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  • tocInhaltsverzeichnis
    Deutscher Bundestag 109. Sitzung Bonn, Mittwoch, den 24. März 1971 Inhalt: Überweisung von Vorlagen an Ausschüsse 6377 B Amtliche Mitteilungen . . . . . . . . 6377 B Fragestunde (Drucksache V1/1983) Frage des Abg. Dr. Nölling (SPD) : Rückzahlung des Konjunkturzuschlags an ausländische Arbeitnehmer nach der Rückkehr in ihre Heimat Dr. Reischl, Parlamentarischer Staatssekretär 6378 B Dr. Nölling (SPD) . . . . . . 6378 B Frage des Abg. Dr. Wörner (CDU/CSU) : Vorlage des Entwurfs eines Steuerbeamtenausbildungsgesetzes Dr. Reischl, Parlamentarischer Staatssekretär . . . . . . . . 6378 C Frage des Abg. Dr. Riedl (München) (CDU/CSU) : Münzgewinn des Bundes Dr. Reischl, Parlamentarischer Staatssekretär 6378 D Frage des Abg. Matthöfer (SPD) : Steuerausfall durch Absetzung von Bestechungszahlungen bei Außenhandelsgeschäften als Betriebsausgaben Dr. Reischl, Parlamentarischer Staatssekretär . . . . . . . 6379 A, B Matthöfer (SPD) . . . . . . . . 6379 A Frage des Abg. Kiechle (CDU/CSU) : Pressemeldung betr. Ausgaben für die nationale Agrarpolitik Dr. Reischl, Parlamentarischer Staatssekretär . . . . . . . 6379 B, C Kiechle (CDU/CSU) 6379 C Frage des Abg. Lenzer (CDU/CSU) : Konsequenzen aus dem Zusammenbruch der Firma Rolls-Royce für deutsche Flugzeugprojekte Rosenthal, Parlamentarischer Staatssekretär . . . 6379 D, 6380 A, B Lenzer (CDU/CSU) 6380 A, B Frage des Abg. Lenzer (CDU/CSU) : Europäische Kooperation auf dem Gebiet der Triebwerkentwicklung Rosenthal, Parlamentarischer Staatssekretär 6380 C, D Lenzer (CDU/CSU) 6380 C, D Frage des Abg. von Alten-Nordheim (CDU/CSU) : Einfuhr von Kalkstickstoff aus Polen Rosenthal, Parlamentarischer Staatssekretär . . . . 6380 D, 6381 A von Alten-Nordheim (CDU/CSU) . . 6380 D, 6381 A II Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 109. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 24. März 1971 Frage des Abg. von Alten-Nordheim (CDU/CSU) : Interministerieller Arbeitskreis zur Untersuchung der Lage auf dem Düngemittelmarkt Rosenthal, Parlamentarischer Staatssekretär . . . . . . . 6381 A, B von Alten-Nordheim (CDU/CSU) . . 6381 B Frage des Abg. Fiebig (SPD) : Einberufung von Theologiestudenten zum Wehrdienst Berkhan, Parlamentarischer Staatssekretär . . . . . . . 6381 C, D Fiebig (SPD) . . . . . . . . . 6381 D Fragen des Abg. Schiller (Bayreuth) (SPD) : Entlassung von uneingeschränkt tauglich Gemusterten wegen Änderung des Tauglichkeitsgrades Berkhan, Parlamentarischer Staatssekretär . . . . 6382 A, B, C, D Schiller (Bayreuth) (SPD) . . . 6382 B, C Josten (CDU/CSU) . . . . . . 6382 C, D Frage des Abg. Jung (FDP) : Einrichtung einer Bundeswehrkrankenkasse Berkhan, Parlamentarischer Staatssekretär . . . 6382 D, 6383 B, C Jung (FDP) 6383 B, C Frage des Abg. Jung (FDP) : Änderung der Verpflichtungszeit von Unteroffiziersanwärtern Berkhan, Parlamentarischer Staatssekretär . . . . . . . . 6383 D Frage des Abg. Müller (Mülheim) (SPD) : Erfahrungen bei den vorolympischen Spielen in Sapporo Dorn, Parlamentarischer Staatssekretär . . . . . . . . 6383 D Frage des Abg. Becker (Nienberge) (SPD) : Aufstieg von Beamten in die nächsthöhere Laufbahn Dorn, Parlamentarischer Staatssekretär 6384 B, C Becker (Nienberge) (SPD) . . . 6384 C Frage des Abg. Dr. Gruhl (CDU/CSU) : Straf- und Bußgeldvorschriften des Wasserhaushaltsgesetzes Dorn, Parlamentarischer Staatssekretär . . . 6384 D, 6385 B, C Dr. Gruhl (CDU/CSU) 6385 A, B Vogt (CDU/CSU) 6385 C Franke (Osnabrück) (CDU/CSU) . 6385 C Frage des Abg. Dr. Riedl (München) (CDU/CSU) : Beteiligung der Bundesregierung an den Kosten der Landesleistungszentren des Sports Dorn, Parlamentarischer Staatssekretär 6385 D Frage des Abg. Wagner (Günzburg) (CDU/CSU) : Diplom einer Verwaltungs- und Wirtschafts-Akademie Dorn, Parlamentarischer Staatssekretär 6386 B Frage des Abg. Dr. Sperling (SPD) : Teilnahme an Lehrgängen von Heimvolkshochschulen als Ausfallzeit der gesetzlichen Rentenversicherungen Dr. Auerbach, Staatssekretär . . 6386 C, D, 6387 A, B Dr. Sperling (SPD) . . . . . . . 6386 D Matthöfer (SPD) . . . . . . . . 6387 A Hansen (SPD) . . . . . . . . . 6387 B Fragen des Abg. Pawelczyk (SPD) : Häufigkeit von Klagen gegen Rentenbescheide Dr. Auerbach, Staatssekretär . 6387 B, C, D Pawelczyk (SPD) . . . . . . 6387 C, D Fragen des Abg. Schedl (CDU/CSU): Gesetz zur Bekämpfung der Schwarzarbeit Dr. Auerbach, Staatssekretär 6388 A, B, C, D Schedl (CDU/CSU) . . . . . . 6388 A, C Josten (CDU/CSU) . . . . . . . 6388 D Frage des Abg. Konrad (SPD) : Bundesinstitut für Berufsbildungsforschung Dr. Auerbach, Staatssekretär . 6389 A, B, C Konrad (SPD) 6389 B Müller (Berlin) (CDU/CSU) . . . 6389 D Frage des Abg. Dr. Böhme (CDU/CSU) : Gesprächskreise für leitende Angestellte Dr. Auerbach, Staatssekretär . . . 6389 D Frage des Abg. Dr. Böhme (CDU/CSU) : Maßnahmen des Arbeitskampfes zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat Dr. Auerbach, Staatssekretär . . 6390 A, B Geiger (SPD) 6390 A Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 109. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 24. März 1971 III Frage des Abg. Härzschel (CDU/CSU) : Förderung deutscher Sprachkurse für Gastarbeiter Dr. Auerbach, Staatssekretär 6390 B, C, D Härzschel (CDU/CSU) . . . . 6390 C, D Mündlicher Bericht des Petitionsausschusses über seine Tätigkeit gemäß § 113 Abs. 1 GO in Verbindung mit Sammelübersicht 17 des Petitionsausschusses über Anträge von Ausschüssen des Bundestages zu Petitionen und systematische Ubersicht über die beim Bundestag in der Zeit vom 20. Oktober 1969 bis 28. Februar 1971 eingegangenen Petitionen (Drucksache VI/1923) und mit Sammelübersicht 18 des Petitionsausschusses über Anträge von Ausschüssen des Bundestages zu Petitionen (Drucksache VI/ 1965) Hansen (SPD) 6391 A Abgabe einer Erklärung der Bundesregierung in Verbindung mit Große Anfrage der Fraktion der CDU/CSU betr. Arbeitsprogramm der Bundesregierung zu innenpolitischen Vorhaben (Drucksachen VI/1620, VI/ 1953) Brandt, Bundeskanzler 6393 A, 6465 B Dr. Stoltenberg (CDU/CSU) 6399 D, 6467 A, 6468 D Dr. h. c. Dr.-Ing. E. h. Möller, Bundesminister 6409 A Dr. Althammer (CDU/CSU) . . . 