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    6. Bundesfinanzminister.: 1
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    Deutscher Bundestag 109. Sitzung Bonn, Mittwoch, den 24. März 1971 Inhalt: Überweisung von Vorlagen an Ausschüsse 6377 B Amtliche Mitteilungen . . . . . . . . 6377 B Fragestunde (Drucksache V1/1983) Frage des Abg. Dr. Nölling (SPD) : Rückzahlung des Konjunkturzuschlags an ausländische Arbeitnehmer nach der Rückkehr in ihre Heimat Dr. Reischl, Parlamentarischer Staatssekretär 6378 B Dr. Nölling (SPD) . . . . . . 6378 B Frage des Abg. Dr. Wörner (CDU/CSU) : Vorlage des Entwurfs eines Steuerbeamtenausbildungsgesetzes Dr. Reischl, Parlamentarischer Staatssekretär . . . . . . . . 6378 C Frage des Abg. Dr. Riedl (München) (CDU/CSU) : Münzgewinn des Bundes Dr. Reischl, Parlamentarischer Staatssekretär 6378 D Frage des Abg. Matthöfer (SPD) : Steuerausfall durch Absetzung von Bestechungszahlungen bei Außenhandelsgeschäften als Betriebsausgaben Dr. Reischl, Parlamentarischer Staatssekretär . . . . . . . 6379 A, B Matthöfer (SPD) . . . . . . . . 6379 A Frage des Abg. Kiechle (CDU/CSU) : Pressemeldung betr. Ausgaben für die nationale Agrarpolitik Dr. Reischl, Parlamentarischer Staatssekretär . . . . . . . 6379 B, C Kiechle (CDU/CSU) 6379 C Frage des Abg. Lenzer (CDU/CSU) : Konsequenzen aus dem Zusammenbruch der Firma Rolls-Royce für deutsche Flugzeugprojekte Rosenthal, Parlamentarischer Staatssekretär . . . 6379 D, 6380 A, B Lenzer (CDU/CSU) 6380 A, B Frage des Abg. Lenzer (CDU/CSU) : Europäische Kooperation auf dem Gebiet der Triebwerkentwicklung Rosenthal, Parlamentarischer Staatssekretär 6380 C, D Lenzer (CDU/CSU) 6380 C, D Frage des Abg. von Alten-Nordheim (CDU/CSU) : Einfuhr von Kalkstickstoff aus Polen Rosenthal, Parlamentarischer Staatssekretär . . . . 6380 D, 6381 A von Alten-Nordheim (CDU/CSU) . . 6380 D, 6381 A II Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 109. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 24. März 1971 Frage des Abg. von Alten-Nordheim (CDU/CSU) : Interministerieller Arbeitskreis zur Untersuchung der Lage auf dem Düngemittelmarkt Rosenthal, Parlamentarischer Staatssekretär . . . . . . . 6381 A, B von Alten-Nordheim (CDU/CSU) . . 6381 B Frage des Abg. Fiebig (SPD) : Einberufung von Theologiestudenten zum Wehrdienst Berkhan, Parlamentarischer Staatssekretär . . . . . . . 6381 C, D Fiebig (SPD) . . . . . . . . . 6381 D Fragen des Abg. Schiller (Bayreuth) (SPD) : Entlassung von uneingeschränkt tauglich Gemusterten wegen Änderung des Tauglichkeitsgrades Berkhan, Parlamentarischer Staatssekretär . . . . 6382 A, B, C, D Schiller (Bayreuth) (SPD) . . . 6382 B, C Josten (CDU/CSU) . . . . . . 6382 C, D Frage des Abg. Jung (FDP) : Einrichtung einer Bundeswehrkrankenkasse Berkhan, Parlamentarischer Staatssekretär . . . 6382 D, 6383 B, C Jung (FDP) 6383 B, C Frage des Abg. Jung (FDP) : Änderung der Verpflichtungszeit von Unteroffiziersanwärtern Berkhan, Parlamentarischer Staatssekretär . . . . . . . . 6383 D Frage des Abg. Müller (Mülheim) (SPD) : Erfahrungen bei den vorolympischen Spielen in Sapporo Dorn, Parlamentarischer Staatssekretär . . . . . . . . 6383 D Frage des Abg. Becker (Nienberge) (SPD) : Aufstieg von Beamten in die nächsthöhere Laufbahn Dorn, Parlamentarischer Staatssekretär 6384 B, C Becker (Nienberge) (SPD) . . . 6384 C Frage des Abg. Dr. Gruhl (CDU/CSU) : Straf- und Bußgeldvorschriften des Wasserhaushaltsgesetzes Dorn, Parlamentarischer Staatssekretär . . . 6384 D, 6385 B, C Dr. Gruhl (CDU/CSU) 6385 A, B Vogt (CDU/CSU) 6385 C Franke (Osnabrück) (CDU/CSU) . 6385 C Frage des Abg. Dr. Riedl (München) (CDU/CSU) : Beteiligung der Bundesregierung an den Kosten der Landesleistungszentren des Sports Dorn, Parlamentarischer Staatssekretär 6385 D Frage des Abg. Wagner (Günzburg) (CDU/CSU) : Diplom einer Verwaltungs- und Wirtschafts-Akademie Dorn, Parlamentarischer Staatssekretär 6386 B Frage des Abg. Dr. Sperling (SPD) : Teilnahme an Lehrgängen von Heimvolkshochschulen als Ausfallzeit der gesetzlichen Rentenversicherungen Dr. Auerbach, Staatssekretär . . 6386 C, D, 6387 A, B Dr. Sperling (SPD) . . . . . . . 6386 D Matthöfer (SPD) . . . . . . . . 6387 A Hansen (SPD) . . . . . . . . . 6387 B Fragen des Abg. Pawelczyk (SPD) : Häufigkeit von Klagen gegen Rentenbescheide Dr. Auerbach, Staatssekretär . 6387 B, C, D Pawelczyk (SPD) . . . . . . 6387 C, D Fragen des Abg. Schedl (CDU/CSU): Gesetz zur Bekämpfung der Schwarzarbeit Dr. Auerbach, Staatssekretär 6388 A, B, C, D Schedl (CDU/CSU) . . . . . . 6388 A, C Josten (CDU/CSU) . . . . . . . 6388 D Frage des Abg. Konrad (SPD) : Bundesinstitut für Berufsbildungsforschung Dr. Auerbach, Staatssekretär . 6389 A, B, C Konrad (SPD) 6389 B Müller (Berlin) (CDU/CSU) . . . 6389 D Frage des Abg. Dr. Böhme (CDU/CSU) : Gesprächskreise für leitende Angestellte Dr. Auerbach, Staatssekretär . . . 6389 D Frage des Abg. Dr. Böhme (CDU/CSU) : Maßnahmen des Arbeitskampfes zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat Dr. Auerbach, Staatssekretär . . 6390 A, B Geiger (SPD) 6390 A Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 109. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 24. März 1971 III Frage des Abg. Härzschel (CDU/CSU) : Förderung deutscher Sprachkurse für Gastarbeiter Dr. Auerbach, Staatssekretär 6390 B, C, D Härzschel (CDU/CSU) . . . . 6390 C, D Mündlicher Bericht des Petitionsausschusses über seine Tätigkeit gemäß § 113 Abs. 1 GO in Verbindung mit Sammelübersicht 17 des Petitionsausschusses über Anträge von Ausschüssen des Bundestages zu Petitionen und systematische Ubersicht über die beim Bundestag in der Zeit vom 20. Oktober 1969 bis 28. Februar 1971 eingegangenen Petitionen (Drucksache VI/1923) und mit Sammelübersicht 18 des Petitionsausschusses über Anträge von Ausschüssen des Bundestages zu Petitionen (Drucksache VI/ 1965) Hansen (SPD) 6391 A Abgabe einer Erklärung der Bundesregierung in Verbindung mit Große Anfrage der Fraktion der CDU/CSU betr. Arbeitsprogramm der Bundesregierung zu innenpolitischen Vorhaben (Drucksachen VI/1620, VI/ 1953) Brandt, Bundeskanzler 6393 A, 6465 B Dr. Stoltenberg (CDU/CSU) 6399 D, 6467 A, 6468 D Dr. h. c. Dr.-Ing. E. h. Möller, Bundesminister 6409 A Dr. Althammer (CDU/CSU) . . . 6416 A Hermsdorf (Cuxhaven) (SPD) . . 6420 C Kirst (FDP) 6424 C Dr. von Dohnanyi, Parlamentarischer Staatssekretär . . . . 6428 B, 6469 B Katzer (CDU/CSU) 6433 C Dr. Schellenberg (SPD) 6439 C Spitzmüller (FDP) 6445 B Dr. Ehmke, Bundesminister 6448 C, 6466 C, 6467 C Dr. Martin (CDU/CSU) 6451 B Raffert (SPD) 6452 D Höcherl (CDU/CSU) 6453 B Ott (CDU/CSU) 6455 C Porzner (SPD) 6457 D Dr. Barzel (CDU/CSU) . . 6459 D, 6462 B, 6466 A, 6468 A Wehner (SPD) 6460 D Dorn (FDP). . . . . . . . 6462 D Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Arbeitsplatzschutzgesetzes (Drucksache VI/ 1682) ; Mündlicher Bericht des Verteidigungsausschusses (Drucksache VI/ 1966) — Zweite und dritte Beratung — 6469 C Entwurf eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 29. Januar 1969 zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der Regierung des Königreichs Belgien über die Einziehung und Beitreibung von Beiträgen der Sozialen Sicherheit (Drucksache VI/ 1798) ; Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Arbeit und Sozialordnung (Drucksache VI/1949) — Zweite Beratung und Schlußabstimmung — . . 6469 D Entwurf eines Gesetzes zu dem Vertrag vom 11. September 1970 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Osterreich über Rechts- und Amtshilfe in Zoll-, Verbrauchsteuer- und Monopolangelegenheiten (Drucksache VI/ 1393) ; Schriftlicher Bericht des Finanzausschusses (Drucksache 14/ 1986) — Zweite Beratung und Schlußabstimmung — 6470 A Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Schaumweinsteuergesetzes (Drucksache VI/ 1831) ; Schriftlicher Bericht des Finanzausschusses (Drucksache VI/ 1987) — Zweite und dritte Beratung — in Verbindung mit Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Schaumweinsteuergesetzes (Abg. Dr. Hauser [Sasbach], Lampersbach, Gewandt, Bremm u. Gen.) (Drucksache VI/1635); Schriftlicher Bericht des Finanzausschusses (Drucksache VI/1987) — Zweite Beratung — 6470 B Entwurf eines Gesetzes zur Änderung der Strafprozeßordnung und des Gerichtsverfassungsgesetzes (Bundesrat) (Drucksache W1954) — Erste Beratung — 6470 C Entwurf eines Gesetzes zu dem Übereinkommen vom 27. September 1968 über die gerichtliche Zuständigkeit und die Vollstreckung gerichtlicher Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen (Drucksache VI/1973) — Erste Beratung — . . 6470 C Entwurf eines Gesetzes zu dem Übereinkommen vom 29. Februar 1968 über die gegenseitige Anerkennung von Gesellschaften und juristischen Personen (Drucksache VI/1976) — Erste Beratung — . . 6470 D Entwurf eines Gesetzes über Wein, Likörwein, Schaumwein, weinhaltige Getränke und Branntwein aus Wein (Weingesetz) (Drucksache VI/1963) — Erste Beratung — 6470 D IV Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 109. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 24. März 1971 Entwurf eines Gesetzes zur Neuregelung der hüttenknappschaftlichen Pensionsversicherung im Saarland (Hüttenknappschaftliches Zusatzversicherungs-Gesetz) (Drucksache VI/1980) — Erste Beratung - 6470 D Entwurf eines Bundesgesetzes über individuelle Förderung der Ausbildung (Bundesausbildungsförderungsgesetz) (Drucksachen VI/1975, zu VI/ 1975) — Erste Beratung — in Verbindung mit Antrag betr. Ausbildungsförderung (Abg. Rollmann, Dr. Götz, Dr. Martin, Burger, Frau Stommel und Fraktion der CDU/ CSU) (Drucksache VI/1943) Frau Strobel, Bundesminister . . . 6471 A Rollmann (CDU/CSU) . . . . . 6472 B Hauck (SPD) 6474 A Spitzmüller (FDP) . . . . . . 6475 C Köster (CDU/CSU) (zur GO) . . 6476 A Antrag des Bundesministers der Finanzen betr. Entlastung der Bundesregierung wegen der Bundeshaushaltsrechnung für das Rechnungsjahr 1969 (Drucksache VI/1936) 6476 B Mündlicher Bericht des Haushaltsausschusses über den Antrag der Fraktion der CDU/CSU betr. notwendige haushaltspolitische Maßnahmen (Drucksachen VI/1154 [neu] , VI/1962) . . . . . . . 6476 C Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Wirtschaft über die Vorschläge der EG-Kommission für eine Richtlinie des Rates über die Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über Einheiten im Meßwesen eine Richtlinie des Rates zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über Zusatzeinrichtungen zu Zählern für Flüssigkeiten (außer Wasser) (Drucksachen VI/ 1671, VI/1675, VI/ 1958) . . . . 6476 C Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Wirtschaft über die Vorschläge der EG-Kommission für eine Verordnung des Rates zur Anwendung der Entscheidung des Interimsausschusses EWG/Ostafrika über die Begriffsbestimmung für „Erzeugnisse mit Ursprung in ..." oder „Ursprungserzeugnisse" sowie über die Methoden der Zusammenarbeit der Verwaltungen eine Verordnung (EWG) des Rates zur Anderung der Verordnung (EWG) Nr, 802/68 des Rates vom 27. Juni 1968 über die gemeinsame Begriffsbestimmung für den Warenursprung (Drucksachen VI/ 1349, VI/ 1699, VI/ 1959) 6476 D Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Wirtschaft über den Vorschlag der Kommission der EG für eine Richtlinie des Rates zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über Bier (aus Drucksache VI/1048, Drucksache VI/1960) 6476 D Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Wirtschaft über den Vorschlag der Kornmission der EG für eine Richtlinie des Rates zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten betr. elektrische Betriebsmittel zur Verwendung in explosibler Atmosphäre (Drucksachen VI/1394, VI/ 1961) . . . . . . . . . 6477 A Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Wirtschaft über das Memorandum der EG-Kommission an den Rat über die Industriepolitik der Gemeinschaft (Drucksachen VI/606, VI/1985) 6477 A Bericht des Ausschusses für Wirtschaft über die Verordnung zur Änderung des Deutschen Teil-Zolltarifs (Nr. 4/71 — Angleichungszoll für Trinkwein) Verordnung zur Änderung des Deutschen Teil-Zolltarifs (Nr. 3/71 — Zollkontingent für Bananen) Verordnung zur Änderung des Deutschen Teil-Zolltarifs (Nr. 21/70 — Erhöhung des Zollkontingents für Fische) (Drucksachen VI/ 1712, VI/ 1827, VI/1863, VI/ 1956) . . . 6477 C Bericht des Ausschusses für Wirtschaft über die Zweiundzwanzigste Verordnung zur Änderung der Ausfuhrliste — Anlage AL zur Außenwirtschaftsverordnung — (Drucksachen VI/ 1773, VI/1957) . . . 6477 C Nächste Sitzung 6477 D Anlagen Anlage 1 Liste der beurlaubten Abgeordneten . . 6479 A Anlage 2 Stellungnahme des Bundesrates zu dem vorn Bundestag verabschiedeten Ersten Gesetz zur Vereinheitlichung und Neuregelung des Besoldungsrechts in Bund und Ländern 6479 B Anlage 3 Schriftliche Antwort auf die Mündliche Frage des Abg. Strohmayr (SPD) betr. Vereinfachung und Verkleinerung der Personal- und sonstigen Ausweispapiere 6479 C Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 109. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 24. März 1971 V Anlage 4 Schriftliche Antwort auf die Mündliche Frage des Abg. Dr. Pohle (CDU/CSU) betr. Verwendung von Petrolkoks als Reduktionsmittel bei metallurgischen Prozessen — Änderung des Minaralölsteuergesetzes 6480 B Anlage 5 Schriftliche Antwort auf die Mündliche Frage des Abg. Meister (CDU/CSU) betr. Schließung der Brennereien wegen kleinerer Verstöße gegen das Branntweinmonopolgesetz 6480 C Anlage 6 Schriftliche Antwort auf die Mündlichen Fragen des Abg. Löffler (SPD) betr. überbetriebliche Aus- und Weiterbildung der Betriebsangehörigen im Handwerk . . 6480 D Anlage 7 " Schriftliche Antwort auf die Mündlichen Fragen des Abg. Maucher (CDU/CSU) betr. Gründung von Rechtsschutzversicherungen durch Haftpflichtversicherungsgesellschaften . . . . . . . . . . 6481 B Anlage 8 Schriftliche Antwort auf die Mündlichen Fragen des Abg. Rainer (CDU/CSU) betr. Künstlervermittlung 6482 A Anlage 9 Schriftliche Antwort auf die Mündlichen Fragen des Abg. Dr. Aigner (CDU/CSU) betr. Höhe der Rentenansprüche der ausländischen Arbeitnehmer 6482 B Anlage 10 Schriftliche Antwort auf die Mündliche Frage des Abg. Krall (FDP) betr. Interessenvertretung der Soldaten 6482 C Anlage 11 Schriftliche Antwort auf die Mündliche Frage des Abg. Bay (SPD) betr. Haftung für Impfschäden . . . . . . . . . 6482 D Anlage 12 Schriftliche Antwort auf die Schriftliche Frage des Abg. Dr. Hammans (CDU/CSU) betr. Umstellung der Beheizung der Kasernengebäude in Grefrath auf Erdgas 6483 A 109. Sitzung Bonn, den 24. März 1971 Stenographischer Bericht Beginn: 9.00 Uhr
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    Berichtigung 107. Sitzung, Seite 6350 D, Zeile 15 ist zu lesen statt „§ 4": „Viele Paragraphen" und in Zeile 17 statt „bietet": „bieten". 108. Sitzung, Seite 6359 C, Zeilen 1 und 2: Die Worte „den Ausschuß für Wirtschaft sowie" sind - zu streichen. Anlage 1 Liste der beurlaubten Abgeordneten Abgeordnete(r) beurlaubt bis einschließlich a) Beurlaubungen Dr. Achenbach 24. 3. Bartsch 26. 3. Berberich 29. 3. Blumenfeld ** 26. 3. Breidbach 2. 4. Dasch 5. 4. Dr. Dittrich * 25. 3. Dr. Erhard 25. 3. Flämig * 24. 3. Freiherr von und zu Guttenberg 2. 4. Dr. Jenninger 26. 3. Jung 24. 3. Kater 26. 3. Dr. Kempfler 3. 4. Kienbaum 29. 3. Dr. Koch * 24. 3. Krall 24. 3. Dr. Kreile 24. 3. Freiherr von Kühlmann-Stumm 24. 3. Lampersbach 24. 3. Lautenschlager * 24. 3. Lemmrich ** 25. 3. Liehr 26. 3. Dr. Löhr * 24. 3. Frau Meermann 26. 3. Memmel * 26. 3. Mischnick 24. 3. Müller (Aachen-Land) * 26. 3. Dr. Preiß 30. 3. Richter ** 25. 3. Dr. Rinderspacher ** 26. 3. Rohde 26. 3. Russe 3. 4. Saxowski 4. 4. Scheu 29. 3. Dr. Schmücker ** 26. 3. Dr. Schober 3. 4. Solke 26. 3. Spilker 24. 3. Stein (Honrath) 29. 3. Dr. Tamblé 3. 4. Walkhoff 24. 3. Frau Dr. Walz ** 25. 3. Wolfram 29. 3. Zebisch 3. 4. Zoglmann 26. 3. b) Urlaubsanträge Maucher 30. 4. Müller (Remscheid) 17. 4. Simon 14. 5. * Für die Teilnahme an Sitzungen des Europäischen Parlaments ** Für die Teilnahme an Sitzungen der Beratenden Versammlung des Europarates Anlagen zum Stenographischen Bericht Anlage 2 Der Präsident des Bundesrates Bonn, den 12. 3. 1971 An den Herrn Bundeskanzler Bonn Der Bundesrat hat in seiner 363. Sitzung am 12. März 1971 beschlossen, dem vom Deutschen Bundestag am 3. März 1971 verabschiedeten Ersten Gesetz zur Vereinheitlichung und Neuregelung des Besoldungsrechts in Bund und Ländern (1. BesVNG) gemäß Artikel 74 a Abs. 2 und Artikel 84 Abs. 1 des Grundgesetzes zuzustimmen. Der Bundesrat hat ferner folgende Stellungnahme beschlossen: Der Bundesrat bekräftigt seine Auffassung, daß die mit der Grundgesetzänderung und dem vorliegenden Gesetz erstrebte Besoldungsvereinheitlichung nicht zu erreichen Ist, wenn vor einer Neuordnung des Laufbahnrechts bzw. vor Neuschaffung eines einheitlichen Systems der Dienstpostenbewertung bisher gleichbewertete Beamtengruppen unterschiedlich eingestuft würden. Der Bundesrat müßte solchen Maßnahmen seine Zustimmung versagen. Koschnick An den Herrn Präsidenten des Deutschen Bundestages Bonn Bonn, den 12. 3. 1971 Vorstehende Abschrift wird auf Ihr Schreiben vom 4. März 1971 mit der Bitte um Kenntnisnahme übersandt, Koschnick Anlage 3 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dorn vorn 24. März 1971 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Strohmayr (SPD) (Drucksache VI/1983 Frage A 6) : Gedenkt die Bundesregierung, den Vorschlag des Deutschen Gemeindetags zur Vereinfachung und Verkleinerung der Personal- und sonstigen Ausweispapiere nods dem Polaroid-System zu verwirklichen? Die deutschen Pässe und Personalausweise werden bisher auf Sicherheitspapier gedruckt, das nach derzeitigen Erkenntnissen einen umfassenden 6480 Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 109. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 24. März 1971 Schutz gegen Verfälschungen und Nachahmungen bietet. Mein Haus prüft seit längerer Zeit, auf welche Weise der Personalausweis in Form einer einfachen Karte — etwa in der Größe der Scheckkarte - neu gestaltet werden kann. Ein solches Muster müßte aber die gleiche Sicherheit gegen Fälschungen gewährleisten, wie der jetzt verwendete Ausweis. Der Vorschlag des Deutschen Gemeindetages sieht in Übereinstimmung mit diesen Vorstellungen eine Verkleinerung des Formats des Ausweises vor. Hinsichtlich der Herstellung des Ausweises nach dem seit Jahren bekannten Polaroidsystem ergeben sich jedoch erhebliche Sicherheitsbedenken. Das Verfahren bietet nämlich keinen Schutz gegen Totalfälschungen, da die erforderlichen Materialien und Herstellungsapparate im Handel frei erhältlich sind. Nach einem Gutachten des Bundeskriminalamtes läßt sich die verschweißte Plastikhülle öffnen, so daß auch Verfälschungen verhältnismäßig leicht möglich sind. Die Bemühungen meines Hauses gehen dahin, einen neuen Ausweis aus besonderem Sicherheitspapier herzustellen, der unlösbar in eine Plastikhülle eingeschweißt wird und in besonderem Maße gegen Fälschungen jeder Art geschützt ist. Anlage 4 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dr. Reischl vom 24. März 1971 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Pohle (CDU/CSU) (Drucksache VI/1983 Frage A 12) : Kann die Bundesregierung in Präzisierung einer dem Finanzausschuß gegebenen Auskunft für die Zukunft verbindlich erklären, daß die Verwendung von Petrolkoks der Nummer 27.14-B des Zolltarifs als Reduktionsmittel bei metallurgischen Prozessen nicht der Mineralölsteuer unterliegt, oder ist die Bundesregierung der Auffassung, daß es hierzu einer Änderung des Mineralölsteuergesetzes bedarf? Nach Auffassung der Bundesregierung darf Petrolkoks steuerfrei als Reduktionsmittel verwendet werden. Hieran bestehen auch unter dem Gesichtspunkt keine Zweifel, daß Petrolkoks während des Reduktionsprozesses zugleich Wärme abgibt. Insoweit folgt die Bundesregierung einem Urteil des Bundesfinanzhofs vom November 1969. Dort ist in einem ähnlich gelagerten Fall die Reduktionsleistung als maßgeblicher Verwendungszweck angesehen worden, der die Steuerfreiheit begründet. Angesichts dieser Rechtsauffassung bedarf es einer Änderung des Mineralölsteuergesetzes nicht mehr, um Petrolkoks als Reduktionsmittel bei metallurgischen Prozessen von der Mineralölsteuer freizustellen. Der Bundesminister der Finanzen hat im übrigen die ihm vorgetragenen Einzelfälle in diesem Sinne entschieden. Anlage 5 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dr. Reischl vom 24. März 1971 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Meister (CDU/CSU) (Drucksache VI/ 1983 Frage A 17) : Erscheint es der Bundesregierung vertretbar, daß wegen kleinerer Verstöße gegen das Branntweinmonopolgesetz nach wie vor eine zweijährige Schließung der Brennerei erfolgt, obwohl in § 123 des Gesetzes über das Branntweinmonopol zwischenzeitlich die strafrechtliche Ahndung mit einer Schließung in das Ermessen des Gerichts gestellt wird? Ihre Frage berührt den Abfindungsverlust und die Einziehung im Strafverfahren, zwei Tatbestände, die miteinander nicht in Verbindung stehen. Die Herstellung von Branntwein unter Abfindung, d. h. in Brennereien, die nicht unter amtlichem Verschluß stehen, ist eine Vergünstigung und setzt ein hohes Maß an Vertrauen voraus, das der Staat dem Abfindungsbrenner entgegenbringt. Diese Betriebsform, die auf einer bloßen Anmeldung des Brennvorgangs beruht, ist steuerlich nur schwer zu überwachen und bietet zahlreiche Möglichkeiten, Branntwein unangemeldet und vorschriftswidrig herzustellen. Wird das in den Abfindungsbrenner gesetzte Vertrauen durch ein rechtskräftig festgestelltes Monopolvergehen mißbraucht, so hat dies den zeitweisen oder auch dauernden Abfindungsverlust zur Folge. Der Abfindungsverlust hat keinen Strafcharakter, sondern bedeutet allein den Verlust einer monopolrechtlichen Vergünstigung. Die erneute Zulassung zur Abfindung kann nur nach einer angemessenen Wartefrist erfolgen, die mindestens zwei Jahre seit der Feststellung des Verlustes betragen soll. Bei geringfügigen Monopolvergehen, in denen die vorschriftswidrig hergestellte Weingeistmenge 5 Liter nicht überschreitet, kann die Brennerei sofort wieder zur Abfindung zugelassen werden. Der in Ihrer Frage erwähnte § 123 Branntweinmonopolgesetz befaßt sich dagegen mit der Einziehung von Gegenständen, die zur Begehung einer Monopolstraftat gebraucht wurden. Diese Regelung gilt für Monopolstraftaten allgemein, unabhängig davon, ob sie in Abfindungs- oder in Verschlußbrennereien begangen werden. Hier trifft es zu, daß die Einziehung — etwa einer Brennereibetriebseinrichtung — im Strafverfahren in das Ermessen des Gerichts gestellt ist. Da es sich, wie bereits eingangs erwähnt, bei Abfindungsverlust und Einziehung im Strafverfahren um zwei durchaus verschiedene Tatbestände handelt, die nicht miteinander in Verbindung stehen, ist auch ein Zusammenhang der einen mit der anderen Regelung nicht gegeben. Anlage 6 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Rosenthal vom 24. März 1971 auf die Mündlichen Fragen des Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 109. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 24. März 1971 6481 Abgeordneten Löffler (SPD) (Drucksache VI/1983 Fragen A 18 und 19) : Wie steht die Bundesregierung zu den Vorstellungen, die der Zentralverband des Deutschen Handwerks in einem Schreiben vom 2. November 1970 hinsichtlich der überbetrieblichen Aus- und Weiterbildung der Betriebsangehörigen im Handwerk entwickelt hat? Welche Möglichkeiten sieht die Bundesregierung, die für die Gewerbeförderung vorgesehenen Mittel so zu erhöhen, daß die bereits angemeldeten Einzelprojekte und Maßnahmen möglichst kurzfristig verwirklicht werden können und die Ansätze den vom Heinz-Piest-Institut für Handwerkstechnik ermittelten Zahlen für die Schaffung von Ausbildungsplätzen (1,25 Milliarden DM) und für den laufenden Unterhalt (jährlich 111 Millionen DM) nahekommen? Die Bundesregierung teilt die vom Zentralverband des Deutschen Handwerks vertretene Auffassung, daß die überbetriebliche berufliche Aus- und Weiterbildung in Zukunft verstärkt werden muß. Sie hat deshalb in ihrem Bildungsbericht 1970 die berufliche Bildung als öffentliche Aufgabe bezeichnet und die Gleichrangigkeit mit der Ausbildung in Schule und Hochschule betont. Sie hat im Aktionsprogramm „Berufliche Bildung" ein Schwerpunktprogramm für die Errichtung und den Ausbau überbetrieblicher Berufsbildungsstätten angekündigt. Zur Feststellung des Bedarfs an Einrichtungen und Maßnahmen sowie der benötigten finanziellen Mittel wurden die erforderlichen Untersuchungen eingeleitet. Sie erstrecken sich auch auf das Handwerk. Die Gewerbeförderungsmittel sind in den letzten Jahren erheblich erhöht worden. Während sie im Jahre 1969 noch ca. 11,8 Mio. DM betrugen, sieht die mittelfristige Finanzplanung bis 1974 eine Steigerung auf ca. 22 Mio. DM vor. Der vom HeinzPiest-Institut für Handwerkstechnik an der Technischen Universität Hannover für ein Mindestprogramm überbetrieblicher Aus- und Weiterbildung im Handwerk ermittelte Finanzbedarf erstreckt sich auf einen Zeitraum von 10 Jahren. Die Deckung dieses Finanzbedarfs ist ein Problem langfristiger Planung. Hieran sind neben der Bundesregierung die Länder, die Bundesanstalt für Arbeit sowie die Wirtschaft selbst beteiligt. Die Bundesregierung wird bei der Aufstellung ihres Schwerpunktprogramms für überbetriebliche Berufsbildungsstätten die Untersuchungsergebnisse des Heinz-Piest-Instituts verwerten. Dieses Programm ist im Zusammenhang mit dem von der Bund-Länder-Kommission für Bildungsplanung vorgesehenen Bildungsgesamtplan und Bildungsbudget zu sehen. Anlage 7 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Rosenthal vom 24. März 1971 auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Maucher (CDU/CSU) (Drucksache VI/1983 Fragen A 24 und 25) : Ist der Bundesregierung bekannt, daß die von ihr im Interesse von Millionen Versicherungsnehmern bekundete Haltung in der Frage Spartentrennung durch die Gründung weiterer Rechtsschutzversicherungen seitens einiger Haftpflichtversicherungsgesellschaften ständig unterlaufen wird? Sieht die Bundesregierung darin eine Verletzung verbindlicher Vorschriften, und was gedenkt sie gegebenenfalls beim Bundesaufsichtsamt für Versicherungen dagegen zu unternehmen? Der Bundesregierung ist bekannt, daß Haftpflichtversicherungsgesellschaften Rechtsschutzversicherungsunternehmen gründen. Derartige Neugründungen von Rechtsschutzversicherungsgesellschaf ten werden von dem Bundesaufsichtsamt für das Versicherungs- und Bausparwesen (Bundesaufsichtsamt) in ständiger Praxis nur mit folgenden Auflagen genehmigt: a) Kein Vorstandsmitglied, Prokurist, Handlungsbevollmächtigter oder Schadenbearbeiter der Rechtsschutzversicherungsgesellschaft darf gleichzeitig bei einer anderen Versicherungsgesellschaft tätig sein. b) Im Außendienst der Rechtsschutzversicherung darf niemand Schadenbearbeitung in solchen Fällen ausüben, in denen sowohl aus einem Rechtsschutzversicherungsvertrag als auch aus einem Haftpflichtversicherungsvertrag Versicherungsschutz beansprucht werden könnte und beide Verträge zu den von dem betreffenden Außendienstmitarbeiter verwalteten Beständen gehören. Die Einhaltung dieser Auflagen muß in den Abmachungen mit dem Außendienst der Rechtsschutzversicherungsgesellschaft schriftlich sichergestellt sein. Die Bundesregierung ist sich bewußt, daß Interessenkollisionen im Versicherungswesen nicht völlig ausgeschaltet werden können. Sie glaubt aber, daß durch die vorgenannten Auflagen etwaigen Kollisionsmöglichkeiten in ausreichender Weise begegnet wird. Die Einhaltung der Auflagen wird vom Bundesaufsichtsamt im Rahmen der laufenden Aufsicht überwacht, wobei die in gewissen Zeitabständen durchzuführenden örtlichen Prüfungen der Versicherungsunternehmen eine genaue Überprüfung ermöglichen. Dem Bundesaufsichtsamt sind bisher Beschwerden über Interessenkollisionen nicht bekanntgeworden. Nach den langjährigen Erfahrungen des Bundesaufsichtsamtes dürfte das darauf zurückzuführen sein, daß die Versicherer offenbar von sich aus etwaige zwischen ihnen und ihren Versicherungsnehmern bei der Regulierung von Schäden auftretende oder zu befürchtende Interessenkollisionen von vornherein ausschließen. Die Spartentrennung ist gesetzlich nicht ausdrücklich vorgeschrieben. Sie beruht auf ständiger Verwaltungspraxis der Versicherungsaufsichtsbehörden. Grundlage dieser Verwaltungspraxis ist § 8 Abs. 1 Nr. 2 des Versicherungsaufsichtsgesetzes. Diese Bestimmung verpflichtet die Aufsichtsbehörden, über die Wahrung der Belange der Versicherten und die dauernde Erfüllbarkeit der Versicherungsverträge zu wachen. Das Bundesaufsichtsamt sieht die Belange der Versicherten bei einem gemeinsamen Betrieb von Rechtsschutz- und Haftpflichtversicherung grundsätzlich nicht als gewahrt an. Andererseits darf das Bundesaufsichtsamt die Zulassung eines Rechtsschutzversicherers zum Geschäftsbetrieb nur dann versagen, wenn die Belange durch geringere 6482 Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 109. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 24. März 1971 Maßnahmen nicht ausreichend gesichert werden können: Der durch die vorgenannten Auflagen mögliche Schutz der Versicherten verbietet weitergehende Eingriffe. Die Bundesregierung beabsichtigt daher nicht, eine Änderung der langjährigen Verwaltungspraxis herbeizuführen. Anlage 8 Schriftliche Antwort des Staatssekretärs Dr. Auerbach vorn 24. März 1971 auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Rainer (CDU/CSU) (Drucksache VI/1983 Fragen A 39 und 40) : Ist die Bundesregierung bereit, den Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Arbeitsförderungsgesetzes vorzulegen, soweit seine Anwendung durch die Bundesanstalt für Arbeit zur Folge hat, daß keine neuen privaten Künstlervermittler mehr von ihr beauftragt werden? Haben die Mißstände in der zugelassenen privaten Künstlervermittlung einen Grad und Umfang erreicht, clad der künftige Verzicht auf individuelle Betreuung der Künstler durch sie gerechtfertigt ist, und ist auf Grund dessen die Bundesregierung zu der Auffassung gekommen, daß nur die Bundesanstalt für Arbeit Künstler vermitteln soll? Die Bundesrepublik ist aufgrund des Übereinkommens Nr. 96 der Internationalen Arbeitsorganisation verpflichtet, die auf Gewinn gerichtete Arbeitsvermittlung schrittweise durch öffentliche Vermittlungseinrichtungen zu ersetzen. Dementsprechend bestimmt § 23 des Arbeitsförderungsgesetzes, daß die Bundesanstalt für Arbeit Aufträge zur Arbeitsvermittlung nur in Ausnahmefällen erteilen kann. Das gilt allgemein — auch für den Bereich der Künstlervermittlung, unabhängig davon, ob Mißstände festgestellt werden oder nicht. Das Ratifikationsgesetz zum Übereinkommen Nr. 96 wurde von den Mitgliedern dieses Hohen Hauses 1954 einstimmig verabschiedet. Die Bundesregierung sieht keinen Anlaß, einen Gesetzentwurf zur Änderung des § 23 AFG vorzulegen. Anlage 9 Schriftliche Antwort des Staatssekretärs Dr. Auerbach vom 24. März 1971 auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Aigner (CDU CSU) (Drucksache VI/1983 Fragen A 41 und 42) : Tst. der Bundesregierung bekannt, wie hoch sich die Rentenansprüche der ausländischen Arbeitnehmer in der Bundesrepublik Deutschland bis jetzt belaufen und nie sie schätzungsweise fortgeschrieben werden? Reichen die geleisteten Beiträge der ausländischen Arbeitnehmer zur gesetzlichen Rentenversicherung zur Abdeckung ihrer his jetzt entstandenden Rentenansprüche aus? Die Bundesregierung hat bisher keine Erhebungen darüber angestellt, wie hoch sich die Rentenansprüche der ausländischen Arbeitnehmer in der BRD bis jetzt belaufen. Es besteht hierzu auch keine Veranlassung, weil die ausländischen Arbeitnehmer grundsätzlich den gleichen Rechtsvorschriften bezüglich der gesetzlichen Rentenversicherungen unterliegen wie die deutschen Arbeitnehmer. Ihre Ansprüche sind daher in der gleichen Weise finanziell gesichert wie die der deutschen Arbeitnehmer. Anlage 10 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Berkhan vom 24. März 1971 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Krall (FDP) (Drucksache VI/1983 Frage A 50) : Ist die Bundesregierung bereit, durch eine entsprechende Ergänzung des Gesetzes über die Rechtsstellung der Soldaten (Soldatengesetz) der Interessenvertretung der Soldaten ein gleiches Beteiligungsrecht einzuräumen, wie dies nach § 94 des Bundesbeamtengesetzes den Spitzenorganisationen der zuständigen Gewerkschaften der Beamten gewährt wird? Zur Verdeutlichung des Sachverhalts darf ich, Herr Kollege, zunächst den von Ihnen herangezogenen § 94 BBG zitieren. Er lautet: „Die Spitzenorganisationen der zuständigen Gewerkschaften sind bei der Vorbereitung allgemeiner Regelungen der beamtenrechtlichen Verhältnisse zu beteiligen." Im Rahmen dieser Bestimmung beteiligt der Bundesminister des Innern im beamtenrechtlichen Bereich den Deutschen Gewerkschaftsbund, den Deutschen Beamtenbund, die Gewerkschaft der Polizeibeamten, den Deutschen Richterbund, den Bund deutscher Verwaltungsrichter und den Christlichen Gewerkschaftsbund. Das Bundesministerium der Verteidigung hat bei wichtigen soldatenrechtlichen Gesetzesvorhaben seit langem mit Interessenvertretungen der Soldaten zusammengearbeitet und in vielen Fällen deren Initiativen aufgegriffen. Der Bundesminister der Verteidigung erwägt die Beteiligung von Interessenvertretungen der Soldaten in einem in Bearbeitung befindlichen Erlaß zu verankern. Eine Ergänzung des Soldatengesetzes erscheint in Anbetracht einer solchen Beteiligungsgarantie derzeit nicht erforderlich. Die Überlegungen hierzu sind jedoch noch nicht abgeschlossen. Anlage 11 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Berkhan vom 24. März 1971 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Bay (SPD) (Drucksache VI/1983 Frage A 52) : Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 109. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 24. März 1971 6483 Wer haftet für Impfschäden, die durch Impfungen gemäß § 17 Abs. 4 des Soldatengesetzes an Soldaten entstehen? Nach § 17 Abs. 4 des Soldatengesetzes ist der Soldat verpflichtet, seine Gesundheit zu erhalten und zu diesem Zweck auch dienstlich befohlene Impfungen zu dulden. Solange die Impfung rechtmäßig ist und nach den Regeln der ärztlichen Kunst ausgeführt wird, kommt es im Falle eines Impfschadens nicht zu einer „Haftung" nach den Regeln des Schadensersatzrechtes. Vielmehr wird eine Wehrdienstbeschädigung im Sinne von § 81 des Soldatenversorgungsgesetzes vorliegen, und zwar eine gesundheitliche Schädigung, die durch die dem Wehrdienst eigentümlichen Verhältnisse herbeigeführt worden ist. Die Wehrdienstbeschädigung führt während der Dienstzeit des Soldaten zu einem Anspruch auf Ausgleich (§ 85 SVG) und danach auf Versorgung entsprechend den Vorschriften des Bundesversorgungsgesetzes (§ 80 SVG). Der Ausgleich für Wehrdienstbeschädigung wird von Amts wegen geleistet. Der Antrag auf Versorgung wegen Wehrdienstbeschädigung ist beim Versorgungsamt des Wohnsitzes zu stellen. Anlage 12 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Berkhan vom 15. März 1971 auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Hammans (CDU/CSU) (Drucksache VI/1916 Frage B 10) : Sieht die Bundesregierung eine Möglichkeit, besonders nach den neuesten Erkenntnissen des Umweltschutzes, im Hinblick auf die immer noch nicht erfolgte Reparatur des zwei Jahre alten hohen Schornsteins an der Kaserne unserer belgischen NATO-Verbündeten in Grefrath, Kreis Kempen-Krefeld, die Heizung der Kasernengebäude doch noch auf Erdgas umzustellen? Die Bundesregierung sieht keine Möglichkeit, die Beheizung der Einsatzkaserne in Grefrath nachträglich auf Erdgas umzustellen. Ein Antrag der Gemeinde auf Beheizung mit Erdgas war bereits 1966 insbesondere deshalb abzulehnen, weil eine zwingende NATO-Forderung auf Brennstoff-Bevorratung für mindestens 30 Tage innerhalb der Anlage nicht erfüllt werden konnte. Diese NATO-Forderung ist unverändert gültig. Hinsichtlich der Reparatur des 2 Jahre alten Schornsteins darf ich Sie über folgendes unterrichten: Der 3zügige Schornstein ist in der Heizperiode 1969/70 in einem Rauchrohr durch mangelhafte Betriebsführung — Überschreitung der zulässigen Temperaturen — beschädigt worden. Nach Stillegung des beschädigten Rauchrohres konnten die beiden anderen Züge des Schornsteins betriebssicher weiter benutzt werden. Die Reparatur des beschädigten Zuges wird nach erfolgtem Abschluß des Beweissicherungsverfahrens im April/Mai dieses Jahres im Auftrag des Nutzers durchgeführt. Um nach menschlichem Ermessen eine Wiederholung des Schadensfalles und die Möglichkeit einer Rauchentwicklung auszuschließen, wurde nachträglich bereits über die Forderungen der technischen Aufsichtsbehörden hinaus ein Rauchgas-Temperaturbegrenzer eingebaut. Damit ist den Erkenntnissen hinsichtlich des Umweltschutzes im Rahmen der zur Zeit gegebenen technischen Möglichkeiten Rechnung getragen worden.
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Dr. Gerhard Stoltenberg


