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    Deutscher Bundestag 120. Sitzung Bonn, Freitag, den 7. Mai 1971 Inhalt: Erweiterung der Tagesordnung 6943 A Wahl der Abg. Frau Dr. Diemer-Nicolaus als ordentliches Mitglied und des Abg. Jung als stellvertretendes Mitglied der Beratenden Versammlung des Europa rates 6943 B Fragestunde (Drucksache VI/2132) Frage des Abg. Dr. Schulze-Vorberg (CDU/CSU) : Langfristige wirtschaftliche Entwicklung im Ruhrgebiet Rosenthal, Parlamentarischer Staatssekretär . . 6943 B, C, D, 6944 A Dr. Schulze-Vorberg (CDU/CSU) . 6943 C, D Dr. Riedl (München) (CDU/CSU) . . 6944 A Frage des Abg. Vogt (CDU/CSU) : Realisierung des im Jahreswirtschaftsbericht angegebenen Eckwertes zur Preisentwicklung Rosenthal, Parlamentarischer Staatssekretär . . 6944 B, C, D, 6945 A Vogt (CDU/CSU) 6944 B, C Breidbach (CDU/CSU) 6944 D Schulte (Schwäbisch Gmünd) (CDU/CSU) 6944 D Müller (Berlin) (CDU/CSU) . . . 6945 A Frage des Abg. Vogt (CDU/CSU) : Prognose der Arbeitsgemeinschaft der Verbraucherverbände betr. Entwicklung des Lebenshaltungskostenindex Rosenthal, Parlamentarischer Staatssekretär 6945 B, C, D, 6946 A, B, C Vogt (CDU/CSU) 6945 B, C Breidbach (CDU/CSU) 6945 D Schulte (Schwäbisch Gmünd) (CDU/CSU) 6946 A Dr. Apel (SPD) . . . . . . . 6946 A Müller (Berlin) (CDU/CSU) . . . 6946 B Fragen des Abg. Blumenfeld (CDU/CSU) : Besuch des Bundesministers des Auswärtigen in Israel Moersch, Parlamentarischer Staatssekretär . . . . 6946 D, 6947 A Blumenfeld (CDU/CSU) 6947 A Fragen des Abg. Engelsberger (CDU/CSU) : Kontaktaufnahme der Botschaft der Bundesrepublik in Moskau mit dem verhafteten Vertreter eines Westberliner Reiseunternehmens — Verweigerung durch die sowjetischen Behörden Moersch, Parlamentarischer Staatssekretär . . . . . 6947 B, C, D, 6948 A, B, C Engelsberger (CDU/CSU) 6947 C, 6948 A Müller (Berlin) (CDU/CSU) 6947 D, 6948 B Mattik (SPD) 6948 C Fragen des Abg. Wagner (Günzburg) (CDU/CSU) : Rückgang der Zahl der aus Polen eintreffenden Aussiedler — Polemik der polnischen Presse gegen die Aussiedlung Moersch, Parlamentarischer Staatssekretär . 6948 D, 6949 A, B, C, D Wagner (Günzburg) (CDU/CSU) . . 6948 D, 6949 C Dr. Riedl (München) (CDU/CSU) . . 6949 A Dr. Czaja (CDU/CSU) 6949 A, D Fragen des Abg. Müller (Mülheim) (SPD) : Informierung des Auslandes über die Vorbereitung der Olympischen Spiele 1972 Moersch, Parlamentarischer Staatssekretär . . . . 6950 A, B, C, D Müller (Mülheim) (SPD) . . . . . 6950 B Dr. Schulze-Vorberg (CDU; CSU) . . 6950 C Dr. Riedl (München) (CDU/CSU) . . 6950 D Fragen der Abg. Dr. Ahrens (SPD) und Dr. Gruhl (CDU/CSU) : Ausweisung des Teufelsmoores bei Worpswede als Bombenziel Berkhan, Parlamentarischer Staatssekretär . . . . 6951 A, B, C, D, 6952 A, B, C, D, 6953 A Dr. Ahrens (SPD) 6951 B, C Dr. Gruhl (CDU/CSU) . 6951 D, 6952 A, B Seiters (CDU/CSU) . . . . . . . 6952 C Frau von Bothmer (SPD) . . . . . 6952 D Frage des Abg. Matthöfer (SPD) : Aussetzung der im Bundesjugendplan für den deutsch-spanischen Jugendaustausch vorgesehenen Mittel Westphal, Parlamentarischer Staatssekretär . . 6953 C, D, 6954 A, B Matthöfer (SPD) . . . . 6953 D, 6954 A Hansen (SPD) 6954 A Dr. Sperling (SPD) 6954 B Frage des Abg. Dr. Arnold (CDU/CSU): Negativer Einfluß von Brutalitätsdarstellungen im Fernsehen auf Jugendliche und Kinder Westphal, Parlamentarischer Staatssekretär . . . 6954 C, 6955 A, B Dr. Arnold (CDU/CSU) . 6954 D, 6955 A Dr. Apel (SPD) . . . . . . . . 6955 B Frage des Abg. Dr. Jobst (CDU/CSU) : Erweiterung der Fahrerlaubnis der Klasse 4 Börner, Parlamentarischer Staatssekretär . . . 6955 C, D, 6956 A Dr. Jobst (CDU/CSU) . . 6955 D, 6956 A Frage des Abg. Schröder (Wilhelminenhof) (CDU/CSU) : Dauer der Baggerungsarbeiten zur EmsFahrwasservertiefung Börner, Parlamentarischer Staatssekretär 6956 A Fragen des Abg. Pawelczyk (SPD) : Voraussetzungen für die Einrichtung von Nebenanschlüssen Börner, Parlamentarischer Staatssekretär 6956 B, C Fragen des Abg. Dr. Sperling (SPD) : Installierung eines öffentlichen Telefonanschlusses in allen Orten mit mehr als 200 Einwohnern Börner, Parlamentarischer Staatssekretär 6956 C, D Dr. Sperling (SPD) 6956 D Entwurf eines Gesetzes zur Kennzeichnung von Bleikristall und Kristallglas (Kristallglaskennzeichnungsgesetz) (Drucksache VI/2073) ; Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Wirtschaft (Drucksache VI/2156) — Zweite und dritte Beratung — 6957 A Nächste Sitzung 6957 C Anlagen Anlage 1 Liste der beurlaubten Abgeordneten . . 6959 A Anlage 2 Schriftliche Antwort auf die Mündlichen Fragen des Abg. Haase (Kellinghusen) (SPD) betr. Erlangung der Fachhochschulreife durch Zeitsoldaten 6959 D Anlage 3 Schriftliche Antwort auf die Mündliche Frage des Abg. Dr. Gölter (CDU/CSU) betr. Äußerungen von Herrn Wilhelmi in einer Rundfunkdiskussion des Senders Freies Berlin 6960 A Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 120. Sitzung. Bonn, Freitag, den 7. Mai 1971 III Anlage 4 Schriftliche Antwort auf die Mündliche Frage des Abg. Weigl (CDU/CSU) betr. Entwurf einer Promotionsordnung für die Freie Universität Berlin . . . . . . 6960 B Anlage 5 Schriftliche Antwort auf die Mündlichen Fragen des Abg. Lampersbach (CDU/ CSU) betr. Schutz der Markenbezeichnungen mittelständischer Zulieferbetriebe bei Lieferungen an Großfirmen . . . . 6960 C Anlage 6 Schriftliche Antwort auf die Mündliche Frage des Abg. Schedl (CDU/CSU) betr. zeitweilige Aussetzung der Tarifautonomie der Sozialpartner in schwierigen wirtschaftspolitischen Situationen . . . 6960 D Anlage 7 Schriftliche Antwort auf die Mündlichen Fragen des Abg. Jung (FDP) betr. Höhe der Fliegerzulage für Prüfer im truppentechnischen Dienst . . . . . . . . 6961 B Anlage 8 Schriftliche Antwort auf die Mündlichen Fragen des Abg. Dr. Schmitt-Vockenhausen (SPD) betr. die Zahl der in der Bundesrepublik im Handel befindlichen Medikamente 6961 D Anlage 9 Schriftliche Antwort auf die Mündliche Frage des Abg. Kiechle (CDU/CSU) betr. Lösung des Personalproblems der Krankenanstalten 6962 B Anlage 10 Schriftliche Antwort auf die Mündlichen Fragen des Abg. Picard (CDU/CSU) betr. „Zentralinstitut für seelische Gesundheit" — Beteiligung des Bundes an den Kosten 6962 D Anlage 11 Schriftliche Antwort auf die Mündliche Frage der Abg. Frau Dr. Orth (SPD) betr. Feststellung der Rückstände von Pflanzenschutzmitteln im Fleisch von Kühen und in der Milch 6963 A Anlage 12 Schriftliche Antwort auf die Mündliche Frage des Abg. Bay (SPD) betr. Aufklärung über Gesundheitsschäden für das ungeborene Kind durch Rauchen während der Schwangerschaft . . . . . . . . 6963 C Anlage 13 Schriftliche Antwort auf die Mündlichen Fragen des Abg. Meinike (Oberhausen) (SPD) betr. Absage der Ausstellung „Eltern 71" 6963 D Anlage 14 Schriftliche Antwort auf die Mündlichen Fragen des Abg. Dr. Abelein (CDU/CSU) betr. Errichtung eines interkontinentalen Großflughafens zwischen München und Stuttgart 6964 B Anlage 15 Schriftliche Antwort auf die Mündlichen Fragen des Abg. Dr. Müller (München) (SPD) betr. Fahrerlaubnis für Elektrofahrzeuge 6964 D Anlage 16 Schriftliche Antwort auf die Mündliche Frage des Abg. Dr. Slotta (SPD) betr Ausstellung von Zweitschriften von Kraftfahrzeugscheinen 6964 D Anlage 17 Schriftliche Antwort auf die Mündliche Frage des Abg. Wohlrabe (CDU/CSU) betr. Anforderung eines Handelsregisterauszugs seitens des Postscheckamts bei Bestellung eines weiteren Prokuristen durch einen Kaufmann 6965 A Anlage 18 Schriftliche Antwort auf die Mündliche Frage des Abg. Dr. Hauff (SPD) betr. Einkommensobergrenze für den Bezug von Wohnungen aus dem sozialen Wohnungsbau 6965 B Anlage 19 Schriftliche Antwort auf die Mündlichen Fragen des Abg. Walkhoff (SPD) betr. Aufteilung öffentlich geförderter Miethäuser in Eigentumswohnungen . . . 6965 C Anlage 20 Schriftliche Antwort auf die Mündlichen Fragen des Abg. Röhner (CDU/CSU) betr. Maßnahmen der Stadtsanierung in Barn-berg 6966 A Anlage 21 Schriftliche Antwort auf die Mündliche Frage des Abg. Dr. Jahn (Braunschweig) (CDU/CSU) betr. Handelsabkommen mit den Staaten des Ostblocks . . . . . . 6966 C TV Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 120. Sitzung. Bonn, Freitag, den 7. Mai 1971 Anlage 22 Schriftliche Antwort auf die Mündlichen Fragen des Abg. Dr. Dollinger (CDU/ CSU) betr. Diskriminierung aussiedlungswilliger Deutscher in Polen und Einhaltung der Zusagen in bezug auf die Familienzusammenführung von polnischer Seite 6966 D Anlage 23 Schriftliche Antwort auf die Schriftlichen Fragen des Abg. Dr. Jahn (Braunschweig) (CDU/CSU) betr. Beziehungen zwischen den Europäischen Gemeinschaften und Lateinamerika . . . . . . . . . . 6967 B Anlage 24 Schriftliche Antwort auf die Schriftlichen Fragen des Abg. Dr. Evers (CDU/CSU) betr. Einfuhr giftiger Abfallstoffe . . . 6967 D Anlagen 25 Schriftliche Antwort auf die Schriftliche Frage des Abg. Wuwer (SPD) betr. Zuschuß zu den diesjährigen Oberhausener Filmfesttagen 6968 A Anlage 26 Schriftliche Antwort auf die Schriftliche Frage des Abg. Dr. Slotta (SPD) betr. nachträgliche Legalisierung der Einreise illegal eingewanderter Gastarbeiter . . 6968 B Anlage 27 Schriftliche Antwort auf die Schriftlichen Fragen des Abg. Dichgans (CDU/CSU) betr. Versorgungsbezüge für nichtdeutsche Witwen und Waisen von Beamten . 6969 A Anlage 28 Schriftliche Antwort auf die Schriftliche Frage des Abg. Dr. Slotta (SPD) betr. Erhöhung der Mindestdeckungssumme in der Kraftfahrzeugversicherung . . . . 6969 C Anlage 29 Schriftliche Antwort auf die Schriftlichen Fragen des Abg. Wagner (Günzburg) (CDU/CSU) betr, generelle Förderung des Mittelstandes 6969 D Anlage 30 Schriftliche Antwort auf die Schriftlichen Fragen des Abg. Meister (CDU/CSU) betr. gleiche Wettbewerbsbedingungen bei Import und Export von Edelmetallerzeugnissen 6970 B Anlage 31 Schriftliche Antwort auf die Schriftlichen Fragen des Abg. Bittelmann (CDU/CSU) betr. Einfuhr von Kartoffelstärke aus Polen 6970 D Anlage 32 Schriftliche Antwort auf die Schriftliche Frage des Abg. Kiechle (CDU/CSU) betr. Gemeinschaftskontingent für Cheddar . 6971 B Anlage 33 Schriftliche Antwort auf die Schriftlichen Fragen des Abg. Müller (Remscheid) (CDU/CSU) betr. Anwendung der Härtevorschriften in der Kriegsopferversorgung bei Fällen der Multiplen Sklerose . 6971 C Anlage 34 Schriftliche Antwort auf die Schriftliche Frage des Abg. Dr. Schmitt-Vockenhausen (SPD) betr. Möglichkeiten der Bundesregierung bezüglich der Einrichtung von tabakrauchfreien Arbeitsplätzen . . 6971 D Anlage 35 Schriftliche Antwort auf die Schriftlichen Fragen des Abg. Weigl (CDU/CSU) betr. Anspruch krankenversicherungspflichtiger Bezieher von Altersruhegeld aus der gesetzlichen Rentenversicherung auf Krankengeld 6972 A Anlage 36 Schriftliche Antwort auf die Schriftliche Frage des Abg. Dr. Hubrig (CDU/CSU) betr. Nachtschießen auf dem NATO-Schießplatz Bergen-Hohne 6972 B Anlage 37 Schriftliche Antwort auf die Schriftlichen Fragen des Abg. Zebisch (SPD) betr. Führung der Berufsbezeichnung Masseur bzw. medizinischer Bademeister und Berufsbilder dieser Berufe 6972 C Anlage 38 Schriftliche Antwort auf die Schriftliche Frage des Abg. Wuwer (SPD) betr. Leitung von Altenpflegeheimen . . . . . 6973 B Anlage 39 Schriftliche Antwort auf die Schriftliche Frage des Abg. Dr. Jungmann (CDU/CSU) betr. Vorschlag des Bundesgesundheitsrates bezüglich Führung einer Diagnosenstatistik in sämtlichen Krankenhäusern 6973 C Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 120. Sitzung. Bonn, Freitag, den 7. Mai 1971 V Anlage 40 Schriftliche Antwort auf die Schriftliche Frage des Abg. Dasch (CDU/CSU) betr. Planung von S-Bahnen im Raum München (Strecke Markt Schwaben-Mühldorf) 6973 D Anlage 41 Schriftliche Antwort auf die Schriftliche Frage des Abg. Müller (Nordenham) (SPD) betr. Untersuchungen des Deutschen Hydrographischen Instituts hinsichtlich der Wasserverschmutzung im September 1970 6974 A Anlage 42 Schriftliche Antwort auf die Schriftliche Frage des Abg. Müller (Nordenham) (SPD) betr. Presseberichte über Gefährdung von Straßenbaugroßvorhaben . . 6974 B Anlage 43 Schriftliche Antwort auf die Schriftlichen Fragen des Abg. Dr. Beermann (SPD) betr. Werbemöglichkeiten als Einnahmequelle der Post- und der Bahnverwaltungen 6974 C Anlage 44 Schriftliche Antwort auf die Schriftlichen Fragen des Abg. Picard (CDU/CSU) betr. Finanzierung und Bau der B 45 (neu) zwischen Weiskirchen und Dieburg . . 6975 A Anlage 45 Schriftliche Antwort auf die Schriftlichen Fragen des Abg. Urbaniak (SPD) betr. Fertigstellung der Sauerlandlinie zwischen der B 1 und der Autobahn Oberhausen—Hannover . . . . . . . . 6975 B Anlage 46 Schriftliche Antwort auf die Schriftliche Frage des Abg. Engelsberger (CDU/CSU) betr. Einrichtung eines Abteils „Mutter und Kind" in allen Fernzügen . . . . 6975 C Anlage 47 Schriftliche Antwort auf die Schriftliche Frage des Abg. Engelsberger (CDU/CSU) betr. Anschlußstelle „Siegsdorf/Traunstein" der Autobahn München-Salzburg . 6975 D Anlage 48 Schriftliche Antwort auf die Schriftliche Frage des Abg. Dr. Jobst (CDU/CSU) betr. Bau der Umgehung von Schwandorf im Zuge der Schnellstraße WeidenRegensburg 6976 A Anlage 49 Schriftliche Antwort auf die Schriftlichen Fragen des Abg. Link (CDU/CSU) betr. Gewährleistung des Umweltschutzes bei der Planung der Autobahn Bingen—Hanau 6976 B Anlage 50 Schriftliche Antwort auf die Schriftliche Frage des Abg. Schröder (Wilhelminenhof) (CDU/CSU) betr. Haushaltsmittel für die Maßnahmen zur Beseitigung des Gefahrenzustandes am Südstrand von Borkum 6976 D Anlage 51 Schriftliche Antwort auf die Schriftliche Frage des Abg. Schröder (Wilhelminenhof) (CDU/CSU) betr. Bundeszuwendungen zur Förderung des kombinierten Verkehrs und des Gleisanschlußverkehrs . . 6977 A Anlage 52 Schriftliche Antwort auf die Schriftliche Frage des Abg. Leicht (CDU/CSU) betr. Entscheidungen nach den neuen Bestimmungen des Wohngeldgesetzes . . . . 6977 B Anlage 53 Schriftliche Antwort auf die Schriftliche Frage des Abg. Dr. Jungmann (CDU/CSU) betr. Maßnahmen zur Behebung des sich abzeichnenden starken Mangels an Zahnärzten 6977 D Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 120. Sitzung. Bonn, Freitag, den 7. Mai 1971 6943 120. Sitzung Bonn, den 7. Mai 1971 Stenographischer Bericht Beginn: 9.00 Uhr