6416 A Hermsdorf (Cuxhaven) (SPD) . . 6420 C Kirst (FDP) 6424 C Dr. von Dohnanyi, Parlamentarischer Staatssekretär . . . . 6428 B, 6469 B Katzer (CDU/CSU) 6433 C Dr. Schellenberg (SPD) 6439 C Spitzmüller (FDP) 6445 B Dr. Ehmke, Bundesminister 6448 C, 6466 C, 6467 C Dr. Martin (CDU/CSU) 6451 B Raffert (SPD) 6452 D Höcherl (CDU/CSU) 6453 B Ott (CDU/CSU) 6455 C Porzner (SPD) 6457 D Dr. Barzel (CDU/CSU) . . 6459 D, 6462 B, 6466 A, 6468 A Wehner (SPD) 6460 D Dorn (FDP). . . . . . . . 6462 D Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Arbeitsplatzschutzgesetzes (Drucksache VI/ 1682) ; Mündlicher Bericht des Verteidigungsausschusses (Drucksache VI/ 1966) — Zweite und dritte Beratung — 6469 C Entwurf eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 29. Januar 1969 zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der Regierung des Königreichs Belgien über die Einziehung und Beitreibung von Beiträgen der Sozialen Sicherheit (Drucksache VI/ 1798) ; Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Arbeit und Sozialordnung (Drucksache VI/1949) — Zweite Beratung und Schlußabstimmung — . . 6469 D Entwurf eines Gesetzes zu dem Vertrag vom 11. September 1970 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Osterreich über Rechts- und Amtshilfe in Zoll-, Verbrauchsteuer- und Monopolangelegenheiten (Drucksache VI/ 1393) ; Schriftlicher Bericht des Finanzausschusses (Drucksache 14/ 1986) — Zweite Beratung und Schlußabstimmung — 6470 A Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Schaumweinsteuergesetzes (Drucksache VI/ 1831) ; Schriftlicher Bericht des Finanzausschusses (Drucksache VI/ 1987) — Zweite und dritte Beratung — in Verbindung mit Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Schaumweinsteuergesetzes (Abg. Dr. Hauser [Sasbach], Lampersbach, Gewandt, Bremm u. Gen.) (Drucksache VI/1635); Schriftlicher Bericht des Finanzausschusses (Drucksache VI/1987) — Zweite Beratung — 6470 B Entwurf eines Gesetzes zur Änderung der Strafprozeßordnung und des Gerichtsverfassungsgesetzes (Bundesrat) (Drucksache W1954) — Erste Beratung — 6470 C Entwurf eines Gesetzes zu dem Übereinkommen vom 27. September 1968 über die gerichtliche Zuständigkeit und die Vollstreckung gerichtlicher Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen (Drucksache VI/1973) — Erste Beratung — . . 6470 C Entwurf eines Gesetzes zu dem Übereinkommen vom 29. Februar 1968 über die gegenseitige Anerkennung von Gesellschaften und juristischen Personen (Drucksache VI/1976) — Erste Beratung — . . 6470 D Entwurf eines Gesetzes über Wein, Likörwein, Schaumwein, weinhaltige Getränke und Branntwein aus Wein (Weingesetz) (Drucksache VI/1963) — Erste Beratung — 6470 D IV Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 109. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 24. März 1971 Entwurf eines Gesetzes zur Neuregelung der hüttenknappschaftlichen Pensionsversicherung im Saarland (Hüttenknappschaftliches Zusatzversicherungs-Gesetz) (Drucksache VI/1980) — Erste Beratung - 6470 D Entwurf eines Bundesgesetzes über individuelle Förderung der Ausbildung (Bundesausbildungsförderungsgesetz) (Drucksachen VI/1975, zu VI/ 1975) — Erste Beratung — in Verbindung mit Antrag betr. Ausbildungsförderung (Abg. Rollmann, Dr. Götz, Dr. Martin, Burger, Frau Stommel und Fraktion der CDU/ CSU) (Drucksache VI/1943) Frau Strobel, Bundesminister . . . 6471 A Rollmann (CDU/CSU) . . . . . 6472 B Hauck (SPD) 6474 A Spitzmüller (FDP) . . . . . . 6475 C Köster (CDU/CSU) (zur GO) . . 6476 A Antrag des Bundesministers der Finanzen betr. Entlastung der Bundesregierung wegen der Bundeshaushaltsrechnung für das Rechnungsjahr 1969 (Drucksache VI/1936) 6476 B Mündlicher Bericht des Haushaltsausschusses über den Antrag der Fraktion der CDU/CSU betr. notwendige haushaltspolitische Maßnahmen (Drucksachen VI/1154 [neu] , VI/1962) . . . . . . . 6476 C Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Wirtschaft über die Vorschläge der EG-Kommission für eine Richtlinie des Rates über die Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über Einheiten im Meßwesen eine Richtlinie des Rates zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über Zusatzeinrichtungen zu Zählern für Flüssigkeiten (außer Wasser) (Drucksachen VI/ 1671, VI/1675, VI/ 1958) . . . . 6476 C Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Wirtschaft über die Vorschläge der EG-Kommission für eine Verordnung des Rates zur Anwendung der Entscheidung des Interimsausschusses EWG/Ostafrika über die Begriffsbestimmung für „Erzeugnisse mit Ursprung in ..." oder „Ursprungserzeugnisse" sowie über die Methoden der Zusammenarbeit der Verwaltungen eine Verordnung (EWG) des Rates zur Anderung der Verordnung (EWG) Nr, 802/68 des Rates vom 27. Juni 1968 über die gemeinsame Begriffsbestimmung für den Warenursprung (Drucksachen VI/ 1349, VI/ 1699, VI/ 1959) 6476 D Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Wirtschaft über den Vorschlag der Kommission der EG für eine Richtlinie des Rates zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über Bier (aus Drucksache VI/1048, Drucksache VI/1960) 6476 D Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Wirtschaft über den Vorschlag der Kornmission der EG für eine Richtlinie des Rates zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten betr. elektrische Betriebsmittel zur Verwendung in explosibler Atmosphäre (Drucksachen VI/1394, VI/ 1961) . . . . . . . . . 6477 A Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Wirtschaft über das Memorandum der EG-Kommission an den Rat über die Industriepolitik der Gemeinschaft (Drucksachen VI/606, VI/1985) 6477 A Bericht des Ausschusses für Wirtschaft über die Verordnung zur Änderung des Deutschen Teil-Zolltarifs (Nr. 4/71 — Angleichungszoll für Trinkwein) Verordnung zur Änderung des Deutschen Teil-Zolltarifs (Nr. 3/71 — Zollkontingent für Bananen) Verordnung zur Änderung des Deutschen Teil-Zolltarifs (Nr. 21/70 — Erhöhung des Zollkontingents für Fische) (Drucksachen VI/ 1712, VI/ 1827, VI/1863, VI/ 1956) . . . 6477 C Bericht des Ausschusses für Wirtschaft über die Zweiundzwanzigste Verordnung zur Änderung der Ausfuhrliste — Anlage AL zur Außenwirtschaftsverordnung — (Drucksachen VI/ 1773, VI/1957) . . . 