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ID0611233200

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  • tocInhaltsverzeichnis
    Deutscher Bundestag 112. Sitzung Bonn, Mittwoch, den 31. März 1971 Inhalt: Wahl des Abg. Krall als stellvertretendes Mitglied des Verwaltungsrates der Filmförderungsanstalt 6585 A Wahl des Abg. Maucher als Schriftführer 6585 B Abwicklung der Tagesordnung und Absetzung des Punktes 16 6585 B Amtliche Mitteilungen . . . . . . . 6585 B Fragestunde (Drucksachen VI/2020, VI/2032) Fragen des Abg. Dr. Ritz (CDU/CSU) : Auswirkungen der Brüsseler Entscheidung vom 25. März 1971 auf die Einkommenslage der deutschen Landwirtschaft Ertl, Bundesminister 6585 D, 6586 A, C, D, 6587 A, B, C, D, 6588 A, B, C, D, 6589 A, B, C, D, 6590 A Dr. Ritz (CDU/CSU) . 6585 D, 6586 A, C Dr. Müller-Hermann (CDU/CSU) . . 6586 D, 6587 A Dr. Schmidt (Gellersen) (SPD) . . 6586 D Bittelmann (CDU/CSU) 6587 B Niegel (CDU/CSU) 6587 B, C Dr. Schulze-Vorberg (CDU/CSU) 6587 C, D Bewerunge (CDU/CSU) . . . . . 6588 A Dr. Früh (CDU/CSU) . . . . 6588 B, C Struve (CDU/CSU) . . . . 6588 C, D Löffler (SPD) 6589 A, B Dr. von Nordenskjöld (CDU/CSU) . 6589 B Ehnes (CDU/CSU) . . . . . 6589 C, D Mertes (FDP) 6589 D Frau Griesinger (CDU/CSU) . . . 6590 A Frage des Abg. Röhner (CDU/CSU) : Kostenmäßige Entlastung der Landwirtschaft durch nationale Maßnahmen Ertl, Bundesminister . . . 6590 A, C, D, 6591 A, B, C, D, 6592 A, B, C, D, 6593 A, B Röhner (CDU/CSU) . . . . . . . 6590 B Dr. Müller-Hermann (CDU/CSU) 6590 C, D Struve (CDU/CSU) . . . . . 6591 A, B Kiechle (CDU/CSU) . . . . . . . 6591 C Dr. Ritz (CDU/CSU) . . . . . . . 6591 D Dr. Früh (CDU/CSU) 6592 A Dr. Wagner (Trier) (CDU/CSU) . 6592 A Dr. Schmidt (Gellersen) (SPD) . . 6592 B von Alten-Nordheim (CDU/CSU) . 6592 C Niegel (CDU/CSU) . . . . . . 6592 C Löffler (SPD) 6592 D Dr. Klepsch (CDU/CSU) . . . . 6592 D Fellermaier (SPD) . . . . . . 6593 A II Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 112. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 31. März 1971 Frage des Abg. Niegel (CDU/CSU) : Auswirkung der Brüsseler Beschlüsse zur gemeinsamen Strukturpolitik innerhalb der Gemeinschaft und auf die nationale Strukturpolitik Ertl, Bundesminister 6593 B, D, 6594 A, B Niegel (CDU/CSU) 6593 D Horstmeier (CDU/CSU) 6594 B Rasner (CDU/CSU) (zur GO) . . 6594 B Fragen des Abg. Dr. Jungmann (CDU/CSU) : Prüfung von Arzneimitteln aus pflanzlichen Rohstoffen sowie von homöopathischen Arzneimitteln — Novelle zum Arzneimittelgesetz Dr. von Manger-Koenig, Staatssekretär 6594 C, D Fragen der Abg. Peiter (SPD) und Hanz (CDU/CSU) : Gesundheitsschäden durch Benutzung von Keramikgeschirr — Unterrichtung der Öffentlichkeit Dr. von Manger-Koenig, Staatssekretär . 6595 A, B, C, D, 6596 A Peiter (SPD) . . . . . . . . . 6595 B Hanz (CDU/CSU) . . . . . . . 6595 D Fragen des Abg. Dr. Schmidt (Krefeld) (SPD) : Lithiumgehalt des Trinkwassers als Schutz von Coronarsklerose Dr. von Manger-Koenig, Staatssekretär . . . . . . . . 6596 B Frage des Abg. Dr. Gruhl (CDU/CSU) : Maßnahmen gegen den Import von Thunfischkonserven aus Japan, Kuba und Malaysia Dr. von Manger-Koenig, Staatssekretär . . . 6596 C, D, 6597 A Dr. Gruhl (CDU/CSU) 6596 D Fragen des Abg. Burger (CDU/CSU) : Einfuhr von Wein aus Südosteuropa — Schutz der Verbraucher vor Irreführung Dr. von Manger-Koenig, Staatssekretär 6597 A, B, D, 6598 A, B, C Burger (CDU/CSU) . . . . . . . 