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    Deutscher Bundestag 134. Sitzung Bonn, Mittwoch, den 22. September 1971 Inhalt: Nachrufe auf den Ministerpräsidenten a. D. Dr. Maier und den Abg. Dr. Pohle . . . 7805 A Eintritt der Abg. Dr. Wittmann (München) und Frau Berger in den Bundestag . . 7806 A Glückwünsche zu den Geburtstagen der Abg. Ruf, Bittelmann, Brünen, Kohlberger, Dr. Hauser (Sasbach), Dr. Koch, Dr. Dr. h. c. Bechert (Gau-Algesheim) und Dr. Burgbacher 7806 B Ergänzung der Tagesordnung 7806 B Absetzung des Punktes 16 von der Tagesordnung 7806 C Überweisung von Vorlagen an Ausschüsse 7806 D Überweisung der Zusammenstellungen der über- und außerplanmäßigen Haushaltsausgaben im 4. Vierteljahr des Haushaltsjahres 1970 und im 1. und 2. Vierteljahr des Haushaltsjahres 1971 sowie der Vorlagen betr. Zustimmungen zur Leistung von überplanmäßigen Haushaltsausgaben an den Haushaltsausschuß 7807 A Amtliche Mitteilungen 7807 C Einführung eines neuen Rhythmus für die Plenarsitzungen 7812 D Entwurf eines Gesetzes über Hilfe für Opfer von Straftaten (CDU/CSU) (Drucksache VI/2420) — Erste Beratung —Frau Geisendörfer (CDU/CSU) . . . 7812 D Jahn, Bundesminister . . 7814 C, 7820 B Dürr (SPD) 7816 A Frau Dr. Diemer-Nicolaus (FDP) . 7817 D Vogel (CDU/CSU) 7819 B Abwicklung der Tagesordnung und Einsatz der Abstimmungsanlage 7820 C Entwurf eines Gesetzes zur Änderung der Gewerbeordnung (Abg. Gewandt, Dr. Frerichs, Pohlmann und Fraktion der CDU/ CSU) (Drucksache VI/2327) — Erste Beratung in Verbindung mit Entwurf eines Gesetzes zur Änderung der Gewerbeordnung (SPD, FDP) (Drucksache VI/2588) — Erste Beratung — Dr. Frerichs (CDU/CSU) . . . . 7821 B Scheu (SPD) 7822 B Kleinert (FDP) 7824 D Antrag betr. Änderung des Adoptionsrechts (SPD, FDP) (Drucksache VI/2367) in Verbindung mit II Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 134. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 22. September 1971 Antrag betr. Neuregelung des Adoptionsrechts (Abg. Rollmann, Dr. Stark [Nürtingen], Dr. Gölter, Dr. Wagner [Trier], Dr. Riedl [München], Vogel und Fraktion der CDU/CSU) (Drucksache VI/2591) Sieglerschmidt (SPD) . . . . . . 7826 A Rollmann (CDU/CSU) . . . . . . 7827 D Jahn, Bundesminister . . . . . . 7829 A Frau Dr. Diemer-Nicolaus (FDP) . . 7830 A Antrag des Bundesministers für Wirtschaft und Finanzen betr. Übertragung der dem Bund bei Erhöhung des Grundkapitals der VEBA-AG zustehenden Bezugsrechte auf die Kreditanstalt für Wiederaufbau und ein Bankenkonsortium (Drucksachen VI/2535, zu VI/2535) . . . . . . . . 7831 B Entwurf eines Gesetzes über die befristete Fortgeltung der Mitbestimmung in bisher den Mitbestimmungsgesetzen unterliegenden Unternehmen (Drucksachen VI/ 1785, zu \1I/1785); Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Arbeit und Sozialordnung (Drucksache VI/2566) — Zweite und dritte Beratung Dr. Kley (CDU/CSU) (Erklärung nach § 59 GO) . . . 7831 D Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Absatzfondsgesetzes (Drucksache VI/2533) — Erste Beratung — . . 7832 B Entwurf eines Gesetzes zur Durchführung der gemeinsamen Marktorganisation (Drucksache VI/2553) — Erste Beratung — 7832 B Entwurf eines Gesetzes über Maßnahmen zur Schaffung einer leistungsfähigen Struktur des Mühlengewerbes (Mühlenstrukturgesetz) (Drucksache VI/2554) — Erste Beratung — . . . . . . . . . 7832 B Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Marktstrukturgesetzes (CDU/CSU) . (Drucksache VI/2508) — Erste Beratung — 7832 B Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Bürgerlichen Gesetzbuches und anderer Gesetze (Bundesrat) (Drucksache VI/2250) — Erste Beratung — . . . . . . . . 7832 B Entwurf eines Gesetzes zu dem Übereinkommen vom 15. März 1960 zur Vereinheitlichung einzelner Regeln über den Zusammenstoß von Binnenschiffen sowie zur Änderung des Binnenschiffahrtsgesetzes und des Flößereigesetzes (Drucksache VI/2432) — Erste Beratung — . . 7832 C Entwurf eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 28. Mai 1969 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Türkei zur Änderung des Abkommens vom 30. April 1964 über Soziale Sicherheit (Drucksache VI/2430) - Erste Beratung — . . . . . . . . . . . . 7832 C Entwurf eines Gesetzes zu dem Protokoll vom 7. Dezember 1953 zur Änderung des Übereinkommens vom 25. September 1926 über die Sklaverei (Drucksache VI/2433) — Erste Beratung — . . . . . 7832 C Entwurf eines Gesetzes zu dem Protokoll vom 4. Mai 1949 zur Änderung des Internationalen Übereinkommens zur Gewährung wirksamen Schutzes gegen den Mädchenhandel und zur Änderung des Internationalen Übereinkommens zur Bekämpfung des Mädchenhandels sowie zu dem Protokoll vom 12. November 1947 zur Änderung der Übereinkunft zur Unterdrückung des Frauen- und Kinderhandels und des Übereinkommens zur Unterdrückung des Handels mit volljährigen Frauen (Drucksache VI/2440) — Erste Beratung — 7832 C Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (Drucksache VI/2520) —Erste Beratung — . . . . . . . . . 7832 D Entwurf eines Gesetzes zur Durchführung internationaler Abkommen sowie von Verordnungen, Entscheidungen und Richtlinien des Rates und der Kommission der Europäischen Gemeinschaften auf dem Gebiet des grenzüberschreitenden Güterkraftverkehrs (Drucksache VI/2521) — Erste Beratung — . . . . . . . . 7832 D Entwurf eines Gesetzes über die Durchführung einer Repräsentativstatistik auf dem Gebiete des Wohnungswesens und des Städtebaus (Wohnungsstichprobengesetz 1972) (Drucksache VI/2543) Erste Beratung — 7832 D Entwurf eines Gesetzes zur Ergänzung des Dritten Gesetzes zur Änderung des Milch- und Fettgesetzes (Drucksache VI/2546) —Erste Beratung — . . . . . . . . . 7833 A Antrag des Bundesministers für Wirtschaft und Finanzen betr. Veräußerung des Pionierwasserübungsplatzes Bützfleth an das Land Niedersachsen (Drucksache VI/2548) 7833 D Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 134. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 22. September 1971 III über den Vorschlag der EG-Kommission für eine Verordnung (EWG) des Rates zur Festsetzung des Schwellenpreises für Getreide für das Wirtschaftsjahr 1971/ 1972 (Drucksachen VI/2227, VI/2552) . . 7833 D Entwurf eines ... Gesetzes zur Änderung des Grundgesetzes (Art. 74 GG — Abfallbeseitigung) (Drucksache VI/2249) — Erste Beratung — in Verbindung mit Entwurf eines Gesetzes über die Beseitigung von Abfallstoffen (Abfallbeseitigungsgesetz) (Drucksache VI/2401) — Erste Beratung — Genscher, Bundesminister . . . . 7834 B Dr. Gruhl (CDU/CSU) . . . . . . 7836 A Müller (Mülheim) (SPD) . . . . . 7837 D von Thadden (CDU/CSU) . . . . 7839 B Kleinert (FDP) . . . . . . . . 7840 B Dr. Giulini (CDU/CSU) . . . . . 7841 A Konrad (SPD) . . . . . . . . . 7841 D Fragestunde (Drucksache VI/2575) Frage des Abg. Dr. Gölter (CDU/CSU) : Äußerung des Rektors der Bremer Universität über eine CDU-Regierung in Bremen Dr. von Dohnanyi, Parlamentarischer Staatssekretär . . . . . . . . 7843 B Frage des Abg. Dr. Gölter (CDU/CSU) : Berufung des Berliner Politologen Gottschalch an die Universität Bremen Dr. von Dohnanyi, Parlamentarischer Staatssekretär . . . . . . . . 7843 C Fragen des Abg. Gewandt (CDU/CSU) : Pressemitteilungen und Tagesnachrichten des Bundesministers für Wirtschaft und Finanzen — Öffentlichkeitsarbeit der Bundesregierung Rosenthal, Parlamentarischer Staatssekretär . . . 7843 D, 7844 A, B Gewandt (CDU/CSU) . 7843 D, 7844 A, B Dr. Schmid, Vizepräsident . . . 7844 B Fragen des Abg. Härzschel (CDU/CSU): Rückgang der Aufträge in den Straßenbaubetrieben Rosenthal, Parlamentarischer Staatssekretär . . 7844 C, D, 7845 A, B Härzschel (CDU/CSU) 7844 C, D, 7845 A, B Frage des Abg. Bay (SPD) : Versprühen von Pflanzenvergiftungsmitteln ohne Warnung Logemann, Parlamentarischer Staatssekretär 7845 C Frage des Abg. Dr. Gruhl (CDU/CSU) : Abschreibungsfähigkeit von Aufwendungen zur Lärmminderung in privaten Wohnungen Hermsdorf, Parlamentarischer Staatssekretär 7846 A Frage des Abg. Niegel (CDU/CSU) : Neuregelung des Systems der Gasölerstattung für die Landwirtschaft Hermsdorf, Parlamentarischer Staatssekretär 7846 A, B Niegel (CDU/CSU) 7846 B Frage des Abg. Bay (SPD) : Großflächige Anwendungen von Pflanzenvergiftungsmitteln speziell durch Forstämter Logemann, Parlamentarischer Staatssekretär 7846 C, D Bay (SPD) . . . . . . . . . 7846 D Frage des Abg. Hansen (SPD) : Abstellen der Kraftfahrzeugmotoren vor geschlossenen Bahnübergängen Börner, Parlamentarischer Staatssekretär . 7847 B, C, D, 7848 A, B Hansen (SPD) . . . . . . . . . 7847 C Dr. Evers (CDU/CSU) 7847 D Dr. Apel (SPD) . . . . . . . 7848 A Schlaga (SPD) 7848 B Fragen des Abg. Dr. Weber (Köln) (SPD) : Verbesserung der finanziellen Verhältnisse der Nahverkehrsunternehmen — Befreiung von der Mineralölsteuer Börner, Parlamentarischer Staatssekretär . . 7848 B, C, D, 7849 A Dr. Weber (Köln) (SPD) . . . . 7848 C, D Vogt (CDU/CSU) 7848 D Fragen des Abg. Dr. Apel (SPD) : Überprüfung der Betriebssicherheit von Kraftfahrzeugen nach Verkehrsunfällen Börner, Parlamentarischer Staatssekretär 7849 B, D Dr. Apel (SPD) 7849 C, D IV Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 134. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 22. September 1971 Fragen des Abg. Dr. Evers (CDU/CSU) : Bekanntgabe der Streckensperrungen der Bundesbahn durch den Rundfunk Börner, Parlamentarischer Staatssekretär . . . . . . 7850 A, B, C Dr. Evers (CDU/CSU) . . . . . 7850 B, C Fragen des Abg. Folger (SPD) : Pressemeldungen über Eisenbahntransporte von Kälbern und Ochsen nach Italien Börner, Parlamentarischer Staatssekretär 7850 D Frage des Abg. Erpenbeck (CDU/CSU) : Vorlage eines Gesetzentwurfs zur Reform des Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetzes Ravens, Parlamentarischer Staatssekretär 7851 B, C Erpenbeck (CDU/CSU) . . . 7851 B, C Frage des Abg. Erpenbeck (CDU/CSU) : Auffassung eines Kommentators des Bundesbaublattes bezüglich der „Neuen Heimat" Ravens, Parlamentarischer Staatssekretär . . . . 7851 D, 7852 A Erpenbeck (CDU/CSU) . 7851 D, 7852 A Nächste Sitzung 7852 C Anlagen Anlage 1 Liste der beurlaubten Abgeordneten . . 7853 A Anlage 2 Stellungnahme des Bundesrates zum Bundesausbildungsförderungsgesetz . . . . 7853 D Anlage 3 Entschließung des Bundesrates zum Finanzanpassungsgesetz . . . . . . . 7853 A Anlage 4 Beschluß des Bundesrates zum Gesetz zur Änderung des Gesetzes über Maßnahmen zur Förderung des deutschen Films 7853 C Anlage 5 Schriftliche Antwort auf die Mündliche Frage des Abg. Dr. Dr. h. c. Bechert (GauAlgesheim) (SPD) betr. Bleigehalt des Grünkohls im Vorharz . . . . . . . 7855 A Anlage 6 Schriftliche Antwort auf die Mündlichen Fragen des Abg. Lenzer (CDU/CSU) betr. gesetzliche Regelungen zur Sicherung von Ansprüchen aus sog. Werkspensionen 7855 B Anlage 7 Schriftliche Antwort auf die Mündlichen Fragen des Abg. Maucher (CDU/CSU) betr. Änderung der Verordnung zu § 33 des Bundesversorgungsgesetzes . . . . 7855 D Anlage 8 Schriftliche Antwort auf die Mündlichen Fragen des Abg. Dr. Schneider (Nürnberg) (CDU/CSU) betr. Veräußerung von gebrauchsunfähigen Waffen der Bundeswehr 7856 A Anlage 9 Schriftliche Antwort auf die Mündliche Frage des Abg. Dr. Riedl (München) (CDU/CSU) betr. Befehl des Bundesverteidigungsministeriums über den Flaggengruß zwischen Schiffen der Bundesmarine und der DDR 7856 B Anlage 10 Schriftliche Antwort auf die Mündliche Frage des Abg. Dr. Jungmann (CDU/CSU) betr. Vermittlung des Bundesministers für Jugend, Familie und Gesundheit zwischen den streikenden Ärzten und den öffentlichen Arbeitgebern 7856 D Anlage 11 Schriftliche Antwort auf die Mündliche Frage des Abg. Dr. Jungmann (CDU/CSU) betr. Höhe der an Krankenhausärzte gezahlten Vergütungen . . . . . . . 7857 A Anlage 12 Schriftliche Antwort auf die Mündliche Frage des Abg. Dr. Ahrens (SPD) betr. Gehirnschäden durch Genuß von Haschisch 7857 B Anlage 13 Schriftliche Antwort auf die Mündliche Frage des Abg. Dr. Ahrens (SPD) betr. Todesfälle durch Einnahme ovulationshemmender Mittel . . . . . . . . 3857 C Anlage 14 Schriftliche Antwort auf die Mündlichen Fragen der Abg. Frau Dr. Henze (CDU/ CSU) betr. Stärkung der Erziehungskraft und Erziehungsfähigkeit der Familie . . 7857 D Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 134. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 22. September 1971 V Anlage 15 Schriftliche Antwort auf die Mündliche Frage des Abg. Schmidt (München) (SPD) betr. kostenlose Beförderung von Kindern durch die Bundesbahn 7858 B Anlage 16 Schriftliche Antwort auf die Mündlichen Fragen des Abg. Wienand (SPD) betr. Beschränkung des Flugbetriebs durch eine Flugplatzbenutzungsordnung . . . 7858 C Anlage 17 Schriftliche Antwort auf die Mündliche Frage des Abg. Lemmrich (CDU/CSU) betr. Zustimmung des Bundesverkehrsministers zu den Investitionsplänen der Bundesbahn 7859 A Anlage 18 Schriftliche Antwort auf die Mündliche Frage des Abg. Lemmrich (CDU/CSU) betr. Prioritäten im Investitionsbereich der Bundesbahn 7859 B Anlage 19 Schriftliche Antwort auf die Mündliche Frage des Abg. Seefeld (SPD) betr. Lösung des Notrufproblems für die einbahnigen Bundesstraßen 7859 B Anlage 20 Schriftliche Antwort auf die Mündliche Frage des Abg. Meister (CDU CSU) betr. Umstellung von zweigleisigen Strecken der Bundesbahn auf eingleisigen Betrieb Unglücksfälle auf diesen Strecken 7859 C Anlage 21 Schriftliche Antwort auf die Mündliche Frage des Abg. Niegel (CDU/CSU) betr. Versorgung der Postämter mit Briefmarken und Gebührenheften 7859 C Anlage 22 Schriftliche Antwort auf die Mündlichen Fragen des Abg. Geisenhofer (CDU/CSU) betr. Härten beim Vollzug des 2. Wohngeldgesetzes für Haushalte mit mehr als acht Familienmitgliedern 7859 D Anlage 23 Ergänzende Schriftliche Antwort zu der Schriftlichen Frage des Abg. Dr. Haack (SPD) betr. Einführung einer Krankenversicherungspflicht für Studierende . . 7860 B Anlage 24 Schriftliche Antwort auf die Zusatzfrage des Abg. Dr. Evers (CDU/CSU) zu seiner Mündlichen Frage betr. Stellungnahme der Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder zu der Zusatzversicherungsangelegenheit Raukopf . . . 7860 C Anlage 25 Schriftliche Antwort auf die Zusatzfrage des Abg. Niegel (CDU/CSU) zu der Mündlichen Frage des Abg. Dr. von Nordenskjöld (CDU/CSU) betr. Einzelbetriebliches Förderungsprogramm 7860 D Anlage 26 Schriftliche Antwort auf die Zusatzfrage des Abg. Vogt (CDU/CSU) zu der Mündlichen Frage des Abg. Wolfram (SPD) betr. Anteil der Waren mit Preisbindung am Warensortiment des Textileinzelhandels 7860 D Anlage 27 Schriftliche Antwort auf die Zusatzfrage des Abg. Gallus (FDP) zu seiner Mündlichen Frage betr. Preispolitik der Hersteller von stickstoffhaltigen Düngemitteln 7861 B Anlage 28 Schriftliche Antwort auf die Zusatzfrage des Abg. von Bockelberg (CDU CSU) zu seiner Mündlichen Frage betr. Nachweispflicht für den Verbleib von Altöl . . . 7861 D Anlage 29 Schriftliche Antwort auf die Zusatzfrage des Abg. Susset (CDU/CSU) zu der Mündlichen Frage des Abg. Marquardt (SPD) betr. kostenbewußtes Düngen . . 7862 B Anlage 30 Schriftliche Antwort auf die Zusatzfrage des Abg. Löffler (SPD) zu der Mündlichen Frage des Abg. Marquardt (SPD) betr. Verteuerung von Stickstoffdüngemitteln 7862 C Anlage 31 Schriftliche Antwort auf die Zusatzfrage des Abg. Dr. Schmude (SPD) zu seiner Mündlichen Frage betr. Ausgaben der öffentlichen Hand für innerstädtische Fahrbahnen sowie Verkehrsanlagen und Benutzung der öffentlichen Straßen durch den Kraftfahrzeugverkehr 7862 D Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 134. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 22. September 1971 7805 134. Sitzung Bonn, den 22. September 1971 Stenographischer Bericht Beginn: 9.00 Uhr
