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  • tocInhaltsverzeichnis
    Deutscher Bundestag 131. Sitzung Bonn, Donnerstag, den 24. Juni 1971 Inhalt: Erweiterung und Abwicklung der Tagesordnung 7613 A Wahl des Abg. Porzner als ordentliches Mitglied und des Abg. Haar (Stuttgart) als stellvertretendes Mitglied des Verwaltungsrates der Deutschen Bundespost 7613 B Mündlicher Bericht des Vermittlungsausschusses zu dem Gesetz zur Anpassung verschiedener Vorschriften über die Finanzbeziehungen zwischen dem Bund und den Ländern an die Neuregelung der Finanzverfassung (Finanzanpassungsgesetz) (Drucksache VI /2324) Dr. Evers (CDU/CSU) 7613 C Wohlrabe (CDU/CSU) 7613 D Dr. Schmitt-Vockenhausen (SPD) . 7614 B Mündlicher Bericht des Vermittlungsausschusses zu dem Gesetz über Wein, Likörwein, Schaumwein, weinhaltige Getränke und Branntwein aus Wein (Weingesetz) (Drucksache VI /2325) Russe (CDU/CSU) 7614 D Entwurf eines Gesetzes über die Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses an den Hochschulen (Graduiertenförderungsgesetz) (Drucksachen V1/1860, V1/2118, zu VI / 2118, Nachtrag zu VI /2118); Bericht des Haushaltsausschusses gem. § 96 GO (Drucksache VI /2333), Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Bildung und Wissenschaft (Drucksache VI /2292) — Zweite und dritte Beratung — Dr. Slotta (SPD) . . . . . . . 7615 D Grüner (FDP) 7617 A Pfeifer (CDU/CSU) 7618 B Dr. Gölter (CDU/CSU) 7620 D Entwurf eines Gesetzes zur Änderung bewertungsrechtlicher Vorschriften (Bewertungsänderungsgesetz 1971) (Drucksache VI/1888); Bericht des Haushaltsausschusses gem. § 96 GO (Drucksache V1/2359), Schriftlicher Bericht des Finanzausschusses (Drucksachen VI /2334, zu VI /2334) — Zweite und dritte Beratung — Krammig (CDU/CSU) 7621 C Offergeld (SPD) . . . . . . . 7621 D Helms (FDP) . . . . . . . . 7622 B Dr. Ritz (CDU/CSU) . . . . . . 7622 C Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Einkommensteuergesetzes, des Gesetzes über die Ermittlung des Gewinns aus Land- und Forstwirtschaft nach Durchschnittssätzen, des Bewertungsgesetzes und des Entwicklungshilfe-Steuergesetzes (Zweites Steueränderungsgesetz 1971) (Drucksache VI /1901); Bericht des Haushaltsausschusses gem. § 96 GO (Druck- II Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 131. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 24. Juni 1971 sache M/2336), Schriftlicher Bericht des Finanzausschusses (Drucksachen VI /2350 [neu], zu VI /2350 [neu]) — Zweite und dritte Beratung — in Verbindung mit Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Einkommensteuergesetzes (CDU/CSU) (Drucksache VI /1934); Schriftlicher Bericht des Finanzausschusses (Drucksachen M/2350 [neu], zu VI /2350 [neu]) — Zweite Beratung — von Alten-Nordheim (CDU/CSU) . . 7623 A, 7624 A, 7636 A Porzner (SPD) 7623 D Gallus (FDP) . . . . . ..7624 B, 7642 B Krammig (CDU/CSU) . . 7625 C, 7641 D Offergeld (SPD) 7637 B Dr. Kreile (CDU/CSU) 7639 A Dr. Weber (Köln) (SPD) . . 7640 C, 7642 A Entwurf eines Gesetzes zur Verminderung von Luftverunreinigungen durch Ottokraftstoffe für Kraftfahrzeugmotoren (Drucksache VI /1902); Schriftlicher Bericht des Innenausschusses (Drucksache VI /2351) — Zweite und dritte Beratung — Dr. Gruhl (CDU/CSU) . . 7626 A, 7629 D, 7632 C Engelsberger (CDU/CSU) . . . . . 7627 B Liedtke (SPD) . . . . . . . . . 7628 C Dr. Schäfer (Tübingen) (SPD) . . . 7630 D Ollesch (FDP) . . . . . . 7631 B, 7634 D Dr. Schneider (Nürnberg) (CDU/CSU) 7632 A Müller (Mülheim) (SPD) . . . . 7632 D Genscher, Bundesminister . . . . 7635 B Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gerichtsverfassungsgesetzes (Bundesrat) (Drucksache M/630) ; Schriftlicher Bericht des Rechtsausschusses (Drucksache M/2253) — Zweite und dritte Beratung — Vogel (CDU/CSU) . . . . . . . 7642 D Dr. Stark (Nürtingen) (CDU/CSU) . . 7643 A Dr. Haack (SPD) . . . . . . . . 7643 B Kleinert (FDP) 7643 D Entwurf eines Gesetzes zu dem Übereinkommen vom 4. März 1970 zwischen der Bundesrepublik Deutschland, dem Königreich der Niederlande und dem Vereinigten Königreich Großbritannien und Nordirland über die Zusammenarbeit bei der Entwicklung und Nutzung des Gaszentrifugenverfahrens zur Herstellung angereicherten Urans (Drucksache VI /2245) ; Bericht des Haushaltsausschusses gem. § 96 GO (Drucksache M/2334), Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Bildung und Wissenschaft (Drucksache VI/2361) — Zweite Beratung und Schlußabstimmung — 7644 C Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten über die Vorschläge der EG-Kommission für eine Verordnung (EWG) des Rates über die gemeinsame Marktorganisation für Hopfen eine Verordnung (EWG) des Rates über die Bescheinigung der Herkunftsbezeichnung bei Hopfen (Drucksachen VI/ 1929, VI /2312) 7644 D Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Deutschen Richtergesetzes (Drucksachen VI /665, VI/ 1380); Schriftlicher Bericht des Rechtsausschusses (Drucksache N/2269) — Zweite und dritte Beratung — Dichgans (CDU/CSU) 7645 A Dr. Arndt (Hamburg) (SPD) . . 7647 C Kleinert (FDP) . . . . . . . 7649 A Vogel (CDU/CSU) . . . . .. . 7650 B Dr. Bayerl, Parlamentarischer Staatssekretär . . . . . . . . 7651 A Fragestunde (Drucksachen VI /2344, VI /2372) Frage des Abg. Dr. Schulze-Vorberg (CDU/CSU) : Gebührenerhöhungen der Bundespost für Fernschreibstandleitungen Leber, Bundesminister . 7652 B, 7653 B, 7654 A, B Dr. Schulze-Vorberg (CDU/CSU) . 7653 A, B, D Dr. Arnold (CDU/CSU) 7654 A Erhard (Bad Schwalbach) (CDU/CSU) 7654 B Dr. Schmitt-Vockenhausen, Vizepräsident . . . . . . . . 7654 C Fragen des Abg. Ott (CDU/CSU) : Politischer Mißbrauch der Personalvertretungen Dr. Ehmke, Bundesminister . . 7654 C, D, 7655 A, B Ott (CDU/CSU) 7654 D Mursch (Soltau-Harburg) (CDU/CSU) 7655 A, B Fragen des Abg. Wohlrabe (CDU/CSU) : Erklärung zur Weiterentwicklung Berlins (Berlin-Plan) Dr. Ehmke, Bundesminister . 7655 B, C, D, 7656 A, B Wohlrabe (CDU/CSU) . . . 7655 C, D, 7656 A, B Frage des Abg. Dr. Früh (CDU/CSU) : Forderung des deutschen Bauernverbandes betr. Erhöhung der Mehrwertsteuer Logemann, Parlamentarischer Staatssekretär 7656 C, D, 7657 A Dr. Früh (CDU/CSU) . . . . . 7656 C, D Susset (CDU/CSU) . . . . . . . 7657 A Frage des Abg. Dr. Früh (CDU/CSU) : Erschwerung des Exports von Schweinen in Drittländer durch den flexiblen Wechselkurs Logemann, Parlamentarischer Staatssekretär 7657 B, C Dr. Früh (CDU/CSU) . . . . 7657 B, C Frage des Abg. Dr. Hauser (Sasbach) (CDU/CSU) : Auffassung der Verbraucherpolitischen Korrespondenz bezüglich Preisverbesserungen für die Landwirtschaft im Hinblick auf die soziale Situation einkommensschwacher und kinderreicher Familien Logemann, Parlamentarischer Staatssekretär . . . 7657 D, 7658 A, C Dr. Hauser (Sasbach) (CDU/CSU) 7658 A, B Fragen des Abg. Erhard (Bad Schwalbach) (CDU/CSU) : Gewährung der Leistungen nach dem Zweiten Wohngeldgesetz — Inkrafttreten der Allgemeinen Verwaltungsvorschriften Ravens, Parlamentarischer Staatssekretär . 