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    Deutscher Bundestag 109. Sitzung Bonn, Mittwoch, den 24. März 1971 Inhalt: Überweisung von Vorlagen an Ausschüsse 6377 B Amtliche Mitteilungen . . . . . . . . 6377 B Fragestunde (Drucksache V1/1983) Frage des Abg. Dr. Nölling (SPD) : Rückzahlung des Konjunkturzuschlags an ausländische Arbeitnehmer nach der Rückkehr in ihre Heimat Dr. Reischl, Parlamentarischer Staatssekretär 6378 B Dr. Nölling (SPD) . . . . . . 6378 B Frage des Abg. Dr. Wörner (CDU/CSU) : Vorlage des Entwurfs eines Steuerbeamtenausbildungsgesetzes Dr. Reischl, Parlamentarischer Staatssekretär . . . . . . . . 6378 C Frage des Abg. Dr. Riedl (München) (CDU/CSU) : Münzgewinn des Bundes Dr. Reischl, Parlamentarischer Staatssekretär 6378 D Frage des Abg. Matthöfer (SPD) : Steuerausfall durch Absetzung von Bestechungszahlungen bei Außenhandelsgeschäften als Betriebsausgaben Dr. Reischl, Parlamentarischer Staatssekretär . . . . . . . 6379 A, B Matthöfer (SPD) . . . . . . . . 6379 A Frage des Abg. Kiechle (CDU/CSU) : Pressemeldung betr. Ausgaben für die nationale Agrarpolitik Dr. Reischl, Parlamentarischer Staatssekretär . . . . . . . 6379 B, C Kiechle (CDU/CSU) 6379 C Frage des Abg. Lenzer (CDU/CSU) : Konsequenzen aus dem Zusammenbruch der Firma Rolls-Royce für deutsche Flugzeugprojekte Rosenthal, Parlamentarischer Staatssekretär . . . 6379 D, 6380 A, B Lenzer (CDU/CSU) 6380 A, B Frage des Abg. Lenzer (CDU/CSU) : Europäische Kooperation auf dem Gebiet der Triebwerkentwicklung Rosenthal, Parlamentarischer Staatssekretär 6380 C, D Lenzer (CDU/CSU) 6380 C, D Frage des Abg. von Alten-Nordheim (CDU/CSU) : Einfuhr von Kalkstickstoff aus Polen Rosenthal, Parlamentarischer Staatssekretär . . . . 6380 D, 6381 A von Alten-Nordheim (CDU/CSU) . . 6380 D, 6381 A II Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 109. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 24. März 1971 Frage des Abg. von Alten-Nordheim (CDU/CSU) : Interministerieller Arbeitskreis zur Untersuchung der Lage auf dem Düngemittelmarkt Rosenthal, Parlamentarischer Staatssekretär . . . . . . . 6381 A, B von Alten-Nordheim (CDU/CSU) . . 6381 B Frage des Abg. Fiebig (SPD) : Einberufung von Theologiestudenten zum Wehrdienst Berkhan, Parlamentarischer Staatssekretär . . . . . . . 6381 C, D Fiebig (SPD) . . . . . . . . . 6381 D Fragen des Abg. Schiller (Bayreuth) (SPD) : Entlassung von uneingeschränkt tauglich Gemusterten wegen Änderung des Tauglichkeitsgrades Berkhan, Parlamentarischer Staatssekretär . . . . 6382 A, B, C, D Schiller (Bayreuth) (SPD) . . . 6382 B, C Josten (CDU/CSU) . . . . . . 6382 C, D Frage des Abg. Jung (FDP) : Einrichtung einer Bundeswehrkrankenkasse Berkhan, Parlamentarischer Staatssekretär . . . 6382 D, 6383 B, C Jung (FDP) 6383 B, C Frage des Abg. Jung (FDP) : Änderung der Verpflichtungszeit von Unteroffiziersanwärtern Berkhan, Parlamentarischer Staatssekretär . . . . . . . . 6383 D Frage des Abg. Müller (Mülheim) (SPD) : Erfahrungen bei den vorolympischen Spielen in Sapporo Dorn, Parlamentarischer Staatssekretär . . . . . . . . 6383 D Frage des Abg. Becker (Nienberge) (SPD) : Aufstieg von Beamten in die nächsthöhere Laufbahn Dorn, Parlamentarischer Staatssekretär 6384 B, C Becker (Nienberge) (SPD) . . . 6384 C Frage des Abg. Dr. Gruhl (CDU/CSU) : Straf- und Bußgeldvorschriften des Wasserhaushaltsgesetzes Dorn, Parlamentarischer Staatssekretär . . . 6384 D, 6385 B, C Dr. Gruhl (CDU/CSU) 6385 A, B Vogt (CDU/CSU) 6385 C Franke (Osnabrück) (CDU/CSU) . 6385 C Frage des Abg. Dr. Riedl (München) (CDU/CSU) : Beteiligung der Bundesregierung an den Kosten der Landesleistungszentren des Sports Dorn, Parlamentarischer Staatssekretär 6385 D Frage des Abg. Wagner (Günzburg) (CDU/CSU) : Diplom einer Verwaltungs- und Wirtschafts-Akademie Dorn, Parlamentarischer Staatssekretär 6386 B Frage des Abg. Dr. Sperling (SPD) : Teilnahme an Lehrgängen von Heimvolkshochschulen als Ausfallzeit der gesetzlichen Rentenversicherungen Dr. Auerbach, Staatssekretär . . 6386 C, D, 6387 A, B Dr. Sperling (SPD) . . . . . . . 6386 D Matthöfer (SPD) . . . . . . . . 6387 A Hansen (SPD) . . . . . . . . . 6387 B Fragen des Abg. Pawelczyk (SPD) : Häufigkeit von Klagen gegen Rentenbescheide Dr. Auerbach, Staatssekretär . 6387 B, C, D Pawelczyk (SPD) . . . . . . 6387 C, D Fragen des Abg. Schedl (CDU/CSU): Gesetz zur Bekämpfung der Schwarzarbeit Dr. Auerbach, Staatssekretär 6388 A, B, C, D Schedl (CDU/CSU) . . . . . . 6388 A, C Josten (CDU/CSU) . . . . . . . 6388 D Frage des Abg. Konrad (SPD) : Bundesinstitut für Berufsbildungsforschung Dr. Auerbach, Staatssekretär . 6389 A, B, C Konrad (SPD) 6389 B Müller (Berlin) (CDU/CSU) . . . 6389 D Frage des Abg. Dr. Böhme (CDU/CSU) : Gesprächskreise für leitende Angestellte Dr. Auerbach, Staatssekretär . . . 6389 D Frage des Abg. Dr. Böhme (CDU/CSU) : Maßnahmen des Arbeitskampfes zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat Dr. Auerbach, Staatssekretär . . 6390 A, B Geiger (SPD) 6390 A Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 109. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 24. März 1971 III Frage des Abg. Härzschel (CDU/CSU) : Förderung deutscher Sprachkurse für Gastarbeiter Dr. Auerbach, Staatssekretär 6390 B, C, D Härzschel (CDU/CSU) . . . . 6390 C, D Mündlicher Bericht des Petitionsausschusses über seine Tätigkeit gemäß § 113 Abs. 1 GO in Verbindung mit Sammelübersicht 17 des Petitionsausschusses über Anträge von Ausschüssen des Bundestages zu Petitionen und systematische Ubersicht über die beim Bundestag in der Zeit vom 20. Oktober 1969 bis 28. Februar 1971 eingegangenen Petitionen (Drucksache VI/1923) und mit Sammelübersicht 18 des Petitionsausschusses über Anträge von Ausschüssen des Bundestages zu Petitionen (Drucksache VI/ 1965) Hansen (SPD) 6391 A Abgabe einer Erklärung der Bundesregierung in Verbindung mit Große Anfrage der Fraktion der CDU/CSU betr. Arbeitsprogramm der Bundesregierung zu innenpolitischen Vorhaben (Drucksachen VI/1620, VI/ 1953) Brandt, Bundeskanzler 6393 A, 6465 B Dr. Stoltenberg (CDU/CSU) 6399 D, 6467 A, 6468 D Dr. h. c. Dr.-Ing. E. h. Möller, Bundesminister 6409 A Dr. Althammer (CDU/CSU) . . . 6416 A Hermsdorf (Cuxhaven) (SPD) . . 6420 C Kirst (FDP) 6424 C Dr. von Dohnanyi, Parlamentarischer Staatssekretär . . . . 6428 B, 6469 B Katzer (CDU/CSU) 6433 C Dr. Schellenberg (SPD) 6439 C Spitzmüller (FDP) 6445 B Dr. Ehmke, Bundesminister 6448 C, 6466 C, 6467 C Dr. Martin (CDU/CSU) 6451 B Raffert (SPD) 6452 D Höcherl (CDU/CSU) 6453 B Ott (CDU/CSU) 6455 C Porzner (SPD) 6457 D Dr. Barzel (CDU/CSU) . . 6459 D, 6462 B, 6466 A, 6468 A Wehner (SPD) 6460 D Dorn (FDP). . . . . . . . 6462 D Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Arbeitsplatzschutzgesetzes (Drucksache VI/ 1682) ; Mündlicher Bericht des Verteidigungsausschusses (Drucksache VI/ 1966) — Zweite und dritte Beratung — 6469 C Entwurf eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 29. Januar 1969 zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der Regierung des Königreichs Belgien über die Einziehung und Beitreibung von Beiträgen der Sozialen Sicherheit (Drucksache VI/ 1798) ; Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Arbeit und Sozialordnung (Drucksache VI/1949) — Zweite Beratung und Schlußabstimmung — . . 