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    Deutscher Bundestag 126. Sitzung Bonn, Mittwoch, den 9. Juni 1971 Inhalt: Amtliche Mitteilung . . . . . . . . . 7233 A Fragestunde (Drucksachen VI/2244, VI/2265, VI/2266) Frage des Abg. Dr. Meinecke (Hamburg) (SPD) : Hilfsmaßnahmen in Westbengalen und Ostpakistan Moersch, Parlamentarischer Staatssekretär . . . 7233 B, D, 7234 A Dr. Meinecke (Hamburg) (SPD) . . 7233 C, D Frau Lauterbach (SPD) 7233 D Frage des Abg. Dr. Meinecke (Hamburg) (SPD) : Gefahr der Einschleppung der Cholera Moersch, Parlamentarischer Staatssekretär . . . . . . 7234 A, B Dr. Meinecke (Hamburg) (SPD) . . . 7234 B Frage des Abg. Dr.-Ing. Bach (CDU/CSU) : Arbeitspapier des Auswärtigen Amtes über eine Berlin-Regelung Moersch, Parlamentarischer Staatssekretär . . 7234 C, D, 7235 A, B Dr.-Ing. Bach (CDU/CSU) 7234 C Baron von Wrangel (CDU/CSU) . 7234 D Dr. Marx (Kaiserslautern) (CDU/CSU) 7234 D Dr. Barzel (CDU/CSU) 7235 A Dr. Schulze-Vorberg (CDU/CSU) . 7235 B Stücklen (CDU/CSU) 7235 B Frage des Abg. Dr. Dr. h. c. Birrenbach (CDU/CSU) : Politische und rechtliche Vorstellungen des in der Zeitschrift „liberal" enthaltenen Artikels als Gegenstand von Erörterungen der Bundesregierung Moersch, Parlamentarischer Staatssekretär . . 7235 C, 7236 B, C, D, 7237 A, B, C, D, 7238 A, B, C, D Dr. Dr. h. c. Birrenbach (CDU/CSU) . . . . . . . . 7236 A, B Mattick (SPD) . . . . . . . . 7236 D Rasner (CDU/CSU) 7237 A Dr. Schulze-Vorberg (CDU/CSU) . 7237 B Dr. Marx (Kaiserslautern) (CDU/CSU) 7237 C Stücklen (CDU/CSU) 7237 D Dr. Barzel (CDU/CSU) 7238 A Dr. Kliesing (Honnef) (CDU/CSU) 7238 A Dr. Jaeger, Vizepräsident . . . . 7238 B Dr.-Ing. Bach (CDU/CSU) . . . . 7238 B Dr. Hallstein (CDU/CSU) . . . . . 7238 C Sieglerschmidt (SPD) . . . . . . 7238 D II Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 126. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 9. Juni 1971 Frage des Abg. Dr. Freiherr von Weizsäcker (CDU/CSU) : Zurückstellung von Rechtspositionen, die die Westmächte der Sowjetunion gegenüber bisher vertreten haben Moersch, Parlamentarischer Staatssekretär . . . . 7239 A, B, C, D, 7240 A, B, C, D, 7241 A, B Dr. Freiherr von Weizsäcker (CDU/CSU) . . . . . . . . 7239 A, B Dr. Mikat (CDU/CSU) 7239 C Dr. Czaja (CDU/CSU) 7239 D Dr. Dr. h. c. Birrenbach (CDU/CSU) 7240 A Dr. Geßner (SPD) 7240 B Dr. h. c. Kiesinger (CDU/CSU) . . 7240 C Dr. Kraske (CDU/CSU) 7240 D Dr. Marx (Kaiserslautern) (CDU/CSU) 7241 A Rasner (CDU/CSU) . . . . . . . 7241 A Dr. Probst (CDU/CSU) 7241 B Frage des Abg. Dr. Gradl (CDU/CSU) : Inanspruchnahme Berlins für die Präsenz politischer DDR-Organe Moersch, Parlamentarischer Staatssekretär . . . . . . . 7241 C, D, 7242 A, B, C, D, 7243 A, B, C, D, 7244 A, B Dr. Gradl (CDU/CSU) . . . . 7241 C, D Dr. Dr. h. c. Birrenbach (CDU/CSU) . 7241 D Dr.-Ing. Bach (CDU/CSU) 7242 A Wienand (SPD) . . . . . . . 7242 B Rasner (CDU/CSU) . . . . . . 7242 B Baron von Wrangel (CDU/CSU) . 7242 C Stücklen (CDU/CSU) . . . . . 7242 D Wohlrabe (CDU/CSU) . . . . . 7242 D Amrehn (CDU/CSU) . . . . . 7243 A Dr. Marx (Kaiserslautern) (CDU/CSU) 7243 B Dr. Geßner (SPD) . . . . . . . . 7243 A Dr. Kraske (CDU/CSU) . . . . . . 7243 C Dr. Kliesing (Honnef) (CDU/CSU) . . 7243 D Dr. Czaja (CDU/CSU) . . . . . . 7244 A Dr. Schulze-Vorberg (CDU/CSU) . . 7244 B Fragen des Abg. Baron von Wrangel (CDU/CSU) : Versetzung von Angehörigen des Auswärtigen Amtes in den einstweiligen Ruhestand Moersch, Parlamentarischer Staatssekretär . . . 7244 C, D, 7245 A Frage des Abg. Dr. Marx (Kaiserslautern) (CDU/CSU): Flüge von West-Berlin nach Bulgarien Moersch, Parlamentarischer Staatssekretär 7245 B Dr. Marx (Kaiserslautern) (CDU CSU) 7245 B Frage des Abg. Dr. Marx (Kaiserslautern) (CDU/CSU) : Forderung des polnischen Außenministers betr. Vorgehen gegen „Radio Free Europe" Moersch, Parlamentarischer Staatssekretär . . . . . . . 7245 C, D, 7246 A, B, C, D, 7247 A Dr. Marx (Kaiserslautern) (CDU/CSU) 7245 D Dr. Becher (Pullach) (CDU/CSU) . . 7246 A Dr. Czaja (CDU/CSU) 7246 A Damm (CDU; CSU) 7246 B Dr. Klepsch (CDU/CSU) 7246 C Franke (Osnabrück) (CDU/CSU) . 7246 D Ott (CDU/CSU) . . . . . . . 7246 D Dr.-Ing. Bach (CDU/CSU) 7247 A Fragen des Abg. Schlee (CDU/CSU) : Zukünftige politische Organisation Europas und Währungsunion Moersch, Parlamentarischer Staatssekretär . . . . . . . . 7247 B Frage des Abg. Reddemann (CDU/CSU) : Unterstützung der Ostpolitik der Bundesregierung durch alle relevanten politischen Kräfte in den USA Moersch, Parlamentarischer Staatssekretär 7247 C, D Reddemann (CDU/CSU) . . . . 7247 D Frage des Abg. Reddemann (CDU/CSU) : Pressemeldung über eine angebliche Äußerung des Bundesaußenministers über die Israelis Moersch, Parlamentarischer Staatssekretär . . . 7247 D, 7248 A, B Reddemann (CDU/CSU) . . . 7248 A, B Aktuelle Stunde Dr. Barzel (CDU/CSU) . . . . . . 7248 C Brandt, Bundeskanzler . . . . . . 7249 C Dr. Marx (Kaiserslautern) (CDU/CSU) 7250 D Große Anfrage betr. Förderung des Sozialdemokratischen Hochschulbundes (SHB), des Liberalen Studentenbundes Deutsch- Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 126. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 9. Juni 1971 III lands (LSD) und des Verbandes Deutscher Studentenschaften (VDS) aus Bundesmitteln, insbesondere aus Mitteln des Bundesjugendplans (Abg. Rollmann, Wohlrabe, Dr. Marx [Kaiserslautern] und Fraktion der CDU/CSU) (Drucksachen VI/2018, VI/2218) in Verbindung mit Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Bildung und Wissenschaft über den Bericht der Bundesregierung zur Bildungspolitik (Drucksachen VI/925, VI/1922 [neu]), mit Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Bildung und Wissenschaft über den Antrag der Abg. Roser, Dr. Martin, Röhner, Dr. Probst, Dr. Schneider (Nürnberg), Niegel u. Gen. betr. soziale Lage der verheirateten Studenten (Drucksachen VI/1419, VI/ 2070), mit Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Bildung und Wissenschaft über die Anträge der Fraktion der CDU/CSU betr. Finanzperspektiven über die Bildungsplanung für die Jahre 1971 bis 1980, betr. Bildungsbedarf, betr. Lehrermangel und betr. vorschulische Erziehung (Drucksachen VI/1269, VI/1270, VI/1271, VI/1272, VI/2179) und mit Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Bildung und Wissenschaft über den Antrag der Abg. Roser, Dr. Martin, Lemmrich, Dr. Probst, Röhner u. Gen. betr. europäische Hochschulpolitik (Drucksachen VI/1420, VI/2222) Frau Dr. Walz (CDU/CSU) . . . • 7251 C Wohlrabe (CDU/CSU) 7251 D, 7255 A, 7264 C Dr. Jaeger, Vizepräsident 7254 D Frau Strobel, Bundesminister . . 7256 D Fiebig (SPD) 7260 B Rollmann (CDU/CSU) 7261 D Spitzmüller (FDP) 7264 D Raffert (SPD) 7266 A Pfeifer (CDU/CSU) 7268 A Dr.-Ing. Leussink, Bundesminister 7272 A Grüner (FDP) 7274 B Hansen (SPD) 7277 C Dr. Gölter (CDU/CSU) 7280 A Dr. Lohmar (SPD) . . . . . . 7281 A Dr. Martin (CDU/CSU) . . . . . 7282 D Rasner (CDU/CSU) . . . . . . . 7283 D Entwurf eines Zehnten Gesetzes zur Änderung des Tabaksteuergesetzes (Drucksache VI/2255) — Erste Beratung — . . 7285 A Nächste Sitzung 7285 C Anlagen Anlage 1 Liste der beurlaubten Abgeordneten . . 7287 A Anlage 2 Schriftliche Antwort auf die Mündlichen Fragen des Abg. Dr. Nölling (SPD) betr Filme zur Darstellung der Arbeitsweise des Bundestages 7287 D Anlage 3 Schriftliche Antwort auf die Mündlichen Fragen des Abg. Dr. Sperling (SPD) betr. Emission radioaktiver Substanzen bei der Verfeuerung von Braun- und Steinkohle in Kraftwerken 7288 A Anlage 4 Schriftliche Antwort auf die Mündlichen Fragen der Abg. Wende und Schmidt (München) (SPD) betr. Entscheidung über die Produktion und die Finanzierung des offiziellen Olympia-Films 7288 B Anlage 5 Schriftliche Antwort auf die Mündliche Frage des Abg. Schmidt (München) (SPD) betr. Vergabe des Olympia-Films . . 7288 D Anlage 6 Schriftliche Antwort auf die Mündliche Frage des Abg. Pensky (SPD) betr. Maßnahmen der Bundesregierung zur Ausführung des Gesetzes zum Schutz gegen Fluglärm 7289 A Anlage 7 Schriftliche Antwort auf die Mündlichen Fragen des Abg. Schirmer (SPD) betr. Errichtung von Bundes- und Landesleistungszentren 7289 B Anlage 8 Schriftliche Antwort auf die Mündlichen Fragen des Abg. Dr. Gruhl (CDU/CSU) betr. Aufklärung der Bevölkerung über den Umweltschutz und Einrichtung von Umweltschutzreferaten bei den Staatsanwaltschaften 7289 D Anlage 9 Schriftliche Antwort auf die Mündlichen Fragen des Abg. Mursch (Soltau-Harburg) (CDU/CSU) betr. Versorgungsbezüge der Generalveterinäre der früheren Wehrmacht 7290 C IV Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 126. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 9. Juni 1971 Anlage 10 Schriftliche Antwort auf die Mündlichen Fragen des Abg. Dr. Czaja (CDU/CSU) betr. Aufenthaltsberechtigung eines Ausländers, der seit zehn Jahren einen deutschen Fremdenpaß besitzt 7290 D Anlage 11 Schriftliche Antwort auf die Mündliche Frage des Abg. Vogt (CDU/CSU) betr. Behinderung der Tätigkeit der Hilfsorganisationen bei Katastrophen durch Schaulustige 7291 B Anlage 12 Schriftliche Antwort auf die Mündliche Frage des Abg. Höcherl (CDU/CSU) betr. Auffassung der Abteilung für Geld und Kredit des Bundeswirtschaftsministeriums von der Rückkehr zur alten Parität . . . 7291 D Anlage 13 Schriftliche Antwort auf die Mündlichen Fragen des Abg. Schedl (CDU/CSU) betr. Beseitigung des Unterangebots von Gewerberäumen . . . . . . . . . . 7292 A Anlage 14 Schriftliche Antwort auf die Mündlichen Fragen des Abg. Schröder (Wilhelminenhof) (CDU/CSU) betr. Förderungswürdigkeit der Investitionen zur Einrichtung von Fremdenzimmern auf Bauernhöfen . . . 7292 B Anlage 15 Schriftliche Antwort auf die Mündlichen Fragen des Abg. Dr. Schmidt (Krefeld) (SPD) betr. Zulassung von Fütterungsantibiotika für die landwirtschaftliche Produktion in der Bundesrepublik und in Holland . . . . . . . . . . . . . 7292 C Anlage 16 Schriftliche Antwort auf die Mündliche Frage des Abg. Fiebig (SPD) betr. Anrechnung der an deutschen Krankenanstalten erfolgten Ausbildung zum Arzt in Osterreich 7293 A Anlage 17 Schriftliche Antwort auf die Mündliche Frage des Abg. Dr. Schneider (Nürnberg) (CDU/CSU) betr. Unterstützung des Verbandes der Unterhaltsverpflichteten aus Bundesmitteln . . . . . . . . . . 7293 B Anlage 18 Schriftliche Antwort auf die Mündlichen Fragen des Abg. Zebisch (SPD) betr. Untersuchung neuer Arzneimittel in bezug auf Risiken und Ausbau von Kontrollbehörden 7293 D Anlage 19 Schriftliche Antwort auf die Mündliche Frage des Abg. Seefeld (SPD) betr. Anbringung von Hinweisen auf Unfallmeldemöglichkeiten an Ortstafeln 7294 B Anlage 20 Schriftliche Antwort auf die Mündlichen Fragen des Abg. Müller (Mülheim) (SPD) betr. Arbeitsverzögerungen der Fluglotsen 7294 C Anlage 21 Schriftliche Antwort auf die Mündliche Frage des Abg. Dr. Kempfler (CDU/CSU) betr. Sicherung schrankenloser Eisenbahnübergänge durch Verkehrsampeln . . . 7295 A Anlage 22 Schriftliche Antwort auf die Mündlichen Fragen des Abg. Rösing (CDU/CSU) betr. Ausbau des Systems der Autoreisezüge . 7295 B Anlage 23 Schriftliche Antwort auf die Mündlichen Fragen des Abg. Dr. Weber (Köln) (SPD) betr. Verwahrlosung der Rheinufer außerhalb geschlossener Ortschaften . . . . 7295 C Anlage 24 Schriftliche Antwort auf die Mündliche Frage des Abg. Höcherl (CDU/CSU) betr. Beendigung des Bummelstreiks der Fluglotsen 7295 D Anlage 25 Schriftliche Antwort auf die Mündliche Frage des Abg. Vogt (CDU/CSU) betr. Maßnahmen zur Erhöhung der Sicherheit im Straßenverkehr an Feiertagen . . . 7296 A Anlage 26 Schriftliche Antwort auf die Mündliche Frage des Abg. Matthöfer (SPD) betr. Abgrenzung der Kompetenzen zwischen der Bundesstelle für Entwicklungshilfe und der Deutschen Förderungsgesellschaft für Entwicklungsländer . . . . . . . . 7296 B Anlage 27 Schriftliche Antwort auf die Mündlichen Fragen des Abg. Peiter (SPD) betr. Beeinträchtigung der Projekte der deutschen Entwicklungshilfe durch den Bürgerkrieg in Ostpakistan und die Unruhen in Ceylon 7296 D Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 126. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 9. Juni 1971 V Anlage 28 Schriftliche Antwort auf die Mündlichen Fragen des Abg. Schmidt (Kempten) (FDP) betr. Zusagen in bezug auf Waffenkäufe der Republik Südafrika in der Bundesrepublik 7297 B Anlage 29 Schriftliche Antwort auf die Mündlichen Fragen des Abg. Bauer (Würzburg) (SPD) betr. Pressemeldungen über durch deutsche Urlaubsreisende im Ausland in Zahlung gegebene ungedeckte Schecks . . . 7297 C Anlage 30 Schriftliche Antwort auf die Mündliche Frage des Abg. Matthöfer (SPD) betr. Schritte der Bundesregierung zugunsten von Carlos Pardo . . . . . . . . . 7297 D Anlage 31 Schriftliche Antwort auf die Schriftlichen Fragen des Abg. Zebisch (SPD) betr. Vereinfachung des Meldewesens und des Ausweiswesens 7298 A Anlage 32 Schriftliche Antwort auf die Schriftlichen Fragen des Abg. Benda (CDU/CSU) betr. 5-Prozent-Klausel des Bundeswahlgesetzes 7298 D Anlage 33 Schriftliche Antwort auf die Schriftliche Frage des Abg. Peiter (SPD) betr. Heizungskostenzuschüsse für zentralbeheizte Wohnungen für Bundesbedienstete . . . 7299 A Anlage 34 Schriftliche Antwort auf die Schriftlichen Fragen des Abg. Röhner (CDU/CSU) betr. Beihilfeansprüche der Angestellten im öffentlichen Dienst . . . . . . . . . 7299 C Anlage 35 Schriftliche Antwort auf die Schriftlichen Fragen des Abg. Brandt (Grolsheim) (SPD) betr. Schadensausgleich für Opfer von Gewaltverbrechen, wenn die Täter nicht ermittelt werden 7300 A Anlage 36 Schriftliche Antwort auf die Schriftlichen Fragen des Abg. Dr. Sperling (SPD) betr. Beteiligung europäischer Zentralbanken an der Steigerung der Dollarschwemme 7300 C Anlage 37 Schriftliche Antwort auf die Schriftlichen Fragen des Abg. Leicht (CDU/CSU) betr. Gebührenordnung der Ingenieure und Neuregelung bezüglich der Ausbildung und Haftpflicht von beratenden Ingenieuren und Statikern 7300 D Anlage 38 Schriftliche Antwort auf die Schriftliche Frage des Abg. Höcherl (CDU/CSU) betr. Rückgang der Tiefbauaufträge der öffentlichen Hand im Jahre 1970 7301 B Anlage 39 Schriftliche Antwort auf die Schriftliche Frage des Abg. Dr. Hauff (SPD) betr. Beteiligung ausländischer Geldanleger und Banken an der D-Mark-Devisenspekulation vor dem 9. Mai 1971 7301 D Anlage 40 Schriftliche Antwort auf die Schriftlichen Fragen des Abg. Dr. Schober (CDU/CSU) betr. Verlegung der Hubschrauberlandeplätze in Herford . . . . . . . . . 7301 D Anlage 41 Schriftliche Antwort auf die Schriftlichen Fragen des Abg. Wohlrabe (CDU/CSU) betr. Versicherungsschutz Berliner Arbeitnehmer bei einem Unternehmen der privaten Krankenversicherung und Ausschluß von der Förderung nach dem Berlinförderungsgesetz 7302 B Anlage 42 Schriftliche Antwort auf die Schriftliche Frage des Abg. Höcherl (CDU/CSU) betr Absinken der Gewerbesteuereinnahmen und Ansteigen der Ausgaben der Städte und Gemeinden 7302 C Anlage 43 Schriftliche Antwort auf die Schriftlichen Fragen des Abg. Erhard (Bad Schwalbach) (CDU/CSU) betr. Erhöhung des Gewerbesteuerhebesatzes und Einführung der Lohnsummensteuer 7303 A Anlage 44 Schriftliche Antwort auf die Schriftliche Frage des Abg. Dr. Schulze-Vorberg (CDU/CSU) betr. Manöverschäden durch US-Panzer in Unterfranken 7303 B VI Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 126. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 9. Juni 1971 Anlage 45 Schriftliche Antwort auf die Schriftlichen Fragen des Abg. Dr. Evers (CDU/CSU) betr. Rückforderung von überhöhten Rentenzahlungen der Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder 7304 A Anlage 46 Schriftliche Antwort auf die Schriftliche Frage des Abg. Dr. Schwörer (CDU/CSU) betr. Kostenordnung für TÜV-Prüfungen 7304 B Anlage 47 Schriftliche Antwort auf die Schriftlichen Fragen des Abg. Burger (CDU/CSU) betr Erhöhung der Witwenrente auf 65 % der Versichertenrente 7304 D Anlage 48 Schriftliche Antwort auf die Schriftliche Frage der Abg. Frau Lauterbach (SPD) betr. Untersuchung über die Sicherstellung der ärztlichen und zahnärztlichen Versorgung insbesondere der Landbevölkerung 7305 B Anlage 49 Schriftliche Antwort auf die Schriftlichen Fragen des Abg. Varelmann (CDU/CSU) betr. Aufnahme des Berufs der Kinderpflegerin in den Katalog der nach dem Ausbildungsförderungsgesetz zu fördernden sozialen Berufe 7305 B Anlage 50 Schriftliche Antwort auf die Schriftlichen Fragen des Abg. Weigl (CDU/CSU) betr. Haushaltsbelastungen durch das Zweite Gesetz zur Änderung und Ergänzung des Arbeitsförderungsgesetzes — Erhöhung des Arbeitnehmerfreibetrags zur Arbeitslosenversicherung . . . . . . . . . 7305 D Anlage 51 Schriftliche Antwort auf die Schriftliche Frage des Abg. Dr. Müller-Hermann (CDU/CSU) betr. Zurverfügungstellung des Breddorfer Moores als Übungsgebiet für Bombenabwürfe 7306 A Anlage 52 Schriftliche Antwort auf die Schriftliche Frage des Abg. Krammig (CDU/CSU) betr. Erhaltung des Breddorfer Moores als Erholungs- und Naturschutzgebiet . . 7306 B Anlage 53 Schriftliche Antwort auf die Schriftlichen Fragen des Abg. Wuwer (SPD) betr. Infragestellen der Institution des Wehrbeauftragten des Bundestages und des Petitionsrechtes der Soldaten 7306 B Anlage 54 Schriftliche Antwort auf die Schriftlichen Fragen des Abg. Wissebach (CDU/CSU) betr. Bindung des den Zivilblinden gewährten Blindengeldes an eine Einkommens- und Vermögensgrenze . . . . . 7306 C Anlage 55 Schriftliche Antwort auf die Schriftlichen Fragen des Abg. Schmidt (Kempten) (FDP) betr. negative Entwicklung der zahnärztlichen Versorgung der Bundesbürger und einheitliche Jugendzahnpflege im Bundesgebiet 7307 A Anlage 56 Schriftliche Antwort auf die Schriftlichen Fragen des Abg. Dr. Müller-Emmert (SPD) betr. Förderung der Leistungssportlehrgänge des Deutsch-Französischen Jugendwerks 7307 D Anlage 57 Schriftliche Antwort auf die Schriftlichen Fragen des Abg. Killat-von Coreth (SPD) betr. Errichtung von Katastrophenkrankenhäusern in allen Bundesländern . . 7308 B Anlage 58 Schriftliche Antwort auf die Schriftlichen Fragen des Abg. Dr. Jenninger (CDU/ CSU) betr. Bau des Autobahnzubringers Bad Mergentheim—Berolzheim . . . . 7308 D Anlage 59 Schriftliche Antwort auf die Schriftliche Frage des Abg. Dr. Riedl (München) (CDU/CSU) betr. Aufrechterhaltung des Zugverkehrs auf der Isartalbahnstrecke Wolfratshausen—Beuerberg 7309 A Anlage 60 Schriftliche Antwort auf die Schriftlichen Fragen des Abg. Bauer (Würzburg) (SPD) betr. Beschilderung der „Romantischen Straße" 7309 B Anlage 61 Schriftliche Antwort auf die Schriftlichen Fragen des Abg. Petersen (CDU/CSU) betr. Vergabestopp für den Weiterbau der Bundesstraße 14 im Raum Böblingen/ Sindelfingen 7309 D Anlage 62 Schriftliche Antwort auf die Schriftlichen Fragen des Abg. Dr. Stark (Nürtingen) (CDU/CSU) betr. Fertigstellung der Bundesstraßen 14 und 464 im Raum Böblingen 7310 A Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 126. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 9. Juni 1971 VII Anlage 63 Schriftliche Antwort auf die Schriftliche Frage des Abg. Härzschel (CDU/CSU) betr. zollfreie Straße zwischen Lörrach und Weil am Rhein . . . . . . . . 7310 B Anlage 64 Schriftliche Antwort auf die Schriftlichen Fragen des Abg. Lenzer (CDU/CSU) betr. Bundesfernstraßenbaumaßnahmen im Bereich der Landkreise Wetzlar und Dillenburg 7310 C Anlage 65 Schriftliche Antwort auf die Schriftliche Frage des Abg. Dr. Althammer (CDU/ CSU) betr. Planungsunterlagen für die Ortsumgehung Gersthofen der Bundesstraße 2 7311 B Anlage 66 Schriftliche Antwort auf die Schriftliche Frage des Abg. Peiter (SPD) betr. Numerierung der Bundesautobahnen . . . . 7311 C Anlage 67 Schriftliche Antwort auf die Schriftlichen Fragen des Abg. Picard (CDU/CSU) betr. Zunahme schwerer Unfälle im Straßenverkehr 7311 C Anlage 68 Schriftliche Antwort auf die Schriftliche Frage des Abg. Dr. Hauff (SPD) betr. Schwierigkeiten im Bereich des Alb-Aufstiegs im Zuge der Bundesautobahn Stuttgart—Ulm 7312 C Anlage 69 Schriftliche Antwort auf die Schriftlichen Fragen des Abg. Baeuchle (SPD) betr Beseitigung verkehrsgefährdender Bäume am Rande schneller Außenstrecken und Bundesstraßen 7312 C Anlage 70 Schriftliche Antwort auf die Schriftliche Frage des Abg. Dr. Schmitt-Vockenhausen (SPD) betr. Schaffung eines neuen RheinMain-Flughafens II 7313 A Anlage 71 Schriftliche Antwort auf die Schriftliche Frage des Abg. Dr. Rinsche (CDU/CSU) betr. Zustand der B 54 auf der Strecke Lünen —Werne — Herbern —Ascheberg / Drensteinfurt 7313 B Anlage 72 Schriftliche Antwort auf die Schriftliche Frage des Abg. Bredl (SPD) betr. Einrichtung kommunaler Wohnungsvermittlungen für nichtbewirtschaftete Wohnräume 7313 C Anlage 73 Schriftliche Antwort auf die Schriftlichen Fragen des Abg. Geisenhofer (CDU/CSU) betr. Kürzung des Wohngeldes für Familien mit acht und mehr Kindern . . . . 7314 A Anlage 74 Schriftliche Antwort auf die Schriftliche Frage des Abg. Dr. Rinsche (CDU/CSU) betr. Gründung eines deutschen Instituts für Urbanistik 7314 A Anlage 75 Schriftliche Antwort auf die Schriftliche Frage des Abg. Hansen (SPD) betr. Gleichstellung des Französischen mit dem Englischen in Volks- und Realschulen . . . . . . . . . . . 7314 B Anlage 76 Schriftliche Antwort auf die Schriftlichen Fragen des Abg. Dr. Abelein (CDU/CSU) betr. den Politischen Arbeitskreis Oberschulen 7314 C Anlage 77 Schriftliche Antwort auf die Schriftliche Frage der Abg. Frau Dr. Walz (CDU/ CSU) betr. Bund-Länder-Abkommen über die Finanzierung eines Verbundsystems für das Fernstudium . . . . . . . . 7315 A Anlage 78 Schriftliche Antwort auf die Schriftliche Frage des Abg. Härzschel (CDU/CSU) betr. Lehrstühle für Arbeits- und Sozialmedizin sowie für Arbeits- und Sozialrecht 7315 C Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 126. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 9. Juni 1971 7233 126. Sitzung Bonn, den 9. Juni 1971 Stenographischer Bericht Beginn: 9.00 Uhr
