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ID0611234300

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  • tocInhaltsverzeichnis
    Deutscher Bundestag 112. Sitzung Bonn, Mittwoch, den 31. März 1971 Inhalt: Wahl des Abg. Krall als stellvertretendes Mitglied des Verwaltungsrates der Filmförderungsanstalt 6585 A Wahl des Abg. Maucher als Schriftführer 6585 B Abwicklung der Tagesordnung und Absetzung des Punktes 16 6585 B Amtliche Mitteilungen . . . . . . . 6585 B Fragestunde (Drucksachen VI/2020, VI/2032) Fragen des Abg. Dr. Ritz (CDU/CSU) : Auswirkungen der Brüsseler Entscheidung vom 25. März 1971 auf die Einkommenslage der deutschen Landwirtschaft Ertl, Bundesminister 6585 D, 6586 A, C, D, 6587 A, B, C, D, 6588 A, B, C, D, 6589 A, B, C, D, 6590 A Dr. Ritz (CDU/CSU) . 6585 D, 6586 A, C Dr. Müller-Hermann (CDU/CSU) . . 6586 D, 6587 A Dr. Schmidt (Gellersen) (SPD) . . 6586 D Bittelmann (CDU/CSU) 6587 B Niegel (CDU/CSU) 6587 B, C Dr. Schulze-Vorberg (CDU/CSU) 6587 C, D Bewerunge (CDU/CSU) . . . . . 6588 A Dr. Früh (CDU/CSU) . . . . 6588 B, C Struve (CDU/CSU) . . . . 6588 C, D Löffler (SPD) 6589 A, B Dr. von Nordenskjöld (CDU/CSU) . 6589 B Ehnes (CDU/CSU) . . . . . 6589 C, D Mertes (FDP) 6589 D Frau Griesinger (CDU/CSU) . . . 6590 A Frage des Abg. Röhner (CDU/CSU) : Kostenmäßige Entlastung der Landwirtschaft durch nationale Maßnahmen Ertl, Bundesminister . . . 6590 A, C, D, 6591 A, B, C, D, 6592 A, B, C, D, 6593 A, B Röhner (CDU/CSU) . . . . . . . 6590 B Dr. Müller-Hermann (CDU/CSU) 6590 C, D Struve (CDU/CSU) . . . . . 6591 A, B Kiechle (CDU/CSU) . . . . . . . 6591 C Dr. Ritz (CDU/CSU) . . . . . . . 6591 D Dr. Früh (CDU/CSU) 6592 A Dr. Wagner (Trier) (CDU/CSU) . 6592 A Dr. Schmidt (Gellersen) (SPD) . . 6592 B von Alten-Nordheim (CDU/CSU) . 6592 C Niegel (CDU/CSU) . . . . . . 6592 C Löffler (SPD) 6592 D Dr. Klepsch (CDU/CSU) . . . . 6592 D Fellermaier (SPD) . . . . . . 6593 A II Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 112. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 31. März 1971 Frage des Abg. Niegel (CDU/CSU) : Auswirkung der Brüsseler Beschlüsse zur gemeinsamen Strukturpolitik innerhalb der Gemeinschaft und auf die nationale Strukturpolitik Ertl, Bundesminister 6593 B, D, 6594 A, B Niegel (CDU/CSU) 6593 D Horstmeier (CDU/CSU) 6594 B Rasner (CDU/CSU) (zur GO) . . 6594 B Fragen des Abg. Dr. Jungmann (CDU/CSU) : Prüfung von Arzneimitteln aus pflanzlichen Rohstoffen sowie von homöopathischen Arzneimitteln — Novelle zum Arzneimittelgesetz Dr. von Manger-Koenig, Staatssekretär 6594 C, D Fragen der Abg. Peiter (SPD) und Hanz (CDU/CSU) : Gesundheitsschäden durch Benutzung von Keramikgeschirr — Unterrichtung der Öffentlichkeit Dr. von Manger-Koenig, Staatssekretär . 6595 A, B, C, D, 6596 A Peiter (SPD) . . . . . . . . . 6595 B Hanz (CDU/CSU) . . . . . . . 6595 D Fragen des Abg. Dr. Schmidt (Krefeld) (SPD) : Lithiumgehalt des Trinkwassers als Schutz von Coronarsklerose Dr. von Manger-Koenig, Staatssekretär . . . . . . . . 6596 B Frage des Abg. Dr. Gruhl (CDU/CSU) : Maßnahmen gegen den Import von Thunfischkonserven aus Japan, Kuba und Malaysia Dr. von Manger-Koenig, Staatssekretär . . . 6596 C, D, 6597 A Dr. Gruhl (CDU/CSU) 6596 D Fragen des Abg. Burger (CDU/CSU) : Einfuhr von Wein aus Südosteuropa — Schutz der Verbraucher vor Irreführung Dr. von Manger-Koenig, Staatssekretär 6597 A, B, D, 6598 A, B, C Burger (CDU/CSU) . . . . . . . 6597 D Dr. Schulze-Vorberg (CDU/CSU) . . 6598 A Bremm (CDU/CSU) . . . . . . . 6598 B Dr. Wagner (Trier) (CDU/CSU) . . 6598 B Fragen des Abg. Dr. Hubrig (CDU/CSU) : Abwicklung von Manöverschäden bis zum Betrag von 1000 DM Berkhan, Parlamentarischer Staatssekretär . . . 6598 D, 6599 A, B Dr. Hubrig (CDU/CSU) . . . . 6599 A, B Aktuelle Stunde Struve (CDU/CSU) 6599 C Brandt, Bundeskanzler 6600 B Dr. Schmidt (Gellersen) (SPD) . . 6601 B Peters (Poppenbüll) (FDP) . . . 6602 A Dr. Müller-Hermann (CDU/CSU) . 6603 A Dr. Apel (SPD) 6604 A Gallus (FDP) 6604 D Dr. Ritz (CDU/CSU) 6605 B Löffler (SPD) 6606 B Logemann (FDP) 6607 B Kiechle (CDU/CSU) 6608 B Wehner (SPD) 6608 D Mischnick (FDP) 6609 C Höcherl (CDU/CSU) 6609 D Fellermaier (SPD) 6610 D Ertl, Bundesminister 6611 B Rasner (CDU/CSU) (zur GO) . . 6612 B Mertes (FDP) (zur GO) . . . . 6612 C Schulte (Unna) (SPD) (zur GO) . . 