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ID0613701100

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  • tocInhaltsverzeichnis
    Deutscher Bundestag 137. Sitzung Bonn, Mittwoch, den 29. September 1971 Inhalt: Glückwünsche zu den Geburtstagen der Abg. Mursch (Soltau-Harburg) und Dr. Dr. h. c. Löhr 7993 A Überweisung der Vorlagen betr. Zustimmung zur Leistung von überplanmäßigen Haushaltsausgaben an den Haushaltsausschuß 7993 B Amtliche Mitteilungen 7993 B Mündlicher Bericht des Vermittlungsausschusses zu dem Gesetz zur Verbesserung des Mietrechts und zur Begrenzung des Mietanstiegs sowie zur Regelung von Ingenieur- und Architektenleistungen (Drucksache VI/2598) Dr. Lenz (Bergstraße) (CDU/CSU) . 7993 D Mick (CDU/CSU) 7994 A Frau Meermann (SPD) 7995 A Wurbs (FDP) . . . . . . . . 7995 D Sammelübersicht 25 des Petitionsausschusses über Anträge von Ausschüssen des Bundestages zu Petitionen (Drucksache VI/2597) 7996 B Dr. Slotta (SPD) 7996 C Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über das Fahrlehrerwesen (Abg. Dr. Evers, Vehar, Dr. Müller-Hermann, Krammig und Fraktion der CDU/CSU) (Drucksache VI/2182) ; Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Verkehr und für das Post- und Fernmeldewesen (Drucksache VI/2599) — Zweite und dritte Beratung — 7997 B Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Zweiten Wohngeldgesetzes (SPD, FDP) (Drucksache VI/2589) — Erste Beratung — . . . . . . . . . . . 7997 D Entwurf eines Tierschutzgesetzes (Drucksache VI/2559) Erste Beratung — Ertl, Bundesminister . 7997 D, 8003 C von Hassel, Präsident . . 7999 A, 8000 C Rollmann (CDU/CSU) 7999 B Saxowski (SPD) . . . . . . . 8000 D Helms (FDP) . . . . . . . . 8001 B Dr. Hammans (CDU/CSU) . . . 8001 D Spillecke (SPD) 8002 A Klinker (CDU/CSU) 8003 A II Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 137. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 29. September 1971 Fragestunde (Drucksachen VI/2603, VI/2614) Frage des Abg. Dr. Apel (SPD) : Durchsuchungsaktion der Kölner Staatsanwaltschaft bei Exilgriechen — Gewährleistung der Grundrechte für alle in der Bundesrepublik Lebenden Ahlers, Staatssekretär . . . 8004 A, C, D Dr. Apel (SPD) . . . . . . . . 8004 C Hansen (SPD) . . . . . . . . . 8004 D Fragen des Abg. Löffler (SPD) : Verkauf von Getreide unter dem Interventionspreis Logemann, Parlamentarischer Staatssekretär . . 8005 A, C, D, 8006 A Löffler (SPD) . . . . . . . . . 8005 C Lensing (CDU/CSU) . . . . . . . 8005 D Susset (CDU/CSU) . . . . . . . 8006 A Frage des Abg. Matthöfer (SPD) : Besuch des Bundesministers für wirtschaftliche Zusammenarbeit in einer Ausbildungsstätte des Deutschen Entwicklungsdienstes Dr. Eppler, Bundesminister . . . . 8006 B Matthöfer (SPD) . . . . . . . . 8006 B Fragen des Abg. Ott (CDU/CSU) : Deutscher Pavillon auf der Internationalen Messe in Thessaloniki Rosenthal, Parlamentarischer Staatssekretär . . 8006 C, D, 8007 A, B Ott (CDU/CSU) . . . 8006 C, 8007 A, B Frage des Abg. Dr. Sprung (CDU/CSU) : Auffassung des Parl. Staatssekretärs Rosenthal betr. Erschwerung der Exporte und Erleichterung der Importe Rosenthal, Parlamentarischer Staatssekretär 8007 C, D, 8008 A, B, C, D, 8009 A, B, C Dr. Sprung (CDU/CSU) . 