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    Anlagen zum Stenographischen Bericht Anlage 1 Liste der beurlaubten Abgeordneten Abgeordnete(r) beurlaubt bis einschließlich Dr. Achenbach * 12. 6. Adams • 12. 6. Dr. Ahrens ** 9. 6. Dr. Aigner * 11.6. Alber 19. 6. Dr. Arndt (Berlin) * 12. 6. Dr. Artzinger * 12. 6. Bals ** 9. 6. Bauer (Würzburg) ** 9. 6. Behrendt * 12. 6. Benda 9. 6. Blumenfeld ** 9. 6. Borm * 12. 6. Frau von Bothmer 11.6. Dasch 20. 6. Frau Dr. Diemer-Nicolaus ** 9. 6. Dr. Dittrich * 12. 6. Draeger ** 9. 6. Dröscher * 12. 6. Ehnes 9. 6. Dr. Enders ** 9. 6. Engelsberger 30. 6. Dr. Eyrich 9. 6. Faller' 12. 6. Fellermaier * 12. 6. Flämig * 11.6. Fritsch '* 9. 6. Dr. Furler ' 12. 6. Gerlach (Emsland) * 12. 6. Gewandt 12. 6. Freiherr von und zu Guttenberg 30. 6. Haehser 9. 6. Frau Herklotz ** 9. 6. Dr. Hermesdorf (Sehleiden) *' 9. 6. Hösl ** 9. 6. Dr. Jahn (Braunschweig) * 12. 6. Jung ** 9. 6. Kahn-Ackermann** 9. 6. Dr. Kempfler ** 9. 6. Frau Klee ** 9. 6. Kleinert 9. 6. Dr. Klepsch ** 9. 6. Dr. Kliesing (Honnef) ** 9. 6. Klinker * 12. 6. Dr. Koch* 12. 6. Dr. Kreile 9. 6. Kriedemann * 12. 6. Freiherr von Kühlmann-Stumm 9. 6. Lange * 12. 6. Lautenschlager * 12. 6. Lemmrich '* 9. 6. Lenze (Attendorn) ** 9. 6. * Für die Teilnahme an Ausschußsitzungen des Europäischen Parlaments ** Für die Teilnahme an Sitzungen der Beratenden Versammlung des Europarates Abgeordnete(r) beurlaubt bis einschließlich Link 15.6. Dr. Löhr * 12. 6. Lücker (München) * 12.6. Maucher 26. 6. Frau Meermann 30. 6. Meister * 12. 6. Memmel * 12. 6. Müller (Aachen-Land) * 12. 6. Dr. Müller (München) ** 9. 6. Frau Dr. Orth * 12. 6. Peters (Poppenbüll) 9. 6. Petersen 9. 6. Pöhler ** 9. 6. Frau Renger 9. 6. Richarts * 12. 6. Richter ** 9. 6. Riedel (Frankfurt)* 12. 6. Dr. Rinderspacher ** 9. 6. Rohde 12. 6. Roser ** 9. 6. Dr. Schmid (Frankfurt) 9. 6. Schmidt (Würgendorf) 11.6. Dr. Schmidt (Wuppertal) 12. 6. Dr. Schmücker ** 9. 6. Dr. Schulz (Berlin) ** 9. 6. Schwabe * 12. 6. Dr. Schwörer * 12. 6. Seefeld* 12. 6. Sieglerschmidt ** 9. 6. Simon 30. 6. Springorum * 12. 6. Dr. Starke (Franken) * 12. 6. Stein (Honrath) 25.6. Strohmayr 9. 6. Tallert 9. 6. Varelmann 21. 6. Frau Dr. Walz ** 9. 6. Dr. Warnke 9. 6. Werner * 11.6. Wolfram * 12. 6. Anlage 2 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dorn vom 9. Juni 1971 auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Nölling (SPD) (Drucksache VI/2244 Fragen A 19 und 20) : In welchen Bundesländern wird heute noch der Film „Die Sitzung ist eröffnet" aus dem Jahre 1956 zur Darstellung der Arbeitsweise des Deutschen Bundestages gezeigt? Teilt die Bundesregierung meine Auffassung, daß es zweckmüßig wäre, in den einzelnen Landesbildstellen Filme bereitzustellen, die in Inhalt und Aufmachung mehr den heutigen Gegebenheit der Bundestagsarbeit entsprechen? Den Film „Die Sitzung ist eröffnet" hat die Bundeszentrale für politische Bildung im Jahre 1957 vom Institut für Film und Bild angekauft und in 147 Kopien den mit ihr zusammenarbeitenden Verleihstel- 7288 Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 126. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 9. Juni 1971 len in allen Bundesländern zur Verfügung gestellt. Der genannte Film wird jedoch von der Bundeszentrale aufgrund einer seit Oktober 1970 laufenden allgemeinen Überprüfung der von ihr eingesetzten audiovisuellen Mittel wegen seiner Überalterung aus dem Verleih zurückgezogen. Die Bundesregierung teilt diese Auffassung. Nach Einrichtung des Presse- und Informationszentrums des Deutschen Bundestages wird jedoch vorrangig von dieser Stelle die Aufgabe wahrgenommen, die Arbeit des Deutschen Bundestages für die Öffentlichkeit darzustellen. Soweit mir bekannt, plant das Presse- und Informationszentrum des Deutschen Bundestages, außer dem bereits vorliegenden Film „70 Stunden in der Woche" weitere Filme zu Einzelthemen über die Arbeit des Bundestages herstellen zu lassen. Anlage 3 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dorn vom 9. Juni 1971 auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Sperling (SPD) (Drucksache VI/2244 Fragen A 21 und 22) : Ist der Bundesregierung bekannt, oh es bei der Verfeuerung von Braun- und Steinkohle in den großen Kraftwerken auch zur Emission radioaktiver Substanzen meßbarer Konzentrationsgrade kommt? Gibt es Rechtsvorschriften, mit denen die Überprüfung des Auftretens soldier Emissionen aus konventionellen Kraftwerken erzwungen werden kann? Der Bundesregierung ist bekannt, daß mit Kohle gefeuerte Kraftwerke auch radioaktive Substanzen emittieren. Diese Radioaktivität ist als Spurenelement Radium der Isotopenzahlen 226 und 228 wie in Gesteinen und im Boden so auch in der Kohle enthalten und ist ein Teil der natürlichen Radioaktivität, die uns umgibt und mit der zu leben wir gezwungen sind. Durch die Verbrennung der Kohle im Kraftwerk konzentriert sich diese natürliche Radioaktivität zwar zum Teil in der Flugasche, allerdings heben die gleichzeitig entstehenden großen Rauchgasmengen, mit denen die Flugasche in die Atmosphäre geleitet wird, diesen Konzentrationseffekt wieder auf. Nach Abgabe der Rauchgase über den Schornsteinen in die Umgebung tritt eine weitere sehr starke Verdünnung ein. Die Feuerungsanlagen konventioneller Kraftwerke sind nach § 16 GewO (Gewerbeordnung) genehmigungspflichtig. Nach § 25 Abs. 2 GewO können sie hinsichtlich aller Emissionen, also auch der von Ihnen erwähnten, regelmäßig überprüft werden. Anlage 4 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dorn vom 9. Juni 1971 auf die Mündlichen Fragen der Ab- geordneten Wende (SPD) und Schmidt (München) (SPD) (Drucksache VI/2244 Fragen A 23, 24 und 25) : Wann erwartet die Bundesregierung als Beteiligter im Olympisch m Organisationskomitee eine Entscheidung über die Produktion und Kosten des offiziellen Films der Spiele der XX. Olympiade 1972 in München und in Kiel? Welche Kriterien stellt die Bundesregierung an die Auftragsvergabe und Finanzierung des Olympiafilms 1972? Wann ist die Entscheidung über die Vergabe des offiziellen Olympia-Films zu erwarten? Wie Sie wissen, liegt die Zuständigkeit über die Auftragsvergabe des offiziellen Olympia-Films allein beim Organisationskomitee für die Spiele der XX. Olympiade München 1972 als Veranstalter. Der Vorstand des Organisationskomitees hat sich wiederholt mit der Angelegenheit befaßt. Er hat dabei — zuletzt am 14. Mai 1971 — folgende Kriterien aufgestellt: 1. Der Olympia-Film wird auf Kosten und Risiko des Produzenten hergestellt. Eine Vor- oder Endfinanzierung durch das Organisationskomitee kommt nicht in Betracht. 2. Der offizielle Olympia-Film soll die Gelegenheit wahrnehmen, Sport, Kultur und das Leben in der Bundesrepublik Deutschland weltweit darzustellen. Der Film soll damit über eine reine Sportdokumentation hinausgehen. Der zu beauftragende Produzent muß aus diesem Grunde nach technischer Leistungsfähigkeit, Finanzkraft und künstlerischer Qualifikation die Gewähr bieten, daß der Film dieser Aufgabe gerecht wird. Dies entspricht auch der Auffassung der Bundesregierung. Zum gegenwärtigen Zeitpunkt liegt kein Angebot vor, das den beiden genannten Kriterien vollauf gerecht wird. Der Vorstand hat das Generalsekretariat beauftragt, weiter zu verhandeln. Ich hoffe, daß diese Verhandlungen alsbald zu einem zufriedenstellenden Ergebnis führen werden, so daß der Vorstand des Organisationskomitees eine abschließende Entscheidung in der Angelegenheit herbeiführen kann. Anlage 5 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dorn vom 9. Juni 1971 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Schmidt (München) (SPD) (Drucksache VI/2244 Frage A 26) : Teilt die Bundesregierung die Auflassung, daß die Herstellung eines anspruchsvollen Olympia-Films durch jedes Hinausschieben der Entscheidung aufs äußerste gefährdet ist? Die Bundesregierung teilt diese Auffassung. Sie hat alles in ihren Möglichkeiten Stehende getan, um rechtzeitig eine sachgerechte Entscheidung über die Vergabe des Olympia-Films herbeizuführen. Es bleibt nunmehr — wie bereits betont — zu hoffen, daß das Generalsekretariat des Organisations- Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 126. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 9. Juni 1971 7289 komitees alsbald ein Verhandlungsergebnis erzielt, das eine abschließende Entscheidung des Vorstands ermöglicht. Anlage 6 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dorn vom 9. Juni 1971 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Pensky (SPD) (Drucksache VI/2244 Frage A 27): Welche Maßnahmen hat die Bundesregierung bisher zur Ausführung des Gesetzes zum Schutz gegen Fluglärm vom 30. März 1971 getroffen? Das Gesetz zum Schutz gegen Fluglärm ist am 2. April 1971 verkündet worden und am darauffolgenden Tage in Kraft getreten. Im Interesse der vom Fluglärm betroffenen Bevölkerung hält die Bundesregierung die Festsetzung der Lärmschutzbereiche und die Bestimmung der Schallschutzanforderungen für vordringlich. Wie ich in meiner Antwort vom 5. Mai 1971 auf die Frage 10 des Herrn Kollegen Dr. Apel — (Stenographische Berichte,. Seite 6889) — ausgeführt habe, sind zur Vorbereitung der Rechtsverordnungen, durch die die Lärmschutzbereiche festgelegt werden, bereits vor Inkrafttreten des Gesetzes Verhandlungen mit einer Gruppe von Experten, die am Göttinger Fluglärm-Gutachten 1965 maßgeblich beteiligt waren, aufgenommen worden. Diese Expertengruppe wurde Ende April 1971 mit der Ermittlung der für die Festsetzung der Lärmschutzbereiche maßgebenden äquivalenten Dauerschallpegel beauftragt; sie hat inzwischen ihre Arbeit aufgenommen. Anlage 7 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dorn vom 9. Juni 1971 auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Schirmer (SPD) (Drucksache VI/2244 Fragen A 28 und 29) : Wieviel Bundesleistungszentren — für welche Sportarten und mit welchen Kosten — beabsichtigt die Bundesregierung nach der mit dem Deutschen Sporthund abgestimmten Projektliste noch zu errichten? Verfügt die Bundesregierung über eine Konzeption zur Errichtung, evtl. Mitfinanzierung der Gesamtkosten, von Landesleistungszentren, die in den Bundesländern errichtet werden sollen? Nach der Projektliste meines Hauses über die Planung von Leistungszentren ist die Errichtung von drei weiteren Bundesleistungszentren in Aussicht genommen, und zwar für Eishockey in Füssen, für Hockey und Judo in Köln, — für Leichtathletik, Schwimmen, Turnen, Volleyball und Rugby in Hannover. Die Kosten werden für Füssen auf 8,2 Millionen DM und für Köln auf 7 Millionen DM geschätzt; der Bund wird sich an diesen Kosten voraussichtlich mit etwa 50 % beteiligen, da die Anlagen etwa zu 50 % für bundeszentrale Zwecke genutzt werden sollen. Kostenschätzungen für das Bundesleistungszentrum Hannover liegen noch nicht vor; sie werden gegenwärtig von der Stadt Hannover erarbeitet. Bei Verwirklichung der Planungen werden insgesamt 22 Bundesleistungszentren zur Verfügung stehen. Die Errichtung und Finanzierung von Landesleistungszentren ist grundsätzlich Sache der Länder und der Sportverbände auf Landesebene, da diese Zentren für regionale sportliche Zwecke geschaffen werden. Zwischen Bund und Ländern finden gegenwärtig — im Zusammenhang mit den Beratungen über die genannte Projektliste — Gespräche über die Planung der Bundes- und Landesleistungszentren statt; die Planungen der einzelnen Länder sind in unterschiedlichem Maße fortgeschritten. Die Gespräche dienen vor allem dem Ziel, die Planungen auf Bundes- und Landesebene aufeinander abzustimmen. Der Bund beteiligt sich nur an der Finanzierung derjenigen Landesleistungszentren, die in erheblichem Umfang für bundeszentrale Maßnahmen der Bundessportfachverbände mitgenutzt werden sollen. Anlage 8 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dorn vom 9. Juni 1971 auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Gruhl (CDU/CSU) (Drucksache VI/2244 Fragen A 30 und 31) : Was wurde seitens der Bundesregierung an Information und Aufklärung der Bevölkerung über den in der Regierungserklärung vom 28, Oktober 1969 angesprochenen Programmpunkt ,,Umweltschutz" veranlaßt, vor allem, was den Einsatz audios isueller Mittel betrifft, um alle Bürger mit den Problemen vertraut zu machen und sie auch selbst zu verantwortlichem Verhalten zu bewegen? Was kann die Bundesregierung dazu beitragen, daß bei den Staatsanwaltschaften der Länder nach dem Beispiel der bayerischen Staatsregierung in München besondere Umweltschutzreferate eingerichtet werden, um Delikte gegen Umweltschutzgesetze sind -vorschriften wirkungsvoller zu verfolgen? Die Bundesregierung hat durch zahlreiche Erklärungen gegenüber diesem Hohen Hause und der Öffentlichkeit zu grundsätzlichen Fragen des Umweltschutzes und zu einzelnen Fragen der verschiedenen Umweltschutzbereiche Stellung genommen. Vertreter der Bundesministerien haben durch zahlreiche Veröffentlichungen und durch Teilnahme an Informationsveranstaltungen ihr Fachwissen in die öffentliche Diskussion eingebracht. Zu den Schwerpunktthemen des Bundespresseamtes gehört der Umweltschutz. In Vorbereitung sind eine Umweltillustrierte und ferner Broschüren zum Umweltprogramm der Bundesregierung. Der Bundesminister des Innern hat in großer Auflage in der Reihe „betrifft": das Sofortprogramm zusammen 7290 Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 126. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 9. Juni 1971 mit der Antwort auf die Große Anfrage der Koalitionsparteien veröffentlicht; diese Information über den Zustand der Umwelt und ergriffene Maßnahmen sowie andere Spezialschriften sind an Verbände, Schulen, Einrichtungen der politischen Bildungsarbeit und viele einzelne Interessenten verteilt worden. Neben den zahlreichen Filmen zu Einzelthemen des Umweltschutzes, etwa aus den Bereichen der Bundesminister für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten, für Städtebau' und Wohnungswesen und für Jugend, Familie und Gesundheit hat der Bundesminister des Innern seit 1969 u. a. zwei Filme finanziert „Wasser und Mineralöl" bzw. „Lärm". In Vorbereitung ist der vom Bundespresseamt finanzierte Film „Umwelt 80". Ferner werden zur Zeit zwei englischsprachige Informationsfilme über Müllberge synchronisiert. Der Bundesminister für Wirtschaft hat im Rahmen des Industriefilmpreises eine neue Sparte „Umwelt" eingerichtet. (Bundesanzeiger Nr. 72 vom 17. April 1971). Im Jahre 1973 sind die Ausstellungen „Wasser" in Berlin und „Luft" in Düsseldorf vorgesehen. Die Wanderausstellung „Lebenselement Wasser" wird weiterhin in den Bundesländern gezeigt. Die Bundesregierung wird auch fernerhin bemüht sein, das bereits weitgehend geweckte Umweltbewußtsein in der Bevölkerung zu vertiefen. Sie strebt an, daß jeder einzelne Staatsbürger sich seiner Verantwortung für den Umweltschutz bewußt wird und sich umweltgerecht verhält. Die Organisation der Staatsanwaltschaft, insbesondere die Einrichtung von Sonderdezernaten, ist Sache der Länder. Die Landesjustizverwaltungen haben wegen der Bedeutung des Umweltschutzes bereits bei dem bundeseinheitlichen Erlaß der „Richtlinien für das Strafverfahren" im Jahre 1953 besondere Vorschriften zur Tätigkeit der Staatsanwaltschaft bei Verstößen gegen den Naturschutz, gegen den Schutz der Tierwelt und gegen den Schutz der Gewässer erlassen (Nrn. 318 bis 321 dieser Richtlinien). In diesen Regelungen werden die Staatsanwälte auf die Notwendigkeit der engen Zusammenarbeit mit den zuständigen Verwaltungsbehörden und die Bedeutung einer nachdrücklichen Ahndung einschlägiger Straftaten hingewiesen. Auch soll die Bearbeitung von Strafsachen aus dem Gebiet des Wasserrechts einem bestimmten Staatsanwalt übertragen werden. Nach Kenntnis des Bundesministers der Justiz sind in Bayern bisher bei den Staatsanwaltschaften, bei den Landgerichten München I und II besondere „Umweltschutzreferate" eingerichtet worden. Wie dem Bundesminister der Justiz weiterhin bekanntgeworden ist, werden die Herren Justizminister der Länder Baden-Württemberg und Hessen dort, wo es erforderlich ist, besondere Umweltschutzreferate einrichten lassen. Die Bundesregierung kann nach ihren Unterlagen annehmen, daß diese Frage z. Z. auch in den anderen Ländern geprüft wird, sie wird sie bei nächster Gelegenheit mit den Landesjustizverwaltungen auch noch näher erörtern. Dazu dürfte die bevorstehende außerordentliche Justizministerkonferenz am 14. und 15. Juni 1971 in Hamburg geeignet sein. Anlage 9 Schriftliche Antwort ,des Parlamentarischen Staatssekretärs Dorn vom 9. Juni 1971 auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Mursch (Soltau-Harburg) (CDU/CSU) (Drucksache VI/2244 Fragen A 32 und 33) : Hält es die Bundesregierung für gerecht, daß pensionierten Generalveterinären der Wehrmacht, die jahrzehntelang bis zum 31. Dezember 1969 die gleichen Versorgungsbezüge wie die Generalmajore, Konteradmirale, Generalärzte und Admiralärzte — nach Besoldungsgruppe B 5 — erhielten, seit dem 1. Januar 1970 eine geringere Versorgung erhalten als die vergleichbaren Dienstgrade, weil sie nicht nach B 6 übergeleitet wurden, da es in der Bundeswehr keine Generalveterinäre mehr gibt? Beabsichtigt die Bundesregierung, eine gleiche Versorgung für die Angehörigen der gleichen Dienstgradgruppen in die Wege zu leiten? Sie haben in der ersten Frage bereits darauf hingewiesen, daß es in der Bundeswehr keine Generalveterinäre mehr gibt. Es ist auch kein Dienstgrad mit gleichem Amtsinhalt mehr vorhanden. Daher konnten die nach dem Gesetz zu Artikel 131 des Grundgesetzes versorgungsberechtigten Generalveterinäre der früheren Wehrmacht nach den Grundsätzen der sogenannten strukturellen Überleitung der Versorgungsempfänger nicht in die Besoldungsgruppe B 6 übergeleitet werden. Die Bundesregierung beabsichtigt nicht, von diesen Grundsätzen abzuweichen und für Generalveterinäre eine gleiche Versorgung wie für Generalmajore, Konteradmirale, Generalärzte und Admiralärzte der früheren Wehrmacht in die Wege zu leiten. Ich weise aber darauf hin, daß zu dem den Versorgungsbezügen der früheren Generalveterinäre zugrunde liegenden Grundgehalt der Besoldungsgruppe B 5 ein Erhöhungszuschlag von fünf vom Hundert nach Artikel 6 des Siebenten Besoldungsänderungsgesetzes vom 15. April 1970 tritt. Auf Grund dieser Regelung bleibt das Höchstruhegehalt eines Generalveterinärs nur um brutto 39,38 DM unter dem Höchstruhegehalt eines Versorgungsempfängers aus Besoldungsgruppe B 6. Anlage 10 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dorn vom 9. Juni 1971 auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Czaja (CDU/CSU) (Drucksache VI/2244 Fragen A 34 und 35) : Darf eine Aufenthaltsberechtigung einem Ausländer nach dem Ausländergesetz unter Hinweis auf die notwendige „volle Binfügung in das wirtschaftliche und soziale Leben in der Bundesrepublik Deutschland" deshalb verweigert werden, weil er nicht Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 126. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 9. Juni 1971 7291 einen Reisepaß bei seinem Heimatstaat beantragt, nachdem er seit einem Jahrzehnt einen deutschen Fremdenpaß hat? Kann einem Jugoslawen, der jahrzehntelang in Deutschland arbeitete, deutsche Invalidenrente bezieht und straffrei ist, ein seit zehn Jahren geltender Fremdenpaß ausschließlich mit der Begründung nicht erneuert oder eine weitere Aufenthaltsberechtigung verweigert werden, weil er sich nicht für einen Antrag auf einen jugoslawischen Reisepaß entscheidet? Die Erteilung einer Aufenthaltsberechtigung setzt u. a. voraus, daß der Ausländer einen gültigen Paß oder zugelassenen Paßersatz besitzt. Hierzu zählt auch ein deutscher Fremdenpaß. Ein deutscher Fremdenpaß kann u. a. nur erteilt oder verlängert werden, wenn sich der Ausländer von den Behörden seines Heimatstaates keinen Paß oder Paßersatz beschaffen kann. Behauptet der Ausländer dies, so kann er — soweit es im Einzelfall nicht untunlich ist aufgefordert werden, einen entsprechenden Nachweis zu erbringen. Die Weigerung des Ausländers, sich um einen Heimatpaß zu bemühen, rechtfertigt noch nicht die Ausstellung oder Verlängerung eines Fremdenpasses. Die Gründe für seine Weigerung sind allerdings bei der Beurteilung der Frage zu berücksichtigen, ob ihm aus besonderen Gründen ein Herantreten an die Behörden seines Heimatstaates nicht zuzumuten ist. Kommt die Ausländerbehörde, der die Entscheidung über die Ausstellung eines Fremdenpasses obliegt, aufgrund ihrer Kenntnisse der Gesamtumstände zu der Auffassung, daß dem Ausländer die Beantragung eines Nationalpasses zuzumuten ist, so kann sie den Ausländer auffordern, sich um einen Heimatpaß zu bemühen und im Falle seiner Weigerung die Ausstellung oder Verlängerung eines Fremdenpasses ablehnen. Die Erteilung einer Aufenthaltsberechtigung ist in diesem Falle aus den bereits dargelegten Gründen nicht möglich. Anlage 11 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dorn vom 9. Juni 1971 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Vogt (CDU/CSU) (Drucksache VI/2244 Frage A 36) : Welche Konsequenzen wird die Bundesregierung aus der Tatsache ziehen, (laß die Tätigkeit der Hilfsorganisationen bei Katastrophen durch Schaulustige stark behindert wird, wie das zuletzt noch beim Eisenbahnunglück hei Dahlerau der Fall war? Behinderungen der Katastrophenabwehr oder -hilfe durch Schaulustige sind rechtlich als Störungen der öffentlichen Sicherheit und Ordnung zu qualifizieren. Für zentrale Maßnahmen der Bundesregierung gegen derartige Störungen sehe ich keine Möglichkeit — und auch keine Notwendigkeit —, weil der Bereich der öffentlichen Sicherheit und Ordnung in Gesetzgebung und Vollzug der Kompetenz der Bundesländer unterliegt. Alle Bundesländer haben ausreichende gesetzliche Bestimmungen erlassen, die es gestatten, im Einzelfall erforderliche Absperrungen, Verkehrsregelungen, Umleitungen oder sonstige Anordnungen für die Sicherstellung der Hilfsmaßnahmen vorzunehmen und mit polizeilichen Mitteln durchzusetzen. Soweit die örtlichen Kräfte hierfür nicht ausreichen, können über die Ländergrenzen hinaus weitere Kräfte angefordert werden (Artikel 35 Abs. 2 GG). Exekutive Eingriffe des Bundes kommen nui in Betracht, wenn sie bei Großkatastrophen, die das Gebiet mehr als eines Landes gefährden, dringend erforderlich sind (Artikel 35 Abs. 3 GG). Soweit mir bekannt ist, haben Vorkehrungen für Maßnahmen zur Sicherstellung der Hilfeleistungen in den nach landesrechtlichen Bestimmungen auf örtlicher und regionaler Ebene aufzustellenden Katastrophenabwehrplänen bereits einen festen Platz. Ich gehe davon aus, daß die Erfahrungen aus dem Eisenbahnunglück bei Dahlerau ebenso wie ähnliche Erfahrungen bei anderen Katastrophenfällen die zuständigen Katastrophenabwehrleitungen veranlassen, ihre Vorkehrungen zu überprüfen und erforderlichenfalls zu verbessern. Angesichts der Abhängigkeit von den jeweiligen örtlichen Gegebenheiten können Vorbereitungsmaßnahmen nicht zentral getroffen werden. Bei den Überlegungen zur Vorbeugung derartiger Situationen messe ich einer intensiven Aufklärung und damit Erziehung der Bevölkerung zu besserer Selbstdisziplin besondere Bedeutung bei. Hierbei können m. E. Fernsehen, Rundfunk und Presse wertvolle Hilfe leisten. Die Bundesregierung wird nach Kräften im Rahmen ihrer Aufgaben hierbei mitwirken. Anlage 12 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Rosenthal vom 9. Juni 1971 auf die Mündliche Frage ,des Abgeordneten Höcherl (CDU/CSU) (Drucksache VI/2244 Frage A 37) : Trifft es 751, daß in der Abteilung für Geld und Kredit des Bundeswirtschaftsministeriums im Gegensatz zu der Meinung des Bundesministers für Wirtschaft und Finanzen, es könne siech noch um Monate handeln, bis zur alten Parität zurückgekehrt wird, die Auffassung vertreten wird, daß diese Vereinbarung nur unter der Klausel rebus sic stantibus zustande gekommen sei, wobei die österreichische und schweizerische Aufwertung noch nicht bekannt gewesen sei, und daß ebenfalls der Präsident der Bundesbank, Dr. Klasen, eine dazu abweichende Meinung vertritt? Es besteht kein Gegensatz zwischen den Äußerungen von Herrn Minister Schiller und den Äußerungen von Herrn Ministerialdirektor Hankel, auf die der Herr Abgeordnete anspielt. Herr Minister Schiller hat erklärt, mit einer Dauer des Floating von mehreren Monaten sei zu rechnen, und während dieser Zeit wollten wir die derzeitige Parität nicht verändern. Herr Ministerialdirektor Hankel hat hierzu auf Fragen erläutert, daß bereits die Feststellung des EG-Rats, der von den derzeitigen und absehbaren Gegebenheiten ausgeht, für den Fall, daß eine Änderung dieser Gegebenheiten eintritt, eine „clausula rebus sic stantibus" enthält. Die Auffassung von Herrn Präsident Klasen kann ich hier nicht interpretieren. 