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU/CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Der Bericht, den wir haben, Frau Kollegin Renger, ist ein ganz anderer. Es wurde gesagt, daß die Bundesregierung trotz anderer Absprachen, die natürlich nur ein Gentleman's Agreement sein können, ihr verfassungsmäßiges Recht nutzen werde und hier unter Berufung auf die Verfassung sprechen wolle. Diesem Tatbestand haben wir uns gebeugt. Ich glaube, es ist fair, daß wir in der gleichen Zeitdauer und in der gleichen Methodik, d. h. in der Form einer einführenden Rede, so sprechen können, wie es auch die Regierung getan hat.

    (Beifall bei der CDU/CSU.)

    Derartige Widersprüche, wie sie in diesen Zitaten sichtbar werden, vergrößern auch die finanzpolitische Unsicherheit. Ein Vergleich der Hauptposition der geltenden Finanzplanung bis 1974 und der wichtigsten Punkte des sogenannten Arbeitsprogramms macht nämlich deutlich: eine kleine Zahl der beabsichtigten Vorhaben des Programms ist bis 1974 voll berücksichtigt. Ein etwas größerer Teil der neuen Projekte wird teilweise bis 1974 in seinen finanziellen Konsequenzen eingeplant. Die wichtigsten Zielvorstellungen, etwa in der Gesundheits- und der Bildungspolitik, haben in der geltenden Finanzplanung überhaupt noch keine tragfähige Basis. Allein dieser nachprüfbare Sachverhalt müßte eine um offene Auskunft bemühte Regierung veranlassen, auch in ihren Sachaussagen hier nun endlich die notwendigen Prioritäten zu setzen.

