nach dem Hochschulbauförderungsgesetz bei der Abfassung des ersten Rahmenplans nach dem Hochschulbauförderungsgesetz nicht in der Lage war, verbindliche Kapizitätsberechnungen zu veröffentlichen, weil es bisher nicht möglich gewesen sei, einheitliche Kriterien für Kapazitätsmodelle zu erarbeiten und für Prognosen im Hochschulbereich zu verwenden, obwohl Staatssekretär von Dohnanyi in seiner Antwort auf eine schriftliche Frage vom 27. Mai 1970 angekündigt hatte, eine weitere theoretische Entwicklung" des von der Hochschulinformations-GmbH (HIS) erarbeiteten Kapazitätsmodells werde „bis zum Ende dieses Jahres (1970) abgeschlossen sein"? Die theoretische Entwicklung des Modells, das in der Antwort des Bundesministers für Bildung und Wissenschaft vom 21. Mai 1970 erwähnt wurde, ist Ende 1970 abgeschlossen worden. Die an den Universitäten in Hannover und Karlsruhe durchgeführten Tests haben jedoch ergeben, daß die für das Modell erforderlichen Daten gegenwärtig nicht mit der nötigen Genauigkeit und Eindeutigkeit erhoben werden können. Die Datenerhebung in den beiden Hochschulen hat neun Monate gedauert, ohne bei der Kapazitätsberechnung zu allgemein brauchbaren Ergebnissen zu führen. Die HIS-GmbH wird die Erfahrungen im November dieses Jahres veröffentlichen. Neue Arbeiten zielen auf Modelle, deren Datenbedarf jeweils den an den einzelnen Hochschulen vorhandenen Daten angepaßt werden kann. Der nächste Hochschulrahmenplan wird daher weiter von Grobrichtwerten für den Personal- und Raumbedarf ausgehen. Diese Richtwerte sind für eine Globalsteuerung geeignet. Anlage 47 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dr. von Dohnanyi vom 30. September 1971 auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Sperling (SPD) (Drucksache VI/2603 Fragen B 46 und 47) : Wie hoch belaufen sich die finanziellen Aufwendungen pro Kopf der Bevölkerung für einen Theaterplatz in der Bundesrepublik Deutschland einerseits und für die Erwachsenenbildung andererseits? In welcher Höhe subventioniert die öffentliche Hand jeden Theaterplatz und die Erwachsenenbildung (pro Kopf der Bevölkerung)? Die Angaben für die Theaterplätze ließen sich aus dem Statistischen Jahrbuch der Deutschen Gemeinden 1971 — wenn auch nicht in der erbetenen Form — zusammenstellen. Ein irgendwie gearteter Vergleich kann schon deshalb nicht gezogen werden, da Fragen nach statistischen Angaben aus dem Bereich Weiterbildung, die eine globale und bundesweite Aussagekraft haben, ohne die im derzeitigen Entwurf des Bildungsgesamtplans geforderte Weiterbildungsstatistik zur Zeit nicht beantwortet werden können. Sicher ist lediglich, daß die gesamten Aufwendungen der öffentlichen Hand eine mindestens 10stellige Summe ergeben. Für diese Summe müßten u. a. addiert werden: Die Mittel nach dem Arbeits- 8086 Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 139. Sitzung. Bonn, Freitag, den 1. Oktober 1971 förderungsgesetz, die Umschulung sowie Fort- und Weiterbildung betreffen; Mittel für die Familienbildung und politische Bildung, soweit sie Erwachsene meint; Aufwendungen für Bildungsmaßnahmen in der Landwirtschaft; Ausgaben im Bereich der Bundeswehr für das interne Fort- und Weiterbildungssystem; Mittel für die Weiterbildung im übrigen Bereich des öffentlichen Dienstes (z. B. Post, Bahn; aber auch in den Ländern: z. B. Lehrerfortbildung) ; Aufwendungen für die Forschung und Lehre im Bereich der Weiterbildung; die Beträge, die durch direkte Förderung und steuerliche Begünstigungen für die Weiterbildungsmaßnahmen im Bereich der Wirtschaft entstehen, sowie die Zuwendungen, die Länder und Gemeinden (teils nach vorhandenen Erwachsenenbildungsgesetzen) jährlich incl. Bibliothekswesen leisten. Anlage 48 Schriftliche Antwort des Bundesministers Dr. Eppler vom 29. September 1971 auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Schulze-Vorberg (CDU/CSU) (Drucksache VI/2603 Frage B 48) : Wie oft fanden gemeinsame Tagungen deutscher Entwicklungsheifer in Brasilien statt, und welche Kosten entstanden dabei für das Jahr 1971? In Brasilien sind z. Z. insgesamt 75 Helfer des Deutschen Entwicklungsdienstes tätig. 