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  • tocInhaltsverzeichnis
    Deutscher Bundestag 131. Sitzung Bonn, Donnerstag, den 24. Juni 1971 Inhalt: Erweiterung und Abwicklung der Tagesordnung 7613 A Wahl des Abg. Porzner als ordentliches Mitglied und des Abg. Haar (Stuttgart) als stellvertretendes Mitglied des Verwaltungsrates der Deutschen Bundespost 7613 B Mündlicher Bericht des Vermittlungsausschusses zu dem Gesetz zur Anpassung verschiedener Vorschriften über die Finanzbeziehungen zwischen dem Bund und den Ländern an die Neuregelung der Finanzverfassung (Finanzanpassungsgesetz) (Drucksache VI /2324) Dr. Evers (CDU/CSU) 7613 C Wohlrabe (CDU/CSU) 7613 D Dr. Schmitt-Vockenhausen (SPD) . 7614 B Mündlicher Bericht des Vermittlungsausschusses zu dem Gesetz über Wein, Likörwein, Schaumwein, weinhaltige Getränke und Branntwein aus Wein (Weingesetz) (Drucksache VI /2325) Russe (CDU/CSU) 7614 D Entwurf eines Gesetzes über die Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses an den Hochschulen (Graduiertenförderungsgesetz) (Drucksachen V1/1860, V1/2118, zu VI / 2118, Nachtrag zu VI /2118); Bericht des Haushaltsausschusses gem. § 96 GO (Drucksache VI /2333), Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Bildung und Wissenschaft (Drucksache VI /2292) — Zweite und dritte Beratung — Dr. Slotta (SPD) . . . . . . . 7615 D Grüner (FDP) 7617 A Pfeifer (CDU/CSU) 7618 B Dr. Gölter (CDU/CSU) 7620 D Entwurf eines Gesetzes zur Änderung bewertungsrechtlicher Vorschriften (Bewertungsänderungsgesetz 1971) (Drucksache VI/1888); Bericht des Haushaltsausschusses gem. § 96 GO (Drucksache V1/2359), Schriftlicher Bericht des Finanzausschusses (Drucksachen VI /2334, zu VI /2334) — Zweite und dritte Beratung — Krammig (CDU/CSU) 7621 C Offergeld (SPD) . . . . . . . 7621 D Helms (FDP) . . . . . . . . 7622 B Dr. Ritz (CDU/CSU) . . . . . . 7622 C Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Einkommensteuergesetzes, des Gesetzes über die Ermittlung des Gewinns aus Land- und Forstwirtschaft nach Durchschnittssätzen, des Bewertungsgesetzes und des Entwicklungshilfe-Steuergesetzes (Zweites Steueränderungsgesetz 1971) (Drucksache VI /1901); Bericht des Haushaltsausschusses gem. § 96 GO (Druck- II Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 131. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 24. Juni 1971 sache M/2336), Schriftlicher Bericht des Finanzausschusses (Drucksachen VI /2350 [neu], zu VI /2350 [neu]) — Zweite und dritte Beratung — in Verbindung mit Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Einkommensteuergesetzes (CDU/CSU) (Drucksache VI /1934); Schriftlicher Bericht des Finanzausschusses (Drucksachen M/2350 [neu], zu VI /2350 [neu]) — Zweite Beratung — von Alten-Nordheim (CDU/CSU) . . 7623 A, 7624 A, 7636 A Porzner (SPD) 7623 D Gallus (FDP) . . . . . ..7624 B, 7642 B Krammig (CDU/CSU) . . 7625 C, 7641 D Offergeld (SPD) 7637 B Dr. Kreile (CDU/CSU) 7639 A Dr. Weber (Köln) (SPD) . . 7640 C, 7642 A Entwurf eines Gesetzes zur Verminderung von Luftverunreinigungen durch Ottokraftstoffe für Kraftfahrzeugmotoren (Drucksache VI /1902); Schriftlicher Bericht des Innenausschusses (Drucksache VI /2351) — Zweite und dritte Beratung — Dr. Gruhl (CDU/CSU) . . 7626 A, 7629 D, 7632 C Engelsberger (CDU/CSU) . . . . . 7627 B Liedtke (SPD) . . . . . . . . . 7628 C Dr. Schäfer (Tübingen) (SPD) . . . 7630 D Ollesch (FDP) . . . . . . 7631 B, 7634 D Dr. Schneider (Nürnberg) (CDU/CSU) 7632 A Müller (Mülheim) (SPD) . . . . 7632 D Genscher, Bundesminister . . . . 7635 B Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gerichtsverfassungsgesetzes (Bundesrat) (Drucksache M/630) ; Schriftlicher Bericht des Rechtsausschusses (Drucksache M/2253) — Zweite und dritte Beratung — Vogel (CDU/CSU) . . . . . . . 7642 D Dr. Stark (Nürtingen) (CDU/CSU) . . 7643 A Dr. Haack (SPD) . . . . . . . . 7643 B Kleinert (FDP) 7643 D Entwurf eines Gesetzes zu dem Übereinkommen vom 4. März 1970 zwischen der Bundesrepublik Deutschland, dem Königreich der Niederlande und dem Vereinigten Königreich Großbritannien und Nordirland über die Zusammenarbeit bei der Entwicklung und Nutzung des Gaszentrifugenverfahrens zur Herstellung angereicherten Urans (Drucksache VI /2245) ; Bericht des Haushaltsausschusses gem. § 96 GO (Drucksache M/2334), Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Bildung und Wissenschaft (Drucksache VI/2361) — Zweite Beratung und Schlußabstimmung — 7644 C Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten über die Vorschläge der EG-Kommission für eine Verordnung (EWG) des Rates über die gemeinsame Marktorganisation für Hopfen eine Verordnung (EWG) des Rates über die Bescheinigung der Herkunftsbezeichnung bei Hopfen (Drucksachen VI/ 1929, VI /2312) 7644 D Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Deutschen Richtergesetzes (Drucksachen VI /665, VI/ 1380); Schriftlicher Bericht des Rechtsausschusses (Drucksache N/2269) — Zweite und dritte Beratung — Dichgans (CDU/CSU) 7645 A Dr. Arndt (Hamburg) (SPD) . . 7647 C Kleinert (FDP) . . . . . . . 7649 A Vogel (CDU/CSU) . . . . .. . 7650 B Dr. Bayerl, Parlamentarischer Staatssekretär . . . . . . . . 7651 A Fragestunde (Drucksachen VI /2344, VI /2372) Frage des Abg. Dr. Schulze-Vorberg (CDU/CSU) : Gebührenerhöhungen der Bundespost für Fernschreibstandleitungen Leber, Bundesminister . 7652 B, 7653 B, 7654 A, B Dr. Schulze-Vorberg (CDU/CSU) . 7653 A, B, D Dr. Arnold (CDU/CSU) 7654 A Erhard (Bad Schwalbach) (CDU/CSU) 7654 B Dr. Schmitt-Vockenhausen, Vizepräsident . . . . . . . . 7654 C Fragen des Abg. Ott (CDU/CSU) : Politischer Mißbrauch der Personalvertretungen Dr. Ehmke, Bundesminister . . 7654 C, D, 7655 A, B Ott (CDU/CSU) 7654 D Mursch (Soltau-Harburg) (CDU/CSU) 7655 A, B Fragen des Abg. Wohlrabe (CDU/CSU) : Erklärung zur Weiterentwicklung Berlins (Berlin-Plan) Dr. Ehmke, Bundesminister . 7655 B, C, D, 7656 A, B Wohlrabe (CDU/CSU) . . . 7655 C, D, 7656 A, B Frage des Abg. Dr. Früh (CDU/CSU) : Forderung des deutschen Bauernverbandes betr. Erhöhung der Mehrwertsteuer Logemann, Parlamentarischer Staatssekretär 7656 C, D, 7657 A Dr. Früh (CDU/CSU) . . . . . 7656 C, D Susset (CDU/CSU) . . . . . . . 7657 A Frage des Abg. Dr. Früh (CDU/CSU) : Erschwerung des Exports von Schweinen in Drittländer durch den flexiblen Wechselkurs Logemann, Parlamentarischer Staatssekretär 7657 B, C Dr. Früh (CDU/CSU) . . . . 7657 B, C Frage des Abg. Dr. Hauser (Sasbach) (CDU/CSU) : Auffassung der Verbraucherpolitischen Korrespondenz bezüglich Preisverbesserungen für die Landwirtschaft im Hinblick auf die soziale Situation einkommensschwacher und kinderreicher Familien Logemann, Parlamentarischer Staatssekretär . . . 7657 D, 7658 A, C Dr. Hauser (Sasbach) (CDU/CSU) 7658 A, B Fragen des Abg. Erhard (Bad Schwalbach) (CDU/CSU) : Gewährung der Leistungen nach dem Zweiten Wohngeldgesetz — Inkrafttreten der Allgemeinen Verwaltungsvorschriften Ravens, Parlamentarischer Staatssekretär . 7658 D, 7659 A, B, C, D Erhard (Bad Schwalbach) (CDU/CSU) 7658 D, 7659 A, C, D Frage des Abg. Seefeld (SPD) : Kritik der Automobilverbände an der Zulänglichkeit der Leitplanken an den Bundesautobahnen Leber, Bundesminister 7660 A Fragen des Abg. Schlaga (SPD) : Verhinderung der willkürlichen Ausdehnung des Baues von privaten Flugzeuglandeplätzen Leber, Bundesminister . . . 7660 B, C, D Schlaga (SPD) . . . . . . . . . 7660 C Frage des Abg. Dr. Kempfler (CDU/CSU): Vergabestopp für Straßenbauaufträge in den Zonenrandförderungs- und Ausbaugebieten Leber, Bundesminister . . . . . . 7660 D, 7661 A, B, C, D, 7662 A Dr. Kempfler (CDU/CSU) . . . . 7661 A, B Dr. Jobst (CDU/CSU) . . . . . . 7661 B Niegel (CDU/CSU) . . . . . . . 7661 C Pieroth (CDU/CSU) . . . . . . . 7661 D Dr. Fuchs (CDU/CSU) 7661 D Frage des Abg. Dr. Kempfler (CDU/CSU) : Angabe über die nächste Ortschaft auf den Ortsausgangsschildern in Österreich Leber, Bundesminister . . . . 7662 A, B Dr. Kempfler (CDU/CSU) . . . . . 7662 B Fragen des Abg. Schröder (Wilhelminenhof) (CDU/CSU) : Wirtschaftliche Schwierigkeiten der Küstenschiffahrt durch die Schiffsbesetzungsordnung Leber, Bundesminister . . . . 7662 C, D, 7663 A, B Schröder (Wilhelminenhof) (CDU/CSU) . . . . 