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    Deutscher Bundestag 115. Sitzung Bonn, Mittwoch, den 28. April 1971 Inhalt: Glückwünsche zu den Geburtstagen der Abg. Frau Jacobi (Marl), Brück (Köln) und Bundesminister Dr. Schiller . . . . 6715 A Überweisung von Vorlagen an Ausschüsse 6715 B Amtliche Mitteilungen . . . . . . . . 6715 D Fragestunde (Drucksache VI/2113) Frage des Abg. Engelsberger (CDU/CSU): Anerkennung der DDR durch Chile und Entwicklungshilfe Dr. Eppler, Bundesminister . . . 6717 C, D, 6718 A Engelsberger (CDU/CSU) . . . . 6717 C, D Fragen des Abg. Schirmer (SPD) : Aufsichtspersonal für Hallen- und Freibäder Dorn, Parlamentarischer Staatssekretär 6718 A, B, C Schirmer (SPD) . . . . . . . 6718 B Fragen des Abg. Müller (Mülheim) (SPD) : Gesamtbetrag der olympiabedingten Investitionskosten in München und Kiel Dorn, Parlamentarischer Staatssekretär . . 6718 C, D, 6719 A, B Müller (Mülheim) (SPD) . 6718 D, 6719 A Frage des Abg. Dr. Gruhl (CDU/CSU) : Förderung zentraler Wärmeversorgungsanlagen zur Verminderung von Emissionen Dorn, Parlamentarischer Staatssekretär 6719 C, D Dr. Gruhl (CDU/CSU) . . . . . 6719 D Fragen des Abg. Dr. Gölter (CDU/CSU) : Beihilfe für Empfänger von Mindestversorgungsbezügen Dorn, Parlamentarischer Staatssekretär 6720 A, B, C Dr. Gölter (CDU/CSU) . . . . . 6720 C Brück (Köln) (CDU/CSU) . . . . 6720 C Fragen des Abg. Haase (Kassel) (CDU/CSU) : Raubüberfälle auf Geldinstitute und öffentliche Kassen Dorn, Parlamentarischer Staatssekretär . . . 6720 D, 6721 A, B Haase (Kassel) (CDU/CSU) . . . 6721 A, B Fragen des Abg. Dr. Evers (CDU/CSU) : Einfuhr und Ablagerung giftiger Abfallstoffe Dorn, Parlamentarischer Staatssekretär . 6721 B, C, D, 6722 A, B Dr. Evers (CDU/CSU) 6721 C, D, 6722 A, B II Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 115. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 28. April 1971 Frage des Abg. Meinike (Oberhausen) (SPD) : Förderung von internationalen Filmwochen durch den Bund Dorn, Parlamentarischer Staatssekretär . . . 6722 B, D, 6723 A Meinike (Oberhausen) (SPD) . . . 6722 D Fragen des Abg. Möhring (SPD) : Anrechnung von Dienstzeiten in dem Gesetz nach Art. 131 GG Dorn, Parlamentarischer Staatssekretär . . . . . . . 6723 B, D Möhring (SPD) 6723 C Fragen des Abg. Dr. Ahrens (SPD) : Wohnungsbeschaffung für Blinde Ravens, Parlamentarischer Staatssekretär . . . . . . . 6724 A, C Dr. Ahrens (SPD) . . . . . . . 6724 C Frage des Abg. Brandt (Grolsheim) (SPD) : Zahl der Zweitwohnungen von Bundesbürgern im In- und Ausland Ravens, Parlamentarischer Staatssekretär . . . . . . . . 6724 D Fragen des Abg. Gallus (FDP) : Gewährung von Vorteilen an niederländische Gärtner durch die Regierung der Niederlande Logemann, Parlamentarischer Staatssekretär 6725 A, B Frage des Abg. Löffler (SPD) : Einbeziehung von keinen Pächter findenden abgabewilligen Landwirten in den Kreis der Berechtigten für die Landabgaberente Logemann, Parlamentarischer Staatssekretär 6725 C Frage des Abg. Löffler (SPD) : Zulassung von Pflanzenschutzmitteln Logemann, Parlamentarischer Staatssekretär . . . 6725 D, 6726 A Löffler (SPD) 6725 D, 6726 A Fragen des Abg. Dr. Früh (CDU/CSU) : Entschließung des Rates der Europäischen Gemeinschaft vom März 1971 über gemeinsame Maßnahmen auf strukturellem Gebiet Logemann, Parlamentarischer Staatssekretär 6726 B, C, D, 6727 A, B, C Dr. Früh (CDU/CSU) 6726 C, D, 6727 B, C Höcherl (CDU/CSU) 6726 D Frage des Abg. von Alten-Nordheim (CDU/CSU) : Aufwertungsausgleich für Zuckerhersteller Logemann, Parlamentarischer Staatssekretär . . 6727 D, 6728 A, B, C von Alten-Nordheim (CDU/CSU) . . 6728 A Dr. Ritgen (CDU/CSU) . . . . . . 6728 B Bittelmann (CDU/CSU) . . . . . 6728 B Frage des Abg. Dr. Gruhl (CDU/CSU): Absicht der Versenkung von 3000 Giftfässern im Nordmeer durch deutsche Firmen Börner, Parlamentarischer Staatssekretär 6728 D Frage des Abg. Peiter (SPD) : Unterschiede zwischen den Arbeitszeitrichtlinien der Bundespost und den Dienstdauervorschriften der Bundesbahn Börner, Parlamentarischer Staatssekretär 6728 D Fragen des Abg. Dr. Apel (SPD) : Umschreibung deutscher Schiffe auf ausländische Flaggen Börner, Parlamentarischer Staatssekretär . . 6729 A, B, C, 6730 A Dr. Apel (SPD) . . . 6729 B, D, 6730 A Nachruf auf den Abg. Hein (SalzgitterLebenstedt) 6730 B Eintritt des Abg. Dr. Hellige in den Bundes- tag 6730 C Sammelübersicht 19 des Petitionsausschusses über Anträge von Ausschüssen des Bundestages zu Petitionen (Drucksache VI/2035) in Verbindung mit Sammelübersicht 20 des Petitionsausschusses über Anträge von Ausschüssen des Bundestages zu Petitionen Peiter (SPD) 6730 D Entwurf eines Gesetzes über den Ausbau der Bundesfernstraßen in den Jahren 1971 bis 1985 (Drucksache VI/ 1180) ; Bericht des Haushaltsausschusses gem. § 96 GO (Drucksache VI/1969), Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Verkehr und für das Post- und Fernmeldewesen (Drucksache VI/1967) — Zweite und dritte Beratung — in Verbindung mit Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 115. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 28. April 1971 III Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Verkehr und für das Post- und Fernmeldewesen über den Verkehrsbericht 1970, Abschnitt IX betr. Verkehrsinfrastruktur und Abschnitt X betr. Verkehrsverhältnisse der Gemeinden und der Verdichtungsräume (aus Drucksache VI/1350, Drucksache VI/2054) Lemmrich (CDU/CSU) . . . . . . 6732 A Wende (SPD) . . . . . . . . . 6736 D Ollesch (FDP) . . . . . . . . . 6742 A Leber, Bundesminister . . . . . . 6744 B Dr. Jobst (CDU/CSU) 6749 B Wrede (SPD) 6751 B Dr. Wagner (Trier) (CDU/CSU) . 6753 B Dr. Jenninger (CDU/CSU) . . . 6754 B Dr. Apel (SPD) . . . . 6754 D, 6756 C Vehar (CDU/CSU) . . . . . . . 6755 D Begrüßung des Präsidenten der Nationalversammlung der Islamischen Republik Mauretanien, des Herrn Youssouf Koita, und des Herrn Abgeordneten Mohammed Fall Babaha 6749 B Begrüßung des Präsidenten des Hessischen Landtages 6757 A Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung verschiedener Vorschriften über die Finanzbeziehungen zwischen dem Bund und den Ländern an die Neuregelung der Finanzverfassung (Finanzanpassungsgesetz) (Drucksache VI/ 1771) ; Schriftlicher Bericht des Finanzausschusses (Drucksache VI/2023) — Zweite und dritte Beratung — Dr. Evers (CDU/CSU) . . . . . . 6757 B Freiherr von Fircks (CDU/CSU) . 6758 D Porzner (SPD) 6759 D Frau Funcke (FDP) . . . . . . 6760 B Bartsch (SPD) .. . . . . . . 6761 A Entwurf eines Gesetzes betr. die Änderung vom 28. September 1970 der Satzung der Internationalen Atomenergie-Organisation (Drucksache VI/ 1870) ; Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Bildung und Wissenschaft (Drucksache VI/2048) — Zweite Beratung und Schlußabstimmung Flämig (SPD) . . . . . . . . . 6761 C Entwurf eines Gesetzes zu den Verträgen vom 14. November 1969 des Weltpostvereins (Drucksache VI/ 1789) ; Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Verkehr und für das Post- und Fernmeldewesen (Drucksache VI/2049) — Zweite Beratung und Schlußabstimmung — Collet (SPD) . . . . . . . . . 