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    690. Rentnerkrankenversicherungsbeitrag: 1
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  • tocInhaltsverzeichnis
    Deutscher Bundestag 109. Sitzung Bonn, Mittwoch, den 24. März 1971 Inhalt: Überweisung von Vorlagen an Ausschüsse 6377 B Amtliche Mitteilungen . . . . . . . . 6377 B Fragestunde (Drucksache V1/1983) Frage des Abg. Dr. Nölling (SPD) : Rückzahlung des Konjunkturzuschlags an ausländische Arbeitnehmer nach der Rückkehr in ihre Heimat Dr. Reischl, Parlamentarischer Staatssekretär 6378 B Dr. Nölling (SPD) . . . . . . 6378 B Frage des Abg. Dr. Wörner (CDU/CSU) : Vorlage des Entwurfs eines Steuerbeamtenausbildungsgesetzes Dr. Reischl, Parlamentarischer Staatssekretär . . . . . . . . 6378 C Frage des Abg. Dr. Riedl (München) (CDU/CSU) : Münzgewinn des Bundes Dr. Reischl, Parlamentarischer Staatssekretär 6378 D Frage des Abg. Matthöfer (SPD) : Steuerausfall durch Absetzung von Bestechungszahlungen bei Außenhandelsgeschäften als Betriebsausgaben Dr. Reischl, Parlamentarischer Staatssekretär . . . . . . . 6379 A, B Matthöfer (SPD) . . . . . . . . 6379 A Frage des Abg. Kiechle (CDU/CSU) : Pressemeldung betr. Ausgaben für die nationale Agrarpolitik Dr. Reischl, Parlamentarischer Staatssekretär . . . . . . . 6379 B, C Kiechle (CDU/CSU) 6379 C Frage des Abg. Lenzer (CDU/CSU) : Konsequenzen aus dem Zusammenbruch der Firma Rolls-Royce für deutsche Flugzeugprojekte Rosenthal, Parlamentarischer Staatssekretär . . . 6379 D, 6380 A, B Lenzer (CDU/CSU) 6380 A, B Frage des Abg. Lenzer (CDU/CSU) : Europäische Kooperation auf dem Gebiet der Triebwerkentwicklung Rosenthal, Parlamentarischer Staatssekretär 6380 C, D Lenzer (CDU/CSU) 6380 C, D Frage des Abg. von Alten-Nordheim (CDU/CSU) : Einfuhr von Kalkstickstoff aus Polen Rosenthal, Parlamentarischer Staatssekretär . . . . 6380 D, 6381 A von Alten-Nordheim (CDU/CSU) . . 6380 D, 6381 A II Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 109. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 24. März 1971 Frage des Abg. von Alten-Nordheim (CDU/CSU) : Interministerieller Arbeitskreis zur Untersuchung der Lage auf dem Düngemittelmarkt Rosenthal, Parlamentarischer Staatssekretär . . . . . . . 6381 A, B von Alten-Nordheim (CDU/CSU) . . 6381 B Frage des Abg. Fiebig (SPD) : Einberufung von Theologiestudenten zum Wehrdienst Berkhan, Parlamentarischer Staatssekretär . . . . . . . 6381 C, D Fiebig (SPD) . . . . . . . . . 6381 D Fragen des Abg. Schiller (Bayreuth) (SPD) : Entlassung von uneingeschränkt tauglich Gemusterten wegen Änderung des Tauglichkeitsgrades Berkhan, Parlamentarischer Staatssekretär . . . . 6382 A, B, C, D Schiller (Bayreuth) (SPD) . . . 6382 B, C Josten (CDU/CSU) . . . . . . 6382 C, D Frage des Abg. Jung (FDP) : Einrichtung einer Bundeswehrkrankenkasse Berkhan, Parlamentarischer Staatssekretär . . . 6382 D, 6383 B, C Jung (FDP) 6383 B, C Frage des Abg. Jung (FDP) : Änderung der Verpflichtungszeit von Unteroffiziersanwärtern Berkhan, Parlamentarischer Staatssekretär . . . . . . . . 6383 D Frage des Abg. Müller (Mülheim) (SPD) : Erfahrungen bei den vorolympischen Spielen in Sapporo Dorn, Parlamentarischer Staatssekretär . . . . . . . . 6383 D Frage des Abg. Becker (Nienberge) (SPD) : Aufstieg von Beamten in die nächsthöhere Laufbahn Dorn, Parlamentarischer Staatssekretär 6384 B, C Becker (Nienberge) (SPD) . . . 6384 C Frage des Abg. Dr. Gruhl (CDU/CSU) : Straf- und Bußgeldvorschriften des Wasserhaushaltsgesetzes Dorn, Parlamentarischer Staatssekretär . . . 6384 D, 6385 B, C Dr. Gruhl (CDU/CSU) 6385 A, B Vogt (CDU/CSU) 6385 C Franke (Osnabrück) (CDU/CSU) . 6385 C Frage des Abg. Dr. Riedl (München) (CDU/CSU) : Beteiligung der Bundesregierung an den Kosten der Landesleistungszentren des Sports Dorn, Parlamentarischer Staatssekretär 6385 D Frage des Abg. Wagner (Günzburg) (CDU/CSU) : Diplom einer Verwaltungs- und Wirtschafts-Akademie Dorn, Parlamentarischer Staatssekretär 6386 B Frage des Abg. Dr. Sperling (SPD) : Teilnahme an Lehrgängen von Heimvolkshochschulen als Ausfallzeit der gesetzlichen Rentenversicherungen Dr. Auerbach, Staatssekretär . . 6386 C, D, 6387 A, B Dr. Sperling (SPD) . . . . . . . 6386 D Matthöfer (SPD) . . . . . . . . 6387 A Hansen (SPD) . . . . . . . . . 6387 B Fragen des Abg. Pawelczyk (SPD) : Häufigkeit von Klagen gegen Rentenbescheide Dr. Auerbach, Staatssekretär . 6387 B, C, D Pawelczyk (SPD) . . . . . . 6387 C, D Fragen des Abg. Schedl (CDU/CSU): Gesetz zur Bekämpfung der Schwarzarbeit Dr. Auerbach, Staatssekretär 6388 A, B, C, D Schedl (CDU/CSU) . . . . . . 6388 A, C Josten (CDU/CSU) . . . . . . . 6388 D Frage des Abg. Konrad (SPD) : Bundesinstitut für Berufsbildungsforschung Dr. Auerbach, Staatssekretär . 6389 A, B, C Konrad (SPD) 6389 B Müller (Berlin) (CDU/CSU) . . . 6389 D Frage des Abg. Dr. Böhme (CDU/CSU) : Gesprächskreise für leitende Angestellte Dr. Auerbach, Staatssekretär . . . 6389 D Frage des Abg. Dr. Böhme (CDU/CSU) : Maßnahmen des Arbeitskampfes zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat Dr. Auerbach, Staatssekretär . . 6390 A, B Geiger (SPD) 6390 A Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 109. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 24. März 1971 III Frage des Abg. Härzschel (CDU/CSU) : Förderung deutscher Sprachkurse für Gastarbeiter Dr. Auerbach, Staatssekretär 6390 B, C, D Härzschel (CDU/CSU) . . . . 6390 C, D Mündlicher Bericht des Petitionsausschusses über seine Tätigkeit gemäß § 113 Abs. 1 GO in Verbindung mit Sammelübersicht 17 des Petitionsausschusses über Anträge von Ausschüssen des Bundestages zu Petitionen und systematische Ubersicht über die beim Bundestag in der Zeit vom 20. Oktober 1969 bis 28. Februar 1971 eingegangenen Petitionen (Drucksache VI/1923) und mit Sammelübersicht 18 des Petitionsausschusses über Anträge von Ausschüssen des Bundestages zu Petitionen (Drucksache VI/ 1965) Hansen (SPD) 6391 A Abgabe einer Erklärung der Bundesregierung in Verbindung mit Große Anfrage der Fraktion der CDU/CSU betr. Arbeitsprogramm der Bundesregierung zu innenpolitischen Vorhaben (Drucksachen VI/1620, VI/ 1953) Brandt, Bundeskanzler 6393 A, 6465 B Dr. Stoltenberg (CDU/CSU) 6399 D, 6467 A, 6468 D Dr. h. c. Dr.-Ing. E. h. Möller, Bundesminister 6409 A Dr. Althammer (CDU/CSU) . . . 6416 A Hermsdorf (Cuxhaven) (SPD) . . 6420 C Kirst (FDP) 6424 C Dr. von Dohnanyi, Parlamentarischer Staatssekretär . . . . 6428 B, 6469 B Katzer (CDU/CSU) 6433 C Dr. Schellenberg (SPD) 6439 C Spitzmüller (FDP) 6445 B Dr. Ehmke, Bundesminister 6448 C, 6466 C, 6467 C Dr. Martin (CDU/CSU) 6451 B Raffert (SPD) 6452 D Höcherl (CDU/CSU) 6453 B Ott (CDU/CSU) 6455 C Porzner (SPD) 6457 D Dr. Barzel (CDU/CSU) . . 6459 D, 6462 B, 6466 A, 6468 A Wehner (SPD) 6460 D Dorn (FDP). . . . . . . . 6462 D Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Arbeitsplatzschutzgesetzes (Drucksache VI/ 1682) ; Mündlicher Bericht des Verteidigungsausschusses (Drucksache VI/ 1966) — Zweite und dritte Beratung — 6469 C Entwurf eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 29. Januar 1969 zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der Regierung des Königreichs Belgien über die Einziehung und Beitreibung von Beiträgen der Sozialen Sicherheit (Drucksache VI/ 1798) ; Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Arbeit und Sozialordnung (Drucksache VI/1949) — Zweite Beratung und Schlußabstimmung — . . 