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    Deutscher Bundestag 134. Sitzung Bonn, Mittwoch, den 22. September 1971 Inhalt: Nachrufe auf den Ministerpräsidenten a. D. Dr. Maier und den Abg. Dr. Pohle . . . 7805 A Eintritt der Abg. Dr. Wittmann (München) und Frau Berger in den Bundestag . . 7806 A Glückwünsche zu den Geburtstagen der Abg. Ruf, Bittelmann, Brünen, Kohlberger, Dr. Hauser (Sasbach), Dr. Koch, Dr. Dr. h. c. Bechert (Gau-Algesheim) und Dr. Burgbacher 7806 B Ergänzung der Tagesordnung 7806 B Absetzung des Punktes 16 von der Tagesordnung 7806 C Überweisung von Vorlagen an Ausschüsse 7806 D Überweisung der Zusammenstellungen der über- und außerplanmäßigen Haushaltsausgaben im 4. Vierteljahr des Haushaltsjahres 1970 und im 1. und 2. Vierteljahr des Haushaltsjahres 1971 sowie der Vorlagen betr. Zustimmungen zur Leistung von überplanmäßigen Haushaltsausgaben an den Haushaltsausschuß 7807 A Amtliche Mitteilungen 7807 C Einführung eines neuen Rhythmus für die Plenarsitzungen 7812 D Entwurf eines Gesetzes über Hilfe für Opfer von Straftaten (CDU/CSU) (Drucksache VI/2420) — Erste Beratung —Frau Geisendörfer (CDU/CSU) . . . 7812 D Jahn, Bundesminister . . 7814 C, 7820 B Dürr (SPD) 7816 A Frau Dr. Diemer-Nicolaus (FDP) . 7817 D Vogel (CDU/CSU) 7819 B Abwicklung der Tagesordnung und Einsatz der Abstimmungsanlage 7820 C Entwurf eines Gesetzes zur Änderung der Gewerbeordnung (Abg. Gewandt, Dr. Frerichs, Pohlmann und Fraktion der CDU/ CSU) (Drucksache VI/2327) — Erste Beratung in Verbindung mit Entwurf eines Gesetzes zur Änderung der Gewerbeordnung (SPD, FDP) (Drucksache VI/2588) — Erste Beratung — Dr. Frerichs (CDU/CSU) . . . . 7821 B Scheu (SPD) 7822 B Kleinert (FDP) 7824 D Antrag betr. Änderung des Adoptionsrechts (SPD, FDP) (Drucksache VI/2367) in Verbindung mit II Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 134. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 22. September 1971 Antrag betr. Neuregelung des Adoptionsrechts (Abg. Rollmann, Dr. Stark [Nürtingen], Dr. Gölter, Dr. Wagner [Trier], Dr. Riedl [München], Vogel und Fraktion der CDU/CSU) (Drucksache VI/2591) Sieglerschmidt (SPD) . . . . . . 7826 A Rollmann (CDU/CSU) . . . . . . 7827 D Jahn, Bundesminister . . . . . . 7829 A Frau Dr. Diemer-Nicolaus (FDP) . . 7830 A Antrag des Bundesministers für Wirtschaft und Finanzen betr. Übertragung der dem Bund bei Erhöhung des Grundkapitals der VEBA-AG zustehenden Bezugsrechte auf die Kreditanstalt für Wiederaufbau und ein Bankenkonsortium (Drucksachen VI/2535, zu VI/2535) . . . . . . . . 7831 B Entwurf eines Gesetzes über die befristete Fortgeltung der Mitbestimmung in bisher den Mitbestimmungsgesetzen unterliegenden Unternehmen (Drucksachen VI/ 1785, zu \1I/1785); Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Arbeit und Sozialordnung (Drucksache VI/2566) — Zweite und dritte Beratung Dr. Kley (CDU/CSU) (Erklärung nach § 59 GO) . . . 7831 D Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Absatzfondsgesetzes (Drucksache VI/2533) — Erste Beratung — . . 7832 B Entwurf eines Gesetzes zur Durchführung der gemeinsamen Marktorganisation (Drucksache VI/2553) — Erste Beratung — 7832 B Entwurf eines Gesetzes über Maßnahmen zur Schaffung einer leistungsfähigen Struktur des Mühlengewerbes (Mühlenstrukturgesetz) (Drucksache VI/2554) — Erste Beratung — . . . . . . . . . 7832 B Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Marktstrukturgesetzes (CDU/CSU) . (Drucksache VI/2508) — Erste Beratung — 7832 B Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Bürgerlichen Gesetzbuches und anderer Gesetze (Bundesrat) (Drucksache VI/2250) — Erste Beratung — . . . . . . . . 7832 B Entwurf eines Gesetzes zu dem Übereinkommen vom 15. März 1960 zur Vereinheitlichung einzelner Regeln über den Zusammenstoß von Binnenschiffen sowie zur Änderung des Binnenschiffahrtsgesetzes und des Flößereigesetzes (Drucksache VI/2432) — Erste Beratung — . . 7832 C Entwurf eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 28. Mai 1969 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Türkei zur Änderung des Abkommens vom 30. April 1964 über Soziale Sicherheit (Drucksache VI/2430) - Erste Beratung — . . . . . . . . . . . . 7832 C Entwurf eines Gesetzes zu dem Protokoll vom 7. Dezember 1953 zur Änderung des Übereinkommens vom 25. September 1926 über die Sklaverei (Drucksache VI/2433) — Erste Beratung — . . . . . 7832 C Entwurf eines Gesetzes zu dem Protokoll vom 4. Mai 1949 zur Änderung des Internationalen Übereinkommens zur Gewährung wirksamen Schutzes gegen den Mädchenhandel und zur Änderung des Internationalen Übereinkommens zur Bekämpfung des Mädchenhandels sowie zu dem Protokoll vom 12. November 1947 zur Änderung der Übereinkunft zur Unterdrückung des Frauen- und Kinderhandels und des Übereinkommens zur Unterdrückung des Handels mit volljährigen Frauen (Drucksache VI/2440) — Erste Beratung — 7832 C Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (Drucksache VI/2520) —Erste Beratung — . . . . . . . . . 7832 D Entwurf eines Gesetzes zur Durchführung internationaler Abkommen sowie von Verordnungen, Entscheidungen und Richtlinien des Rates und der Kommission der Europäischen Gemeinschaften auf dem Gebiet des grenzüberschreitenden Güterkraftverkehrs (Drucksache VI/2521) — Erste Beratung — . . . . . . . . 7832 D Entwurf eines Gesetzes über die Durchführung einer Repräsentativstatistik auf dem Gebiete des Wohnungswesens und des Städtebaus (Wohnungsstichprobengesetz 1972) (Drucksache VI/2543) Erste Beratung — 7832 D Entwurf eines Gesetzes zur Ergänzung des Dritten Gesetzes zur Änderung des Milch- und Fettgesetzes (Drucksache VI/2546) —Erste Beratung — . . . . . . . . . 7833 A Antrag des Bundesministers für Wirtschaft und Finanzen betr. Veräußerung des Pionierwasserübungsplatzes Bützfleth an das Land Niedersachsen (Drucksache VI/2548) 7833 D Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 134. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 22. September 1971 III über den Vorschlag der EG-Kommission für eine Verordnung (EWG) des Rates zur Festsetzung des Schwellenpreises für Getreide für das Wirtschaftsjahr 1971/ 1972 (Drucksachen VI/2227, VI/2552) . . 7833 D Entwurf eines ... Gesetzes zur Änderung des Grundgesetzes (Art. 74 GG — Abfallbeseitigung) (Drucksache VI/2249) — Erste Beratung — in Verbindung mit Entwurf eines Gesetzes über die Beseitigung von Abfallstoffen (Abfallbeseitigungsgesetz) (Drucksache VI/2401) — Erste Beratung — Genscher, Bundesminister . . . . 7834 B Dr. Gruhl (CDU/CSU) . . . . . . 7836 A Müller (Mülheim) (SPD) . . . . . 7837 D von Thadden (CDU/CSU) . . . . 7839 B Kleinert (FDP) . . . . . . . . 7840 B Dr. Giulini (CDU/CSU) . . . . . 7841 A Konrad (SPD) . . . . . . . . . 7841 D Fragestunde (Drucksache VI/2575) Frage des Abg. Dr. Gölter (CDU/CSU) : Äußerung des Rektors der Bremer Universität über eine CDU-Regierung in Bremen Dr. von Dohnanyi, Parlamentarischer Staatssekretär . . . . . . . . 7843 B Frage des Abg. Dr. Gölter (CDU/CSU) : Berufung des Berliner Politologen Gottschalch an die Universität Bremen Dr. von Dohnanyi, Parlamentarischer Staatssekretär . . . . . . . . 7843 C Fragen des Abg. Gewandt (CDU/CSU) : Pressemitteilungen und Tagesnachrichten des Bundesministers für Wirtschaft und Finanzen — Öffentlichkeitsarbeit der Bundesregierung Rosenthal, Parlamentarischer Staatssekretär . . . 7843 D, 7844 A, B Gewandt (CDU/CSU) . 7843 D, 7844 A, B Dr. Schmid, Vizepräsident . . . 7844 B Fragen des Abg. Härzschel (CDU/CSU): Rückgang der Aufträge in den Straßenbaubetrieben Rosenthal, Parlamentarischer Staatssekretär . . 7844 C, D, 7845 A, B Härzschel (CDU/CSU) 7844 C, D, 7845 A, B Frage des Abg. Bay (SPD) : Versprühen von Pflanzenvergiftungsmitteln ohne Warnung Logemann, Parlamentarischer Staatssekretär 7845 C Frage des Abg. Dr. Gruhl (CDU/CSU) : Abschreibungsfähigkeit von Aufwendungen zur Lärmminderung in privaten Wohnungen Hermsdorf, Parlamentarischer Staatssekretär 7846 A Frage des Abg. Niegel (CDU/CSU) : Neuregelung des Systems der Gasölerstattung für die Landwirtschaft Hermsdorf, Parlamentarischer Staatssekretär 7846 A, B Niegel (CDU/CSU) 7846 B Frage des Abg. Bay (SPD) : Großflächige Anwendungen von Pflanzenvergiftungsmitteln speziell durch Forstämter Logemann, Parlamentarischer Staatssekretär 7846 C, D Bay (SPD) . . . . . . . . . 7846 D Frage des Abg. Hansen (SPD) : Abstellen der Kraftfahrzeugmotoren vor geschlossenen Bahnübergängen Börner, Parlamentarischer Staatssekretär . 7847 B, C, D, 7848 A, B Hansen (SPD) . . . . . . . . . 7847 C Dr. Evers (CDU/CSU) 7847 D Dr. Apel (SPD) . . . . . . . 7848 A Schlaga (SPD) 7848 B Fragen des Abg. Dr. Weber (Köln) (SPD) : Verbesserung der finanziellen Verhältnisse der Nahverkehrsunternehmen — Befreiung von der Mineralölsteuer Börner, Parlamentarischer Staatssekretär . . 7848 B, C, D, 7849 A Dr. Weber (Köln) (SPD) . . . . 7848 C, D Vogt (CDU/CSU) 7848 D Fragen des Abg. Dr. Apel (SPD) : Überprüfung der Betriebssicherheit von Kraftfahrzeugen nach Verkehrsunfällen Börner, Parlamentarischer Staatssekretär 7849 B, D Dr. Apel (SPD) 7849 C, D IV Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 134. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 22. September 1971 Fragen des Abg. Dr. Evers (CDU/CSU) : Bekanntgabe der Streckensperrungen der Bundesbahn durch den Rundfunk Börner, Parlamentarischer Staatssekretär . . . . . . 7850 A, B, C Dr. Evers (CDU/CSU) . . . . . 7850 B, C Fragen des Abg. Folger (SPD) : Pressemeldungen über Eisenbahntransporte von Kälbern und Ochsen nach Italien Börner, Parlamentarischer Staatssekretär 7850 D Frage des Abg. Erpenbeck (CDU/CSU) : Vorlage eines Gesetzentwurfs zur Reform des Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetzes Ravens, Parlamentarischer Staatssekretär 7851 B, C Erpenbeck (CDU/CSU) . . . 7851 B, C Frage des Abg. Erpenbeck (CDU/CSU) : Auffassung eines Kommentators des Bundesbaublattes bezüglich der „Neuen Heimat" Ravens, Parlamentarischer Staatssekretär . . . . 7851 D, 7852 A Erpenbeck (CDU/CSU) . 7851 D, 7852 A Nächste Sitzung 7852 C Anlagen Anlage 1 Liste der beurlaubten Abgeordneten . . 7853 A Anlage 2 Stellungnahme des Bundesrates zum Bundesausbildungsförderungsgesetz . . . . 7853 D Anlage 3 Entschließung des Bundesrates zum Finanzanpassungsgesetz . . . . . . . 7853 A Anlage 4 Beschluß des Bundesrates zum Gesetz zur Änderung des Gesetzes über Maßnahmen zur Förderung des deutschen Films 7853 C Anlage 5 Schriftliche Antwort auf die Mündliche Frage des Abg. Dr. Dr. h. c. Bechert (GauAlgesheim) (SPD) betr. Bleigehalt des Grünkohls im Vorharz . . . . . . . 7855 A Anlage 6 Schriftliche Antwort auf die Mündlichen Fragen des Abg. Lenzer (CDU/CSU) betr. gesetzliche Regelungen zur Sicherung von Ansprüchen aus sog. Werkspensionen 7855 B Anlage 7 Schriftliche Antwort auf die Mündlichen Fragen des Abg. Maucher (CDU/CSU) betr. Änderung der Verordnung zu § 33 des Bundesversorgungsgesetzes . . . . 7855 D Anlage 8 Schriftliche Antwort auf die Mündlichen Fragen des Abg. Dr. Schneider (Nürnberg) (CDU/CSU) betr. Veräußerung von gebrauchsunfähigen Waffen der Bundeswehr 7856 A Anlage 9 Schriftliche Antwort auf die Mündliche Frage des Abg. Dr. Riedl (München) (CDU/CSU) betr. Befehl des Bundesverteidigungsministeriums über den Flaggengruß zwischen Schiffen der Bundesmarine und der DDR 7856 B Anlage 10 Schriftliche Antwort auf die Mündliche Frage des Abg. Dr. Jungmann (CDU/CSU) betr. Vermittlung des Bundesministers für Jugend, Familie und Gesundheit zwischen den streikenden Ärzten und den öffentlichen Arbeitgebern 7856 D Anlage 11 Schriftliche Antwort auf die Mündliche Frage des Abg. Dr. Jungmann (CDU/CSU) betr. Höhe der an Krankenhausärzte gezahlten Vergütungen . . . . . . . 7857 A Anlage 12 Schriftliche Antwort auf die Mündliche Frage des Abg. Dr. Ahrens (SPD) betr. Gehirnschäden durch Genuß von Haschisch 7857 B Anlage 13 Schriftliche Antwort auf die Mündliche Frage des Abg. Dr. Ahrens (SPD) betr. Todesfälle durch Einnahme ovulationshemmender Mittel . . . . . . . . 3857 C Anlage 14 Schriftliche Antwort auf die Mündlichen Fragen der Abg. Frau Dr. Henze (CDU/ CSU) betr. Stärkung der Erziehungskraft und Erziehungsfähigkeit der Familie . . 7857 D Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 134. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 22. September 1971 V Anlage 15 Schriftliche Antwort auf die Mündliche Frage des Abg. Schmidt (München) (SPD) betr. kostenlose Beförderung von Kindern durch die Bundesbahn 7858 B Anlage 16 Schriftliche Antwort auf die Mündlichen Fragen des Abg. Wienand (SPD) betr. Beschränkung des Flugbetriebs durch eine Flugplatzbenutzungsordnung . . . 7858 C Anlage 17 Schriftliche Antwort auf die Mündliche Frage des Abg. Lemmrich (CDU/CSU) betr. Zustimmung des Bundesverkehrsministers zu den Investitionsplänen der Bundesbahn 7859 A Anlage 18 Schriftliche Antwort auf die Mündliche Frage des Abg. Lemmrich (CDU/CSU) betr. Prioritäten im Investitionsbereich der Bundesbahn 7859 B Anlage 19 Schriftliche Antwort auf die Mündliche Frage des Abg. Seefeld (SPD) betr. Lösung des Notrufproblems für die einbahnigen Bundesstraßen 7859 B Anlage 20 Schriftliche Antwort auf die Mündliche Frage des Abg. Meister (CDU CSU) betr. Umstellung von zweigleisigen Strecken der Bundesbahn auf eingleisigen Betrieb Unglücksfälle auf diesen Strecken 7859 C Anlage 21 Schriftliche Antwort auf die Mündliche Frage des Abg. Niegel (CDU/CSU) betr. Versorgung der Postämter mit Briefmarken und Gebührenheften 7859 C Anlage 22 Schriftliche Antwort auf die Mündlichen Fragen des Abg. Geisenhofer (CDU/CSU) betr. Härten beim Vollzug des 2. Wohngeldgesetzes für Haushalte mit mehr als acht Familienmitgliedern 7859 D Anlage 23 Ergänzende Schriftliche Antwort zu der Schriftlichen Frage des Abg. Dr. Haack (SPD) betr. Einführung einer Krankenversicherungspflicht für Studierende . . 7860 B Anlage 24 Schriftliche Antwort auf die Zusatzfrage des Abg. Dr. Evers (CDU/CSU) zu seiner Mündlichen Frage betr. Stellungnahme der Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder zu der Zusatzversicherungsangelegenheit Raukopf . . . 7860 C Anlage 25 Schriftliche Antwort auf die Zusatzfrage des Abg. Niegel (CDU/CSU) zu der Mündlichen Frage des Abg. Dr. von Nordenskjöld (CDU/CSU) betr. Einzelbetriebliches Förderungsprogramm 7860 D Anlage 26 Schriftliche Antwort auf die Zusatzfrage des Abg. Vogt (CDU/CSU) zu der Mündlichen Frage des Abg. Wolfram (SPD) betr. Anteil der Waren mit Preisbindung am Warensortiment des Textileinzelhandels 7860 D Anlage 27 Schriftliche Antwort auf die Zusatzfrage des Abg. Gallus (FDP) zu seiner Mündlichen Frage betr. Preispolitik der Hersteller von stickstoffhaltigen Düngemitteln 7861 B Anlage 28 Schriftliche Antwort auf die Zusatzfrage des Abg. von Bockelberg (CDU CSU) zu seiner Mündlichen Frage betr. Nachweispflicht für den Verbleib von Altöl . . . 7861 D Anlage 29 Schriftliche Antwort auf die Zusatzfrage des Abg. Susset (CDU/CSU) zu der Mündlichen Frage des Abg. Marquardt (SPD) betr. kostenbewußtes Düngen . . 7862 B Anlage 30 Schriftliche Antwort auf die Zusatzfrage des Abg. Löffler (SPD) zu der Mündlichen Frage des Abg. Marquardt (SPD) betr. Verteuerung von Stickstoffdüngemitteln 7862 C Anlage 31 Schriftliche Antwort auf die Zusatzfrage des Abg. Dr. Schmude (SPD) zu seiner Mündlichen Frage betr. Ausgaben der öffentlichen Hand für innerstädtische Fahrbahnen sowie Verkehrsanlagen und Benutzung der öffentlichen Straßen durch den Kraftfahrzeugverkehr 7862 D Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 134. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 22. September 1971 7805 134. Sitzung Bonn, den 22. September 1971 Stenographischer Bericht Beginn: 9.00 Uhr
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    Berichtigung 131. Sitzung, Seiten 7695 und 7696: In der Anlage 2 sind die Zeilen 3 bis 37 der Seite 7696 A und B auf der Seite 7695 C zwischen den Zeilen 23 und 24 einzufügen. Anlage 1 Liste der beurlaubten Abgeordneten Abgeordnete(r) beurlaubt bis einschließlich Dr. Abelein 24. 9. Dr. Achenbach * 24. 9. Adams * 24. 9. Dr. Aigner * 24. 9. Dr. Arndt (Berlin) * 22. 9. Dr. Artzinger * 23. 9. Bewerunge 16. 10. Dr. Dr. h. c. Birrenbach 24. 9. Blumenfeld 30. 9. Borm * 24. 9. Buchstaller 2. 10. Dr. Burgbacher * 22. 9. Corterier 30. 9. Damm 1. 10. van Delden 1. 10. Dr. Dittrich* 24. 9. Dröscher * 24. 9. Frau Eilers 24. 9. Faller * 24. 9. Fellermaier * 24. 9. Flämig * 23. 9. Dr. Furler * 24. 9. Gerlach (Emsland) * 24. 9. Dr. Geßner 30. 9. Gierenstein 30. 9. Frau Griesinger 30. 9. Freiherr von und zu Guttenberg 22. 10. Häussler 15. 10. Dr. Hauff 24. 9. Frau Herklotz ** 29. 9. Dr. Jaeger 30. 9. Dr. Jahn (Braunschweig) * 24. 9. Jung 30. 9. Dr. Kempfler 30. 9. Dr. Kiesinger 24. 9. Frau Klee 24. 9. Klinker * 24. 9. Dr. Koch * 24. 9. Krall 30. 9. Kriedemann * 24. 9. Lange * 22. 9. Lautenschlager * 23. 9. Dr. Löhr * 24. 9. Lotze 1. 10. Lücker (München) * 24. 9. Marx (München) 24. 9. Mattick 30. 9. Meister * 24. 9. Memmel * 24. 9. Müller (Aachen-Land) * 24. 9. Dr. Müller-Hermann 23. 9. Neemann 24. 9. Neumann 30. 9. Frau Dr. Orth * 24. 9. Petersen 30. 9. Frau Pieser 1. 10. Pöhler 30. 9. Richarts * 24. 9. Anlagen zum Stenographischen Bericht Abgeordnete(r) beurlaubt bis einschließlich Richter ** 25. 9. Riedel (Frankfurt) * 24. 9. Prinz zu Sayn-Wittgenstein-Hohenstein 24. 9. Frau Schanzenbach 22. 9. Schmidt (Würgendorf) 30. 9. Dr. Schulz (Berlin) 24. 9. Dr. Schulze-Vorberg 1. 10. Schwabe * 24. 9. Dr. Schwörer * 24. 9. Seefeld * 23. 9. Springorum * 23. 9. Dr. Starke (Franken) * 24. 9. Stein (Honrath) 30. 9. Strohmayr 24. 9. Frau Dr. Timm 24. 9. Wendelborn 1. 10. Werner 22. 9. Wolfram * 24. 9. * Für die Teilnahme an Sitzungen des Europäischen Parlaments ** Für die Teilnahme an Ausschußsitzungen der Beratenden Versammlung des Europarates Anlage 2 Der Präsident des Bundesrats Bonn, den 23. Juli 1971 An den Herrn Bundeskanzler Bonn Der Bundesrat hat in seiner 370. Sitzung am 23. Juli 1971 beschlossen, dem vom Deutschen Bundestag am 19. Juli 1971 verabschiedeten Bundesgesetz über individuelle Förderung der Ausbildung (Bundesausbildungsförderungsgesetz) - BAföG - gemäß Artikel 84 Abs. 1 des Grundgesetzes zuzustimmen. Der Bundesrat hat ferner folgende Stellungnahme beschlossen: Die Bundesregierung wird gebeten zu prüfen, ob das Gesetz zu einem möglichst nahen Zeitpunkt auch für die Bereiche, für die es nach § 68 Abs. 2 und 3 noch nicht gelten soll, in Kraft gesetzt werden kann. Das ist insbesondere im Interesse der Chancengleichheit geboten. Koschnick 7854 Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 134. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 22. September 1971 Bonn, den 23. Juli 1971 An den Herrn Präsidenten des Deutschen Bundestages Bonn Vorstehende Abschrift wird auf Ihr Schreiben vom 20. Juli 1971 mit der Bitte um Kenntnisnahme übersandt. Koschnick Anlage 3 Der Präsident des Bundesrates Bonn, den 23. Juli 1971 An den Herrn Bundeskanzler Bonn Der Bundesrat hat in seiner 370. Sitzung am 23. Juli 1971 beschlossen, dem vom Deutschen Bundestag am 19. Juli 1971 verabschiedeten Gesetz zur Anpassung verschiedener Vorschriften über die Finanzbeziehungen zwischen dem Bund und den Ländern an die Neuregelung der Finanzverfassung (Finanzanpassungsgesetz — FAnpG) gemäß Artikel 104 a Abs. 5 und 108 Abs. 2, 4 und 5 des Grundgesetzes zuzustimmen. Außerdem hat der Bundesrat die aus der Anlage ersichtliche Entschließung angenommen. Koschnick Bonn, den 23. Juli 1971 An den Herrn Präsidenten des Deutschen Bundestages Bonn Vorstehende Abschrift wird auf Ihr Schreiben vom 20. Juli 1971 mit der Bitte um Kenntnisnahme übersandt. Koschnick Anlage zum Schreiben des Präsidenten des Bundesrates vom 23. Juli 1971 an den Bundeskanzler Entschließung zum Gesetz zur Anpassung verschiedener Vorschriften über die Finanzbeziehungen zwischen dem Bund und den Ländern an die Neuregelung der Finanzverfassung (Finanzanpassungsgesetz — FAnpG) Der Bundestag hat nunmehr zwar dem Wunsch 'des Bundesrates entsprochen, die geltende Regelung über ,die Erstattung der Verwaltungskosten im Bereich der Lastenausgleichsverwaltung bis 31. Dezember 1973 beizubehalten. Nach wie vor ist jedoch dem Anliegen des Bundesrates nicht entsprochen, ,auch über diesen Termin hinaus die Regelung des § 351 LAG beizubehalten, wonach die Länder und die anderen beteiligten Gebietskörperschaften die bei ihnen anfallenden Verwaltungskosten für die Durchführung des Lastenausgleichs selbst tragen. Der Bundesrat geht bei seiner Zustimmung zu dem Gesetz davon aus, daß die durch die Neuregelung ab 1. Januar 1974 eintretende Entlastung des Bundes in Höhe von rd. 185 Millionen DM jährlich bei der Neufestsetzung der Anteile ran der Umsatzsteuer zugunsten der Länder voll berücksichtigt wird. Anlage 4 Der Präsident des Bundesrates Bonn, den 9. Juli 1971 An den Herrn Bundeskanzler Bonn Der Bundesrat hat in seiner 369. Sitzung am 9. Juli 1971 beschlossen, zu dem vom Deutschen Bundestag am 18. Juni 1971 verabschiedeten Gesetz zur Änderung des Gesetzes über Maßnahmen zur Förderung des deutschen Films einen Antrag gemäß Artikel 77 Abs. 2 des Grundgesetzes nicht zu stellen. Der Bundesrat hat ferner beschlossen, die Bundesregierung zu bitten, unverzüglich in Beratungen mit den Ländern mit dem Ziel einer grundsätzlichen Neuregelung staatlicher Filmförderung einzutreten. Koschnick Bonn, den 9. Juli 1971 An den Herrn Präsidenten des Deutschen Bundestages Bonn Vorstehende Abschrift wird auf Ihr Schreiben vom 18. Juni 1971 mit der Bitte um Kenntnisnahme übersandt, Koschnick Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 134. