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ID0611231900

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    Vokabeln: 6
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    6. Bundesfinanzminister.\n: 1
  • tocInhaltsverzeichnis
    Deutscher Bundestag 112. Sitzung Bonn, Mittwoch, den 31. März 1971 Inhalt: Wahl des Abg. Krall als stellvertretendes Mitglied des Verwaltungsrates der Filmförderungsanstalt 6585 A Wahl des Abg. Maucher als Schriftführer 6585 B Abwicklung der Tagesordnung und Absetzung des Punktes 16 6585 B Amtliche Mitteilungen . . . . . . . 6585 B Fragestunde (Drucksachen VI/2020, VI/2032) Fragen des Abg. Dr. Ritz (CDU/CSU) : Auswirkungen der Brüsseler Entscheidung vom 25. März 1971 auf die Einkommenslage der deutschen Landwirtschaft Ertl, Bundesminister 6585 D, 6586 A, C, D, 6587 A, B, C, D, 6588 A, B, C, D, 6589 A, B, C, D, 6590 A Dr. Ritz (CDU/CSU) . 6585 D, 6586 A, C Dr. Müller-Hermann (CDU/CSU) . . 6586 D, 6587 A Dr. Schmidt (Gellersen) (SPD) . . 6586 D Bittelmann (CDU/CSU) 6587 B Niegel (CDU/CSU) 6587 B, C Dr. Schulze-Vorberg (CDU/CSU) 6587 C, D Bewerunge (CDU/CSU) . . . . . 6588 A Dr. Früh (CDU/CSU) . . . . 6588 B, C Struve (CDU/CSU) . . . . 6588 C, D Löffler (SPD) 6589 A, B Dr. von Nordenskjöld (CDU/CSU) . 6589 B Ehnes (CDU/CSU) . . . . . 6589 C, D Mertes (FDP) 6589 D Frau Griesinger (CDU/CSU) . . . 6590 A Frage des Abg. Röhner (CDU/CSU) : Kostenmäßige Entlastung der Landwirtschaft durch nationale Maßnahmen Ertl, Bundesminister . . . 6590 A, C, D, 6591 A, B, C, D, 6592 A, B, C, D, 6593 A, B Röhner (CDU/CSU) . . . . . . . 6590 B Dr. Müller-Hermann (CDU/CSU) 6590 C, D Struve (CDU/CSU) . . . . . 6591 A, B Kiechle (CDU/CSU) . . . . . . . 6591 C Dr. Ritz (CDU/CSU) . . . . . . . 6591 D Dr. Früh (CDU/CSU) 6592 A Dr. Wagner (Trier) (CDU/CSU) . 6592 A Dr. Schmidt (Gellersen) (SPD) . . 6592 B von Alten-Nordheim (CDU/CSU) . 6592 C Niegel (CDU/CSU) . . . . . . 6592 C Löffler (SPD) 6592 D Dr. Klepsch (CDU/CSU) . . . . 6592 D Fellermaier (SPD) . . . . . . 6593 A II Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 112. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 31. März 1971 Frage des Abg. Niegel (CDU/CSU) : Auswirkung der Brüsseler Beschlüsse zur gemeinsamen Strukturpolitik innerhalb der Gemeinschaft und auf die nationale Strukturpolitik Ertl, Bundesminister 6593 B, D, 6594 A, B Niegel (CDU/CSU) 6593 D Horstmeier (CDU/CSU) 6594 B Rasner (CDU/CSU) (zur GO) . . 6594 B Fragen des Abg. Dr. Jungmann (CDU/CSU) : Prüfung von Arzneimitteln aus pflanzlichen Rohstoffen sowie von homöopathischen Arzneimitteln — Novelle zum Arzneimittelgesetz Dr. von Manger-Koenig, Staatssekretär 6594 C, D Fragen der Abg. Peiter (SPD) und Hanz (CDU/CSU) : Gesundheitsschäden durch Benutzung von Keramikgeschirr — Unterrichtung der Öffentlichkeit Dr. von Manger-Koenig, Staatssekretär . 6595 A, B, C, D, 6596 A Peiter (SPD) . . . . . . . . . 6595 B Hanz (CDU/CSU) . . . . . . . 6595 D Fragen des Abg. Dr. Schmidt (Krefeld) (SPD) : Lithiumgehalt des Trinkwassers als Schutz von Coronarsklerose Dr. von Manger-Koenig, Staatssekretär . . . . . . . . 6596 B Frage des Abg. Dr. Gruhl (CDU/CSU) : Maßnahmen gegen den Import von Thunfischkonserven aus Japan, Kuba und Malaysia Dr. von Manger-Koenig, Staatssekretär . . . 6596 C, D, 6597 A Dr. Gruhl (CDU/CSU) 6596 D Fragen des Abg. Burger (CDU/CSU) : Einfuhr von Wein aus Südosteuropa — Schutz der Verbraucher vor Irreführung Dr. von Manger-Koenig, Staatssekretär 6597 A, B, D, 6598 A, B, C Burger (CDU/CSU) . . . . . . . 6597 D Dr. Schulze-Vorberg (CDU/CSU) . . 6598 A Bremm (CDU/CSU) . . . . . . . 6598 B Dr. Wagner (Trier) (CDU/CSU) . . 6598 B Fragen des Abg. Dr. Hubrig (CDU/CSU) : Abwicklung von Manöverschäden bis zum Betrag von 1000 DM Berkhan, Parlamentarischer Staatssekretär . . . 6598 D, 6599 A, B Dr. Hubrig (CDU/CSU) . . . . 6599 A, B Aktuelle Stunde Struve (CDU/CSU) 6599 C Brandt, Bundeskanzler 6600 B Dr. Schmidt (Gellersen) (SPD) . . 6601 B Peters (Poppenbüll) (FDP) . . . 6602 A Dr. Müller-Hermann (CDU/CSU) . 6603 A Dr. Apel (SPD) 6604 A Gallus (FDP) 6604 D Dr. Ritz (CDU/CSU) 6605 B Löffler (SPD) 6606 B Logemann (FDP) 6607 B Kiechle (CDU/CSU) 6608 B Wehner (SPD) 6608 D Mischnick (FDP) 6609 C Höcherl (CDU/CSU) 6609 D Fellermaier (SPD) 6610 D Ertl, Bundesminister 6611 B Rasner (CDU/CSU) (zur GO) . . 6612 B Mertes (FDP) (zur GO) . . . . 6612 C Schulte (Unna) (SPD) (zur GO) . . 