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ID0610922700

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  • tocInhaltsverzeichnis
    Deutscher Bundestag 109. Sitzung Bonn, Mittwoch, den 24. März 1971 Inhalt: Überweisung von Vorlagen an Ausschüsse 6377 B Amtliche Mitteilungen . . . . . . . . 6377 B Fragestunde (Drucksache V1/1983) Frage des Abg. Dr. Nölling (SPD) : Rückzahlung des Konjunkturzuschlags an ausländische Arbeitnehmer nach der Rückkehr in ihre Heimat Dr. Reischl, Parlamentarischer Staatssekretär 6378 B Dr. Nölling (SPD) . . . . . . 6378 B Frage des Abg. Dr. Wörner (CDU/CSU) : Vorlage des Entwurfs eines Steuerbeamtenausbildungsgesetzes Dr. Reischl, Parlamentarischer Staatssekretär . . . . . . . . 6378 C Frage des Abg. Dr. Riedl (München) (CDU/CSU) : Münzgewinn des Bundes Dr. Reischl, Parlamentarischer Staatssekretär 6378 D Frage des Abg. Matthöfer (SPD) : Steuerausfall durch Absetzung von Bestechungszahlungen bei Außenhandelsgeschäften als Betriebsausgaben Dr. Reischl, Parlamentarischer Staatssekretär . . . . . . . 6379 A, B Matthöfer (SPD) . . . . . . . . 6379 A Frage des Abg. Kiechle (CDU/CSU) : Pressemeldung betr. Ausgaben für die nationale Agrarpolitik Dr. Reischl, Parlamentarischer Staatssekretär . . . . . . . 6379 B, C Kiechle (CDU/CSU) 6379 C Frage des Abg. Lenzer (CDU/CSU) : Konsequenzen aus dem Zusammenbruch der Firma Rolls-Royce für deutsche Flugzeugprojekte Rosenthal, Parlamentarischer Staatssekretär . . . 6379 D, 6380 A, B Lenzer (CDU/CSU) 6380 A, B Frage des Abg. Lenzer (CDU/CSU) : Europäische Kooperation auf dem Gebiet der Triebwerkentwicklung Rosenthal, Parlamentarischer Staatssekretär 6380 C, D Lenzer (CDU/CSU) 6380 C, D Frage des Abg. von Alten-Nordheim (CDU/CSU) : Einfuhr von Kalkstickstoff aus Polen Rosenthal, Parlamentarischer Staatssekretär . . . . 6380 D, 6381 A von Alten-Nordheim (CDU/CSU) . . 6380 D, 6381 A II Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 109. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 24. März 1971 Frage des Abg. von Alten-Nordheim (CDU/CSU) : Interministerieller Arbeitskreis zur Untersuchung der Lage auf dem Düngemittelmarkt Rosenthal, Parlamentarischer Staatssekretär . . . . . . . 6381 A, B von Alten-Nordheim (CDU/CSU) . . 6381 B Frage des Abg. Fiebig (SPD) : Einberufung von Theologiestudenten zum Wehrdienst Berkhan, Parlamentarischer Staatssekretär . . . . . . . 6381 C, D Fiebig (SPD) . . . . . . . . . 6381 D Fragen des Abg. Schiller (Bayreuth) (SPD) : Entlassung von uneingeschränkt tauglich Gemusterten wegen Änderung des Tauglichkeitsgrades Berkhan, Parlamentarischer Staatssekretär . . . . 6382 A, B, C, D Schiller (Bayreuth) (SPD) . . . 6382 B, C Josten (CDU/CSU) . . . . . . 6382 C, D Frage des Abg. Jung (FDP) : Einrichtung einer Bundeswehrkrankenkasse Berkhan, Parlamentarischer Staatssekretär . . . 6382 D, 6383 B, C Jung (FDP) 6383 B, C Frage des Abg. Jung (FDP) : Änderung der Verpflichtungszeit von Unteroffiziersanwärtern Berkhan, Parlamentarischer Staatssekretär . . . . . . . . 6383 D Frage des Abg. Müller (Mülheim) (SPD) : Erfahrungen bei den vorolympischen Spielen in Sapporo Dorn, Parlamentarischer Staatssekretär . . . . . . . . 6383 D Frage des Abg. Becker (Nienberge) (SPD) : Aufstieg von Beamten in die nächsthöhere Laufbahn Dorn, Parlamentarischer Staatssekretär 6384 B, C Becker (Nienberge) (SPD) . . . 6384 C Frage des Abg. Dr. Gruhl (CDU/CSU) : Straf- und Bußgeldvorschriften des Wasserhaushaltsgesetzes Dorn, Parlamentarischer Staatssekretär . . . 6384 D, 6385 B, C Dr. Gruhl (CDU/CSU) 6385 A, B Vogt (CDU/CSU) 6385 C Franke (Osnabrück) (CDU/CSU) . 6385 C Frage des Abg. Dr. Riedl (München) (CDU/CSU) : Beteiligung der Bundesregierung an den Kosten der Landesleistungszentren des Sports Dorn, Parlamentarischer Staatssekretär 6385 D Frage des Abg. Wagner (Günzburg) (CDU/CSU) : Diplom einer Verwaltungs- und Wirtschafts-Akademie Dorn, Parlamentarischer Staatssekretär 6386 B Frage des Abg. Dr. Sperling (SPD) : Teilnahme an Lehrgängen von Heimvolkshochschulen als Ausfallzeit der gesetzlichen Rentenversicherungen Dr. Auerbach, Staatssekretär . . 6386 C, D, 6387 A, B Dr. Sperling (SPD) . . . . . . . 6386 D Matthöfer (SPD) . . . . . . . . 6387 A Hansen (SPD) . . . . . . . . . 6387 B Fragen des Abg. Pawelczyk (SPD) : Häufigkeit von Klagen gegen Rentenbescheide Dr. Auerbach, Staatssekretär . 6387 B, C, D Pawelczyk (SPD) . . . . . . 6387 C, D Fragen des Abg. Schedl (CDU/CSU): Gesetz zur Bekämpfung der Schwarzarbeit Dr. Auerbach, Staatssekretär 6388 A, B, C, D Schedl (CDU/CSU) . . . . . . 6388 A, C Josten (CDU/CSU) . . . . . . . 6388 D Frage des Abg. Konrad (SPD) : Bundesinstitut für Berufsbildungsforschung Dr. Auerbach, Staatssekretär . 6389 A, B, C Konrad (SPD) 6389 B Müller (Berlin) (CDU/CSU) . . . 6389 D Frage des Abg. Dr. Böhme (CDU/CSU) : Gesprächskreise für leitende Angestellte Dr. Auerbach, Staatssekretär . . . 6389 D Frage des Abg. Dr. Böhme (CDU/CSU) : Maßnahmen des Arbeitskampfes zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat Dr. Auerbach, Staatssekretär . . 6390 A, B Geiger (SPD) 6390 A Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 109. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 24. März 1971 III Frage des Abg. Härzschel (CDU/CSU) : Förderung deutscher Sprachkurse für Gastarbeiter Dr. Auerbach, Staatssekretär 6390 B, C, D Härzschel (CDU/CSU) . . . . 6390 C, D Mündlicher Bericht des Petitionsausschusses über seine Tätigkeit gemäß § 113 Abs. 1 GO in Verbindung mit Sammelübersicht 17 des Petitionsausschusses über Anträge von Ausschüssen des Bundestages zu Petitionen und systematische Ubersicht über die beim Bundestag in der Zeit vom 20. Oktober 1969 bis 28. Februar 1971 eingegangenen Petitionen (Drucksache VI/1923) und mit Sammelübersicht 18 des Petitionsausschusses über Anträge von Ausschüssen des Bundestages zu Petitionen (Drucksache VI/ 1965) Hansen (SPD) 6391 A Abgabe einer Erklärung der Bundesregierung in Verbindung mit Große Anfrage der Fraktion der CDU/CSU betr. Arbeitsprogramm der Bundesregierung zu innenpolitischen Vorhaben (Drucksachen VI/1620, VI/ 1953) Brandt, Bundeskanzler 6393 A, 6465 B Dr. Stoltenberg (CDU/CSU) 6399 D, 6467 A, 6468 D Dr. h. c. Dr.-Ing. E. h. Möller, Bundesminister 6409 A Dr. Althammer (CDU/CSU) . . . 6416 A Hermsdorf (Cuxhaven) (SPD) . . 6420 C Kirst (FDP) 6424 C Dr. von Dohnanyi, Parlamentarischer Staatssekretär . . . . 6428 B, 6469 B Katzer (CDU/CSU) 6433 C Dr. Schellenberg (SPD) 6439 C Spitzmüller (FDP) 6445 B Dr. Ehmke, Bundesminister 6448 C, 6466 C, 6467 C Dr. Martin (CDU/CSU) 6451 B Raffert (SPD) 6452 D Höcherl (CDU/CSU) 6453 B Ott (CDU/CSU) 6455 C Porzner (SPD) 6457 D Dr. Barzel (CDU/CSU) . . 6459 D, 6462 B, 6466 A, 6468 A Wehner (SPD) 6460 D Dorn (FDP). . . . . . . . 6462 D Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Arbeitsplatzschutzgesetzes (Drucksache VI/ 1682) ; Mündlicher Bericht des Verteidigungsausschusses (Drucksache VI/ 1966) — Zweite und dritte Beratung — 6469 C Entwurf eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 29. Januar 1969 zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der Regierung des Königreichs Belgien über die Einziehung und Beitreibung von Beiträgen der Sozialen Sicherheit (Drucksache VI/ 1798) ; Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Arbeit und Sozialordnung (Drucksache VI/1949) — Zweite Beratung und Schlußabstimmung — . . 