6469 D Entwurf eines Gesetzes zu dem Vertrag vom 11. September 1970 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Osterreich über Rechts- und Amtshilfe in Zoll-, Verbrauchsteuer- und Monopolangelegenheiten (Drucksache VI/ 1393) ; Schriftlicher Bericht des Finanzausschusses (Drucksache 14/ 1986) — Zweite Beratung und Schlußabstimmung — 6470 A Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Schaumweinsteuergesetzes (Drucksache VI/ 1831) ; Schriftlicher Bericht des Finanzausschusses (Drucksache VI/ 1987) — Zweite und dritte Beratung — in Verbindung mit Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Schaumweinsteuergesetzes (Abg. Dr. Hauser [Sasbach], Lampersbach, Gewandt, Bremm u. Gen.) (Drucksache VI/1635); Schriftlicher Bericht des Finanzausschusses (Drucksache VI/1987) — Zweite Beratung — 6470 B Entwurf eines Gesetzes zur Änderung der Strafprozeßordnung und des Gerichtsverfassungsgesetzes (Bundesrat) (Drucksache W1954) — Erste Beratung — 6470 C Entwurf eines Gesetzes zu dem Übereinkommen vom 27. September 1968 über die gerichtliche Zuständigkeit und die Vollstreckung gerichtlicher Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen (Drucksache VI/1973) — Erste Beratung — . . 6470 C Entwurf eines Gesetzes zu dem Übereinkommen vom 29. Februar 1968 über die gegenseitige Anerkennung von Gesellschaften und juristischen Personen (Drucksache VI/1976) — Erste Beratung — . . 6470 D Entwurf eines Gesetzes über Wein, Likörwein, Schaumwein, weinhaltige Getränke und Branntwein aus Wein (Weingesetz) (Drucksache VI/1963) — Erste Beratung — 6470 D IV Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 109. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 24. März 1971 Entwurf eines Gesetzes zur Neuregelung der hüttenknappschaftlichen Pensionsversicherung im Saarland (Hüttenknappschaftliches Zusatzversicherungs-Gesetz) (Drucksache VI/1980) — Erste Beratung - 6470 D Entwurf eines Bundesgesetzes über individuelle Förderung der Ausbildung (Bundesausbildungsförderungsgesetz) (Drucksachen VI/1975, zu VI/ 1975) — Erste Beratung — in Verbindung mit Antrag betr. Ausbildungsförderung (Abg. Rollmann, Dr. Götz, Dr. Martin, Burger, Frau Stommel und Fraktion der CDU/ CSU) (Drucksache VI/1943) Frau Strobel, Bundesminister . . . 6471 A Rollmann (CDU/CSU) . . . . . 6472 B Hauck (SPD) 6474 A Spitzmüller (FDP) . . . . . . 6475 C Köster (CDU/CSU) (zur GO) . . 6476 A Antrag des Bundesministers der Finanzen betr. Entlastung der Bundesregierung wegen der Bundeshaushaltsrechnung für das Rechnungsjahr 1969 (Drucksache VI/1936) 6476 B Mündlicher Bericht des Haushaltsausschusses über den Antrag der Fraktion der CDU/CSU betr. notwendige haushaltspolitische Maßnahmen (Drucksachen VI/1154 [neu] , VI/1962) . . . . . . . 6476 C Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Wirtschaft über die Vorschläge der EG-Kommission für eine Richtlinie des Rates über die Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über Einheiten im Meßwesen eine Richtlinie des Rates zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über Zusatzeinrichtungen zu Zählern für Flüssigkeiten (außer Wasser) (Drucksachen VI/ 1671, VI/1675, VI/ 1958) . . . . 6476 C Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Wirtschaft über die Vorschläge der EG-Kommission für eine Verordnung des Rates zur Anwendung der Entscheidung des Interimsausschusses EWG/Ostafrika über die Begriffsbestimmung für „Erzeugnisse mit Ursprung in ..." oder „Ursprungserzeugnisse" sowie über die Methoden der Zusammenarbeit der Verwaltungen eine Verordnung (EWG) des Rates zur Anderung der Verordnung (EWG) Nr, 802/68 des Rates vom 27. Juni 1968 über die gemeinsame Begriffsbestimmung für den Warenursprung (Drucksachen VI/ 1349, VI/ 1699, VI/ 1959) 6476 D Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Wirtschaft über den Vorschlag der Kommission der EG für eine Richtlinie des Rates zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über Bier (aus Drucksache VI/1048, Drucksache VI/1960) 6476 D Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Wirtschaft über den Vorschlag der Kornmission der EG für eine Richtlinie des Rates zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten betr. elektrische Betriebsmittel zur Verwendung in explosibler Atmosphäre (Drucksachen VI/1394, VI/ 1961) . . . . . . . . . 6477 A Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Wirtschaft über das Memorandum der EG-Kommission an den Rat über die Industriepolitik der Gemeinschaft (Drucksachen VI/606, VI/1985) 6477 A Bericht des Ausschusses für Wirtschaft über die Verordnung zur Änderung des Deutschen Teil-Zolltarifs (Nr. 4/71 — Angleichungszoll für Trinkwein) Verordnung zur Änderung des Deutschen Teil-Zolltarifs (Nr. 3/71 — Zollkontingent für Bananen) Verordnung zur Änderung des Deutschen Teil-Zolltarifs (Nr. 21/70 — Erhöhung des Zollkontingents für Fische) (Drucksachen VI/ 1712, VI/ 1827, VI/1863, VI/ 1956) . . . 6477 C Bericht des Ausschusses für Wirtschaft über die Zweiundzwanzigste Verordnung zur Änderung der Ausfuhrliste — Anlage AL zur Außenwirtschaftsverordnung — (Drucksachen VI/ 1773, VI/1957) . . . 6477 C Nächste Sitzung 6477 D Anlagen Anlage 1 Liste der beurlaubten Abgeordneten . . 6479 A Anlage 2 Stellungnahme des Bundesrates zu dem vorn Bundestag verabschiedeten Ersten Gesetz zur Vereinheitlichung und Neuregelung des Besoldungsrechts in Bund und Ländern 6479 B Anlage 3 Schriftliche Antwort auf die Mündliche Frage des Abg. Strohmayr (SPD) betr. Vereinfachung und Verkleinerung der Personal- und sonstigen Ausweispapiere 6479 C Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 109. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 24. März 1971 V Anlage 4 Schriftliche Antwort auf die Mündliche Frage des Abg. Dr. Pohle (CDU/CSU) betr. Verwendung von Petrolkoks als Reduktionsmittel bei metallurgischen Prozessen — Änderung des Minaralölsteuergesetzes 6480 B Anlage 5 Schriftliche Antwort auf die Mündliche Frage des Abg. Meister (CDU/CSU) betr. Schließung der Brennereien wegen kleinerer Verstöße gegen das Branntweinmonopolgesetz 6480 C Anlage 6 Schriftliche Antwort auf die Mündlichen Fragen des Abg. Löffler (SPD) betr. überbetriebliche Aus- und Weiterbildung der Betriebsangehörigen im Handwerk . . 6480 D Anlage 7 " Schriftliche Antwort auf die Mündlichen Fragen des Abg. Maucher (CDU/CSU) betr. Gründung von Rechtsschutzversicherungen durch Haftpflichtversicherungsgesellschaften . . . . . . . . . . 6481 B Anlage 8 Schriftliche Antwort auf die Mündlichen Fragen des Abg. Rainer (CDU/CSU) betr. Künstlervermittlung 6482 A Anlage 9 Schriftliche Antwort auf die Mündlichen Fragen des Abg. Dr. Aigner (CDU/CSU) betr. Höhe der Rentenansprüche der ausländischen Arbeitnehmer 6482 B Anlage 10 Schriftliche Antwort auf die Mündliche Frage des Abg. Krall (FDP) betr. Interessenvertretung der Soldaten 6482 C Anlage 11 Schriftliche Antwort auf die Mündliche Frage des Abg. Bay (SPD) betr. Haftung für Impfschäden . . . . . . . . . 6482 D Anlage 12 Schriftliche Antwort auf die Schriftliche Frage des Abg. Dr. Hammans (CDU/CSU) betr. Umstellung der Beheizung der Kasernengebäude in Grefrath auf Erdgas 6483 A 109. Sitzung Bonn, den 24. März 1971 Stenographischer Bericht Beginn: 9.00 Uhr