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 22. September 1971 7855 Anlage 5 Schriftliche Antwort des Staatssekretärs Dr. von Manger-Koenig vom 10. September 1971 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Dr. h. c. Bechert (Gau-Algesheim) (SPD) (Drucksache VI/2575 Frage A 27) : Trifft es zu, daß Analysen des Instituts für Chemische Technologie der Technischen Universität Braunschweig vor kurzem ergeben haben, daß jedes Kilogramm Grünkohl aus der Gegend des Vorharzes einen Bleigehalt von etwa 200 Milligramm hat, und daß dies etwa 10mal soviel ist, wie bei Grünkohl aus anderen niedersächsischen Anbaugebieten gefunden wird? Es trifft zu, daß bei Untersuchungen von Grünkohl, der in der Nähe einer Bleihütte im Harz angebaut wurde, ein Bleigehalt von 212 Milligramm pro Kilogramm des Erzeugnisses — bezogen auf die Trockensubstanz — ermittelt wurde. Es wurden jedoch nur zwei Proben entnommen, von denen die eine Probe den Wert von 212 Milligramm pro Kilogramm, die andere Probe einen Wert von 92 Milligramm pro Kilogramm — bezogen auf die Trockensubstanz — aufwies. Diese beiden Proben können noch nicht als repräsentativ für den Bleigehalt des in diesem Gebiet angebauten Gemüses angesehen werden. Die Untersuchungen wurden nicht vom Institut für Chemische Technologie der Technischen Universität Braunschweig, sondern von dem Institut für Ernährungswissenschaft I der Justus-LiebigHochschule Gießen durchgeführt. Im Rahmen eines Forschungsauftrags wurden von diesem Institut in anderen Gebieten der Bundesrepublik in Grünkohl wesentliche niedrigere Bleigehalte festgestellt. Die ermittelten Wert schwanken zwischen 5,5 und 18 Milligramm Blei pro Kilogramm des Erzeugnisses — berechnet auf die Trockensubstanz. Die Ergebnisse der durchgeführten Untersuchungen sind —wie mir aus dem Institut für Ernährungswissenschaft mitgeteilt wurde — jedoch noch nicht abschließend ausgewertet. Die Untersuchungsergebnisse des Instituts für Ernährungswissenschaft habe ich zum Anlaß genommen, die für die Durchführung des Lebensmittelgesetzes zuständige oberste Landesgesundheitsbehörde in Niedersachsen von diesem Sachverhalt zu unterrichten. Ich habe darum gebeten, in verstärktem Umfang Lebensmittel pflanzlicher Herkunft aus dem fraglichen Anbaugebiet auf ihren Bleigehalt zu untersuchen und dafür Sorge zu tragen, daß Lebensmittel, die wegen eines überhöhten Bleigehalts geeignet sind, die menschliche Gesundheit zu schädigen, nicht in den Verkehr gebracht werden. Anlage 6 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatsekretärs Rohde vom 22. September 1971 auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Lenzer (CDU/CSU) (Drucksache VI/2575 Fragen A 32 und 33) : Welche gesetzlichen Regelungen bestehen, um für die Betroffenen Ansprüche aus sogenannten Werkspensionen zu sichern? Hält die Bundesregierung die gegenwärtigen gesetzlichen Bestimmungen für ausreichend, oder welche Initiativen erwägt sie, um in Notfällen (z. B. Liquidation, Konkurs usw. des Unternehmens) die Ansprüche der Berechtigten zu sichern? Es bestehen gegenwärtig keine besonderen gesetzlichen Regelungen, die Ansprüche aus Werkspensionen sichern. Die Bundesregierung sieht in dieser fehlenden Sicherung einen erheblichen Mangel im System der betrieblichen Altersversorgung. Im Vordergrund der Reform der betrieblichen Altersversorgung steht die Problematik der Verfallbarkeit betrieblicher Versorgungsansprüche bei Arbeitsplatzwechsel sowie die Sicherung der Ansprüche bei Insolvenz des Unternehmens. Die Bundesregierung hat sich bei ihrem Beschluß über die Eckwerte der Steuerreform am 11. Juni 1971 dafür ausgesprochen, daß Pensionsrückstellungen zukünfan bestimmte Bedingungen der Unverfallbarkeit geknüpft werden sollen. Außerdem wurden diese Fragen in der beim Bundesarbeitsministerium bestehenden Sozialpolitischen Gesprächsrunde im Juli eingehend erörtert. Die Teilnehmer dieser Gesprächsrunde waren sich ebenfalls einig in dem Bestreben, daß Ansprüche auf betriebliche Versorgungsleistungen unter bestimmten Voraussetzungen unverfallbar sein sollen. Die Unverfallbarkeit soll über Auflagen in steuerrechtlichen Vorschriften erreicht werden. Ich bin im übrigen gern bereit, Ihnen die Gesprächsunterlagen darüber und das gemeinsame Kommuniqué der Gesprächsrunde zur Verfügung zu stellen. Zur Insolvenzsicherung haben die Teilnehmer der Gesprächsrunde dem Vorschlag der Bundesregierung zugestimmt, daß künftig Anwartschaften und Versorgungsrechte vom wirtschaftlichen Schicksal des einzelnen Unternehmens unabhängig sein und die Möglichkeiten einer praktischen Regelung in einem wissenschaftlichen Gutachten untersucht werden sollen. Der Bundesminister für Arbeit und Sozialordnung hat bereits einen entsprechenden Gutachtensauftrag erteilt. Es ist damit zu rechnen, daß das Gutachten im Frühjahr 1972 vorliegen wird. Anlage 7 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Rohde vom 22. September 1971 auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Maucher (CDU/CSU) (Drucksache VI/2575 Fragen A 34 und 35) : Ist die Bundesregierung bereit, die Verordnung zu § 33 des Bundesversorgungsgesetzes auf Grund des Grundsatzurteils des Bundessozialgerichts, wonach bei Einkommen aus Landwirtschaft, bei denen allgemeine Gütergemeinschaft vereinbart wurde, das Einkommen bei beschädigten Landwirten bei der Berechnung von einkommensabhängigen Leistungen nur zur Hälfte angerechnet wird, zu ändern? Ist die Bundesregierung bereit, im Sinne der Rechtsgleichheit in all den Fällen, in denen weder Widerspruch noch Klage erhoben wurde, eine Regelung zu treffen, daß durch Zugunstenbescheid ein nachträglicher Ausgleich gewährt werden kann? 7856 Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 134. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 22. September 1971 Das von Ihnen angeführte Urteil des 10. Senats des Bundessozialgerichts berührt in der Tat eine sehr schwerwiegende Frage der Berechnung landwirtschaftlicher Einkünfte in der Kriegsopferversorgung. Die in dem Urteil aufgestellten Grundsätze weichen in den Fällen allgemeiner Gütergemeinschaft von der bisherigen Verwaltungspraxis ab. Wegen seiner Auswirkungen — unter Umständen auch auf andere Rechtsgebiete bedarf es einer sehr sorgfältigen Prüfung vor allem im Hinblick auf die Gleichbehandlung aller Versorgungsberechtigten und unter Berücksichtigung von Sinn und Zweck der Ausgleichsrente nach dem Bundesversorgungsgesetz. Diese Prüfung ist in die Wege geleitet, wobei ich darauf hinweisen möchte, daß alle Ressorts, die für die Frage der Bewertung landwirtschaftlicher Einkünfte maßgebend sind, beteiligt werden müssen. Die von Ihnen angeschnittene Frage der Erteilung von Zugunstenbescheiden läßt sich erst nach Abschluß der Prüfung beantworten. Anlage 8 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Berkhan vom 22. September 1971 auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Schneider (Nürnberg) (CDU/CSU) (Drucksache VI/2575 Fragen A 37 und 38) : hält die Bundesregierung die Bestimmungen für die Veräußerung von gebrauchsunfähigen Waffen der Bundeswehr für ausreichend oder für revisionsbedürftig? Wie beurteilt die Bundesregierung Pressemeldungen, wonach Waffen der Bundeswehr, die als gebrauchsunfähig an Schrotthändler verkauft worden waren, von diesen weiter veräußert und von den Erwerbern wieder gebrauchsfähig gemacht worden seien? Die Bundesregierung hält die bestehenden Bestimmungen über die Veräußerung und Demilitarisierung von ausgesonderten Waffen der Bundeswehr für ausreichend. Sie werden laufend auf ihre Wirksamkeit überprüft. Der Bundesregierung ist kein Fall bekannt, wonach demilitarisierte Waffen der Bundeswehr wieder gebrauchsfähig gemacht worden sind. Anlage 9 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Berkhan vom 22. September 1971 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Riedl (München) (CDU/CSU) (Drucksache VI/2575 Frage A 39) : Trifft es zu daß nach einem Befehl des Bundesministeriums der Verteidigung die Schiffe der Bundesmarine ab sofort mit den Schiffen der DDR den Flaggengruß austauschen müssen, und ist die Bundesregierung der Auffassung, deli der zwischen Schiffen unterschiedlicher Nationalität übliche Flaggengruß auf See, der nunmehr auch zwischen Schiften aus den beiden Teilen Deutschlands ausgetauscht werden soll, ein weiteres Zeichen für die völkerrechtliche Anerkennung der DDR durch die Bundesrepublik Deutschland ist? Es ist internationaler Brauch, daß sich in See begegnende Schiffe grüßen. Dabei ist es gleichgültig, ob sie die gleiche Flagge führen oder verschiedenen Nationalitäten angehören. Handelsschiffe grüßen Kriegsschiffe durch „dippen" ihrer Flagge; das Kriegsschiff erwidert den Gruß ebenfalls durch „dippen" mit der eigenen Flagge. Bei Begegnungen von DDR-Handelsschiffen und Schiffen der Bundesmarine wird bereits seit längerem so verfahren. Das Bundesministerium der Verteidigung hat. nunmehr auch die Einschränkungen aufgehoben, die das Grußzeremoniell zwischen Kriegsschiffen der Bundesrepublik und der DDR betrafen. Wie Ihnen sicherlich bekannt ist, grüßen sich Kriegsschiffe — das ist ebenfalls national und international üblich — durch „Front-pfeifen". Herr Kollege Dr. Riedl, ich kann in der Aufhebung dieser Einschränkung wirklich kein „weiteres" Zeichen für die faktische völkerrechtliche Anerkennung der DDR erkennen, wie Sie es in Ihrer Frage haben anklingen lassen; es ist einfach ein international üblicher Brauch, daß sich Schiffe in See grüßen. Die Besatzungen unserer Schiffe haben es im übrigen nie verstanden, warum sie sich anders verhalten mußten als ihre NATO-Partner, die mit DDR-Schiffen schon immer den international üblichen Gruß ausgetauscht haben. Anlage 10 Schriftliche Antwort des Staatssekretärs Dr. von Manger-Koenig vom 22. September 1971 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Jungmann (CDU CSU) ( Drucksache VI/2575 Frage A 42) : Sind Pressemeldungen (z. B. Generalanzeiger Bonn vom 2. September 1971) richtig, wonach der Bundesminister für Jugend, Familie und Gesundheit sich bereit erklärt hat, zwischen den streikenden Krankenhausärzten des Marburger Bundes und den öffentlichen Arbeitgebern zu vermitteln? Eine Presseverlautbarung aus den Bundesministerium für Jugend, Familie und Gesundheit zu den bevorstehenden Tarfiverhandlungen über eine Verbesserung der Arbeitsbedingungen der angestellten Ärzte im öffentlichen Dienst hatte folgenden Wortlaut: „Es wäre zu bedauern, wenn bei den Tarifgesprächen keine Einigung erzielt werden könnte. Denn ein Streik würde immer zu Lasten der Patienten gehen. Deshalb würde ich eine erfolgreiche Lösung des Konflikts begrüßen." Diese Presseverlautbarung wurde in der Illustrierten Quick in Nr. 37/71 abgedruckt und vorn Generalanzeiger übernommen. Beiden Meldungen ist nicht zu entnehmen, daß ich mich angeboten hätte, zwischen den streikenden Kran- Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 134. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 22. September 1971 7857 kenhausärzten des Marburger Bundes und den öffentlichen Arbeitgebern zu vermitteln. Inzwischen haben die Tarifpartner bekanntlich Verhandlungen für den 14. Oktober 1971 in München vereinbart. Anlage 11 Schriftliche Antwort des Staatssekretärs Dr. von Manger-Koenig vom 22. September 1971 ,auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Jungmann (CDU/CSU) ( Drucksache VI/2575 Frage A 43) : Ist es richtig, daß die in einem Artikel in der Welt vom 2. September 1971 (Albert Müller: „Sollen Oberärzte soviel verdienen wie Staatssekretäre?") behaupteten Vergütungen an Krankenhausärzte mit Zustimmung der Tarifgemeinschaft deutscher Länder gezahlt werden? Die Angaben über die derzeitigen Einkommen von Krankenhausärzten in der „Welt" vom 2. September 1971 beruhen auf einer Erhebung der Deutschen Krankenhausgesellschaft in einem städtischen Krankenhausbereich. Anhaltspunkte für Zweifel daran, daß die angegebenen Jahreseinkommen in Übereinstimmung mit den tarifvertraglichen Vorschriften erzielt wurden, sind auch nach Auffassung der Tarifgemeinschaft deutscher Länder nicht ersichtlich. Anlage 12 Schriftliche Antwort des Staatssekretärs Dr. von Manger-Koenig vom 22. September 1971 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Ahrens (SPD) (Drucksache VI/2575 Frage A 44) : Treffen Pressemeldungen zu, wonach ein mehrmonatiger Genuß von Haschisch zu Gehirnschäden führen kann? Die Pressemeldungen über Gehirnschäden nach dem Genuß von Haschisch ,gehen zurück auf die Untersuchungen des Chefarztes Dr. Ebel des Bielefelder Johanniskrankenhauses. Dr. Ebel hat 100 drogenabhängige Jugendliche, davon 68 Haschisch- und LSD-Konsumenten und 3 reine Haschischkonsumenten untersucht. Nach dem Untersuchungsbericht wurden in einer großen Anzahl von Fällen EEG-Veränderungen im Sinne unspezifischer Allgemeinveränderungen festgestellt, die überwiegend als unmittelbare Drogenschädigung gewertet werden. Ich bin gerne bereit, Ihnen den Wortlaut des veröffentlichten Untersuchungsberichts zuzuleiten. Weitere Untersuchungen über Gehirnschäden nach Haschischgenuß sind mir zur Zeit nicht bekannt. Anlage 13 Schriftliche Antwort des Staatssekretärs Dr. von Manger-Koenig vom 22. September 1971 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Ahrens (SPD) (Drucksache VI/2575 Frage A 45) : Was hält die Bundesregierung von den Berichten schwedischer Wissenschaftler, wonach die Einnahme ovulationshemmender Mittel wiederholt zu Todesfällen geführt hat? An der Nervenklinik der Universität Bonn wurde eine Studie über Hirndurchblutungsstörungen bei jungen Frauen nach Einnahme von Ovulationshemmern durchgeführt und die Ergebnisse in der Deutschen Medizinischen Wochenschrift vom 5. März 1971 veröffentlicht. Danach sind aus wissenschaftlichen Berichten aus verschiedenen Ländern in der Zeit von 1962 bis 1970 insgesamt 154 Fälle von Hirndurchblutungsstörungen bei jungen Frauen nach Einnahme von Ovulationshemmern bekanntgeworden. Unter diesen 154 Fällen befinden sich 4 Todesfälle. In der genannten Veröffentlichung wird ein kausaler Zusammenhang mit der Einnahme von Ovulationshemmern für möglich gehalten. Es ist nicht bekannt, in welchem Verhältnis die Anzahl dieser Fälle zu der Anzahl der Konsumentinnen von Ovulationshemmern steht. Aus diesem Grunde ist es sehr schwierig, daß tatsächliche Risiko der möglichen Schädigung festzustellen. Von fachärztlicher medizinischer Seite und in sorgfältigen ausländischen epidemiologischen Studien wird darauf hingewiesen, daß die Thrombosegefahr während der Schwangerschaft und im Wochenbett größer ist als bei Gebrauch oraler Kontrazeptiva. Anlage 14 Schriftliche Antwort des Staatssekretärs Dr. von Manger-Koenig vom 22. September 1971 auf die Mündlichen Fragen der Abgeordneten Frau Dr. Henze (CDU/CSU) (Drucksache VI/2575 Fragen A 46 und 47) : Welche Verbände waren an den Beratungen, zu denen Anfang August 1970 auf Einladung des Bundesministeriums für Jugend, Familie und Gesundheit „Vertreter von Verbänden, die auf dem Gebiet der Familienbildungsarbeit besondere Erfahrung haben" zusammengetreten waren, um sich insbesondere mit dein Fragenkreis „Stärkung der Erziehungskraft und Erziehungsfähigkeit der Familie" zu befassen und die Ende 1970 abgeschlossen wurden, beteiligt, und wann ist mit der Veröffentlichung der Beratungsergebnisse zu rechnen, nachdem die zusammenfassenden Berichte bereits für Frühsommer 1971 in Aussicht gestellt waren? Hat die Bundesregierung schon konkrete Vorstellungen entwickelt, wie die Erziehungskraft und Erziehungsfähigkeit der Familie gestärkt werden kann? An den Besprechungen über familienpolitische und familienpädagogische Grundsatzfragen, die auf Einladung des Bundesministeriums für Jugend, Familie und Gesundheit seit Februar 1970 mit den auf diesem Gebiet tätigen Verbänden geführt werden, waren Damen und Herren aus 20 Organisationen 7858 Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 134. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 22. September 1971 beteiligt. Eine Liste der teilnehmenden Verbände stelle ich Ihnen gern zur Verfügung. Die dabei erzielten Besprechungsergebnisse wurden schriftlich zusammengefaßt und im Frühjahr 1971 erstmals gemeinsam erörtert. Gegenwärtig wird an der Fertigstellung einer 2. Fassung des Gesamtberichts gearbeitet. Er soll den beteiligten Verbänden voraussichtlich noch im Oktober vorgelegt werden. Die Veröffentlichung ist noch für dieses Jahr vorgesehen. Die Bundesregierung sieht in der Stärkung der Erziehungskraft und Erziehungsfähigkeit der Familie ein wesentliches Ziel ihrer Familienpolitik. Sie hat zu diesem Aufgabengebiet zahlreiche Vorstellungen entwickelt und konkretisiert und diese als Anregungen — etwa in Fachkonferenzen — oder als Beitrag zu Grundsatzdiskussionen — z. B. in den unter Nr. 1 genannten Gesprächen — oder in Veröffentlichungen auch dargelegt. Ich möchte mich an dieser Stelle darauf beschränken, drei mir besonders wesentlich und notwendig erscheinende Voraussetzungen und Aktivitäten zu nennen. 1. Erziehungsverhalten von Eltern ist lernbar und lehrbar. Es ist gesicherte Erkenntnis der Lerntheorien, daß man durch reflektierte Erfahrung mehr und besser lernt als durch rezeptives Zuhören. Wir sind deshalb dabei, neue didaktische Modelle für Elternbildung zu entwickeln. 2. Junge Eltern orientieren sich in ihrem Erziehungsverhalten häufig an ihrer Herkunftsfamilie — oder handeln in Opposition dazu. Jungen Eltern fehlt häufig der kritische Vergleich mit Eltern in vergleichbarer Situation. Sie leben häufig isoliert. Wir sollten deshalb in der Elternbildung und in der frühkindlichen Erziehung die Kooperation von jungen Familien und jungen Eltern besonders fördern. 3. Eltern brauchen häufig Anregung und Beratung, besonders dann, wenn für sie neue und ungewohnte Erziehungssituationen auftreten. Die Bundesregierung ist deshalb daran interessiert, daß die Erziehungsberatungsstellen ausgebaut werden und die pädagogischen Fachkräfte im Elementarbereich auch für Elternbildung und Elternberatung qualifiziert werden. Ich bin 'sicher, daß in den unter Nr. 1 genannten Besprechungsergebnissen weitere detaillierte Vorschläge auch für den Bereich „Stärkung der Erziehungskraft" enthalten sein werden. Anlage 15 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Börner vom 22. September 1971 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Schmidt (München) (SPD) (Drucksache VI/2575 Frage A 48) : Ist die Bundesregierung bereit, im Rahmen ihrer Möglichkeiten auf die Deutsche Bundesbahn dahin gehend Einfluß zu nehmen, daß Kinder künftig kostenlos mit der Deutschen Bundesbahn fahren können oder wenigstens darauf hinzuwirken, daß von der Deutschen Bundesbahn künftig Kinderermäßigungen eingeräumt werden, die erheblich über den jetzigen Ermäßigungssätzen liegen? Die Bundesregierung sieht keine Möglichkeit, auf die Deutsche Bundesbahn im Sinne Ihrer Anregung einzuwirken. Die kostenlose Beförderung von Kindern würde zu erheblichen Einnahmeausfällen führen. Sie können von der Bundesbahn nicht getragen werden. Dabei bitte ich zu bedenken, daß sich eine solche Maßnahme nicht auf die Bundesbahn beschränken ließe, sondern mit entsprechenden Einnahmeausfällen auf alle Verkehrsunternehmen ausgedehnt werden müßte. Das gleiche gilt für eine Erhöhung der Kinderermäßigungen. Im Rahmen einer internationalen Anpassung der Kinderaltersgrenzen prüft die Deutsche Bundesbahn jedoch z. Z. die Möglichkeit, die Altersgrenze für die um die Hälfte ermäßigte Kinderfahrkarte anzuheben. Anlage 16 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Börner vom 22. September 1971 auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Wienand (SPD) (Drucksache VI/2575 Fragen A 49 und 50) : Teilt die Bundesregierung die Auffassung, daß der Halter eines Verkehrslandeplatzes, der dem Flugsportbetrieb dient, befugt ist, zum Schutz der Anlieger vor Lärm in der Flugplatzbenutzungsordnung festzulegen, daß zu bestimmten Ruhezeiten, wie z. B. in der Zeit von 12.30 Uhr bis 14.00 Uhr, der Flugbetrieb unterbleibt, soweit es sich um das Starten von Luftfahrzeugen handelt? Ist die Bundesregierung für den Fall, daß rechtliche Bedenken gegen die Beschränkung des Flugbetriebs durch die Flugplatzbenutzungsordnung bestehen, bereit, durch Änderung der Luftverkehrs-Zulassungs-Ordnung oder durch Änderung anderer luftrechtlicher Vorschriften die Rechtsgrundlagen für zeitliche Beschränkungen des Flugbetriebs bei Sportflugplätzen im Interesse des Lärmschutzes zu schaffen, und wann kann mit einer solchen rechtlichen Regelung gerechnet werden? Die Bundesregierung teilt nicht die Auffassung, daß der Halter eines Verkehrslandeplatzes aus Lärmgründen den Betrieb des Landeplatzes einseitig einschränken kann. Ein Verkehrslandeplatz muß gemäß §§ 6 ff. des Luftverkehrsgesetzes genehmigt werden. Die Genehmigung bezieht sich u. a. auch auf die wesentlichen Kriterien des Betriebsumfanges. Einzelheiten werden in der Benutzungsordnung festgelegt, die ebenfalls genehmigt werden muß. Der Landeplatzhalter wird durch diese Genehmigungen hinsichtlich des Flugplatzbetriebes gebunden und unterliegt insoweit der Betriebspflicht. Eine Änderung luftverkehrsrechtlicher Vorschriften ist nicht erforderlich. Im Falle unabweislicher Notwendigkeit kann die Genehmigungsbehörde nach Abwägung aller Gründe die Betriebsgenehmigung für den Landeplatz entsprechend einschränken. Daneben besteht innerhalb des Rahmens der mit Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 134. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 22. September 1971 7859 der Genehmigung umrissenen Betriebspflicht die Möglichkeit, die Benutzungsordnung des Landeplatzes in engen Grenzen zu modifizieren und durch die Genehmigungsbehörde genehmigen zu lassen; die Beschränkungen in der Benutzungsordung müssen sich jedoch in jedem Fall in den durch die Betriebsgenehmigung festgelegten Betriebsgrenzen halten. Anlage 17 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Börner vom 22. September 1971 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Lemmrich (CDU/CSU) (Drucksache V1/2575 Frage A 56) : Welcher Investitionsplan der Deutschen Bundesbahn fand in den letzten fünf Jahren nicht die Zustimmung des Bundesministers für Verkehr? Alle Investitionspläne der Deutschen Bundesbahn fanden in den letzten 5 Jahren die Zustimmung des Bundesministers für Verkehr. Anlage 18 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Börner vom 22. September 1971 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Lemmrich (CDU/CSU) (Drucksache VI/2575 Frage A 57) : Teilt die Bundesregierung die Auffassung, die Deutsche Bundesbahn habe in den zurückliegenden Jahren falsche Prioritäten im Investitionsbereich gesetzt? Nein, diese Auffassung teilt die Bundesregierung nicht. Anlage 19 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Börner vom 22. September 1971 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Seefeld (SPD) (Drucksache VI/2575 Frage A 62) : Welche konkreten Vorstellungen hat die Bundesregierung zu dem im 1. Fünfjahresplan für den Ausbau der Bundesfernstraßen in den Haushaltsjahren 1971 bis 1975 auf Seite 8 unter Ziffer 4 c angegebenen Plan, daß für die einbahnigen Bundesstraßen das Notrufproblem mit Hilfe von münzfreier Benutzung von Fernsprechanschlüssen und dergleichen gelöst werden soll? Die Deutsche Bundespost hat ein Zusatzgerät entwickelt, das an vorhandene öffentliche Fernsprecher angeschlossen werden kann und einen münzfreien Notruf ermöglicht. Zur Zeit wird geprüft, ob die Umrüstung öffentlicher Fernsprecher an einbahnigen Bundesstraßen für einen münzfreien Notruf unter Einsatz von Bundesmitteln erfolgen kann. Anlage 20 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Börner vom 22. September 1971 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Meister (CDU/CSU) (Drucksache V1/2575 Frage A 63) : Bei wieviel Bundesbahnstrecken wurde in den letzten Jahren das zweite Gleis abgebaut, und wieviel Schwerunglücksfälle ereigneten sich auf eingleisigen Bahnstrecken? In den letzten 5 Jahren wurden im Netz der Deutschen Bundesbahn 19 zweigleisige Teilstrecken mit insgesamt 138 km Länge auf eingleisigen Betrieb umgestellt. In dieser Zeit ereignete sich auf eingleisigen Strecken 1 schweres Eisenbahnunglück und zwar auf der um die Jahrhundertwende eingleisig in Betrieb genommenen Nebenbahn WuppertalRauenthal—Radevormwald. Anlage 21 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Börner vom 22. September 1971 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Niegel (CDU/CSU) (Drucksache VI/2575 Frage A 64) : Waren dem Bundespostministerium und den zuständigen Dienststellen der Deutschen Bundespost die zum 1. September 1971 wirksam gewordene Gebührenerhöhung nicht rechtzeitig bekannt, um die Schalter der Postämter mit genügend notwendigen Briefmarken, Postkarten und neuen Gebührenheften versorgen zu können? Die Gebührenerhöhungen waren rechtzeitig bekannt. Es wurden auch rechtzeitig so viele Briefmarken und Postgebührenhefte hergestellt, daß man damit rechnen konnte, daß sie zum 1. 9. 1971 in ausreichender Menge zur Verfügung standen. Zu Versorgungsschwierigkeiten kam es, weil sich ein alle bisherigen Erfahrungen übersteigender Bedarf an 25 Pf- und 5 Pf-Briefmarken bemerkbar machte. Bei Postkarten mit aufgedruckten Postwertzeichen zu 25 Pf sind keine Versorgungsschwierigkeiten bekanntgeworden. Die Deutsche Bundespost wird die gewonnenen Erfahrungen auswerten und Vorkehrungen treffen, daß derartige Engpässe künftig vermieden werden. Anlage 22 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Ravens vom 22. September 1971 auf die Mündlichen Fragen des 7860 Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 134. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 22. September 1971 Abgeordneten Geisenhofer (CDU/CSU) (Drucksache N/2535 Fragen A 65 und 66) : Ist der Bundesregierung bekannt, daß sich beim Vollzug des 2. Wohngeldgesetzes vom 14. Dezember 1970 ergeben hat, daß für Haushalte mit mehr als acht Familienmitgliedern nach der Anlage 8 zu § 2 des Gesetzes nun zum Teil erheblich weniger Wohngeld zu gewähren ist (bis zu 200 DM monatlich weniger) als bei gleichhohen Bruttoeinkommen und Mieten oder Belastungen nach dem 1. Wohngeldgesetz zu gewähren war, und erkennt die Bundesregierung in der genannten Anlage 8 einen Fehler, auf dem diese nichtgewollten Härten beruhen, und ist sie bereit, umgehend den Entwurf einer Novelle zum 2. Wohngeldgesetz vorzulegen, mit der diese Härten beseitigt werden? Liegen für die in den Anlagen zu § 2 des 2. Wohngeldgesetzes niedergelegten Beträge, die sich auf Grund des 1. Wohngeldgesetzes ergebenden Vergleichswerte vor, und ist die Bundesregierung bereit, diese Vergleichswerte zu veröffentlichen, damit die Länder und die Öffentlichkeit die Leitlinien für die Aufbesserung der Wohngeldleistungen im 2. Wohngeldgesetz im einzelnen überprüfen können? Meine Antwort auf den ersten Teil Ihrer Frage lautet: Ja. Auf den zweiten Teil Ihrer Frage lautet meine Antwort: Nein. Nachdem die Koalitionsfraktionen am 21. dieses Monats eine Novelle zum Zweiten Wohngeldgesetz vorgelegt haben, die die von Ihnen angesprochenen Härten auch nach unserer Auffassung beseitigt, beabsichtigt die Bundesregierung nicht, eine eigene Novelle vorzulegen. Die Wohngeldbeträge für die Tabellen in den Anlagen 1 bis 8 des Zweiten Wohngeldgesetzes sind mit Hilfe elektronischer Rechenanlagen ermittelt worden. In der Entwicklungsphase sind umfangreiche Testläufe durchgeführt worden, die u. a. auch zum Ziele hatten, die jeweiligen Ergebnisse mit den entsprechenden Werten nach den Bestimmungen des Ersten Wohngeldgesetzes zu vergleichen. Das hierbei angefallene Material eignet sich jedoch nach Art und Umfang nicht für eine Veröffentlichung. Interessierten Mitgliedern der gesetzgebenden Organe steht es aber in meinem Hause zur Einsichtnahme gerne zur Verfügung. Anlage 23 Ergänzende Schriftliche Antwort des Staatssekretärs Dr. Ehrenberg vom 15. Juli 1971 zu der Schriftlichen Frage des Abgeordneten Dr. Haack (SPD) *) : Unterhaltsberechtigte Studenten sind im Rahmen der Familienhilfe (§ 205 RVO) in den Schutz der gesetzlichen Krankenversicherung einbezogen, wenn ein ihnen zum Unterhalt verpflichteter Elternteil versichert ist. Dieser Versicherungsschutz über den versicherten Elternteil endet, wenn der Student eine in der Satzung der jeweiligen Krankenkasse festgesetzte Altersgrenze überschreitet. Um allen Studenten einen umfassenden Krankenversicherungsschutz zu gewähren, beabsichtigt die Bundesregierung, bei nächster Gelegenheit einen Gesetzentwurf vorzulegen, der die Einführung einer Krankenversicherungspflicht für Studierende während ihres Studiums vorsieht. *) Siehe 124. Sitzung Seite 7194 A Anlage 24 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Hermsdorf vom 3. August 1971 auf die Zusatzfrage des Abgeordneten Dr. Evers (CDU/CSU) zu seiner Mündlichen Frage *) Die Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder (VBL) hat zu der von Ihnen geschilderten Zusatzversicherungsangelegenheit Raukopf mit Schreiben vom 27. Juli 1971 — VL — L II 521 891 — Stellung genommen. Eine Durchschrift dieses Schreibens ist Ihnen mit der Bitte um Kenntnisnahme übersandt worden. Daraus bitte ich zu entnehmen, daß ich die Anstalt auf die Mängel ihres Vorgehens nachdrücklich hingewiesen habe. In der Sache selbst ist die VBL nach Überprüfung der Angelegenheit zwar nach wie vor der Meinung, daß die Bereicherung ides Rentenempfängers um die überhobenen Anstaltsbezüge in Höhe von 624,40 DM nicht weggefallen sei; sie hat sich aber doch wegen der besonderen Verhältnisse des Falles dazu entschieden, auf eine Rückforderung des überhobenen Betrages zu verzichten. Ich freue mich, daß die Anstalt damit Ihrem Anliegen entsprochen hat und darf die Angelegenheit von Aufsichts wegen als erledigt ansehen. *) Siehe 125. Sitzung Seite 7204 D Anlage 25 Schriftliche Antwort des Staatssekretärs Dr. Griesau vom 7. Juli 1971 auf die Zusatzfrage des Abgeordneten Niegel (CDU/ CSU) zu der Mündlichen Frage des Abgeordneten Dr. von Nordenskjöld (CDU/CSU) *) Im März 1971 wurden den Ländern insgesamt 91 Millionen DM ,an Darlehen und Beihilfen für die Abwicklung von Fällen nach den Richtlinien vom 8. Dezember 1966 zur Verfügung gestellt. In den letzten Tagen konnte ein Kontingent von 50 Millionen DM Beihilfen, 160 Millionen DM Darlehen und 196 Millionen DM zinsverbilligte Kapitalmarktmittel auf die Länder aufgeteilt werden. Diese neuen Mittel werden von den Ländern auch zum Teil für die Abwicklung alter Fälle verwendet. Sie können aber auch ausschließlich für das Einzelbetriebliche Förderungsprogramm verwendet werden. Die vorerwähnten Mittel stehen für 1971 bis 1974 zur Verfügung. Das Einzelbetriebliche Förderungsprogramm kann damit fristgerecht anlaufen. *) Siehe 127. Sitzung Seite 7359 B Anlage 26 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Rosenthal vom 15. Juli 1971 auf die Zusatzfrage des Abgeord- Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 134. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 22. September 1971 7861 neten Vogt (CDU/CSU) zu der Mündlichen Frage des Abgeordneten Wolfram (SPD) *) Amtliche Zahlen über den Anteil der Waren mit Preisbindung am Warensortiment des Textileinzelhandels liegen nicht vor. Nach einer internen Umfrage des Bundesverbandes des Deutschen Textileinzelhandels e. V. beträgt der Anteil der preisgebundenen Waren am Umsatz etwa 5% und der Anteil der preisgebundenen und preisempfohlenen Waren zusammen etwa 10 %. Wie uns der Verband auf erneutes Befragen ergänzend mitteilt, lag bei dieser Umfrage das Schwergewicht bei der Oberbekleidung. Berücksichtige man auch die Geschäfte mit Wäsche, Mieder, Bett- und Haushaltsware, Teppichen, Modewaren und sonstigen Artikeln, so verschiebe sich dieser Anteil etwas nach oben. Der Ifo-Schnelldienst Nr. 35 vom 31. August 1970 weist für Textilien und Bekleidung für das Jahr 1969 einen Anteil von 9 % für preisgebundene Waren und von 7 % für preisempfohlene Waren vom Gesamtumsatz aus. Die entsprechenden Zahlen des Jahres 1961 beliefen sich auf 11 bzw. 6 % vom Umsatz, so daß bei den preisgebundenen Artikeln ein leichter Abfall und bei den preisempfohlenen Artikeln ein leichter Anstieg zu verzeichnen ist. Ich bedauere es selbst, daß uns ganz zuverlässige amtliche Erhebungen hierfür nicht zur Verfügung stehen. Trotzdem hoffe ich, mit diesen Angaben Ihre Frage beantwortet zu haben. *) Siehe 130. Sitzung Seite 7541 C Anlage 27 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Rosenthal vom 19. Juli 1971 auf die Zusatzfrage des Abgeordneten Gallus (FDP) zu seiner Mündlichen Frage*) Das Bundesministerium für Wirtschaft und Finanzen hat in mehreren Gesprächen mit den Herstellern von stickstoffhaltigen Düngemitteln deren Preispolitik für das Düngejahr 1971/72 erörtert. Dabei erklärten die Hersteller zunächst, daß sie ihre Überlegungen hinsichtlich der Rabattgewährung an den Handel noch nicht abgeschlossen hätten. Es ist zwar richtig, daß in der Stickstoffdüngemittelindustrie Pläne erörtert worden sind, durch eine „Wohlverhaltensprämie" oder „Keuschheitsrabatt-Regelung" solche Abnehmer zu begünstigen, die auf Importe aus dem Ostblock verzichten. Diese Pläne sind aber nicht weiter verfolgt worden. Vielmehr teilten auf erneute Befragung am 3. Juli 1971 die Badische Anilin- und Soda-Fabrik AG, die Farbwerke Hoechst AG und die Ruhrstickstoff AG dem Bundesministerium für Wirtschaft und Finanzen mit, daß eine Koppelung zwischen Rabattgewährung an den Handel und den Ostimporten, die eine Beschränkung dieser Importe zum Ziele habe, nicht vorgenommen werde. *) Siehe 130. Sitzung Seite 7542 C und 7543 B Unabhängig davon untersucht gegenwärtig das Bundeskartellamt eingehend den Markt für stickstoffhaltige Düngemittel. Sollten sich dabei entgegegen der Darstellung der Hersteller Anhaltspunkte für die Praktizierung eines Rabattsystems ergeben, das die Importe einschränkt, so wird das Kartellamt dagegen vorgehen. Der Bundesregierung sind keine Fälle bekannt, in denen die Preisvorteile ausländischer Düngemittel deshalb nicht an den deutschen Verbraucher weitergegeben werden, weil der Dünger lose eingeführt, im Inland abgepackt und als deutsche Ware weiterverkauft wird. Allerdings besteht nach § 4 Abs. 1 des Gesetzes über den Verkehr mit Düngemitteln vom 14. August 1962 (BGBl. I S. 558) die Verpflichtung, bei einer gewerbsmäßigen Veräußerung dem Erwerber u. a. den Namen oder die Firma und die Anschrift des Herstellers oder des Vertriebsunternehmens anzugeben. Dieser Vorschrift wird vielfach dadurch entsprochen, daß der ausländische Dünger in Säcken verkauft wird, auf denen in deutscher Sprache der Name des deutschen Händlers angegeben wird. Dadurch kann u. U. bei einzelnen Verbrauchern der Eindruck entstanden sein, daß er in Deutschland hergestellten Dünger gekauft hat, obwohl es sich um Importware handelte. Die Verbraucherpreise dieses so abgepackten ausländischen Düngers dürften nach Kenntnis der Bundesregierung unter den Preisen der deutschen Düngemittel liegen; ob die Preisdifferenz voll weitergegeben wird, ist jedoch nicht bekannt. Anlage 28 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Rosenthal vom 18. Juli 1971 auf die Zusatzfrage des Abgeordneten von Bockelberg (CDU/CSU) zu seiner Mündlichen Frage *) Neuere Untersuchungen kommen zu dem Ergebnis, daß von den rd. 550 000 t Altöl, die jährlich anfallen, etwa 90 000 t auf eine uns nicht bekannte Weise beseitigt werden, d. h. möglicherweise in den Boden und die Gewässer gelangen. Darunter befindet sich eine Menge von 18 000 t Schmieröl. Diese Menge stammt überwiegend aus Betrieben der Landwirtschaft (Traktoren) und der Bauwirtschaft, zum Teil auch aus dem Bereich des Straßenverkehrs. Der Bereich des Straßenverkehrs könnte sicher besser kontrolliert werden, wenn der Verkauf von Motorenschmieröl und der Ölwechsel außerhalb von Tankstellen und Kfz.-Werkstätten untersagt werden würden. Demgegenüber blieben die beiden anderen Bereiche von derartigen Maßnahmen weitgehend ausgenommen; hier werden die Ölwechsel, etwa für Traktoren oder Baumaschinen, nicht selten „vor Ort" durchgeführt. *) Siehe 130. Sitzung Seite 7546 A 7862 Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 134. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 22. September 1971 Unter diesen Umständen wird es wenig zweckvoll sein, die rechtlichen Möglichkeiten einer Reglementierung im Absatzbereich zu prüfen. Vielmehr hoffen wir, manche Mißstände auf andere Weise zu beseitigen: Die Bundesregierung beabsichtigt, am 1. Januar 1972 eine allgemeine Nachweispflicht für den Verbleib von Altöl in Kraft zu setzen. Jeder Altölbesitzer, der seine Altöle nicht von den zugelassenen Sammelstellen abholen läßt, muß dann ein Altöl-Nachweisbuch führen, das von den Überwachungsbehörden der Länder kontrolliert wird. Insgesamt gesehen, bin ich für die weitere Entwicklung nicht zu sehr pessimistisch. Die in der Fragestunde wie auch die in diesem Schreiben genannten Mengen beziehen sich auf das Jahr 1969. In jenem Jahre wurden, bedingt durch die Anlaufschwierigkeiten des Altölgesetzes, nur 7 000 t Altöl verbrannt. Bereits im Jahre 1970 stieg die verbrannte Menge auf 36 000 t. Im Bereich der Altölregenerierung, in dem jährlich rund 190 000 t Altöl schadlos beseitigt werden, ist der Zuwachs bei weitem nicht so stark wie im Bereich der Verbrennung. Wenn die günstige Tendenz im Verbrennungsbereich weiter anhält und wenn zusätzlich die Nachweispflicht den gewünschten Erfolg hat, dürften Ihre und meine Sorgen in absehbarer Zeit beseitigt sein. Nicht zuletzt erwarte ich von der Arbeit der neugebildeten Altöl-Kontrollbehörden der Landesregierungen eine wesentliche Unterstützung. Auch die Gemeinden schalten sich wirksam ein. Beispielsweise hat die Stadtverwaltung Bonn an drei Stellen des Stadtgebietes öffentliche Sammelstellen eingerichtet. Jedermann kann hier Altöl kostenlos abgeben: dies gilt besonders für Autofahrer, die den Ölwechsel selbst durchführen. Anlage 29 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Rosenthal vom 14. Juli 1971 auf die Zusatzfrage des Abgeordneten Susset (CDU/CSU) zu der Mündlichen Frage des Abgeordneten Marquardt (SPD) *) Das in dieser Frage federführende Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten hat bereits im 3. Mai 1971 in seinem Informationsdienst unter dem Titel „Kostenbewußtes Düngen" einen Artikel von Staatssekretär Logemann veröffentlicht. Dieser Artikel hat in der Landwirtschaft starke Beachtung gefunden. Darüber hinaus ist vorgesehen, daß der „Land- und Hauswirtschaftliche Auswertungs- und Informationsdienst" in Bad Godesberg (AID) eine Broschüre herausgibt, in der Fachleute den Begriff des kostenbewußten Düngens näher erläutern und hierfür geeignete Maßnahmen empfehlen. *) Siehe 130. Sitzung Seite 7546 B Anlage 30 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Rosenthal vom 15. Juli 1971 auf die Zusatzfrage des Abgeordneten Löffler (SPD) zu der Mündlichen Frage des Abgeordneten Marquardt (SPD) *) Wenn der niedersächsische Landwirtschaftsminister unter Hinweis auf die Verteuerung von Stickstoffdüngemitteln von einer Mehrbelastung bis zu 20-30 DM/ha spricht, so kann es sich dabei nur um Extremwerte handeln, die in intensiven Sonderkulturen (Gemüsebau usw.) oder in sehr intensiven Zuckerrübenanbaugebieten erreicht werden. Im Durchschnitt der Bundesrepublik dürfte diese Mehrbelastung bei einer möglichen Erhöhung des Verbraucherpreises um durchschnittlich etwa 10 % bei rd. 8 DM/ha liegen. Hierbei ist allerdings zu berücksichtigen, daß die Verhältnisse in der Landwirtschaft sehr differenziert sind. Wie ich bereits in der Fragestunde am 23. Juni 1971 betonte, wird diese Entwicklung u. a. auch von der Wettbewerbslage duf der Handelsstufe und dem Kaufverhalten der landwirtschaftlichen Verbraucher beeinflußt. *) Siehe 130. Sitzung Seite 7546 B Anlage 31 Schriftliche Antwort des Staatssekretärs Dr. Emde vom 13. Juli 1971 auf die Zusatzfrage des Abgeordneten Dr. Schmude (SPD) zu seiner Mündlichen Frage *) Die vom Herrn Parlamentarischen' Staatssekretär Hermsdorf gemachten Angaben über den Straßenbau von Bund, Ländern und Gemeinden enthalten die Ausgaben für innerstädtische Fahrbahnen. Darüber hinaus sind in den Ausgaben eine Fülle von Ausgaben für Verkehrsanlagen enthalten, die dem Kraftfahrzeugverkehr dienen. Sie können davon ausgehen, daß in den Ausgaben für den Straßenbau in der Regel — die Zuordnung wird in den kommunalen Haushaltsplänen teilwiese unterschiedlich gehandhabt — Ausgaben für folgende Zwecke enthalten sind: Brücken, Tunnel; Über- und Unterführungen; Verkehrssicherung, -zeichen, -schilder; Parkplätze, -häuser, Tiefgaragen, teilweise auch Parkuhren; Stadtbahnen, U-Bahnen, Unterpflasterbahnen (teilweise) ; Kanalverlegung. Hierzu ist besonders anzumerken, daß es sich bei Stadtbahnen, U-Bahnen und Unterpflasterbahnen um kommunale Großprojekte handelt, die verschiedene *) Siehe 130. Sitzung Seite 7549 D Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 134. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 22. September 1971 7863 Aufgabenbereiche berühren. Soweit die genannten Verkehrsmittel von kommunalen Verkehrsunternehmen betrieben werden, ist der Aufgabenbereich „Wirtschaftsunternehmen" hauptsächlich angesprochen. Da aber der Bau von Nahverkehrsmitteln zumeist mit Straßenbauausgaben verbunden ist, sind die anteiligen Ausgaben dem Aufgabenbereich „Straßenbau" zuzuordnen. Die Aufteilung und Zuordnung der Gesamtausgaben auf die betroffenen Aufgabenbereiche bereitet Schwierigkeiten und kann deshalb im einzelnen unterschiedlich gehandhabt werden. Zu Ihrer weiteren Frage möchte ich zunächst bemerken, daß die häufig gehörte Forderung nach Nulltarifen für die öffentlichen Nahverkehrsmittel nicht damit begründet werden kann, daß der Kraftfahrzeugverkehr die öffentlichen Straßen ganz oder teilweise unentgeltlich benutzt und daß deshalb auch den übrigen Verkehrsteilnehmern die unentgeltliche Benutzung der öffentlichen Nahverkehrsmittel ermöglicht werden sollte. Es ist allerdings richtig, daß die Benutzung der Straßen in der Bundesrepublik jedermann ohne spezielles Entgelt freisteht. Es trifft jedoch nicht zu, daß damit zugunsten der Besitzer von Kraftfahrzeugen eine einseitig orientierte Schwerpunktsetzung der öffentlichen Leistungsdarbietung zu Lasten anderer öffentlicher Aufgaben und auf Kosten der übrigen Steuerzahler erfolgt. Grundsätzlich ist — wie in der Beantwortung Ihrer mündlichen Anfrage bereits erläutert — das Aufkommen aus der Mineralölsteuer auf Treibstoff und aus der Kraftfahrzeugsteuer als Teil der allgemeinen Deckungsmittel zu betrachten. Beide Steuern tragen in erheblichem Maße zur Finanzierung der öffentlichen Leistungsdarbietung bei, ohne daß es generell möglich wäre anzugeben, welche staatlichen Aufgaben über die genannten Steuern finanziert werden. Nur für den Teil des Aufkommens aus der Mineralölsteuer auf Treibstoff, der gesetzlich für die Straßenbaufinanzierung zweckgebunden ist, kann eine spezielle Zuordnung von Steueraufkommen und staatlicher Aufgabenerfüllung vorgenommen werden; insoweit wird der Kraftfahrzeugverkehr unmittelbar zu dem durch ihn bedingten Teil der Straßenbaulasten der öffentlichen Hand herangezogen. Trotzdem gilt, daß das für den Straßenbau zweckgebundene Aufkommen aus der Mineralölsteuer als eine Art Zwangsabgabe anzusehen ist, die mit dem Betrieb eines Kraftfahrzeuges verbunden ist, nicht aber als Gebühr, als spezielles Entgelt also für eine öffentliche Leistung. Eine solche Gebühr wird hingegen für die Benutzung der öffentlichen Nahverkehrsmittel erhoben. Aus verkehrs- und vor allem auch sozialpolitischen Gründen kann diese Gebühr nicht kostendeckend sein; der Betrieb der öffentlichen Nahverkehrsmittel bedarf deshalb in erheblichem Maße öffentlicher Zuschüsse. Trotzdem ist der Anteil der Einnahmen aus Gebühren im Aufgabenbereich „Wirtschaftsunternehmen", der auch die kommunalen Verkehrsbetriebe umfaßt, hoch. Der Einnahmeausfall, der sich aus der Einführung des Nulltarifs für Nahverkehrsmittel ergeben würde und die daraus folgenden Finanzierungsprobleme für die kommunalen Haushalte sind deshalb das entscheidende Argument gegen die Einführung von Nulltarifen.
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Kai-Uwe von Hassel