6762 A Entwurf eines Gesetzes zu dem Vertrag vom 27. Mai 1970 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Liberia über die Benutzung liberianischer Gewässer und Häfen durch das N.S. „Otto Hahn" (Drucksache VI/1790); Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Verkehr und für das Post- und Fernmeldewesen (Drucksache VI/2050) — Zweite Beratung und Schlußabstimmung — 6762 D Entwurf eines Gesetzes zu dem Übereinkommen vom 1. Juli 1969 über die gegenseitige Anerkennung der Beschußzeichen für Handfeuerwaffen (Drucksache VI/ 1641) ; Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Wirtschaft (Drucksache VI/2043) — Zweite Beratung und Schlußabstimmung — . . 6763 A Große Anfrage der Fraktionen der SPD, FDP betr. Entwicklungspolitik der Bundesregierung (Drucksachen VI/1941, VI/2053) in Verbindung mit Große Anfrage der Fraktion der CDU/CSU betr. Entwicklungspolitik der Bundesregierung (Drucksachen VI/1951, VI/2053) Kiep (CDU/CSU) . 6763 B, 6807 D, 6811 C Brück (Holz) (SPD) 6767 A Dr. Eppler, Bundesminister 6769 D, 6778 D, 6797 A, 6806 D, 6809 B Jung (FDP) 6773 B Rosenthal, Parlamentarischer Staatssekretär . . . . . . . 6775 C Roser (CDU/CSU) 6776 A Tallert (SPD) 6779 B Kienbaum (FDP) 6780 A Brandt, Bundeskanzler 6781 C Werner (CDU/CSU) 6782 B Matthöfer (SPD) . . . . . . . 6783 C Dr. Rinsche (CDU/CSU) 6785 D Frau Lauterbach (SPD) 6788 D Josten (CDU/CSU) 6791 B Collet (SPD) . . . . . . . . 6793 C Dr. Wulff (CDU/CSU) 6794 C Gewandt (CDU/CSU) 6798 A Moersch, Parlamentarischer Staatssekretär 6800 B Esters (SPD) 6803 C Frau Dr. Wolf (CDU/CSU) . . . 6804 A Breidbach (CDU/CSU) 6805 B Bühling (SPD) . . . . . . . . 6807 B Entwurf eines Partnerschaftsgesetzes (Abg Bockelberg, Gewandt, Lampersbach, IV Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 115. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 28. April 1971 Stücklen, Frau Griesinger, Rollmann, Ott, Josten, Dr. Luda u. Gen.) (Drucksache VI/2047) — Erste Beratung — 6812 C Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gasöl-Verwendungsgesetzes — Landwirtschaft (Abg. Röhner, Kiechle, Stücklen, Struve, Ehnes, Dr. Ritz, Bewerunge, Dr. Althammer und Fraktion der CDU/CSU) (Drucksache VI/2051) — Erste Beratung — 6812 C Entwurf eines Gesetzes zur Kennzeichnung von Bleikristallen und Kristallglas (Kristallglaskennzeichnungsgesetz) (Drucksache V1/2033) — Erste Beratung — . . . 6812 C Entwurf eines Gesetzes zur Abwicklung der unter Sonderverwaltung stehenden Vermögen von Kreditinstituten, Versicherungsunternehmen und Bausparkassen (Drucksache VI/2114) — Erste Beratung — 6812 C Entwurf eines Gesetzes zur Sicherstellung der Leistungen der Zusatzversorgungsanstalten des öffentlichen Dienstes (Drucksache V1/2095) — Erste Beratung — . . . 6812 D Entwurf eines Gesetzes über eine Bundesstatistik für das Hochschulwesen (Hochschulstatistikgesetz) (Drucksache V1/2115) — Erste Beratung — . . . . . . . . 6812 D Entwurf eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 29. Januar 1970 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Haschemitischen Königreich Jordanien über den Luftverkehr (Drucksache V1/2119) — Erste Beratung — 6812 D Entwurf eines Gesetzes zu dem Vertrag vom 11. September 1970 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Spanischen Staat über den Schutz von Herkunftsangaben, Ursprungsbezeichnungen und anderen geographischen Bezeichnungen (Drucksache VI/2120) — Erste Beratung — 6812 D Entwurf eines Gesetzes zu dem Übereinkommen Nr. 121 der Internationalen Arbeitsorganisation vom 8. Juli 1964 über Leistungen bei Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten (Drucksache VI/2097) — Erste Beratung — 6812 D Antrag des Bundesministers der Finanzen betr. Veräußerung einer 264 ha großen Teilfläche des Rüstersieler Grodens in Wilhelmshaven an die Alusuisse Atlantik GmbH (Drucksache V1/2038) 6813 B Mündlicher Bericht des Haushaltsausschusses zu dem Entschließungsantrag der Abg. Dr. Hauser (Sasbach), Dr. Pohle, Leicht, Frau Schanzenbach, Porzner, Spitzmüller, Bremm, Röhner u. Gen. zur dritten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1971; hier: Einzelplan 08 — Geschäftsbereich des Bundesministers der Finanzen (Umdruck 157, Drucksache VI/2045) . . . 6813 C Mündlicher Bericht des Haushaltsausschusses zu dem Entschließungsantrag der Fraktion der CDU/CSU zur dritten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1971; hier: Haushaltsgesetz 1971 (Umdruck 145, Drucksache V1/2046) . . . . 6813 C Mündlicher Bericht des Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten zu dem Entschließungsantrag der Fraktion der CDU/CSU zur dritten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1970; hier: Einzelplan 10 — Geschäftsbereich des Bundesministers für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (Umdruck 70, Drucksache VI/2033) . . . . . . . . 6813 D Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Wirtschaft über den Vorschlag der Kommission der EG für eine Richtlinie des Rates zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Abfüllung und den Handel mit natürlichen Mineralwässern (Drucksachen VI/816, VI/2024) 6813 D Mündlicher Bericht des Innenausschusses über den Vorschlag der Kommission der Europäischen Gemeinschaften für eine Verordnung (Euratom) des Rates zur Änderung der Regelung der Bezüge und der sozialen Sicherheit der Atomanlagenbediensteten der Gemeinsamen Kernforschungsstelle, die in den Niederlanden dienstlich verwendet werden (Drucksachen V1/1715, V1/2031) 6813 D Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten über die Vorschläge der EG-Kommission für eine Verordnung (EWG) des Rates mit den allgemeinen Regeln für die Bestimmung des bei der Berechnung des Rücknahmepreises für bestimmte Fischereierzeugnisse zugrunde zu legenden Hundertsatzes des Orientierungspreises eine Verordnung (EWG) des Rates über die Erstattung bei der Erzeugung für Olivenöl zur Herstellung von bestimmten Konserven eine Verordnung (EWG) des Rates zur Änderung der Verordnung (EWG) Nr. 1052/68 über die Regelung für die Einfuhr Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 115. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 28. April 1971 V und die Ausfuhr von Getreide- und Reisverarbeitungserzeugnissen eine Verordnung (EWG) des Rates über die Grundregeln für die Gewährung von Erstattungen bei der Ausfuhr von Fischereierzeugnissen und über die Kriterien für die Festsetzung der Erstattungsbeträge eine Verordnung des Rates zur Festlegung der Grundregeln für die Gewährung der Beihilfe für Flachs und Hanf eine Verordnung (EWG) des Rates über die Bestimmung des Ursprungs von Fleisch und genießbarem Schlachtabfall von bestimmten fleischliefernden Haustieren, frisch, gekühlt oder gefroren (Drucksachen VI/ 1599, VI/1648, VI/1672, VI/1691, VI/ 1369, VI/ 1383, VI/2034) . . . 