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ID0611233500

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    558. dagegen: 1
    559. vorgebrachte: 1
    560. Argument,: 1
    561. richtige: 1
    562. gezahlt: 1
    563. wird,: 1
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    565. denjenigen,: 1
    566. Landabgaben: 1
    567. durchgeführt: 1
    568. nicht.Zum: 1
    569. dritten: 1
    570. Milderungen: 1
    571. Gesetzes: 1
    572. dort,: 1
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    574. sind,: 1
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    585. überhaupt: 1
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  • tocInhaltsverzeichnis
    Deutscher Bundestag 112. Sitzung Bonn, Mittwoch, den 31. März 1971 Inhalt: Wahl des Abg. Krall als stellvertretendes Mitglied des Verwaltungsrates der Filmförderungsanstalt 6585 A Wahl des Abg. Maucher als Schriftführer 6585 B Abwicklung der Tagesordnung und Absetzung des Punktes 16 6585 B Amtliche Mitteilungen . . . . . . . 6585 B Fragestunde (Drucksachen VI/2020, VI/2032) Fragen des Abg. Dr. Ritz (CDU/CSU) : Auswirkungen der Brüsseler Entscheidung vom 25. März 1971 auf die Einkommenslage der deutschen Landwirtschaft Ertl, Bundesminister 6585 D, 6586 A, C, D, 6587 A, B, C, D, 6588 A, B, C, D, 6589 A, B, C, D, 6590 A Dr. Ritz (CDU/CSU) . 6585 D, 6586 A, C Dr. Müller-Hermann (CDU/CSU) . . 6586 D, 6587 A Dr. Schmidt (Gellersen) (SPD) . . 6586 D Bittelmann (CDU/CSU) 6587 B Niegel (CDU/CSU) 6587 B, C Dr. Schulze-Vorberg (CDU/CSU) 6587 C, D Bewerunge (CDU/CSU) . . . . . 6588 A Dr. Früh (CDU/CSU) . . . . 6588 B, C Struve (CDU/CSU) . . . . 6588 C, D Löffler (SPD) 6589 A, B Dr. von Nordenskjöld (CDU/CSU) . 6589 B Ehnes (CDU/CSU) . . . . . 6589 C, D Mertes (FDP) 6589 D Frau Griesinger (CDU/CSU) . . . 6590 A Frage des Abg. Röhner (CDU/CSU) : Kostenmäßige Entlastung der Landwirtschaft durch nationale Maßnahmen Ertl, Bundesminister . . . 6590 A, C, D, 6591 A, B, C, D, 6592 A, B, C, D, 6593 A, B Röhner (CDU/CSU) . . . . . . . 6590 B Dr. Müller-Hermann (CDU/CSU) 6590 C, D Struve (CDU/CSU) . . . . . 6591 A, B Kiechle (CDU/CSU) . . . . . . . 6591 C Dr. Ritz (CDU/CSU) . . . . . . . 6591 D Dr. Früh (CDU/CSU) 6592 A Dr. Wagner (Trier) (CDU/CSU) . 6592 A Dr. Schmidt (Gellersen) (SPD) . . 6592 B von Alten-Nordheim (CDU/CSU) . 6592 C Niegel (CDU/CSU) . . . . . . 6592 C Löffler (SPD) 6592 D Dr. Klepsch (CDU/CSU) . . . . 6592 D Fellermaier (SPD) . . . . . . 6593 A II Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 112. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 31. März 1971 Frage des Abg. Niegel (CDU/CSU) : Auswirkung der Brüsseler Beschlüsse zur gemeinsamen Strukturpolitik innerhalb der Gemeinschaft und auf die nationale Strukturpolitik Ertl, Bundesminister 6593 B, D, 6594 A, B Niegel (CDU/CSU) 6593 D Horstmeier (CDU/CSU) 6594 B Rasner (CDU/CSU) (zur GO) . . 6594 B Fragen des Abg. Dr. Jungmann (CDU/CSU) : Prüfung von Arzneimitteln aus pflanzlichen Rohstoffen sowie von homöopathischen Arzneimitteln — Novelle zum Arzneimittelgesetz Dr. von Manger-Koenig, Staatssekretär 6594 C, D Fragen der Abg. Peiter (SPD) und Hanz (CDU/CSU) : Gesundheitsschäden durch Benutzung von Keramikgeschirr — Unterrichtung der Öffentlichkeit Dr. von Manger-Koenig, Staatssekretär . 6595 A, B, C, D, 6596 A Peiter (SPD) . . . . . . . . . 6595 B Hanz (CDU/CSU) . . . . . . . 6595 D Fragen des Abg. Dr. Schmidt (Krefeld) (SPD) : Lithiumgehalt des Trinkwassers als Schutz von Coronarsklerose Dr. von Manger-Koenig, Staatssekretär . . . . . . . . 6596 B Frage des Abg. Dr. Gruhl (CDU/CSU) : Maßnahmen gegen den Import von Thunfischkonserven aus Japan, Kuba und Malaysia Dr. von Manger-Koenig, Staatssekretär . . . 