7658 D, 7659 A, B, C, D Erhard (Bad Schwalbach) (CDU/CSU) 7658 D, 7659 A, C, D Frage des Abg. Seefeld (SPD) : Kritik der Automobilverbände an der Zulänglichkeit der Leitplanken an den Bundesautobahnen Leber, Bundesminister 7660 A Fragen des Abg. Schlaga (SPD) : Verhinderung der willkürlichen Ausdehnung des Baues von privaten Flugzeuglandeplätzen Leber, Bundesminister . . . 7660 B, C, D Schlaga (SPD) . . . . . . . . . 7660 C Frage des Abg. Dr. Kempfler (CDU/CSU): Vergabestopp für Straßenbauaufträge in den Zonenrandförderungs- und Ausbaugebieten Leber, Bundesminister . . . . . . 7660 D, 7661 A, B, C, D, 7662 A Dr. Kempfler (CDU/CSU) . . . . 7661 A, B Dr. Jobst (CDU/CSU) . . . . . . 7661 B Niegel (CDU/CSU) . . . . . . . 7661 C Pieroth (CDU/CSU) . . . . . . . 7661 D Dr. Fuchs (CDU/CSU) 7661 D Frage des Abg. Dr. Kempfler (CDU/CSU) : Angabe über die nächste Ortschaft auf den Ortsausgangsschildern in Österreich Leber, Bundesminister . . . . 7662 A, B Dr. Kempfler (CDU/CSU) . . . . . 7662 B Fragen des Abg. Schröder (Wilhelminenhof) (CDU/CSU) : Wirtschaftliche Schwierigkeiten der Küstenschiffahrt durch die Schiffsbesetzungsordnung Leber, Bundesminister . . . . 7662 C, D, 7663 A, B Schröder (Wilhelminenhof) (CDU/CSU) . . . . 7662 D, 7662 A, B Frage des Abg. Burger (CDU/CSU) : Aufnahme von Krebs- und Mutterschaftsvorsorgeuntersuchungen in den Leistungskatalog des Bundesversorgungsgesetzes Dr. Ehrenberg, Staatssekretär . . 7663 C, D Burger (CDU/CSU) 7663 D Fragen des Abg. Dr. de With (SPD) : Rückzahlung überbezahlter Beiträge von Arbeitnehmern zur Arbeiterrentenversicherung Dr. Ehrenberg, Staatssekretär . 7664 A, B, C Dr. de With (SPD) 7664 B, C IV Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 131. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 24. Juni 1971 Fragen des Abg. Vogt (CDU/CSU) : Vorlage des Vermögensbildungsberichts Dr. Ehrenberg, Staatssekretär . . 7664 D, 7665 B, C, D, 7666 A, B Vogt (CDU/CSU) 7665 A, B, C, 7666 A, B Katzer (CDU/CSU) 7665 C Pieroth (CDU/CSU) 7665 D Abgabe einer Erklärung des Bundeskanzlers über das Ergebnis der Beitrittsverhandlungen der EWG mit Großbritannien Brandt, Bundeskanzler . . . . . 7666 C Dr. Hallstein (CDU/CSU) 7667 C Antrag der Fraktionen der SPD, CDU/CSU, FDP betr. humanitäre Hilfe für die Bevölkerung Ostpakistans und Indiens (Drucksache VI /2366) Dr. Meinecke (Hamburg) (SPD) . . 7668 D Frau Dr. Wolf (CDU/CSU) . . . 7669 C Entwurf eines Bundesgesetzes über individuelle Förderung der Ausbildung (Bundesausbildungsförderungsgesetz) (Drucksachen VI /1975, zu VI /1975); Bericht des Haushaltsausschusses gem. § 96 GO (Drucksache VI /2375), Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Jugend, Familie und Gesundheit (Drucksachen VI /2352, zu VI /2352) — Zweite und dritte Beratung — Baier (CDU/CSU) 7670 C Frau Schroeder (Detmold) (CDU/CSU) 7671 C, 7675 A Hauck (SPD) 7671 D Spitzmüller (FDP) 7677 C Frau Strobel, Bundesminister . . 7680 C Köster (CDU/CSU) . . . 7683 B, 7686 C Raffert (SPD) . . . . . . . . . 7683 B Burger (CDU/CSU) . . . . . . . 7684 A Frau Eilers (SPD) . . . . . . . 7685 B Frau Dr. Henze (CDU/CSU) . . . . 7685 D Anbuhl (SPD) . . . . . . . . . 7687 B Fiebig (SPD) . . . . . . . . . 7688 A Rollmann (CDU/CSU) . . . . . . 7688 C Glombig (SPD) . . . . . . . . 7690 D Dr. Fuchs (CDU/CSU) 7692 B Walkhoff (SPD) . . . . . . . 7693 A Antrag der Fraktionen der CDU/CSU, SPD betr. Verwaltungsrat der Lastenausgleichsbank (Drucksache VI/ 2365) . . . 7693 D Nächste Sitzung 7694 A Anlagen Anlage 1 Liste der beurlaubten Abgeordneten . . 7695 A Anlage 2 Bericht über das Beratungsergebnis des Vermittlungsausschusses zum Finanzanpassungsgesetz 7695 B Anlagen 3 und 4 Änderungsanträge Umdrucke 206 und 207 zur zweiten Beratung des Entwurfs eines Graduiertenförderungsgesetzes (Drucksachen VI /2118, VI /1860, V1/2292) . . . . 7696 B Anlage 5 Änderungsantrag Umdruck 205 zur zweiten Beratung des Entwurfs eines Benzinbleigesetzes (Drucksachen VI /2351, VI/ 1902) 7696 D Anlagen 6 bis 8 Änderungsanträge Umdrucke 199 bis 201 zur zweiten Beratung des Entwurfs eines Zweiten Steueränderungsgesetzes 1971 (Drucksachen VI /1901, VI /2350 [neu]) . . 7697 A Anlage 9 Änderungsantrag Umdruck 209 zur zweiten Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Gerichtsverfassungsgesetzes (Drucksachen VI /670, VI /2257) . . . 7697 C Anlagen 10 und 11 Änderungsanträge Umdrucke 203 (neu) und 208 zur zweiten Beratung des Entwurfs eines Ausbildungsförderungsgesetzes (Drucksachen VI /1975, VI /2352) . . . 7698 A Anlage 12 Entschließungsantrag Umdruck 210 zur dritten Beratung des Entwurfs eines Ausbildungsförderungsgesetzes (Drucksachen VI /1975, VI /2352) 7698 C Anlage 13 Schriftliche Antwort auf die Schriftlichen Fragen des Abg. Bauer (Würzburg) (SPD) betr. Strafverfahren wegen unbefugter Titelführung 7698 D Anlage 14 Schriftliche Antwort auf die Mündliche Frage des Abg. Solke (CDU/CSU) betr. Revision des derzeitigen Systems der EWG-Rechnungseinheit 7699 B Anlage 15 Schriftliche Antwort auf die Mündliche Frage des Abg. Meister (CDU/CSU) betr. Ausgleich der bestimmten Wirtschaftsgruppen durch die Freigabe der Wechselkurse entstandenen Verluste 7699 C Anlage 16 Schriftliche Antwort auf die Mündliche Frage des Abg. Lensing (CDU/CSU) betr. Einkommenverluste des Gartenbaues . . 7699 D Anlage 17 Schriftliche Antwort auf die Mündlichen Fragen des Abg. Kiechle (CDU/CSU) betr. Bewertung des Aufwertungsausgleichs für bestimmte landwirtschaftliche Betriebe bei der Berechnung von Ausgleichs- und Elternrenten als zusätzliches Einkommen 7699 D Anlage 18 Schriftliche Antwort auf die Mündlichen Fragen des Abg. Dr. Beermann (SPD) betr. kostenlose Beförderung von Besuchern aus der DDR auf den öffentlichen Verkehrsmitteln 7700 B Anlage 19 Schriftliche Antwort auf die Mündlichen Fragen des Abg. Dr. Schulze-Vorberg (CDU/CSU) betr. Rekordüberhang an im Bau befindlichen Wohnungen zum Jahreswechsel 1970/71 7700 C Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 131. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 24. Juni 1971 7613 131. Sitzung Bonn, den 24. Juni 1971 Stenographischer Bericht Beginn: 9.00 Uhr