32 Entwicklungshelfer arbeiten in Nordbrasilien und 43 Entwicklungshelfer in Südbrasilien. Der für die Nordregion zuständige Beauftragte des Deutschen Entwicklungsdienstes hat seinen Sitz in Recife im Staate Pernambuco, der Beauftragte für die Südregion in Curitiba im Staate Paraná. Vom Deutschen Entwicklungsdienst sind im laufenden Jahr die folgenden 11 Tagungen mit einem Kostenaufwand von insgesamt 13 676,— DM angeordnet worden: a) Nordregion Kosten in DM Vollversammlung und Auswertungsseminar vom 24. 4.-3. 5.1971 in Fortaleza 7 028,— Sitzung der Mitbestimmungskommission am 3. 7. 1971 in Recife 480,— Außerordentliche Sitzung der Mitbestimmungskommission am 20. 7. 1971 in Fortaleza 1 597,— zusammen 9105,— b) Südregion Fachgruppentagung der Techniker 558,- vom 26.-27. 1. 1971 in Curitiba Fachgruppentagung „Sozialarbeit" vom13.-14. 2. 1971 in Estrêla 1 084,- Fachgruppentagung und Sitzung der Mitbestimmungskommission am 748,— 17. 2. 1971 in Curitiba Sitzung der Mitbestimmungskommission am 19. 2. 1971 in Curitiba 370,— Sitzung der Mitbestimmungskommission am 7. 5. 1971 in Curitiba 256,- Fachgruppentagung und Sitzung der Mitbestimmungskommission vom 9.-10. 5. 1971 in Curitiba 813,- Fachgruppentagung vom 21.-23. 5. 1971 in Santa Maria 477,- Fachgruppentagung am 27. 7. 1971 265,— in Estrêla zusammen 4 571,— Die in der Nordregion tätigen Entwicklungshelfer haben in der Zeit vom 3.-4. 8. 1971 auf eigene Initiative und eigene Kosten eine außerordentliche Vollversammlung in Limoeiro durchgeführt und dafür 2 037,— DM aufgewendet. Anlage 49 Schriftliche Antwort des Bundesministers Dr. Eppler vom 29. September 1971 auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Jahn (Braunschweig) (CDU/CSU) (Drucksache VI/2603 Frage B 49) : Über welche Erkenntnisse versuchter direkter und indirekter Einflußnahme deutscher Entwicklungshelfer auf die gesellschaftspolitischen Verhältnisse ihrer Gastländer verfügt die Bundesregierung? Der Deutsche Entwicklungsdienst ist ein Fachdienst, dessen Projekte auf eine Verbesserung der Lebensbedingungen insbesondere unterprivilegierter Bevölkerungsgruppen ausgerichtet sind. Damit kann und soll die Tätigkeit der Entwicklungshelfer mittelbar Auswirkungen auf die sozialstrukturellen Gegebenheiten ihrer unmittelbaren Umgebung haben. Davon zu unterscheiden ist die Einmischung in politische Auseinandersetzungen des Gastlandes, die den Entwicklungshelfern untersagt ist. Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 139. Sitzung. Bonn, Freitag, den 1. Oktober 1971 8087 Der Bundesregierung ist nur ein Fall bekanntgeworden, in dem mit Sicherheit von einer derartigen Intervention gesprochen werden kann: Im Mai 1971 erschien in der Freiwilligenzeitung des DED in Nordbrasilien ein gegen die dortige Regierung gerichteter Artikel. Der DED hat daraufhin in Abstimmung mit der Bundesregierung die dafür verantwortlichen Redakteure — der Autor selbst ist Brasilianer — von sich aus sofort zurückgerufen. Im März 1971 wurde allerdings ein Entwicklungshelfer aus Jamaica ausgewiesen. Er war als Sozialarbeiter in den Slums von Kingston tätig. Grund seiner Ausweisung war eine Broschüre einer oppositionellen Bürgeraktion, die in seiner auch von Einheimischen besuchten Wohnung gefunden wurde. Bei der Reaktion der dortigen Regierung muß berücksichtigt werden, daß der Vorfall in der Zeit des Wahlkampfes stattfand. Eine schuldhafte Einmischung in die innenpolitischen Auseinandersetzungen konnte nicht nachgewiesen werden. Ob die sechs kürzlich in Bolivien verhafteten, inzwischen wieder freigelassenen Entwicklungshelfer sich in die innenpolitischen Auseinandersetzungen in Bolivien eingemischt haben, ist bis zur Stunde nicht klar. Die bolivianische Regierung ist gebeten worden, der Bundesregierung mitzuteilen, was den sechs Entwicklungshelfern konkret vorgeworfen wird. Die Entwicklungshelfer bestreiten nachdrücklich, daß sie sich in die politischen Auseinandersetzungen eingemischt haben.
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Dr. Carlo Schmid