6596 C, D, 6597 A Dr. Gruhl (CDU/CSU) 6596 D Fragen des Abg. Burger (CDU/CSU) : Einfuhr von Wein aus Südosteuropa — Schutz der Verbraucher vor Irreführung Dr. von Manger-Koenig, Staatssekretär 6597 A, B, D, 6598 A, B, C Burger (CDU/CSU) . . . . . . . 6597 D Dr. Schulze-Vorberg (CDU/CSU) . . 6598 A Bremm (CDU/CSU) . . . . . . . 6598 B Dr. Wagner (Trier) (CDU/CSU) . . 6598 B Fragen des Abg. Dr. Hubrig (CDU/CSU) : Abwicklung von Manöverschäden bis zum Betrag von 1000 DM Berkhan, Parlamentarischer Staatssekretär . . . 6598 D, 6599 A, B Dr. Hubrig (CDU/CSU) . . . . 6599 A, B Aktuelle Stunde Struve (CDU/CSU) 6599 C Brandt, Bundeskanzler 6600 B Dr. Schmidt (Gellersen) (SPD) . . 6601 B Peters (Poppenbüll) (FDP) . . . 6602 A Dr. Müller-Hermann (CDU/CSU) . 6603 A Dr. Apel (SPD) 6604 A Gallus (FDP) 6604 D Dr. Ritz (CDU/CSU) 6605 B Löffler (SPD) 6606 B Logemann (FDP) 6607 B Kiechle (CDU/CSU) 6608 B Wehner (SPD) 6608 D Mischnick (FDP) 6609 C Höcherl (CDU/CSU) 6609 D Fellermaier (SPD) 6610 D Ertl, Bundesminister 6611 B Rasner (CDU/CSU) (zur GO) . . 6612 B Mertes (FDP) (zur GO) . . . . 6612 C Schulte (Unna) (SPD) (zur GO) . . 6613 A Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Ersten Gesetzes über individuelle Förderung der Ausbildung (SPD, FDP) (Drucksache VI/1819); Bericht des Haushaltsausschusses gem. § 96 GO (Drucksache VI/2017), Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Jugend, Familie und Gesundheit (Drucksache VI/1997) — Zweite und dritte Beratung — in Verbindung mit Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Ersten Gesetzes über individuelle Förderung der Ausbildung (Abg. Köster, Frau Dr. Henze, Müller [Remscheid], Burger, Winkelheide und Fraktion der CDU/CSU) (Drucksache VI/ 1818) ; Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Jugend, Familie und Gesundheit (Drucksache VI/ 1997) — Zweite Beratung — Köster (CDU/CSU) . . . . . . . 6613 D Frau Schanzenbach (SPD) . . . . 6615 B Spitzmüller (FDP) . . . . . . 6616 C Westphal, Parlamentarischer Staatssekretär 6617 C Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 112. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 31. März 1971 III Entwurf eines Gesetzes über die verbilligte Veräußerung, Vermietung und Verpachtung von bundeseigenen Grundstücken (Drucksache VI/1459); Schriftlicher Bericht des Haushaltsausschusses (Drucksache VI/2007) — Zweite und dritte Beratung — 6619 B Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über Hilfsmaßnahmen für Deutsche aus der sowjetischen Besatzungszone Deutschlands und dem sowjetisch besetzten Sektor von Berlin (Drucksache VI/ 1720) ; Bericht des Haushaltsausschusses gem. § 96 GO (Drucksache VI/2014), Schriftlicher Bericht des Innenausschusses (Drucksache VI/2009) —Zweite und dritte Beratung — . . . . 6619 C Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über den zivilen Ersatzdienst (Drucksache VI/1840) — Erste Beratung — 6620 A Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Sozialgerichtsgesetzes (Drucksache VI/2006) — Erste Beratung — . . . . . 6620 A Entwurf einer Abgabenordnung (AO 1974) (Drucksache VI/ 1982) — Erste Beratung — 6620 B Entwurf eines Gesetzes über die Errichtung eines Bundesamtes für Sera und Impfstoffe (Drucksache VI/ 1989) — Erste Beratung — . . . . . . . . . . . 6620 B Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über Personalausweise (Drucksache VI/ 1998) — Erste Beratung — . . . 6620 C Entwurf eines Fünften Gesetzes zur Änderung und Ergänzung des Häftlingshilfegesetzes (Drucksache VI/1999) — Erste Beratung — . . . . . . . . . . . 6620 C Schriftlicher Bericht des Haushaltsausschusses über den Entschließungsantrag der Fraktion der CDU/CSU zur dritten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1971; hier: Einzelplan 08 — Geschäftsbereich des Bundesministers der Finanzen (Umdruck 140, Drucksache VI/2008) . . . 