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    Anlage 1 Liste der beurlaubten Abgeordneten Abgeordnete(r) beurlaubt bis einschließlich Dr. Aigner ** 25. 6. Dr. Ahrens * 25. 6. Balkenhol 25. 6. Behrendt ** 25. 6. Borm ** 24. 6. Frau Brauksiepe 24. 6. Dasch 30. 6. Dröscher ** 25. 6. Ehnes 24. 6. Fellermaier ** 25. 6. Flämig ** 24. 6. Gerlach (Emsland) ** 25. 6. Freiherr von und zu Guttenberg 30. 6. Dr. Heck 25. 6. Frau Herklotz * 25. 6. Jahn (Braunschweig) ** 25. 6. Kiechle 25. 6. Klinker ** 25. 6. Kriedemann ** 24. 6. Lange * 24. 6. Lautenschlager ** 25. 6. Lenze (Attendorn) * 25. 6. Liehr 25. 6. Dr. Löhr ** 25. 6. Lücker (München) ** 24. 6. Maucher 26. 6. Frau Meermann 30. 6. Meister ** 25. 6. Dr. Möller 25. 6. Müller (Aachen-Land) ** 25. 6. Frau Dr. Orth ** 25. 6. Richarts ** 24. 6. Riedel (Frankfurt) ** 24. 6. Schlee 25. 6. Schulhoff 24. 6. Simon 30. 6. Stein (Honrath) 25.6. Werner ' 24. 6. Windelen 25. 6. Wolfram 24. 6. * Für die Teilnahme an Sitzungen der Beratenden Versammlung des Europarates ** Für die Teilnahme an Ausschußsitzungen des Europäischen Parlaments Anlage 2 Bericht über das Beratungsergebnis des Vermittlungsausschusses zum Gesetz zur Anpassung verschiedener Vorschriften über die Finanzbeziehungen zwischen dem Bund und den Ländern an die Neuregelung der Finanzverfassung (Finanzanpassungsgesetz - FAnpG) Der Bundesrat hatte am 14. Mai 1971 zu dem am 28. April 1971 vom Bundestag verabschiedeten Fi- Anlagen zum Stenographischen Bericht nanzanpassungsgesetz den Vermittlungsausschuß in 11 Punkten angerufen. Der Vermittlungsausschuß hat sich mit den Änderungsanträgen des Bundesrats am '16. Juni 1971 befaßt. Das Ergebnis der Beratungen des Ausschusses liegt Ihnen in der BT-Drucksache V1/2324 vor. Über die Beratungen im Vermittlungsausschuß darf ich in der gebotenen Kürze folgendes berichten: 1. Abgelehnt wurden die Vorschläge des Bundesrats, soweit sie darauf hinausliefen, gewisse Verwaltungskosten von Landesbehörden dem Bund anzulasten. Es handelt sich dabei um den Vorschlag, die Baunebenkosten generell als Zweckausgaben zu bezeichnen und durch eine Pauschale abzugelten, ferner um die Änderungsvorschläge zu § 351 des Lastenausgleichsgesetzes, zum BEG-Schlußgesetz sowie zum Weinwirtschaftsgesetz und zum Absatzfondsgesetz. Der Grund für die Ablehnung dieser Vorschläge war, daß diese mit Art. 104 a Abs. 5 GG, wonach Bund und Länder jeweils selbst die bei ihren Behörden entstehenden Verwaltungsausgaben zu tragen haben, in Widerspruch stehen. Schließlich hielt es der Vermittlungsausschuß auch für richtig, in § 20 Abs. 1 beim Einsatz von automatischen Einrichtungen für die Gewährleistung gleicher Programmergebnisse usw. in der Steuerverwaltung am Einvernehmen mit dem Bundesfinanzminister — statt nur eines Benehmens mit ihm - festzuhalten. 2. Angenommen wurde dagegen der Vorschlag des Bundesrats, in § 8 Abs. 7 des Finanzverwaltungsgesetzes den Satz 1 zu streichen, d. h. die dort vorgesehene Möglichkeit, für die Wahrnehmung der Bauaufgaben des Bundes bei der Oberfinanzdirektion eine Bundesbauabteilung zusätzlich einzurichten und örtliche Bundesbaubehörden zu schaffen. Der Vermittlungsausschuß nahm ferner den Vorschlag des Bundesrats zu Art. 17 Abs. 1 Satz 1 an, das Inkrafttreten der Änderungen des Lastenausgleichsrechts hinauszuschieben. In diesem Punkt liegt das Schwergewicht des Anrufungsbegehrens des Bundesrats und des Vermittlungsvorschlags, da die Änderung der Verwaltungskostenregelung im Rahmen des Lastenausgleichsrechts finanziell erheblich zu Buche schlägt. Nach der Neufassung des § 351 des Lastenausgleichsgesetzes soll j a künftig eine Erstattung der bei den Ländern und kommunalen Gebietskörperschaften anfallenden Verwaltungskosten durch den Bund nicht mehr erfolgen. Der Bundesrat hatte deshalb vorgeschlagen, das Inkrafttreten dieser Neuregelung auf den 1. 1. 1974, also um 2 Jahre hinauszuschieben. Der Vermittlungsausschuß ist über dieses Petitum erheblich hinausgegangen, indem er vorschlägt, das Inkrafttreten um weitere 5 Jahre, d. h. bis zum 1. 1. 1979 zu verschieben. Namens des Vermittlungsausschusses darf ich das Hohe Haus bitten, den Ihnen vorliegenden beiden 7696 Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 131. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 24. Juni 1971 Änderungsvorschlägen des Vermittlungsausschusses in BT-Drucksache VI/2324 zuzustimmen. Abgelehnt wurde auch der Vorschlag des Bundesrats, die Pauschaule für die Kosten der Entwurfsbearbeitung und Bauaufsicht im Bereich der Auftragsverwaltung der Bundesfernstraßen von 3 v. H. auf 7,5 v. H. der Baukosten zu erhöhen. Der Vermittlungsausschuß war mit Mehrheit der Auffassung, daß diese Nebenkosten, soweit sie Zweckausgaben und nicht Verwaltungskosten sind, nach wie vor mit 3 v. H. der Baukosten — im Durchschnitt gesehen — angemessen abgegolten werden. Wenn auch diese Nebenkosten in absoluten Zahlen zweifellos gestiegen sind, so gilt doch das gleiche auch für die Baukosten, so daß die Pauschale von 3 v. H. entsprechend höher ausfällt. Soweit durch die Erhöhung der Pauschale andere Ausgaben als Zweckausgaben abgedeckt werden sollten, stünde auch dies mit Art. 104 a Abs. 5 GG nicht in Einklang. Abgelehnt wurde ferner der Vorschlag des Bundesrats, in § 6 Satz 3 des Finanzverwaltungsgesetzes die Übertragung einzelner Bauvorhaben des Bundes auf die Bundesbaudirektion an das Einvernehmen der Landesfinanzminister zu binden. Gleiches gilt für den Vorschlag, in § 9 Abs. 2 Satz 3 auf die Oberfinanzpräsidenten nicht die beamten- und besoldungsrechtlichen Vorschriften des Bundes, sondern die der Länder anzuwenden. Der Vermittlungsausschuß hielt es für angebracht, daß für diese Beamten künftig ein einheitlicher Rechtsstatus vorgesehen wird. Auch der Vorschlag, in den §§ 5 und 19 dem Bundesamt für Finanzen bei Betriebsprüfungen statt eines „Mitwirkungsrechts" nur ein „Teilnahmerecht" zu geben, fand nicht die Billigung des Vermittlungsausschusses, weil die erstere Formulierung besser dem Art. 108 Abs. 4 Satz 1 GG entspricht. Anlage 3 Umdruck 207 Änderungsantrag der Fraktion der CDU/CSU zur zweiten Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über die Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses an den Hochschulen (Graduiertenförderungsgesetz — GFG) — Drucksachen VI/2118, VI/1860, VI/2292 —. Der Bundestag wolle beschließen: § 13 Abs. 1 erster Halbsatz ist durch folgende Neufassung zu ersetzen: „Der Bund trägt 75 vom Hundert, die Länder 25 vom Hundert der durch die Ausführung dieses Gesetzes entstehenden Ausgaben,". Bonn, den 23. Juni 1971 Dr. Barzel, Stücklen und Fraktion Anlage 4 Umdruck 206 Änderungsantrag der Fraktionen der CDU/ CSU, SPD, FDP zur zweiten Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über die Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses an den Hochschulen (Graduiertenförderungsgesetz — GFG) — Drucksachen VI/2118, VI/1860, VI/2292 —. Der Bundestag wolle beschließen: 1. § 1 Abs. 1 ist durch folgende Neufassung zu ersetzen: „(1) Zur Förderung des wissenschaftlichen, vornehmlich des Hochschullehrernachwuchses, werden nach Maßgabe dieses Gesetzes Stipendien gewährt." 2. § 11 ist durch folgende Neufassung zu ersetzen: „§ 11 Die Vergabe der Stipendien und die Verteilung der Förderungsmittel auf die Fachbereiche oder Fachrichtungen obliegen als staatliche Angelegenheiten den Hochschulen. Die Feststellung, ob die Förderungsvoraussetzungen im Einzelfall zutreffen, trifft die Hochschule. Die Hochschulen unterliegen bei der Erfüllung von Aufgaben nach diesem Gesetz den Weisungen der zuständigen obersten Landesbehörde. Die Zuständigkeiten für das Vergabeverfahren innerhalb der Hochschulen werden durch die Länder geregelt. Sie gewährleisten, daß eine nach den näheren Bestimmungen des Landesrechts von den Hochschulen gebildete zentrale Kommission für die Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses sowie die Fachbereiche bzw. Fakultäten am Vergabeverfahren angemessen beteiligt sind." Bonn, den 23. Juni 1971 Dr. Barzel, Stücklen und Fraktion Wehner und Fraktion Mischnick und Fraktion Anlage 5 Umdruck 205 Änderungsantrag der Fraktion der CDU/CSU zur zweiten Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Verminderung von Luftverunreinigungen durch Bleiverbindungen in Ottokraftstoffen für Kraftfahrzeugmotore (Benzinbleigesetz — BzBlG) — Drucksachen VI/2351, VI/1902 —. Der Bundestag wolle beschließen: In § 2 Abs. 1 werden die Worte „0,40 Gramm in Liter" durch die Worte „0,30 Gramm je Liter" ersetzt. Bonn, den 23. Juni 1971 Dr. Barzel, Stücklen und Fraktion Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 131. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 24. Juni 1971 7697 Anlage 6 Umdruck 199 Änderungsantrag der Fraktion der CDU/CSU zur zweiten Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Einkommensteuergesetzes und anderer steuerlicher Vorschriften (Zweites Steueränderungsgesetz 1971) — Drucksachen VI/1901, VI/2350 (neu) —. Der Bundestag wolle beschließen: Artikel 1 Nr. 5 wird wie folgt geändert: § 14 a Abs. 4 erhält folgende Fassung: „ (4) Absatz 1 mit Ausnahme der Ziffern 1 und 2 gilt entsprechend, wenn 1. der land- und forstwirtschaftliche Betrieb ganz oder zum Teil an einen Erwerber veräußert wird, der ihn land- oder forstwirtschaftlich nutzt, oder 2. nur ein Teil des zu einem land- und forstwirtschaftlichen Betrieb gehörenden Grund und Bodens veräußert wird und der Veräußerungspreis innerhalb von sechs Monaten nach der Veräußerung zur Tilgung von Schulden des land- und forstwirtschaftlichen Betriebs oder zur Abfindung weichender Erben verwendet wird, oder 3. der land- und forstwirtschaftliche Betrieb enteignet oder zur Abwendung einer Enteignung veräußert wird; das gilt auch, wenn ein Teil des land- und forstwirtschaftlichen Betriebs enteignet oder veräußert wird. Der Freibetrag von 60 000 Deutsche Mark wird in den vorstehenden Fällen insgesamt nur einmal gewährt." Bonn, den 23. Juni 1971 Dr. Barzel, Stücklen und Fraktion Anlage 7 Umdruck 201 Änderungsantrag der Fraktion der CDU/CSU zur zweiten Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Einkommensteuergesetzes und anderer steuerlicher Vorschriften (Zweites Steueränderungsgesetz 1971) — Drucksachen VI/1901, VI/2350 (neu) —. Der Bundestag wolle beschließen: Artikel 3 ist zu streichen. Bonn, den 23. Juni 1971 Dr. Barzel, Stücklen und Fraktion Anlage 8 Umdruck 200 Änderungsantrag der Fraktion der CDU/CSU zur zweiten Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Einkommensteuergesetzes und anderer steuerlicher Vorschriften (Zweites Steueränderungsgesetz 1971) — Drucksachen VI/1901, VI/2350 (neu) —. Der Bundestag wolle beschließen: 1. Artikel 1 Nr. 9 wird wie folgt geändert: Im letzten Satz treten an die Stelle der Worte „31. Dezember 1970" die Worte „24. Juni 1971" und an die Stelle der Worte „1. Januar 1971" jeweils die Worte „25. Juni 1971". 2. Artikel 4 Nr. 3 wird wie folgt geändert: An die Stelle der Worte „31. Dezember 1970" treten jeweils die Worte „24. Juni 1971". Bonn, den 23. Juni 1971 Dr. Barzel, Stücklen und Fraktion Anlage 9 Umdruck 209 Änderungsantrag der Abgeordneten Dr. Stark (Nürtingen), Vogel, Dr. Haack, Dr. Arndt (Hamburg) und Kleinert zur zweiten Beratung des vom Bundesrat eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Gerichtsverfassungsgesetzes — Drucksachen VI/670, VI/2257 —. Der Bundestag wolle beschließen: 1. Artikel 1 In § 74 c Abs. 1 Satz 1 werden die Worte „die Strafkammer" durch die Worte „die große Strafkammer" ersetzt. 2. Es wird folgender Artikel 1 a eingefügt: ,Artikel 1 a In die Strafprozeßordnung wird nach § 13 a folgender § 13 b eingefügt: „§ 13 b (1) Sofern eine Strafkammer gemäß § 74 c Abs. 1 des Gerichtsverfassungsgesetzes eingerichtet ist, entscheidet die zuerst mit der Sache befaßte Strafkammer, ob sie im Hinblick auf eine nach § 74 c Abs. 1 des Gerichtsverfassungsgesetzes ergangene Regelung für die Verhandlung der Sache zuständig ist. Verneint sie ihre Zuständigkeit, so verweist sie die Sache an die von ihr für zuständig gehaltene Strafkammer; die Beteiligten sind zu hören. Die Verweisung ist nur bis zum Beginn der Hauptverhandlung zulässig. Der Beschluß über die Verweisung ist mit der sofortigen Beschwerde anfechtbar. (2) Der Beschluß, durch den die nach § 74 c Abs. 1 des Gerichtsverfassungsgesetzes eingerichtete Strafkammer die Sache an eine andere Strafkammer verweist, ist für diese bindend. (3) Ein Rechtsmittel kann nicht darauf gestützt werden, daß die Strafkammer ihre Zuständigkeit 7698 Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 131. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 24. Juni 1971 nach § 74 c Abs. 1 des Gerichtsverfassungsgesetzes zu Unrecht bejaht oder verneint hat."' Bonn, den 24. Juni 1971 Dr. Stark (Nürtingen) Vogel Dr. Haack Dr. Arndt (Hamburg) Kleinert Anlage 10 Umdruck 203 (neu) Änderungsantrag des Abgeordneten Köster und der Fraktion der CDU/CSU zur zweiten Beratung des Entwurfs eines Bundesgesetzes über individuelle Förderung der Ausbildung (Ausbildungsförderungsgesetz — BAföG) Drucksachen VI/1975, VI/2352 —. Der Bundestag wolle beschließen: In § 12 Abs. 1 Nr. 1 wird die Zahl „160" durch „180" ersetzt. Bonn, den 23. Juni 1971 Köster Dr. Barzel, Stücklen und Fraktion Anlage 11 Umdruck 208 Änderungsantrag der Fraktion der CDU/CSU zur zweiten Beratung des Entwurfs eines Bundesgesetzes über individuelle Förderung der Ausbildung (Ausbildungsförderungsgesetz — BAföG) — Drucksachen VI/ 1975, VI/2352 —. Der Bundestag wolle beschließen: 1. In § 2 Abs. 3 erhält der letzte Halbsatz folgende Fassung: „wenn deren Ausbildung der in den Absätzen 1 und 2 bezeichneten Ausbildungsstätten gleichwertig ist." 2. In § 11 wird folgender Absatz 5 angefügt: „(5) Ist die Erwerbsfähigkeit des Auszubildenden um 70 v. H. oder mehr gemindert, so verdoppeln sich die in § 23 Abs. 1, § 25 Abs. 1, § 31 Abs. 1 und § 22 Abs. 1 genannten Freibeträge." 3. In § 12 Abs. 2 erhält Satz 2 folgende Fassung: „Satz 1 gilt nur, wenn das Ausbildungs- und Erziehungsziel unter Berücksichtigung der gewählten Erziehungsrichtung die Unterbringung außerhalb der elterlichen Wohnung erfordert." 4. In § 12 Abs. 5 wird folgender Satz 2 angefügt: „Ist ein Behinderter, dessen Erwerbsfähigkeit um 70 v. H. oder mehr gemindert ist, wegen seiner Behinderung während der Ausbildung in einem Internat oder in einem Wohnheim für Behinderte untergebracht, so sind die von der zuständigen Stelle genehmigten Pflegesätze und der Halbsatz gemäß Absatz 1 als Bedarf anzusetzen." 