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor.
    Wir kommen zur Abstimmung. Wer für die Annahme des Antrags ist, den bitte ich um das Handzeichen. — Gegenprobe! — Enthaltungen? — Einstimmige Annahme; damit ist die Einsetzung eines Untersuchungsausschusses von sieben Mitgliedern beschlossen. Werden die Namen der Mitglieder jetzt schon mitgeteilt?

    (Abg. Wehner: Ich habe Sie Ihnen schon mitgeteilt, Herr Präsident!)

    — Ja, ich frage jetzt die anderen Fraktionen.

    (Abg. Rösing: Wir haben die Namen! Sie werden schriftlich mitgeteilt!)

    — Die Namen sollen später schriftlich mitgeteilt werden. Der Ausschuß wird sich dann alsbald konstituieren können.
    Ich rufe Zusatzpunkt 2 zur Tagesordnung auf:
    Beratung des Schriftlichen Berichts des Ausschusses für Wirtschaft (8. Ausschuß) über die von der Bundesregierung beschlossene
    Verordnung zur Änderung des Deutschen Teil-Zolltarifs (Nr. 10/71 — Waren der EGKS — 2. Halbjahr 1971)

    Verordnung zur Änderung des Deutschen Teil-Zolltarifs (Nr. 13/71 — Zollpräferenzen gegenüber Entwicklungsländern — EGKS)

    — Drucksachen VI/2562, VI/2563, VI/2629 —
    Berichterstatter: Abgeordneter Dr. Sprung
    Herr Berichterstatter, wünschen Sie das Wort? — Der Herr Berichterstatter verzichtet.
    Keine Wortmeldungen. Der Antrag des Ausschusses lautet:
    Der Bundestag wolle beschließen,
    den Verordnungen — Drucksachen VI/2562, H/2563 — zuzustimmen.
    Wer zustimmen will, gebe das Handzeichen. — Gegenprobe! — Enthaltungen? — Ich stelle einstimmige Annahme fest.
    Dann rufe ich die Zusatzpunkte 3 und 4 zur Tagesordnung auf:
    Beratung des Berichts des Ausschusses für Wirtschaft (8. Ausschuß) über die von der Bundesregierung erlassene Verordnung zur Änderung des Deutschen Teil-Zolltarifs (Nr. 9/71 — Erhöhung des Zollkontingents 1971 für Bananen)
    — Drucksachen VI/2538, VI/2630 — Berichterstatter: Abgeordneter Dr. Unland
    Beratung des Berichts des Ausschusses für Wirtschaft (8. Ausschuß) über die von der Bundesregierung erlassene Dreiundzwanzigste Verordnung zur Änderung der Ausfuhrliste — Anlage AL zur Außenwirtschaftsverordnung —— Drucksachen VI/2247, VI/2631 —Berichterstatter: Abgeordneter Dr. Unland
    Das Haus hat hier von den Berichten des Ausschusses für Wirtschaft nur Kenntnis zu nehmen. Wünscht der Berichterstatter das Wort? — Das ist nicht der Fall. Anträge zu den Berichten liegen nicht vor. Ich empfehle dem Hause, von den Berichten Kenntnis zu nehmen. — Ich stelle fest, daß dies geschehen ist.
    Ich rufe nunmehr Punkt 7 der Tagesordnung auf:
    Erste Beratung des von der Fraktion der CDU/CSU eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die Öffnung der Rentenversicherung für Selbständige
    — Drucksache VI/2153 —
    Das Wort hat der Abgeordnete Ruf. Für ihn ist eine Redezeit von 30 Minuten beantragt.