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    Berichtigung 107. Sitzung, Seite 6350 D, Zeile 15 ist zu lesen statt „§ 4": „Viele Paragraphen" und in Zeile 17 statt „bietet": „bieten". 108. Sitzung, Seite 6359 C, Zeilen 1 und 2: Die Worte „den Ausschuß für Wirtschaft sowie" sind - zu streichen. Anlage 1 Liste der beurlaubten Abgeordneten Abgeordnete(r) beurlaubt bis einschließlich a) Beurlaubungen Dr. Achenbach 24. 3. Bartsch 26. 3. Berberich 29. 3. Blumenfeld ** 26. 3. Breidbach 2. 4. Dasch 5. 4. Dr. Dittrich * 25. 3. Dr. Erhard 25. 3. Flämig * 24. 3. Freiherr von und zu Guttenberg 2. 4. Dr. Jenninger 26. 3. Jung 24. 3. Kater 26. 3. Dr. Kempfler 3. 4. Kienbaum 29. 3. Dr. Koch * 24. 3. Krall 24. 3. Dr. Kreile 24. 3. Freiherr von Kühlmann-Stumm 24. 3. Lampersbach 24. 3. Lautenschlager * 24. 3. Lemmrich ** 25. 3. Liehr 26. 3. Dr. Löhr * 24. 3. Frau Meermann 26. 3. Memmel * 26. 3. Mischnick 24. 3. Müller (Aachen-Land) * 26. 3. Dr. Preiß 30. 3. Richter ** 25. 3. Dr. Rinderspacher ** 26. 3. Rohde 26. 3. Russe 3. 4. Saxowski 4. 4. Scheu 29. 3. Dr. Schmücker ** 26. 3. Dr. Schober 3. 4. Solke 26. 3. Spilker 24. 3. Stein (Honrath) 29. 3. Dr. Tamblé 3. 4. Walkhoff 24. 3. Frau Dr. Walz ** 25. 3. Wolfram 29. 3. Zebisch 3. 4. Zoglmann 26. 3. b) Urlaubsanträge Maucher 30. 4. Müller (Remscheid) 17. 4. Simon 14. 5. * Für die Teilnahme an Sitzungen des Europäischen Parlaments ** Für die Teilnahme an Sitzungen der Beratenden Versammlung des Europarates Anlagen zum Stenographischen Bericht Anlage 2 Der Präsident des Bundesrates Bonn, den 12. 3. 1971 An den Herrn Bundeskanzler Bonn Der Bundesrat hat in seiner 363. Sitzung am 12. März 1971 beschlossen, dem vom Deutschen Bundestag am 3. März 1971 verabschiedeten Ersten Gesetz zur Vereinheitlichung und Neuregelung des Besoldungsrechts in Bund und Ländern (1. BesVNG) gemäß Artikel 74 a Abs. 2 und Artikel 84 Abs. 1 des Grundgesetzes zuzustimmen. Der Bundesrat hat ferner folgende Stellungnahme beschlossen: Der Bundesrat bekräftigt seine Auffassung, daß die mit der Grundgesetzänderung und dem vorliegenden Gesetz erstrebte Besoldungsvereinheitlichung nicht zu erreichen Ist, wenn vor einer Neuordnung des Laufbahnrechts bzw. vor Neuschaffung eines einheitlichen Systems der Dienstpostenbewertung bisher gleichbewertete Beamtengruppen unterschiedlich eingestuft würden. Der Bundesrat müßte solchen Maßnahmen seine Zustimmung versagen. Koschnick An den Herrn Präsidenten des Deutschen Bundestages Bonn Bonn, den 12. 3. 1971 Vorstehende Abschrift wird auf Ihr Schreiben vom 4. März 1971 mit der Bitte um Kenntnisnahme übersandt, Koschnick Anlage 3 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dorn vorn 24. März 1971 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Strohmayr (SPD) (Drucksache VI/1983 Frage A 6) : Gedenkt die Bundesregierung, den Vorschlag des Deutschen Gemeindetags zur Vereinfachung und Verkleinerung der Personal- und sonstigen Ausweispapiere nods dem Polaroid-System zu verwirklichen? Die deutschen Pässe und Personalausweise werden bisher auf Sicherheitspapier gedruckt, das nach derzeitigen Erkenntnissen einen umfassenden 6480 Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 109. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 24. März 1971 Schutz gegen Verfälschungen und Nachahmungen bietet. Mein Haus prüft seit längerer Zeit, auf welche Weise der Personalausweis in Form einer einfachen Karte — etwa in der Größe der Scheckkarte - neu gestaltet werden kann. Ein solches Muster müßte aber die gleiche Sicherheit gegen Fälschungen gewährleisten, wie der jetzt verwendete Ausweis. Der Vorschlag des Deutschen Gemeindetages sieht in Übereinstimmung mit diesen Vorstellungen eine Verkleinerung des Formats des Ausweises vor. Hinsichtlich der Herstellung des Ausweises nach dem seit Jahren bekannten Polaroidsystem ergeben sich jedoch erhebliche Sicherheitsbedenken. Das Verfahren bietet nämlich keinen Schutz gegen Totalfälschungen, da die erforderlichen Materialien und Herstellungsapparate im Handel frei erhältlich sind. Nach einem Gutachten des Bundeskriminalamtes läßt sich die verschweißte Plastikhülle öffnen, so daß auch Verfälschungen verhältnismäßig leicht möglich sind. Die Bemühungen meines Hauses gehen dahin, einen neuen Ausweis aus besonderem Sicherheitspapier herzustellen, der unlösbar in eine Plastikhülle eingeschweißt wird und in besonderem Maße gegen Fälschungen jeder Art geschützt ist. Anlage 4 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dr. Reischl vom 24. März 1971 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Pohle (CDU/CSU) (Drucksache VI/1983 Frage A 12) : Kann die Bundesregierung in Präzisierung einer dem Finanzausschuß gegebenen Auskunft für die Zukunft verbindlich erklären, daß die Verwendung von Petrolkoks der Nummer 27.14-B des Zolltarifs als Reduktionsmittel bei metallurgischen Prozessen nicht der Mineralölsteuer unterliegt, oder ist die Bundesregierung der Auffassung, daß es hierzu einer Änderung des Mineralölsteuergesetzes bedarf? Nach Auffassung der Bundesregierung darf Petrolkoks steuerfrei als Reduktionsmittel verwendet werden. Hieran bestehen auch unter dem Gesichtspunkt keine Zweifel, daß Petrolkoks während des Reduktionsprozesses zugleich Wärme abgibt. Insoweit folgt die Bundesregierung einem Urteil des Bundesfinanzhofs vom November 1969. Dort ist in einem ähnlich gelagerten Fall die Reduktionsleistung als maßgeblicher Verwendungszweck angesehen worden, der die Steuerfreiheit begründet. Angesichts dieser Rechtsauffassung bedarf es einer Änderung des Mineralölsteuergesetzes nicht mehr, um Petrolkoks als Reduktionsmittel bei metallurgischen Prozessen von der Mineralölsteuer freizustellen. Der Bundesminister der Finanzen hat im übrigen die ihm vorgetragenen Einzelfälle in diesem Sinne entschieden. Anlage 5 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dr. Reischl vom 24. März 1971 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Meister (CDU/CSU) (Drucksache VI/ 1983 Frage A 17) : Erscheint es der Bundesregierung vertretbar, daß wegen kleinerer Verstöße gegen das Branntweinmonopolgesetz nach wie vor eine zweijährige Schließung der Brennerei erfolgt, obwohl in § 123 des Gesetzes über das Branntweinmonopol zwischenzeitlich die strafrechtliche Ahndung mit einer Schließung in das Ermessen des Gerichts gestellt wird? Ihre Frage berührt den Abfindungsverlust und die Einziehung im Strafverfahren, zwei Tatbestände, die miteinander nicht in Verbindung stehen. Die Herstellung von Branntwein unter Abfindung, d. h. in Brennereien, die nicht unter amtlichem Verschluß stehen, ist eine Vergünstigung und setzt ein hohes Maß an Vertrauen voraus, das der Staat dem Abfindungsbrenner entgegenbringt. Diese Betriebsform, die auf einer bloßen Anmeldung des Brennvorgangs beruht, ist steuerlich nur schwer zu überwachen und bietet zahlreiche Möglichkeiten, Branntwein unangemeldet und vorschriftswidrig herzustellen. Wird das in den Abfindungsbrenner gesetzte Vertrauen durch ein rechtskräftig festgestelltes Monopolvergehen mißbraucht, so hat dies den zeitweisen oder auch dauernden Abfindungsverlust zur Folge. Der Abfindungsverlust hat keinen Strafcharakter, sondern bedeutet allein den Verlust einer monopolrechtlichen Vergünstigung. Die erneute Zulassung zur Abfindung kann nur nach einer angemessenen Wartefrist erfolgen, die mindestens zwei Jahre seit der Feststellung des Verlustes betragen soll. Bei geringfügigen Monopolvergehen, in denen die vorschriftswidrig hergestellte Weingeistmenge 5 Liter nicht überschreitet, kann die Brennerei sofort wieder zur Abfindung zugelassen werden. Der in Ihrer Frage erwähnte § 123 Branntweinmonopolgesetz befaßt sich dagegen mit der Einziehung von Gegenständen, die zur Begehung einer Monopolstraftat gebraucht wurden. Diese Regelung gilt für Monopolstraftaten allgemein, unabhängig davon, ob sie in Abfindungs- oder in Verschlußbrennereien begangen werden. Hier trifft es zu, daß die Einziehung — etwa einer Brennereibetriebseinrichtung — im Strafverfahren in das Ermessen des Gerichts gestellt ist. Da es sich, wie bereits eingangs erwähnt, bei Abfindungsverlust und Einziehung im Strafverfahren um zwei durchaus verschiedene Tatbestände handelt, die nicht miteinander in Verbindung stehen, ist auch ein Zusammenhang der einen mit der anderen Regelung nicht gegeben. Anlage 6 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Rosenthal vom 24. März 1971 auf die Mündlichen Fragen des Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 109. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 24. März 1971 6481 Abgeordneten Löffler (SPD) (Drucksache VI/1983 Fragen A 18 und 19) : Wie steht die Bundesregierung zu den Vorstellungen, die der Zentralverband des Deutschen Handwerks in einem Schreiben vom 2. November 1970 hinsichtlich der überbetrieblichen Aus- und Weiterbildung der Betriebsangehörigen im Handwerk entwickelt hat? Welche Möglichkeiten sieht die Bundesregierung, die für die Gewerbeförderung vorgesehenen Mittel so zu erhöhen, daß die bereits angemeldeten Einzelprojekte und Maßnahmen möglichst kurzfristig verwirklicht werden können und die Ansätze den vom Heinz-Piest-Institut für Handwerkstechnik ermittelten Zahlen für die Schaffung von Ausbildungsplätzen (1,25 Milliarden DM) und für den laufenden Unterhalt (jährlich 111 Millionen DM) nahekommen? Die Bundesregierung teilt die vom Zentralverband des Deutschen Handwerks vertretene Auffassung, daß die überbetriebliche berufliche Aus- und Weiterbildung in Zukunft verstärkt werden muß. Sie hat deshalb in ihrem Bildungsbericht 1970 die berufliche Bildung als öffentliche Aufgabe bezeichnet und die Gleichrangigkeit mit der Ausbildung in Schule und Hochschule betont. Sie hat im Aktionsprogramm „Berufliche Bildung" ein Schwerpunktprogramm für die Errichtung und den Ausbau überbetrieblicher Berufsbildungsstätten angekündigt. Zur Feststellung des Bedarfs an Einrichtungen und Maßnahmen sowie der benötigten finanziellen Mittel wurden die erforderlichen Untersuchungen eingeleitet. Sie erstrecken sich auch auf das Handwerk. Die Gewerbeförderungsmittel sind in den letzten Jahren erheblich erhöht worden. Während sie im Jahre 1969 noch ca. 11,8 Mio. DM betrugen, sieht die mittelfristige Finanzplanung bis 1974 eine Steigerung auf ca. 22 Mio. DM vor. Der vom HeinzPiest-Institut für Handwerkstechnik an der Technischen Universität Hannover für ein Mindestprogramm überbetrieblicher Aus- und Weiterbildung im Handwerk ermittelte Finanzbedarf erstreckt sich auf einen Zeitraum von 10 Jahren. Die Deckung dieses Finanzbedarfs ist ein Problem langfristiger Planung. Hieran sind neben der Bundesregierung die Länder, die Bundesanstalt für Arbeit sowie die Wirtschaft selbst beteiligt. Die Bundesregierung wird bei der Aufstellung ihres Schwerpunktprogramms für überbetriebliche Berufsbildungsstätten die Untersuchungsergebnisse des Heinz-Piest-Instituts verwerten. Dieses Programm ist im Zusammenhang mit dem von der Bund-Länder-Kommission für Bildungsplanung vorgesehenen Bildungsgesamtplan und Bildungsbudget zu sehen. Anlage 7 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Rosenthal vom 24. März 1971 auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Maucher (CDU/CSU) (Drucksache VI/1983 Fragen A 24 und 25) : Ist der Bundesregierung bekannt, daß die von ihr im Interesse von Millionen Versicherungsnehmern bekundete Haltung in der Frage Spartentrennung durch die Gründung weiterer Rechtsschutzversicherungen seitens einiger Haftpflichtversicherungsgesellschaften ständig unterlaufen wird? Sieht die Bundesregierung darin eine Verletzung verbindlicher Vorschriften, und was gedenkt sie gegebenenfalls beim Bundesaufsichtsamt für Versicherungen dagegen zu unternehmen? Der Bundesregierung ist bekannt, daß Haftpflichtversicherungsgesellschaften Rechtsschutzversicherungsunternehmen gründen. Derartige Neugründungen von Rechtsschutzversicherungsgesellschaf ten werden von dem Bundesaufsichtsamt für das Versicherungs- und Bausparwesen (Bundesaufsichtsamt) in ständiger Praxis nur mit folgenden Auflagen genehmigt: a) Kein Vorstandsmitglied, Prokurist, Handlungsbevollmächtigter oder Schadenbearbeiter der Rechtsschutzversicherungsgesellschaft darf gleichzeitig bei einer anderen Versicherungsgesellschaft tätig sein. b) Im Außendienst der Rechtsschutzversicherung darf niemand Schadenbearbeitung in solchen Fällen ausüben, in denen sowohl aus einem Rechtsschutzversicherungsvertrag als auch aus einem Haftpflichtversicherungsvertrag Versicherungsschutz beansprucht werden könnte und beide Verträge zu den von dem betreffenden Außendienstmitarbeiter verwalteten Beständen gehören. Die Einhaltung dieser Auflagen muß in den Abmachungen mit dem Außendienst der Rechtsschutzversicherungsgesellschaft schriftlich sichergestellt sein. Die Bundesregierung ist sich bewußt, daß Interessenkollisionen im Versicherungswesen nicht völlig ausgeschaltet werden können. Sie glaubt aber, daß durch die vorgenannten Auflagen etwaigen Kollisionsmöglichkeiten in ausreichender Weise begegnet wird. Die Einhaltung der Auflagen wird vom Bundesaufsichtsamt im Rahmen der laufenden Aufsicht überwacht, wobei die in gewissen Zeitabständen durchzuführenden örtlichen Prüfungen der Versicherungsunternehmen eine genaue Überprüfung ermöglichen. Dem Bundesaufsichtsamt sind bisher Beschwerden über Interessenkollisionen nicht bekanntgeworden. Nach den langjährigen Erfahrungen des Bundesaufsichtsamtes dürfte das darauf zurückzuführen sein, daß die Versicherer offenbar von sich aus etwaige zwischen ihnen und ihren Versicherungsnehmern bei der Regulierung von Schäden auftretende oder zu befürchtende Interessenkollisionen von vornherein ausschließen. Die Spartentrennung ist gesetzlich nicht ausdrücklich vorgeschrieben. Sie beruht auf ständiger Verwaltungspraxis der Versicherungsaufsichtsbehörden. Grundlage dieser Verwaltungspraxis ist § 8 Abs. 1 Nr. 2 des Versicherungsaufsichtsgesetzes. Diese Bestimmung verpflichtet die Aufsichtsbehörden, über die Wahrung der Belange der Versicherten und die dauernde Erfüllbarkeit der Versicherungsverträge zu wachen. Das Bundesaufsichtsamt sieht die Belange der Versicherten bei einem gemeinsamen Betrieb von Rechtsschutz- und Haftpflichtversicherung grundsätzlich nicht als gewahrt an. Andererseits darf das Bundesaufsichtsamt die Zulassung eines Rechtsschutzversicherers zum Geschäftsbetrieb nur dann versagen, wenn die Belange durch geringere 6482 Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 109. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 24. März 1971 Maßnahmen nicht ausreichend gesichert werden können: Der durch die vorgenannten Auflagen mögliche Schutz der Versicherten verbietet weitergehende Eingriffe. Die Bundesregierung beabsichtigt daher nicht, eine Änderung der langjährigen Verwaltungspraxis herbeizuführen. Anlage 8 Schriftliche Antwort des Staatssekretärs Dr. Auerbach vorn 24. März 1971 auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Rainer (CDU/CSU) (Drucksache VI/1983 Fragen A 39 und 40) : Ist die Bundesregierung bereit, den Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Arbeitsförderungsgesetzes vorzulegen, soweit seine Anwendung durch die Bundesanstalt für Arbeit zur Folge hat, daß keine neuen privaten Künstlervermittler mehr von ihr beauftragt werden? Haben die Mißstände in der zugelassenen privaten Künstlervermittlung einen Grad und Umfang erreicht, clad der künftige Verzicht auf individuelle Betreuung der Künstler durch sie gerechtfertigt ist, und ist auf Grund dessen die Bundesregierung zu der Auffassung gekommen, daß nur die Bundesanstalt für Arbeit Künstler vermitteln soll? Die Bundesrepublik ist aufgrund des Übereinkommens Nr. 96 der Internationalen Arbeitsorganisation verpflichtet, die auf Gewinn gerichtete Arbeitsvermittlung schrittweise durch öffentliche Vermittlungseinrichtungen zu ersetzen. Dementsprechend bestimmt § 23 des Arbeitsförderungsgesetzes, daß die Bundesanstalt für Arbeit Aufträge zur Arbeitsvermittlung nur in Ausnahmefällen erteilen kann. Das gilt allgemein — auch für den Bereich der Künstlervermittlung, unabhängig davon, ob Mißstände festgestellt werden oder nicht. Das Ratifikationsgesetz zum Übereinkommen Nr. 96 wurde von den Mitgliedern dieses Hohen Hauses 1954 einstimmig verabschiedet. Die Bundesregierung sieht keinen Anlaß, einen Gesetzentwurf zur Änderung des § 23 AFG vorzulegen. Anlage 9 Schriftliche Antwort des Staatssekretärs Dr. Auerbach vom 24. März 1971 auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Aigner (CDU CSU) (Drucksache VI/1983 Fragen A 41 und 42) : Tst. der Bundesregierung bekannt, wie hoch sich die Rentenansprüche der ausländischen Arbeitnehmer in der Bundesrepublik Deutschland bis jetzt belaufen und nie sie schätzungsweise fortgeschrieben werden? Reichen die geleisteten Beiträge der ausländischen Arbeitnehmer zur gesetzlichen Rentenversicherung zur Abdeckung ihrer his jetzt entstandenden Rentenansprüche aus? Die Bundesregierung hat bisher keine Erhebungen darüber angestellt, wie hoch sich die Rentenansprüche der ausländischen Arbeitnehmer in der BRD bis jetzt belaufen. Es besteht hierzu auch keine Veranlassung, weil die ausländischen Arbeitnehmer grundsätzlich den gleichen Rechtsvorschriften bezüglich der gesetzlichen Rentenversicherungen unterliegen wie die deutschen Arbeitnehmer. Ihre Ansprüche sind daher in der gleichen Weise finanziell gesichert wie die der deutschen Arbeitnehmer. Anlage 10 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Berkhan vom 24. März 1971 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Krall (FDP) (Drucksache VI/1983 Frage A 50) : Ist die Bundesregierung bereit, durch eine entsprechende Ergänzung des Gesetzes über die Rechtsstellung der Soldaten (Soldatengesetz) der Interessenvertretung der Soldaten ein gleiches Beteiligungsrecht einzuräumen, wie dies nach § 94 des Bundesbeamtengesetzes den Spitzenorganisationen der zuständigen Gewerkschaften der Beamten gewährt wird? Zur Verdeutlichung des Sachverhalts darf ich, Herr Kollege, zunächst den von Ihnen herangezogenen § 94 BBG zitieren. Er lautet: „Die Spitzenorganisationen der zuständigen Gewerkschaften sind bei der Vorbereitung allgemeiner Regelungen der beamtenrechtlichen Verhältnisse zu beteiligen." Im Rahmen dieser Bestimmung beteiligt der Bundesminister des Innern im beamtenrechtlichen Bereich den Deutschen Gewerkschaftsbund, den Deutschen Beamtenbund, die Gewerkschaft der Polizeibeamten, den Deutschen Richterbund, den Bund deutscher Verwaltungsrichter und den Christlichen Gewerkschaftsbund. Das Bundesministerium der Verteidigung hat bei wichtigen soldatenrechtlichen Gesetzesvorhaben seit langem mit Interessenvertretungen der Soldaten zusammengearbeitet und in vielen Fällen deren Initiativen aufgegriffen. Der Bundesminister der Verteidigung erwägt die Beteiligung von Interessenvertretungen der Soldaten in einem in Bearbeitung befindlichen Erlaß zu verankern. Eine Ergänzung des Soldatengesetzes erscheint in Anbetracht einer solchen Beteiligungsgarantie derzeit nicht erforderlich. Die Überlegungen hierzu sind jedoch noch nicht abgeschlossen. Anlage 11 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Berkhan vom 24. März 1971 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Bay (SPD) (Drucksache VI/1983 Frage A 52) : Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 109. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 24. März 1971 6483 Wer haftet für Impfschäden, die durch Impfungen gemäß § 17 Abs. 4 des Soldatengesetzes an Soldaten entstehen? Nach § 17 Abs. 4 des Soldatengesetzes ist der Soldat verpflichtet, seine Gesundheit zu erhalten und zu diesem Zweck auch dienstlich befohlene Impfungen zu dulden. Solange die Impfung rechtmäßig ist und nach den Regeln der ärztlichen Kunst ausgeführt wird, kommt es im Falle eines Impfschadens nicht zu einer „Haftung" nach den Regeln des Schadensersatzrechtes. Vielmehr wird eine Wehrdienstbeschädigung im Sinne von § 81 des Soldatenversorgungsgesetzes vorliegen, und zwar eine gesundheitliche Schädigung, die durch die dem Wehrdienst eigentümlichen Verhältnisse herbeigeführt worden ist. Die Wehrdienstbeschädigung führt während der Dienstzeit des Soldaten zu einem Anspruch auf Ausgleich (§ 85 SVG) und danach auf Versorgung entsprechend den Vorschriften des Bundesversorgungsgesetzes (§ 80 SVG). Der Ausgleich für Wehrdienstbeschädigung wird von Amts wegen geleistet. Der Antrag auf Versorgung wegen Wehrdienstbeschädigung ist beim Versorgungsamt des Wohnsitzes zu stellen. Anlage 12 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Berkhan vom 15. März 1971 auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Hammans (CDU/CSU) (Drucksache VI/1916 Frage B 10) : Sieht die Bundesregierung eine Möglichkeit, besonders nach den neuesten Erkenntnissen des Umweltschutzes, im Hinblick auf die immer noch nicht erfolgte Reparatur des zwei Jahre alten hohen Schornsteins an der Kaserne unserer belgischen NATO-Verbündeten in Grefrath, Kreis Kempen-Krefeld, die Heizung der Kasernengebäude doch noch auf Erdgas umzustellen? Die Bundesregierung sieht keine Möglichkeit, die Beheizung der Einsatzkaserne in Grefrath nachträglich auf Erdgas umzustellen. Ein Antrag der Gemeinde auf Beheizung mit Erdgas war bereits 1966 insbesondere deshalb abzulehnen, weil eine zwingende NATO-Forderung auf Brennstoff-Bevorratung für mindestens 30 Tage innerhalb der Anlage nicht erfüllt werden konnte. Diese NATO-Forderung ist unverändert gültig. Hinsichtlich der Reparatur des 2 Jahre alten Schornsteins darf ich Sie über folgendes unterrichten: Der 3zügige Schornstein ist in der Heizperiode 1969/70 in einem Rauchrohr durch mangelhafte Betriebsführung — Überschreitung der zulässigen Temperaturen — beschädigt worden. Nach Stillegung des beschädigten Rauchrohres konnten die beiden anderen Züge des Schornsteins betriebssicher weiter benutzt werden. Die Reparatur des beschädigten Zuges wird nach erfolgtem Abschluß des Beweissicherungsverfahrens im April/Mai dieses Jahres im Auftrag des Nutzers durchgeführt. Um nach menschlichem Ermessen eine Wiederholung des Schadensfalles und die Möglichkeit einer Rauchentwicklung auszuschließen, wurde nachträglich bereits über die Forderungen der technischen Aufsichtsbehörden hinaus ein Rauchgas-Temperaturbegrenzer eingebaut. Damit ist den Erkenntnissen hinsichtlich des Umweltschutzes im Rahmen der zur Zeit gegebenen technischen Möglichkeiten Rechnung getragen worden.
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Dr. Gerhard Stoltenberg