6620 D Mündlicher Bericht des Innenausschusses über den Vorschlag der EG-Kommission für eine Verordnung des Rates zur Bestimmung der Empfänger, der Bedingungen für die Gewährung und der Sätze der Vergütung, die Beamten zum Ausgleich für bestimmte Dienstleistungen besonderer Art gewährt werden kann (Drucksachen VI/ 1460, VI/ 1992) . . . . 6620 D Mündlicher Bericht des Innenausschusses über den Vorschlag der EG-Kommission für eine Verordnung (EGKS, EWG, Eurotom) des Rates zur Änderung der Verordnung Nr. 422/63/E WG, Nr. 5/67/Euratom des Rates vom 25. Juli 1967 über die Regelung der Amtsbezüge für den Präsidenten und die Mitglieder der Kommission sowie für den Präsidenten, die Richter, die Generalanwälte und den Kanzler des Gerichtshofes (Drucksachen VI/1850, VI/ 1993) . . . . . . . . . 6621 A Entwurf eines Gesetzes zur Verminderung von Luftverunreinigungen durch Ottokraftstoffe für Kraftfahrzeugmotore (Drucksache VI/ 1902) — Erste Beratung — in Verbindung mit Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Kraftfahrzeugsteuergesetzes (CDU/CSU) (Drucksache VI/1950) — Erste Beratung — Genscher, Bundesminister . . . . 6621 C Engelsberger (CDU/CSU) . . . . 6623 A Dr. Bardens (SPD) . . . . . . . 6624 A Krall (FDP) . . . . . . . . . . 6624 C Dr. Gruhl (CDU/CSU) . . . . . . 6625 B Fellermaier (SPD) . . . . . . . 6627 D Ollesch (FDP) 6629 B, 6635 C Dr. Müller-Hermann (CDU/CSU) . . 6631 D, 6636 A Dr. Apel (SPD) . . . . . . . . 6633 D Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Mineralölsteuergesetzes 1964 und zur Änderung des Gesetzes zur Änderung des Mineralölsteuergesetzes 1964 vom 24. April 1967 (Drucksache VI/ 1879) ; Bericht des Haushaltsausschusses gem. § 96 GO (Drucksache VI/2022), Schriftlicher Bericht des Finanzausschusses (Drucksache VI/ 1988) — Zweite und dritte Beratung — Dr. Schmid-Burgk (CDU/CSU) . . . 6636 C Dr. h. c. Dr.-Ing. E. h. Möller, Bundesminister . . . . . . 6638 A Wolfram (SPD) 6639 C Kirst (FDP) 6640 D Dr. Pohle (CDU/CSU) . . . . . 6642 B Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Einkommensteuergesetzes, des Gesetzes über die Ermittlung des Gewinns aus Land- und Forstwirtschaft nach Durchschnittssätzen, des Bewertungsgesetzes und des Enwicklungshilfe-Steuergesetzes IV Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 112. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 31. März 1971 (Zweites Steueränderungsgesetz 1971) (Drucksache VI/1901) — Erste Beratung — Dr. Reischl, Parlamentarischer Staatssekretär . . . . 6642 D, 6650 B Dr. Kreile (CDU/CSU) . . . . . . 6644 C Dr. Weber (Köln) (SPD) . . . . . 6647 A Freiherr von Kühlmann-Stumm (FDP) 6648 A Spitzmüller (FDP) . . . . . . . 6650 A Nächste Sitzung . . . . . . . . . . 6651 C Anlagen Anlage 1 Liste der beurlaubten Abgeordneten . . 6653 A Anlage 2 Änderungsantrag Umdruck 165 zur zweiten Beratung des Entwurfs eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Ersten Gesetzes über individuelle Förderung der Ausbildung (Drucksachen VI/1819, VI/ 1997) 6653 C Anlage 3 Änderungsantrag Umdruck 166 zur zweiten Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Mineralölsteuergesetzes 1964 und zur Änderung des Gesetzes zur Änderung des Mineralölsteuergesetzes 1964 vom 24. April 1967 (Drucksachen VI/1879, VI/1988) 6653 D Anlage 4 Schriftliche Antwort auf die Mündliche Frage des Abg. Pieroth (CDU/CSU) betr. Ausbildung von Vietnamesen zu Technikern in der Bundesrepublik . . . . . 6654 A Anlage 5 Schriftliche Antwort auf die Mündlichen Fragen des Abg. Dr. Häfele (CDU/CSU) betr. Aufsichtsratsmandat des Staatssekretärs im Bundesministerium für Jugend, Familie und Gesundheit . . . . 6654 C Anlage 6 Schriftliche Antwort auf die Mündliche Frage des Abg. Dr. Slotta (SPD) betr. gesundheitsschädigende Wirkung der Enzyme in Waschmitteln . . . . . . 6654 D Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 112. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 31. März 1971 6585 112. Sitzung Bonn, den 31. März 1971 Stenographischer Bericht Beginn: 9.00 Uhr