6469 D Entwurf eines Gesetzes zu dem Vertrag vom 11. September 1970 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Osterreich über Rechts- und Amtshilfe in Zoll-, Verbrauchsteuer- und Monopolangelegenheiten (Drucksache VI/ 1393) ; Schriftlicher Bericht des Finanzausschusses (Drucksache 14/ 1986) — Zweite Beratung und Schlußabstimmung — 6470 A Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Schaumweinsteuergesetzes (Drucksache VI/ 1831) ; Schriftlicher Bericht des Finanzausschusses (Drucksache VI/ 1987) — Zweite und dritte Beratung — in Verbindung mit Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Schaumweinsteuergesetzes (Abg. Dr. Hauser [Sasbach], Lampersbach, Gewandt, Bremm u. Gen.) (Drucksache VI/1635); Schriftlicher Bericht des Finanzausschusses (Drucksache VI/1987) — Zweite Beratung — 6470 B Entwurf eines Gesetzes zur Änderung der Strafprozeßordnung und des Gerichtsverfassungsgesetzes (Bundesrat) (Drucksache W1954) — Erste Beratung — 6470 C Entwurf eines Gesetzes zu dem Übereinkommen vom 27. September 1968 über die gerichtliche Zuständigkeit und die Vollstreckung gerichtlicher Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen (Drucksache VI/1973) — Erste Beratung — . . 6470 C Entwurf eines Gesetzes zu dem Übereinkommen vom 29. Februar 1968 über die gegenseitige Anerkennung von Gesellschaften und juristischen Personen (Drucksache VI/1976) — Erste Beratung — . . 6470 D Entwurf eines Gesetzes über Wein, Likörwein, Schaumwein, weinhaltige Getränke und Branntwein aus Wein (Weingesetz) (Drucksache VI/1963) — Erste Beratung — 6470 D IV Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 109. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 24. März 1971 Entwurf eines Gesetzes zur Neuregelung der hüttenknappschaftlichen Pensionsversicherung im Saarland (Hüttenknappschaftliches Zusatzversicherungs-Gesetz) (Drucksache VI/1980) — Erste Beratung - 6470 D Entwurf eines Bundesgesetzes über individuelle Förderung der Ausbildung (Bundesausbildungsförderungsgesetz) (Drucksachen VI/1975, zu VI/ 1975) — Erste Beratung — in Verbindung mit Antrag betr. Ausbildungsförderung (Abg. Rollmann, Dr. Götz, Dr. Martin, Burger, Frau Stommel und Fraktion der CDU/ CSU) (Drucksache VI/1943) Frau Strobel, Bundesminister . . . 6471 A Rollmann (CDU/CSU) . . . . . 6472 B Hauck (SPD) 6474 A Spitzmüller (FDP) . . . . . . 6475 C Köster (CDU/CSU) (zur GO) . . 6476 A Antrag des Bundesministers der Finanzen betr. Entlastung der Bundesregierung wegen der Bundeshaushaltsrechnung für das Rechnungsjahr 1969 (Drucksache VI/1936) 6476 B Mündlicher Bericht des Haushaltsausschusses über den Antrag der Fraktion der CDU/CSU betr. notwendige haushaltspolitische Maßnahmen (Drucksachen VI/1154 [neu] , VI/1962) . . . . . . . 6476 C Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Wirtschaft über die Vorschläge der EG-Kommission für eine Richtlinie des Rates über die Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über Einheiten im Meßwesen eine Richtlinie des Rates zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über Zusatzeinrichtungen zu Zählern für Flüssigkeiten (außer Wasser) (Drucksachen VI/ 1671, VI/1675, VI/ 1958) . . . . 6476 C Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Wirtschaft über die Vorschläge der EG-Kommission für eine Verordnung des Rates zur Anwendung der Entscheidung des Interimsausschusses EWG/Ostafrika über die Begriffsbestimmung für „Erzeugnisse mit Ursprung in ..." oder „Ursprungserzeugnisse" sowie über die Methoden der Zusammenarbeit der Verwaltungen eine Verordnung (EWG) des Rates zur Anderung der Verordnung (EWG) Nr, 802/68 des Rates vom 27. Juni 1968 über die gemeinsame Begriffsbestimmung für den Warenursprung (Drucksachen VI/ 1349, VI/ 1699, VI/ 1959) 6476 D Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Wirtschaft über den Vorschlag der Kommission der EG für eine Richtlinie des Rates zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über Bier (aus Drucksache VI/1048, Drucksache VI/1960) 6476 D Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Wirtschaft über den Vorschlag der Kornmission der EG für eine Richtlinie des Rates zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten betr. elektrische Betriebsmittel zur Verwendung in explosibler Atmosphäre (Drucksachen VI/1394, VI/ 1961) . . . . . . . . . 6477 A Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Wirtschaft über das Memorandum der EG-Kommission an den Rat über die Industriepolitik der Gemeinschaft (Drucksachen VI/606, VI/1985) 6477 A Bericht des Ausschusses für Wirtschaft über die Verordnung zur Änderung des Deutschen Teil-Zolltarifs (Nr. 4/71 — Angleichungszoll für Trinkwein) Verordnung zur Änderung des Deutschen Teil-Zolltarifs (Nr. 3/71 — Zollkontingent für Bananen) Verordnung zur Änderung des Deutschen Teil-Zolltarifs (Nr. 21/70 — Erhöhung des Zollkontingents für Fische) (Drucksachen VI/ 1712, VI/ 1827, VI/1863, VI/ 1956) . . . 6477 C Bericht des Ausschusses für Wirtschaft über die Zweiundzwanzigste Verordnung zur Änderung der Ausfuhrliste — Anlage AL zur Außenwirtschaftsverordnung — (Drucksachen VI/ 1773, VI/1957) . . . 6477 C Nächste Sitzung 6477 D Anlagen Anlage 1 Liste der beurlaubten Abgeordneten . . 6479 A Anlage 2 Stellungnahme des Bundesrates zu dem vorn Bundestag verabschiedeten Ersten Gesetz zur Vereinheitlichung und Neuregelung des Besoldungsrechts in Bund und Ländern 6479 B Anlage 3 Schriftliche Antwort auf die Mündliche Frage des Abg. Strohmayr (SPD) betr. Vereinfachung und Verkleinerung der Personal- und sonstigen Ausweispapiere 6479 C Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 109. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 24. März 1971 V Anlage 4 Schriftliche Antwort auf die Mündliche Frage des Abg. Dr. Pohle (CDU/CSU) betr. Verwendung von Petrolkoks als Reduktionsmittel bei metallurgischen Prozessen — Änderung des Minaralölsteuergesetzes 6480 B Anlage 5 Schriftliche Antwort auf die Mündliche Frage des Abg. Meister (CDU/CSU) betr. Schließung der Brennereien wegen kleinerer Verstöße gegen das Branntweinmonopolgesetz 6480 C Anlage 6 Schriftliche Antwort auf die Mündlichen Fragen des Abg. Löffler (SPD) betr. überbetriebliche Aus- und Weiterbildung der Betriebsangehörigen im Handwerk . . 6480 D Anlage 7 " Schriftliche Antwort auf die Mündlichen Fragen des Abg. Maucher (CDU/CSU) betr. Gründung von Rechtsschutzversicherungen durch Haftpflichtversicherungsgesellschaften . . . . . . . . . . 6481 B Anlage 8 Schriftliche Antwort auf die Mündlichen Fragen des Abg. Rainer (CDU/CSU) betr. Künstlervermittlung 6482 A Anlage 9 Schriftliche Antwort auf die Mündlichen Fragen des Abg. Dr. Aigner (CDU/CSU) betr. Höhe der Rentenansprüche der ausländischen Arbeitnehmer 6482 B Anlage 10 Schriftliche Antwort auf die Mündliche Frage des Abg. Krall (FDP) betr. Interessenvertretung der Soldaten 6482 C Anlage 11 Schriftliche Antwort auf die Mündliche Frage des Abg. Bay (SPD) betr. Haftung für Impfschäden . . . . . . . . . 6482 D Anlage 12 Schriftliche Antwort auf die Schriftliche Frage des Abg. Dr. Hammans (CDU/CSU) betr. Umstellung der Beheizung der Kasernengebäude in Grefrath auf Erdgas 6483 A 109. Sitzung Bonn, den 24. März 1971 Stenographischer Bericht Beginn: 9.00 Uhr