6814 A Schriftlicher Bericht des Auswärtigen Ausschusses über den Entschließungsantrag der Fraktionen der SPD, FDP zur dritten Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zu dem Vertrag vom 22. April 1970 zur Änderung bestimmter Haushaltsvorschriften der Verträge zur Gründung der Europäischen Gemeinschaften und des Vertrages zur Einsetzung eines gemeinsamen Rates und einer gemeinsamen Kommission der Europäischen Gemeinschaften über den Entschließungsantrag der Fraktion der CDU/CSU zur dritten Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zu dem Beschluß des Rates der Europäischen Gemeinschaften vom 21. April 1970 über die Ersetzung der Finanzbeiträge der Mitgliedstaaten durch eigene Mittel der Gemeinschaften und des Entwurfs eines Gesetzes zu dem Vertrag vom 22. April 1970 zur Änderung bestimmter Haushaltsvorschriften der Verträge zur Gründung der Europäischen Gemeinschaften und des Vertrages zur Einsetzung eines gemeinsamen Rates und einer gemeinsamen Kommission der Europäischen Gemeinschaf ten (Umdrucke 85, 86, Drucksache VI/2065) . 6814 B Mündlicher Bericht des Haushaltsausschusses über den Entschließungsantrag der Abg. Dr. Riedl (München), Dr. Althammer, Frau Tübler, Geisenhofer und der Fraktion der CDU/CSU zur dritten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1971; hier: Einzelplan 06 — Geschäftsbereich des Bundesministers des Innern (Umdruck 149 [neu], Drucksache VI/2086) 6814 C Nächste Sitzung 6814 D Anlagen Anlage 1 Liste der beurlaubten Abgeordneten . . 6815 A Anlage 2 Änderungsantrag Umdruck 167 zur zweiten Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über den Ausbau der Bundesfernstraßen in den Jahren 1971 bis 1985 (Drucksachen VI/1180, VI/ 1963) 6815 B Anlage 3 Änderungsantrag Umdruck 168 zum Antrag des Ausschusses für Verkehr und für das Post- und Fernmeldewesen zu dem Verkehrsbericht 1970, Abschnitt IX betr. Verkehrsinfrastruktur und Abschnitt X betr. Verkehrsverhältnisse der Gemeinden und Verdichtungsräume (aus Drucksache VI/1350, Drucksache V1/2054) . . 6815 D Anlagen 4 und 5 Änderungsanträge Umdrucke 170 und 169 zur zweiten Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Anpassung verschiedener Vorschriften über die Finanzbeziehungen zwischen dem Bund und den Ländern an die Neuregelung der Finanzverfassung (Finanzanpassungsgesetz) (Drucksache VI/1771, V1/2023) 6816 A Anlage 6 Antrag Umdruck 171 zur Großen Anfrage der Fraktionen der SPD, FDP betr. Entwicklungspolitik der Bundesregierung (Drucksachen W1941, VI/2053) . . . . . 6816 D Anlage 7 Schriftliche Antwort auf die Zusatzfrage des Abg. Dr. Nölling (SPD) zu seiner Mündlichen Anfrage betr. Rückzahlung des Konjunkturzuschlages 6817 A Anlage 8 Schriftliche Antwort auf die Mündliche Frage des Abg. Müller (Nordenham) (SPD) betr. Abwendung von Gefahren für die Fischbestände vor der deutschen Küste 6817 B Anlage 9 Schriftliche Antwort auf die Mündliche Frage des Abg. Memmel (CDU/CSU) betr. Mitführung der grünen Versicherungskarte bei Autoreisen nach Italien . . . 6817 C Anlage 10 Schriftliche Antwort auf die Mündliche Frage des Abg. Cramer (SPD) betr. Mitbenutzung von Radwegen durch Mofas 6817 C VT Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 115. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 28. April 1971 Anlage 11 Schriftliche Antwort auf die Mündlichen Fragen des Abg. Rawe (CDU/CSU) betr. Familienheimrichtlinien der Bundesbahn 6818 A Anlage 12 Schriftliche Antwort auf die Mündliche Frage des Abg. Werner (CDU/CSU) betr. den Flugsicherungsdienst . . . . . . 6818 C Anlage 13 Schriftliche Antwort auf die Mündlichen Fragen des Abg. Haase (Kellinghusen) (SPD) betr. Familienheimdarlehen für Angehörige der Bundeswehr . . . . . . 6818 D Anlage 14 Schriftliche Antwort auf die Mündlichen Fragen des Ahg. Scheu (SPD) betr. Gefährdung der Trinkwasserversorgung aus dem Rhein durch Einleiten von Abwasser 6819 B Anlage 15 Schriftliche Antwort auf die Mündlichen Fragen des Abg. Baeuchle (SPD) betr Einfuhr von Abfallstoffen 6821 A Anlage 16 Schriftliche Antwort auf die Mündlichen Fragen des Abg. Dr. Jahn (Braunschweig) (CDU/CSU) betr. europäische Zusammenarbeit auf dem Gebiet des Umweltschutzes 6821 C Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 115. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 28. April 1971 6715 115. Sitzung Bonn, Mittwoch, den 28. April 1971 Stenographischer Bericht Beginn: 9.00 Uhr
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    Berichtigung 106. Sitzung, Seite 6204 D, Zeile 16 ist zu lesen statt: „82 000" : „82,08 Millionen". 109. Sitzung, Seite 6390 B, Zeile 2: Zwischen den Wörtern „Sozialordnung:" und „In" ist einzufügen: „Ja." Anlage 1 Liste der beurlaubten Abgeordneten Abgeordnete(r) beurlaubt bis einschließlich Adams * 30.4. Dr. Aigner * 30.4. Dr. Artzinger * 1. 5. Bauer (Würzburg) ** 29. 4. Behrendt ' 30. 4. Blumenfeld** 29. 4. Buschfort 11.5. Dasch 15.5. Dr. Dittrich * 30.4. Dröscher ' 30.4. Faller * 30. 4. Fellermaier * 30.4. Gerlach (Emsland) * 30.4. Freiherr von und zu Guttenberg 15.5. Frau Herklotz** 28.4. Dr. Hermsdorf (Schieiden) ** 28. 4. Dr. Jahn (Braunschweig) * 30.4. Dr. Kliesing (Honnef) *'* 29. 4. Klinker * 30. 4. Dr. Koch* 30. 4. Kriedemann* 29.4. Lautenschlager * 30.4. Liehr 30.4. Dr. Löhr * 30.4. Lücker (München) * 30.4. Maucher 30.4. Meister * 30. 4. Memmel* 30.4. Müller (Aachen-Land) * 30.4. Niegel 30. 4. Frau Dr. Orth * 30.4. Richarts* 30.4. Riedel (Frankfurt) * 30.4. Dr. Rinderspacher ** 28.4. Rollmann 18.5. Schneider (Königswinter) 30.4. Dr. Schröder (Düsseldorf) 30.4. Dr. Schulz (Berlin) 7.5. Schwabe * 30.4. Simon 14. 5. Springorum* 30.4. Dr. Stark (Nürtingen) 7.5. Stein (Honrath) 15. 5. Dr. Stoltenberg 30.4. Strauß 12.5. Wischnewski 30.4. Wolfram * 28.4. *ür die Teilnahme an Ausschußsitzungen des Europäischen Parlaments **Für die Teilnahme an Ausschußsitzungen der Beratenden Versammlung des Europarates Anlage 2 Umdruck 167 Änderungsantrag der Fraktion der CDU/CSU zur zweiten Beratung des von der Bundesregierung Anlagen zum Stenographischen Bericht eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über den Ausbau der Bundesfernstraßen in den Jahren 1971 bis 1985 - Drucksachen VI/1180, VI/1967 -. Der Bundestag wolle beschließen: 1. Die Überschrift wird wie folgt neu gefaßt: „Entwurf eines Gesetzes über einen Bedarfsplan zum Ausbau der Bundesfernstraßen". 2. § 1 wird wie folgt neu gefaßt: „§ 1 Grundlage für den Ausbau des Netzes der Bundesfernstraßen in den Jahren 1971 bis 1985 ist ein Bedarfsplan für die Bundesfernstraßen, der diesem Gesetz als Anlage beigefügt ist." 3. In § 5 Abs. 1 Satz 1 werden die Worte „nach dem Bedarfsplan" ersetzt durch die Worte „auf der Grundlage des Bedarfsplanes". Bonn, den 27. April 1971 Dr. Barzel, Stücklen und Fraktion Anlage 3 Umdruck 168 Änderungsantrag der Fraktion der CDU/CSU zum Antrag des Ausschusses für Verkehr und für das Post- und Fernmeldewesen (13. Ausschuß) zu dem von der Bundesregierung vorgelegten Verkehrsbericht 1970, Abschnitt IX betr. Verkehrsinfrastruktur und Abschnitt X betr. Verkehrsverhältnisse der Gemeinden und Verdichtungsräume - aus Drucksache VI/1350, Drucksache VI/2054 -. Der Bundestag wolle beschließen: Nummer 2 des Antrags des Ausschusses - Drucksache VI/2054-wird wie folgt geändert: 1. In Buchstabe c wird der Punkt durch ein Komma ersetzt. 