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU/CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Herr Professor Schellenberg, glauben Sie, daß es den Erwartungen der Öffentlichkeit über zukünftige Reformkonzepte entspricht, wenn Sie in der Art Ihres Kollegen von Dohnanyi jetzt zum Teil falsche Behauptungen über die Vergangenheit hier weiter anstellen?

    (Beifall bei der CDU/CSU.)



Rede von Dr. Ernst Schellenberg
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)
Herr Kollege Stoltenberg, ich stelle für die Ausbildungsförderung die Tatsache fest, daß die CDU sie bis in die letzte Phase zu verhindern suchte, und daß dann, nachdem die Gesetzentwürfe der FDP — damals Opposition — und der Sozialdemokraten von der Öffentlichkeit getragen wurden — nach Scheitern des Pennälergehalts —, die CDU schnell noch einen Referentenentwurf des damaligen Familienministeriums einbrachte. Das war genau 10 Jahre und 5 Monate nach unserer ersten Initiative zur Ausbildungsförderung. Das hat dann endlich den Weg frei gemacht zur Verabschiedung des Ausbildungsförderungsgesetzes, das am 1. Juli 1970 endlich in Kraft getreten ist.

(Abg. Dr. Barzel: Das trägt wirklich nicht zum Image der Koalition bei, was der Mann da erzählt!)