6469 D Entwurf eines Gesetzes zu dem Vertrag vom 11. September 1970 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Osterreich über Rechts- und Amtshilfe in Zoll-, Verbrauchsteuer- und Monopolangelegenheiten (Drucksache VI/ 1393) ; Schriftlicher Bericht des Finanzausschusses (Drucksache 14/ 1986) — Zweite Beratung und Schlußabstimmung — 6470 A Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Schaumweinsteuergesetzes (Drucksache VI/ 1831) ; Schriftlicher Bericht des Finanzausschusses (Drucksache VI/ 1987) — Zweite und dritte Beratung — in Verbindung mit Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Schaumweinsteuergesetzes (Abg. Dr. Hauser [Sasbach], Lampersbach, Gewandt, Bremm u. Gen.) (Drucksache VI/1635); Schriftlicher Bericht des Finanzausschusses (Drucksache VI/1987) — Zweite Beratung — 6470 B Entwurf eines Gesetzes zur Änderung der Strafprozeßordnung und des Gerichtsverfassungsgesetzes (Bundesrat) (Drucksache W1954) — Erste Beratung — 6470 C Entwurf eines Gesetzes zu dem Übereinkommen vom 27. September 1968 über die gerichtliche Zuständigkeit und die Vollstreckung gerichtlicher Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen (Drucksache VI/1973) — Erste Beratung — . . 6470 C Entwurf eines Gesetzes zu dem Übereinkommen vom 29. Februar 1968 über die gegenseitige Anerkennung von Gesellschaften und juristischen Personen (Drucksache VI/1976) — Erste Beratung — . . 6470 D Entwurf eines Gesetzes über Wein, Likörwein, Schaumwein, weinhaltige Getränke und Branntwein aus Wein (Weingesetz) (Drucksache VI/1963) — Erste Beratung — 6470 D IV Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 109. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 24. März 1971 Entwurf eines Gesetzes zur Neuregelung der hüttenknappschaftlichen Pensionsversicherung im Saarland (Hüttenknappschaftliches Zusatzversicherungs-Gesetz) (Drucksache VI/1980) — Erste Beratung - 6470 D Entwurf eines Bundesgesetzes über individuelle Förderung der Ausbildung (Bundesausbildungsförderungsgesetz) (Drucksachen VI/1975, zu VI/ 1975) — Erste Beratung — in Verbindung mit Antrag betr. Ausbildungsförderung (Abg. Rollmann, Dr. Götz, Dr. Martin, Burger, Frau Stommel und Fraktion der CDU/ CSU) (Drucksache VI/1943) Frau Strobel, Bundesminister . . . 6471 A Rollmann (CDU/CSU) . . . . . 6472 B Hauck (SPD) 6474 A Spitzmüller (FDP) . . . . . . 6475 C Köster (CDU/CSU) (zur GO) . . 6476 A Antrag des Bundesministers der Finanzen betr. Entlastung der Bundesregierung wegen der Bundeshaushaltsrechnung für das Rechnungsjahr 1969 (Drucksache VI/1936) 6476 B Mündlicher Bericht des Haushaltsausschusses über den Antrag der Fraktion der CDU/CSU betr. notwendige haushaltspolitische Maßnahmen (Drucksachen VI/1154 [neu] , VI/1962) . . . . . . . 6476 C Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Wirtschaft über die Vorschläge der EG-Kommission für eine Richtlinie des Rates über die Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über Einheiten im Meßwesen eine Richtlinie des Rates zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über Zusatzeinrichtungen zu Zählern für Flüssigkeiten (außer Wasser) (Drucksachen VI/ 1671, VI/1675, VI/ 1958) . . . . 6476 C Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Wirtschaft über die Vorschläge der EG-Kommission für eine Verordnung des Rates zur Anwendung der Entscheidung des Interimsausschusses EWG/Ostafrika über die Begriffsbestimmung für „Erzeugnisse mit Ursprung in ..." oder „Ursprungserzeugnisse" sowie über die Methoden der Zusammenarbeit der Verwaltungen eine Verordnung (EWG) des Rates zur Anderung der Verordnung (EWG) Nr, 802/68 des Rates vom 27. Juni 1968 über die gemeinsame Begriffsbestimmung für den Warenursprung (Drucksachen VI/ 1349, VI/ 1699, VI/ 1959) 6476 D Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Wirtschaft über den Vorschlag der Kommission der EG für eine Richtlinie des Rates zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über Bier (aus Drucksache VI/1048, Drucksache VI/1960) 6476 D Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Wirtschaft über den Vorschlag der Kornmission der EG für eine Richtlinie des Rates zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten betr. elektrische Betriebsmittel zur Verwendung in explosibler Atmosphäre (Drucksachen VI/1394, VI/ 1961) . . . . . . . . . 6477 A Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Wirtschaft über das Memorandum der EG-Kommission an den Rat über die Industriepolitik der Gemeinschaft (Drucksachen VI/606, VI/1985) 6477 A Bericht des Ausschusses für Wirtschaft über die Verordnung zur Änderung des Deutschen Teil-Zolltarifs (Nr. 4/71 — Angleichungszoll für Trinkwein) Verordnung zur Änderung des Deutschen Teil-Zolltarifs (Nr. 3/71 — Zollkontingent für Bananen) Verordnung zur Änderung des Deutschen Teil-Zolltarifs (Nr. 21/70 — Erhöhung des Zollkontingents für Fische) (Drucksachen VI/ 1712, VI/ 1827, VI/1863, VI/ 1956) . . . 6477 C Bericht des Ausschusses für Wirtschaft über die Zweiundzwanzigste Verordnung zur Änderung der Ausfuhrliste — Anlage AL zur Außenwirtschaftsverordnung — (Drucksachen VI/ 1773, VI/1957) . . . 6477 C Nächste Sitzung 6477 D Anlagen Anlage 1 Liste der beurlaubten Abgeordneten . . 6479 A Anlage 2 Stellungnahme des Bundesrates zu dem vorn Bundestag verabschiedeten Ersten Gesetz zur Vereinheitlichung und Neuregelung des Besoldungsrechts in Bund und Ländern 6479 B Anlage 3 Schriftliche Antwort auf die Mündliche Frage des Abg. Strohmayr (SPD) betr. Vereinfachung und Verkleinerung der Personal- und sonstigen Ausweispapiere 6479 C Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 109. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 24. März 1971 V Anlage 4 Schriftliche Antwort auf die Mündliche Frage des Abg. Dr. Pohle (CDU/CSU) betr. Verwendung von Petrolkoks als Reduktionsmittel bei metallurgischen Prozessen — Änderung des Minaralölsteuergesetzes 6480 B Anlage 5 Schriftliche Antwort auf die Mündliche Frage des Abg. Meister (CDU/CSU) betr. Schließung der Brennereien wegen kleinerer Verstöße gegen das Branntweinmonopolgesetz 6480 C Anlage 6 Schriftliche Antwort auf die Mündlichen Fragen des Abg. Löffler (SPD) betr. überbetriebliche Aus- und Weiterbildung der Betriebsangehörigen im Handwerk . . 6480 D Anlage 7 " Schriftliche Antwort auf die Mündlichen Fragen des Abg. Maucher (CDU/CSU) betr. Gründung von Rechtsschutzversicherungen durch Haftpflichtversicherungsgesellschaften . . . . . . . . . . 6481 B Anlage 8 Schriftliche Antwort auf die Mündlichen Fragen des Abg. Rainer (CDU/CSU) betr. Künstlervermittlung 6482 A Anlage 9 Schriftliche Antwort auf die Mündlichen Fragen des Abg. Dr. Aigner (CDU/CSU) betr. Höhe der Rentenansprüche der ausländischen Arbeitnehmer 6482 B Anlage 10 Schriftliche Antwort auf die Mündliche Frage des Abg. Krall (FDP) betr. Interessenvertretung der Soldaten 6482 C Anlage 11 Schriftliche Antwort auf die Mündliche Frage des Abg. Bay (SPD) betr. Haftung für Impfschäden . . . . . . . . . 6482 D Anlage 12 Schriftliche Antwort auf die Schriftliche Frage des Abg. Dr. Hammans (CDU/CSU) betr. Umstellung der Beheizung der Kasernengebäude in Grefrath auf Erdgas 6483 A 109. Sitzung Bonn, den 24. März 1971 Stenographischer Bericht Beginn: 9.00 Uhr