7662 D, 7662 A, B Frage des Abg. Burger (CDU/CSU) : Aufnahme von Krebs- und Mutterschaftsvorsorgeuntersuchungen in den Leistungskatalog des Bundesversorgungsgesetzes Dr. Ehrenberg, Staatssekretär . . 7663 C, D Burger (CDU/CSU) 7663 D Fragen des Abg. Dr. de With (SPD) : Rückzahlung überbezahlter Beiträge von Arbeitnehmern zur Arbeiterrentenversicherung Dr. Ehrenberg, Staatssekretär . 7664 A, B, C Dr. de With (SPD) 7664 B, C IV Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 131. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 24. Juni 1971 Fragen des Abg. Vogt (CDU/CSU) : Vorlage des Vermögensbildungsberichts Dr. Ehrenberg, Staatssekretär . . 7664 D, 7665 B, C, D, 7666 A, B Vogt (CDU/CSU) 7665 A, B, C, 7666 A, B Katzer (CDU/CSU) 7665 C Pieroth (CDU/CSU) 7665 D Abgabe einer Erklärung des Bundeskanzlers über das Ergebnis der Beitrittsverhandlungen der EWG mit Großbritannien Brandt, Bundeskanzler . . . . . 7666 C Dr. Hallstein (CDU/CSU) 7667 C Antrag der Fraktionen der SPD, CDU/CSU, FDP betr. humanitäre Hilfe für die Bevölkerung Ostpakistans und Indiens (Drucksache VI /2366) Dr. Meinecke (Hamburg) (SPD) . . 7668 D Frau Dr. Wolf (CDU/CSU) . . . 7669 C Entwurf eines Bundesgesetzes über individuelle Förderung der Ausbildung (Bundesausbildungsförderungsgesetz) (Drucksachen VI /1975, zu VI /1975); Bericht des Haushaltsausschusses gem. § 96 GO (Drucksache VI /2375), Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Jugend, Familie und Gesundheit (Drucksachen VI /2352, zu VI /2352) — Zweite und dritte Beratung — Baier (CDU/CSU) 7670 C Frau Schroeder (Detmold) (CDU/CSU) 7671 C, 7675 A Hauck (SPD) 7671 D Spitzmüller (FDP) 7677 C Frau Strobel, Bundesminister . . 7680 C Köster (CDU/CSU) . . . 7683 B, 7686 C Raffert (SPD) . . . . . . . . . 7683 B Burger (CDU/CSU) . . . . . . . 7684 A Frau Eilers (SPD) . . . . . . . 7685 B Frau Dr. Henze (CDU/CSU) . . . . 7685 D Anbuhl (SPD) . . . . . . . . . 7687 B Fiebig (SPD) . . . . . . . . . 7688 A Rollmann (CDU/CSU) . . . . . . 7688 C Glombig (SPD) . . . . . . . . 7690 D Dr. Fuchs (CDU/CSU) 7692 B Walkhoff (SPD) . . . . . . . 7693 A Antrag der Fraktionen der CDU/CSU, SPD betr. Verwaltungsrat der Lastenausgleichsbank (Drucksache VI/ 2365) . . . 7693 D Nächste Sitzung 7694 A Anlagen Anlage 1 Liste der beurlaubten Abgeordneten . . 7695 A Anlage 2 Bericht über das Beratungsergebnis des Vermittlungsausschusses zum Finanzanpassungsgesetz 7695 B Anlagen 3 und 4 Änderungsanträge Umdrucke 206 und 207 zur zweiten Beratung des Entwurfs eines Graduiertenförderungsgesetzes (Drucksachen VI /2118, VI /1860, V1/2292) . . . . 7696 B Anlage 5 Änderungsantrag Umdruck 205 zur zweiten Beratung des Entwurfs eines Benzinbleigesetzes (Drucksachen VI /2351, VI/ 1902) 7696 D Anlagen 6 bis 8 Änderungsanträge Umdrucke 199 bis 201 zur zweiten Beratung des Entwurfs eines Zweiten Steueränderungsgesetzes 1971 (Drucksachen VI /1901, VI /2350 [neu]) . . 7697 A Anlage 9 Änderungsantrag Umdruck 209 zur zweiten Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Gerichtsverfassungsgesetzes (Drucksachen VI /670, VI /2257) . . . 7697 C Anlagen 10 und 11 Änderungsanträge Umdrucke 203 (neu) und 208 zur zweiten Beratung des Entwurfs eines Ausbildungsförderungsgesetzes (Drucksachen VI /1975, VI /2352) . . . 7698 A Anlage 12 Entschließungsantrag Umdruck 210 zur dritten Beratung des Entwurfs eines Ausbildungsförderungsgesetzes (Drucksachen VI /1975, VI /2352) 7698 C Anlage 13 Schriftliche Antwort auf die Schriftlichen Fragen des Abg. Bauer (Würzburg) (SPD) betr. Strafverfahren wegen unbefugter Titelführung 7698 D Anlage 14 Schriftliche Antwort auf die Mündliche Frage des Abg. Solke (CDU/CSU) betr. Revision des derzeitigen Systems der EWG-Rechnungseinheit 7699 B Anlage 15 Schriftliche Antwort auf die Mündliche Frage des Abg. Meister (CDU/CSU) betr. Ausgleich der bestimmten Wirtschaftsgruppen durch die Freigabe der Wechselkurse entstandenen Verluste 7699 C Anlage 16 Schriftliche Antwort auf die Mündliche Frage des Abg. Lensing (CDU/CSU) betr. Einkommenverluste des Gartenbaues . . 7699 D Anlage 17 Schriftliche Antwort auf die Mündlichen Fragen des Abg. Kiechle (CDU/CSU) betr. Bewertung des Aufwertungsausgleichs für bestimmte landwirtschaftliche Betriebe bei der Berechnung von Ausgleichs- und Elternrenten als zusätzliches Einkommen 7699 D Anlage 18 Schriftliche Antwort auf die Mündlichen Fragen des Abg. Dr. Beermann (SPD) betr. kostenlose Beförderung von Besuchern aus der DDR auf den öffentlichen Verkehrsmitteln 7700 B Anlage 19 Schriftliche Antwort auf die Mündlichen Fragen des Abg. Dr. Schulze-Vorberg (CDU/CSU) betr. Rekordüberhang an im Bau befindlichen Wohnungen zum Jahreswechsel 1970/71 7700 C Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 131. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 24. Juni 1971 7613 131. Sitzung Bonn, den 24. Juni 1971 Stenographischer Bericht Beginn: 9.00 Uhr
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    Anlage 1 Liste der beurlaubten Abgeordneten Abgeordnete(r) beurlaubt bis einschließlich Dr. Aigner ** 25. 6. Dr. Ahrens * 25. 6. Balkenhol 25. 6. Behrendt ** 25. 6. Borm ** 24. 6. Frau Brauksiepe 24. 6. Dasch 30. 6. Dröscher ** 25. 6. Ehnes 24. 6. Fellermaier ** 25. 6. Flämig ** 24. 6. Gerlach (Emsland) ** 25. 6. Freiherr von und zu Guttenberg 30. 6. Dr. Heck 25. 6. Frau Herklotz * 25. 6. Jahn (Braunschweig) ** 25. 6. Kiechle 25. 6. Klinker ** 25. 6. Kriedemann ** 24. 6. Lange * 24. 6. Lautenschlager ** 25. 6. Lenze (Attendorn) * 25. 6. Liehr 25. 6. Dr. Löhr ** 25. 6. Lücker (München) ** 24. 6. Maucher 26. 6. Frau Meermann 30. 6. Meister ** 25. 6. Dr. Möller 25. 6. Müller (Aachen-Land) ** 25. 6. Frau Dr. Orth ** 25. 6. Richarts ** 24. 6. Riedel (Frankfurt) ** 24. 6. Schlee 25. 6. Schulhoff 24. 6. Simon 30. 6. Stein (Honrath) 25.6. Werner ' 24. 6. Windelen 25. 6. Wolfram 24. 6. * Für die Teilnahme an Sitzungen der Beratenden Versammlung des Europarates ** Für die Teilnahme an Ausschußsitzungen des Europäischen Parlaments Anlage 2 Bericht über das Beratungsergebnis des Vermittlungsausschusses zum Gesetz zur Anpassung verschiedener Vorschriften über die Finanzbeziehungen zwischen dem Bund und den Ländern an die Neuregelung der Finanzverfassung (Finanzanpassungsgesetz - FAnpG) Der Bundesrat hatte am 14. Mai 1971 zu dem am 28. April 1971 vom Bundestag verabschiedeten Fi- Anlagen zum Stenographischen Bericht nanzanpassungsgesetz den Vermittlungsausschuß in 11 Punkten angerufen. Der Vermittlungsausschuß hat sich mit den Änderungsanträgen des Bundesrats am '16. Juni 1971 befaßt. Das Ergebnis der Beratungen des Ausschusses liegt Ihnen in der BT-Drucksache V1/2324 vor. Über die Beratungen im Vermittlungsausschuß darf ich in der gebotenen Kürze folgendes berichten: 1. Abgelehnt wurden die Vorschläge des Bundesrats, soweit sie darauf hinausliefen, gewisse Verwaltungskosten von Landesbehörden dem Bund anzulasten. Es handelt sich dabei um den Vorschlag, die Baunebenkosten generell als Zweckausgaben zu bezeichnen und durch eine Pauschale abzugelten, ferner um die Änderungsvorschläge zu § 351 des Lastenausgleichsgesetzes, zum BEG-Schlußgesetz sowie zum Weinwirtschaftsgesetz und zum Absatzfondsgesetz. Der Grund für die Ablehnung dieser Vorschläge war, daß diese mit Art. 104 a Abs. 5 GG, wonach Bund und Länder jeweils selbst die bei ihren Behörden entstehenden Verwaltungsausgaben zu tragen haben, in Widerspruch stehen. Schließlich hielt es der Vermittlungsausschuß auch für richtig, in § 20 Abs. 1 beim Einsatz von automatischen Einrichtungen für die Gewährleistung gleicher Programmergebnisse usw. in der Steuerverwaltung am Einvernehmen mit dem Bundesfinanzminister — statt nur eines Benehmens mit ihm - festzuhalten. 2. Angenommen wurde dagegen der Vorschlag des Bundesrats, in § 8 Abs. 7 des Finanzverwaltungsgesetzes den Satz 1 zu streichen, d. h. die dort vorgesehene Möglichkeit, für die Wahrnehmung der Bauaufgaben des Bundes bei der Oberfinanzdirektion eine Bundesbauabteilung zusätzlich einzurichten und örtliche Bundesbaubehörden zu schaffen. Der Vermittlungsausschuß nahm ferner den Vorschlag des Bundesrats zu Art. 17 Abs. 1 Satz 1 an, das Inkrafttreten der Änderungen des Lastenausgleichsrechts hinauszuschieben. In diesem Punkt liegt das Schwergewicht des Anrufungsbegehrens des Bundesrats und des Vermittlungsvorschlags, da die Änderung der Verwaltungskostenregelung im Rahmen des Lastenausgleichsrechts finanziell erheblich zu Buche schlägt. Nach der Neufassung des § 351 des Lastenausgleichsgesetzes soll j a künftig eine Erstattung der bei den Ländern und kommunalen Gebietskörperschaften anfallenden Verwaltungskosten durch den Bund nicht mehr erfolgen. Der Bundesrat hatte deshalb vorgeschlagen, das Inkrafttreten dieser Neuregelung auf den 1. 