— Diese Bundesregierung ist auf dem Wege der Ausbildungsförderung weitergegangen.

(Abg. Dr. Martin meldet sich zu einer Zwischenfrage.)

- Nein, Herr Kollege Martin, ich möchte Ihnen jetzt nicht antworten. Ich möchte meine Gedankengänge zu Ende führen, weil ich noch einige Tatsachen sagen will.
Der Entwurf des neuen Bundesausbildungsförderungsgesetzes, der in dieser Woche auf der Tagesordnung steht, ist ein weiterer großer Schritt auf dem Wege der Verwirklichung gleicher Lebenschancen für alle jungen Menschen. Diese Regierungsvorlage, meine Damen und Herren von der CDU/CSU, die Sie hoffentlich gelesen haben, ist ein vorläufiger Höhepunkt des Bemühens um Verwirklichung gleicher Ausbildungschancen für alle jungen Menschen. Sie wird 300 000 jungen Menschen aus den breiten Schichten unseres Volkes einen Rechtsanspruch auf Ausbildungsförderung gewährleisten.
Nun, Herr Katzer, zum Familienlastenausgleich. Beim Familienlastenausgleich hat die Bundesregierung begonnen, Versäumnisse der Vergangenheit abzubauen. Die Novelle zum Kindergeldgesetz vom November 1970 hat erstmals seit 1964 für 21/2 Millionen Familien das Kindergeld mit Wirkung vom 1. September vergangenen Jahres erhöht.
Dieses Gesetz ist aber nur der Beginn zu einem familienpolitischen Reformwerk, das sich die Bundesregierung — und zwar mit Recht — im Zusammenhang mit der Steuerreform vorgenommen hat. Die Koordinierung von Familiengeldleistungen und Steuerreform ist nämlich für ein großes Konzept unausweichbar erforderlich. Die CDU, Herr Kollege Katzer, hat weder als Regierungspartei noch als Opposition eine eigene Konzeption für eine grundlegende Reform des Familienlastenausgleichs eingebracht. Sie haben Anträge gestellt, mal diesen Betrag, mal jenen Betrag zu erhöhen. Aber ein Konzept für eine große Reform des Familienlastenausgleichs hat die CDU nicht vorgelegt. Ich habe die Auffassung, daß Ihre Fraktion, Herr Kollege Katzer, hier voll auf die Arbeit der Bundesregierung — Neuordnung des Familienlastenausgleichs im Zusammenhang mit der Steuerreform — vertraut. Und das mit gutem Recht.

(Beifall bei den Regierungsparteien.)

Nun, meine Damen und Herren, zu einem zweiten Punkt der Gesellschaftspolitik. Die gesundheitliche Sicherung aller Bürger ist ein weiterer Schwerpunkt der inneren Reformen. Auch in diesem Bereich hat die CDU viele Jahre den sozialen Fortschritt behindert. Sie wollte nach antiquierten Vorstellungen den in der sozialen Krankenversicherung geschützten Personenkreis entscheidend begrenzen. Wenn es nach dem CDU/CSU-Entwurf in der letzten Phase der letzten Legislaturperiode gegangen wäre, hätten heute weniger als ein Drittel aller Angestellten als Pflichtversicherte den Schutz der gesetzlichen Krankenversicherung. Das ist die Tatsache.

(Beifall bei der SPD.)

Und was hat die neue Bundesregierung getan? Nachdem die Gleichstellung der Arbeiter mit den Angestellten im Krankheitsfall durch die Lohnfortzahlung erreicht war — dafür haben wir hier im Hause mit vielfältigen Initiativen seit 1955 ge-



Dr. Schellenberg
kämpft –, wurde durch die Regierung der sozialliberalen Koalition zielstrebig der Krankenversicherungsschutz der Angestellten grundsätzlich neu geregelt. Seit dem 1. Januar dieses Jahres haben erstmals in der deutschen Sozialgeschichte alle 7 Millionen Angestellten ohne Rücksicht auf die Höhe ihres Gehalts einen Rechtsanspruch auf den Arbeitgeberanteil. Das ist ein wichtiger sozialpolitischer Fortschritt für die Angestellten und ihre Familien. Denn sie sind durch die gesetzliche Neuregelung jetzt auch erstmalig bei Krankheit in der von ihnen frei gewählten Versicherung geschützt.

(Beifall bei den Regierungsparteien.)

Eine weitere Tatsache, Herr Kollege Katzer: Unfallversicherung der Schulkinder. Vor über drei Jahren, am 17. Januar 1968, haben wir Sozialdemokraten hierfür einen Antrag eingebracht. Er wurde dann vom Plenum angenommen, und die Bundesregierung erhielt den Auftrag, einen entsprechenden Gesetzentwurf vorzulegen. Der damalige Arbeitsminister Katzer hat diesen Auftrag des Parlaments nicht erfüllt; 1968 von diesem Hause beschlossen, nicht erfüllt. Erst die Regierung der sozial-liberalen Koalition entsprach dem Auftrag des Parlaments. Vom 1. April dieses Jahres an werden alle Schüler, Studenten, Kinder in Kindergärten — das sind über 10 Millionen junge Menschen — in den Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung einbezogen.

(Beifall bei den Regierungsparteien.)

Damit, meine Damen und Herren, wird ein Wandel
in der Struktur der gesetzlichen Unfallversicherung,

(Abg. Ruf: Herr Schellenberg, das war doch unser Antrag!)

die bisher grundsätzlich auf den Zusammenhang von Unfall und Erwerbsarbeit begrenzt war, für 10 Millionen Kinder erreicht.

(Abg. Franke [Osnabrück] meldet sich zu einer Zwischenfrage.)