7292 Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 126. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 9. Juni 1971 Anlage 13 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Rosenthal vom 9. Juni 1971 auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Schedl (CDU/CSU) (Drucksache VI/2244 Fragen A 40 und 41) : Wie beabsichtigt die Bundesregierung die zunehmenden Un- gleichgewichte auf dem Teilmarkt für Geschäftsräume auszugleichen? Hat die Bundesregierung geprüft, ob man im Rahmen öffentlicher Bauen verstärkt den Einbau von Gewerberäumen berücksichtigen könnte, um das Unterangebot der Gewerberäume ausgleichen zu helfen? Der Bundesregierung sind bisher keine Informationen über ein zunehmendes Ungleichgewicht auf dem Teilmarkt für Geschäftsräume bekanntgeworden. Dies schließt nicht aus, daß in einzelnen Regionen Unterangebot an Gewerberäumen besteht. Hier für einen Ausgleich zu sorgen, ist Aufgabe der Wirtschaft. Der verstärkte Einbau von Gewerberäumen in öffentliche Bauten stellt nach Auffassung der Bundesregierung kein geeignetes Mittel dar, um ein eventuell bestehendes Unterangebot an Gewerberäumen auszugleichen. Eine direkte Betätigung der öffentlichen Hand auf rein privatwirtschaftlichem Gebiet wäre mit den Prinzipien einer sozialen Marktwirtschaft nur schwer in Einklang zu bringen. Der mit der teilweisen Vermietung oder Verpachtung öffentlicher Bauten an private Gewerbetreibende verbundene Arbeitsaufwand würde die betreffenden Verwaltungen mit Aufgaben belasten, die ihnen wesensfremd sind. Außerdem würden sowohl bei der Festsetzung des Mietzinses als auch bei der Auswahl der Mieter oder Pächter Schwierigkeiten auftreten, die in der besonderen Stellung der öffentlichen Hand begründet sind. Öffentliche Bauten sind im übrigen nach ihrer Zweckbestimmung in der Regel auch wenig geeignet für die Aufnahme von Gewerberäumen. Anlage 14 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Logemann vom 9. Juni 1971 auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Schröder (Wilhelminenhof) (CDU/ CSU) (Drucksache VI/2244 Fragen A 71 und 72) : Weshalb sind Investitionen zur Einrichtung von Fremdenzimmern auf Bauernhöfen nach den „Richtlinien für die Förderung von einzelbetrieblichen Investitionen in der Land- und Forstwirtschaft" nicht förderungswürdig? Sieht die Bundesregierung eine Möglichkeit, derartige Investitionen ins Rahmen anderer Programme zu unterstützen, nachdem sie die „Ferien auf dem Bauernhof" sowohl der ländlichen Bevölkerung als auch ihren städtischen Gästen attraktiv macht? Die Förderung des Um- und Ausbaues von Fremdenzimmern wurde bisher nicht in das Einzelbetriebliche Förderungs- und soziale Ergänzungsprogramm für die Land- und Forstwirtschaft einbezogen, weil über die Zugehörigkeit dieser Maßnahme zu den Gemeinschaftsaufgaben innerhalb der Bundesländer noch unterschiedliche Auffassungen i( bestehen. Mit einer abschließenden Klärung dieser Frage ist in Kürze zu rechnen. Im Rahmen der regionalen Aktionsprogramme des Bundesministeriums für Wirtschaft und Finanzen besteht die Möglichkeit, in ländlichen Gebieten, in denen der Fremdenverkehr Nebenerwerbsmöglichkeiten für die Bevölkerung bietet, Zuschüsse für den Ausbau von Privatzimmern zu gewähren, wenn sichergestellt ist, daß diese Zimmer tatsächlich dem Fremdenverkehr nachhaltig nutzbar gemacht werden. Außerdem besteht im gesamten Bundes-. fördergebiet die Möglichkeit, die kommunale Infrastruktur durch Zuschüsse in Höhe von bis zu 60 % der Kosten zu verbessern, wodurch eine nachhaltige Verbesserung der Voraussetzungen für den Fremdenverkehr gewährleistet ist. Anlage 15 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Logemann vom 9. Juni 1971 auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Schmidt (Krefeld) (SPD) (Drucksache VI/2244 Fragen A 73 und 74) : Entspricht es der Tatsache, daß in der Bundesrepublik Deutschland für die landwirtschaftliche Produktion fünf verschiedene Substanzen als Fütterungsantibiotika zugelassen sind, während die Gesetzgebung in Holland 15 Substanzen erlaubt? Was hat die Bundesregierung in der EWG bislang unternommen, um Wettbewerbsverzerrungen zu vermeiden, den Verbraucherschutz zu sichern und die Gesetzgebung zu harmonisieren, zumal der Bedarf gerade an Masthähnchen zu mehr als 50 durch Importe gedeckt wird, die vorzugsweise aus Holland stammen? Es ist zutreffend, daß seit Mai 1970 in den Niederlanden insgesamt 15 verschiedene Antibiotika als Futtermittelzusätze zugelassen sind, während in der Bundesrepublik lediglich 5 antibiotisch wirksame Substanzen futtermittelrechtlich genehmigt wurden. Wie alle Wirkstoffe, die Futtermitteln zugesetzt werden sollen, wurden diese Substanzen vor der Zulassung eingehend auf ihre ernährungsphysiologische Effizienz sowie auf ihre medizinischhygienische Unbdenklichkeit geprüft. Bei den in der Bundesrepublik zugelassenen „Fütterungsantibiotika" handelt es sich ausschließlich um Präparate, die im Zusatzstoffkatalog der am 23. November 1970 vom EG-Ministerrat verabschiedeten „Richtlinie über Zusatzstoffe in der Tierernährung" enthalten sind. Insoweit ist in unserem Lande bereits jetzt die EG-Regelung für den interkommunitären Handel, zu deren Übertragung in nationales Recht zwei Jahre nach Verkündung (13. Dezember 1972) vorgesehen sind, erfüllt. Wie bereits zu Frage 1 angedeutet, hat der EG-Ministerrat den gemeinsamen Bestrebungen, die nationalen futtermittelrechtlichen Vorschriften auf dem Gebiet der Zusatzstoffe zu harmonisieren, mit der Verabschiedung der „Richtlinie über Zusatzstoffe in der Tierernährung" Rechnung getragen. Oberster Grundsatz dieser Regelung ist es, daß nur die nach eingehender Sachverständigen-Prüfung Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 126. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 9. Juni 1971 7293 nach der Richtlinie zugelassenen Zusatzstoffe in Futtermitteln enthalten sein dürfen, und zwar nur unter den im einzelnen festgelegten Bedingungen Die Mitgliedstaaten sind verpflichtet, innerhalb von zwei Jahren nach Bekanntgabe der Richtlinie die erforderlichen Rechts- und Verwaltungsvorschriften zu erlassen, um den Bestimmungen dieser Richtlinie nachzukommen. Somit dürfte zukünftig gewährleistet sein, daß Wettbewerbsverzerrungen vermieden werden und der Schutz der Verbraucher hinreichend gesichert ist. Anlage 16 Schriftliche Antwort des Staatssekretärs Dr. von Manger-Koenig vom 8. Juni 1971 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Fiebig (SPD) (Drucksache VI/2244 Frage A 94) : Ist die Bundesregierung bisher der Bitte des Ausschusses für Berufe des Gesundheitswesens in der Arbeitsgemeinschaft der Leitenden Medizinalbeamten der Länder nachgekommen, beim österreichischen Sozialministerium in Wien zu klären, inwieweit Osterreich solche Zeiten auf die Turnuszeit in der Ausbildung cum Arzt anrechnet, die an deutschen Krankenanstalten in nachgeordneter Stellung von Ärzten abgeleistet werden, und in welcher Weise der Nachweis einer nach österreichischem Recht abgeschlossenen Ausbildung für Ärzte als erbracht angesehen werden kann, die in Deutschland eine ärztliche Tätigkeit ausüben wollen, und wenn ja, mit welchem Erfolg? Das Bundesministerium für Jugend, Familie und Gesundheit hat die vom „Ausschuß für Berufe des Gesundheitswesens" der Arbeitsgemeinschaft der Leitenden Medizinalbeamten der Länder erbetene Klärung veranlaßt. Ein Ergebnis liegt noch nicht vor. Das Ministerium hat mit Schreiben vom 17. März 1971 das Auswärtige Amt unter ausführlicher Darstellung der Sach- und Rechtslage gebeten, Kontakte mit den zuständigen österreichischen Stellen zu vermitteln, damit die Fragen geklärt werden können, die sich im Zusammenhang mit einer in der Bundesrepublik Deutschland abgeleisteten Krankenhaustätigkeit von Ärzten ergeben haben, die das Medizinstudium in Österreich abgeschlossen haben. Das Auswärtige Amt hat kürzlich mitgeteilt, daß die Anfrage des Bundesministeriums für Jugend, Familie und Gesundheit nunmehr dem österreichischen Außenministerium vorliegt, das die zuständigen Stellen in Wien damit befassen wird. Anlage 17 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Westphal vom 8. Juni 1971 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Schneider (Nürnberg) (CDU/CSU) (Drucksache M/2244 Frage A 97) : Ist die Bundesregierung bereit, den Verband der Unterhaltsverpflichteten in der Bundesrepublik Deutschland e. V. insofern mit dem Verband lediger Mütter e. V. gleichzustellen, als ihm zur Erfüllung seiner Aufgaben finanzielle Unterstützung aus Bundesmitteln gewährt wird? Unter Familie wird heute auch die Gruppe verstanden, in der ein alleinstehender Elternteil — Vater oder Mutter, ledig, verwitwet, geschieden oder getrennt lebend — mit seinem ehelichen oder nicht ehelichen Kind zusammenlebt. Daher genießt auch die Lebensgemeinschaft des nicht ehelichen Kindes mit seiner Mutter oder seinem Vater nach Artikel 6 des Grundgesetzes den besonderen Schutz der staatlichen Ordnung. Vereinigungen, die die besonderen Belange der Familie vertreten und deren Tätigkeit sich auf das Bundesgebiet als Ganzes erstreckt, werden als Familienorganisationen für ihre bundeszentralen Aufgaben aus Bundesmitteln gefördert. Das gilt auch für den Verband alleinstehender Mütter e. V., denn hier haben sich Familien — Mütter mit ihrem Kind oder ihren Kindern — zu einem Verband zusammengeschlossen. Anders ist die Sachlage bei dem Verband der Unterhaltsverpflichteten in der Bundesrepublik Deutschland e. V. Die in diesem Verband zusammengeschlossenen unterhaltsverpflichteten Männer leben mit ihrem nicht ehelichen Kind oder ihren nicht ehelichen Kindern, für die sie Unterhalt zu leisten haben, nicht zusammen. Sie bilden mit diesem Kind oder diesen Kindern keine — auch keine unvollständige — Lebensgemeinschaft „Familie". Der Verband der Unterhaltsverpflichteten ist offensichtlich eine Zweckgründung zur Abwehr von Forderungen aus dem Verhältnis zum nicht ehelichen Kind. Eine Gleichbehandlung beider Verbände hinsichtlich einer Förderung aus Bundesmitteln ist unter den gegebenen Umständen nicht möglich. Anlage 18 Schriftliche Antwort des Staatssekretärs Dr. von Manger-Koenig vom 8. Juni 1971 auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Zebisch (SPD) (Drucksache VI/2244, Fragen A 98 und 99) : Welche Maßnahmen unternimmt die Bundesregierung, um neue Arzneimittel auf Risiken hin zu untersuchen und zu registrieren? Orientiert sich die Bundesregierung bei ihren Maßnahmen an Erfahrungen in den Vereinigten Staaten, und nach welchem Plan sollen entsprechende Kontrollbehörden auch bei uns ausgebaut werden? Nach den Vorschriften des Arzneimittelgesetzes ist bei der Anmeldung einer Arzneispezialität, „die Stoffe in der medizinischen Wissenschaft nicht allgemein bekannter Wirksamkeit oder deren Zubereitungen enthält, ein ausführlicher Bericht über die pharmakologische und die klinische, in besonderen Fällen die sonstige ärztliche, zahnärztliche oder tierärztliche Prüfung der Arzneispezialitäten einzureichen". Der Bericht muß u. a. Angaben enthalten über Art, Umfang und Ergebnisse der pharmakologischen, klinischen oder sonstigen ärztlichen, zahnärztlichen oder tierärztlichen Prüfung sowie über Art und Ausmaß festgestellter Nebenwirkungen. Die Anmeldung hat die schriftliche Versicherung ,des Herstellers zu enthalten, daß die Arzneispeziali- 7294 Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 126. Sitzung, Bonn, Mittwoch, den 9. Juni 1971 tat entsprechend dem jeweiligen Stand der wissenschaftlichen Erkenntnis ausreichend und sorgfältig geprüft worden ist (§ 21 Abs, 1 a und b AMG). Die bisherigen Richtlinien, nach denen das Bundesgesundheitsamt die Unterlagen und Berichte der Hersteller prüfte, waren zum Teil veraltet und sind in den letzten Jahren von meinem Beirat „Arzneimittelsicherheit" neu bearbeitet worden. Diese neu erarbeiteten Richtlinien stellen eine Zusammenfassung der derzeitigen wissenschaftlichen Erkenntnisse und Methoden der Arzneimittelprüfung dar. Darüber hinaus liegt eine Novelle zum Arzneimittelgesetz im ersten Entwurf vor, nach welcher ausdrücklich ,gefordert wird, daß vor der Eintragung einer neuen Arzneispezialität der Nachweis erbracht werden muß, daß die Arzneispezialität die behauptete Wirksamkeit besitzt und daß sie keine schädlichen Wirkungen hervorruft, die nach den Erkenntnissen der medizinischen Wissenschaft als nicht vertretbar angesehen werden. Im Februar 1971 haben mehrere Vertreter verschiedener medizinischer Fachrichtungen und Fach-und Verwaltungsbeamte des Bundesministeriums für Jugend, Familie und Gesundheit und des Bundesgesundheitsamtes in Washington Einrichtungen der Arzneimittel- und Lebensmittelbehörde der Vereinigten Staaten besucht und sich dort über die Methoden der Arzneimittelprüfung unterrichten lassen. Aus den Berichten geht hervor, daß die Überprüfung der vorgelegten Unterlagen zur Registrierung neuer Arzneimittel im wesentlichen dieselben sind wie bei uns. Auch in den Vereinigten Staaten wird nicht generell eine Nachprüfung ,der vorgelegten Arzneispezialitäten im Labor und in der Klinik vollzogen, sondern auch dort werden die eingereichten Prüfungsunterlagen des Herstellers auf ihre Aussagekraft und sachgemäße Beurteilung überprüft. Ein Unterschied zwischen dem amerikanischen und dem deutschen Arzneimittelrecht liegt darin, daß der Hersteller von der erstmaligen Anwendung eines neuen Arzneimittels am Menschen in der klinischen Erprobung dazu einer ausdrücklichen Erlaubnis der Arzneimittelbehörde bedarf. Im Beirat „Arzneimittelsicherheit" werden Vorschläge diskutiert, bestimmte Fachkliniken in die Lage zu versetzen, daß sie mit den jeweils modernsten Methoden und Geräten durch entsprechend ausgebildete klinische Pharmakologen die neuen Arzneimittel prüfen können. Es wird nicht für zweckmäßig gehalten, die Entscheidung über die erstmalige klinische Erprobung eines neuen Arzneimittels einer Behörde zu überlassen. Anlage 19 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Börner vom 9. Juni 1971 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Seefeld (SPD) (Drucksache VI/2244 Frage A 100) : Ist die Bundesregierung bereit, zum schnellen Auffinden einer Unfalimeldemöglichkeit an alien Ortstafeln (StVO, Bild 37) ein Hinweisschild (StVO, Bild 34 b) anbringen zu lassen? Die Bundesregierung hat nicht die Möglichkeit, Verkehrszeichen anbringen zu lassen. Das ist vielmehr Sache der Landesbehörden. Diese können in den ihnen als geeignet erscheinenden Fällen einen Hinweis auf den nächsten Hilfsposten in Form des Zeichens 358 der Straßenverkehrs-Ordnung am Pfosten der Ortstafel anbringen lassen. Anlage 20 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Börner vom 9. Juni 1971 auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Müller (Mülheim) (SPD) (Drucksache VI/2244 Fragen A 101 und 102) : Was hat die Bundesregierung bisher unternommen, um die Behauptung der Fluglotsen zu entkräften, ihre Arbeitsverzögerungen seien „Arbeit nach Vorschrift"? Wird die Bundesregierung die Tätigkeit der Fluglotsen ab sofort durch qualifizierte Beamte der obersten Luftaufsichtsbehörde daraufhin kontrollieren lassen, ob und ggf. in welchem Umfange die Fluglotsen bisher und noch fortdauernd gegen die geltenden Vorschriften verstoßen oder diese willkürlich entgegen möglichem Ermessen handhaben? Die geänderte Arbeitsweise eines Teils der Bediensteten im Flugverkehrskontrolldienst ist keine „Arbeit nach Vorschrift", sondern eine organisierte Störung der Flugverkehrskontrolle mit dem Ziel, den Gesetzgeber zu zwingen, personalbezogenen Maximalforderungen nachzukommen. In einem Schreiben des Präsidenten ,der Bundesanstalt für Flugsicherung sowie durch Erklärungen des Bundesministers für Verkehr wurden die Bediensteten im Flugverkehrskontrolldienst darauf hingewiesen, daß das Dienst- und Treueverhältnis, in dem die Lotsen als Beamte stehen, ein derartiges pflichtwidriges Verhalten verbietet und daß das willkürliche Herabsetzen des Leistungsstandards durch eine großzügige Handhabung des Ermessens ein Verletzen der Dienstpflichten sei. Ferner wurde gegen die Regierungsoberamtmänner Kassebohm, Stang und Piotrowski ein förmliches Disziplinarverfahren unter gleichzeitiger vorläufiger Dienstenthebung eingeleitet. Im übrigen versucht die Bundesanstalt für Flugsicherung durch verstärkte Dienstaufsicht den Störungsmaßnahmen im Flugverkehrskontrolldienst entgegenzuwirken. Die Bundesanstalt für Flugsicherung wurde nach Beginn der Störungen des Luftverkehrs durch einen Teil des Flugverkehrskontrollpersonals vom Bundesminister für Verkehr angewiesen, Arbeitsgruppen zur Untersuchung der Verzögerungen im Zuständigkeitsbereich der FS-Leitstellen Hannover und Frankfurt einzusetzen. Diese haben die Aufgabe, durch Rekonstruktion der Luftlage (mittels der im Flugverkehrskontrolldienst verwendeten Kontrollstreifen und Tonbänder) und durch Vergleich der Arbeitsweise mit Tagen vor den Störungsmaßnahmen festzustellen, in welchem Umfang Bedienstete gegen geltende Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 126. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 9. Juni 1971 7295 Betriebsvorschriften verstoßen oder diese durch großzügige Handhabung des Ermessens verletzen. Die Bundesanstalt für Flugsicherung wird an Hand der Untersuchungsergebnisse die Betriebsvorschriften gegebenenfalls ändern und falls erwiesen, Disziplinarmaßnahmen gegen einzelne Bedienstete einleiten. Anlage 21 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Börner vom 9. Juni 1971 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Kempfler (CDU/CSU) (Drucksache VI/2244 Frage A 103) : Ist die Bundesregierung bereit, Anregungen aus Kreisen der Kraftfahrer zu überprüfen, daß schrankenlose Übergänge mit Verkehrsampeln und nicht mehr durch blinkendes Rotlicht gesichert werden sollen? Die Bundesregierung begrüßt grundsätzlich alle sachlichen Anregungen, die eine Erhöhung der Verkehrssicherheit zum Ziele haben. Alle Vorschläge werden geprüft. Ob Bahnübergänge durch rotes Blinklicht oder durch Lichtzeichen nach Art der Verkehrsampeln gesichert werden sollen, wurde im Lauf der Jahre auf Grund neuer Anregungen immer wieder untersucht. Nach wie vor wird aber — auch international — das rote Blinklicht wegen seiner besonderen Auffälligkeit für wirksamer angesehen. Anlage 22 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Börner vom 9. Juni 1971 auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Rösing (CDU/CSU) (Drucksache VI/2244 Fragen A 104 und 105) : Was gedenkt die Bundesregierung zu tun, um das System der Autoreiseziige in Zukunft noch weiter auszubauen? Was geschieht, um die Abfertigung der Autoreisezüge zu verbessern und zu verbilligen? Die Ausgestaltung des Systems der Autoreisezüge und die Fixierung ,der Bedingungen für die Abfertigung und Beförderung liegen nach dem Gesetz in der Hand der Deutschen Bundesbahn. Sie hat dazu folgendes mitgeteilt: Das Netz der Autoreisezüge wurde in den vergangenen Jahren kräftig erweitert. Es wird unter Berücksichtigung der Nachfrage und der technischen Kapazität — insbesondere der Belastbarkeit der Strecken im In- und Ausland — in den kommenden Jahren weiter ausgebaut werden. Die Bundesbahn bemüht sich um eine Verbesserung und Vereinfachung der Abfertigung, u. a. durch Einsatz eines Computers für die Platzreservierung. Sie ist bestrebt, die Kosten zu mindern und wird die erzielten Ersparnisse im Sinne einer attraktiven Preisgestaltung ihren Kunden jeweils gutbringen. Anlage 23 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Börner vom 9. Juni 1971 auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Weber (Köln) (SPD) (Drucksache VI/2244 Fragen A 106 und 107): Ist der Bundesregierung bekannt, daß die Rheinufer außerhalb der geschlossenen Ortschaften mehr und mehr verwahrlosen? Welche Maßnahmen ergreift die Bundesregierung zur Instandhaltung und Reinhaltung der Rheinufer? Von einer allgemeinen Verwahrlosung der Rheinufer kann nach den getroffenen Feststellungen keinesfalls gesprochen werden. Der bauliche Zustand der Rheinufer entspricht den Anforderungen, die der Schiffahrtsweg stellt. Offensichtlich zielt Ihre Anfrage auf Verunreinigung der Ufer. Hierzu ist mir bekannt, daß in den letzten Jahren das Treibgut auf dem Rhein, vor allem Kunststoffbehälter, Ölfässer, Holzmaterial und ähnliches, nicht unerheblich zugenommen hat. Das führt zu verstärkten Verunreinigungen besonders an flachen Uferstrecken und bei niedrigen Wasserständen. Ähnliche Mißstände treten auch bei plötzlichen starken Regenfällen auf, wobei landeinwärts gelegene Müllablagerungen in den Strom gelangen können. Die gesetzliche Verpflichtung der Wasser- und Schiffahrtsverwaltung des Bundes erstreckt sich auf die Erhaltung der Ufer nur insoweit, als es für den Schiffsverkehr und für einen geordneten Wasserabfluß nötig ist. Diese Verpflichtung, auf die sich im übrigen auch nur die zugewiesenen Haushaltsmittel beschränken, wird erfüllt. Das Beseitigen von Unrat ist in diesem Rahmen nur in Ausnahmefällen notwendig. Stellen die zuständigen Aufsichtsorgane der Wasser- und Schiffahrtsverwaltung des Bundes bei der Überwachung des Stromzustandes Unratansammlungen unerträglicher Art fest, so werden die örtlich zuständigen Kommunalbehörden, ggf. auch deren Aufsichtsbehörden, sofort verständigt. Eine weitere Möglichkeit hat die Bundesregierung nicht. Anlage 24 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Börner vom 9. Juni 1971 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Höcherl (CDU/CSU) (Drucksache VI/2244 Frage A 108) : Wann erwartet die Bundesregierung die Beendigung des Bummelstreiks der Fluglotsen auf den deutschen Flughäfen, der in unnatürlicher Weise Tausende von nationalen und internationalen Fluggästen in unerträglicher Weise belästigt und ihnen Schaden zufügt? 