6613 A Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Ersten Gesetzes über individuelle Förderung der Ausbildung (SPD, FDP) (Drucksache VI/1819); Bericht des Haushaltsausschusses gem. § 96 GO (Drucksache VI/2017), Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Jugend, Familie und Gesundheit (Drucksache VI/1997) — Zweite und dritte Beratung — in Verbindung mit Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Ersten Gesetzes über individuelle Förderung der Ausbildung (Abg. Köster, Frau Dr. Henze, Müller [Remscheid], Burger, Winkelheide und Fraktion der CDU/CSU) (Drucksache VI/ 1818) ; Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Jugend, Familie und Gesundheit (Drucksache VI/ 1997) — Zweite Beratung — Köster (CDU/CSU) . . . . . . . 6613 D Frau Schanzenbach (SPD) . . . . 6615 B Spitzmüller (FDP) . . . . . . 6616 C Westphal, Parlamentarischer Staatssekretär 6617 C Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 112. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 31. März 1971 III Entwurf eines Gesetzes über die verbilligte Veräußerung, Vermietung und Verpachtung von bundeseigenen Grundstücken (Drucksache VI/1459); Schriftlicher Bericht des Haushaltsausschusses (Drucksache VI/2007) — Zweite und dritte Beratung — 6619 B Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über Hilfsmaßnahmen für Deutsche aus der sowjetischen Besatzungszone Deutschlands und dem sowjetisch besetzten Sektor von Berlin (Drucksache VI/ 1720) ; Bericht des Haushaltsausschusses gem. § 96 GO (Drucksache VI/2014), Schriftlicher Bericht des Innenausschusses (Drucksache VI/2009) —Zweite und dritte Beratung — . . . . 6619 C Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über den zivilen Ersatzdienst (Drucksache VI/1840) — Erste Beratung — 6620 A Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Sozialgerichtsgesetzes (Drucksache VI/2006) — Erste Beratung — . . . . . 6620 A Entwurf einer Abgabenordnung (AO 1974) (Drucksache VI/ 1982) — Erste Beratung — 6620 B Entwurf eines Gesetzes über die Errichtung eines Bundesamtes für Sera und Impfstoffe (Drucksache VI/ 1989) — Erste Beratung — . . . . . . . . . . . 6620 B Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über Personalausweise (Drucksache VI/ 1998) — Erste Beratung — . . . 6620 C Entwurf eines Fünften Gesetzes zur Änderung und Ergänzung des Häftlingshilfegesetzes (Drucksache VI/1999) — Erste Beratung — . . . . . . . . . . . 6620 C Schriftlicher Bericht des Haushaltsausschusses über den Entschließungsantrag der Fraktion der CDU/CSU zur dritten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1971; hier: Einzelplan 08 — Geschäftsbereich des Bundesministers der Finanzen (Umdruck 140, Drucksache VI/2008) . . . 6620 D Mündlicher Bericht des Innenausschusses über den Vorschlag der EG-Kommission für eine Verordnung des Rates zur Bestimmung der Empfänger, der Bedingungen für die Gewährung und der Sätze der Vergütung, die Beamten zum Ausgleich für bestimmte Dienstleistungen besonderer Art gewährt werden kann (Drucksachen VI/ 1460, VI/ 1992) . . . . 6620 D Mündlicher Bericht des Innenausschusses über den Vorschlag der EG-Kommission für eine Verordnung (EGKS, EWG, Eurotom) des Rates zur Änderung der Verordnung Nr. 422/63/E WG, Nr. 5/67/Euratom des Rates vom 25. Juli 1967 über die Regelung der Amtsbezüge für den Präsidenten und die Mitglieder der Kommission sowie für den Präsidenten, die Richter, die Generalanwälte und den Kanzler des Gerichtshofes (Drucksachen VI/1850, VI/ 1993) . . . . . . . . . 6621 A Entwurf eines Gesetzes zur Verminderung von Luftverunreinigungen durch Ottokraftstoffe für Kraftfahrzeugmotore (Drucksache VI/ 1902) — Erste Beratung — in Verbindung mit Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Kraftfahrzeugsteuergesetzes (CDU/CSU) (Drucksache VI/1950) — Erste Beratung — Genscher, Bundesminister . . . . 6621 C Engelsberger (CDU/CSU) . . . . 6623 A Dr. Bardens (SPD) . . . . . . . 6624 A Krall (FDP) . . . . . . . . . . 6624 C Dr. Gruhl (CDU/CSU) . . . . . . 6625 B Fellermaier (SPD) . . . . . . . 6627 D Ollesch (FDP) 6629 B, 6635 C Dr. Müller-Hermann (CDU/CSU) . . 6631 D, 6636 A Dr. Apel (SPD) . . . . . . . . 6633 D Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Mineralölsteuergesetzes 1964 und zur Änderung des Gesetzes zur Änderung des Mineralölsteuergesetzes 1964 vom 24. April 1967 (Drucksache VI/ 1879) ; Bericht des Haushaltsausschusses gem. § 96 GO (Drucksache VI/2022), Schriftlicher Bericht des Finanzausschusses (Drucksache VI/ 1988) — Zweite und dritte Beratung — Dr. Schmid-Burgk (CDU/CSU) . . . 6636 C Dr. h. c. Dr.-Ing. E. h. Möller, Bundesminister . . . . . . 6638 A Wolfram (SPD) 6639 C Kirst (FDP) 6640 D Dr. Pohle (CDU/CSU) . . . . . 