6477 C Nächste Sitzung 6477 D Anlagen Anlage 1 Liste der beurlaubten Abgeordneten . . 6479 A Anlage 2 Stellungnahme des Bundesrates zu dem vorn Bundestag verabschiedeten Ersten Gesetz zur Vereinheitlichung und Neuregelung des Besoldungsrechts in Bund und Ländern 6479 B Anlage 3 Schriftliche Antwort auf die Mündliche Frage des Abg. Strohmayr (SPD) betr. Vereinfachung und Verkleinerung der Personal- und sonstigen Ausweispapiere 6479 C Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 109. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 24. März 1971 V Anlage 4 Schriftliche Antwort auf die Mündliche Frage des Abg. Dr. Pohle (CDU/CSU) betr. Verwendung von Petrolkoks als Reduktionsmittel bei metallurgischen Prozessen — Änderung des Minaralölsteuergesetzes 6480 B Anlage 5 Schriftliche Antwort auf die Mündliche Frage des Abg. Meister (CDU/CSU) betr. Schließung der Brennereien wegen kleinerer Verstöße gegen das Branntweinmonopolgesetz 6480 C Anlage 6 Schriftliche Antwort auf die Mündlichen Fragen des Abg. Löffler (SPD) betr. überbetriebliche Aus- und Weiterbildung der Betriebsangehörigen im Handwerk . . 6480 D Anlage 7 " Schriftliche Antwort auf die Mündlichen Fragen des Abg. Maucher (CDU/CSU) betr. Gründung von Rechtsschutzversicherungen durch Haftpflichtversicherungsgesellschaften . . . . . . . . . . 6481 B Anlage 8 Schriftliche Antwort auf die Mündlichen Fragen des Abg. Rainer (CDU/CSU) betr. Künstlervermittlung 6482 A Anlage 9 Schriftliche Antwort auf die Mündlichen Fragen des Abg. Dr. Aigner (CDU/CSU) betr. Höhe der Rentenansprüche der ausländischen Arbeitnehmer 6482 B Anlage 10 Schriftliche Antwort auf die Mündliche Frage des Abg. Krall (FDP) betr. Interessenvertretung der Soldaten 6482 C Anlage 11 Schriftliche Antwort auf die Mündliche Frage des Abg. Bay (SPD) betr. Haftung für Impfschäden . . . . . . . . . 6482 D Anlage 12 Schriftliche Antwort auf die Schriftliche Frage des Abg. Dr. Hammans (CDU/CSU) betr. Umstellung der Beheizung der Kasernengebäude in Grefrath auf Erdgas 6483 A 109. Sitzung Bonn, den 24. März 1971 Stenographischer Bericht Beginn: 9.00 Uhr
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    Berichtigung 107. Sitzung, Seite 6350 D, Zeile 15 ist zu lesen statt „§ 4": „Viele Paragraphen" und in Zeile 17 statt „bietet": „bieten". 108. Sitzung, Seite 6359 C, Zeilen 1 und 2: Die Worte „den Ausschuß für Wirtschaft sowie" sind - zu streichen. Anlage 1 Liste der beurlaubten Abgeordneten Abgeordnete(r) beurlaubt bis einschließlich a) Beurlaubungen Dr. Achenbach 24. 3. Bartsch 26. 3. Berberich 29. 3. Blumenfeld ** 26. 3. Breidbach 2. 4. Dasch 5. 4. Dr. Dittrich * 25. 3. Dr. Erhard 25. 3. Flämig * 24. 3. Freiherr von und zu Guttenberg 2. 4. Dr. Jenninger 26. 3. Jung 24. 3. Kater 26. 3. Dr. Kempfler 3. 4. Kienbaum 29. 3. Dr. Koch * 24. 3. Krall 24. 3. Dr. Kreile 24. 3. Freiherr von Kühlmann-Stumm 24. 3. Lampersbach 24. 3. Lautenschlager * 24. 3. Lemmrich ** 25. 3. Liehr 26. 3. Dr. Löhr * 24. 3. Frau Meermann 26. 3. Memmel * 26. 3. Mischnick 24. 3. Müller (Aachen-Land) * 26. 3. Dr. Preiß 30. 3. Richter ** 25. 3. Dr. Rinderspacher ** 26. 3. Rohde 26. 3. Russe 3. 4. Saxowski 4. 4. Scheu 29. 3. Dr. Schmücker ** 26. 3. Dr. Schober 3. 4. Solke 26. 3. Spilker 24. 3. Stein (Honrath) 29. 3. Dr. Tamblé 3. 4. Walkhoff 24. 3. Frau Dr. Walz ** 25. 3. Wolfram 29. 3. Zebisch 3. 4. Zoglmann 26. 3. b) Urlaubsanträge Maucher 30. 4. Müller (Remscheid) 17. 4. Simon 14. 5. * Für die Teilnahme an Sitzungen des Europäischen Parlaments ** Für die Teilnahme an Sitzungen der Beratenden Versammlung des Europarates Anlagen zum Stenographischen Bericht Anlage 2 Der Präsident des Bundesrates Bonn, den 12. 3. 1971 An den Herrn Bundeskanzler Bonn Der Bundesrat hat in seiner 363. Sitzung am 12. März 1971 beschlossen, dem vom Deutschen Bundestag am 3. März 1971 verabschiedeten Ersten Gesetz zur Vereinheitlichung und Neuregelung des Besoldungsrechts in Bund und Ländern (1. BesVNG) gemäß Artikel 74 a Abs. 2 und Artikel 84 Abs. 1 des Grundgesetzes zuzustimmen. Der Bundesrat hat ferner folgende Stellungnahme beschlossen: Der Bundesrat bekräftigt seine Auffassung, daß die mit der Grundgesetzänderung und dem vorliegenden Gesetz erstrebte Besoldungsvereinheitlichung nicht zu erreichen Ist, wenn vor einer Neuordnung des Laufbahnrechts bzw. vor Neuschaffung eines einheitlichen Systems der Dienstpostenbewertung bisher gleichbewertete Beamtengruppen unterschiedlich eingestuft würden. Der Bundesrat müßte solchen Maßnahmen seine Zustimmung versagen. Koschnick An den Herrn Präsidenten des Deutschen Bundestages Bonn Bonn, den 12. 3. 1971 Vorstehende Abschrift wird auf Ihr Schreiben vom 4. März 1971 mit der Bitte um Kenntnisnahme übersandt, Koschnick Anlage 3 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dorn vorn 24. März 1971 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Strohmayr (SPD) (Drucksache VI/1983 Frage A 6) : Gedenkt die Bundesregierung, den Vorschlag des Deutschen Gemeindetags zur Vereinfachung und Verkleinerung der Personal- und sonstigen Ausweispapiere nods dem Polaroid-System zu verwirklichen? Die deutschen Pässe und Personalausweise werden bisher auf Sicherheitspapier gedruckt, das nach derzeitigen Erkenntnissen einen umfassenden 6480 Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 109. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 24. März 1971 Schutz gegen Verfälschungen und Nachahmungen bietet. Mein Haus prüft seit längerer Zeit, auf welche Weise der Personalausweis in Form einer einfachen Karte — etwa in der Größe der Scheckkarte - neu gestaltet werden kann. Ein solches Muster müßte aber die gleiche Sicherheit gegen Fälschungen gewährleisten, wie der jetzt verwendete Ausweis. Der Vorschlag des Deutschen Gemeindetages sieht in Übereinstimmung mit diesen Vorstellungen eine Verkleinerung des Formats des Ausweises vor. Hinsichtlich der Herstellung des Ausweises nach dem seit Jahren bekannten Polaroidsystem ergeben sich jedoch erhebliche Sicherheitsbedenken. Das Verfahren bietet nämlich keinen Schutz gegen Totalfälschungen, da die erforderlichen Materialien und Herstellungsapparate im Handel frei erhältlich sind. Nach einem Gutachten des Bundeskriminalamtes läßt sich die verschweißte Plastikhülle öffnen, so daß auch Verfälschungen verhältnismäßig leicht möglich sind. Die Bemühungen meines Hauses gehen dahin, einen neuen Ausweis aus besonderem Sicherheitspapier herzustellen, der unlösbar in eine Plastikhülle eingeschweißt wird und in besonderem Maße gegen Fälschungen jeder Art geschützt ist. Anlage 4 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dr. Reischl vom 24. März 1971 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Pohle (CDU/CSU) (Drucksache VI/1983 Frage A 12) : Kann die Bundesregierung in Präzisierung einer dem Finanzausschuß gegebenen Auskunft für die Zukunft verbindlich erklären, daß die Verwendung von Petrolkoks der Nummer 27.14-B des Zolltarifs als Reduktionsmittel bei metallurgischen Prozessen nicht der Mineralölsteuer unterliegt, oder ist die Bundesregierung der Auffassung, daß es hierzu einer Änderung des Mineralölsteuergesetzes bedarf? Nach Auffassung der Bundesregierung darf Petrolkoks steuerfrei als Reduktionsmittel verwendet werden. Hieran bestehen auch unter dem Gesichtspunkt keine Zweifel, daß Petrolkoks während des Reduktionsprozesses zugleich Wärme abgibt. Insoweit folgt die Bundesregierung einem Urteil des Bundesfinanzhofs vom November 1969. Dort ist in einem ähnlich gelagerten Fall die Reduktionsleistung als maßgeblicher Verwendungszweck angesehen worden, der die Steuerfreiheit begründet. Angesichts dieser Rechtsauffassung bedarf es einer Änderung des Mineralölsteuergesetzes nicht mehr, um Petrolkoks als Reduktionsmittel bei metallurgischen Prozessen von der Mineralölsteuer freizustellen. Der Bundesminister der Finanzen hat im übrigen die ihm vorgetragenen Einzelfälle in diesem Sinne entschieden. Anlage 5 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dr. Reischl vom 24. März 1971 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Meister (CDU/CSU) (Drucksache VI/ 1983 Frage A 17) : Erscheint es der Bundesregierung vertretbar, daß wegen kleinerer Verstöße gegen das Branntweinmonopolgesetz nach wie vor eine zweijährige Schließung der Brennerei erfolgt, obwohl in § 123 des Gesetzes über das Branntweinmonopol zwischenzeitlich die strafrechtliche Ahndung mit einer Schließung in das Ermessen des Gerichts gestellt wird? Ihre Frage berührt den Abfindungsverlust und die Einziehung im Strafverfahren, zwei Tatbestände, die miteinander nicht in Verbindung stehen. Die Herstellung von Branntwein unter Abfindung, d. h. in Brennereien, die nicht unter amtlichem Verschluß stehen, ist eine Vergünstigung und setzt ein hohes Maß an Vertrauen voraus, das der Staat dem Abfindungsbrenner entgegenbringt. Diese Betriebsform, die auf einer bloßen Anmeldung des Brennvorgangs beruht, ist steuerlich nur schwer zu überwachen und bietet zahlreiche Möglichkeiten, Branntwein unangemeldet und vorschriftswidrig herzustellen. Wird das in den Abfindungsbrenner gesetzte Vertrauen durch ein rechtskräftig festgestelltes Monopolvergehen mißbraucht, so hat dies den zeitweisen oder auch dauernden Abfindungsverlust zur Folge. Der Abfindungsverlust hat keinen Strafcharakter, sondern bedeutet allein den Verlust einer monopolrechtlichen Vergünstigung. Die erneute Zulassung zur Abfindung kann nur nach einer angemessenen Wartefrist erfolgen, die mindestens zwei Jahre seit der Feststellung des Verlustes betragen soll. Bei geringfügigen Monopolvergehen, in denen die vorschriftswidrig hergestellte Weingeistmenge 5 Liter nicht überschreitet, kann die Brennerei sofort wieder zur Abfindung zugelassen werden. Der in Ihrer Frage erwähnte § 123 Branntweinmonopolgesetz befaßt sich dagegen mit der Einziehung von Gegenständen, die zur Begehung einer Monopolstraftat gebraucht wurden. Diese Regelung gilt für Monopolstraftaten allgemein, unabhängig davon, ob sie in Abfindungs- oder in Verschlußbrennereien begangen werden. Hier trifft es zu, daß die Einziehung — etwa einer Brennereibetriebseinrichtung — im Strafverfahren in das Ermessen des Gerichts gestellt ist. Da es sich, wie bereits eingangs erwähnt, bei Abfindungsverlust und Einziehung im Strafverfahren um zwei durchaus verschiedene Tatbestände handelt, die nicht miteinander in Verbindung stehen, ist auch ein Zusammenhang der einen mit der anderen Regelung nicht gegeben. Anlage 6 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Rosenthal vom 24. März 1971 auf die Mündlichen Fragen des Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 109. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 24. März 1971 6481 Abgeordneten Löffler (SPD) (Drucksache VI/1983 Fragen A 18 und 19) : Wie steht die Bundesregierung zu den Vorstellungen, die der Zentralverband des Deutschen Handwerks in einem Schreiben vom 2. November 1970 hinsichtlich der überbetrieblichen Aus- und Weiterbildung der Betriebsangehörigen im Handwerk entwickelt hat? Welche Möglichkeiten sieht die Bundesregierung, die für die Gewerbeförderung vorgesehenen Mittel so zu erhöhen, daß die bereits angemeldeten Einzelprojekte und Maßnahmen möglichst kurzfristig verwirklicht werden können und die Ansätze den vom Heinz-Piest-Institut für Handwerkstechnik ermittelten Zahlen für die Schaffung von Ausbildungsplätzen (1,25 Milliarden DM) und für den laufenden Unterhalt (jährlich 111 Millionen DM) nahekommen? Die Bundesregierung teilt die vom Zentralverband des Deutschen Handwerks vertretene Auffassung, daß die überbetriebliche berufliche Aus- und Weiterbildung in Zukunft verstärkt werden muß. Sie hat deshalb in ihrem Bildungsbericht 1970 die berufliche Bildung als öffentliche Aufgabe bezeichnet und die Gleichrangigkeit mit der Ausbildung in Schule und Hochschule betont. Sie hat im Aktionsprogramm „Berufliche Bildung" ein Schwerpunktprogramm für die Errichtung und den Ausbau überbetrieblicher Berufsbildungsstätten angekündigt. Zur Feststellung des Bedarfs an Einrichtungen und Maßnahmen sowie der benötigten finanziellen Mittel wurden die erforderlichen Untersuchungen eingeleitet. Sie erstrecken sich auch auf das Handwerk. Die Gewerbeförderungsmittel sind in den letzten Jahren erheblich erhöht worden. Während sie im