6597 D Dr. Schulze-Vorberg (CDU/CSU) . . 6598 A Bremm (CDU/CSU) . . . . . . . 6598 B Dr. Wagner (Trier) (CDU/CSU) . . 6598 B Fragen des Abg. Dr. Hubrig (CDU/CSU) : Abwicklung von Manöverschäden bis zum Betrag von 1000 DM Berkhan, Parlamentarischer Staatssekretär . . . 6598 D, 6599 A, B Dr. Hubrig (CDU/CSU) . . . . 6599 A, B Aktuelle Stunde Struve (CDU/CSU) 6599 C Brandt, Bundeskanzler 6600 B Dr. Schmidt (Gellersen) (SPD) . . 6601 B Peters (Poppenbüll) (FDP) . . . 6602 A Dr. Müller-Hermann (CDU/CSU) . 6603 A Dr. Apel (SPD) 6604 A Gallus (FDP) 6604 D Dr. Ritz (CDU/CSU) 6605 B Löffler (SPD) 6606 B Logemann (FDP) 6607 B Kiechle (CDU/CSU) 6608 B Wehner (SPD) 6608 D Mischnick (FDP) 6609 C Höcherl (CDU/CSU) 6609 D Fellermaier (SPD) 6610 D Ertl, Bundesminister 6611 B Rasner (CDU/CSU) (zur GO) . . 6612 B Mertes (FDP) (zur GO) . . . . 6612 C Schulte (Unna) (SPD) (zur GO) . . 6613 A Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Ersten Gesetzes über individuelle Förderung der Ausbildung (SPD, FDP) (Drucksache VI/1819); Bericht des Haushaltsausschusses gem. § 96 GO (Drucksache VI/2017), Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Jugend, Familie und Gesundheit (Drucksache VI/1997) — Zweite und dritte Beratung — in Verbindung mit Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Ersten Gesetzes über individuelle Förderung der Ausbildung (Abg. Köster, Frau Dr. Henze, Müller [Remscheid], Burger, Winkelheide und Fraktion der CDU/CSU) (Drucksache VI/ 1818) ; Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Jugend, Familie und Gesundheit (Drucksache VI/ 1997) — Zweite Beratung — Köster (CDU/CSU) . . . . . . . 6613 D Frau Schanzenbach (SPD) . . . . 6615 B Spitzmüller (FDP) . . . . . . 6616 C Westphal, Parlamentarischer Staatssekretär 6617 C Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 112. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 31. März 1971 III Entwurf eines Gesetzes über die verbilligte Veräußerung, Vermietung und Verpachtung von bundeseigenen Grundstücken (Drucksache VI/1459); Schriftlicher Bericht des Haushaltsausschusses (Drucksache VI/2007) — Zweite und dritte Beratung — 6619 B Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über Hilfsmaßnahmen für Deutsche aus der sowjetischen Besatzungszone Deutschlands und dem sowjetisch besetzten Sektor von Berlin (Drucksache VI/ 1720) ; Bericht des Haushaltsausschusses gem. § 96 GO (Drucksache VI/2014), Schriftlicher Bericht des Innenausschusses (Drucksache VI/2009) —Zweite und dritte Beratung — . . . . 6619 C Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über den zivilen Ersatzdienst (Drucksache VI/1840) — Erste Beratung — 6620 A Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Sozialgerichtsgesetzes (Drucksache VI/2006) — Erste Beratung — . . . . . 6620 A Entwurf einer Abgabenordnung (AO 1974) (Drucksache VI/ 1982) — Erste Beratung — 6620 B Entwurf eines Gesetzes über die Errichtung eines Bundesamtes für Sera und Impfstoffe (Drucksache VI/ 1989) — Erste Beratung — . . . . . . . . . . . 6620 B Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über Personalausweise (Drucksache VI/ 1998) — Erste Beratung — . . . 6620 C Entwurf eines Fünften Gesetzes zur Änderung und Ergänzung des Häftlingshilfegesetzes (Drucksache VI/1999) — Erste Beratung — . . . . . . . . . . . 6620 C Schriftlicher Bericht des Haushaltsausschusses über den Entschließungsantrag der Fraktion der CDU/CSU zur dritten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1971; hier: Einzelplan 08 — Geschäftsbereich des Bundesministers der Finanzen (Umdruck 140, Drucksache VI/2008) . . . 