2. Es wird folgender neuer Buchstabe d angefügt: „d) dem Deutschen Bundestag einen Bericht vorzulegen, aus dem sich die Vorstellungen der Bundesregierung ergeben, inwieweit ggfs. wann - die Befreiung der Unternehmen des öffentlichen Personennahverkehrs von der Mineralölsteuer (Textziffer 195 des Verkehrsberichtes), - die Übernahme der Mindereinnahmen aus den Sozialtarifen für die Schülerbeförderung auf die Landeshaushalte (Textziffer 195 des Verkehrsberichtes), - die Neuregelung der Kilometerpauschale (Textziffer 203 des Verkehrsberichtes) und 6816 Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 115. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 28. April 1971 — Schalldämpfungsmaßnahmen an Straßen durch Wohnungsgebiete (Textziffer 205 des Verkehrsberichtes) unter Berücksichtigung aller Umstände, vor allem unter Berücksichtigung der zur Verfügung stehenden Mittel und Finanzierungsnotwendigkeiten in anderen Bereichen verwirklicht werden können." Bonn, den 27. April 1971 Dr. Barzel, Stücklen und Fraktion Anlage 4 Umdruck 170 Änderungsantrag der Fraktion der CDU/CSU SPD, FDP zur zweiten Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Anpassung verschiedener Vorschriften über die Finanzbeziehungen zwischen dem Bund und den Ländern an die Neuregelung der Finanzverfassung (Finanzanpassungsgesetz — FAnpG) — Drucksachen VI/1771, VI/2023 —. Der Bundestag wolle beschließen: Zu Artikel 5 § 22 Nr. 5 Satz 2 erhält folgende Fassung: „§ 8 Abs. 4, 6 und 8 ist anzuwenden; § 8 Abs. 5 gilt entsprechend." Bonn, den 28. April 1971 Dr. Barzel, Stücklen und Fraktion Wehner und Fraktion Mischnick und Fraktion Begründung: Der in § 8 des Entwurfs des Finanzverwaltungsgesetzes in der Fassung der Regierungsvorlage eingefügte neue Absatz 8, nach dem bei den Oberfinanzdirektionen für die Aufgaben des Kassenwesens sowie für den Einsatz der automatischen Einrichtungen für die Festsetzung und Erhebung von Steuern eine besondere Landesabteilung eingerichtet werden kann, gilt nach § 22 der Fassung der Regierungsvorlage nicht für Berlin. Das ergibt sich daraus, daß § 8 Abs. 8 nicht in § 22 Nr. 5 aufgeführt ist. Sowohl der Grundsatz der Wahrung der Rechtseinheitlichkeit zwischen Berlin und dem übrigen Bundesgebiet wie auch sachliche Gründe fordern es, in Berlin ebenfalls die in dem neuen § 8 Abs. 8 vorgesehene Möglichkeit zu eröffnen. Zu diesem Zwecke ist § 22 a. a. O. in der Weise zu ergänzen, daß in Nr. 5 Satz 2 auch Abs. 8 des § 8 a. a. O. aufgeführt wird. Anlage 5 Umdruck 169 Änderungsantrag der Fraktionen der CDU/CSU zur zweiten Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Anpassung verschiedener Vorschriften über die Finanzbeziehungen zwischen dem Bund und den Ländern an die Neuregelung der Finanzverfassung (Finanzanpassungsgesetz — FAnpG) — Drucksachen VI/1771, VI/2023 —. Der Bundestag wolle beschließen: Artikel 17 wird wie folgt geändert: 1. In Absatz 1 werden hinter dem Wort „treten" die Worte „vorbehaltlich des Absatzes 3" eingefügt. 2. Hinter Absatz 2 wird folgender Absatz 3 angefügt: ,(3) Vom 1. Januar 1972 bis 31. Dezember 1973 ist § 351 des Lastenausgleichgesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 1. Oktober 1969 (Bundesgesetzbl. I S. 1909) in folgender Fassung anzuwenden: „§ 351 Verwaltungskosten (1) Die Kosten des Bundesausgleichsamtes, des Kontrollausschusses, des Ständigen Beirats, der Heimatauskunftstellen, der Auskunftstellen sowie der Vertreter der Interessen des Ausgleichsfonds im Bereich der Länder einschließlich des Landes Berlin trägt der Bund. (2) Sind Ausgleichsbehörden besondere, über ihren Gebietsbereich hinausgehende Aufgaben übertragen worden, erstattet der Bund die hierdurch verursachten Aufwendungen in voller Höhe." ' Bonn, den 27. April 1971 Dr. Barzel, Stücklen und Fraktion Anlage 6 Umdruck 171 Antrag der Fraktionen der SPD, FDP zur Großen Anfrage der Fraktionen der SPD, FDP betr. Entwicklungspolitik der Bundesregierung — Drucksachen VI/1941, VI/2053 —. Der Bundestag wolle beschließen: Die Bundesregierung wird aufgefordert, dem Deutschen Bundestag alle zwei Jahre einen Bericht zur Entwicklungspolitik der Bundesregierung vorzulegen. Bonn, den 28. April 1971 Wehner und Fraktion Mischnick und Fraktion Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 115. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 28. April 1971 6817 Anlage 7 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dr. Reischl vom 21. April 1971 auf die Zusatzfrage des Abgeordneten Dr. Nölling (SPD) zu seiner Mündlichen Anfrage *). Der gezahlte Konjunkturzuschlag ist bis spätestens 31. März 1973 zurückzuzahlen, es sei denn, daß sich die Bundesregierung angesichts der konjunkturellen Entwicklung in der Lage sieht, einen früheren Freigabezeitpunkt zu beschließen. Ausnahmeregelungen zugunsten bestimmter Personengruppen sieht das Gesetz nicht vor. Der Konjunkturzuschlag kann also grundsätzlich erst nach der allgemeinen Freigabe zurückgezahlt werden. Über den Zeitpunkt, zu dem ein Antrag auf Rückzahlung des Konjunkturzuschlags zu stellen ist, ist zwar noch keine Regelung getroffen worden. Es ist jedoch fraglich, ob ein vor der allgemeinen Freigabe gestellter Antrag in Ermangelung eines Erstattungsanspruchs überhaupt als begründet angesehen werden könnte. Damit wäre aber die Gefahr gegeben, daß jetzt gestellte Anträge von einzelnen Finanzämtern als unbegründet angesehen und abgelehnt würden mit der weiteren Folge, daß sie bei der allgemeinen Freigabe möglicherweise unberücksichtigt blieben. Im übrigen haben sich auch die Lohnsteuerreferenten der obersten Finanzbehörden der Länder, vor allem aus Gründen der Arbeitsbelastung und letztlich auch im Interesse der Arbeitnehmer einstimmig dagegen ausgesprochen, schon jetzt Anträge ausreisender Arbeitnehmer entgegenzunehmen und nach der allgemeinen Freigabe die Rückzahlung vorzunehmen. Es bestehen jedoch keine Bedenken, wenn die ausländischen Arbeitnehmer vor bzw. bei ihrer Ausreise inländische Stellen (z. B. die Gewerkschaften) bevollmächtigen, für sie zu gegebener Zeit den Antrag auf Rückzahlung zu stellen. In der Vollmacht ist dabei keine Abtretung zu sehen. Eine Auszahlung wird in aller Regel nur an die Berechtigten selbst vorgenommen werden. Diesen Hinweis habe ich bereits im November 1970 auch dem Deutschen Gewerkschaftsbund auf eine entsprechende Eingabe hin gegeben. Aus den vorstehenden Gründen halte ich eine Regelung im Sinne ihrer zusätzlichen Frage nicht für geboten. Die Wahrung der Interessen der ausländischen Arbeitnehmer, die die Bundesrepublik vor der allgemeinen Freigabe des Konjunkturzuschlags verlassen, dürfte durch die von mir in der Fragestunde am 24. März 1971 in Aussicht gestellten Maßnahmen weitestgehend sichergestellt sein. *) Siehe 109. Sitzung Seite 6378 A. Anlage 8 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Logemann vom 28. April 1971 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Müller (Nordenham) (SPD) (Drucksache 171/2113 Frage A 18) : Was gedenkt die Bundesregierung zu tun, um die in den norddeutschen Küstengewässern liegenden Aufzuchtgebiete der Garnelen und hochwertiger Plattfische vor Schäden und Zerstörungen zu schützen, die nach erfolgter Freigabe der Küstengewässer für Fischerei-Fangschiffe aus allen EWG-Staaten befürchtet werden? Die Bundesregierung sieht gegenwärtig