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    Berichtigung 107. Sitzung, Seite 6350 D, Zeile 15 ist zu lesen statt „§ 4": „Viele Paragraphen" und in Zeile 17 statt „bietet": „bieten". 108. Sitzung, Seite 6359 C, Zeilen 1 und 2: Die Worte „den Ausschuß für Wirtschaft sowie" sind - zu streichen. Anlage 1 Liste der beurlaubten Abgeordneten Abgeordnete(r) beurlaubt bis einschließlich a) Beurlaubungen Dr. Achenbach 24. 3. Bartsch 26. 3. Berberich 29. 3. Blumenfeld ** 26. 3. Breidbach 2. 4. Dasch 5. 4. Dr. Dittrich * 25. 3. Dr. Erhard 25. 3. Flämig * 24. 3. Freiherr von und zu Guttenberg 2. 4. Dr. Jenninger 26. 3. Jung 24. 3. Kater 26. 3. Dr. Kempfler 3. 4. Kienbaum 29. 3. Dr. Koch * 24. 3. Krall 24. 3. Dr. Kreile 24. 3. Freiherr von Kühlmann-Stumm 24. 3. Lampersbach 24. 3. Lautenschlager * 24. 3. Lemmrich ** 25. 3. Liehr 26. 3. Dr. Löhr * 24. 3. Frau Meermann 26. 3. Memmel * 26. 3. Mischnick 24. 3. Müller (Aachen-Land) * 26. 3. Dr. Preiß 30. 3. Richter ** 25. 3. Dr. Rinderspacher ** 26. 3. Rohde 26. 3. Russe 3. 4. Saxowski 4. 4. Scheu 29. 3. Dr. Schmücker ** 26. 3. Dr. Schober 3. 4. Solke 26. 3. Spilker 24. 3. Stein (Honrath) 29. 3. Dr. Tamblé 3. 4. Walkhoff 24. 3. Frau Dr. Walz ** 25. 3. Wolfram 29. 3. Zebisch 3. 4. Zoglmann 26. 3. b) Urlaubsanträge Maucher 30. 4. Müller (Remscheid) 17. 4. Simon 14. 5. * Für die Teilnahme an Sitzungen des Europäischen Parlaments ** Für die Teilnahme an Sitzungen der Beratenden Versammlung des Europarates Anlagen zum Stenographischen Bericht Anlage 2 Der Präsident des Bundesrates Bonn, den 12. 3. 1971 An den Herrn Bundeskanzler Bonn Der Bundesrat hat in seiner 363. Sitzung am 12. März 1971 beschlossen, dem vom Deutschen Bundestag am 3. März 1971 verabschiedeten Ersten Gesetz zur Vereinheitlichung und Neuregelung des Besoldungsrechts in Bund und Ländern (1. BesVNG) gemäß Artikel 74 a Abs. 2 und Artikel 84 Abs. 1 des Grundgesetzes zuzustimmen. Der Bundesrat hat ferner folgende Stellungnahme beschlossen: Der Bundesrat bekräftigt seine Auffassung, daß die mit der Grundgesetzänderung und dem vorliegenden Gesetz erstrebte Besoldungsvereinheitlichung nicht zu erreichen Ist, wenn vor einer Neuordnung des Laufbahnrechts bzw. vor Neuschaffung eines einheitlichen Systems der Dienstpostenbewertung bisher gleichbewertete Beamtengruppen unterschiedlich eingestuft würden. Der Bundesrat müßte solchen Maßnahmen seine Zustimmung versagen. Koschnick An den Herrn Präsidenten des Deutschen Bundestages Bonn Bonn, den 12. 3. 1971 Vorstehende Abschrift wird auf Ihr Schreiben vom 4. März 1971 mit der Bitte um Kenntnisnahme übersandt, Koschnick Anlage 3 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dorn vorn 24. März 1971 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Strohmayr (SPD) (Drucksache VI/1983 Frage A 6) : Gedenkt die Bundesregierung, den Vorschlag des Deutschen Gemeindetags zur Vereinfachung und Verkleinerung der Personal- und sonstigen Ausweispapiere nods dem Polaroid-System zu verwirklichen? Die deutschen Pässe und Personalausweise werden bisher auf Sicherheitspapier gedruckt, das nach derzeitigen Erkenntnissen einen umfassenden 6480 Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 109. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 24. März 1971 Schutz gegen Verfälschungen und Nachahmungen bietet. Mein Haus prüft seit längerer Zeit, auf welche Weise der Personalausweis in Form einer einfachen Karte — etwa in der Größe der Scheckkarte - neu gestaltet werden kann. Ein solches Muster müßte aber die gleiche Sicherheit gegen Fälschungen gewährleisten, wie der jetzt verwendete Ausweis. Der Vorschlag des Deutschen Gemeindetages sieht in Übereinstimmung mit diesen Vorstellungen eine Verkleinerung des Formats des Ausweises vor. Hinsichtlich der Herstellung des Ausweises nach dem seit Jahren bekannten Polaroidsystem ergeben sich jedoch erhebliche Sicherheitsbedenken. Das Verfahren bietet nämlich keinen Schutz gegen Totalfälschungen, da die erforderlichen Materialien und Herstellungsapparate im Handel frei erhältlich sind. Nach einem Gutachten des Bundeskriminalamtes läßt sich die verschweißte Plastikhülle öffnen, so daß auch Verfälschungen verhältnismäßig leicht möglich sind. Die Bemühungen meines Hauses gehen dahin, einen neuen Ausweis aus besonderem Sicherheitspapier herzustellen, der unlösbar in eine Plastikhülle eingeschweißt wird und in besonderem Maße gegen Fälschungen jeder Art geschützt ist. Anlage 4 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dr. Reischl vom 24. März 1971 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Pohle (CDU/CSU) (Drucksache VI/1983 Frage A 12) : Kann die Bundesregierung in Präzisierung einer dem Finanzausschuß gegebenen Auskunft für die Zukunft verbindlich erklären, daß die Verwendung von Petrolkoks der Nummer 27.14-B des Zolltarifs als Reduktionsmittel bei metallurgischen Prozessen nicht der Mineralölsteuer unterliegt, oder ist die Bundesregierung der Auffassung, daß es hierzu einer Änderung des Mineralölsteuergesetzes bedarf? Nach Auffassung der Bundesregierung darf Petrolkoks steuerfrei als Reduktionsmittel verwendet werden. Hieran bestehen auch unter dem Gesichtspunkt keine Zweifel, daß Petrolkoks während des Reduktionsprozesses zugleich Wärme abgibt. Insoweit folgt die Bundesregierung einem Urteil des Bundesfinanzhofs vom November 1969. Dort ist in einem ähnlich gelagerten Fall die Reduktionsleistung als maßgeblicher Verwendungszweck angesehen worden, der die Steuerfreiheit begründet. Angesichts dieser Rechtsauffassung bedarf es einer Änderung des Mineralölsteuergesetzes nicht mehr, um Petrolkoks als Reduktionsmittel bei metallurgischen Prozessen von der Mineralölsteuer freizustellen. Der Bundesminister der Finanzen hat im übrigen die ihm vorgetragenen Einzelfälle in diesem Sinne entschieden. Anlage 5 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dr. Reischl vom 24. März 1971 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Meister (CDU/CSU) (Drucksache VI/ 1983 Frage A 17) : Erscheint es der Bundesregierung vertretbar, daß wegen kleinerer Verstöße gegen das Branntweinmonopolgesetz nach wie vor eine zweijährige Schließung der Brennerei erfolgt, obwohl in § 123 des Gesetzes über das Branntweinmonopol zwischenzeitlich die strafrechtliche Ahndung mit einer Schließung in das Ermessen des Gerichts gestellt wird? Ihre Frage berührt den Abfindungsverlust und die Einziehung im Strafverfahren, zwei Tatbestände, die miteinander nicht in Verbindung stehen. Die Herstellung von Branntwein unter Abfindung, d. h. in Brennereien, die nicht unter amtlichem Verschluß stehen, ist eine Vergünstigung und setzt ein hohes Maß an Vertrauen voraus, das der Staat dem Abfindungsbrenner entgegenbringt. Diese Betriebsform, die auf einer bloßen Anmeldung des Brennvorgangs beruht, ist steuerlich nur schwer zu überwachen und bietet zahlreiche Möglichkeiten, Branntwein unangemeldet und vorschriftswidrig herzustellen. Wird das in den Abfindungsbrenner gesetzte Vertrauen durch ein rechtskräftig festgestelltes Monopolvergehen mißbraucht, so hat dies den zeitweisen oder auch dauernden Abfindungsverlust zur Folge. Der Abfindungsverlust hat keinen Strafcharakter, sondern bedeutet allein den Verlust einer monopolrechtlichen Vergünstigung. Die erneute Zulassung zur Abfindung kann nur nach einer angemessenen Wartefrist erfolgen, die mindestens zwei Jahre seit der Feststellung des Verlustes betragen soll. Bei geringfügigen Monopolvergehen, in denen die vorschriftswidrig hergestellte Weingeistmenge 5 Liter nicht überschreitet, kann die Brennerei sofort wieder zur Abfindung zugelassen werden. Der in Ihrer Frage erwähnte § 123 Branntweinmonopolgesetz befaßt sich dagegen mit der Einziehung von Gegenständen, die zur Begehung einer Monopolstraftat gebraucht wurden. Diese Regelung gilt für Monopolstraftaten allgemein, unabhängig davon, ob sie in Abfindungs- oder in Verschlußbrennereien begangen werden. Hier trifft es zu, daß die Einziehung — etwa einer Brennereibetriebseinrichtung — im Strafverfahren in das Ermessen des Gerichts gestellt ist. Da es sich, wie bereits eingangs erwähnt, bei Abfindungsverlust und Einziehung im Strafverfahren um zwei durchaus verschiedene Tatbestände handelt, die nicht miteinander in Verbindung stehen, ist auch ein Zusammenhang der einen mit der anderen Regelung nicht gegeben. Anlage 6 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Rosenthal vom 24. März 1971 auf die Mündlichen Fragen des Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 109. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 24. März 1971 6481 Abgeordneten Löffler (SPD) (Drucksache VI/1983 Fragen A 18 und 19) : Wie steht die Bundesregierung zu den Vorstellungen, die der Zentralverband des Deutschen Handwerks in einem Schreiben vom 2. November 1970 hinsichtlich der überbetrieblichen Aus- und Weiterbildung der Betriebsangehörigen im Handwerk entwickelt hat? Welche Möglichkeiten sieht die Bundesregierung, die für die Gewerbeförderung vorgesehenen Mittel so zu erhöhen, daß die bereits angemeldeten Einzelprojekte und Maßnahmen möglichst kurzfristig verwirklicht werden können und die Ansätze den vom Heinz-Piest-Institut für Handwerkstechnik ermittelten Zahlen für die Schaffung von Ausbildungsplätzen (1,25 Milliarden DM) und für den laufenden Unterhalt (jährlich 111 Millionen DM) nahekommen? Die Bundesregierung teilt die vom Zentralverband des Deutschen Handwerks vertretene Auffassung, daß die überbetriebliche berufliche Aus- und Weiterbildung in Zukunft verstärkt werden muß. Sie hat deshalb in ihrem Bildungsbericht 1970 die berufliche Bildung als öffentliche Aufgabe bezeichnet und die Gleichrangigkeit mit der Ausbildung in Schule und Hochschule betont. Sie hat im Aktionsprogramm „Berufliche Bildung" ein Schwerpunktprogramm für die Errichtung und den Ausbau überbetrieblicher Berufsbildungsstätten angekündigt. Zur Feststellung des Bedarfs an Einrichtungen und Maßnahmen sowie der benötigten finanziellen Mittel wurden die erforderlichen Untersuchungen eingeleitet. Sie erstrecken sich auch auf das Handwerk. Die Gewerbeförderungsmittel sind in den letzten Jahren erheblich erhöht worden. Während sie im Jahre 1969 noch ca. 11,8 Mio. DM betrugen, sieht die mittelfristige Finanzplanung bis 1974 eine Steigerung auf ca. 22 Mio. DM vor. Der vom HeinzPiest-Institut für Handwerkstechnik an der Technischen Universität Hannover für ein Mindestprogramm überbetrieblicher Aus- und Weiterbildung im Handwerk ermittelte Finanzbedarf erstreckt sich auf einen Zeitraum von 10 Jahren. Die Deckung dieses Finanzbedarfs ist ein Problem langfristiger Planung. Hieran sind neben der Bundesregierung die Länder, die Bundesanstalt für Arbeit sowie die Wirtschaft selbst beteiligt. Die Bundesregierung wird bei der Aufstellung ihres Schwerpunktprogramms für überbetriebliche Berufsbildungsstätten die Untersuchungsergebnisse des Heinz-Piest-Instituts verwerten. Dieses Programm ist im Zusammenhang mit dem von der Bund-Länder-Kommission für Bildungsplanung vorgesehenen Bildungsgesamtplan und Bildungsbudget zu sehen. Anlage 7 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Rosenthal vom 24. März 1971 auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Maucher (CDU/CSU) (Drucksache VI/1983 Fragen A 24 und 25) : Ist der Bundesregierung bekannt, daß die von ihr im Interesse von Millionen Versicherungsnehmern bekundete Haltung in der Frage Spartentrennung durch die Gründung weiterer Rechtsschutzversicherungen seitens einiger Haftpflichtversicherungsgesellschaften ständig unterlaufen wird? Sieht die Bundesregierung darin eine Verletzung verbindlicher Vorschriften, und was gedenkt sie gegebenenfalls beim Bundesaufsichtsamt für Versicherungen dagegen zu unternehmen? Der Bundesregierung ist bekannt, daß Haftpflichtversicherungsgesellschaften Rechtsschutzversicherungsunternehmen gründen. Derartige Neugründungen von Rechtsschutzversicherungsgesellschaf ten werden von dem Bundesaufsichtsamt für das Versicherungs- und Bausparwesen (Bundesaufsichtsamt) in ständiger Praxis nur mit folgenden Auflagen genehmigt: a) Kein Vorstandsmitglied, Prokurist, Handlungsbevollmächtigter oder Schadenbearbeiter der Rechtsschutzversicherungsgesellschaft darf gleichzeitig bei einer anderen Versicherungsgesellschaft tätig sein. b) Im Außendienst der Rechtsschutzversicherung darf niemand Schadenbearbeitung in solchen Fällen ausüben, in denen sowohl aus einem Rechtsschutzversicherungsvertrag als auch aus einem Haftpflichtversicherungsvertrag Versicherungsschutz beansprucht werden könnte und beide Verträge zu den von dem betreffenden Außendienstmitarbeiter verwalteten Beständen gehören. Die Einhaltung dieser Auflagen muß in den Abmachungen mit dem Außendienst der Rechtsschutzversicherungsgesellschaft schriftlich sichergestellt sein. Die Bundesregierung ist sich bewußt, daß Interessenkollisionen im Versicherungswesen nicht völlig ausgeschaltet werden können. Sie glaubt aber, daß durch die vorgenannten Auflagen etwaigen Kollisionsmöglichkeiten in ausreichender Weise begegnet wird. Die Einhaltung der Auflagen wird vom Bundesaufsichtsamt im Rahmen der laufenden Aufsicht überwacht, wobei die in gewissen Zeitabständen durchzuführenden örtlichen Prüfungen der Versicherungsunternehmen eine genaue Überprüfung ermöglichen. Dem Bundesaufsichtsamt sind bisher Beschwerden über Interessenkollisionen nicht bekanntgeworden. Nach den langjährigen Erfahrungen des Bundesaufsichtsamtes dürfte das darauf zurückzuführen sein, daß die Versicherer offenbar von sich aus etwaige zwischen ihnen und ihren Versicherungsnehmern bei der Regulierung von Schäden auftretende oder zu befürchtende Interessenkollisionen von vornherein ausschließen. Die Spartentrennung ist gesetzlich nicht ausdrücklich vorgeschrieben. Sie beruht auf ständiger Verwaltungspraxis der Versicherungsaufsichtsbehörden. Grundlage dieser Verwaltungspraxis ist § 8 Abs. 1 Nr. 2 des Versicherungsaufsichtsgesetzes. Diese Bestimmung verpflichtet die Aufsichtsbehörden, über die Wahrung der Belange der Versicherten und die dauernde Erfüllbarkeit der Versicherungsverträge zu wachen. Das Bundesaufsichtsamt sieht die Belange der Versicherten bei einem gemeinsamen Betrieb von Rechtsschutz- und Haftpflichtversicherung grundsätzlich nicht als gewahrt an. Andererseits darf das Bundesaufsichtsamt die Zulassung eines Rechtsschutzversicherers zum Geschäftsbetrieb nur dann versagen, wenn die Belange durch geringere 6482 Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 109. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 24. März 1971 Maßnahmen nicht ausreichend gesichert werden können: Der durch die vorgenannten Auflagen mögliche Schutz der Versicherten verbietet weitergehende Eingriffe. Die Bundesregierung beabsichtigt daher nicht, eine Änderung der langjährigen Verwaltungspraxis herbeizuführen. Anlage 8 Schriftliche Antwort des Staatssekretärs Dr. Auerbach vorn 24. März 1971 auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Rainer (CDU/CSU) (Drucksache VI/1983 Fragen A 39 und 40) : Ist die Bundesregierung bereit, den Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Arbeitsförderungsgesetzes vorzulegen, soweit seine Anwendung durch die Bundesanstalt für Arbeit zur Folge hat, daß keine neuen privaten Künstlervermittler mehr von ihr beauftragt werden? Haben die Mißstände in der zugelassenen privaten Künstlervermittlung einen Grad und Umfang erreicht, clad der künftige Verzicht auf individuelle Betreuung der Künstler durch sie gerechtfertigt ist, und ist auf Grund dessen die Bundesregierung zu der Auffassung gekommen, daß nur die Bundesanstalt für Arbeit Künstler vermitteln soll? Die Bundesrepublik ist aufgrund des Übereinkommens Nr. 96 der Internationalen Arbeitsorganisation verpflichtet, die auf Gewinn gerichtete Arbeitsvermittlung schrittweise durch öffentliche Vermittlungseinrichtungen zu ersetzen. Dementsprechend bestimmt § 23 des Arbeitsförderungsgesetzes, daß die Bundesanstalt für Arbeit Aufträge zur Arbeitsvermittlung nur in Ausnahmefällen erteilen kann. Das gilt allgemein — auch für den Bereich der Künstlervermittlung, unabhängig davon, ob Mißstände festgestellt werden oder nicht. Das Ratifikationsgesetz zum Übereinkommen Nr. 96 wurde von den Mitgliedern dieses Hohen Hauses 1954 einstimmig verabschiedet. Die Bundesregierung sieht keinen Anlaß, einen Gesetzentwurf zur Änderung des § 23 AFG vorzulegen. Anlage 9 Schriftliche Antwort des Staatssekretärs Dr. Auerbach vom 24. März 1971 auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Aigner (CDU CSU) (Drucksache VI/1983 Fragen A 41 und 42) : Tst. der Bundesregierung bekannt, wie hoch sich die Rentenansprüche der ausländischen Arbeitnehmer in der Bundesrepublik Deutschland bis jetzt belaufen und nie sie schätzungsweise fortgeschrieben werden? Reichen die geleisteten Beiträge der ausländischen Arbeitnehmer zur gesetzlichen Rentenversicherung zur Abdeckung ihrer his jetzt entstandenden Rentenansprüche aus? Die Bundesregierung hat bisher keine Erhebungen darüber angestellt, wie hoch sich die Rentenansprüche der ausländischen Arbeitnehmer in der BRD bis jetzt belaufen. Es besteht hierzu auch keine Veranlassung, weil die ausländischen Arbeitnehmer grundsätzlich den gleichen Rechtsvorschriften bezüglich der gesetzlichen Rentenversicherungen unterliegen wie die deutschen Arbeitnehmer. Ihre Ansprüche sind daher in der gleichen Weise finanziell gesichert wie die der deutschen Arbeitnehmer. Anlage 10 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Berkhan vom 24. März 1971 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Krall (FDP) (Drucksache VI/1983 Frage A 50) : Ist die Bundesregierung bereit, durch eine entsprechende Ergänzung des Gesetzes über die Rechtsstellung der Soldaten (Soldatengesetz) der Interessenvertretung der Soldaten ein gleiches Beteiligungsrecht einzuräumen, wie dies nach § 94 des Bundesbeamtengesetzes den Spitzenorganisationen der zuständigen Gewerkschaften der Beamten gewährt wird? Zur Verdeutlichung des Sachverhalts darf ich, Herr Kollege, zunächst den von Ihnen herangezogenen § 94 BBG zitieren. Er lautet: „Die Spitzenorganisationen der zuständigen Gewerkschaften sind bei der Vorbereitung allgemeiner Regelungen der beamtenrechtlichen Verhältnisse zu beteiligen." Im Rahmen dieser Bestimmung beteiligt der Bundesminister des Innern im beamtenrechtlichen Bereich den Deutschen Gewerkschaftsbund, den Deutschen Beamtenbund, die Gewerkschaft der Polizeibeamten, den Deutschen Richterbund, den Bund deutscher Verwaltungsrichter und den Christlichen Gewerkschaftsbund. Das Bundesministerium der Verteidigung hat bei wichtigen soldatenrechtlichen Gesetzesvorhaben seit langem mit Interessenvertretungen der Soldaten zusammengearbeitet und in vielen Fällen deren Initiativen aufgegriffen. Der Bundesminister der Verteidigung erwägt die Beteiligung von Interessenvertretungen der Soldaten in einem in Bearbeitung befindlichen Erlaß zu verankern. Eine Ergänzung des Soldatengesetzes erscheint in Anbetracht einer solchen Beteiligungsgarantie derzeit nicht erforderlich. Die Überlegungen hierzu sind jedoch noch nicht abgeschlossen. Anlage 11 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Berkhan vom 24. März 1971 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Bay (SPD) (Drucksache VI/1983 Frage A 52) : Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 109. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 24. März 1971 6483 Wer haftet für Impfschäden, die durch Impfungen gemäß § 17 Abs. 4 des Soldatengesetzes an Soldaten entstehen? Nach § 17 Abs. 4 des Soldatengesetzes ist der Soldat verpflichtet, seine Gesundheit zu erhalten und zu diesem Zweck auch dienstlich befohlene Impfungen zu dulden. Solange die Impfung rechtmäßig ist und nach den Regeln der ärztlichen Kunst ausgeführt wird, kommt es im Falle eines Impfschadens nicht zu einer „Haftung" nach den Regeln des Schadensersatzrechtes. Vielmehr wird eine Wehrdienstbeschädigung im Sinne von § 81 des Soldatenversorgungsgesetzes vorliegen, und zwar eine gesundheitliche Schädigung, die durch die dem Wehrdienst eigentümlichen Verhältnisse herbeigeführt worden ist. Die Wehrdienstbeschädigung führt während der Dienstzeit des Soldaten zu einem Anspruch auf Ausgleich (§ 85 SVG) und danach auf Versorgung entsprechend den Vorschriften des Bundesversorgungsgesetzes (§ 80 SVG). Der Ausgleich für Wehrdienstbeschädigung wird von Amts wegen geleistet. Der Antrag auf Versorgung wegen Wehrdienstbeschädigung ist beim Versorgungsamt des Wohnsitzes zu stellen. Anlage 12 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Berkhan vom 15. März 1971 auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Hammans (CDU/CSU) (Drucksache VI/1916 Frage B 10) : Sieht die Bundesregierung eine Möglichkeit, besonders nach den neuesten Erkenntnissen des Umweltschutzes, im Hinblick auf die immer noch nicht erfolgte Reparatur des zwei Jahre alten hohen Schornsteins an der Kaserne unserer belgischen NATO-Verbündeten in Grefrath, Kreis Kempen-Krefeld, die Heizung der Kasernengebäude doch noch auf Erdgas umzustellen? Die Bundesregierung sieht keine Möglichkeit, die Beheizung der Einsatzkaserne in Grefrath nachträglich auf Erdgas umzustellen. Ein Antrag der Gemeinde auf Beheizung mit Erdgas war bereits 1966 insbesondere deshalb abzulehnen, weil eine zwingende NATO-Forderung auf Brennstoff-Bevorratung für mindestens 30 Tage innerhalb der Anlage nicht erfüllt werden konnte. Diese NATO-Forderung ist unverändert gültig. Hinsichtlich der Reparatur des 2 Jahre alten Schornsteins darf ich Sie über folgendes unterrichten: Der 3zügige Schornstein ist in der Heizperiode 1969/70 in einem Rauchrohr durch mangelhafte Betriebsführung — Überschreitung der zulässigen Temperaturen — beschädigt worden. Nach Stillegung des beschädigten Rauchrohres konnten die beiden anderen Züge des Schornsteins betriebssicher weiter benutzt werden. Die Reparatur des beschädigten Zuges wird nach erfolgtem Abschluß des Beweissicherungsverfahrens im April/Mai dieses Jahres im Auftrag des Nutzers durchgeführt. Um nach menschlichem Ermessen eine Wiederholung des Schadensfalles und die Möglichkeit einer Rauchentwicklung auszuschließen, wurde nachträglich bereits über die Forderungen der technischen Aufsichtsbehörden hinaus ein Rauchgas-Temperaturbegrenzer eingebaut. Damit ist den Erkenntnissen hinsichtlich des Umweltschutzes im Rahmen der zur Zeit gegebenen technischen Möglichkeiten Rechnung getragen worden.
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Dr. Carlo Schmid