Jahre 1969 noch ca. 11,8 Mio. DM betrugen, sieht die mittelfristige Finanzplanung bis 1974 eine Steigerung auf ca. 22 Mio. DM vor. Der vom HeinzPiest-Institut für Handwerkstechnik an der Technischen Universität Hannover für ein Mindestprogramm überbetrieblicher Aus- und Weiterbildung im Handwerk ermittelte Finanzbedarf erstreckt sich auf einen Zeitraum von 10 Jahren. Die Deckung dieses Finanzbedarfs ist ein Problem langfristiger Planung. Hieran sind neben der Bundesregierung die Länder, die Bundesanstalt für Arbeit sowie die Wirtschaft selbst beteiligt. Die Bundesregierung wird bei der Aufstellung ihres Schwerpunktprogramms für überbetriebliche Berufsbildungsstätten die Untersuchungsergebnisse des Heinz-Piest-Instituts verwerten. Dieses Programm ist im Zusammenhang mit dem von der Bund-Länder-Kommission für Bildungsplanung vorgesehenen Bildungsgesamtplan und Bildungsbudget zu sehen. Anlage 7 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Rosenthal vom 24. März 1971 auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Maucher (CDU/CSU) (Drucksache VI/1983 Fragen A 24 und 25) : Ist der Bundesregierung bekannt, daß die von ihr im Interesse von Millionen Versicherungsnehmern bekundete Haltung in der Frage Spartentrennung durch die Gründung weiterer Rechtsschutzversicherungen seitens einiger Haftpflichtversicherungsgesellschaften ständig unterlaufen wird? Sieht die Bundesregierung darin eine Verletzung verbindlicher Vorschriften, und was gedenkt sie gegebenenfalls beim Bundesaufsichtsamt für Versicherungen dagegen zu unternehmen? Der Bundesregierung ist bekannt, daß Haftpflichtversicherungsgesellschaften Rechtsschutzversicherungsunternehmen gründen. Derartige Neugründungen von Rechtsschutzversicherungsgesellschaf ten werden von dem Bundesaufsichtsamt für das Versicherungs- und Bausparwesen (Bundesaufsichtsamt) in ständiger Praxis nur mit folgenden Auflagen genehmigt: a) Kein Vorstandsmitglied, Prokurist, Handlungsbevollmächtigter oder Schadenbearbeiter der Rechtsschutzversicherungsgesellschaft darf gleichzeitig bei einer anderen Versicherungsgesellschaft tätig sein. b) Im Außendienst der Rechtsschutzversicherung darf niemand Schadenbearbeitung in solchen Fällen ausüben, in denen sowohl aus einem Rechtsschutzversicherungsvertrag als auch aus einem Haftpflichtversicherungsvertrag Versicherungsschutz beansprucht werden könnte und beide Verträge zu den von dem betreffenden Außendienstmitarbeiter verwalteten Beständen gehören. Die Einhaltung dieser Auflagen muß in den Abmachungen mit dem Außendienst der Rechtsschutzversicherungsgesellschaft schriftlich sichergestellt sein. Die Bundesregierung ist sich bewußt, daß Interessenkollisionen im Versicherungswesen nicht völlig ausgeschaltet werden können. Sie glaubt aber, daß durch die vorgenannten Auflagen etwaigen Kollisionsmöglichkeiten in ausreichender Weise begegnet wird. Die Einhaltung der Auflagen wird vom Bundesaufsichtsamt im Rahmen der laufenden Aufsicht überwacht, wobei die in gewissen Zeitabständen durchzuführenden örtlichen Prüfungen der Versicherungsunternehmen eine genaue Überprüfung ermöglichen. Dem Bundesaufsichtsamt sind bisher Beschwerden über Interessenkollisionen nicht bekanntgeworden. Nach den langjährigen Erfahrungen des Bundesaufsichtsamtes dürfte das darauf zurückzuführen sein, daß die Versicherer offenbar von sich aus etwaige zwischen ihnen und ihren Versicherungsnehmern bei der Regulierung von Schäden auftretende oder zu befürchtende Interessenkollisionen von vornherein ausschließen. Die Spartentrennung ist gesetzlich nicht ausdrücklich vorgeschrieben. Sie beruht auf ständiger Verwaltungspraxis der Versicherungsaufsichtsbehörden. Grundlage dieser Verwaltungspraxis ist § 8 Abs. 1 Nr. 2 des Versicherungsaufsichtsgesetzes. Diese Bestimmung verpflichtet die Aufsichtsbehörden, über die Wahrung der Belange der Versicherten und die dauernde Erfüllbarkeit der Versicherungsverträge zu wachen. Das Bundesaufsichtsamt sieht die Belange der Versicherten bei einem gemeinsamen Betrieb von Rechtsschutz- und Haftpflichtversicherung grundsätzlich nicht als gewahrt an. Andererseits darf das Bundesaufsichtsamt die Zulassung eines Rechtsschutzversicherers zum Geschäftsbetrieb nur dann versagen, wenn die Belange durch geringere 6482 Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 109. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 24. März 1971 Maßnahmen nicht ausreichend gesichert werden können: Der durch die vorgenannten Auflagen mögliche Schutz der Versicherten verbietet weitergehende Eingriffe. Die Bundesregierung beabsichtigt daher nicht, eine Änderung der langjährigen Verwaltungspraxis herbeizuführen. Anlage 8 Schriftliche Antwort des Staatssekretärs Dr. Auerbach vorn 24. März 1971 auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Rainer (CDU/CSU) (Drucksache VI/1983 Fragen A 39 und 40) : Ist die Bundesregierung bereit, den Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Arbeitsförderungsgesetzes vorzulegen, soweit seine Anwendung durch die Bundesanstalt für Arbeit zur Folge hat, daß keine neuen privaten Künstlervermittler mehr von ihr beauftragt werden? Haben die Mißstände in der zugelassenen privaten Künstlervermittlung einen Grad und Umfang erreicht, clad der künftige Verzicht auf individuelle Betreuung der Künstler durch sie gerechtfertigt ist, und ist auf Grund dessen die Bundesregierung zu der Auffassung gekommen, daß nur die Bundesanstalt für Arbeit Künstler vermitteln soll? Die Bundesrepublik ist aufgrund des Übereinkommens Nr. 96 der Internationalen Arbeitsorganisation verpflichtet, die auf Gewinn gerichtete Arbeitsvermittlung schrittweise durch öffentliche Vermittlungseinrichtungen zu ersetzen. Dementsprechend bestimmt § 23 des Arbeitsförderungsgesetzes, daß die Bundesanstalt für Arbeit Aufträge zur Arbeitsvermittlung nur in Ausnahmefällen erteilen kann. Das gilt allgemein — auch für den Bereich der Künstlervermittlung, unabhängig davon, ob Mißstände festgestellt werden oder nicht. Das Ratifikationsgesetz zum Übereinkommen Nr. 96 wurde von den Mitgliedern dieses Hohen Hauses 1954 einstimmig verabschiedet. Die Bundesregierung sieht keinen Anlaß, einen Gesetzentwurf zur