Rede von Thomas Ruf
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU/CSU)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Im Namen der CDU/ CSU-Fraktion begründe ich den Gesetzentwurf über die Öffnung der Rentenversicherung für Selbständige, allerdings mit Ausnahme des Art. 3, den mein Kollege Dr. Pinger begründen wird.
Wir haben in der Bundesrepublik zirka 2,8 Millionen Selbständige. Ihre Zahl hat in den letzten Jahren immer mehr abgenommen, und es ist damit zu rechnen, daß sie auch in Zukunft weiter abnehmen wird. Für etwa zwei Drittel dieser Selbständigen bestehen bereits Pflichtversicherungen: die Handwerkerversicherung, die Altershilfe der Landwirte, landesrechtliche Regelungen für Ärzte, Zahnärzte und andere freie Berufe. Eine Gruppe von Selbständigen ist in der gesetzlichen Rentenversicherung bereits pflichtversichert. Das sind die kleinen arbeitnehmerähnlichen Selbständigen, selbständige Erzieher, selbständige Lehrer, Artisten, Küstenschiffer, Küstenfischer, Seelotsen und Angehörige anderer Berufe. Sie sind bereits versicherungspflichtig. Nicht wenige Selbständige sind deswegen versicherungspflichtig, weil sie neben ihrer selbständigen Tätigkeit eine unselbständige Beschäftigung ausüben.
Meine Damen und Herren, es gibt aber Gruppen von Selbständigen, die von einer bundesgesetzlichen oder landesgesetzlichen Regelung nicht erfaßt werden. Das sind die Einzelhändler, die Großhändler, Gastwirte, gewerbliche Unternehmer, Vertreter, die rechts-, wirtschafts- und steuerberatenden Berufe, beratende Ingenieure, Schriftsteller, Künstler, freie Journalisten, Dolmetscher und andere. Insgesamt handelt es sich — so wird es geschätzt um etwa 900 000 Personen. Von diesen nicht pflichtversicherten Selbständigen ist ein Teil in der gesetzlichen Rentenversicherung freiwillig versichert oder freiwillig weiterversichert. Meine Damen und Herren, es gibt aber auch Selbständige, die in der Vergangenheit nie die Möglichkeit hatten, sich in der gesetzlichen Rentenversicherung weiterzuversichern. Und wir alle wissen, daß manche Selbständigen im Falle der Invalidität und im Alter oft schlechter gestellt sind als der große Teil der Arbeitnehmer, die, wenn sie kein Arbeitseinkommen mehr haben, im großen und ganzen durch die gesetzliche Rentenversicherung ausreichend gesichert sind. Nicht wenige Selbständige und Angehörige der freien Berufe sind gezwungen, bis zum Ende zu arbeiten, solange es irgendwie geht, und zwar ohne Rücksicht auf ihre Gesundheit und ohne Rücksicht auf ihr Alter.
Gewiß gibt es auch heute noch eine Menge von Selbständigen, die auf ein sogenanntes fundiertes Einkommen zurückgreifen können, die, wenn sie selber nicht mehr arbeiten können, von der Rendite ihres Betriebsvermögens leben können. Aber dieser Teil ist relativ klein, ist relativ begrenzt.
Aber denken wir doch, meine Damen und Herren, an diejenigen, die bei den raschen Strukturwandlungen unserer Zeit, bei dem Zug zur Konzentration immer wieder auf die Schattenseite der wirtschaftlichen Entwicklung geworfen werden — z. B. so viele kleine Einzelhändler —, oder denken wir doch an die vielen freiberuflich Tätigen, die darauf angewiesen sind, daß ihr Kopf gut funktioniert und daß sie gesund sind. Wenn sie nicht mehr gesund sind, haben sie kein Arbeitseinkommen mehr, das weiterfließen könnte.
Diesem unbefriedigenden, wirklich unbefriedigenden Zustand abzuhelfen, ist das Ziel unseres Gesetzentwurfes. Nun werden die Koalitionsfraktionen wieder sagen: Ja, jetzt endlich kommt ihr; 20 Jahre habt ihr Zeit gehabt; jetzt fällt euch ein, daß ein Gesetzentwurf vorgelegt werden muß! Warum habt ihr das denn nicht früher getan?

(Zuruf von der SPD: Ja, genau! — Weitere Zurufe.)

Nun, meine Damen und Herren, da darf ich doch einmal einiges in unser aller Erinnerung zurückrufen. Als wir zu Adenauers Zeiten — im Jahre 1956 — hier in diesem Hause die große Rentenreform beschlossen — der DGB hat seinerzeit in der „Welt der Arbeit" geschrieben: das ist die soziale Großtat des 20. Jahrhunderts —, haben wir die gesetzliche Rentenversicherung als eine ausgesprochene Arbeitnehmerversicherung konstruiert. Selbständige konnten sich nur dann freiwillig weiterversichern, wenn sie bereits versichert gewesen oder mindestens fünf Jahre pflichtversichert gewesen waren. Dabei waren wir uns seinerzeit eigentlich darüber im klaren, daß die freiwillige Versicherung in der gesetzlichen Rentenversicherung nach dem Umlagesystem, streng genommen, ein Fremdkörper ist.
Die freiwillige Selbstversicherung, d. h. den freiwilligen Beitritt zur Rentenversicherung bei freier Wahl der Beiträge ihrer Zahl und ihrer Höhe nach, haben wir seinerzeit abgeschafft, und zwar, wie ich glaube, zu Recht. Denn die Rentenversicherung der Arbeiter und der Angestellten sollte für die Arbeiter und für die Angestellten, also für Arbeitnehmer geschaffen sein, die aus unselbständiger Arbeit Lohn oder Gehalt beziehen, die je nach der Höhe ihres Lohnes oder Gehaltes Beiträge zahlen und bei denen die Rente später Lohnersatzfunktion hat.
Wir von der CDU haben uns seinerzeit mit diesem Zustand, daß die Selbständigen draußen vor der Tür bleiben sollten, nicht abgefunden. Die Regierungserklärung Konrad Adenauers aus dem Jahre 1957 hat darauf hingewiesen, daß weite Schichten der Bevölkerung, die der Mittelklasse angehören, wegen der Wandlungen der sozialen Verhältnisse, die sich vollzogen haben und immer noch vollziehen, des staatlichen Schutzes bedürfen. Damals, meine Damen und Herren, fand der Wandel der traditionellen Sozialpolitik von einer Arbeitnehmerpolitik zur Gesellschaftspolitik statt; und Sie können sich entsinnen, daß seinerzeit das Bundesministerium für Arbeit in „Bundesministerium für Arbeit und Sozialordnung" umbenannt worden ist. Und es wurde in diesem Ministerium eine Arbeitsgruppe „Sonderprobleme der Sozialordnung" eingerichtet, die sich speziell auch mit den Fragen der Selbständigen und der freien Berufe beschäftigt hat.
Es kam dann sehr bald die Zeit, in der wir die Handwerkerversicherung neu geregelt und die Altershilfe für Landwirte eingeführt haben. Kollege