    (Beifall bei der CDU/CSU.)

    Aber statt dessen ist man offenbar nach dem in einer Zeitung wiedergegebenen Ausspruch des Kollegen Ehmke verfahren: „Wir wollen uns von denen doch nicht in die Küche gucken lassen." Nein, meine Damen und Herren, man braucht nicht in die Töpfe zu schauen; der brenzlige Geruch dieser politischen Kochkünste dringt schon bis in die gute Stube.

    (Heiterkeit und Beifall bei der CDU/CSU. — Zurufe von der SPD.)

    — Man kann es auch unfreundlicher sagen; aber ich will mir das versagen. Ich bemühe mich, mich dem Sprachgebrauch des Kollegen Ehmke anzupassen, und da sagen Sie, das sei sehr billig; das tut mir sehr leid.

    (Beifall bei der CDU/CSU. — Abg. Dr. Apel: Wir sind doch nicht in einer Wahlversammlung!)

    Wir sind von der Regierung gerügt worden, weil wir von einer finanziellen Planung oder Perspektive
    über 1974 hinaus gesprochen haben. Aber stimmt es denn nicht, Herr Bundeskanzler, daß in Ihren eigenen Arbeitsunterlagen bei der Kabinettssitzung vom 25. Februar die sich abzeichnende Finanzlücke bis 1975 auf 27,5 Milliarden DM beziffert wurde? Wenn es neuere Zahlen oder Erkenntnisse gibt, sollte man sie hier nennen, anstatt Berechnungen, die in der Wirtschaftspresse in allen Einzelheiten wiedergegeben wurden, die in Fernsehinterviews von Mitgliedern dieser Regierung zustimmend oder kritisch erörtert werden, hier einfach zu dementieren. Ich glaube nicht, daß das ausreicht.

    (Beifall bei der CDU/CSU.)

    Der Hinweis auf die Begrenzung der Finanzplanung auf die Zeit bis 1974 kann schon deshalb nicht überzeugen, weil die Regierung in ihren langfristigen Sachprogrammen -- ein Blick in die 16 Berichte macht das ganz klar — davon ausgeht, daß es Planungen und Vereinbarungen bis 1980 geben soll. Dies erfordert zwingend, vor allem im Bereich der Kooperation von Bund, Ländern und Gemeinden auch entsprechende langfristige Finanzperspektiven.

    (Zustimmung in der Mitte.)

    Das ist eine schwierige Aufgabe. Aber sie ist nicht neu. In den Berechnungen zur Finanzierung zur Rentenversicherung für die kommenden 15 Jahre, in entsprechenden Projektionen für die Straßenbauplanung und -finanzierung, für die Verwirklichung großer naturwissenschaftlich-technischer Programme sind Beispiele für solche Planungen in einzelnen Sektoren aus früheren Wahlperioden vorgegeben, die natürlich ständig fortgeschrieben und auf andere Bereiche erweitert werden müssen. Dies erfordert, wie ich glaube, das politische Vorgehen der Bundesregierung ganz zwingend.
    Der Versuch, im Verantwortungs- und Finanzbereich der Länder und Gemeinden, vor allem in der Bildungs- und Gesundheitspolitik, in Kürze zu verbindlichen Festlegungen für das nächste Jahrzehnt zu kommen, erlaubt es nicht, sich auf die befristete Dauer der geltenden Finanzplanung bis 1974 oder bis 1975 hinauszureden. Daß mit wachsendem zeitlichem Abstand der Unsicherheitsfaktor solcher Berechnungen zunimmt, daß die Flexibilität größer sein muß, darauf hat der Bundeskanzler hingewiesen. Das ist zwischen uns unbestritten. Aber Sie können nicht in einem Bildungsbericht der Bundesregierung ganz detaillierte Zielvorstellungen für 1980 oder 1982 formulieren, die eine Steigerung der jährlichen Ausgaben der Länder und Gemeinden von jetzt fast 25 Milliarden auf fast 100 Milliarden DM im Jahr bewirken sollen, und uns dann sagen, über das Jahr 1974 hinaus wolle man über Finanzierungsprobleme hier nicht reden. Wenn Sie diesen Standpunkt wirklich durchhalten wollen, ist es nicht möglich, in den großen in Ihren Berichten genannten Bereichen zu langfristigen Sachplanungen und Festlegungen zu kommen.
    Dieses Auseinanderklaffen zwischen Sachentscheidungen und fehlenden Finanzperspektiven hat bereits zu sehr unangenehmen politischen Vorgängen geführt. Ich verweise auf die heftige Kontroverse über die bekanntgewordenen Protokolle der sozial-



    Dr. Stoltenberg
    demokratischen Parteikommission zur Bildungspolitik vom 3. März. Hier heißt es von einer Konferenz der Kultusminister der SPD, führender Bundespolitiker dieser Partei und auch des Parlamentarischen Staatssekretärs im Bildungsministerium über den öffentlich von der Regierung gepriesenen ersten Entwurf eines Bildungsplans unter anderem — ich zitiere —:
    Die Anwesenden sind sich darüber einig, daß der vorliegende Bildungsgesamtplan in seinen Quantifikationen und Zeitangaben unrealistisch, problematisch und nicht entscheidungsreif sei, deshalb überprüft werden sollte und vor allem auch Alternativen gegeben sein müssen.
    Es folgt dann der peinliche Satz:
    Wegen des Terminplans kam man überein, daß der Versuch unternommen werden sollte, bis Juni den Bildungsgesamtplan durchzuziehen, obwohl sich alle darüber im klaren waren, daß wegen der erforderlichen Alternativen, der Rückkoppelung mit dem Bildungsbudget bzw. der bis dahin geleisteten Arbeit die Einhaltung des vorgesehenen Termins fraglich sei.

    (Hört! Hört! bei der CDU/CSU.)

    Meine Damen und Herren, diesen Satz möchte ich auf die Aussage des Herrn Bundeskanzlers hier beziehen: „Eine erste Gesamtkonzeption für die Reform unseres Bildungswesens, ist das nichts?" — Nein, das ist nichts, Herr Bundeskanzler; das hat, glaube ich, das Protokoll Ihrer Parteikommission sehr klar gezeigt.

    (Beifall bei der CDU/CSU.)

    Das sollte man dann auch hier in diesem Hause von Ihrer Seite mit der gleichen Offenheit, zumindest mit dem gleichen Problembewußtsein behandeln.
    Es glaubt doch niemand im Ernst, daß auf diesen unseriösen Wegen mit derartigen Methoden die erforderliche Mehrheit für eine gesamtstaatliche Bildungsplanung erreichbar ist. Sie kann nach den geltenden Bund-Länder-Vereinbarungen spätestens in der Konferenz der Ministerpräsidenten nur durch Zustimmung aus beiden großen Parteien erreicht werden.
    Die Länder und Gemeinden haben einen Anspruch darauf, von der Bundesregierung nicht nur ein gigantisches, teilweise leider von den Empfehlungen des Bildungsrates abweichendes Sachkonzept, sondern auch ein Finanzierungsprogramm in fairer und glaubwürdiger Weise vorgelegt zu bekommen.

    (Beifall bei der CDU/CSU.)