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Die Sitzung ist eröffnet.

    (Die Abgeordneten erheben sich.)

    Meine Damen und Herren! Seit unserer letzten Plenarsitzung haben wir von zwei Politikern Abschied nehmen müssen, die ihre Arbeitskraft lange Jahre in den Dienst dieses Hohen Hauses gestellt haben und denen die deutsche Nachkriegspolitik entscheidende Impulse verdankt: Wir trauern um Reinhold Maier und Wolfgang Pohle.
    Dr. Reinhold Maier ist am 19. August 1971 kurz vor der Vollendung seines 82. Lebensjahres in Stuttgart gestorben. Er wurde am 16. Oktober 1889 in Schorndorf geboren. Nach dem ersten Weltkrieg, an dem er als junger Leutnant teilnahm, studierte er Rechtswissenschaften in Tübingen und Grenoble, promovierte in Heidelberg und begann 1920 als Rechtsanwalt in Stuttgart. Schon bald trat er in die Politik ein. Ab 1929 war er Abgeordneter der Deutschen Demokratischen Partei im Württembergischen Landtag, Wirtschaftsminister und Reichsratsbevollmächtigter. Als Mitglied des Reichstages erlebte Reinhold Maier in den Jahren 1932 und 1933 den Niedergang der Weimarer Republik.
    Seine liberalen, in der demokratischen Tradition seiner Heimat fest begründeten Auffassungen waren mit den Zielen der nationalsozialistischen Politik unvereinbar. So nahm Reinhold Maier seinen Beruf als Anwalt wieder auf und suchte im Ausland seine Familie vor den Verfolgungen durch die neuen Machthaber zu schützen.
    Nach 1945 war Reinhold Maier in zahlreichen verantwortlichen Funktionen am Wiederaufbau unermüdlich beteiligt. Von 1945 bis 1953 war er Ministerpräsident des Landes Württemberg-Baden, ab 1951 zugleich Justizminister und Vorsitzender des Ministerrates der drei südwestdeutschen Länder. An der Schaffung des Landes Baden-Württemberg, dessen erster Ministerpräsident er wurde, hatte er entscheidenden Anteil.
    Als Präsident des Bundesrates ist Reinhold Maier 1952 und 1953 an wichtigen Grundsatzentscheidungen über den Weg der deutschen Nachkriegspolitik maßgeblich beteiligt gewesen. In den Jahren 1953 bis 1956 und 1957 bis 1959 war er Mitglied des Deutschen Bundestages, 1957 bis 1960 Vorsitzender der Freien Demokratischen Partei.
    Durch sein unermüdliches Wirken als Ministerpräsident von Baden-Württemberg und als einer der Führer der Freien Demokratischen Partei gehört Reinhold Maier zu den Vätern unseres Staates.
    Seinem Wunsche entsprechend wurde er ohne offizielle Nachrufe von seiner Familie und seinen Vertrauten auf dem Stuttgarter Waldfriedhof zu Grabe getragen.
    Herr Dr. Wolfgang Pohle starb im Alter von 67 Jahren am 27. August 1971 in einer Münchener Klinik an den Folgen eines Herzinfarktes, den er während einer Autofahrt von seinem Kuraufenthalt in Bad Wiessee nach München erlitten hatte.
    Pohle wurde am 28. November 1903 in Erfurt geboren. Nach einem juristischen und volkswirtschaftlichen Studium kam er 1929 — mit 26 Jahren — ins Ruhrgebiet und war bis 1939 in der Geschäftsführung des Vereins für bergbauliche Interessen und der Bezirksgruppe Steinkohlenbergbau Ruhr in Essen, zuletzt als Chefjustitiar, tätig. Zugleich führte er eine Anwaltspraxis und trat in die Leitung der Mannesmann-Röhrenwerke ein, deren Generalbevollmächtigter er 1945 wurde.
    Nach dem Kriege ist Dr. Pohle zuerst als Verteidiger in den Industrieprozessen von Nürnberg bekanntgeworden. Seine beruflichen Erfolge als Wirtschaftsführer setzte er 1952 als Generalbevollmächtigter und späteres Vorstandsmitglied der Mannesmann AG fort. 1960 wechselte Pohle als Generalbevollmächtigter in die Friedrich Flick KG und als Mitglied der Geschäftsführung in die Verwaltungsgesellschaft für Steinkohlenbergbau und Hüttenbetriebe. Seit 1965 war er persönlich haftender geschäftsführender Gesellschafter der Friedrich Flick KG.
    Dem Deutschen Bundestag gehörte Dr. Wolfgang Pohle während der 2. Legislaturperiode von 1953 bis 1957 als Mitglied der rheinischen CDU an und wieder seit 1965 als Abgeordneter der CSU. Er verband ausgezeichnete praktische Kenntnisse des Wirtschaftslebens mit einem klaren politischen Engagement, mit dem es sich innerhalb und außerhalb seiner Fraktion auseinanderzusetzen lohnte.
    Seinen Sachverstand konnte Dr. Pohle in verschiedenen Gremien des Parlaments und seiner Partei



    Präsident von Hassel
    unter Beweis stellen: als Mitglied des Finanzausschusses des Bundestages, in dem er wesentlich an der Einführung der Mehrwertsteuer und der Verwirklichung der Finanzreform mitgearbeitet hat, und als Vorsitzender des Arbeitskreises „Haushalt, Steuern und Finanzen" der CDU/CSU-Bundestagsfraktion.
    Das politische Wirken Pohles reicht schon zurück in die „Gründerjahre" der Bundesrepublik und der europäischen Einigungsbestrebungen: Von 1953 bis 1957 gehörte er der Gemeinsamen Versammlung der Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl in Straßburg bzw. Luxemburg an und von 1958 bis 1962 dem Wirtschafts- und Sozialausschuß in Brüssel.
    Ich habe den Familien unserer verstorbenen Kollegen die herzliche Teilnahme des ganzen Hauses ausgesprochen.
    Ich danke Ihnen.
    Meine Damen und Herren, als Nachfolger für den verstorbenen Abgeordneten Dr. Pohle ist am 6. September 1971 der Abgeordnete Dr. Wittmann (München) in den Bundestag eingetreten.
    Als Nachfolgerin für den durch Verzicht am 25. August 1971 ausgeschiedenen Abgeordneten Schmitz (Berlin) ist am 26. August 1971 die Abgeordnete Frau Berger in den Bundestag eingetreten.
    Ich begrüße die neuen Kollegen sehr herzlich und wünsche ihnen eine erfolgreiche Mitarbeit im Deutschen Bundestag.