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    Berichtigung 107. Sitzung, Seite 6350 D, Zeile 15 ist zu lesen statt „§ 4": „Viele Paragraphen" und in Zeile 17 statt „bietet": „bieten". 108. Sitzung, Seite 6359 C, Zeilen 1 und 2: Die Worte „den Ausschuß für Wirtschaft sowie" sind - zu streichen. Anlage 1 Liste der beurlaubten Abgeordneten Abgeordnete(r) beurlaubt bis einschließlich a) Beurlaubungen Dr. Achenbach 24. 3. Bartsch 26. 3. Berberich 29. 3. Blumenfeld ** 26. 3. Breidbach 2. 4. Dasch 5. 4. Dr. Dittrich * 25. 3. Dr. Erhard 25. 3. Flämig * 24. 3. Freiherr von und zu Guttenberg 2. 4. Dr. Jenninger 26. 3. Jung 24. 3. Kater 26. 3. Dr. Kempfler 3. 4. Kienbaum 29. 3. Dr. Koch * 24. 3. Krall 24. 3. Dr. Kreile 24. 3. Freiherr von Kühlmann-Stumm 24. 3. Lampersbach 24. 3. Lautenschlager * 24. 3. Lemmrich ** 25. 3. Liehr 26. 3. Dr. Löhr * 24. 3. Frau Meermann 26. 3. Memmel * 26. 3. Mischnick 24. 3. Müller (Aachen-Land) * 26. 3. Dr. Preiß 30. 3. Richter ** 25. 3. Dr. Rinderspacher ** 26. 3. Rohde 26. 3. Russe 3. 4. Saxowski 4. 4. Scheu 29. 3. Dr. Schmücker ** 26. 3. Dr. Schober 3. 4. Solke 26. 3. Spilker 24. 3. Stein (Honrath) 29. 3. Dr. Tamblé 3. 4. Walkhoff 24. 3. Frau Dr. Walz ** 25. 3. Wolfram 29. 3. Zebisch 3. 4. Zoglmann 26. 3. b) Urlaubsanträge Maucher 30. 4. Müller (Remscheid) 17. 4. Simon 14. 5. * Für die Teilnahme an Sitzungen des Europäischen Parlaments ** Für die Teilnahme an Sitzungen der Beratenden Versammlung des Europarates Anlagen zum Stenographischen Bericht Anlage 2 Der Präsident des Bundesrates Bonn, den 12. 3. 1971 An den Herrn Bundeskanzler Bonn Der Bundesrat hat in seiner 363. Sitzung am 12. März 1971 beschlossen, dem vom Deutschen Bundestag am 3. März 1971 verabschiedeten Ersten Gesetz zur Vereinheitlichung und Neuregelung des Besoldungsrechts in Bund und Ländern (1. BesVNG) gemäß Artikel 74 a Abs. 2 und Artikel 84 Abs. 1 des Grundgesetzes zuzustimmen. Der Bundesrat hat ferner folgende Stellungnahme beschlossen: Der Bundesrat bekräftigt seine Auffassung, daß die mit der Grundgesetzänderung und dem vorliegenden Gesetz erstrebte Besoldungsvereinheitlichung nicht zu erreichen Ist, wenn vor einer Neuordnung des Laufbahnrechts bzw. vor Neuschaffung eines einheitlichen Systems der Dienstpostenbewertung bisher gleichbewertete Beamtengruppen unterschiedlich eingestuft würden. Der Bundesrat müßte solchen Maßnahmen seine Zustimmung versagen. Koschnick An den Herrn Präsidenten des Deutschen Bundestages Bonn Bonn, den 12. 3. 1971 Vorstehende Abschrift wird auf Ihr Schreiben vom 4. März 1971 mit der Bitte um Kenntnisnahme übersandt, Koschnick Anlage 3 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dorn vorn 24. März 1971 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Strohmayr (SPD) (Drucksache VI/1983 Frage A 6) : Gedenkt die Bundesregierung, den Vorschlag des Deutschen Gemeindetags zur Vereinfachung und Verkleinerung der Personal- und sonstigen Ausweispapiere nods dem Polaroid-System zu verwirklichen? Die deutschen Pässe und Personalausweise werden bisher auf Sicherheitspapier gedruckt, das nach derzeitigen Erkenntnissen einen umfassenden 6480 Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 109. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 24. März 1971 Schutz gegen Verfälschungen und Nachahmungen bietet. Mein Haus prüft seit längerer Zeit, auf welche Weise der Personalausweis in Form einer einfachen Karte — etwa in der Größe der Scheckkarte - neu gestaltet werden kann. Ein solches Muster müßte aber die gleiche Sicherheit gegen Fälschungen gewährleisten, wie der jetzt verwendete Ausweis. Der Vorschlag des Deutschen Gemeindetages sieht in Übereinstimmung mit diesen Vorstellungen eine Verkleinerung des Formats des Ausweises vor. Hinsichtlich der Herstellung des Ausweises nach dem seit Jahren bekannten Polaroidsystem ergeben sich jedoch erhebliche Sicherheitsbedenken. Das Verfahren bietet nämlich keinen Schutz gegen Totalfälschungen, da die erforderlichen Materialien und Herstellungsapparate im Handel frei erhältlich sind. Nach einem Gutachten des Bundeskriminalamtes läßt sich die verschweißte Plastikhülle öffnen, so daß auch Verfälschungen verhältnismäßig leicht möglich sind. Die Bemühungen meines Hauses gehen dahin, einen neuen Ausweis aus besonderem Sicherheitspapier herzustellen, der unlösbar in eine Plastikhülle eingeschweißt wird und in besonderem Maße gegen Fälschungen jeder Art geschützt ist. Anlage 4 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dr. Reischl vom 24. März 1971 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Pohle (CDU/CSU) (Drucksache VI/1983 Frage A 12) : Kann die Bundesregierung in Präzisierung einer dem Finanzausschuß gegebenen Auskunft für die Zukunft verbindlich erklären, daß die Verwendung von Petrolkoks der Nummer 27.14-B des Zolltarifs als Reduktionsmittel bei metallurgischen Prozessen nicht der Mineralölsteuer unterliegt, oder ist die Bundesregierung der Auffassung, daß es hierzu einer Änderung des Mineralölsteuergesetzes bedarf? Nach Auffassung der Bundesregierung darf Petrolkoks steuerfrei als Reduktionsmittel verwendet werden. Hieran bestehen auch unter dem Gesichtspunkt keine Zweifel, daß Petrolkoks während des Reduktionsprozesses zugleich Wärme abgibt. Insoweit folgt die Bundesregierung einem Urteil des Bundesfinanzhofs vom November 1969. Dort ist in einem ähnlich gelagerten Fall die Reduktionsleistung als maßgeblicher Verwendungszweck angesehen worden, der die Steuerfreiheit begründet. Angesichts dieser Rechtsauffassung bedarf es einer Änderung des Mineralölsteuergesetzes nicht mehr, um Petrolkoks als Reduktionsmittel bei metallurgischen Prozessen von der Mineralölsteuer freizustellen. Der Bundesminister der Finanzen hat im übrigen die ihm vorgetragenen Einzelfälle in diesem Sinne entschieden. Anlage 5 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dr. Reischl vom 24. März 1971 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Meister (CDU/CSU) (Drucksache VI/ 1983 Frage A 17) : Erscheint es der Bundesregierung vertretbar, daß wegen kleinerer Verstöße gegen das Branntweinmonopolgesetz nach wie vor eine zweijährige Schließung der Brennerei erfolgt, obwohl in § 123 des Gesetzes über das Branntweinmonopol zwischenzeitlich die strafrechtliche Ahndung mit einer Schließung in das Ermessen des Gerichts gestellt wird? Ihre Frage berührt den Abfindungsverlust und die Einziehung im Strafverfahren, zwei Tatbestände, die miteinander nicht in Verbindung stehen. Die Herstellung von Branntwein unter Abfindung, d. h. in Brennereien, die nicht unter amtlichem Verschluß stehen, ist eine Vergünstigung und setzt ein hohes Maß an Vertrauen voraus, das der Staat dem Abfindungsbrenner entgegenbringt. Diese Betriebsform, die auf einer bloßen Anmeldung des Brennvorgangs beruht, ist steuerlich nur schwer zu überwachen und bietet zahlreiche Möglichkeiten, Branntwein unangemeldet und vorschriftswidrig herzustellen. Wird das in den Abfindungsbrenner gesetzte Vertrauen durch ein rechtskräftig festgestelltes Monopolvergehen mißbraucht, so hat dies den zeitweisen oder auch dauernden Abfindungsverlust zur Folge. Der Abfindungsverlust hat keinen Strafcharakter, sondern bedeutet allein den Verlust einer monopolrechtlichen Vergünstigung. Die erneute Zulassung zur Abfindung kann nur nach einer angemessenen Wartefrist erfolgen, die mindestens zwei Jahre seit der Feststellung des Verlustes betragen soll. Bei geringfügigen Monopolvergehen, in denen die vorschriftswidrig hergestellte Weingeistmenge 5 Liter nicht überschreitet, kann die Brennerei sofort wieder zur Abfindung zugelassen werden. Der in Ihrer Frage erwähnte § 123 Branntweinmonopolgesetz befaßt sich dagegen mit der Einziehung von Gegenständen, die zur Begehung einer Monopolstraftat gebraucht wurden. Diese Regelung gilt für Monopolstraftaten allgemein, unabhängig davon, ob sie in Abfindungs- oder in Verschlußbrennereien begangen werden. Hier trifft es zu, daß die Einziehung — etwa einer Brennereibetriebseinrichtung — im Strafverfahren in das Ermessen des Gerichts gestellt ist. Da es sich, wie bereits eingangs erwähnt, bei Abfindungsverlust und Einziehung im Strafverfahren um zwei durchaus verschiedene Tatbestände handelt, die nicht miteinander in Verbindung stehen, ist auch ein Zusammenhang der einen mit der anderen Regelung nicht gegeben. Anlage 6 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Rosenthal vom 24. März 1971 auf die Mündlichen Fragen des Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 109. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 24. März 1971 6481 Abgeordneten Löffler (SPD) (Drucksache VI/1983 Fragen A 18 und 19) : Wie steht die Bundesregierung zu den Vorstellungen, die der Zentralverband des Deutschen Handwerks in einem Schreiben vom 2. November 1970 hinsichtlich der überbetrieblichen Aus- und Weiterbildung der Betriebsangehörigen im Handwerk entwickelt hat? Welche Möglichkeiten sieht die Bundesregierung, die für die Gewerbeförderung vorgesehenen Mittel so zu erhöhen, daß die bereits angemeldeten Einzelprojekte und Maßnahmen möglichst kurzfristig verwirklicht werden können und die Ansätze den vom Heinz-Piest-Institut für Handwerkstechnik ermittelten Zahlen für die Schaffung von Ausbildungsplätzen (1,25 Milliarden DM) und für den laufenden Unterhalt (jährlich 111 Millionen DM) nahekommen? Die Bundesregierung teilt die vom Zentralverband des Deutschen Handwerks vertretene Auffassung, daß die überbetriebliche berufliche Aus- und Weiterbildung in Zukunft verstärkt werden muß. Sie hat deshalb in ihrem Bildungsbericht 1970 die berufliche Bildung als öffentliche Aufgabe bezeichnet und die Gleichrangigkeit mit der Ausbildung in Schule und Hochschule betont. Sie hat im Aktionsprogramm „Berufliche Bildung" ein Schwerpunktprogramm für die Errichtung und den Ausbau überbetrieblicher Berufsbildungsstätten angekündigt. Zur Feststellung des Bedarfs an Einrichtungen und Maßnahmen sowie der benötigten finanziellen Mittel wurden die erforderlichen Untersuchungen eingeleitet. Sie erstrecken sich auch auf das Handwerk. Die Gewerbeförderungsmittel sind in den letzten Jahren erheblich erhöht worden. Während sie im Jahre 1969 noch ca. 11,8 Mio. DM betrugen, sieht die mittelfristige Finanzplanung bis 1974 eine Steigerung auf ca. 22 Mio. DM vor. Der vom HeinzPiest-Institut für Handwerkstechnik an der Technischen Universität Hannover für ein Mindestprogramm überbetrieblicher Aus- und Weiterbildung im Handwerk ermittelte Finanzbedarf erstreckt sich auf einen Zeitraum von 10 Jahren. Die Deckung dieses Finanzbedarfs ist ein Problem langfristiger Planung. Hieran sind neben der Bundesregierung die Länder, die Bundesanstalt für Arbeit sowie die Wirtschaft selbst beteiligt. Die Bundesregierung wird bei der Aufstellung ihres Schwerpunktprogramms für überbetriebliche Berufsbildungsstätten die Untersuchungsergebnisse des Heinz-Piest-Instituts verwerten. Dieses Programm ist im Zusammenhang mit dem von der Bund-Länder-Kommission für Bildungsplanung vorgesehenen Bildungsgesamtplan und Bildungsbudget zu sehen. Anlage 7 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Rosenthal vom 24. März 1971 auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Maucher (CDU/CSU) (Drucksache VI/1983 Fragen A 24 und 25) : Ist der Bundesregierung bekannt, daß die von ihr im Interesse von Millionen Versicherungsnehmern bekundete Haltung in der Frage Spartentrennung durch die Gründung weiterer Rechtsschutzversicherungen seitens einiger Haftpflichtversicherungsgesellschaften ständig unterlaufen wird? Sieht die Bundesregierung darin eine Verletzung verbindlicher Vorschriften, und was gedenkt sie gegebenenfalls beim Bundesaufsichtsamt für Versicherungen dagegen zu unternehmen? Der Bundesregierung ist bekannt, daß Haftpflichtversicherungsgesellschaften Rechtsschutzversicherungsunternehmen gründen. Derartige Neugründungen von Rechtsschutzversicherungsgesellschaf ten werden von dem Bundesaufsichtsamt für das Versicherungs- und Bausparwesen (Bundesaufsichtsamt) in ständiger Praxis nur mit folgenden Auflagen genehmigt: a) Kein Vorstandsmitglied, Prokurist, Handlungsbevollmächtigter oder Schadenbearbeiter der Rechtsschutzversicherungsgesellschaft darf gleichzeitig bei einer anderen Versicherungsgesellschaft tätig sein. b) Im Außendienst der Rechtsschutzversicherung darf niemand Schadenbearbeitung in solchen Fällen ausüben, in denen sowohl aus einem Rechtsschutzversicherungsvertrag als auch aus einem Haftpflichtversicherungsvertrag Versicherungsschutz beansprucht werden könnte und beide Verträge zu den von dem betreffenden Außendienstmitarbeiter verwalteten Beständen gehören. Die Einhaltung dieser Auflagen muß in den Abmachungen mit dem Außendienst der Rechtsschutzversicherungsgesellschaft schriftlich sichergestellt sein. Die Bundesregierung ist sich bewußt, daß Interessenkollisionen im Versicherungswesen nicht völlig ausgeschaltet werden können. Sie glaubt aber, daß durch die vorgenannten Auflagen etwaigen Kollisionsmöglichkeiten in ausreichender Weise begegnet wird. Die Einhaltung der Auflagen wird vom Bundesaufsichtsamt im Rahmen der laufenden Aufsicht überwacht, wobei die in gewissen Zeitabständen durchzuführenden örtlichen Prüfungen der Versicherungsunternehmen eine genaue Überprüfung ermöglichen. Dem Bundesaufsichtsamt sind bisher Beschwerden über Interessenkollisionen nicht bekanntgeworden. Nach den langjährigen Erfahrungen des Bundesaufsichtsamtes dürfte das darauf zurückzuführen sein, daß die Versicherer offenbar von sich aus etwaige zwischen ihnen und ihren Versicherungsnehmern bei der Regulierung von Schäden auftretende oder zu befürchtende Interessenkollisionen von vornherein ausschließen. Die Spartentrennung ist gesetzlich nicht ausdrücklich vorgeschrieben. Sie beruht auf ständiger Verwaltungspraxis der Versicherungsaufsichtsbehörden. Grundlage dieser Verwaltungspraxis ist § 8 Abs. 1 Nr. 2 des Versicherungsaufsichtsgesetzes. Diese Bestimmung verpflichtet die Aufsichtsbehörden, über die Wahrung der Belange der Versicherten und die dauernde Erfüllbarkeit der Versicherungsverträge zu wachen. Das Bundesaufsichtsamt sieht die Belange der Versicherten bei einem gemeinsamen Betrieb von Rechtsschutz- und Haftpflichtversicherung grundsätzlich nicht als gewahrt an. Andererseits darf das Bundesaufsichtsamt die Zulassung eines Rechtsschutzversicherers zum Geschäftsbetrieb nur dann versagen, wenn die Belange durch geringere 6482 Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 109. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 24. März 1971 Maßnahmen nicht ausreichend gesichert werden können: Der durch die vorgenannten Auflagen mögliche Schutz der Versicherten verbietet weitergehende Eingriffe. Die Bundesregierung beabsichtigt daher nicht, eine Änderung der langjährigen Verwaltungspraxis herbeizuführen. Anlage 8 Schriftliche Antwort des Staatssekretärs Dr. Auerbach vorn 24. März 1971 auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Rainer (CDU/CSU) (Drucksache VI/1983 Fragen A 39 und 40) : Ist die Bundesregierung bereit, den Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Arbeitsförderungsgesetzes vorzulegen, soweit seine Anwendung durch die Bundesanstalt für Arbeit zur Folge hat, daß keine neuen privaten Künstlervermittler mehr von ihr beauftragt werden? Haben die Mißstände in der zugelassenen privaten Künstlervermittlung einen Grad und Umfang erreicht, clad der künftige Verzicht auf individuelle Betreuung der Künstler durch sie gerechtfertigt ist, und ist auf Grund dessen die Bundesregierung zu der Auffassung gekommen, daß nur die Bundesanstalt für Arbeit Künstler vermitteln soll? Die Bundesrepublik ist aufgrund des Übereinkommens Nr. 96 der Internationalen Arbeitsorganisation verpflichtet, die auf Gewinn gerichtete Arbeitsvermittlung schrittweise durch öffentliche Vermittlungseinrichtungen zu ersetzen. Dementsprechend bestimmt § 23 des Arbeitsförderungsgesetzes, daß die Bundesanstalt für Arbeit Aufträge zur Arbeitsvermittlung nur in Ausnahmefällen erteilen kann. Das gilt allgemein — auch für den Bereich der Künstlervermittlung, unabhängig davon, ob Mißstände festgestellt werden oder nicht. Das Ratifikationsgesetz zum Übereinkommen Nr. 96 wurde von den Mitgliedern dieses Hohen Hauses 1954 einstimmig verabschiedet. Die Bundesregierung sieht keinen Anlaß, einen Gesetzentwurf zur Änderung des § 23 AFG vorzulegen. Anlage 9 Schriftliche Antwort des Staatssekretärs Dr. Auerbach vom 24. März 1971 auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Aigner (CDU CSU) (Drucksache VI/1983 Fragen A 41 und 42) : Tst. der Bundesregierung bekannt, wie hoch sich die Rentenansprüche der ausländischen Arbeitnehmer in der Bundesrepublik Deutschland bis jetzt belaufen und nie sie schätzungsweise fortgeschrieben werden? Reichen die geleisteten Beiträge der ausländischen Arbeitnehmer zur gesetzlichen Rentenversicherung zur Abdeckung ihrer his jetzt entstandenden Rentenansprüche aus? Die Bundesregierung hat bisher keine Erhebungen darüber angestellt, wie hoch sich die Rentenansprüche der ausländischen Arbeitnehmer in der BRD bis jetzt belaufen. Es besteht hierzu auch keine Veranlassung, weil die ausländischen Arbeitnehmer grundsätzlich den gleichen Rechtsvorschriften bezüglich der gesetzlichen Rentenversicherungen unterliegen wie die deutschen Arbeitnehmer. Ihre Ansprüche sind daher in der gleichen Weise finanziell gesichert wie die der deutschen Arbeitnehmer. Anlage 10 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Berkhan vom 24. März 1971 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Krall (FDP) (Drucksache VI/1983 Frage A 50) : Ist die Bundesregierung bereit, durch eine entsprechende Ergänzung des Gesetzes über die Rechtsstellung der Soldaten (Soldatengesetz) der Interessenvertretung der Soldaten ein gleiches Beteiligungsrecht einzuräumen, wie dies nach § 94 des Bundesbeamtengesetzes den Spitzenorganisationen der zuständigen Gewerkschaften der Beamten gewährt wird? Zur Verdeutlichung des Sachverhalts darf ich, Herr Kollege, zunächst den von Ihnen herangezogenen § 94 BBG zitieren. Er lautet: „Die Spitzenorganisationen der zuständigen Gewerkschaften sind bei der Vorbereitung allgemeiner Regelungen der beamtenrechtlichen Verhältnisse zu beteiligen." Im Rahmen dieser Bestimmung beteiligt der Bundesminister des Innern im beamtenrechtlichen Bereich den Deutschen Gewerkschaftsbund, den Deutschen Beamtenbund, die Gewerkschaft der Polizeibeamten, den Deutschen Richterbund, den Bund deutscher Verwaltungsrichter und den Christlichen Gewerkschaftsbund. Das Bundesministerium der Verteidigung hat bei wichtigen soldatenrechtlichen Gesetzesvorhaben seit langem mit Interessenvertretungen der Soldaten zusammengearbeitet und in vielen Fällen deren Initiativen aufgegriffen. Der Bundesminister der Verteidigung erwägt die Beteiligung von Interessenvertretungen der Soldaten in einem in Bearbeitung befindlichen Erlaß zu verankern. Eine Ergänzung des Soldatengesetzes erscheint in Anbetracht einer solchen Beteiligungsgarantie derzeit nicht erforderlich. Die Überlegungen hierzu sind jedoch noch nicht abgeschlossen. Anlage 11 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Berkhan vom 24. März 1971 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Bay (SPD) (Drucksache VI/1983 Frage A 52) : Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 109. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 24. März 1971 6483 Wer haftet für Impfschäden, die durch Impfungen gemäß § 17 Abs. 4 des Soldatengesetzes an Soldaten entstehen? Nach § 17 Abs. 4 des Soldatengesetzes ist der Soldat verpflichtet, seine Gesundheit zu erhalten und zu diesem Zweck auch dienstlich befohlene Impfungen zu dulden. Solange die Impfung rechtmäßig ist und nach den Regeln der ärztlichen Kunst ausgeführt wird, kommt es im Falle eines Impfschadens nicht zu einer „Haftung" nach den Regeln des Schadensersatzrechtes. Vielmehr wird eine Wehrdienstbeschädigung im Sinne von § 81 des Soldatenversorgungsgesetzes vorliegen, und zwar eine gesundheitliche Schädigung, die durch die dem Wehrdienst eigentümlichen Verhältnisse herbeigeführt worden ist. Die Wehrdienstbeschädigung führt während der Dienstzeit des Soldaten zu einem Anspruch auf Ausgleich (§ 85 SVG) und danach auf Versorgung entsprechend den Vorschriften des Bundesversorgungsgesetzes (§ 80 SVG). Der Ausgleich für Wehrdienstbeschädigung wird von Amts wegen geleistet. Der Antrag auf Versorgung wegen Wehrdienstbeschädigung ist beim Versorgungsamt des Wohnsitzes zu stellen. Anlage 12 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Berkhan vom 15. März 1971 auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Hammans (CDU/CSU) (Drucksache VI/1916 Frage B 10) : Sieht die Bundesregierung eine Möglichkeit, besonders nach den neuesten Erkenntnissen des Umweltschutzes, im Hinblick auf die immer noch nicht erfolgte Reparatur des zwei Jahre alten hohen Schornsteins an der Kaserne unserer belgischen NATO-Verbündeten in Grefrath, Kreis Kempen-Krefeld, die Heizung der Kasernengebäude doch noch auf Erdgas umzustellen? Die Bundesregierung sieht keine Möglichkeit, die Beheizung der Einsatzkaserne in Grefrath nachträglich auf Erdgas umzustellen. Ein Antrag der Gemeinde auf Beheizung mit Erdgas war bereits 1966 insbesondere deshalb abzulehnen, weil eine zwingende NATO-Forderung auf Brennstoff-Bevorratung für mindestens 30 Tage innerhalb der Anlage nicht erfüllt werden konnte. Diese NATO-Forderung ist unverändert gültig. Hinsichtlich der Reparatur des 2 Jahre alten Schornsteins darf ich Sie über folgendes unterrichten: Der 3zügige Schornstein ist in der Heizperiode 1969/70 in einem Rauchrohr durch mangelhafte Betriebsführung — Überschreitung der zulässigen Temperaturen — beschädigt worden. Nach Stillegung des beschädigten Rauchrohres konnten die beiden anderen Züge des Schornsteins betriebssicher weiter benutzt werden. Die Reparatur des beschädigten Zuges wird nach erfolgtem Abschluß des Beweissicherungsverfahrens im April/Mai dieses Jahres im Auftrag des Nutzers durchgeführt. Um nach menschlichem Ermessen eine Wiederholung des Schadensfalles und die Möglichkeit einer Rauchentwicklung auszuschließen, wurde nachträglich bereits über die Forderungen der technischen Aufsichtsbehörden hinaus ein Rauchgas-Temperaturbegrenzer eingebaut. Damit ist den Erkenntnissen hinsichtlich des Umweltschutzes im Rahmen der zur Zeit gegebenen technischen Möglichkeiten Rechnung getragen worden.
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Dr. Alex Möller