6613 A Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Ersten Gesetzes über individuelle Förderung der Ausbildung (SPD, FDP) (Drucksache VI/1819); Bericht des Haushaltsausschusses gem. § 96 GO (Drucksache VI/2017), Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Jugend, Familie und Gesundheit (Drucksache VI/1997) — Zweite und dritte Beratung — in Verbindung mit Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Ersten Gesetzes über individuelle Förderung der Ausbildung (Abg. Köster, Frau Dr. Henze, Müller [Remscheid], Burger, Winkelheide und Fraktion der CDU/CSU) (Drucksache VI/ 1818) ; Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Jugend, Familie und Gesundheit (Drucksache VI/ 1997) — Zweite Beratung — Köster (CDU/CSU) . . . . . . . 6613 D Frau Schanzenbach (SPD) . . . . 6615 B Spitzmüller (FDP) . . . . . . 6616 C Westphal, Parlamentarischer Staatssekretär 6617 C Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 112. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 31. März 1971 III Entwurf eines Gesetzes über die verbilligte Veräußerung, Vermietung und Verpachtung von bundeseigenen Grundstücken (Drucksache VI/1459); Schriftlicher Bericht des Haushaltsausschusses (Drucksache VI/2007) — Zweite und dritte Beratung — 6619 B Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über Hilfsmaßnahmen für Deutsche aus der sowjetischen Besatzungszone Deutschlands und dem sowjetisch besetzten Sektor von Berlin (Drucksache VI/ 1720) ; Bericht des Haushaltsausschusses gem. § 96 GO (Drucksache VI/2014), Schriftlicher Bericht des Innenausschusses (Drucksache VI/2009) —Zweite und dritte Beratung — . . . . 6619 C Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über den zivilen Ersatzdienst (Drucksache VI/1840) — Erste Beratung — 6620 A Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Sozialgerichtsgesetzes (Drucksache VI/2006) — Erste Beratung — . . . . . 6620 A Entwurf einer Abgabenordnung (AO 1974) (Drucksache VI/ 1982) — Erste Beratung — 6620 B Entwurf eines Gesetzes über die Errichtung eines Bundesamtes für Sera und Impfstoffe (Drucksache VI/ 1989) — Erste Beratung — . . . . . . . . . . . 6620 B Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über Personalausweise (Drucksache VI/ 1998) — Erste Beratung — . . . 6620 C Entwurf eines Fünften Gesetzes zur Änderung und Ergänzung des Häftlingshilfegesetzes (Drucksache VI/1999) — Erste Beratung — . . . . . . . . . . . 6620 C Schriftlicher Bericht des Haushaltsausschusses über den Entschließungsantrag der Fraktion der CDU/CSU zur dritten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1971; hier: Einzelplan 08 — Geschäftsbereich des Bundesministers der Finanzen (Umdruck 140, Drucksache VI/2008) . . . 6620 D Mündlicher Bericht des Innenausschusses über den Vorschlag der EG-Kommission für eine Verordnung des Rates zur Bestimmung der Empfänger, der Bedingungen für die Gewährung und der Sätze der Vergütung, die Beamten zum Ausgleich für bestimmte Dienstleistungen besonderer Art gewährt werden kann (Drucksachen VI/ 1460, VI/ 1992) . . . . 6620 D Mündlicher Bericht des Innenausschusses über den Vorschlag der EG-Kommission für eine Verordnung (EGKS, EWG, Eurotom) des Rates zur Änderung der Verordnung Nr. 422/63/E WG, Nr. 5/67/Euratom des Rates vom 25. Juli 1967 über die Regelung der Amtsbezüge für den Präsidenten und die Mitglieder der Kommission sowie für den Präsidenten, die Richter, die Generalanwälte und den Kanzler des Gerichtshofes (Drucksachen VI/1850, VI/ 1993) . . . . . . . . . 6621 A Entwurf eines Gesetzes zur Verminderung von Luftverunreinigungen durch Ottokraftstoffe für Kraftfahrzeugmotore (Drucksache VI/ 1902) — Erste Beratung — in Verbindung mit Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Kraftfahrzeugsteuergesetzes (CDU/CSU) (Drucksache VI/1950) — Erste Beratung — Genscher, Bundesminister . . . . 6621 C Engelsberger (CDU/CSU) . . . . 6623 A Dr. Bardens (SPD) . . . . . . . 6624 A Krall (FDP) . . . . . . . . . . 6624 C Dr. Gruhl (CDU/CSU) . . . . . . 6625 B Fellermaier (SPD) . . . . . . . 6627 D Ollesch (FDP) 6629 B, 6635 C Dr. Müller-Hermann (CDU/CSU) . . 6631 D, 6636 A Dr. Apel (SPD) . . . . . . . . 6633 D Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Mineralölsteuergesetzes 1964 und zur Änderung des Gesetzes zur Änderung des Mineralölsteuergesetzes 1964 vom 24. April 1967 (Drucksache VI/ 1879) ; Bericht des Haushaltsausschusses gem. § 96 GO (Drucksache VI/2022), Schriftlicher Bericht des Finanzausschusses (Drucksache VI/ 1988) — Zweite und dritte Beratung — Dr. Schmid-Burgk (CDU/CSU) . . . 6636 C Dr. h. c. Dr.-Ing. E. h. Möller, Bundesminister . . . . . . 