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Das Wort hat der Abgeordnete Kirst. Seine Fraktion hat eine Redezeit von 30 Minuten angemeldet.


Rede von Victor Kirst
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FDP)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich will mich bemühen, mich auf das Thema der Anfrage zu beschränken, wenngleich wir ja etwas in Gefahr geraten, daß sich diese Anfrage als das erweist, was sie vielleicht sein sollte, eine Möglichkeit zur Fortsetzung der Haushaltsberatung mit anderen Mitteln.

(Abg. Wehner: Sehr wahr! — Abg. Leicht: Das soll sie nicht sein!)

Der erste Redner der Opposition hat es nun allerdings heute morgen, jedenfalls über nicht wenige Passagen seiner Rede, mühelos geschafft, den Anschluß an den nächsten Landtagswahlkampf in der Bundesrepublik zu finden. Nur, Herr Kollege Stoltenberg, das, was Sie gesagt haben, spricht nicht dafür, daß Sie mit viel Optimismus in diesen Wahlkampf gehen. Denn ein designierter Ministerpräsident, der wirklich damit rechnet, das zu werden, hätte vielleicht besser daran getan, hier an die Regierungstätigkeit weniger solcher Forderungen zu stellen, mit denen er sehr bald selbst konfrontiert sein könnte.

(Beifall bei den Regierungsparteien.)

Meine Damen und Herren, es war wohl kurz vor Weihnachten, als diese Große Anfrage beschlossen wurde und in Druck ging. Als ich sie las, war mein erster Eindruck — ich sage das, ohne jemand zu nahetreten zu wollen —: In welcher Welt, in welcher Vorstellung von Möglichkeiten leben eigentlich Menschen, die solche Anfragen produzieren? Ich darf mich dabei besonders z. B. auf die Fragen C II und D I beziehen, die doch sicher — es gibt andere Fragen in dieser Anfrage, die durchaus vernünftig sind — weit über das denkbare Ziel, über das vernünftig denkbare Ziel einer solchen Anfrage hinausschießen.
Ich frage mich: was ist eigentlich das Motiv dieser Anfrage gewesen, wenn nicht nur das, hier eine



Kirst
neue Debatte mit anderen Mitteln, wie ich eben sagte, zu ermöglichen? Soll diese Anfrage in dieser Form eigentlich für Sie ein Gesinnungswandel von, wie ich es einmal formulieren möchte, völlig. apathischer Einstellung zu Prognosen und Perspektiven, ja, beinahe fatalistischer Hinnahme von Entwicklungen jetzt zu einem Wunderglauben an mögliche Quantifizierung und Determinierung gesellschaftlicher Abläufe sein bis zur letzten Kommastelle? Denn daß Sie die letzte Kommastelle nicht wollen, haben Sie hier nur in Zwischenrufen deutlich gemacht. Oder aber — das könnte ja vielleicht auch die Absicht sein; dann wäre sie begrüßenswert — sollte durch eine fast bis zur Karikatur überzeichnete Darstellung ein solcher Wunderglaube an Möglichkeiten der Bestimmung hier ad absurdum geführt werden? Welche Motive Sie letztlich haben, können wir natürlich nur vermuten. Das kann man nicht beweisen.
Ich meine, sicherlich — ich will auch damit niemandem zu nahetreten — mag manchmal der Zweck die Mittel heiligen, aber ich glaube doch nicht, daß das soweit gehen darf, daß man auch jede ungeeignete Methode damit qualifiziert, und ich meine, vieles, was in dieser Anfrage steckt, ist eine ungeeignete Methode. Denn sicherlich kann man Fragen subjektiv beliebig spekulativ ausdehnen. Hier sind Grenzen nur durch die Phantasie der Fragesteller gesetzt, aber bei den Antworten — das ist hier die unterschiedliche Position zwischen Opposition und Regierung — gibt es objektive Grenzen, die man nicht überschreiten kann und an denen man nicht vorbeikommt. Ich will hier gar nicht — weil es vielleicht nicht parlamentarisch wäre — ein Sprichwort erwähnen, das es auch für diese Problemstellung gibt. Vielleicht fällt es dem einen oder anderen auch so ein.
Ich möchte eigentlich dem Kollegen Stoltenberg, der hier die Antwort der Regierung auf diese Anfrage so sehr bemängelt hat, fragen: Sind Sie in der Lage, ein Beispiel irgendwo auf dieser Erde zu nennen, wo eine Regierung in der Lage gewesen wäre, solche Antworten zu geben, wie Sie sie von dieser Regierung verlangt haben?