6642 B Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Einkommensteuergesetzes, des Gesetzes über die Ermittlung des Gewinns aus Land- und Forstwirtschaft nach Durchschnittssätzen, des Bewertungsgesetzes und des Enwicklungshilfe-Steuergesetzes IV Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 112. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 31. März 1971 (Zweites Steueränderungsgesetz 1971) (Drucksache VI/1901) — Erste Beratung — Dr. Reischl, Parlamentarischer Staatssekretär . . . . 6642 D, 6650 B Dr. Kreile (CDU/CSU) . . . . . . 6644 C Dr. Weber (Köln) (SPD) . . . . . 6647 A Freiherr von Kühlmann-Stumm (FDP) 6648 A Spitzmüller (FDP) . . . . . . . 6650 A Nächste Sitzung . . . . . . . . . . 6651 C Anlagen Anlage 1 Liste der beurlaubten Abgeordneten . . 6653 A Anlage 2 Änderungsantrag Umdruck 165 zur zweiten Beratung des Entwurfs eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Ersten Gesetzes über individuelle Förderung der Ausbildung (Drucksachen VI/1819, VI/ 1997) 6653 C Anlage 3 Änderungsantrag Umdruck 166 zur zweiten Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Mineralölsteuergesetzes 1964 und zur Änderung des Gesetzes zur Änderung des Mineralölsteuergesetzes 1964 vom 24. April 1967 (Drucksachen VI/1879, VI/1988) 6653 D Anlage 4 Schriftliche Antwort auf die Mündliche Frage des Abg. Pieroth (CDU/CSU) betr. Ausbildung von Vietnamesen zu Technikern in der Bundesrepublik . . . . . 6654 A Anlage 5 Schriftliche Antwort auf die Mündlichen Fragen des Abg. Dr. Häfele (CDU/CSU) betr. Aufsichtsratsmandat des Staatssekretärs im Bundesministerium für Jugend, Familie und Gesundheit . . . . 6654 C Anlage 6 Schriftliche Antwort auf die Mündliche Frage des Abg. Dr. Slotta (SPD) betr. gesundheitsschädigende Wirkung der Enzyme in Waschmitteln . . . . . . 6654 D Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 112. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 31. März 1971 6585 112. Sitzung Bonn, den 31. März 1971 Stenographischer Bericht Beginn: 9.00 Uhr
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    Berichtigung Es ist zu lesen: 109. Sitzung, Seite 6414 B, zweite Zeile von unten, statt „sich": „uns". Anlage 1 Liste der beurlaubten Abgeordneten Abgeordnete(r) beurlaubt bis einschließlich Dr. Achenbach * 2. 4. Dr. Aigner * 2. 4. Amrehn ** 2. 4. Behrendt * 2. 4. Blumenfeld ** 2. 4. Breidbach 2. 4. Buschfort 2. 4. Dasch 5. 4. Frau Dr. Diemer-Nicolaus 2. 4. Dröscher * 1. 4. Dr. Evers 31. 3. Faller * 31.3. Flämig * 31. 3. Frau Geisendörfer 2. 4. Dr. Gleissner 2. 4. Freiherr von und zu Guttenberg 2. 4. Dr. Häfele 2. 4. Dr. Hallstein 31. 3. Frau Herklotz ** 2. 4. Dr. Hermesdorf (Schleiden) ** 2. 4. Dr. Hupka 2. 4. Dr. Jaeger 2. 4. Dr. Jahn (Braunschweig) * 31. 3. Jung 2. 4. Dr. Kempfler 2. 4. Klinker * 31. 3. Kriedemann * 1. 4. Lautenschlager * 31. 3. Liehr 2. 4. Lücker (München) * 2. 4. Maucher 30. 4. Meister * 31.3. Müller (Aachen-Land) * 1. 4. Müller (Remscheid) 17. 4. Frau Dr. Orth * 31. 3. Freiherr Ostman von der Leye 2. 4. Richarts * 31. 3. Riedel (Frankfurt) * 31. 3. Dr. Rinsche 31. 3. Rosenthal 2. 4. Russe 3. 4. Saxowski 4. 4. Schlaga 2. 4. Schmidt (Kempten) 2. 4. Dr. Schmücker 31.3. Dr. Schober 3. 4. Schröder (Wilhelminenhof) 2. 4. Dr. Schulz (Berlin) ** 2. 4. Seefeld 2. 4. Seiters 2. 4. Sieglerschmidt ** 2. 4. Simon 14. 5. Dr. Stark (Nürtingen) 2. 4. Dr. Stoltenberg 2. 4. Dr. Tamblé 3. 4. Weigl 2. 4. Werner * 31.3. Anlagen zum Stenographischen Bericht Abgeordnete(r) beurlaubt bis einschließlich Windelen 31. 3. Baron von Wrangel 31. 3. Zebisch 3. 4. * Für die Teilnahme an Sitzungen des Europäischen Parlaments ** Für die Teilnahme an Ausschußsitzungen der Versammlung der Westeuropäischen Union Anlage 2 Umdruck 165 Änderungsantrag der Fraktion der CDU/CSU zur zweiten Beratung des Entwurfs eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Ersten Gesetzes über individuelle Förderung des Ausbildung Drucksachen VI/ 1819, VI/ 1997 -. Der Bundestag wolle beschließen: In Artikel 1 Nr. 4 erhält § 10 Abs. 1 Nr. 2 folgende Fassung: „2. für Schüler von Berufsaufbauschulen und Abendrealschulen sowie Fachoberschulklassen, deren Besuch eine abgeschlossene Berufausbildung voraussetzt, 320 DM," Bonn, den 23. März 1971 Dr. Barzel, Stücklen und Fraktion tD) Anlage 3 Umdruck 166 Änderungsantrag der Fraktion der CDU/CSU zur zweiten Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Mineralölsteuergesetzes 1964 und zur Änderung des Gesetzes zur Änderung des Mineralölsteuergesetzes 1964 vom 24. April 1967 — Drucksachen VI/ 1879, VI/ 1988 . Der Bundestag wolle beschließen: 1. In § 1 erhält Nummer 2 folgende Fassung: ,2. § 2 Abs. 1 Nr. 4 erhält folgende Fassung: „4. für 100 kg a) Petrolkoks der Nummer 27.14 - B des Zolltarifs vom 1. Mai 1970 bis 30 April 1972 1,50 DM, vom 1. Mai 1972 bis 31. Dezember 1974 1,— DM. b) andere Mineralöle nach § 1 Abs. 2 Nr. 7 vom 1. Mai 1971 bis 30. 