  • folderAnlagen
    Berichtigung Es ist zu lesen: 109. Sitzung, Seite 6414 B, zweite Zeile von unten, statt „sich": „uns". Anlage 1 Liste der beurlaubten Abgeordneten Abgeordnete(r) beurlaubt bis einschließlich Dr. Achenbach * 2. 4. Dr. Aigner * 2. 4. Amrehn ** 2. 4. Behrendt * 2. 4. Blumenfeld ** 2. 4. Breidbach 2. 4. Buschfort 2. 4. Dasch 5. 4. Frau Dr. Diemer-Nicolaus 2. 4. Dröscher * 1. 4. Dr. Evers 31. 3. Faller * 31.3. Flämig * 31. 3. Frau Geisendörfer 2. 4. Dr. Gleissner 2. 4. Freiherr von und zu Guttenberg 2. 4. Dr. Häfele 2. 4. Dr. Hallstein 31. 3. Frau Herklotz ** 2. 4. Dr. Hermesdorf (Schleiden) ** 2. 4. Dr. Hupka 2. 4. Dr. Jaeger 2. 4. Dr. Jahn (Braunschweig) * 31. 3. Jung 2. 4. Dr. Kempfler 2. 4. Klinker * 31. 3. Kriedemann * 1. 4. Lautenschlager * 31. 3. Liehr 2. 4. Lücker (München) * 2. 4. Maucher 30. 4. Meister * 31.3. Müller (Aachen-Land) * 1. 4. Müller (Remscheid) 17. 4. Frau Dr. Orth * 31. 3. Freiherr Ostman von der Leye 2. 4. Richarts * 31. 3. Riedel (Frankfurt) * 31. 3. Dr. Rinsche 31. 3. Rosenthal 2. 4. Russe 3. 4. Saxowski 4. 4. Schlaga 2. 4. Schmidt (Kempten) 2. 4. Dr. Schmücker 31.3. Dr. Schober 3. 4. Schröder (Wilhelminenhof) 2. 4. Dr. Schulz (Berlin) ** 2. 4. Seefeld 2. 4. Seiters 2. 4. Sieglerschmidt ** 2. 4. Simon 14. 5. Dr. Stark (Nürtingen) 2. 4. Dr. Stoltenberg 2. 4. Dr. Tamblé 3. 4. Weigl 2. 4. Werner * 31.3. Anlagen zum Stenographischen Bericht Abgeordnete(r) beurlaubt bis einschließlich Windelen 31. 3. Baron von Wrangel 31. 3. Zebisch 3. 4. * Für die Teilnahme an Sitzungen des Europäischen Parlaments ** Für die Teilnahme an Ausschußsitzungen der Versammlung der Westeuropäischen Union Anlage 2 Umdruck 165 Änderungsantrag der Fraktion der CDU/CSU zur zweiten Beratung des Entwurfs eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Ersten Gesetzes über individuelle Förderung des Ausbildung Drucksachen VI/ 1819, VI/ 1997 -. Der Bundestag wolle beschließen: In Artikel 1 Nr. 4 erhält § 10 Abs. 1 Nr. 2 folgende Fassung: „2. für Schüler von Berufsaufbauschulen und Abendrealschulen sowie Fachoberschulklassen, deren Besuch eine abgeschlossene Berufausbildung voraussetzt, 320 DM," Bonn, den 23. März 1971 Dr. Barzel, Stücklen und Fraktion tD) Anlage 3 Umdruck 166 Änderungsantrag der Fraktion der CDU/CSU zur zweiten Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Mineralölsteuergesetzes 1964 und zur Änderung des Gesetzes zur Änderung des Mineralölsteuergesetzes 1964 vom 24. April 1967 — Drucksachen VI/ 1879, VI/ 1988 . Der Bundestag wolle beschließen: 1. In § 1 erhält Nummer 2 folgende Fassung: ,2. § 2 Abs. 1 Nr. 4 erhält folgende Fassung: „4. für 100 kg a) Petrolkoks der Nummer 27.14 - B des Zolltarifs vom 1. Mai 1970 bis 30 April 1972 1,50 DM, vom 1. Mai 1972 bis 31. Dezember 1974 1,— DM. b) andere Mineralöle nach § 1 Abs. 2 Nr. 7 vom 1. Mai 1971 bis 30. 30. April 1972 1,75 DM, vom 1. Mai 1972 bis 31. Dezember 1974 1,- DM."' 6654 Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 112. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 31. März 1971 2. In § 1 Nr. 3 Buchstabe b erhält § 8 Abs. 2 Nr. 2 folgende Fassung: „2. alle anderen vom 1. Mai 1971 bis 30. April 1972 zum Steuersatz von 1,75 DM, vom 1. Mai 1972 bis 31. Dezember 1974 zum Steuersatz von 1,— DM." Bonn, den 30. März 1971 Dr. Barzel, Stücklen und Fraktion Anlage 4 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Frau Freyh vom 31. März 1971 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Pieroth (CDU/CSU) (Drucksache VI/2020 Frage A 2) : Ist die Bundesregierung bereit, wenn sie schon direkte Entwicklungshilfe in Süd-Vietnam ablehnt, wenigstens dem vietnamesischen Volke dadurch beim Wirtschaftsaufbau zu helfen, daß sie in verstärktem Maße die Ausbildung von Vietnamesen zu Technikern und anderen Fachkräften in der Bundesrepublik Deutschland ermöglicht? Wie bereits in der Antwort vom 19. November 1970 auf eine Kleine Anfrage zur Entwicklungspolitik (Drucksache VI/ 1443) ausgeführt worden ist, steht die Bundesregierung auf dem Standpunkt, daß eine sinnvolle Entwicklungshilfe in Vietnam derzeit wegen der kriegerischen Auseinandersetzungen nicht möglich ist. Die Bundesregierung steht jedoch nach wie vor zu ihrer schon in der Regierungserklärung bekräftigten Bereitschaft, nach Beendigung des Krieges in Vietnam am Wiederaufbau beider zerstörter Landesteile mitzuwirken. Die Bundesregierung hält ihr Angebot, Vietnamesen in der Bundesrepublik aus- oder fortzubilden, unvermindert aufrecht. Die Regierung von Südvietnam hat aber die angebotenen Stipendien in den letzten Jahren nicht voll ausgenutzt. Trotz weitergehender Angebote der Bundesregierung wurden in den Jahren 1968 und 1969 nur acht und im Jahre 1970 kein Ingenieurschüler im Rahmen des BundLänder-Programms in die Bundesrepublik entsandt, außerdem in den Jahren 1968 und 1971 fünf Gewerbelehrer im Rahmen von Counterpart-Programmen sowie 1969 und 1970 vier Stipendiaten in den Fächern Engineering, Management und Geophysik. Sollte die südvietnamesische Regierung ihre Haltung ändern und Interesse an einer Ausweitung der Stipendienprogramme bekunden, so wäre die Bundesregierung bereit, dem Rechnung zu tragen. Anlage 5 Schriftliche Antwort des Bundesministers Frau Strobel vom 31. März 1971 auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Häfele (CDU/CSU) (Drucksache VI/2020 Fragen A 10 und 11) : Trifft es zu, daß der beamtete Staatssekretär im Bundesministerium für Jugend, Familie und Gesundheit in Aufsichtsräten chemischer Unternehmen sitzt? Glaubt die Bundesregierung nicht, daß der Staatssekretär dadurch in Pflichtenkollision geraten könnte? Es trifft zu, daß der Staatssekretär im Bundesministerium für Jugend, Familie und Gesundheit in einem Aufsichtsrat eines Unternehmens seit einigen Jahren ein Mandat ausübt. Er hat die nach § 65 des Bundesbeamtengesetzes dazu erforderliche Genehmigung erhalten. Wären Pflichtenkollisionen zu gewärtigen, hätte der Staatssekretär die ihm angetragenen Kontrollfunktion nicht übernehmen können und auch nicht übernommen. Anlage 6 Schriftliche Antwort des Staatssekretärs Dr. von Manger-Koenig vom 31. März 1971 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Slotta (SPD) (Drucksache VI/2020 Frage A 12) : Vertritt die Bundesregierung nach wie vor die Auffassung, daß in Waschmitteln enthaltene Enzyme keine gesundheitsschädigende Wirkung haben, obwohl z. B. die Untersuchungen von Prof. Dr. Dr. W. Zimmermann, Direktor des Instituts für Hygiene und Mikrobiologie der Universität des Saarlandes, die gesundheitsschädigende Wirkung beweisen? Die Untersuchungen des Herrn Professor Dr. Zimmermann sind mir nicht bekannt. Ich werde ihn aber um seine Ergebnisse bitten. Sollten diese den von Ihnen vermuteten Beweis für die gesundheitsschädigende Wirkung der Enzyme in Waschmitteln erbringen, wird die Bundesregierung alle erforderlichen Maßnahmen zum Schutz des Verbrauchers treffen.
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Dr. Carlo Schmid


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Der Gesetzentwurf ist eingebracht. Ich eröffne die allgemeine Aussprache in erster Beratung. - Das Wort hat der Abgeordnete Kreile.