5. In § 68 Abs. 2 erhält Nummer 3 folgende Fassung: „Schüler von Berufsfachschulen ab Klasse 11." Bonn, den 24. Juni 1971 Dr. Barzel, Stücklen und Fraktion Anlage 12 Umdruck 210 Entschließungsantrag der Fraktion der CDU/ CSU zur dritten Beratung des Entwurfs eines Bundesgesetzes über individuelle Förderung der Ausbildung (Ausbildungsförderungsgesetz — BAföG) — Drucksachen VI/ 1975, VI/2352 —. Der Bundestag wolle beschließen: Die Bundesregierung wird ersucht, die Studentenförderung im Bundesausbildungsförderungsgesetz so weiter zu entwickeln, daß 1. Studenten — soweit sie keinen Anspruch auf ein Stipendium haben — ein staatlich verbürgtes und zinsvergünstigtes Studiendarlehen über Kreditinstitute in Anspruch nehmen können, 2. Studenten für jedes Kind, für das sie unterhaltspflichtig sind, einen Kinderzuschlag erhalten, soweit nicht bereits anderweitige Kinderzuschläge gewährt werden. Dieser Kinderzuschlag soll sich um einen Familienzuschlag erhöhen, soweit dem Ehegatten eine Berufstätigkeit nicht zuzumuten ist. Die Bundesregierung wird gebeten, alsbald für die in Ziffern 1 und 2 genannten Maßnahmen eine Kostenübersicht zu erstellen und den dafür notwendigen Finanzbedarf bei der Fortschreibung der mehrjährigen Finanzplanung zu berücksichtigen. Bonn, den 24. Juni 1971 Dr. Barzel, Stücklen und Fraktion Anlage 1,3 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dr. Bayerl vom 24. Juni 1971 auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Bauer (Würzburg) (SPD) (Drucksache VI/2286 Fragen B 9 und 10) : Kann von der Bundesregierung bestätigt werden, daß seitens der Staatsanwaltschaften zunehmend — angeblich handelt es sich um Hunderte von Fällen — gegen Bundesbürger wegen Führens „falscher Titel" wie z. B. „Hon. Doctor of Divinity" oder „Doktor der Methaphysik" ermittelt wird, und daß solche „Grade" allein auf geldlicher Grundlage erworben werden können? Welche rechtlichen bzw. rechtspolitischen Möglichkeiten sieht die Bundesregierung, um dem bis zur Stunde sichtbaren Unfug zu steuern, daß laufend in Zeitungsinseraten — vornehmlich im süddeutschen Raum — auf die Möglichkeit des Erwerbs solcher Titulaturen hingewiesen und offensichtlich seitens der Staatsbürger davon Gebrauch gemacht wird? Die Zahl der Verurteilungen wegen unbefugter Titelführung (§ 132 a des Strafgesetzbuchs) ist in Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 131. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 24. Juni 1971 7699 den letzten Jahren von je 56 Fällen in den Jahren 1966 und 1967 über 64 Fälle im Jahre 1968 auf 154 Fälle im Jahre 1969 angestiegen. Dabei ist aber zu bemerken, daß die unbefugte Führung des Doktor-Titels nach herrschender Rechtsprechung nicht unter § 132 a StGB fällt, sondern nach dem als Landesrecht weitergeltenden Gesetz über die Führung akademischer Grade vom 7. Juni 1939 (RGBl. I S. 985) strafbar ist. Die Zahl derartiger Verfahren läßt sich der Statistik leider nicht entnehmen. Fünf Landesjustizverwaltungen haben mitgeteilt, daß in ihrem Geschäftsbereich zur Zeit keine derartigen Verfahren anhängig sind. Kein Land hat ein Ansteigen der Zahl solcher Verfahren beobachtet. Das Gesetz über die Führung akademischer Grade und § 132 a StGB bedrohen einen Verstoß gegen diese Vorschriften übereinstimmend mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr und mit Geldstrafe oder mit einer dieser Strafen. Auf Grund der unter 1 dargestellten Sachlage halte ich diesen Strafrahmen für ausreichend. Das Einschreiten gegen die von Ihnen erwähnten Mißstände kann den zuständigen Strafverfolgungsbehörden überlassen bleiben. Anlage 14 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs 'Rosenthal vom 23. Juni 1971 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Solke (CDU/CSU) Drucksache VI/2344 Frage A 19) : Teilt die Bundesregierung mit mir die Auffassung, daß das derzeitige System der EWG-Rechnungseinheit auf Grund der währungspolitischen Schwierigkeiten und angesichts der jüngsten währungspolitischen Empfehlungen des Sachverständigenrates (Drucksache VI/2230) revidiert werden muß? Die Bundesregierung teilt diese Auffassung nicht. Sie verkennt zwar nicht die Schwierigkeiten, die sich aus dem unterschiedlichen Integrationsstand im Bereich der Agrarpolitik einerseits und der Wirtschafts- und Währungspolitik andererseits ergeben. Eine Abschaffung der Rechnungseinheit würde jedoch eine wesentliche Grundlage des gemeinsamen Agrarmarktes, der auch nach Auffassung der Bundesregierung einen Eckpfeiler der europäischen Integration darstellt, in Frage stellen. Die Lösung der Schwierigkeiten muß deswegen — wie die Bundesregierung in Übereinstimmung mit den Beschlüssen der Gipfelkonferenz von Den Haag mehrfach betont hat — durch eine verstärkte Koordinierung und Harmonisierung der Wirtschafts- und Währungspolitik und durch die Weiterentwicklung der Gemeinschaft zu einer Wirtschafts- und Währungsunion gesucht werden. Zur Überwindung der aktuellen Schwierigkeiten hat die Bundesregierung in Brüssel Vorschläge für eine währungspolitische Gemeinschaftsaktion vorgelegt. Sie hofft, daß in der für den 1. Juli 1971 vorgesehenen Ratssitzung wesentliche Fortschritte in der Meinungsbildung für das weitere währungspolitische Vorgehen der Gemeinschaft erzielt werden können. Anlage 15 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Rosenthal vom 23. Juni 1971 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Meister (CDU/CSU) (Drucksache VI/2344 Frage A 27): Ist die Bundesregierung bereit, auch solchen Wirtschaftsgruppen, wie z. B. Seefahrt und Luftfahrt, die bekanntlich in US-Dollars abrechnen, die durch die Freigabe der Wechselkurse entstandenen und entstehenden Verluste, ähnlich, wie es der deutschen Landwirtschaft gegenüber geschieht, auszugleichen? Die Bundesregierung sieht keine Möglichkeit, aber auch keine Veranlassung, Nachteile, die für bestimmte Wirtschaftsgruppen mit der Freigabe der Wechselkurse verbunden sein können, auszugleichen. Die zeitweilige Freigabe der Wechselkurse ist wichtiger Teil eines Gesamtprogramms zur Wiedergewinnung der Stabilität. Eine größere binnenwirtschaftliche Stabilität kommt aber letztlich auch den Wirtschaftszweigen mit hohem Exportanteil in ihrer Kostengestaltung zugute. Ihre Position im internationalen Wettbewerb wird dadurch gestärkt. Das Ausgleichssystem für die Landwirtschaft trägt den bekannten Besonderheiten dieses Bereichs Rechnung und kann kein Vorbild für die übrige Wirtschaft sein. Anlage 16 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Logemann vom 21. Juni 1971 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Lensing (CDU/CSU) (Drucksache VI/2344 Frage A 44) : Wie hoch veranschlagt die Bundesregierung die Erlösminderungen des Gartenbaues, und ist sie gewillt, diese Einkommensverluste auszugleichen? Ich beziehe mich auf meine gestrige Antwort auf Ihre erste Frage und bedaure, daß ich Ihnen auf diese Frage noch keine Antwort geben kann, solange die Beobachtung der Marktentwicklung nicht abgeschlossen ist. Anlage 17 Schriftliche Antwort des Staatssekretärs Dr. Ehrenberg vom 24. Juni 1971 auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Kiechle (CDU/CSU) (Drucksache VI/2344 Fragen A 50 und 51) : Gedenkt die Bundesregierung an der vom Bundesminister für Arbeit und Sozialordnung in seinem Runderlaß an die Versorgungsämter dargelegten Auffassung festzuhalten, wonach der Aufwertungsausgleich für bestimmte landwirtschaftliche Betriebe bei der Berechnung von Ausgleichs- und Elternrenten als zusätzliches Einkommen zu bewerten ist? Kann die Bundesregierung angeben, wieviel Rentenempfänger betroffen sind und um welchen Prozentsatz sich Ausgleichs- und Elternrenten verringern, wenn das im Runderlaß des Bundesministers für Arbeit und Sozialordnung vorgesehene Verfahren angewendet würde? Das von Ihnen angesprochene Rundschreiben meines Ministeriums beschränkt sich darauf, die auf steuerlichem Gebiet getroffene Vorentscheidung 7700 Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 131. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 24. Juni 1971 wiederzugeben, wonach der Aufwertungsausgleich rechtlich zu den Einkünften aus Land- und Forstwirtschaft gehört. Anknüpfend daran erläutert es lediglich die Rechtsfolgen, die auf Grund der seit vielen Jahren geltenden versorgungsrechtlichen Vorschriften zwangsläufig eintreten. Eine andere Darstellung der rechtlichen Zusammenhänge wäre nach den einschlägigen Vorschriften nicht möglich gewesen. Wie in dem Rundschreiben dargelegt ist, ergeben sich unmittelbare Auswirkungen auf die Rentenberechnung nur insoweit, als Ausgleichsleistungen auf Anbauflächen entfallen, die für Gartenbau, Weinbau oder Sonderkulturen genutzt werden. Es handelt sich dabei — damit komme ich zu Ihrer zweiten Frage — nach den vorliegenden Informationen um relativ wenige Fälle; die genaue Anzahl läßt sich statistisch nicht erfassen. Soweit die Ausgleichsleistungen in den soeben näher abgegrenzten Fällen als Einkommen zu berücksichtigen sind, treten in der Regel keine unmittelbaren Rentenkürzungen ein, weil die genannten Leistungen einen aufwertungsbedingten Einkommensausfall ausgleichen und damit das Einkommen sichern, das ohne Aufwertung erzielt worden wäre. Nur soweit Rentenleistungen für das Jahr 1970 unter Berücksichtigung des durch die Aufwertung verringerten Einkommens endgültig festgestellt worden sind, muß die damit verbundene Rentenerhöhung infolge nachträglicher Zahlung eines Aufwertungsausgleichs wieder rückgängig gemacht werden. Anlage 18 Schriftliche Antwort des Bundesministers Leber vom 24. Juni auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Beermann (SPD) (Drucksache VI/2344 Fragen A 75 und 76) : Ist der Bundesregierung bekannt, daß Besucher aus der DDR z. B. in Bonn beim Vorzeigen des DDR-Passes auf allen öffentlichen Verkehrsmitteln einschließlich der Rheinfähre keinen Fahrpreis zu bezahlen haben, während dies in anderen Städten, z. B. in Kiel, der Fall ist? Ist die Bundesregierung bereit, darauf hinzuwirken, daß die in der Bundesrepublik Deutschland zu Besuch weilenden Rentner aus der DDR im ganzen Bundesgebiet auf allen öffentlichen Verkehrsmitteln gegen Vorzeigen des DDR-Passes ohne Bezahlung fahren können? Der Bundesregierung ist bekannt, daß zahlreiche Gebietskörperschaften bzw. kommunale Nahverkehrsunternehmen Besuchern aus der DDR, insbesondere Rentnern, gegen Vorzeigen des Passes bzw. auf andere Weise die unentgeltliche Benutzung ihrer Verkehrsmittel ermöglichen. Die Bundesregierung ist bereit, in Verbindung mit den kommunalen Spitzenverbänden bei den Kommunen noch einmal anzuregen, den Rentnern aus der DDR auf ihren Verkehrseinrichtungen Vergünstigungen zu gewähren. Freifahrten auf der Deutschen Bundesbahn werden bereits für die Rückreise sowie für Zusatzreisen in der Bundesrepublik eingeräumt. Anlage 19 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Ravens vom 24. Juni 1971 auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Schulze-Vorberg (CDU/CSU) (Drucksache VI/2344 Fragen A 81 und 82) : Welche Gründe — außer den bekannten ungewöhnlichen Preissteigerungen im Baufach — führten nach Kenntnis der Bundesregierung im Jahre 1970 zu dem in Drucksache VI/2239 vom Bundesminister für Städtebau und Wohnungswesen bezeichneten Rekordüberhang an im Bau befindlichen, also nicht fertiggestellten Wohnungen? Teilt die Bundesregierung die Auffassung, daß nicht der Überhang — also die noch nicht fertiggestellten Wohnungen —, sondern nur die bezugsfertigen bzw. bezogenen Wohnungen die tatsächliche Bauleistung eines Jahres ergeben — die betonte Nennung eines Überhanges von 850 000 Wohnungen zum Jahreswechsel 1970/71 also allenfalls geeignet ist, die Öffentlichkeit zu verwirren? Der Höchststand des Überhangs an im Bau befindlichen und der genehmigten, aber noch nicht in Bau genommenen Wohnungen an der Jahreswende 1970/71 hatte u. a. folgende Ursachen: 1. Den anhaltend hohen und noch wachsenden Bauwillen der Privaten und der Unternehmen, der in ,der weiteren Zunahme der Baugenehmigungen auf 609 000 Wohnungen im Jahre 1970 gegenüber 560 000 im Jahre 1969 zum Ausdruck kam; 2. die durch die notwendige restriktive Kreditpolitik der Notenbank hervorgerufene erschwerte Finanzierung; 3. die ungünstige Witterung im ersten Jahresdrittel 1970, die zu vielfachen Unterbrechungen und Verzögerungen im Baufortschritt führte. Die Bundesregierung teilt diese Auffassung nicht. Die tatsächliche Bauleistung eines Jahres wird am zutreffendsten durch die effektiven Investitionen an sämtlichen im Bau befindlichen Wohnungen innerhalb des jeweiligen Jahres gekennzeichnet, unabhängig vom Zeitpunkt des Baubeginns und der Fertigstellung des einzelnen Vorhabens. Die Wohnungsbauinvestitionen haben auch 1970 mit annähernd 36 1/2 Mrd. DM die Investitionen des Vorjahres real, d. h. nach Ausschaltung der Preissteigerungen, trotz aller bekannten Schwierigkeiten wieder erreicht. Der Überhang an im Bau befindlichen Wohnungen zu Beginn eines Jahres ist im übrigen der wichtigste Indikator für das voraussichtliche Fertigstellungsergebnis im neuen Jahr. Nur aus diesem Grunde wurde in der Antwort der Bundesregierung in Drucksache 2239 auf die Höhe des Überhangs besonders hingewiesen. Der hohe und im Laufe des Jahres 1970 noch weiter angewachsene Überhang an im Bau begriffenen Wohnungen wird mit Sicherheit zur Folge haben, daß 1971 wieder mehr Wohnungen fertiggestellt werden können als 1970. In der bereits zitierten Antwort der Bundesregierung ist das Fertigstellungsergebnis 1971 vorsichtig mit 520 000 bis 550 000 Wohnungen geschätzt worden gegenüber 479 000 im Jahre 1970. Das sind also rd. 40 000 bis 70 000 bezugsfertige Wohnungen im laufenden Jahr mehr.
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Kai-Uwe von Hassel


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Das Wort hat Frau Bundesminister Strobel.


Rede von Käte Strobel
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Zu diesem Gesetz hat es keine ausführliche erste Lesung gegeben. Ich muß deshalb um Verständnis dafür bitten, daß die Regierung zu ihrem Entwurf jetzt etwas sagen muß. Mit diesem Gesetzentwurf hat die Bundesregierung versucht, das zur Zeit Mögliche zum weiteren Ausbau, zur Vereinheitlichung und Verbesserung der individuellen Ausbildungsförderung zu tun.
Der Entwurf, den wir heute beraten, ist in den letzten Wochen und Tagen heftig angegriffen worden. Ich muß deshalb einiges klarstellen.