30. April 1972 1,75 DM, vom 1. Mai 1972 bis 31. Dezember 1974 1,- DM."' 6654 Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 112. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 31. März 1971 2. In § 1 Nr. 3 Buchstabe b erhält § 8 Abs. 2 Nr. 2 folgende Fassung: „2. alle anderen vom 1. Mai 1971 bis 30. April 1972 zum Steuersatz von 1,75 DM, vom 1. Mai 1972 bis 31. Dezember 1974 zum Steuersatz von 1,— DM." Bonn, den 30. März 1971 Dr. Barzel, Stücklen und Fraktion Anlage 4 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Frau Freyh vom 31. März 1971 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Pieroth (CDU/CSU) (Drucksache VI/2020 Frage A 2) : Ist die Bundesregierung bereit, wenn sie schon direkte Entwicklungshilfe in Süd-Vietnam ablehnt, wenigstens dem vietnamesischen Volke dadurch beim Wirtschaftsaufbau zu helfen, daß sie in verstärktem Maße die Ausbildung von Vietnamesen zu Technikern und anderen Fachkräften in der Bundesrepublik Deutschland ermöglicht? Wie bereits in der Antwort vom 19. November 1970 auf eine Kleine Anfrage zur Entwicklungspolitik (Drucksache VI/ 1443) ausgeführt worden ist, steht die Bundesregierung auf dem Standpunkt, daß eine sinnvolle Entwicklungshilfe in Vietnam derzeit wegen der kriegerischen Auseinandersetzungen nicht möglich ist. Die Bundesregierung steht jedoch nach wie vor zu ihrer schon in der Regierungserklärung bekräftigten Bereitschaft, nach Beendigung des Krieges in Vietnam am Wiederaufbau beider zerstörter Landesteile mitzuwirken. Die Bundesregierung hält ihr Angebot, Vietnamesen in der Bundesrepublik aus- oder fortzubilden, unvermindert aufrecht. Die Regierung von Südvietnam hat aber die angebotenen Stipendien in den letzten Jahren nicht voll ausgenutzt. Trotz weitergehender Angebote der Bundesregierung wurden in den Jahren 1968 und 1969 nur acht und im Jahre 1970 kein Ingenieurschüler im Rahmen des BundLänder-Programms in die Bundesrepublik entsandt, außerdem in den Jahren 1968 und 1971 fünf Gewerbelehrer im Rahmen von Counterpart-Programmen sowie 1969 und 1970 vier Stipendiaten in den Fächern Engineering, Management und Geophysik. Sollte die südvietnamesische Regierung ihre Haltung ändern und Interesse an einer Ausweitung der Stipendienprogramme bekunden, so wäre die Bundesregierung bereit, dem Rechnung zu tragen. Anlage 5 Schriftliche Antwort des Bundesministers Frau Strobel vom 31. März 1971 auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Häfele (CDU/CSU) (Drucksache VI/2020 Fragen A 10 und 11) : Trifft es zu, daß der beamtete Staatssekretär im Bundesministerium für Jugend, Familie und Gesundheit in Aufsichtsräten chemischer Unternehmen sitzt? Glaubt die Bundesregierung nicht, daß der Staatssekretär dadurch in Pflichtenkollision geraten könnte? Es trifft zu, daß der Staatssekretär im Bundesministerium für Jugend, Familie und Gesundheit in einem Aufsichtsrat eines Unternehmens seit einigen Jahren ein Mandat ausübt. Er hat die nach § 65 des Bundesbeamtengesetzes dazu erforderliche Genehmigung erhalten. Wären Pflichtenkollisionen zu gewärtigen, hätte der Staatssekretär die ihm angetragenen Kontrollfunktion nicht übernehmen können und auch nicht übernommen. Anlage 6 Schriftliche Antwort des Staatssekretärs Dr. von Manger-Koenig vom 31. März 1971 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Slotta (SPD) (Drucksache VI/2020 Frage A 12) : Vertritt die Bundesregierung nach wie vor die Auffassung, daß in Waschmitteln enthaltene Enzyme keine gesundheitsschädigende Wirkung haben, obwohl z. B. die Untersuchungen von Prof. Dr. Dr. W. Zimmermann, Direktor des Instituts für Hygiene und Mikrobiologie der Universität des Saarlandes, die gesundheitsschädigende Wirkung beweisen? Die Untersuchungen des Herrn Professor Dr. Zimmermann sind mir nicht bekannt. Ich werde ihn aber um seine Ergebnisse bitten. Sollten diese den von Ihnen vermuteten Beweis für die gesundheitsschädigende Wirkung der Enzyme in Waschmitteln erbringen, wird die Bundesregierung alle erforderlichen Maßnahmen zum Schutz des Verbrauchers treffen.
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Dr. Hubert Weber