keine unmittelbaren Gefahren für die Fischbestände vor der deutschen Küste, weil die Fischer aus anderen EWG-Mitgliedstaaten, die von dem Recht auf Zugang zu den deutschen Küstengewässern Gebrauch machen, sowohl die international vereinbarten, als auch die von den Küstenländern für die deutschen Hoheitsgewässer zusätzlich erlassenen Bestimmungen zur Regulierung der Fischerei genauso beachten müssen, wie die deutschen Fischer. Diese Vorschriften dürften vorerst zum Schutz der Fischbestände ausreichen. Die Küstenländer beobachten fortlaufend die Entwicklung der Fischereitätigkeit in den Küstengewässern. Sie können notfalls kurzfristig weitere Regelungen treffen. Die Bundesregierung sieht deshalb keinen Anlaß, von ihrer konkurrierenden Gesetzgebungszuständigkeit für die Küstenfischerei Gebrauch zu machen. Anlage 9 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Börner vom 28. April 1971 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Memmel (CDU/CSU) (Drucksache VI/2113 Frage A 21) : Trifft die dpa-Meldung vom 26. März 1971 zu, wonach Italien ab 12. Juni 1971 trotz der am 8. Februar 1971 im Europäischen Parlament einstimmig gefaßten Entschließung auf die Mitführung der grünen Versicherungskarte bei Italienreisen deutscher Autofahrer besteht? Die dpa-Meldung vom 26. März 1971 trifft zu, wonach Italien, nachdem es mit Wirkung vom 12. Juni 1971 die obligatorische Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung eingeführt hat, von diesem Tage ab auch von den nach Italien einreisenden ausländischen Autofahrern den Nachweis einer Haftpflichtversicherung verlangt. Dieser Nachweis ist entweder durch Vorlage der Grünen Versicherungskarte oder unmittelbar durch Abschluß einer italienischen Grenzversicherung zu führen. Die Entschließung des Europäischen Parlaments vom 8. Februar 1971 hat zum Gegenstand den Entwurf der Richtlinie betreffend Kraftfahrzeughaftpflichtversicherung und Grenzkontrolle der Versicherungspflicht. Die Beratungen über diesen Entwurf, die zur Zeit in der Gruppe Wirtschaftsfragen des Rates der Europäischen Gemeinschaften stattfinden, sind noch nicht abgeschlossen. Anlage 10 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Börner vom 28. April 1971 auf die Mündliche Frage des Abge- 6818 Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 115. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 28. April 1971 ordneten Cramer (SPD) (Drucksache VI/2113 Frage A 22) : Ist die Bundesregierung bereit, die Regelung in der neuen Straßenverkehrs-Ordnung betr. Mitbenutzung von Radwegen durch Mofas zu überprüfen, um Radfahrer und Fußgänger vor neuen Gefahren zu schützen? Nein. Aus Gründen der Sicherheit im Straßenverkehr ist es nicht zu verantworten, wenn Fahrräder mit Hilfsmotor, die nicht schneller als 25 km/h fahren können, die Fahrbahn benutzen müssen. Infolge der sehr großen Geschwindigkeitsunterschiede zwischen Kraftfahrzeugen und diesen sog. Mofa 25 besteht eine erhöhte Unfallgefahr. Die Straßenverkehrsordnung verweist deshalb die Mofa 25 auf die Radwege. Durch diese Vorschrift sind neue oder zusätzliche Gefahren für Radfahrer oder Fußgänger nicht entstanden, denn im Wege der Vorabregelung durften die Mofa 25 bereits seit 1966 die Radwege benutzen. Hinzu kommt die Tatsache, daß die Mofa 25 mehr den Fahrrädern als den Krafträdern zuzurechnen sind. Anlage 11 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Börner vom 28. April 1971 auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Rawe (CDU/CSU) (Drucksache VI/2113 Fragen A 23 und 24) : Ist es zutreffend, daß eine große Anzahl von Anträgen bauwilliger Mitarbeiter der Deutschen Bundesbahn auf Arbeitgeberdarlehen abschlägig beschieden werden müssen? Welche Nachteile entstehen dadurch den Bediensteten der Deutschen Bundesbahn? Wie Ihnen sicher bekannt ist, hat die Deutsche Bundesbahn auf persönliche Initiative von Bundesminister Leber zum 1. Januar 1970 die Familienheimrichtlinien des Bundes auch für den Bereich der Deutschen Bundesbahn eingeführt. Damit war eine erhebliche Verbesserung für die bauwilligen Eisenbahner verbunden, die nunmehr statt rd. 5000 bis 10 000 DM Darlehen je Bauvorhaben ein Darlehen von rd. 30 000 DM erhalten. 20 Jahre lang, seit 1950, waren die Eisenbahner wesentlich schlechter gestellt als alle übrigen Bundesbediensteten. Verständlicherweise ist nach der nunmehr eingeführten Verbesserung ein großer Antragsstau entstanden, und zwar von 2 000 Anträgen 1969 auf 5 000 Anträge 1970 und — geschätzt — 4 000 Anträgen 1971. Die Deutsche Bundesbahn hat versucht dem Rechnung zu tragen und die Mittel für Eigenheimförderung von 10 Millionen DM in 1969 auf 30 Millionen DM in 1970 und 60 Millionen DM in 1971 gesteigert. Es hat sich aber gezeigt, daß auch diese Steigerung nicht ausreichte, um alle Anträge sofort zu bedienen. Die Deutsche Bundesbahn ist angesichts ihrer angespannten Finanzsituation leider nicht in der Lage, einen 20jährigen Nachholbedarf bei den Eisenbahnern innerhalb eines Jahres abzubauen. Dafür bitte ich um Verständnis. Um den Eisenbahnern zu helfen, deren Anträge nicht sofort bedient werden können, hat sich die Deutsche Bundesbahn jedoch bereit erklärt, für notwendig werdende Zwischenkredite von Bediensteten die selbstschuldnerische Bürgschaft zu übernehmen. Anlage 12 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Börner vom 25. April 1971 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Werner (CDU/CSU) (Drucksache VI/2113 Frage A 29) : Wie beurteilt der Bundesverkehrsminister die Tatsche daß der technische Flugsicherungsdienst in der Bundesrepublik Deutschland nur in Streikzeiten nach Vorschrift arbeitet? Ich gehe davon aus, daß Sie mit Ihrer Frage die Verhaltensweise sowohl der Flugverkehrs-Lotsen als auch der Angehörigen des technischen Dienstes der Bundesanstalt für Flugsicherung ansprechen wollen. Die zur Zeit durchgeführte Aktion beurteile ich negativ, zumal in den beiden letzten Jahren für den Bereich des Flugsicherungsdienstes zahlreiche Verbesserungen erfolgten. Es handelt sich um Besoldungsverbesserungen sowie um neue Regelungen zur Erleichterung der Arbeitsbedingungen. Hinsichtlich der Arbeitsweise eines Teils der Flugverkehrs-Lotsen ist festzustellen, daß es sich hierbei um organisierte Maßnahmen zur Störung der Flugverkehrskontrolle handelt. Ziel dieses Handelns ist, den Gesetzgeber zu zwingen, personalbezogenen Maximalforderungen nachzukommen. Im Gegensatz hierzu ist im flugsicherungstechnischen Dienst bisher keine entsprechende Schlechterfüllung von arbeits- und dienstrechtlichen Pflichten festzustellen. Beide Berufsverbände des flugsicherungstechnischen Dienstes, der Verband Deutscher Flugsicherungstechniker und der Ingenieurverband in der Flugsicherung haben sich gegen derartige Maßnahmen ausgesprochen. Anlage 13 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Ravens vom 28. April 1971 auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Haase (Kellinghusen) (SPD) (Drucksache VI/2113 Fragen A 30 und 31) : Hält es die Bundesregierung für vereinbar mit der Fortentwicklung einer modernen Vermögensbildungspolitik, wenn Angehörige der Bundeswehr (Soldaten und Zivilbedienstete) nur dann ein Familienheimdarlehen bewilligt bekommen, wenn an ihrem Dienstort ein Wohnungsfehlbestand nachgewiesen wird? Ist die Bundesregierung bereit, die Familienheimrichtlinien vom 16. November 1964 so zu ändern, daß die Erlangung eines Familienheimdarlehns nicht von der Zufälligkeit des jeweiligen Wohnungsmarkts abhängig ist, damit für alle Antragsteller gleiches Recht gilt? Die Vergabe von Familienheimdarlehen an Bundesbedienstete ist eine Maßnahme der Wohnungsfürsorge des Bundes. Wohnungsfürsorgemaßnahmen werden nach den gleichen Grundsätzen für Angehörige der Bundeswehr und Angehörige der zivilen Verwaltungszweige des Bundes durchgeführt. Die zur Verfügung stehenden Mittel können nach der haushaltsmäßigen Zweckbestimmung nur für Wohnungsfürsorgemaßnahmen eingesetzt werden. Für- Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 115. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 28. April 1971 6819 sorge kann nur dort geübt werden, wo ein entsprechender Bedarf besteht. Die Vergabe von Familienheimdarlehen an Bundesbedienstete (einschließlich der Angehörigen der Bundeswehr) dient, ebenso wie die Finanzierung von Mietwohnungen für diesen Personenkreis, dazu, Wohnraum in angemessener Entfernung zur Dienststelle und zu tragbarer Belastung (bzw. Miete) zu schaffen. Aus dem Fürsorgezweck folgt, daß Familienheimdarlehen dann nicht vergeben werden können, wenn für die Antragsteller Wohnungen, die mit Wohnungsfürsorgemitteln finanziert worden sind oder im Eigentum des Bundes stehen, bereitstehen oder in absehbarer Zeit bereitstehen werden. Wenn Familienheimdarlehen noch vergeben würden, obwohl zweckbestimmter Wohnraum schon zur Verfügung steht oder in absehbarer Zeit bereitstehen wird, so hätte das zur Folge, daß an anderen Orten der noch bestehende unbefriedigte Bedarf nur in entsprechend verringertem Umfang erfüllt werden könnte, weil die hierfür benötigten Mittel anderweitig — ohne entsprechenden Bedarf — verausgabt worden wären. Die insgesamt zur Verfügung stehenden Mittel reichen nicht aus, um den noch offenen Bedarf zu erfüllen. Die unterlassene Befriedigung des echten Bedarfs führt schließlich auch dazu, daß der Staat weiterhin mit der Verpflichtung zur Zahlung von Trennungsgeld an Bedienstete belastet bleibt, die er wohnungsmäßig nicht unterbringen kann. Um die geltenden Bestimmungen, die den Zusammenhang zwischen der Vergabe von Familienheimdarlehen und örtlicher Bedarfslage behandeln, klarer zu fassen, wird eine Neufassung der Familienheimrichtlinien, die am 1. Mai in Kraft treten wird, aussprechen, daß Familienheimdarlehen — im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel — dann gewährt werden können, wenn dem Antragsteller nicht voraussichtlich innerhalb von 10 Monaten eine zugunsten von Bundesbediensteten zweckbestimmte familiengerechte Wohnung zur Verfügung gestellt werden kann. Dieser Maßstab für die Darlehensvergabe erscheint im Rahmen des Wohnungsfürsorgesystems des Bundes als sachgemäßer Anknüpfungspunkt, der Zufälligkeiten weitgehend ausschließt. Eine Härteklausel ermöglicht es in Zukunft, ganz besonders gelegenen Situationen Rechnung zu tragen. Aus dem Gesagten folgt, daß der mit der Gewährung von Familienheimdarlehen an Bundesbedienstete verbundene vermögensbildende Effekt nur eine begrüßenswerte Nebenwirkung, nicht jedoch der eigentliche Zweck dieser Maßnahme ist. Anlage 14 Schriftliche Antwort des Bundesministers Genscher vom 27. April 1971 auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Scheu (SPD) (Drucksache VI/2113 Fragen A 47 und 48) : Welche Maßnahmen hat die Bundesregierung geplant, um eine rapide steigende Gefährdung hei der Trinkwasserversorgung aus dem Rhein zu vermeiden, und zwar in Richtung Reduzierung der Versalzung des Rheins und des Gehalts an Schwermetallen, deren Salze giftig sind und der thermischen Gewässerbeeinträchtigungen durch Einleitung von Kühlwasser aus Grolikrattwerken? Welche Maßnahmen wird die Bundesregierung ergreifen, um die Abwässerlieferanten in den drei Rhein-Ländern einheitlich zu ähnlichen Leistungen zu zwingen, wie sie von den Wasserwerken bereits erbracht werden müssen? Die Einleitung von Abwasser bedarf im Bundesgebiet nach dem Wasserhaushaltsgesetz (WHG) einer Erlaubnis oder Bewilligung. Es ist Aufgabe der Landesbehörden, die für den Vollzug der wasserrechtlichen Vorschriften zuständig sind, durch geeignete Auflagen sicherzustellen, daß Beeinträchtigungen der Gewässer — damit auch des Rohwassers für die Trinkwasserversorgung — nicht eintreten. § 6 WHG sagt ausdrücklich, daß die Erlaubnis und die Bewilligung zu versagen sind, soweit von der beabsichtigten Benutzung eine Beeinträchtigung des Wohls der Allgemeinheit, insbesondere eine Gefährdung der öffentlichen Wasserversorgung, zu erwarten ist, die nicht durch geeignete Auflagen oder Maßnahmen verhütet oder ausgeglichen werden können. Bei der Neuerrichtung von Industriebetrieben bereitet die Durchsetzung dieser Bestimmungen in der Regel keine besonderen Schwierigkeiten. Bei den Industriebetrieben, die ihre Abwässer auf Grund alter Rechte einleiten, sind in vielen Fällen längere Fristen notwendig, um die erforderlichen Sanierungsmaßnahmen durchzuführen. Die Rechtsgrundlage für entsprechende nachträgliche Auflagen ist in § 5 WHG und den in Ergänzung hierzu ergangenen Vorschriften der Landeswassergesetze — vergleiche z. B. § 129 des Wassergesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen — gegeben. Die Bundesregierung erwägt zur Verbesserung der geltenden Vorschriften zur Gewässerreinhaltung die Einführung eines Gewässergütestandards und den Erlaß von Richtlinien über Anforderungen (Grenzwerte) an das Einleiten von Abwasser in die Gewässer. Der Gewässergütestandard müßte so bestimmt werden, daß die Gewässer der ständig steigenden Inanspruchnahme für die Wasserversorgung gerecht werden. Hierbei, wie auch bei den Anforderungen an die Einleitung von Abwasser, werden die von Ihnen genannten Gefährdungen der Trinkwasserversorgung durch Schwermetallsalze, bei denen übrigens eine rapide steigende Tendenz nicht festzustellen ist, besondere Beachtung finden. Die Bundesregierung prüft ferner die Einführung einer Abwasserabgabe nach niederländischem Vorbild, deren Höhe jeweils nach dem Grad der durch die Abwassereinleitung auch durch die nach erfolgter Abwasserreinigung verbleibende Restbelastung — eines Betriebes bzw. einer Gemeinde verursachten Gewässerbeanspruchung festzusetzen wäre. Sie geht dabei davon aus, daß diejenigen Abwassereinleiter, die ihre Abwässer noch nicht bzw. noch nicht ausreichend reinigen, dadurch bald zu entsprechenden Sanierungsmaßnahmen veranlaßt werden. Der Bund wird allerdings die Änderungen und Ergänzungen des WHG, die für die vorgenannten Maßnahmen erforderlich sind, auf Grund der ihm derzeit zustehenden Rahmenkompetenz für den 6820 Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 115. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 28. April 1971 Wasserhaushalt nach Artikel 75 Nr. 4 GG nicht verwirklichen können. Das haben z. B. seinerzeit die Erfahrungen mit dem gescheiterten Dritten Änderungsgesetz zum WHG von 1965 (vgl. Drucksache IV/3140) gezeigt. Die Bundesregierung hat daher vor geraumer Zeit den Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Grundgesetzes (Artikel 74 — Umweltschutz) vorgelegt (vgl. Drucksache VI/1298), der u. a. für den Wasserhaushalt eine konkurrierende Gesetzgebungskompetenz vorsieht. Auch wenn der Bundesrat insoweit der Vorlage im ersten Durchgang widersprochen hat, bleibt zu hoffen, daß Bundestag und Bundesrat im Endergebnis mit der erforderlichen Mehrheit zustimmen werden. Eine Gefährdung der Trinkwasserversorgung durch die derzeitige Chloridbelastung ist nicht gegeben, da nach Ansicht der Fachleute die kritischen Belastungswerte in der Regel bei weitem nicht erreicht werden. Ungeachtet dessen werden im nationalen und im internationalen Bereich in Zukunft Maßnahmen zu ergreifen sein, um ein weiteres Ansteigen der Salzbelastung zu verhindern und ihre Verringerung zu erreichen. Die Bundesregierung befaßte sich seit Jahren mit dem Problem der thermischen Belastung der Gewässer durch den Bau von Wärmekraftwerken. Sie hat bereits 1968 von der Bundesanstalt für Gewässerkunde eine Studie über „Auswirkungen der Einleitung von Warmwasser auf die Gewässer" erarbeiten lassen und arbeitet durch Sachverständige in der von der Länderarbeitsgemeinschaft Wasser gebildeten Arbeitsgruppe „Wärmebelastung der Gewässer" mit, die Grundsätze für die beim Bau von Wärmekraftwerken in wasserwirtschaftlicher Sicht zu erteilenden Auflagen und Bedingungen aufstellt. Von seiten der Bundesländer wird zur Zeit ein Wärmelastplan für den Rhein erarbeitet, der als Grundlage für künftige Entscheidungen dienen wird. Wärmelastpläne für andere Flüsse sind in Vorbereitung. Die Bemühungen der Bundesregierung um die Reinhaltung des Rheines auf internationalem Gebiet konzentrieren sich vor allem auf die Arbeiten der Internationalen Kommission zum Schutz des Rheins gegen Verunreinigung. Im Mai 1969 hat die Deutsche Delegation die Behandlung der thermischen Belastung des Rheines in der Internationalen Kommission angeregt. Im gleichen Jahr ist eine internationale Arbeitsgruppe gebildet worden, die Empfehlungen für die Aufteilung der Kühlkapazität des Rheines erarbeitet. Der genannte und vor der Fertigstellung stehende Wärmelastplan soll als Diskussionsgrundlage in die internationalen Beratungen eingebracht werden. In der Sondersitzung der Internationalen Kommission zum Schutz des Rheines gegen Verunreinigung im Januar 1971 wurde einstimmig die deutsche Empfehlung verabschiedet, wonach bis zur Herbeiführung einer Regelung über die zulässige Wärmebelastung des Rheines durch die Anliegerstaaten bei Planung und Bau von Anlagen, die dem Rhein Wärme zuführen, durch geeignete Maßnahmen sicherzustellen ist, daß diese Anlagen der späteren endgültigen Vereinbarung angepaßt werden können. Neben den Verhandlungen in der Internationalen Kommission zum Schutz des Rheines gegen Verunreinigung werden die Fragen der thermischen Belastung auch bilateral mit der Schweiz beraten, Verhandlungen mit Frankreich sind von deutscher Seite angeregt worden. Die Internationale Kommission befaßt sich seit Jahren auch mit der Belastung des Rheines durch Chloride. Ich darf zu diesem Problem auf die Beantwortung der Kleinen Anfragen (Drucksache VI/1555 vom 5. Dezember 1970 und DrucKsache VI/2016 vom 24. März 1971) verweisen, in denen diese Fragen ausführlich dargestellt sind. Die Fragen der Belastung des Rheines mit anderen Schadstoffen, also auch mit Schwermetallsalzen, werden von der Internationalen Kommission zum Schutz des Rheines gegen Verunreinigung ebenfalls verfolgt. Die Kommission hat eine Reihe von ständigen Meß- und Überwachungsstationen eingerichtet, in deren Untersuchungsprogramm in Kürze auch die Bestimmung von Schwermetallionen aufgenommen werden wird. Die Bundesregierung fördert den Bau solcher Überwachungsstationen auf der deutschen Rheinstrecke und an den wichtigen Nebenflüssen des Rheines. Die gewonnenen Meßergebnisse werden der Bundesregierung als Unterlagen und Handhaben für die beabsichtigten nationalen Regelungen und für evtl. erforderliche Initiativen bei internationalen Verhandlungen dienen. Schließlich darf ich daran erinnern, daß die Bundesregierung die Bemühungen des Europarates, eine Europäische Konvention zum Schutz der Gewässer gegen Verunreinigung zu verabschieden, von Anfang an unterstützt hat. Der in Beratung befindliche Entwurf sieht u. a. vor, daß bestimmte Anforderungen an die Einleitung von Abwasser und an den Gütezustand eines „internationalen Gewässers" festgesetzt werden und jede der vertragsschließenden Parteien alle Maßnahmen ergreift, die geeignet sind, den Zustand eines Gewässers in einem „internationalen Einzugsgebiet" zu erhalten oder zu erreichen, der nicht schlechter ist, als es die Mindestanforderungen im vorgesehenen Anhang zu dieser Konvention bestimmen. Die Bundesregierung wird sich auch künftig für das Zustandekommen einer solchen Konvention nach Kräften einsetzen. Die Bundesregierung geht in ihrem Sofortprogramm für den Umweltschutz im übrigen davon aus, daß das Nachholprogramm zur Sanierung der Abwasserverhältnisse im industriellen und kommunalen Bereich bis etwa 1985 erreicht werden muß, damit der Erfolg aller Bemühungen infolge der ständig steigenden Abwassermenge und -last nicht in Frage gestellt wird und sich der Zustand der Gewässer nicht weiter verschlechtert. Die für die notwendigen Maßnahmen erforderlichen Mittel müssen im wesentlichen von den Verursachern selbst aufgebracht werden. Durch verstärkte staatliche Hilfen müssen Investitionsanreize gegeben werden, insbesondere dort, wo der Investitionsaufwand die Möglichkeiten des Verursachers übersteigt. Einzelheiten zu diesem Fragenbereich, bitte ich der von meinem Hause herausgegebenen Bro- Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 115. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 28. April 1971 6821 schüre, „Umweltschutz — Sofortprogramm der Bundesregierung", (Seite 17 ft.) zu entnehmen. Anlage 15 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dorn von, 27. April 1971 auf die Mündlichen. Fragen des Abgeordneten Baeuchle (SPD) (Drucksache VI/2113, Fragen A 49 und 50) : Sieht sich die Bundesregierung veranlaßt, die Meldung der Frankfurter Allgemeinen Zeitung vom 20. März 1971 als zutreffend zu bestätigen, daß nach Angabe der Oberfinanzdirektion Freiburg allein im Januar dieses Jahres 20 Eisenbahnwaggons mit 381 740 Kilogramm Chemierückständen, die eine ätzende alkalische Lösung enthielten, von Basel aus in die Bundesrepublik Deutschland (Bestimmungsort Geroldsheim in der Pfalz) eingeführt worden seien und diese Menge als monatliche Durchschnittsmenge gelten könne? Wenn ja: Erscheint es der Bundesregierung nicht notwendig, die Rechtsverordnung über „Verbot und Beschränkungen über den grenzüberschreitenden Warenverkehr" so abzuändern bzw. zu ergänzen, daß einschränkende Maßnahmen — auch in den Fällen der Erhebung von Einfuhrumsatzsteuer - dann nicht grundsätzlich ausgeschlossen sind, wenn die Schädlichkeit des importierten Abfallguts von der „Zolltechnischen Prüf- und Lehranstalt" in Frankfurt oder anderen