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    Anlage 1 Liste der beurlaubten Abgeordneten Abgeordnete(r) Beurlaubt bis einschließlich Adams * 7. 5. Dr. Aigner * 7. 5. Dr. Arndt (Berlin) * 7. 5. Dr. Artzinger * 8. 5. Dr. Bach 7. 5. Baeuchle 7. 5. Bay 7. 5. Dr. Becher (Pullach) 7. 5. Behrendt * 7. 5. Becker (Nienberge) 7. 5. Benda 7. 5. Dr. Birrenbach 7.5. Dr. Böhme 7. 5. Buschfort 11. 5. Dasch 15. 5. Dr. Dittrich * 7. 5. Dr. Dollinger 7. 5. Dröscher * 7. 5. Ehnes 7. 5. Dr. Evers 7. 5. Faller * 7. 5. Fellermaier 7. 5. Freiherr von Fircks 7. 5. Flämig * 7. 5. Frau Dr. Focke 7. 5. Frehsee 7. 5. Dr. Furler * 7. 5. Frau Geisendörfer 7. 5. Geldner 31. 5. Gerlach (Obernau) 7. 5. Gerlach (Emsland) * 7. 5. Graaff 7. 5. Freiherr von und zu Guttenberg 15. 5. Hanz 7. 5. von Hassel 7. 5. Dr. Heck 7. 5. Frau Herklotz 7. 5. Hörmann (Freiburg) 7. 5. Dr. Jahn (Braunschweig) * 7. 5. Dr. Kempfler 7. 5. Dr. Klepsch 7. 5. Klinker * 7. 5. Dr. Koch * 7. 5. Krall 7. 5. Kriedemann * 7. 5. Freiherr von Kühlmann-Stumm 7. 5. Lange * 7. 5. Lautenschlager * 7. 5. Lemp 7. 5. Liehr 7. 5. Dr. Löhr * 15. 5. Lücker (München) * 7. 5. Maucher 26. 6. Meister * 7. 5. Memmel * 7. 5. Müller (Aachen-Land) * 7. 5. * Für die Teilnahme an Ausschußsitzungen des Europäischen Parlaments Anlagen zum Stenographischen Bericht Abgeordnete(r) Beurlaubt bis einschließlich Dr. Müller-Emmert 7. 5. Frau Dr. Orth * 7. 5. Pensky 7. 5. Picard 9. 5. Pieroth 7. 5. Porzner 7. 5. Dr. Reinhard 14. 5. Richarts * 7. 5. Riedel (Frankfurt) * 7. 5. Ritgen 7. 5. Rohde 7. 5. Rollmann 18.5. Frau Schanzenbach 7. 5. Dr. Schmidt (Gellersen) 14. 5. Schmitt (Lockweiler) 7. 5. Schulhoff 7. 5. Dr. Schulz (Berlin) 7. 5. Schwabe * 11.5. Dr. Schwörer * 7. 5. Seefeld * 7. 5. Simon 14.5. Spilker 7. 5. Spitzmüller 7. 5. Springorum * 7. 5. Dr. Stark (Nürtingen) 7. 5. Dr. Starke (Franken) 7. 5. Stein (Honrath) 15. 5. Dr. Stoltenberg 7. 5. Strauß 12. 5. Frau Tübler 7. 5. Varelmann 7. 5. Walkhoff 7. 5. Werner * 7. 5. Wolfram * 7. 5. Zink 7. 5. Anlage 2 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Berkhan vom 6. Mai 1971 auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Haase (Kellinghusen) (SPD) (Drucksache VI/2132 Fragen A 3 und 4) : Ist der Bundesregierung bekannt, daß Zeitsoldaten Z 12 und Z 15, die nach Abschluß ihrer Dienstzeit eine Fachhochschule besuchen wollen, die erforderliche Fachhochschulreife im Rahmen der Berufsförderung zwar erlangen können, die dafür notwendige Zeit von zwei Jahren jedoch nicht zur Verfügung steht? Ist (he Bundesregierung bereit, die Vorschriften über die Berufsförderung so zu verändern, daß die Erlangung der Fachhochschulreife ohne zusätzliche Schwierigkeiten möglich ist? Für den Besuch des an der Bundeswehrfachschule eingerichteten Lehrgangs von 2 Jahren zur Erlangung der Fachhochschulreife reicht zwar die in die Dienstzeit fallende Förderung für Z 12 und Z 15 von 11/2 Jahren nicht aus. Die Soldaten können jedoch von dem nach Beendigung der Dienstzeit zur Durchführung der Fachausbildung zustehenden Förderungszeitraum ein halbes Jahr für den weiteren Besuch der Bundeswehrfachschule benutzen, um den 6960 Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 120. Sitzung. Bonn, Freitag, den 7. Mai 1971 Lehrgang abzuschließen. Dennoch wird der Gesamtförderungszeitraum nicht beeinträchtigt, da die sich an den Besuch der Bundeswehrfachschule anschließende Fachausbildung in diesen Fällen um ein halbes Jahr verlängert werden kann. Die Berufsförderungsdienste bei den Kreiswehrersatzämtern werden rechtzeitig angewiesen werden, in den vorgenannten Fällen eine Verlängerung der Fachausbildung zu bewilligen. Aus diesen Gründen hält die Bundesregierung eine Änderung der Vorschriften über die Berufsförderung der Soldaten auf Zeit nicht für erforderlich. Anlage 3 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dr. von Dohnanyi vom 5. Mai 1971 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Gölter (CDU/CSU) (Drucksache VI/2132 Frage A 7) : Ist dem Bundesminister für Bildtrog und Wissenschaft bekannt, daß ein Beamter seines Hauses, Herr Dr. Wilhelmi, sich in einer Rundfunkdiskussion des Senders Freies Berlin am 5. Februar 1971 von verschiedenen Punkten des Hochschulrahmengesetzentwurfs der Bundesregierung distanzierte und wörtlich ausführte, er kenne sich in diesen Punkten nicht mit der Meinung seines Ministers identifizieren? Die Ausführungen von Herrn Wilhelmi in der Rundfunkdiskussion des Senders Freies Berlin am 5. Februar 1971 und an einer öffentlichen Podiumsdiskussion in Köln am 11. Februar 1971 betrafen nicht Fragen des Regierungsentwurfs eines Hochschulrahmengesetzes, sondern andere öffentliche Äußerungen von Herrn Professor Leussink, die er im übrigen vor seinem Amtsantritt gemacht hat. Anlage 4 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dr. von Dohnanyi vom 5. Mai 1971 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Weigl (CDU/CSU) (Drucksache VI/2132 Frage A 9) : Trifft es zu, daß Ausbildungskommission und Forschungskommission des Fachbereichs 11 der Freien Universität Berlin den Entwurf einer Promotionsordnung vorgelegt haben, der geeignet ist, den an der FU in Berlin erworbenen Grad eines Dr. phil. im Ausland zu entwerten? Ihre Frage knüpft offensichtlich an. einen Artikel in den Hochschulpolitischen Informationen des Bundes „Freiheit der Wissenschaft." vom 2. April 1971 an. Abweichend von der dort erfolgten Darstellung liegt nach Auskunft des Fachbereichs Philosophie und Sozialwissenschaft der FU Berlin bisher noch kein endgültiger Entwurf vor. Die Beratungen darüber sind in den beiden Kommissionen noch nicht abgeschlossen. Ob die von Ihnen und den Hochschulpolitischen Informationen geäußerte Befürchtung zu Recht besteht, wird sich erst beurteilen lassen, wenn die Willensbildung in den zuständigen Hochschulgremien abgeschlossen ist und ein entsprechend ausformulierter Text vorliegt. Im übrigen mache ich darauf aufmerksam, daß nach Artikel 47 des Berliner Universitätsgesetzes eine Promotionsordnung der Bestätigung durch den Senat von Berlin bedarf. Anlage 5 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Rosenthal vom 6. Mai 1971 auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Lampersbach (CDU/CSU) (Drucksache 171/2132 Fragen A 30 und 31) : Ist es der Bundesregierung bekannt, daß mittelständische Firmen als Zulieferer zu Großfirmen immer mehr genötigt werden, auf die Markenbezeichnung ihres eigenen Produkts zu verzichten und statt dessen eine von der Abnehmerfirma bezeichnete Marke anzugeben, die sich häufig mit dem Namen der Abnehmerfirma deckt? Ist die Bundesregierung der Ansicht, daß eine solche Entwicklung für viele Zulieferbetriebe schweren wirtschaftlichen Schaden heraufbeschwören würde und ihr deshalb durch gesetzgeberische oder sonstige gesetzliche Maßnahmen entgegengewirkt werden sollte? Das Zuliefererproblem ist der Bundesregierung bekannt. Allerdings hat die von Ihnen aufgeworfene spezielle Frage des erzwungenen Verzichts auf die eigene Marke in der Praxis der Kartellbehörden bisher noch keine Rolle gespielt. Man kann nicht generell sagen, daß die Zulieferer durch diese Praxis geschädigt werden würden. Das Problem stellt sich überhaupt nur bei Produkten, die Markenwaren-Charakter haben. Aber selbst in diesen Fällen ist es möglich, daß der Zulieferer sich durch den Verkauf unter fremder Marke zusätzliche Absatzkanäle schafft. Auf der anderen Seite können sich Nachteile für den Zulieferer dann ergeben, wenn er in starker Abhängigkeit von seinem Abnehmer steht. Eine solche Abhängigkeit könnte ihn daran hindern, sein Produkt auch unter eigener Marke zu vertreiben. Die Bundesregierung will durch die bevorstehende Kartellgesetznovelle gerade auch dem Zulieferer-problem dadurch Rechnung tragen, daß die Mißbrauchsaufsicht über marktbeherrschende Unternehmen sowie über Ausschließlichkeitsbindungen verbessert wird. Anlage 6 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Rosentahl vom 6. Mai 1971 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Schedl (CDU/CSU) (Drucksache V1/2132 Frage A 32) : Glaubt die Bundesregierung, daß auch in schwierigen wirtschaftspolitischen Situationen die Tarifautonomie der Sozialpartner aufrechterhalten werden kann, oder neigt sie im Rahmen Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 120. Sitzung. Bonn, Freitag, den 7. Mai 1971 6961 der „Inneren Reformen" zu einer zeitweiligen Aussetzung, um Stabilität und Währung zu erhalten? In der Regierungserklärung vom 28. Oktober 1969 hat die Bundesregierung sich unmißverständlich zur Bewahrung und Stärkung der Tarifautonomie bekannt. In der Konzertierten Aktion besteht darüber hinaus volle Einigkeit bei den Vertretern der Regierung, der Arbeitgeber wie der Gewerkschaften, die Tarifautonomie nicht anzutasten. Zum Problem der Einschränkung der Tarifautonomie ist im übrigen grundsätzlich folgendes zu bemerken: Die Freiheit der Arbeitgeber und Arbeitnehmer über Löhne als den Preis von Arbeitsleistungen zu verhandeln, ist ebenso Bestandteil unserer marktwirtschaftlichen Ordnung wie die freie Preisbildung bei Gütern und Dienstleistungen, die von Unternehmern angeboten werden. Abgesehen von dieser ordnungspolitischen Festlegung sind Eingriffe in den Marktmechanismus auch ökonomisch fragwürdige Maßnahmen zur Sicherung von Stabilität und Wachstum. Lohn- und PreisstoppExperimente in anderen Industrieländern zeigen keine Wirkungen, die derartige Eingriffe stabilitätspolitisch rechtfertigen könnten. Eine Einschränkung der Tarifautonomie wird daher nicht erwogen. Wohl aber wurden den verantwortlichen autonomen Gruppen entsprechend § 3 StWG die Orientierungsdaten der Bundesregierung mehrmals erläutert, um Unternehmern und Gewerkschaften die gesamtwirtschaftlichen Risiken und Chancen ihrer preis- und lohnpolitischen Entscheidungen zu verdeutlichen. Anlage 7 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Berkhan vom 7. Mai 1971 auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Jung (FDP) (Drucksache VI/2132 Fragen A 68 und 69) : Mit welcher Begründung werden Prüfer im truppentechnischen Dienst hei der Bemessung der Fliegerzulage nur in die Gruppe der fallweise mitfliegenden Personen eingestuft, obwohl sie nach ZDv 19/1 bzw. 19/2 zur notwendigen Mindestbesatzung gehören und zum ständigen Mitfliegen verpflichtet sind? Wie hat sich die Höhe der Fliegerzulage für Prüfer seit 1960 verändert, und entspricht diese Entwicklung der Veränderung der Zulagen für Piloten und „Scheinerhalter"? Ihre Frage geht davon aus, daß die Prüfer im truppentechnischen Dienst zur notwendigen Mindestbesatzung gehören und zum ständigen Mitfliegen verpflichtet sind. Diese Ansicht — ich habe mich da von den Fachleuten beraten lassen — ist nicht richtig. Die Prüfer sind von der Aufgabe her überwiegend am Boden eingesetzt und gehören nicht zur ständigen Besatzung. Dem steht nicht entgegen, daß einige Prüfer, wie z. B. Flugwerk- oder Triebwerkprüfer, nach Abschluß von Instandsetzungarbeiten mitzufliegen haben. Die Einstufung dieser Prüfer in die Sondergruppe mit einem Zulagensatz von 45 DM monatlich ist wiederholt überprüft und auch von Gerichten in Verwaltungsstreitverfahren als sachgerecht anerkannt worden. Eine Zuordnung zur ständigen Besatzungsgruppe würde eine angemessene Abgrenzung in Frage stellen und Berufungen von allen je nach Flugauftrag fallweise mitfliegenden Soldaten auslösen (z. B. Luftbildpersonal, Luftretter). Die Richtlinien für die Gewährung einer Fliegerzulage vom 12. September 1960 sahen in der Sondergruppe für Prüfer bei mindestens 10 Flügen im Monat eine Zulage von 45 DM monatlich vor. 1963 trat eine Verbesserung insoweit ein, als schon von 5 Flügen an der anteilige Betrag (4,50 DM je Flug) gezahlt werden darf. Als Flug rechnet z. B. bereits eine Platzrunde. Für Luftfahrzeugführer sind mit Rücksicht auf erhöhte Belastungen die Zulagensätze inzwischen z. T. angehoben worden: — 1963 für außerhalb der fliegenden Verbände verwendete und zur Inübunghaltung verpflichtete Luftfahrzeugführer („Scheinerhalter") von 75 DM auf 210 DM, — 1970 für Führer von Luftfahrzeugen mittlerer Gewichtsklasse (z. B. von Hubschraubern) von 210 DM auf 240 DM. Diese beiden Personengruppen können jedoch nicht mit den Prüfern verglichen werden, da es sich hierbei um ständig fliegendes Personal handelt. Eine gewisse Annäherung des jetzigen Zulagensatzes an den für die ständigen Luftfahrzeugbesatzungsangehörigen wird jedoch erwogen. Anlage 8 Schriftliche Antwort des Bundesministers Frau Strobel vom 6. Mai 1971 auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Schmidt-Vockenhausen (SPD) (Drucksache VI/2132 Fragen A 70 und 71) : Ist es richtig, daß die Zahl der im Handel befindlichen Medikamente in der Bundesrepublik Deutschland zehnmal größer ist als in den USA, so daß hier von einer Medikamentenflut gesprochen werden kann? Welche Konsequenzen ergeben sich gegebenenfalls aus dieser Tatsache? Offizielle Zahlenangaben über die in den USA im Verkehr befindlichen Arzneimittel stehen nicht zur Verfügung. In einem Bericht der Medizinisch-pharmazeutischen Studiengesellschaft wird 1969 die Zahl der in den USA im Verkehr befindlichen Arzneispezialitäten nach der letzten verfügbaren Statistik mit mehr als 140 000 angegeben. Dazu ist zu bemerken, daß die FDA nur Arzneispezialitäten registiert, die in der ganzen USA ver- 6962 Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 120. Sitzung. Bonn, Freitag, den 7. Mai 1971 kehrsfähig sind. Es gibt aber auch Arzneispezialitäten, die jeweils nur in einem Bundesstaat im Verkehr sind. In dem von der FDA selbst herausgegebenen National Drug Code sind 20 000 Arzneispezialitäten erfaßt. Im Vorwort zu diesem Code wird aber betont, daß es sich nur um einen Teil der in den USA verkehrsfähigen Spezialitäten handelt, da nur die Spezialitäten von 300 Firmen erfaßt worden sind. Die Anzahl der Arzneimittelhersteller wird auf 600 bis 700 geschätzt. In der Bundesrepublik sind 1961 aufgrund des Arzneimittelgesetzes etwa 57 000 Arzneispezialitäten zur Registrierung vorangemeldet worden. Bei dieser Zahl ist zu berücksichtigen, daß nach dem Registrierungsverfahren die verschiedenen Darreichungsformen und Konzentrationen