6620 D Mündlicher Bericht des Innenausschusses über den Vorschlag der EG-Kommission für eine Verordnung des Rates zur Bestimmung der Empfänger, der Bedingungen für die Gewährung und der Sätze der Vergütung, die Beamten zum Ausgleich für bestimmte Dienstleistungen besonderer Art gewährt werden kann (Drucksachen VI/ 1460, VI/ 1992) . . . . 6620 D Mündlicher Bericht des Innenausschusses über den Vorschlag der EG-Kommission für eine Verordnung (EGKS, EWG, Eurotom) des Rates zur Änderung der Verordnung Nr. 422/63/E WG, Nr. 5/67/Euratom des Rates vom 25. Juli 1967 über die Regelung der Amtsbezüge für den Präsidenten und die Mitglieder der Kommission sowie für den Präsidenten, die Richter, die Generalanwälte und den Kanzler des Gerichtshofes (Drucksachen VI/1850, VI/ 1993) . . . . . . . . . 6621 A Entwurf eines Gesetzes zur Verminderung von Luftverunreinigungen durch Ottokraftstoffe für Kraftfahrzeugmotore (Drucksache VI/ 1902) — Erste Beratung — in Verbindung mit Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Kraftfahrzeugsteuergesetzes (CDU/CSU) (Drucksache VI/1950) — Erste Beratung — Genscher, Bundesminister . . . . 6621 C Engelsberger (CDU/CSU) . . . . 6623 A Dr. Bardens (SPD) . . . . . . . 6624 A Krall (FDP) . . . . . . . . . . 6624 C Dr. Gruhl (CDU/CSU) . . . . . . 6625 B Fellermaier (SPD) . . . . . . . 6627 D Ollesch (FDP) 6629 B, 6635 C Dr. Müller-Hermann (CDU/CSU) . . 6631 D, 6636 A Dr. Apel (SPD) . . . . . . . . 6633 D Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Mineralölsteuergesetzes 1964 und zur Änderung des Gesetzes zur Änderung des Mineralölsteuergesetzes 1964 vom 24. April 1967 (Drucksache VI/ 1879) ; Bericht des Haushaltsausschusses gem. § 96 GO (Drucksache VI/2022), Schriftlicher Bericht des Finanzausschusses (Drucksache VI/ 1988) — Zweite und dritte Beratung — Dr. Schmid-Burgk (CDU/CSU) . . . 6636 C Dr. h. c. Dr.-Ing. E. h. Möller, Bundesminister . . . . . . 6638 A Wolfram (SPD) 6639 C Kirst (FDP) 6640 D Dr. Pohle (CDU/CSU) . . . . . 6642 B Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Einkommensteuergesetzes, des Gesetzes über die Ermittlung des Gewinns aus Land- und Forstwirtschaft nach Durchschnittssätzen, des Bewertungsgesetzes und des Enwicklungshilfe-Steuergesetzes IV Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 112. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 31. März 1971 (Zweites Steueränderungsgesetz 1971) (Drucksache VI/1901) — Erste Beratung — Dr. Reischl, Parlamentarischer Staatssekretär . . . . 6642 D, 6650 B Dr. Kreile (CDU/CSU) . . . . . . 6644 C Dr. Weber (Köln) (SPD) . . . . . 6647 A Freiherr von Kühlmann-Stumm (FDP) 6648 A Spitzmüller (FDP) . . . . . . . 6650 A Nächste Sitzung . . . . . . . . . . 6651 C Anlagen Anlage 1 Liste der beurlaubten Abgeordneten . . 6653 A Anlage 2 Änderungsantrag Umdruck 165 zur zweiten Beratung des Entwurfs eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Ersten Gesetzes über individuelle Förderung der Ausbildung (Drucksachen VI/1819, VI/ 1997) 6653 C Anlage 3 Änderungsantrag Umdruck 166 zur zweiten Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Mineralölsteuergesetzes 1964 und zur Änderung des Gesetzes zur Änderung des Mineralölsteuergesetzes 1964 vom 24. April 1967 (Drucksachen VI/1879, VI/1988) 6653 D Anlage 4 Schriftliche Antwort auf die Mündliche Frage des Abg. Pieroth (CDU/CSU) betr. Ausbildung von Vietnamesen zu Technikern in der Bundesrepublik . . . . . 