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    Berichtigung 131. Sitzung, Seiten 7695 und 7696: In der Anlage 2 sind die Zeilen 3 bis 37 der Seite 7696 A und B auf der Seite 7695 C zwischen den Zeilen 23 und 24 einzufügen. Anlage 1 Liste der beurlaubten Abgeordneten Abgeordnete(r) beurlaubt bis einschließlich Dr. Abelein 24. 9. Dr. Achenbach * 24. 9. Adams * 24. 9. Dr. Aigner * 24. 9. Dr. Arndt (Berlin) * 22. 9. Dr. Artzinger * 23. 9. Bewerunge 16. 10. Dr. Dr. h. c. Birrenbach 24. 9. Blumenfeld 30. 9. Borm * 24. 9. Buchstaller 2. 10. Dr. Burgbacher * 22. 9. Corterier 30. 9. Damm 1. 10. van Delden 1. 10. Dr. Dittrich* 24. 9. Dröscher * 24. 9. Frau Eilers 24. 9. Faller * 24. 9. Fellermaier * 24. 9. Flämig * 23. 9. Dr. Furler * 24. 9. Gerlach (Emsland) * 24. 9. Dr. Geßner 30. 9. Gierenstein 30. 9. Frau Griesinger 30. 9. Freiherr von und zu Guttenberg 22. 10. Häussler 15. 10. Dr. Hauff 24. 9. Frau Herklotz ** 29. 9. Dr. Jaeger 30. 9. Dr. Jahn (Braunschweig) * 24. 9. Jung 30. 9. Dr. Kempfler 30. 9. Dr. Kiesinger 24. 9. Frau Klee 24. 9. Klinker * 24. 9. Dr. Koch * 24. 9. Krall 30. 9. Kriedemann * 24. 9. Lange * 22. 9. Lautenschlager * 23. 9. Dr. Löhr * 24. 9. Lotze 1. 10. Lücker (München) * 24. 9. Marx (München) 24. 9. Mattick 30. 9. Meister * 24. 9. Memmel * 24. 9. Müller (Aachen-Land) * 24. 9. Dr. Müller-Hermann 23. 9. Neemann 24. 9. Neumann 30. 9. Frau Dr. Orth * 24. 9. Petersen 30. 9. Frau Pieser 1. 10. Pöhler 30. 9. Richarts * 24. 9. Anlagen zum Stenographischen Bericht Abgeordnete(r) beurlaubt bis einschließlich Richter ** 25. 9. Riedel (Frankfurt) * 24. 9. Prinz zu Sayn-Wittgenstein-Hohenstein 24. 9. Frau Schanzenbach 22. 9. Schmidt (Würgendorf) 30. 9. Dr. Schulz (Berlin) 24. 9. Dr. Schulze-Vorberg 1. 10. Schwabe * 24. 9. Dr. Schwörer * 24. 9. Seefeld * 23. 9. Springorum * 23. 9. Dr. Starke (Franken) * 24. 9. Stein (Honrath) 30. 9. Strohmayr 24. 9. Frau Dr. Timm 24. 9. Wendelborn 1. 10. Werner 22. 9. Wolfram * 24. 9. * Für die Teilnahme an Sitzungen des Europäischen Parlaments ** Für die Teilnahme an Ausschußsitzungen der Beratenden Versammlung des Europarates Anlage 2 Der Präsident des Bundesrats Bonn, den 23. Juli 1971 An den Herrn Bundeskanzler Bonn Der Bundesrat hat in seiner 370. Sitzung am 23. Juli 1971 beschlossen, dem vom Deutschen Bundestag am 19. Juli 1971 verabschiedeten Bundesgesetz über individuelle Förderung der Ausbildung (Bundesausbildungsförderungsgesetz) - BAföG - gemäß Artikel 84 Abs. 1 des Grundgesetzes zuzustimmen. Der Bundesrat hat ferner folgende Stellungnahme beschlossen: Die Bundesregierung wird gebeten zu prüfen, ob das Gesetz zu einem möglichst nahen Zeitpunkt auch für die Bereiche, für die es nach § 68 Abs. 2 und 3 noch nicht gelten soll, in Kraft gesetzt werden kann. Das ist insbesondere im Interesse der Chancengleichheit geboten. Koschnick 7854 Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 134. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 22. September 1971 Bonn, den 23. Juli 1971 An den Herrn Präsidenten des Deutschen Bundestages Bonn Vorstehende Abschrift wird auf Ihr Schreiben vom 20. Juli 1971 mit der Bitte um Kenntnisnahme übersandt. Koschnick Anlage 3 Der Präsident des Bundesrates Bonn, den 23. Juli 1971 An den Herrn Bundeskanzler Bonn Der Bundesrat hat in seiner 370. Sitzung am 23. Juli 1971 beschlossen, dem vom Deutschen Bundestag am 19. Juli 1971 verabschiedeten Gesetz zur Anpassung verschiedener Vorschriften über die Finanzbeziehungen zwischen dem Bund und den Ländern an die Neuregelung der Finanzverfassung (Finanzanpassungsgesetz — FAnpG) gemäß Artikel 104 a Abs. 5 und 108 Abs. 2, 4 und 5 des Grundgesetzes zuzustimmen. Außerdem hat der Bundesrat die aus der Anlage ersichtliche Entschließung angenommen. Koschnick Bonn, den 23. Juli 1971 An den Herrn Präsidenten des Deutschen Bundestages Bonn Vorstehende Abschrift wird auf Ihr Schreiben vom 20. Juli 1971 mit der Bitte um Kenntnisnahme übersandt. Koschnick Anlage zum Schreiben des Präsidenten des Bundesrates vom 23. Juli 1971 an den Bundeskanzler Entschließung zum Gesetz zur Anpassung verschiedener Vorschriften über die Finanzbeziehungen zwischen dem Bund und den Ländern an die Neuregelung der Finanzverfassung (Finanzanpassungsgesetz — FAnpG) Der Bundestag hat nunmehr zwar dem Wunsch 'des Bundesrates entsprochen, die geltende Regelung über ,die Erstattung der Verwaltungskosten im Bereich der Lastenausgleichsverwaltung bis 31. Dezember 1973 beizubehalten. Nach wie vor ist jedoch dem Anliegen des Bundesrates nicht entsprochen, ,auch über diesen Termin hinaus die Regelung des § 351 LAG beizubehalten, wonach die Länder und die anderen beteiligten Gebietskörperschaften die bei ihnen anfallenden Verwaltungskosten für die Durchführung des Lastenausgleichs selbst tragen. Der Bundesrat geht bei seiner Zustimmung zu dem Gesetz davon aus, daß die durch die Neuregelung ab 1. Januar 1974 eintretende Entlastung des Bundes in Höhe von rd. 185 Millionen DM jährlich bei der Neufestsetzung der Anteile ran der Umsatzsteuer zugunsten der Länder voll berücksichtigt wird. Anlage 4 Der Präsident des Bundesrates Bonn, den 9. Juli 1971 An den Herrn Bundeskanzler Bonn Der Bundesrat hat in seiner 369. Sitzung am 9. Juli 1971 beschlossen, zu dem vom Deutschen Bundestag am 18. Juni 1971 verabschiedeten Gesetz zur Änderung des Gesetzes über Maßnahmen zur Förderung des deutschen Films einen Antrag gemäß Artikel 77 Abs. 2 des Grundgesetzes nicht zu stellen. Der Bundesrat hat ferner beschlossen, die Bundesregierung zu bitten, unverzüglich in Beratungen mit den Ländern mit dem Ziel einer grundsätzlichen Neuregelung staatlicher Filmförderung einzutreten. Koschnick Bonn, den 9. Juli 1971 An den Herrn Präsidenten des Deutschen Bundestages Bonn Vorstehende Abschrift wird auf Ihr Schreiben vom 18. Juni 1971 mit der Bitte um Kenntnisnahme übersandt, Koschnick Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 134. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 22. September 1971 7855 Anlage 5 Schriftliche Antwort des Staatssekretärs Dr. von Manger-Koenig vom 10. September 1971 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Dr. h. c. Bechert (Gau-Algesheim) (SPD) (Drucksache VI/2575 Frage A 27) : Trifft es zu, daß Analysen des Instituts für Chemische Technologie der Technischen Universität Braunschweig vor kurzem ergeben haben, daß jedes Kilogramm Grünkohl aus der Gegend des Vorharzes einen Bleigehalt von etwa 200 Milligramm hat, und daß dies etwa 10mal soviel ist, wie bei Grünkohl aus anderen niedersächsischen Anbaugebieten gefunden wird? Es trifft zu, daß bei Untersuchungen von Grünkohl, der in der Nähe einer Bleihütte im Harz angebaut wurde, ein Bleigehalt von 212 Milligramm pro Kilogramm des Erzeugnisses — bezogen auf die Trockensubstanz — ermittelt wurde. Es wurden jedoch nur zwei Proben entnommen, von denen die eine Probe den Wert von 212 Milligramm pro Kilogramm, die andere Probe einen Wert von 92 Milligramm pro Kilogramm — bezogen auf die Trockensubstanz — aufwies. Diese beiden Proben können noch nicht als repräsentativ für den Bleigehalt des in diesem Gebiet angebauten Gemüses angesehen werden. Die Untersuchungen wurden nicht vom Institut für Chemische Technologie der Technischen Universität Braunschweig, sondern von dem Institut für Ernährungswissenschaft I der Justus-LiebigHochschule Gießen durchgeführt. Im Rahmen eines Forschungsauftrags wurden von diesem Institut in anderen Gebieten der Bundesrepublik in Grünkohl wesentliche niedrigere Bleigehalte festgestellt. Die ermittelten Wert schwanken zwischen 5,5 und 18 Milligramm Blei pro Kilogramm des Erzeugnisses — berechnet auf die Trockensubstanz. Die Ergebnisse der durchgeführten Untersuchungen sind —wie mir aus dem Institut für Ernährungswissenschaft mitgeteilt wurde — jedoch noch nicht abschließend ausgewertet. Die Untersuchungsergebnisse des Instituts für Ernährungswissenschaft habe ich zum Anlaß genommen, die für die Durchführung des Lebensmittelgesetzes zuständige oberste Landesgesundheitsbehörde in Niedersachsen von diesem Sachverhalt zu unterrichten. Ich habe darum gebeten, in verstärktem Umfang Lebensmittel pflanzlicher Herkunft aus dem fraglichen Anbaugebiet auf ihren Bleigehalt zu untersuchen und dafür Sorge zu tragen, daß Lebensmittel, die wegen eines überhöhten Bleigehalts geeignet sind, die menschliche Gesundheit zu schädigen, nicht in den Verkehr gebracht werden. Anlage 6 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatsekretärs Rohde vom 22. September 1971 auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Lenzer (CDU/CSU) (Drucksache VI/2575 Fragen A 32 und 33) : Welche gesetzlichen Regelungen bestehen, um für die Betroffenen Ansprüche aus sogenannten Werkspensionen zu sichern? Hält die Bundesregierung die gegenwärtigen gesetzlichen Bestimmungen für ausreichend, oder welche Initiativen erwägt sie, um in Notfällen (z. B. Liquidation, Konkurs usw. des Unternehmens) die Ansprüche der Berechtigten zu sichern? Es bestehen gegenwärtig keine besonderen gesetzlichen Regelungen, die Ansprüche aus Werkspensionen sichern. Die Bundesregierung sieht in dieser fehlenden Sicherung einen erheblichen Mangel im System der betrieblichen Altersversorgung. Im Vordergrund der Reform der betrieblichen Altersversorgung steht die Problematik der Verfallbarkeit betrieblicher Versorgungsansprüche bei Arbeitsplatzwechsel sowie die Sicherung der Ansprüche bei Insolvenz des Unternehmens. Die Bundesregierung hat sich bei ihrem Beschluß über die Eckwerte der Steuerreform am 11. Juni 1971 dafür ausgesprochen, daß Pensionsrückstellungen zukünfan bestimmte Bedingungen der Unverfallbarkeit geknüpft werden sollen. Außerdem wurden diese Fragen in der beim Bundesarbeitsministerium bestehenden Sozialpolitischen Gesprächsrunde im Juli eingehend erörtert. Die Teilnehmer dieser Gesprächsrunde waren sich ebenfalls einig in dem Bestreben, daß Ansprüche auf betriebliche Versorgungsleistungen unter bestimmten Voraussetzungen unverfallbar sein sollen. Die Unverfallbarkeit soll über Auflagen in steuerrechtlichen Vorschriften erreicht werden. Ich bin im übrigen gern bereit, Ihnen die Gesprächsunterlagen darüber und das gemeinsame Kommuniqué der Gesprächsrunde zur Verfügung zu stellen. Zur Insolvenzsicherung haben die Teilnehmer der Gesprächsrunde dem Vorschlag der Bundesregierung zugestimmt, daß künftig Anwartschaften und Versorgungsrechte vom wirtschaftlichen Schicksal des einzelnen Unternehmens unabhängig sein und die Möglichkeiten einer praktischen Regelung in einem wissenschaftlichen Gutachten untersucht werden sollen. Der Bundesminister für Arbeit und Sozialordnung hat bereits einen entsprechenden Gutachtensauftrag erteilt. Es ist damit zu rechnen, daß das Gutachten im Frühjahr 1972 vorliegen wird. Anlage 7 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Rohde vom 22. September 1971 auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Maucher (CDU/CSU) (Drucksache VI/2575 Fragen A 34 und 35) : Ist die Bundesregierung bereit, die Verordnung zu § 33 des Bundesversorgungsgesetzes auf Grund des Grundsatzurteils des Bundessozialgerichts, wonach bei Einkommen aus Landwirtschaft, bei denen allgemeine Gütergemeinschaft vereinbart wurde, das Einkommen bei beschädigten Landwirten bei der Berechnung von einkommensabhängigen Leistungen nur zur Hälfte angerechnet wird, zu ändern? Ist die Bundesregierung bereit, im Sinne der Rechtsgleichheit in all den Fällen, in denen weder Widerspruch noch Klage erhoben wurde, eine Regelung zu treffen, daß durch Zugunstenbescheid ein nachträglicher Ausgleich gewährt werden kann? 7856 Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 134. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 22. September 1971 Das von Ihnen angeführte Urteil des 10. Senats des Bundessozialgerichts berührt in der Tat eine sehr schwerwiegende Frage der Berechnung landwirtschaftlicher Einkünfte in der Kriegsopferversorgung. Die in dem Urteil aufgestellten Grundsätze weichen in den Fällen allgemeiner Gütergemeinschaft von der bisherigen Verwaltungspraxis ab. Wegen seiner Auswirkungen — unter Umständen auch auf andere Rechtsgebiete bedarf es einer sehr sorgfältigen Prüfung vor allem im Hinblick auf die Gleichbehandlung aller Versorgungsberechtigten und unter Berücksichtigung von Sinn und Zweck der Ausgleichsrente nach dem Bundesversorgungsgesetz. Diese Prüfung ist in die Wege geleitet, wobei ich darauf hinweisen möchte, daß alle Ressorts, die für die Frage der Bewertung landwirtschaftlicher Einkünfte maßgebend sind, beteiligt werden müssen. Die von Ihnen angeschnittene Frage der Erteilung von Zugunstenbescheiden läßt sich erst nach Abschluß der Prüfung beantworten. Anlage 8 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Berkhan vom 22. September 1971 auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Schneider (Nürnberg) (CDU/CSU) (Drucksache VI/2575 Fragen A 37 und 38) : hält die Bundesregierung die Bestimmungen für die Veräußerung von gebrauchsunfähigen Waffen der Bundeswehr für ausreichend oder für revisionsbedürftig? Wie beurteilt die Bundesregierung Pressemeldungen, wonach Waffen der Bundeswehr, die als gebrauchsunfähig an Schrotthändler verkauft worden waren, von diesen weiter veräußert und von den Erwerbern wieder gebrauchsfähig gemacht worden seien? Die Bundesregierung hält die bestehenden Bestimmungen über die Veräußerung und Demilitarisierung von ausgesonderten Waffen der Bundeswehr für ausreichend. Sie werden laufend auf ihre Wirksamkeit überprüft. Der Bundesregierung ist kein Fall bekannt, wonach demilitarisierte Waffen der Bundeswehr wieder gebrauchsfähig gemacht worden sind. Anlage 9 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Berkhan vom 22. September 1971 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Riedl (München) (CDU/CSU) (Drucksache VI/2575 Frage A 39) : Trifft es zu daß nach einem Befehl des Bundesministeriums der Verteidigung die Schiffe der Bundesmarine ab sofort mit den Schiffen der DDR den Flaggengruß austauschen müssen, und ist die Bundesregierung der Auffassung, deli der zwischen Schiffen unterschiedlicher Nationalität übliche Flaggengruß auf See, der nunmehr auch zwischen Schiften aus den beiden Teilen Deutschlands ausgetauscht werden soll, ein weiteres Zeichen für die völkerrechtliche Anerkennung der DDR durch die Bundesrepublik Deutschland ist? Es ist internationaler Brauch, daß sich in See begegnende Schiffe grüßen. Dabei ist es gleichgültig, ob sie die gleiche Flagge führen oder verschiedenen Nationalitäten angehören. Handelsschiffe grüßen Kriegsschiffe durch „dippen" ihrer Flagge; das Kriegsschiff erwidert den Gruß ebenfalls durch „dippen" mit der eigenen Flagge. Bei Begegnungen von DDR-Handelsschiffen und Schiffen der Bundesmarine wird bereits seit längerem so verfahren. Das Bundesministerium der Verteidigung hat. nunmehr auch die Einschränkungen aufgehoben, die das Grußzeremoniell zwischen Kriegsschiffen der Bundesrepublik und der DDR betrafen. Wie Ihnen sicherlich bekannt ist, grüßen sich Kriegsschiffe — das ist ebenfalls national und international üblich — durch „Front-pfeifen". Herr Kollege Dr. Riedl, ich kann in der Aufhebung dieser Einschränkung wirklich kein „weiteres" Zeichen für die faktische völkerrechtliche Anerkennung der DDR erkennen, wie Sie es in Ihrer Frage haben anklingen lassen; es ist einfach ein international üblicher Brauch, daß sich Schiffe in See grüßen. Die Besatzungen unserer Schiffe haben es im übrigen nie verstanden, warum sie sich anders verhalten mußten als ihre NATO-Partner, die mit DDR-Schiffen schon immer den international üblichen Gruß ausgetauscht haben. Anlage 10 Schriftliche Antwort des Staatssekretärs Dr. von Manger-Koenig vom 22. September 1971 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Jungmann (CDU CSU) ( Drucksache VI/2575 Frage A 42) : Sind Pressemeldungen (z. B. Generalanzeiger Bonn vom 2. September 1971) richtig, wonach der Bundesminister für Jugend, Familie und Gesundheit sich bereit erklärt hat, zwischen den streikenden Krankenhausärzten des Marburger Bundes und den öffentlichen Arbeitgebern zu vermitteln? Eine Presseverlautbarung aus den Bundesministerium für Jugend, Familie und Gesundheit zu den bevorstehenden Tarfiverhandlungen über eine Verbesserung der Arbeitsbedingungen der angestellten Ärzte im öffentlichen Dienst hatte folgenden Wortlaut: „Es wäre zu bedauern, wenn bei den Tarifgesprächen keine Einigung erzielt werden könnte. Denn ein Streik würde immer zu Lasten der Patienten gehen. Deshalb würde ich eine erfolgreiche Lösung des Konflikts begrüßen." Diese Presseverlautbarung wurde in der Illustrierten Quick in Nr. 37/71 abgedruckt und vorn Generalanzeiger übernommen. Beiden Meldungen ist nicht zu entnehmen, daß ich mich angeboten hätte, zwischen den streikenden Kran- Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 134. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 22. September 1971 7857 kenhausärzten des Marburger Bundes und den öffentlichen Arbeitgebern zu vermitteln. Inzwischen haben die Tarifpartner bekanntlich Verhandlungen für den 14. Oktober 1971 in München vereinbart. Anlage 11 Schriftliche Antwort des Staatssekretärs Dr. von Manger-Koenig vom 22. September 1971 ,auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Jungmann (CDU/CSU) ( Drucksache VI/2575 Frage A 43) : Ist es richtig, daß die in einem Artikel in der Welt vom 2. September 1971 (Albert Müller: „Sollen Oberärzte soviel verdienen wie Staatssekretäre?") behaupteten Vergütungen an Krankenhausärzte mit Zustimmung der Tarifgemeinschaft deutscher Länder gezahlt werden? Die Angaben über die derzeitigen Einkommen von Krankenhausärzten in der „Welt" vom 2. September 1971 beruhen auf einer Erhebung der Deutschen Krankenhausgesellschaft in einem städtischen Krankenhausbereich. Anhaltspunkte für Zweifel daran, daß die angegebenen Jahreseinkommen in Übereinstimmung mit den tarifvertraglichen Vorschriften erzielt wurden, sind auch nach Auffassung der Tarifgemeinschaft deutscher Länder nicht ersichtlich. Anlage 12 Schriftliche Antwort des Staatssekretärs Dr. von Manger-Koenig vom 22. September 1971 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Ahrens (SPD) (Drucksache VI/2575 Frage A 44) : Treffen Pressemeldungen zu, wonach ein mehrmonatiger Genuß von Haschisch zu Gehirnschäden führen kann? Die Pressemeldungen über Gehirnschäden nach dem Genuß von Haschisch ,gehen zurück auf die Untersuchungen des Chefarztes Dr. Ebel des Bielefelder Johanniskrankenhauses. Dr. Ebel hat 100 drogenabhängige Jugendliche, davon 68 Haschisch- und LSD-Konsumenten und 3 reine Haschischkonsumenten untersucht. Nach dem Untersuchungsbericht wurden in einer großen Anzahl von Fällen EEG-Veränderungen im Sinne unspezifischer Allgemeinveränderungen festgestellt, die überwiegend als unmittelbare Drogenschädigung gewertet werden. Ich bin gerne bereit, Ihnen den Wortlaut des veröffentlichten Untersuchungsberichts zuzuleiten. Weitere Untersuchungen über Gehirnschäden nach Haschischgenuß sind mir zur Zeit nicht bekannt. Anlage 13 Schriftliche Antwort des Staatssekretärs Dr. von Manger-Koenig vom 22. September 1971 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Ahrens (SPD) (Drucksache VI/2575 Frage A 45) : Was hält die Bundesregierung von den Berichten schwedischer Wissenschaftler, wonach die Einnahme ovulationshemmender Mittel wiederholt zu Todesfällen geführt hat? An der Nervenklinik der Universität Bonn wurde eine Studie über Hirndurchblutungsstörungen bei jungen Frauen nach Einnahme von Ovulationshemmern durchgeführt und die Ergebnisse in der Deutschen Medizinischen Wochenschrift vom 5. März 1971 veröffentlicht. Danach sind aus wissenschaftlichen Berichten aus verschiedenen Ländern in der Zeit von 1962 bis 1970 insgesamt 154 Fälle von Hirndurchblutungsstörungen bei jungen Frauen nach Einnahme von Ovulationshemmern bekanntgeworden. Unter diesen 154 Fällen befinden sich 4 Todesfälle. In der genannten Veröffentlichung wird ein kausaler Zusammenhang mit der Einnahme von Ovulationshemmern für möglich gehalten. Es ist nicht bekannt, in welchem Verhältnis die Anzahl dieser Fälle zu der Anzahl der Konsumentinnen von Ovulationshemmern steht. Aus diesem Grunde ist es sehr schwierig, daß tatsächliche Risiko der möglichen Schädigung festzustellen. Von fachärztlicher medizinischer Seite und in sorgfältigen ausländischen epidemiologischen Studien wird darauf hingewiesen, daß die Thrombosegefahr während der Schwangerschaft und im Wochenbett größer ist als bei Gebrauch oraler Kontrazeptiva. Anlage 14 Schriftliche Antwort des Staatssekretärs Dr. von Manger-Koenig vom 22. September 1971 auf die Mündlichen Fragen der Abgeordneten Frau Dr. Henze (CDU/CSU) (Drucksache VI/2575 Fragen A 46 und 47) : Welche Verbände waren an den Beratungen, zu denen Anfang August 1970 auf Einladung des Bundesministeriums für Jugend, Familie und Gesundheit „Vertreter von Verbänden, die auf dem Gebiet der Familienbildungsarbeit besondere Erfahrung haben" zusammengetreten waren, um sich insbesondere mit dein Fragenkreis „Stärkung der Erziehungskraft und Erziehungsfähigkeit der Familie" zu befassen und die Ende 1970 abgeschlossen wurden, beteiligt, und wann ist mit der Veröffentlichung der Beratungsergebnisse zu rechnen, nachdem die zusammenfassenden Berichte bereits für Frühsommer 1971 in Aussicht gestellt waren? Hat die Bundesregierung schon konkrete Vorstellungen entwickelt, wie die Erziehungskraft und Erziehungsfähigkeit der Familie gestärkt werden kann? An den Besprechungen über familienpolitische und familienpädagogische Grundsatzfragen, die auf Einladung des Bundesministeriums für Jugend, Familie und Gesundheit seit Februar 1970 mit den auf diesem Gebiet tätigen Verbänden geführt werden, waren Damen und Herren aus 20 Organisationen 7858 Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 134. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 22. September 1971 beteiligt. Eine Liste der teilnehmenden Verbände stelle ich Ihnen gern zur Verfügung. Die dabei erzielten Besprechungsergebnisse wurden schriftlich zusammengefaßt und im Frühjahr 1971 erstmals gemeinsam erörtert. Gegenwärtig wird an der Fertigstellung einer 2. Fassung des Gesamtberichts gearbeitet. Er soll den beteiligten Verbänden voraussichtlich noch im Oktober vorgelegt werden. Die Veröffentlichung ist noch für dieses Jahr vorgesehen. Die Bundesregierung sieht in der Stärkung der Erziehungskraft und Erziehungsfähigkeit der Familie ein wesentliches Ziel ihrer Familienpolitik. Sie hat zu diesem Aufgabengebiet zahlreiche Vorstellungen entwickelt und konkretisiert und diese als Anregungen — etwa in Fachkonferenzen — oder als Beitrag zu Grundsatzdiskussionen — z. B. in den unter Nr. 1 genannten Gesprächen — oder in Veröffentlichungen auch dargelegt. Ich möchte mich an dieser Stelle darauf beschränken, drei mir besonders wesentlich und notwendig erscheinende Voraussetzungen und Aktivitäten zu nennen. 1. Erziehungsverhalten von Eltern ist lernbar und lehrbar. Es ist gesicherte Erkenntnis der Lerntheorien, daß man durch reflektierte Erfahrung mehr und besser lernt als durch rezeptives Zuhören. Wir sind deshalb dabei, neue didaktische Modelle für Elternbildung zu entwickeln. 2. Junge Eltern orientieren sich in ihrem Erziehungsverhalten häufig an ihrer Herkunftsfamilie — oder handeln in Opposition dazu. Jungen Eltern fehlt häufig der kritische Vergleich mit Eltern in vergleichbarer Situation. Sie leben häufig isoliert. Wir sollten deshalb in der Elternbildung und in der frühkindlichen Erziehung die Kooperation von jungen Familien und jungen Eltern besonders fördern. 3. Eltern brauchen häufig Anregung und Beratung, besonders dann, wenn für sie neue und ungewohnte Erziehungssituationen auftreten. Die Bundesregierung ist deshalb daran interessiert, daß die Erziehungsberatungsstellen ausgebaut werden und die pädagogischen Fachkräfte im Elementarbereich auch für Elternbildung und Elternberatung qualifiziert werden. Ich bin 'sicher, daß in den unter Nr. 1 genannten Besprechungsergebnissen weitere detaillierte Vorschläge auch für den Bereich „Stärkung der Erziehungskraft" enthalten sein werden. Anlage 15 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Börner vom 22. September 1971 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Schmidt (München) (SPD) (Drucksache VI/2575 Frage A 48) : Ist die Bundesregierung bereit, im Rahmen ihrer Möglichkeiten auf die Deutsche Bundesbahn dahin gehend Einfluß zu nehmen, daß Kinder künftig kostenlos mit der Deutschen Bundesbahn fahren können oder wenigstens darauf hinzuwirken, daß von der Deutschen Bundesbahn künftig Kinderermäßigungen eingeräumt werden, die erheblich über den jetzigen Ermäßigungssätzen liegen? Die Bundesregierung sieht keine Möglichkeit, auf die Deutsche Bundesbahn im Sinne Ihrer Anregung einzuwirken. Die kostenlose Beförderung von Kindern würde zu erheblichen Einnahmeausfällen führen. Sie können von der Bundesbahn nicht getragen werden. Dabei bitte ich zu bedenken, daß sich eine solche Maßnahme nicht auf die Bundesbahn beschränken ließe, sondern mit entsprechenden Einnahmeausfällen auf alle Verkehrsunternehmen ausgedehnt werden müßte. Das gleiche gilt für eine Erhöhung der Kinderermäßigungen. Im Rahmen einer internationalen Anpassung der Kinderaltersgrenzen prüft die Deutsche Bundesbahn jedoch z. Z. die Möglichkeit, die Altersgrenze für die um die Hälfte ermäßigte Kinderfahrkarte anzuheben. Anlage 16 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Börner vom 22. September 1971 auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Wienand (SPD) (Drucksache VI/2575 Fragen A 49 und 50) : Teilt die Bundesregierung die Auffassung, daß der Halter eines Verkehrslandeplatzes, der dem Flugsportbetrieb dient, befugt ist, zum Schutz der Anlieger vor Lärm in der Flugplatzbenutzungsordnung festzulegen, daß zu bestimmten Ruhezeiten, wie z. B. in der Zeit von 12.30 Uhr bis 14.00 Uhr, der Flugbetrieb unterbleibt, soweit es sich um das Starten von Luftfahrzeugen handelt? Ist die Bundesregierung für den Fall, daß rechtliche Bedenken gegen die Beschränkung des Flugbetriebs durch die Flugplatzbenutzungsordnung bestehen, bereit, durch Änderung der Luftverkehrs-Zulassungs-Ordnung oder durch Änderung anderer luftrechtlicher Vorschriften die Rechtsgrundlagen für zeitliche Beschränkungen des Flugbetriebs bei Sportflugplätzen im Interesse des Lärmschutzes zu schaffen, und wann kann mit einer solchen rechtlichen Regelung gerechnet werden? Die Bundesregierung teilt nicht die Auffassung, daß der Halter eines Verkehrslandeplatzes aus Lärmgründen den Betrieb des Landeplatzes einseitig einschränken kann. Ein Verkehrslandeplatz muß gemäß §§ 6 ff. des Luftverkehrsgesetzes genehmigt werden. Die Genehmigung bezieht sich u. a. auch auf die wesentlichen Kriterien des Betriebsumfanges. Einzelheiten werden in der Benutzungsordnung festgelegt, die ebenfalls genehmigt werden muß. Der Landeplatzhalter wird durch diese Genehmigungen hinsichtlich des Flugplatzbetriebes gebunden und unterliegt insoweit der Betriebspflicht. Eine Änderung luftverkehrsrechtlicher Vorschriften ist nicht erforderlich. Im Falle unabweislicher Notwendigkeit kann die Genehmigungsbehörde nach Abwägung aller Gründe die Betriebsgenehmigung für den Landeplatz entsprechend einschränken. Daneben besteht innerhalb des Rahmens der mit Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 134. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 22. September 1971 7859 der Genehmigung umrissenen Betriebspflicht die Möglichkeit, die Benutzungsordnung des Landeplatzes in engen Grenzen zu modifizieren und durch die Genehmigungsbehörde genehmigen zu lassen; die Beschränkungen in der Benutzungsordung müssen sich jedoch in jedem Fall in den durch die Betriebsgenehmigung festgelegten Betriebsgrenzen halten. Anlage 17 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Börner vom 22. September 1971 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Lemmrich (CDU/CSU) (Drucksache V1/2575 Frage A 56) : Welcher Investitionsplan der Deutschen Bundesbahn fand in den letzten fünf Jahren nicht die Zustimmung des Bundesministers für Verkehr? Alle Investitionspläne der Deutschen Bundesbahn fanden in den letzten 5 Jahren die Zustimmung des Bundesministers für Verkehr. Anlage 18 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Börner vom 22. September 1971 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Lemmrich (CDU/CSU) (Drucksache VI/2575 Frage A 57) : Teilt die Bundesregierung die Auffassung, die Deutsche Bundesbahn habe in den zurückliegenden Jahren falsche Prioritäten im Investitionsbereich gesetzt? Nein, diese Auffassung teilt die Bundesregierung nicht. Anlage 19 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Börner vom 22. September 1971 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Seefeld (SPD) (Drucksache VI/2575 Frage A 62) : Welche konkreten Vorstellungen hat die Bundesregierung zu dem im 1. Fünfjahresplan für den Ausbau der Bundesfernstraßen in den Haushaltsjahren 1971 bis 1975 auf Seite 8 unter Ziffer 4 c angegebenen Plan, daß für die einbahnigen Bundesstraßen das Notrufproblem mit Hilfe von münzfreier Benutzung von Fernsprechanschlüssen und dergleichen gelöst werden soll? Die Deutsche Bundespost hat ein Zusatzgerät entwickelt, das an vorhandene öffentliche Fernsprecher angeschlossen werden kann und einen münzfreien Notruf ermöglicht. Zur Zeit wird geprüft, ob die Umrüstung öffentlicher Fernsprecher an einbahnigen Bundesstraßen für einen münzfreien Notruf unter Einsatz von Bundesmitteln erfolgen kann. Anlage 20 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Börner vom 22. September 1971 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Meister (CDU/CSU) (Drucksache V1/2575 Frage A 63) : Bei wieviel Bundesbahnstrecken wurde in den letzten Jahren das zweite Gleis abgebaut, und wieviel Schwerunglücksfälle ereigneten sich auf eingleisigen Bahnstrecken? In den letzten 5 Jahren wurden im Netz der Deutschen Bundesbahn 19 zweigleisige Teilstrecken mit insgesamt 138 km Länge auf eingleisigen Betrieb umgestellt. In dieser Zeit ereignete sich auf eingleisigen Strecken 1 schweres Eisenbahnunglück und zwar auf der um die Jahrhundertwende eingleisig in Betrieb genommenen Nebenbahn WuppertalRauenthal—Radevormwald. Anlage 21 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Börner vom 22. September 1971 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Niegel (CDU/CSU) (Drucksache VI/2575 Frage A 64) : Waren dem Bundespostministerium und den zuständigen Dienststellen der Deutschen Bundespost die zum 1. September 1971 wirksam gewordene Gebührenerhöhung nicht rechtzeitig bekannt, um die Schalter der Postämter mit genügend notwendigen Briefmarken, Postkarten und neuen Gebührenheften versorgen zu können? Die Gebührenerhöhungen waren rechtzeitig bekannt. Es wurden auch rechtzeitig so viele Briefmarken und Postgebührenhefte hergestellt, daß man damit rechnen konnte, daß sie zum 1. 9. 1971 in ausreichender Menge zur Verfügung standen. Zu Versorgungsschwierigkeiten kam es, weil sich ein alle bisherigen Erfahrungen übersteigender Bedarf an 25 Pf- und 5 Pf-Briefmarken bemerkbar machte. Bei Postkarten mit aufgedruckten Postwertzeichen zu 25 Pf sind keine Versorgungsschwierigkeiten bekanntgeworden. Die Deutsche Bundespost wird die gewonnenen Erfahrungen auswerten und Vorkehrungen treffen, daß derartige Engpässe künftig vermieden werden. Anlage 22 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Ravens vom 22. September 1971 auf die Mündlichen Fragen des 7860 Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 134. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 22. September 1971 Abgeordneten Geisenhofer (CDU/CSU) (Drucksache N/2535 Fragen A 65 und 66) : Ist der Bundesregierung bekannt, daß sich beim Vollzug des 2. Wohngeldgesetzes vom 14. Dezember 1970 ergeben hat, daß für Haushalte mit mehr als acht Familienmitgliedern nach der Anlage 8 zu § 2 des Gesetzes nun zum Teil erheblich weniger Wohngeld zu gewähren ist (bis zu 200 DM monatlich weniger) als bei gleichhohen Bruttoeinkommen und Mieten oder Belastungen nach dem 1. Wohngeldgesetz zu gewähren war, und erkennt die Bundesregierung in der genannten Anlage 8 einen Fehler, auf dem diese nichtgewollten Härten beruhen, und ist sie bereit, umgehend den Entwurf einer Novelle zum 2. Wohngeldgesetz vorzulegen, mit der diese Härten beseitigt werden? Liegen für die in den Anlagen zu § 2 des 2. Wohngeldgesetzes niedergelegten Beträge, die sich auf Grund des 1. Wohngeldgesetzes ergebenden Vergleichswerte vor, und ist die Bundesregierung bereit, diese Vergleichswerte zu veröffentlichen, damit die Länder und die Öffentlichkeit die Leitlinien für die Aufbesserung der Wohngeldleistungen im 2. Wohngeldgesetz im einzelnen überprüfen können? Meine Antwort auf den ersten Teil Ihrer Frage lautet: Ja. Auf den zweiten Teil Ihrer Frage lautet meine Antwort: Nein. Nachdem die Koalitionsfraktionen am 21. dieses Monats eine Novelle zum Zweiten Wohngeldgesetz vorgelegt haben, die die von Ihnen angesprochenen Härten auch nach unserer Auffassung beseitigt, beabsichtigt die Bundesregierung nicht, eine eigene Novelle vorzulegen. Die Wohngeldbeträge für die Tabellen in den Anlagen 1 bis 8 des Zweiten Wohngeldgesetzes sind mit Hilfe elektronischer Rechenanlagen ermittelt worden. In der Entwicklungsphase sind umfangreiche Testläufe durchgeführt worden, die u. a. auch zum Ziele hatten, die jeweiligen Ergebnisse mit den entsprechenden Werten nach den Bestimmungen des Ersten Wohngeldgesetzes zu vergleichen. Das hierbei angefallene Material eignet sich jedoch nach Art und Umfang nicht für eine Veröffentlichung. Interessierten Mitgliedern der gesetzgebenden Organe steht es aber in meinem Hause zur Einsichtnahme gerne zur Verfügung. Anlage 23 Ergänzende Schriftliche Antwort des Staatssekretärs Dr. Ehrenberg vom 15. Juli 1971 zu der Schriftlichen Frage des Abgeordneten Dr. Haack (SPD) *) : Unterhaltsberechtigte Studenten sind im Rahmen der Familienhilfe (§ 205 RVO) in den Schutz der gesetzlichen Krankenversicherung einbezogen, wenn ein ihnen zum Unterhalt verpflichteter Elternteil versichert ist. Dieser Versicherungsschutz über den versicherten Elternteil endet, wenn der Student eine in der Satzung der jeweiligen Krankenkasse festgesetzte Altersgrenze überschreitet. Um allen Studenten einen umfassenden Krankenversicherungsschutz zu gewähren, beabsichtigt die Bundesregierung, bei nächster Gelegenheit einen Gesetzentwurf vorzulegen, der die Einführung einer Krankenversicherungspflicht für Studierende während ihres Studiums vorsieht. *) Siehe 124. Sitzung Seite 7194 A Anlage 24 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Hermsdorf vom 3. August 1971 auf die Zusatzfrage des Abgeordneten Dr. Evers (CDU/CSU) zu seiner Mündlichen Frage *) Die Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder (VBL) hat zu der von Ihnen geschilderten Zusatzversicherungsangelegenheit Raukopf mit Schreiben vom 27. Juli 1971 — VL — L II 521 891 — Stellung genommen. Eine Durchschrift dieses Schreibens ist Ihnen mit der Bitte um Kenntnisnahme übersandt worden. Daraus bitte ich zu entnehmen, daß ich die Anstalt auf die Mängel ihres Vorgehens nachdrücklich hingewiesen habe. In der Sache selbst ist die VBL nach Überprüfung der Angelegenheit zwar nach wie vor der Meinung, daß die Bereicherung ides Rentenempfängers um die überhobenen Anstaltsbezüge in Höhe von 624,40 DM nicht weggefallen sei; sie hat sich aber doch wegen der besonderen Verhältnisse des Falles dazu entschieden, auf eine Rückforderung des überhobenen Betrages zu verzichten. Ich freue mich, daß die Anstalt damit Ihrem Anliegen entsprochen hat und darf die Angelegenheit von Aufsichts wegen als erledigt ansehen. *) Siehe 125. Sitzung Seite 7204 D Anlage 25 Schriftliche Antwort des Staatssekretärs Dr. Griesau vom 7. Juli 1971 auf die Zusatzfrage des Abgeordneten Niegel (CDU/ CSU) zu der Mündlichen Frage des Abgeordneten Dr. von Nordenskjöld (CDU/CSU) *) Im März 1971 wurden den Ländern insgesamt 91 Millionen DM ,an Darlehen und Beihilfen für die Abwicklung von Fällen nach den Richtlinien vom 8. Dezember 1966 zur Verfügung gestellt. In den letzten Tagen konnte ein Kontingent von 50 Millionen DM Beihilfen, 160 Millionen DM Darlehen und 196 Millionen DM zinsverbilligte Kapitalmarktmittel auf die Länder aufgeteilt werden. Diese neuen Mittel werden von den Ländern auch zum Teil für die Abwicklung alter Fälle verwendet. Sie können aber auch ausschließlich für das Einzelbetriebliche Förderungsprogramm verwendet werden. Die vorerwähnten Mittel stehen für 1971 bis 1974 zur Verfügung. Das Einzelbetriebliche Förderungsprogramm kann damit fristgerecht anlaufen. *) Siehe 127. Sitzung Seite 7359 B Anlage 26 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Rosenthal vom 15. Juli 1971 auf die Zusatzfrage des Abgeord- Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 134. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 22. September 1971 7861 neten Vogt (CDU/CSU) zu der Mündlichen Frage des Abgeordneten Wolfram (SPD) *) Amtliche Zahlen über den Anteil der Waren mit Preisbindung am Warensortiment des Textileinzelhandels liegen nicht vor. Nach einer internen Umfrage des Bundesverbandes des Deutschen Textileinzelhandels e. V. beträgt der Anteil der preisgebundenen Waren am Umsatz etwa 5% und der Anteil der preisgebundenen und preisempfohlenen Waren zusammen etwa 10 %. Wie uns der Verband auf erneutes Befragen ergänzend mitteilt, lag bei dieser Umfrage das Schwergewicht bei der Oberbekleidung. Berücksichtige man auch die Geschäfte mit Wäsche, Mieder, Bett- und Haushaltsware, Teppichen, Modewaren und sonstigen Artikeln, so verschiebe sich dieser Anteil etwas nach oben. Der Ifo-Schnelldienst Nr. 35 vom 31. August 1970 weist für Textilien und Bekleidung für das Jahr 1969 einen Anteil von 9 % für preisgebundene Waren und von 7 % für preisempfohlene Waren vom Gesamtumsatz aus. Die entsprechenden Zahlen des Jahres 1961 beliefen sich auf 11 bzw. 6 % vom Umsatz, so daß bei den preisgebundenen Artikeln ein leichter Abfall und bei den preisempfohlenen Artikeln ein leichter Anstieg zu verzeichnen ist. Ich bedauere es selbst, daß uns ganz zuverlässige amtliche Erhebungen hierfür nicht zur Verfügung stehen. Trotzdem hoffe ich, mit diesen Angaben Ihre Frage beantwortet zu haben. *) Siehe 130. Sitzung Seite 7541 C Anlage 27 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Rosenthal vom 19. Juli 1971 auf die Zusatzfrage des Abgeordneten Gallus (FDP) zu seiner Mündlichen Frage*) Das Bundesministerium für Wirtschaft und Finanzen hat in mehreren Gesprächen mit den Herstellern von stickstoffhaltigen Düngemitteln deren Preispolitik für das Düngejahr 1971/72 erörtert. Dabei erklärten die Hersteller zunächst, daß sie ihre Überlegungen hinsichtlich der Rabattgewährung an den Handel noch nicht abgeschlossen hätten. Es ist zwar richtig, daß in der Stickstoffdüngemittelindustrie Pläne erörtert worden sind, durch eine „Wohlverhaltensprämie" oder „Keuschheitsrabatt-Regelung" solche Abnehmer zu begünstigen, die auf Importe aus dem Ostblock verzichten. Diese Pläne sind aber nicht weiter verfolgt worden. Vielmehr teilten auf erneute Befragung am 3. Juli 1971 die Badische Anilin- und Soda-Fabrik AG, die Farbwerke Hoechst AG und die Ruhrstickstoff AG dem Bundesministerium für Wirtschaft und Finanzen mit, daß eine Koppelung zwischen Rabattgewährung an den Handel und den Ostimporten, die eine Beschränkung dieser Importe zum Ziele habe, nicht vorgenommen werde. *) Siehe 130. Sitzung Seite 7542 C und 7543 B Unabhängig davon untersucht gegenwärtig das Bundeskartellamt eingehend den Markt für stickstoffhaltige Düngemittel. Sollten sich dabei entgegegen der Darstellung der Hersteller Anhaltspunkte für die Praktizierung eines Rabattsystems ergeben, das die Importe einschränkt, so wird das Kartellamt dagegen vorgehen. Der Bundesregierung sind keine Fälle bekannt, in denen die Preisvorteile ausländischer Düngemittel deshalb nicht an den deutschen Verbraucher weitergegeben werden, weil der Dünger lose eingeführt, im Inland abgepackt und als deutsche Ware weiterverkauft wird. Allerdings besteht nach § 4 Abs. 1 des Gesetzes über den Verkehr mit Düngemitteln vom 14. August 1962 (BGBl. I S. 558) die Verpflichtung, bei einer gewerbsmäßigen Veräußerung dem Erwerber u. a. den Namen oder die Firma und die Anschrift des Herstellers oder des Vertriebsunternehmens anzugeben. Dieser Vorschrift wird vielfach dadurch entsprochen, daß der ausländische Dünger in Säcken verkauft wird, auf denen in deutscher Sprache der Name des deutschen Händlers angegeben wird. Dadurch kann u. U. bei einzelnen Verbrauchern der Eindruck entstanden sein, daß er in Deutschland hergestellten Dünger gekauft hat, obwohl es sich um Importware handelte. Die Verbraucherpreise dieses so abgepackten ausländischen Düngers dürften nach Kenntnis der Bundesregierung unter den Preisen der deutschen Düngemittel liegen; ob die Preisdifferenz voll weitergegeben wird, ist jedoch nicht bekannt. Anlage 28 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Rosenthal vom 18. Juli 1971 auf die Zusatzfrage des Abgeordneten von Bockelberg (CDU/CSU) zu seiner Mündlichen Frage *) Neuere Untersuchungen kommen zu dem Ergebnis, daß von den rd. 550 000 t Altöl, die jährlich anfallen, etwa 90 000 t auf eine uns nicht bekannte Weise beseitigt werden, d. h. möglicherweise in den Boden und die Gewässer gelangen. Darunter befindet sich eine Menge von 18 000 t Schmieröl. Diese Menge stammt überwiegend aus Betrieben der Landwirtschaft (Traktoren) und der Bauwirtschaft, zum Teil auch aus dem Bereich des Straßenverkehrs. Der Bereich des Straßenverkehrs könnte sicher besser kontrolliert werden, wenn der Verkauf von Motorenschmieröl und der Ölwechsel außerhalb von Tankstellen und Kfz.-Werkstätten untersagt werden würden. Demgegenüber blieben die beiden anderen Bereiche von derartigen Maßnahmen weitgehend ausgenommen; hier werden die Ölwechsel, etwa für Traktoren oder Baumaschinen, nicht selten „vor Ort" durchgeführt. *) Siehe 130. Sitzung Seite 7546 A 7862 Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 134. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 22. September 1971 Unter diesen Umständen wird es wenig zweckvoll sein, die rechtlichen Möglichkeiten einer Reglementierung im Absatzbereich zu prüfen. Vielmehr hoffen wir, manche Mißstände auf andere Weise zu beseitigen: Die Bundesregierung beabsichtigt, am 1. Januar 1972 eine allgemeine Nachweispflicht für den Verbleib von Altöl in Kraft zu setzen. Jeder Altölbesitzer, der seine Altöle nicht von den zugelassenen Sammelstellen abholen läßt, muß dann ein Altöl-Nachweisbuch führen, das von den Überwachungsbehörden der Länder kontrolliert wird. Insgesamt gesehen, bin ich für die weitere Entwicklung nicht zu sehr pessimistisch. Die in der Fragestunde wie auch die in diesem Schreiben genannten Mengen beziehen sich auf das Jahr 1969. In jenem Jahre wurden, bedingt durch die Anlaufschwierigkeiten des Altölgesetzes, nur 7 000 t Altöl verbrannt. Bereits im Jahre 1970 stieg die verbrannte Menge auf 36 000 t. Im Bereich der Altölregenerierung, in dem jährlich rund 190 000 t Altöl schadlos beseitigt werden, ist der Zuwachs bei weitem nicht so stark wie im Bereich der Verbrennung. Wenn die günstige Tendenz im Verbrennungsbereich weiter anhält und wenn zusätzlich die Nachweispflicht den gewünschten Erfolg hat, dürften Ihre und meine Sorgen in absehbarer Zeit beseitigt sein. Nicht zuletzt erwarte ich von der Arbeit der neugebildeten Altöl-Kontrollbehörden der Landesregierungen eine wesentliche Unterstützung. Auch die Gemeinden schalten sich wirksam ein. Beispielsweise hat die Stadtverwaltung Bonn an drei Stellen des Stadtgebietes öffentliche Sammelstellen eingerichtet. Jedermann kann hier Altöl kostenlos abgeben: dies gilt besonders für Autofahrer, die den Ölwechsel selbst durchführen. Anlage 29 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Rosenthal vom 14. Juli 1971 auf die Zusatzfrage des Abgeordneten Susset (CDU/CSU) zu der Mündlichen Frage des Abgeordneten Marquardt (SPD) *) Das in dieser Frage federführende Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten hat bereits im 3. Mai 1971 in seinem Informationsdienst unter dem Titel „Kostenbewußtes Düngen" einen Artikel von Staatssekretär Logemann veröffentlicht. Dieser Artikel hat in der Landwirtschaft starke Beachtung gefunden. Darüber hinaus ist vorgesehen, daß der „Land- und Hauswirtschaftliche Auswertungs- und Informationsdienst" in Bad Godesberg (AID) eine Broschüre herausgibt, in der Fachleute den Begriff des kostenbewußten Düngens näher erläutern und hierfür geeignete Maßnahmen empfehlen. *) Siehe 130. Sitzung Seite 7546 B Anlage 30 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Rosenthal vom 15. Juli 1971 auf die Zusatzfrage des Abgeordneten Löffler (SPD) zu der Mündlichen Frage des Abgeordneten Marquardt (SPD) *) Wenn der niedersächsische Landwirtschaftsminister unter Hinweis auf die Verteuerung von Stickstoffdüngemitteln von einer Mehrbelastung bis zu 20-30 DM/ha spricht, so kann es sich dabei nur um Extremwerte handeln, die in intensiven Sonderkulturen (Gemüsebau usw.) oder in sehr intensiven Zuckerrübenanbaugebieten erreicht werden. Im Durchschnitt der Bundesrepublik dürfte diese Mehrbelastung bei einer möglichen Erhöhung des Verbraucherpreises um durchschnittlich etwa 10 % bei rd. 8 DM/ha liegen. Hierbei ist allerdings zu berücksichtigen, daß die Verhältnisse in der Landwirtschaft sehr differenziert sind. Wie ich bereits in der Fragestunde am 23. Juni 1971 betonte, wird diese Entwicklung u. a. auch von der Wettbewerbslage duf der Handelsstufe und dem Kaufverhalten der landwirtschaftlichen Verbraucher beeinflußt. *) Siehe 130. Sitzung Seite 7546 B Anlage 31 Schriftliche Antwort des Staatssekretärs Dr. Emde vom 13. Juli 1971 auf die Zusatzfrage des Abgeordneten Dr. Schmude (SPD) zu seiner Mündlichen Frage *) Die vom Herrn Parlamentarischen' Staatssekretär Hermsdorf gemachten Angaben über den Straßenbau von Bund, Ländern und Gemeinden enthalten die Ausgaben für innerstädtische Fahrbahnen. Darüber hinaus sind in den Ausgaben eine Fülle von Ausgaben für Verkehrsanlagen enthalten, die dem Kraftfahrzeugverkehr dienen. Sie können davon ausgehen, daß in den Ausgaben für den Straßenbau in der Regel — die Zuordnung wird in den kommunalen Haushaltsplänen teilwiese unterschiedlich gehandhabt — Ausgaben für folgende Zwecke enthalten sind: Brücken, Tunnel; Über- und Unterführungen; Verkehrssicherung, -zeichen, -schilder; Parkplätze, -häuser, Tiefgaragen, teilweise auch Parkuhren; Stadtbahnen, U-Bahnen, Unterpflasterbahnen (teilweise) ; Kanalverlegung. Hierzu ist besonders anzumerken, daß es sich bei Stadtbahnen, U-Bahnen und Unterpflasterbahnen um kommunale Großprojekte handelt, die verschiedene *) Siehe 130. Sitzung Seite 7549 D Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 134. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 22. September 1971 7863 Aufgabenbereiche berühren. Soweit die genannten Verkehrsmittel von kommunalen Verkehrsunternehmen betrieben werden, ist der Aufgabenbereich „Wirtschaftsunternehmen" hauptsächlich angesprochen. Da aber der Bau von Nahverkehrsmitteln zumeist mit Straßenbauausgaben verbunden ist, sind die anteiligen Ausgaben dem Aufgabenbereich „Straßenbau" zuzuordnen. Die Aufteilung und Zuordnung der Gesamtausgaben auf die betroffenen Aufgabenbereiche bereitet Schwierigkeiten und kann deshalb im einzelnen unterschiedlich gehandhabt werden. Zu Ihrer weiteren Frage möchte ich zunächst bemerken, daß die häufig gehörte Forderung nach Nulltarifen für die öffentlichen Nahverkehrsmittel nicht damit begründet werden kann, daß der Kraftfahrzeugverkehr die öffentlichen Straßen ganz oder teilweise unentgeltlich benutzt und daß deshalb auch den übrigen Verkehrsteilnehmern die unentgeltliche Benutzung der öffentlichen Nahverkehrsmittel ermöglicht werden sollte. Es ist allerdings richtig, daß die Benutzung der Straßen in der Bundesrepublik jedermann ohne spezielles Entgelt freisteht. Es trifft jedoch nicht zu, daß damit zugunsten der Besitzer von Kraftfahrzeugen eine einseitig orientierte Schwerpunktsetzung der öffentlichen Leistungsdarbietung zu Lasten anderer öffentlicher Aufgaben und auf Kosten der übrigen Steuerzahler erfolgt. Grundsätzlich ist — wie in der Beantwortung Ihrer mündlichen Anfrage bereits erläutert — das Aufkommen aus der Mineralölsteuer auf Treibstoff und aus der Kraftfahrzeugsteuer als Teil der allgemeinen Deckungsmittel zu betrachten. Beide Steuern tragen in erheblichem Maße zur Finanzierung der öffentlichen Leistungsdarbietung bei, ohne daß es generell möglich wäre anzugeben, welche staatlichen Aufgaben über die genannten Steuern finanziert werden. Nur für den Teil des Aufkommens aus der Mineralölsteuer auf Treibstoff, der gesetzlich für die Straßenbaufinanzierung zweckgebunden ist, kann eine spezielle Zuordnung von Steueraufkommen und staatlicher Aufgabenerfüllung vorgenommen werden; insoweit wird der Kraftfahrzeugverkehr unmittelbar zu dem durch ihn bedingten Teil der Straßenbaulasten der öffentlichen Hand herangezogen. Trotzdem gilt, daß das für den Straßenbau zweckgebundene Aufkommen aus der Mineralölsteuer als eine Art Zwangsabgabe anzusehen ist, die mit dem Betrieb eines Kraftfahrzeuges verbunden ist, nicht aber als Gebühr, als spezielles Entgelt also für eine öffentliche Leistung. Eine solche Gebühr wird hingegen für die Benutzung der öffentlichen Nahverkehrsmittel erhoben. Aus verkehrs- und vor allem auch sozialpolitischen Gründen kann diese Gebühr nicht kostendeckend sein; der Betrieb der öffentlichen Nahverkehrsmittel bedarf deshalb in erheblichem Maße öffentlicher Zuschüsse. Trotzdem ist der Anteil der Einnahmen aus Gebühren im Aufgabenbereich „Wirtschaftsunternehmen", der auch die kommunalen Verkehrsbetriebe umfaßt, hoch. Der Einnahmeausfall, der sich aus der Einführung des Nulltarifs für Nahverkehrsmittel ergeben würde und die daraus folgenden Finanzierungsprobleme für die kommunalen Haushalte sind deshalb das entscheidende Argument gegen die Einführung von Nulltarifen.
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Dr. Herbert Gruhl