6638 A Wolfram (SPD) 6639 C Kirst (FDP) 6640 D Dr. Pohle (CDU/CSU) . . . . . 6642 B Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Einkommensteuergesetzes, des Gesetzes über die Ermittlung des Gewinns aus Land- und Forstwirtschaft nach Durchschnittssätzen, des Bewertungsgesetzes und des Enwicklungshilfe-Steuergesetzes IV Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 112. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 31. März 1971 (Zweites Steueränderungsgesetz 1971) (Drucksache VI/1901) — Erste Beratung — Dr. Reischl, Parlamentarischer Staatssekretär . . . . 6642 D, 6650 B Dr. Kreile (CDU/CSU) . . . . . . 6644 C Dr. Weber (Köln) (SPD) . . . . . 6647 A Freiherr von Kühlmann-Stumm (FDP) 6648 A Spitzmüller (FDP) . . . . . . . 6650 A Nächste Sitzung . . . . . . . . . . 6651 C Anlagen Anlage 1 Liste der beurlaubten Abgeordneten . . 6653 A Anlage 2 Änderungsantrag Umdruck 165 zur zweiten Beratung des Entwurfs eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Ersten Gesetzes über individuelle Förderung der Ausbildung (Drucksachen VI/1819, VI/ 1997) 6653 C Anlage 3 Änderungsantrag Umdruck 166 zur zweiten Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Mineralölsteuergesetzes 1964 und zur Änderung des Gesetzes zur Änderung des Mineralölsteuergesetzes 1964 vom 24. April 1967 (Drucksachen VI/1879, VI/1988) 6653 D Anlage 4 Schriftliche Antwort auf die Mündliche Frage des Abg. Pieroth (CDU/CSU) betr. Ausbildung von Vietnamesen zu Technikern in der Bundesrepublik . . . . . 6654 A Anlage 5 Schriftliche Antwort auf die Mündlichen Fragen des Abg. Dr. Häfele (CDU/CSU) betr. Aufsichtsratsmandat des Staatssekretärs im Bundesministerium für Jugend, Familie und Gesundheit . . . . 6654 C Anlage 6 Schriftliche Antwort auf die Mündliche Frage des Abg. Dr. Slotta (SPD) betr. gesundheitsschädigende Wirkung der Enzyme in Waschmitteln . . . . . . 6654 D Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 112. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 31. März 1971 6585 112. Sitzung Bonn, den 31. März 1971 Stenographischer Bericht Beginn: 9.00 Uhr
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    Berichtigung Es ist zu lesen: 109. Sitzung, Seite 6414 B, zweite Zeile von unten, statt „sich": „uns". Anlage 1 Liste der beurlaubten Abgeordneten Abgeordnete(r) beurlaubt bis einschließlich Dr. Achenbach * 2. 4. Dr. Aigner * 2. 4. Amrehn ** 2. 4. Behrendt * 2. 4. Blumenfeld ** 2. 4. Breidbach 2. 4. Buschfort 2. 4. Dasch 5. 4. Frau Dr. Diemer-Nicolaus 2. 4. Dröscher * 1. 4. Dr. Evers 31. 3. Faller * 31.3. Flämig * 31. 3. Frau Geisendörfer 2. 4. Dr. Gleissner 2. 4. Freiherr von und zu Guttenberg 2. 4. Dr. Häfele 2. 4. Dr. Hallstein 31. 3. Frau Herklotz ** 2. 4. Dr. Hermesdorf (Schleiden) ** 2. 4. Dr. Hupka 2. 4. Dr. Jaeger 2. 4. Dr. Jahn (Braunschweig) * 31. 3. Jung 2. 4. Dr. Kempfler 2. 4. Klinker * 31. 3. Kriedemann * 1. 4. Lautenschlager * 31. 3. Liehr 2. 4. Lücker (München) * 2. 4. Maucher 30. 4. Meister * 31.3. Müller (Aachen-Land) * 1. 4. Müller (Remscheid) 17. 4. Frau Dr. Orth * 31. 3. Freiherr Ostman von der Leye 2. 4. Richarts * 31. 3. Riedel (Frankfurt) * 31. 3. Dr. Rinsche 31. 3. Rosenthal 2. 4. Russe 3. 4. Saxowski 4. 4. Schlaga 2. 4. Schmidt (Kempten) 2. 4. Dr. Schmücker 31.3. Dr. Schober 3. 4. Schröder (Wilhelminenhof) 2. 4. Dr. Schulz (Berlin) ** 2. 4. Seefeld 2. 4. Seiters 2. 4. Sieglerschmidt ** 2. 4. Simon 14. 5. Dr. Stark (Nürtingen) 2. 4. Dr. Stoltenberg 2. 4. Dr. Tamblé 3. 4. Weigl 2. 4. Werner * 31.3. Anlagen zum Stenographischen Bericht Abgeordnete(r) beurlaubt bis einschließlich Windelen 31. 3. Baron von Wrangel 31. 3. Zebisch 3. 4. * Für die Teilnahme an Sitzungen des Europäischen Parlaments ** Für die Teilnahme an Ausschußsitzungen der Versammlung der Westeuropäischen Union Anlage 2 Umdruck 165 Änderungsantrag der Fraktion der CDU/CSU zur zweiten Beratung des Entwurfs eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Ersten Gesetzes über individuelle Förderung des Ausbildung Drucksachen VI/ 1819, VI/ 1997 -. Der Bundestag wolle beschließen: In Artikel 1 Nr. 4 erhält § 10 Abs. 1 Nr. 2 folgende Fassung: „2. für Schüler von Berufsaufbauschulen und Abendrealschulen sowie Fachoberschulklassen, deren Besuch eine abgeschlossene Berufausbildung voraussetzt, 320 DM," Bonn, den 23. März 1971 Dr. Barzel, Stücklen und Fraktion tD) Anlage 3 Umdruck 166 Änderungsantrag der Fraktion der CDU/CSU zur zweiten Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Mineralölsteuergesetzes 1964 und zur Änderung des Gesetzes zur Änderung des Mineralölsteuergesetzes 1964 vom 24. April 1967 — Drucksachen VI/ 1879, VI/ 1988 . Der Bundestag wolle beschließen: 1. In § 1 erhält Nummer 2 folgende Fassung: ,2. § 2 Abs. 1 Nr. 4 erhält folgende Fassung: „4. für 100 kg a) Petrolkoks der Nummer 27.14 - B des Zolltarifs vom 1. Mai 1970 bis 30 April 1972 1,50 DM, vom 1. Mai 1972 bis 31. Dezember 1974 1,— DM. b) andere Mineralöle nach § 1 Abs. 2 Nr. 7 vom 1. Mai 1971 bis 30. 