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Wenn Herr Kollege Kreile soeben den Entwurf in fast allen Punkten als zu bauernfeindlich hingestellt hat, könnte man dazu fast nur sagen: er wollte das „Wort zum Sonntag" speziell für die Landwirte sprechen.

    (Vorsitz : Vizepräsident Frau Funcke.)

    Wir sollten doch umgekehrt einmal sagen, daß dieses Parlament dem Verfassungsgericht in Karlsruhe Dank schuldet, daß es in seinem Beschluß vom 26. Mai 1970 endlich Grundsätze für eine gerechte steuerliche Behandlung aufgestellt und daß es herausgestellt hat, daß steuerliche Privilegierungen mit dem Grundsatz der Gleichbehandlung in unserem Staat nicht vereinbar sind. Das ist einer der obersten Grundsätze des Rechtsstaates.
    Das Bundesverfassungsgericht hat darauf verwiesen, daß sich seit 1949/50 — solche Fälle werden doch mit diesem Gesetz erfaßt — die Gesamtfläche der landwirtschaftlichen Grundstücke jährlich um etwa 23 000 ha vermindert hat. Der Parlamentarische Staatssekretär Ravens hat am 4. März 1971 in der Fragestunde klargestellt, daß nach den Berechnungen des Städtetages die Wertsteigerungen, zu denen es durch Umwandlung von Ackerland in Bauland gekommen ist, seit 1960 zu Verkaufsgewinnen von rund 50 Milliarden DM geführt haben, die von uns steuerlich überhaupt nicht erfaßt worden sind. Hierauf zielt doch dieses Gesetz ab. Deswegen begrüßt meine Fraktion, daß diese Regierung die schuldhaften Versäumnisse der Vergangenheit, in diesem Fall für steuerliche Gleichbehandlung zu sorgen, endlich ausräumen will.
    Das Bundesverfassungsgericht hat eindeutige Pflöcke gesetzt. Es hat gesagt, seit 1948 hätte auf diesem Gebiet etwas getan werden können und müssen. Es sagt, die Wertermittlung könne selbst auf das Jahr 1958 zurückgreifen. Ich verstehe nicht, Herr Kollege Kreile, wie sie eine Rückwirkung auf den Stichtag, den die Bundesregierung angenommen hat, nämlich den 1. Juli 1970, noch als unzulässig bezeichnen. Wir alle sollten uns einen Satz ins Gebetbuch schreiben, den das Verfassungsgericht herausgestellt hat: daß der Gesetzgeber in der Vergangenheit — Herr Präsident, ich darf die nächsten paar Worte zitieren — „die äußerste Grenze der gesetzgeberischen Gestaltungsfreiheit überschritten hat".
    Hier wird gesagt, damit werde ein anderer Personenkreis in der Zukunft ungleich belastet. Wir sollten uns vielmehr ernsthaft überlegen, wie wir steuerliche Regelungen finden können, die auf der einen Seite das marktpolitische Gleichgewicht auf dem Grundstücksmarkt nicht allzusehr zerstören und auf der anderen Seite zu einer steuerlichen Gleichbehandlung führen.
    Der Gesetzentwurf der Bundesregierung sieht vor, daß nur die nach dem 1. Juli 1970 abgeschlossenen Kaufverträge steuerlich erfaßt werden und die Wertermittlung auf den 1. Juli 1970 festzustellen ist. All die Wersteigerungen, die von 1958 bis zum 1. Juli 1970 entstanden sind, bleiben also steuerlich unberücksichtigt. Das führt doch dazu, daß Millionengewinne — Herren der Steuerreformkommission haben von einem politischen Skandal gesprochen, als sie diese Ausgangsüberlegungen hörten —, die in der Vergangenheit zu Unrecht angehäuft worden sind, weiterhin unversteuert dort stehenbleiben, wo sie zu Unrecht entstanden sind.
    Herr Kollege Kreile spricht davon, daß der inflationär aufgeblähte Scheingewinn der Bestandteil des Kaufpreises sei. Ich muß darauf genauso sophistisch reagieren und kann nur sagen: Bitte: wenn es ein Scheingewinn ist, dann macht es auch nichts aus, Scheinsteuern davon zu zahlen.
    Wir stehen vor der Schwierigkeit, in diesem Gesetz eine Regelung zu finden, die auf der einen Seite vermeidet, daß die Grundstückspreise sprunghaft in die Höhe getrieben werden könnten, weil nicht genügend andere Instrumente für eine Mobilität auf dem Grundstücksmarkt vorhanden sind, und die auf der anderen Seite eine gerechte steuerliche Behandlung ermöglicht. Der Gesetzentwurf — wer das nicht wahrhaben will, der hat das Gesetz nicht gelesen — trägt in seinen abgestuften Freibeträgen den agrarsozialen Erwägungen meiner Fraktion — ich möchte fast sagen: bis zum Grundsatz der Ungleichheit, weil er nämlich wiederum so viele steuerliche Vergünstigungen einführt — hinreichend Rechnung. Wir müßten in den Ausschußberatungen umgekehrt sorgfältig prüfen, ob das nicht wiederum von anderen Berufsgruppen angegriffen werden kann, die steuerlich nicht privilegiert sind.
    Im zweiten Teil des Gesetzes geht es um die Einschränkung der Sonderabschreibungen. Hier möchte ich der Bundesregierung besonders danken, daß sie den Ankündigungseffekt ausgenutzt hat und damit Rechtswirkungen dieses Gesetzes insoweit zum 17. Dezember 1970 ausgenutzt hat. Denn es war doch in der Tat höchste Zeit, mit dem Unwesen Schluß