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Herr Kollege Dr. Stoltenberg, dieser Vorgang ist mir unbekannt,

    (Lachen bei der CDU/CSU)

    da unsere Regierungsmitglieder nicht in der Lage
    waren, sich über Kabinettsbeschlüsse laufend zu
    informieren. Ich kenne den Vorgang nur aus dem
    Vermittlungsausschuß, und Sie wissen, daß wir uns im Vermittlungsausschuß um eine Lösung bemüht haben, wie wir sie jetzt nachträglich erfreulicherweise vollziehen konnten. Wir sind da also ein Stück weitergekommen, und wir werden wahrscheinlich auch in der Gemeindefinanzreform ein Stück weiterkommen.
    Lassen Sie mich noch eine Bemerkung zu der allgemeinen Situation der Steuerumverteilung machen. Sie wissen ja, daß die Länder an der Mehrwertsteuer jetzt mit einem Anteil von 30 % beteiligt sind. Der Bund hat einen Anteil von 70 % Wenn man sich nun beispielsweise den Finanzplan des Freistaates Bayern ansieht, wird man feststellen, daß der Freistaat Bayern für das Jahr 1972 bereits einen höheren Anteil der Mehrwertsteuer für sich in Anspruch nimmt. Ich habe schon im Bundesrat darauf hingewiesen, daß wir so keine gemeinsame Finanzpolitik machen können. Es ist übrigens nicht nur der Freistaat Bayern, sondern leider auch das Land, aus dem ich komme, Baden-Württemberg, das eine ähnliche Finanzplanung vorgenommen hat; dort geht man auf 35 %, dann auf 37,5 %, dann auf 40 %, und zwar ohne jede Rechtsänderung. So kann man nicht zusammenarbeiten, und man kann so vor allen Dingen keinen Anspruch darauf erheben, einen Finanzplan zu vertreten, der seriös ist. Ich sage das von diesen Ländern.
    Meine Damen und Herren, wir stehen gegenwärtig in einem Zwischenstadium in der Fortschreibung des Finanzplans, in dem wir die konkreten, fast haushaltsmäßigen Auskünfte, die Sie fordern, nicht geben können. Ich will Ihnen die Berechtigung dieser Feststellung an den Ansätzen für die Steuereinnahmen nachweisen. Das Steueraufkommen für die Fortschreibung der mehrjährigen Finanzpläne wird jeweils auf der Grundlage der Daten der gesamtwirtschaftlichen Zielprojektion vom Arbeitskreis Steuerschätzungen ermittelt. In dem Finanzplan werden für das erste Jahr die Ansätze des laufenden Haushalts, für das zweite Jahr die Ansätze im Entwurf des nächsten Haushalts übernommen. Die voraussehbare konjunkturelle Entwicklung findet auf diese Weise einen Niederschlag in der Finanzplanung. Bei den Ansätzen für die drei letzten Jahre eines Planungszeitraums handelt es sich dagegen um Schätzungen, die auf dem projizierten stetigen mittelfristigen Wirtschaftswachstum basieren. Mögliche konjunkturelle Einwirkungen sind dabei nicht berücksichtigt, weil wir sie noch nicht kennen. Wenn ich sage, wir befinden uns gegenwärtig in einem Zwischenstadium der Fortschreibung, so will ich damit daran erinnern, daß wir eine hinreichend verläßliche Konjunkturprognose für das Jahr 1972 erst im weiteren Verlauf des Jahres werden erstellen können. Der Arbeitskreis Steuerschätzung wird im Herbst nochmals zusammentreten, um unter den dann erkennbaren konjunkturellen Aspekten die Steuereinnahmen für den Entwurf des Bundeshaushalts 1972 zu schätzen. Außerdem wird er eine neue mehrjährige Steuerschätzung bis 1975 auf der Grundlage der bis dahin sich abzeichnenden gesamtwirtschaftlichen Perspektiven mit allen Risiken vornehmen. Auch die Entwicklung der Steuereinnahmen 1971 dürfte dann