geeigneten Instituten, einwandfrei nachgewiesen werden kann? Seit Anfang 1970 werden über die Zollämter Basel-Bad. Güterbahnhof (Eisenbahnverkehr) und Weil-Otterbach (Lkw-Verkehr) — beide im Bezirk der Oberfinanzdirektion Freiburg — große Mengen von Rückständen der schweizerischen chemischen Industrie zur Ablagerung in der Mülldeponie Geroldshein eingeführt. Das Landratsamt Frankenthal/ Pfalz hat die Ablagerung des Chemiemülls genehmigt. Nach Mitteilung der Oberfinanzdirektion Freiburg gehen derartige Sendungen fast täglich ein. Vom 1. Januar bis 31. März 1971 wurden 70 Waggons mit 1 380 741 kg und 86 Lastzüge mit 1 545 744 kg, zusammen 2 926 485 kg zollamtlich zum freien Verkehr abgefertigt, das entspricht einer Menge von durchschnittlich 975 495 kg im Monat. Es trifft zu, daß die Rückstände nach gutachtlicher Feststellung der Zolltechnischen Prüfungs- und Lehranstalt Frankfurt (Main) stark ätzende alkalische Wirkung haben; sie dürfen deswegen weder mit den Augen noch mit der menschlichen Hand in Berührung kommen. Eine Rechtsverordnung „Verbote und Beschränkungen über den grenzüberschreitenden Warenverkehr" gibt es nicht. Das BMF hat aber zum dienstlichen Gebrauch innerhalb der Zollverwaltung eine Handausgabe „Verbote und Beschränkungen für den Warenverkehr über die Grenze" herausgegeben, in der Auszüge aus 42 Gesetzen und 51 Verordnungen, durch die Verbote und Beschränkungen ausgesprochen sind, sowie Erläuterungen und Anweisungen an die Zolldienststellen zusammengestellt sind. Die Handausgabe soll die Beachtung der gesetzlichen Verbote und Beschränkungen sicherstellen. Eine Rechtsnorm, die die unerwünschte Einfuhr von Chemierückständen verbietet, gibt es bisher nicht. Die Zolldienststellen können daher zur Zeit die Einfuhr solchen Mülls aus der Schweiz nicht verhindern. Die Bundesregierung prüft gegenwärtig entsprechend der Anregung des Bundesrates, in welcher Form eine Kontrolle für die Einfuhr und Beseitigung von Abfallstoffen in den Entwurf eines Abfallbeseitigungsgesetzes aufgenommen werden kann. Vorgesehen ist ein Genehmigungsverfahren, das eine wirksame Überwachung, notwendigenfalls eine Zurückweisung von Einfuhren in den Fällen vorsieht, in denen eine unschädliche Beseitigung am Zielort innerhalb der Grenzen der Bundesrepublik nicht sichergestellt ist. Die Vorschläge dafür werden im Mai dem Bundestag in der Gegenäußerung der Bundesregierung zum Beschluß des Bundesrates über den Entwurf eines Abfallbeseitigungsgesetzes vorgelegt. Anlage 16 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dorn vom 25. April 1971 auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Jahn (Braunschweig) (CDU/CSU) (Drucksache VI/2113 Fragen A 54 und 55) : Ist die Bundesregierung bereit, bei den Verhandlungen mit der EWG darauf hinzuwirken, daß die gesetzgeberischen Maßnahmen sowie die Rechts- und Verwaltungsvorschriften gegen die sich in alarmierender Weise verstärkende Verunreinigung der Luft auf Grund vorliegender Forschungsergebnisse und in den Mitgliedstaaten gewonnener Erfahrungen aufeinander abgestimmt werden? Ist die Bundesregierung bereit, in der EWG mit dem Ziel zu verhandeln, daß die gesamten Forschungsmaßnahmen auf dem Gebiet des Umweltschutzes zur Erreichung größtmöglicher Effektivität in einer zentralen Forschungsstelle (EURATOM) zus im mengefaßt und die Mitgliedstaaten zum Austausch ihrer Erkenntnisse an diese Stelle verpflichtet werden? Die Bundesregierung ist bemüht, eine Harmonisierung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten der Europäischen Gemeinschaften zum Schutz vor Luftverunreinigungen zu erreichen. Sie hat es im Interesse dieser Harmonisierung hingenommen, daß die „Richtlinie des Rates (der Europäischen Gemeinschaften) vom 20. März 1970 zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über Maßnahmen gegen die Verunreinigung der Luft durch Abgase von Kraftfahrzeugmotoren mit Fremdzündung" weniger strenge Grenzwerte für luftverunreinigende Stoffe enthält und auch ein Jahr später Geltung erlangt als die deutsche Vorschrift (Anl. XIII zur Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung) und hat sie mit Anlage XIV der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung als geltendes Recht in der Bundesrepublik eingeführt. Die Bundesregierung ist bemüht, die Bestimmungen der Richtlinie möglichst schnell dem technischen Fortschritt anzupassen. Zu diesem Zweck ist ein mit den Mitgliedstaaten abgestimmtes Forschungs- und Entwicklungsprogramm „Kraftfahrzeugabgase" in Angriff genommen worden. Wie die Bundesregierung bereits im Sofortprogramm zum Umweltschutz angekündigt hat, drängt sie auch auf eine EG-Richtlinie zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten an die im Gesetzgebungsverfahren befindliche Begrenzung des Bleigehalts im Benzin. Diese Verhandlungen sind 6822 Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 115. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 28. April 1971 noch sehr schwierig, da die Bundesrepublik als erster der Mitgliedstaaten eine solche Begrenzung zu erlassen gedenkt. Die Arbeitsgruppe „Politik auf dem Gebiet der wissenschaftlichen und technischen Forschung" der EG hat bereits vor längerer Zeit Vorschläge für eine konkrete Zusammenarbeit im Bereich der Umweltforschung unterbreitet. Diese Vorschläge werden z. Z. mit den von der EG eingeladenen Drittstaaten erörtert. Es ist zu erwarten, daß die interessierten Staaten sich noch im Laute dieses Jahres einigen, um die Zusammenarbeit bei konkreten Vorhaben der Wasser- und Luftreinhaltung sowie der Meerwasserverschmutz zu beginnen. Unter den verschiedenen möglichen Formen der Zusammenarbeit wird auch geprüft, inwieweit europäischen Forschungszentren — wie z. B. der Kern-Forschungsanstalt Ispra der Gemeinsamen Europäischen Forschungsstelle der EURATOM — Teilprogramme zur Durchführung übertragen werden können. Die Bundesregierung unterstützt eine solche Vergabe von Teilprogrammen nach Ispra nachdrücklich. Diese im Rahmen der EG begonnenen Arbeiten sollen zu konkreten Aktionen und Programmen führen, wobei insbesondere Doppelarbeit im internationalen Bereich vermieden werden muß. Für den Erfahrungsaustausch und die Abstimmung allgemeiner Forschungsmaßnahmen auf dem Gebiet des Umweltschutzes erscheinen mir internationale Organisationen mit größerem Mitgliederkreis in der Regel geeigneter, z. B. die OECD.
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Dr. Hermann Schmitt


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Herr Abgeordneter. gestatten Sie eine weitere Zwischenfrage?


Rede von Lothar Wrede
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)
Ja, bitte sehr!

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Dr. Dionys Jobst


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CSU)

    Herr Kollege Wrede, wenn Sie das, was ich in der Frage angeschnitten habe, nicht bestreiten, wollen Sie dann einräumen, da diese Maßnahmen erst nach dem Jahre 1985 in Angriff genommen werden können, wenn heute feststeht, daß nur jede zweite Maßnahme bis dahin bedient werden kann, d. h. also nur die erste Dringlichkeit in Angriff genommen werden kann?