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU/CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Erlauben Sie, daß ich die Problematik des Abfalls zum Anlaß nehme, um dessen Bedeutung in größere Zusammenhänge zu rücken. Wir werden diese Aufgabe nur lösen, wenn sich unsere Einstellung zum Abfall grundlegend ändert. Ein Blick auf die Geschichte beweist, daß sich der Mensch früher nicht im geringsten für den Abfall interessiert hat. Für den Menschen war von Anfang an nur das von Bedeutung, was er nutzen, gebrauchen und anwenden konnte. Alles, was nicht zu gebrauchen war und was bei der Herstellung an Nebenprodukten anfiel, fand nicht die geringste Beachtung, war lästig und unnütz und eben wertloser Abfall. In den Zeiten handwerklicher Produktion mochte das angehen, denn die Mengen waren verschwindend gering. Für diese kleinen Mengen hatte man überdies meist noch eine Verwendung zu Zwecken der Heizung und in der Landwirtschaft zur Düngung der Fluren. Erst im Zeitalter der industriellen Produktion wuchsen nicht nur die Massen der fertigen Erzeugnisse, es wuchsen auch die unbrauchbaren Nebenprodukte, und zwar um ein Mehrfaches der nutzbaren Mengen. Was bei unserer heutigen Produktion bereits an Abfällen entsteht, übersteigt das Gewicht der hergestellten Waren um ein Vielfaches. Hier und da ist das Verhältnis 9 zu 1. Um z. B. aus dem Erz der Erde eine Tonne Stahl zu gewinnen, bekommen wir viele Tonnen Abfall, vor allem wenn die vielen Tonnen verbrauchter Luft und verbrauchten Wassers mit einbezogen werden, denn auch das sind Abfälle der Produktion. Viele Abfallstoffe entstehen bereits bei der Erzeugung der nötigen elektrischen Energie für diese modernen Betriebe.
    Gehen Sie, meine Damen und Herren, die verschiedenen Zweige unserer Wirtschaft einmal gedanklich durch. Sie werden fast überall finden, daß das Unbrauchbare, das in den Produktionsvorgängen anfällt, das Brauchbare um ein Mehrfaches übersteigt und selbst das Brauchbare landet letzten Endes ebenfalls im Abfall.
    Unsere Einstellung zu diesen Abfallbergen, die heute nur noch in Millionen von Tonnen zu messen sind, ist aber leider so geblieben, wie sie vor tausend Jahren den wenigen Spänen gegenüber war. Der Abfall wird weiterhin als wertlos betrachtet, darf folglich nichts kosten. Niemand ist bereit, für dieses unnütze Zeug auch noch etwas aufzuwenden. Die Zwischenfälle dieses Sommers beweisen, daß diese geistige Haltung bis heute noch weitgehend gültig war. Erst jetzt, im Jahre 1971, bahnt sich ein grundlegender Wandel an. "Durch die Unglücksfälle wird die Aufmerksamkeit darauf gelenkt, daß wir uns heute gegenüber den Massen an Abfällen und vor allem gegenüber den Stoffen, die giftig sind, nicht mehr so verhalten können, als könnte man sie an der nächsten Ecke ablagern. Wenn Arsen und Zyankali als Abfallprodukte anfielen, brachte man sie, wie die letzten Ereignisse bewiesen haben, auf die Müllhalde. Dies ist in Zukunft nicht mehr angängig. Wenn es sich bei den Abfallstoffen, wie z. B. denen der chemischen Industrie, bereits um Tausende und Zehntausende von Tonnen handelt, muß ein ganz anderer Maßstab angelegt werden. Auch die Landwirtschaft, soweit sie heute industriell produziert und Zehntausende und Hunderttausende von Tieren an einem Platz unterhält, schafft neue Probleme des Abfalls, die früher der normale bäuerliche Betrieb in keiner Weise gekannt hat.
    Darum müssen wir uns für heute und in der Zukunft damit abfinden, daß der Abfall ein beträchtlicher Kostenfaktor ist. Wenn wir unsere Umwelt nicht verunstalten wollen und den Haushalt dieser Erde, die Ökologie der Natur nicht in Unordnung bringen wollen, müssen wir in Zukunft der schadlosen Abfallbeseitigung allergröße Bedeutung zumessen.