1. 1974, also um 2 Jahre hinauszuschieben. Der Vermittlungsausschuß ist über dieses Petitum erheblich hinausgegangen, indem er vorschlägt, das Inkrafttreten um weitere 5 Jahre, d. h. bis zum 1. 1. 1979 zu verschieben. Namens des Vermittlungsausschusses darf ich das Hohe Haus bitten, den Ihnen vorliegenden beiden 7696 Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 131. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 24. Juni 1971 Änderungsvorschlägen des Vermittlungsausschusses in BT-Drucksache VI/2324 zuzustimmen. Abgelehnt wurde auch der Vorschlag des Bundesrats, die Pauschaule für die Kosten der Entwurfsbearbeitung und Bauaufsicht im Bereich der Auftragsverwaltung der Bundesfernstraßen von 3 v. H. auf 7,5 v. H. der Baukosten zu erhöhen. Der Vermittlungsausschuß war mit Mehrheit der Auffassung, daß diese Nebenkosten, soweit sie Zweckausgaben und nicht Verwaltungskosten sind, nach wie vor mit 3 v. H. der Baukosten — im Durchschnitt gesehen — angemessen abgegolten werden. Wenn auch diese Nebenkosten in absoluten Zahlen zweifellos gestiegen sind, so gilt doch das gleiche auch für die Baukosten, so daß die Pauschale von 3 v. H. entsprechend höher ausfällt. Soweit durch die Erhöhung der Pauschale andere Ausgaben als Zweckausgaben abgedeckt werden sollten, stünde auch dies mit Art. 104 a Abs. 5 GG nicht in Einklang. Abgelehnt wurde ferner der Vorschlag des Bundesrats, in § 6 Satz 3 des Finanzverwaltungsgesetzes die Übertragung einzelner Bauvorhaben des Bundes auf die Bundesbaudirektion an das Einvernehmen der Landesfinanzminister zu binden. Gleiches gilt für den Vorschlag, in § 9 Abs. 2 Satz 3 auf die Oberfinanzpräsidenten nicht die beamten- und besoldungsrechtlichen Vorschriften des Bundes, sondern die der Länder anzuwenden. Der Vermittlungsausschuß hielt es für angebracht, daß für diese Beamten künftig ein einheitlicher Rechtsstatus vorgesehen wird. Auch der Vorschlag, in den §§ 5 und 19 dem Bundesamt für Finanzen bei Betriebsprüfungen statt eines „Mitwirkungsrechts" nur ein „Teilnahmerecht" zu geben, fand nicht die Billigung des Vermittlungsausschusses, weil die erstere Formulierung besser dem Art. 108 Abs. 4 Satz 1 GG entspricht. Anlage 3 Umdruck 207 Änderungsantrag der Fraktion der CDU/CSU zur zweiten Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über die Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses an den Hochschulen (Graduiertenförderungsgesetz — GFG) — Drucksachen VI/2118, VI/1860, VI/2292 —. Der Bundestag wolle beschließen: § 13 Abs. 1 erster Halbsatz ist durch folgende Neufassung zu ersetzen: „Der Bund trägt 75 vom Hundert, die Länder 25 vom Hundert der durch die Ausführung dieses Gesetzes entstehenden Ausgaben,". Bonn, den 23. Juni 1971 Dr. Barzel, Stücklen und Fraktion Anlage 4 Umdruck 206 Änderungsantrag der Fraktionen der CDU/ CSU, SPD, FDP zur zweiten Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über die Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses an den Hochschulen (Graduiertenförderungsgesetz — GFG) — Drucksachen VI/2118, VI/1860, VI/2292 —. Der Bundestag wolle beschließen: 1. § 1 Abs. 1 ist durch folgende Neufassung zu ersetzen: „(1) Zur Förderung des wissenschaftlichen, vornehmlich des Hochschullehrernachwuchses, werden nach Maßgabe dieses Gesetzes Stipendien gewährt." 2. § 11 ist durch folgende Neufassung zu ersetzen: „§ 11 Die Vergabe der Stipendien und die Verteilung der Förderungsmittel auf die Fachbereiche oder Fachrichtungen obliegen als staatliche Angelegenheiten den Hochschulen. Die Feststellung, ob die Förderungsvoraussetzungen im Einzelfall zutreffen, trifft die Hochschule. Die Hochschulen unterliegen bei der Erfüllung von Aufgaben nach diesem Gesetz den Weisungen der zuständigen obersten Landesbehörde. Die Zuständigkeiten für das Vergabeverfahren innerhalb der Hochschulen werden durch die Länder geregelt. Sie gewährleisten, daß eine nach den näheren Bestimmungen des Landesrechts von den Hochschulen gebildete zentrale Kommission für die Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses sowie die Fachbereiche bzw. Fakultäten am Vergabeverfahren angemessen beteiligt sind." Bonn, den 23. Juni 1971 Dr. Barzel, Stücklen und Fraktion Wehner und Fraktion Mischnick und Fraktion Anlage 5 Umdruck 205 Änderungsantrag der Fraktion der CDU/CSU zur zweiten Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Verminderung von Luftverunreinigungen durch Bleiverbindungen in Ottokraftstoffen für Kraftfahrzeugmotore (Benzinbleigesetz — BzBlG) — Drucksachen VI/2351, VI/1902 —. Der Bundestag wolle beschließen: In § 2 Abs. 1 werden die Worte „0,40 Gramm in Liter" durch die Worte „0,30 Gramm je Liter" ersetzt. Bonn, den 23. Juni 1971 Dr. Barzel, Stücklen und Fraktion Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 131. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 24. Juni 1971 7697 Anlage 6 Umdruck 199 Änderungsantrag der Fraktion der CDU/CSU zur zweiten Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Einkommensteuergesetzes und anderer steuerlicher Vorschriften (Zweites Steueränderungsgesetz 1971) — Drucksachen VI/1901, VI/2350 (neu) —. Der Bundestag wolle beschließen: Artikel 1 Nr. 5 wird wie folgt geändert: § 14 a Abs. 4 erhält folgende Fassung: „ (4) Absatz 1 mit Ausnahme der Ziffern 1 und 2 gilt entsprechend, wenn 1. der land- und forstwirtschaftliche Betrieb ganz oder zum Teil an einen Erwerber veräußert wird, der ihn land- oder forstwirtschaftlich nutzt, oder 2. nur ein Teil des zu einem land- und forstwirtschaftlichen Betrieb gehörenden Grund und Bodens veräußert wird und der Veräußerungspreis innerhalb von sechs Monaten nach der Veräußerung zur Tilgung von Schulden des land- und forstwirtschaftlichen Betriebs oder zur Abfindung weichender Erben verwendet wird, oder 3. der land- und forstwirtschaftliche Betrieb enteignet oder zur Abwendung einer Enteignung veräußert wird; das gilt auch, wenn ein Teil des land- und forstwirtschaftlichen Betriebs enteignet oder veräußert wird. Der Freibetrag von 60 000 Deutsche Mark wird in den vorstehenden Fällen insgesamt nur einmal gewährt." Bonn, den 23. Juni 1971 Dr. Barzel, Stücklen und Fraktion Anlage 7 Umdruck 201 Änderungsantrag der Fraktion der CDU/CSU zur zweiten Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Einkommensteuergesetzes und anderer steuerlicher Vorschriften (Zweites Steueränderungsgesetz 1971) — Drucksachen VI/1901, VI/2350 (neu) —. Der Bundestag wolle beschließen: Artikel 3 ist zu streichen. Bonn, den 23. Juni 1971 Dr. Barzel, Stücklen und Fraktion Anlage 8 Umdruck 200 Änderungsantrag der Fraktion der CDU/CSU zur zweiten Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Einkommensteuergesetzes und anderer steuerlicher Vorschriften (Zweites Steueränderungsgesetz 1971) — Drucksachen VI/1901, VI/2350 (neu) —. Der Bundestag wolle beschließen: 1. Artikel 1 Nr. 9 wird wie folgt geändert: Im letzten Satz treten an die Stelle der Worte „31. Dezember 1970" die Worte „24. Juni 1971" und an die Stelle der Worte „1. Januar 1971" jeweils die Worte „25. Juni 1971". 2. Artikel 4 Nr. 3 wird wie folgt geändert: An die Stelle der Worte „31. Dezember 1970" treten jeweils die Worte „24. Juni 1971". Bonn, den 23. Juni 1971 Dr. Barzel, Stücklen und Fraktion Anlage 9 Umdruck 209 Änderungsantrag der Abgeordneten Dr. Stark (Nürtingen), Vogel, Dr. Haack, Dr. Arndt (Hamburg) und Kleinert zur zweiten Beratung des vom Bundesrat eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Gerichtsverfassungsgesetzes — Drucksachen VI/670, VI/2257 —. Der Bundestag wolle beschließen: 1. Artikel 1 In § 74 c Abs. 1 Satz 1 werden die Worte „die Strafkammer" durch die Worte „die große Strafkammer" ersetzt. 