6654 A Anlage 5 Schriftliche Antwort auf die Mündlichen Fragen des Abg. Dr. Häfele (CDU/CSU) betr. Aufsichtsratsmandat des Staatssekretärs im Bundesministerium für Jugend, Familie und Gesundheit . . . . 6654 C Anlage 6 Schriftliche Antwort auf die Mündliche Frage des Abg. Dr. Slotta (SPD) betr. gesundheitsschädigende Wirkung der Enzyme in Waschmitteln . . . . . . 6654 D Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 112. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 31. März 1971 6585 112. Sitzung Bonn, den 31. März 1971 Stenographischer Bericht Beginn: 9.00 Uhr
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    Berichtigung Es ist zu lesen: 109. Sitzung, Seite 6414 B, zweite Zeile von unten, statt „sich": „uns". Anlage 1 Liste der beurlaubten Abgeordneten Abgeordnete(r) beurlaubt bis einschließlich Dr. Achenbach * 2. 4. Dr. Aigner * 2. 4. Amrehn ** 2. 4. Behrendt * 2. 4. Blumenfeld ** 2. 4. Breidbach 2. 4. Buschfort 2. 4. Dasch 5. 4. Frau Dr. Diemer-Nicolaus 2. 4. Dröscher * 1. 4. Dr. Evers 31. 3. Faller * 31.3. Flämig * 31. 3. Frau Geisendörfer 2. 4. Dr. Gleissner 2. 4. Freiherr von und zu Guttenberg 2. 4. Dr. Häfele 2. 4. Dr. Hallstein 31. 3. Frau Herklotz ** 2. 4. Dr. Hermesdorf (Schleiden) ** 2. 4. Dr. Hupka 2. 4. Dr. Jaeger 2. 4. Dr. Jahn (Braunschweig) * 31. 3. Jung 2. 4. Dr. Kempfler 2. 4. Klinker * 31. 3. Kriedemann * 1. 4. Lautenschlager * 31. 3. Liehr 2. 4. Lücker (München) * 2. 4. Maucher 30. 4. Meister * 31.3. Müller (Aachen-Land) * 1. 4. Müller (Remscheid) 17. 4. Frau Dr. Orth * 31. 3. Freiherr Ostman von der Leye 2. 4. Richarts * 31. 3. Riedel (Frankfurt) * 31. 3. Dr. Rinsche 31. 3. Rosenthal 2. 4. Russe 3. 4. Saxowski 4. 4. Schlaga 2. 4. Schmidt (Kempten) 2. 4. Dr. Schmücker 31.3. Dr. Schober 3. 4. Schröder (Wilhelminenhof) 2. 4. Dr. Schulz (Berlin) ** 2. 4. Seefeld 2. 4. Seiters 2. 4. Sieglerschmidt ** 2. 4. Simon 14. 5. Dr. Stark (Nürtingen) 2. 4. Dr. Stoltenberg 2. 4. Dr. Tamblé 3. 4. Weigl 2. 4. Werner * 31.3. Anlagen zum Stenographischen Bericht Abgeordnete(r) beurlaubt bis einschließlich Windelen 31. 3. Baron von Wrangel 31. 3. Zebisch 3. 4. * Für die Teilnahme an Sitzungen des Europäischen Parlaments ** Für die Teilnahme an Ausschußsitzungen der Versammlung der Westeuropäischen Union Anlage 2 Umdruck 165 Änderungsantrag der Fraktion der CDU/CSU zur zweiten Beratung des Entwurfs eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Ersten Gesetzes über individuelle Förderung des Ausbildung Drucksachen VI/ 1819, VI/ 1997 -. Der Bundestag wolle beschließen: In Artikel 1 Nr. 4 erhält § 10 Abs. 1 Nr. 2 folgende Fassung: „2. für Schüler von Berufsaufbauschulen und Abendrealschulen sowie Fachoberschulklassen, deren Besuch eine abgeschlossene Berufausbildung voraussetzt, 320 DM," Bonn, den 23. März 1971 Dr. Barzel, Stücklen und Fraktion tD) Anlage 3 Umdruck 166 Änderungsantrag der Fraktion der CDU/CSU zur zweiten Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Mineralölsteuergesetzes 1964 und zur Änderung des Gesetzes zur Änderung des Mineralölsteuergesetzes 1964 vom 24. April 1967 — Drucksachen VI/ 1879, VI/ 1988 . Der Bundestag wolle beschließen: 1. In § 1 erhält Nummer 2 folgende Fassung: ,2. § 2 Abs. 1 Nr. 4 erhält folgende Fassung: „4. für 100 kg a) Petrolkoks der Nummer 27.14 - B des Zolltarifs vom 1. Mai 1970 bis 30 April 1972 1,50 DM, vom 1. Mai 1972 bis 31. Dezember 1974 1,— DM. b) andere Mineralöle nach § 1 Abs. 2 Nr. 7 vom 1. Mai 1971 bis 30. 