    Sonst wird das Kabinett hier und in den anderen Punkten der bundesstaatlichen Zusammenarbeit scheitern müssen. Ich bedaure, offen gesagt, Herr Bundeskanzler, daß Sie diesen zentralen verfassungspolitischen, finanziellen und praktischen Punkt der Kooperation im Bundesstaat von Bund, Ländern und Gemeinden nicht behandelt haben, obwohl fast ausnahmslos alle Beispiele, die Sie gebracht haben,
    in dieser Sphäre unterschiedlicher, gemeinsamer Verantwortung liegen.

    (Zuruf des Abg. Dr. Schäfer [Tübingen].)

    — Wer sich um die Gemeinden gekümmert hat, Herr Schäfer? Wir in der Großen Koalition mit einer Gemeindefinanzreform, die den Gemeinden 21/2 Milliarden DM mehr gebracht hat, denen nach den Feststellungen Ihres Parteifreundes Dr. Vogel jetzt 5 Milliarden DM allein durch die Geldentwertung des Jahres 1970 weggenommen wurden.

    (Beifall bei der CDU/CSU. — Zuruf des Abg. Dr. Schäfer [Tübingen].)

    Der Sachverständigenrat hat diesen Rückgang der realen Investitionen für Reformen in seinem letzten Gutachten mit unmißverständlicher Deutlichkeit angesprochen — ich zitiere —:
    Zwar erhöhten die Gebietskörperschaften 1970 ihre Ausgaben für Sachinvestitionen im Vergleich zum Vorjahr um knapp 13 % und somit stärker als ihre Ausgaben, doch reicht das angesichts der beträchtlichen Preissteigerungen nicht aus, die Ausgaben für öffentliche Investitionen real auch nur auf dem gleichen Niveau zu halten wie 1969.
    Im ersten Regierungsjahr dieses Kabinetts und dieser Koalition sind also die angeblich und vielleicht auch wirklich nicht ausreichenden Investitionsleistungen früherer Regierungen nicht gestiegen, sondern zurückgegangen.

    (Sehr wahr! bei der CDU/CSU.)

    Mit diesem Tatbestand müssen Sie sich auch auseinandersetzen, wenn Sie von Versäumnissen der Vergangenheit und von einer Eröffnungsbilanz reden.

    (Beifall bei der CDU/CSU. — Zuruf des Abg. Dr. Schäfer [Tübingen].)

    Ohne die schnelle Wiedergewinnung der schwer erschütterten Stabilität gibt es keine wirksame Reformpolitik,

    (Abg. Dr. Schäfer [Tübingen] : Vor einem Jahr haben Sie genau das Gegenteil gesagt!)

    keine beschleunigte Modernisierung unseres Landes, sondern nur eine weitere Verlangsamung des Tempos. Das aber führt zweifellos zu einer Verschärfung vorhandener struktureller Ungleichgewichte in unserer Gesellschaft und Volkswirtschaft, wie wir an der Zuspitzung der Situation der Landwirtschaft in den agrarpolitischen Diskussionen und Auseinandersetzungen deutlich spüren.

    (Abg. Wehner: Das liegt an der Demagogie, die Sie sich haben bescheinigen lassen müssen!)

    - Nein, das liegt nicht an der Demagogie, sondern an der Sorge — —(Abg. Wehner: Sie hetzen die Leute auf!)




    Dr. Stoltenberg
    — Ja, ja. Denken Sie einmal an das Wort von der Zucht, und erziehen Sie sich auch selbst zur Zucht, Herr Wehner!

    (Lebhafter Beifall bei der CDU/CSU.)

    Nein, nein, der Bundeskanzler hat in seinen sehr ernsten Eingangsworten darüber ganz anders gesprochen als Sie in Ihren unqualifizierten Zwischenrufen, ganz anders.

    (Beifall bei der CDU/CSU.)

    Und was er zu diesem Punkt gesagt hat, können wir — mit einer Einschränkung, die ich erwähnen möchte — voll unterstreichen, auch in den Bemerkungen zu den dramatischen und bedauerlichen Vorgängen, die sich gestern in Brüssel ereignet haben.
    Wenn aber gesagt wird — und das ist der eine Punkt, wo ich abweiche —, dies sei eine Folge verzögerter Reformen,

    (Sehr wahr! bei der SPD)

    so muß man Ihnen sagen, daß heute die auf dem modernsten Leistungsstand befindlichen Betriebe in roten Zahlen sind.

    (Beifall bei der CDU/CSU.)

    Sie sollten zur Kenntnis nehmen, daß das die Situation von Betrieben der Landwirtschaft ist, die die modernsten reformerischen Erkenntnisse verwirklicht haben. Das heißt, daß zu überkommenen strukturellen Spannungen, die es auch in unserer Regierungszeit gegeben hat, für die man uns kritisieren kann, hinzugekommen sind die Folgen einer falschen Wirtschaftspolitik und auch der Tatsache, daß man die Aufwertung der Deutschen Mark ohne eine europäische Absicherung vollzogen hat,

    (Beifall bei der CDU/CSU — Abg. Fellermaier: Wie hätte denn die Absicherung aussehen sollen, Sie Märchenerzähler?)

    daß man nicht in der Lage war, das durchzusetzen, was Frankreich durchgesetzt hat — ich darf Ihre Frage beantworten —, was Frankreich wenige Monate vorher bei seiner nationalen währungspolitischen Entscheidung erreicht hat, nämlich eine Grenzausgleichsabgabe, um diesen verhängnisvollen Verdrängungsprozeß zu unterbrechen.

    (Beifall bei der CDU/CSU.)

    Herr Kollege Schiller hat vor kurzem mit großem Ernst auf die Gefahr einer wachsenden Inflationsmentalität hingewiesen, einen Punkt, den wir schon im vergangenen Jahr unter heftigem Widerspruch hier angesprochen haben. Dies wird nicht nur in Preisentscheidungen der Unternehmer und in Tarifforderungen der Gewerkschaft sichtbar, sondern auch in dem weiter verstärkten Drang nach immer mehr Staatseingriffen, im Nachlassen der spontanen gesellschaftlichen und persönlichen Aktivität, der Bereitschaft, zumutbare Risiken einzugehen, von der ein freiheitlicher Staat lebt. Dieser Prozeß macht auch Ergebnisse der neuen Gesetzgebung zunichte, von denen der Bundeskanzler hier gesprochen hat. Man betrachte einmal die gesellschaftspolitische Situation in der Sparentwicklung, in der Vermögensbildung — trotz der Verdoppelung des Betrages im
    312-DM-Gesetz —, man sehe sich die Situation der Rentner und Kriegsopfer an — trotz der Verbesserungen, die wir in diesem Hause beschlossen haben —,

    (Beifall bei der CDU/CSU)

    dann wird deutlich sichtbar, daß Stabilität und Reformpolitik eng zusammenhängen.
    Die Fragen der inneren Reformen sind also nicht ausschließlich mit der staatlichen Finanzplanung verbunden. Aber auch in den anderen Bereichen reformerischer Bemühungen können die bisherigen Ergebnisse nicht befriedigen. Das gilt für den Wechsel unüberlegter Entwürfe in der Justizpolitik, die tiefgreifenden Widersprüche in den qualifizierten Zielvorstellungen der Bildungsplanung. Soll nun der Numerus clausus an den Hochschulen beseitigt werden, wie die Bundesregierung verkündet, oder sollen im Jahre 1980 nur noch 50 % statt heute fast 90 % eines Abiturientenjahrganges an die Hochschulen kommen, wie die gleiche Bundesregierung, das gleiche Ressort, in anderen Papieren erklärt? In diesen elementaren Fragen, die mit den Lebensentscheidungen junger Menschen zusammenhängen, brauchen wir doch endlich Klarheit und verläßliche Unterlagen für die Meinungsbildung auch in diesem Hause.

    (Beifall bei der CDU/CSU.)

    Wir haben als Fraktion in den letzten Monaten zahlreiche wichtige Reformvorschläge für die weitere Modernisierung unseres Landes hier eingebracht. Einige von ihnen — wie der zur Erweiterung der Bundeszuständigkeit im Hochschulwesen oder der zur Neuordnung des Besoldungsrechts — haben nach anfänglicher Kritik Mehrheiten gefunden; sie sind geltendes Recht geworden. Andere — wie unser Gesetzentwurf zum Beteiligungslohn als Kernstück einer modernen Vermögenspolitik — sind seit langem in den Ausschüssen, ohne daß es trotz des Hinweises des Bundeskanzlers auf die Wichtigkeit der Vermögenspolitik bis heute eine Stellungnahme und eine entsprechende Konzeption der Regierung gibt.

    (Beifall bei der CDU/CSU.)