8007 C, 8008 A Dr. Müller-Hermann (CDU/CSU) . . 8008 A Haase (Kassel) (CDU/CSU) . . . . 8008 B Frau Funcke, Vizepräsident . . . . 8008 B Ott (CDU/CSU) . . . . . . . . 8008 C Vogt (CDU/CSU) . . . . . . . . 8008 D Schulte (Schwäbisch Gmünd) (CDU/CSU) . . . . . . . . 8008 D Werner (CDU/CSU) 8009 A Dr. Evers (CDU/CSU) 8009 A, B Dr. Sperling (SPD) 8009 B Frage des Abg. Dr. Sprung (CDU/CSU) : Auffassung des Bremer Bürgermeisters Koschnick betr. Pläne für eine europäische Währung Rosenthal, Parlamentarischer Staatssekretär 8009 C Fragen des Abg. Dr. Evers (CDU/CSU) : Anerkennung der steuerlichen Absetzbarkeit sportlicher Ausrüstung und Berufskleidung der Sportlehrer durch die Finanzämter Hermsdorf, Parlamentarischer Staatssekretär . . . 8009 D, 8010 A, B Dr. Evers (CDU/CSU) . . . . . . 8010 B Frage des Abg. Dr. Jobst (CDU/CSU) : Präferenzen für das Zonenrandgebiet und die Frachthilfegebiete bei der Anhebung der Kraftfahrzeug- und der Mineralölsteuer Hermsdorf, Parlamentarischer Staatssekretär 8010 C, D Dr. Jobst (CDU/CSU) . . . . . 8010 C Ott (CDU/CSU) . . . . . . . 8010 C Fragen des Abg. Maucher (CDU/CSU) : Verbesserungen bezüglich der Kraftfahrzeugsteuerermäßigung für Schwerbeschädigte Hermsdorf, Parlamentarischer Staatssekretär . . 8010 D, 8011 A, B, C Maucher (CDU/CSU) . . . . 8011 A, B Dr. Jenninger (CDU/CSU) . . . . 8011 C Fragen des Abg. Erhard (Bad Schwalbach) (CDU/CSU) : Strafverfolgungsersuchen an dänische Behörden — Rechts- und Ehrenschutz bei Verletzungen vom Ausland aus — Dr. Bayerl, Parlamentarischer Staatssekretär . . . 8011 D, 8012 C, D Erhard (Bad Schwalbach) (CDU/CSU) 8012 B, C, D Frage des Abg. Dr. Schneider (Nürnberg) (CDU/CSU) : Überprüfung des geltenden Rechts der Untersuchungshaft Dr. Bayerl, Parlamentarischer Staatssekretär . . . . . . . 8013 A, C Dr. Schneider (Nürnberg) (CDU/CSU) 8013 B, C Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 137. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 29. September 1971 III Frage des Abg. Vogt (CDU/CSU) Strafbarkeit der Behinderung von Rettungsmaßnahmen Dr. Bayerl, Parlamentarischer Staatssekretär . . . . 8013 D, 8014 B Vogt (CDU/CSU) . . . . . . . 8014 A Fragen des Abg. Halfmeier (SPD) : Beseitigung der Läutetafeln an technisch nicht gesicherten Bahnübergängen Börner, Parlamentarischer Staatssekretär 8014 B, C, D Halfmeier (SPD) 8014 C, D Frage des Abg. Dr. Arnold (CDU/CSU) : Obligatorische Einführung von Autoreifen mit Farbeinlagen Börner, Parlamentarischer Staatssekretär 8015 A, B Dr. Arnold (CDU/CSU) . . . 8015 A, B Fragen des Abg. Wittmann (Straubing) (SPD) : Bundeszuwendungen zur Förderung des kombinierten Verkehrs und des Gleisanschlußverkehrs Börner, Parlamentarischer Staatssekretär 8015 B, C, D, 8016 A, B Wittmann (Straubing) (SPD) . . . 8015 D Dr. Miltner (CDU/CSU) . . . . . 8016 A Dr. Jobst (CDU/CSU) . . . . . . 8016 B Fragen des Abg. Dr. Enders (SPD) : Verbot des schweren Lkw-Fernverkehrs in Gemeinden an stark befahrenen Bundesstraßen während der Nachtzeit Börner, Parlamentarischer Staatssekretär 8016 B, C Dr. Enders (SPD) . . . . . . . 