einer Arzneispezialität jeweils als eine besondere Arzneispezialität zu registrieren ist. Würden die verschiedenen Darreichungsformen und Konzentrationen desselben Stoffes als eine Arzneispezialität gelten, gäbe es nicht mehr als etwa 20 000 bis 25 000 Arzneispezialitäten. Das Arzneimittelgesetz enthält keine Ermächtigung, die Registrierung einer Arzneispezialität abzulehnen, weil bereits eine oder mehrere Arzneispezialitäten gleicher Zusammensetzung im Verkehr sind. Die Einführung einer Bedürfnisprüfung für Arzneispezialitäten ist sehr problematisch, auch im Hinblick auf die verfassungsrechtliche Zulässigkeit. Anlage 9 Schriftliche Antwort des Bundesministers Frau Strobel vom 5. Mai 1971 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Kiechle (CDU/CSU) (Drucksache VI/2132 Frage A 72): Wie gedenkt die Bundesregierung die Personallage in den Krankenanstalten mittel- und langfristig zu lösen, nachdem immer deutlicher wird, daß die katholischen Orden und die Diakonissen unter schweren Nachwuchssorgen leiden? Die Ausbildungsneuregelung für Krankenpflegeberufe durch Änderung des Krankenpflegegesetzes im Jahre 1965 hat zu einem verstärkten Zugang zu den Pflegeberufen geführt. Ein kräftiges Ansteigen der Zahl der in der Krankenpflege tätigen Personen bis zum Jahresende 1969 ist aus der Statistik der Berufe des Gesundheitswesens ersichtlich. Daß trotz dieser Entwicklung ein ungedeckter Personalbedarf besteht, liegt daran, daß einerseits der Bedarf durch steigende Anforderung an medizinischem Leistungsaufwand, durch Arbeitszeitverkürzung, durch Senkung des sogenannten Bettenschlüssels u. a. Umstände steigt, während andererseits die Anzahl der für die Krankenpflege eingesetzten Ordensschwestern und Diakonissen abnimmt. Mit der schwierigen Personallage in den Krankenanstalten befaßt sich die Bundesregierung seit Jahren. Der Bundesminister für Arbeit und Sozialordnung hat bereits im Jahre 1969 einen Arbeitskreis gebildet, der unter Beteiligung von Vertretern der Länderministerien, der Schwesternverbände, der Krankenhausträger und Gewerkschaften den Mangel an Krankenpflegepersonen und Maßnahmen zu seiner Beseitigung erörtert. Die Bundesregierung hat sich zu der Problematik im Gesundheitsbericht geäußert. Ich darf Sie insbesondere auf folgende in dem Bericht aufgezeigten Maßnahmen hinweisen: Verstärkte Berücksichtigung der pflegerischen Berufe bei der Berufsberatung, vor allem Verbesserung der individuellen Beratung; finanzielle Förderung der Ausbildung; weitere Verbesserung der Arbeitsbedingungen und der Aufstiegsmöglichkeiten auch im Hinblick auf die Notwendigkeit, mehr männliche Pflegekräfte zu gewinnen; Förderung von Teilzeitarbeit in den Krankenanstalten; Förderung des Wiedereintritts von Frauen in das Erwerbsleben; Fortsetzung der Anwerbung von ausländischem Pflegepersonal. Die Einbeziehung der Ausbildungsstätten für bestimmte Heilberufe in den Förderungsbereich des Ausbildungsförderungsgesetzes durch Verordnung vom 2. November 1970 soll zudem ,dazu beitragen, die Personallage in den Krankenanstalten zu verbessern. Zu der speziellen Frage, ob durch eine weitere Reform der Ausbildung dem Mangel an Krankenpflegepersonen abgeholfen werden kann, ist im vergangenen Jahr beim Bundesministerium für Jugend, Familie und Gesundheit eine Sachverständigenkommission gebildet worden. Anlage 10 Schriftliche Antwort des Bundesministers Frau Strobel vom 5. Mai 1971 auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Picard (CDU/CSU) (Drucksache VI/2132 Fragen A 73 und 74) : Welchen Wert mißt die Bundesregierung dem in Mannheim geplanten „Zentralinstitut für seelische Gesundheit" für die Reform der psychiatrischen Versorgung zu? Sieht die Bundesregierung die Notwendigkeit und Möglichkeit einer finanziellen Beteiligung des Bundes an den Betriebskosten des genannten Instituts nach dessen Fertigstellung, voraussichtlich ab 1974? Die Bundesregierung ist der Auffassung, daß das in Mannheim geplante „Zentralinstitut für seelische Gesundheit" einen wichtigen Beitrag zur Reform der psychiatrischen Versorgung zu leisten vermag, zumal in diesem Institut intensive Forschungen auf dem Gebiet der Sozialpsychiatrie in unmittelbarer Verbindung mit ihrer praktischen Anwendung er- Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 120. Sitzung. Bonn, Freitag, den 7. Mai 1971 6963 folgen. Nur unter Einbeziehung moderner soziapsychiatrischer Maßnahmen wird eine erfolgversprechende Psychiatrie in der Zukunft möglich sein. Unbeschadet der Frage, inwieweit der Bund hier eine Finanzierungskompetenz besitzt, muß eine Beteiligung des Bundes an den Betriebskosten im Rahmen der Haushaltslage und der mehrjährigen Finanzplanung gesehen werden. Nach den Prioritäten, wie sie die Bundesregierung sieht, müssen zunächst solche Vorhaben gefördert werden, wie sie z. B. im Aktionsprogramm det Bundesregierung für die Rehabilitation Behinderter vorgesehen sind. Deshalb kann die Notwendigkeit einer finanziellen Beteiligung nur in Verbindung mit den von der Bundesregierung gesetzten Schwerpunkten gesehen werden. Da das Institut voraussichtlich erst ab 1974 seine Tätigkeit aufnehmen wird, ist es der Bundesregierung nicht möglich, sich heute abschließend zu Ihrer Frage zu äußern. Anlage 11 Schriftliche Antwort . des Parlamentarischen Staatssekretärs Westphal vom 5. Mai 1971 auf die Mündliche Frage der Abgeordneten Frau Dr. Orth (SPD) (Drucksache VI/2132 Frage A 75) : Gibt es Untersuchungsmethoden, die die Rückstande von DDT oder anderen Pflanzenschutzmitteln im Fleisch von Kühen oder in der Milch und in Milchprodukten einwandfrei feststellen können, werden solche Untersuchungen regelmäßig durchgeführt und die Ergebnisse der Öffentlichkeit bekanntgegeben? Es gibt Untersuchungsmethoden zum einwandfreien qualitativen und quantitativen Nachweis von DDT in Fleisch und Milch. Bewährt haben sich insbesondere die Verfahren der Gaschromatographie in Verbindung mit der Massenspektrometrie sowie die Dünnschichtchromatographie. Auf Veranlassung des Bundesministeriums für Jugend, Familie und Gesundheit werden im Rahmen eines Forschungsauftrages im Hygiene-Institut der Bundesanstalt für Milchforschung in Kiel regelmäßig Proben von Milch und Milcherzeugnissen, die an 14 verschiedenen Stellen der Bundesrepublik entnommen werden, auf den Gehalt an DDT untersucht. In einem vom Bundesministerium für Jugend, Familie und Gesundheit erteilten Forschungsauftrag wurden an der Landwirtschaftlichen Untersuchungsund Forschungsanstalt in Kiel Untersuchungen von Fleisch auf das Vorkommen von DDT durchgeführt. Weitere Untersuchungen werden am Institut für Pharmakologie, Toxikologie und Pharmazie der Tierärztlichen Hochschule Hannover vom Bundesminister für Jugend, Familie und Gesundheit finanziell gefördert. Im übrigen ist mir bekannt, daß im Rahmen der amtlichen Lebensmittelüberwachung orientierende Untersuchungen durchgeführt worden sind. Die Ergebnisse werden in üblicher Weise in Fachzeitschriften veröffentlicht. Anlage 12 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Westphal vom 5. Mai 1971 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Bay (SPD) (Drucksache VI/2132 Frage A 77) : Sieht die Bundesregierung Möglichkeiten, darauf hinzuwirken, daß schwangere Frauen besser als bisher auf die Gesundheitsschäden hingewiesen werden, die den ungeborenen Kind durch Rauchen während der Schwangerschaft zugefügt werden und unter anderen zu Früh-, Fehl- und Totgeburten führen? Der Bundesminister für Jugend, Familie und Gesundheit (BMJFG) bemüht sich seit Jahren im Rahmen der gesundheitlichen Aufklärung über die Zusammenhänge zwischen Rauchen und Gesundheit zu informieren. Die möglichen Folgen des Nikotingenusses während der Schwangerschaft sind Teilaspekte der Kampagne „Der neue Trend no Smoking — please". Auf die Gesundheitsschäden wird auch bei Sexualerziehung hingewiesen. Auch in dem Aufklärungsmaterial des Bundesministeriums für Jugend, Familie und Gesundheit, das Schwangere unmittelbar anspricht, werden die Folgen des Rauchens für Mutter und Kind deutlich gemacht. Das Bundesministerium für Jugend, Familie und Gesundheit wird auch künftig in geeigneter Weise dem Problem Schwangerschaft und Rauchen in der gesundheitlichen Aufklärung besonders Raum geben. Anlage 13 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Westphal vom 5. Mai 1971 auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Meinike (Oberhausen) (SPD) (Drucksache VI/2163 Fragen A 79 und 80) : Ist es zutreffend, daß die für die Zeit vom 18. bis 26. September 1971 vorgesehene Ausstellung „Eltern 71" des Bundesministeriums für Jugend, Familie und Gesundheit ausfällt? Wenn ja, welche Gründe sind dafür maßgebend? Es trifft zu, daß die für die Zeit vom 18. bis 26. September 1971 in Essen vorgesehene Ausstellung „Eltern 71" — erste deutsche Ausstellung über Ehe und Elternschaft, Kindheit und Jugend — mit internationaler Beteiligung — ausfällt. Es trifft jedoch nicht zu, daß es sich um eine Ausstellung des Bundesministeriums für Jugend, Familie und Gesundheit handelt. Veranstalter und allein verantwortlich für das Vorhaben ist die Gemeinnützige Ausstellungsgesellschaft m.b.H. Essen. Die Gemeinnützige Ausstellungsgesellschaft m.b.H. Essen hat in ihrer Begründung für die Absage der Ausstellung „Eltern 71" am 8. April 1971 mitgeteilt, die für den kommerziellen Teil der Ausstel- 6964 Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 120. Sitzung. Bonn, Freitag, den 7. Mai 1971 lung angesprochenen Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft hätten bei weitem nicht das erwartete Interesse gezeigt. Dadurch sei es unmöglich geworden, die Ausstellung „Eltern 71 " in der vorgesehenen Form und zum vorgesehenen Zeitpunkt durchzuführen. Überdies hätte die Vorbereitung des ideellen Teils der Ausstellung gezeigt, daß die zugesagten Zuschüsse der öffentlichen Hand für eine gut gestaltete, alle wichtigen Sachbereiche umfassende Ausstellung nicht ausreichen. Die Finanzierungslücke von rd. 500 000 DM hätte infolge der angespannten Lage der öffentlichen Haushalte nicht geschlossen werden können. Das Bundesministerium für Jugend, Familie und Gesundheit hatte eine Unterstützung der Ausstellung zugesagt und insbesondere aus Mitteln des Bundesjugendplanes einen Betrag bis zu 100 000 DM bereitgestellt, um durch gezielte Zuwendungen Trägern aus dem Bereich der Jugendhilfe die Beteiligung an der Ausstellung zu ermöglichen. Außerdem sollte die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung mit eigenen Beiträgen in Essen in Erscheinung treten. Das Bundesministerium für Jugend, Familie und Gesundheit bedauert, daß das Ausstellungsvorhaben vorerst nicht durchgeführt werden kann; denn es wäre nach seiner Anlage und Planung gut geeignet gewesen, durch eine Kombination von Muster- und Lehrschauen Fragen der Erziehung und der kindlichen Entwicklung einer breiten Öffentlichkeit und damit vor allem den Eltern näher zu bringen. Anlage 14 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Börner vom 7. Mai 1971 auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Abelein (CDU/CSU) (Drucksache VI/2132 Fragen A 82 und 83) : Hält die Bundesregierung angesichts der Ergebnisse in ihrem Verkehrsbericht 1970 und im Hinblick auf die zu erwartenden Kosten für ein solches Projekt in Höhe von etwa 2,5 Milliarden DM die Gründung von zwei interkontinentalen Großflughäfen im süddeutschen Raum für realisierbar? Wäre nicht für die Bedienung des bayerischen und baden-württembergischen Wirtschaftsraums ein gemeinsamer interkontinentaler Großflughafen im Raum zwischen München und Stuttgart, eventuell zwischen Ulm und Augsburg, die geeigneteste Lösung? Die Frage der Realisierbarkeit von 2 interkontinentalen Großflughäfen im süddeutschen Raum kann unter zwei Aspekten gesehen werden: 1. Aus topographischer Sicht: Insoweit kommt es auf die Wahl des Flughafenstandorts an, über die allein die betreffende Landesregierung entscheidet. Der Bund nimmt in diesem Rahmen nur durch ein flugsicherungsmäßiges und ein meteorologisches Gutachten Stellung. 2. Aus finanzieller Sicht: Der Bau des Flughafens München II, an dem sich der Bund beteiligt, erscheint finanziell gesichert. Ob sich der Bau des Flughafens Stuttgart II finanziell realisieren läßt, ist Sache des Landes. Eine Beteiligung des Bundes kommt insoweit wegen der angespannten Haushaltslage des Bundes nicht in Betracht. Das Verkehrsaufkommen der Flughäfen München und Stuttgart konzentriert sich zu je über 80 % auf die beiden Städte München und Stuttgart sowie deren wirtschaftliche Einflußzonen in ihrer unmittelbaren Umgebung. Der restliche, geringere Teil des Verkehrsaufkommens gründet in dem übrigen entfernteren Einzugsgebiet der beiden Flughäfen. Diese Tatsache vermittelt den Planungsmaßstab für die Anlegung aufkommengerechter Gemeinschaftsflughäfen. Ein 100 bis 150 km von München und Stuttgart entfernt liegender Flughafen würde der Lage der tatsächlichen Aufkommensschwerpunkte nicht gerecht werden können. Er müßte als Fehlplanung angesehen werden. Dieser Mangel wäre auch durch noch nicht existente — Schnellverkehrsmittel auf absehbare Zeit nicht ausgleichbar. Abgesehen von der mangelnden Kompetenz des Bundes, die Entscheidung über die Wahl eines Flughafenstandortes zu beeinflussen, hält die Bundesregierung den Vorschlag eines Gemeinschaftsflughafens für Stuttgart und München für undurchführbar. Anlage 15 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Börner vom 7. Mai 1971 auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Müller (München) (SPD) (Drucksache VI/2132 Fragen A 84 und 85) : Beabsichtigt die Bundesregierung, die Vorschriften, die die Erteilung einer besonderen Fahrerlaubnis fur Elektrofahrteuge vorsehen, aufzuheben? Entsprechen Pressemeldungen den Tatsachen, daß es zur Zeit überhaupt keine Möglichkeit gebe, die erforderliche Prüfung für die Erteilung einer Fahrerlaubnis für Elektrotahrzeuge in der Bundesrepublik Deutschland abzulegen? Die Bundesregierung begrüßt die zunehmende Verbreitung von Elektrofahrzeugen und ist bereit, hierzu alle möglichen Erleichterungen zu gewähren. So ist beabsichtigt, die besondere Fahrerlaubnis für Elektrofahrzeuge abzuschaffen, sofern dies ohne Beeinträchtigung