    (Sehr richtig! bei der CDU/CSU.)

    In verschiedenen industriellen Produktionsverfahren wird es dazu kommen, daß unter Umständen die schadlose Beseitigung der anfallenden Abfälle, Abgase, Abwässer mehr kosten kann als die Herstellung des Produkts als solche. Soweit die Industrie betroffen ist — es gibt ja einige sehr gefährliche Branchen auf diesem Gebiet —, wird in Zukunft die Verantwortung für den Abfall auch nicht am Fabriktor enden können, schon darum nicht, weil mit der Abfuhr und Verbringung an irgendwelche Stellen bereits eine Mischung mit anderen Abfällen eintritt, deren gegenseitige Beeinflussung und Reaktion dann außer Kontrolle gerät. Es wird vernünftiger sein, daß ein Industriebetrieb, zumindest ein großer Industriebetrieb, seinen eigenen Abfall ordnungsgemäß umarbeitet, weil der Betrieb selbst am besten weiß — denken Sie wieder an die Chemie —, wie man ihn behandelt.
    Weiterhin wird die Wiederverwendung das große Problem der Zukunft sein. Die Amerikaner sprechen von „recycling", wieder in den Kreislauf einbeziehen. Man wird schon darum die Abfälle in den Kreislauf einbeziehen müssen, weil wir uns in Zukunft gar nicht mehr gestatten können, immer neue Produkte herzustellen. So werden metallische und andere Bestandteile aus dem Abfall auszusortieren sein. Die Masse wird verkompostiert werden müssen, weil die Kompostierung, ökologisch gesehen, die natürlichste und beste Form der Abfallbeseitigung darstellt. Ein Großteil wird allerdings auch verbrannt werden müssen. Auf keinen Fall kann die hohe See weiterhin als Abfallgrube der Menschheit benutzt werden;