30. April 1972 1,75 DM, vom 1. Mai 1972 bis 31. Dezember 1974 1,- DM."' 6654 Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 112. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 31. März 1971 2. In § 1 Nr. 3 Buchstabe b erhält § 8 Abs. 2 Nr. 2 folgende Fassung: „2. alle anderen vom 1. Mai 1971 bis 30. April 1972 zum Steuersatz von 1,75 DM, vom 1. Mai 1972 bis 31. Dezember 1974 zum Steuersatz von 1,— DM." Bonn, den 30. März 1971 Dr. Barzel, Stücklen und Fraktion Anlage 4 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Frau Freyh vom 31. März 1971 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Pieroth (CDU/CSU) (Drucksache VI/2020 Frage A 2) : Ist die Bundesregierung bereit, wenn sie schon direkte Entwicklungshilfe in Süd-Vietnam ablehnt, wenigstens dem vietnamesischen Volke dadurch beim Wirtschaftsaufbau zu helfen, daß sie in verstärktem Maße die Ausbildung von Vietnamesen zu Technikern und anderen Fachkräften in der Bundesrepublik Deutschland ermöglicht? Wie bereits in der Antwort vom 19. November 1970 auf eine Kleine Anfrage zur Entwicklungspolitik (Drucksache VI/ 1443) ausgeführt worden ist, steht die Bundesregierung auf dem Standpunkt, daß eine sinnvolle Entwicklungshilfe in Vietnam derzeit wegen der kriegerischen Auseinandersetzungen nicht möglich ist. Die Bundesregierung steht jedoch nach wie vor zu ihrer schon in der Regierungserklärung bekräftigten Bereitschaft, nach Beendigung des Krieges in Vietnam am Wiederaufbau beider zerstörter Landesteile mitzuwirken. Die Bundesregierung hält ihr Angebot, Vietnamesen in der Bundesrepublik aus- oder fortzubilden, unvermindert aufrecht. Die Regierung von Südvietnam hat aber die angebotenen Stipendien in den letzten Jahren nicht voll ausgenutzt. Trotz weitergehender Angebote der Bundesregierung wurden in den Jahren 1968 und 1969 nur acht und im Jahre 1970 kein Ingenieurschüler im Rahmen des BundLänder-Programms in die Bundesrepublik entsandt, außerdem in den Jahren 1968 und 1971 fünf Gewerbelehrer im Rahmen von Counterpart-Programmen sowie 1969 und 1970 vier Stipendiaten in den Fächern Engineering, Management und Geophysik. Sollte die südvietnamesische Regierung ihre Haltung ändern und Interesse an einer Ausweitung der Stipendienprogramme bekunden, so wäre die Bundesregierung bereit, dem Rechnung zu tragen. Anlage 5 Schriftliche Antwort des Bundesministers Frau Strobel vom 31. März 1971 auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Häfele (CDU/CSU) (Drucksache VI/2020 Fragen A 10 und 11) : Trifft es zu, daß der beamtete Staatssekretär im Bundesministerium für Jugend, Familie und Gesundheit in Aufsichtsräten chemischer Unternehmen sitzt? Glaubt die Bundesregierung nicht, daß der Staatssekretär dadurch in Pflichtenkollision geraten könnte? Es trifft zu, daß der Staatssekretär im Bundesministerium für Jugend, Familie und Gesundheit in einem Aufsichtsrat eines Unternehmens seit einigen Jahren ein Mandat ausübt. Er hat die nach § 65 des Bundesbeamtengesetzes dazu erforderliche Genehmigung erhalten. Wären Pflichtenkollisionen zu gewärtigen, hätte der Staatssekretär die ihm angetragenen Kontrollfunktion nicht übernehmen können und auch nicht übernommen. Anlage 6 Schriftliche Antwort des Staatssekretärs Dr. von Manger-Koenig vom 31. März 1971 