8016 C Frage des Abg. Dr. Jobst (CDU/CSU) : Erfahrungsbericht über das bisherige Ergebnis der Auflösung von Bundesbahndirektionen Börner, Parlamentarischer Staatssekretär . . . . 8016 D, 8017 A Dr. Jobst (CDU/CSU) . . . . . . 8016 D Frage des Abg. Röhner (CDU/CSU) : Benennung von Rastplätzen an Autobahnen und Bundesstraßen nach mittel- und ostdeutschen Städten und Landschaf ten Börner, Parlamentarischer Staatssekretär 8017 A, B Röhner (CDU/CSU) . . . . . . 8017 B Fragen des Abg. Kiechle (CDU/CSU) : Stillegung von begonnenen größeren Straßenbaumaßnahmen in Bayern Börner, Parlamentarischer Staatssekretär . 8017 C, D, 8018 A, B, C Kiechle (CDU/CSU) . . 8017 C, D, 8018 A Ott (CDU/CSU) . . . . . . . . 8018 B Dr. Jobst (CDU/CSU) . . . . . 8018 C Nächste Sitzung 8018 D Anlagen Anlage 1 Liste der beurlaubten Abgeordneten . . 8019 A Anlage 2 Schriftliche Antwort auf die Mündliche Frage des Abg. Seefeld (SPD) betr. Hinweisschilder an den Autobahnen mit den Frequenzen des Verkehrswarnfunks . . 8019 D Anlage 3 Schriftliche Antwort auf die Mündlichen Fragen der Abg. Frau Schlei (SPD) betr. Fastzusammenstöße im zivilen Luftverkehr und Flugsicherungseinrichtungen . 8019 D Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 137. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 29. September 1971 7993 137. Sitzung Bonn, den 29. September 1971 Stenographischer Bericht Beginn: 9.00 Uhr
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    Anlage 1 Liste der beurlaubten Abgeordneten Abgeordnete(r) beurlaubt bis einschließlich Dr. Abelein 1. 10. Adams ** 29. 9. Dr. Ahrens * 30. 9. Alber * 30. 9. Amrehn * 30. 9. Dr. Arndt (Berlin) ** 1. 10. Dr. Barzel 1. 10. Bauer (Würzburg) * 30. 9. Behrendt** 1. 10. Bewerunge 16. 10. Dr. Birrenbach 1. 10. Blumenfeld 30. 9. Borm * 30. 9. Buchstaller 2. 10. Corterier 30. 9. Damm 1. 10. Dasch 2. 10. van Delden 1. 10. Dr. von Dohnanyi 1. 10. Dröscher ** 1. 10. Faller ** 29. 9. Fellermaier ** 1. 10. Flämig ** 1. 10. Dr. Franz 1. 10. Frehsee 1. 10. Gallus 29. 9. Gerlach (Emsland) 29. 9. Dr. Geßner 30. 9. Gierenstein 30. 9. Frau Griesinger 30. 9. Grüner 1. 10. Freiherr von und zu Guttenberg 22. 10. Härzschel 1. 10. Häussler 15. 10. Frau Herklotz *** 29. 9. Hösl * 30. 9. Dr. Jaeger 30. 9. Jung 30. 9. Katzer 29. 9. Dr. Kempfler * 30. 9. Dr. Kiesinger 1. 10. Klinker ** 1. 10. Dr. Koch ** 30. 9. Krall 30. 9. Kriedemann ** 1. 10. Freiherr von Kühlmann-Stumm 29. 9. Lange 29. 9. Lautenschlager ** 1. 10. Lenze (Attendorn) ' 30. 9. Lotze 1. 10. Lücker (München) ** 1. 10. Dr. Marx (Kaiserslautern) 1. 10. Mattick 30. 9. Meister ** 29. 9. Mertes 30. 9. Michels 1. 10. Müller (Aachen-Land) St 1. 10. Dr. Müller (München) * 30. 9. Anlagen zum Stenographischen Bericht Müller (Remscheid) 29. 9. Neumann 30. 9. Frau Dr Orth ** 1. 10. Petersen 30. 9. Pieroth 29. 9. Frau Pieser 1. 10. Pöhler 30. 9. Ruf 29. 9. Schmidt (Würgendorf) 30. 9. Schneider (Königswinter) 30. 9. Dr. Schulz (Berlin) * 30. 9. Dr. Schulze-Vorberg 1. 10. Seefeld ** 29. 9. Stein (Honrath) 1. 10. Strauß 29. 9. Dr. Unland 29. 9. Weber (Heidelberg) 1. 10. Weigl 1. 10. Wendelborn 1. 10. Wienand 1. 10. Wolfram ** 1. 