30. April 1972 1,75 DM, vom 1. Mai 1972 bis 31. Dezember 1974 1,- DM."' 6654 Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 112. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 31. März 1971 2. In § 1 Nr. 3 Buchstabe b erhält § 8 Abs. 2 Nr. 2 folgende Fassung: „2. alle anderen vom 1. Mai 1971 bis 30. April 1972 zum Steuersatz von 1,75 DM, vom 1. Mai 1972 bis 31. Dezember 1974 zum Steuersatz von 1,— DM." Bonn, den 30. März 1971 Dr. Barzel, Stücklen und Fraktion Anlage 4 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Frau Freyh vom 31. März 1971 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Pieroth (CDU/CSU) (Drucksache VI/2020 Frage A 2) : Ist die Bundesregierung bereit, wenn sie schon direkte Entwicklungshilfe in Süd-Vietnam ablehnt, wenigstens dem vietnamesischen Volke dadurch beim Wirtschaftsaufbau zu helfen, daß sie in verstärktem Maße die Ausbildung von Vietnamesen zu Technikern und anderen Fachkräften in der Bundesrepublik Deutschland ermöglicht? Wie bereits in der Antwort vom 19. November 1970 auf eine Kleine Anfrage zur Entwicklungspolitik (Drucksache VI/ 1443) ausgeführt worden ist, steht die Bundesregierung auf dem Standpunkt, daß eine sinnvolle Entwicklungshilfe in Vietnam derzeit wegen der kriegerischen Auseinandersetzungen nicht möglich ist. Die Bundesregierung steht jedoch nach wie vor zu ihrer schon in der Regierungserklärung bekräftigten Bereitschaft, nach Beendigung des Krieges in Vietnam am Wiederaufbau beider zerstörter Landesteile mitzuwirken. Die Bundesregierung hält ihr Angebot, Vietnamesen in der Bundesrepublik aus- oder fortzubilden, unvermindert aufrecht. Die Regierung von Südvietnam hat aber die angebotenen Stipendien in den letzten Jahren nicht voll ausgenutzt. Trotz weitergehender Angebote der Bundesregierung wurden in den Jahren 1968 und 1969 nur acht und im Jahre 1970 kein Ingenieurschüler im Rahmen des BundLänder-Programms in die Bundesrepublik entsandt, außerdem in den Jahren 1968 und 1971 fünf Gewerbelehrer im Rahmen von Counterpart-Programmen sowie 1969 und 1970 vier Stipendiaten in den Fächern Engineering, Management und Geophysik. Sollte die südvietnamesische Regierung ihre Haltung ändern und Interesse an einer Ausweitung der Stipendienprogramme bekunden, so wäre die Bundesregierung bereit, dem Rechnung zu tragen. Anlage 5 Schriftliche Antwort des Bundesministers Frau Strobel vom 31. März 1971 auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Häfele (CDU/CSU) (Drucksache VI/2020 Fragen A 10 und 11) : Trifft es zu, daß der beamtete Staatssekretär im Bundesministerium für Jugend, Familie und Gesundheit in Aufsichtsräten chemischer Unternehmen sitzt? Glaubt die Bundesregierung nicht, daß der Staatssekretär dadurch in Pflichtenkollision geraten könnte? Es trifft zu, daß der Staatssekretär im Bundesministerium für Jugend, Familie und Gesundheit in einem Aufsichtsrat eines Unternehmens seit einigen Jahren ein Mandat ausübt. Er hat die nach § 65 des Bundesbeamtengesetzes dazu erforderliche Genehmigung erhalten. Wären Pflichtenkollisionen zu gewärtigen, hätte der Staatssekretär die ihm angetragenen Kontrollfunktion nicht übernehmen können und auch nicht übernommen. Anlage 6 Schriftliche Antwort des Staatssekretärs Dr. von Manger-Koenig vom 31. März 1971 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Slotta (SPD) (Drucksache VI/2020 Frage A 12) : Vertritt die Bundesregierung nach wie vor die Auffassung, daß in Waschmitteln enthaltene Enzyme keine gesundheitsschädigende Wirkung haben, obwohl z. B. die Untersuchungen von Prof. Dr. Dr. W. Zimmermann, Direktor des Instituts für Hygiene und Mikrobiologie der Universität des Saarlandes, die gesundheitsschädigende Wirkung beweisen? Die Untersuchungen des Herrn Professor Dr. Zimmermann sind mir nicht bekannt. Ich werde ihn aber um seine Ergebnisse bitten. Sollten diese den von Ihnen vermuteten Beweis für die gesundheitsschädigende Wirkung der Enzyme in Waschmitteln erbringen, wird die Bundesregierung alle erforderlichen Maßnahmen zum Schutz des Verbrauchers treffen.