der Verkehrssicherheit möglich ist. Entsprechende Untersuchungen sind jedoch noch nicht abgeschlossen. Derartige im zweiten Teil Ihrer Frage angesprochenen Meldungen entsprechen nicht den Tatsachen. Eine Fahrprüfung auf einem Fahrzeug mit Elektromotor ist jederzeit möglich, wenn der Prüfling ein solches Fahrzeug zur Prüfung zur Verfügung stellt. Anlage 16 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Börner vom 7. Mai 1971 auf die Mündliche Frage des Abgeord- Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 120. Sitzung. Bonn, Freitag, den 7. Mai 1971 6965 1 neten Dr. Slotta (SPD) (Drucksache VI/ 2132 Frage A87): Was gedenkt die Bundesregierung zu tun, damit die Doppelausfertigung von Krafttahrzeugscheinen in Zukunft großzügiger geregelt werden kann? Im Juli 1970 wurde den Ländern empfohlen, in begründeten Fällen die Ausstellung von Zweitschriften von Kraftfahrzeugscheinen zu genehmigen, obwohl von seiten der obersten Landesbehörden nach wie vor Bedenken dagegen bestanden. Nach Mitteilung einiger Länder wird dort entsprechend der Empfehlung verfahren. Es ist beabsichtigt, zu prüfen, ob eine allgemeine Regelung in die Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung aufgenommen werden kann, wenn auf breiter Ebene Erfahrungen über die Auswirkung vorliegen. Anlage 17 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Börner vom 7. Mai 1971 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Wohlrabe (CDU/CSU) (Drucksache VI/2132 Frage A 94) : Ist die Bundesregierung der Auffassung, daß die Postscheckämter den § 7 Abs. 1 Satz 1 der Postscheckordnung vom 1. Dezember 1969 richtig anwenden, wenn sie von einem Postscheckteilnehmer (Kaufmann), der einen weiteren Prokuristen bestellt hat, außer der rechtsverbindlichen Erklärung des Postscheckteilnehmers durch das „Unterschriftsblatt" einen Handelsregisterauszug fordern? Bei der Bestellung eines weiteren Prokuristen reicht eine entsprechende schriftliche Mitteilung des Postscheckteilnehmers aus. Die Postscheckämter werden angewiesen, entsprechend zu verfahren. Anlage 18 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Ravens vom 7. Mai 1971 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Hauff (SPD) (Drucksache VI/2132 Frage A 95) : Beabsichtigt die Bundesregierung, die Einkommensobergrenze, die für den Bezug von Wohnungen aus dem sozialen Wohnungsbau berechtigt, für Aussiedler aus den ehemaligen deutschen Ostgebieten für eine bestimmte Zeit aufzuheben, um auf diese Weise der besonderen Situation dieses Personenkreises gerecht zu werden? Die Einkommensgrenzen für den sozialen Wohnungsbau sollen demnächst ganz allgemein erheblich erhöht werden. Dies sieht der Entwurf eines „Wohnungsbauänderungsgesetzes 1971" vor, den die Bundesregierung vor kurzem dem Bundestag zugeleitet hat (Drucksache VI/2117). Der Gesetzentwurf ist am 5. Mai im Hohen Hause in erster Lesung behandelt worden. Vorgesehen ist eine Erhöhung des Grundbetrages von 9000 DM auf 12 000 DM jährlich sowie der Zuschlagsbeträge für Familienangehörige auf je 3000 DM; d. h. daß künftig eine Familie mit 2 Kindern noch bei einem monatlichen Bruttoeinkommen des Haushaltsvorstandes von rd. 1850 DM in Sozialwohnungen wohnberechtigt ist. Im Rahmen weiterer Förderungsmaßnahmen des sozialen Wohnungsbaues können Wohnungssuchende auch noch mit höheren Einkommen begünstigt werden. In Anbetracht dieser allgemein vorgesehenen Neuregelung dürfte kein Bedürfnis bestehen, noch Sondervorschriften für bestimmte Personengruppen zu treffen. Das gilt um so mehr, als es auch künftig zulässig ist, in begründeten Härtefällen eine Förderung auch dann vorzunehmen, wenn die Einkommensgrenze überschritten wird. Anlage 19 Schriftliche Antwort , des Parlamentarischen Staatssekretärs Ravens vom 6. Mai 1971 auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Walkhoff (SPD) (Drucksache VI/2132 Fragen A 96 und 97) : Ist es nach Meinung der Bundesregierung mit den Gesichtspunkten des sozialen Wohnungsbaus zu vereinbaren, wenn Bauherren öffentlich geförderte Miethäuser in Eigentumswohnungen aufteilen und mit hohem Gewinn verkaufen? Was gedenkt die Bundesregierung zur Verbesserung des Schutzes der Mieter von Sozialwohnungen zu tun, denen nach Verkauf der Wohnungen als Eigentumswohnungen an Dritte häufig die Kündigung droht? Die Umwandlung von öffentlich geförderten Mietwohnungen in öffentlich geförderte Eigentumswohnungen ist im Interesse der Eigentumsbildung der Mieter an sich eine vom Gesetzgeber des Zweiten Wohnungsbaugesetzes gebilligte Maßnahme. Erfolgt die Umwandlung jedoch gegen den Willen und das Interesse der Mieter, so ist diese vom Gesetzgeber gewünschte Voraussetzung nicht gegeben. Um mißbräuchliche Umwandlungen zu verhindern, kann die öffentliche Hand als Gläubigerin des öffentlichen Baudarlehens die notwendige Zustimmung zur Aufteilung der Hypothek auf die einzelnen Wohnungseigentumsrechte verweigern. Ebenso kann sie die Schuldhaftentlassung des Bauherrn und die Genehmigung der Schuldübernahme durch die neuen Eigentümer ablehnen. Diese Einwirkung ist so lange möglich, als die öffentlichen Mittel noch nicht zurückgezahlt sind. In dieser Weise wird auch in der Praxis der Länder weitgehend verfahren. So hat z. B. der zuständige Innenminister des Landes Nordrhein-Westfalen bestimmt, daß er sich die Ausübung bestimmter mit der Gewährung des öffentlichen Baudarlehens verbundenen Rechte vorbehalte, damit wohnungspolitisch unerwünschte Maßnahmen des Eigentümers nicht unterstützt werden. Kündigt nach der Umwandlung der neue Eigentümer, kann der Mieter nach der Sozialklausel des § 556 a BGB der Kündigung widersprechen, „wenn die Beendigung des Mietverhältnisses für den Mie- 6966 Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 120. Sitzung. Bonn, Freitag, den 7. Mai 1971 ter oder seine Familie eine Härte bedeuten würde, die auch unter Würdigung der berechtigten Interessen des Vermieters nicht zu rechtfertigen ist". In dem von der Bundesregierung eingebrachten Gesetzentwurf über Maßnahmen zur Verbesserung des Mietrechts und zur Begrenzung des Mietanstiegs (Drucksache VI/ 1549) soll die Sozialklausel des § 556 a BGB dahin ergänzt werden, daß eine Härte auch vorliegt, wenn angemessener Ersatzwohnraum zu zumutbaren Bedingungen nicht beschafft werden kann. Durch diese Verbesserung der Sozialklausel erhält auch der Mieter, dem nach Umwandlung in Wohnungseigentum gekündigt wird, einen größeren Schutz. Der genannte Gesetzentwurf sieht außerdem weitere Einschränkungen des Kündigungsrechts vor, die selbstverständlich auch dem Mieter einer umgewandelten Wohnung zugute kommen. Nach dem Vorschlag des mitberatenden Ausschusses für Städtebau und Wohnungswesen soll der Mieter der umgewandelten Wohnung einen zusätzlichen Schutz in der Weise erhalten, daß der Erwerber sich auf Eigenbedarf nicht vor Ablauf von drei Jahren seit der Veräußerung an ihn berufen kann. Anlage 20 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Ravens vom 7. Mai 1971 auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Röhner (CDU/CSU) (Drucksache VI/2132 Fragen A 98 und 99) : Ist der Bundesregierung bekannt, daß die deutsche UNESCO-Kommission bei ihrer diesjährigen Tagung am 23./24. April 1971 sich erstmals zugunsten einer deutschen Stadt erklärte, indem sie in einer eigens beschlossenen Resolution „alle zuständigen Stellen in der Bundesrepublik" aufgefordert hat, Bamberg als eines der wichtigsten deutschen Zentren der Kunst- und Städtekultur zu schützen und zu erhalten? Ist die Bundesregierung bereit, im Sinne dieser UNESCO-Resolution für Maßnahmen der Stadtsanierung in Bamberg schwerpunktmäßig und vorrangig Förderungsmittel, etwa entsprechend § 56 des Regierungsentwurfs des Städtebauförderungsgesetzes, zuzuteilen? Der Bundesregierung ist bekannt, daß auf Anregung von Herrn Professor von Simson, Vorsitzender des Kulturausschusses der Deutschen UNESCO-Kommission, am 23. April 1971 in Bamberg die von Ihnen angesprochene Resolution gefaßt wurde. Die Vergabe der Städtebauförderungsmittel des Bundes nach dem Entwurf des Städtebauförderungsgesetzes soll in der Weise erfolgen, daß die Länder Programme für die einzelnen städtebaulichen Maßnahmen aufstellen und dem Bundesminister für Städtebau und Wohnungswesen einreichen. Es wird daher zunächst Sache des Landes Bayern sein, bei der Aufstellung des Landesprogramms darüber zu befinden, ob die Stadtsanierung in Bamberg schwerpunktmäßig und vorrangig in das Förderungsprogramm aufgenommen werden soll. Der Bundesminister für Städtebau und Wohnungswesen wird alsdann mit den zuständigen Ministern und Senatoren der Länder über die Landesprogramme beraten, auf dieser Grundlage der Beratung ein Bundesprogramm zusammenstellen und danach die Bundesmittel den Ländern zuteilen. Daß das Land Bayern eine Sanierung in der Stadt Bamberg für erforderlich hält, ist mir bekannt. Das zuständige bayerische Ministerium hat bereits bei meinem Hause einen Antrag auf Gewährung eines Planungszuschusses für Bamberg beantragt. Es kann danach erwartet werden, daß nach Verabschiedung des Städtebauförderungsgesetzes die Stadtsanierung von Bamberg vom Land Bayern zur Aufnahme in das Bundesprogramm vorgeschlagen wird. Anlage 21 Schriftliche Antwort dns Parlamentarischen Staatssekretärs Moersch vom 7. Mai 1971 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Jahn (Braunschweig) (CDU/CSU) (Drucksache VI/2132 Frage A 100) : Ist die Bundesregierung bereit, mit ihren Partnern in der EWG dahin gehend zu verhandeln, daß bilaterale Handelsabsprachen und Handelsabkommen mit den Staaten des Ostblocks nur mit dem Blick auf die angestrebte Gemeinschaftspolitik geschlossen werden und dadurch bilaterale Präferenzen ausgeschaltet worden? Ich beantworte Ihre Anfrage mit „Ja" und darf auf folgendes hinweisen: In der Ratsentscheidung vom 16. Dezember 1969 über die schrittweise Vereinheitlichung der Handelsabkommen und die Aushandlung von Gemeinschaftsabkommen ist bereits eine enge Koordinierung vorgesehen. Hierdurch wird gewährleistet, daß durch die bis zum 31. Dezember 1972 noch zulässigen Handelsverhandlungen der Mitgliedstaaten mit den osteuropäischen Staatshandelsländern die Durchführung der gemeinsamen Handelspolitik nicht behindern wird und die legitimen Interessen der übrigen Mitgliedstaaten berücksichtigt werden. Die Handelsverhandlungen dürfen nur mit Ermächtigung des Rats eröffnet und abgeschlossen werden und sind auf der Grundlage von Verhandlungsleitlinien zu führen, die vom Rat festgelegt werden. Anlage 22 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretär Moersch vom 7. Mai 1971 auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Dollinger (CDU/CSU) (Drucksache VI/2132 Fragen A 105 und 106) : Wie beurteilt die Bundesregierung die Tatsache, daß aussiedlungswillige Deutsche in Polen nach Auskunft des Deutschen Roten Kreuzes und laut zahlreichen Pressemeldungen z. T. schweren persönlichen Diskriminierungen ausgesetzt sind? Ist die Bundesregierung bereit, die polnische Regierung aufzufordern, die bei der Vertragsunterzeichnung ausgesprochenen Zusagen in bezug auf die Familienzusammenführung einzuhalten? Ich habe sowohl in einer früheren Fragestunde (108. Sitzung vom 12. März 1971) als auch in meiner Antwort auf die Kleine Anfrage, betreffend Aus- Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 120. Sitzung. Bonn, Freitag, den 7. Mai 1971 6967 Wirkungen der Ostverträge, vom 2. April 1971 (Drucksache VI/2056) darauf hingewiesen, daß die polnische Regierung in der „Information" zugesichert hat, daß die aufgeführten Personen, die auszureisen wünschen, dies unter Beachtung der in Polen geltenden Gesetze und Rechtsvorschriften tun können. Ich wiederhole, daß der Bundesregierung von Einzelfällen abgesehen nicht bekannt ist, daß Deutsche oder deutsche Volkszugehörige, die in Polen einen Antrag auf Übersiedlung stellen, jetzt noch Schikanen oder Nachteilen unterworfen sind. Wenn derartige Einzelfälle bekannt werden, ist es am zweckmäßigsten, diese dem Deutschen Roten Kreuz mitzuteilen. Wie ich in meiner bereits erwähnten Antwort vom 2. April 1971 (Drucksache VI/2056) auf die Kleine Anfrage, betreffend Auswirkungen der Ostverträge, ausgeführt habe, hat die polnische Regierung in der „Information der Regierung der Volksrepublik Polen", die gleichzeitig mit dem Vertragstext am 20. November 1970 veröffentlicht worden ist, zugesichert, daß die Umsiedlung im Rahmen der Familienzusammenführung sowie von Personen, die auf Grund ihrer unbestreitbaren deutschen Volkszugehörigkeit auszureisen wünschen, erleichtert und beschleunigt werden soll. Die Bundesregierung sieht keinen Anlaß, an der Einhaltung der von der polnischen Regierung gemachten Zusagen zu zweifeln. Die jüngsten Gespräche der beiden RotkreuzGesellschaften in Warschau Ende April dieses Jahres haben die Bundesregierung darin bestätigt. Anlage 23 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Moersch vom 5. Mai 1971 auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Jahn (Braunschweig) (CDU/CSU) (Drucksache VI/2132 Fragen B 1 und 2) : Ist die Bundesregierung bereit, beim Rat der Europäischen Genieinschriften darauf hinzuwirken, daß die Beziehungen zwischen den Europäischen Gemeinschaften und Lateinamerika nach der Übermittlung der „Erklärung von Buenos Aires" auf eine neue Grundlage der Zusammenarbeit gestellt werden? wie und mit welchen konkreten Vorschlägen grundsätzlicher und institutioneller Art wird die Bundesregierung beim Rat der Europäischen Gemeinschaften die Forderung des Europäischen Parlaments nach dein Erlaß konkreter Leitlinien für die Verhandlungen mit Lateinamerika unterstützen? Zur ersten Frage: Ja. Die Bundesregierung hat ihre Bereitschaft, zusammen mit den anderen Gemeinschaftspartnern darauf hinzuwirken, daß die Beziehungen zwischen den Europäischen Gemeinschaften und den Ländern Lateinamerikas auf eine neue, dauerhafte Grundlage gestellt werden, wiederholt unter Beweis gestellt. Hervorzuheben ist hier insbesondere die Tatsache, daß der Rat der EG unter deutscher Präsidentschaft am 14. Dezember vorigen Jahres bereits eine Antwort der Gemeinschaft als positive Reaktion auf die „Erklärung von Buenos Aires" und damit den Wunsch der lateinamerikanischen