Auch die Bundesregierung hätte gern einen größeren Schritt zur Familienunabhängigkeit hin getan und vor allem gern weitere Gruppen von Auszubildenden in die Förderung einbezogen. Dem schiebt aber die notwendigerweise stabilitätsorientierte Haushaltspolitik einen Riegel vor.
Wenn heute zu Recht die Verbesserung der individuellen Ausbildungsförderung von allen Seiten gefordert wird, so dürfen wir nicht vergessen, daß auch die Einrichtungen des Bildungswesens und ihre Ausstattung, also die institutionelle Ausbildungsförderung, erhebliche Mittel der Länder und auch des Bundes erfordern. Ich muß deshalb eindeutig und ehrlich sagen, meine Damen und Herren, daß die voll familienunabhängige und voll kostendekkende Ausbildungsförderung in diesem Jahrzehnt ganz sicher nicht zu finanzieren sein wird.

(Abg. Josten: Das wäre aber sehr traurig!)

— Herr Josten, Sie haben vorhin durch Ihre Zwischenfrage bewiesen, daß Sie anders rechnen. Die Beseitigung der Freibeträge bringt nämlich nicht mehr Geld. Die Ausbildungsförderung würde dann nicht mindestens genausoviel, sondern im Gegenteil wesentlich mehr kosten. Weitere Schritte dahin wollen und werden wir im Einklang mit den finanziellen Möglichkeiten und unseren bildungs-, sozial-und familienpolitischen Bemühungen gehen.
Mit der individuellen Ausbildungsförderung, die dieses Gesetz vom 1. Oktober 1971 an weiter ausbaut, steht die Bundesrepublik Deutschland in Europa sehr weit vorn, mit der Zuschußleistung vermutlich sogar an der Spitze. Ebenso deutlich möchte ich sagen, daß die Bundesregierung in den §§ 2, 8 und 65 des Entwurfs verbindliche Prioritäten für die Weiterentwicklung der individuellen Ausbildungsförderung sieht. Das heißt, erst muß die Einbeziehung der Berufsfachschulen ohne Realschulabschluß, des 10. Schuljahres und der Gastarbeiterkinder möglich sein, ehe eine stärkere Berücksichtigung der Fort- und Weiterbildung und der Zweitausbildung erfolgen kann sowie eine weitere Verbesserung der



Bundesminister Frau Strobel
Situation der Auszubildenden im Ausland und eine Verbesserung der Unterhaltssicherung der Angehörigen von Auszubildenden verwirklicht werden kann.
Den Vorschlag, für die Weiterentwicklung auch Darlehnsmodelle zu entwerfen und durchzurechnen, greifen wir gern auf; wir sind schon dabei. Trotz mancher Vorbehalte kann das ein Weg zur stärkeren Familienunabhängigkeit sein, solange und soweit die darlehensfreie, familienunabhängige Förderung nicht möglich ist.
Meine Damen und Herren, die Kritik an dem Gesetzentwurf hat sich vor allem an den behaupteten Verschlechterungen der bisherigen Studienförderung nach dem Honnefer Modell entzündet. Ich muß leider sagen, in dieser Diskussion hat die Sachlichkeit manchmal bekümmert in der Ecke gestanden. Zunächst einmal darf ich daran erinnern, daß alle mit individueller Ausbildungsförderung Befaßten und durch sie Betroffenen die Zersplitterung der Ausbildungsförderung stets bitter beklagt und Ironie und Zorn über die 30 his 37 Töpfchen ausgegossen haben, aus denen teils mehr, teils weniger stark Mark und Pfennige für die Ausbildungsförderung flossen. Alle Fraktionen des Bundestages haben deshalb in ihren Entwürfen für ein Ausbildungsförderungsgesetz, aus denen dann gegen Ende der vorigen Legislaturperiode das Erste Ausbildungsförderungsgesetz entstanden ist, eine einheitliche Ausbildungsförderung vorgesehen. Bei der Vielzahl der Regelungen und bei der durch kein Parlament kontrollierten Entwicklung der Studienförderung teils aus Bundes-, teils aus Landesmitteln, die natürlicherweise ganz allein auf die Bedürfnisse von Studierenden zugeschnitten war, ließen sich beträchliche Unterschiede nicht vermeiden. Es war wirklich kaum möglich, einen Überblick über alle einschlägigen Regelungen zu behalten und die jeweils eigenen Regelungen mit anderen zu koordinieren. Bei dieser Ausgangslage war es ebensowenig möglich, alle bisherigen Regelungen mit all ihren Verästelungen voll in das neue Gesetz zu übernehmen.
Einige Verbesserungen gegenüber dem ersten Gesetz aus der vorigen Legislaturperiode, wie sie bereits im Regierungsentwurf standen, möchte ich noch unterstreichen. Der Freibetrag für die Eltern Auszubildender mit einem Kind wird von 750 auf 850 DM angehoben; bei mehreren Kindern gilt das entsprechend. Die Bedarfssätze für Schüler von Fachschulen, Berufsaufbauschulen, Abendrealschulen, Abendgymnasien und Kollegs werden um 20 DM angehoben. Die Vermögensanrechnung wird weitgehend beseitigt. Die Einkommensanrechnung wird stark vereinfacht. Auch im sekundären Bereich wird eine Ausbildung im Ausland in angemessenem Umfang gefördert. Endlich sind auch Fernunterrichtskurse in die Förderung einbezogen.
Zum Verhältnis von Honnefer Modell zu Berufsausbildungsförderungsgesetz nur ein paar Bemerkungen zur Illustration. Die verfassungsrechtliche Grundlage für Vereinbarungen zwischen Bund und Ländern zur Förderung von Studenten an den wissenschaftlichen Hochschulen in der Bundesrepublik
Deutschland und in West-Berlin — so ist der volle Name des Honnefer Modells — war immer etwas wackelig. Seit dem Gesetz zur Änderung des Grundgesetzes, das uns den Artikel 104 a brachte, ist sie vollends eingeknickt. Herr Kollege Hauck hat schon darauf hingewiesen. Nur durch Bundesgesetz darf also nach Abs. 3 dieses Artikels der Bund, wie bekannt, eine Mitfinanzierung vornehmen, wenn von den Ländern ein Gesetz durchzuführen ist. Es war daher notwendig, das Honnefer Modell, dessen Schrittmacherfunktion und gute Dienste man hier auch noch einmal unterstreichen muß, in den Schrank der auslaufenden Modelle zu tun und die Studienförderung auf eine stabile gesetzliche Grundlage zu stellen.
In den Bewilligungsbedingungen zum Honnefer Modell in der Fassung vom November 1970 heißt es:
Es soll hiermit eine Auslese von Begabten unter den Studenten gefördert werden, die einer wirtschaftlichen Hilfe bedürfen.
Und an anderer Stelle:
Die Förderungen werden ohne Rechtsanspruch gewährt.
Und wieder an anderer Stelle:
Geeignet ist der Student, der gute Leistungen zeigt oder erwarten läßt.
Das Bundesausbildungsförderungsgesetz gibt dagegen jedem für die von ihm gewünschte Ausbildung Geeigneten einen Rechtsanspruch auf Förderung, wenn es seine wirtschaftliche Lage erfordert.
Auch bei der Förderung nach dem Honnefer Modell hat sich allmählich der Grundsatz der Förderung bei schlichter Eignung durchgesetzt. Das Mißverhältnis zwischen den Bewilligungsbedingungen und der Bewilligungspraxis, das jeden Vergleich und jede Angleichung an andere gesetzliche Förderungssysteme so schwer macht, wird an diesem Beispiel deutlich. Es heißt in diesen besonderen Bewilligungsbedingungen an anderer Stelle:
Die Dauer und das Ausmaß des Beitrages der Unterhaltsverpflichteten sowie der Stiefeltern richten sich nicht nach den Bestimmungen des BGB über die Unterhaltspflicht. Ob die Unterhaltsverpflichteten wirklich einen Beitrag leisten, ist unerheblich.
Nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz wird Ausbildungsförderung geleistet, wenn der Auszubildende keinen Unterhaltsanspruch hat, weil der Unterhaltsverpflichtete nicht unterhaltsfähig ist. Aber selbst wenn ein Unterhaltsanspruch besteht und durchsetzbar ist, muß vorgeleistet werden, wenn die Unterhaltsverpflichteten tatsächlich nichts leisten. In solchen Fällen kann der Unterhaltsanspruch übergeleitet werden. Wir wollen dazu im Verwaltungsverfahren regeln, daß die Überleitung nicht geschehen soll, wenn jedoch erhebliche familiäre Spannungen zu befürchten sind.