Rede von Dr. Reinhold Kreile
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU/CSU)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CSU)
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Der Bundesminister für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten hat in seiner Rede zum Agrarbericht 1971 am 10. März 1971 einen bewegenden Appell an dieses Parlament gerichtet. Er hat es aufgefordert — ich zitiere —,
„gemeinsam um die beste Lösung (zu) ringen, die wir auch im Interesse der Allgemeinheit der Landwirtschaft und vor allem den betroffenen Menschen schuldig sind!"
Das sind schöne und beherzigenswerte Worte. Um so mehr erstaunt es, daß die Bundesregierung diesen ihren eigenen Appell bei dem vorgelegten Entwurf eines Zweiten Steueränderungsgesetzes 1971 ganz offensichtlich in den Wind geschlagen hat. Das Zweite Steueränderungsgesetz 1971 ist das erste Steuererhöhungsgesetz dieser Bundesregierung.
Sicherlich, den Anstoß zu diesem Gesetz gab das Bundesverfassungsgericht durch seinen Beschluß vom 11. Mai 1970. Das Gericht stellt fest, es sei verfassungswidrig, mit dem Gleichheitsgrundsatz des Art. 3 GG nicht vereinbar, die Veräußerung oder Entnahme von Grund und Boden durch Landwirte steuerfrei zu belassen. Doch so eindeutig, wie die Reaktion der Bundesregierung vermuten lassen will, ist dieser Beschluß des Bundesverfassungsgerichts nicht. Was einen bei diesem Gesetz wundert, ist die Sicherheit, mit der die Bundesregierung alle Zweifelsfragen, die das Bundesverfassungsgericht aufgeworfen hat, in einer Weise beantwortet, daß stets die für den Steuerpflichtigen schlechtestmögliche Alternative gewählt worden ist.
Es steht fest: Der Gleichheitsgrundsatz gebietet es, die Gewinne aus der Veräußerung land- und forstwirtschaftlichen Bodens künftig zu versteuern. Muß dieser Gewinn aber auch bei einer bloßen Betriebsaufgabe versteuert werden, bei einer Maßnahme also, bei der der Bauer kein Geld in die Hand bekommt, mit welchem er die anfallende Steuer zahlen kann? Und hat die Bundesregierung bedacht, daß der Kaufpreis für einen solchen Grundstücksverkauf heute immer einen großen Teil inflationär aufgeblähter Scheingewinnbestandteile enthält? Uns ist doch allen klar: Wer heute nach nominellen Maßstäben Bodengewinne erzielt, hat nicht unbedingt einen finanziellen Zuwachs, einen tatsächlichen Gewinn in der Hand. Der Steuerpflichtige aber ist auf diese Scheingewinne dringend angewiesen, um im Wirtschaftsleben bei dem nunmehr mit jährlich mehr als 4 % steigenden Preisniveau ohne Verlust mithalten zu können. Muß ein Steuerpflichtiger aber von diesem Inflationsgewinn Steuern zahlen, so tritt er dem Staat einen Teil seiner Vermögenssubstanz ab. Um diesen Scheingewinnbestandteil des Kaufpreises wird der Steuerpflichtige durch die Steuer enteignet.
Unter diesen Umständen muß man es geradezu für verwegen halten, daß die Bundesregierung ein solches Gesetz zu einem Zeitpunkt vorlegt, wo der Zusammenhang zwischen Geldentwertung und landwirtschaftlichen Problemen allgemein geläufig geworden ist. Der Beschluß des Bundesverfassungsgerichts hätte es nicht ausgeschlossen, den Fragen-



Dr. Kreile
kreis steuerlicher Gewinnermittlung und scheinbarer Wertsteigerungen im Anlagevermögen grundsätzlich neu zu überdenken. Mehr noch: Artikel 14 des Grundgesetzes macht es wahrscheinlich unabweisbar, die Definition des Veräußerungsgewinnes generell zu revidieren. Man wird künftig nicht mehr davon ausgehen können, daß ein Anschaffungspreis sowie ein Verkaufspreis gegeben sind und daß die Differenz der Veräußerungsgewinn ist. Künftig muß auch der reale oder der fiktive Wiederbeschaffungswert berücksichtigt werden. Dieses Gesetz hätte Anlaß dazu gegeben, diese Maßnahme mit einzubeziehen.
Der vorgelegte Gesetzentwurf führt ein Verfahren ein, das den ersten gravierenden Fehler durch einen zweiten noch übertrifft. Er schlägt mit den sogenannten Ertragsmeßzahlen einen pauschalierten Ausgangswert vor, der — wie heute schon feststeht auf der vorgesehenen Basis zumindest regional zu niedrig ist und deshalb übersteigerte Gewinnzahlen als Scheingewinne geradezu provoziert.