(Beifall bei den Regierungsparteien.)

Nach unserer Auffassung haben die Antwort der Regierung und die Rede des Bundeskanzlers in überzeugender Weise eben die Grenzen aufgezeigt, die solchen Planungen — wie sie hier verlangt werden — staatlicher Vorhaben nun einmal gesetzt sind. Es ist auch sehr deutlich gemacht worden, was wir an sich alle wissen — aber anscheinend gilt für manche doch der Spruch, daß nur die Wiederholung die Mutter der Weisheit ist —, daß man bei Reformvorhaben auch die verschiedenen Phasen unterscheiden muß und daß wir eben bei vielen Punkten, wo wir ganz im Anfang stehen, wo wir auch nichts übernehmen konnten, erst einmal in der Phase der Vorbereitung, der Bestandsaufnahme sind.
Ich möchte dies, meine Damen und Herren, gern mit einigen grundsätzlichen Klarstellungen verbinden. Wir müssen uns darüber im klaren sein, daß jede Planung, sei sie nun der einjährige Haushalt, sei sie die vierjährige bzw. — wenn Sie das Referenzjahr hinzunehmen — fünfjährige mittelfristige Finanzplanung, seien es darüber hinausgehende Programme oder wie immer man es bezeichnet, immer nur eine Momentaufnahme der Ausgangsbasis und der derzeit möglichen Erkenntnisse über Zielvorstellungen sein kann. Für viele dieser Planungen trifft zu, was ich jetzt sicher übertrieben sage: daß die ihnen zugrunde liegenden Daten, noch bevor die Druckerschwärze getrocknet ist, zum Teil schon überholt sind.
Lassen Sie mich nur zwei Beispiele nennen. Wir haben vor etwa zehn Tagen in der deutschen Presse interessanterweise feststellen können, daß sich unsere Bevölkerungsstatistiker in ihren Voraussagen ganz erheblich geirrt haben. Auf Grund des jetzigen Datenmaterials wird unsere Bevölkerung im Jahre 2000 nicht, wie ursprünglich angenommen, 70 Millionen, sondern nur 62 bis 63 Millionen Menschen umfassen, mit einer entsprechenden Rückschreibung der Zahlen bis zu diesem Zeitpunkt. Ich glaube, wir sind uns alle darüber im klaren, was solche nicht erwarteten Entwicklungen, was solche Datenänderungen für Planungen aller Art im staatlichen Bereich, z. B. für die Bildungsplanung — und da schon sehr schnell: in sechs oder sieben Jahren —, bedeuten werden.
Wir wissen - der Finanzminister hat vorhin auch
darüber gesprochen —, daß sich die Erwartungen des Jahres 1970 nicht erfüllt haben, während auf der anderen Seite im Januar/Februar 1971 eine erfreuliche Zuwachsrate in den Steuereingängen zu verzeichnen ist. Dabei bin ich gar nicht so leichtfertig, zu sagen, daß damit das Ergebnis des Jahrgangs 1971 nun schon endgültig bestimmt ist. Wir wissen alle, daß die großen Steuertermine März, Juni usw. dafür viel entscheidender sind. Aber immerhin ist auch dies ein Beispiel dafür, wie schnell sich Vorausschätzungen und Daten ändern können.
Das zweite, was mir in diesem Zusammenhang wichtig zu sein scheint, ist, hier einmal sehr deutlich etwas über das Verhältnis zwischen Regierungsprogramm, Regierungserklärung und Initiativen einzelner Ressorts zu sagen. Es kann kein Zweifel darüber bestehen — das ist deutlich und wiederholt genug hier und anderswo erklärt worden —: das Regierungsprogramm, die Regierungserklärung vom 28. Oktober 1969 ist verbindlich, sie kann realisiert werden. Ihre Realisierung ist auch finanziell gesichert. Das ist auch in der Antwort der Bundesregierung Drucksache VI/1953 dargestellt.
Aber darüber hinaus ist es sicherlich die selbstverständliche Aufgabe der Ressorts — man muß das in seiner Bedeutung nur richtig einordnen —, angefangen vom Minister über die zuständigen Beamten — dafür werden sie schließlich bezahlt —, sich Gedanken über die Entwicklung ihrer Ressorts zu machen, beginnend mit Bestandsaufnahmen bis zur Entwicklung sicher auch von Ideal-, wenn nicht von Maximalvorstellungen.
Nur ist der Trugschluß, der dann immer begangen wird, an dem diese Leute selbst eigentlich unschuldig sind, doch der, daß man aus der Addition



Kirst
solcher in Ressorts entstandenen Vorstellungen meint ein verbindliches Regierungsprogramm ableiten zu können. Das ist natürlich nicht möglich. Sie können sicherlich nicht — das geschieht ja teilweise seitens der Opposition und anderer — eine Rechnung aufmachen, in der Sie die Einnahmeschätzungen der Regierung den Ressortwünschen aller Art gegenüberstellen. Das ergibt natürlich ein schiefes Bild und muß zu solchen phantastischen Zahlen führen

(Abg. Leicht: Das hat noch keiner gemacht!)

— Herr Kollege Leicht, ich komme später darauf zurück —, wie Sie sie gelegentlich der Öffentlichkeit zur Verunsicherung unterbreiten.
Natürlich entwickeln auch Ressorts Vorstellungen. Nur sollten sie dann immer so ehrlich sein, zu sagen: Das sind noch nicht von der Regierung insgesamt abgesegnete Vorstellungen.

(Abg. Leicht: Ich habe ja überhaupt nie von Vorstellungen gesprochen!)

Vielleicht verschafft uns diese Unterrichtung des Parlaments und der Öffentlichkeit das, was wir nicht haben — wir bemängeln das manchmal —, nämlich Alternativen der Entscheidung. Oder will etwa die Opposition oder will die Öffentlichkeit immer nur mit der bereits völlig abgedeckten und völlig abgesegneten Meinung der gesamten Regierung konfrontiert werden? Ich glaube, das würde sicherlich auch nicht im Sinne eines Meinungsbildungsprozesses und einer offenen Gesellschaft sein, in der wir nun einmal leben und wohl alle leben wollen.
Dann kommt ständig die Aufgabe der Abstimmung der Prioritäten, grundsätzlich, mittelfristig in der Finanzplanung, kurzfristig für die jeweiligen Haushaltsjahre. Weil Sie mich gerade so skeptisch ansehen, Herr Kollege Leicht: auch die Addition der Einzelprogramme der Opposition, wie sie sich in Veröffentlichungen oder in Reden zu Einzelplänen hier bei der Haushaltsberatung dokumentiert, gibt sicherlich nicht das gesamte Alternativprogramm der Oppisition wieder und ist sicherlich auch nicht zu realisieren.
Aus dieser Tätigkeit der Ressorts, die man in den nötigen Grenzen sehen muß, ergibt sich das, was als Ankündigungseffekt bezeichnet und gern der Regierung und der Koalition zur Last gelegt wird; das hat auch hier in der Debatte eine große Rolle gespielt. Dabei sind wir uns wohl darüber im klaren, daß diese Ankündigungseffekte zum Teil reine Suggestionen seitens der Opposition sind oder sein sollen. Aber davon unabhängig sind sie sicher vorhanden. Ich meine, wir müßten einmal grundsätzlich sehen, wie solche Ankündigungseffekte entstehen, wer dafür verantwortlich ist. Sicherlich nicht nur die Politiker. Das, was ich dazu festzustellen habe, könnte eigentlich unsere gemeinsame Auffassung sein.
Wir stoßen bei diesen Ankündigungseffekten auf etwas, was ich einmal als das Phänomen der Schlagzeile bezeichnen möchte. Dabei sind drei Beteiligte festzustellen.