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Dr. Klaus Schmid-Burgk


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU/CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Den Änderungsantrag der CDU/CSU-Fraktion — Umdruck 166 — möchte ich wie folgt begründen. Die Heizölsteuer, die jetzt zum drittenmal verlängert werden soll, ist als energiepolitische Maßnahme eingeführt worden und kann auch nur als solche gerechtfertigt werden, nämlich zur Anpassung des Steinkohlebergbaues, und zwar mit der Doppelfunktion, einerseits als flankierende Maßnahme zugunsten der Steinkohle das Vordringen des Heizöls durch dessen Belastung zu verlangsamen und andererseits die für die Steinkohle erforderlichen Finanzierungsmittel aufzubringen. Sie ist — und das betont ja auch die Regierung in ihrer Gesetzesvorlage — keine Fiskalsteuer und darf das auch nicht werden; denn die Besteuerung eines so wichtigen Produktionsfaktors wie Energie ist wirtschafts- und finanzpolitisch fragwürdig. Unter diesem Gesichtspunkt muß die Heizölsteuer — wenn man sie jetzt schon nicht völlig auslaufen lassen kann — so doch der Höhe nach den veränderten wirtschaftlichen Verhältnissen entsprechend der erwähnten Doppelfunktion angepaßt werden.
    Eine unverändert starke steuerliche Bremse zugunsten des Steinkohleabsatzes ist energiepolitisch gegenwärtig unnötig, ja sogar absurd; denn die Steinkohle hat keine Absatzsorgen und kann zeitweilig sogar nicht einmal alle Verbraucherwünsche erfüllen.
    Die andere Seite der genannten Doppelfunktion: Die notwendigen direkten Kohlehilfen, für 1971 auf 326 Millionen DM geschätzt, zuzüglich der rund 230 Millionen DM für andere energiepolitische Maßnahmen, sind wenig mehr als die Hälfte des veranschlagten Heizölsteueraufkommens von über 1000 Millionen DM. Die Mehrbelastung beim Bundeszuschuß zur Knappschaftsversicherung von mehr als einer Milliarde D-Mark kann schwerlich als aus der Heizölsteuer zu alimentieren angesehen werden;
    *) Siehe Anlage 3



    Dr. Schmid-Burgk
    anderenfalls wäre die unveränderte Heizölsteuer verewigt.
    Die von der Bundesregierung vorgeschlagene Degression von je fünf DM zum 1. Januar 1972 und zum 1. Januar 1973 ist unzureichend. Sie ist unzureichend im Zeitpunkt und unzureichend in der Höhe.
    Was den Zeitpunkt anlangt, meine Damen und Herren: Vom erwähnten Zweck der Heizölsteuer her ist es nicht zu rechtfertigen, die Degression erst ab 1972 vorzusehen und nicht schon zu dem sich natürlich anbietenden Zeitpunkt der Verlängerung, zu dem eine Anpassung erwartet wurde und erwartet werden konnte. Die benötigte Kohlehilfe ist 1971 ja sogar niedriger als ab 1972.
    Meine Damen und Herren, es geht hier auch uni die Glaubwürdigkeit des Gesetzgebers. Im übrigen, schon einmal — nämlich 1963 — wurde die Heizölsteuer mit der Maßgabe einer späteren Degression verlängert, die dann 1967, als es soweit war, gestrichen wurde. Der Gesetzgeber sollte auch nur den Anschein einer möglichen Parallele scheuen. Wenn wir mit unserem Antrag wie der Bundesrat für eine sofortige Degression eintreten, so vor allem auch deshalb, weil sie vom Verbraucher her und wirtschaftspolitisch jetzt besonders geboten ist. Wir gehen dabei davon aus, daß entsprechend der eindeutigen Erklärung der Mineralölindustrie die Senkung an den Verbraucher weitergegeben wird.