Warum hat diese Bundesregierung hier nicht die sich anbietende Regelung getroffen, und warum hat das Bundeslandwirtschaftsministerium, das das Problem doch ganz genau kennt, nicht darauf gedrungen, daß diese Werte auch regional aufgegliedert werden. Hier gibt es zahlreiche Möglichkeiten: gebietsweise gestaffelte Multiplikatoren oder einen Zuschlag. Steuersystematische oder gar verfassungsrechtliche Gründe können es nicht sein, die dem entgegenstehen; denn solche regionalen Modifizierungen sind im Steuerrecht geläufig. Wir kennen diese Regelung bei der Hauptfeststellung der Einheitswerte 1964 mit dem Mietspiegel. Warum also fragt man sich hier wählt bei einem solchen Steuererhöhungsgesetz diese Bundesregierung stets die Alternative, die den Steuerpflichtigen am meisten belastet?
Die steuerpflichtigen Landwirte werden also darauf angewiesen sein, das befristete Wahlrecht auszuüben, und sich für die Ansetzung eines Teilwertes als gerechter Berechnungsbasis entschließen müssen. Dieses Votum wird aber nach dem Entwurf bestraft. Es ist, wie hier in Drucksache lakonisch — sehr lakonisch — bemerkt, mit dem Risiko der Artfortschreibung als Bauland belastet, also mit dem Risiko eines Bündels negativer steuerlicher Folgeerscheinungen.
Nehmen wir ein Beispiel. Ein Landwirt, der sieht, daß er seinen Betrieb am Rande einer wachsenden Stadt auf die Dauer nicht aufrechterhalten kann, muß sich überlegen, ob er nicht besser den Teilwert wählt, weil er möglicherweise in zehn Jahren sein Grundstück veräußern muß. Wo aber verlangt die hier immer wieder beschworene Steuersystematik, daß sein landwirtschaftliches Grundstück bewertungsrechtlich zum Grundvermögen im Wege der Artfortschreibung fortgeschrieben wird — mit der Folge, daß der Landwirt, obwohl er seinen Grund und Boden nach wie vor landwirtschaftlich nutzt, eben diesen Grund und Boden nunmehr als Grundvermögen mit einer Grundsteuer versteuern muß, die neunmal höher liegt, als wenn es nach wie vor
bewertungsrechtlich landwirtschaftlicher Grund und' Boden wäre. Ich darf noch einmal darauf hinweisen: Es ist der Bauer, der seinen Grund und Boden nach wie vor landwirtschaftlich nutzt. Nur deswegen, weil er in seine steuerliche Bilanz den richtigen Wert einsetzt — nämlich den Teilwert statt des nach Ertragsmeßzahlen ermittelten fiktiven Anschaffungswertes —, soll er nun neunmal höhere Grundsteuern zahlen; deswegen soll er einen wesentlich höheren Vermögensteuerbetrag entrichten.
Dies ist nicht einzusehen; denn hier bereitet eine mißverstandene steuerliche Gerechtigkeit dem Steuerpflichtigen eine ebenso unerträgliche wie auch unnötige Zwickmühle. Gerade diese Regelung — wir sollten es nicht übersehen wirkt auf den ratlosen, zur Entscheidung zwischen zwei steuerlichen Übeln gezwungenen Steuerpflichtigen geradezu unmenschlich.
Was nützen da kasuistische Milderungen, die — das soll gerne anerkannt werden dieses Gesetz in einigen Fällen, in einigen durchaus wesentlichen Punkten, enthält? Nichts! Vermißt wird aber hier eine verfassungsrechtlich durchaus zulässige Milderung in zwei wesentlichen Fällen: Einmal beim Verkauf eines landwirtschaftlichen Grundstücks von einem Landwirt an einen anderen Landwirt. Hier befürchtet die Bundesregierung, daß durch eine solche Begünstigung Mißbräuchen Tür und Tor geöffnet ist. Dies ist nicht der Fall, und wer die Qualität der Bundesfinanzverwaltung und der Länderfinanzverwaltung, der Veranlagungsbeamten und auch der Betriebsprüfungen kennt, der weiß, daß solchen Mißbräuchen seitens der Verwaltung ohne weiteres begegnet werden kann.
Zum anderen aber ist eine Begünstigung erforderlich bei der Landabgabe zu öffentlichen Zwecken. Hier bietet es sich doch gerade an, einen Freibetrag zu gewähren. Das dagegen vorgebrachte Argument, daß bei einer öffentlichen Landabgabe doch stets der richtige Kaufpreis gezahlt wird, überzeugt denjenigen, der solche öffentlichen Landabgaben einmal durchgeführt hat, durchaus nicht.
Zum dritten aber sind die Milderungen des Gesetzes dort, wo sie vorgesehen sind, zu gering bemessen, denn sie sind an einen Einheitswert des landwirtschaftlichen Betriebs bis zu 20 000 DM gebunden, einen Einheitswert, der zu niedrig ist, um überhaupt wesentlich ins Gewicht zu fallen.