    (Beifall.)

    In den vergangenen Sommerferien haben eine Reihe Kollegen ihre Geburtstage feiern können:
    am 27. Juli 1971 der Abgeordnete Ruf, der 60 Jahre wurde,
    am 5. August 1971 der Abgeordnete Bittelmann
    — ebenfalls 60 Jahre —,
    am 8. August 1971 der Abgeordnete Brünen
    — 65 Jahre —,
    am 16. August 1971 der Abgeordnete Kohlberger — 60 Jahre —,
    am 18. August 1971 der Abgeordnete Dr. Hauser (Sasbach) — 60 Jahre —,
    am 22. August 1971 der Abgeordnete Dr. Koch
    — 65 Jahre —,
    am 23. August 1971 der Abgeordnete Dr. Dr. h. c. Bechert (Gau-Algesheim) — 70 Jahre — und
    am 1. September 1971 unser Kollege Dr. Burgbacher — 71 Jahre —.
    Ich spreche allen Kollegen zu ihrem Geburtstag die besten Wünsche des Hauses aus.

    (Beifall.)

    Nach einer interfraktionellen Vereinbarung soll die Tagesordnung ergänzt werden um die
    Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Sozialberichts 1971
    — Drucksache VI/2155 —; alsdann um die
    Erste Beratung des von den Abgeordneten Frau Stommel, Dr. Götz, Frau Schroeder (Detmold), Burger, Baier, Vogt, Winkelheide und der Fraktion der CDU/CSU eingebrachten Entwurfs eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Bundeskindergeldgesetzes
    — Drucksache VI/2267 —; ferner um die
    Erste Beratung des von den Fraktionen der SPD und FDP eingebrachten Entwurfes eines Gesetzes zur Änderung der Gewerbeordnung
    — Drucksache VI/2588 —; schließlich um die
    Beratung des Antrags der Abgeordneten Rollmann, Dr. Stark (Nürtingen), Dr. Gölter, Dr. Wagner (Trier), Dr. Riedl (München), Vogel und der Fraktion der CDU/CSU betr. Neuregelung des Adoptionsrechts
    — Drucksache VI/2591 —
    Ist das Haus damit einverstanden? — Ich sehe keine Schwierigkeiten. Die Erweiterung der Tagesordnung ist damit beschlossen.
    Gleichzeitig teile ich mit, daß einvernehmlich Punkt 16 von der Tagesordnung abgesetzt worden ist.
    Ferner liegt Ihnen eine Liste von Vorlagen vor, die keiner Beschlußfassung bedürfen und die nach § 76 Abs. 2 unserer Geschäftsordnung den zuständigen Ausschüssen überwiesen werden sollen:
    Vorlage des Bundeskanzlers
    Betr.: Bericht des Bundeskartellamtes über seine Tätigkeit im Jahre 1970 sowie über die Lage und Entwicklung auf seinem Aufgabengebiet
    Bezug: § 50 Abs. 2 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen
    — Drucksache VI/2380 —
    zuständig: Ausschuß für Wirtschaft
    Vorlage des Bundeskanzlers
    Betr.: Bericht der Bundesregierung über die Erfahrungen im Zusammenhang mit der Neuregelung des § 8 Personenbeförderungsgesetz (PBefG)

    Bezug: Beschluß des Deutschen Bundestages vom 26. März 1969
    — Drucksache VI/2386 —
    zuständig: Ausschuß für Verkehr und für das Post- und Fernmeldewesen
    Vorlage des Bundesministers des Innern
    Betr.: Fortführung der Suchdienstarbeiten des Deutschen Roten Kreuzes und der kirchlichen Wohlfahrtsverbände;
    hier: Bericht über den Stand der Arbeiten am 31. Dezember 1970
    Bezug: Beschluß des Deutschen Bundestages vom 28. Juni 1968
    - Drucksache VI/2395 —zuständig: Innenausschuß
    Vorlage des Bundesministers für Jugend, Familie und Gesundheit
    Betr.: Umweltradioaktivität
    Bezug: Beschluß des Deutschen Bundestages vom 22. Mai 1962
    — Drucksache VI/2422 —
    zuständig: Innenausschuß (federführend)

    Ausschuß für Bildung und Wissenschaft Ausschuß für Jugend, Familie und Gesundheit
    Vorlage des Sprechers der Deutschen Delegation der Versammlung der Westeuropäischen Union
    Betr.: Bericht über die Tagung der Versammlung der Westeuropäischen Union vom 15. bis 17. Juni 1971 in Paris
    — Drucksache VI/2427 —
    zuständig: Auswärtiger Ausschuß (federführend) Ausschuß für Bildung und Wissenschaft Verteidigungsausschuß



    Präsident von Hassel
    Vorlage des Bundesministers für Wirtschaft und Finanzen
    Betr.: Gemeinschaftsaufgabe ,.Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur"
    Bezug: § 6 des Gesetzes über die Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur" vom 6. Oktober 1969
    — Drucksache VI/2451 —
    zuständig: Ausschuß für Wirtschaft (federführend)

    Ausschuß für innerdeutsche Beziehungen Haushaltsausschuß
    Erhebt sich gegen die beabsichtigte Überweisung Einspruch? — Das ist nicht der Fall; es ist so beschlossen.
    Der Bundesminister für Wirtschaft und Finanzen hat am 12. und 20. Juli sowie am 8. September 1971 gemäß § 37 Abs. 4 der Bundeshaushaltsordnung Zusammenstellungen der über- und außerplanmäßigen Haushaltsausgaben im vierten Vierteljahr des Haushaltsjahres 1970 sowie in den ersten beiden Quartalen dieses Haushaltsjahres übersandt, die Ihnen als Drucksachen VI/2426, VI/2459 und VI/2545 vorliegen.
    Der Bundesminister für Wirtschaft und Finanzen hat weiterhin gemäß § 37 Abs. 4 der Bundeshaushaltsordnung die in der Ihnen vorliegenden Liste bezeichneten Vorlagen betreffend Zustimmungen zur Leistung von überplanmäßigen Ausgaben übersandt:
    betr.: Zustimmung zur Leistung einer überplanmäßigen Haushaltsausgabe bei Kap. 06 19 Tit. 513 22

    (Leitungsgebühren an die Deutsche Bundespost)

    — Drucksache VI/2399 —betr.: Zustimmung zur Leistung von überplanmäßigen Ausgaben bei Kap. 31 05 Tit. 685 50 und 685 51 (Erwerb von Uran und schwerem Wasser)

    — Drucksache VI/2461 —betr.: Mitteilung über überplanmäßige Ausgaben gemäß § 37 Abs. 4 Bundeshaushaltsordnung
    hier: Herrichtung und Umbau von Wohnsiedlungen, die von Stationierungsstreitkräften freigegeben worden sind
    — Drucksache VI/2467 —betr.: Humanitäre Hilfe im Ausland
    hier: Überplanmäßige Ausgaben im Haushaltsjahr 1971 bei Kap. 05 02 Tit. 686 12 für Flüchtlinge aus OstPakistan
    — Drucksache VI/2517 —betr.: Zustimmung zur Leistung überplanmäßiger Haushaltsausgaben bei Kap. 06 40 Tit. 681 06 und 681 07
    — Drucksache VI/2524 —betr.: Einwilligung zu überplanmäßigen Ausgaben im Haushaltsjahr 1971 bei Kap. 14 15 Tit. 553 04 — Erhaltung des Fahrzeug- und Kampffahrzeugmaterials der Streitkräfte
    — Drucksache VI/2525 —betr.: Einwilligung zu außerplanmäßigen Ausgaben im Haushaltsjahr 1971 bei Kap. 10 02 Tit. apl. 683 02 in Höhe von 12 Mio DM und Tit. apl. 862 01 in Höhe von 8 Mio DM
    — Drucksache VI/2528 —betr.: Einwilligung zu üpl. Ausgaben im Haushaltsjahr 1971 bei Kap. 14 18 Tit. 553 01 — Erhaltung der Schiffe, Betriebswasserfahrzeuge, Boote, schwimmenden Geräte und sonstigen Marinegeräte —— Drucksache VI/2541 —
    betr. : Leistung einer überplanmäßigen Ausgabe bei Kap. 60 05 — Bundeshilfe für Berlin —— Drucksache VI/2547 —betr.: Zustimmung zur Leistung einer überplanmäßigen Ausgabe im Haushaltsjahr 1971 bei Kap. 06 10 Tit. 712 53
    — Drucksache VI/2560 —
    Nach einer interfraktionellen Vereinbarung werden alle diese Vorlagen dem Haushaltsausschuß überwiesen. Ist das Haus damit einverstanden? — Ich 'höre keinen Widerspruch; dann ist so beschlossen.
    Die folgenden amtlichen Mitteilungen werden ohne Verlesung in den Stenographischen Bericht aufgenommen:
    Der Bundesrat hat in seiner Sitzung am 9. Juli 1971 den nachstehenden Gesetzen zugestimmt bzw. einen Antrag gemäß Artikel 77 Abs. 2 GG nicht gestellt:
    Gesetz zur Änderung bewertungsrechtlicher und anderer steuerrechtlicher Vorschriften (Bewertungsänderungsgesetz 1971 — BewÄndG 1971)

    Gesetz zur Änderung des Einkommensteuergesetzes und anderer steuerrechtlicher Vorschriften (Zweites Steueränderungsgesetz 1971)

    Gesetz über Wein, Likörwein, Schaumwein, weinhaltige Getränke und Branntwein aus Wein (Weingesetz)

    Gesetz zur Änderung des Siebenten Bundesmietengesetzes Gesetz zur Änderung des Zweiten Wohngeldgesetzes
    Gesetz zu dem Übereinkommen vom 4. März 1970 zwischen der Bundesrepublik Deutschland, dem Königreich der Niederlande und dem Vereinigten Königreich Großbritannien und Nordirland über die Zusammenarbeit bei der Entwicklung und Nutzung des Gaszentrifugenverfahrens zur Herstellung angereicherten Urans
    Gesetz zur Änderung des Gesetzes zur Einführung von Vorschriften des Lastenausgleichsrechts im Saarland
    Gesetz zur Anderung des Gesetzes zu der Konvention vom 14. Mai 1954 zum Schutz von Kulturgut bei bewaffneten Konflikten
    Gesetz zu dem Abkommen zwischen der Bundesrepublik Deutschland, Kanada und dem Vereinigten Königreich Großbritannien und Nordirland über die Änderung des Abkommens vom 3. August 1959 über die Durchführung von Manövern und anderen Übungen im Raume Soltau-Lüneburg
    Gesetz zu Änderungen und zur Durchführung der Übereinkommen über die Fischerei im Nordwestatlantik und im Nordostatlantik sowie über weitere Maßnahmen zur Regelung der Seefischerei — Seefischerei-Vertragsgesetz 1971 —
    Gesetz zu dem Übereinkommen Nr. 121 der Internationalen Arbeitsorganisation vom 8. Juli 1964 über Leistungen bei Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten
    Gesetz zur Änderung des Gesetzes über die Lohnstatistik Gesetz über die Verlängerung der Amtszeit der Personalrate
    Fünftes Gesetz zur Änderung und Ergänzung des Häftlingshilfegesetzes (5. HHÄndG)

    Sechstes Gesetz zur Änderung des Soldatenversorgungsgesetzes
    Gesetz zur Förderung des Zonenrandgebietes (Zonenrandförderungsgesetz)

    Gesetz zur Änderung des Textilkennzeichnungsgesetzes
    Gesetz über die Feststellung der Wirtschaftspläne des ERP- Sondervermögens für das Jahr 1971 (ERP-Wirtschaftsplangesetz 1971)

    Gesetz zur Änderung des Pflanzenschutzgesetzes Gesetz zur Änderung des Gerichtsverfassungsgesetzes Gesetz zur Änderung des Gewerbesteuergesetzes
    Gesetz über die Regelung der Rechtsverhältnisse bei baulichen Maßnahmen auf ehemals in Anspruch genommenen Grundstücken — Wertausgletchsgesetz —
    Zehntes Gesetz zur Änderung des Tabaksteuergesetzes
    Gesetz über eine Bundesstatistik für das Hochschulwesen (Hochschulstatistikgesetz — HStatG)

    Gesetz zur Änderung des Gesetzes über das Verfahren bei Änderungen des Gebietsbestandes der Länder nach Artikel 29 Abs. 7 des Grundgesetzes
    Gesetz zur Verminderung von Luftverunreinigungen durch Bleiverbindungen in Ottokraftstoffen für Kraftfahrzeugmotore (Benzinbleigesetz — BzBlG)

    Gesetz zur Änderung des Bundesministergesetzes
    Gesetz zur Änderung des Gesetzes über Maßnahmen zur Förderung des deutschen Films
    Der Bundesrat hat weiter in seiner Sitzung am 9. Juli 1971 beschlossen, hinsichtlich der folgenden Gesetze zu verlangen, daß der Vermittlungsausschuß angerufen wird:
    Gesetz über städtebauliche Sanierungs- und Entwicklungsmaßnahmen in den Gemeinden (Städtebauförderungsgesetz)

    Gesetz zur Anpassung verschiedener Vorschriften über die Finanzbeziehungen zwischen dem Bund und den Ländern an die Neuregelung der Finanzverfassung (Finanzanpassungsgesetz — FAnpG)

    Bundesgesetz über individuelle Förderung der Ausbildung (Bundesausbildungsförderungsgesetz) — BAföG —
    Gesetz über die Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses an den Hochschulen (Graduiertenförderungsgesetz — GFG)

    Gesetz zur Änderung des Deutschen Richtergesetzes Zweites Gesetz zur Änderung des Bundes-Seuchengesetzes Gesetz über technische Assistenten in der Medizin
    Gesetz über die künstliche Besamung von Tieren (Besamungsgesetz)


    Präsident von Hassel
    Vierzehntes Gesetz über die Anpassung der Renten aus den gesetzlichen Rentenversicherungen sowie über die Anpassung der Geldleistungen aus der gesetzlichen Unfallversicherung (Vierzehntes Rentenanpassungsgesetz - 14. RAG)

    Seine Schreiben sind als Drucksache VI/2412 bis VI/2419 und VI/2423 verteilt.
    Das Vierzehnte Rentenanpassungsgesetz ist vom Vermittlungsausschuß in seiner Sitzung am 15. Juli 1971 in der vom Deutschen Bundestag beschlossenen Fassung bestätigt worden. Das diesbezügliche Schreiben des Vermittlungsausschusses ist als Drucksache V7/2441 verteilt.
    Zu den übrigen Gesetzen hat der Bundestag in seiner Sitzung am 19. Juli 1971 die Anträge des Vermittlungsausschusses angenommen.
    Der Bundesrat hat in seiner Sitzung am 23. Juli 1971 sämtlichen Gesetzen zugestimmt.
    Zu den nachstehenden Gesetzen hat der Bundesrat in seiner Sitzung am 9. bzw. 23. Juli 1971 Entschließungen gefaßt bzw. Stellungnahmen beschlossen, die als Anlagen 2 bis 4 diesem Protokoll beigefügt sind.
    Bundesgesetz über individuelle Förderung der Ausbildung (Bundesausbildungsförderungsgesetz) - BAföG -
    Gesetz zur Anpassung verschiedener Vorschriften über die Finanzbeziehungen zwischen dem Bund und den Ländern an die Neuregelung der Finanzverfassung (Finanzanpassungsgesetz - FAnpG)