    Dr. Weber (Köln)

    zu machen, potenten Steuerzahlern zu ermöglichen, sich mit ersparten Steuergeldern Beteiligungen zu kaufen. Das hat mit unzulässiger Rückwirkung überhaupt nichts zu tun, sondern das ist eine Beseitigung eines Krankheitsherdes, die längst fällig war. Das hat auch nichts damit zu tun, daß die Bundesregierung durch diese Verkündung von Leitlinien in die Kompetenz des Gesetzgebers eingegriffen hätte. Die Bundesregierung hat damit nur jedem anderen draußen für die Zukunft und mit Recht den Vertrauensschutz nehmen wollen.
    Meine Fraktion begrüßt deshalb die Vorlage dieses Gesetzentwurfs.

    (Beifall bei der SPD.)



Rede von Liselotte Funcke
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FDP)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)
Das Wort hat der Herr Abgeordnete Freiherr von Kühlmann-Stumm.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Freiherr Knut von Kühlmann-Stumm


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FDP)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)

    Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich glaube, es besteht kein Zweifel, daß es sich hier um ein Gesetz handelt, das durch das Bundesverfassungsgericht verursacht worden ist. Es besteht aber auch kein Zweifel, daß für die Betroffenen — ich spreche zunächst einmal von den Hauptbetroffenen, den landwirtschaftlichen Kreisen — auf Grund dieses Gesetzes eine Verschlechterung eintritt.
    Nun haben alle Parteien dieses Hauses in mehreren Debatten — zum letzten Male heute morgen in einer Aktuellen Stunde — erklärt, daß sie alles tun wollen, um das, was in Brüssel nicht erreicht worden ist, anderweitig auszugleichen. Der Ernährungsminister wird sicher in absehbarer Zeit seine Vorschläge dazu machen, nachdem in Brüssel, wie wir alle angenommen haben, nicht alle Blütenträume gereift sind. Also kommt es jetzt unabhängig von den Parteien, die hier sprechen, darauf an, daß wir zwar dem Petitum des Bundesverfassungsgerichts folgen, Herr Staatssekretär, aber nur, insoweit es das Urteil gebietet und nicht einen Schritt weiter. Darauf muß das Gesetz im Ausschuß abgeklopft und untersucht werden.

    (Zustimmung von rechts.)

    Es darf auf keinen Fall der Eindruck entstehen, daß wir auf der einen Seite mit erheblichen Mitteln des Bundeshaushalts doch von allen Parteien erkannte Mängel in der landwirtschaftlichen Finanzstruktur beseitigen und die Kostenschere etwas mehr schließen — wir wissen ja alle, um welche Summen es sich da dreht — und auf der anderen Seite die Landwirte mit neuen Kosten belasten.

    (Sehr richtig! bei der CDU/CSU.)