    (Beifall bei der CDU/CSU)




    Dr. Gruhl
    denn auf der anderen Seite erwarten wir für die Ernährung einiges aus diesen Gewässern. Eine Möglichkeit tut sich vielleicht bezüglich der Beseitigung in stillgelegten Bergwerken auf, wie das bereits für den Atommüll glücklicherweise gelöst worden ist.
    Ich möchte jetzt noch auf einige Einzelheiten des Gesetzentwurfs eingehen.

    (Vorsitz: Vizepräsident Frau Funcke.)

    Besonders vermisse ich die Regelung, die eine größere Verantwortung für die entsprechenden Betriebe mit sich bringt. Der Bundesrat hat in seiner Stellungnahme Auflagen für gewerbliche Anlagen verlangt, um sie zur schadlosen Beseitigung der im Produktionsvorgang entstandenen Abfallstoffe zu verpflichten. Ich vermisse leider in der Gegenäußerung der Bundesregierung eine Stellungnahme zu dieser sehr wichtigen Anregung.
    In bezug auf die Planung der zukünftigen Abfallbeseitigung — die nicht mehr auf den, wie zur Zeit geschätzt wird, 50 000 Müllkippen des Bundesgebietes erfolgen kann, sondern in zentralen Deponien oder Verbrennungsanlagen erfolgen soll —vermisse ich Fristen; denn wir können den Ländern, die dafür zuständig sein werden, für diese Planung keine unbeschränkten Fristen einräumen.
    Man hört, daß nach den Berechnungen der Bundesregierung in den nächsten 15 Jahren 2,8 Milliarden DM für die Abfallbeseitigung zu investieren sind. Diese Zahl hört sich sehr imponierend an. Umgerechnet ergibt das aber 181 Milliarden DM pro Jahr oder 3 DM pro Jahr und Einwohner. Ich habe Zweifel, ob man mit diesem Betrag auskommen wird, wenn man eine einwandfreie ökologische Beseitigung des Abfalls erreichen will. Ich habe weiterhin Zweifel, ob man sich hier einen Termin von 15 Jahren setzen kann; denn auch hier ist immer die Zunahme der Produktion und infolgedessen auch der Abfälle einschließlich der Abfälle im Haushalt gegenzurechnen. Für den einzelnen Haushalt, in dem durch wachsenden Wohlstand immer mehr Müll anfällt, wird von seiten der Kommunen in Zukunft eine kostendeckende Gebühr durchgesetzt werden müssen.
    Überhaupt ist gerade die Abfallbeseitigung das Gebiet, wo wir den Verursacher am einwandfreiesten feststellen können. Da es sich um feste Abfälle handelt, die nicht unbemerkt in die Luft oder ins Wasser entweichen, sondern irgendwo sichtbar sind, ist hier der Verursacher, gleichgültig, ob es ein Betrieb oder ein einzelner Haushalt ist, wirklich festzustellen und zu erkennen. Darum muß das Verursacherprinzip gerade auf dem Gebiet des Abfalls voll durchgeführt werden, wie es eben auch schon der Herr Innenminister gesagt hat.
    Ich sehe für den Bundeshaushalt allerdings gewisse Aufgaben für die Erforschung weiterer technischer Möglichkeiten zur Abfallbeseitigung und für andere Dinge, die wissenschaftlich noch erforscht werden sollen. Hier sollte auch der Bund Mittel zur Verfügung stellen und es nicht den Ländern oder einzelnen Betrieben überlassen, Forschung zu betreiben.
    Jetzt komme ich noch zu einem Punkt des Gesetzentwurfs, der unvollständig zu sein scheint. Der Bund sollte in dem Gesetz auch Möglichkeiten schaffen, eine Meldepflicht für die Abfälle einzuführen. Das hätte einen zweifachen Zweck. Einmal kann damit festgestellt werden, welche Abfälle entstehen. Das ist wichtig für die Methoden der Wiederverarbeitung und -verwendung für andere Zwecke, die oft nicht im gleichen Betrieb, sondern eventuell in anderen Betrieben geschieht. Die Industrie hat bereits solche Maßnahmen in Gang gesetzt, d. h. es existiert ein Meldesystem, wodurch Abfälle woanders verwertet werden können. Zweitens hat man durch eine Meldepflicht eine Kontrolle darüber, wo die Abfälle verbleiben, wenn sie beseitigt werden. Es hat sich gerade in diesem Jahr gezeigt, daß die Abfuhr eine zweischneidige Sache ist. Sobald die Abfälle irgendwohin gefahren werden, geraten sie außer Kontrolle. Daher sollte durch die, wie ich es jetzt nennen möchte, Abfallstatistik, die erstellt werden muß, in Zukunft dafür gesorgt werden, daß die Kontrollen ansetzen können. Die Kontrollen über die vorschriftmäßige Abfallbeseitigung müssen in Zukunft zweifellos weiter ausgebaut werden.
    Ich möchte zum Schluß für meine Fraktion erklären, daß wir uns um schnellstmögliche Beratung und Verabschiedung dieses Gesetzes bemühen werden. Die aufgeführten Punkte, die in dem Gesetz zu fehlen scheinen, sollten noch hineingebracht werden. Die Entwicklung auf diesem Gebiet geht ja so schnell, daß wir fast täglich neue Erkenntnisse gewinnen. Das Gesetz sollte also auf den neuesten Stand gebracht werden und bald in Kraft treten. Einige Länder haben bereits erklärt, daß sie auf dieses Bundesgesetz warten und keine eigenen Gesetzentwürfe ausarbeiten möchten, eben um sofort ein gemeinsames Vorgehen in allen Teilen des Bundesgebietes zu erreichen.