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Blank hat damals zweimal einen Gesetzentwurf zur Alterssicherung der Rechtsanwälte eingebracht; aber leider haben diese Entwürfe in diesem Hause keine Mehrheit gefunden. Es war dann unser Kollege Schmücker, der auf dem Rheinischen Mittelstandstag der CDU schon im Jahre 1963 gesetzliche Regelungen zur Alterssicherung der Selbständigen gefordert hat. Unser Diskussionskreis Mittelstand der CDU/CSU-Fraktion hat damals erklärt — ich darf es wörtlich zitieren —:
Wir sind der Meinung, daß die Alterssicherung der Selbständigen und der freien Berufe auf der Basis einer leistungsbezogenen Regelung gesetzlich geordnet werden muß. Das Ziel sollte dabei die Öffnung der Rentenversicherung sein.
Natürlich haben sich auch andere Parteien immer wieder zu diesem Thema zu Wort gemeldet, aber von keiner Seite kam es zu einem konkreten Gesetzentwurf. Damit sei nach keiner Seite ein Vorwurf erhoben; denn wer sich auch nur ein bißchen mit dieser Materie beschäftigt hat, weiß, welche Schwierigkeiten, welche Widerstände jeweils bei jedem Vorschlag, der gemacht wurde, aufgetreten sind.
Es ist doch so, daß es lange Zeit und sogar noch bis zum heutigen Tage innerhalb des Kreises der Betroffenen selber sehr unterschiedliche Vorstellungen und Vorschläge gegeben hat und immer noch gibt. Ich brauche Sie nur an das öffentliche Hearing zu erinnern, das der Sozialpolitische Ausschuß —ich glaube, es war im Mai 1967 — zum Kapitel Alterssicherung der Seilbständigen in der Sozialenquete durchgeführt hat. Wenn Sie das Protokoll von diesem öffentlichen Hearing nachlesen, werden Sie eine bunte Palette von Vorschlägen und Anregungen zur Altersicherung der Selbständigen vorfinden.
Im Dezember 1967 haben dann die damaligen Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD die Bundesregierung in einer Entschließung ersucht, die Vorbereitungen für eine Ausdehnung der gesetzlichen Rentenversicherung auf Selbständige und Angehörige freier Berufe zu intensivieren und dem Bundestag möglichst bald einen entsprechenden Gesetzentwurf vorzulegen. Die Regierung der Großen Koalition konnte diesen Auftrag des Parlaments nicht mehr ausführen. Sie wissen, daß wir seinerzeit alle die große Sorge hatten, wie wir die Rentenversicherung überhaupt auf die Dauer finanziell sichern und über den Rentenberg hinwegbringen können. Dies gilt übrigens für die ganze Zeit nach 1957. Niemand konnte sich in all diesen Jahren mit Vorschlägen durchsetzen, die unter Umständen — ich sage unter Umständen neue Belastungen für die Rentenversicherung bedeuten konnten. Sie können sich sicher noch erinnern, wie vorsichtig und behutsam wir verfahren mußten bei der sogenannten Härtenovelle des Jahres 1965 mit Rücksicht auf die damals noch ungeklärte finanzielle Situation der gesetzlichen Rentenversicherung.
Mit dein Dritten Rentenversicherungs-Änderungsgesetz, das wir und der Kollege Katzer seinerzeit in der Großen Koalition hier in diesem Hause verabschiedet haben, ist es anders geworden. Von da an kann man mit gutem Gewissen sagen, daß unsere gesetzliche Rentenversicherung nach menschlichem Ermessen auf die Dauer finanziell gesichert ist und daß die bruttolohnbezogene dynamische Rente gewährleistet bleibt. Erst dadurch ist auch die Regierung Brandt in die Lage versetzt worden, in ihre Regierungserklärung vom Oktober 1969 die Öffnung der gesetzlichen Rentenversicherung für weitere Gesellschaftsgruppen anzukündigen. Mit dieser Ankündigung hat übrigens die Regierung Brandt dem alten Volksversicherungsplan der SPD bezüglich der Selbständigen, der vorsah, eine eigene Anstalt für Selbständige einzurichten, eine klare deutliche Absage erteilt.
Leider ist es bis zum heutigen Tage — zwei Jahre danach auf seiten der Regierung nur bei der Ankündigung geblieben. Der Bundesarbeitsminister hat zwar ein Fünf-Punkte-Programm zur Rentenversicherung bekanntgegeben, wozu auch die Öffnung der Rentenversicherung gehört. Aber noch gibt es keine Regierungsvorlage, noch existiert nur ein Referentenentwurf, der wie man so hört und beobachten kann — offensichtlich immer noch hart umstritten ist.
Wir haben daher keinen Anlaß, heute an dieser Stelle zu diesem Referentenentwurf Stellung zu nehmen. Warten wir ab, was die Regierung vorlegen wird. Dann werden wir uns in diesem Saal miteinander darüber unterhalten. Und, Herr Kollege Arendt, wenn Sie Ihr Fünf-Punkte-Programm als „zweite Rentenreform" bezeichnen, dann würde ich schon meinen: das heißt doch ein bißchen zu großspurig sein.