10. Zander 2. 10. Zoglmann 29. 9. * Für die Teilnahme an Sitzungen der Versammlung der Westeuropäischen Union ** Für die Teilnahme an Sitzungen des Europäischen Parlaments *** Für die Teilnahme an Sitzungen der Beratenden Versammlung des Europarates Anlage 2 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Börner vom 29. September 1971 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Seefeld (SPD) (Drucksache VI/2603 Frage A 51) : Ist die Bundesregierung bereit, so wie es schon in Bayern geschieht, entlang den Bundesautobahnen Hinweisschilder anzubringen, die auf die Frequenzen hinweisen, auf denen jeweils am besten der Verkehrswarnfunk der deutschen Rundfunksender empfangen werden kann? Falls die Rundfunkanstalten ein besonderes „Verkehrsrundfunkprogramm" ausstrahlen, wie es z. Z. schon in Bayern geschieht, ist die Bundesregierung bereit, die Kraftfahrer an den Autobahnen auf die entsprechenden Frequenzen hinweisen zu lassen. Anlage 3 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Börner vom 29. September 1971 auf die Mündlichen Fragen der Abgeordneten Frau Schlei (SPD) (Drucksache VI/2603 Fragen A 54 und 55) : Wieviel Fastzusammenstöße hat es im zivilen Luftverkehr über der Bundesrepublik Deutschland im Jahre 1969, 1970 und im ersten Halbjahr 1971 gegeben unter Beteiligung von Militärflugzeugen und unter Beteiligung sonstiger Flugzeuge? Hält der Bundesminister für Verkehr die bestehenden Flugsicherungseinrichtungen zum Schutz des zivilen Luftverkehrs in der Bundesrepublik Deutschland für ausreichend? 8020 Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 137. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 29. September 1971 Meldungen über gefährliche Begegnungen sind in Kategorien A als gefährliche (hohes Sicherheitsrisiko) B als weniger gefährliche und C als Sichtmeldungen ohne Gefahr eingeteilt. Allenfalls Meldungen der Kategorie A können als „Fast-Zusammenstöße" im Sinne Ihrer Frage bezeichnet werden. In den eingegangenen Meldungen waren im Jahre 1969 53 Fälle der genannten Kategorie A enthalten, 1970 62 Fälle und 1971 28 Fälle. Diese Zahlen unterteilen sich wie folgt: — 1969: 29 Fälle unter Beteiligung militärischer Luftfahrzeuge, 24 Fälle unter Beteiligung sonstiger Luftfahrzeuge. — 1970: 39 Fälle unter Beteiligung militärischer Luftfahrzeuge, 23 Fälle unter Beteiligung sonstiger Luftfahrzeuge. — 1971: 19 Fälle unter Beteiligung militärischer Luftfahrzeuge, 9 Fälle unter Beteiligung sonstiger Luftfahrzeuge. Nach Ansicht der Bundesregierung muß das Flugsicherungssystem in der Bundesrepublik Deutschland den gestiegenen Erfordernissen angepaßt werden. Sie hat sich auf diese zukünftigen Aufgaben eingestellt und die bis 1974 notwendigen Mittel fest eingeplant. Es darf aber nicht außer acht gelassen werden, daß die Aufgaben der Flugsicherung in der Bundesrepublik Deutschland wegen der vielen militärischen und zivilen Flugplätze und des stark konzentrierten Verkehrsaufkommens zu den schwierigsten in der Weltluftfahrt gehören und daß Verbesserungen nur schrittweise durchführbar sein werden.
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Dr. Günter Slotta