7296 Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 126. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 9. Juni 1971 Die Bundesregierung erwartet, daß auf Grund der wiederholten ausführlichen Darlegung aller maßgeblichen Gesichtspunkte durch den Bundesminister für Verkehr der kleine Teil der Flugverkehrslotsen, der bisher noch an einer zur Störung der Flugverkehrskontrolle führenden Arbeitsweise festgehalten hat, in Kürze zu der Einsicht kommt, daß das gewählte Verhalten der Erzielung sachgerechter Ergebnisse nicht dienlich ist. Mehr kann ich dazu im Augenblick nicht sagen. Anlage 25 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Börner vom 9. Juni 1971 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Vogt (CDU/CSU) (Drucksache VI/2244 Frage A 109) : Sieht die Bundesregierung Möglichkeiten, durch kurzfristig wirksame Maßnahmen die Sicherheit im Straßenverkehr an Feiertagen wie Ostern und Pfingsten zu erhöhen und die Zahl der Unfalltoten und Unfallgeschädigten spürbar zu senken? Die Unfallsituation an Ostern 1971 wurde durch Presseveröffentlichungen z. T. falsch dargestellt. Gegenüber Ostern 1970 war trotz einer Verkehrszunahme von 8 % die Zahl der Verkehrsunfälle um 16 %, der Getöteten um 19 % und der Verletzten um 10 % niedriger. Die Mitteilungen der Länder über die Unfälle im Pfingstverkehr liegen noch nicht vor. Im übrigen prüft die Bundesregierung z. Z. intensiv alle Maßnahmen, die geeignet erscheinen, die ungünstige Unfallentwicklung des Vorjahres und des laufenden Jahres zu stoppen. Anlage 26 Schriftliche Antwort des Bundesministers Dr. Eppler vom 9. Juni 1971 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Matthöfer (SPD) (Drucksache VI/2244 Frage A 110) : Beabsichtigt der Bundesminister für wirtschaftliche Zusammenarbeit, die Kompetenzen zwischen der Bundesstelle für Entwicklungshilfe und der Deutschen Förderungsgesellschaft für Entwicklungsländer (GAWI) neu abzugrenzen? In der Debatte dieses Hauses am 28. April dieses Jahres habe ich berichtet, daß im BMZ zur Zeit geprüft werde, welche Auswirkungen sich aus der Umorganisation vom 1. September 1970 für die Durchführungsorgane (BfE und GAWI) ergäben. Ich habe dabei auf meine Entscheidung hingewiesen, daß die Deutsche Förderungsgesellschaft für Entwicklungsländer (GAWI) die volle Arbeitgeberfunktion erhalte und die Bundesstelle für Entwicklungshilfe die Verantwortung für die Einzelprojekte übernehme, in dem Maße, wie sie dazu in der Lage sei. Inzwischen ist nach eingehender Überprüfung die Abgrenzung der Zuständigkeiten zwischen BMZ, BfE und GAWI durch Verfügung vom 19. Mai 1971 neu geregelt worden. Danach obliegen der Bundesstelle für Entwicklungshilfe insbesondere — die fachlich-technische Projektplanung als Entscheidungsgrundlage, — die fachlich-technische Detailplanung der einzelnen Maßnahmen bei der Durchführung, — die Planung und Abwicklung von Vorhaben über Gutachter und Beratungsunternehmen bzw. Zuwendungsempfängern sowie — die Durchführung der Projekte und die Überwachung des Projektverlaufs. Die Deutsche Förderungsgesellschaft für Entwicklungsländer (GAWI) wird als Mandatar des Bundes von der BfE im Rahmen der Projektdurchführung insbesondere beauftragt — mit der Personalfeststellung, Personalauswahl und -einstellung. Die GAWI ist Arbeitgeber. Zu ihren Aufgaben gehören ferner die Personalplanung und Personalwerbung im Rahmen des vom BMZ angegebenen Bedarfs, — mit der Beschaffung und Lieferung der Sachausrüstung. Soweit Baumaßnahmen erforderlich sind, nimmt sie die Bauplanung, den Vertragsabschluß und die Abwicklung, die Bauleitung, die Bauabnahme und die Abrechnung wahr, — mit der Gewährung von Zuschußzahlungen an „freie Fachkräfte" (Versicherungs- und Gehaltszuschüsse). Der Vollzug dieser Aufgabenabgrenzung wird jedoch davon abhängen, in welchem Maße es gelingt, die BfE ausreichend personell auszustatten. Anlage 27 Schriftliche Antwort des Bundesministers Dr. Eppler vom 9. Juni 1971 auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Peiter (SPD) (Drucksache VI/2244 Fragen A 111 und 112) : Ist durch den Bürgerkrieg in Ost-Pakistan an Projekten der Deutschen Entwicklungshilfe Schaden entstanden? Wurde durch die Unruhen in Ceylon die Arbeit an Projekten der Deutschen Entwicklungshilfe beeinträchtigt? Nach den bisher vorliegenden Informationen ist die Anfrage mit „nein" zu beantworten, sofern sie materielle Beschädigungen an Gebäuden und Einrichtungen meint. Die Frage muß mit „ja" beantwortet werden, wenn sie auch die Schäden einbezieht, die den Projekten durch den Abzug der deutschen Entwicklungshilfefachkräfte entstanden sind und entstehen. Dieser Schaden ist zum gegenwärtigen Zeitpunkt noch nicht feststellbar. Als sich Ende Februar/Anfang März die Entwicklung in Ost-Pakistan zuspitzte, habe ich veranlaßt, Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 126. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 9. Juni 1971 7297 daß alle deutschen Entwicklungshilfefachkräfte mit ihren Familien unverzüglich in die BRD zurückkehrten. Die Evakuierung war am 12. März 1971 abgeschlossen. Zu der Situation unserer Projekte liegen mir folgende Informationen vor: 1. Das landwirtschaftliche Projekt SAVAR arbeitet bisher weiter. Es wird durch die pakistanischen Counterparts geleitet. 2. Die Gewerbeschule DACCA ist von pakistanischem Militär besetzt. Die Schüler waren schon bei Ausrufung des Generalstreiks Anfang März 1971 dem Unterricht ferngeblieben. 3. Die Fernmeldeschule KHULNA wird von pakistanischem Militär bewacht, ist aber nicht be- setzt. 4. Das KH-Projekt „Kraftwerk ASHUGANJ" arbeitet vorerst noch ungestört mit deutschem Management unter dem Schutz des pakistanischen Militärs weiter. Bei der gegenwärtigen politisch-militärischen Lage kann ich einer Wiederaufnahme der Arbeit in Ost-Pakistan durch unsere Experten noch nicht zustimmen. Bei Ausbruch der Unruhen in Ceylon mußte aus Sicherheitsgründen die Arbeit an vier Projekten der deutschen Technischen Hilfe eingestellt werden (Berufsbildungszentrum Werahera bei Colombo, Hotelfachschule Colombo, Ziegelei-Beratungs- und Managementprojekt Alutnawara, Landtechnisches Ausbildungszentrum Anuradhapura), in zwei Technische-Hilfe-Projekten und in einem Kapitalhilfe-Projekt war sie behindert (Beratung der staatlichen Filmgesellschaft, landwirtschaftliche Beratung, Kapitalhilfe-Projekt Kartonagenfabrik Valaichenai). Die Arbeitsmöglichkeiten des deutschen Beraters bei der ceylonesischen Entwicklungsbank DFCC (Development and Finance Corporation of Ceylon) blieben unbeeinflußt. Die Tätigkeit des deutschen Rundfunkberaters (Fachmann für die Wartung dreier von der Bundesrepublik Deutschland gelieferter Sender) ging ohnehin dieser Tage zu Ende. Nach einem Bericht der deutschen Botschaft in Colombo vom 5. Juni 1971 haben sich die Arbeitsbedingungen für die deutschen Experten inzwischen weitgehend normalisiert. Bei den meisten der genannten Projekte wurde die Arbeit wieder aufgenommen oder steht die Aufnahme kurz bevor. Ungewiß sind im Augenblick lediglich noch die Arbeitsmöglichkeiten beim landtechnischen Ausbildungszentrum Anuradhapura. Anlage 28 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Moersch vom 8. Juni 1971 auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Schmidt (Kempten) (FDP) (Drucksache VI/2244 Fragen A 113 und 114) : Teilt die Bundesregierung die Auffassung, daß Zusagen, in einigen Jahren der Republik Südafrika Waffenkäufe in der bundesrepublik Deutschland zu ermöglichen, im Widerspruch zu der hereits von früheren Bundesregierungen und vorn Bundestag einstimmig mehrmals abgegebenen Verpflichtung, Waffen nicht in Spannungsgebiete zu liefern, stehen? Teilt die Bundesregierung die Auffassung, daß derartige Zusagen Kritik hervorrufen, aber auch Hoffnungen südafrikani-, scher Kreise wecken können, daß die Bundesrepublik Deutschland die in Frage 113 genannte Verpflichtung korrigieren konnte, und ist die Bundesregierung bereit, noch einmal klarzustellen. dab Waffenlieferungen in Spannungsgebiete für die Bundesrepublik Deutschland grundsätzlich nicht in Frage kommen? Da Südafrika seit längerem als Spannungsgebiet gilt und sich hieran in den nächsten Jahren wohl nichts ändern wird, würde schon die Andeutung einer späteren Waffenlieferung im Widerspruch zu der allgemein bekannten politischen Richtlinie der Bundesregierung „Keine Waffen in Spannungsgebiete" wie auch zu ihren wiederholten Erklärungen gegenüber den Vereinten Nationen, keine Waffen an Südafrika zu liefern, stehen. Die Antwort zum ersten Teil der Frage lautet ja. Zum zweiten Teil vertritt die Bundesregierung die Auffassung, daß es einer erneuten Klarstellung der nunmehr seit fast 10 Jahren nicht nur oftmals erklärten, sondern auch befolgten Politik „Keine Waffen in Spannungsgebiete" nicht bedarf. Anlage 29 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Moersch vom vom 8. Juni 1971 auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Bauer (Würzburg) (SPD) (Drucksache VI/2244 Fragen A 117 und 118) : Treffen Pressemeldungen zu, denen zufolge in zunehmendem Maße deutsche Urlaubsreisende vornehmlich bei Warenkäufen in den Ländern Marokko, Tunesien, Türkei, Spanien und Jugoslawien — in Schecks zu zahlen versuchen, die entweder nicht gedeckt sind oder nachträglich mit dem Hintergrund des Versuchs einer gewissen Preisreduzierung geperrt werden? in welchem Ausmaß sind Auslandsvertretungen der Bundesrepublik Deutschland ire vergangenen Jahr bis heute mit solchen Klagen von Verkäufern aus den genannten Ländern des modernen „Massentourismus" angegangen worden? Dem Auswärtigen Amt sind bisher derartige Fälle nicht bekanntgeworden. Die in Betracht kommenden Auslandsvertretungen der Bundesrepublik Deutschland sind vorsorglich gebeten worden, zu den beiden Fragen Stellung zu nehmen. Nach Eingang der Berichte werde ich mir erlauben, Sie über das Ergebnis der angestellten Nachforschungen zu unterrichten. Anlage 30 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Moersch vom 9. Juni 1971 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Matthöfer (SPD) (Drucksache VI/2244 Frage A 123) : Was gedenkt die Bundesregierung angesichts der Verhaftung des seit elf Jahren in der Bundesrepublik Deutschland lebenden Spaniers Carlos Pardo durch die spanische Polizei und der An- 7298 Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 126. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 9. Juni 1971 klage gegen ihn wegen angeblich in der Bundesrepublik Deutschland durchgeführter „illegaler Propaganda" zu tun, um ihrer bisher immer wieder öffentlich bekundeten Meinung, daß im Geltungsbereich des Grundgesetzes auch die bei uns arbeitenden Ausländer unter dein Schutz der Grundrechte, insbesondere des Rechts auf Meinungs- und Koalitionsfreiheit, stehen, Nachdruck zu verleihen? Die Deutsche Botschaft in Madrid ist angewiesen worden, sich im Rahmen des Möglichen für Herrn Pardo einzusetzen. Sie dürfen versichert sein, daß die Bundesregierung trotz aller bestehenden Schwierigkeiten versuchen wird, eine positive Regelung dieser Angelegenheit herbeizuführen. Anlage 31 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dorn vom 9. Juni 1971 auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Zebisch (SPD) (Drucksache VI/2244, Fragen B 1 und 2) : Welche Vorstellungen hat die Bundesregierung über die Vereinfachung des Melclewesens und des Ausweiswesens bisher entwickelt, und nach welchem Terminplan sollen die Maßnahmen ablaufen? Sind der Bundeslegierung die Vorschläge des Deutschen Gemeindetages bekannt, und denkt sie daran, sie je zu übernehmen? Das Bundeskabinett hat am 28. Mai 1971 den Entwurf eines Bundesmeldegesetzes verabschiedet. Der Entwurf bezweckt eine Anpassung des Melderechts an die fortschreitende Automation in den mit personenbezogenen Aufgaben befaßten Verwaltungsbereichen. Dazu gehört auch die im Entwurf vorgesehene Einführung eines Personenkennzeichens für jeden Einwohner. Die Neuregelung soll die Voraussetzungen für einen optimalen Einsatz der elektronischen Datenverarbeitung (EDV) im Einwohnerwesen schaffen. Insbesondere soll durch den einheitlichen Ordnungsbegriff des Personenkennzeichens und durch weitere Verfahrensvereinheitlichungen erreicht werden, daß ein Datenaustausch zwischen Behörden und anderen öffentlichen Einrichtungen stattfinden kann, damit keine aufwendigen Mehrfacherfassungen und Mehrfachspeicherungen der gleichen Daten innerhalb eines überschaubaren Verwaltungsbereichs erfolgen müssen. In einem solchen integrierten System soll den Meldebehörden bzw. den für sie tätigen Rechenzentren die Informationsaufgabe zufallen, die von anderen Behörden benötigten Einwohnerdaten zu sammeln und bei Bedarf zur Verfügung zu stellen. Dadurch werden sich Rationalisierungseffekte und Leistungssteigerungen in der Verwaltung erzielen lassen. Dem Bürger werden nach und nach Auskunfts- und Meldepflichten bei Behörden im Falle von Änderungen der Personalien erspart werden können. Der Entwurf sieht zunächst den Wegfall der Abmeldung beim Wohnungswechsel innerhalb des Bundesgebietes vor. Die Bundesregierung erarbeitet gemeinsam mit den Ländern und mit kommunalen Stellen auf der Grundlage dieses Gesetzentwurfs und seiner Ziele eine einheitliche Konzeption für die Einführung der EDV im Einwohnerwesen, zu dem auch das Meldewesen gehört. Organisationsveränderungen und Verfahrensumstellungen dieser Art und Größenordnung dauern erfahrungsgemäß sehr lange. Das Personenkennzeichen wird voraussichtlich bis 1975 abschließend vergeben werden können. Erst danach werden sich die angestrebten Vereinfachungen und Verbesserungen voll auswirken können. Die Bundesregierung hat den Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über Personalausweise eingebracht (Drucksache VI/1998), dem der Bundestag am 13. Mai 1971 zugestimmt hat. Danach können die jetzt nach einer Gesamtgültigkeitsdauer von 10 Jahren ablaufenden Personalausweise nochmals um 5 Jahre — also bis 1976 — verlängert werden. Wie aus der Begründung zu dem Entwurf hervorgeht, soll hierdurch ausreichend Zeit für die mögliche Entwicklung eines neuen Ausweismusters gewonnen werden. Die Vorschläge des Deutschen Gemeindetages sind der Bundesregierung bekannt. Soweit sie das Meldewesen betreffen, entsprechen sie im wesentlichen den mit dem Entwurf des Bundesmeldegesetzes bereits verfolgten Zielen. Die zeitlichen Vorstellungen des Deutschen Gemeindetages sind indessen angesichts der notwendigen Investitionen erheblichen Umfangs (Einrichtung von Rechenzentren) nicht realisierbar. Da es sich im wesentlichen um Maßnahmen der Länder und Gemeinden handelt, ist die Einflußmöglichkeit der Bundesregierung insoweit begrenzt. Für den Bereich des Ausweiswesens richten sich die Vorschläge des Deutschen Gemeindetages einerseits auf die Einführung eines neuen Ausweismusters in Form einfacher Karten und andererseits auf die Zusammenfassung mehrerer Ausweispapiere zu einem Einheitsausweis. Zu der Frage der Einführung eines neuen Ausweismusters in Kartenform darf ich auf meine Antwort vom 24. März 1971 auf die Frage des Herrn Kollegen Strohmayr (siehe Anlage 3 des Protokolls über die 109. Sitzung des Bundestages) verweisen. Die Zusammenfassung verschiedener Ausweise und Erlaubnisse zu einem Einheitsausweis ist auf Veranlassung des Innenausschusses des 5. Deutschen Bundestages von den beteiligten Bundes- und Landesressorts bereits eingehend untersucht und als nicht durchführbar beurteilt worden. Der Bundesminister des Innern ist am 6. Mai 1971 vom Innenausschuß des Bundestages beauftragt worden, ihm eine eingehende Stellungnahme zu der Frage zuzuleiten, der ich nicht vorgreifen möchte. Anlage 32 Schriftliche Antwort des Bundesministers Genscher vom 7. Juni 1971 auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Benda (CDU/CSU) (Drucksache VI/2244 Fragen B 3 und 4) : Teilt die Bundesregierung die Auffassung, daß die sogenannte 5-Prozent-Klausel — § 6 Abs. 4 des Bundeswahlgesetzes ein wesentliches Element der politischen Stabilität des parlamentarisch-demokratischen Systems der Bundesrepublik Deutschland Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 126. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 9. Juni 1971 7299 darstellt und ihre Herabsetzung oder Streichung nicht nur die parlamentarische Existenz demokratischer Parteien sichern, sondern auch radikalen Kräften von links und rechts den Einzug in den Bundeslag ermöglichen würde? Wird sich die Bundesregierung — im Falle der Bejahung von Frage 3 — allen etwaigen Bestrebungen nach einer Änderung der 5-Prozent-Klausel widersetzen? Die Bundesregierung teilt die Auffassung, daß die sogenannte 5-Prozent-Klausel (§ 6 Abs. 4 des Bundeswahlgesetzes) ein wesentliches Element der politischen Stabilität des parlamentarisch-demokratischen Systems der Bundesrepublik Deutschland darstellt, sie wird sich daher etwaigen Bestrebungen nach einer Änderung dieser Klausel widersetzen. Allerdings sind der Bundesregierung derartige Bestrebungen nicht bekannt. Anlage 33 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dorn vom 9. Juni 1971 auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Peiter (SPD) (Drucksache VI/2244 Frage B 5) : Wird die Bundesregierung die Heizungskostenzuschüsse für zentralbeheizte Wohnungen für Bundesbedienstete in den unteren Besoldungsgruppen wieder einführen? Es hat bisher keine Regelung gegeben, nach der allen Bundesbediensteten der unteren Besoldungsgruppen ein Zuschuß zu den Heizkosten für zentralbeheizte Wohnungen gewährt werden konnte. Nur im Bereich der Bundeswehr gibt es seit 1959 für einen begrenzten Personenkreis eine entsprechende Regelung. Diese Bestimmungen des Bundesministers der Verteidigung sollen bei bundeseigenen ehemaligen Besatzungswohnungen extrem hohe Heizkosten als Folge einer unzulänglichen baulichen Gestaltung, einer unwirtschaftlichen Heizungsanlage sowie besonders schlechter klimatischer Verhältnisse ausgleichen. Auf Grund der Ankündigung im Weißbuch 1970 zur Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland und der Lage der Bundeswehr ist die Frage geprüft worden, ob für alle Bundesbediensteten Heizkostenzuschüsse eingeführt werden sollten, wenn die Heizkosten einen bestimmten Prozentsatz des Grundgehalts übersteigen. Die Mehrheit der Bundesressorts hat die Einführung eines solchen Zuschusses nicht für notwendig und unter dem Gesichtspunkt der Verwaltungsökonomie auch nicht für zweckmäßig gehalten. Es wurde vielmehr die Auffassung vertreten, daß die Regelungen über Zulagen und Zuschüsse vereinfacht, unter keinen Umständen aber ohne zwingenden Grund weiter differenziert werden sollten, weil der erforderliche Verwaltungsaufwand schon jetzt an der obersten Grenze des Vertretbaren liege. Ich teile diese Bedenken und beabsichtige daher nicht, der Bundesregierung die Einführung von Heizkostenzuschüssen vorzuschlagen. Anlage 34 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dorn vom 9. Juni 1971 auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Röhner (CDU/CSU) (Drucksache VI/2244 Fragen B 6 und 7) : In welchem Umfang bleiben die Beihilfeansprüche der Angestellten im öffentlichen Dienst hinter denjenigen der Beamten zurück? Ist die Bundesregierung bereit, die Beihilfeansprüche der Angestellten im öffentlichen Dienst an die für die Beamten geltenden Bestimmungen anzupassen? Rechtsgrundlage für die Gewährung von Beihilfen an die Angestellten des Bundes mit Ausnahme der Deutschen Bundesbahn und der Deutschen Bundespost ist der von den Gewerkschaften zwar gekündigte, aber nach § 4 Abs. 5 des Tarifvertragsgesetzes bis zum Abschluß neuer Vereinbarungen weitergeltende Tarifvertrag vom 15. Juni 1959 in der Fassung des