2. Es wird folgender Artikel 1 a eingefügt: ,Artikel 1 a In die Strafprozeßordnung wird nach § 13 a folgender § 13 b eingefügt: „§ 13 b (1) Sofern eine Strafkammer gemäß § 74 c Abs. 1 des Gerichtsverfassungsgesetzes eingerichtet ist, entscheidet die zuerst mit der Sache befaßte Strafkammer, ob sie im Hinblick auf eine nach § 74 c Abs. 1 des Gerichtsverfassungsgesetzes ergangene Regelung für die Verhandlung der Sache zuständig ist. Verneint sie ihre Zuständigkeit, so verweist sie die Sache an die von ihr für zuständig gehaltene Strafkammer; die Beteiligten sind zu hören. Die Verweisung ist nur bis zum Beginn der Hauptverhandlung zulässig. Der Beschluß über die Verweisung ist mit der sofortigen Beschwerde anfechtbar. (2) Der Beschluß, durch den die nach § 74 c Abs. 1 des Gerichtsverfassungsgesetzes eingerichtete Strafkammer die Sache an eine andere Strafkammer verweist, ist für diese bindend. (3) Ein Rechtsmittel kann nicht darauf gestützt werden, daß die Strafkammer ihre Zuständigkeit 7698 Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 131. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 24. Juni 1971 nach § 74 c Abs. 1 des Gerichtsverfassungsgesetzes zu Unrecht bejaht oder verneint hat."' Bonn, den 24. Juni 1971 Dr. Stark (Nürtingen) Vogel Dr. Haack Dr. Arndt (Hamburg) Kleinert Anlage 10 Umdruck 203 (neu) Änderungsantrag des Abgeordneten Köster und der Fraktion der CDU/CSU zur zweiten Beratung des Entwurfs eines Bundesgesetzes über individuelle Förderung der Ausbildung (Ausbildungsförderungsgesetz — BAföG) Drucksachen VI/1975, VI/2352 —. Der Bundestag wolle beschließen: In § 12 Abs. 1 Nr. 1 wird die Zahl „160" durch „180" ersetzt. Bonn, den 23. Juni 1971 Köster Dr. Barzel, Stücklen und Fraktion Anlage 11 Umdruck 208 Änderungsantrag der Fraktion der CDU/CSU zur zweiten Beratung des Entwurfs eines Bundesgesetzes über individuelle Förderung der Ausbildung (Ausbildungsförderungsgesetz — BAföG) — Drucksachen VI/ 1975, VI/2352 —. Der Bundestag wolle beschließen: 1. In § 2 Abs. 3 erhält der letzte Halbsatz folgende Fassung: „wenn deren Ausbildung der in den Absätzen 1 und 2 bezeichneten Ausbildungsstätten gleichwertig ist." 2. In § 11 wird folgender Absatz 5 angefügt: „(5) Ist die Erwerbsfähigkeit des Auszubildenden um 70 v. H. oder mehr gemindert, so verdoppeln sich die in § 23 Abs. 1, § 25 Abs. 1, § 31 Abs. 1 und § 22 Abs. 1 genannten Freibeträge." 3. In § 12 Abs. 2 erhält Satz 2 folgende Fassung: „Satz 1 gilt nur, wenn das Ausbildungs- und Erziehungsziel unter Berücksichtigung der gewählten Erziehungsrichtung die Unterbringung außerhalb der elterlichen Wohnung erfordert." 4. In § 12 Abs. 5 wird folgender Satz 2 angefügt: „Ist ein Behinderter, dessen Erwerbsfähigkeit um 70 v. H. oder mehr gemindert ist, wegen seiner Behinderung während der Ausbildung in einem Internat oder in einem Wohnheim für Behinderte untergebracht, so sind die von der zuständigen Stelle genehmigten Pflegesätze und der Halbsatz gemäß Absatz 1 als Bedarf anzusetzen." 5. In § 68 Abs. 2 erhält Nummer 3 folgende Fassung: „Schüler von Berufsfachschulen ab Klasse 11." Bonn, den 24. Juni 1971 Dr. Barzel, Stücklen und Fraktion Anlage 12 Umdruck 210 Entschließungsantrag der Fraktion der CDU/ CSU zur dritten Beratung des Entwurfs eines Bundesgesetzes über individuelle Förderung der Ausbildung (Ausbildungsförderungsgesetz — BAföG) — Drucksachen VI/ 1975, VI/2352 —. Der Bundestag wolle beschließen: Die Bundesregierung wird ersucht, die Studentenförderung im Bundesausbildungsförderungsgesetz so weiter zu entwickeln, daß 1. Studenten — soweit sie keinen Anspruch auf ein Stipendium haben — ein staatlich verbürgtes und zinsvergünstigtes Studiendarlehen über Kreditinstitute in Anspruch nehmen können, 2. Studenten für jedes Kind, für das sie unterhaltspflichtig sind, einen Kinderzuschlag erhalten, soweit nicht bereits anderweitige Kinderzuschläge gewährt werden. Dieser Kinderzuschlag soll sich um einen Familienzuschlag erhöhen, soweit dem Ehegatten eine Berufstätigkeit nicht zuzumuten ist. Die Bundesregierung wird gebeten, alsbald für die in Ziffern 1 und 2 genannten Maßnahmen eine Kostenübersicht zu erstellen und den dafür notwendigen Finanzbedarf bei der Fortschreibung der mehrjährigen Finanzplanung zu berücksichtigen. Bonn, den 24. Juni 1971 Dr. Barzel, Stücklen und Fraktion Anlage 1,3 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dr. Bayerl vom 24. Juni 1971 auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Bauer (Würzburg) (SPD) (Drucksache VI/2286 Fragen B 9 und 10) : Kann von der Bundesregierung bestätigt werden, daß seitens der Staatsanwaltschaften zunehmend — angeblich handelt es sich um Hunderte von Fällen — gegen Bundesbürger wegen Führens „falscher Titel" wie z. B. „Hon. Doctor of Divinity" oder „Doktor der Methaphysik" ermittelt wird, und daß solche „Grade" allein auf geldlicher Grundlage erworben werden können? Welche rechtlichen bzw. rechtspolitischen Möglichkeiten sieht die Bundesregierung, um dem bis zur Stunde sichtbaren Unfug zu steuern, daß laufend in Zeitungsinseraten — vornehmlich im süddeutschen Raum — auf die Möglichkeit des Erwerbs solcher Titulaturen hingewiesen und offensichtlich seitens der Staatsbürger davon Gebrauch gemacht wird? Die Zahl der Verurteilungen wegen unbefugter Titelführung (§ 132 a des Strafgesetzbuchs) ist in Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 131. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 24. Juni 1971 7699 den letzten Jahren von je 56 Fällen in den Jahren 1966 und 1967 über 64 Fälle im Jahre 1968 auf 154 Fälle im Jahre 1969 angestiegen. Dabei ist aber zu bemerken, daß die unbefugte Führung des Doktor-Titels nach herrschender Rechtsprechung nicht unter § 132 a StGB fällt, sondern nach dem als Landesrecht weitergeltenden Gesetz über die Führung akademischer Grade vom 7. Juni 1939 (RGBl. I S. 985) strafbar ist. Die Zahl derartiger Verfahren läßt sich der Statistik leider nicht entnehmen. Fünf Landesjustizverwaltungen haben mitgeteilt, daß in ihrem Geschäftsbereich zur Zeit keine derartigen Verfahren anhängig sind. Kein Land hat ein Ansteigen der Zahl solcher Verfahren beobachtet. Das Gesetz über die Führung akademischer Grade und § 132 a StGB bedrohen einen Verstoß gegen diese Vorschriften übereinstimmend mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr und mit Geldstrafe oder mit einer dieser Strafen. Auf Grund der unter 1 dargestellten Sachlage halte ich diesen Strafrahmen für ausreichend. Das Einschreiten gegen die von Ihnen erwähnten Mißstände kann den zuständigen Strafverfolgungsbehörden überlassen bleiben. Anlage 14 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs 'Rosenthal vom 23. Juni 1971 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Solke (CDU/CSU) Drucksache VI/2344 Frage A 19) : Teilt die Bundesregierung mit mir die Auffassung, daß das derzeitige System der EWG-Rechnungseinheit auf Grund der währungspolitischen Schwierigkeiten und angesichts der jüngsten währungspolitischen Empfehlungen des Sachverständigenrates (Drucksache VI/2230) revidiert werden muß? Die Bundesregierung teilt diese Auffassung nicht. Sie verkennt zwar nicht die Schwierigkeiten, die sich aus dem unterschiedlichen Integrationsstand im Bereich der Agrarpolitik einerseits und der Wirtschafts- und Währungspolitik andererseits ergeben. Eine Abschaffung der Rechnungseinheit würde jedoch eine wesentliche Grundlage des gemeinsamen Agrarmarktes, der auch nach Auffassung der Bundesregierung einen Eckpfeiler der europäischen Integration darstellt, in Frage stellen. Die Lösung der Schwierigkeiten muß deswegen — wie die Bundesregierung in Übereinstimmung mit den Beschlüssen der Gipfelkonferenz von Den Haag mehrfach betont hat — durch eine verstärkte Koordinierung und Harmonisierung der Wirtschafts- und Währungspolitik und durch die Weiterentwicklung der Gemeinschaft zu einer Wirtschafts- und Währungsunion gesucht werden. Zur Überwindung der aktuellen Schwierigkeiten hat die Bundesregierung in Brüssel Vorschläge für eine währungspolitische Gemeinschaftsaktion vorgelegt. Sie hofft, daß in der für den 1. Juli 1971 vorgesehenen Ratssitzung wesentliche Fortschritte in der Meinungsbildung für das weitere währungspolitische Vorgehen der Gemeinschaft erzielt werden können. Anlage 15 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Rosenthal vom 23. Juni 1971 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Meister (CDU/CSU) (Drucksache VI/2344 Frage A 27): Ist die Bundesregierung