    Bundesminister Dr. h. c. Dr.-Ing. E. h. Möller
    klarer erkennbar sein, so daß die bei der Fortschreibung des Finanzplans anzusetzenden jährlichen Steuereinnahmen sowohl in konjunktureller Hinsicht als auch von der kassenmäßigen Entwicklung her besser abgesichert sein werden. Schon jetzt möchte ich allerdings darauf hinweisen, daß die beiden letzten Jahre des kommenden Finanzplans wegen des für den 1. Januar 1974 vorgesehenen Inkrafttretens der Steuerreform ungewöhnlich hohe Schätzungsrisiken enthalten werden. Man muß sich noch darüber unterhalten, wie wir diese Schätzungsrisiken am besten mindern. Ich persönlich meine allerdings, daß für die letzten Jahre eines jeden Planungszeitraums mit gewissen Verzerrungen gerechnet werden muß.
    Zur Illustration darf ich die Steuereinnahmen des Jahres 1971 im jeweils geschätzten Ansatz und im tatsächlichen Aufkommen gegenüberstellen. Im ersten Finanzplan von 1967 bis 1971 belief sich die Schätzung auf 75,2 Milliarden DM, im zweiten Finanzplan von 1968 bis 1972 auf 77,9 Milliarden DM. Das tatsächliche Aufkommen betrug 83,6 Milliarden DM. Ob sich eine solche Entwicklung künftig wiederholen wird, hängt, wenn wir von Steuerrechtsänderungen absehen, vom weiteren Konjunkturverlauf ab. Die mit der Steuerschätzung verbundenen Risiken sollten daher nicht dramatisiert, sondern relativiert werden.
    Meine Damen und Herren, ein wichtiges Problem, mit dem wir uns zu befassen haben, besteht darin, daß die immer schneller wachsenden Anforderungen an den Staat mit den finanziellen Möglichkeiten in Einklang gebracht werden müssen. Wir können dabei zwei Wege beschreiten: indem wir entweder das Leistungsangebot der öffentlichen Hand an den vorhandenen Mitteln orientieren oder die Finanzmasse unter Berücksichtigung der gesamtwirtschaftlichen Erfordernisse so weit verstärken, daß sie eine angemessene Versorgung der Bürger mit öffentlichen Leistungen besser sicherstellt als bisher. Die erste Alternative ist zweifellos bequemer. Sie wäre aber unsozial, weil sie vornehmlich die wirtschaftlich Schwachen treffen würde. Außerdem hätten wir das Problem damit nur auf kurze Sicht gelöst, weil Staatstätigkeit und Wirtschaftswachstum langfristig gekoppelt sind. Daß sich der Anteil des Staates am Sozialprodukt erhöht, ist eine Erfahrung, die alle hochentwickelten Industrieländer in den letzten Jahrzehnten gemacht haben. Man kann den Staat heute nicht mehr auf die passive Rolle beschränken, die ihm im System des 19. Jahrhunderts zugewiesen war. Einmal sind die Ansprüche der Bürger an den Staat wegen der gesellschaftspolitischen Entwicklung in starkem Maße gestiegen, zum anderen bestehen in vielen Bereichen enge Wechselwirkungen zwischen öffentlicher und privater Wirtschaft. Die öffentliche Leistungserstellung wird — wer will diese Tatsache bestreiten? — immer mehr zur entscheidenden Voraussetzung für eine produktivitätsorientierte privatwirtschaftliche Tätigkeit.
    Angesichts solcher Zusammenhänge erscheint es geradezu bedenklich, daß der Anteil der Staatsausgaben am Bruttosozialprodukt in unserem Land im Jahre 1970 mit rund 28 v. H. infolge der restriktiven
    Haushaltsführung auf den niedrigsten Stand in den vergangenen 10 Jahren zurückgefallen ist. Die hiermit verbundene Vernachlässigung des Ausbaus der Infrastruktur beeinträchtigt die Wachstumsmöglichkeiten unserer Wirtschaft auf längere Sicht und wirkt sich insofern doppelt negativ auf das Wohlstandsniveau unserer Gesellschaft aus. Versäumnisse in der Vergangenheit und die notwendige Zukunftssicherung machen einen relativ ansteigenden Anteil des Staates am Bruttosozialprodukt notwendig. An dieser Tatsache kommt heute niemand mehr vorbei. Dabei wird keinesfalls daran gedacht, den privaten Verbrauch nunmehr drastisch zu beschneiden. Es geht vielmehr darum, in Zukunft aus dem jährlichen Einkommen einen steigenden Anteil zur Finanzierung der Staatsleistungen freizustellen. Ein ausgeglichenes und kräftiges Wirtschaftswachstum erleichtert uns die Realisierung dieses Ziels.
    Der einzelne Bürger erkennt immer mehr, welche verhängnisvollen Wirkungen eintreten würden, wenn die notwendigen Reformen nicht verwirklicht werden. Er weiß, daß verstärkte öffentliche Ausgaben nicht einem anonymen Staatsgebilde, sondern jedem einzelnen von uns zugute kommen. Der größte Teil der Infrastrukturausgaben schafft erst die Voraussetzung für ein ausreichendes Wirtschaftswachstum unter sozial befriedigenden Bedingungen. Wir sind an einem Punkt angelangt, an dem die Ausweitung der öffentlichen Leistungserstellung den Wohlstand der Gesellschaft stärker zu erhöhen vermag als das weitere überproportionale Ansteigen des privaten Konsums im herkömmlichen Sinne.
    Die Bundesregierung hat aus diesen Erkenntnissen die notwendigen Folgerungen gezogen. Sie wird sich auch bei der Fortschreibung des Finanzplans im Herbst von dieser Tatsache leiten lassen und sie berücksichtigen und deswegen die dann der Lage gemäßen Schritte einleiten. Sie muß dafür aber die weitere wirtschaftliche und konjunkturelle Entwicklung besser überblicken, als das heute der Fall ist.
    Lassen Sie mich zum Schluß kommen. Es hat sich immer wieder gezeigt, daß ein gerade geltender Finanzplan durch zusätzliche berechtigte Ausgabenwünsche belastet wird. Bei der Fortschreibung des Finanzplans muß dann darüber entschieden werden, ob überhaupt und wie diese neuen Ausgabenwünsche erfüllt werden können. Auch wir haben uns in den kommenden Monaten mit solchen Fragen zu befassen, wobei ich einräume, daß die nach dem letzten Stand der Steuerschätzung absehbare Entwicklung uns diesmal besondere Schwierigkeiten bereitet. Solche Sorgen hat es aber auch früher gegeben. Herr Kollege Strauß wird sich sicher daran erinnern, daß sich während seiner Amtszeit als Bundesfinanzminister zusätzliche Ausgabenwünsche zum großen Teil dadurch realisieren ließen, daß bei der Fortschreibung des Finanzplans die Einnahmen gegenüber der Schätzung im vorausgegangenen Finanzplan höher angesetzt werden konnten. Mit einer so erfreulichen Entwicklung kann ich in diesem Jahr nicht rechnen, obwohl die bisherigen Steuereingänge eine kleine Hoffnung anzeigen. Die Situation ist, wie ich schon sagte, wahrscheinlich komplizierter als in