Staaten nach Fortentwicklung und Vertiefung der beiderseitigen Beziehungen verabschiedet hat. Auf der gleichen Tagung hat der Rat auch den von der Brüsseler Arbeitsgruppe unter aktiver deutscher Beteiligung erstellten umfassenden Lateinamerika-Bericht billigend zur Kenntnis genommen und die Experten mit einer detaillierten Prüfung der im Bericht enthaltenen Vorschläge beauftragt. Die Bundesregierung hat sich im Rahmen der Gemeinschaft für die baldige Aufnahme eines Dialogs mit den lateinamerikanischen Staaten eingesetzt, der im Juni mit einem ersten Botschaftertreffen eröffnet werden wird. Zur zweiten Frage: Für die Schaffung des von den Europäischen Gemeinschaften und den lateinamerikanischen Staaten angestrebten Systems dauerhafter Zusammenarbeit wäre die Erarbeitung großer Leitlinien nützlich, an denen sich die künftigen Bemühungen orientieren können. Eines der wesentlichen Ziele des mit dem Botschaftertreffen EG Lateinamerika im Juni beginnenden Dialogs besteht daher auch darin, gemeinsame Leitlinien für eine Fortentwicklung und Stärkung der Beziehungen zwischen den Europäischen Gemeinschaften und Lateinamerika zu erarbeiten. Die Bundesregierung wird sich an diesen Arbeiten wie an den bisherigen Bemühungen aktiv beteiligen. Zur Konkretisierung ihrer Vorstellungen wird sie das Ergebnis des Meinungsaustausches zwischen den Vertretern der Gemeinschaft und den lateinamerikanischen Staaten berücksichtigen. Anlage 24 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dorn vom 5. Mai 1971 auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Evers (CDU/CSU) (Drucksache VI/2132 Fragen B 3 und 4) : welche Mengen giftiger Abfallstoffe sind im Jahre 1970 in die Bundesrepublik Deutschland eingeführt worden? Aus welchen Ländern wurden giftige Abfallstoffe in die Bundesrepublik Deutschland eingeführt, über welche Grenzen kamen sie herein, und en welche der Bundesregierung in der Zwischenzeit bekanntgewordenen Platze wurden sie zur Ablagerung transportiert? Der Bundesregierung sind die Mengen der im Jahr 1970 eingeführten giftigen Abfallstoffe im einzelnen nicht bekannt, da die Einfuhr giftiger Abfallstoffe bis heute weder genehmigungspflichtig noch anzeigepflichtig ist. Die vorhandenen Unterlagen sind sehr lückenhaft und gehen vorwiegend auf Zufallsangaben oder auf Zeitungsmeldungen zurück. Ich habe aber die Länderregierungen gebeten, die dort jeweils verfügbaren Angaben zu Ihren Anfragen mitzuteilen. Daneben hat der Bundesminister der Finanzen auch die Oberfinanzdirektionen aufgefordert, das Zahlenmaterial der im Jahr 1970 6968 Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 120. Sitzung. Bonn, Freitag, den 7. Mai 1971 über die Grenzen in die Bundesrepublik gebrachten Abfallstoffe vorzulegen. Sobald die Angaben der Länder und der Oberfinanzdirektionen vorliegen, werde ich Ihre Fragen ausführlich beantworten. Die Bundesregierung prüft darüber hinaus gegenwärtig — entsprechend einer Anregung des Bundesrates —, in welcher Form eine Kontrolle für die Einfuhr und Beseitigung von Abfallstoffen in den Entwurf eines Abfallbeseitigungsgesetzes aufgenommen werden kann. Vorgesehen ist ein Genehmigungsverfahren, das eine wirksame Überwachung, notwendigenfalls eine Zurückweisung von Einfuhren in den Fällen vorsieht,- in denen eine unschädliche Beseitigung am Zielort innerhalb der Grenzen der Bundesrepublik nicht sichergestellt ist. Die Vorschläge dafür werden dem Deutschen Bundestag im Mai in der Gegenäußerung der Bundesregierung zum Beschluß des Bundesrates über den Entwurf eines Abfallbeseitigungsgesetzes vorgelegt. Anlage 25 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dorn vom 5. Mai 1971 auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Wuwer (SPD) (Drucksache 11/2132 Frage B 5) : Was hat die Bundesregierung veranlaßt, den diesjährigen Oberhausener Filmfesttagen einen Zuschuß zu versagen? Ihre Schriftliche Frage war im wesentlichen bereits Gegenstand der Fragestunde im Deutschen Bundestag am 28. April 1971. Auf die Frage A 51 des Kollegen Meinike (Oberhausen) legte ich dort insbesondere dar, daß Förderungsfähigkeit und Förderungswürdigkeit internationaler Filmwochen in der Bundesrepublik Deutschland unter zwei Gesichtspunkten zu sehen sind, nämlich ,der Aufgabenabgrenzung zwischen Bund und Ländern auf dem Gebiete der Filmförderung sowie dem in § 23 Bundeshaushaltsordnung bestimmten „erheblichen Interesse des Bundes". Demzufolge wurde für solche filmkulturellen Einrichtungen eine Zuwendung des Bundes nicht mehr gewährt, welche die Länder überwiegend finanzieren und in Zusammenarbeit mit den Kommunen gestalten. Anlage 26 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dorn vom 5. Mai 1970 auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Slotta (SPD) (Drucksache VI/2132 Frage B 6) : Welche Maßnahmen gedenkt die Bundesregierung gegen den Beschluß der Länderinnenminister zu ergreifen, illegal eingewanderten Gastarbeitern eine nachträgliche Legalisierung ihrer Einreise zu verweigern, da eine Ausweisung dieser Gastarbeiter eine besondere Härte für die Betroffenen darstellen würde, und wie gedenkt die Bundesregierung solche illegalen Einreisen in Zukunft zu verhindern? Die Bundesregierung mißt dem Problem der ausländerrechtlichen Behandlung illegal in das Bundesgebiet eingereister ausländischer Arbeitnehmer besondere Bedeutung zu. Der Herr Bundeskanzler hat sich deshalb in einem vor kurzem geführten Gespräch mit den Herren Ministerpräsidenten der Länder, denen der Vollzug des Ausländergesetzes obliegt, für eine Lösung dieses Problems ausgesprochen, die humanitären Gesichtspunkten Rechnung trägt. Diese Auffassung haben auch die Herren Regierungschefs der Länder übereinstimmend zum Ausdruck gebracht. Die Regierungschefs des Bundes und der Länder haben weiterhin darin übereingestimmt, daß Massenabschiebungen bisher illegal in das Bundesgebiet eingereister ausländischer Arbeitnehmer nicht in Betracht kommen. Die sofortige Abschiebung illegal eingereister ausländischer Arbeitnehmer könnte in besonderen Härtefällen durch Erteilung einer Duldung zeitweise ausgesetzt werden. Die Bundesregierung hat eine Reihe von zusätzlichen Maßnahmen gegen die illegale Einreise ausländischer Arbeitnehmer veranlaßt: 1. Ich habe die Grenzsicherungsbehörden angewiesen, die Staatsangehörigen der Anwerbeländer bei der Einreise in die Bundesrepublik einer besonders sorgfältigen grenzpolizeilichen Kontrolle zu unterziehen. Besteht hinreichender Verdacht, daß sie ohne den erforderlichen Sichtvermerk zur Aufnahme einer Erwerbstätigkeit in das Bundesgebiet einreisen wollen, werden sie an der Grenze zurückgewiesen. In den Fällen, in denen diese Absicht nicht nachgewiesen werden kann, wird die Einreise zwar gestattet, der Reiseausweis aber mit dem Vermerk „Tourist" versehen. Darüber hinaus habe ich veranlaßt, daß für diesen Personenkreis ein aufklärendes Merkblatt über die nachteiligen Folgen einer illegalen Arbeitsaufnahme in der Heimatsprache vorbereitet wird, das bei der Einreise in das Bundesgebiet ausgehändigt werden soll. 2. Nach einem kürzlich gefaßten Vorstandsbeschluß der Bundesanstalt für Arbeit in Nürnberg sind Arbeitgeber, die Ausländer ohne die erforderliche Arbeitserlaubnis beschäftigen, im Regelfall mit einer Geldbuße von 2500 DM zu belegen. Die Geldbuße kann je nach Lage des Falls auch auf einen höheren Betrag festgesetzt werden. 3. Die Bundesregierung hat am 19. April 1971 einen Gesetzentwurf zur Regelung der gewerbsmäßigen Arbeitnehmerüberlassung verabschiedet, der Verleiher, die ausländische Arbeitnehmer ohne die erforderliche Arbeitserlaubnis unbefugt Dritten überlassen, mit Freiheitsstrafen bis zu einem Jahr bedroht. 4. Schließlich soll der illegalen Einreise und Arbeitsaufnahme durch verstärkte Aufklärung im Heimatland der Ausländer und im Bundes- Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 120. Sitzung. Bonn, Freitag, den 7. Mai 1971 6969 gebiet entgegengewirkt werden. Das Auswärtige Amt sowie der Bundesminister für Arbeit und Sozialordnung haben bereits entsprechende Schritte in die Wege geleitet. Ich hoffe, daß es auf Grund der aufgezählten Maßnahmen gelingen wird, das Illegalenproblem künftig stärker einzudämmen. Anlage 27 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dorn vom 5. Mai 1971 auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Dichgans (CDU/CSU) (Drucksache VI/2132 Fragen B 7 und 8) : Wird in den seltenen Fällen, in denen Witwen und Waisen deutscher Beamten nicht die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen, diesen die Zahlung der Versorgungsbezüge verweigert? Wird die Bundesregierung gegebenenfalls eine Änderung dieser Bestimmungen betreiben? Nach § 159 des Bundesbeamtengesetzes (BBG) ruhen die Versorgungsbezüge, solange der Versorgungsberechtigte 1. nicht Deutscher im Sinne des Artikels 116 GG ist oder 2. seinen Wohnsitz oder dauernden Aufenthalt im Ausland hat. Die oberste Dienstbehörde kann Ausnahmen von den Nummern 1 und 2 zulassen. Die Ruhensvorschrift erfaßt also in gleicher Weise hinsichtlich des Personenkreises den Beamten wie seine versorgungsberechtigten Hinterbliebenen, hinsichtlich des Tatbestandes die fehlende deutsche Staatsangehörigkeit wie den Wohnsitz oder den dauernden Aufenthalt im Ausland. Die Bundesregierung beabsichtigt aus folgenden Gründen nicht, eine Änderung des § 159 BBG vorzuschlagen: Für die Versorgungsempfänger besteht eine Reihe von Pflichten, deren Verletzung die Kürzung oder den Verlust der Versorgungsbezüge zur Folge haben kann. Bei einem Wohnsitz im Ausland, insbesondere in Staaten, zu denen die Bundesrepublik keine diplomatischen Beziehungen unterhält, dürfte es kaum oder nur unter erschwerten Umständen möglich sein, die Einhaltung dieser Pflichten zu überwachen. Auch ist nicht von der Hand zu weisen, daß Ausländer oder im Ausland lebende Deutsche eher als im Inland wohnende Deutsche eine Verhaltensweise zeigen könnten, die zwar nicht gegen konkrete Vorschriften des Beamtenrechts verstößt, aber doch den Interessen der Bundesrepublik abträglich ist und deshalb eine Gewährung des Lebensunterhalts aus deutschen öffentlichen Mitteln nicht gerechtfertigt erscheinen ließe. Das notwendige Maß an Loyalität des Versorgungsempfängers gegenüber dem Staat, der ihm Versorgungsbezüge zahlt, kann bei einem Ausländer nicht immer vorausgesetzt werden. Es erscheint daher nicht tunlich, sich der durch § 159 BBG bestehenden Einwirkungsmöglichkeit zu begeben. Abschließend weise ich darauf hin, daß berechtigten Interessen der Versorgungsempfänger durch großzügigen Gebrauch der Ausnahmemöglichkeit genügt werden kann. Diese großzügige Handhabung ist in den Verwaltungsvorschriften Nr. 7 und 8 zu § 159 BBG vorgeschrieben. Mir sind keine Fälle bekannt, in denen von der Ausnahmemöglichkeit nicht ein sachgerechter Gebrauch gemacht worden ist. Anlage 28 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dr. Bayerl vom 5. Mai 1971 auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Slotta (SPD) (Drucksache VI/2132 Frage B 9) : Welche Möglichkeiten sieht die Bundesregierung, die Mindestdeckungssumme in der Kraftfahrzeugversicherung von 250 000 DM zu erhöhen, da sich die jetzige Mindestdeckungssumme vielfach als zu niedrig erweist? Der Bundesminister der Justiz ist ermächtigt, im Einvernehmen mit dem Bundesminister für Verkehr und dem Bundesminister für Wirtschaft durch Rechtsverordnung die Mindestversicherungssummen zu erhöhen, wenn dies erforderlich ist, um bei einer Änderung der wirtschaftlichen Verhältnisse oder der verkehrstechnischen Umstände einen hinreichenden Schutz der Geschädigten sicherzustellen (§ 4 Abs. 2 des Pflichtversicherungsgesetzes i. d. F. vom 5. April 1965, Bundesgesetzbl. I S. 213). Im Herbst 1970 ist eine Umfrage bei allen Kraftfahrzeugversicherern eingeleitet worden, um einen Überblick über die Fälle zu erhalten, in denen die geltenden gesetzlichen Mindestversicherungssummen zur Schadensdeckung nicht ausgereicht haben. Sobald das Ergebnis dieser Untersuchung vollständig vorliegt, wird die Bundesregierung prüfen, ob im Interesse der Opfer des Straßenverkehrs eine Anhebung der geltenden Mindestversicherungssummen geboten ist. Ich darf ergänzend auf meine Antworten auf die Anfragen des Herrn Abgeordneten Hörmann (Freiburg) in der 42. Sitzung des Deutschen Bundestages am 15. April 1970 (Seite 2120 der Niederschrift) und des Herrn Abgeordneten Wuwer (schriftliche Antwort als Anlage 3 der Niederschrift der 90. Sitzung des Deutschen Bundestages am 20. Januar 1971, Niederschrift Seite 4985) verweisen. Anlage 29 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Rosenthal vom 6. Mai 1971 auf die Schriftlichen Fragen des 6970 Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 120. Sitzung. Bonn, Freitag, den 7. Mai 1971 Abgeordneten Wagner (Günzburg) (CDU/CSU) (Drucksache VI/2132 Fragen B 10 und 11) : Nach welchen Förderungsprogrammen können bestehende Mittelstandsbetriebe, die ihren Sitz weder im Zonenrandgebiet noch in Gebieten der regionalen Aktionsprogramme bzw. in Bundesausbauorten haben, Finanzhilfen des Bundes erhalten? Stimmt die Bundesregierung der Auffassung zu, daß aus strukturpolitischen Erwägungen eine generelle Förderung des Mittelstandes notwendig ist und diese daher nicht nur auf bestimmte Gebiete bzw. auf bestimmte Arten von Investitionen beschränkt werden darf? Es wird davon ausgegangen, daß unter Mittelstandsbetrieben kleine und mittlere Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft zu verstehen sind, für die der Bundesminister für Wirtschaft zuständig ist. Der Bund gewährt neben den regional gebundenen eine Reihe weiterer Finanzierungshilfen für kleine und mittlere Unternehmen. Erwähnt sei die Gewährung von ERP-Krediten für die Errichtung mittelständischer Betriebe in neuen Wohnsiedlungen, neugeordneten Stadtteilen und Gewerbegebieten — zur Finanzierung von Beteiligungen — an mittelständische gewerbliche Unternehmen zur Einführung der elektronischen Datenverarbeitung — an kleine und mittlere Presseunternehmen — an kleine und mittlere Unternehmen von Vertriebenen, Flüchtlingen und Kriegssachgeschädigten — für Umstellungsmaßnahmen. Über nähere Einzelheiten gibt die den Mitgliedern des Deutschen Bundestages