Änderung des § 23 AFG vorzulegen. Anlage 9 Schriftliche Antwort des Staatssekretärs Dr. Auerbach vom 24. März 1971 auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Aigner (CDU CSU) (Drucksache VI/1983 Fragen A 41 und 42) : Tst. der Bundesregierung bekannt, wie hoch sich die Rentenansprüche der ausländischen Arbeitnehmer in der Bundesrepublik Deutschland bis jetzt belaufen und nie sie schätzungsweise fortgeschrieben werden? Reichen die geleisteten Beiträge der ausländischen Arbeitnehmer zur gesetzlichen Rentenversicherung zur Abdeckung ihrer his jetzt entstandenden Rentenansprüche aus? Die Bundesregierung hat bisher keine Erhebungen darüber angestellt, wie hoch sich die Rentenansprüche der ausländischen Arbeitnehmer in der BRD bis jetzt belaufen. Es besteht hierzu auch keine Veranlassung, weil die ausländischen Arbeitnehmer grundsätzlich den gleichen Rechtsvorschriften bezüglich der gesetzlichen Rentenversicherungen unterliegen wie die deutschen Arbeitnehmer. Ihre Ansprüche sind daher in der gleichen Weise finanziell gesichert wie die der deutschen Arbeitnehmer. Anlage 10 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Berkhan vom 24. März 1971 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Krall (FDP) (Drucksache VI/1983 Frage A 50) : Ist die Bundesregierung bereit, durch eine entsprechende Ergänzung des Gesetzes über die Rechtsstellung der Soldaten (Soldatengesetz) der Interessenvertretung der Soldaten ein gleiches Beteiligungsrecht einzuräumen, wie dies nach § 94 des Bundesbeamtengesetzes den Spitzenorganisationen der zuständigen Gewerkschaften der Beamten gewährt wird? Zur Verdeutlichung des Sachverhalts darf ich, Herr Kollege, zunächst den von Ihnen herangezogenen § 94 BBG zitieren. Er lautet: „Die Spitzenorganisationen der zuständigen Gewerkschaften sind bei der Vorbereitung allgemeiner Regelungen der beamtenrechtlichen Verhältnisse zu beteiligen." Im Rahmen dieser Bestimmung beteiligt der Bundesminister des Innern im beamtenrechtlichen Bereich den Deutschen Gewerkschaftsbund, den Deutschen Beamtenbund, die Gewerkschaft der Polizeibeamten, den Deutschen Richterbund, den Bund deutscher Verwaltungsrichter und den Christlichen Gewerkschaftsbund. Das Bundesministerium der Verteidigung hat bei wichtigen soldatenrechtlichen Gesetzesvorhaben seit langem mit Interessenvertretungen der Soldaten zusammengearbeitet und in vielen Fällen deren Initiativen aufgegriffen. Der Bundesminister der Verteidigung erwägt die Beteiligung von Interessenvertretungen der Soldaten in einem in Bearbeitung befindlichen Erlaß zu verankern. Eine Ergänzung des Soldatengesetzes erscheint in Anbetracht einer solchen Beteiligungsgarantie derzeit nicht erforderlich. Die Überlegungen hierzu sind jedoch noch nicht abgeschlossen. Anlage 11 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Berkhan vom 24. März 1971 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Bay (SPD) (Drucksache VI/1983 Frage A 52) : Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 109. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 24. März 1971 6483 Wer haftet für Impfschäden, die durch Impfungen gemäß § 17 Abs. 4 des Soldatengesetzes an Soldaten entstehen? Nach § 17 Abs. 4 des Soldatengesetzes ist der Soldat verpflichtet, seine Gesundheit zu erhalten und zu diesem Zweck auch dienstlich befohlene Impfungen zu dulden. Solange die Impfung rechtmäßig ist und nach den Regeln der ärztlichen Kunst ausgeführt wird, kommt es im Falle eines Impfschadens nicht zu einer „Haftung" nach den Regeln des Schadensersatzrechtes. Vielmehr wird eine Wehrdienstbeschädigung im Sinne von § 81 des Soldatenversorgungsgesetzes vorliegen, und zwar eine gesundheitliche Schädigung, die durch die dem Wehrdienst eigentümlichen Verhältnisse herbeigeführt worden ist. Die Wehrdienstbeschädigung führt während der Dienstzeit des Soldaten zu einem Anspruch auf Ausgleich (§ 85 SVG) und danach auf Versorgung entsprechend den Vorschriften des Bundesversorgungsgesetzes (§ 80 SVG). Der Ausgleich für Wehrdienstbeschädigung wird von Amts wegen geleistet. Der Antrag auf Versorgung wegen Wehrdienstbeschädigung ist beim Versorgungsamt des Wohnsitzes zu stellen. Anlage 12 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Berkhan vom 15. März 1971 auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Hammans (CDU/CSU) (Drucksache VI/1916 Frage B 10) : Sieht die Bundesregierung eine Möglichkeit, besonders nach den neuesten Erkenntnissen des Umweltschutzes, im Hinblick auf die immer noch nicht erfolgte Reparatur des zwei Jahre alten hohen Schornsteins an der Kaserne unserer belgischen NATO-Verbündeten in Grefrath, Kreis Kempen-Krefeld, die Heizung der Kasernengebäude doch noch auf Erdgas umzustellen? Die Bundesregierung sieht keine Möglichkeit, die Beheizung der Einsatzkaserne in Grefrath nachträglich auf Erdgas umzustellen. Ein Antrag der Gemeinde auf Beheizung mit Erdgas war bereits 1966 insbesondere deshalb abzulehnen, weil eine zwingende NATO-Forderung auf Brennstoff-Bevorratung für mindestens 30 Tage innerhalb der Anlage nicht erfüllt werden konnte. Diese NATO-Forderung ist unverändert gültig. Hinsichtlich der Reparatur des 2 Jahre alten Schornsteins darf ich Sie über folgendes unterrichten: Der 3zügige Schornstein ist in der Heizperiode 1969/70 in einem Rauchrohr durch mangelhafte Betriebsführung — Überschreitung der zulässigen Temperaturen — beschädigt worden. Nach Stillegung des beschädigten Rauchrohres konnten die beiden anderen Züge des Schornsteins betriebssicher weiter benutzt werden. Die Reparatur des beschädigten Zuges wird nach erfolgtem Abschluß des Beweissicherungsverfahrens im April/Mai dieses Jahres im Auftrag des Nutzers durchgeführt. Um nach menschlichem Ermessen eine Wiederholung des Schadensfalles und die Möglichkeit einer Rauchentwicklung auszuschließen, wurde nachträglich bereits über die Forderungen der technischen Aufsichtsbehörden hinaus ein Rauchgas-Temperaturbegrenzer eingebaut. Damit ist den Erkenntnissen hinsichtlich des Umweltschutzes im Rahmen der zur Zeit gegebenen technischen Möglichkeiten Rechnung getragen worden.
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Dr. Gerhard Stoltenberg