(Zuruf von der SPD: Na, na!)

— Das ist zu großspurig. Da ist nachdem, was wir gehört haben, der Mund zu voll genommen. Nun, lassen wir es auf sich beruhen. Lassen wir den Berg kreißen; wir werden dann schon feststellen, welches Mäuschen herauskommt.
Die CDU/CSU hat schon im Mai dieses Jahres, vor vielen Monaten, diesen Gesetzentwurf vorgelegt. Die Presseübersicht „Inland II" des Presse- und Informationsamtes vom 6. Mai dieses Jahres hat seinerzeit darüber berichtet:
Der CDU-Gesetzentwurf zur Öffnung der Rentenversicherung auch für Selbständige wird von der „Rheinischen Post" als ein guter Vorschlag bezeichnet. „Frankfurter Rundschau" meint, die Opposition habe der Regierung den Rang abgelaufen, womit es nach der „Stuttgarter Zeitung" der CDU/CSU gelang, die Regierung eindeutig in die Hinterhand zu bringen.
So die Pressemeldungen.

(Abg. Rösing: Eine richtige Feststellung!)

Nach unserem Entwurf haben die Selbständigen und freiberuflich Tätigen, soweit sie nicht bereits pflichtversichert sind, die Möglichkeit, ab 1. Januar 1972 auf Antrag der gesetzlichen Rentenversicherung beizutreten. Sie können sich also frei entscheiden, ob sie beitreten wollen oder nicht. Ein Zwang zum Beitritt für alle Selbständigen oder für ganze Grup-



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pen ist bei uns nicht vorgesehen. Das schien uns wegen der sehr unterschiedlichen Verhältnisse nicht vertretbar zu sein. Es gibt Selbständige, die bereits anderweitig vorgesorgt haben und die auch in Zukunft anderweitig vorsorgen wollen. Wir sind daher nach dem Grundsatz verfahren: Soviel Freiheit wie möglich und nur soviel Zwang wie unbedingt nötig. Wer von den Selbständigen sich zum Beitritt entscheidet, soll der Rentenversicherung mit gleichen Rechten und Pflichten angehören.
Gleiche Rechte heißt Anspruch auf die gleichen Leistungen, also auf Rehabilitationsmaßnahmen, auf dynamisierte Renten, auf die kostenlose Krankenversicherung der Rentner und anderes mehr. Im Leistungsrecht haben wir allerdings mit Rücksicht auf die gegenüber den Arbeitnehmern unterschiedlichen Verhältnisse insofern eine gewisse Änderung vorgenommen, als wir sagen, daß Erwerbsunfähigkeit dann als nicht gegeben gilt, wenn noch eine selbständige Erwerbstätigkeit ausgeübt wird und Krankheitszeiten und Zeiten der Schwangerschaft als Ausfallzeiten nur dann angerechnet werden, wenn im Betrieb des Selbständigen mit Ausnahme eines Lehrlings und des Ehegatten keine Personen beschäftigt sind. Ich glaube, diese vom übrigen Recht abweichende Regelung ist nicht mehr als recht und billig.
Gleiche Pflichten heißt auf der anderen Seite, daß derjenige, der sich zum Beitritt in die gesetzliche Rentenversicherung entscheidet, Beiträge bezahlen muß wie alle anderen Pflichtversicherten auch, und zwar entsprechend seinem Einkommen — natürlich nur bis zur Beitragsbemessungsgrenze und bis zum Eintritt des Versicherungsfalls.
Mit diesem Vorschlag der „Versicherungspflicht auf Antrag" und mit dem Prinzip von „gleichen Rechten und Pflichten im Rahmen der Rentenversicherung" haben wir uns dagegen ausgesprochen, die im Jahre 1957 bei der Rentenreform abgeschaffte freiwillige Rentenversicherung auch unter modifizierten Bedingungen wieder einzuführen; das heißt — das wollen wir offen sagen —: wir überlassen den Beitrittswilligen nicht die freie Wahl der Zahl und der Höhe der Beiträge, die sie entrichten wollen. Wir können dies nicht, wir dürfen dies nicht, weil die Öffnung der Rentenversicherung auf keinen Fall zu einer Belastung der übrigen Versichertengemeinschaft führen darf.
Herr Kollege Schellenberg hat laut „FAZ" vom 7. April 1968 vor der hessischen „Arbeitsgemeinschaft Selbständige" in der SPD — so etwas gibt es anscheinend auch in der SPD; aber offensichtlich führt diese Arbeitsgemeinschaft ein Kümmerdasein, denn man sieht und hört nichts von ihr — erklärt, daß jeder Gedanke daran zurückgewiesen werden müsse, die Selbständigen in die Arbeiterrenten- oder Angestelltenversicherung zu deren Lasten einzubeziehen. Genau das ist auch unsere Meinung. Sie haben weiter gesagt, wenn kein eigener Träger gebildet werde, könnten die Selbständigen nur mit gleichen Rechten und Pflichten wie die Arbeiter und Angestellten eingegliedert werden.
Ein anderer Kronzeuge, Herr Albert Holler — er war damals beim DGB und ist heute leitender Beamter im Bundesarbeitsministerium — hat im November 1968 in der Zeitschrift „Arbeit und Sozialpolitik" zum Thema Alterssicherung der Selbständigen folgendes geschrieben:
Aus der Sicht der Gewerkschaften ist der Errichtung einer eigenen Versicherung für Selbständige der Vorzug vor der Öffnung zu geben. Kommt es aber zu einer Versicherung der Selbständigen in der gesetzlichen Rentenversicherung, dann muß der Grundsatz „gleiche Rechte und gleiche Pflichten" strikt eingehalten werden.
Genau das ist unsere Konzeption, und wir sind sehr gespannt darauf, was die Regierung bei ihrem Öffnungsvorschlag tun wird, um diesen Grundsatz strikt einzuhalten.
Gleiche Rechte und Pflichten lassen sich unseres Erachtens nur bei einer Versicherungspflicht auf Antrag verwirklichen. Alles andere muß zwangsläufig zu einer zusätzlichen Belastung der Versichertengemeinschaft führen. Wir haben uns aber auch deswegen für diese Lösung entschieden, weil wir für die beitretenden Selbständigen ausreichende Renten erzielen wollen. Wir wollen nicht wieder einmal Hoffnungen erwecken, die sich doch nicht erfüllen lassen. Die Öffnung der Rentenversicherung darf nicht von vornherein so angelegt werden, daß sie wiederum zu Kleinstrenten führt. Dies wäre bei der Wiedereinführung der Selbstversicherung sicherlich der Fall
Nun werden Sie sagen: Sie haben aber hier keine Möglichkeit des Beitritts für Hausfrauen geschaffen. Sie, meine Damen und Herren, sprechen von einer Hausfrauenversicherung und einer Hausfrauenrente und sagen: Im Gegensatz zur CDU wollen wir die Rentenversicherung auch für die Hausfrauen öffnen. Dazu möchte ich Ihnen sagen: es ist reine Augenauswischerei, was Sie da vorhaben. Sie schaffen nur theoretische Möglichkeiten des Beitritts für die Hausfrauen, aber doch keine Hausfrauenrente, und Sie sorgen auch nicht für das Geld, das notwendig ist, um die Beiträge für diese Versicherung aufzubringen. Darauf kommt es doch an, und das ist doch das Entscheidende.