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Aus der vorliegenden Sammelübersicht 25 — Drucksache VI/2597 — darf ich zwei Probleme herausgreifen, die den Petitionsausschuß wegen ihrer politisch-humanen Bedeutung beschäftigt haben und mit denen er sich des öfteren zu beschäftigen hat.
    Erstens. Zu der Petition 8591 darf ich folgendes sagen: Angesichts der immer näher rückenden Vorlage des deutsch-sowjetischen Vertrages sollte auch nicht das Schicksal der in der Sowjetunion anläßlich der Ereignisse des Zweiten Weltkriegs und der Zeit danach vermißten Deutschen vergessen werden. Immer wieder erreichen den Petitionsausschuß Briefe von verzweifelten Eltern und Angehörigen, die nicht glauben können und wollen, daß die Vermißten nicht mehr am Leben sind und daß sie ihnen keine Nachricht zukommen lassen können. Grundsätzlich werden diese Einzelschicksale in Gesprächen und Verhandlungen zwischen den beiden nationalen Rot-Kreuz-Organisationen, denen der Bundesrepublik Deutschland und der Sowjetunion, erörtert. Das sowjetische Außenministerium hat auch im Jahre 1960 der deutschen Botschaft in Moskau gegenüber erklärt, daß Nachforschungen nach in der Sowjetunion verschollenen Kriegsgefangenen angesichts der 1957 abgeschlossenen Vereinbarung zwischen dem deutschen und dem sowjetischen Roten Kreuz nicht mehr von Regierungsseite, sondern zwischen diesen Institutionen geprüft werden müssen. In weiten Bereichen bestehen auch keine Zweifel an den Berichten des sowjetischen Roten Kreuzes. Von seiten der sowjetischen Behörden werden demnach keine Nachforschungen nach Einzelschicksalen angestellt, so daß die Frage nach dem Schicksal der freiwillig in der Sowjetunion verbliebenen Kriegsgefangenen offenbleibt. Diese Kenntnis ist jedoch Voraussetzung für eine Familienzusammenführung, die auch im Rahmen der Verhandlungen über den deutsch-sowjetischen Vertrag von Bedeutung ist. In Gesprächen zwischen dem Bundesminister des Auswärtigen und dem sowjetischen Außenminister ist über das Problem eingehend gesprochen und Unterstützung für eine neue Aktion der Familienzusammenführung in Härtefällen bei 205 uns bekannten Familien zugesagt worden. In diesem Zusammenhang erscheint es zweckdienlich, die noch immer hoffenden Angehörigen nicht über das Schicksal der Verschollenen im unklaren zu belassen und möglichst zu erreichen, daß in Gesprächen mit der sowjetischen Regierung diese ihr möglichstes tut, um Schicksal und Verbleiben der noch in der Sowjetunion Vermißten vollständig aufzuklären.
    Zweitens. Zu der Petition 6170: Die Petentin beklagt sich darüber, daß sie und ihr Mann vom Sozialamt als unterhaltspflichtige Verwandte wegen der Hilfeleistung für ihre Tochter und deren Kind in Anspruch genommen würden. Sie begehrt eine Änderung des geltenden Rechts, das vorsieht, daß Unterhaltsansprüche des Sozialhilfeempfängers gegen einen Verwandten in bestimmtem Rahmen auf den Träger der Sozialhilfe übergeht. Die Bundesregierung hat dazu migeteilt, daß sie beabsichtige, die Heranziehung unterhaltspflichtiger Verwandter
    Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 137. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 29- September 1971 7997
    Dr. Slotta
    zum Ausgleich von Sozialhilfeleistungen künftig auf das Eltern-Kind-Verhältnis zu beschränken. Außerdem werde erwogen, die Träger der Sozialhilfe in Härtefällen grundsätzlich zu verpflichten, von der Überleitung von Unterhaltsansprüchen abzusehen. Nach geltendem Recht ist dies in ihr Ermessen gestellt. Der Petitionsausschuß begrüßt das Vorhaben der Bundesregierung und hat vorgeschlagen, ihr die Eingabe zur weiteren Unterstützung des Anliegens als Material zu überweisen.
    Ich habe diesen Fall erwähnt, weil Eingaben zu dem Thema der Inanspruchnahme naher Verwandter nach dem Bundessozialhilfegesetz häufiger an den Petitionsausschuß herangetragen werden. Man sollte meines Erachtens prüfen, ob die einschlägigen Vorschriften des Bundessozialhilfegesetzes überhaupt noch in unsere Zeit passen, in der die Sicherung für die verschiedenen Lebensrisiken mehr und mehr von der Familie auf kollektive Einrichtungen übergeht. Insbesondere die Bedeutung des größeren Familienverbandes ist erheblich zurückgegangen. Vielleicht sollte man dahin kommen, nur noch den Eltern die finanzielle Sorge für ihre unmündigen Kinder zu belassen, alle anderen Unterhaltsansprüche im Bundessozialhilfegesetz aber nicht zu berücksichtigen, so etwa die betagter Eltern gegenüber ihren Kindern. Gerade letzteres führt häufig zu erheblichen Mißhelligkeiten in den Familienbeziehungen. Oft ist die Folge, daß der finanziellen Hilfe bedürftige, betagte Eltern in Not geraten, weil sie Ansprüche nach dein Bundessozialhilfegesetz nicht geltend machen, um ihren Kindern die Inanspruchnahme zu ersparen. Ausgenommen werden sollten beispielsweise auch Ansprüche von bereits erwachsenen, aber behinderten Kindern gegenüber ihren Eltern.
    Meine Damen und Herren, im Namen des Petitionsausschusses darf ich der Hoffnung Ausdruck geben, daß die beiden hier angesprochenen Probleme infolge ihrer unbestrittenen Bedeutung im Sinne der dargestellten Lösung bald als geklärt gelten können.