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Slotta (SPD) (Drucksache VI/2020 Frage A 12) : Vertritt die Bundesregierung nach wie vor die Auffassung, daß in Waschmitteln enthaltene Enzyme keine gesundheitsschädigende Wirkung haben, obwohl z. B. die Untersuchungen von Prof. Dr. Dr. W. Zimmermann, Direktor des Instituts für Hygiene und Mikrobiologie der Universität des Saarlandes, die gesundheitsschädigende Wirkung beweisen? Die Untersuchungen des Herrn Professor Dr. Zimmermann sind mir nicht bekannt. Ich werde ihn aber um seine Ergebnisse bitten. Sollten diese den von Ihnen vermuteten Beweis für die gesundheitsschädigende Wirkung der Enzyme in Waschmitteln erbringen, wird die Bundesregierung alle erforderlichen Maßnahmen zum Schutz des Verbrauchers treffen.
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    Rede von Dr. Gerhard Reischl


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Der Ihnen vorliegende Entwurf eines Zweiten Steueränderungsgesetzes 1971 enthält Regelungen für zwei steuerliche Probleme, deren Lösung wegen ihrer Dringlichkeit nicht bis zur Verwirklichung der Steuerreform aufgeschoben werden kann.

    (Unruhe.)



Rede von Dr. Carlo Schmid
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)
Meine Damen und Herren, ich bitte, dem Staatssekretär doch Gelegenheit zu geben, seine Begründung vorzutragen.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Dr. Gerhard Reischl


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Das erste Problem ist durch den Beschluß des Bundesverfassungsgerichts vom 11. Mai 1970 entstanden. Nach diesem



    Parlamentarischer Staatssekretär Dr. Reischl
    Beschluß ist die Vorschrift des § 4 Abs. 1 Satz 5 des Einkommensteuergesetzes verfassungswidrig, soweit sie unterschiedslos die Land- und Forstwirtschaft bei der Veräußerung von Grundstücken aus dem Betriebsvermögen privilegiert. Die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts hat zur Folge, daß von ihrem Bekanntwerden an die entsprechende Bestimmung nicht mehr angewendet werden kann und daß infolgedessen seit dem 1. Juli 1970 eine Gesetzeslücke besteht, die durch die im Zweiten Steueränderungsgesetz 1971 enthaltenen Regelungen geschlossen werden soll.
    Diese Regelungen sehen vor, daß grundsätzlich auch im Bereich der Land- und Forstwirtschaft Bodengewinne der Einkommensteuer unterliegen. Dies soll jedoch, um den Vertrauensschutz der Steuerpflichtigen in die bisherige Rechtslage nicht zu verletzen und vor allen Dingen, um ein sprunghaftes Ansteigen der Preise auf dem Bodenmarkt zu vermeiden, nur insoweit geschehen, als die Gewinne auf Wertsteigerungen entfallen, die nach dem 30. Juni 1970 entstanden sind.
    Die Bundesregierung ist sich der Problematik dieser vorgeschlagenen Regelung wohl bewußt. Es kann nicht verhehlt werden, daß es gesellschaftspolitisch gerechter wäre, auch vor dem 30. Juni 1970 entstandene Wertsteigerungen des land- und forstwirtschaftlichen Grund und Bodens insbesondere dann steuerlich zu erfassen, wenn sie dadurch entstanden sind, daß der Grund und Boden Bauland geworden ist. Auf der anderen Seite war aber zu berücksichtigen, daß die durch die Bodengewinnbesteuerung entstehende stärkere steuerliche Belastung der Grund und Boden veräußernden Land- und Forstwirte von diesen auf den Käufer abgewälzt würde und so letztlich eine merkliche Verteuerung des Grund und Bodens die Folge wäre. Dies war unter allen Umständen zu vermeiden.