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU/CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)


    (Abg. Dr. Apel: Merken Sie gar nicht, daß das inzwischen alles veraltet ist, daß das überholt ist?)

    — Die Rentenreform ist nicht überholt, meine Damen und Herren, sie ist durch eine inflationäre Politik gefährdet, die die Rentner trifft.

    (Lebhafter Beifall bei der CDU/CSU. — Zuruf des Abg. Wehner.)

    Die Überwindung der Besatzungsherrschaft erfolgte nicht in einer Rückkehr zum isolierten Nationalstaat, sondern durch die zukunftsweisende Konzeption der Verbindung gleichberechtigter Partner in einer schrittweise entstehenden europäischen Ordnung mit den Gesetzen über den Beitritt zum Europarat, zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl, der Mitgliedschaft in der Westeuropäischen Union und dem Atlantikpakt, dem
    Deutschlandvertrag, der EWG und der Europäischen Atomgemeinschaft.

    (Zurufe des Abg. Mattick sowie weiterer Abgeordneter der SPD.)

    — Meine Damen und Herren, auch ohne Ihre irritierten Zwischenrufe hatte ich es nicht vor, diese Linien im einzelnen bis 1969 weiterzuziehen.

    (Lachen bei der SPD. — Abg. Fellermaier: Sie können uns so leicht nicht irritieren!)

    Auch die folgenden Regierungen und Parlamente haben die von Herrn Wehner neu gesetzten Maßstäbe, wie ich glaube, deutlich überschreiten können, wobei es allerdings in dieser Zeit vor allem in der europäischen Entwicklung nicht an erheblichen Spannungen fehlte. Woraum es heute geht — deswegen war, glaube ich, dieser Rückblick notwendig —, ist eine ehrliche Zwischenbilanz ohne Legendenbildung über die Vergangenheit, ohne Schwarzmalerei und auch ohne Schönfärberei als Ausgangspunkt für ein realistischeres Zukunftsprogramm zur Lösung der neuen großen Aufgaben und zur Herausarbeitung abgestufter Ziele und Prioritäten. Niemand wird bestreiten, daß es weithin einen großen Nachholbedarf gibt. Wir können auch absolut offen über konkrete Einzelversäumnisse sachlich diskutieren. Wenn aber zum Beispiel der Bundeskanzler hier Kritik geübt hat, daß früher auf dem Gebiet des Umweltschutzes nichts geschehen sei — ich würde sagen, es ist zu wenig geschehen; man kann nicht sagen, daß nichts geschehen sei —, kann es natürlich nicht befriedigen, wenn er in seiner Konzeption für die Zukunft zunächst nur das „Sammeln und Ordnen von Ideen und Vorlagen" ankündigt.

    (Beifall bei der CDU/CSU. — Abg. Dr. Apel: Kennen Sie das Grundgesetz?)