(Beifall bei der CDU/CSU.)

Ein besonderes Anliegen des Gesetzentwurfs besteht darin, im Rahmen des Möglichen die besondere Situation der älteren Selbständigen zu berücksichtigen. Um diesem Anliegen gerecht zu werden, erhalten die Selbständigen durch den Gesetzentwurf die Gelegenheit, für die Zeiten der selbständigen Tätigkeit zwischen den Jahren 1956 und 1972 bis zum 31. Dezember 1974 Beiträge auf der Basis des jeweils aktuellen Beitragssatzes nachzuentrichten. Diese Möglichkeit wird auch Arbeitnehmern gewährt, die in dem genannten Zeitraum selbständig waren. Das gleiche gilt für Personen, die heute nicht mehr erwerbstätig sind, jedoch früher wenigstens fünf Jahre selbständig waren. Ferner ist vorgesehen, daß den über 60jährigen nicht mehr erwerbstätigen Selbständigen, deren Witwen oder Witwern Ausfall- und Ersatzzeiten auch dann angerechnet werden, wenn sie keine Halbdeckung haben, allerdings



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nur bis zur Zahl der Beitragsjahre; das ist selbstverständlich.
Darüber hinaus haben wir die Öffnung der Rentenversicherung für Selbständige zum Anlaß dazu genommen, eine wichtige Neuerung für alle Versicherten und Rentner vorzuschlagen. Zahlreiche Versicherte haben nämlich niemals recht einsehen können, warum die Anrechnung von Zeiten des Kriegsdienstes, der Kriegsgefangenschaft sowie der Ausbildung auf die anrechnungsfähigen Versicherungsjahre davon abhängig sein soll, daß innerhalb einer bestimmten Frist nach Beendigung dieser beitraglosen Zeiten sogenannte Pflichtanschlußbeiträge geleistet sein mußten. Oft war es mehr oder weniger ein Zufall, ob diese Bedingung erfüllt werden konnte oder nicht.
Zur Beseitigung dieser Härte und dieser sozialen Ungerechtigkeit sieht unser Gesetzentwurf vor, in Zukunft vom Erfordernis der Pflichtanschlußbeiträge zur Anrechnung von Ersatz- und Ausfallzeiten bei solchen Versicherten abzusehen, die die Zeit vom Eintritt in die Versicherung bis zum Versicherungsfall zur Hälfte mit Pflichtbeiträgen, jedoch nicht unter fünf Jahren, belegt haben. Für den Übergang soll es zur Erfüllung dieser Halbdeckungsvoraussetzung sogar genügen, wenn die Zeit vom 1. Januar 1972 bis zum Versicherungsfall zur Hälftemindestens fünf Jahre — mit Pflichtbeiträgen belegt ist.
Diese neuen Bestimmungen sollen, wie gesagt, allen Versicherten, auch den Rentnern, zugute kommen. Wir sind davon überzeugt, daß diese Neuregelung der Anrechnung beitragsloser Zeiten für viele Selbständige, aber auch für viele Angestellte von großer Bedeutung sein wird und zu beträchtlichen Rentenerhöhungen führen wird. Denken Sie allein daran, daß neun Jahre Ausfallzeiten auf die Versicherungsdauer angerechnet werden können.
Nun, meine Damen und Herren, das mag zur Begründung und zur Darstellung genügen. Ich darf darauf verweisen, daß wir unserem Gesetzentwurf eine ausführliche schriftliche Begründung beigefügt haben. Insbesondere verweise ich auf den finanziellen und statistischen Teil dieser Begründung.