    Gesetz zur Änderung des Gesetzes über Maßnahmen zur Förderung des deutschen Films
    Zum Gesetz zur Verbesserung des Mietrechts und zur Begrenzung des Mietanstiegs sowie zur Regelung von Ingenieur- und Architektenleistungen hat der Bundesrat in seiner Sitzung am 23. Juli 1971 beschlossen, die Anrufung des Vermittlungsausschusses zu verlangen. Sein Schreiben ist als Drucksache VI/2564 verteilt.
    Herr Fritz Corterier, Karlsruhe, ist am 31. Juli 1971 turnusgemäß aus dem Verwaltungsrat der Lastenausgleichsbank ausgeschieden.
    Der Parlamentarische Staatssekretär beim Bundesminister für Wirtschaft und Finanzen hat am 25. Juni 1971 die Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Apel, Haar (Stuttgart), Ollesch, Graaff und der Fraktionen der SPD, FDP betr. Steuererleichterungen im Rahmen des Berlinhilfegesetzes bei Binnenschiffsneubauten - Drucksache VI/2268 - beantwortet. Sein Schreiben ist als Drucksache VI/2391 verteilt.
    Der Bundesminister für Arbeit und Sozialordnung hat am 29. Juni 1971 die Kleine Anfrage der Abgeordneten Müller (Remscheid), Burger, Dr. Götz und der Fraktion der CDU/CSU betr. Bundesversorgungsgesetz - Drucksache VI/2318 - beantwortet. Sein Schreiben ist als Drucksache VI/2394 verteilt.
    Der Bundesminister für Verkehr hat am 6. Juli 1971 die Kleine Anfrage der Abgeordneten Hirsch, Dichgans, Mertes und Genossen betr. Wärmelastplan für den Rhein - Drucksache VI/2354 - beantwortet. Sein Schreiben ist als Drucksache VI/2402 verteilt.
    Der Bundesminister für Arbeit und Sozialordnung hat am 7. Juli 1971 die Kleine Anfrage der Abgeordneten Hirsch, Dichgans, Mertes und Genossen betr. Stenotypistinnenmangel in der Bundesrepublik - Drucksache VI/2353 - beantwortet. Sein Schreiben ist als Drucksache VI/2409 verteilt.
    Der Staatssekretär beim Bundesminister für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten hat am 5. Juli 1971 die Kleine Anfrage der Fraktion der SPD, FDP betr. Buchführung in der Landwirtschaft - Drucksache VI/2362 - beantwortet. Sein Schreiben ist als Drucksache VI/2410 verteilt.
    Der Staatssekretär beim Bundesminister für Wirtschaft und Finanzen hat am 12. Juli 1971 die Kleine Anfrage der Abgeordneten van Delden, Höcherl, Dr. Giulini und Genossen betr. Reform des Konzessionsabgabewesens - Drucksache VI/2390 - beantwortet. Sein Schreiben ist als Drucksache VI/2425 verteilt.
    Der Bundesminister der Justiz hat am 13. Juli 1971 die Kleine Anfrage des Abgeordneten Dr. Jaeger und der Fraktion der CDU/CSU betr. Wehrstrafgerichte - Drucksache VI/2385 - beantwortet. Sein Schreiben ist als Drucksache VI/2437 verteilt.
    Der Bundesminister des Innern hat am 10. Juli 1971 die Kleine Anfrage der Abgeordneten Schirmer, Frau Lauterbach, Metzger, Dr. Müller-Emmert, Müller (Mülheim), Dr. Müller (München), Schmidt (München), Wende, Wrede und der Fraktionen der SPD, FDP betr. Versehrten- und Behindertensport - Drucksache VI/2317 - beantwortet. Sein Schreiben ist als Drucksache VI/2438 verteilt.
    Der Bundesminister für Bildung und Wissenschaft hat am 13. Juli 1971 die Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Hubrig, Lenzer, Dr. Probst und der Fraktion der CDU/CSU betr. Förderung der Meeresforschung und Meerestechnik - Drucksache VI/2383 - beantwortet. Sein Schreiben ist als Drucksache VI/2450 verteilt.
    Der Staatssekretär beim Bundesminister für Wirtschaft und Finanzen hat am 14. Juli 1971 die Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Dollinger, Strauß, Stücklen, Dr. Burgbacher, Dr. von Bismarck, Dr. Pohle, Röhner und Genossen betr. Industrielles Bundesvermögen - Drucksache VI/2382 - beantwortet. Sein Schreiben ist als Drucksache VI/2452 verteilt.
    Der Bundesminister für Arbeit und Sozialordnung hat am 16. Juli 1971 die kleine Anfrage der Abgeordneten Varelmann, Geisenhofer, Härzschel, Müller (Remscheid), Dr. Riedl (München) , Müller (Berlin) , Ruf und Genossen betr. Anhebung von niedrigen Renten - Drucksache VI/2192 - beantwortet. Sein Schreiben ist als Drucksache V1/2454 verteilt.
    Der Parlamentarische Staatssekretär beim Bundesminister für Wirtschaft und Finanzen hat am 19. Juli 1971 die Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Miltner, Adorno, Schulte (Schwäbisch Gmünd), Dr. Jenninger, Baier, Biechele, Berberich, Susset, Dr. Häfele und Genossen betr. Investitionszulagengesetz - Drucksache VI/2397 - beantwortet. Sein Schreiben ist als Drucksache VI/2455 verteilt.
    Der Parlamentarische Staatssekretär beim Bundesminister für Jugend, Familie und Gesundheit hat am 19. Juli 1971 die Kleine Anfrage der Abgeordneten Folger, Marx (München), Bauer (Würzburg), Dr. Bayerl, Bredl, Dr. Müller (München), Schmidt (München) und Genossen betr. Alpine und Wandervereine - Drucksache VI/2377 - beantwortet. Sein Schreiben ist als Drucksache VI/2457 verteilt.
    Der Staatssekretär im Bundesministerium für Verkehr hat am
    2. August 1971 die Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Apel, Haar (Stuttgart), Grobecker, Tönjes, Wendt, Ollesch, Graaff und der Fraktionen der SPD, FDP betr. Auswirkungen der Schiffsbesetzungs- und Ausbildungsordnung (SBAO) auf die deutsche Küstenschiffahrt - Drucksache VI/2368 - beantwortet. Sein Schreiben ist als Drucksache VI/2491 verteilt.
    Der Bundesminister für Bildung und Wissenschaft hat am
    3. August 1971 die Kleine Anfrage der Abgeordneten Rollmann, Wohlrabe, Hussing, Dr. Martin und Genossen betr. Situation an den Hochschulen - Drucksache VI/1892 - beantwortet. Seine Schreiben sind als Drucksachen VI/2495 und zu VI/2495 verteilt.
    Der Bundesminister des Innern hat am 4. August 1971 die Kleine Anfrage der Abgeordneten Rollmann, Frau Stommel und Genossen betr. Marxistischer Studentenbund Spartakus - Drucksache VI/2313 - beantwortet. Sein Schreiben ist als Drucksache VI/2499 verteilt.
    Der Bundesminister für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten hat am 21. Juli 1971 die Kleine Anfrage der Abgeordneten Bittelmann, Struve, Bewerunge, Dr. Ritz, Dr. Reinhard, Ehnes, Kiechle, Dr. Ritgen, Dr. Früh, Susset und der Fraktion der CDU/CSU betr. Auswirkungen der Freigabe der Wechselkurse auf die Landwirtschaft - Drucksache VI/2400 - beantwortet. Sein Schreiben ist als Drucksache VI/2464 verteilt.
    Der Parlamentarische Staatssekretär beim Bundesminister für Jugend, Familie und Gesundheit hat am 28. Juli 1971 die Kleine Anfrage der Abgeordneten Rollmann, Baier, Frau Griesinger, Wohlrabe, Dr. Götz, Dr. Hammans und Genossen betr. Bundesjugendplan 1971 - Drucksache VI/2403 - beantwortet. Sein Schreiben ist als Drucksache VI/2471 verteilt.
    Der Parlamentarische Staatssekretär beim Bundesminister für Jugend, Familie und Gesundheit hat am 28. Juli 1971 die Kleine Anfrage der Abgeordneten Baier, Rollmann, Frau Griesinger, Wohlrabe, Dr. Götz, Dr. Hammans und Genossen betr. Bundesjugendplan 1972 - Drucksache VI/2404 - beantwortet. Sein Schreiben ist als Drucksache VI/2472 verteilt.
    Der Parlamentarische Staatssekretär beim Bundesminister für Jugend, Familie und Gesundheit hat am 21. Juli 1971 die Kleine Anfrage der Abgeordneten Frau Dr. Henze, Dr. Hammans, Dr. Götz, Burger, Frau Griesinger, Frau Schroeder (Detmold), Frau Stommel, Dr. Gölter, Köster, Wawrzik und der Fraktion der CDU/CSU betr. Stand der Bekämpfung des Mißbrauchs von Rauschgiften und Drogen - Drucksache VI/2201 - beantwortet. Sein Schreiben ist als Drucksache VI/2474 verteilt.
    Der Staatssekretär beim Bundesminister des Innern hat am 27. Juli 1971 die Kleine Anfrage der Abgeordneten Hirsch, Dichgans, Mertes und Genossen betr. Umweltrelevanz bestehender und geplanter Rechtsvorschriften - Drucksache VI/2355 - beantwortet. Sein Schreiben ist als Drucksache VI/2476 verteilt.
    Der Staatssekretär beim Bundesminister für Arbeit und Sozialordnung hat am 29. Juli 1971 die Kleine Anfrage der Abgeordneten Müller (Berlin), Müller (Remscheid), Dr. Böhme, Frau Kalinke, Franke (Osnabrück), Geisenhofer, Horten, Dr. Götz und Genossen betr. Mutterschaftsgeld - Drucksache VI/2424 - beantwortet. Sein Schreiben ist als Drucksache VI/2477 verteilt.
    Der Parlamentarische Staatssekretär beim Bundesminister für Wirtschaft und Finanzen hat am 3. August 1971 die Kleine Anfrage der Abgeordneten Krammig, Dr. Pohle, Dr. Wagner (Trier), Lampersbach und Genossen betr. Enquete über die Bauwirtschaft - Drucksache VI/2458 - beantwortet. Sein Schreiben ist als Drucksache VI/2489 verteilt.
    Der Bundesminister für Wirtschaft und Finanzen hat am 2. August 1971 die Kleine Anfrage der Abgeordneten Pohlmann, Dr. Sprung, Rock, Dr. Warnke und Genossen betr. Auswirkungen des Vergabestopps im Straßenbau - Drucksache VI/2453 - beantwortet. Sein Schreiben ist als Drucksache VI/2493 verteilt.
    Der Parlamentarische Staatssekretär beim Bundesminister für innerdeutsche Beziehungen hat am 9. August 1971 die Kleine Anfrage der Abgeordneten Baron von Wrangel, Dr. Czaja, Reddemann, Dr. von Bismarck, Dr. Mende, Dr. Bach und der Fraktion der CDU/CSU betr. Aufhebung der Richtlinien über amtliche Bezeichnungen für Deutschland, die Demarkationslinien und die Orte innerhalb Deutschlands - Drucksache VI/2466 -beantwortet. Sein Schreiben ist als Drucksache VI/2500 verteilt.
    Der Staatssekretär beim Bundesminister für Wirtschaft und Finanzen hat am 9. August 1971 die Kleine Anfrage der Abgeordneten Krammig, Dr. Pohle, Leicht, Dr. Kreile und Genossen betr. Abbau von Handelshemmnissen innerhalb der EWG - Drucksache VI/2463 - beantwortet. Sein Schreiben ist als Drucksache VI/2503 verteilt.
    Der Parlamentarische Staatssekretär beim Bundesminister für Bildung und Wissenschaft hat am 10. August 1971 die Kleine



    Präsident von Hassel
    Anfrage der Abgeordneten Dr. Martin, Frau Dr. Walz, Dr. hubrig, Dr. Gölter, Pfeifer, Dr. Probst, Lenzer und Genossen und der Fraktion der CDU/CSU betr. Sperrungen des Einzelplans 31 im Haushaltsjahr 1971 — Drucksache VI/2470 — beantwortet. Sein Schreiben ist als Drucksache VI/2505 verteilt.
    Der Parlamentarische Staatssekretär beim Bundesminister für Wirtschaft und Finanzen hat am 11. August 1971 die Kleine Anfrage der Abgeordneten Krammig, Dr. Pohle, Dr. Becker (Münchengladbach), Dr. Häfele und Genossen betr. Sicherheit für Mineralölsteuerschuld — Drucksache VI/2460 — beantwortet. Sein Schreiben ist als Drucksache VI/2515 verteilt.
    Der Parlamentarische Staatssekretär beim Bundesminister für Wirtschaft und Finanzen hat am 16. August 1971 die Kleine Anfrage der Fraktion der CDU/CSU betr. Steuerreform — Drucksache VI/2473 - beantwortet. Sein Schreiben ist als Drucksache VI/2516 verteilt.
    Der Staatssekretär beim Bundesminister für Verkehr hat am 17. August 1971 die Kleine Anfrage der Abgeordneten Lemmrich, Dr. Jobst, Schmitt (Lockweiler), Mursch (Soltau-Harburg), Gerlach (Obernau), Niegel, Kiechle und Genossen betr. Beförderung von Industrieabfällen — Drucksache VI/2490 — beantwortet. Sein Schreiben ist als Drucksache VI/2518 verteilt.
    Der Staatssekretär beim Bundesminister für Arbeit und Sozialordnung hat am 19. August 1971 die Kleine Anfrage der Abgeordneten Katzer, Dr. Götz und der Fraktion der CDU/CSU betr. Kosten der Weiterentwicklung der gesetzlichen Rentenversicherung — Drucksache VI/2478 — beantwortet. Sein Schreiben ist als Durcksache VI/2526 verteilt.
    Der Chef des Bundeskanzleramtes hat am 17. August 1971 die Kleine Anfrage der Fraktion der CDU/CSU betr. Bundeskanzleramt — Drucksache VI/2496 — beantwortet. Sein Schreiben ist als Drucksache VI 2527 verteilt.
    Der Bundesminister für Arbeit und Sozialordnung hat am 24. August 1971 die Kleine Anfrage der Abgeordneten Vogt, Frau Stommel, Burger, Baier, Frau Schroeder (Detmold), Dr. Götz, Dr. Fuchs, Frau Dr. Henze, Winkelheide und der Fraktion der CDU/CSU betr. Bevölkerungsentwicklung — Drucksache VI 2504 — beantwortet. Sein Schreiben ist als Drucksache VI/2534 verteilt.
    Der Staatssekretär beim Bundesminister der Verteidigung hat am 26. August 1971 die Kleine Anfrage der Abgeordneten Stahlberg, Dr. Klepsch, Ernesti und der Fraktion der CDU/CSU betr. Weißbuchmaßnahmen — Drucksache VI/2502 — beantwortet. Sein Schreiben ist als Drucksache VI/2539 verteilt.
    Der Bundesminister für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten hat am 26. August 1971 die Kleine Anfrage der Abgeordneten Struve, Dr. Ritz, Ehnes, Röhner, Höcherl, Bewerunge, Strauß, Klinker, Lensing, Seiters und Genossen und der Fraktion der CDU/CSU betr. Preis-Kostenentwicklung in der Landwirtschaft — Drucksache VI/2469 — beantwortet. Sein Schreiben ist als Drucksache VI/2540 verteilt.
    Der Bundesminister für Wirtschaft und Finanzen hat am 1. September 1971 die Kleine Anfrage der Abgeordneten Leicht, Dr. Pohle, Dr. Althammer und der Fraktion der CDU/CSU betr. Rechtzeitige konjunkturpolitische Dämpfungsmaßnahmen
    Drucksache VI/2501 — beantwortet. Sein Schreiben ist als Drucksache VI/2550 verteilt.
    Der Bundesminister des Innern hat am 31. August 1971 die Kleine Anfrage der Abgeordneten Hirsch, Dichgans, Mertes und Genossen betr. Entschließung der Internationalen Parlamentarierkonferenz zu Umweltfragen — Drucksache VI/2468 — beantwortet. Sein Schreiben ist als Drucksache VI/2555 verteilt.
    Der Bundesminister für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten hat am 3. September 1971 im Nachgang zu seiner Antwort unter Nummer 2 der Kleinen Anfrage der Abgeordneten Müller (Nordenham), Helms, Peters (Norden), Lotze, Peters (Poppenbüll), Grainer, Ross, Lemp, Wolf und der Fraktionen der SPD, FDP betr. Bereitstellung von Bundesmitteln für Anschlüsse von abseits gelegenen Siedlungen und Einzelgehöften in ländlichen Gebieten an eine zentrale oder gemeindliche Wasserversorgung — Drucksache VI/2171 — statistische Zahlenwerte übersandt. Sein Schreiben ist als Drucksache zu VI/2211 verteilt.
    Der Bundesminister des Innern hat am 17. September 1971 die Kleine Anfrage der Fraktion der CDU CSU betr. Rechts- und Linksradikalismus; ,,Aktion Widerstand" und „Deutsche Kommunistische Partei" (DKP) — Drucksache VI/2384 — beantwortet. Sein Schreiben ist als Drucksache VI/2576 verteilt.
    Die Mündlichen Anfragen für die Monate Juli und August werden zusammen mit den dazu erteilten schriftlichen Antworten als Drucksachen VI2492, zu VI/2492, VI/2556 und zu VI/2556 verteilt.
    Der Bundesminister für das Post- und Fernmeldewesen hat unter Bezugnahme auf § 19 Abs. 6 des Postverwaltungsgesetzes den Geschäftsbericht der Deutschen Bundespost über das Rechnungsjahr 1970 mit der Bitte um Kenntnisnahme vorgelegt. Der Bericht ist als Drucksache VI/2475 verteilt.
    Der Bundesminister für besondere Aufgaben hat gemäß § 32 Abs. 6 des Bundesbahngesetzes den Jahresabschluß der Deutschen Bundesbahn für das Geschäftsjahr 1969 mit der Bitte um Kenntnis vorgelegt. Der Jahresbericht liegt im Archiv zur Einsichtnahme aus.
    Das Bundesversicherungsamt hat die Abrechnung in der Rentenversicherung der Arbeiter für das Kalenderjahr 1970 mit der Bitte um Kenntnis vorgelegt. Die Abrechnung liegt im Archiv zur Einsichtnahme aus.
    Der Präsident des Bundestages hat gemäß § 96 a GO die nachfolgenden Verordnungen dem Wirtschaftsausschuß überwiesen:
    Verordnung zur Änderung des Deutschen Teil-Zolltarifs (Nr. 10/71 — Waren der EGKS — 2. Halbjahr 1971)

    — Drucksache VI/2562 —
    Verordnung zur Änderung des Deutschen Teil-Zolltarifs

    (Nr. 13/71 — Zollpräferenzen gegenüber Entwicklungsländern — EGKS)

    — Drucksache VI/2563 —
    Der Präsident des Bundestages hat entsprechend den Beschluß des Bundestages vom 23. Februar 1962 die nachstehende Vorlage überwiesen:
    Verordnung zur Änderung des Deutschen Teil-Zolltarifs

    (Nr. 9 71 — Erhöhung des Zollkontingents 1971 für Bananen)

    — Drucksache VI/2538 —
    überwiesen an den Ausschuß für Wirtschaft mit der Bitte uni Vorlage des Berichts rechtzeitig vor der Plenarsitzung am 15. Dezember 1971
    Der Präsident des Bundestages hat entsprechend dein Beschluß des Bundestages vorn 25. Juni 1959 die nachstehenden Vorlagen überwiesen:
    Verordnung des Rates (EWG) über die Eröffnung, Aufteilung und Verwaltung eines Gemeinschaftszollkontingents für bestimmte in der Türkei raffinierte Erdölerzeugnisse des Kapitels 27 des Gemeinsamen Zolltarifs
    Verordnung (EWG) des Rates über die Eröffnung, Aufteilung und Verwaltung von Gemeinschaftszollkontingenten für Baumwollgarne, nicht in Aufmachung für den Einzelverkauf der Tarifnummer 55.05 und andere Gewebe aus Baumwolle, der Tarifnummer 55.09 des Gemeinsamen Zolltarifs, mit Herkunft aus der Türkei
    — Drucksache VI/2356 —
    überwiesen an den Ausschuß für Wirtschaft mit der Bitte um Vorlage des Berichts rechtzeitig vor der endgültigen Beschlußfassung im Rat
    Verordnung des Rates (EWG) zur Änderung der Verordnung (EWG) Nr. 1571/70 vom 27. Juli 1970 des Rates über die Eröffnung, Aufteilung und Verwaltung eines Gemeinschaftszollkontingents für bestimmte handgearbeitete Waren
    — Drucksache VI/2358 —
    überwiesen an den Ausschuß für Wirtschaft mit der Bitte um Vorlage des Berichts rechtzeitig vor der endgültigen Beschlußfassung im Rat
    Verordnung des Rates zur Änderung der Verordnung (EWG) Nr. 727/70 hinsichtlich der Festsetzung der Prämien für Rohtabak
    Verordnung des Rates zur Festsetzung der abgeleiteten Interventionspreise und Bezugsqualitäten für Tabakballen der Ernte 1971
    Verordnung des Rates zur Festsetzung der den Käufern von Tabakblättern der Ernte 1971 gewährten Prämien
    — Drucksache VI/2360 -
    überwiesen an den Ausschuß für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten mit der Bitte um Vorlage des Berichts rechtzeitig vor der endgültigen Beschlußfassung im Rat
    Entscheidung des Rates über die Einsetzung eines Ausschusses für Industriepolitik
    — Drucksache VI/2370 —
    überwiesen an den Ausschuß für Wirtschaft mit der Bitte um Vorlage des Berichts rechtzeitig vor der endgültigen Beschlußfassung im Rat
    Verordnung (EWG) Nr. .../71 des Rates zur Einstellung der Prämiengewährung für die Schlachtung von Kühen und die Nichtvermarktung von Milch und Milcherzeugnissen
    — Drucksache VI/2371 —
    überwiesen an den Ausschuß für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten mit der Bitte um Vorlage des Berichts rechtzeitig vor der endgültigen Beschlußfassung im Rat
    Verordnung (EWG) Nr. . . ./71 des Rates zur Festsetzung der Getreidepreise für das Wirtschaftsjahr 1972/1973
    Verordnung (EWG) Nr. . . ./71 des Rates zur Festsetzung des Richtpreises für geschälten Reis für das Wirtschaftsjahr 1972/1973
    Verordnung (EWG) Nr. ./71 des Rates zur Festsetzung
    der Interventionspreise für Rohreis für das Wirtschaftsjahr 1972/1973
    Verordnung (EWG) Nr. ./71 des Rates zur Festsetzung
    der Standardqualität für Weißzucker
    Verordnung (EWG) Nr. ./71 des Rates zur Festsetzung
    der Preise im Sektor Zucker, der Standardqualität für Zuckerrüben sowie des Berechnungskoeffizienten für die Höchstquote für das Zuckerwirtschaftsjahr 1972/1973
    Verordnung (EWG) Nr. . . ./71 des Rates zur Festsetzung der abgeleiteten Interventionspreise, der Interventionspreise für Rübenrohzucker, der Zuckerrübenmindestpreise, der Schwellenpreise, der Garantiemenge und des Höchstbetrags der Produktionsabgabe für das Zuckerwirtschaftsjahr 1972/1973
    Verordnung (EWG) Nr. ./71 des Rates zur Festsetzung
    der Richtpreise und des Interventionspreises für Olivenöl für das Wirtschaftsjahr 1971/1972
    Verordnung (EWG) Nr. . . ./71 des Rates zur Festsetzung der Richtpreise und der Interventionspreise für Ölsaaten für das Wirtschaftsjahr 1972/1973