bereits früher zur Verfügung gestellte Broschüre des Bundesministers für Wirtschaft mit dem Titel „ERP-Kredite für die deutsche Wirtschaft 1971" Auskunft. Bei den obigen Förderungsprogrammen für kleine und mittlere Unternehmen handelt es sich um regional nicht begrenzte Finanzierungshilfen. Einer regionalen Bindung unterliegen lediglich die ERP-Kredite, die zum Auf- und Ausbau, zur grundlegenden Rationalisierung sowie zur Umstellung von kleinen und mittleren Unternehmen in den von der Bundesregierung anerkannten Fördergebieten gewährt werden. Es ist aber erforderlich, die Finanzierungshilfen des Bundes für kleine und mittlere Unternehmen schwerpunktmäßig z. B. nach dem Zweck des Investitionsvorhabens zu vergeben. Eine allgemeine finanzielle Förderung kleiner und mittlerer Unternehmen durch den Bund kann schon mit Rücksicht auf die Knappheit der zur Verfügung stehenden Mittel nicht in Betracht kommen. Anlage 30 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretär Rosenthal vom 6. Mai 1971 auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Meister (CDU/CSU) (Drucksache VI/2132 Fragen B 12 und 13) : 1st der Bundesregierung bekannt, daß beim Export deutscher Edelmetallerzeugnisse die Importländer durch ihre Zollbehörden Prüfungen des Reinheitsgehaltes der Legierungen vornehmen können und gegebenenfalls auch vornehmen, während für die Einfuhr derartiger ausländischer Erzeugnisse in die Bundesrepublik Deutschland keinerlei Überprüfungen vorgesehen sied, und was gedenkt die Bundesregierung zu tun, um gleiche Wettbewerbschancen zu schaffen? Ist der Bundesregierung bekannt, daß im Gegensatz zur Bundesrepublik Deutschland in verschiedenen für die Einfuhr in die Bundesrepublik Deutschland arbeitenden Herstellerländern die sogenannte Minustoleranz bei Edelmetallegierungen sehr groß ist, und ist die Bundesregierung bereit, diese Frage zu überprüfen und für gleiche Wettbewerbsbedingungen zu sorgen? Der dargestellte Sachverhalt ist der Bundesregierung bekannt. Die in der Bundesregierung bestehende Regelung beruht auf dem Gesetz über den Feingehalt von Gold- und Silberwaren, das von geringfügigen Änderungen abgesehen, seit 1884 in Kraft ist. Für die Richtigkeit des auf der Ware angegebenen Feingehalts haftet danach der Verkäufer. Eine präventive Kontrolle ist im Gesetz nicht vorgesehen. In anderen Ländern, z. B. in Frankreich, ist eine Präventivkontrolle gesetzlich verankert. Um gleiche Wettbewerbschancen zunächst innerhalb der EWG zu schaffen wirkt die Bundesregierung in einer „Arbeitsgruppe Beseitigung der technischen Hindernisse beim Warenverkehr — Edelmetalle" der EG-Kommission mit, deren Ziel die Vereinheitlichung der Bestimmungen über den Feingehalt und die Kontrolle von Edelmetallerzeugnissen ist. Aus handelspolitischen und rechtlichen Gründen kann den Harmonisierungsbestrebungen in der EWG nicht durch isolierte nationale Maßnahmen vorgegriffen werden. Die sogenannten Minustoleranzen bei Edelmetalllegierungen sind in den für die Einfuhren in die Bundesrepublik in Betracht kommenden europäischen Herstellerländern nicht höher als in der Bundesrepublik selbst. Im Rahmen der unter 1 geschilderten Harmonisierungsbestrebungen in der EWG sollen auch die sogenannten Minustoleranzen für Edelmetallegierungen vereinheitlicht werden. Anlage 31 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Logemann vom 4. Mai 1971 auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Bittelmann (CDU/CSU) (Drucksache VI/2132 Fragen B 14 und 15) : In Ergänzung zu meinen Fragen, die im Stenographischen Bericht über die 114. Sitzung (Seite 6695) schriftlich beantwortet wurden, frage ich, ob der Bundesregierung bekannt ist. daß im vierten Quartal 1969 aus Polen und der CSSR lediglich 40 Tonnen Kartoffelstärke in die Bundesrepublik Deutschland eingeführt wurden, dagegen im vierten Quartal 1970 bereits 3850 Tonnen, und daß dadurch der Absatz deutscher Kartoffelstärke auf bestimmten Märkten (z. B. Berlin) negativ beeinflußt wurde? Teilt die Bundesregierung meine Meinung, daß die deutschen Kartoffelstärkeerzeuger mit administrativ festgesetzten Einstandspreisen für den Rohstoff Kartoffeln dein Preisdruck der Ostblockländer nicht gewachsen sein können, da die Ostblockländer die Preise nicht auf Grund der Gestehungskosten zu kalkulieren brauchen? Es trifft zu, daß im 4. Quartal 1969 aus Polen und der CSSR lediglich 40 t und im 4. Quartal 1970 Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 120. Sitzung. Bonn, Freitag, den 7. Mai 1971 6971 3850 t Kartoffelstärke — davon 2810 t aus Polen und 1040 t aus der CSSR in die Bundesrepublik eingeführt worden sind. Unter bestimmten Voraussetzungen können den deutschen Stärkekartoffelerzeugern Nachteile entstehen; in der EWG-Regelung für den Gemeinsamen Stärkemarkt ist die Regelung für Kartoffelstärke an diejenige für Stärkemais gekoppelt. Wenn nämlich der Weltmarktpreis für Mais über dem EWG-Preis liegt, entfällt nicht nur für Maisstärke, sondern auch bei Kartoffelstärke der Teilbetrag der Abschöpfung, der die Rohstoffkosten ausgleicht. Um diesen Teilbetrag verringert sich der Schutz der Stärke gegenüber Drittländern, also auch gegenüber den Staatshandelsländern. Als Folge davon kann der Absatz für heimische Stärken und damit auch für Stärkekartoffeln zurückgehen. In letzter Zeit hat sich der Maispreis wieder normalisiert. In der Gemeinschaft herrscht eine Überproduktion an Kartoffelstärke. Das Angebot übersteigt bei weitem die Nachfrage. Importware aus Drittländern kann daher nur über Preisnachlässe Marktanteile erringen, was das allgemeine Preisniveau nachteilig beeinflussen kann, wie es nach Auffassung der betroffenen Wirtschaftskreise in Berlin geschehen ist. Die Bundesregierung teilt Ihre Meinung, daß den deutschen Stärkekartoffelerzeugern und den Stärkeherstellern unter gestimmten Voraussetzungen Nachteile entstehen können. Auf meine Antwort vom 29. März 1971 darf ich hinweisen. Anlage 32 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Logemann vom 3. Mai 1971 auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Kiechle (CDU/CSU) (Drucksache VI/2132 Frage B 16) : Ist die Bundesregierung bereit, sich bei den gegenwärtigen Verhandlungen in Brüssel über die Einrichtung eines fast 14 000 t umfassenden Gemeinschaftskontingents für Cheddar dafür einzusetzen, daß die deutschen Hersteller von Cheddar an diesem Gemeinschaftskontingent angemessen beteiligt werden? Das Vereinigte Königreich vergibt jährlich Einfuhrquoten für Butter. und Cheddar an die verschiedenen Lieferländer der Welt, u. a. auch an Länder der EG, nämlich an die Niederlande, Frankreich und Belgien. Die Bundesregierung hat sich seit 1968 dafür eingesetzt, daß diese einzelstaatlichen Quoten vergemeinschaftet werden. Gleichzeitig hat sich die Bundesregierung um eine nationale Lieferquote im VK bemüht. Für 1971 wurde die Vergemeinschaftung der Quote für Cheddar erreicht. Augenblicklich wird über die Aufteilung dieser Quote auf die Lieferanten der EG verhandelt. Die Bundesregierung setzt sich selbstverständlich für eine angemessene Beteiligung der deutschen Hersteller an dieser Quote ein und ist hinsichtlich des Erfolges zuversichtlich. Anlage 33 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Rohde vom 6. Mai 1971 auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Müller (Remscheid) (CDU/CSU) (Drucksache VI/2132 Fragen B 17 und 18) : Trifft es zu, daß Multiple Sklerose deshalb nicht als Kriegsleiden in der Kriegsopferversorgung anerkannt werden kann, weil über die Ursachen dieser Krankheit in der ärztlichen Wissenschaft Ungewißheit besteht? Würde die Bundesregierung aus diesem Grunde und weiten der besonders schweren Belastungen, die eine Multiple Sklerose für den Erkrankten mit sich bringt, eine großzügige Anwendung der Härtevorschriften in der Kriegsopferversorgung bei Fällen der Multiplen Sklerose befürworten? Sie haben die Schwierigkeiten, die einer förmlichen Anerkennung der Multiplen Sklerose als Schädigungsfolge im Sinne des Bundesversorgungsgesetzes in der Regel entgegenstehen, in Ihrer ersten Frage zutreffend gekennzeichnet. Daraus haben sich für viele der Betroffenen Härten ergeben. Um diese und ähnliche Härten bei vergleichbaren Krankheiten zu vermeiden, enthält das Bundesversorgungsgesetz seit 1960 — zunächst in § 89 Abs. 2, seit 1964 in § 1 Abs. 3 Satz 2 — eine besondere Kannvorschrift. Sie besagt, daß mit Zustimmung des Bundesministers für Arbeit und Sozialordnung auch dann eine uneingeschränkte Versorgung gewährt werden kann, wenn eine Gesundheitsstörung nur wegen der in der medizinischen Wissenschaft bestehenden Ungewißheit über ihre Ursachen nicht als Schädigungsfolge anerkannt werden kann. Der Bundesminister für Arbeit und Sozialordnung hat nach Anhörung von Sachverständigen in Richtlinien zu der genannten Vorschrift des Bundesversorgungsgesetzes u. a. festgelegt, unter welchen Voraussetzungen er bei der Multiplen Sklerose einer entsprechenden Kannversorgung allgemein zustimmt. Dabei sind die hinsichtlich einer Versorgung günstigsten Hypothesen der Wissenschaftler zur Ätiologie der Multiplen Sklerose als Beurteilungsgrundlage verwandt. Damit soll erreicht werden, daß sich die Ungewißheit über die Ursachen dieses Leidens nicht mehr zu Lasten dieser Kranken auswirken kann und daß diese Kranken keine geringere Versorgung erhalten als vergleichbare Kranke, deren Leiden in der medizinischen Wissenschaft ausreichend geklärt ist. Dies gilt ebenso für die leichtesten wie für die schwersten Fälle. Anlage 34 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Rohde vom 5. Mai 1971 auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Schmitt-Vockenhausen (SPD) (Drucksache VI/2132 Frage B 19) : Welche Möglichkeiten sieht die Bundesregierung im Rahmen der gewerberechtlichen Vorschriften, die Einrichtung von tabakrauchfreien Arbeitsplätzen zu erweitern und zu verbessern? Sie haben eine Frage aufgeworfen, die wert ist, mit Fachleuten des Arbeitsschutzes — insbesondere 6972 Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 120. Sitzung. Bonn, Freitag, den 7. Mai 1971 aus den Betrieben — eingehend erörtert zu werden. Dabei wird zu überlegen sein, auf welchem Wege eine Gefährdung durch „passives Rauchen" am ehesten vermieden werden kann. Auf die dafür bestehenden Möglichkeiten hat der Vertreter des Bundesministeriums für Jugend, Familie und Gesundheit in der Fragestunde vom 30. Januar 1970 (Drucksache VI/273, Seite 1230) hingewiesen. Sie stimmen sicherlich mit mir überein, daß sie im einzelnen sorgfältig geprüft werden müssen. Anlage 35 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Rohde vom 5. Mai 1971 auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Weigl (CDU/CSU) (Drucksache VI/2132 Fragen B 20 und 21) : Hält es die Bundesregierung noch für gerechtfertigt, daß Bezieher von Altersruhegeld aus der gesetzlichen Rentenversicherung, die in einem Arbeitsverhältnis stehen und aus diesem krankenversicherungspflichtig sind, im Krankheitsfall von der siebenten Krankheitswoche ab keinen Anspruch auf Krankengeld haben? Ist auf Grund der großen Beschlüsse des Großen Senats des Bundessozialgerichts vom 11. Dezember 1969 eine erhebliche Zunahme der Erwerbs- und Berufsunfähigkeitsrentner eingetreten? Das mit Ihrer ersten Frage angeschnittene Problem war bereits Gegenstand einer Frage von Herrn Kollegen Link in der vergangenen Woche. In meiner Antwort dazu (Stenographischer Bericht der 117. Sitzung, Anlage 19) habe ich darauf hingewiesen, daß die Sachverständigenkommission für die Weiterentwicklung der gesetzlichen Krankenversicherung auch die Fragen erörtern wird, die mit dem Versicherungsverhältnis der beschäftigten Empfänger von Altersruhegeld zusammenhängen. Ich werde die Kommission sowohl von Ihrer Frage wie auch der Frage von Herrn Kollegen Link unterrichten. Zu ihrer zweiten Frage darf ich folgendes anmerken: Die Bundesregierung hat im Anschluß an die von Ihnen genannten Beschlüsse des Großen Senats des Bundessozialgerichts die Versicherungsträger um Erfahrungsberichte gebeten. Die Berichte liegen zur Zeit noch nicht vor; wir erwarten, daß sie im Laufe der nächsten Monate eingehen. Anlage 36 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Berkhan vom 7. Mai 1971 auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Hubrig (CDU/CSU) (Drucksache VI/2132 Frage B 22) : Ist die Bundesregierung bereit, angesichts des st findig zunehmenden Urlauberverkehrs in den umliegenden Ort schalten des NATO-Schießplatzes Bergen-Hohne darauf hinzuwirken, daß Nachtschießübungen in den Hauptreisemonaten Juni, Juli, August auf diesem Platz auf ein Minimum beschränkt werden? Nachtschießen bilden einen festen Teil der Schießausbildung der Truppe. Mit Rücksicht auf die Zivilbevölkerung werden diese Schießen auf den unbedingt notwendigen Umfang beschränkt. Die Einsatzbereitschaft der mit modernen Waffen und Geräten ausgestatteten Verbände läßt eine weitere Kürzung dieses Ausbildungszweiges nicht zu. Während der von Ihnen angesprochenen Ferienzeit wird der NATO-Truppenübungsplatz BergenHohne vom 6. Juni bis 20. Juni 1971 von den belgischen und vom 21. Juni bis 31. Juli 1971 von den britischen Streitkräften genutzt. Der Monat August ist Instandsetzungszeit und daher schießfrei. Ich halte es nicht für vertretbar, auf die Ausbildungsvorhaben der Alliierten in Ihrem Sinne Einfluß zu nehmen, da einschließlich der britischen Artillerieübungen nur die normalen, seit vielen Jahren gewohnten Nachtschießen eingeplant sind. Sonderprogramme für Erprobungszwecke und ein Zwei-Schichten-Schießbetrieb der Kampftruppen sind in diesem Zeitraum nicht vorgesehen. Anlage 37 Schriftliche Antwort des Bundesministers Frau Strobel vom 5. Mai 1971 auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Zebisch (SPD) (Drucksache VI/2132 Fragen B 23 und 24) : Treffen Meldungen zu, daß auf Grund eines EWG-Richtlinienvorentwurfs die Bedingungen an die Führung der Berufsbezeichnung Masseur bzw. medizinischer Bademeister entscheidend eingeschränkt werden sollen und dadurch keine Möglichkeit mehr besteht, Qualifikationen zu unterscheiden? Arbeitet die Bundesregierung an Berufsbildern nach dem Berufsbildungsgesetz zu den Berufen Bademeister oder Masseur, und wie wird dabei den besonderen Interessen von Rehabilitanten und Umschülern, die diese Berufe häufig ergreifen, Rechnung getragen werden? Die Kommission der EG hat einen Vorentwurf für Richtlinienvorschläge für „Krankengymnasten", „Masseure" und „Masseure und medizinische Bademeister" erarbeitet (Dokument 9983/XIV/A/70), der eine Zusammenfassung der Berufe des „Krankengymnasten" und des „Masseurs" zu einem einheitlichen Beruf des „Krankengymnasten" mit einer 3jährigen Berufsausbildung im Anschluß an eine zehnjährige Schulbildung vorsieht. Der Vorentwurf enthält daneben eine Besitzstandsklausel für „Masseure", die den Beruf des „Krankengymnasten" ergreifen wollen. Ferner ist eine Beibehaltung des Berufs des „Masseurs und medizinischen Bademeisters" in den Mitgliedstaaten vorgesehen, die einschlägige Regelungen kennen. Die Vorschläge der Kommission sind darauf zurückzuführen, daß es nur in drei Mitgliedstaaten berufsrechtliche Regelungen für „Masseure" gibt, während in allen Mitgliedstaaten der Beruf des „Krankengymnasten" anerkannt ist. Die Vorentwürfe werden z. Z. noch beraten. Die Bundesregierung hat der Kommission mitgeteilt, daß sie angesichts der bewährten Gliederung in drei besondere Berufszweige Vorbehalte hat. Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 120. Sitzung. Bonn, Freitag, den 7. Mai 1971 6973 Die Berufe des „Masseurs", des „Masseurs und medizinischen Bademeisters" und des „Krankengymnasten" sind durch das Gesetz vom 15. Juli 1957 (BGBl. I S. 716), geregelt. Die Ausbildung für diese Berufe ist im einzelnen durch die auf Grund dieses Gesetzes erlassenen Ausbildungs- und Prüfungsordnungen geregelt. Das Bundesministerium für Jugend, Familie und Gesundheit überprüft ständig, ob die Ausbildungen in den Heilberufen im Sinne des Artikels 74 Nr. 19 GG den Anforderungen der modernen Medizin gerecht werden und paßt sie nötigenfalls diesen Erfordernissen an. Dabei werden die Grundsätze des Berufsbildungsgesetzes beachtet. Die Frage einer Änderung der Masseurausbildung, die voraussichtlich eine Umgestaltung auch der Ausbildung für den Beruf des „Masseurs und medizinischen Bademeisters" zur Folge hätte, ist Gegenstand von Erörterungen des Bundesministeriums für Jugend, Familie und Gesundheit mit den obersten Landesgesundheitsbehörden und den Berufsverbänden. Sobald sich im EWG-Bereich konkretere Lösungen abzeichnen, müssen die einschlägigen Arbeiten intensiviert werden. Bei einer Novellierung des Gesetzes wird auch zu prüfen sein, wie in verstärktem Maße den besonderen Aufgaben für Rehabilitation und Umschulung Rechnung getragen werden kann. Anlage 38 Schriftliche Antwort des Bundesministers Frau Strobel vom 5. Mai 1971 auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Wuwer (SPD) (Drucksache VI/2132 Frage B 25) : Ist die Bundesregierung bereit, eventuell durch entsprechende Änderung der Gewerbeordnung dafür Sorge zu tragen, daß Altenpflegeheime nur von fachlich qualifizierten und charakterlich zweifelsfreien Personen geleitet werden? Die Gewerbeordnung gibt mit § 35 die Möglichkeit, dem Betreiber eines Heimes für alte Menschen die Führung des Heims zu untersagen, wenn er aus fachlichen oder charakterlichen Gründen unzuverlässig ist und diese Unzuverlässigkeit eine erhebliche Gefährdung der Heimbewohner verursacht. Darüber hinaus ist es nach § 38 Abs. i Satz 10 und Abs. 2 möglich, die zum Schutz der Heimbewohner notwendigen Mindestanforderungen an das Personal sicherzustellen; von dieser Möglichkeit haben die Länder mit dem Erlaß der sog. Heimverordnung Gebrauch gemacht, in denen die Anforderungen an Eignung und Zahl der Beschäftigten niedergelegt sind. Die Zuverlässigkeit des Betreibers und die Anforderungen an das Personal werden von den zuständigen Behörden in den Ländern überprüft und notfalls mit den Mitteln des Gewerberechts durchgesetzt. Gleichwohl hin ich der Meinung, daß für die Bedingungen, unter denen alte Menschen in gewerblichen Heimen leben, wirklich ausreichende Vorschriften und Kontrollen notwendig sind. Wir prüfen deshalb gegenwärtig, ob die bestehenden gesetzlichen Bestimmungen zum Schutz alter Heimbewohner ausreichen, oder ob sie im Rahmen der Gewerbeordnung oder eines speziell für Heime für alte Menschen zu schaffenden Gesetzes erweitert und ausgebaut werden müssen. Dabei hat sich ergeben, daß die obersten Sozialbehörden der Länder, nach ihren Erfahrungen mit den Bestimmungen der Gewerbeordnung befragt, überwiegend die Auffassung vertreten, es bestehe kein Bedürfnis für eine Änderung des geltenden Rechts. Anlage 39 Schriftliche Antwort des Bundesministers Frau Strobel vom 6. Mai 1971 auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Jungmann (CDU/CSU) (Drucksache VI/2132 Frage B 26) : welche Folgerungen zieht die Bundesregierung aus dem Vorschlag des Bundesgesundheitsrates, in sämtlichen Krankenhäusern eine Diagnosenstatistik zu führen, insbesondere hinsichtlich des Schutzes der Intimsphäre der Patienten und der zur Aufrechterhaltung dieses Schutzes bestehenden ärztlichen Schweigepflicht? Die Bundesregierung hat im Gesundheitsbericht darauf hingewiesen, daß das moderne Krankenhaus ein Informationssystem benötigt, das nicht nur die Leistungsabrechnung, sondern auch medizinische Daten erfaßt. Der Beschluß des Bundesgesundheitsrates vom 11. März 1971 bezieht sich auf die Diagnosenstatistik als einen der wichtigsten Bereiche eines künftigen mediznischen Informationssystems. Der Entwurf eines Gesetzes zur wirtschaftlichen Sicherung der Krankenhäuser und zur Regelung der Krankenhauspflegesätze sieht in § 26 (2) eine Ermächtigung vor, durch Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesrates Vorschriften über statistische Angaben über die Krankenhausbenutzer, ihre Erkrankungen und ihre örtlichen Beziehungen zum Krankenhaus zu erlassen. Die Bundesregierung ist der Auffassung, daß dabei dafür Sorge getragen werden muß, daß der Verschwiegenheitsanspruch der in Krankenhäusern behandelten Patienten und die ärztliche Schweigepflicht voll zu wahren ist. Dies kann durch die Bildung einer Identifikationsziffer — wie es zur Zeit schon teilweise praktiziert wird erreicht werden. Anlage 40 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Börner vom 5. Mai 1971 auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dasch (CDU/CSU) (Drucksache VI/2132 Frage B 27) : Ist die Bundesregierung bereit, bei der Deutschen Bundesbahn anzuregen, in die zukünftige Planung von S-Bahnen im Raum München die Strecke Markt Schwaben Mühldorf vorzusehen? 6974 Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 120. Sitzung. Bonn, Freitag, den 7. Mai 1971 Die Strecke Marktschwaben—Mühldorf ist nicht elektrifiziert. Deswegen ist z. Z. eine Einbeziehung in den S-Bahnverkehr nicht möglich. Über die Einbeziehung wird zu gegebener Zeit die Münchener Verkehrs- und Tarifverbund Gesellschaft zu befinden und dem Bund dann entsprechende Vorschläge zu unterbreiten haben. Anlage 41 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Börner vom 5. Mai 1971 auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Müller (Nordenham) (SPD) (Drucksache VI/2132 Frage B 28) : Welches Ergebnis haben die Untersuchungen des Deutschen Hydrographischen Instituts, durchgeführt vorn Forschungsschiff „Gauss", in der Kieler Bucht und in der Deutschen Bucht im September 1970 hinsichtlich der Wasserverschmutzung, insbesondere aus der Titandioxyd-Produktion, gehabt? Vom Forschungsschiff „Gauss" des Deutschen Hydrographischen Instituts wurde nördlich der Kieler Bucht im Einbringungsgebiet des Faulschlammes der Stadt Flensburg am Meeresboden ein starker Sauerstoffmangel festgestellt. In der Deutschen Bucht wurde im Einbringungsgebiet der Schwefelsäure und des Eisensulfats nordwestlich von Helgoland festgestellt, daß im Schraubenwasser der „Säuretanker" eine schnelle Verdünnung eintritt. Die ständige Wolke schwebender Eisenhydroxydteilchen beträgt 500-1000 qkm. Der Meeresboden darunter enthält keine nennenswerte Eisenanreicherung. Wahrscheinlich wird das Eisen weitertransportiert. Die Gebiete werden weiter überwacht. Anlage 42 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Börner vom 5. Mai 1971 auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Müller (Nordenham) (SPD) (Drucksache VI/2132 Frage B 29) : Treffen 'Berichte der Nordwest-Zeitung, Oldenburg (Oldb), vom 11. März 1971 zu, in denen behauptet wird, daß Straßenbaugroßprojekte im Verwaltungsbezirk Oldenburg 'Niedersachsen (Bundesautobahn und Bundesfernstraßen) in erheblichem Maße gefährdet sind oder mit längeren Verzögerungen zu rechnen ist, weil auf dem Grunderwerbssektor jetzt ein „finsterer Zustand" herrsche, während man in der Bauausführung verhältnismäßig schnell vorankommen könnte? Es trifft zu, daß der Grunderwerb für Großbauvorhaben, insbesondere im Vorfeld von Städten, durch die Situation auf dem Grundstücksmarkt und teilweise überhöhten Forderungen der Eigentümer schwieriger und langwieriger geworden ist. Gewisse Verzögerungen in der Ausführung von Großbauvorhaben können bei dieser Sachlage nicht ausgeschlossen werden. Die Gefahr, daß Großbauvorhaben gar nicht ausgeführt werden können, ist bisher jedoch nicht gegeben. Dies trifft auch auf die Straßenbauvorhaben im Verwaltungsbezirk Oldenburg zu. Wie der Niedersächsische Minister für Wirtschaft und öffentliche Arbeit als oberste Straßenbaubehörde mitgeteilt hat, ist zwar die Personalsituation im gesamten Bereich der Niedersächsischen Straßenbauverwaltung als gespannt zu bezeichnen, jedoch wurden inzwischen für eine Verstärkung im Bereich des Verwaltungsbezirks Oldenburg die erforderlichen Schritte eingeleitet. Anlage 43 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Börner vom 5. Mai 1971 auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Beermann (SPD) (Drucksache VI/2132 Fragen B 30 und 31) : Ist der Bundesregierung bekannt, daß das englische Unterhaus am 5. April 1971 über die Möglichkeit diskutieren wird, durch Reklameaufdruck auf der Briefmarkenrückseite einen Teil des defizitären Posthaushalts zu decken? Ist die Bundesregierung der Ansicht, daß die Deutsche Bundesbahn und die Deutsche Bundespost die vorhandenen Werbemöglichkeiten als zusätzliche Einnahmequelle (z. B. Poststempelreklame, Reklame auf der Briefmarkenrückseite, Beschriftung von Bundesbahnwagen — wie es bereits bei den Straßenbahnen geschieht) voll ausnutzen sollten, um auf diese Weise den Haushalt zu entlasten? Das ist bekannt. Die englische Postverwaltung hat dazu eine ablehnende Haltung eingenommen. Ihre wesentlichen Gründe sind: 1. Es widerstrebt der englischen Postverwaltung, Werbung auf der Rückseite einer Marke anzubringen, die auf der Vorderseite das Bild des Staatsoberhaupts trägt. 2. Der Werbeaufdruck würde vielfach auf der Vorderseite durchschimmern. 3. Der Aufdruck könnte nicht vor der Gummierung angebracht werden, weil Papier bei der Gummierung schrumpft. Deshalb werden Briefmarken auf bereits gummiertem Papier gedruckt. Ein Anbringen des Reklameaufdrucks nach der Gummierung und damit auf der Gummierung wäre für den Kunden unzumutbar, weil sich die Druckfarbe beim Anfeuchten der Gummierung lösen würde. 4. Die Philatelisten wären gezwungen, alle Marken desselben Wertes mit unterschiedlichem Werbeaufdruck zu erwerben. Dies würde dazu führen, daß solche Marken wegen des zu hohen Aufwandes überhaupt nicht mehr gesammelt würden. Die Einrichtungen der Deutschen Bundespost und der Deutschen Bundesbahn werden bereits seit vielen Jahren in erheblichem Umfang zur Wirtschaftswerbung ausgenutzt. Die Werbung hat jedoch dort ihre Grenzen, wo sie die Einrichtungen verunstaltet, in ihrer Verwendungsfähigkeit z. B. im Ausland beeinträchtigt oder zu Betriebserschwernissen führt, die in keinem angemessenen Verhältnis zu den Mehreinnahmen stehen. Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 120. Sitzung. Bonn, Freitag, den 7. Mai 1971 6975 Anlage 44 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Börner vom 5. Mai 1971 auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Picard (CDU/CSU) (Drucksache VI/2132 Fragen B 32 und 33) : Nachdem der Bundesminister für Verkehr am 28. Juli 1970 den Bau der neuen B 45 südlich Weißkirchen für 1972 in Aussicht gestellt, am 2. Dezember 1970 den Beginn aber erst für 1973 erklärt hat, frage ich, wann verbindlich mit der Inbetriebnahme der B 45 neu bis Ober-Roden gerechnet werden kann? Trifft es zu, wie in letzter Zeit mehrfach auf kommunaler Ebene zu hören war, daß nicht nur die Weiterführung der B 45 neu von Ober-Roden bis Dieburg nicht vor 1975 begonnen werden könne, sondern auch die Finanzierung des Abschnittes Weißkirchen—Ober-Roden in Frage gestellt sei? Wie ich Ihnen bereits in meinem Schreiben vom 2. 12. 