    Dabei darf ich auf eines hinweisen. Eine Verschuldung der Landwirtschaft von 28 bis 30 Milliarden DM zeigt, daß es schon in der Vergangenheit in sehr vielen Fällen nicht möglich gewesen ist, Investitionen, Modernisierung, Rationalisierung, Aufstockung usw. ohne Grundstücksverkäufe zu finanzieren. Ich glaube, man sollte diese Finanzierungsart, auf die der Landwirt, je nachdem in wel-
    cher glücklichen oder unglücklichen Lage er sich C befand, zurückgreifen konnte, nicht noch weiter einschränken. Es darf also nicht der Fall eintreten, daß diese Dinge bestraft werden. Wir begrüßen es, daß in dem Gesetz eine Fülle von Maßnahmen ergriffen worden ist, um die anfallende Steuer auf den verkauften Grund und Boden zu mäßigen, das heißt, zu mindern. Das ist günstig.
    Aber es ist eine ganze Menge von Punkten darin enthalten, die ich doch ganz kurz aufzeigen möchte. Ich glaube aber, man sollte in einer ersten Lesung nicht zu sehr auf die Einzelheiten eingehen, sondern die Sache vom Grundsatz her betrachten.
    Der Landwirt ist im allgemeinen nicht aufzeichnungsfreudig; ein großer Teil unserer Landwirte führt keine Bücher. In einem Paragraph des Gesetzes sind die zu führenden Verzeichnisse festgelegt.
    Wir sollten auch folgendes berücksichtigen: Wir betrachten nach wie vor die Landwirtschaft auf der Basis des bäuerlichen Familienbetriebs als das Ziel unserer Agrarpolitik.

    (Abg. Dr. Ritz: Hoffentlich bleibt es so!)

    Die FDP hat nie einen Zweifel daran gelassen, daß sie die Betriebsgröße des bäuerlichen Familienbetriebs als maßgeblich bezeichnet. Wir sollten diesem bäuerlichen Familienbetrieb keinen unnötigen Papierkrieg zumuten.

    (Abg. Dr. Ritz: Einverstanden!)

    Ebenso halte ich es für sehr schwerwiegend, daß durch viele in diesem Gesetz angeführte Paragraphen den unteren Verwaltungsbehörden große zusätzliche Belastungen aufgezwungen werden. Denken Sie z. B. daran, daß sich der Landwirt bis zum 1. Januar 1974 entscheiden muß, wie er sich bewerten lassen will, ob er eine Teilbewertung vornehmen lassen will oder nicht. Die Beratungen können nur die Verbände vornehmen; die Finanzämter sind dazu gar nicht in der Lage. Wer die örtlichen Verhältnisse auf dem flachen Land kennt, weiß, wie schwierig es ist, einen Bauern überhaupt zu einer Entscheidung zu bewegen.
    Hinzu kommt folgendes — ich sage das, um auch etwas Politisches anzuführen —: Es ist heute so, daß sich eine Menge Bauern ernsthaft überlegen — aus Gründen, die ich hier nicht weiter zu nennen brauche —, ob sie sich von ihrem Grund und Boden trennen sollen oder nicht. Der Bauer hat, wie alle anderen Bürger dieses Staates eine sehr feine Nase für das, was vorgeht.

    (Zustimmung bei der CDU/CSU.)

    Deswegen legen wir Freien Demokraten Wert darauf, daß in diesem Gesetz verpachtete Grundstücke nicht schlechter als ruhende, auf keinen Fall aber schlechter als verkaufte Betriebe behandelt werden. Es muß gleiches Recht für alle gelten, gerade im Hinblick auf die besondere Lage und die Eilbedürftigkeit des Gesetzes.
    Vom Stichtag ist hier bereits gesprochen worden. Es liegen eine ganze Menge Gutachten namhafter Persönlichkeiten vor, die zu dem Ergebnis kommen,



    Freiherr von Kühlmann-Stumm
    daß man den Stichtag wie bei den Kleingewerbetreibenden auf den Tag des Inkrafttretens des Gesetzes verlegen kann. Das muß man im Ausschuß prüfen. Professor Flume hat ein Gutachten darüber erstellt und ist der Meinung, daß man den Landwirt bezüglich seiner Verkäufe genauso behandeln kann wie den Kleingewerbetreibenden, für den als Stichtag der Tag des Inkrafttretens des Gesetzes gilt.
    Auch der Stichtag 1. Januar 1974 muß, glaube ich, sorgfältig geprüft werden, weil wir immer davon ausgegangen sind, daß am 1. Januar 1974 die Große Steuerreform in Kraft tritt und dann auch die damit zusammenhängenden Maßnahmen getroffen werden, z. B. Inkraftsetzung der neuen Einheitswerte und anderes. Es kann nur so sein, daß, wenn dieser Termin eingehalten wird, wir ihn auch in diesem Gesetz beibehalten. Man sollte zumindest darauf hinweisen, daß der Termin 1. Januar 1974 verschoben wird, sofern die Große Steuerreform später in Kraft tritt.

    (Sehr richtig! bei der CDU/CSU.)