    Präsident von Hassel
    Verordnung (EWG) Nr. . . ./71 des Rates zur Festsetzung der Hauptinterventionsorte für Ölsaaten und der dort geltenden abgeleiteten Interventionspreise für das Wirtschaftsjahr 1972/1973
    Verordnung (EWG) Nr. ./71 des Rates zur Festsetzung
    der Beihilfe für Flachs und Hanf für das Wirtschaftsjahr 1972/1973
    Verordnung (EWG) Nr. . . . 71 des Rates zur Festsetzung des Richtpreises für Milch sowie der Interventionspreise für Butter, Magermilchpulver, Grana Padano und Parmigiano Reggiano für das Milchwirtschaftsjahr 1972/1973
    Verordnung (EWG) Nr. . . ./71 des Rates zur Festsetzung der Schwellenpreise für bestimmte Milcherzeugnisse für das Milchwirtschaftsjahr 1972/1973
    Verordnung (EWG) Nr. . . ./71 des Rates zur Festsetzung der im Milchwirtschaftsjahr 1972/1973 gültigen Beihilfen für Magermilch und Magermilchpulver, die für Futterzwecke verwendet werden
    Verordnung (EWG) Nr. ./71 des Rates zur Festsetzung
    der Orientierungspreise für Kälber und ausgewachsene Rinder für das Wirtschaftsjahr 1972/1973
    Verordnung (EWG) Nr. . . ./71 des Rates zur Festsetzung des Grundpreises und der Standardqualität für geschlachtete Schweine für die Zelt vom 1. November 1971 bis zum 31. Oktober 1972
    Verordnung (EWG) Nr. . . ./71 des Rates zur Festsetzung der Orientierungspreise auf dem Weinsektor für den Zeitraum vom 16. Dezember 1971 bis zum 15. Dezember 1972
    Verordnung (EWG) Nr. . . ./71 des Rates zur Festsetzung der Zielpreise und der Interventionspreise sowie der Bezugsqualitäten für Tabakblätter der Ernte 1972
    Verordnung (EWG) Nr. . . ./71 des Rates zur Festsetzung des Orientierungspreises für die in Anhang I Abschnitte A und C der Verordnung (EWG) Nr. 2142/70 aufgeführten Fischereierzeugnisse für die Zelt vom 1. Januar bis 31. Dezember 1972
    Verordnung (EWG) Nr. . . ./71 des Rates zur Festsetzung des gemeinschaftlichen Produktionspreises für Thunfische, die für die Konservenindustrie bestimmt sind, für die Zeit vom 1. Januar bis 31. Dezember 1972
    Verordnung (EWG) Nr. . . ./71 des Rates zur Festsetzung der Interventionspreise für frische oder gekühlte Sardinen und Sardellen für die Zelt vom 1. Januar bis 31. Dezember 1972
    Richtlinie des Rates vom über die Gewährung einer
    Einkommensbeihilfe an bestimmte Gruppen landwirtschaftlicher Betriebsinhaber
    — Drucksache VI/2357 —
    überwiesen an den Ausschuß für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (federführend), den Wirtschaftsausschuß, Haushaltsausschuß mit der Bitte um Vorlage des Berichts rechtzeitig vor der endgültigen Beschlußfassung im Rat
    Verordnung des Rates (EWG) Nr. . . ./71 vom über
    vollständige oder teilweise Aussetzung der Zollsätze des Gemeinsamen Zolltarifs für bestimmte landwirtschaftliche Waren mit Ursprung in der Türkei
    Verordnung des Rates (EWG) vom über die Eröffnung, Aufteilung und Verwaltung von Gemeinschaftszollkontingenten für Baumwollgarne, nicht in Aufmachung für den Einzelverkauf der Tarifnummer 55.05 und andere Gewebe aus Baumwolle der Tarifnummer 55.09 des Gemeinsamen Zolltarifs mit Herkunft aus der Türkei
    — Drucksache VI/2392 -
    überwiesen an den Ausschuß für Wirtschaft (federführend), an den Ausschuß für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten mit der Bitte um Vorlage des Berichts rechtzeitig vor der endgültigen Beschlußfassung im Rat
    Verordnung des Rates (EWG) zur Ausdehnung des Anhangs der Verordnung (EWG) Nr. 109/70 des Rates vom 19. 11. 1969 zur Festlegung einer geneinsamen Regelung für die Einfuhr aus Staatshandelsländern auf weitere Einfuhren
    — Drucksache VI/2393 —
    überwiesen an den Ausschuß für Wirtschaft (federführend), an den Ausschuß für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten mit der Bitte um Vorlage des Berichts rechtzeitig vor der endgültigen Beschlußfassung im Rat
    Verordnung des Rates zur Verlängerung der Geltungsdauer der Verordnung (EWG) Nr. 1267/69 zur Festlegung der Sonderabstimmungen, die bei der Einfuhr von unter die Verordnung (EWG) Nr. 1059/69 fallenden Waren aus Griechenland in die Gemeinschaft anwendbar sind
    — Drucksache VI/2387 —überwiesen an den Ausschuß fur Wirtschaft mit der Bitte um Vorlage des Berichts rechtzeitig vor der endgültigen Beschlußfassung im Rat
    Verordnung des Rates (EURATOM) zur Änderung der Regelung der Bezüge und sozialen Sicherheit der Atomanlagenbediensteten der Gemeinsamen Kernforschungsstelle, die in Belgien dienstlich verwendet werden
    — Drucksache VI/2408 -
    überwiesen an den Innenausschuß (federführend), an den Haushaltsausschuß mit der Bitte um Vorlage des Berichts rechtzeitig vor der endgültigen Beschlußfassung im Rat
    Verordnung des Rates (EWG) zur Änderung der Verordnungen (EWG) Nr. 816/70 und 817/70 bezüglich einiger Übergangsbestimmungen
    — Drucksache VI/2388 -
    überwiesen an den Ausschuß für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten mit der Bitte um Vorlage des Berichts rechtzeitig vor der endgültigen Beschlußfassung im Rat
    Richtlinie des Rates zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über Detergentien
    Drucksache VI/2398 –
    überwiesen an den Innenausschuß (federführend), an den Ausschuß für Wirtschaft, an den Ausschuß für Jugend, Familie und Gesundheit mit der Bitte um Vorlage des Berichts rechtzeitig vor der endgültigen Beschlußfassung im Rat
    Verordnung des Rates (EWG) Nr. 1093'70 hinsichtlich der Liste der Erzeugnisse des Sektors Wein, denen Alkohol zugesetzt werden darf
    — Drucksache VI/2405 —überwiesen an den Ausschuß für Jugend, Familie und Gesundheit mit der Bitte um Vorlage des Berichts rechtzeitig vor der endgültigen Beschlußfassung im Rat
    Verordnung des Rates über die Gewährung einer besonderen Beihilfe für bestimmte als Zigarrendeckblätter verwendete Tabake
    — Drucksache VI/2406 —
    überwiesen an den Finanzausschuß mit der Bitte um Vorlage des Berichts rechtzeitig vor der endgültigen Beschlußfassung im Rat
    Richtlinie zur Regulierung der internationalen Finanzströme und zur Neutralisierung ihrer unerwünschten Wirkungen auf die binnenwirtschaftliche Liquidität
    — Drucksache VI/2407 —überwiesen an den Ausschuß für Wirtschaft mit der Bitte um Vorlage des Berichts rechtzeitig vor der endgültigen Beschlußfassung im Rat
    Verordnung des Rates (EWG) zur Festsetzung zusätzlicher Bedingungen, denen eingeführter Wein zum unmittelbaren menschlichen Verbrauch entsprechen muß
    — Drucksache VI/2435 —
    überwiesen an den Ausschuß für Jugend, Familie und Gesundheit mit der Bitte um Vorlage des Berichts rechtzeitig vor der endgültigen Beschlußfassung im Rat
    Richtlinie zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten für Zuckerwaren
    — Drucksache VI/2436 —überwiesen an den Ausschuß für Jugend, Familie und Gesundheit (federführend), an den Ausschuß für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten mit der Bitte um Vorlage des Berichts rechtzeitig vor der endgültigen Beschlußfassung im Rat
    Verordnung des Rates (EWG) Nr. . . ./. . über eine Finanzierung von Vorhaben durch den Europäischen Ausrichtungs- und Garantiefonds für die Landwirtschaft, Abteilung Ausrichtung, im Rahmen von Maßnahmen zur Entwicklung von Agrargebieten, die mit Vorrang zu fördern sind
    Verordnung (EWG) Nr. . . . des Rates über den Europäischen Zinsvergütungsfonds für regionale Entwicklung
    — Drucksache VI/2411 —
    überwiesen an den Ausschuß für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (federführend), an den Ausschuß für Wirtschaft, an den Haushaltsausschuß mit der Bitte um Vorlage des Berichts rechtzeitig vor der endgültigen Beschlußfassung im Rat
    Verordnung des Rates (EWG) über die gemeinschaftliche Finanzierung der Ausgaben für die Durchführung der Nahrungsmittelhilfeübereinkommen von 1967 und 1971
    -Drucksache VI/2456 -
    überwiesen an den Ausschuß für wirtschaftliche Zusammenarbeit (federführend), an den Ausschuß für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten mit der Bitte um Vorlage des Berichts rechtzeitig vor der endgültigen Beschlußfassung im Rat
    Verordnung des Rates (EWG) zur Änderung der Verordnung Nr. 143/67/EWG über die Ausgleichsabgabe bei der Einfuhr bestimmter pflanzlicher Öle
    — Drucksache VI/2462 —
    überwiesen an den Ausschuß für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten mit der Bitte um Vorlage des Berichts rechtzeitig vor der endgültigen Beschlußfassung im Rat
    Verordnung des Rates (EWG) über die Eröffnung, Aufteilung und Verwaltung eines Gemeinschaftszollkontingents für Veredelungsarbeiten bei bestimmten Spinnstoffen im passiven Veredelungsverkehr der Gemeinschaft
    — Drucksache VI/2480 —überwiesen an den Ausschuß für Wirtschaft mit der Bitte um Vorlage des Berichts rechtzeitig vor der endgültigen Beschlußfassung im Rat
    Richtlinie des Rates zur Aufhebung der Reise- und Aufenthaltsbeschränkungen für Staatsangehörige der Mitgliedstaaten innerhalb der Gemeinschaft auf dem Gebiet der Niederlassung und des Dienstleistungsverkehrs
    Drucksache VI/2481 —
    überwiesen an den Ausschuß für Arbeit und Sozialordnung mit der Bitte um Vorlage des Berichts rechtzeitig vor der endgültigen Beschlußfassung im Rat



    Präsident von Hassel
    Verordnung des Rates über die Eröffnung, Aufteilung und Verwaltung eines Gemeinschaftszollkontingents für bestimmte handgearbeitete Waren
    — Drucksache VI/2482 —
    überwiesen an den Ausschuß für Wirtschaft mit der Bitte um Vorlage des Berichts rechtzeitig vor der endgültigen Beschlußfassung im Rat
    Verordnung des Rates (EWG) zur Ergänzung der Verordnung Nr. 206/68 über Rahmenvorschriften für die Verträge
    und Branchenvereinbarungen für den Kauf von Zuckerrüben
    Verordnung (EWG) des Rates zur Änderung der Verordnung (EWG) Nr. 748/68 über die allgemeinen Regeln für die Übertragung eines Teils der Zuckererzeugung auf das folgende Zuckerwirtschaftsjahr
    — Drucksache VI/2483 —
    überwiesen an den Ausschuß für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten mit der Bitte um Vorlage des Berichts rechtzeitig vor der endgültigen Beschlußfassung im Rat
    Verordnung des Rates (EWG) zur Festlegung des von den Interventionsstellen zu zahlenden Preises für den Alkohol, der ihnen im Rahmen der vorgeschriebenen Destillation der Nebenerzeugnisse der Weinbereitung geliefert wird, und des dabei vom Europäischen Ausrichtungs- und Garantiefonds für die Landwirtschaft, Abteilung Garantie, zu übernehmenden Anteils
    — Drucksache VI/2484 —
    überwiesen an den Ausschuß für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten mit der Bitte um Vorlage des Berichts rechtzeitig vor der endgültigen Beschlußfassung im Rat
    Verordnung des Rates (EWG) zur Änderung der Verordnung (EWG) Nr. 1060/69 zur Festlegung der Grunderzeugnismengen, bei denen davon ausgegangen wird, daß sie zur Herstellung der unter die Verordnung (EWG) Nr. 1059/69 fallenden Waren verwendet worden sind
    Verordnung (EWG) des Rates zur Änderung der Verordnung (EWG) Nr. 204/69 zur Festlegung der allgemeinen Regeln für die Gewährung von Ausfuhrerstattungen und der Kriterien zur Festlegung des Erstattungsbetrages für bestimmte landwirtschaftliche Erzeugnisse, die in Form von nicht unter Anhang II des Vertrages fallenden Waren ausgeführt werden.
    — Drucksache VI/2485 —
    überwiesen an den Ausschuß für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten mit der Bitte um Vorlage des Berichts rechtzeitig vor der endgültigen Beschlußfassung im Rat
    Verordnung des Rates (EWG) über Vermarktungsnormen für Geflügelfleischerzeugnisse
    — Drucksache VI/2486 —
    überwiesen an den Ausschuß für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten mit der Bitte um Vorlage des Berichts rechtzeitig vor der endgültigen Beschlußfassung im Rat
    Verordnung des Rates über eine gemeinsame Marktorganisation für Obst und Gemüse
    — Drucksache VI/2487 —
    überwiesen an den Ausschuß für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (federführend), den Wirtschaftsausschuß mit der Bitte um Vorlage des Berichts rechtzeitig vor der endgültigen Beschlußfassung im Rat
    Verordnung des Rates (EWG) über die Beihilfe für Ölsaaten — Drucksache VI/2488 —
    überwiesen an den Ausschuß für Ernährung Landwirtschaft und Forsten mit der Bitte um Vorlage des Berichts rechtzeitig vor der endgültigen Beschlußfassung im Rat
    Verordnung des Rates zur Festsetzung der Beihilfe für Baumwollsaat für das Wirtschaftsjahr 1971/1972
    — Drucksache VI/2497 —
    überwiesen an den Ausschuß für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten mit der Bitte um Vorlage des Berichts rechtzeitig vor der endgültigen Beschlußfassung im Rat
    Verordnung des Rates über die Finanzierung der Interventionsausgaben bei Wein
    — Drucksache VI/2498 —
    überwiesen an den Ausschuß für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten mit der Bitte um Vorlage des Berichts rechtzeitig vor der endgültigen Beschlußfassung im Rat
    Verordnung des Rates zur Ausdehnung des Anhangs der Verordnung (EWG) Nr. 109/70 des Rates zur Festlegung einer gemeinsamen Regelung für die Einfuhr aus Staatshandelsländern auf weitere Einfuhren (1. Erweiterung um Teilpositionen)
    — Drucksache VI/2506 —
    überwiesen an den Ausschuß für Wirtschaft mit der Bitte um Vorlage des Berichts rechtzeitig vor der endgültigen Beschlußfassung im Rat
    Verordnung des Rates zur Aufnahme weiterer Waren in die im Anhang I der Verordnung (EWG) Nr. 1025/70 des Rates zur Festlegung einer gemeinsamen Regelung für die Einfuhr aus dritten Ländern aufgeführte Liste (1. Erweiterung für Teilpositionen)
    — Drucksache VI/2507 — überwiesen an den Ausschuß für Wirtschaft mit der Bitte um Vorlage des Berichts rechtzeitig vor der endgültigen Beschlußfassung im Rat
    Entwurf eines Beschlusses des Rates über den Abschluß eines Abkommens zwischen der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft und dem Welternährungsprogramm zur Verlängerung der Durchführungsfrist der Abkommen mit dem Welternährungsprogramm über die Lieferung von 120 000 t Magermilchpulver und 35 000 t Milchfette en Entwicklungsländer
    Entwurf eines Beschlusses des Rates über den Abschluß eines Abkommens zwischen der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft und dem Internationalen Komitee vom Roten Kreuz zur Verlängerung der Durchführungsfrist des Abkommens mit dem Internationalen Komitee vom Roten Kreuz über die Lieferung von 3 000 t Magermilchpulver im Rahmen der Nahrungsmittelhilfe
    Vorschlag einer Verordnung (EWG) des Rates zur Änderung der Verordnung (EWG) Nr. 1852/69 zur Aufstellung der Grundregeln für die Lieferung von Magermilchpulver an das Welternährungsprogramm und an das Internationale Komitee vom Roten Kreuz
    — Drucksache VI/2509 —
    überwiesen an den Ausschuß für wirtschaftliche Zusammenarbeit mit der Bitte um Vorlage des Berichts rechtzeitig vor der endgültigen Beschlußfassung im Rat
    Verordnung des Rates zur Ausdehnung des Anhangs der Verordnung (EWG) Nr. 109/70 des Rates vom 19. 12. 1969 zur Festlegung einer gemeinsamen Regelung für die Einfuhr aus Staatshandelsländern auf weitere Einfuhren (2. Erweiterung um Teilpositionen)
    — Drucksache VI/2510 —
    überwiesen an den Ausschuß für Wirtschaft mit der Bitte um Vorlage des Berichts rechtzeitig vor der endgültigen Beschlußfassung im Rat
    Entwurf einer Verordnung des Rates über die Begriffsbestimmung „Grenzverkehr"
    Vorschlag einer zweiten Richtlinie des Rates zur Harmonisierung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften über die Umsatzsteuern und Sonderverbrauchsteuern im grenzüberschreitenden Reiseverkehr
    Bericht der Kommission über die Anwendung der Richtlinie „Steuerbefreiungen im Reiseverkehr" vom 28. Mat 1969 durch die Mitgliedstaaten
    — Drucksache VI/2511 —
    überwiesen an den Finanzausschuß (federführend), den Haushaltsausschuß mit der Bitte um Vorlage des Berichts rechtzeitig vor der endgültigen Beschlußfassung im Rat
    Richtlinie des Rates zur Änderung der Richtlinie des Rates vom 20. Dezember 1968 (Nr. 414/68/EWG) zur Verpflichtung der Mitgliedstaaten der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft, Mindestvorräte an Erdöl und/oder Erdölerzeugnissen zu halten
    Verordnung des Rates über die Anwendung des Status des „Gemeinsamen Unternehmens" auf Tätigkeiten der Industrie im Kohlenwasserstoffbereich
    Entwurf einer Entscheidung des Rates betreffend die Aufnahme von Anleihen für einen Betrag der Gemeinschaft zur Finanzierung von Kernkraftwerken
    — Drucksache VI/2512 —
    überwiesen an den Ausschuß für Wirtschaft (federführend), den Ausschuß für Bildung und Wissenschaft, Haushaltsausschuß mit der Bitte um Vorlage des Berichts rechtzeitig vor der endgültigen Beschlußfassung im Rat
    Verordnung (EWG) des Rates zur Verschiebung für das Jahr 1970 des Zeitpunkts, zu dem die Kommission über Anträge auf Gewährung von Zuschüssen aus dem EAGFL, Abteilung Ausrichtung, entscheiden muß
    Verordnung (EWG) des Rates über die Beteiligung des EAGFL, Abteilung Ausrichtung, für das Jahr 1972
    Drucksache VI/2522 —
    überwiesen an den Ausschuß für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten mit der Bitte um Vorlage des Berichts rechtzeitig vor der endgültigen Beschlußfassung im Rat
    Richtlinie des Rates betreffend die von den Mitgliedstaaten durchzuführenden statistischen Erhebungen und Schätzungen über die Erzeugung von Milch- und Milcherzeugnissen
    — Drucksache VI/2523 —
    überwiesen an den Ausschuß für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten mit der Bitte um Vorlage des Berichts rechtzeitig vor der endgültigen Beschlußfassung im Rat
    Verordnung des Rates über das Warenverzeichnis über die Statistik des Außenhandels der Gemeinschaft und des Handels zwischen ihren Mitgliedstaaten (NIMEXE)