    (Beifall.)



Rede von Kai-Uwe von Hassel
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)
Meine Damen und Herren! Wird das Wort zu weiteren Erklärungen gewünscht? — Das ist nicht der Fall.
Der Petitionsausschuß schlägt vor, die Anträge, die in der Drucksache enthalten sind es handelt sich um Anträge von Ausschüssen des Deutschen Bundestages zu Petitionen —, anzunehmen. — Ich sehe keinen Widerspruch; dann ist so beschlossen.
Ich rufe Punkt 4 der Tagesordnung auf:
Zweite und dritte Beratung des von den Abgeordneten Dr. Evers, Vehar, Dr. Müller-Hermann, Krammig und der Fraktion der CDU/ CSU eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über das Fahrlehrerwesen
— Drucksache VI/2182 —
Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Verkehr und für das Post- und Fernmeldewesen (13. Ausschuß)

— Drucksache VI/2599 —Berichterstatter: Abgeordneter Wrede (Erste Beratung 125. Sitzung)

Ich danke dem Herrn Berichterstatter und frage ihn, ob er das Wort wünscht? Das ist nicht der Fall.
Dann eröffne ich die Aussprache in zweiter Beratung. Wird das Wort gewünscht? — Das ist nicht der Fall. Ich schließe die zweite Beratung.
Wir kommen zur Abstimmung in zweiter Beratung. Ich sehe keine Probleme, insgesamt abzustimmen, und zwar über die Art. 1, 2 und 3, Einleitung und Überschrift. Wer zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. — Die Gegenprobe, bitte! —Stimmenthaltungen? — Es ist in zweiter Lesung so beschlossen.
Ich eröffne die Aussprache in
dritter Beratung.
Wird das Wort dazu begehrt? — Das ist nicht der Fall. Wer dem Gesetzentwurf in dritter Beratung seine Zustimmung gibt, den bitte ich, sich zu erheben. — Ich bitte um die Gegenprobe. - Stimmenthaltungen? — Einstimmig angenommen!
Ich rufe Punkt 5 der Tagesordnung auf:
Erste Beratung des von den Fraktionen der SPD, FDP eingebrachten Entwurfs eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Zweiten Wohngeldgesetzes
— Drucksache VI/2589 —
Ich eröffne die Aussprache in erster Beratung. Wird das Wort gewünscht? - Das ist nicht der Fall. Dann schließe ich die erste Beratung.
Es ist beantragt worden, diese Vorlage — federführend — dem Ausschuß für Städtebau und Wohnungswesen, zur Mitberatung und gemäß § 96 unserer Geschäftsordnung dem Haushaltsausschuß zu überweisen. Wer dem folgen will, den bitte ich um das Handzeichen. — Ich bitte um die Gegenprobe. — Stimmenthaltungen? — Der Gesetzenwurf ist einstimmig wie vorgeschlagen überwiesen.
Wir kommen nun zu Punkt 6 der Tagesordnung:
Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Tierschutzgesetzes
— Drucksache Vl/2559 —
Zur Begründung hat der Bundesminister für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten, Herr Minister Ertl, das Wort.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Josef Ertl