- Nein, ich möchte jetzt Fragen nicht beantworten.
Herr Kollege Franke, Sie können sich nachher gern melden, und ich werde Ihnen dann in der weiteren Debatte antworten. Jetzt möchte ich meine Konzeption im Zusammenhang vortragen.
Herr Kollege Katzer, Sie waren in Ihren Ausführungen sehr stolz auf Ihren Antrag zur Krankenhausfinanzierung. Herr Kollege Katzer, in einem Zeitpunkt, in dem hier im Hause ein Gesetzentwurf zur Krankenhausfinanzierung mit allen Schwierigkeiten des Details vorliegt, kam der CDU-Antrag Jahre zu spät; ein Antrag mit allgemein gehaltenen, mehr oder weniger unverbindlichen Vorstellungen. Herr Kollege Katzer, das werden auch die Ausschußberatungen zeigen und das werden, wenn Hearings stattfinden, auch die Sachverständigen sagen. Es kommt nämlich jetzt auf die konkrete Lösung der Probleme der Krankenhausfinanzierung und nicht auf allgemeine Zielsetzungen an.
Meine Damen und Herren, die Frau Gesundheitsminister Strobel hat erstmals in unserer Geschichte einen Gesetzentwurf zu den schwierigen Krankenhausfragen vorgelegt und damit einen wichtigen Beitrag zur Gesundung unserer Krankenhäuser geleistet.
Die sozialdemokratische Bundestagsfraktion
nimmt auch mit Befriedigung davon Kenntnis, daß die Bundesregierung einen Gesetzentwurf über die Einbeziehung aller Landwirte in den Schutz der Krankenversicherung vorbereitet, bei dem — und das hat große gesellschaftspolitische Bedeutung — alle alten Landwirte genauso wie die Rentner beitragsfrei Krankenversicherungsschutz erhalten sollen.
Nun zum dritten Punkt, zur sozialen Sicherung.
Herr Kollege Katzer, Sie haben das aufgenommen, was Herr Barzel Anfang dieses Monats in einer Presseerklärung gesagt hat, nämlich das Rentenniveau sei auf 42,5 °/o des Lohnniveaus gesunken. Herr Kollege Katzer, diese Behauptung haben Sie entweder von Herrn Barzel übernommen, oder Sie haben sie für Herrn Barzel konzipiert. Ich stelle fest, diese Behauptung der Herren Katzer, Dr. Barzel ist irreführend. Ich weise sie energisch zurück, und ich will dies begründen.

(Abg. Katzer: Wir haben die Regierung gefragt; was sagt die Regierung denn?)

Augenblick, ich begründe es Ihnen genau. a) Renten sind Nettoeinkommen und lassen sich deshalb nur mit Nettoeinkommen der Arbeitnehmer vergleichen.

(Abg. Katzer: Ach, auf einmal!)

b) Da nicht nur Beitragszeiten, sondern in großem Umfang auch beitraglose Zeiten sich rentensteigernd auswirken, ist bei einem vollen Arbeitsleben nicht von 40, sondern von 49 und bei älteren Menschen von 50 Versicherungsjahren auszugehen. c) Es ergibt sich bei einem vollen Arbeitsleben ein durchschnittliches Altersruhegeld nicht — wie Sie und Herr Katzer behauptet haben — von 42,5, sondern von 67,5 % des Nettoverdienstes eines versicherten Arbeitnehmers. Das werden wir, wenn wir den Rentenanpassungsbericht demnächst zu beraten haben, dem Ausschuß und der Öffentlichkeit beweisen.

(Abg. Ruf: Das ist doch Demagogie! — Abg. Katzer: Das ist sehr wertvoll!)

Im übrigen, Herr Kollege Katzer, sollte Ihnen doch in Ihrer Eigenschaft als stellvertretender Fraktionsvorsitzender nicht unbekannt sein, daß dem Deutschen Bundestag kürzlich vom Deutschen Beamtenbund ein Gutachten von Herrn Dr. Heubeck, einem bekannten Versicherungsmathematiker, zugegangen ist, in dem nachgewiesen wird, daß die Renten der Sozialversicherung den Nettobeamtenpensionen entsprechen. Es wird sogar in den Gutachten dargelegt, daß bei Berücksichtigung der beitragsfreien Krankenversicherung es nicht selten vorkommt, daß die Sozialversicherungsrenten die gleichartigen Beamtenpensionen übersteigen. Gutachten Dr. Heubeck! Herr Ruf, Sie sind doch auf Herrn Heubeck immer sehr stolz gewesen.
Schließlich empfehle ich Herr Kollegen Katzer, wenn er hier von 42,5 % Rente spricht, sich doch einmal mit den Beamtenvertretern Ihrer Fraktion

Dr. Schellenberg
über deren Meinung zu Beamtenpensionen und Renten der Sozialversicherung zu unterhalten.

(Zuruf von der CDU/CSU: Trotzdem hat Kollege Katzer recht! — Abg. Katzer: Mit anderen Worten, Sie wollen senken!)

Meine Damen und Herren, noch eine weitere Bemerkung: Herr Barzel hat in der Presseerklärung von „leichtfertig genährten Hoffnungen" in Zusammenhang mit der Weiterentwicklung der Rentenversicherung gesprochen. Herr Kollege Katzer hat das nicht so stark, wie Herr Barzel betont, aber auch dieses Thema aufgenommen. Ich muß eine Behauptung von leichtfertig genährten Hoffnungen zurückweisen.

(Abg. Katzer: Ich wollte das ja gar nicht von Ihnen hören! Das würden wir gern von der Regierung hören!)

Ich muß sie zurückweisen, Herr Kollege Katzer. Da wende ich mich insbesondere an Sie als früheren Arbeitsminister.

(Abg. Katzer: Wir wollen das von der Regierung hören!)

— Sie waren der frühere Arbeitsminister, mit dem ich damals intensiv zusammenzuarbeiten hatte, zuerst als Sprecher der Opposition und dann als der Arbeitsminister unserer gemeinsamen Regierung.

(Abg. Katzer: Es war schon vorher! Wir wollen das von der Regierung hören! Ich habe gar nicht Sie gefragt!)

Es war Schuld der CDU/CSU, daß beim Beginn der Rezession nicht für eine ausreichende Liquidität der Rentenversicherung gesorgt war, sondern daß der Rentenversicherung damals über 6 Milliarden DM Schuldbuchforderungen auferlegt waren. Herr Kollege Katzer, schon als die ersten Rentenversicherungsträger ins Defizit gerieten, haben Sie am 2. September 1966 als damaliger Arbeitsminister die Rentenversicherung veranlassen wollen, eine dreiviertel Milliarde DM Mobilisierungspapiere zur Finanzierung von Stationierungskosten zu übernehmen. Das war der Tatbestand.

(Abg. Katzer: Davon ist kein Wort wahr, Herr Kollege!)

— Das kann ich dokumentarisch beweisen!

(Abg. Katzer: Aber die Regierung soll antworten!)

Meine Damen und Herren, die schweren Fehler der CDU haben dann zu Eingriffen in die Rentenversicherung geführt, zu einer Beeinträchtigung des Vertrauens unserer Bürger in die gesetzliche Altersversicherung.
Herr Kollege Katzer, Sie erhielten damals einen Auftrag von Herrn Kiesinger als damaligem Bundeskanzler, zu berechnen, was die Beseitigung der bruttolohnbezogenen Rente, der Übergang zur nettolohnbezogenen Rente an Einsparungen bringen würde. Sie haben mit Schreiben vom 17. März 1967 den Auftrag erhalten, zu berechnen, welche finanziellen Ergebnisse eine Heraufsetzung der Altersgrenze von 65 auf 66 Jahre haben würde. Solche Leistungssenkungen konnten zwar verhindert
werden, aber es wurde der Rentnerkrankenversicherungsbeitrag als Kürzung der Renten beschlossen.

(Abg. Katzer: Herr Schellenberg, dann geben Sie doch fairerweise die Antwort bekannt! Weitere Zurufe von der CDU/ CSU.)


  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Dr. Richard Jaeger


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (None)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CSU)

    Meine Damen und Herren, ich darf doch bitten, den Redner ungestört sprechen zu lassen und Zwischenfragen am Mikrofon zu stellen.