Nach den besonderen Bewilligungsbedingungen des Honnefer Modells bleiben vom eigenen Einkommen des Geförderten 125 DM monatlich frei. Bezieht ein Geförderter nur eine Waisenrente, bleiben davon auch 125 DM frei. Hat er ein Arbeitseinkom-



Bundesminister Frau Strobel
men, bekommt er einen Bleichhohen Freibetrag, auch wenn er im Elternhaus leben kann. Das ist eine Regelung, deren soziale Gerechtigkeit wirklich schwer einzusehen ist.
Das Bundesausbildungsförderungsgesetz hat nun in der Fassung der Ausschußvorlage neben dem allgemeinen Freibetrag von 125 DM den Freibetrag für Waisen auf 90 DM zusätzlich zur Abgeltung der besonderen Aufwendungen, die ihnen aus dem Fehlen des Elternhauses in aller Regel entstehen, erhöht.
Ich will hier nicht verschweigen, daß zwei Regelungen in den besonderen Bewilligungsbedingungen des Honnefer Modells für eine sehr kleine Gruppe von Geförderten günstiger sind als das neue Recht: der einheitliche Freibetrag für Kinder von 270 DM, während das Bundesausbildungsförderungsgesetz bei Kindern unter 15 Jahren nur 200 DM gewährt, weil eine Altersdifferenzierung im gesamten bürgerlichen und öffentlichen Unterhaltsrecht üblich ist. Eltern, deren einziges Kind der Geförderte ist, kommt nach den besonderen Bewilligungsbedingungen der allgemeine Freibetrag von 50 % des Einkommens über der Einkommensgrenze zugute, während im Bundesausbildungsförderungsgesetz ein Betrag von 40 % zuzüglich 5 % für jedes Kind vorgesehen ist, also eine Differenz von 5 %. Aber ich meine, die Regelung im Bundesausbildungsförderungsgesetz ist entschieden familienfreundlicher und wird dem höheren Eigenbedarf von Eltern mit mehreren Kindern eher gerecht. Ich begrüße es sehr, meine Damen und Herren, daß die Ausschußvorlage zur Vermeidung individueller Härten durch solche unterschiedliche Regelungen eine Besitzstandswahrungsklausel enthält.
Eine Bemerkung will ich noch zu einem besonders verletzenden Vorwurf machen, der leider immer wieder kolportiert worden ist: dem Vorwurf, das Ministerium habe die notwendigen Finanzmittel für stärkere Verbesserungen anzufordern vergessen.

(Zurufe von der CDU/CSU.)

— Ich sage das nicht zu Ihnen, aber wenn Sie sich damit identifizieren wollen — bitte!
Wir alle wissen, wie solche Gerüchte in die Welt Besetz werden und dann immer wieder erscheinen. Aber es trifft diejenigen ganz besonders hart, die sich wie der Kollege Westphal und ich in allen Phasen der mittelfristigen Finanzplanung um möglichst hohe Beträge für die Ausbildungsförderung bemüht haben, sich aber, wie in anderen Fällen und bei anderen Ministerien auch, der Notwendigkeit einer verantwortungsbewußten Finanzplanung beugen mußten.
Ein Wort, meine Damen und Herren, schließlich noch zur Durchführung des Gesetzes. Die besonderen Bewilligungsbedingungen des Honnefer Modells sagen klar:
Die Verantwortung für die Durchführung der Studienförderung nach diesen Bestimmungen trägt die Hochschule. Sie nimmt ihre Verantwortung durch die von ihr bestellten Förderungsausschüsse und den Hauptförderungsausschuß wahr.
Und sie sagen:
Die Förderungsausschüsse entscheiden unter Berücksichtigung der Eignung und der Bedürftigkeit des Studenten über seine Aufnahme in die Förderung nach Maßgabe der vorhandenen Mittel. Das Studentenwerk bereitet die Entscheidung der Förderungsausschüsse vor.
Auch im Bundesausbildungsförderungsgesetz sollen bei allen ausbildungsorientierten Entscheidungen, die in erster Linie den Auszubildenden selbst angehen, Förderungsausschüsse mitwirken, die bei den Hochschulen einzurichten sind und in denen wie bisher Hochschullehrer, Studenten und Vertreter der durchführenden Instanzen zusammenarbeiten. Die wirtschaftlich orientierten Entscheidungen aber, die Auszubildende und Eltern gleichermaßen angehen, sollen Behörden treffen, die unmittelbar der Kontrolle von Parlamenten unterliegen, die von allen Betroffenen, nämlich von der gesamten Bevölkerung, gewählt werden und nicht nur von den Auszubildenden selbst.
Eines möchte ich noch betonen dürfen. Die Ausschüsse des Bundestages haben eine andere Regelung für die Durchführung des Gesetzes beschlossen, als es die Regierungsvorlage vorsah, vor allem um das Anlaufen des Gesetzes nicht durch einen Wechsel von Zuständigkeiten zu erschweren. Ich habe dafür volles Verständnis. Wer sich allerdings die Fülle von Ausnahmeregelungen in § 45 dieser Vorlage ansieht, darf sagen: Hoffentlich funktioniert das reibungslos!
Die Bundesregierung wird, wie ihr aufgetragen ist, rechtzeitig vor dem Ende der Übergangszeit über alle mit der Durchführung des Gesetzes zusammenhängenden Fragen dem Deutschen Bundestag berichten und ohne jede Voreingenommenheit nach gründlichem Meinungsaustausch mit allen Beteiligten ihre Vorschläge für die endgültige Zuständigkeit machen. Bis zur Gewährung der ersten Leistung nach dem neuen Gesetz bleibt noch viel zu tun, obwohl dafür nur wenig Zeit ist. Es ist dies übrigens, meine Damen und Herren, das darf man auch einmal sagen, eines der ersten Gesetze, das von vornherein für eine Leistungsberechnung durch elektronische Datenverarbeitung konzipiert ist und auch so durchgeführt wird.
Ich habe Veranlassung, nach der stets sehr erfreulichen Zusammenarbeit bei der Vorbereitung des Entwurfs, der wir eine Fülle von Anregungen verdanken, an die Länder zu appellieren, das Gesetz jetzt nicht wegen der unterschiedlichen Auffassungen über die Finanzierung scheitern zu lassen. Ich appelliere auch an alle Mitarbeiter, die in den Ämtern für die Ausbildungsförderung an den Hochschulen und in den Studentenwerken arbeiten, wie bisher alle Begünstigten ausführlich zu beraten und ihnen bei der Erfüllung ihrer Ansprüche zu helfen, soweit der Rahmen des Gesetzes das zuläßt.
Meine Damen und Herren, ich möchte aber vor allen Dingen den Mitgliedern der mitberatenden Ausschüsse und des federführenden Ausschusses



Bundesminister Frau Strobel
herzlich für die außerordentliche Anstrengung danken; denn sie allein hat es ermöglicht, daß das Gesetz heute verabschiedet wird. Ich bin sehr dankbar, daß sich Herr Kollege Hauck auch bei unseren Mitarbeitern im Ministerium bedankt hat; sie haben es nämlich wirklich verdient.

(Beifall bei allen Fraktionen.)


  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Kai-Uwe von Hassel


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Weitere Wortmeldungen zur allgemeinen Aussprache in der zweiten Lesung liegen nicht vor. Ich schließe die allgemeine Aussprache.
    Wir kommen zur Einzelberatung. Ich darf Sie bitten, zunächst einmal die Ausschußvorlage Drucksache VI/ 2352, alsdann die Umdrucke 202 und 204 sind zurückgezogen — die Anträge Umdruck 203 und 208 zur Hand zu nehmen.
    Zunächst stimmen wir über § 1 in der Fassung der Ausschußvorlage ab. Wer zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. — Ich bitte um die Gegenprobe. -- Enthaltungen? — Bei zwei Enthaltungen angenommen.
    Ich rufe § 2 auf und bitte Sie, den Umdruck 208 zur Hand zu nehmen. Aus diesem Umdruck rufe ich die Ziffer 1 auf. Zur Begründung des Antrags unter Ziffer 1 hat der Abgeordnete Köster das Wort.
    Bevor ich ihm das Wort erteile, mache ich darauf aufmerksam, daß wir übereingekommen waren, nach 18 Uhr nicht mehr abzustimmen. Ich habe noch 14 Wortmeldungen. Ich darf die Kollegen bitten, sich möglichst kurz zu fassen. Jetzt hat das Wort der Abgeordnete Köster; ihm folgt der Abgeordnete Raffert.