Aber nun, meine Damen und Herren, habe ich noch ein kleines Bonbon mitgebracht. Herr Kollege Schellenberg, Sie haben anläßlich der Beratung des Sozialberichts hier in diesem Hause in der vorigen Woche folgendes erklärt: Die Anträge der CDU haben, von der CDU völlig übersehen, Steuermindereinnahmen durch den zusätzlichen Vorwegabzug der Hälfte der Jahresbeiträge zur Rentenversicherung der Selbständigen nach Art. 4 des gleichen Gesetzentwurfs zur Folge, berechnet vom Bundesfinanzministerium auf 330 Millionen DM. Da sind wir natürlich erschrocken. Wir waren erschüttert. Wir haben gesagt: Das kann doch gar nicht sein; unser Planungsstab, der sonst so zuverlässig arbeitet, kann sich doch nicht so verrechnet haben. Wir sind dann zum Bundesfinanzministerium gegangen und haben festgestellt, daß es sich hier um einen klaren Irrtum, um einen Rechenfehler, um ein Versehen handelt.

(Abg. Dr. Schellenberg: Von wem?)

Ich empfehle Ihnen, sich das bestätigen zu lassen. Das kann vorkommen. Es ist nicht so tragisch. Aber immerhin, wir freuen uns, hier sagen zu können, daß der Steuerausfall auch nach Ansicht des Bundesfinanzministeriums nicht 330 Millionen DM, sondern im Höchstfall 7 bis 13 Millionen DM betragen wird.
Wie kam es nun zu dieser Differenz? Das Bundesfinanzministerium hatte Herrn Kollegen Schellenberg und der SPD-Fraktion drei Alternativrechnungen übermittelt, die sich darin unterscheiden, daß bei der ersten davon ausgegangen wird, daß 30 %, bei der zweiten, daß 50 % und bei der dritten, daß 70 % der Selbständigen freiwillig beitreten. Sie haben die dritte Alternative, die von 70 % ausgeht, gewählt, die höchste, was für unseren Entwurf spricht; denn wenn man annimmt, daß nicht 30 5, sondern 70 % beitreten, dann muß unsere Vorlage doch wirklich attraktiv für die Selbständigen sein. Der eigentliche Grund für die in allen drei Alternativrechnungen zu hohen Zahlen des Bundesfinanzministeriums liegt aber darin, daß das Bundesfinanzministerium den Gesetzestext der CDU falsch interpretiert hat. So wurde nicht beachtet, daß lediglich nach dem Einkommen bemessene Pflichtbeiträge der Selbständigen und nicht auch freiwillige Beiträge zur Hälfte die steuerliche Begünstigung erfahren sollen. Dadurch wurde nämlich der Personenkreis zu hoch gerechnet. Das Entscheidende aber ist, daß kein zusätzlicher Vorwegabzugsbetrag eingeräumt wird, wie behauptet worden ist, sondern daß genau wie beim Arbeitgeberbeitrag zur gesetzlichen Rentenversicherung eine Anrechnung auf den bereits bestehenden Vorwegabzugsbetrag erfolgt. Dadurch wurde der zusätzliche Sonderausgabenbetrag zu hoch angesetzt.
Ich freue mich sehr, daß ich diesen Punkt schon in dieser Woche hier klarstellen konnte.
Ich komme zum Schluß. Wir haben mit diesem Entwurf eine Konzeption entwickelt, die die gegebenen Möglichkeiten und Grenzen berücksichtigt, die davon ausgeht, daß Geschenke nicht zu verteilen sind, die aber im ganzen gesehen ein faires und auch attraktives Angebot für die Selbständigen bedeutet. Die CDU-Fraktion leistet mit diesem Entwurf einen weiteren konstruktiven Beitrag der Opposition zur Weiterentwicklung der Gesellschaftspolitik.

(Beifall bei der CDU/CSU.)


  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Dr. Carlo Schmid


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Das Wort hat Herr Abgeordneter Professor Schellenberg. Er bittet um eine Redezeit von 35 Minuten.