Ergänzungstarifvertrages Nr. 1 vom 26. Mai 1964. Hiernach erhalten Angestellte in Krankheits-, Geburts- und Todesfällen Beihilfen in sinngemäßer Anwendung der für die Beamten geltenden Beihilfevorschriften. Abweichungen sind nur insoweit vorgesehen, als diese durch die unterschiedliche Rechtslage zwischen Beamten und Angestellten insbesondere auf dem Gebiet des Krankenversicherungsrechts geboten sind. Die Beihilfevorschriften gehen davon aus, daß der Beamte zunächst in angemessenem Umfang Vorsorge aus eigenen Mitteln trifft und diese Vorsorge aufgrund der Fürsorgepflicht des Dienstherrn ergänzt wird. Demgegenüber beteiligt sich bei den in der gesetzlichen Krankenversicherung pflichtversicherten Angestellten der Arbeitgeber mit der Hälfte des Beitrags an deren Krankenversicherung. Diesen Angestellten entstehen überdies bei Inanspruchnahme der ihnen zustehenden Sachleistungen in aller Regel keine Aufwendungen. Abweichend von den Beihilfevorschriften werden daher die pflichtversicherten Angestellten nach dem BeihilfeTarifvertrag grundsätzlich auf die Sachleistungen der gesetzlichen Krankenversicherung verwiesen; nur in den Fällen, in denen die Krankenkassen lediglich Zuschüsse gewähren, besteht Anspruch auf Beihilfe nach Abzug der Zuschüsse von den beihilfefähigen Aufwendungen. Bei den in der gesetzlichen Krankenversicherung nicht pflichtversicherten Angestellten beteiligte sich der Arbeitgeber — genauso wie bei den Beamten — bisher nicht an den Beiträgen zur Krankenversicherung, mit der Folge, daß diese Angestellten auch Beihilfen wie die Beamten erhielten. Mit dem Inkrafttreten des § 405 RVO durch das Zweite Krankenversicherungs-Anderungsgesetz (2. KVAG) am 1. Januar 1971, der auch den nicht pflichtversicherten Angestellten einen Anspruch auf Arbeitgeberzuschuß zum Krankenversicherungsbeitrag einräumt, mußte bei der Weiteranwendung des Beihilfe-Tarifvertrages von dem Willen der Tarifvertragsparteien ausgegangen werden, wie er sich aus der Regelung für die pflichtversicherten Angestellten ergibt. Aufwendungen sind daher seit dem 1. Januar 1971 nur insoweit beihilfefähig, als sie über die dem Ange- 7300 Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 126. Sitzung, Bonn, Mittwoch, den 9. Juni 1971 stellten zustehenden Leistungen aus seiner freiwilligen Krankenversicherung hinausgehen, es sei denn, daß der Arbeitgeber nicht an der Aufbringung der Beiträge zur Krankenversicherung dieser Angestellten beteiligt war. Die Höhe des Beitragszuschusses wird dabei entsprechend berücksichtigt. Die an sich naheliegende Verweisung auf die Sachleistungen der gesetzlichen Krankenversicherung, der auch die nicht pflichtversicherten Angestellten nach den Bestimmungen des 2. KVAG beitreten konnten, erfolgt mit Rücksicht auf ihre bisherige beihilferechtliche Rechtsstellung nicht. Aus diesen Ausführungen wird deutlich, daß die Bundesregierung im Rahmen des Möglichen alles getan hat, um trotz der unterschiedlichen Rechtslage, die sich aus der Beteiligung des Arbeitgebers am Krankenversicherungsbeitrag der Angestellten ergibt, keine Personengruppe zu benachteiligen. Aus der Antwort auf die Frage 1 ergibt sich, daß es einer Anpassung der Beihilfeansprüche der Angestellten im öffentlichen Dienst an die für Beamte geltenden Bestimmungen nicht bedarf. Anlage 35 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dr. Bayerl vom 8. Juni 1971 auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Brandt (Grolsheim) (SPD) (Drucksache VI/2244 Fragen B 8 und 9) : Ist die Bundesregierung bereit, einen Fonds einzurichten bzw. (durch Novellierung des Bundessozialhilfegesetzes) einen Rechtsanspruch zu schaffen, urn den Opfern von Gewaltverbrechen einen Schadensausgleich zu gewähren, wenn die Täter nicht ermittelt oder gefaßt werden können? Wie groß ist die Zahl solcher Fälle, und in welchem Verhältnis steht sie zur Zahl der aufgeklärten Gewaltverbrechen? Zu diesem sehr schwierigen Fragenkomplex habe ich bereits in meiner Antwort auf eine entsprechende Frage von Frau Kollegin Geisendörfer in der Fragestunde vom 3. Februar 1971 Stellung genommen und darf mich hierauf beziehen. Das Bundesministerium der Justiz hat zur Klärung der Voraussetzungen und des Umfangs einen solchen Schadensausgleich bereits grundlegende Vorarbeiten geleistet, insbesondere auch rechtsvergleichendes Material über die Erfahrungen anderer Länder herangezogen. Die beteiligten Bundesressorts sind zu einer Besprechung eingeladen, die in dieser Woche stattfindet. Über die Zahl der in Betracht kommenden Fälle lassen sich zur Zeit noch keine genauen Angaben machen. Nach Ansicht des Bundesministeriums der Justiz sollte ein Schadensausgleich nicht davon abhängen, ob der Täter ermittelt und überführt worden ist. Um genauere Anhaltspunkte für den voraussichtlich erforderlichen finanziellen Aufwand zu bekommen, ist beabsichtigt, ein Sachverständigengutachten einzuholen. Insoweit ist auch darauf zu verweisen, daß bei Gewaltverbrechen der mit Körperverletzungen zusammenhängende Schaden der Opfer durch die gesetzliche und zum Teil auch durch die private Kranken- und Unfallversicherung bereits weitgehend gedeckt ist. Anlage 36 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Rosenthal vom 8. Juni 1971 auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Sperling (SPD) (Drucksache VI/2244 Fragen B 10 und 11) : Welche europäischen Zentralbanken haben in den vergangenen Monaten ihre Dollarreserven auf dem Eurogeldmarkt angeboten und dadurch zur Vergrößerung des Eurokreditvolumens und der die Bundesrepublik Deutschland belastetenden Devisenschwemme beigetragen? Hat sich auch die Deutsche Bundesbank auf diese Art an der Steigerung der Dollarschwemme beteiligt? In Beantwortung Ihrer Fragen möchte ich Ihnen mitteilen, daß nach Auskunft der Deutschen Bundesbank nicht bekannt ist, ob europäische Zentralbanken in den vergangenen Monaten Dollarreserven auf dem Eurogeldmarkt angelegt haben. Die Deutsche Bundesbank hat keine derartigen Geschäfte getätigt. Bei der Bank für Internationalen Zahlungsausgleich (BIZ) wird zur Zeit eine Untersuchung über die Operationen der Notenbanken der Zehnergruppe auf dem Eurogeldmarkt durchgeführt. Anlage 37 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Rosenthal vom 8. Juni 1971 auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Leicht (CDU/CSU) (Drucksache VI/2244 Fragen B 14 und 15) : Beabsichtigt die Bundesregierung, die Gebührenordnung der Ingenieure (GOJ), die seit über 30 Jahren die Grundlage für die Arbeit der beratenden Ingenieure bildet, bald den heutigen Verhältnissen anzupassen? Wird die Bundesregierung in einer Neuregelung dafür Sorge tragen, daß für die verantwortungsvolle Arbeit insbesondere voll beratenden Ingenieuren und Statikern eine ausreichende Ausbildung und ein ausreichender Nachweis in der Haftpflicht festgelegt wird? Die Preisbindung für die Entgelte für Ingenieurleistungen ist durch die Verordnung PR Nr. 1/65 vom 25. Januar 1965 mit Wirkung vom 1. Juni 1965 aufgehoben worden. Damit hatte die sog. GOI 1937, deren Gebührensätze bis zu diesem Zeitpunkt die preisrechtlich zulässigen Höchstsätze waren, ihre Bedeutung verloren. Da für die Entgelte für Ingenieurleistungen die Ingenieure ihre Honorare mit ihren Auftraggebern frei vereinbaren. Der Entwurf eines „Gesetzes über Maßnahmen zur Verbesserung des Mietrechts und zur Begrenzung des Mietanstiegs" (BT-Drucks. VI/1549) sieht in Artikel 6 § 1 eine Ermächtigung an die ,Bundes- Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 126. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 9. Juni 1971 7301 regierung vor, mit Zustimmung des Bundesrates eine Honorarordnung für Leistungen der Ingenieure zu erlassen. Solange diese Ermächtigung nicht in Kraft getreten ist, fehlt die rechtliche Grundlage zur Regelung der Honorare für Ingenieurleistungen. Die Ländergesetze zum Schutz der Berufsbezeichnung „Ingenieur" sehen in weitgehend gleichlautenden Bestimmungen vor, daß die Berufsbezeichnung „Ingenieur" nur führen darf, wer an einer Hochschule oder Ingenieurschule (Fachhochschule) ein einschlägiges Studium erfolgreich abgeschlossen hat. Bei diesen Personen kann eine ausreichende Ausbildung und fachliche Qualifizierung unterstellt werden. Ferner dürfen diejenigen, die vor Inkrafttreten der jeweiligen Ländergesetze eine Tätigkeit unter der Bezeichnung „Ingenieur" ausgeübt haben, ohne die regulären ausbildungsmäßigen Voraussetzungen zu erfüllen, diese Berufsbezeichnung auch weiterführen. In diesen Fällen — mehr als 100 000 Personen kommen hierbei in Betracht — ist nicht immer eine ausreichende Vorbildung gewährleistet. Aus rechtsstaatlichen Gründen ist jedoch der Besitzstandswahrungsklausel der Vorzug vor einer zusätzlichen Prüfung für diesen Personenkreis gegeben worden. Im übrigen hat die zuständige Behörde bei dieser Personengruppe das Führen der Berufsbezeichnung „Ingenieur" zu untersagen, wenn dem Betroffenen die erforderlichen fachlichen Kenntnisse fehlen und durch seine Betätigung Leben oder Gesundheit von Menschen erheblich gefährdet sind. Die Bundesregierung sieht über die landesgesetzlichen Möglichkeiten hinaus keine sachliche Notwendigkeit für weitergehende Regelungen, in denen eine ausreichende Ausbildung und ein ausreichender Nachweis in der Haftpflicht festgelegt wird. Derartige Regelungen könnten — falls dies in die Fragestellung einbezogen sein sollte — von der Sache her auch nicht Gegenstand der Honorarordnung für Leistungen der Ingenieure sein. Anlage 38 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Rosenthal vom 8. Juni 1971 auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Höcherl (CDU/CSU) (Drucksache VI/2244 Frage B 16) : Trifft es zu, daß die erteilten Tiefbauaufträge der öffentlichen Hand im Straßenbau 1970 im Verhältnis zu 1969 real um 21 % und im sonstigen Tiefbau real um 13 °/o zurückgegangen sind? Die Auftragsvergaben der öffentlichen Hand für Tiefbauten (ohne Aufträge unter 25 000 DM und ohne Aufträge der Gemeinden unter 5000 Einwohner, aber einschließlich des vom Bauherrn gestellten Materials) werden vom Statistischen Bundesamt mit ihren Nominalwerten erhoben, wobei die Zuverlässigkeit dieser Statistik jedoch nicht zu hoch veranschlagt werden darf. Die Entwicklung des realen Wertes der Tiefbauaufträge wird dagegen statistisch nicht erfaßt. Sie kann nur mit Hilfe der bekannten Preisindices geschätzt werden. Die Veränderung der nominalen Werte der Auftragsvergaben im Tiefbau nach Bauarten im Jahr 1970 gegenüber 1969 betrug: in Millionen DM Ver- änderung 1970 1969 in v. H. Straßenbau 5 481 6 014 — 8,9 Straßenbrückenbauten 1 414 1 732 —18,4 Bundeswassenstraßen 705 596 +18,3 und Häfen Wasserwirtschaftliche Tiefbauten 2 601 2 178 +19,4 einschließlich Landeskulturbauten Sonstiger Tiefbau 2 206 2 179 + 1,3 Tiefbauaufträge 12 408 12 698 — 2,3 insgesamt Im Jahresdurchschnitt 1970 ist der Preisindex für Straßenbauten gegenüber 1969 um 15 v. H. gestiegen. Bei Erdbauarbeiten war die Preissteigerung eher noch höher. Angesichts dieser Preissteigerungen, die allerdings nur Durchschnittswerte darstellen und auf fiktiven Angaben der befragten Firmen beruhen, dürfte der reale Rückgang bei den Straßenbauaufträgen und den sonstigen Tiefbauaufträgen der öffentlichen Hand in der von Ihnen genannten Größenordnung liegen. Anlage 39 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Rosenthal vom 8. Juni 1971 auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Hauff (SPD) (Drucksache VI/2244 Frage B 17) : Kann die Bundesregierung mitteilen, welche ausländischen Geldanleger oder Banken an der DM-Devisenspekulation vor dem 9. Mai 1971 maßgeblich beteiligt waren? Weder der Bundesregierung noch der Deutschen Bundesbank ist bekannt, welche ausländischen Geldanleger oder Banken an den Devisenzuflüssen vor dem 9. Mai maßgeblich beteiligt waren. Es besteht aber kein Zweifel, daß diese Beträge aus einer sehr großen Zahl von Quellen stammen und daß der weitaus überwiegende Teil der Zuflüsse in den Monaten vor der Freigabe des DM-Kurses zinsinduziert und nicht im üblichen Sinne spekulativer Natur war. Anlage 40 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Hermsdorf vom 8. Juni 1971 auf die Schriftlichen Fragen des 7302 Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 126. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 9. Juni 1971 Abgeordneten Dr. Schober (CDU/CSU) (Drucksache VI/2244 Fragen B 18 und 19) : Ist der Bundesregierung bekannt, daß die Bevölketung eines dicht besiedelten Wohngebiets der Stadt Herford durch den Lärm der Hubschrauber der britischen Streitkräfte stark belästigt wird? Sieht die Bundesregierung Möglichkeiten, das Bestreben des Rats der Stadt Herford zzu unterstützen, die Hubschrauberlandeplätze in ein weniger dicht besiedeltes Gebiet zu verlegen? Auf entsprechende Rückfragen haben die britischen Streitkräfte bestätigt, daß Ihnen solche Beschwerden über eine vom Hubschrauber-Landeplatz in der Estorff-Kaserne Herford ausgehende Lärmbelästigung vorliegen. Die britischen Streitkräfte haben mich unterrichtet, daß diese Angelegenheit am 7. Juni 1971 zwischen Vertretern der Stadt Herford und dem Oberkommandierenden des 1. Korps, Generalleutnant Sir John Sharp, erörtert wird. Ich halte es deshalb für zweckmäßig, zunächst das Ergebnis der Erörterung zwischen den britischen Streitkräften und den Vertretern der Stadt Herford abzuwarten. Die Bundesregierung ist erforderlichenfalls bereit, sich für die Belange der betroffenen Bevölkerung einzusetzen und mit den britischen Streitkräften über eine Verlegung des Hubschrauber-Landeplatzes in ein weniger dicht besiedeltes Gebiet zu verhandeln. Für die Entgegennahme eines entsprechenden Verlegungsantrages wäre die Oberfinanzdirektion Münster zuständig. Anlage 41 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Hermsdorf vom 8. Juni 1971 auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Wohlrabe (CDU/CSU) (Drucksache VI/2244 Fragen B 20 und 21) : Teilt die Bundesregierung die Auffassung, daß nach der derzeitigen Regelung in § 28 Abs. 1 Satz 2 des Berlinförderungsgesetzes die Berliner Arbeitnehmer, die ihren Krankenversicherungsschutz bei einem Unternehmen der privaten Krankenversicherung gewählt haben, ohne sachliche Rechtfertigung von der Förderung ausgeschlossen sind, so daß sie erhebliche finanzielle Einbußen erleiden? Wie gedenkt die Bundesregierung diese Benachteiligung und soziale Härte für die Betroffenen zu beseitigen, und hat sie Vorkehrungen für die Zukunft getroffen, damit diesen Arbeitnehmern keine Nachteile aus der derzeitigen Regelung entstehen können? Nach § 28 Abs. 1 Satz 2 des Berlinförderungsgesetzes in der geltenden Fassung erhalten Berliner Arbeitnehmer im Falle Ihrer Erkrankung die Berlinzulage nur unter der Voraussetzung weiter, daß sie Krankengeld oder Hausgeld aus der gesetzlichen Krankenversicherung beziehen. Die Frage, ob die Berlinzulagen auch an freiwillig bei einer gesetzlichen Krankenversicherung Versicherte ohne Krankengeldanspruch, bei privaten Krankenversicherungsunternehmen Versicherte sowie nicht gegen Krankheit Versicherte im Krankheitsfalle weitergewährt werden können, ist von meinem Hause bereits mit den obersten Finanzbehörden der Länder erörtert worden. Dabei bestand Einvernehmen darüber, daß der Gesetzgeber nicht beabsichtigte, einen bestimmten Personenkreis von der Zulagenweitergewährung im Krankheitsfall auszuschließen, da sonst der vorrangige Grundsatz der Gleichbehandlung aller Berliner Arbeitnehmer verletzt würde. Nach dem Ergebnis der vorgenannten Erörterungen wird im Vorgriff auf eine beabsichtigte Änderung des § 28 Abs. 1 Berlinförderungsgesetz zugelassen, daß in allen Fällen einer nachgewiesenen Erkrankung die Berlinzulagen weitergewährt werden. Die Weiterzahlung der Berlinzulagen erfolgt durch den Arbeitgeber. Der Arbeitnehmer muß seinen Anspruch auf Weitergewährung der Zulage dem Arbeitgeber durch entsprechende Unterlagen, z. B. durch ärztliches Attest, nachweisen. Soweit die Berlinzulagen im Krankheitsfalle bisher nicht weitergewährt worden sind, können die Zulagen vom Arbeitgeber für die Zeit vom 1. Januar 1971 an nachgezahlt werden. Ein entsprechendes Schreiben meines Hauses vom 24. März 1971 ist im Bundessteuerblatt Teil I S. 194 veröffentlicht worden. Die obersten Finanzbehörden der Länder haben ihre nachgeordneten Dienststellen entsprechend unterrichtet. Die Änderung des § 28 Abs. 1 Berlinförderungsgesetz ist vorbereitet und soll bei nächster Gelegenheit erfolgen. Anlage 42 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Hermsdorf vorn 8. Juni 1971 auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Höcherl (CDU/CSU) (Drucksache VI/2244 Frage B 22) : Wie beurteilt die Bundesregierung den laufenden Rückgang der Steuereinnahmen der Städte und Gemeinden infolge des Absinkens der Gewerbesteuereinnahmen, und was gedenkt die Bundesregierung zu tun, um die sprunghaft ansteigenden — aber für die Städte und Gemeinden kaum beeinflußbaren —Ausgaben für die Städte und Gemeinden erträglicher zu gestalten? Die Steuereinnahmen der Gemeinden lagen 1970 mit 17 477 Millionen DM um rd. 350 Millionen DM niedriger als 1969. Dabei waren die Gewerbesteuereinnahmen von 14 217 Millionen DM im Jahre 1969 auf 10 727 Millionen DM im Jahre 1970 gesunken. Diese Zahlen vermitteln jedoch insofern einen unrichtigen Eindruck, als die Gemeinden im Hinblick auf die bevorstehende Finanzreform Ende 1969 Gewerbesteuerbeträge in der Größenordnung von etwa 2,5 Mrd. DM vereinnahmt haben, die erst zu einem späteren Zeitpunkt fällig gewesen wären und 1969 nicht mehr verausgabt werden konnten. In den Jahren 1969 und 1970 haben die Gemeinden deshalb auch ihre Rücklagenzuführungen wesentlich erhöhen können. Der Zuwachs beträgt für diese 2 Jahre insgesamt rd. 2 Mrd. DM. Die ersten für 1971 vorliegenden Istzahlen zeigen einen erheblichen Anstieg der Steuereinnahmen der Gemeinden. Die Einnahmen aus dem Gemeindeanteil an der Einkommensteuer liegen im 1. Vierteljahr 1971 um 26,7 v. H. höher als im 1. Vierteljahr 1970; das Gewerbesteueraufkommen ist um 25,5 v. H. gestiegen. Für die Zukunft ist bei den Steuer- Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 126. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 9. Juni 1971 7303 einnahmen der Gemeinden mit einem stärkeren Wachstum als bei den Bundes- und Landessteuern zu rechnen (Schätzung vom 8. Februar 1971 für 1972: Bund 6,1 v. H., Länder 7,9 v. H., Gemeinden 11,6 v. H.). Von einem laufenden Rückgang der Steuereinnahmen der Gemeinden kann damit nicht die Rede sein. Auf der Ausgabenseite sind die Gemeinden durch das Ansteigen der Personal- und Baukosten belastet. Unter Berücksichtigung der dargestellten Entwicklung der Steuereinnahmen und einer angemessenen Inanspruchnahme des Kreditmarkts durch die Gemeinden ist davon auszugehen, daß die Gemeinden im Jahre 1971 ihre Aufgaben finanzieren können. Die für die weitere Zukunft zu erwartenden wachsenden Lasten werden alle Ebenen der Verwaltung treffen und finanzielle Schwierigkeiten bei Bund, Ländern und Gemeinden mit sich bringen. Die hier liegenden Probleme können nur im Rahmen der gesamtstaatlichen Erfordernisse gelöst werden, wobei die Bedürfnisse der 3 Ebenen der öffentlichen Verwaltung sorgfältig gegeneinander abgestimmt werden müssen. Anlage 43 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Hermsdorf vom 8. Juni 1971 auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Erhard (Bad Schwalbach) (CDU/CSU) (Drucksache VI/2244 Fragen B 23 und 24) : Wie viele kreisangehörige Gemeinden haben nach der Verabschiedung des Gemeindefinanzreformgesetzes den Gewerbesteuerhebesatz auf 300 oder mehr % erhöht? Wie viele Gemeinden haben seit Sommer 1969 die Lohnsummensteuer bei der Gewerbesteuer eingeführt? Ihre Fragen zur Anhebung der Gewerbesteuerhebesätze und zur Einführung der Lohnsummensteuer nach der Verabschiedung des Gemeindefinanzreformgesetzes kann ich leider z. Z. nicht beantworten. Unterlagen über . die Höhe der Hebesätze bei der Gewerbesteuer nach Ertrag und Kapital und über die Anzahl der Gemeinden, die die Lohnsummensteuer erheben, werden in den Ländern erstellt. Die Statistischen Landesämter teilen dem Statistischen Bundesamt daraus die für die Zwecke des Realsteuervergleichs auf Bundesebene benötigten Daten mit. Die Mitteilungen über die Ergebnisse für das Jahr 1970 stehen noch aus und werden vom Statistischen Bundesamt erst etwa für Ende Juli 1971 erwartet. Anlage 44 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Hermsdorf vom 8. Juni 1971 auf die Schriftlichen Fragen des Ab- geordneten Dr. Schulze-Vorberg (CDU/CSU) (Drucksache VI/2244 Frage B 25) : Kann die Bundesregierung zusichern, daß die erheblichen Manöverschäden vor allem durch US-Panzer in Unterfranken unverzüglich behoben und der entstandene Schaden ausgeglichen wird, zumal in der Bevölkerung und in der Presse (so in der Mainpost und im Fränkischen Volksblatt vom Donnerstag, dem 27. Mai 1971) von einem .mutwilligen Zerstörungsdrang" die Rede ist, da zum Beispiel Spargelfelder bei Rimbach und Waldkulturen im Raume Volkach zerstört wurden? Meine Anfrage beim Bayerischen Staatsministerium der Finanzen hat folgendes ergeben: Bei dem amerikanischen Manöver Marne Rock I, das sich im Mai 1971 über 17 Landkreise (überwiegend in Unterfranken) erstreckte, waren 4 700 Mann mit 938 Räder- und 460 Kettenfahrzeugen eigesetzt. Wegen der dabei leider immer wieder entstehenden, aber auch nie völlig zu vermeidenden Schäden hat das Bayerische Amt für Verteidigungslasten in Würzburg drei Flurschadenskommissionen eingesetzt und zur weiteren Beschleunigung der Aufnahme der Schäden auch das Bayerische Amt für Verteidigungslasten in Nürnberg gebeten, die dortigen Schadenskommissionen zur Verfügung zu stellen, falls weitere Schäden angemeldet werden sollten. Das Amt für Verteidigungslasten in Nürnberg hat sich hierzu bereit erklärt. Zu ,den Schäden in Rimbach kann ich Ihnen sagen, daß es sich auch hier nicht um mutwillige Zerstörung handelt. Es ist ein Spargelfeld mit 200 Stöcken beschädigt worden, wofür eine Entschädigungsforderung von 2 000 DM geltend gemacht wird. Schäden an Waldkulturen im Raume Volkach sind in 5 Fällen angemeldet worden. Sie liegen zwischen 500 und 1 000 DM. Hinzu kommt noch ein Waldschaden des Grafen Schönborn aus dem Raume Kolitzheim, der mit 2 300 DM geltend gemacht wird (einschl. Wegeschaden). In diesen 6 Fällen konnten die Schäden noch nicht aufgenommen werden, da nur das AVL Nürnberg über einen Forstsachverständigen verfügt. Er ist von dem AVL Würzburg aber bereits angefordert. Anzeigen wegen mutwilliger Zerstörungen sind nicht 'erstattet worden. Über ein Drittel der Entschädigungsanträge ist bereits bearbeitet. Im übrigen schätzt die bayerische Verwaltung, daß in 3 Wochen in allen Schadensfällen die Bearbeitung abgeschlossen sein wird. Das ist eine bemerkenswert schnelle Abwicklung. Der Ausgleich der Schäden kann nach den geltenden zwischenstaatlichen Bestimmungen nur in Geld vorgenommen werden. Eine Behebung der Schäden durch Naturalrestitution, an die Sie anscheinend ebenfalls denken, ist daneben nicht möglich. Mit Hilfe ihrer Geldentschädigungen haben hierfür die Geschädigten selbst zu sorgen. Allgemein darf ich folgendes bemerken: Es ist im Bundesministerium für Wirtschaft und Finanzen aus langer Erfahrung bekannt, daß die Verteidigungslastenverwaltung gerade des Landes Bayern eine der bestorganisierten unter den Ländern der Bundesrepublik ist und dementsprechend auch die Manöverschäden schnell abwickelt. 