bereit, auch solchen Wirtschaftsgruppen, wie z. B. Seefahrt und Luftfahrt, die bekanntlich in US-Dollars abrechnen, die durch die Freigabe der Wechselkurse entstandenen und entstehenden Verluste, ähnlich, wie es der deutschen Landwirtschaft gegenüber geschieht, auszugleichen? Die Bundesregierung sieht keine Möglichkeit, aber auch keine Veranlassung, Nachteile, die für bestimmte Wirtschaftsgruppen mit der Freigabe der Wechselkurse verbunden sein können, auszugleichen. Die zeitweilige Freigabe der Wechselkurse ist wichtiger Teil eines Gesamtprogramms zur Wiedergewinnung der Stabilität. Eine größere binnenwirtschaftliche Stabilität kommt aber letztlich auch den Wirtschaftszweigen mit hohem Exportanteil in ihrer Kostengestaltung zugute. Ihre Position im internationalen Wettbewerb wird dadurch gestärkt. Das Ausgleichssystem für die Landwirtschaft trägt den bekannten Besonderheiten dieses Bereichs Rechnung und kann kein Vorbild für die übrige Wirtschaft sein. Anlage 16 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Logemann vom 21. Juni 1971 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Lensing (CDU/CSU) (Drucksache VI/2344 Frage A 44) : Wie hoch veranschlagt die Bundesregierung die Erlösminderungen des Gartenbaues, und ist sie gewillt, diese Einkommensverluste auszugleichen? Ich beziehe mich auf meine gestrige Antwort auf Ihre erste Frage und bedaure, daß ich Ihnen auf diese Frage noch keine Antwort geben kann, solange die Beobachtung der Marktentwicklung nicht abgeschlossen ist. Anlage 17 Schriftliche Antwort des Staatssekretärs Dr. Ehrenberg vom 24. Juni 1971 auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Kiechle (CDU/CSU) (Drucksache VI/2344 Fragen A 50 und 51) : Gedenkt die Bundesregierung an der vom Bundesminister für Arbeit und Sozialordnung in seinem Runderlaß an die Versorgungsämter dargelegten Auffassung festzuhalten, wonach der Aufwertungsausgleich für bestimmte landwirtschaftliche Betriebe bei der Berechnung von Ausgleichs- und Elternrenten als zusätzliches Einkommen zu bewerten ist? Kann die Bundesregierung angeben, wieviel Rentenempfänger betroffen sind und um welchen Prozentsatz sich Ausgleichs- und Elternrenten verringern, wenn das im Runderlaß des Bundesministers für Arbeit und Sozialordnung vorgesehene Verfahren angewendet würde? Das von Ihnen angesprochene Rundschreiben meines Ministeriums beschränkt sich darauf, die auf steuerlichem Gebiet getroffene Vorentscheidung 7700 Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 131. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 24. Juni 1971 wiederzugeben, wonach der Aufwertungsausgleich rechtlich zu den Einkünften aus Land- und Forstwirtschaft gehört. Anknüpfend daran erläutert es lediglich die Rechtsfolgen, die auf Grund der seit vielen Jahren geltenden versorgungsrechtlichen Vorschriften zwangsläufig eintreten. Eine andere Darstellung der rechtlichen Zusammenhänge wäre nach den einschlägigen Vorschriften nicht möglich gewesen. Wie in dem Rundschreiben dargelegt ist, ergeben sich unmittelbare Auswirkungen auf die Rentenberechnung nur insoweit, als Ausgleichsleistungen auf Anbauflächen entfallen, die für Gartenbau, Weinbau oder Sonderkulturen genutzt werden. Es handelt sich dabei — damit komme ich zu Ihrer zweiten Frage — nach den vorliegenden Informationen um relativ wenige Fälle; die genaue Anzahl läßt sich statistisch nicht erfassen. Soweit die Ausgleichsleistungen in den soeben näher abgegrenzten Fällen als Einkommen zu berücksichtigen sind, treten in der Regel keine unmittelbaren Rentenkürzungen ein, weil die genannten Leistungen einen aufwertungsbedingten Einkommensausfall ausgleichen und damit das Einkommen sichern, das ohne Aufwertung erzielt worden wäre. Nur soweit Rentenleistungen für das Jahr 1970 unter Berücksichtigung des durch die Aufwertung verringerten Einkommens endgültig festgestellt worden sind, muß die damit verbundene Rentenerhöhung infolge nachträglicher Zahlung eines Aufwertungsausgleichs wieder rückgängig gemacht werden. Anlage 18 Schriftliche Antwort des Bundesministers Leber vom 24. Juni auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Beermann (SPD) (Drucksache VI/2344 Fragen A 75 und 76) : Ist der Bundesregierung bekannt, daß Besucher aus der DDR z. B. in Bonn beim Vorzeigen des DDR-Passes auf allen öffentlichen Verkehrsmitteln einschließlich der Rheinfähre keinen Fahrpreis zu bezahlen haben, während dies in anderen Städten, z. B. in Kiel, der Fall ist? Ist die Bundesregierung bereit, darauf hinzuwirken, daß die in der Bundesrepublik Deutschland zu Besuch weilenden Rentner aus der DDR im ganzen Bundesgebiet auf allen öffentlichen Verkehrsmitteln gegen Vorzeigen des DDR-Passes ohne Bezahlung fahren können? Der Bundesregierung ist bekannt, daß zahlreiche Gebietskörperschaften bzw. kommunale Nahverkehrsunternehmen Besuchern aus der DDR, insbesondere Rentnern, gegen Vorzeigen des Passes bzw. auf andere Weise die unentgeltliche Benutzung ihrer Verkehrsmittel ermöglichen. Die Bundesregierung ist bereit, in Verbindung mit den kommunalen Spitzenverbänden bei den Kommunen noch einmal anzuregen, den Rentnern aus der DDR auf ihren Verkehrseinrichtungen Vergünstigungen zu gewähren. Freifahrten auf der Deutschen Bundesbahn werden bereits für die Rückreise sowie für Zusatzreisen in der Bundesrepublik eingeräumt. Anlage 19 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Ravens vom 24. Juni 1971 auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Schulze-Vorberg (CDU/CSU) (Drucksache VI/2344 Fragen A 81 und 82) : Welche Gründe — außer den bekannten ungewöhnlichen Preissteigerungen im Baufach — führten nach Kenntnis der Bundesregierung im Jahre 1970 zu dem in Drucksache VI/2239 vom Bundesminister für Städtebau und Wohnungswesen bezeichneten Rekordüberhang an im Bau befindlichen, also nicht fertiggestellten Wohnungen? Teilt die Bundesregierung die Auffassung, daß nicht der Überhang — also die noch nicht fertiggestellten Wohnungen —, sondern nur die bezugsfertigen bzw. bezogenen Wohnungen die tatsächliche Bauleistung eines Jahres ergeben — die betonte Nennung eines Überhanges von 850 000 Wohnungen zum Jahreswechsel 1970/71 also allenfalls geeignet ist, die Öffentlichkeit zu verwirren? Der Höchststand des Überhangs an im Bau befindlichen und der genehmigten, aber noch nicht in Bau genommenen Wohnungen an der Jahreswende 1970/71 hatte u. a. folgende Ursachen: 1. Den anhaltend hohen und noch wachsenden Bauwillen der Privaten und der Unternehmen, der in ,der weiteren Zunahme der Baugenehmigungen auf 609 000 Wohnungen im Jahre 1970 gegenüber 560 000 im Jahre 1969 zum Ausdruck kam; 2. die durch die notwendige restriktive Kreditpolitik der Notenbank hervorgerufene erschwerte Finanzierung; 3. die ungünstige Witterung im ersten Jahresdrittel 1970, die zu vielfachen Unterbrechungen und Verzögerungen im Baufortschritt führte. Die Bundesregierung teilt diese Auffassung nicht. Die tatsächliche Bauleistung eines Jahres wird am zutreffendsten durch die effektiven Investitionen an sämtlichen im Bau befindlichen Wohnungen innerhalb des jeweiligen Jahres gekennzeichnet, unabhängig vom Zeitpunkt des Baubeginns und der Fertigstellung des einzelnen Vorhabens. Die Wohnungsbauinvestitionen haben auch 1970 mit annähernd 36 1/2 Mrd. DM die Investitionen des Vorjahres real, d. h. nach Ausschaltung der Preissteigerungen, trotz aller bekannten Schwierigkeiten wieder erreicht. Der Überhang an im Bau befindlichen Wohnungen zu Beginn eines Jahres ist im übrigen der wichtigste Indikator für das voraussichtliche Fertigstellungsergebnis im neuen Jahr. Nur aus diesem Grunde wurde in der Antwort der Bundesregierung in Drucksache 2239 auf die Höhe des Überhangs besonders hingewiesen. Der hohe und im Laufe des Jahres 1970 noch weiter angewachsene Überhang an im Bau begriffenen Wohnungen wird mit Sicherheit zur Folge haben, daß 1971 wieder mehr Wohnungen fertiggestellt werden können als 1970. In der bereits zitierten Antwort der Bundesregierung ist das Fertigstellungsergebnis 1971 vorsichtig mit 520 000 bis 550 000 Wohnungen geschätzt worden gegenüber 479 000 im Jahre 1970. Das sind also rd. 40 000 bis 70 000 bezugsfertige Wohnungen im laufenden Jahr mehr.
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Kai-Uwe von Hassel