    Die Heizölpreise sind, wie Sie wissen, aus verschiedenen Gründen — wie Frachtverteuerung und höhere Rohstoffpreise durch Teheran im letzten Jahr besonders stark, nämlich um 50 % gestiegen, und es ist leider nicht auszuschließen, daß sie noch weiter steigen, wenn man z. B. an die gegenwärtig laufenden Verhandlungen in Tripolis denkt. Bei den besonders energieintensiven Industriezweigen wie vor allem Papier-, Zement- und Glasindustrie, aber auch bei Teilen der chemischen Industrie schlägt der Heizölsteueranteil erheblich zu Buche. Er verschärft die schwierige Situation, in der sich diese Industriezweige teilweise auch im Wettbewerb zum Ausland befinden. Daran können wir nicht einfach vorbeigehen.
    Man muß ja doch bei all dem auch berücksichtigen, daß die Steuer für das schwere Heizöl in der Bundesrepublik höher als in allen anderen Ländern liegt und demgemäß auch der Heizölpreis einschließlich Steuer in der Bundesrepublik im internationalen Vergleich oben liegt. Es ist ferner zu berücksichtigen, daß sich der Heizölpreis auch auf andere Energiearten wie Erdgas auswirken wird, und so gesehen ist die Senkung der Heizölsteuer auch preispolitisch von allgemeiner Bedeutung und wünschenswert. Gegen eine sofortige Degression kann also vom Zweck der Steuer her kaum etwas eingewendet werden.
    Bezüglich des fiskalischen Einwandes, daß das Minderaufkommen von 100 Millionen DM im Bundeshaushalt nicht vorgesehen ist, frage ich nur: Wieso ist bei den gegebenen Verhältnissen, die ja nicht ganz neu sind, die Bundesregierung für 1971
    von der völlig unveränderten Heizölsteuer ausgegangen? Im übrigen würde sich die Bundesregierung auf diesen Einwand in Widerspruch setzen zu ihrer erwähnten Beteuerung, daß die Heizölsteuer nun einmal keine Fiskalsteuer sei und sein dürfe.
    Auch der Umfang — ich sprach bisher von dem Zeitpunkt der Degression — der vorgesehenen Senkung —, nämlich zwei mal 5 DM, ist, so sagte ich bereits, unzureichend. Wir schlagen wie der Bundesrat deshalb zwei mal 7,50 DM vor. Nach diesem unserem Antrag würde — und das ist ja wichtig —für die projektierte Zeit von 1971 bis 1974 so viel Heizölsteuer aufkommen, daß daraus die Aufwendungen für die Kohlehilfen und auch für die weiteren energiepolitischen Maßnahmen wie Erdölbevorratung und Deminex-Sofortprogramm gedeckt werden könnten.
    Der Hinweis der Regierung, daß sich möglicherweise und nicht näher spezifiziert in späteren Jahren weitere Aufwendungen ergeben könnten, reicht nicht aus. Auf solche Möglichkeiten hin kann man die Steuer nicht bestimmen. Es besteht dabei der Verdacht, daß fiskalische Erwägungen mitbestimmend sind, und es besteht die Gefahr, daß die Heizölsteuer als Fiskalsteuer unsterblich wird. Vor einer solchen Verewigung der Heizölsteuer als Fiskalsteuer müssen wir uns hüten, so verlockend es Ihnen, Herr Bundesfinanzminister, auch scheinen mag. Deshalb kann auch der Hinweis auf Mindereinnahmen von 600 Millionen DM für die Zeit bis 1974, die sich übrigens durch Mehreinnahmen bei anderen Steuern verringern würden, im Prinzip nicht ziehen.
    Im übrigen ist es doch auch so, daß nach dem Harmonisierungsvorschlag der EWG-Kommission die Heizölsteuer bis 1976 auf zwei Rechnungseinheiten, also auf 7,20 DM, gesenkt werden müßte. Der Regierungsentwurf hält sich zwar im Rahmen des dort vorgesehenen Angleichungsplans. Danach muß nämlich die Heizölsteuer bis 1974 auf die Hälfte des Unterschiedes zu diesem Preis -- das würden in der Bundesrepublik 16 DM sein — gebracht werden. Es kann aber nur im Interesse der Bundesrepublik und ihrer Wirtschaft liegen, den Unterschied zu den konkurrierenden anderen Ländern schneller, als von der Kommission vorgeschlagen, abzubauen. Denn — ich zitiere aus dem Richtlinienvorschlag der EWG-Kommission — „bedeutende Unterschiede im Niveau der Heizölsteuer können die Wettbewerbsbedingungen innerhalb der Gemeinschaft verfälschen".
    Ich fasse zusammen. Die von uns vorgeschlagene Degression wird nach Zeitpunkt und Umfang dem Zweck der Heizölsteuer, den wirtschaftspolitischen Erfordernissen und auch der Glaubwürdigkeit des Gesetzgebers gerechter als der Regierungsvorschlag. Ich bitte deshalb um die Annahme unseres Änderungsantrags.

    (Beifall bei der CDU/CSU.)



Rede von Dr. Hermann Schmitt
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)
Das Wort hat der Herr Bundesfinanzminister.




  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Dr. Alex Möller


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (None)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die Bundesregierung hat dem Hohen Haus vorgeschlagen, die Heizölsteuer noch einmal zu verlängern. Seien Sie versichert, daß ihr dieser Vorschlag nicht leichtgefallen ist. Er war aber aus kohle- und energiepolitischen Gründen nicht zu vermeiden. Diese Tatsache hat auch der Bundesrat jedenfalls im Prinzip — anerkannt.