    — Drucksache VI/2519 —
    überwiesen an den Ausschuß für Wirtschaft mit der Bitte um Vorlage des Berichts rechtzeitig vor der endgültigen Beschlußfassung im Rat
    Verordnung des Rates über die Durchführung der Verordnung Nr. . . ./71/EWG vom 14. Juni 1971 zur Anwendung der Systeme der Sozialen Sicherheit auf Arbeitnehmer und deren Familie, die innerhalb der Gemeinschaft zu- und abwandern
    — Drucksache VI/2530 —



    Präsident von Hassel
    überwiesen an den Ausschuß für Arbeit und Sozialordnung mit der Bitte um Vorlage des Berichts rechtzeitig vor der endgültigen Beschlußfassung im Rat
    Entwurf für eine Verordnung des Rates (EWG) zur Durchführung einer Erhebung über Struktur und Verteilung von Löhnen und Gehältern in der Industrie
    — Drucksache VI/2529 —
    überwiesen an den Ausschuß für Arbeit und Sozialordnung mit der Bitte um Vorlage des Berichts rechtzeitig vor der endgültigen Beschlußfassung im Rat
    Verordnung des Rates über die Durchführung einer Lohnerhebung in der Industrie
    — Drucksache VI/2531 —
    überwiesen an den Ausschuß für Arbeit und Sozialordnung mit der Bitte um Vorlage des Berichts rechtzeitig vor der endgültigen Beschlußfassung im Rat
    Verordnung des Rates zur Änderung des Statuts der Beamten der Europäischen Gemeinschaften in bezug auf die Tagegelder für Dienstreisen
    — Drucksache VI/2532 —
    überwiesen an den Innenausschuß (federführend), den Haushaltsausschuß mit der Bitte um Vorlage des Berichts rechtzeitig vor der endgültigen Beschlußfassung im Rat
    Mitteilung der Kommission über die Politik der Gemeinschaft auf dem Gebiet des Umweltschutzes
    — Drucksache VI/2537 —
    überwiesen an den Innenausschuß (federführend), den' Ausschuß für Wirtschaft mit der Bitte um Vorlage des Berichts rechtzeitig vor der endgültigen Beschlußfassung im Rat
    Verordnung (EAG) des Rates zur Änderung der Regelung der Bezüge und der sozialen Sicherheit der Atomanlagenbediensteten der Gemeinsamen Kernforschungsstelle, die in Belgien dienstlich verwendet werden
    — Drucksache VI/2513 —
    überwiesen an den Innenausschuß (federführend), den Haushaltsausschuß mit der Bitte um Vorlage des Berichts rechtzeitig vor der endgültigen Beschlußfassung im Rat
    Verordnung (EWG) Nr. 1233/71 des Rates vom 7. Juni 1971 über die Einfuhr von Zitrusfrüchten mit Ursprung in der Türkei
    Verordnung (EWG) Nr. 1234/71 des Rates vom 7. Juni 1971 über die Einfuhr bestimmter Getreidearten aus der Türkei Verordnung (EWG) Nr. 1235/71 des Rates vom 7. Juni 1971 über die Einfuhr von Olivenöl aus der Türkei
    überwiesen an den Ausschuß für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten mit der Bitte um Berichterstattung innerhalb eines Monats, wenn im Ausschuß Bedenken gegen den Vorschlag erhoben werden
    Verordnung Nr. 1253/71 des Rates (EWG) vom 14. Juni 1971 über die Eröffnung, Aufteilung und Verwaltung des Gemeinschaftszollkontingents für 20 000 Färsen und Kühe bestimmter Höhenrassen, nicht zum Schlachten, der Tarifstelle ex. 01.02 A II b) 2 des Gemeinsamen Zolltarifs
    Verordnung Nr. 1254/71 des Rates (EWG) vom 14. Juni 1971 über die Eröffnung, Aufteilung und Verwaltung des Gemeinschaftszollkontingents für 5 000 Stück Stiere, Kühe und Färsen bestimmter Höhenrassen, nicht zum Schlachten, der Tarifstelle ex. 01.02 A II b) 2 des Gemeinsamen Zolltarifs
    überwiesen an den Ausschuß für Wirtschaft (federführend), Ausschuß für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten mit der Bitte um Berichterstattung innerhalb eines Monats, wenn im Ausschuß Bedenken gegen den Vorschlag erhoben werden
    Verordnung (EWG) Nr. 1427/71 des Rates vom 2. Juli 1971 über die Einführung von Schutzmaßnahmen für Verarbeitungserzeugnisse aus Obst und Gemüse
    Verordnung (EWG) Nr. 1428/71 des Rates vom 2. Juli 1971 zur Festlegung der Anwendungsmodalitäten für die Schutzmaßnahmen für Verarbeitungserzeugnisse aus Obst und Gemüse
    überwiesen an den Ausschuß für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten mit der Bitte um Berichterstattung innerhalb eines Monats, wenn im Ausschuß Bedenken gegen den Vorschlag erhoben werden
    Der Ausschuß für Wirtschaft und der Ausschuß für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten haben gegen die nachfolgenden Verordnungen keine Bedenken erhoben:
    Verordnung (EWG) Nr. 974/71 des Rates vom 12. Mai 1971 über bestimmte konjunkturpolitische Maßnahmen, die in der Landwirtschaft im Anschluß an die vorübergehende Erweiterung der Bandbreiten der Währungen einiger Mitgliedstaaten zu treffen sind
    Verordnung (EWG) Nr. 1083/71 des Rates vom 25. Mai 1971 zur Verlängerung des Zeitraums für die Destillation von Tafelwein bis zum 14. Juli 1971
    Verordnung (EWG) Nr. 1233/71 des Rates vom 7. Juni 1971 über die Einfuhr von Zitrusfrüchten mit Ursprung in der Türkei
    Verordnung (EWG) Nr. 1234/71 des Rates vom 7. Juni 1971 über die Einfuhr bestimmter Getreidearten aus der Türkei
    Verordnung (EWG) Nr. 1235/71 des Rates vom 7. Juni 1971 über die Einfuhr von Olivenöl aus der Türkei
    Verordnung Nr. 1253/71 des Rates (EWG) vom 14. Juni 1971 über die Eröffnung, Aufteilung und Verwaltung des Gemeinschaftszollkontingents für 20 000 Färsen und Kühe bestimmter Höhenrassen, nicht zum Schlachten, der Tarifstelle ex. 01.02 A II b) 2 des Gemeinsamen Zolltarifs
    Verordnung Nr. 1254/71 des Rates (EWG) vom 14. Juni 1971 über die Eröffnung, Aufteilung und Verwaltung des Gemeinschaftszollkontingents für 5 000 Stück Stiere, Kühe und Färsen bestimmter Höhenrassen, nicht zum Schlachten, der Tarifstelle ex. 01.02 A II b) 2 des Gemeinsamen Zolltarifs
    Verordnung des Rates (EWG) zur Änderung der Verordnung (EWG) Nr. 823/68 zur Festlegung der Erzeugergruppen und der besonderen Vorschriften für die Berechnung der Abschöpfungen für Milch und Milcherzeugnisse
    — Drucksache VI/2030 —
    Verordnung des Rates (EWG) zur Änderung der Verordnung Nr. 159/66/EWG in bezug auf den Bestimmungszweck der Erzeugnisse, die Gegenstand einer Intervention auf dein Sektor Obst und Gemüse waren
    — Drucksache VI/1847 —
    Verordnung des Rates (EWG) zur Änderung der Verordnung (EWG) Nr. 1388/70 über die Grundregeln für die Klassifizierung der Rebsorten
    — Drucksache VI/1994 —
    Verordnung des Rates (EWG) zur Änderung einiger Bestimmungen betreffend die in der Verordnung Nr. 121/67/EWG über die gemeinsame Marktorganisation für Schweinefleisch vorgesehenen Interventionsmaßnahmen
    — Drucksache VI/1801 —
    Verordnung des Rates (EWG) zur Änderung der Verordnung Nr. 359/67/EWG über die gemeinsame Marktorganisation für Reis
    — Drucksache VI/2208 —
    Verordnung des Rates (EWG) über die Destillation der Nebenerzeugnisse der Weinbereitung
    — Drucksache V1/2209 —
    Verordnung des Rates (EWG) zur Festlegung der wesentlichsten Handelsplätze für Getreide und der für diese Handelsplätze geltenden abgeleiteten Interventionspreise sowie des Interventionspreises für Mais und des einzigen abgeleiteten Interventionspreises für Hartweizen für das Wirtschaftsjahr 1971/1972
    — Drucksache VI/2221 -
    Verordnung des Rates (EWG) zur Änderung der Verordnungen Nr. 120/67/EWG und Nr. 359/67/EWG über die gemeinsame Marktorganisation für Getreide und Reis
    — Drucksache VI/2198 —
    Verordnung des Rates über die Lieferung von Eiprodukten an das Welternährungsprogramm
    — Drucksache VI/2177 —
    Wir kommen nunmehr zur Abwicklung der eigentlichen Tagesordnung. Ich mache dabei auf folgendes aufmerksam. Wir beginnen in dieser Woche mit einem neuen Rhythmus: jeweils vormittags Plenum des Bundestages, an seinem Ende von 13 bis 14 Uhr die Fragestunde, die heutige Fragestunde also um 13 Uhr, die morgige Fragestunde um 13 Uhr, die Fragestunde -am Freitag am Abschluß des Plenums.
    Ich rufe in Abweichung von der ausgedruckten Tagesordnung folgenden Punkt auf:
    Erste Beratung des von der Fraktion der
    CDU/CSU eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über Hilfe für Opfer von Straftaten
    — Drucksache VI/2420 —
    Das Wort zur Begründung dieser Vorlage hat die Abgeordnete Frau Geisendörfer.


Rede von Ingeborg Geisendörfer
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU/CSU)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CSU)
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! In der Fragestunde am 23. September 1970, also fast genau auf den Tag vor einem Jahr, habe ich an die Bundesregierung die Frage gestellt, ob sie bereit sei, Überlegungen anzustellen, -wie den Opfern von Straftaten und Verbrechen dadurch eine wirksame Hilfe gegeben werden könnte, daß man ihnen eine Entschädigung für gesundheitliche und finanzielle Einbußen vor allem



Frau Geisendörfer
in den Fällen gewährt, wo der Schädiger nicht zu ermitteln oder selbst mittellos ist. Der Herr Parlamentarische Staatssekretär im Bundesjustizministerium Bayerl meinte damals, daß eine Klärung schwieriger juristischer Fragen vorgenommen werden müsse, ehe ein konkreter Lösungsvorschlag gemacht werden könne; die Regierung wolle aber wegen des offensichtlichen Notstandes auf diesem Gebiet diese Vorbereitungen möglichst beschleunigen.
Am 3. Februar dieses Jahres erkundigte ich mich wieder in einer Fragestunde, welche konkreten Ergebnisse diese Überlegungen gezeitigt hätten. Derselbe Herr Staatssekretär antwortete mir dann — ich zitiere mit Erlaubnis des Herrn Präsidenten —:
. . es tut mir leid, daß unser Haus die Prüfung des in Rede stehenden und sehr schwierigen Sachgegenstandes noch nicht abschließen konnte. Die zu klärenden Fragen sind vielfältig und kompliziert. Sie reichen in das Strafrecht, das Strafvollzugsrecht, das Strafprozeßrecht, das private Versicherungsrecht und in das bürgerliche Schadensersatzrecht hinein. Wir haben auch rechtsvergleichendes Material über die Erfahrungen anderer Länder angefordert.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von: Unbekanntinfo_outline


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: ()
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: ()

    „Ich hoffe, daß wir im Laufe der nächsten Monate so weit sein werden" — eine sehr dehnbare Definition des Zeitablaufs. Ich versprach ihm damals, meine Frage zu diesem „späteren Zeitpunkt" zu wiederholen. Eben das geschieht heute mit unserem Antrag Drucksache VI/2420, dem Entwurf eines Gesetzes über Hilfe für Opfer von Straftaten.
    Ich will der Regierung nicht unterstellen, daß sie etwa fahrlässig die zugesagten Vorarbeiten verzögert hat. Ich weiß sogar, daß ein Entwurf aus ihrem Schoß demnächst das Licht der Welt erblicken sollte. Aber wir können nicht mehr warten, bis dieser Zeitpunkt wirklich gekommen ist; denn ich meine, nicht die Zeit, sondern die Not drängt. So wollen wir die Geburt dadurch zu beschleunigen versuchen, daß eine Initiative aus dem Parlament selber kommt. Die CDU/CSU-Fraktion legt einen eigenen Gesetzentwurf vor, den zu begründen ich die Ehre habe.
    In jedem Jahr werden in der Bundesrepublik bei steigender Tendenz Tausende von Bürgern durch kriminelle Handlungen oder im Straßenverkehr verletzt und erleiden dabei erhebliche Personen- und Vermögensschäden, die in vielen Fällen nicht ersetzt werden, weil der Täter nicht bekannt, unauffindbar oder mittellos ist. Das ist eine sehr nüchterne Darstellung der Tatsachen. Ich könnte sie auch sehr viel mehr emotional mit einzelnen Beispielen darstellen, um die Notlage auf diesem Gebiet deutlicher zu machen. Eine Illustrierte hat vor einem Jahr eine ganze Reihe von solchen sehr bewegenden Fällen aufgeführt. Ich will aber darauf verzichten. Nach einer Schätzung werden jedes Jahr rund 38 000 friedliche Bürger niedergeschlagen, überfallen, beraubt, zusammengeschossen. Nach anderen Schätzungen ist diese Zahl noch viel höher, ist es sogar ein Vielfaches dieser Zahl. Aber es kommt hier nicht darauf an, über die Richtigkeit von Zahlenangaben zu streiten. Ich meine, es wäre schon schlimm genug, wenn es auch „nur" tausend Opfer wären. Sie wären unserer Hilfe ebenso bedürftig wie diese große Zahl von Opfern, die wir vor Augen haben.
    Wir denken aber nicht nur an die Opfer. Das gleiche, was ich gesagt habe, gilt auch für die Lage der Hilfeleistenden in Notfällen, wobei zur Hilfeleistung ja eigentlich jedermann kraft Gesetzes verpflichtet ist.
    Wir sind der Meinung, da der Staat die Pflicht hat, seine Bürger vor strafbaren Handlungen zu schützen, muß er auch für den Schaden des Opfers einer mit Strafe bedrohten Handlung aufkommen, soweit der staatliche Schutz nicht ausreicht, derartige Straftaten zu verhüten. Die englische Begründung für eine schon vorhandene Regelung dieser Tatbestände formuliert:
    Der Staat ist und bleibt verantwortlich für den Schaden des Opfers, wenn er nicht imstande war, Verbrechen und ihre Rückfälle zu verhüten.
    Auch dem, der den Opfern von Straftaten Hilfe leistet und dabei im wahrsten Sinne des Wortes in Mit leiden schaft gezogen wird, soll nach dem Gesetzentwurf der CDU/CSU staatlicher Beistand gewährt werden. Der volle Schadensausgleich steht nach Ansicht der CDU/CSU diesem Personenkreis schon deshalb zu, weil der Hilfeleistende nicht nur einer allgemein menschlichen Pflicht genügt, sondern auch der Allgemeinheit einen wertvollen Dienst leistet, indem er eine Störung der Ordnung des Gemeinschaftslebens beseitigen hilft und dabei vielfach das Geweinwohl vor größeren Schäden bewahrt. Ich hoffe, daß wir durch eine solche Regelung auch die Bereitschaft verstärken können, dem in Not geratenen Mitmenschen spontan Hilfe zu leisten und nicht nur als unbeteiligter, vielfach sogar sensationslüsterner Zuschauer untätig beiseite zu stehen. Wir haben in dieser Hinsicht gerade in der letzten Zeit ganz erschreckende Beispiele erlebt.
    Schließlich sieht unser Gesetzentwurf auch vor, daß die unschuldigen Opfer einer mit Strafe bedrohten Handlung schneller zu ihrem Gelde kommen sollen. Wir möchten daher, daß die Staatsanwaltschaften und Gerichte verpflichtet sind, den Verletzten oder seine Erben auf das Recht hinzuweisen, Entschädigungsansprüche schon im Strafverfahren geltend zu machen. Damit wird erreicht, daß auch der Verletzte, der weder als Zeuge geladen noch sich als Nebenkläger am Strafverfahren beteiligt, seine Rechte wahrnehmen kann. Ich möchte hier ausdrücklich feststellen, daß wir bei der Einbringung dieses Gesetzentwurfs selber nur allzugut wissen, daß eine Reihe von Hindernissen auf diesem Wege zu nehmen sind. Ich möchte nur einige nennen als Beispiele für viele andere.
    Das Adhäsionsverfahren wird problematisch sein, weil es in zahlreichen Fällen gar nicht zum Zuge kommt, z. B. wenn ein Verkehrsdelikt nur durch ein



    Frau Geisendörfer
    Bußgeld geahndet wird. Dieser Beispielfall und andere bedeuten aber noch nicht, daß man deswegen auf eine Verbesserung des Adhäsionsverfahrens hätte verzichten sollen. Gerade im Bereich der Verkehrsdelikte wird eine präzise Abgrenzung erforderlich sein. Es gibt hier zwar bereits Regelungen auch für die Fälle, in denen der flüchtige Täter nicht identifiziert werden kann oder in denen ein nicht versicherter Täter mittellos ist, auf der Basis einer Gemeinschaftshilfe der Versicherungswirtschaft. Es wird aber zu prüfen sein, ob diese Regelungen ausreichen.
    Es gibt noch weitere Probleme geringerer Ordnung, z. B. einige besonders verwaltungstechnische Probleme bei der RVO, wenn es um die Geltendmachung von Schäden geht. Auch diese müssen und können gelöst werden.
    Ich führe diese Beispiele an, um deutlich zu machen, daß auch wir uns bewußt sind, daß wir uns in den Ausschüssen noch den Kopf werden zerbrechen müssen. Dabei hoffen wir mit Sicherheit auf die Hilfe der Koalitionsfraktionen und des Herrn Bundesjustizministers. Ich möchte dabei auf die Aussage des Herrn Staatssekretärs in der eingangs angeführten Fragestunde verweisen. Er sagte damals:
    Die grundsätzliche Entscheidung steht eigentlich im politischen Wollen unseres Hauses schon fest.
    Ich hoffe, daß der Herr Justizminister diese Aussage nachher bestätigen wird. Es wird also um die Details gehen. Wir wissen auch, daß in den Details der Teufel steckt, aber wir hoffen, diesen Teufel mit gemeinsamen Bemühungen austreiben zu können.
    Eine Hilfe werden uns auch die Erfahrungen anderer Länder geben können. Wir wissen z. B., daß England ein Amt für die Entschädigung von Verbrechensopfern mit einem eigenen Fonds kennt, Holland denkt in ähnlicher Richtung. Inzwischen hat sich aber in Holland spontan eine Stiftung gebildet, die Verbrechensopfer unterstützt und die von privaten Spendern gespeist wird.
    In der Bundesrepublik - das möchte ich hier dankbar anmerken — gibt es nicht nur Leute, die zur Beseitigung dieser Notstände nach einem Gesetz rufen, sondern die auch schon eine eigene Initiative ergriffen haben, z. B. die kleine Gemeinde Goldbach bei Aschaffenburg, die eine Meldestelle rund um die Uhr eingerichtet hat, wobei Hilfsmaßnahmen für Unfallverletzte und Unfallopfer und ihre Angehörigen koordiniert werden und auf Grund freiwilligen Einsatzes diesen Opfern geholfen wird. Ich glaube, diese privaten Initiativen sollen auch bleiben und sollen konform gehen mit dem, was wir durch dieses Gesetz erreichen wollen. Die spontane Hilfe von Mensch zu Mensch soll also nicht überflüssig gemacht werden, sondern eher angeregt werden.
    Wir sind der Überzeugung, daß dieses Gesetz nicht nur zur Beseitigung der Folgen der Kriminalität beitragen, sondern auch die Ursachen für die ständig wachsende Unsicherheit auf unseren Straßen beheben kann, die wir mit allergrößter Besorgnis sehen. Es ist jetzt nicht Aufgabe meiner Begründung, die Frage zu untersuchen, wo die Schuld liegt.
    Zum Schluß möchte ich um die Unterstützung des ganzen Hauses für unseren Entwurf auf Drucksache VI/2420 bitten. Ich beantrage die Überweisung an den Rechtsausschuß — federführend — und den Ausschuß für Arbeit und Sozialordnung sowie den Haushaltsausschuß mitberatend

    (Beifall bei der CDU/CSU.)