    Zu weiteren Themen — Städtebauförderung, Betriebsverfassung, Umweltschutz, Krankenhausreform — stehen unsere Vorlagen in einem konstruktiven Wettbewerb mit denen der Regierung.
    Es wird weiter Bereiche grundsätzlicher Meinungsgegensätze geben, in denen Mehrheiten entscheiden müssen. Aber niemand, meine Damen und Herren, sollte übersehen, daß bestimmte große Aufgaben in unserer bundesstaatlichen Ordnung von der Verfassung oder von der Sache her nur durch Zusammenarbeit gelöst werden können. Die 'Regierung, die Mehrheit muß diese Punkte, wie ich glaube, deutlicher erkennen und ihre Politik auch darauf einrichten. Vor allem aber hat sie endlich auf die zentralen Fragen nach den politischen und finanziellen Voraussetzungen für eine reale Reformpolitik zu antworten, die zum Schaden der Sache und entgegen den vorherigen Ankündigungen bis heute nicht beantwortet wurden.

    (Anhaltender lebhafter Beifall bei der CDU/CSU.)






Rede von Dr. Hermann Schmitt
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)
Das Wort hat der Herr Bundesfinanzminister.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Dr. Alex Möller


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (None)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die Fraktion der CDU/CSU hat eine Große Anfrage über das Arbeitsprogramm der Bundesregierung zu innenpolitischen Vorhaben eingereicht und soeben durch Herrn Kollegen Stoltenberg begründen lassen. Ich muß sagen, wer die Antwort der Bundesregierung -- das, was die Bundesregierung zu ihrem Arbeitsprogramm aussagt, und die anschließende Ubersicht — aufmerksam studiert, wird objektiv zugeben müssen, daß es in diesem Hohen Hause noch keine so eingehende, in der Sache präzise und überzeugende Antwort gegeben hat wie die, die die Bundesregierung hier vorlegt.

    (Beifall bei den Regierungsparteien. — Lachen bei Abgeordneten der CDU/CSU.)

    Wenn Sie sich diese Dokumentation von 24 Druckseiten ansehen, werden Sie mir zugeben müssen, daß vielleicht sogar — das wäre eine Entschuldigung — den vorangegangenen Bundesregierungen die technischen Voraussetzungen gefehlt haben, um überhaupt eine solche Konzeption des innenpolitischen Programms nach 16monatiger Tätigkeit vorzulegen.

    (Zustimmung bei Abgeordneten der SPD.)

    Nun, die Opposition wird nicht müde, der Bundesregierung zu unterstellen, ihr Arbeitsprogramm sei finanziell nicht abgesichert.

    (Abg. Dr. Martin: Das sagen auch andere!)

    Deswegen ist es sehr natürlich, daß ich mich jetzt mal melde, um zunächst einmal zu diesem Teil der Antwort einiges zu sagen. Die Antwort der Bundesregierung hat sich ja des öfteren auf den Finanzplan bezogen und in diesem Punkt Aussagen fixiert, zu denen man noch einige erklärende Bemerkungen machen muß. Ich bitte Sie sehr, sich zu bemühen, auch diese finanzwirtschaftliche Seite einmal so objektiv zu würdigen, wie sie die Bundesregierung betrachten muß.
    Die Finanzplanung, mit der wir uns hier im Herbst zu befassen haben, ist jener regierungsinterne Abstimmungsprozeß, in dem die für einen Planungszeitraum zu erwartenden Einnahmen ermittelt und nach den politisch-programmatischen Vorstellungen den verschiedenen staatlichen Aufgabenbereichen zugeordnet werden. Die bloße Bewältigung der anstehenden Finanzierungsprobleme reicht jedoch nicht aus. Sie muß von einer inhaltlichen und zeitlichen Koordinierung der einzelnen Arbeitsabläufe begleitet sein. Diesem Zweck dient unser Arbeitsprogramm. Als die Bundesregierung am 22. Oktober vorigen Jahres dieses Programm, auf das auch Herr Kollege Stoltenberg hingewiesen hat, aufstellte, hat sie keinerlei zusätzliche, im geltenden Finanzplan nicht berücksichtigte ausgabenwirksame Reformvorhaben beschlossen. Es wurde vielmehr ausdrücklich festgelegt, daß die einzelnen Reformvorhaben nur in dem Umfang Bestandteil des Arbeitsprogramms werden, als sie im Finanzplan 1970 bis 1974 abgesichert sind. Was darüber hinausgeht, sind lediglich Entwürfe und Konzepte, über deren etwaige Realisierung erst bei einer Fortschreibung des Finanzplans entschieden werden kann.
    Wenn immer wieder behauptet wird, das Arbeitsprogramm sei finanziell nicht abgesichert, so kann das lediglich im Sinne der Binsenwahrheit gemeint sein, daß der Finanzplan 1970 bis 1974 in seinem Zahlenmaterial selbstverständlich Veränderungen unterliegt. Diese Feststellung kann nur jene überraschen, die sich vom Wesen der Finanzplanung unzutreffende Vorstellungen machen. Da viele wichtige Einnahme- und Ausgabeansätze durch Gesetz und Vertrag bestimmt werden, sind sie auch bei unverändertem Recht angesichts der Verschiedenartigkeit der grundlegenden Wirtschaftsfaktoren reine Erwartungsgrößen. Sie entziehen sich damit der Gestaltung durch die Bundesregierung. Die Steuereinnahmen werden ebenso mit einem Schätzungsrisiko ermittelt wie die Ausgaben im Bereich der Sozialpolitik, der Sparförderung oder der landwirtschaftlichen Marktordnung, um nur einige wichtige Beispiele zu nennen. Daher kann das Zahlenbild des Finanzplans letztlich nur am Tag seiner Verabschiedung in allen Details stimmen. In der Distanz von Monaten oder gar ein Dreivierteljahr später besitzen wir neue Erkenntnisse über die Daten, von denen Einnahmen und Ausgaben abhängen. Auch wenn wir dann im geltenden Finanzplan die überholten Zahlen durch aktuelle ersetzten, wäre es reiner Zufall, wenn die jährlichen Einnahmen mit den Ausgaben in Einklang stünden. Ein solcher Zufall ist in der Bundesrepublik, seit Finanzpläne aufgestellt werden, noch nicht eingetreten. Aus eben diesem Grunde hat der Gesetzgeber die Regierung beauftragt, den Finanzplan jährlich anzupassen und fortzuschreiben.
    Meine Damen und Herren von der Opposition, wenn Sie uns nun die Alternative aufzwingen wollen, entweder den Finanzplan gewissermaßen täglich anzupassen oder uns dem Makel unsolider Finanzwirtschaft auszusetzen — diese Unterstellung könnte man hinter der einen oder anderen Aussage von Ihnen vermuten —, so muß ich mit aller Entschiedenheit sagen, daß immer nur der jeweilige Haushaltsplan für Parlament und Regierung bindend sein kann. Ich würde den Sorgen der Opposition gewiß jedes gewünschte Gewicht beimessen, wenn sie mir in der Vergangenheit nicht vielfach Anlaß gegeben hätte, an der Richtigkeit und Glaubwürdigkeit ihrer Prophezeiungen zu zweifeln. Seit nämlich die Koalition aus SPD und FDP in Bonn die Regierung stellt, hagelt es Unterstellungen.
    Erstens. Wir haben von der Opposition bezüglich des Bundeshaushalts 1970 immer wieder zu hören bekommen, daß er preistreibende Wirkungen habe. Man ging sogar so weit, von einem prozyklischen Trend zur Erhöhung der Staatsausgaben, von einer Ausgabeneuphorie, ja, vom Bundeshaushalt 1970 als dem einzigen und alleinigen Inflationsmotor zu sprechen.
    Wie stellt sich dagegen die tatsächliche Entwicklung dar? Mit Rücksicht auf die konjunkturelle Lage



    Bundesminister Dr. h. c. Dr.-Ing. E. h. Möller
    steuerte die Bundesregierung einen stabilitätsorientierten haushalts- und finanzpolitischen Kurs. Das vorgesehene Ausgabenvolumen von 91,4 Mililarden DM wurde um 2,1 Mililarden DM auf 89,3 Milliarden DM gekürzt. Zusätzliche Haushaltssperren von 440 Millionen DM verringerten die Wachstumsrate des Haushaltssolls auf 9 v. H. gegenüber einer Bruttosozialproduktsteigerung von mehr als 12 v. H. Von einem nicht stabilitätsorientierten Ausgabenvolumen, wie es die Opposition in ihren wiederholten Vorwürfen betonte, konnte also von Anfang an nicht die Rede sein. Die zusätzliche restriktive Haushaltsführung 1970 brachte uns ein HaushaltsIst-Ergebnis, das mit einem Volumen von 87,2 Milliarden DM und einer Steigerungsrate von rund 7 v. H. noch wesentlich niedriger als die geplante Zuwachsrate lag. Vom Ergebnis her gesehen betrieb also die Bundesregierung eine erfolgreiche restriktive Ausgabenpolitik, die alle düsteren Prophezeiungen untergehen ließ.
    Zweitens. Nicht viel anders verhielt es sich mit den Anschuldigungen der Opposition, als es um die Einbringung des Bundeshaushalts 1971 ging.