7304 Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 126. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 9. Juni 1971 Anlage 45 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Hermsdorf vom 7. Juni 1971 auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Evers (CDU/CSU) (Drucksache VI/2244, Fragen B 26 und 27): Ist die Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder berechtigt, Rentenzahlungen, die infolge eines Verschuldens der Bundesanstalt geringfügig überhöht ausgefallen sind, für einen mehrmonatigen Zeitraum in ultimativer Form und unter Androhung einer Einstellung der zukünftigen Rentenzahlungen zurückzufordern? Ist die Bundesregierung gegebenenfalls bereit, die Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder darauf aufmerksam zu machen, daß ein derartiges Vorgehen in Zukunft zu unterbleiben hat? Die Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder (VBL) ist grundsätzlich verpflichtet, die Rückforderung überhobener Anstaltsleistungen ohne Rücksicht darauf geltend zu machen, ob die Überzahlung auf unrichtiger Anwendung der Vorschriften der Anstaltssatzung, auf falschen Angaben des Rentenberechtigten, auf Rechenfehlern der Anstalt oder sonstigen Umständen beruht. Die Rückforderung regelt sich nach den Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuchs über die Herausgabe einer ungerechtfertigten Bereicherung. Soweit hiernach ein Rückforderungsanspruch der VBL besteht, ist sie — auch ohne ausdrückliche Satzungsbestimmung — berechtigt, dem Betroffenen die Rückzahlung des überhobenen Betrages in Raten zu gestatten. Sie kann ferner die Rückzahlung überhobener Anstaltsleistungen zur Vermeidung einer besonderen Härte ganz oder teilweise erlassen (§ 70 d. Satzung). Im übrigen möchte ich darauf hinweisen, daß die VBL eine autonome Anstalt des öffentlichen Rechts ist. Sie untersteht zwar aufsichtsmäßig dem Bundesminister für Wirtschaft und Finanzen, doch sind dessen Entscheidungen in schwerwiegenden genehmigungspflichtigen Angelegenheiten der Anstalt an das Einvernehmen mit der Mehrzahl oder sogar mit zwei Dritteln der an der Anstalt beteiligten Länder gebunden. Für den reibungslosen Geschäftsablauf der Anstalt, wozu auch die Rückforderungen überhobener Anstaltsleistungen gehören, ,sind in erster Linie deren Organe, Vorstand und Verwaltungsrat, verantwortlich. Gleichwohl werde ich, sehr geehrter Herr Kollege, Ihre Anfrage zum Anlaß nehmen, die VBL zu veranlassen, bei der Geltendmachung von Rückforderungsansprüchen darauf zu achten, daß die Maßnahmen der Anstalt der jeweils vorliegenden Situation angemessen sind. Anlage 46 Schriftliche Antwort des Staatssekretärs Dr. Ehrenberg vom 8. Juni 1971 auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Schwörer (CDU/CSU) (Drucksache VI/2244, Fragen B 28 und 29) : Ist der Bundesregierung bekannt, daß die vom Bundesminister für Arbeit und Sozialordnung verfügte Kostenverordnung vorn 5. August 1970 für TÜV-Prüfungen eine Kostenerhöhung von ca. 40 % ausmacht, und welche Gründe waren für diese neue Kostenordnung ausschlaggebend? Hält es die Bundesregierung für angebracht, daß in Zeiten ohnehin die Stabilität gefährdender Preissteigerungen ein weiterer Kostendruck durch amtliche Verfügungen ausgelöst wird? Die am 1. Juli 1970 in Kraft getretene Kostenordnung hat die Gebühren für die Prüfung überwachungsbedürftiger Anlagen nicht allgemein angehoben. Die Gebührensätze sind vielmehr nur für einzelne Anlagearten je nach der Kostenentwicklung unterschiedlich erhöht worden, so z. B. für Aufzuganlagen linear um etwa 10 v. H., für die Prüfung von Acetylenanlagen um etwa 331/3 v. H. und für spezielle Tankanlagen um durchschnittlich 15 v. H. Die Bundesregierung hat diese Gebührensätze unter Anwendung des nach § 24 Abs. 1 Nr. 5 GewO maßgeblichen Kostendeckungsgrundsatzes festgesetzt. Die technischen Überwachungsorganisationen hatten der Bundesregierung nachgewiesen, daß die Gebührensätze erhöht werden mußten, um den Anstieg des Prüfaufwandes bei bestimmten Anlagearten auszugleichen und das Mißverhältnis zwischen Gebühren und Aufwand bei anderen Anlagearten zu beseitigen. Der Anstieg des Prüfaufwandes beruht dabei vor allem auf den gestiegenen Personalkosten und der Intensivierung und Verbesserung der Prüftechnik. Die Bundesregierung hat bei der Festsetzung der Gebühren für die Prüfung überwachungsbedürftiger Anlagen die Frage der Auswirkungen auf das Verbraucherpreisniveau eingehend geprüft. Auf Grund der erwähnten gesetzlichen Ermächtigung und der von den Technischen Überwachungs-Vereinen nachgewiesenen Kostenunterdeckung war die Bundesregierung zum Erlaß der Kostenordnung vom 31. Juli 1970 verpflichtet. Anlage 47 Schriftliche Antwort des Staatssekretärs Dr. Ehrenberg vom 9. Juni 1971 auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Bürger (CDU/CSU) (Drucksache V1/2244 Fragen B 30 und 31) : Welche finanziellen Auswirkungen für die Rentenversicherung der Arbeiter und Angestellten hat eine Erhöhung der Witwenrente von 60 auf 65 Prozent der Versichertenrente? Welche finanziellen Belastungen würde eine entsprechende Regelung im Bereich der Kriegsopferversorgung, der Beamtenversorgung, der knappschaftlichen Rentenversicherung, der Zusatzversorgung des öffentlichen Dienstes und sonstige für Bund, Länder und Gemeinden mit sich bringen, und welche Belastungen würden für die Wirtschaft im Bereich der Unfallversicherung entstehen? Nach dem Rentenanpassungsbericht 1971 (Drucksache VI/2040) wurden im Januar 1971 in der Rentenversicherung der Arbeiter 2 230 000 Witwenrenten mit durchschnittlich 264,50 DM monatlich, in der Angestelltenversicherung 842 000 Witwenrenten mit durchschnittlich 391,90 DM gezahlt. Daraus ergibt sich hochgerechnet auf das Jahr 1971 für beide Versicherungszweige eine Ausgabensumme Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 126. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 9. Juni 1971 7305 von rund 11 Mrd. DM. Eine Erhöhung der Witwenrente von 60 auf 65 v. H. der Versichertenrenten, aus denen sie abgeleitet werden, würde dementsprechend ohne Berücksichtigung von Kürzungsund Ruhensvorschriften zu finanziellen . Mehraufwendungen von rund 920 Millionen DM jährlich führen. Die Anwendung von Kürzungs- und Ruhensvorschriften (beim Erreichen bestimmter Höchstbeträge, wenn mehrere Hinterbliebenenleistungen aus einer Versichertenrente abgeleitet werden, bzw. beim Zusammentreffen von Witwenrenten der ArV/ AnV mit solchen der gesetzlichen Unfallversicherung) würde den errechneten Mehraufwand etwas mindern. Eine entsprechende Regelung in anderen Bereichen der sozialen Sicherung würde zu folgenden finanziellen Mehrbelastungen führen: a) Kriegsopferversorgung = 240 Millionen DM/Jahr b) Beamtenversorgung = 370 Millionen DM/Jahr c) Knappschaftliche Rentenversicherung = 135 Millionen DM/Jahr d) Zusatzversorgung aa) des Bundes bb) der Länder und Gemeinden = 24 Millionen DM/Jahr e) Gesetzliche Unfallversicherung = 68 Millionen DM/Jahr. Anlage 48 Schriftliche Antwort des Staatssekretärs Dr. Ehrenberg vom 8. Juni 1971 auf die Schriftliche Frage der Abgeordneten Frau Lauterbach (SPD) (Drucksache VI/2244 Frage B 32) : Liegt der Bundesregierung bereits das Zwischenergebnis der von der Sachverständigenkommission durchgeführten Untersuchung über die Sicherstellung der ärztlichen und zahnärztlichen Versorgung insbesondere der Landbevölkerung vor, das auf meine Frage vom 9. Dezember 1970 für Frühjahr 1971 angekündigt wurde, und zu welchen Erkenntnissen und Maßnahmen hat es gegebenenfalls geführt? Der von der Sachverständigenkommission gebildete Ausschuß für Fragen der ärztlichen Versorgung der Bevölkerung hat seit der Antwort auf Ihre Mündliche Frage in der Fragestunde des Deutschen Bundestages am 9. Dezember 1970 (Stenographischer Bericht S. 4699 D, 4700 A, B) seine Arbeit intensiv weitergeführt. Die Beratungen sind weiter fortgeschritten, so daß ein Bericht der Sachverständigenkommission in angemessener Zeit erwartet werden kann. Anlage 49 Schriftliche Antwort des Staatssekretärs Dr. Ehrenberg vom 9. Juni 1971 auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Vareimann (CDU/CSU) (Drucksache VI/2244 Fragen B 33 und 34) : Ist der Bundesregierung bekannt, daß Jugendliche, die eine Berufsausbildung als Kinderpflegerin durchlaufen und mit staatlicher Abschlußprüfung beenden, durch die Arbeitsämter keinerlei individuelle Förderung erhalten? Wird die Bundesregierung sich bei der Bundesanstalt für Arbeit dafür einsetzen, daß der Beruf der Kinderpflegerin in den Katalog der nach dem Ausbildungsförderungsgesetz zu fördernden sozialen Berufe - wie z. B. Krankenpflegehelferin — aufgenommen wird? Nach dem Arbeitsförderngsgesetz vom 25. Juni 1969 ist die Bundesanstalt für Arbeit nur verpflichtet, die berufliche Ausbildung in Betrieben und überbetrieblichen Einrichtungen zu fördern, aber nicht die in Berufsfachschulen stattfindende Ausbildung von Kinderpflegerinnen. Die Förderung der Besucher von Berufsfachschulen ist im Ausbildungsförderungsgesetz vom 19. September 1969 geregelt. Die Vorschrift über die Förderung der Besucher von Berufsfachschulen ohne Realschulabschluß als Zugangsvoraussetzung, zu denen auch die Schulen für Kinderpflegerinnen gehören, ist aber noch nicht in Kraft gesetzt worden. Die Bundesanstalt für Arbeit hat nach § 242 Abs. 12 des Arbeitsförderungsgesetzes ausnahmsweise die Förderung der schulischen Ausbildung in einigen sozialen Berufen übernommen, bis in diesen Berufen eine Förderung nach dem Ausbildungsförderungsgesetz bzw. dem Bundesausbildungsförderungsgesetz beginnt. Der Verwaltungsrat der Bundesanstalt für Arbeit, der darüber zu beschließen hat, ist aber nicht bereit, die ausnahmsweise Förderung noch auf weitere Berufe wie den Kinderpflegerinnenberuf auszudehnen. Anlage 50 Schriftliche Antwort des Staatssekretärs Dr. Ehrenberg vom 9. Juni 1971 auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Weigl (CDU/CSU) (Drucksache VI/2244 Fragen B 35 und 36) : Welche jährliche Haushaltsbelastungen verursacht das geplante Zweite Gesetz zur Änderung und Ergänzung des Arbeitsförderungsgesetzes? Ist die Bundesregierung der Auffassung, daß der Beitrag der Arbeitnehmer zur Arbeitslosenversicherung deshalb erhöht werden muß, weil sic im größeren Umfang Arbeitslosigkeit erwartet? Neue Haushaltsbelastungen der Bundesanstalt für Arbeit werden mit dem Entwurf des geplanten Zweiten Gesetzes zur Änderung und Ergänzung des Arbeitsförderungsgesetzes nicht verbunden sein. Die Bundesregierung beabsichtigt mit dem in Vorbereitung befindlichen Gesetzentwurf eine Neuordnung der Förderung der ganzjährigen Beschäftigung in der Bauwirtschaft. Die Anreize für eine Inanspruchnahme der Produktiven Winterbauförderung sollen so verstärkt werden, daß der Bezug von Schlechtwettergeld erheblich zurückgeht. Dabei sollen die Mehrausgaben für die Produktive Winterbauförderung durch die Minderausgaben für Schlechtwettergeld mindestens ausgeglichen werden. 7306 Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 126. Sitzung, Bonn, Mittwoch, den 9. Juni 1971 Zu Ihrer zweiten Frage ist zu sagen, daß die Bundesregierung keine „Arbeitslosigkeit im größeren Umfang" erwartet; der Beitrag zur Bundesanstalt für Arbeit wird daher nicht im Hinblick auf eine eventuelle Arbeitslosenzahl der Zukunft erhöht werden müssen. Andererseits sind die Ausgaben der Bundesanstalt für die Förderung der beruflichen Bildung erheblich stärker als erwartet angestiegen. Die Bundesregierung prüft deshalb z. Z., ob der durch Rechtsverordnung von 1 v. H. auf 0,65 v. H. ermäßigte Beitragssatz noch für das Jahr 1972 beibehalten werden kann. Anlage 51 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Berkhan vom 9. Juni 1971 auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Müller-Hermann (CDU/CSU) (Drucksache VI/2244 Frage B 37): Wird die Bundesregierung alles daran setzen, daß das Breddorfer Moor nordöstlich von Bremen nicht als Übungsgebiet für Bomhenabwiirfe zur Verfügung gestellt wird? Die Niedersächsische Landesregierung überprüft z. Z. noch unter raumordnerischen Gesichtspunkten, ob das vom Bundesverteidigungsministerium vorgeschlagene Breddorfer-Moor als Übungsplatz für die Deutsche Luftwaffe bereitgestellt werden kann. Sollte die Landesregierung danach gegen das Vorhaben Stellung nehmen, wird das Bundesverteidigungsministerium diese Planung nicht weiter verfolgen. Anlage 52 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Berkhan vom 9. Juni 1971 auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Krammig (CDU/CSU) (Drucksache VI/2244 Frage B 38) : Kann die Bundesregierung eine Zusage machen, daß das Breddorfer Moor als Erholungs- und Naturschutzgebiet gesichert bleibt? Die Niedersächsische Landesregierung überprüft z. Z. noch unter raumordnerischen Gesichtspunkten, ob das vom Bundesverteidigungsministerium vorgeschlagene Breddorfer-Moor als Übungsplatz für die Deutsche Luftwaffe bereitgestellt werden kann. Sollte die Landesregierung danach gegen das Vorhaben Stellung nehmen, wird das Bundesverteidigungsministerium diese Planung nicht weiter verfolgen. Anlage 53 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Berkhan vom 9. Juni 1971 auf die Schriftlichen Fragen des Abge- ordneten Wuwer (SPD) (Drucksache VI/2244 Fragen B 39 und 40) : Ist es zutreffend, daß höhere Marineoffiziere die Institution des Wehrbeauftragten des Deutschen Bundestages in Frage gestellt und das Petitionsrecht vom Soldaten zum Minister bezweifelt haben? Wird clie Bundesregierung gegebenenfalls die entsprechenden personellen Konsequenzen ziehen? Äußerungen dieser Art sollen im Zusammenhang mit Vorgängen um das Marinefliegergeschwader 3 gefallen sein, die sich auf die Stellenzulagen der Flugbesatzungen beziehen. Der Bundesminister der Verteidigung hat zwischenzeitlich den Rechtsberater ,des Stellvertretenden Generalinspekteurs der Bundeswehr beauftragt, die Vorgänge zu untersuchen. Ihre zweite Frage nach evtl. personellen Konsequenzen kann ich erst beantworten, wenn das Ergebnis der Untersuchung vorliegt. Anlage 54 Schriftliche Antwort des Staatssekretärs Dr. von Manger-Koenig vom 9. Juni 1971 auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Wissebach (CDU/CSU) (Drucksache VI/2244 Fragen B 41 und 42) : Ich frage die Bundesregierung, ob sie die Absicht hat, das durch das Bundessozialhilfegesetz (BSHG) den Zivilblinden gewährte Blindengeld in Zukunft nicht mehr an eine Einkommens- und Vermögensgrenze zu binden, zumal das Blindengeld den Kriegs- und Unfallblinden ohne diese Bindung gewährt wird und ein Teil der Bundesländer die Einkommens-und Vermögensgrenze bei der Gewährung des Blindengeldes an Zivilblinde bereits beseitigt hat. Teilt die Bundesregierung die Ansicht, daß eine Beseitigung des § 92 c BSHG insoweit vorzunehmen ist, als diese Vorschrift bestimmt, daß die Angehörigen nach dem Tode des Zivilblinden das für die Dauer von fünf Jahren gewährte Blindengeld zurückzahlen müssen? Die Bundesregierung beabsichtigt zur Zeit nicht vorzuschlagen, daß die Blindenhilfe nach dem Bundessozialhilfegesetz (BSHG) unabhängig von den wirtschaftlichen Verhältnissen des Blinden gewährt wird. Die für die Blindenhilfe maßgebende Einkommensfreigrenze beträgt nach dem Zweiten Gesetz zur Änderung des Bundessozialhilfegesetzes von 1969 — bezogen auf das Netto-Einkommen —1 200 DM monatlich zuzüglich der vollen Kosten für Unterkunft sowie Familienzuschlägen und damit fast das Doppelte des den sonstigen Behinderten für das Pflegegeld zugebilligten Einkommensfreibetrages. Im Zuge der beabsichtigten Novellierung des BSHG ist eine weitere Anhebung des Einkommensfreibetrages für die Blindenhilfe vorgesehen. Ein völliger Wegfall dieser Einkommensgrenze würde dem Bestreben der Bundesregierung entgegenwirken, zunächst die Rechtsstellung der sonstigen Schwerbehinderten an die der Blinden heranzuführen. Die Nichtberücksichtigung der Einkommens- und Vermögenslage der Blinden in der Kriegsopferversorgung und in der gesetzlichen Unfallversicherung beruht bei den Kriegsbeschädigten auf ihrem Aufopferungsanspruch, bei den Unfallverletzten auf dem Gedanken der Schadenersatzverpflichtung. Die Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 126. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 9. Juni 1971 7307 landesrechtlichen Vorschriften über die Gewährung eines Blindengeldes sind versorgungsrechtlicher Art und keine Regelungen auf dem Gebiete der öffentlichen Fürsorge im Sinne des Artikels 74 Nr. 7 GG. Die Regelungen des § 92 c BSHG sind durch das Änderungsgesetz von 1969 in das BSHG aufgenommen worden. Die danach vorgesehene Kostenersatzpflicht des Erben des Hilfeempfängers bezieht sich auf alle Arten der Sozialhilfe mit Ausnahme der Tuberkulosehilfe. Der Erbe haftet nur mit dem Nachlaß. Darüber hinaus führt § 92 c Abs. 3 BSHG bestimmte Fälle auf, in denen der Anspruch auf Kostenersatz nicht geltend zu machen ist; dies gilt u. a., soweit die Inanspruchnahme des Erben nach der Besonderheit des Einzelfalles eine besondere Härte bedeuten würde. Die Bundesregierung beabsichtigt nicht, eine Anderung der vom Bundestag vor 2 Jahren beschlossenen Regelung zugunsten eines bestimmten Personenkreises vorzuschlagen. Anlage 55 Schriftliche Antwort des Staatssekretärs Dr. von Manger-Koenig vom 9. Juni 1971 auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Schmidt (Kempten) (FDP) (Drucksache VI/2244 Fragen B 43 und 44) : Welche Möglichkeiten sieht die Bundesregierung, die Unterversorgung der Bundesbürger durch Zahnärzte in absehbarer Zeit auszugleichen, nachdem der Bundesgesundheitsrat zu der Feststellung gekommen ist, daß die heute schon zu hohe Relation, ein Zahnarzt auf 2000 Einwohner, auf Grund der Altersstruktur der Zahnärzteschaft und der durch zu wenig Studienplätze zu geringen Nachwuchsmöglichkeit in den nächsten Jahren sich noch stärker zu Lasten der Bevölkerung entwickeln wird? Welche Möglichkeiten sieht die Bundesregierung, den Forderungen der Arbeitstagung des Vereins für Zahnhygiene und der Landesarbeitsgemeinschaft zur Förderung der Jugendzahnpflege in Niedersachsen gerecht zu werden, durch eine einheitliche Jugendzahnpflege im Bundesgebiet eine wirklich erfolgreiche Vorbeugung gegen die Karies zu erreichen? Die Bundesregierung ist in Übereinstimmung mit den zuständigen Berufsverbänden der Ansicht, daß die zahnärztliche Versorgung der Bevölkerung zur Zeit gesichert ist. Der Wissenschaftsrat geht in seinen Empfehlungen davon aus, daß die Zahl der Einwohner je Zahnarzt 2000 betragen sollte. Diese Zahnarztdichte wird in der Bundesrepublik Deutschland zur Zeit noch überschritten. Um eine Versorgung von 1 : 2000 zu halten, sind jährlich 1520 Studienabschlüsse in der Zahnmedizin und etwa 1900 Studienanfänger notwendig. Demgegenüber belief sich die Zahl der Studienanfänger in den letzten drei Jahren — von 1967 bis 1969 — auf 927, 813 und 1100. Dieses Defizit gilt es durch Schaffung neuer Studienplätze für Studierende der Zahnheilkunde auszugleichen. Zur Frage der Schaffung von Ausbildungsplätzen für Studenten der Zahnmedizin darf auf die schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs, Dr. von Dohnanyi, im Bundesministerium für Bildung und Wissenschaft vom 7. Mai 1971 auf die Frage des Abgeordneten Dr. Jungmann (Protokoll der 120. Sitzung, Anlage 53) verwiesen werden. Danach werden bis zum Jahre 1975 auf Grund des Ersten Rahmenplans nach dem Hochschulbauförderungsgesetz für die Zahnmedizin Ausbildungsplätze für 8500 bis 9500 Studenten geschaffen werden müssen. Die Verwirklichung dieses Ausbauziels wird es ermöglichen, daß jährlich zwischen 1500 und 2000 Studienanfänger ein Studium der Zahnmedizin aufnehmen können. Die Zahl der erfolgreichen Abschlüsse wird dann jährlich bei etwa 1500 liegen, damit wäre langfristig eine ausreichende zahnärztliche Versorgung der Bevölkerung sichergestellt. Nachdem der Bundesrat zweimal das vom Bundestag einstimmig beschlossene Gesetz über die Jugendzahnpflege abgelehnt hatte, weil der Bund verfassungsmäßig nicht zuständig sei, hat die Konferenz der für das Gesundheitswesen zuständigen Minister und Senatoren der Länder sich bereits im Jahre 1964 für die einheitliche Gewährleistung der Jugendzahnpflege in den Ländern ausgesprochen. In Verfolgung der Arbeitstagung des Vereins für Zahnhygiene wurden die Leitenden Medizinalbeamten der Länder beauftragt, eine einheitliche Arbeitsgrundlage für den öffentlichen Gesundheitsdienst vorzubereiten. Dabei sollen nach Ansicht der Gesundheitsminister und -senatoren die Leistungen der Jugendzahnpflege einheitlich für alle Kinder und Jugendlichen im Alter von 3 bis 18 Jahre vorgesehen werden. Anlage 56 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Westphal vorn 9. Juni 1971 auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Müller-Emmert (SPD) (Drucksache VI/2244 Fragen B 45 und 46) : Was sind die Gründe dafür. daß Leistungssportlehrgänge des deutsch-französischen Jugendwerks mit niedrigeren Tagessätzen gefördert werden als Maßnahmen aus den Sportförderungsmitteln der Bundesregierung? Hält die Bundesregierung bei Förderungsmaßnahmen für den Leistungssport durch das deutschfranzösische Jugendwerk eine bessere Zusammenarbeit mit der Bundesregierung und dein Bundesausschuß zur Förderung des Leistungssports für erforderlich, wobei auch die Mitbenutzung der Bundesleistungszentren in die Koordinierung einbezogen werden sollte? Das Deutsch-Französische Jugendwerk dient der Förderung der Jugendbewegung. Es setzt eine eigene Leistung der Teilnehmer voraus und hat kein kostendeckendes Förderungssystem, wie dies bei den Leistungssportprogrammen des Bundesministers des Innern der Fall ist. Im Rahmen des DFJW können deshalb Leistungssportlehrgänge französischer und deutscher Sportler nur unter dem Aspekt der Bewegung in die Förderung einbezogen werden und dafür Förderungssätze erhalten wie andere in der Qualität der Programmgestaltung und der Auswahl des Teilnehmerkreises etwa vergleichbarer Begegnungsveranstaltungen. Die Förderungssätze des DFJW werden von einem bilateral besetzten unabhängigen Kuratorium festgesetzt. 