    Die Bundesregierung schlägt deshalb in dem Ihnen vorliegenden Entwurf vor, daß nur die nach dem 30. Juni 1970 entstandenen Wertsteigerungen des Grund und Bodens besteuert werden sollen. Dieses Ziel wird dadurch erreicht, daß fiktive Anschaffungskosten auf den 1. Juli 1970 festgelegt werden, für die aus Gründen einer dringend gebotenen Vereinfachung grundsätzlich Pauschalwerte anzusetzen sind.
    Es gibt dann noch eine Reihe von technischen Änderungen in dem Gesetz, auf die ich nicht näher eingehen will. Eines scheint mir aber wichtig und bei der Einbringung des Gesetzentwurfs erwähnenswert zu sein. Es geht nämlich darum, Sondervorschriften für diejenigen Land- und Forstwirte zu schaffen, die nicht mehr existenzfähig sind und die womöglich durch die vorgesehene Regelung davon abgehalten werden könnten, ihren Grund und Boden zu veräußern. Die Inhaber solcher Betriebe sollen durch die neue Bodengewinnbesteuerung nicht an der Veräußerung oder Aufgabe ihres Betriebs gehindert werden. Deshalb ist in dem vorgesehenen neuen § 14 a des Einkommensteuergesetzes ein Freibetrag von 60 000 DM für Gewinne vorgesehen, die durch die Veräußerung oder Aufgabe nicht existenzfähiger land- oder forstwirtschaftlicher Betriebe entstehen. Ein gleicher Freibetrag soll auch dann zum Zuge kommen, wenn ein Land- und Forstwirt einzelne Grundstücke verkauft, um Schulden zu bezahlen oder weichende Erben abzufinden. Die Bundesregierung verbindet mit diesen Vorschriften die Hoffnung, daß dadurch die notwendigen strukturellen Verbesserungen im Bereich der Land- und Forstwirtschaft erleichtert werden.
    Der Beschluß des Bundesverfassungsgerichts bezieht sich an sich nur auf land- und fortswirtschaftliche Betriebe und nicht auf die Bodengewinne von Kleingewerbetreibenden und selbständig Tätigen. Diese Gewinne sind jedoch bisher nach § 5 Abs. 1 letzter Satz des Einkommensteuergesetzes ebenfalls steuerfrei. Deshalb muß sich aus verfassungsrechtlichen Gründen der Gleichbehandlung die gesetzliche Neuregelung auch auf diesen Personenkreis erstrecken, was in dem Entwurf vorgesehen ist. Zur Vermeidung einer unzulässigen Rückwirkung soll eine Besteuerung dieser Bodengewinne aber erst mit dem Inkrafttreten des vorgelegten Gesetzentwurfs eintreten.
    Ich will es mir versagen, auf weitere Einzelheiten des Entwurfs, soweit er die Besteuerung der land-und forstwirschaftlichen Grundstücke betrifft, einzugehen, und nur noch am Schluß erwähnen, daß neben diesem Freibetrag von 60 000 DM noch vorgesehen ist, daß der Veräußerungsfreibetrag des § 16 Abs. 4 des Einkommensteuergesetzes von 20 000 auf 30 000 DM erhöht wird und bei Betriebsveräußerung oder Betriebsaufgabe aus Altersgründen sogar verdoppelt wird. Dadurch soll sozialen Härten, die durch die Neuregelung der betrieblichen Bodengewinnbesteuerung insbesondere bei Kleingewerbetreibenden und kleinen und mittleren Landwirten entstehen können, entgegengewirkt werden.
    Der zweite Komplex, der in diesem Gesetzentwurf behandelt wird, ist ein völlig anderer, nämlich der der berühmten Sonderabschreibungen für Seeschiffe und Flugzeuge und der Steuervergünstigungen für Kapitalanlagen nach dem Entwicklungshilfesteuergesetz. Diese Maßnahmen wurden in letzter Zeit zunehmend von Steuerpflichtigen mit hohem Einkommen als Instrument einer bevorzugten Vermögensbildung ausgenutzt. Es gab da eine sinnige Methode, eine GmbH und Co zu gründen, dort als Kommanditist einzutreten und den Betrag dann gar nicht einzuzahlen. Dann macht dieser Betrieb natürlich am Anfang während der Aufbauzeit Verluste. Die Verluste werden auf die einzelnen Kommanditisten verteilt, die setzen sie von ihrem sonstigen Einkommen ab, und am Schluß bezahlen die mit dem, was sie auf Kosten aller übrigen Steuerzahler an Steuern sparen, ihre Kommanditeinlage.