(Abg. Hermsdorf [Cuxhaven] : Herr Althammer! — Heiterkeit.)

— Nein, ich will jetzt keine Personen nennen, Herr Kollege Hermsdorf, sondern, wenn Sie so wollen, Kategorien von Menschen. Da sind einmal diejenigen, die die Schlagzeilen erzielen wollen; das sind natürlich auch Minister, immer und überall, unabhängig davon, wer gerade wo regiert. Auch andere Politiker wollen das sehr gern. Da sind zweitens diejenigen, die die Schlagzeilen drucken oder produzieren wollen, die sie manchmal auch provozieren, nämlich die Journalisten. Da sind letztlich diejenigen, die die Schlagzeilen verkaufen wollen, weil sie davon leben, nämlich die Verleger. Ich glaube, diese drei Gruppen müssen wir einmal sehen, wenn wir das Phänomen der Ankündigungseffekte in diesem Staat und überall richtig beurteilen wollen.

(Beifall bei den Regierungsparteien.)

Es sollte sicher eine Informations- wenn nicht sogar Erziehungsaufgabe der Journalisten sein, sowohl gegenüber den Agierenden — das ist die erste Kategorie — als auch gegenüber den von ihnen zu Unterrichtenden — das sind die Leser, die Zuschauer, die Hörer — durch peinlich genaue Darstellung der Zusammenhänge klarzumachen, daß alles, was sich gelegentlich einmal in Schlagzeilen darstellt, noch — um nun ein modernes Wort zu gebrauchen — des langen Marsches durch die Institutionen bedarf. Ich glaube, dafür sollte bei der Berichterstattung immer Verständnis geweckt werden, das sollte sehr deutlich dargestellt werden, damit nicht durch eine dies nicht berücksichtigende Berichterstattung in der Tat bei der Masse der Bevölkerung falsche Eindrücke, falsche Ankündigungseffekte entstehen.
Auch das Parlament sollte insgesamt Wert darauf legen, daß nicht Pläne, von wem und wo sie immer publiziert werden, als feststehende Tatsachen berichtet werden — ich hätte beinahe gesagt: kolportiert werden —, sondern daß in der Regel immer nur Parlamentsentscheidungen feststehende Tatsachen sein können. Ich glaube, hier liegt ein gemeinsames Interesse des Parlaments vor, das einmal deutlich darzustellen. Aber man kann und sollte, glaube ich, das gar nicht verhindern; denn wir leben — ich sagte es schon — in einer offenen Gesellschaft mit Rede- und Informationsfreiheit, die zwangsläufig eben auch eine ständige Diskussion bedeutet.
Es wäre sicher nur eine Fleißarbeit — ich denke jetzt an die Dokumentation der CDU/CSU-Fraktion vom 18. März 1971, die ja auch nicht mehr als eine Fleißarbeit ist, ohne Beweiswert —, solche Dinge überall und für alle Zeiten festzustellen. Diese Dokumentation ist ein Sammelsurium solcher Äußerungen, mit denen das, was bewiesen werden soll, in keiner Weise zu beweisen ist. Vielleicht ist das alles nicht schön, vielleicht ist das alles unbequem. Aber machen wir uns doch einmal klar, was denn die Alternative zu einer solchen Situation wäre! Das wäre doch jene Nacht- und Nebelalternative totalitärer Systeme, in denen die Öffentlichkeit die Dinge immer erst dann erfährt, wenn sie perfekt sind. Das aber wollen wir doch auch nicht.

(Beifall bei den Regierungsparteien.)




Kirst
Wir müssen eben, glaube ich, damit fertig werden. Nur eignet sich das, meine ich, nicht dazu — und die geringe Beteiligung hier heute nachmittag spricht wohl dafür, daß ich da recht habe —, nun große politische Auseinandersetzungen zu führen. Wir müssen eben mit dieser Erscheinung fertig werden.
Bundesregierung und Bundeskanzler haben in der Antwort und in der Regierungserklärung noch einmal den Reformgedanken klar abgegrenzt und verdeutlicht. Ich kann mich hier auf das beziehen, was ich bei der ersten Lesung des Haushalts 1971 im September — ich will das nicht wiederholen — dazu im Anschluß an die damalige Debatte gesagt habe, die mit der Einbringung des Haushalts 1970 begann und die unter der für meine Begriffe falschen totalen Alternative zwischen Reform und Geldausgeben geführt worden ist. Diese Regierung ist — das möchte ich in dem Zusammenhang noch einmal betonen — als solche auch schon Reform.

(Beifall bei den Regierungsparteien. — Abg. Leicht: Nur was für eine?!)

Ich glaube, das sollten die Kritiker dabei nicht vergessen.
Nun die große Streitfrage — und darauf haben sowohl Herr Stoltenberg als auch Herr Althammer abgestellt —: Hätte die Antwort der Bundesregierung im Detail quantifizierter ausfallen können oder müssen? Wer die Dinge objektiv sieht, wird diese Frage nur eindeutig verneinen können. Denn der Hinweis auf die geltende Finanzplanung in der Antwort der Bundesregierung ist absolut richtig. Der Zeitpunkt für eine Fortschreibung der Finanzplanung ist noch nicht gekommen. Ich frage mich, ob die Opposition vielleicht eine tägliche Fortschreibung der Finanzplanung für ihren Hausgebrauch wünscht. Es war sicherlich richtig, daß die Regierung nicht, nur weil diese Große Anfrage kam, von der normalen Termingestaltung der Fortschreibung abgegangen ist, ganz abgesehen davon, daß — ich glaube, Kollege Hermsdorf hat es schon erwähnt — sachliche Gesichtspunkte dafür sprechen, diese Fortschreibung erst vorzunehmen, nachdem wir mindestens zwei große Steuertermine dieses Jahres 1971 gehabt haben. Dabei wird sicher auch die fortgeschriebene Finanzplanung 1971 bis 1975, die wir mit dem Haushalt im Herbst zu erwarten haben, unter genau denselben Einschränkungen zu beurteilen sein, die ich vorhin generell für solche Planungen aufgezeigt habe.
Insofern, Kollege Leicht — Sie haben das am 5. März irgendwo erklärt —, kann die Entscheidung der Bundesregierung vorn 25. Februar nicht als eine Vertagung von Finanzproblemen angesehen werden. Das ist ein falscher Vorwurf, der nur dann zuträfe, wenn ohne finanzpolitische Absicherung verbindlich — ich unterstreiche: verbindlich durch Regierungsbeschluß, und nicht durch Programme, Ankündigungseffekte oder Schlagzeilen einzelner, Ausgaben festgelegt würden, für die keine Deckung vorhanden ist. Das ist nicht der Fall. Regierung und Parlament haben die nötige Entscheidungsfreiheit.
Auch Ihre Rechnung, Herr Kollege Leicht, die, glaube ich, in derselben Veröffentlichung enthalten ist. und bei einem Risiko in Höhe von 40 Milliarden DM endet, ist natürlich dadurch falsch, daß Sie als Ausgangspunkt einen Betrag von 25 Milliarden DM genommen haben. Dieser Summe fehlt jede Verbindlichkeit, weil sie eben einfach eine Addition von Ressortwünschen ist, die noch nicht endgültig beschlossen sind. Ressorts können wünschen, soviel sie wollen. Verbindlich für solche Berechnungen sind die Entscheidungen der Regierung bzw. die durch das Parlament bestätigten Entscheidungen der Regierung.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Dr. Carlo Schmid


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

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