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    Dr. Kreile
    Die zu regelnden Probleme sind so komplex, daß heute noch nicht zu übersehen ist, welche Vorschläge für eine gesetzliche Neuregelung die Bundesregierung den gesetzgebenden Körperschaften unterbreiten wird.
    Wenn dem aber so war, meine sehr verehrten Damen und Herren, wenn also der veräußernde Landwirt sich über die steuerlichen Folgen seiner Disposition ebenso im unklaren war wie der Bundesfinanzminister, dann verstößt ein rückwirkendes Gesetz, das den Steuerpflichtigen belastet, gegen den verfassungsrechtlichen Grundsatz des Vertrauensschutzes.

    (Sehr gut! und Beifall bei der CDU/CSU.)

    Man kann hier nicht sagen, auf Grund des Beschlusses des Bundesverfassungsgerichts mußte der Landwirt wissen, daß er Steuern zahlen muß. Das wußte er tatsächlich. Aber er wußte nicht, wie; er wußte nicht, auf welcher gesetzlichen Grundlage; er wußte nicht, wie das Gesetz gestaltet werden wird. Der verfassungsrechtliche Vertrauensschutz verlangt aber ganz eindeutig, daß eine rückwirkende Belastung des Steuerpflichtigen nur dann möglich ist, wenn der Steuerpflichtige genau wußte, wie er belastet werden wird. Nicht daß er belastet wird, sondern wie er belastet wird, das ist für den Steuerpflichtigen das einzig Maßgebende, und man fragt sich, warum in einer solchen Frage diese Bundesregierung bei einer solchen juristisch doch zumindest umstrittenen Rechtslage ohne jeden Anlaß den schneidigsten, den Steuerpflichtigen am meisten belastenden Weg geht.
    Eine Rückwirkungsakrobatik betreibt der Entwurf auch in seinem zweiten Teil, der die Sonderabschreibungen für Seeschiffe, Luftfahrzeuge und Vergünstigungen des Entwicklungshilfesteuergesetzes beschränkt. Man kann sehr wohl, meine sehr verehrten Damen und Herren, darüber reden, ob die wirtschaftspolitischen Ziele, die mit diesen Steuerhilfen seinerzeit erreicht werden sollten und wohl auch erreicht wurden, vorrangig sind oder ob nicht vielmehr eine Weitergeltung dieser Steuerhilfen sowohl als unzweckmäßig wie als steuerlich ungerecht empfunden werden müßte. Allerdings befremdet es sehr, wenn hier an dieser Stelle der Staatssekretär des Bundesfinanzministers erklärt, die Steuerpflichtigen hätten hier Manipulationen vorgenommen. Das haben die Steuerpflichtigen nicht, sondern die Steuerpflichtigen haben eine Rechtslage, die gegeben ist, nicht einmal ausgenutzt, sondern sie haben sich lediglich gemäß dieser Rechtslage verhalten. Wir sollten doch nicht so weit gehen, daß wir Steuerpflichtige, die gesetzliche Möglichkeiten benutzen, hier als Manipulanten bezeichnen. Ich bin, wenn ich es noch einmal sagen darf, durchaus dafür, daß man den Sachverhalt miteinander bespricht und möglicherweise zu einer Regelung dieses Sachverhalts kommt. Ich bin aber dagegen, Steuerpflichtige, die das Recht ausnutzen, zu denunzieren.

    (Sehr gut! bei der CDU/CSU.)

    Man wird geteilter Meinung darüber sein können, ob die nunmehr vorgeschlagene Regelung nach ihrem technischen Ansatz, der nur Verluste, nicht
    aber Gewinnminderungen ausschließt, logisch und systematisch richtig ist, mit anderen Worten: willkürfrei ist. Das Gesetz verbietet es lediglich, daß Verluste, die aus solchen GmbH & Co-Kommanditgesellschaften entstehen, mit anderen positiven Einkünften ausgeglichen werden. Das Gesetz verbietet es aber nicht, daß innerhalb dieser Kommanditgesellschaft durch die dort gegebenen Sonderabschreibungen Gewinne vermindert werden. Das ist eine Frage, die man sich doch wohl seitens des Bundesfinanzministeriums wie auch seitens der Parteien noch einmal genau überlegen muß, damit man zu einer willkürfreien gesetzlichen Regelung kommt.
    Ich sage, das sind zwei Punkte, über die man reden kann. Worüber man aber in diesem Hause nicht sollte reden müssen und worüber es in diesem Hause nur eine einhellige Meinung geben sollte, ist folgendes. Es geht einfach nicht an, daß sich die Bundesregierung als Leitsatzgeber zum vorweggenommenen Gesetzgeber macht, sich als Gesetzgeber durch Leitlinien geriert.
    Am 16. Dezember 1970 hat das Bundeskabinett Leitlinien veröffentlicht.