7308 Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 126. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 9. Juni 1971 Im Jahr 1971 wurde mit Zustimmung des Kuratoriums der Tagessatz für Leistungssportprogramme von 12,— DM auf 15,— DM erhöht. Dazu kommt die 100 %ige Erstattung der Fahrkosten in der 2. Klasse der Eisenbahn. In begründeten Ausnahmefällen werden auch zusätzlich pro Tag und Teilnehmer bis zu 6,— DM für Sonderkosten übernommen. Dies ist eine im Rahmen der Jugendförderung großzügige Bezuschussung. Das Deutsch-Französische Jugendwerk arbeitet mit dem Bundesausschuß zur Förderung des Leistungssports eng zusammen. Alljährlich findet eine große Tagung der deutschen und französischen Sportfachverbände statt, die auf deutscher Seite vom Bundesausschuß zur Förderung des Leistungssports organisiert wird. Der Bundesausschuß zur Förderung des Leistungssports ist darüber hinaus mit dem DFJW in ständigem Kontakt. Er fungiert für das Leistungssportprogramm als Zentralstelle, wenngleich die einzelnen Anträge und Verwendungsnachweise auf Wunsch des Deutschen Sportbundes über die Deutsche Sportjugend abgewickelt werden. Der Bundesausschuß zur Förderung des Leistungssports wurde in letzter Zeit wiederholt gebeten, deutsch-französische Sportprogramme so weit als möglich in den preisgünstigeren vom Bund geförderten Bundesleistungszentren durchzuführen. Es gibt allerdings Leistungssportprogramme, die ihrer Art nach dort nicht durchgeführt werden können. Anlage 57 Schriftliche Antwort des Staatssekretärs Dr. von Manger-Koenig vom 9. Juni 1971 auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Killat-von Coreth (SPD) (Drucksache VI/2244 Fragen B 47 und 48) : Was beabsichtigt die Bundesregierung zu tun, um die von dem Vorsitzenden der Schutzkommission, Professor Gentner, geforderte Errichtung von Katastrophenkrankenhäusern in allen Bundesländern durchzusetzen? Sieht die Bundesregierung eine Möglichkeit, die Errichtung solcher Katastrophenkrankenhäuser im Zusammenhang mit dem Krankenhausfinanzierungsgesetz gesetzlich zu verankern? Ich beantworte Ihre Fragen im Einvernehmen mit dem Herrn Bundesminister des Innern. Die Frage der Einrichtung gesonderter Krankenhäuser für Katastrophenfälle steht in engem Zusammenhang mit der Gesamtkrankenhausversorgung der Bevölkerung. Sie kann deshalb auch nur im Rahmen der Planung der gesamten Krankenhausversorgung in den einzelnen Bundesländern geprüft werden. Die Krankenhausbedarfsplanung ist Angelegenheit der Bundesländer. Die Bundesregierung wird im Rahmen ihrer Möglichkeiten darauf hinwirken, daß die besonderen Anliegen des Katastrophenschutzes auch bei der Krankenhausplanung der Länder mit berücksichtigt werden. Der Bund finanziert im 'Rahmen des laufenden Programms und nach Maßgabe der verfügbaren Haushaltsmittel die bauliche Vorbereitung und die Ausstattung von Hilfskrankenhäusern für die Deckung des in einem Verteidigungsfall entstehenden zusätzlichen Bettenbedarfs. Als Hilfskrankenhäuser werden geeignete Gebäude baulich vorbereitet, die friedensmäßig anderweitig genützt werden und deren Eigentümer sich verpflichten, diese im Bedarfsfalle zur Verfügung zu stellen. Der Bund hat sich bereit erklärt, im Falle größerer Katastrophen und Epidemien, bei denen die Kapazität der bestehenden Krankenhäuser nicht ausreichen sollte, geeignete Hilfskrankenhäuser im Einvernehmen mit den Ländern und den Eigentümern zur Verfügung zu stellen. Bisher wurden 168 Objekte mit 58 400 Bettenplätzen baulich vorbereitet, 34 Objekte mit 19 000 Bettenplätzen befinden sich im Ausbau. Nach der Zuständigkeitsverteilung des Grundgesetzes gehört die Krankenhausplanung in die Zuständigkeit der Bundesländer. Der Entwurf eines Gesetzes zur wirtschaftlichen Sicherung der Krankenhäuser und zur Regelung der Krankenhauspflegesätze (BT-Drucksache VI/1874) sieht deshalb vor, daß über die Errichtung bestimmter Krankenhäuser in der Krankenhausbedarfsplanung der Länder entschieden wird. Die Bundesregierung sieht daher keine Möglichkeit, die Errichtung bestimmter Katastrophenkrankenhäuser im Gesetz zu verankern. Die im Rahmen dieses Gesetzes zur Verfügung stehenden öffentlichen Mittel sind zudem begrenzt, daß sie in vollem Umfang zur allgemeinen Versorgung der Bevölkerung benötigt werden. Anlage 58 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Börner vom 8. Juni 1971 auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Jenninger (CDU/CSU) (Drucksache VI/2244, Fragen B 49 und 50) : Trifft es zu, daß Ministerialdirigent Tröndle vom Bundesverkehrsministerium einer Gruppe von SPD-Kommunalpolitikern der Kreise Mosbach und Bad Mergentheim die Auskunft gegeben hat, daß im Rahmen des Autobahnneubaus Würzburg/ Heilbronn zwischen Osterburken und Merchingen zwei Anschlußstellen, nämlich in Buch-Ahorn und Tauberbischofsheim/ Distelhausen, vorgesehen sind und damit die ursprünglich geplante Autobahnauffahrt Berolzheim hinfällig geworden ist? Wenn nein, was gedenkt die Bundesregierung zu tun, um den von der Landesregierung Baden-Württemberg dem Landkreis Mergentheim verbindlich zugesagten Autobahnzubringer Bad Mergentheim/Berolzheim doch noch zu verwirklichen? Die Autobahnanschlußstelle Buch a. A. kommt zusätzlich zu den Anschlußstellen Tauberbischofsheim und Berolzheim zur Ausführung. Es trifft deshalb nicht zu, daß die ursprünglich geplante Anschlußstelle Berolzheim im Zuge der BAB-Neubaustrecke Würzburg—Heilbronn hinfällig geworden ist. Sie wird bereits gebaut und soll gleichzeitig mit der Autobahn fertiggestellt, zunächst aber nur provisorisch an das bestehende Straßennetz angeschlossen werden. Der geplante Zubringer Berolzheim—Bad Mergentheim ist im Bedarfsplan als Maßnahme ,der Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 126. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 9. Juni 1971 7309 1. Dringlichkeit enthalten. Seine Verwirklichung muß allerdings wegen der Fülle bereits laufender Maßnahmen, der eingetretenen Preissteigerungen und der angespannten Haushaltslage des Bundes vorerst 'zurückgestellt werden. Hiervon ,unbeschadet wird z. Z. das gesetzlich vorgeschriebene Linienfestlegungsverfahren für den Zubringer durchgeführt. Ebenso sind die Planungsarbeiten bereits im Gange. Anlage 59 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Börner vom 8. Juni 1971 auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Riedl (München) (CDU/CSU) (Drucksache VI/2244, Frage B 51) : Teilt die Bundesregierung die Auffassung, daß für die Erschließung des Naherholungsraumes für die Münchner Bevölkerung die Isartalbahnstrecke Wolfratshausen—Beuerberg von außerordentlicher Bedeutung ist und deshalb der Zugverkehr auf dieser Strecke aufrechterhalten bleiben muß? Die Untersuchungen über die Strecke Wolfratshausen—Beuerberg sind wegen der besonderen Situation noch nicht abgeschlossen. In diesem Zusammenhang wird auch insbesondere die Frage zu prüfen sein, wie künftig dieser Naherholungsraum Münchens verkehrsmäßig am besten bedient werden kann. Anlage 60 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Börner vom 8. Juni 1971 auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Bauer (Würzburg) (SPD) (Drucksache VI/2244 Fragen B 52 und 53) : Welches Fazit zieht die Bundesregierung heute — nach Ablauf eines weiteren Jahres seit der letzten Intervention betr. „Beschilderung Romantische Straße" — bezüglich des Charakters dieser Route als „europäische Urlaubs-Verkehrsader" und auf Grund der Tatsache, daß diese vom Main zum Alpenrand laufende Straßenlinie nicht nur über die großen europäischen Automobilklubs und internationalen Reisebüros (nicht zuletzt in den USA) ins allgemeine Touristik-Blickfeld gehoben wird, sondern auch 1972 zu einer Art „Olympia-Route für Besucher der XX. Olympischen Spiele in München" werden könnte? Läßt sich nach 20 Jahren „Romantische Straße" und bei aktueller Beurteilung noch die Ablehnung gesonderter Hinweisschilder für Zu- bzw. Abfahrt von Bundesautobahnen und Fernstraßen aufrechterhalten, wenn davon auf der einen Seite eine gewisse Entlastung des Ferienverkehrs auf der Autobahn Frankfurt—Nürnberg bzw. Stuttgart—München erwartet werden darf und zum anderen das bisherige Argument „Vermehrung des Schilderwalds" im Rahmen der „Gleichbehandlung" insofern an Gewicht verliert, als u. a. beachtliche Hinweisschilder an einer Autobahn auf die (temporären) „Schwetzinger Festspiele" angebracht werden? Die Bundesregierung steht nach wie vor auf dem Standpunkt, daß an Bundesfernstraßen neben der Straßennummer und den amtlich festgelegten Zielen zusätzliche, der Fremdenverkehrswerbung dienende Schilder mit Straßennamen nicht angebracht werden können. Dem stehen einmal die Bestimmungen des Bundesfernstraßengesetzes entgegen, andererseits muß aber auch aus Gründen der Verkehrssicherheit die Zahl der Verkehrsschilder so gering wie möglich gehalten werden. Hinzu kommt, daß die Anbringung solcher Namensschilder in einem Falle zu unzähligen Berufungen führen würde — allein das Blatt Nr. 16 der Deutschen Generalkarte enthält bereits 10 verschiedene Straßennamen — und daß dann auch dem Fremdenverkehr weniger erschlossene Gebiete bestrebt sein würden, werbewirksame Straßenbezeichnungen einzuführen. Für Großveranstaltungen, Messen, Ausstellungen, sportliche und andere Veranstaltungen von überörtlicher Bedeutung hat der Bundesminister für Verkehr die vorübergehende Aufstellung von Hinweisschildern an Bundesfernstraßen zugelassen. Sie dienen der besseren Orientierung, der Erleichterung der Verkehrsführung und damit der Verkehrssicherheit. Eine besondere Beschilderung der als ,,Romantische Straße" bezeichneten Teilstrecken der Bundesstraßen 27, 25, 2, 17 sowie der Staatsstraße 2268 und der Landesstraße 2269 kann aus den genannten Gründen nicht gestattet werden. Sie würde auch nach Auffassung der Bundesregierung nicht geeignet sein, Verkehrsteilnehmer zum Abweichen von ihrem beabsichtigten Fahrtweg zu veranlassen. Gegen die Zusammenfassung von verschiedenen Straßenzügen zu Touristikstraßen und ihre Hervorhebung in Landkarten oder in besonderen Prospekten bestehen keine Bedenken, hierdurch kann sicher eine wirkungsvolle Werbung für Fremdenverkehrsgebiete erreicht werden. Anlage 61 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Börner vom 8. Juni 1971 auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Petersen (CDU/CSU) (Drucksache VI/2244 Fragen B 54 und 55) : Treffen Pressemitteilungen zu, wonach im Rahmen der Stabilitätsmaßnahmen der Bundesregierung ein Vergabestopp für den Weiterbau der Bundesstraße 14 im Raum Böblingen/Sindelfingen erlassen worden ist? Ist der Bundesregierung bewußt, daß der Bundesverkehrsminister Leber am 25. April 1968 persönlich in Böblingen erklärt hat, daß die Mittel für diesen mit höchster Dringlichkeitsstufe versehenen Bauabschnitt der Bundesstraße 14 bereitstünden? Die Bundesregierung hat am 9. Mai 1971 im Rahmen der binnenwirtschaftlichen Stabilisierungsmaßnahmen Beschränkungen in der Haushalts- und Wirtschaftsführung 1971 beschlossen. Danach dürfen u. a. mit sofortiger Wirkung neue Verpflichtungen für Investitionen im Bundesfernstraßenbau zunächst grundsätzlich nicht mehr eingegangen werden. Hierunter fällt leider auch die Vergabe der Erd- und Straßenbauarbeiten für den 1. Bauabschnitt der Ortsumgehung Böblingen im Zuge der Bundesstraße 14. Die bereits laufenden Arbeiten wurden von dieser Regelung nicht berührt. Eine zwangsläufige Folge der getroffenen Stabilisierungsmaßnahmen ist leider auch, daß die Zeitplanungen für einzelne Maßnahmen nicht mehr in allen Fällen eingehalten werden können. Unter diesem Aspekt sind auch die 7310 Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 126. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 9. Juni 1971 früheren Erklärungen zum Neubau der Bundesstraße 14 zu betrachten. An der von Ihnen angesprochenen, besonderen Dringlichkeit der Maßnahme hat sich jedoch nichts geändert. Verzögerungen beim Bauablauf, die sich wegen der Haushaltslage ergeben können, müssen im Hinblick auf die Wirksamkeit der Stabilisierungsmaßnahmen hingenommen werden. Anlage 62 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Börner vom 8. Juni 1971 auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Stark (Nürtingen) (CDU/CSU) (Drucksache VI/2244 Fragen B 56 und 57) : Wann rehnet die Bunclesregielung damit, daß die Bundesstraße 14 im Raum Böblingen bis Rohrau und die Bundesstraße 464 im Raum Büblingen ihrer Bestimmung iibergeben werden können? Ist der Bundesregierung bekannt, daß dieZunahme des Verkehrsstroms auf täglich ca. 30 000 Fahrzeuge zu nicht mehr zumutbaren Belistungen der Anwohner, besonders innerhalb der Stadt Büblingen, geführt hat? Die hohe Verkehrsbelastung und die hieraus sich ergebenden Schwierigkeiten bei der Verkehrsabwicklung auf der bestehenden Bundesstraße 14 südlich Stuttgart und besonders innerhalb der Stadt Böblingen sind der Bundesregierung bekannt. Der hier geplante Neubau dieser Bundesstraße wurde daher auch in den Bedarfsplan zum Ausbauplan für die Bundesfernstraßen als vordringliche Maßnahme aufgenommen. Bei den längerfristigen Zeitplanungen wurde immer davon ausgegangen, daß der Neubauabschnitt der Bundesstraße 14 von Stuttgart bis zur künftigen Autobahnanschlußstelle bei Gärtringen einschließlich der Querspange von der B 14 neu zur B 14 alt im Zuge der Bundesstraße 464 südlich Böblingen zusammen mit der Autobahn Gärtringen-Singen fertiggestellt wird. An dieser Zeitplanung hat sich im Grundsatz nichts geändert. Mit der Fertigstellung der genannten Autobahn ist aus heutiger Sicht im Jahre 1977 zu rechnen. Anlage 63 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Börner vom 8. Juni 1971 auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Härzschel (CDU/CSU) (Drucksache VI/2244 Frage B 58) : Lu welchen Ergebnissen haben die bisherigen Verhandlungen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Schweiz betreffs der Trassenführung und Realisierung der zollfreien Straße zwischen Lörrach und weil am Rhein geführt, und ist in absehbarer Zeit mit dem Bau dieses dringenden Vorhabens zu rechnen? Die Verhandlungen zwischen der Bundesrepublik und der Schweiz über den Bau einer zollfreien Straße zwischen Lörrach und Weil am Rhein dauern noch an, so daß abschließende Ergebnisse noch nicht vorliegen. Zum Sachstand der Verhandlungen ist festzustellen, daß sowohl über .den Text des abzuschließenden Staatsvertrages als auch über die technischen Möglichkeiten der Trassenführung bereits weitgehend Übereinstimmung erzielt werden konnte. Die Bauausführung wird von der Ratifizierung des Staatsvertrages und vom Abschluß der Einzelplanungen und .der Bauvorbereitungen abhängen. Ein Zeitpunkt hierfür kann beim derzeitigen Sachstand noch nicht genannt werden. Anlage 64 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Börner vom 8. Juni 1971 auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Lenzer (CDU/CSU) (Drucksache VI/2244 Frage B 59 und 60) : Welche Bundeslernstraßenbaumaßnahmen im Bereich der Landkreise Wetzlar und Dillenburg sind nach dem Gesetz über den Ausbau der Bundesfernstraßen in den Jahren 1971 bis 1985 geplant, und welcher finanzielle Aufwand ist dafür vorgesehen? Wie beurteilt die Bundesregierung die Möglichkeit eines beschleunigten Endausbaus der B 277/B 49 in der Ortslage Wetzlar (Friedrich-Ebert-Platz bis Neustadt), da nicht nur Wetzlarer Bürger, sondern auch täglich eine große Zahl auswärtiger Pendler diesen Engpaß benutzen? Nach dem dem Gesetz über den Ausbau der Bundesfernstraßen in den Jahren 1971 bis 1985 beigefügten Bedarfsplan für die Bundesfernstraßen sind folgende Baumaßnahmen an Bundesfernstraßen in den Landkreisen Wetzlar und Dillenburg vorgesehen: A 13: Fertigstellung der BAB Dortmund—Gießen (Sauerlandlinie) in Hessen, Abschnitt WetzlarOst bis Ehringshausen. A 74: Neubau der BAB Koblenz—Gießen. B 253: Weiterer Ausbau zwischen Dillenburg und Eibelshausen mit Ausbau der Ortsdurchfahrt Frohnhausen und Bau einer Umgehung Eibelshausen sowie vierspuriger Ausbau und Verlegung mit Beseitigung eines schienengleichen Bahnüberganges in Dillenburg. B 255: Weiterer Ausbau und Verlegung bei Roth und westlich Herborn, Verlegung mit Beseitigung eines schienengleichen Bahnüberganges bei Burg und Ausbau der Ortsdurchfahrt Bicken. B 277: Weiterer Ausbau von der Landesgrenze zwischen Nordrhein-Westfalen und Hessen über Haiger bis Sechshelden, Verlegung nordwestlich Dillenburg und vierspuriger Ausbau in der Ortsdurchfahrt Dillenburg sowie zwischen Dil- Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 126. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 9. Juni 1971 7311 lenburg und Niederscheld, Bau der vierspurigen Umgehung Herborn—Burg, Ausbau der Ortsdurchfahrt Sinn und zwischen Sinn, Edingen und Katzenfurt mit Bau der Umgehung Katzenfurt, Bau der Umgehungen Ehringshausen, Werdorf und Aßlar, Bau der Westumgehung Wetzlar, weiterer Ausbau der Ortsdurchfahrt Wetzlar und zwischen Wetzlar, Rechtenbach und Niederkleen. B 414: Ausbau von der Landesgrenze zwischen Rheinland-Pfalz und Hessen bis zur Einmündung in die B 255. B 429: (bisher B 49 a) : Neubau zwischen der Kreisgrenze bei Löhnberg und Wetzlar sowie Restarbeiten an der bereits im April dieses Jahres dem Verkehr übergebenen Strecke zwischen Wetzlar und Gießen sowie Fortführung der Arbeiten an der Ost-West-Durchquerung Wetzlar (Hochstraße). Nach dem derzeitigen Preisstand müssen für die vorgenannten Maßnahmen insgesamt rd. 721 Millionen DM aufgewendet werden. Wegen des nicht ausreichenden Finanzvolumens für die Bundesstraßen und wegen der großen Zahl von vordringlicheren Projekten konnte der weitere Ausbau der B 277 in der Ortsdurchfahrt Wetzlar (Friedrich-Ebert-Platz bis Neustadt) im Entwurf zum 1. Fünfjahresplan nicht berücksichtigt werden. Bei der Einbringung des Verkehrsberichts 1970 im Deutschen Bundestag am 2. Dezember 1970 hat sich der Bundesminister für Verkehr um eine Ausweitung des Finanzvolumens für die Bundesfernstraßen bemüht und die Gründe hierzu im einzelnen dargelegt. Ich würde es begrüßen, wenn auch Sie den Bundesminister für Verkehr hierbei unterstützen würden. Sollten die Bemühungen Erfolg haben, würde sich dies selbstverständlich auch auf die Weiterführung des Ausbaues der B 277 in der Ortsdurchfahrt Wetzlar günstig auswirken. Anlage 65 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Börner vom 8. Juni 1971 auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Althammer (CDU/CSU) (Drucksache VI/2244 Frage B 61) : Trifft es zu, daß die Planungsunterlagen für die Ortsumgehung Gersthofen der Bundesstraße 2 seit sechs Monaten beim Bundesverkehrsministerium liegen und dieses vordringliche Bauvorhaben deshalb nicht weiterbehandelt werden kann, so daß sich der Baubeginn bis spätestens 1973 verzögern wird? Es trifft nicht zu, daß die Planungsunterlagen für die Ortsumgehung Gersthofen der B 2 seit 6 Monaten beim Bundesverkehrsministerium liegen. Die Planung wird zur Zeit noch von der bayerischen Straßenbauverwaltung bearbeitet. Soweit hierzu noch offene Fragen bestehen, werden diese in Kürze im Einvernehmen zwischen dem Bundesverkehrsministerium und der Auftragsverwaltung geklärt. Unabhängig von diesen planerischen Überlegungen kann das Projekt bei den zur Zeit gegebenen Finanzierungsmöglichkeiten voraussichtlich erst gegen Ende des 1. Fünfjahresplanes (1971 bis 1975) anlaufen. Anlage 66 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Börner vorn 8. .Juni 1971 auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Peiter (SPD) (Drucksache VI/2244 Frage B 62) : Wann ist mit der Numerierung der Bundesautobahnen zu rechnen? Die Arbeiten an der Numerierung der Bundesautobahnen werden erst im Laufe dieses Jahres abgeschlossen werden können. Mit der Anbringung der Nummern kann daher vor 1972 nicht mehr gerechnet werden. Anlage 67 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Börner vom 8. Juni 1971 auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Picard (CDU CSU) (Drucksache VI/2244 Fragen B 63 und 64) : Sind der Bundesregierung Anhaltspunkte bekdnnt, die die Vermutung einer steigenden Zunahme schwerer Unfalle im Straßenverkehr bestätigen, die auf üherhöhte Geschwindigkeit bei häufiger Nichtbeachtung der Verkehrsverhältnisse (dichter Verkehr, unübersichtliche Straße, regennasse Fahrhahn u. a.) aurückzuführen sind, wobei der Prozentsatz von Fahrern, die den Führerschein erst kurve Zeit besitzen, besonders hoch sein soll? Welche Maßnahmen hält die Bundesregierung für geeignet, die Sicherheit im Straßenverkehr zu erhöhen? Es trifft zu, daß die Steigerung der Straßenverkehrsunfälle mit Personenschaden (Tote und Verletzte) auch im Jahre 1970 auf eine weitere Zunahme der an erster Stelle stehenden Unfallursache „zu schnelles Fahren" (12 %) und „zu geringer Sicherheitsabstand" (+ 18,6 %) zurückzuführen waren. Dieses Verhalten der Fahrzeugführer wirkt sich bei dichtem Verkehr, unübersichtlicher Straße und regennasser Fahrbahn besonders verhängsnisvoll aus. Die amtliche Straßenverkehrsunfallstatistik enthält über die Unfallbeteiligung von Fahrzeugführern, die erst kurze Zeit einen Führerschein besitzen (Führerscheinneulinge), keine Angaben. Eine im Februar bekanntgewordene Sonderuntersuchung für das Land Hessen, die möglicherweise der Grund Ihrer in diese Richtung gehenden Frage ist, gibt jedoch einen interessanten Aufschluß über das Verhalten dieses Personenkreises. Die wichtigsten hier interessierten Ergebnisse dieser Untersuchung sind: 7312 Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 126. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 9. Juni 1971 a) Führerscheinneulinge aller Altersstufen waren weit häufiger in schwere Straßenverkehrsunfälle verwickelt als Autofahrer, die bereits seit längerer Zeit im Besitz eines Führerscheins sind. b) Führerscheinneulinge sind in der Regel öfter die Schuldigen bei Straßenverkehrsunfällen als andere Fahrer. Die Bundesregierung hält im Hinblick darauf, daß die weitaus überwiegende Zahl der schweren Unfälle auf das Fehlverhalten der Kraftfahrer, Fußgänger und Radfahrer zurückzuführen ist, nachstehende Maßnahmen für geeignet, die Sicherheit im Straßenverkehr zu erhöhen: 1. Verstärkte Verkehrserziehung und -aufklärung besonders für Kinder, jugendliche Kraftfahrer und ältere Fußgänger, da Kinder und ältere Fußgänger mehr als andere Verkehrsteilnehmergruppen gefährdet sind, ferner Maßnahmen mit dem Ziel, ein besseres Verkehrsverhalten jugendlicher Kraftfahrer zu erreichen. — Entsprechende Maßnahmen werden z. Z. vorbereitet. — 2. Intensivierte Verkehrsüberwachung mit dem Ziel, die unfallträchtigen Verstöße gegen die Verkehrsvorschriften erheblich einzuschränken. Diese sind im innerörtlichen Bereich hauptsächlich das falsche Verhalten der Fußgänger beim Überqueren der Straße außerhalb von Ortschaften die überhöhte Geschwindigkeit auf Autobahnen unzureichender Abstand. 3. Aufklärungs- und Überwachungsmaßnahmen zur Einschränkung des Alkoholgenusses von Kraftfahrern und Fußgängern vor der Teilnahme am Straßenverkehr (z. B. Schwerpunktkontrollen in Nordrhein-Westfalen) . 4. Maßnahmen zur Verbesserung der aktiven und passiven Sicherheit der Kraftfahrzeuge im nationalen und internationalen Bereich (ECE, EG, NATO) u. a. durch Förderung der Arbeiten am Experimentier-Sicherheitsfahrzeug. Hierbei seien noch genannt Entschärfung des Fahrzeuginnenraumes, Förderung des Gebrauchs von Sicherheitsgurten. 5. Ermittlung von Unfallschwerpunkten auf den Straßen in Städten und Gemeinden, auf außerörtlichen Straßen sowie auf Bundesautobahnen und Beseitigung dieser Gefahrenstellen durch verkehrstechnische und straßenbauliche Maßnahmen. 6. Verbesserung des Unfallrettungswesens durch Vereinheitlichung des Meldesystems sach- und zeitgerechte Beförderung sowie Vermehrung der Intensivpflegeeinrichtungen in Krankenhäusern. Anlage 68 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Börner vom 8. Juni 1971 auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Hauff (SPD) (Drucksache VI/2244 Frage B 66) : Ist der Bundesregierung bekannt, daß die Aufstiegsstraße der Bundesautobahn auf die Schwäbische Alb einen Engpaß darstellt, dessen besondere Schwierigkeiten bereits heute deutlich sind, und wann kann mit einer Verbesserung dieser Verkehrssituation gerechnet werden? Die Schwierigkeiten im Bereich des Alb-Aufstiegs im Zuge der Bundesautobahn Stuttgart—Ulm sind der Bundesregierung bekannt. Es ist daher vorgesehen nach Maßgabe der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel im Rahmen des FahrbahnErneuerungs-Programms baldmöglichst hier wirtschaftlich vertretbare Maßnahmen zur Verbesserung der Verkehrsverhältnisse durchzuführen. Anlage 69 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Börner vom 8. Juni 1971 auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Baeuchle (SPD) (Drucksache VI/2244 Fragen B 67 und 68) : Hält die Bundesregierung Pressemeldungen aus Baden-Württemberg für zutreffend, die besagen, die Auswertung von Verkehrsunfällen habe gezeigt, daß der Anteil der tödlich verletzten Verkehfsteilnehmer im Schnitt rund 2 % der Gesamtunfälle ausgemacht habe, jedoch bei sogenannten „Baumunfällen" der Anteil der tödlich Verletzten mit ca. 13 % weit über dem Durchschnitt gelegen haben soll? Zutreffendenfalls: Sind entsprechende Anweisungen schon ergangen oder demnächst ins Auge gefaßt, in denen das Verfahren und der Umfang der Beseitigung verkehrsgefährdender Bäume am Rande schneller Außenstrecken und Straßen des überörtlichen Verkehrs (Bundesstraßen) geregelt wurde? Die amtliche StraBenversehrs-Unfallstatistik des Statistischen Bundesamtes weist Baum-Unfälle nicht besonders aus. Diese Unfallart wird bei den Unfällen durch Auffahren eines Fahrzeuges auf einen Gegenstand neben der Fahrbahn erfaßt. Für das Jahr 1969 sagt die Statistik aus, daß bei insgesamt 1 214 000 Unfällen im Bundesgebiet 16 646 Tote, das sind 1,4 %, zu beklagen waren; bei der Unfallart „Auffahren gegen einen Gegenstand neben der Fahrbahn" (insgesamt 68 380 Unfälle) gab es 3 198 Tote, das sind 4,7 %. Dieser Prozentsatz würde mit großer Wahrscheinlichkeit höher liegen, wenn die Baum-Unfälle gesondert erfaßt worden wären. Die für Baden-Württemberg genannten Zahlen erscheinen daher zutreffend. Es ist bekannt, daß Straßenbäume je nach ihrem Abstand vom Fahrbahnrand gefährlich sein können, andererseits aber auch eine gute optische Verkehrsführung gewährleisten. Deshalb kann eine Entscheidung darüber, ob Straßenbäume verkehrsgefährdend sind oder nicht, nur von Fall zu Fall und nicht generell getroffen werden. Der Bundesminister für Verkehr hat den obersten Straßenbaubehörden der Länder am 5. November 1968 und am 23. Januar 1970 Empfehlungen übermittelt, die bei Entscheidungen über das Anpflanzen Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 126. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 9. Juni 1971 7313 oder Beseitigen von Straßenbäumen zugrunde zu legen sind. Diese Empfehlungen sind von Vertretern der Wissenschaft, der Verwaltung und der übrigen interessierten Stellen gemeinsam erarbeitet worden. Anlage 70 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Börner vom 8. Juni 1971 auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Schmitt-Vockenhausen (SPD) (Drucksache VI/2244 Frage B 69) : Hat die Bundesregierung in Anbetracht der langen Planungszeiten für Flughäfen Überlegungen zur Schaffung eines neuen Rhein-Main-Flughafens II durch die Länder Hessen und Rheinland-Pfalz angeregt? Die Bundesregierung hat Überlegungen zur Schaffung eines Verkehrsflughafens Frankfurt II durch die Länder Hessen und Rheinland-Pfalz nicht angeregt, da weder nach dem Grundgesetzt noch nach dem Luftverkehrsgesetz insoweit Raum für eine Initiative des Bundes gegeben ist. Die Anlegung von Flughäfen stellt vielmehr die Erfüllung staatlicher Aufgaben im Sinne von Artikel 30 Grundgesetz dar. Hiernach ist allein die Zuständigkeit der Länder gegeben. Anlage 71 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Börner vom 8. Juni 1971 auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Rinsche (CDU/CSU) (Drucksache VI/2244 Frage B 70) : Ist der Bundesregierung der — die Verkehrssicherheit beeinträchtigende — schlechte bauliche Zustand der B 54 auf der Strecke Lünen, Werne, Herbern, Ascheberg/Drensteinfurt bekannt, und wann sieht sich die Bundesregierung in der Lage, durch Reparatur bzw. Ausbau der B 54 die erforderliche Verkehrssicherheit zu gewährleisten? Der von Ihnen erwähnte Abschnitt der B 54 wurde im Norden von der Kreuzung B 58/B 54 bei Ascheberg/Drensteinfurt bis Herbern in den letzten Jahren ausgebaut und mit einem einseitigen Radweg versehen. Die Ortsdurchfahrt Herbern ist zwar etwas eng, sie befindet sich jedoch in einem guten Ausbauzustand. Hier wurde die Fahrbahndecke vor etwa 5 Jahren erneuert. Eine ähnliche Situation gilt auch für den Abschnitt von Herbern bis zur Kreuzung L 584/B 54 bei Horn. Der folgende Abschnitt Horn — Werne — Lünen — mit Ausnahme einer 2 km langen bereits erneuerten Strecke südlich Werne — ist allerdings noch nicht ausgebaut. Ein grundhafter Ausbau dieses 15 km langen Abschnittes kostet etwa 20 Millionen DM. Wegen der nur in beschränktem Umfang zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel und wegen des großen Umfanges anderer vordringlicherer Maßnahmen mußte der Ausbau dieses Abschnittes zurückgestellt werden. Eine besondere Dringlichkeit für den Ausbau ist insofern nicht gegeben, als die in geringem Abstand parallel verlaufende BAB Hansalinie die B 54 weitgehend entlastet. Ein genauer Zeitpunkt für den Ausbau dieses Abschnittes kann bei der derzeitigen Haushaltssituation nicht genannt werden. In der Zwischenzeit wird die Verkehrssicherheit der Strecke durch laufende Unterhaltungsarbeiten sichergestellt. Anlage 72 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Ravens vom 9. Juni 1971 auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Bredl (SPD) (Drucksache VI/2244 Frage B 71) : Besteht, um Auswüchse auf dem Wohnungsvermittlungsmarkt 711 verhindern. die rechtliche Möglichkeit, kommunale Wohnungsvermittlungen für nichtbewirtschaftete Wohnräume einzurichten? Die Beurteilung dieser Frage richtet sich nach den Gemeindeordnungen der Länder und damit allein nach Landesrecht. Das Tätigwerden der Gemeinden auf dem Gebiet der Wohnungsvermittlung würde nach den Bestimmungen der Gemeindeordnung grundsätzlich eine sog. „Wirtschaftliche Betätigung" darstellen, da diese Tätigkeit auch von Privatunternehmen mit der Absicht der Gewinnerzielung betrieben werden kann. Für eine „Wirtschaftliche Betätigung" der Gemeinden schreiben die Gemeindeordnungen der Länder vor, daß sie durch einen öffentlichen Zweck gerechtfertigt sein muß bzw. daß ein (dringender) öffentlicher Zweck sie erfordert. Sofern die Gemeinden ihre Vermittlertätigkeit auf Wohnungsnotfälle oder auf den Personenkreis beschränken, der aus sozialen oder sonstigen durch öffentliche Maßnahmen bedingten Gründen der Hilfe oder Unterstützung bedarf, würde dies — wenn man hier überhaupt eine „Wirtschaftliche Betätigung" annehmen würde — jedenfalls durch den öffentlichen Zweck der Beseitigung der Wohnungsnot gerechtfertigt sein. Dagegen würde für eine allgemeine Vermittlungstätigkeit der Gemeinden auf dem Wohnungsmarkt für beliebige Wohnungsuchende nach der Art privatwirtschaftlicher Wohnungsvermittlungsbüros ein öffentliches Interesse im Sinne der Vorschriften der Gemeindeordnungen nicht vorliegen. Die Verhinderung etwaiger Auswüchse auf dem privaten Wohnungsvermittlungsmarkt müßte in erster Linie durch entsprechende Kontrollen oder Strafmaßnahmen in diesem Bereich erfolgen. Im Rahmen des zur Zeit vom Bundestag beratenen „Gesetz über Maßnahmen zur Verbesserung des Mietrechts und zur Begrenzung des Mietanstiegs" (Drucksache VI/1549) soll deshalb neben einer Verschärfung der Vorschriften des Wirtschaftsstrafgesetzes auch ein „Gesetz zur Regelung der Wohnungsvermittlung" erlassen werden. Dies wird dazu beitragen, Mißstände bei der Wohnungsvermittlung zu vermeiden. 7314 Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 126. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 9. Juni 1971 Anlage 73 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Ravens vom 9. Juni 1971 auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Geisenhofer (CDU/CSU) (Drucksache VI/2244 Fragen B 72 und 73) : Ist der Bundesregierung bekannt, daß trotz wesentlicher Verbesserung der Tabellensätze für kinderreiche Familien nun bei 8- und Mehr-Kinderfamilien eine wesentliche Kürzung des Wohngeldes bis zu 50 DM monatlich gegenüber dem alten Recht eintritt? Was gedenkt die Bundesregierung zu tun, nachdem nun die von den Regierungsvertretern in den Ausschußberatungen verneinten Kurzungen tatsächlich in gravierender Härte auftreten, um diesen kinderreichen Familien zu helfen, da die jetzige Teuerung gerade diesen Personenkreis hart trifft? Der Bundesregierung sind bisher keine Fälle bekanntgeworden, in denen Haushalte mit acht und mehr Familienmitgliedern bei gleichen Voraussetzungen nach Anlage 8 des Zweiten Wohngeldgesetzes weniger Wohngeld erhalten als nach dem früheren Recht. Solange der Bundesregierung keine Fälle der bezeichneten Art und die Gründe für eine etwaige Kürzung des Wohngeldes bekanntgeworden sind, können keine Maßnahmen ergriffen werden. Ich wäre deshalb dankbar, wenn Sie mir detaillierte Unterlagen über die Ihnen etwa bekanntgewordenen Fälle zur Verfügung stellen könnten. Anlage 74 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Ravens vom 9. Juni 1971 auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Rinsche (CDU/CSU) (Drucksache VI/2244 Frage B 74) : Wann und in welcher Weise wird die Bundeslegierung initiativ werden, um gemeinsam mit den Ländern und Gemeinden die vom Deutschen Städtetag angeregte Gründung eines deutschen Instituts für Urbanistik vorzubereiten und damit die Voraussetzungen zur Intensivierung kommunaler Grundlagenforschung zu schaffen? Die Bundesregierung greift die Anregung des Deutschen Städtetages zur Gründung eines deutschen Instituts für Urbanistik auf. Sie beabsichtigt, nach noch anzustellenden eigenen Überlegungen die Möglichkeiten zur Schaffung eines solchen Institutes mit den Ländern und den kommunalen Spitzenverbänden nach der Sommerpause zu erörtern. Falls sich gemeinsam mit Ländern und Gemeinden geeignete Voraussetzungen für ein Deutsches Institut für Urbanistik schaffen lassen, würde die Bundesregierung im Hinblick auf die beachtliche Zahl vorhandener Institute dem Ausbau einer bestehenden Einrichtung zu einem leistungsfähigen Urbanistik-Institut, das bei angemessener eigener Forschungsarbeit vor allem koordinierend tätig werden sollte, den Vorzug geben. Anlage 75 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dr. von Dohnanyi vom 9. Juni 1971 auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Hansen (SPD) (Drucksache VI/2244 Frage B 75): Wird die Bundesregierung ant die Länder einwirken, urn über die Änderung des § 13 des Hamburger Abkommens gemäß der Zusage des Parlamentarischen Staatssekretärs beim Bundesminister für Bildung und Wissenschaft im Deutschen Bundestag vom 1. April 1971 — hinaus auch eine Aufhebung der §§ 9 und 10 des Hamburger Abkommens zu erreichen mit dein Ziel der Gleichstellung des Französischen mit dem Englischen auch in Volks- und Realschulen? Eine neue Formulierung des § 13 des Hamburger Abkommens, mit der eine Auflockerung der Fremdsprachenfolge erreicht werden soll, würde nur für den Unterricht in Gymnasien gelten. Soweit und solange die Schulformen in der Sekundarstufe I getrennt bleiben, würde eine der veränderten Fassung des § 13 des Hamburger Abkommens angepaßte Neuformulierung der §§ 9 und 10 die notwendige Durchlässigkeit zwischen Hauptschule, Realschule und Gymnasium erleichtern. Dafür wäre allerdings Voraussetzung, daß Französisch gegebenenfalls örtlich nicht nur in einer sondern in allen drei Schulformen für die aufsteigenden Klassen ab 5. Schuljahr angeboten wird. Die Bundesregierung würde entsprechende Vorschläge in ihren Gesprächen mit den Ländern unterstützen. Sie hält eine Änderung des § 13 als ersten Schritt für besonders vordringlich. Anlage 76 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dr. von Dohnanyi vorn 9. Juni 1971 auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Abelein (CDU/CSU) (Drucksache VI/2244 Fragen B 76 und 77): Erhält der „Politische Arbeitskreis Oberschulen" Bundesmittel zur Unterstützung seiner Tätigkeit? Billigt die Bundesregierung die von diesem Arbeitskreis propagierten Methoden, die „Autorität der Lehrerschaft zu verunsichern" und die bestehenden Schülermitverwaltungen zu unterwandern, um dem Ziel einer „gesellschaftlichen Machtveränderung" näherzukommen? Der Politische Arbeitskreis Oberschulen wird seit 1956 aus Mitteln des Bundesjugendplanes durch einen Haushaltszuschuß über den Arbeitskreis Politische Bildung e. V. gefördert. Der Bundesregierung ist bekannt, daß einzelne Gruppen innerhalb des PAO Aktivitäten entfaltet haben, die nicht immer mit dem Grundgesetz in Einklang zu bringen sind. Eine ständige sorgfältige Beobachtung hat aber ergeben, daß dem PAO als Verband und damit dem weitaus überwiegenden Teil seiner Arbeitskreise dieser Vorwurf nicht gemacht werden kann. Eine planmäßige grundgesetzwidrige Unterwanderung der Schülermitverwaltungen durch den PAO ist deshalb zur Zeit nicht zu befürchten. Die Bundesregierung wird jedoch die weitere Entwicklung im Auge behalten. Sie hat u. a. die Ständige Konferenz der Kultusminister gebeten, über Erfahrungen der Länder zum Verhältnis des PAO zu den Schülermitverwaltungen zu berichten. Wenn die entsprechenden Informationen über die Politischen Arbeitskreise Oberschulen der einzelnen Länder vorliegen, werde ich Ihnen weiter berichten. Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 126. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 9. Juni 1971 7315 Anlage 77 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dr. von Dohnanyi vom 9. Juni 1971 auf die Schriftliche Frage der Abgeordneten Frau Dr. Walz (CDU/CSU) (Drucksache VI/2244 Frage B 78) : Welches ist im einzelnen der Stand der Vorbereitungen für das am 24. Februar 1971 vom Bundesminister für Bildung und Wissenschaft angekündigte Bund-Länder-Abkommen über die Finanzierung eines Verbundsystems für das Fernstudium? Die am 17. Dezember 1970 von der Ministerpräsidentenkonferenz eingesetzte Arbeitsgruppe Fernstudium im Medienverbund hat termingerecht zum 31. März 1971 Entwürfe eines Staatsvertrages der Länder über das Fernstudium im Medienverbund sowie eines Verwaltungsabkommens zwischen Bund und Ländern zum Fernstudium im Medienverbund vorgelegt. Der Bund war in dieser Arbeitsgruppe lediglich als Beobachter vertreten. Für ein Verwaltungsabkommen zwischen Bund und Ländern hat die Arbeitsgruppe der Ministerpräsidentenkonferenz zwei Entwürfe vorgelegt. Der erste Entwurf beinhaltet lediglich die Förderung der wissenschaftlichen Forschung für das Fernstudium im Medienverbund, während der zweite Entwurf darüber hinaus ein Zusammenwirken von Bund und Ländern auch in den grundsätzlichen Planungsfragen des Fernstudiums im Rahmen der Gesamtkonzeption der Bildungsplanung vorsieht. Die Beratungen der Länder sind noch nicht abgeschlossen. In der Besprechung des Bundeskanzlers mit den Ministerpräsidenten am 4. Juni 1971 wurde in Aussicht genommen, daß zu gegebener Zeit Verhandlungen zwischen Bund und Ländern über ihre Zusammenarbeit auf dem Gebiete des Fernstudiums im Medienverbund aufgenommen werden. Dem Bund ist an einer möglichst frühzeitigen Aufnahme dieser Verhandlungen gelegen, damit das Projekt so schnell wie möglich verwirklicht werden kann. Anlage 78 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dr. von Dohnanyi vom 9. Juni 1971 auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Härzschel (CDU/CSU) (Drucksache VI/2244 Frage B 79): An welchen Universitäten gibt es Lehrstühle für Arbeits- und Sozialmedizin sowie für Arbeits- und Sozialrecht, und hält die Bundesregierung ihre Zahl für ausreichend? Soweit der Bundesregierung bekannt ist, bestehen Lehrstühle für Arbeits- und Sozialmedizin an den Hochschulen Erlangen-Nürnberg, Gießen und Köln. Lehrstühle für Arbeitsmedizin unter Ausschluß der Sozialmedizin bestehen an folgenden Hochschulen Aachen, Bochum, Düsseldorf, Göttingen, Hamburg, Heidelberg, Marburg und Tübingen. An 15 weiteren Hochschulen sind Lehraufträge für Arbeitsmedizin vergeben. Lehrstühle für Arbeits- und Sozialrecht sind vorhanden an den Hochschulen Frankfurt, Gießen, Göttingen und Regensburg. Ferner bestehen Lehrstühle mit besonderer Betonung des Sozialrechts an den Hochschulen Bochum und Hamburg. Lehrstühle, zu deren Aufgabenbereich das Arbeitsrecht gehören, bestehen an allen Hochschulen in der Bundesrepublik mit einer juristischen Fakultät bzw. einem juristischen Fachbereich. Es ist schwierig festzustellen, ob das Lehrangebot für Arbeits- und Sozialrecht und für Arbeits- und Sozialmedizin gegenwärtig überall ausreichend ist; für Arbeitsmedizin wären für eine solche Beurteilung nicht nur die Lehrstühle, sondern auch die Lehraufträge mit zu berücksichtigen. Bei der wachsenden Bedeutung der Arbeits- und Sozialmedizin wie des Arbeits- und Sozialrechts werden diese Gebiete jedoch bei dem weiteren Ausbau der Hochschulen entsprechend zu fördern sein.
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Karl Moersch


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FDP)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)

    Herr Abgeordneter, diese Bundesregierung ist dazu nicht nur bereit, sondern sie tut das auch seit vielen Jahren mit großem Nachdruck.

    (Lachen bei der CDU/CSU. — Abg. Dr. Marx [Kaiserslautern] : Seit vielen Jahren! — Abg. Dr. Luda: Schamlos!)



Rede von Dr. Richard Jaeger
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CSU)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CSU)
Eine Frage des Herrn Abgeordneten Dr. Czaja.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Dr. Herbert Czaja


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Herr Staatssekretär, können Sie bestätigen, daß nicht einmal das Billigungsschreiben zum Grundgesetz durch die Militärgouverneure der Besatzungsmächte im Jahre 1949 einen Vorbehalt bezüglich der Tagung von Verfassungsorganen der Bundesrepublik Deutschland in Berlin enthielt und daß seit Inkrafttreten des Grundgesetzes für die Tätigkeit unserer Verfassungsorgane mangels eines jeden Vorbehaltes ausschließlich unsere innerstaatliche Ordnung maßgebend ist und zwingendes Recht enthält?