    Daß das nicht so bleiben kann, hat die Bundesregierung schon bei dem Entwurf eines Zonenrandförderungsgesetzes erkannt. Sie hat deswegen dort eine Regelung eingebaut, die ausdrücklich bestimmt, daß die Förderung nicht zur Entstehung oder Vergrößerung von Verlusten führen kann. Diese Regelung wird jetzt, wie es der Bundesrat damals auch gefordert hat, auf alle ähnlichen Fälle ausgedehnt,



    Parlamentarischer Staatssekretär Dr. Reischl
    und zwar im Interesse der Gleichbehandlung, und ich glaube, es ist im Interesse aller Steuerzahler, daß derartige Manipulationen mit Hilfe einer Steuervergünstigung, die zu ganz anderen Zwecken gedacht war, unterbunden werden.
    Diese Einschränkungen der Steuerbegünstigungen für Schiffe, Flugzeuge und nach dem Entwicklungshilfesteuergesetz sollen grundsätzlich auf den 17. Dezember 1970, also den Tag zurückbezogen werden, an dem das Bundeskabinett seinen Beschluß gefaßt und veröffentlicht hat, den gesetzgebenden Körperschaften derartige Einschränkungen vorzuschlagen. Ich glaube, es ist ganz einleuchtend, warum diese Zurückbeziehung erfolgen muß; es ist auch keine echte Rückwirkung, denn der gute Glaube des Steuerzahlers, daß er weiter solche Manipulationen vornehmen kann, ist mit dem 17. Dezember 1970 zerstört worden und die Neuregelung kann — das ist feststehende verfassungsgerichtliche Rechtsprechung — infolgedessen mit diesem Tage in Kraft treten. Man kann sich vorstellen, welchen Manipulationen Tür und Tor geöffnet wäre, wenn man eine solche Regelung etwa erst in Zukunft mit Inkrafttreten des Gesetzes endgültig in Kraft setzen wollte.
    Anführen darf ich noch ganz kurz, daß bei den Schiffen auch weiterhin eine gewisse Abschreibung der Verluste möglich bleibt, weil die Verhältnisse in der Seeschiffahrt ganz besondere sind. Ich möchte es mir versagen, auf die Einzelheiten einzugehen, aber hier bleibt für die Hälfte der Verluste die Möglichkeit bestehen, sie abzuschreiben.
    In einer Zeit, in der alle im Deutschen Bundestag vertretenen Parteien ihren festen Willen bekundet haben, eine umfassende Steuerreform durchzuführen, deren oberstes Ziel die Wiederherstellung der Steuergerechtigkeit sein soll, sind Regelungen, wie sie hier im Vorgriff auf die Arbeiten der nächsten Monate und Jahre dieser Legislaturperiode vorgeschlagen werden, eine Notwendigkeit. Die Verwirklichung dieser Maßnahme duldet auch keinen Aufschub, wenn sich Bundesregierung und Bundestag nicht vorhalten lassen wollen, sie ließen die Landwirte und Kleingewerbetreibenden über die steuerliche Behandlung ihrer Bodenverkäufe im unklaren. Sie werden alle aus zahllosen Eingaben von Gemeinden wissen, wie problematisch es ist, hier lange Zeit Unklarheit bestehen zu lassen. Außerdem glaube ich, daß es im Interesse der Einheitlichkeit der Besteuerung liegt, die Verkürzung der Einkommensteuerpflicht durch einige wenige Privilegierte endgültig zu unterbinden.
    Ich bitte Sie daher, die Beratungen über den Ihnen heute vorgelegten Entwurf der Bundesregierung für ein Zweites Steueränderungsgesetz 1971 so schnell wie möglich durchzuführen und den darin vorgeschlagenen Regelungen zuzustimmen.

    (Beifall bei den Regierungsparteien.)