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (None)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)

    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Es erfüllt mich mit besonderer Befrie-



    Bundesminister Ertl
    digung, daß heute mit diesem Entwurf eines neuen Tierschutzgesetzes ein weiteres bedeutendes Reformvorhaben

    (Oh-Rufe und Heiterkeit bei der CDU/CSU)

    dieser Regierung in der ersten Lesung von diesem Hohen Hause behandelt werden kann. — Ich freue mich über die große Zustimmung seitens der Opposition. Verbindlichen Dank!

    (Zurufe von der CDU/CSU: Ein bißchen mehr Zurückhaltung! — Abg. Haase [Kassel] : Seid ihr bescheiden geworden!)

    — Ja, Kollege Haase, Bescheidenheit ist eine Zier; das gilt für die Opposition ebenso wie für die Regierung!

    (Zustimmung bei der CDU/CSU.)

    Die Grundeinstellung des Menschen zum Tier im Sinne einer Mitverantwortung für das seiner Obhut anheimgegebene Lebewesen hat im Laufe der Zeit eine stete Fortentwicklung erfahren. Das aus dem Jahre 1933 stammende Tierschutzgesetz konnte deshalb hinsichtlich seiner Vorstellungen, seiner Zielsetzung und seiner wissenschaftlichen Grundlage den an ein zeitgemäßes Tierschutzgesetz zu stellenden Anforderungen nicht mehr gerecht werden. Die Öffentlichkeit fordert daher mit Recht seit Jahren ein neuzeitliches, bundeseinheitliches Tierschutzgesetz.
    Die in der 4. und 5. Legislaturperiode von den Fraktionen dieses Hohen Hauses eingebrachten Initiativentwürfe eines neuen Tierschutzgesetzes sind jedesmal an verfassungsrechtlichen Bedenken gescheitert, da die Gesetzgebungszuständigkeit des Bundes umstritten blieb. Daraufhin ersuchte das Hohe Haus am 2. Juli 1969 die Bundesregierung, sobald wie möglich den Entwurf eines neuzeitlichen Tierschutzgesetzes unter Zugrundelegung einer umfassenden Zuständigkeit für das Tierschutzwesen vorzulegen. Dieses Ersuchen an die Bundesregierung schloß zugleich den Auftrag zu einer vorhergehenden Änderung des Grundgesetzes ein, um die bisher fehlende umfassende Gesetzgebungskompetenz des Bundes für das Sachgebiet „Tierschutz" verfassungsrechtlich zu verankern. Mit dem Neunundzwanzigsten Gesetz zur Änderung des Grundgesetzes — Art. 74 Nr. 20 — wurde diese entscheidende Voraussetzung für die Vorlage eines Tierschutzgesetzes am 18. März 1971 endlich geschaffen.
    Die verschiedenartigen Aufgaben des Tierschutzes in der heutigen Zeit setzen eine umfassende fachliche Konzeption für eine brauchbare Regelung dieser Materie in einem modernen Tierschutzgesetz voraus. Sie ist letztlich nur unter Berücksichtigung aller im Zusammenhang mit den modernen Produktions-, Haltungs-, Versuchs- und Verkehrsgegebenheiten stehenden Fragen im Rahmen eines allmählichen Interessenausgleichs der an den tierschutzgerechten Regelungen zu Beteiligenden zu finden.
    Die mitunter recht schwierige Materie, in der sich infolge der Entwicklung der Wirtschaftsformen, der Wissenschaft und Technik häufig wirtschaftliche, wissenschaftliche sowie ethische Forderungen des
    Tierschutzes gegenüberstehen, erforderte schon bei den Vorarbeiten, die im Sommer 1969 aufgenommen wurden, besondere Sorgfalt. Dennoch konnte bereits im April 1970 die erste Entwurffassung eines Tierschutzgesetzes im Beirat für Tierschutz meines Hauses, dem u. a. namhafte Vertreter des Tierschutzes angehören, zur Beratung gestellt werden.