    (Beifall bei der CDU/CSU und bei Abgeordneten der Regierungsparteien.)



Rede von Liselotte Funcke
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FDP)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)
Das Wort hat der Abgeordnete Müller (Mülheim).

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Willi Müller


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Frau Präsident! Meine Damen und Herren! Der Bundestag hat in dieser Legislaturperiode mit dem Fluglärmschutzgesetz und dem Gesetz über den Bleigehalt im Benzin bereits zwei Gesetze verabschiedet, die in Teilbereichen des Umweltschutzes außerordentliche Bedeutung haben. Mit dem Abfallbeseitigungsgesetz wird weiteres wirksames Umweltrecht für einen ungleich größeren Bereich geschaffen, der für die Bundesrepublik erhebliche Bedeutung hat. Gefährliche Mißstände bei der Deponie von Chemikalien und Giftprodukten und die von wilder und ungeordneter Müllagerung ausgehenden Gesundheitsgefährdungen und Landschaftszerstörungen beweisen eindringlich, wie notwendig eine schnelle Regelung dieser Materie ist. Die Zügigkeit, die wir bei der Beratung dieser Gesetzesvorlage zu einem besonderen Grundsatz unseres Handelns machen sollten, liegt auch darin begründet, daß die Abfallpronosen für die Zukunft einfach bedrohlich zu nennen



    Müller (Mülheim)

    sind. Diese Prognosen machen unverzügliches Handeln erforderlich.
    Der Entwurf eines Abfallbeseitigungsgesetzes liegt Ihnen nunmehr vor. Es ist besonders zu begrüßen, daß der Bundesrat nach anfänglichem Zögern zu der Einsicht gekommen ist, daß der Bund für die Abfallbeseitigung eine Vollkompetenz im Grundgesetz haben muß. Meine Damen und Herren, es bleibt zu hoffen, daß dieses einsichtsvolle Mitgehen des Bundesrates auch in jenen Bereichen des Umweltschutzes erwartet werden kann, in denen zur Vermeidung weiterer Rechtszersplitterung die Vollkompetenz des Bundes im Grundgesetz verankert werden muß.

    (Zustimmung bei der SPD.)

    Insoweit, denke ich, kann das vorliegende Gesetz auch als Vorbild für die weiter folgenden Umweltgesetze betrachtet werden.
    Die erste Lesung des Abfallbeseitigungsgesetzes ist noch nicht der geeignete Zeitpunkt, in die Einzelheiten der im Gesetz vorgesehenen Maßnahmen einzusteigen, doch sollte die Möglichkeit wahrgenommen werden, einige wesentliche Grundfragen anzuschneiden. Dazu gehört nach meiner Auffassung eine konkrete Aussage über das Verursacherprinzip, auf das ja auch bereits der Kollege Gruhl hingewiesen hat. Die Finanzsituation des Bundes, der Länder und Gemeinden ist allen bekannt. Sie zeichnet die Grenzen vor, welche die Investitionen für den Umweltschutz zwingend einengen. In ganz besonderer Weise gilt das für die Gemeinden, deren finanzielle Schwierigkeiten auf der Hand liegen. Hier eine befriedigende Lösung zu finden, muß ein Anliegen der Beratungen dieses Gesetzes sein. Genau da nämlich — das kann man kritisch anmerken — liegt eine gewisse Schwäche des vorliegenden Gesetzentwurfes. Die Vorlage geht von der Abfallbeseitigungspflicht der Gemeinden aus. Lediglich in ganz besonderen Ausnahmefällen wird der eigentliche Verursacher, die Industrie oder der Handel, zur Beseitigung verpflichtet. Damit trifft die Vorlage noch keine Entscheidung über die Finanzierung der Abfallbeseitigungsanlagen, aber sie geht doch den Weg, der für den Bund der leichtere ist, indem nämlich die Gemeinden zu einem für die Abfallbeseitigungspflicht haftenden Partner gemacht werden. So soll es denn auch nach den Vorstellungen des Entwurfs Sache der Gemeinde sein, ihrerseits über eine strikte Anwendung des Verursacherprinzips die notwendigen Kosten für die Errichtung und den Unterhalt der Abfallbeseitigungsanlagen einzutreiben. Dabei wird es, denke ich, nicht ausbleiben, daß sich die Räte und Verwaltungen der Gemeinden erheblichem Druck ausgesetzt sehen, wenn sie die Entscheidung über die Erhöhung der Gebühren für die Abfallbeseitigung zu beraten haben werden. Insbesondere die wirtschaftlich schwachen und deshalb an strukturellen Verbesserungen interessierten Gemeinden werden sich Belastungen ausgesetzt sehen, wenn es um die Gebührenfreiheit oder ähnliche Hilfen, wie sie gelegentlich angewandt werden, bei der Industrieansiedlung geht. In den Beratungen muß eine Lösung gefunden werden, die nicht einseitig die Lasten den Gemeinden und ihren Bürgern aufbürdet, sondern die Stellung der jeweiligen Gemeinde gegenüber der Industrie durch einheitliche Regelungen verbessert und erleichtert.
    Einmal kann die von der Bundesregierung auch schon in den Erläuterungen zum Gesetz abgegebene Willensbekundung, die finanziellen Vorteile, die sich aus der Überwälzung. der Kosten von Umweltbelastungen auf die Allgemeinheit ergeben werden, durch Abgaben auszugleichen, ein denkbarer Weg sein. Wir werden in den Beratungen gerade diesen Vorschlag zu prüfen haben. Sicherlich muß aber auch in die Überlegungen einbezogen werden, ob nicht eine bundes- oder ländereinheitliche Gebührenordnung für die Abfallbeseitigung eine ebenfalls denkbare Lösung wäre.
    In der Gesetzesvorlage wird ein Problem nicht ausdrücklich angesprochen, das in Zukunft zunehmend Bedeutung gewinnen wird. Ich denke an die Verwertung und Beseitigung von Autowracks. Hier werden die Beratungen in den Ausschüssen Klarheit schaffen müssen, inwieweit durch gezielte, über die Vorlage hinausgehende Regelungen die in Zukunft zu erwartenden Probleme ausgeräumt werden können. Die bekannten Entwicklungen in Amerika verpflichten den Gesetzgeber, sich nicht nur an den Gegebenheiten von heute, sondern auch an den Notwendigkeiten von morgen zu orientieren. Die Frage drängt sich auf, ob im Preis von Kraftfahrzeugen nicht nur die Produktionskosten und die Gewinnquote zu berücksichtigen sind, sondern auch die Kosten für die notwendige Ausschlachtung und Verschrottung.
    Diese kritischen Anmerkungen zu noch nicht zufriedenstellenden Regelungen der Gesetzesvorlage dürfen nicht darüber hinwegtäuschen, daß der Entwurf ganz erhebliche Verbesserungen gegenüber der bisherigen Rechtslage enthält. So wird das Gesetz helfen, die Abfallbeseitigung aus der gelegentlich zu verzeichnenden Improvisation bei den Gemeinden herauszulösen, um zu planvollen und großräumigen Lösungen zu kommen.
    Begrüßt werden muß auch, daß der Entwurf die Anregungen des Bundesrates aufgenommen hat und jetzt Maßnahmen gegen sogenannte Einwegverpackungen oder Einwegbehältnisse vorsieht, wenngleich hier der Weg einer Ermächtigung für die Bundesregierung gegangen werden soll. Immerhin hat diese Ermächtigung schon eine ganz erhebliche Warnfunktion gegenüber Industrie und Handel, die sich dadurch veranlaßt sehen werden, umweltfreundlichere, die Abfallbeseitigung nicht so stark belastende Verpackungsmaterialien zu entwickeln und auch auf den Markt zu bringen.
    Mit Recht hat die Bundesregierung darauf verwiesen, daß auch die schon heute gegebenen Möglichkeiten der Gewerbeordnung, bei der Genehmigung neuer oder der Veränderung bestehender Anlagen Auflagen zur schadlosen Beseitigung der im Betrieb anfallenden Abfallstoffe zu erteilen, genutzt werden können. In der Tat sollte der Gesetzgeber sich nicht zu vorschnellen Verboten ver-



    Müller (Mülheim)

    leiten lassen, wenn er mit anderen, milderen Mitteln, auch dem der Aufklärung, die Einsicht in die Notwendigkeit umweltfreundlichen Verhaltens bei der Industrie, dem Handel und nicht zuletzt bei dem Verbraucher fördern kann.

    (Beifall bei den Regierungsparteien und bei der CDU/CSU.)

    Meine Damen und Herren, in der erregten Diskussion der letzten Monate ist häufig der Vorwurf erhoben worden, daß sich die Bundesrepublik als eine Art Müllsammelplatz oder Müllkippe für unsere Nachbarn anbiete. Darüber hat dankenswerterweise auch der Herr Innenminister bereits gesprochen. Es ist zu begrüßen, daß der Entwurf der Bundesregierung die Anregung des Bundesrates berücksichtigt, durch ein Genehmigungsverfahren beim grenzüberschreitenden Verkehr mit Abfällen einen besseren Schutz der Interessen der Bevölkerung der Bundesrepublik zu erreichen.
    Schon heute, vor Beginn der eigentlichen intensiven Beratungen des Abfallbeseitigungsgesetzes in den Ausschüssen, zeichnet sich ab, daß die interessierte und betroffene Öffentlichkeit starken Anteil an den beabsichtigten Regelungen nimmt. In diesem Zusammenhang darf von dieser Stelle aus versichert werden, daß insbesondere in den von dem Fachausschuß durchzuführenden Anhörverfahren alle wesentlichen Argumente abgewogen und nach Möglichkeit auch berücksichtigt werden. Die Erfahrungen beim Benzinbleigesetz haben bestätigt, daß dies notwendig und auch möglich ist.
    Abschließend darf ich der Bundesregierung für ihren Gesetzentwurf danken und für die sozialdemokratische Bundestagsfraktion zusichern, daß wir in gründlicher, aber auch zugleich zügiger Beratung helfen wollen, ein wirksames Gesetz über die Abfallbeseitigung so schnell wie möglich in Kraft treten zu lassen.

    (Beifall bei der SPD.)