    Herr Kollege Schmid-Burgk, man kann der Bundesregierung bei der gegebenen Sachlage nicht vorwerfen, sich durch den Verlängerungsvorschlag unglaubwürdig zu machen, wie leider immer wieder behauptet wird. Die Kritiker verschweigen nämlich, daß die Heizölsteuer bewußt und gewollt als ein Instrument der Energiepolitik eingeführt worden ist. Auf ein solches Instrument kann erst dann verzichtet werden, wenn es wirklich nicht mehr benötigt wird.
    Die Schwierigkeiten der Umstrukturierung im Kohlebergbau erweisen sich doch zweifellos größer als angenommen. Außerdem sind neue energiewirtschaftliche Probleme hinzugekommen. Daraus zieht die Bundesregierung mit ihrer Gesetzesvorlage nur die Folgerung. Sie bleibt mit ihrem Vorschlag eindeutig innerhalb des Konzepts, auf Grund dessen die Steuer eingeführt worden ist.
    Nun hat die Bundesregierung nicht etwa, wie das Echo auf ihren Entwurf vermuten lassen könnte, eine unbefristete und nicht eine volle Verlängerung vorgeschlagen. Denn sie meint es ,durchaus ernst damit, daß die Heizölsteuer abgebaut werden muß. Der Regierungsentwurf enthält eine Befristung auf den 31. Januar 1974 und bis zu diesem Zeitpunkt zwei Degressionen des Steuersatzes für schweres Heizöl. Damit sollen Zeichen in Richtung des künftigen Abbaus gesetzt werden. Zugleich wird auch dokumentiert, daß die Bundesregierung nicht etwa beabsichtigt, die Heizölsteuer in eine Fiskalabgabe zur Deckung allgemeiner Ausgabenbedürfnisse umzuwandeln.
    Die Verlängerung ist im wesentlichen aus drei Gründen unabweisbar. Erstens: Das Aufkommen wird weiterhin für Stützungsmaßnahmen zugunsten des Kohlebergbaus benötigt. Zweitens: Das Aufkommen ist darüber hinaus im Rahmen der Energiepolitik auch für Vorsorgemaßnahmen energiewirtschaftlicher Art dringend erforderlich. Drittens: Auch heute kann noch nicht auf die Schutzwirkung der Heizölsteuer verzichtet werden.
    In der Öffentlichkeit wird nun häufig darauf hingewiesen, daß der Kohlebergbau keine Schwierigkeiten mehr beim Kohleabsatz habe. Mit diesem Hinweis werden die Dinge aber nur sehr vordergründig gesehen. Die allgemein günstige Konjunkturlage hat eine starke Erhöhung des Energieverbrauchs in allen Ländern und auch in der Bundesrepublik gebracht, eine Tatsache, die dem Kohleabsatz ebenso wie dem Ölverbrauch zugute gekommen ist. Es besteht aber keine Gewähr dafür, daß sich diese Verhältnisse nicht kurzfristig ändern können. Eine Aufhebung der Steuer auf schweres Heizöl würde den Übergang vieler Industrieverbraucher zu ihm fördern. Die Bundesregierung hält es zur Zeit
    noch nicht für vertretbar, auf den Schutz der Kohle, der sich aus der Steuer auf dem schweren Heizöl ergibt, zu verzichten. Allenfalls im vorsichtigen Rahmen der Ihnen vorgeschlagenen Degressionen kann der Schutz langsam und unter ständiger Beobachtung der Auswirkungen abgebaut werden.
    Beim leichten Heizöl spielt diese Schutzwirkung zwar praktisch kaum eine Rolle; dort sind jedoch andere Gesichtspunkte maßgeblich. Das Aufkommen aus seiner Besteuerung wird weiter benötigt, worauf ich noch eingehen werde. Vor allem aber ist nicht damit zu rechnen, daß ein Wegfall der sehr geringen Steuerbelastung beim leichten Heizöl von weniger als einem Pfennig pro Liter dem Verbraucher überhaupt zugute käme. Die wegfallende Belastung würde auf dem Wege vom Produzenten oder Importeur bis zum letzten Händler zwischen ,den Rabatten untergehen, die Entlastung wäre nicht zu spüren.
    Beim schweren Heizöl liegen andere Verhältnisse vor. Maßgebliche Vertreter der Mineralölwirtschaft haben uns zugesichert, daß die Degressionen weitergegeben werden. Die Bundesregierung vertraut auf diese Zusage.