    Bundesminister Dr. h. c. Dr.-Ing. E. h. Möller
    den anderen Jahren vorher. Ich bin aber sicher, daß wir auch diesmal eine zufriedenstellende Lösung finden werden. Es dient jedoch ganz gewiß nicht der Sache, wenn wir Hals über Kopf versuchen würden, ohne hinreichend verläßliche Daten, gleichsam im luftleeren Raum, hier und heute unseren Finanzplan fortzuschreiben.
    Im Interesse unserer Bürger sollten wir uns alle verpflichtet fühlen, in einer so wichtigen Frage die richtige Entscheidung zum richtigen Zeitpunkt zu treffen. Um diese Unterstützung muß ich alle Mitglieder dieses Hohen Hauses aus der Verpflichtung meines Amtes im Zeichen unserer gemeinsamen Verantwortung für diesen demokratischen Staat bitten.

    (Beifall bei den Regierungsparteien.)



Rede von Dr. Hermann Schmitt
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)
Das Wort hat der Herr Abgeordnete Dr. Althammer. Seine Fraktion hat eine Redezeit von 20 Minuten angemeldet.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Dr. Walter Althammer


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CSU)

    Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Am 19. Februar 1971 hat die Sozialdemokratische Partei folgende Meldung veröffentlicht:
    Das Bundeskabinett wird auf einer Klausurtagung am nächsten Donnerstag über die zum Kardinalproblem gewordene Frage entscheiden, welche Vorhaben der innenpolitischen Reformprogramme noch finanziert werden können.

    (Abg. Dr. Stoltenberg: Hört! Hört!)

    Das Finanzkabinett hat bereits am Dienstag wesentliche Vorarbeiten für die entscheidende Kabinettssitzung geleistet. Am Freitag erörtert der Finanzplanungsrat die finanzielle Situation der öffentlichen Hand insgesamt. Nach den Beratungsergebnissen dürfte zu erwarten sein, daß das Kabinett auf seiner Klausurtagung in der nächsten Woche den Kern des finanziell Möglichen in den Reformarbeiten herausarbeiten wird. Bundeswirtschaftsminister Professor Dr. Karl Schiller hat bereits die notwendigen Vorarbeiten für dieses Votum geleistet, wobei alle notwendigen Aspekte ins Auge gefaßt worden sind.
    Wenn wir damit vergleichen, was diesem Hohen Hause nun vorgelegt worden ist, dann müssen wir sagen: diese Aufgabe ist nicht geleistet worden.

    (Beifall bei der CDU/CSU.)

    Wir hatten noch die leise Hoffnung, daß entweder der Herr Bundeskanzler oder der Herr Finanzminister wenigstens in der heutigen Debatte das nachtragen würde. Ich stelle fest, weder der Bundeskanzler noch der Finanzminister, der einen Rückgriff auf eine bereits abgeschlossene Haushaltsdebatte vorgenommen hat, hat etwas Derartiges getan. Ich meine aber, daß diese Regierung und die Regierungsfraktionen nicht von der Frage befreit werden können: Was an Reformen ist finanzierbar und realisierbar, und was daran ist Illusion?

    (Beifall bei der CDU/CSU.)

    Die Öffentlichkeit stellt sich einfach die Frage: Gibt es 455 Reformen oder, wie Herr Wienand letzte Woche geschrieben hat, 200 Reformen, oder gibt es drei oder vier Reformen in einer Legislaturperiode?
    Hier müssen wir die Frage stellen: Will diese Regierung das vermeiden, was Herr Wehner auch in seinem „Stern"-Interview gesagt hat, nämlich nicht mitten im Sommer Weihnachtsbäume aufstellen, oder handelt diese Regierung und ihre Mehrheit nach dem Prinzip „alle Tage Weihnachten"?

    (Abg. Wehner: Aber der Weihnachtsmann sind Sie immer! — Heiterkeit bei der SPD.)

    — Herr Kollege Wehner, ich darf Ihnen eines sagen:

    (Abg. Wehner: Das habe ich schon gehört!)

    Sie haben in Ihrem Interview schon ein gutes Gespür dafür gehabt. Ihnen wird das Lachen noch vergehen

    (Zurufe von der SPD)

    hinsichtlich dessen, was Sie hier an Reformen angepriesen haben und was Sie verwirklichen wollen.

    (Abg. Wehner: Machen Sie es doch nicht schlimmer! Weihnachtsmann ist versöhnlicher, als wenn Sie jetzt Buhmann spielen wollen!)

    — Herr Kollege Wehner, lassen Sie sich das Fernsehspiel „Alle Tage Weihnachten" noch einmal vorführen, wenn Sie es nicht gesehen haben; dann werden Sie sehen, zu welchem Irrsinnsalptraum so etwas werden kann. Sehen Sie sich das an, was diese Regierung aus dem Begriff „Reformen" gemacht hat, so daß heute draußen schon darüber gelacht wird.

    (Abg. Haase [Kassel] : Makaber! — Abg. Wehner: Da blutet Ihnen das Herz! Sie lieben die Regierung so, daß sie Sie enttäuscht hat!)

    — Herr Kollege Wehner, einmal ganz ernsthaft: das ist eine Frage, die unseren Staat und die Achtung, die unser Volk vor Zusagen jeglicher Regierung hat, im Kern berührt.

    (Abg. Dr. Schäfer [Tübingen] : Das merken Sie sich einmal selber!)

    Ich werde Ihnen dafür jetzt ein Beispiel vorführen. Die Opposition hat versucht, dieser Regierung ein Rettungsseil zuzuwerfen, aber die Regierung hat das nicht in Anspruch genommen.

    (Abg. Wehner: Da war Seife dran!)

    Sie hat heute wieder einmal den Versuch unternommen, die Stunde der Wahrheit hinauszuschieben. In dieser Koalition wird die Zeit der inflationistischen Versprechungen zu Ende gehen müssen. Wir haben heute den Eindruck, als verhalte sie sich wie ein überschuldeter Kaufmann, der den Tag des -Konkurses immer wieder hinausschiebt.

    (Abg. Haase [Kassel]: Sehr richtig!)

    Aber am Schluß ist dann keine Konkursmasse mehr vorhanden.

    (Abg. Wehner: Eine lange, schwelende Krise, wie damals bei Erhard!)




    Dr. Althammer
    — Bitte, Herr Kollege Wehner, beherzigen Sie doch das Wort von Herrn Stoltenberg mit dem In-ZuchtNehmen.

    (Abg. Wehner: Vor allen Dingen, weil Sie das wiederkäuen!)