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Frau Kollegin, können wir die Unterlagen zur Berichtigung bekommen? — Danke schön!
    Ich eröffne die Aussprache zur zweiten Lesung. Das Wort hat zunächst der Abgeordnete Hauck.


Rede von Rudolf Hauck
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Vor genau drei Monaten, am 24. März 1971, wurde das Bundesausbildungsförderungsgesetz in erster Lesung an die Ausschüsse überwiesen und damit in den parlamentarischen Geschäftsgang gebracht. Seit diesem Zeitpunkt hat nun eine heftige öffentliche Diskussion stattgefunden, die, wie Sie wissen, heute in Bonn in einer Studentenveranstaltung einen Höhepunkt erreichen soll. Bedauerlich bei diesen öffentlichen Auseinandersetzungen ist, daß man von alten Texten ausgeht und die inzwischen eingetretenen Änderungen und Verbesserungen überhaupt nicht berücksichtigt.
Viele in der Öffentlichkeit und auch in diesem Hohen Hause haben ,damals nicht geglaubt, daß es uns in der kurzen Zeit möglich sein würde, das Gesetz zu verabschieden und zum 1. Oktober 1971 in Kraft zu setzen.

(Abg. Dr. Götz: Es sieht auch entsprechend aus!)

Unterschiedlich waren auch die Meinungen darüber, ob die Ausbildungsämter in der Lage sein würden, das Gesetz auszuführen. Man war schnell bei der Hand, Gespenster an die Wand zu malen und Unbehagen, Unsicherheit und Angst zu verbreiten. — Nicht Sie, Herr Baier! Sie schauen mich so an.
Heute liegt das Gesetz zur Verabschiedung vor, es tritt am 1. Oktober in Kraft und wird in bewährter Weise von den hierfür zuständigen Stellen durch-