1970 mitgeteilt habe, wird der Bau der B 45 (neu) im Abschnitt Weiskirchen—Ober-Roden 1973 begonnen. Bei dem Umfang des Projekts läßt sich zum gegenwärtigen Zeitpunkt nicht verbindlich angeben, wann die Strecke in Betrieb genommen werden kann. Die Finanzierung des Abschnittes WeiskirchenOber-Roden ist keineswegs in Frage gestellt. Infolge der Größe des Bauvorhabens können aber nicht alle Arbeiten bis 1975 durchgeführt werden. Anlage 45 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Börner vom 5. Mai 1971 auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Urbaniak (SPD) (Drucksache VI/2132 Fragen B 34 und 35) : Treffen Pressemeldungen zu (vgl. Ruhr-Nachrichten vom 29. April 1971), nach denen die Sauerlandlinie zwischen den Anschlußstellen Ruhrschnellweg im Süden (bei Dortmund-Dorstfeld) und Autobahn Oberhausen—Hannover im Norden nicht wie geplant innerhalb der nächsten zwei Jahre fertiggestellt wird? Kann die Bundesregierung mir einen verbindlichen Termin für die Fertigstellung dieses Bauabschnitts nennen? Die Pressemeldungen treffen nicht zu. Es wird angestrebt, den nördlichen Streckenabschnitt der Sauerlandlinie zwischen der B 1 (im Süden) und der Autobahn Ruhrgebiet—Hannover (im Norden) im Jahre 1973 fertigzustellen. Bezüglich der Sauerlandlinie bestand das Hauptziel der Bundesregierung darin, durch die Fertigstellung des Streckenabschnittes zwischen Dortmund und Gießen eine zusätzliche Verbindung zwischen dem Ruhrgebiet und dem Rhein-Main-Gebiet zu schaffen. Das hat dazu geführt, daß die Haushaltsmittel zunächst konzentriert für diesen Streckenabschnitt eingesetzt wurden. Die weiteren Dispositionen sehen jedoch vor, für den Bau der nördlichen Teilstrecken zwischen Dortmund und der Autobahn Ruhrgebiet—Hannover ausreichende Haushaltsmittel bereitzustellen, uni den Fertigstellungstermin 1973 sicherzustellen. Anlage 46 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Börner vom 5. Mai 1971 auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Engelsberger (CDU/CSU) (Drucksache VI/2132 Frage B 36) : Sieht die Bundesregierung eine Möglichkeit, in allen Fernzügen ein Abteil „Mutter und Kind" einzurichten? Die Deutsche Bundesbahn fährt pro Tag je nach Jahreszeit etwa 450-540 D-Züge. Im Sommerabschnitt 1971 wird bei 138 D-Zügen, daß sind etwa 25 %-30 % aller D-Züge, ein Abteil für Frau und Kind vorgehalten. Hiermit hat die Deutsche Bundesbahn die Zahl der Sonderabteile für Frau und Kind in den letzten Jahren ständig erweitert, obwohl die Einrichtung solcher Sonderabteile in der Öffentlichkeit nicht den von Ihnen wohl vermuteten starken Anklang gefunden hat. Nach den Feststellungen der Deutschen Bundesbahn werden die Abteile für Frau und Kind im allgemeinen nur wenig genutzt. Bei entsprechender Nachfrage dürfte jedoch der noch weiter vermehrten Einrichtung derartiger Abteile in Fernzügen nichts entgegenstehen. Andererseits wäre es jedoch nicht zu vertreten, Abteile zugunsten einer kaum beanspruchten Sondernutzung dem normalen Reiseverkehr zu entziehen. Über die derzeit geführten Abteile für Frau und Kind gibt die diesbezügliche Beilage des amtlichen Kursbuches der Deutschen Bundesbahn Auskunft. Anlage 47 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Börner vom 5. Mai 1971 auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Engelsberger (CDU/CSU) (Drucksache VI/2132 Frage B 37): Warum wurde an der Anschlußstelle bei Siegsdorf an der Autobahn München—Salzburg das Ausfahrtsziel „Siegsdorf" gestrichen, obwohl in Schreiben des Autobahnbauamtes München vom 27. April und 25. Mai 1970 Siegsdorf ausdrücklich aufgeführt und ebenfalls auf den Straßenkarten diese Anschlußstelle unter „Siegsdorf/Traunstein" eingetragen ist, und ist die Bundesregierung bereit, die Zielangabe „Siegsdorf" wieder anbringen zu lassen? Die Oberste Baubehörde im Bayerischen Staatsministerium des Innern hat im Einvernehmen mit der Bayerischen Landpolizei vorgeschlagen, die seit 1968 mit Siegsdorf/Traunstein bezeichnete Anschlußstelle in Kilometer 98,6 der Bundesautobahnstrecke München—Salzburg in „Traunstein" umzubenennen, weil durch die Angabe von Siegsdorf viele nach Inzell, Ruhpolding, aber auch über den Steinpaß nach Österreich fahrende Kraftfahrer veranlaßt wurden, hier die Autobahn zu verlassen. Das hat — besonders in der Reisezeit — zu ständigen Verkehrserschwerungen und unerträglichen Stauungen in der engen Ortsdurchfahrt Siegsdorf geführt. Unter Anerkennung dieser Gründe hat der Bundesminister 6976 Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 120. Sitzung. Bonn, Freitag, den 7. Mai 1971 für Verkehr diesem Vorschlag im Februar dieses Jahres zugestimmt. Eine Umbenennung der Anschlußstelle hält die Bundesregierung nicht für vertretbar. Auf den Ort Siegsdorf wird an der nur 1,2 km entfernten Anschlußstelle Inzell/Ruhpolding hingewiesen, von wo sowohl der Ort Siegsdorf als auch die genannten übrigen Ziele über die dort angeschlossene, ausgebaute Bundesstraße 306 bequemer erreicht werden können. Anlage 48 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Börner vom 5. Mai 1971 auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Jobst (CDU/CSU) (Drucksache VI/2132 Frage B 38) : Wann wird mit dem Bau der Umgehung von Schwandorf im Zuge der Schnellstraße Weiden—Regensburg, die wegen der Verkehrsschwierigkeiten infolge der engen Ortsdurchfahrt der B 15 von großer Bedeutung ist, begonnen? Zur Zeit ist auf der Autobahnneubaustrecke Regensburg—Pfreimd der Abschnitt Nabburg--Lindenloh im Bau. Dieser Abschnitt wird voraussichtlich noch Ende dieses Jahres verkehrsbereit. Daran wird sich im Rahmen der finanziellen Möglichkeiten der Abschnitt Lindenloh—Klardorf (Ortsumgehung Schwandorf) anschließen. Die Arbeiten hierfür können voraussichtlich in der zweiten Hälfte des 1. Fünfjahresplanes (1971 bis 1975) anlaufen. Anlage 49 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Börner vom 5. Mai 1971 auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Link (CDU/CSU) (Drucksache VI/2132 Fragen B 39 und 40) : Welche Anforderungen stellt die Bundesregierung an die Verkehrsplanung für Autobahnen, um die heutigen Erkenntnisse der Umweltgefährdung zu berücksichtigen, insbesondere in den Ballungsgebieten, und sieht sie diese für das geplante Teilstück der Autobahn Bingen Hanau, das in Hochlage und bis zu acht Meter an bebaute und bewohnte Grundstücke mitten durch Frankfurt geführt werden soll, für die betroffene Frankfurter Bevölkerung als gesichert an? Wenn nein, welche Möglichkeiten sieht die Bundesregierung, korrigierend in die Planung einzugreifen, damit der notwendige Umweltschutz den Anforderungen der Bundesregierung entsprechend für die betroffene Bevölkerung gewährleistet werden kann? Bei Planungen im kommunalen Bereich sind die Vorschriften des Bundes-Bau-Gesetzes zu beachten, wonach sich die Planungen nach den sozialen und kulturellen Bedürfnissen der Bevölkerung, ihrer Sicherheit und Gesundheit zu richten haben. Dabei sind die öffentlichen und privaten Belange gegeneinander und untereinander gerecht abzuwägen. Diese Anforderungen werden in Bezug auf den Umweltschutz an Straßen z. B. generell durch folgende Einzelmaßnahmen beachtet: Wahl einer möglichst, flachen Gradiente, Einschnittlage der Trasse, Bepflanzung der Böschungen. Da der Bundesminister für Verkehr diese Anforderungen erst kürzlich mit einem besonderen Schreiben nochmals herausgestellt hat, ist es nicht erforderlich, spezielle Hinweise für jede einzelne Planung zu geben; die Erfordernisse des Umweltschutzes müssen im Rahmen der von den Ländern im Auftrag des Bundes wahrgenommenen Verwaltung der Bundesfernstraßen generell berücksichtigt werden. Bei der Dichte des Verkehrs und der Besiedlung richten sich daher alle Bemühungen darauf, die Umweltbelästigung unter Abwägung aller Umstände möglichst in Grenzen zu halten. In dem hier angesprochenen Falle handelt es sich um eine mit der Stadt Frankfurt betriebene Planung, die noch nicht abgeschlossen ist. Die Führung ist im Generalverkehrsplan ausgewiesen; sie liegt im Zuge einer heute bereits sehr hoch belasteten Straße. Dem Bundesminister für Verkehr liegen noch keine genaueren Planunterlagen vor, so daß im einzelnen nicht Stellung genommen werden kann. Das Hessische Landesamt für Straßenbau prüft z. Z., ob auch andere Lösungen möglich sind. Die Bundesregierung hält es nicht für erforderlich, korrigierend in die Planung einzugreifen. Ob bei der von der Bundesregierung angestrebten Verbesserung des Umweltschutzes, wozu auch die Verminderung der Emissionen der Kraftfahrzeuge gehört, nach Inbetriebnahme der Verkehrsanlage Schutzmaßnahmen erforderlich sind, wäre zu gegebener Zeit zu prüfen. Anlage 50 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Börner vom 5. Mai 1971 auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Schröder (Wilhelminenhof) (CDU/CSU) (Drucksache VI/2132 Frage B 41): Sind die Möglichkeiten für die Bereitstellung der erforderlichen Haushaltsmittel für die Maßnahmen zur Beseitigung des Gefahrenzustandes am Südstrand von Borkum inzwischen geprüft, und wann kann mit dem Beginn der Sicherungsmaßnahmen gerechnet werden? Ja, die Möglichkeiten sind inzwischen geprüft worden. Die für die Durchführung der vordringlichsten Baumaßnahmen notwendigen Haushaltsmittel in Höhe von 3,0 Millionen DM werden voraussichtlich in Kürze zur Bewirtschaftung freigegeben werden können. Weitere Haushaltsmittel sind für 1972 vorgesehen. Die Vorbereitungen für die Sicherungsmaßnahmen sind angelaufen, so daß mit ihrer Durchführung unverzüglich nach der Mittelfreigabe begonnen werden kann. Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 120. Sitzung. Bonn, Freitag, den 7. Mai 1971 6977 Anlage 51 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Börner vom 5. Mai 1971 auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Schröder (Wilhelminenhof) (CDU/CSU) (Drucksache V1/2132 Frage B 42) : Werder' alle Anträge auf Gewährung von Bundeszuwendungen zur Förderung des kombinierten Verkehrs und des Gleisanschlußverkohrs, die dem Bundesminister für Verkehr bereits von den Bundesbahndirektionen vorgeprüft vorliegen, bewilligt, und wann kann mit einem Bescheid an Antragsteller aus dem vergangenen Frühjahr gerechnet werden? Die Anträge auf Gewährung von Bundeszuwendungen zur Förderung des kombinierten Verkehrs und des Gleisanschlußverkehrs werden über die Deutsche Bundesbahn, die nichtbundeseigenen Eisenbahnen, die Bundesanstalt für den Güterfernverkehr in Köln und in bestimmten Fällen nach § 7 der Richtlinien auch unmittelbar dem Bundesminister für Verkehr vorgelegt. Die Bearbeitung und Prüfung der Unterlagen erfolgt im Benehmen mit dem Bundesminister der Finanzen in der Reihenfolge des Eingangs und nach Maßgabe der verfügbaren Mittel, die in ihrer Höhe begrenzt sind. Die Frage, inwieweit die von den genannten Stellen vorgeprüften, dem Bundesminister für Verkehr zur Zeit vorliegenden Anträge bewilligt werden, läßt sich erst nach Abschluß des nach den Richtlinien vorgesehenen Prüfverfahrens beim Bundesminister für Verkehr von Fall zu Fall beantworten. Wie die Erfahrung zeigt, muß ein Teil der Antragsteller mit einem ablehnenden Bescheid rechnen. Im übrigen sind die im Frühjahr 1970 beim Bundesminister für Verkehr eingegangenen rd. 400 Anträge bis auf wenige Ausnahmen (8 %), bei denen fehlende Unterlagen von den Antragstellern nachgefordert werden mußten, inzwischen abgeschlossen. Die Bewilligungsbescheide sind den Antragstellern zugestellt worden. Anlage 52 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Ravens vom 6. Mai 1971 auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Leicht (CDU CSU) (Drucksache VI/2132 Frage B 43) : Ist es richtig, daß mangels Durchführungsverordnung Entscheidungen nach den neuen Bestimmungen des Wohngeldgesetzes durch die Landratsämter noch nicht ergehen können? Diese Annahme ist nicht richtig. Abgesehen davon, daß der Deutsche Bundestag der Bundesregierung bei der Verabschiedung des Zweiten Wohngeldgesetzes am 4. November 1970 für die erforderlichen Maßnahmen zur Umstellung so viel Zeit gelassen hat, daß ab Juni 1971 über die Wohngeldanträge nach neuem Recht entschieden werden kann, habe ich bereits in einem Rundschreiben vom 15. Februar 1971 darauf hingewiesen, daß die Bewilligungsstellen bis zum Erlaß der Verwaltungsvorschritten grundsätzlich in eigener Verantwortung entscheiden sollen, weil die Entscheidung in den meisten Fällen schon anhand des Gesetzestextes getroffen werden kann. Nur Fragen von grundsätzlicher Bedeutung oder besonderer Tragweite sollen den obersten Landesbehörden vorgelegt werden, denen es dann überlassen bleibt, selbst zu entscheiden oder sie an mich heranzutragen. Über dieses Verfahren ist zwischenzeitlich mit den Ländern auch Einvernehmen erzielt worden. Insbesondere habe ich im Benehmen mit den für die Ausführung des Zweiten Wohngeldgesetzes zuständigen Fachaufsichtsbehörden der Länder nahezu alle Zweifelsfragen geklärt, die sich bei den neuen Vorschriften ergeben haben. Auf diese Weise sind die Bewilligungsstellen in die Lage versetzt, schon jetzt, spätestens jedoch von dem in der Entschließung genannten Zeitpunkt ab über die Wohngeldanträge nach neuem Recht zu entscheiden. Unabhängig davon bin ich bemüht, die bundeseinheitlichen Verwaltungsvorschriften, die der Zustimmung des Bundesrates bedürfen, so früh wie möglich in Kraft treten zu lassen. Anlage 53 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dr. von Dohnanyi vom 4. Mai 1971 auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Jungmann (CDU/CSU) (Drucksache VI/2132 Frage B 44) : Was wird die Bundesregierung angesichts des Votums des Bundesgesundheitsrats unternehmen, um dem sich abzeichnenden starken Mangel en Zahnärzten wirksam zu begegnen und uni die auch vom Bundesgesundheitsrat für dringend notwendig gehaltene Verdoppelung der Ausbildungsplätze in der Zahnmedizin aul mindestens 2000 unverzüglich zu erreichen? Bund und Länder gehen bei der Aufstellung des I. Rahmenplans nach dem Hochschulbauförderungsgesetz für die Zahnmedizin davon aus, daß bis zum Jahre 1975 Ausbildungsplätze für 8500 bis 9500 Studenten geschaffen werden müssen. Bei den z. Z. im Gang befindlichen Vorarbeiten zum 1. Rahmenplan nach dem Hochschulbauförderungsgesetz wird die Bundesregierung darauf hinwirken, daß die vom jeweiligen Land anzumeldenden Bauvorhaben für die Zahnmedizin möglichst beschleunigt werden. Diese Vorhaben werden einen Schwerpunkt für die Bereitstellung der erforderlichen Bundesmittel bilden. Die Zahlenangaben hierzu im einzelnen lassen sich erst nach Abschluß der Rahmenplan-Beratungen genau übersehen. Die Verwirklichung des eingangs genannten Ausbauziels wird es ermöglichen, daß jährlich zwischen 1900 und 2000 Studienanfänger ein Studium in der Zahnmedizin aufnehmen können. Die Zahl der erfolgreichen Abschlüsse wird dann jährlich bei rund 1500 liegen. Damit entsprechen die geplanten Zielzahlen dem Votum des Bundesgesundheitsrats.
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Dr. Richard Jaeger


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CSU)

    Herr Abgeordneter Dr. Gruhl!


Rede von Dr. Herbert Gruhl
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU/CSU)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)
Herr Staatssekretär, Sie haben in Ihrer Antwort nicht berücksichtigt, daß 7 km von diesem Zielgebiet entfernt der seit Jahrzehnten weltbekannte Künstlerort Worpswede liegt, daß weiterhin das Zielgebiet — —




  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Dr. Richard Jaeger


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CSU)

    Herr Abgeordneter, Sie dürfen keine Feststellungen treffen, sondern nur Fragen stellen.