    Wir wissen alle nicht, wie sich die Dinge auf diesem Gebiet entwickeln.
    Über Freibeträge ist hier schon gesprochen worden. Ich möchte Ihnen ein anderes Beispiel nennen. Wenn ein Landwirt sich im Laufe von einigen Jahren entschließt, seinen Betrieb zu verpachten oder zu verkaufen, ist es üblicherweise so, daß er sein Wohngebäude behält und von dort in seinen neuen Betrieb pendelt. Oft ist es aber so, daß durch die Wertsteigerung des Landes die gesamten Freibeträge verbraucht sind. Das Gebäude, das er behält, wird noch einmal neu bewertet. Nachdem die Bundesregierung und, wie ich glaube, alle Parteien in diesem Hause immer wieder darauf hingewiesen haben, daß die Landwirte, besonders die kleinen und mittleren, wenn sie nicht die entsprechenden Ergebnisse erzielen, in andere Berufe überwechseln sollten, und das durch viele Maßnahmen, auch steuerlicher Art, gefördert wird, sollte man nicht in diesem Gesetz Regelungen vorsehen, die eine solche von der Bundesregierung geförderte Politik ad absurdum führen und ins Gegenteil verkehren. Strukturpolitisch richtiges Verhalten sollte nicht durch die Steuer bestraft werden.
    Ich möchte noch einmal betonen: Das Gesetz muß darauf abgestellt sein, daß der Landwirt unabhängig von steuerlichen Gesichtspunkten entscheiden kann, ob er seinen Betrieb nur verpachtet oder ihn verkauft.
    Es ist hier noch einmal von dem zweiten Teil des Gesetzes gesprochen worden, wonach Steuervergünstigungen für Investitionen in bestimmten Wirtschaftszweigen Flugzeuge und Schiffe eingeschränkt bzw. abgeschafft werden sollen, wobei mich im Hinblick auf das Zonenrandgebiet besonders interessiert hat, daß man bei Schiffen, Herr Staatssekretär, ja doch nur zu einer halben Beseitigung der steuerlichen Verlustzuweisung gekommen ist. Ich möchte in diesem Zusammenhang nur eines sagen. Es gibt auch steuerliche Begünstigungen für gewerbliche Massentierhaltung, bei der man auch eine ganze Menge Geld verdienen kann. Wir haben
    gar nichts gegen diese Dinge. Aber wenn man einmal die verschiedenen Steuervergünstigungen abklopft, sollte man auch darauf sehen, daß diese gewerblichen Massentierhalter nicht in eine steuerliche Situation versetzt werden, die sie in eine günstigere Wettbewerbsposition versetzt.

    (Zustimmung bei Abgeordneten der CDU/ CSU.)

    Über die durchschnittlichen Ertragsmeßzahlen ist hier bereits etwas gesagt worden, und ich will das nicht wiederholen. — Auch über die Frage des Antrages auf Ermittlung eines Teilwertes wurde hier schon gesprochen.
    Wir möchten auf jeden Fall erreichen, daß in diesem Gesetz dem Landwirt alle Chancen geboten werden, seinen Status nicht wesentlich zu verschlechtern. Der Landwirt muß auf Grund des Bundesverfassungsgerichtsurteils selbstverständlich erkennen — und er muß entsprechend beraten werden —, daß eine neue Situation für ihn eingetreten ist. Man muß ihm aber auch Zeit geben, sich mit den neuen Verhältnissen vertraut zu machen, und auch die Möglichkeit geben, unabhängig von zu nahen Stichtagen eine Entscheidung zu treffen.
    Ich darf noch ein Wort zur Frage der Bewertung sagen. Es ist hier in Art. 3 die Änderung des Bewertungsgesetzes vorgesehen. Ich glaube, daß in diesem Artikel eine beachtliche Schwierigkeit verborgen ist, indem sich nämlich hier bei der Bewertung unter Umständen Ergebnisse einstellen könnten, die nicht im Sinne der agrarpolitischen Aussagen aller Parteien dieses Bundestages lägen. Das Bundesverfassungsgerichtsurteil schreibt nicht zwingend vor, daß das Bewertungsgesetz geändert werden muß. Ich würde also vorschlagen, daß wir im Ausschuß prüfen, ob wir die Änderung des Bewertungsgesetzes nicht der Großen Steuerreform überlassen, zu der der erste Schritt ja jetzt durch die Übergabe des Gutachtens getan worden ist. Ich vermute — und ich sage Ihnen das ganz offen — in diesem Artikel eine Fülle von Sprengstoff. Man sollte auf jeden Fall abwarten, welche Änderungen durch die Steuerreform auch beim Bewertungsgesetz notwendig werden.
    Wir haben hier alle in einer Fülle stundenlanger Diskussionen betont, daß wir die Situation des Bauern verbessern wollen. Hier ist für alle Parteien die Gelegenheit gegeben, im Ausschuß dafür zu sorgen, daß in diesem Gesetz eine gerechte Lösung gefunden wird. Wir müssen gemeinsam daran arbeiten, daß der Landwirt durch das Urteil des Bundesverfassungsgerichtes nicht in eine Situation versetzt wird, die wesentlich schlechter ist als sein bisheriger Status. Wir freuen uns, daß diesem Gesichtspunkt auf verschiedenen Gebieten — Reinvestitionen, Abfindung der Erben, Rückzahlung von Schulden — Rechnung getragen worden ist. Wir sollten nicht immer nur nach draußen hin in Wahlreden verkünden, was wir alles für den Bauern tun wollen. Im Rahmen dieses Gesetzes können Maßnahmen ergriffen werden, die dem Bauern wirklich helfen. Der Bauer darf nicht für einen Zustand be-



    Freiherr von Kühlmann-Stumm
    straft werden, den er nicht verschuldet hat. Hier kann man beweisen, daß man wirklich bereit ist, der Landwirtschaft auch in dieser neuen Situation die Hilfe angedeihen zu lassen, die wir ihr immer versprochen haben. Das Gesetz sollte für den Bauer und für die Behörden, die es durchführen müssen, so einfach wie möglich gestaltet sein.

    (Beifall bei der FDP und der CDU/CSU.)