Hauck
geführt werden. Es ist eine beachtliche Leistung der Mitglieder der mitberatenden Ausschüsse, des federführenden Ausschusses, der zuständigen Arbeitskreise der Fraktionen, der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Ausschußbüros und in den Ressorts der Bundesregierung, daß sie das ermöglicht haben. Als Vorsitzender des federführenden Ausschusses möchte ich allen am Zustandekommen dieses Werkes Beteiligten meinen herzlichen Dank aussprechen,

(Beifall)

besonders aber auch der Opposition, ,die daran mitgearbeitet hat. Ich kann mir eigentlich nicht vorstellen, meine Damen und Herren, daß Sie Ihren Anteil an dieser Leistung dadurch reduzieren wollen, daß sie dem Gesetz Ihre Zustimmung versagen.
Nun, was will dieses Gesetz? Ist es der große Betrug, der schlechte Abklatsch von Honnef oder der soziale Abstieg der Studenten? So wird draußen argumentiert. Nein, keine dieser Behauptungen aus dem studentischen Bereich ist zutreffend. Wenn man 1972 1,06 Milliarden DM — das sind rund 120 Millionen DM mehr als im Vorjahre, von denen wiederum fast 100 Millionen DM auf die Studienförderung entfallen — zur Verfügung stellt, dann kann man nicht von Betrug sprechen. Wenn man die bisherigen Honnef-Richtlinien nun gesetzlich verankert, sie zu einem Rechtsanspruch macht, ist dies kein Abklatsch, sondern eine positive Fortentwicklung, und wenn man Rechtsanspruch, Wegfall des Pflichtdarlehens und andere Verbesserungen zusammenfaßt, kommt dabei kein sozialer Abstieg, sondern eine verbesserte Position der Studierenden heraus. Dieses Gesetz ist eine sinnvolle Fortentwicklung der Ausbildungsförderung in unserem Lande, für die es in Europa keine vergleichbaren Beispiele gibt.
Als zweiten Schritt mußten wir die Studienförderung im Ausbildungsgesetz verankern, da es nach der Grundgesetzänderung von 1969 nicht möglich ist, Mischfinanzierungen zwischen Bund und Ländern auf der Basis von Verwaltungsabkommen, wie es bei Honnef ist, durchzuführen, sondern die Finanzierung muß gesetzlich geregelt werden. Es war also ein verfassungsmäßiges Gebot, dieses Bundesausbildungsförderungsgesetz vorzulegen.
Bei der Diskussion über den Entwurf kommt man einfach an der Tatsache nicht vorbei, daß die Zusammenführung zweier so unterschiedlicher Förderungssysteme, wie sie das erste Ausbildungsförderungsgesetz und die Honnef-Richtlinien darstellen, zu Schwierigkeiten führen mußte. Lassen Sie mich das an einem Beispiel klarmachen. Das erste Ausbildungsförderungsgesetz kannte zunächst bei Waisengeld und bei Waisenrente keine Freibeträge, obwohl es bei Honnef schon immer über 100 DM gegeben hat. Wir haben dann erst im zweiten Änderungsgesetz den Freibetrag auf 70 DM festgesetzt. Nun war es natürlich das Bestreben der Regierung, von dieser Basis aus auch die HonnefRichtlinien anzugleichen. Das führte zu individuellen Verschlechterungen im Studentenbereich. Die Regierung suchte einen Mittelweg, denn alle auf die Beträge des Honnefer Modells anzuheben, war finanziell nicht tragbar, die Diskrepanz zu belassen, war ungerecht.
Die Koalitions-Fraktionen suchten einen vertretbaren Kompromiß und haben ihn durch die Umschichtung von rund 20 Millionen DM auch gefunden. Sie schlugen vor, graduelle Verbesserungen einzuführen. Das sieht so aus:
1. Streichung der Pflichtdarlehen.
2. Erhöhung des Freibetrages vom Einkommen des Auszubildenden für seine Ehefrau auf 500 DM.
3. Erhöhung des Freibetrages für Waisen von 70 auf 90 DM.
4. Einführung eines Widerspruchsrechtes aus wichtigem Grund gegen eine Überleitung der Unterhaltsansprüche eines Auszubildenden auf das Amt für Ausbildungsförderung und Gewährung eines verzinslichen Darlehens in solchen Fällen.
5. Einführung einer Besitzstandsklausel, die verhindert, daß ein bisher nach dem Honnefer und Rhöndorfer Modell Geförderter geringere Leistungen erhält, als er nach altem Recht bekommt.
Damit haben wir im Bereich der Studienförderung unter Berücksichtigung anderer Verbesserungen, auf die die Regierung in der Aussprache zweifellos noch zurückkommt, eine abgewogene und vertretbare Lösung erreicht, zu der wir stehen, auch wenn sie für viele noch unbefriedigend ist.
Viel nachdenklicher stimmt die SPD-Fraktion die Tatsache, daß es aus finanziellen Gründen auch diesmal nicht möglich war, durch höhere Freibeträge einen noch größeren Kreis von Auszubildenden und vor allem die zehnten Klassen der weiterführenden Schulen und die Berufsfachschulen ohne Realschulabschluß als Eingangsvoraussetzung in die Förderung aufzunehmen. Die Förderung dieser Gruppen muß das Hauptziel kommender Gesetzgebung sein, denn die Verwirklichung der Chancengleichheit beginnt in diesem Bereich. Der ganze Vorgang ist dann ein einfacher Gesetzgebungsakt, denn alle Grundprinzipien der Förderung sind in diesem Gesetz schon festgelegt und brauchen nur in Kraft gesetzt zu werden.
Dies gilt übrigens auch für die Kinder von ausländischen Eltern, die in der Bundesrepublik wohnen und arbeiten, und für junge Ausländer, die über fünf Jahre in unserem Land gearbeitet haben. Es ist eine Frage der sozialen Gerechtigkeit, jenen eine angemessene Bildungschance und Förderung zu gewähren, die durch ihre Arbeit zu der Vermehrung des Bruttosozialprodukts und des Steueraufkommens beitragen. Meine Fraktion — und ich glaube das ganze Haus — sagt dazu ja.
Die Erfüllung der Forderung, das ganze Gesetz baldmöglichst voll in Kraft zu setzen, hängt von der Weiterentwicklung der öffentlichen Haushalte ab. Dieses Hohe Haus und jeder einzelne von uns ist für die Gesamtentwicklung in unserem Lande verantwortlich. Daher möchte ich ein paar Bemerkungen zu der in diesen Tagen immer wieder erneut erhobenen Forderung nach familienunabhängiger Ausbildungsförderung machen.