    Die Regierung hat dabei auch im einzelnen, wie ich glaube, in ihrer Antwort tiefgreifende Widersprüche deutlich gemacht. Auf der einen Seite sagt sie: „Wir haben 16 große detaillierte Berichte vorgelegt und damit genaue Planungen für alle wesentlichen Bereiche unserer politischen Arbeit; wir verfügen also über ein exaktes Arbeitsprogramm". Wenn man dann nach den konkreten Mitteln und Wegen der Verwirklichung dieses Programms fragt, wird plötzlich erklärt: "Wir haben ja ein so schiechtes Erbe übernommen, daß man von uns derartig detaillierte Auskünfte überhaupt nicht verlangen kann; dazu fehlt es an allen Voraussetzungen, den Planungstechniken einer entsprechenden modernen Regierungsorganisation." Eine der beiden Versionen, meine Damen und Herren der Koalition, kann ja nur stimmen. Sie können sie nicht beliebig auswechselbar verwenden.

    (Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU. — Zuruf des Abg. Wehner.)

    Wenn das Kabinett mit den genannten Berichten und Vorhaben seine Regierungserklärung wirklich im einzelnen konkretisiert hat — das ist ja der Anspruch —, wenn es detaillierte Planungen besitzt — und das wird ja gesagt —, dann ist es nicht eine Frage der Technik, sondern der politischen



    Dr. Stoltenberg
    Entscheidungskraft, aus der vorliegenden Wunschliste ein realisierbares Konzept zu machen.

    (Beifall bei der CDU/CSU.)

    Das System der Regierungsarbeit und -planung bedarf der ständigen Verbesserung. Darin stimmen wir dem Bundeskanzler zu. Die schriftliche Antwort bringt einige interessante Hinweise auf neue Entwicklungen. Aber die zunehmende öffentliche Kritik an den erkennbaren schweren Mängeln geht doch vor allem auch auf die gefährliche Schwächung wichtiger Teile der Bundesverwaltung durch eine rücksichtslose Politisierung und einseitige Personalpolitik zurück, vor allein im Amtsbereich des Ministers Ehmke, meine Damen und Herren.

    (Beifall bei der CDU/CSU. Lachen bei der SPD. — Abg. Fellermaier: Das müssen Sie sagen!)

    Das ist in der Stellungnahme des Personalrats des Bundeskanzleramtes vom 4. Februar 1970 deutlich ausgesprochen worden — ich zitiere —:
    Manches, was sich seit Oktober 1969 in diesem Hause ereignet hat, scheint uns weniger an eine preußische Verwaltung, sondern eher an das amerikanische „spoil system" oder eine römische Prokuratur zu erinnern, wo der Satz gilt: Wehe dem Besiegten!
    Dieser Text — man könnte beliebig auch neuere Texte von den gewählten Personalvertretungen der Bundesregierung — und die sollten Sie, Herr Apel, nach Ihrer Grundeinstellung doch ernst nehmen — vorlegen, spricht für sich selbst.

    (Lebhafter Beifall bei der CDU/CSU.)

    Sie können noch so viel Planungstechniken einführen und Computersysteme beschaffen. Wenn die Personalpolitik für die zentralen Organe des Bundes nach dem Muster der Dortmunder städtischen Kommunalbetriebe oder neuerdings der Bremer Universität gehandhabt wird, dann kann nur ein ständiger Leistungsabfall die Folge sein.

    (Beifall bei der CDU/CSU.)

    Im Text der Antwort heißt es — ich zitiere —:
    In ihrem Arbeitsprogramm hat die Bundesregierung die Aufgaben zusammengefaßt, die sie in dieser Legislaturperiode lösen oder deren längerfristige Lösung sie in dieser Legislaturperiode voranbringen bzw. vorbereiten will.
    In diesem Satz sind drei ganz deutliche zeitliche und sachliche Abstufungen. Dann wird jedoch gesagt:
    Die Bereiche des Arbeitsprogramms stehen gleichrangig nebeneinander.
    Der Bundeskanzler hat das hier bekräftigt: Innerhalb des Programms
    — so erklärte er in seiner Regierungserklärung
    gibt es keine einfachen zeitlichen oder sachlichen Rangfolgen.
    Aber der vorherige, von mir zitierte Satz macht doch
    deutlich, daß die Bundesregierung selbst drei klar
    unterschiedene Prioritäten setzt. Sie sagt, daß sie die Aufgaben in dieser Legislaturperiode entweder lösen — das ist offenbar die erste Priorität —, voranbringen — das ist die zweite Priorität oder vorbereiten will.

    (Abg. Leicht: Aber was?)

    Dieser Widerspruch kann doch so nicht stehenbleiben, meine Damen und Herren.

    (Beifall bei der CDU/CSU.)

    Der Hinweis, Herr Bundeskanzler, daß das in den einzelnen großen Bereichen nicht alles nacheinander geschehe — die Justizreform nicht nach der Bildungsreform , ist doch keine Antwort. Das erwartet doch niemand ernsthaft, sondern jedermann erwartet, daß nach Ihren Ankündigungen und der hier selbst erkennbaren Gliederung nun präziser gesagt wird, was die Bundesregierung bis 1973 tun, bis 1973 einleiten oder bis 1973 für 1980 oder später vorbereiten will. Diese Frage müssen Sie nach unserer Überzeugung doch beantworten.

    (Beifall bei der CDU/CSU.)

    Herr Ahlers hat die auch in der Presse nachdrücklich erhobene Forderung nach klareren Prioritäten mit der Bemerkung zurückgewiesen, es gebe keine Prioritäten, sondern Schwerpunkte.

    (Lachen bei der CDU/CSU.)

    Diesen feinen Unterschied den vielen, die ihn nicht genau verstanden haben, einmal näher zu erklären, wird er sicher auf einer seiner nächsten Pressekonferenzen Gelegenheit haben.
    Meine Damen und Herren, nach diesen widerspruchsvollen Sätzen weiß eben niemand,

    (Abg. Wehner: Was Sie eigentlich hier noch wollen!)

    was in den nächsten Jahren geschieht. Das ist eine für die Öffentlichkeit und dieses Parlament unbefriedigende Bilanz.


Rede von Dr. Hermann Schmitt
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)
Herr Abgeordneter Stoltenberg, gestatten Sie eine Zwischenfrage des Abgeordneten Fellermaier?

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Dr. Gerhard Stoltenberg


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU/CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Nein.

    (Zurufe von der SPD: Feige!)

    — Meine Damen und Herren, wir hatten hier keine Möglichkeit, bei der Regierungserklärung Zwischenfragen zu stellen, obwohl es einem guten parlamentarischen Brauch und den früheren Absprachen der Fraktionen entsprochen hätte, daß zunächst wir die Chance der Begründung haben,

    (Beifall bei der CDU/CSU.)

    Wir nehmen hier das gleiche Recht für uns in Anspruch, das Sie für sich handhaben.

    (Beifall bei der CDU/CSU.) Derartige widerspruchsvolle Aussagen — —