    Der Schwerpunkt der Gründe für die Verlängerung der Heizölsteuer liegt darin, daß das Aufkommen für energiepolitische und energiewirtschaftliche Zwecke noch dringend benötigt wird. Nach der neuesten Verbrauchsschätzung für Heizöl ergeben sich bis 1974 3560 Millionen DM. Weil gegenüber der geltenden Finanzplanung bereits die Regierungsvorlage eine Mindereinnahme von 670 Millionen DM zur Folge hätte, ist eine weitere Modifizierung nicht möglich. Das Aufkommen aus der Heizölsteuer ist durch besondere gesetzliche Bestimmungen für Maßnahmen gebunden — darauf bitte ich ganz besonders zu achten —, die dem Steinkohlebergbau die Anpassung an die veränderte Lage auf dem Energiemarkt erleichtern sollen. Solche Maßnahmen sind im vergangenen Jahr in hohem Umfang finanziert worden. Sie müssen weiterlaufen und weiter finanziert werden, wobei jetzt das Schwergewicht auf der Strukturhilfe liegen wird. Hierzu gehören die unmittelbaren Kohlehilfen und ebenso die mittelbaren Hilfen, die letzten in Gestalt der krisenbedingten Zuschüsse zur Knappschaftsversicherung, d. h. derjenigen Zuschüsse, die auf Grund der Umstrukturierung im Kohlebergbau jährlich mit einem Betrag von nahezu 1 Milliarde DM geleistet werden müssen. Steuerliche Hilfen kommen hinzu, ferner Hilfen, die sich, wie eine möglicherweise wieder erforderlich werdende Kokskohlehilfe und eine Anschlußregelung für die Verstromungsgesetze im gegenwärtigen Zeitpunkt in ihrer Höhe noch gar nicht beziffern lassen. Würden alle diese Hilfen beendet oder in Zukunft verweigert — und sie müßten beendet oder in Zukunft verweigert werden, wenn das Aufkommen aus der Heizölsteuer entfiele —, würde sich die Situation des Steinkohlebergbaus schlagartig ins Krisenhafte verschlechtern, und zwar in ganz anderen Größenordnungen, als zur Zeit erkennbar ist. Das wünscht doch sicherlich niemand.



    Dr. h. c. Dr.-Ing. E. h. Möller
    Über den Kohlebereich hinaus sind weitere erhebliche Finanzbedürfnisse der Energiewirtschaft erkennbar geworden. Sie haben alle in den letzten Wochen das Verhalten der rohölfördernden Länder beobachten können. Die Entwicklung wird dazu zwingen, die Versorgungssicherheit entscheidend zu verbessern. Das Mineralöl deckt heute in der Bundesrepublik über 50 v. H. des Primärenergieverbrauchs. Es ist deshalb eine ernste politische Aufgabe, die Versorgung mit diesem wichtigen Primärenergie-Rohstoff in Krisenzeiten zu gewährleisten. Für zwei Programme in dieser Richtung sind bereits jährliche Ausgaben in Höhe von rund 300 Millionen DM bis 1974 geplant. In diesem Zusammenhang ist die Anlage von größeren Rohölvorräten erforderlich. Die Vorräte und die Lagerhaltung müssen finanziert werden. Den deutschen Gesellschaften müssen Hilfen gegeben werden, damit sie Rohölkonzessionen erwerben und ausbeuten können. Hinzu treten anderweitige energiewirtschaftliche Vorhaben wie die Verbesserung des Erdgasverbundes, die sich vor allem zugunsten der revierfernen Bundesländer auswirken wird.
    Für alle diese Vorhaben bedarf es einer Finanzierungsquelle, für die nur die Heizölsteuer in Betracht kommt. Sie ist von Anfang an auf ernergiepolitische Notwendigkeiten abgestellt gewesen. Die Bundesregierung schlägt dem Hohen Haus deshalb vor, die Zweckwidmung des Aufkommens aus der Heizölsteuer auf den genannten Bereich zu erweitern. Auch in dieser Beziehung hat sich im übrigen der Bundesrat der Auffassung der Bundesregierung angeschlossen. Er befürwortet ebenfalls die Erweiterung der bestehenden Zweckwidmung.
    Hinsichtlich des Zeitpunkts des Beginns und der Höhe der Degressionen für den Steuersatz beim schweren Heizöl will die Fraktion der CDU/CSU leider erheblich weitergehen. Die Vorschläge würden nicht nur eine Änderung des Haushalts 1971 erfordern, sondern zugleich ein Minderaufkommen von 600 Millionen DM an Heizölsteuer bis 1974 bedeuten. Dem muß die Bundesregierung mit Rücksicht auf den kommenden Finanzbedarf auf energiepolitischem Gebiet widersprechen. Sie ist mit den vorgeschlagenen Degressionen bereits bis an die Grenze des Tragbaren gegangen.
    Gestatten Sie mir zum Schluß noch ein kurzes Wort zur Situation in der EWG. Die Kommission hat inzwischen einen Richtlinienvorschlag für den Rat vorgelegt, der mit Hilfe von Höchststeuersätzen zur Harmonisierung der Heizölbesteuerung in der EWG führen wird. Für das schwere Heizöl soll ab 1. Januar 1974 eine erste Angleichungsstufe wirksam werden, die mit großer Wahrscheinlichkeit höher liegt als der deutsche Steuersatz für schweres Heizöl, der bis dahin nach dem Regierungsvorschlag erreicht sein wird. Für das leichte Heizöl sieht die Kommission den sehr hohen Höchstsatz von 18 DM pro Tonne vor, gegen den sich die Verlängerung der Besteuerung bei uns mit 10 DM pro Tonne bescheiden und doch sicher vertretbar ausnimmt.

    (Vorsitz : Vizepräsident Dr. Schmid.)

    Ich darf also feststellen, daß sich die Regierungsvorlage nicht nur durchaus innerhalb der Brüsseler
    Vorstellungen bewegt, sondern sogar noch unter diesen liegt. Ich bitte Sie nicht zuletzt auch aus diesem Grunde, der Regierungsvorlage Ihre Zustimmung zu geben.

    (Beifall bei den Regierungsparteien.)