Hauck
Familienunabhängige Ausbildungsförderung kostet nach den Aussagen der Sachverständigen im Hearing insgesamt 7 bis 8 Milliarden DM im Hochschulbereich und für den gesamten Ausbildungsbereich 16 Milliarden DM pro Jahr. Dies ist einfach nicht zu finanzieren, und deshalb hat die Regierung am Prinzip der familienabhängigen Ausbildungsförderung festgehalten. Auch der Ausschuß kam zu der Auffassung, daß mittelfristig daran nichts zu ändern ist. Gleichwohl wurde anerkannt, daß es gute und berechtigte Gründe gibt, die für eine größere Unabhängigkeit vom Elternhaus sprechen. Langfristig gesehen bleibt daher die familienunabhängige Ausbildungsförderung, auch aus bildungspolitischen Gründen, eine anzustrebende Lösung.
Erste Schritte hierzu können z. B., wenn es die Haushaltslage erlaubt, durch eine Erhöhung der Freibeträge und eine Verbesserung der Bedarfssätze erreicht werden. In diesem Zusammenhang brachte übrigens die Opposition ihre Vorschläge für eine generelle Darlehensförderung ein. Sie sieht hierin einen Schritt zur Familienunabhängigkeit.

(Abg. Rollmann: Den Begriff „Familienunabhängigkeit" haben wir nie benutzt!)

-- Aber das ist eines der Ziele, die Sie damit anstreben. Darüber wird man weiter sprechen müssen. Es gibt Beispiele von Darlehensförderung in Schweden, die man als Grundlage nehmen könnte. Wir konnten uns aber den Vorstellungen der Opposition nicht anschließen, denn erstens ist diese Lösung zur Zeit auch nicht zu finanzieren, denn sie kostet mittelfristig auch hundert Millionen, und zweitens kauft sich mancher die Unabhängigkeit von Elternhaus und Familie durch eine langfristige Abhängigkeit von einer Bank ein, denn Ihr Vorschlag sieht ja die Bankenfinanzierung vor.
Nun noch einige Bemerkungen zum organisatorischen Bereich. Man konnte sich in den letzten Beratungen des Eindrucks nicht erwehren, daß die Opposition die Studentendebatte der vorletzten Woche in diesem Bereich fortführt. Anlaß war zunächst die durchaus wichtige und zentrale Frage der örtlichen und sachlichen Zuständigkeit. Nach dem ersten Ausbildungsförderungsgesetz gilt das sogenannte Wohnortprinzip, nach dem das Amt zuständig ist, in dessen Bereich der Auszubildende bzw. seine Eltern wohnen. In der Studienförderung ist das Studentenwerk der Hochschule, also der Ausbildungsstätte zuständig. Die Regierung wollte eine einheitliche Zuständigkeit und entschied sich für das Ausbildungsstättenprinzip, nach ,dem das Amt, in dessen Bereich sich die Ausbildungsstätte befindet, zuständig ist. Dem widersprachen aus ganz unterschiedlichen Gründen der Bundesrat, die kommunalen Spitzenverbände, die Hochschulen und die Studentenverbände. Alle Einwände haben wir im Ausschuß in langen Beratungen eingehend erörtert und einigten uns dann einstimmig darauf, in den Grundzügen der Empfehlung des Bundesrates zu folgen, der für den Sekundarbereich das Wohnortprinzip und für den tertiären Bereich das Ausbildungsortprinzip vorsieht.
In der Frage einer Übergangsregelung für die sachliche Zuständigkeit im tertiären Bereich konnte jedoch keine Übereinstimmung erzielt werden. Während die CDU/CSU-Fraktion vorschlug, alle bereits bearbeiteten Vorgänge durch die Studentenwerke abwickeln zu lassen und alle neu hinzukommenden an die Ausbildungsämter zu verweisen, beschloß die Mehrheit des Ausschusses, die Durchführung des Gesetzes für den tertiären Bereich bis zum 30. Juni 1974 bei den Hochschulen und Studentenwerken zu belassen.
Außerdem wurde beschlossen, die Bundesregierung aufzufordern, bis zum 31. Dezember 1973 über die Durchführung des Gesetzes den gesetzgebenden Körperschaften zu berichten und Vorschläge für die endgültige örtliche und sachliche Zuständigkeit zu machen. In einem Entschließungsantrag fordern wir, daß die Länder aufgefordert werden sollen, die Umwandlung der Studentenwerke in Anstalten des öffentlichen Rechts einzuleiten.
Als die Koalition auch noch die Mitwirkungsrechte der Förderungsausschüsse ausbaute und damit die Mitbestimmung im Hochschulbereich stärkte, war das Mißtrauen bei Ihnen vollkommen. Man sah schon alle Förderungsausschüsse und Studentenwerke in linksextremer Hand, befürchtete Begünstigung linker Gruppierungen und ging sogar so weit, den festgelegten Rechtsanspruch auf Ausbildungsförderung im europäischen Ausland in Frage zu stellen, weil man sagte: in Moskau darf man studieren, in Washington nicht. Um das auszugleichen, haben Sie dann einen Antrag eingereicht, die Zuständigkeit — —

(Abg. Rollmann: Wir haben hier doch keine Märchenstunde, Herr Hauck!)

— Aber ich kann das doch einmal sagen.

(Abg. Rollmann: Das sind aber Märchen, die Sie verbreiten!)

— Nein! — Sie haben dann beantragt, daß wir den Rechtsanspruch auf die ganze Welt festlegen sollten, und die Regierung wurde aufgefordert, in einer Rechtsverordnung die jeweiligen Orte festzulegen, in denen Ausbildungsförderung gewährt werden sollte. So war das. Ich kann nicht verstehen, daß man auf diesem Wege von der geographischen Abgrenzung zu einer ideologischen Abgrenzung kommen wollte.
Ich bin für demokratische Wachsamkeit und für den Schutz der Demokratie. Aber permanentes Mißtrauen kann die Demokratie auch lähmen und aufrechte Demokraten zur Resignation zwingen. Wir haben in diesem Bereich Vertrauen zu denen, die bisher an den Hochschulen und in den Studentenwerken über zehn Jahre Studienförderung nach dem Honnefer Modell durchgeführt haben und durchführen.
In diesem Zusammenhang kommen wir nun, Herr Baier, zu den Einwänden gegen das Deutsche Studentenwerk. Den damit befaßten Ausschüssen des Deutschen Bundestages und seit Montag durch einen Presseartikel auch der gesamten Öffentlichkeit ist bekannt, daß der Bundesrechnungshof bei der Prüfung des Deutschen Studentenwerkes schwerwiegende Verfehlungen festgestellt hat. Für



Hauck
meine Fraktion, Herr Baier, kann ich erklären, daß wir diese zurückliegenden Praktiken verurteilen und mit dem Rechnungsprüfungsausschuß dahingehend übereinstimmen, daß die Verantwortlichen zur Rechenschaft gezogen werden, daß eine laufende Prüfung zu erfolgen hat und daß der dem Bund entstandene Schaden wiedergutgemacht werden muß.
Man muß dabei aber auch berücksichtigen, daß die Prüfungsbeanstandungen die Rechnungsjahre 1962 und 1965 betreffen.

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    Rede von Kai-Uwe von Hassel


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

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