    Dank dieser intensiven Vorarbeiten hat die Bundesregierung dem Ersuchen des Hohen Hauses vom 2. Juli 1969 schon wenige Wochen nach Inkrafttreten der Grundgesetzänderung entsprechen können und den gesetzgebenden Körperschaften den Entwurf eines Tierschutzgesetzes am 28. Mai 1971 zugeleitet. Sie hat damit zugleich die in ihrer Regierungserklärung vom 28. Oktober 1969 herausgestellte Absicht, dem Schutz der Tiere mehr Aufmerksamkeit zu schenken, in überzeugender Weise bestätigt.
    Der Entwurf dieses neuen Tierschutzgesetzes hat die Grundkonzeption eines ethisch bezogenen Tierschutzes, der das Tier um seiner selbst willen schützt, nicht nur beibehalten. Dieses Gesetz dient dem Schutz des Tieres vor Schmerzen, Leiden oder Schäden. Es enthält darüber hinaus gegenüber dem bisherigen Tierschutzgesetz eine um die Schutzbedürftigkeit des Lebens des Tieres erweiterte Zielsetzung. Der Gesetzentwurf sieht ferner vor, die Beurteilungsmaßstäbe hinsichtlich der Verpflichtung zum Schutz der Tiere weniger aus den Empfindungen des Menschen zu begründen und gefühlsbetont zu sehen, als sie zunehmend durch exakte und repräsentative wissenschaftliche Feststellungen über tierartgemäße und verhaltensgerechte Normen und Erfordernisse zu ersetzen.
    Mit dieser Ausrichtung der Grundvorschrift im neuen Gesetz wird den modernen Erkenntnissen der Verhaltensforschung bei Tieren in dem gebotenen Umfang Rechnung getragen. Zugleich ist damit erstmalig in einem Tierschutzgesetz die rechtliche Plattform geschaffen worden, um der seelisch-immateriellen Form des Leidens eines Tieres, die sich vor allem in einer Unterdrückung dem Tier angeborener lebensnotwendiger Verhaltensweisen äußert, entgegenzutreten.
    So gestattet das Gesetz neben eingehenden Regelungen über Fragen der Tierversuche, der Beförderung von Tieren, der allgemeinen Haltung von Tieren in besonderem Maße Regelungen für die zahlreichen den Tierschutz betreffenden Fragen, die sich bei der Haltung großer Nutztierbestände auf begrenztem Raum in neuzeitlichen Haltungssystemen — ich denke dabei an Massentierhaltungen — ergeben können.
    Das neue Gesetz unterstützt zugleich Bestrebungen zur Schaffung einer Europäischen Tierschutzkonvention, wie sie im Europarat erkennbar und von diesem Hohen Hause sowie vom Bundesrat ausdrücklich gefordert worden sind. Supranationale tierschutzrechtliche Vorstellungen erscheinen mir insbesondere auch aus Gründen der Wettbewerbsgleichheit im Bereich der tierischen Erzeugung unerläßlich.
    Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 137. Sitzung, Bonn, Mittwoch, den 29. September 1971 7999
    Bundesminister Ertl
    Eingehende Vorschriften des Gesetzes regeln die gebotene Überwachung des gewerbsmäßigen Tierhandels, der Eingriffe an Tieren, der Versuche an Tieren usw. durch die zuständigen Behörden.
    Straf- und Bußgeldvorschriften im neuen Gesetz sind als wirksame Ahndungsmaßnahmen entsprechend den modernen strafrechtlichen Vorstellungen gestaltet. Die Ordnungswidrigkeit kann mit einer Geldbuße bis zu 10 000 DM geahndet werden. Die Höhe dieser Bußgelddrohung macht deutlich, welche Bedeutung den Verstößen gegen das Tierschutzgesetz künftig beizumessen ist.
    Dieser Gesetzentwurf, der zweifellos in vielen einzelnen Fragen sehr schwierige Entscheidungen erfordert, wird sicher in dem einen oder anderen Punkt eine Änderung im Rahmen der anstehenden Beratungen erfahren. Ich hoffe, daß daraus ein Gesetz hervorgeht, das in weiten Kreisen der Bevölkerung Anklang findet und dem Tier in wohlverstandener Weise den ihm gebührenden Schutz zukommen läßt.

    (Beifall.)